1912 / 47 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Über die Schäden der Sturmflut anstellen lassen, es liegt ihr bereits ein Ueberblick über die Höhe der Schäden vor. Der Staat hat wfederholt bei Uebershwemmungss{häden eingegriffen, auch wenn keine rechtlihe Verpflichtung dazu vorlag. Es is daher zu hoffen, daß die Regierung auch hier ihre Hilfe uicht versagen wird. Ich bitte um Annahme meines Antrages oder eventuell Ueberweisung an die Budgetkommission.

Abg. Paulsen (freikons.) begrüßt dankbar den Antrag, \childert im einzelnen den Umfang der Schäden und dankt den Behörden, dem MNegierungéêpräsidenten und den Landräten dafür, daß fie sofort mit ihrer Hilfe eingeoriffen haben. Er bittet, dem Antrage zuzustimmen, und ersucht die Negierung, eine kräftige Hilfe eintreten zu lassen.

Abg. Waldstein (fortshr. Volksp.): Namens meiner Freunde käánn ih dem Antrag Scifferer nur freudige Zustimmung aussprechen. Es handelt sih hier nicht um eine Parteiangelegenheit, jelbstverständ- lih bören hiey alle Parteigegensäße auf, und niemand kann für seine Partei aus diefer Sache Vorteil ziehen. Es ist deshalb zu bedauern, daß der Antragsteller sich dem Mißve: ständnis ausgeseßt hat, als ob er durch diesen Antrag einen Parteivorteil habe heraus\{lagen wollen. Der Antragsteller hat im Wahlkampf meinen Freund Stiive mit der öffentlihen Mitteilung bekämpft, daß er diesen Antrag beim preußischen Landtag eingebracht habe. Das war irrtümlich, denn damals war noch gar leine ge|{äfi8ordnungsmäßige Möglichkeit, den Antrag hier einzubringen, da das Haus nicht versammelt war. Glücklicherwei}e hat dieses Ver- fahren seinen Zweck verfehlt, der Abg. Schifferer is bei den Wahlen allein diesem Hause erhalten geblieben. (Präsident Dr. Freiherr von Erffa macht darauf aufmerksam, daß bei der ersten Étaisberatung drei Tage lang die Wahlangelegenheiten behandelt seien, und bittet, bei dieser Gelegenheit . hier nicht mehr darauf einzugehen.) Die Schleswig-Holsteiner sind die leßten, die um Staatshilfe nach- suchen. Aber bier ist die Not fo groß, daß es dringend Aufgabe der Negterung ist, belfend einzugreifen.

Abg. Dr. Sch ifferer (nl.) bemerkt im Schlußwort: Ih muß meine Verwunderung und mein Bedauern darüber ausfprehen, daß der Abg. Waldstein für die Einbringung dieses Antrages mir Motive untergeshoben hat, die ich auf das allerentschiedenste zurückweisen muß. Hat denn der Abg. Waldstein kein Gefühl dafür, daß es ih nit um Parteifragen handelt, sondern lediglich um das Mitgefühl und das Mitleid für die von der Sturmflut Betroffenen? Auch bei der Maul- und Klauensevche hat der Abg. Duus es sich nit ver- kneifen Töônnen, uns parteipolitishe Motive unterzusGieben. Der Haltung der Regierung stehe |ch verständnislos gegenüber. Der An- trag lag {on fo lange vor; daß die Regierung wirklich Zeit dazu ge- habt hâtte, zu der Unterstüßungsfrage Stellung zu nehmen. Auch heute haben wir feine Antwort von ihr bekommen.

Persönlich erklärt

Abg. Wald stein (forts{r. Volksp.): Ich überlasse es dem Urteil des Hauses, . ob es vom Abg. Schifferer recht war, in seinem Schlußwort mich in dieser Weise anzugreifen, sodaß es mir nicht mehr möglich ift, ihm zu erwidern.

Abg. Dr. Schifferer (nl.): Dann hätte der Abg. Waldstein auch nit in so scharfer Weise mich bei einer solhen Frage angreifen sollen, die niht im geringsten eine Parteifrage ist.

__Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Ich habe klar aus- ge\prochen, um was es sich handelte, und ih bin genau fo höflih ge-

wesen, wie es eben noch gerade zulässig ift.

Der Antrag wird der Budgetkommission überwiesen.

___ Es folgt die Beratung “des Antrags der Abgg. Schmedding (Zentr.) und Genossen:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in authentis{er Auslegung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungsgesetzes vom 2. Juli 1900 demselben die Fassung zu geben, daß ein Minderjäbriger, welher das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ter Fürsorgeerziehung überwiesen werden kann, wenn die Vor- ausfeßungen des § 1666 oder des § 1838 des Bürgerlichen Gesetz- buches vorliegen und die anderweitige Unterbringung zur Verhütung der BVerwahrlosung erforderlich ist, aber niht ohne Jnanspruch- nahme öffentliher Mittel erfolgen kann“.

Abg. Shmedding (Zentr.): Die großen Hoffnungen, die auf das Fürsorgeerziehunggeseß geseßt worden sind, haben ih nit voll erfüllt. Das Gef: ß sollte do vor allem eine vorbeugende Wirkung erzielen, nämlih die Verbütung der Verwahrlosung erstreben. Diese Absicht hat auch ihren Ausdruck in- den Ausführungsbestimmungen des Ministers des Innern gefunden. Es heißt ausdrücklich darin, daß das neue Gesetz denselben Zweck wie das alte erfüllt, nämlich der Verwahrlosung vorzubeugen, und als die Hauptsache d-r Fürsorge: erziehung wird die FamilienerzieHung bezeichnet. Bei Bekanntgabe des Geseges ist es auch in diesem Sinne angewandt worden. Es find denn auch im ersten Jahre 2583 Minderjährige unter 18 Jahren, das waren 33 9% der Fürforgezöglinge, der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Aber schon 1902 ging die Zahl auf 16 9%. herunter, im Jahre 1905 waren es fogar nur 15 9/6, und seitdem hat die Zahl zwiscben 15 und 18 % geschwankt. Das ist zweifel- los zurückzuführen auf die Auslegung des § 1 des Fürsorge- erziehungsgesetzes dur die Judikatur des Königlichen Kammergerichts. Schon im Jahre 1901 trat diese Tendenz hervor. Es handelte ih um ein Kind einer liederlichen, arbeite\sckcheuen, heruntergekommenen Person, die mit cinem Manne in wilder Ebe lebte. Der Vormund- schaftsrihter hatte die Für’orgeerziehung verhängt, aber durch das Kammergericht ist der Beschluß aufgehoben worden, und zwar end- gültig aus dem Grunde weil es genügend set, wenn das Kind aus den bhäuslihen Verhältnissen entfernt und anderweitig untergebracht würde; das zu tun, set aber Sache der Armenbehörde. In einem anderen Falle handelte es sich darum, daß die Mutter \1ch der gewerbämäßigen Unzucht hinagab, das Kind ohne ausreichende Nahrungsmittel in der verschlossenen Wokf,nung ließ, es miß- handelte usw. Troß dieser Lage wurde/ die Fürforgeerziehung nicht genehmigt, und zwar führte das Kammergeriht aus, daß die vom Vormundschaftêgericht angeordnete anderweitige Unterbringung des Kindes Sache der öffentlihen Vrmenbehörde sei; erft wenn diese die Grfüllung ihrer geseßlichen Fürsorge verweigere und das Kind in seiner b'sherigen Umgebung belasse, sodaß seine Verwahrlosung herbeigeführt würde, würde das Kammeraerixht auf Grund dieser neucn Sachlage zu prüfen haben, ob die Fürforgeerziehung anzuordnen ist;

Erziehungserfolge sind nah der Statistik um \o günsttger, * in je früheren Jahren die Erziehungsfürsorge einsett. Sh gebe zu, daß es noch nicht zahlenmäßig festgélegt“ ist, wieviel von den entlassenen Fürforgezöglingen mit s{lechter Führung vielleicht bessere Nesultate au'zuweisen hätten, wenn sie frühzeitiger vor der Verwahrlosung d-x Fürsorge überwiesen worden wären. Immerhin wird man aber doch sagen können, daß ohne die kammer- gerichttiche Judikatur manche diefer Zöglinge früher überwiesen worden wären und man bessere Erfolge mit ihnen erreicht bätte. Es ist no- torish, daß unsere Verwaltungsbehörden mit der Fürsorge so lange zurückhalten, bis das Kind ganz verwnahrlost is. So erklärt es sich, daß das Alter der Zöglinge fih von Jahr zu Jahr erhöht, von 1900 bis jeßt hat eine Steigerung um 1000/9 jtattgefunden. In der neuesten Statistik des Ministeriums des Innern heißt es fogar, daß nahezu die Halfte der Fürsorgezöglinge bereits das schulpfl chtige Alter über- schritten hatte. Die vielen bosen Borfälle in_den Erziehungsanstalten in den legten Jahren sind auch auf das altere Material zurückzuführen. Gewiß ist der Standpunkt richtig, taß die Fürforgeerziehung erst einfeben soll, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Die Erfahrung hat aber auch gelehrt, daß, je später die Fürsorgeerziehung einfetzt, um fo schwieriger das Erziehungswerk ist. Seit mehr als 20 Jahren arbeite 1ch als Borstandsmitglied in einem Erziehungsverein. Im ersten Jahre des Bestehens des neuen Fürforgeerziehungsgesetzes kamen zahlreiche Eltern, die sih zur Fürforgepflege bereit erklärten, jeßt hält es aber s{wer, brauhbare Familien aut findig zu machen Wenn ih jeßt eine Nenderung fordere, so weiß ich, daß ich damit keine neue Forderung aufstelle. Denn wtederholt ift dieser Forderung bier im Hause Ausdru gegeben worden, {hon im Jahre 1904 von einem Medner der konservativen Partei und dann im vorigen Jahre von den Abgg. von Pappenheim und von Kardorff. Nach der Erklärung, die der Minister damals abgegeben hatte, hätte man erwarten Tönnen, daß eine Aenderung vorgenommen würde. Da das nicht geschehen ist, schien es mir angebracht zu sein, etwas Dampf hinter die Sache zu machen. Ich habe hier zum Ausdruck gebracht, was die communis opinio ist. Wenn ih mir erlaubt habe, dieser communis opinio eine bestimmte Fassung zu geben, so möchte ih gleich erklären, daß ih jede andere bessere Fassung sofort aufnehme. Ih bekenne aber offen und ehrlih, daß diese Fassung niht von mir stammt, sondern aus einer Konferenz von Fürsorgeerziehungêleitern der verschiedenen preußischen Provinzen. Auch durh meinen Antrag bleibt es aufrecht erhalten, daß die Fürsorgeerziehung nur als ultima ratio anzusehen ist und dann ausges{lossen i, wenn ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel die anderweitige Unterbringung erreicht werden kann. Aber der springende Punkt in meinew Antrag ist der, daß meine Fassung auch dann nicht versagt, wenn nah. Annahme des Gerichts die öffent- lihe Armenpflege für anderweitige Unterbringung Sorge tragen muß. C8 wird allerdings dann möglicherweise das Bestreben dex Armen- verbände sein, fich zu entlasten. Aber ih meine, daß das immer noch besser ist, als der jeßige betlagentwerte Zustand, der dahin führt, daß viele Armenverwallungen erst abwarten, bis etn Minderjähriger gänzli rerdorben ist. Die Kostenfrage kann bei der ganzen Sache keine Rolle spielen. Durch die frühere Anwendung der Fürsorgeerziehung wird auch wieder eine ganz erheblihe Grsparnis eintreten.

Abg. von Has fell (konf.): Der Vorredner hat den Notstand infolge der gerihtlichen En1lscheidungen überzeugend dargetan, J will nur noch den Kern der Sache herausschôlen, Wenn der BVor- mundschaftsrichter bestimmt, daß zunächst von der Anwendung des Fürsorgeerziehungsgesees abgesehen wird, und daß nur Fürsorge- maßnahmen auf Grund des § 1666 des Bürgerlichen Geseßbuches zur Anwendung kommen sollen, so ist nach der Rechtsprehung des Kammergerichts die zuständige Armenverwaltung verpflichtet, den Beschluß des Vormundschaftsrichters auszuführen. Wenn bet- sptielswelse der Vormundschaftsrihter anordnet, daß ein Zögling aus der Familie herausgenommen und in einer andern Familie unterg: bracht wird, so erwachsen. dadurch Kosten, der Armenverband lehnt aber die Uebecnahme dieser Kosten ab. Dann werden dic Kosten zroangsweise in den Etat der betreffenden Gemeinde étngestellt ; die Getneinde klagt dagegen, und das Oberverwaltungsgeriht ent- scheidet dann in letzter Instanz, daß der Armenverband nit ver- pflichtet ist, den Beschluß des Vormundschaftsrichters auszuführen, weil der Armenvderband nur Kosten für den Lebensunterhalt, aber niht Erziehungskosten übernehmen muß. Dieser Widerspruch zwischen den Entscheidungen der höchsten Gerichtéhöfe bedeutet einen Notstand. Unser Fürsorgeerziehungége]eß hat infolgedessen zum Teil setnen vorbeugenden Charakter eingebüßt, in vielen Fällen ist es unmöulich, die. Elemente, die noch einer Besserung fähig sind, wirklih der Besserung zuzuführen. Zur Aenderung sind zwet Wege möglich. Das P ammergeriht bat in fkonstanter Nechtsprehurg setnen Standpunkt festgehaiten, das Oberverwaltungsgericht ist aber erst ein einziges Mal in mündlicher Berhantlung mit dieser Angelegenheit befaßt worden. Es wäre aljo vielleicht denkbar, daß das Oberverwaltun. sgericht bei einer nochmali,en Entscheidung fich dem Standpunkt des Kammergerichts anschließt. Aber dann würden die Kosten der Fürsorge- erziehung auf Grund des § 1666 dem Oitsarmenverband zufallen, und das bedeutet cine ganz erheblice Last, und sckœließlich ist der Orts- armenverband nicht das richtige Organ, um die Fürforgemaßnahmen im Sinne des Bürgerlichen Geseßbuchs durchzuführen. So bleibt uns nur der andere Wey der Aenderung des Geseßes. Der Antrag wünscht deshaib eine authentishe Interpretation, damit der vorbeugende Charakter des Fürforgeges es zur Durchführung gelangen kann. Theorie und Praris haben vielfa eine Aenderung des Gesetzes selbst vérlangt, aber ih glaube, das Gesey besteht erst zu kurze Zeit, um \chon grundlegende Aenderungen du chzuführen. Darüber wird fich zweckmäßig in der Kommission sprechen lassen. Aber die Durchführung des vorliegenden Antrages halten meine Freunde für unbedingt nots- wendig, wenn der ursprüngliche Zweck des Gesetzes erreiht werden soll. Ich beantrage die Ueberweisung des Ant1ages an die verstärkte Gemeindefommission.

Abg. Hir ch- Berlin (Soz.): Eine gefseßlihe Aenderung ist notwendig. Das Kammergericht hat entschieden, daß die Fürsorge- erziehung erst nah der Verwahrlosung des Kindes eintreten darf und daß die Kosten dafür als Armenlast anzusehen sind. Es besteht alfo eine Lücke im Geseß, denn das Gesey soll gerade eine vorbeugende Tätigkeit ermöglichen, damit die Verwahrlosung nicht erst eintritt. Vei schiedene Städte haben sih s{chon unbekümmert um die Gerichts- entsheidungen ents{hlossen, auf ihre Kosten die Kinder, bei

von dem Gegenteil überzeugt zu haben. Wir sind zur Mitarbeit be- reit und wollén für die Ueberweisung des Antrags an eine Kommission flimmen. Aber die Regierung muß auch zeigen, daß es ihr mit der Nevision des Fürsorgeerziehungsgeseßes Ernst ist.

Abg. Dr. Fle) ch (fortschr. Volksp.): In der Kommission wird der Antrag wahrscheinlih mit sv vielen Spezialwünschen bepackt werden, daß man nicht weiß, ob er rechtzeitig aus der Kommission wieder an das Haus gelangen wird. Deshalb ist es besser, den Antrag, der den Kern der Frage enthält, gleih anzunehmen. Es besteht bei der Entscheidung des Kammergerichts die Gefahr, daß ein Vokr- mundschaftsrihter auf dem Lande von der Anordnung der Fürsorge- erziehung absieht, weil er weiß, daß der Ortsarmenverband- die Kosten doch nicht tragen kann. Die großen Städte sind ihren Pflichten auf dem Gebiete des Armenwesens immer nachgekommen. und haben alles EGrforderlihe getan. Nuf die Frege der Anstaltserziehung oder der Familienerziehung will ih beute nicht eingeben, fondern nur bcmerken,. daß ih das günstige Urteil -des Vor- redners über die Anfstaltterziebung in der Allgemeinheit nicht bestätigen kann. Auch aus den Anstalten können die Kinder echt verdorben herauskommen. Im ganzen hat die Fürsorgeerziehung aber nicht die geringen Erfolge gehabt, wie man vielfach behauptet. Mit dem Worte, daß die Fürsorgeerziehunga eine Strafe sei, ist leider ungeheurer Unfug getrieben worden. Die Fürforgeerziehung ist keine Strafe. Die Polizei hat nur mit der Ausführung des Gesetßes zu tun, und die Polizei kann man niht aus\chalten, weil es sih um den Schutz des Kindes gegen die Eltern handelt. Gewiß darf den Eltern kein Neht genommen werden, aber die Hauptsache bleibt das Wohl des Kindes. Ich will {ließlich geaen eine Kommissionsberatung nichts einwenden, aber dann muß die Kommissionsberatung bald zum Ahb- {luß gebraht werden.

Abg. Lieber (nl.): Am liebsten würde ih sehen, wenn der An- trag nicht erst an die Kommission ginge, sondern alsbald angenommen würde. Die Beseitigung der Mißstände muß fo schnell wie möglich geschehen. Ich habe als Vormundschaftsrihter die Erfabrung ge- macht, daß die berufenen Personen, Pfarrer und Lebrer, von einem Antrag auf Fürforgeerziehung absehen, weil er nah Gerichts- entsheidungen doch ausfichtslos ist. Diese Kreise würden eine Aen- derung des Gesetzes lebhaft begrüßen. Ich stimme mit der Ansicht überein, daß durch die Aenderung gemäß dem Antrage der Charakter des Gesetzes nicht geändert werden würde. Jch mache die Negierung auf die Vereine aufmerksam, welche fih der Sorge für die Kinder außerhalb der Schulzeiten widmen. Ih wünsche, daß der Autrag möglichst {nell in das Geseg hineingearbeitet wird.

Abg. Dr. Mizers kt (Pole): Wir stimmen dem Antrage zu, wünschen aber Kommissionsberatung, weil der Wortlaut des Antrags noch zu wünschen übrig läßt. Die Familienerziehung müßte min destens bis zur Beendigung der Schulpflicht vorgezogen werden. Allertings darf es niht vorkommen, daß polnische Kinder aus polt- tischen Rücksichten in evangelishen Familien untergebracht werden.

Abg. von Kardorff (freikons.): Der Minister hat {on früber ch von der Notwendigkeit der Aenderung des Gesetzes über- zeugt gezeigt. Ich {ließe daraus, daß auch dieser Antrag bei der Neglerung Annahme finden wird. Es besteht hier im Hause von der Rechten bis zur Linken volles Einverständnis, daß es notwendig ift,

die Divergenzen in den Gerichtsentscheidungen zu beseitigen. Wir müssen unter allen Umständen dähin streben, daß der vorbeugende Charakter des Geseßes wieder zu seinem Necht kommt, und je eber wir das erreichen, desto eher haben wir die Möglichkeit, die Anstalts- erziehung durch die Familienerziehung zu ersetzen; denn darüber kann fein Zweifel sein, daß die Familienerziehung, wenn sie gut ift, dem Kinde etwas gibt, was die Anstaltserziehung niemals geben kann. Gerade die Familienerziehung nimmt dem Geseß den polizeilichen Charakter. Gewiß, au gegen die Familicnerziehung lassen sich ge- wisse Bedenken geltend machen, und die Behörden müssen ein auf- meiksames Auge dafür haben, aber alles in allem ist die Familien- erziehung besser als die Anstaltserziehung. Darüber kann k: in Zweifel sein, daß das Wohnunagaselend in den großen Städten vielfach die Ursache der Verwahrlosung ist, aber dem Abg. Hirs wird nicht entgangen sein, daß meine Freunde bereits einen Antrag eingebracht haben, der um die Etnbrinaung eines Wohnungsgeseßtzes bittet, das diese Mißstände in den Großstädten beseitigt. Da de Kommissions- beratung von den Konservativen beantragt ist, werden wir dafür stimmen, werden aber auch, wenn dieser Antrag nicht aufr: cht erhalten wird, ohne weiteres für den Antrag Schmedding stimmen. Nehmen wir den Antrag an, so werden wir mit der Fürsorge- erziehung bessere Erfolge haben als bisher, dann werden die Miß- erjolge, über die wir allerdings nit im unklaren sein können, aufhören.

Abg. von Hassell zieht seinen Antrag auf Kommissionsberatung zurück, da îm ganzen Hause völlige Uebereinstimmung mit dem An- trag Schmedding herrsche.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. von Herrmann: Der Minister ist selbstverständlich mit den Zrelen, die von allen Seiten des Hauses für die Fürsorgeerziehung als maßgebend angesehen werden, - einverstanden. Das Ministerium des Innern ist in Verbindung mit den anderen beteiligten Ressorts in eine eingehende Prüfung eingetreten, ob zur Erreichung diesér Ziele eine Aenderung des Gifetes erforderlich ist. Auf der anderen Seite muß erwogen werden, ob die Erreichung dieser Ziele auf dem Boden des bestehenden Geseßzes möglich ist. Ich kann eine abschließende Erklärung über das Ergebnis der Prüfung noch nit geben, weil die Gngueten, die in Angriff genommen sind, noech nicht völlig zum Abichluß gekommen sind. Sie werden aber in allernâchster Zeit zum Abschluß gelangen, und wir werden dann vorautsihtlich mit bestimmten Ergebnissen Ihnen gegenüber- treten können. Wahrscheinlich würde dann, wenn die Kommissions- beratung beschlossen werden sollte, an der Hand -des abgeschlossencn Materials eingehender über die Frage verhandelt werden können. Ich bielt mich zu dieser Mitteilung für verpflichtet, falls Sie Kommissions- beratung beschließen wollen.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) nimmt den Antrag auf Kom- missionsberatung wieder auf.

___ Abg. Shmedd ing konstatiert in seinem Shlußwort, daß das Haus von der äußersten Nechten bis zur äußersten Linken- seinem Antrage zugestimmt babe. Er wolle nur noch dem Abg. Hirsch er- widern, daß er über die Erfolge des Gesetzes seit dem vorigen Jahre nicht zu einer anderen Ueberzeugung gekommen sei. Cr bestreite durchaus nicht, daß das Geseß auh günstige Erfolge gehabt habe. Er sei mit der Kommissionsberatung einverstanden und wünsche nur

M Belgien 4 ch4

F Niederlande . . F Desterreih-Ungarn M Schiveiz . . E Vorneo . ; : philippinen . i S Cuba .

ildete, desgleiben neben den EGisenbahnshienen, zu denen sie bisher hörten, die Straßenbahnschienen, weiter Rechen- sowie Schreib- eleftrische LTelegravhenwerke, Fernsprecher, elektrisde ¿iderheits- und Signalapparate, Vorrichtungen für drahtlose Tele- dte früher vereinigt waren, zur Verbesserung der Handels- als bisher Draht aus un-

nashinen und

aphie und Telephonie, N rmeon erhalten.

anzen betragen:

die Einfuhr 5072008 t, außerdem 9361 Stück, darunter 346 Pferde (gegen 4261 321 t, außerdem 12274 Stü, darunter 2254 Pferde, im Januar 1911), E die Ausfuhr 4859302 t 054 Pferde (gegen 4 427 117 t, ferner 786 Stück, darunter 731 Pferde,

Îm Januar 1911).

Auch sind \atistik einzelne Nummern in anderer Weisc liedert worden; z. B. die drei dlen Metallen oder Legierungen E msponnen usw. mit: a. Gespinstfäten in Verbindung mit Kautschuk nd Guttaverha, b. mit Gespinstfäden, auch in Verbinduna mit nderen Stoffen als Kautshuk und Guttaperha, c. mit Asbest, pnutschuk, Guttapercha oder Papier, heißen nunmehr: Draht aus nedlen ‘Metallen usw. a. für die Elektrotechnik, þ. für andere Zwette, utförper usw. Als rein äußerlihe Neuerung is noch hervorzuheben, an die Stelle der lateinischen Unterscheidungsbuchstaben, weil e sih nit bewährt haben, bei der Zerlegung der Zolltarifnummern eutsche Buchstaben getreten sind.

E In dem Januarheft 1912 der „Monatlihen Nachweise über den uêwärttgen Handel Deutschlands“ Mechnung getragen. Die sachlihen Aenderungen bringen es mit fich, bei einer Reihe von Waren die Vergleichbarkeit der Zahlen mit enen des Januar 1911 aufgehoben ist.

ist den

ferner

Nummern : unedler Metalle,

erwähnten Aenderungen

m Januar 1912 haben im

1031 Stüd,

Die Werte haben Millionen Mark erreicht:

in der Einfuhr 8234 an Waren und 146 an Edelmetallen

egen 759,3 und 22,7 im Januar 1911),

E in der Ausfuhr 6143 an Waren und 12,8 an Edelmetallen

gegen 598,8 und 5,2 im Januar 1911).

BUsammens\tellung

N er im 3. T N Nerkehr )f

ziertel des Nehnungsjahrs 1911 in den freien des Inlandes abgefertigten zollzuschlags- pflichtigen Tabakblätter und Zigarren.

Ursprungsländer

WGriehenland . On E e,

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S esterreih-Ungarn . Mußland in Europa Mußland in Asien . ürtei in Europa . irfei in Asien . Merien «s

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983 531/ 174 904 113 487

61 965 \

411 565

2 982 2 451

|

15 134 234| 25 554 773|

Unbearbeitete Tabakblätter !)

Durchschnitts-

Wert

[eines Doppel-

4 617) 118 102 47 481/| 9928|

10 516

13 300;

25 300 1402|

26 899 28 183| 54 160!

7 894 536| 307 423| 9 422 007!

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3 4

432 1298| 9218| 9736|

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Tierseuhen im Deutschen Reiche am 15. Februar 1912.

(Nach den Berichten der beamteten Tiertirzte zusammengestellt tm Kaiserlichen Gesundheitsamte.)

Nadcstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) C in denen Roß, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche oder S e cteue (einschl. Schweinepest) am 15. Februar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind leßtere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor- handener Seuchenfälle oder au nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden fonnte.

Roß (Wurm).

Preußen. Neg.-Bez. Gum binnen: Niederung 1 (1), Anger- burg 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (6). Meg.-Bez. Potsdam: Niedérbarnim 1 (1), Ofstbavelland 1 (1). MNeg.-Bez. Köslin: Köslin 1 (1). Reg.-Bez. Stralsund: Rügen 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Posen Ost 1 (1). Neg.-Bez. Bromberg: Strelno 1 (1). Reg.-Bez. Oppeln: Kattowiß 1 (2). NReg.-Bez. Schleswig: Schleswig 1 (1). Neg.-Bez. Arnsberg: Hamm 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Mettmann 1 (1). Waldeck. Pyrmont 1 (1). Ham- burg. Hamburg Stadt 1 (3).

Zusammen: 15 Kreise, 15 Gemeinden und 23 Gehöfte.

Lungenseuche. Frei, Maul- und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Maul- Schweine- Negierungs- 2c. Bezirke und seube

Klauen- eins. Schweine- e s

Provinzen, ferner Bundes- sowie staaten, Bundesstaaten, die in die nicht NEREMgs in Regierungsbezirke

bezirke i geteilt sind. geteilt sind.

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Kreise 2c. Gemeinden

| Laufende Nr. Gehöfte

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nungsjahrs 1911 **) .

Ursprungsländer

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|

| Stückzahl | wert von | [1000Stük

465 567| 24 773 1958 240 1981 015 6 541 569 2 560 625 108 277 711 570] 009 991) 699 474| 2599 353

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1 Königsberg . 2| Gumbinnen . 3| Allenstein 4 Danzig .. 9 Marienwerder 6Berln 7| Potsdam. 8| Franfkfurt

| | | 9/ Stettin | | | |

Ostpreußen

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Westpreußen

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Brandenburg

10 Rolin . 11| Stralsund 12| Pofen.. 13/ Bromberg 14| Breslau. Uo On» | 16 Voten. 12} 28| 35 17| Magdeburg . . 18| 94/210 Sachsen 18/ Merfeburg 17/142/285 1D Sr. ¿ 8| 21/61 Schl.-Holstein |20| Schleswig . 16 73| 89 21| Hannover 13/129/430 22| Hildesheim . 13 51 93 23| Lüneburg . | 53/123 24| Stade . | 27| 42 29| Osnabrück . . ; 102/111 O U . . » / A 15 27 Münster . . i; | 221-84 28| Minden . . / 8| 30| 66 29| Arnsberg. . 3| 51| 86 30 Gaffel. 0| 28/ 75 31| Wiesbaden . é 21/54 32| Koblenz . . : 2702 30) Ditfeldorf . 20| 66/114 Rheinprovinz ({134| Cöln . . | 14/ 18 Or . : |13| 28 36/ Aachen : | 12/16 Hohenzollern |37| Sigmaringen ei 1 ca2 38| Oberbayern . | 58/167 39| Niederbayern Î 15| 16 i 40) fals ; r; 6 | 2 4 41| dverpsalz . | 16/230 Bayern 42| Oberfranken | 26 67 43| Mittelfranken 53/206 44| Unterfranken 6) 6 45| Schroaben 40| 75 46| Bauten 0 47| Dresden . Í 14| 22 A E U 39| 58 49 Chen « 14/ 15 00 MAIDIOQU A «s 25| 29 91 Sai atis: eei 52 Schwoarzwaldkreis . 6| 42 Burutemberaas S 9/ 18 54/ Donaukreis . 28| 53 55| Konstanz. . 4 4 56| Freiburg . D T 57| Karlsruhe . ä 23/144 58| Mannheim . . . 7| 34 59! Starkenburg . 60| Oberhessen . .

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9| 15 18/127

VBetroffene Kreise 2e. !) a. Maul- und Klauenseuche.

E: Fishhausen 7 (7), Königsberg i. Pr. 2 (2), Rastenburg (4), Braunsberg 1 (1), Mohrungen 3 (3), Pr. Holland 10 (12). : Ragnit 2 (2). 3: Osterode i. Ostpr. 4 (10). ck: Elbing Stadt (1), Elbing 2 (2), Marienburg i. Westpr. 2 (2), Danziger Niederung (2), Danziger Höhe 1 (1), Neustadt i. Westpr. 3 (4). 5: Stuhm (2), Marienwerder 1 (1), Rosenberg i. Westpr. 6 (6), Löbau 5 (9), Thorn 1 (1), Culm 4 (4), Graudenz 1 (1), Tuchel 1 (1), Koniß 1 (4), Deutsh-Krone 4 (4). 6: Stadtkreis Berlin 1 (D. %: Prenzlau 5 (5), Templin 2 (2), Angermünde 8 (26), Oberbarnim ¿ (20), Niederbarnim 7 (15), Charlottenburg Stadt 1 (1), Teltow 6 (8), Veeskow-Storkow 1 (1), Jüterbog-Luckenwalde 5 (5), Zauch- Behig 3_ (3), Osthavelland 14 (23), Westhavelland 8 (16), Nuppin 8 (16), Ostprignitz 2 (3), Westprignit 7 (17). S: Königsberg i. Im. 12 (21), Soldin 1 (1), Friedeberg |. Nm. 1 (2), bus 1 (1), Kalau 2 (2). 9: Demmin 2 (4), Nandow 3 (3), Greifenhagen 2 (2), Saaßig 3 (4), Naugard 2 (5), Kammin 3 (4), Regen- walde 2 (2). 10+: Kolberg-Körlin 1 (2), Köslin 1 (2), Schlawe 16 (20), Stolp 8 (56). 11: Nügen 2 (4), Greifswald 7 (7), Grimmen 1 (1). T2: Samter 1 (1), Bomst 1 (1), Fraustadt 5 (9), Schmiegel 1 (1), Lissa 2 (2), Koschmin 1 (1). 14: Namslau 2 (2), Groß Wartenberg 2 (2), Oels 5- (5), Trebniy 3 (3), Militsh 1 (2), Guhrau 2 (2), Wohlau 1 (1), Neumarkt 1 (1), Breslau Stadt l (3), Breslau 5 (7), Ohlau 2 (2), Brieg Stadt 1 (1), Brieg 1 (1), Strehlen 1 (1), Nimptksh 3 (3), Reichenbah 3 (3), Schweidniy Stadt 1 (2), Schweidniß 8 (9), Striegau 2 (2), Glaß 1 (2), Neu- rode 1 (1). 15: Sagan 1 (1), Glogau 3 (3), Züben 2 (2), Bunzlau 1 (3), Goldberg-Haynau 4 (5), Liegniß 3 (3), Schönau 1 (1), Bolken- hain 2 (2), Löwenberg 3 (4), Görlig 1 (2). 16: Kreuzburg 1 (1), Oppeln 3 (3), Groß SEIRN 2 (2), Lubliniß 2 (2), Lost-Gleiwiß 3 (3), Natibor 1 (1), Kosel 1 (1), Leobshüy 6 (11), Neustadt i. D. S. 4 (6), Falkenberg 2 (2), Neisse Stadt 1 (1), Neisse 2 (2). 17: Osterburg 11 (20), Salzwedel 4 (6), Gardelegen 10 (40), Stendal Stadt 1 (1), Stendal 17 (39), Jerichow 1 6 (15), Iericow 11 8 (19), Kalbe 4 (12), Wanzleben 5 (7), Magdeburg Stadt 1 (1), Wolmirstedt 5 (12), Neuhaldensleben 3 (3), Oschersleben 6 (12), Aschersleben Stadt 1 (2), Quedlinburg Stadt 1 (1), Quedlinburg 4 (11), Halberstadt Stadt 1 (3), Halberstadt 6 (6). 18: Lieben- werda 3 (4), Torgau 3 (3), Schweiniß 1 (1), Wittenberg 1 (3), Bitterfeld 3 (4), Saalkreis 17 (25), Halle a. S. Stadt 1 (2), Delibsch 11 (15), Mansfelder Gebirgskreis 3 (6), Eisleben Stadt 1 (2), Mansfelder Seekreis 11 (27), Sangerhausen 6 (14), ECdartsberga 6 (22), Querfurt 27 (82), Merse- burg 23 (37), Weißenfels 11 (15), Zeiß 14 (23). 19: Nordhausen Stadt 1 (1), Grafschaft Hohenstein 7 (18), Mühlhausen 3 (18), Langensalza 4 (15), Weißensee 1 (1), Erfurt 3 (4), ZBiegenrüdck 1 (3), Sdleusingen 1 (1). 20: Hadersleben 3 (3), Flensburg 4 (6), Schleswig 3 (4), Edernförde 5 (5), Oldenburg 8 (9), Plôn 2 (2), Bordesholm 2 (3), Rendsburg 7 (13), Norderdithmarshen 4 (4), Süderdithmarshen 5 (5), Steinburg 8 (11), Segeberg 2 (2), Stormarn 7 (7), Pinneberg 10 (12), Altona Stadt 1 (1), Herzogtum Lauenburg 2 (2). 21+: Diepholz 24 (188), Syke 36 (113), Hoya 11 (15), Nienburg 6 (8), Stolzenau 3 (5), Sulingen 14 (35), Neustadt a. Rbge. 2 (2), Hannover Stadt 1 (2), Lannover 6 (11), Linden Stadt 1 (2), Linden 6 (7), Springe 9 (18), Hameln 10 (24). 22: Peine 12 (16), Hildesheim Stadt 1 (1), Oildesheim 2 (7), . Martenburg i. Hann. 7 (9), Gronau 3 (4), Alfeld 3 (7), Goslar 6 (13), Osterode a. H. 1 (11), Göttingen Stadt 1 (1), Göttingen 2 (3), Uslar 2 (2), Einbeck 5 (8), Nort- heim 6 (11). 23: Celle 2 (6), Gifhorn 7 (17), Burgdorf 13 (36), JIsenhagen 4 (30), Fallingbostel 8 (9), Soltau 1-(1), Uelzen 13 (17), Lüchow 2 (3), Harburg 3 (4). 24: Jork 1 (1), Stade 1 (3), Kehdingen 3 (3), Neuhaus a. Oste 2 (7), Hadeln 1 (1), LÆhe 1 (1), Osterholz 14 (22), Verden 2 (2), Rotenburg i. Hann. 1 (1), Zeven 1 (1). 25: Meppen 2 (3), Aschendorf 2 (4), Hümmling 9 (27), Ungen 3 (4), Bersenbrück 23 (52), Osnabrück 3 (4), Wittlage 2 (2), Melle 6 (13), Iburg 2 (2). 26: Emden: 3 (7), Witt- mund 2 12), Aurih 3 (3), Leer 3 (3). 27: Tecklenburg 3 (4), Warendorf 5 (11), Beckum 2 (3), Lüdinghausen 2 (3), Steinfurt 1 (1), Coesfeld 1 (1) Borken 4 (4), Reckllinghausen 4 (7). 28: Minden 2 (2), Lübbecke 1 (1), Herford 7 (9), Halle i. W. 11 (42), Bielefeld 5 (7), Wiedenbrück 2 (2), Paderborn 1 (1), Warburg 1 (2). #29: Brilon 2 (6), Soest 7 (15), Hamm 5 (11), Dortmund Stadt 1 (1), Dortmund- 9 (16), Hörde 4 (6), Bochum 5 (8), Herne Stadt 1 (1), Gelsenkirhen 2 (2), Hattingen 4 (5), Hagen Stadt 1 (1), Hagen 4 (8), Schwelm 6 (6). 30: Cassel Stadt 1 (1), Caffel 1 (1), Eschwege 2 (2), Frißlar 8 (36), Homberg 1 (1), Notenburg i. H.-N. 1 (2), Hersfeld 1 (1), Hanau o (13), Herrsh. Schmalkalden 2 (5), Graf. Schaumburg 6 (13). 231: Oberwesterwaldkreis 2 (6), Unterwestecrwaldfkreis 2 (4), Unter- lahnkreis 3 (4), Wiesbaden Stadt 1 (2), Wiesbaden 2 (2), Unter- taunuskreis 1 (2), Usingen 2 (12), -Obertaunuskreis 3 (3), Höchst 4 (10), Frankfurt a. M. Stadt 1 (9). 832: Koblenz 1 (1), St. Boar 9 (21), Kreuznah 2 (2), Simmern 2 (8), Neuwied 3 (6), Altenkirchen 8 (10), Weßlar 2 (4). 8383: Kleve 3 (3), Nees 2 (2), Crefeld Stadt 1 (1), Crefeld 1 (3), Duisburg Stadt 1 (1), Ober- haufen Stadt 1 (1), Mülheim a. Ruhr Stadt 1 (1), Dinslaken 1 (1), Essen 4 (8), Mörs 9 (16), Geldern 10 (22), Kempen i. Rh. 10 (19), Düsseldorf Siadt 1 (3), Düsseldorf 8 (12), Barmen Stadt 1 (2), Mettmann 2 (4), Lnnep 2 (3), Solingen 2 (4), Neuß 3. (4), Gladbach 3 (4). 34+ Waldbröl 1 (1), Siegkreis 5 (6), Mülheim a. Rh. 1 (2), Cöln 1 (1), Bergheim 1 (2), Euskirchen 3 (4), Rheinbach 2 (2). 35: Bitburg 2 (12), Trier 4 (4), Saar- burg 1 (2), Saarlouis 2 (2), Saarbrüden Stadt 1 (1), Otts- WEURL. 0 0) 00: C 2 (2) Oten T (O), Aachen 1 (1), Sw{leiden 2 (3). §7: Sigmaringen 1 (2). 38; Altötting 5 (8), Berchtesgaden 1 (1), Ebersberg 4 (7), Erding 4 (5), Freising Stadt 1 (6), Freifing 7 (14), Fürstenfeldbruck 2 (2), Ingolstadt 2 (4), Landsberg 3 (9), Mtesbach 1- (1), Mühbldorf 4 (17), München Stadt 1 (3), Müncen 1 (3), Rosenheim 2 (4), Schongau 3 (53), Starnberg 4 (4), Traunstein 2 (2), Wasserburg 5 (5), Weilheim 4 (17), Wolfratshausen 2 (2). 39: Eggenfelden 2 (3), Griesbach 5 (5), Landshut 1 (1), Paffau 1 (1), Piarrkirchen 4 (4), Vilsbiburg 1 (1), Vilshofen 1 (1). 40+ Dürkheim 1 (1), Frankenthal 1 (1), Germersheim 2 (39), Homburg 1 (2), Kaifers-

R E

lautern 1 (2), Landau 2 (5), Ludwigshafen a. Nb. 1 (1). 42: Amberg Stadt 1 (6), Amberg 7 (14), Nabburg 1 (1), Neumarkt 2 (2), Negensburg 2 (2), Stadtamhof 1 (3), Sulzbach 1 (1), Tirschenreuth 1 (1). 42: Forchheim 4 (5), Höchstadt a. A. 1 (2), Hof 1 (2), Kronach

D 266 4196| 22052 Hefsen {60| Oberhesse B Uebrige Vereinigte | 61 en E j Staaten von Amerika 274 | 8908| 37423 62| Medllenburg-Schwerin N Andere Länder ®) . . 337 4796| 52 920| 63 Sachsen-Weimar . "7E E Im 3. Viertel des Nech- | | 4 U Tren sûirba | 2 (4), Kulmbah Stadt 1 (2), Kulmbach 3 (3), Lichtenfels 2 (2), nungsjahres 1911 92 815 | 1952 09617 398 935| Oldenb “Er v D 3 l | 2 | Stadtsteinah 2 (4), Staffelstein 1 (2), Teushniß 8 (40), Wunsiedel Bas 4 A E E N O 6 A 1 (1). 43: Ansbach 1 (1), Dinkelsbühl 4- (22), Eichstätt 1 (2),

keineswegs genüge aber die bloße Erklärung der Armenverwaltung. Ich will nah den Gepflogenbeiten des Hauses nicht auf eine Kritik ] 1 {n i des Kammergerichts und des Oberverwaltuüngêgerihts näher cingehen, | Kinder, bet denen Verwahrlosung droßt, „müssen genau fo behandelt es genügt mir festzustellen, daß der Hauptzweck des Gesetzes, die ge- | werden wie diejenigen, bei denen die Verwahrlojung bereits vor- fährdete Jugend zu retten, nah der Kammergerttéjudikatur | liegt. Die Unterbringung der verwahrlosten Kinder in Famtilien niht erreiht witd, und daß infolgedessen viele Kinder, bei | ist niht der Anstalkserziehung vorzuziehen. Denn einerseits bestebt Schluß 31/4 Uhr. denen die An orde am Plaße wâre, hiervon verschont bleiben. die O daß Haee EllE 6 i eer eims B bea i (Justizetat.) Lübe. Leider ist es nicht mögli festzustellen, wieviele Kinder dadurch der | Zögling ein ungünstiger Einfluß geübt wird, und dann übernehmen Y : G E 87 Bielefeld di ln L i ) L. La La Sr (e E wuICe Fürsorgeerziehung entzogen sind, da die vom Ministerium des Innern | die Familien diese Aufgabe oft mit der Nebenabsicht, den Zögling | ') Außerdem: A Ì ; | 68| Braunshweig . . 46 105 L A0) Bd T A Sa L 63) Oteustadt Qm. 318) aufgestellte Statistik keine Zahlen gibt. Nur in den Jahren 1906 | zur Arbeit auszunugen, und nicht aus reiner Menschenliebe. Die Statistik und Volkswirtschaft. Zollzuschlagspflichtige Abfälle von Tabakblättern, die von Her- 69| Sachsen-Meiningen 6) 9 Mirnberg Skadt 1 (27), Nütnbèta B (16). Notheibüra T (1), «und 1908 find etnige Zahlen genannt, und daraus läßt sich | Fürsorgeerziehung darf übrigens nur als ultima ratio gelten, es R “a Ô stellern zigarettenstetterpflihtiger Waren weiterverkauft und in 70| Sachsen-Altenburg 15 5 |—| Süwabark 9 (16) ‘Weikenbüra é R 2 (D) 14: Asibafenbürg s{ließen, daß jährlih etwa 200 Fälle unausgeführt bleiben. Dabei | müssen erst alle anderen Wege versuht werden, eine Verwahrlosung Deutsher-Außenh andel-im E den freien Verkehr abgefertigt worden sind 25 der Aus- Sachsen- 71 Coburg . «««+ 9) 9 2 (2), Königshofen 1 (1), Obernburg 1 (1), Sthweinfurt 2 (2). muß man #ich vergegenwärtigen, daß in vielen Fällen seitens der | zu verhindern. Sodann verlangen wir, daß die Fürsorgeerziehung Mit ben 1. Januar L220 U til neues slatistisches führungsbestimmungen zu 8 1 bis 11 des Tabaksteuergesetzes Cob.-Gotha 1172| Gotha . ... 40 | 45: Augsburg 1 (1) Dillingen 3 (3), Dontinodiil 3 (33 Jllertissen Armenbehörde von vornherein auf Stellung eincs Antrags und | niht als Sträfe angesehen wird. Das Gefeß bedarf in dieser | Warenverzeichnis in Kraft getreten. Es {ließt si, wie das bom 15. 7. 1909): 10 A ex 14 22 1 (1) Sauttbeuten 2 (9) Fertibten ó (7), Krumbad 2 (2), Undau auf Einleitung der Fürsorgeerzichung verzichtet wird, weil die | Hinsicht der Vertesserung. Es ist. eine liebevolle und individuelle | bis dahin gültige, an den Zolltarif an, zergliedert thn aber nicht 12231 kg Tabakstaub und Tabakgrus (Zollzuschlag : 23 4 74| Schwarzburg-Sondersh. 7| 22 Ta 5 (12) “Memmingen 5 (5), Mindelheim 1(1) Neu Ulm Stadt 171) Armenbehörde die hohen Kosten zu ersparen suht. Gegenüber | Behandlung des Kindes nolwendig, der Charakter jedes einzelnen | mehr in so weitgehendem Umfange wie dieses, sondern bringt für 1 dz). 75| Schwarzburg-Rudolstadt 9s | Nördlingen Stadt 1 (1), Markt Oberdorf 3 (22) Sonthofen meinem Antrage wird man vielleiht auf die Ergebnisse der Fürsorge- | Kindes muß geprüft werden; fonst kann die Fürsorgeerziehung | eine Verminderung um rund 200 Nummern. Dies hat si er- j Darunter Seedleaftabak 1 kg im Werte von L O (0) Walde 4 «e Q | 7 (14). 46: Zittau 1 (1) Bauten 5 (7) Keaunenz 1) erziehung hinweisen, wie sie im vorigen Jahre in einem besonderen | leiht das Gégenteil ihres Zweckes erreihen. Die Hauptsache ist, | zielen lassen durch die Zusammenfassung von Waren, deren ge- N ü ¿ S M 1700", 77| Reuß älterer Linie | Â s Gri Sit 1 (2), Bresden-Altstadt 1 (1), Drébden-Neuz Berichte uns vorgelegt sind. Jh bin der letzte, der der | vorbeugend zu wirtkèn. In Frage kommt die Belämpfung des Alköhols fonderte statistishe Darstellung nidht mehr nötig t; fo sind z. V. j) v Ï S180 4 G 20395 y 78| Reuß jüngerer Linie . | stadt 1 (2) Pirna 1 (1) Freiberg 9 (5), Meißen Ÿ (4), Großenhain Fürforgeerziehung nicht Anerkennung zollt, ich habe sogar | und des Wohnungselends in den Großstädten aber auch auf dem Lande. | Reis in der Strohhülse und enthülster Reis zu „Reis, unpolitert“, é N M0 s 132.106 79| Schaumburg-Lippe N 3 | 6.7). #8: Léipila Siadt 1: (2), Leipzig 7. (8), Borna 50 (22), L U R E e O ias 9M zusammen 124351 kg im Werte von 135 847 4. A e T | Grimma 6 (8), Oschaß_8 (10), Döbeln 3 (3), Rochliy 4 (5). i egen die Fürsorgeerziehung ausfpräach, ihre großen Vorzüge | 1 / : ) Mi+ 2 jz ä l 81| Lübe Ur —/| |—| 49: C b 5 6) Stollbere 2 (9 Sha f Marie evotaehobei Aber tht Vexadf at an, sondern darauf, ob vir ua L MaER ees t O ERE uh Ie er ‘Doe S Le kg (10 dz) Labakblätter bezw. unter s Seen 6 3 : 79, Ane 1 D. A B ten E ul Aa es die géwonnenen Erfolge so bedeutend find, daß man von einer wirtshaäftliden Maschinen, allein ausgehend, die früher bei der è : Me j ¡ s 3| Paare N i S At, M E e ce s ¿ aiteten Fassung des Gesetzes absehen muß. ' Das geht do aus der einzelnen Maschinen nahgewiesen wurden, zu besonderen Nummern 7) Zum großen Teil „Niederländisch Indien“ ohne nähere Angabe. Elsaß 84 ger 4 11/2 1 (1), Zwidau 8 (9), Plauen Stadt 1 (1), Plauen 7 (10), Auerbach Statistik über die Erfolge der Fürsorgeerziehung hervor, daß von vereinigt worden. Anderseits hat auch, den aus beteiligten Ì Viertsljglichließlich nahträgliher Berichtigungen aus den Vor- dothringen 86 Oberelsa b) i l ———

idi N agen S 6 Bes ge en A Fditibat “Pod Salina elitlies Put MRGUMEDA T Laben TOB. Berlin den 20. Februar 1912 86) Lothringen . » . «Lo : 1) An o der Namen der D L Bezirke n die cent zutveisen batte, also der Jahrgang, auf den die Judifkdäki es Zerle( inzelner Numme attge fo Yóben 4. B. n, den 20, Februar 1912. j ; ¿ Zoo on aiolao7 a51 870 | fu “Nr. Î f A, Kammergerichts Lid feine Anwendung gefunden hatte, Die Zeinent, der mit Tripolith énd gemahleuem Kalk eine Nummer Kaiseiliches Statistishes Amt. J. V.: Dr, Zacher, Deutsches Reich |590, 2016, 1790|297/651/870 | sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Labelle aufgeführ

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noch, daß die Regierung der Kommission ret bald die erforderlichen Mitteilungen werde machen können.

Der Antrag wird darauf der verstärkten Gemeindekommission überwiesen.

denen BVerwahrlofuyng zu befürchten ift, in Anstalten unterzubringen.

O H o O L: H U C0 A S —IO I

Nächste Sizung Mittwoch 11 Uhr.

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R D C O e i D C2

Die Wohnungsverbältnisse tin den Großstädlen, das Schlafgänger- | ferner einfarbige Waren aus Sfeingut, aus feinem Steinzeug /

wesen bergen sittliche Gefahren für die Kinter; wenn man aber zu | und aus feinem Tonzeuge, die bisher je eine Nummer für {ih dieser Ueberzeugung gekommen ist, dann muß man auch so {nell wte möglich für Abhilfe sorgen. Wir haben auch bei der Etatsberatung wieder nah dem Schicksal des Wohnung geseßes gefragt, die Ne- gierung hat ges{wiegen. Da können Sie es mir nicht verärgen, wénn ih sage, daß auch die Negierung mitschuldig an den Verhältnissen ist. Der Abg. S({medding hat noch im vorigen Jahre die Erfolge des Fürsorgcerziehungé gesetzes als gute angesehen, er scheint sich jezt aber

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