1912 / 38 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

unser staatliches Leben bedenklich sein kann, so möhte ich wissen, | sondern es sollen Streitigkeiten möglihst beigelegt werden. Es hat | antragen Zurüdckverweisung des Etats der die noten Me esenbeita :

c : ; L : s j i dort die nôtige ä Si k von Campe wollte den historischen | aber keine Geltung für Deutschland; denn namhafte Rechts- | an die Budgetkommission, damit uns rungen A u agen E feststellen, hat aber dazwischen | lehrer wie Heiner id Göller haben anerkannt, 20s Seis gegeben werden können.

mner ü mäus-Enzyklika und den Modernisteneid | Gewohnheitsreht in Deutschland aufgehoben - sei. Ein Schlußantrag wird darauf angenommen. .0 B - l E E ge As n erwähnen, daß die deutschen | ist erledigt und sollte eigentlich nicht wia Uan Der Antrag Pappenheim auf Uebergang zur Tages, iu Et Î G Et Q d E Üniversitätsprofessoren den Modernisteneid nicht zu leisten haben. Im | einer parlamentarishen Erörterung gemacht werden. as DBor- ordnung wird gegen die Stimmen der Linken und eines Teils L

u 2DrD! , ; Z ; ; : art sich nur aus ihrem alten Î i 9 ® G 7 e übrigen will ich nur wirkli den historischen Zusammenhang jen gehen der Nationalliberalen erklär! fönnten eigentlih damit ein- | der Freikonservativen angenommen. : ¿ H- D t N s d Le [ ¿ Met No. ift 70. dartetteRt worden, als 09 das Privilegium fori, Se L e Kirche. Liber e: “Die fatholishen Zum Etat der auswärtigen Angelegenheiten befürwortet der Zul Ci chn C anzeiger Un omg î tei Î en ad Sanne QET,

das die Kurie beanspruht, als gemeines Kirchenrecht so erorbitant Berlin, Sonnabend, den 10. Februar 1912,

E z : : ; : Cx 1e istorishe Entwi estellt in einem erschöpfenden Artikel | dafür bekommen. Jegt geht die Ignoranz in katholischen Dingen | Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha im Interesse der Preußischen des Professors Eblers. Münster in ter „Germania“ A 13. November. | sehr weit. Wenn Zin d mehr Verständnis dafür ege, würde Klcineiseninduste tie jeßt gewisser Vorrechte auf Kohlenlieferung ‘Das Privilegium fori is auf Weisungen der Bibel zurückzuführen. | man solche Urteile nicht mehr E e N e E verlustig gegangen sei. ¿s H T aden d ai Avostel Paulus fordert die Christen auf, ihre Sen N Ge emiit M Steeupt ne O D De Aron, ou A Tg e H ngs8kommifsar sag re Verfolgung diu G Suda s

; unter sich auszumachen, und der Lerr und Heiland selbs ermahn egen „on parlamentarischen D E N ( CNO G Ee R a : artlamentarishe Nachrichten. : S Lè. Wer auf Grund i f. M dic Brüder A Verständigung. Das Privilegium fori ist auch staat- | diefen Umständen kann ‘von einem dauernden tonfessionellen A Abg. Göbel (Zentr.) bringt PEEE E Halle von Uebergriffen E i i ë / ; Die Staateangehörigkeit geht verloren aub N E i ClEriften ‘uen Burcu E lich anerkannt, ist staatliches Necht geworden und hat Jahrhunterte lang | nicht dte Nede sein. Die nationalliberale Partei hat nit das Necht, | russischer Grenzfoldaten an der |ch bi Yrenze zur Sprache und' Dem Reichstage sind die Entwürfe eines Reichs- und 1) durch Entlassung (88 14 bis 19), Anhörung der Militärbehörde aufgenommen werden. Weist er nach als gemeines Necht bestanden, und erst in der neueren Zeit mit der | von der Kurie zu verlangen, daß sie alle ihre Ln gOltngen erst hier fordert die Seung “agr E andten rig Ties C0 S Die Be, Staatsangehörigkeitsgesezes und eines Geseßes zur Abänderung 2) durch den Erwerb der Staattangehörigkeit in einem anteren daß ihm ein Verschulden nit zur Last fällt, fo darf ihm die Auf- Entwicklung fujeres Teatomesens ilt tine „Aenderung tingatreten. A E Fes E le Sn, E arbift Laie Gti Un Rebe N Qu gj des Reichsmilitärgeseßes sowie des Gesetzes, betreffend Aende- N a E oder in einem ausländischen Staate (§§ 20, | nahme von dem Bundesslaate, dem er früher angehört hat, nicht Das Privilegium besteht aber an fich nod mit Ausnahme der Länder, „400. Vr. Li ne O2 N : r D L Î E e Z f rungen der Wehrpfli t, vom 11. Februar 1888, nebst Be- 21, 29), : versagt werden. wo es derogiert ist. l M Att E E Ene as F E E Angelegenheit m me E Loe baut ). ie F s e E u U aer die Ver: aris g, fern E Dontieei 8 die Ausführung E seit s A Saab ade (29 D N S 23. jefeben, eine Zusammenstellung der kir en Hechte z1 en, D zl, tent es nur, 2 f y D E S pes gti E c N -- ; S ur) Aus]pruch der Behörde (§8 23, 24, 25), i s ir S 4 ; : ge E o 1869 ist das Privilegium L O Frage Vandet, E M peentfieneld was eine Poatlithe g E belgische s seine hier auf dem Standpunkt des Quieta non dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegeseßze zugegangen. fir etn Unobeli ches Kind dur eine bon dem Angebörigen cingehäeiatei L: 7 A y S L E Cas halten. Das Motuproprio is nun nicht eine selbständige kir iche a Slaatêbeamte davon etroffen MULLEE M00 SROLU E S Imoverse zu slehen. / E : A aus (R ; a ¿ R eines anderen Bundesstaats oder von einem Ausländer be- | verlusti erklärt werden D f Entscheidung, sondern nur eine authentishe Interpretation dahin, | die Lage sehr zugespißt. Von fatholisher Seite ist allerdings die é Gin RNegierungskommissar B daß erst kürzlich cine a e E r 1 E Staatsangehörig- wirkte und nach den deutschen Geseßen wirksame Legitimation, Kriegagesahe einer vom Kaiser ia Ausforterena zur daß auch Privatpersonen unter das Privilegium fori fallen. | beruhigende Grfklärung abgeg-ben worden, daß das Motu Proprio Aeußerung von Belgien über diese Frage erfo gt sei, Ein Abschluß der reitsgeseßes ha folgenden Wortlaut : )) für eine Deutsde dur Cheschließung mit dem Angehörigen | kehr keine Folge leistet. Bs Gs gilt nur für die Länder, für welhe das gemeine Necht sür Deutschland nit gilt, aber es ist ne E Ua) O S Sa binn 154 L noch e U t ebe rif Mister G 8 1. eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer. Gehört er mehreren Bundesstaaten an, fo verliert er durch den von 1869 gilt. M ue allo Ae SNen tr DAN E Sewobnheleres Tol De Veo bib As gi O Lee Len E A r bend Die Ange orgte E U die Ne Drigieif in A 8 14. Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.

Negierung, und damit erledigt sic le gan S e R S ; C: E : A: inem Bundesstaat erworben und erlischt mit deren Verlust. Die Entlassung einer Ebefrau kann nur v M |

Die „Kölnische Volkszeitung“ hat die Sache vollkommen fklargestellt ; | überhaupt nicht. Uebrigens wird von k init «fd L 4 fe | gerichtlichen Wege erledigt N ; ; ; : Clsaß-Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat. | sofern dieser ein Deutscher if, nur zugleich mit seiner Graf Ein Deutscher, der ohne È aub is seiner Regi i

S na Cid e Sürftbis f oa Breal f beni Deutsch u E Bébeutu E Das ift ein Ratersßied ub as Der Etat der auswärtigen R n Gu bewilligt, 9 beantragt werden, Der Antrag bedarf der Zustimmung der Frau ländische Staatedtenste getreten f, Lau fein Staatéangehörigkeit Berantwortung geschrieben, der FürstbisWof von Breslau i ami eulstand leine Bedeutung. Das t d i: da der Anlrag auf Lurückverwei ung an die Kommission y / 2 ' s y 4 ,, e C in keine Beebiktung zu bringen. Ih möchte der Auffassung ent- | jetige Zustand ist ein durchaus unbefriedigendcr. _ Jedem Katholifen Abg. Dr Tan N f M I) on Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat wird erworben Dié Entl ; S pA e in E Beschluß g Semid n fa pri seines Heimat staats verlustig erklärt g: gentreten, die sich; herausbilden könnte, als ob die Kurie in | muß klar sein, daß, wenn die Kirche auch etwas toleriert, der An- | #98. L. è 3 rut O L durch Geburt (8 3), t ie Gnklassung einer Person, die unter el erliher Gewalt oder | wer G; wenn er einer “llorderung zum Austritt nicht Folge leistet. einer gewissen Verlegenheit einen Ausweg gesunden habe und | spruch der Kurie do zu Necht besteht. Auf jeden treuen Katholiken Der Etat der Oberrechnungskammer wird ohne Debatte 2) dur Legitimation (8 4), unter Vormundschaft steht, kann nur von dem geseßlichen Vertreter und Sehört er_ mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durh den der Kardinalstaatssekretär einen Rückzug angetreten [Ti ! Ter 5 1u8ge ar b

Herr von Pappenheim meinte, die Kurie habe das Motu- | Pflicht, uns damit zu beschäftigen, wie es andere Staaten getan haben. Darauf vertagt sich das Haus.

iet Get O Le f i: ist niht richtig, f t | Gegen die Kurie Sturm zu laufen, baben wir keine Veranlassung. j 7 1 . steht auch der Staatsanwaltschaft die C 2 Lie atl, e R L "bis s S Me 2 Es ist ihr gutes Recht, I laden, was sie will. Es handelt sih Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr. {luß des Beshwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt | des § 22 Abs. 1, 2 und der §8 23, 24 sowie der Wiedere

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h l i O á ; T A Ga ra A E ck . ; c L «0 irk Durch dke Geburt, auch wenn sie im Ausland erfolgt, erwirbt ulässig. Staats artafei - 2 E : T Constitutiones bon 1869 | hier um eine Machtfrage. Es fragt sich nur, wie sich der Staat (Interpellation betreffs Maul- und Klauenseuche; Landwirt : rch dite , ( 1 gt, j g. t O Staatsangehörigfeit in den Fällen des § 22 Abs. 3 Say 2 erstreckt L Duitfisant Ned L Nan M s 40 i ilde Zl efen, derartigen Aipiratiuns aetenüber verhält, und da meinen wir, daß er schaftsetat.) das chelie Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, | Die Genehmigung des Vormundschaftägerichts ist nicht erforder- | sih zuglei auf die Ghefrau und auf diejenigen inder A4 e Als ih den Text des Motu proprio erhielt, habe ih die Sache ein- | es an der nôtigen Festigkeit hat fehlen lassen. Die Erklärungen der das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der | lih, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und liche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiederaufgenommenen ebend ftubiert, denn id mußte darauf gefaßt sein, daß sie in | Kurie find ein reines Verstecksviel. Die Regierung durfte sih mit 2 Multer. zuglei fraft elterliher Gewalt für ein Kind beantragt. Erstreckt kraft elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die GChefrau oder die Kinder diesem Hause zur Sprache kommt. Ueber andere Schriftstücke | einer solchen Erklärung nicht begnügen, die noch dazu später um- a , Î 4. f sih der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf | mit ihm in häuslicher Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind geht man stillschweigend hinweg, aber wenn eine firchlide Ent- gedeutet worden ist. Niemals hat sich die Ueberflüssigkeit unserer Ge- a A a E A atttuno i Durch die von einem Deutschen nach den deutschen Gesepßen be- | die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter | Töchter, die verhetratet sind oder verheiratet gewesen sind. scheidung ergeht, dann halten es diejenigen, die nit zur katholishen | sandtschaft beim Päpstlichen Stubl so klar erwie]len wie in diesem Falle, |_ O G e D EUT d E tliden A Kailn S g, wirkte Legitimation erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit des al dem Antrag auf Entlassung des Kindes der Genehmigung des S 26 Kirche A e fe hte PAidt die Säse zu studieren, und | Die Souveränität des Papstes wird doch beute n Ane anerkannt. Vitoria Polueien S O RNuanderlas E Sa Vaters. gad Beistands. 8 16 Einem ehemaligen Deutschen, dc- vor dem Inkrafttreten dieses P \ iele F s Teil mit bs i Allerdings i} der Begriff der Souveränität sehr flüssig, wie die G A E A F S e Rar i: ; F 9 ; ; j L J 140, / L 1 ; 5 L Ee 2 E "Sh Bie M a Cu O E ete Auf Souvertatitt des SUONS vor MaroMto beweist. Aber auch die Ge- | 1912, betr. Anweisung zur Herstellung und Unterhaltung von Zentral, __ Durch die Gheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau Die Entlassung wird jedem Staatsangehörigen auf seinen Antrag Gelees seine Slaalsangebörigkeit nah § 21 des Gesezes über die fassung ‘gefommen wie der Prälat Heiner in der „Kölnischen Volks- | sandtschaft ist praktis gänzli überflüssig, wenn sie in einem solchen gens: Been ie b R vom D. Januar a die Staatsangehörigkeit des Mannes. erteilt, eun er 4E daß er in einem anderen Bundesstaate die ert: “Juni 1870 (Bundesjesecbl E bur ner E a d 2 T A E B “9 r ckrfaat. io Mo sollte der Beseiti - Gesandt- etr. die „Bestimmungen über die bet Hoch auten anz nenden Be- i Staatsangehörigkeit befkt, D G5 i rigen e E e Frebauß Deoseiee Viller, d aub Plaut haft le B E pies es dab die een bien fu lastungen und Beanspruhungen der Baustosfe“ sowte die »Bereh- Die Aufnahme vi vam F, R eu eines- Bundesstaats von Fehlt dieser Nacbweis, so wird die Entlassung nicht erteilt reif i O verloren bat, darf, sofern er keinem Staate an- schrieb ihm Brau ‘daß ih seine Auffassung für richtig halte, denn wolle, beute foll wieder alles in Ordnung sein! Wenn wir niht | nungsgrundlagen für die statisde Untersuchung von Hocbauten“. bia Jnboe n Bundesstaat 5 défien Gebiet êr 0 niederactafen 1) Webhrpflichtigen, über deren Dienstverpflihtung noch nit E, fer bat Le Dee p m Bundesstaat, in dem er si nieder- id) sei selbständig zu der gleichen Rehtsauffassung gekommen. Mittler- | weitergekommen sind, so liegt das niht nur an der Noncalance S eei F See 5 A e neun BaE auf Paz Antrag erivitt sofern kein Grund vorliegt, G nas Gl n a „H s fie E G OLUNI ver UOEA Das Gleiche ria ben ema, Angehörigen: dée Buutes weile hatte ganz selbständig davon Professor Heiner die Angelegenheit | des Staatssekretärs, sondern an der ganzen politischen Lage vor N E E S Bein A f Rat E den 88 3 bis 5 des Gesegzes. über die Freizügigkeit vom 1. November ronn Lon Varilver beibringen, daß ati A La staats, der keinem Staate an ehôrt und bereits vor d krafttret t E A Ti 8- | den Wahlen. Die Regierung war damals erstaunlich tolerant, fie | Zur Frage des Querverkehrs auf Brücken. Delzusaß bei Beton A A E h i E ¿eugung der Kommission die Entlassung nicht in der Absi@t / geo und bereits vor dem Inkrafttreten bearbeitet und aer M f DEX lien ae E L n Dun Ne d s Bs L zadiait V und Mörtel. Vermishtcs: Preisbewerbung für Entwürfe zu einem 1367 (Bundesges BbI. S. 59) die Abweisung eines Neuanztehenden nahgesucht wird, die Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu | des Se bom L Juni 1876 nah Landesreht seine Staats- ettung“ seine Meinung gefagt, er at seinen Namen ni ur als | führte E A be alles mdaliSe getan wuree, Dis L Natbaus lr ille SRetbaeh für Entwürfe zu einem Saalbay oder die Derlagung der Fortseßung des Aufenthalts rechtfertigt. umgehen angehörigfeit durch Aufenthalt außerhalb seines Heimatstaats ver- Vois gezctdnet, Glei A y Professo Gifes L ‘Münster A bervaliins A die Mitsculdigen af “Mate au) bei der | der Stadt Augsburg. Förderung des Luftfahrwesens. Stoß, 4 l n Antrag E ens 4 l Sri An es ee A Mannschaften des aktiven Heeres, ter aktiven Marine oder | ‘oren hatte. ois gezeichnet. Gleichzeitig kam a ) Profesor Ch (Ut ton erbalibe Ma 2 A T0 T : orhi ir S ¿nbahnsciene / j der «ntrag etner unter elterliher Gewalt oder unter Vormundscha ; A S 27, ; s A : Ne ) C Heiner. | Bo 8-ŒEnz nt iht im Stich lassen wollen. | verbindung für Straßenbahnscienen. R NIRA L : A der aktiven Schußtruppen, O : / Die Rachoausführungen, Ue Prilat Leine Vie ten "2e Deiner. | Borromäus-Enzytlifa das Hentrum nit im Stich. lassen wollen ‘ebenden Person der Zustimmung des geseglichen Vertreters L tes Velde s bande Wee) 9, ME 2 | ften mngelé iu e rettiens dieses Gesehes mebreren Bundes E L R A d U R Hr urt Sr e Staatsautorität find. Was würden sie sage is 4 des Neichsmilitärgesetzes bezeichneten rt, sofern sie N ) ( j 1 , nicht jeßt aus den Fingern gefogen, um die Lage der römischen Kurie | \{ärfsten Vertreter der Staatsautorität sind _Was würden sie lagen, S Co l x E L Staaten er weiter angehören will. Die Erklärung e folat nb

x U: t U Sr, ¿ un ein Sozuald ‘at einen ähnlichen Ansy - den Gerichts- Ei N u816 er sich im Inland niedergelassen hat, k nit die Genehmigung der Militärbehörde erhalten haben, L On : “c rearunyg ersolgt gegenüber zu decken, sondern er hat hon in einem Buch von 1884 diese Auf- | wenn ein Sozialdemokrat einen ähnlichen Anspruch für den Geri : inem Ausländer, der sich im Inland niederge assen hat, kann , ¡ie | der zuständigen Behörde des Bundesftaa fassung vertreten. (Zwischenruf des Abg. von Campe.) Herr | stand seiner Freunde erhöbe wie der Papst für , die Geistlichen. Verdingungen. die Aufnahme von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete die Nieder- sonstigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, nachdem Ne} èr beibebalten wil Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit von Campe, Ste haben über alles mögliche gesprochen, aber niht | Aus den materiellsten Interessen Heraus ließen sie alle lassung erfolgt ist, auf seinen Antrag erteilt werden, wenn r s a rew erur Tan E ien Varia H In Ermangelung einer Erklärung der im Abs. 1: vorgesebénen Art die Nechtslage klargelegt, das will ih jeßt tun. Danach stand von anderen Interessen beiseite, um ihren Bundetbrüdern zu helfen, und (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Neichs- und Staats- 1) nah den Geseßen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt ) abten M pl Le, D e D E J L behält er diejenige Staatsangehörtgkeit welche er oder die Person vornherein fest, daß das Motu proprio für Preußen E Anwendung auch die Sigaltezienans hat N e tg Gir wt 7A Ma anzeiger“ ausliegen, können fn den enentggen in pfen Erpedition C N Lg s N ee nas den e Tee UN- urlaubtenstan es, Ba n aus dem Dienste en assen sind. von der er abstammt, zulegt erworben hat. Dabei kommt nicht I richt finden kann. Es würde ausreihend gewesen se n, wenn der | ganze Frage keine religiöse Bedeutung ; die Toleranz Un) während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) eschränkt geshäftéfähig sein würde oder der Antrag von E AS | Betracht ei örigkeit, di Kardinal staatsfekretär einfach gesagt hätte, es gelte nit; aber da der | selbstverständlih. Was uns veranlaßt, Widerspruch zu erheben, ist der f n j _ seinem geseßlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung Aus anderen als den im § 16 bezeichneten Gründen darf in | oder A Dun des M De du ee O E preußishe Gesandte ihm en Heinerschen A überreichte, so hat E N cus a N eaen MeO E ans Spanien. gestellt wird, : L L S friedenmelten 4 Sul auciah d, tf S is dgs r El Mit dem Ablauf zweier Jahre verliert er die Staatsan ehörigkeit x gesagt, d sführunge itreffend seien. Was das “oprio bedrangt werden; denn es ist feststehend, daß, wie e leBle Mz E ; 2) ei h enswandel geführt ha etnes Krieges oder etner Kriegsaefahr blei em Kaiser der Erla i : Gabe i Peenfen betri, so Hat Diner darau) aufgetiam | Wabl dgen in quf Leit Ler (atfollet e unt orb W Gin Miputadlon Provinelal 4s 1G Weg e A Mari 5) an dem Orte seiner Niederlassung dine eigete Wohnung | dle uten ener Kejegaetal beblt, es sei denn, “das er si ile bh nat Abs, 1 ober 2 bels gemat, daß das Privilegium fori in Preußen aufgehoben sei, so- das gute Necht, die Borlegung E Akten von dey Perlen e ern. Lieferung der Wäsche und Kleidung für die Wohsltätigkeitsanstalten oder cin Unterkommen gefunden hat und i ; : rf 18. N : einem Dienste der im § 10 Abs. 1 bezethneten Art befindet. Der lange überhaupt ein preußisher Staat existiere. Das geht auch ganz | Die Regierung würde nachgeben e VCAN, E STEYTYEIL NU der Provinz während des Jahres 1912. Voranschlag 108 065 Peseten. 4) an diefem Orte sich und seine Angehörigen zu ernähren Die Entlassung wird wirksam mit der Auéhändigung einer von Verlust erstreckt si zuglei auf im § 12 Abs. 2 bezeichneten Personen. zweifellos aus dem Preußishen Allgemeinen Landreht hervor, | ernstlih wollte. Seßt sie ihren Willen nicht durch, fo trägt sie die Sicherheitsleistung 5403 25 Peseten. Näheres an Ort und Stelle imstande ift. der höheren Verwaltungsbehörde des Heimalstaats ausgefertigten Ent- , x worin nit klaren Worten gesagt ist, daß die Zivilgerichts- Berantwortung für das Motu proprio und für die Unkultur, die oiole in auser Svrace kolta Deutschen Reichsanzeiger“ und Vor der Aufnahme ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 lassungsurkunde. Die Ürfunde wird nicht ausgehändigt an Personen, Eli 00s : S 28. : barkeit und Strafgerichtsbarkeit der Kirche aufgehoben ist. | damit zusammenhängt. N A N ç ; in der Redaktion der „Nachrichten für Handel und Industrie“. die Gemeinde des Niederlassungsorts und, sofern diese keinen selb- | die verhaftet sind oder deren Verhaftuna oder Festnahme von einer elitès G M EGNLOE Deutscher, der zur Zeit des Inkrafttretens Dagegen ist von der Kirche niemals protestiert worden, d 1d Gyßl tue fert, Ub ba: S O, e he ständigen Armenverband bildet, au der Armenverband zu hören. E E Fe P A L Ebef L Aus Aufen th alt ba e L E ie u Ren noh a die Kirhe hat das immer anerkannt. Ih bin seit | doch nit nur Katholik, sondern auch Abgeordneter und hat als \o er Belgten. Die Aufnahme darf erst erfolgen, nachdem durch Vermittlung So ie Entlassung zugleih auf die Ebefrau oder die Kinder l 10 vor diesem Zeitpunkt das einunddreißigste, aber

63 +01; ; Tip Gan ; Gs; (o C SUAT ; Staate abren. E te es also kennen, i: E 28 Pot Nan i / “Pt 5 s j e j \ j Fnt- | noch nit das dreiundvierziaste Æbene Ul / i

(0A ui Uf ba sagen, ab M Ce nte Oder | die Interessen des Mota Proprio gesproden werden darf, Cs bam | Bafenbefte Tönen, wenn nibts anderes vermerkt, vom Buroau de sioaten feine Bedenken Lern L f, pas de brigen Bundes rf Anbragtelers begeben, fo müsen aus dies Mes in ee Gu Sat E N jweler Sabre, seln 7 C R sahen und muß da sagen, ay memals eine Tonkurrierende a3 Yier über das Motu pro] N E A adjudications, 15 Rue des Augustins in Brüssel, bezogen werden. liaaten keine Bedenken dagegen erheben; erhebt ein Bundesstaat Be- hungs ( g . dieser Frit kein E Zan L DAYTE, Of Zätigkeit . gegenüber den staatlichen Gerichten ausgeübt ift. | sich hier ja gar nit um firhlihe, sondern um staatsrehtliche Fragen, i i denken, so entscheidet über die Zulässigkeit der Aufnahme der 8 19. eser Frif eine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung Wenn also das Motu proprio in Preußen nit gilt, dann können | nah unserer Auffassung um einen Eingriff in das Machtgebiet des 23. Februar 1912, 12 Uhr. T1ótel de ville Antwerpen: Bundesrat. Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf ehemalige Die Entlassuna gilt als nit erfolgt, wenn ter Entlassene beim | berbeigeführt hat. ; e ; au solche Fragen nicht i Dee ob es für Nechtsanwälte, Staats- Ea L ba, Porsch sagt, daß Al E E D n S E O0 Sa U T für gn A Angehörige des Bundesstaats, auf deren Kinder oder mt fowie auf | Ablauf von secks Monaten nah der Auéhändigung der Entlassungs- Art Pas jur Belt Ce R N R as Ae 2 Lines anwälte usw. gilt. Der Abg. von Campe meint, wenn es für Deutsch- die Kirche über die ganze We L berdrettet jet und deshalb die | fanal. Sigherbeitsle ung V Frê. Lastenheft zum Preise von Personen, die v i 9 3ri ¡eses Staats an Kindes Statt » Tot 5 er fet ; , SE/ _ 9 ? 9 Sélepes im Inland weder land REOT at und für alle Malen ies Länder 7 E kirhlichen Grlafsse allgemein aufgefaßt werden müßten. Aber warum | 50 Centimes vom Stadtfekretariat. N ee sind, B ean e Antragsteller einem aus- E enes Wohnsiy oder seinen dauernden Aufenthalt im In seinen Wohnsiß, noch feinen dauernden Aufentha t hat und vor diesem es denn überhaupt erlassen sei. Darauf gibt die Grklärung des bel- | wird dann nit in dem Motu proprio gleih herausgesagt, daß es 28. Februar 1912, 11 Uhr. Hôtel Communal, Irelles- ländishen Staate angehört. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn der Entlassene Zeitpunkt das „dreiundvierzigste Lebenéjahr noch nicht vollendet hat, gi inisters Auskunft, worin es heißt, daß das Motu proprio nur für die und die Staaten gilt ? Der Inhalt der Erklärung des | Brüssel: Lieferung bewehrter elektrisher Kabel nebst Zubebör für i S R r A : verliert feine Staatsangehörigkcit mit dem Ablauf zweier Jahre, zishen Minis ft, heißt, daf PTOI f g L er K 8&8. die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate zur Zeit seiner y IDEN noch in Ländern gelte, wo geistliche Gerichtshöfe noch als rechtliche In- Staatssekretärs hat uns nicht befriedigt. Der Staatssekretär hat gar | städtische Niederdruckleitungen. Sicherheitsleistung 10 %/% des Zu- Der Witwe oder geschiedenen Ghefrau eines Ausländers, die zur | Entlassung besaß »ter bis zum Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten ie Ad f nit innerhalb dieser Frist vor den Militärbedörden stitutionen anerkannt seien. Es gilt alfo überall da, wo das Privilegium nit den weiteren Verhandlungen beigewohnt, er hat fofort nach shlags. Lastenheft vom Sladtsekretariat. M A | Zeit ibrer Eheschließung Has Deutsche war und die sich im Inland Frist erworben hat. : geste L H L A fori niht ausdrülich partifularrechtlih aufgehoben ist. Es bejteben seiner Rede das Haus verlassen. Was soll man da von feinen Worten 28. Februar 1912, 1 Uhr. Börse in Brüfsel: Lieferung eines niedergelassen hat, wird auf ihren Antrag die Aufnahme von dem L 90. Die Vorschriften des § 22 Abs. 3 und des S 25 finden ent- tatsählih auch andere Standet gerihtsbarkeiten, ¿. B. eine Gerichts- | halten, daß er bereit sei, jede gewünschte Aufklärung zu geben? Denkt fahrbaren Krans von 25 t Tragkraft mit elektrischem Motor und Bundes\taate, dem sie früher angehörte, erteilt, wenn sie den Er- Der Angehörige eines Bundesstaats verliert die Staatsangehörig- sprechende Anwendung. ted der # M ieeT T e Ab E rg in seiner R P A gy e Cb e ie L of at ene für die Hauptwerkstätten in Cuesmes. Speziallastenheft fordernissen des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspriht. Ueber das Er- keit in diesem Staate mit der Aufnahme in einen anderen Bundes- Die Erteilung - vou unab A in den Fällen der £8 6 über die katholishen Dinge gesprochen hat, scheint es mir angebracht, appenheim bitte ich nicht zuzustimmen; wir müs en den national- | Nr. 706. fordernis unfer Nr. 2 ist vor der Aufnahme die Gemeinde des staat (§8 6, 10, 12). ‘le Grkeilung Aufn f i f Y B, au auf diese Dinge hinzuweisen. So sollen ferner Streiti keiten | liberalen Antrag annehmen, damit wir Klarheit in diefer Frage bekommen. 28. Februar 1912, 11 Uhr. Ebenda: Ueferung von gewalztem Niederlassunasorts , Do S N 9 H lat 8, des § 11 Abs. 2, des § 22 Abs. 3 Say 2 und des ; 26 sowie zwischen Lehrern Hint vor den Rektor d werden, um géridit- Eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart ist siher die | Stabl und eisernen Bolzen. Speztallastenheft Nr. 1199. | i ederlassungsorts zu hören Su E T ues angeben D oe Dg ns 10 von Entlassungsurkunden in den Fällen des § 16 Abs. 1 erfolgt lihe Streitigkeiten zu vermeiden. Der Kardinalstaatssekretär hat | Wahrung des konfessionellen Friedens, und darum müssen wir das 2. April 1912, 4 Uhr. Administration des hospices in : S 9. / / A/, 1. beteidineten Art befindet, wenn seine Aufnahme durch An- kostenfret. j ausdrülich anerkannt, daß das Motu proprio für Preußen niht | Motu proprio als eine bedauerlihe Erscheinung, als ein Glied in der | Brüssel, Boulevard du Jardin Botanique 37 þ: 1) Einrichtung Einem ehemaligen Deutschen, der \ich niht im Inlande nieder- stellung als Offizier des aktiven Dienststandes ae abes: Todt v Für die E von Entlassungsurkunden in anderen als den gilt; ih sehe also niht ein, welcher Grund noch zur Beunruhigung | Kette all der anderen bedauerlichen Erscheinungen bezeihnen. Weún | der Heizung, 2) Ausführung der eleftrisch-mehanischen Anlagen im gelassen hat, kann die Aufnahme von dem Bundesstaate, dem er si die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehbörigkeit dur eine im 2 16 Abs. 1 bezeichneten Fällen dürfen an Stempelabgaben und bestände. Es wird gesagt, der Papst greife in die teutsrhen Verhältaisse | auh das Mot proprio vielleiht niht für Deutschland gilt: das eine | neuen Hospital Brugmann in Jette-St.-Pierre. Vorläufige Stcher- früber angehört hat, auf seinen Antrag erteilt werden, wenn G Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des aufnebmenden Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als drei Mark erhoben ein, und zwar ohne Kenntnis der deutschen Verhältnisse ; darauf habe | steht fest, daß es doch cinen Gewissensdruck auf die deutschen heitsleistungen bet Einreichung der Angebote: zu 1 10000 Fr. Grfordernissen des C A. 1 Nr: 12 entspriht; dem ehemaligen Staats vorbehalten hat: dieser Vorbehalt ist in der Aufnahme- oder werden. ' ih {hon im vorigen Jahre erwidert, der Papst erläßt seine Ver- | Katholiken ausübt. Selbst Heiner ist dieser Ansicht und spricht das zu 220 000 Fr., später 109% des Zuschlages. Pläne und Lastenheft Angehörigen eines Bundesstaats steht gleih, wer von einem Ange- in der Anstellungs- oder Bestätigun gsurkunde zu vermerken. / §30. j fügungen nit bloß für Deutschland, sondern für die ganze Welt. | in demselben Artikel aus, in dem er die Ungültigkeit des Motu proprio für je einen Auftrag 300 Fr., je ein Lastenheft allein 1 Fr. (vom börigen diefes Staats abstammt oder an Kindes\tatt angenommen ist. 8 In den Schutgebieten kann Ausländern und Eingeborenen die

; ; ; L h 4 A M ¿s E ) A Nor d : , è Mi ; 9 21. Reichsangehörigkeit ohne Verbind it der Staat örtgkeit i Seit Jahren wird an einer neuen Redaktion des fanonishen Rechtes | für Deutschland feststellen will. Es“ ist gesagt worden, daß ih ] Secrétariat de l’Administration). Bor der Aufnahme ist dem Reichskanzler Mitteilung zu machen; die l Î e PPENgeHörigleit ohne Verbindung mit der Staatsangehörtgkeit in ; : Le i Be n 2 “1, m3 ignen mögen. Di s Au unterbleibt, teihskanzler Bedenken erhebt. Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsiß noch seinen | ¿einem Bundesstaat ittelbare Reichs igkeit gearbeitet, die den Bischöfen vorgelegt ist, damit sie darüber nah | boffentlih ähnliche Fälle nit mehr ereignen mögen. Die Botschaft L fnahme unterbleibt, wenn der Reichskanz h dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Sicatöaaebbriaktit mtb dem cinem Bundess n Ee a L O g R A nehme

den Verhältnissen ihrer einzelnen Länder ein Urteil abgeben können. | hör’ ih wohl, allein mir fehlt der Glaube. i b e [ändi Staats örigkeit, wenn dieser Erwerb : „Ul DeU i Gs soll kein neuer Streit entfaht werden, sondern es soll eine neue Abg. Dr. Friedberg (nl.) (auf der Tribüne {wer ver- 90. 1912. Vorstand der Deichbehörde von Ooster- und j : S 10. ; : Erwerb einer autländishen Staa angehörigkeit, wenn dieser O baren Neichsangehörtgkeit finden die Vorschriften dieses Geseßes mit e eo ene inden, um enen, was O, M Ae R îber die E E Siriandla gr Dofterteat é Provinz Seeland): Lieferung ri waltungabebade eiue E N Ee Deitizal \ Ra brstätiate Ax, e e E u D E der Bacatone ree L 10 mie der Mibonbe ent ttonte C f g a die Strl noch in Geltung ist. Der g. bon Campe spriht von der | Neichstage bekann geworden sind, und die Abgeordneten in Gruppen etwa 1400 cbm sauber gewashenen und gesiebten preußischen tellung des Angeböric i d Bundesftaats oder eines Aus- die V zungen b li ter d ch d S8 14,16 | | O / "Reicbéf i Beunruhigung über das Motu proprio. Allerdings sind diese Dinge | sich lebhaft unterhalten; der Präsident versucht vergeblich mehrere Male, Kiefes für den Deich. Auekunft wird von dem Deichgraf in Ooster- f ng Le angebörigen cines anderen Bundes Sb e int Sileufi wenn die Boraussezungen vor O d er denen na den ; ' der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die \{chwer zu verstehen, aber deshalb foll man doch erst abwarten, wie die | durch Glockenzeihen Nuhe zu schaffen): Der Hinweis des Abg. Dr. Porsch, land erteilt : : E im unmittelbaren oder mittelbaren Skaatsdien li n Schi L die Gutlafsung beantragt werden könnte. ; Erwerb Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Neichslanzler oder die berufenen Organe darüber denken, die die Di f | t d es f iht einfallen lassen würde, über die evangelische : t j : E 4 einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen ul- Die Staatsangehörigkeit verliert nit, wer vor dem Erwerbe | yon ihm bezeichnete Behörde treten. : dessen U man sich oft auf felde Erlife ün L T R B zu Weben (j A S en, Es handelt sih hier 29. Februar 1912. U ECTA E A i dienst oder im Kircendienste gilt als Aufnahme, sofern nicht der ausländischen taatsangebörigkeit auf seinen Antrag die srift- Die Schußgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland. ; x t / : i x L ; ; erveen (Provinz Drenthe): Lieferung stdüng in der Ansftellungs- oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt ge- | lihe Genehmigung der uständigen Behörde seines Heimatstaats zur fessionellen Frieden zu stören. Leider kam dieses Motu proprio | nit für uns um kirchliche Angelegenheiten, sondern um staatsrechtliche | L edingungen find für 0,05 Fl. bei dem Schriftführer erhältlich. nserungs- oder Beslätigungs ibebal fei 9 S A örigkeit erhalten bat. Vor der E 8 31. gerade in der Zeit der Reichstagswahlen, und es konnte der furor Fragen. Wenn das Motu proprio noch irgendwo in der Welt an- ! macht wird. i @ Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. E O Unberührt bleiben die Staatsverträge, die von Bundesstaat protestantieus entfaht und au gegen die Parteien ausgenußt | gewandt wird, so hat das au sicher n den Gern, lagten gfne Türke. Offer oder Beet, L G, Auwenduna auf die Anstellung als un e T Se E E E Wsfanzler | mit ausländisen M u vor dea Snkrafttreten dieses ‘Geseves werden, die mit dem Zentrum zusammengehen. Es ist ein Unsinn, | Wirkung auf die Gewissen der Katholiken. Den An rag des g- ; S aftdatt 1: Qleatida el Sieferuna Vsfizier oder ! l l 1 Lo d ) N DEN / / e S Z | N : : j / taatsangehörigkeit in | geschlossen sind. zu glauben, daß das Motu proprio das Ziel verfolge, ver- Pabpenkeitn bitte ih abzulehnen. Denn wenn man dem Antrage Kriegêminifterium in Konstantinopel: Vergebung der Lief i angeordnet werden, daß Personen, welche die S bd) ! j i Seri j ntziehen i ir i i y N »ge von zweirädrigen Küchenwagen (vergl. „Deutschen Reichsanzeiger“ vo A S 11. H g . | einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 E S 32.

peME Ie Priester der flaatlihen Gerihtsbarkeit zu L S A 4 ae 10 Babalten ver arie Lm M Re 29, Dezember 1911 Nr. 305). Die Frist, innerhalb deren de 5 Die im Neichsdienst erfolgie Anstellung eines S A vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf. i Feweit Q 2 Oen oder in Zane gtelen auf Vorschriften jeder, der einen verbrecherischen Priester anzeigen wolle, erst den ganze diplomatische Aktion hätte mit einem Protest gegen das Ein- | Bewerber ihre O onlureiges haben, ist um einen Monat, es ie diesen Cn ofern E in bee od S aN : S S 22. L , Statt a t E Sun 7 bes des Gefeues Ler Bischof befragen, und was der antworten werde, könne man si reifen der Kurie in die staatlichen Hoheitsrehte beginnen müssen. | Anfang 1912, verlängert worden. ein Vorbehalt emadt wird. Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen die Naturalisation von Ausländern, welche im Neichsdtenst angestellt denken. Die Kirche wolle in die staatliche Gerichtsbarkeit eingreifen, Nadôm die Publikation des Motu proprio in dem amtlichen Publi- Norwegen Hat de An stellte sei en di stlihen Wohnsiß im Ausland und | Wohnsiß noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staats» sind, vom 20 Dezember 1875 verwiesen ist, treten an deren Stelle und das solle zugleich dem Zentrum nußen. So hat man z. B. in kationsorgan des Vatikans erfolgt war, hätte dafür gesorgt werden : i Left or cin L En Ven ; Ade thm die | angehörtgfeit mit der Vollendung des einunddreißigsten Lebensjahrs, | l ê Send if Beset der Vaterstadt 28 U bon Campe, in Hildesheim, das Motu | müssen, daß die Erklä es beziehe sich nicht auf Deutsch- 26. Februar 1912, 1 Uhr. Intendantur der Marine in Horten: guueht er ein Dienstetrkommen aus der Neichskasse, fo wird ihm die sofern er bis zu diesem Zeitpunkt noh keine endgültige Entscheidung | die ?ntsprehenden Vorschriften dieses Geseges.

ae g. »ampe, , das Motu / rrarung, 2 ( Un y 5 Dg. Fellen, N lte Angebote mit der Auf- Aufnahme von dem Bundesstaate, bei dem er sie beantragt hat, er- | !, i ; belaefübrt bat j id. 2 33 Proprio gegen das Zentrum ausgenußt, und der Oberbürger- | land, auch dort veröffentliht worden wäre. Oder es hätte Lieferung von 655 Dy. Feilen. faiege e Ange mit teilt; bezieht er kein Diensteink 18 der Neichökasse, fo kann über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat, auch eine Zurü L L& 33. / aneistec Struckinaan at sogar gesagt, daß dessen unheilvolle wenigstens eine Verfügung an das baa Sg s L! Aga paa filer“ a E A 2e D, eo {ür die: Aufnabnie Ai Suitiniitiurig bos RelBohnictes erteilt werdet elun u O Mun 9 E M E a Ua it 4 E R E die “Bea

irkfungen no ar nicht u- übersehen seien. Große | reiht werden müssen, worin kli und Uar ausgesprochen werden | in Horten en gegengenommen. pezifitation un edingun i: S Á tin fahnenflühtiger Deutscher, der im Fnlan weder feinen nltaijungsgurlunden owie über die Urkunden, die zur Beschein ung Tatholische Poitaberfacralunies baben en COÁSS proiéitiért müßte, daß Deut Gland nit Mtesibagogen ist. So hat man es | daselbst sowie beim „Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nad 8 12. Wohnsip noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine | der Staatsangehörigkeit dienen. L Von uns ist keine Störung des konfessionellen Friedens auégegangen, | aber der , orddeutschen Allgemeinen e, überlassen, die deutshen | rihtea für Handel und Industrie“. Vertreter in Norwegen notwendig Die Aufnahme wird wirksam mit der Aushändigung der von der | Staatsangebörigkeit mit dem Ablauf von zwei Jahren nach Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden im Sinne wir fönnen nur wünschen, daß es auch von anderer Seite nicht | Katholiken aufzuklären. Wenn in den Schriftstücken, die mit der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigten Aufnabmeurkunde oder der Bekanntmachung des Beschlusses, durch den er für fahnenflüdtig dieses Gesetzes als höhere Verwaltungsbehörden und als Militär- geschieht. Kurie gewechselt worden sind, irgendwelhe Stellen vorhanden E S, Urkunde über die unter den Vorausseßungen des § 10 oder des § 11 | erklärt worden ist 360 der Militärstrafgerihtöordnung). Diese behörden anzusehen sind.

Abg. Styczynski (Pole): Ich habe zu erklären, daß meine } sind, die sich niht zur Veröffentlihung eignen, könnten Avf. 1 erfolgte Anstellung. : Vorschrift findet keine Anwendung auf Mannschaften der Reserve, der h S 34.

Freunde dem Antrag von Pappendeim zustimmen. Das Motu ] diese herauégelassen werden. Es ist aber unbedingt notwendi , daß Die Aufnahme erstreckt \ich, infofern nicht in der Urkunde ein | Land- oder Seewehr und der Ersapreserve, die für fahnenflüchtia er- Dieses Gesey tritt am gleihzeitig mit einem

i j j f d für di istlihen, ! unserem Antrage ge / riftwehsel vorgelegt wird. ir be- Norbeb ; j i i klärt worden find, wetl sie etner Einberufung zum Dienste ketne olge | Gesege zur Abänderung des Neichsmilitärgeseßzes sowie des Gesetzes S enr Censtétano für die Geifilichei R Ae ben Jelehlide Ueietine ber See Tal U geleislet haben, es sei denn, daß die Einberufung nah Bekiintmadan betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 in

liber Gewalt zusteht. Ausgenommen sind Töchter, die verheiratet | der Kriegsbereitschaft oder nah Anordnung der Mobilmachung er- | Kraft. E sind oder verheiratet gewesen sind. folgt ist.

sei, als ob das eine Ueberhebung der Kurie sei. Sie finden die | Dinge \tudieren wollten, denn dann würden sie mehr Verständnis De vab Mle Ca L), Mea Shagddbertrg Uge Q B Q/ s ®

L E ales d N : Zwang ausgeübt. Darum haben wir die Tediat. 2) du Tho , N nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts bean- Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten. habe. | wird damit ein ungeheuerer Zwang aud( erledig i bis Aufrebie e È Pie 19). tragt werden. Gegen die EntlGedung des Vormundschaftêgerichts S 25.

Z »eshwerde zu; gegen den Be- Der Verlust der Staatsangehörigkeit in den Fällen des è 20,

rwerb der

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