1912 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1912 18:00:01 GMT) scan diff

kanzler hat ledigli erklärt, daß es bei der bevor- stehenden Beratung eines neuen Strafgeseßbuchs zweckmäßig sein würde, auch zu prüfen, ob in den vorhin von mir näher bezeihneten Materien eine Verschärfung der Strafvorschriften notwendig sei.“ Zu derselben Sache hat der vorhin zitierte Staatsminister Graf Vigtum von Eckstätt in der Sizung der Sächsischen zweiten Kammer vom 11. Dezember 1911 zunächst eine Erklärung verlesen, die von Kommissaren, ich glaube meines Amts und des Justizamts, in der Petitionskommission des Reichstags abgegeben worden ist. Diese Er- Tlärung hat gelautet : „Die Frage, ob die Vorschriften des Strafgeseßbuchs und die be- stehenden gewerberechtlihen Bestimmungen für den notwendigen Schuß der Arbeitswilligen gegen Gewalitätigkeiten und der Ge- werbetreibenden gegen frivole Verrufserklärungen aus Anlaß von Lohnkämpfen und politishen Wahlen ausreichen, bedürfen einer ein- gehenden Prüfung. Anfang April d. J. ift îm Neichsjustizamt eine Kommisfion zur Aufstellung des Entwurfs eines neuen Straf- geseßbuchs zusammengetreten. Diese Kommisfion wird auch die in den Petitionen berührten \trafrechtlihen Fragen zu erörtern und ihr etwa notwendig ersheinende Vorschläge zu machen haben. Mit Nücksicht hierauf empfiehlt es fich, die Petition dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen.“ Dazu hat dann der Staatsminister Graf Vißthum gesagt: „Die Königliche Staatsregierung wird dafür besorgt sein, dur Instruierung des \ächsis{hen Vertreters bei den Arbeiten der Sirafgeseybuhkommission auf die Dringlichkeit der Löfung diefer Frage hinzuweisen und auch im Bundesrat die Notwendigkeit der Reform zu betonen.“ Ich glaube, meine Herren, zwischen allen diesen Erklärungen und meinen eigenen Ausführungen wird ein erhebliher Unterschied nicht Fonstruiert werden können, jedenfalls kein Unterschied in der prinzipiellen Auffassung der Sale, an der ih für meine Person, so wie ih sie am vorigen Donnerstag eingehend erörtert habe, auh weiterhin fest- halten muß.

Nun, meine Herren, komme ich zudem eigentlihen Gegenstand meiner heutigen Erörterungen, und zwar wollte ich mich heute zu den vielfachen Anregungen zugunsten des Mittel standes äußern, die mit einer gewissen Einhelligkeit und mit einer großen Uebereinstimmung in den Zielen und den vorgeshlagenen Mitteln beinahe aus allen Teilen des Hauses laut geworden find.

Meine Herren, die Sorge um den Mittelstand, die Klagen des Mittelstandes sind ja auch in diesem Hause nicht neu. Sie sind eine Begleitersheinung unserer wirtshaftlihen Entwicklung innerhalb der legten 30 Jahre. Aber auch sie haben im Laufe der Zeit eine gewisse Wandlung erfahren. Zunächst muß man ih, wenn man heute über Mittelstandsfragen \prechen will, klar werden, welhen Mittelstand man eigentlih meint. (Sehr richtig! links.) Es ift in leyter Zeit viel gesprohen von der Fürsorge für den bâuerlihen Mittelstand, für den ländlichen Mittelstand. Alle Verhältnisse des bäuerlichen, ländlichen Mittelstandes müssen meines Erachtens gesondert behandelt werden von den Verhältnifsen des gewerblichen Mittelstandes. Jh bin im Gegensay zu anderen Rednern dieses Hauses mit den Rednern der Rehten der Meinung, daß an ih der ländliche Mittelstand eine Veranlaffung zun Klagen, wenigstens zu so intensiven Klagen wte der gewerbliche Mittelstand, nit hat.

Meine Herren, unser Bauernstand hat sich unter dem Einfluß unserer Wirtschaftspolitik zweifellos gehoben, während man das von allen Teilen des gewerblichen Mittelstandes nicht behaupten kann. (Sehr rihtig!)) Der Bauer ist in der ganzen Technik seiner Wirt- {haft durch Maßnahmen der Staatsregierung, durch seine zunehmende Intelligenz erheblich fortgeschritten, und ih glaube kaum, daß Anlaß sein würde, von Neihs wegen einzugreifen in die Ent- wicklung des ländlihen Mittelstandes in den einzelnen Bundesstaaten. Die Maßnahmen, die auf diesem Gebiet zu ergreifen sind, sind zum Teil Verwaltungsmaßnahmen und gehören {hon aus diesem Grunde in den Bereich der bundesstaatlihen Aufgaben. Es sind zum Teil Maßnahmen, die nach der Verteilung der Gewalten zwishen Reich und Bundesstaaten den Bundesstaaten gehören, auch wenn dazu ge- \eßlihe Maßnahmen erforderlich sein sollten. Ich bin aber, wenn ih das hinzufügen darf, aus meiner genauen Kenntnis der östlihen Ver- hältnifse auch der Meinung, daß die Vorstellung falsch ist, daß im Osten die Tendenz der Entwicklung und die Tendenz des Großgrund- besißges auf das Bauernlegen gelt. Im Gegenteil, meine Herren, in unseren östlihen Provinzen ift die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer WVerkleinerung unseres Großgrund- besißzes, von der Notwendigkeit geeignete Böden aus dem Großbetriebe in den wirtshaftlihen Kleinbetrieb überzuführen, weit verbreitet. (Sehr rihtig! rechts und links.) Ich habe die Ansicht, daß die Königlich preußische Staatsregierung auf diesem Ge- biete bisher nit versagt hat, und die Bestrebungen, die nach dieser Richtung hin in immer \tärkerem Maße hervortreten, auch in Zukunft unterstüßen wird. (Bravo!)

Meine Herren, damit kann ih den bäuerlihen Mittelstand ver- lassen, und ih komme zum gewerblichen Mittelstand. Wenn man früher von Mittelstandspolitik spra, dachte man dabei an den selbständigen gewerblichen Mittelstand. (Sehr rihtig! rechts.) Wtr haben jeßt aber außer dem selbständigen gewerblichen Mittelstand au einen unselbständigen gewerblichen Mittelstand, den sog. neuen Mittelstand, wie ihn seine Gönner und Freunde zu bezeihnen pflegen. Auch dieser neue Mittelstand muß mit einem ganz anderen Maßstabe bemessen werden als der alte selbständige gewerb-

lie Mittelstand. Dieser neue Mittelstand ist ein Produkt unserer modernen Wirtschaftsentwicklung, und er gehört zweifellos niht zu den Stiefkindern unserer gesamten Entwicklung. (Sehr richtig! im Zentrum.) Er umfaßt die große Kategorie von Existenzen, die zwischen dem Unternehmer und dem Arbeiter stehen, die große Kategorie von werktätigen Personen, die wir zuleßt begabt haben mit dem Gesehe über die Versicherung der Angestellten. Allein dieses Geseß sollte beweisen, daß sich dieser neue Mittelstand der warmen Fürsorge von seiten der verbündeten Regierungen wie auch von seiten des Reichstags zu erfreuen gehabt hat. Die Lasten, die dieses Gese unserer Produktion auferlegt hat, sind nicht gering, und das sollte man in den Kreisen dieses neuen unselbständigen Mittelstandes nicht vergessen.

Selbstverständlich haben auch [diese Herren eine Reihe von Wünschen, und sie haben berechtigte Wünsche. Sie haben, wenn ih

Stellung in dieselbe Situation zu kommen wie die Angestellten im Handelsgewerbe, die man ja ihrer wirtschaftlichen Lage nach vielleicht als die älteren Brüder der Werkmeister, Techniker usw. bezeihnen kann. Daß es wünschenêwert ist, diese beiden großen Kategorien ter Angestellten des Handelsstandes und der Industrie in bezug auf ihre allgemeinen Rechtsverhältnisse gleihzustellen, ist von sfeiten der ver- bündeten Regierungen niemals verkannt worden. Wir sind bereit gewesen, die Frage zu löfen; die Lösung ist {ließlich gescheitert an dem Streit um den § 63 des Handelsgeseßbuhs. Wenn es nah den Wünschen der verbündeten Regierungen gegangen wäre, würde das große Heer der Techniker für das ganze Reih den NRechtszustand, wie er augenblicklich für die Handlungegehilfen besteht, ebenso gut errciht haben, wie ihn die tehnischen Bergbeamten in Preußen erreiht haben, wo man sich bei der lezten Novelle zum Berg- geseß nicht darauf versteift bat, den prinzipiellen Kampf um tie Anrechnung der Kassenbezüge bis aufs Aeußerste durhzufeten, sondern zu der sehr verständigen Erwägung gekommen ist, daß man das große Angebot, was die Regierung machte, akzeptieren sollte und es der Entwicklung der Dinge und der weiteren Entwicklung der Judikatur überlassen follte, in welhem Umfang das Krankengeld anrechnungsfähig bleibt oder nicht. Es hat mich außerordentlich ge- freut, daß der Herr Abz. Pieper neulich in seiner eingehenden \ozial- politishen Rede darauf hingewiesen hat, es sei absolut notwendig, daß auch die großen Verbände der Privatangestellten auf diesem und anderen Gebieten fich zu Kompromissen bereit erklärten, damit die Regierung und mit ihr der Reichstag in die Lage versezt würden, ihre Wünsche, soweit fie zurzeit erfüllbar find, zu erfüllen. Jch er- kläre ausdrüdcklih, ih bin jeden Tag bereit, diese Wünsche zu er- füllen, soweit es sich nicht um die Preisgabe wichtiger grundsäßlicher Fragen handelt.

Zu den Wünschen der Herren gehört dann die Negelung der Konkurrenzklausel. Auch diese Forderung haben ja die ver- bündeten Regierungen bereits versucht bei Gelegenheit der legten größeren Gewerbeordnungsnovelle zu erfüllen. Die damals von uns vorgeshlagene Negelung hat die Billigung des NReichs- tags niht gefunden. Die damaligen Verhandlungen haben aber auch im ganzen Lande ein Heer von Erörterungen und Vor- lägen zu diesem Gegenstand entfesselt, das mi in der Ueberzeugung bestärkt hat, daß diese Frage damals tatsählich zur Lösung nicht reif war. Die Meinungen gingen so weit ausetnanter, daß es nicht möglich war nach dem damaligen Stande der Dinge, die Sache zu einer befriedigenden geseßgeberishen Löfung zu bringen. Meine Herren, es ist Zeit darüber vergangen. Es wird zurzeit, soweit ich unterrichtet bin, die Frage der Konkurrenzklausel für die Handlungs- gehilfen im Reichsjustizamt bearbeitet, und es wird sih empfehlen, ab- zuwarten, welches Schicksal dieser Versuh einer geseßgeberishen Wsung der Frage haben wird, ehe wir an die Lösung der Frage gehen, wie die Konkurrenzklausel bezüglih der technishen Angestellten geregelt werden soll.

Und dann noch eine dritte Materie, die* zu den vielleiht am lebhaftesten vertretcnen Wünschen der technishen Angestellten gehört : die Frage des Erfinderrehts. Diese Frage kann nur zweck- entsprehend geregelt werden im Zusammenhang mit einer anderweiten Regelung unseres Patentrehts. Diese Regelung is in Vor- bereitung, und ich kann alle Beteiligten nur bitten, ihre Wünsche solange zurückzustellen, bis ih was ih demnächst zu sein hoffe in der Lage sein werde, Ihnen einen Gesegentwurf über die Ab- änderung unseres Patentgeseßes vorzulegen.

Damit komme ih nun zu dem selbständigen gewerblihen M ittelstand, dem ja die meisten der Herren, die vor mir über diefe Sache gesprochen haben, ein hohes Maß von Interesse gewidme baben. Es wicd niemand bestreiten können, daß vielleicht kein Stand seit geraumer Zeit das ganze Land und vor allen Dingen die Parla- mente mit so vielen und so beweglihen Klagen erfüllt hat, wie der Mittelstand; und niemand wird bestreiten können, daß diese Klagen zu einem ganz erheblihen Teil ihre Berechtigung haben. (Hört, bört! rechts.) Während eigentlih alle Beruféstände bet uns wirtschaft- li vorwärts gekommen sind, kann man das vom gewerblichen Mittelstand nicht unbedingt behaupten, (Sehr richtig! rechts.) Auf der einen Seite zehrt an ihm das Heranwachsen der Großbetriebe. Seder fkapitalkräftige, intelligente Handwerker, der vorwärts kommt, drängt nah oben, und er kommt beabsichtigt oder unbeabsichtigt, zum Teil unter dem Dru der Gesehgebung, die ja Groß- und Klein- betrieb bei uns \{heidet ohne weiteres in die Kategorie der großen Betriebe hinein. So gehen dem Mittelstand seine kräftigsten und zum Teil seine besten Köpfe dadur verloren, daß fie mit ihrem Kapital und ihrer Intelligenz in den Großbetrieb übergehen. (Sehr rihtig! rechts.) Auf der anderen Seite zehrt an dem Bestande des Mittelstandes der vierte Stand. Ein großer Teil der Leute, die vor 50, 60 Jahren als kleine Meister ihr besheidenes, aber gesichertes Auskommen hatten, zieht es jeßt vor, in den unselbständigen Stand des Arbeiters, des Vorarbeiters, des Meisters in der Fabrik hinüber- zugehen, weil er dort zwar nicht die Selbständigkeit und ihre An- nehmlihkeiten genießt, wohl aber ein gesichertes, beschetdenes Ein- kommen findet und nicht genötigt ist, die mancherlei Sorgen auf si zu nehmen, die ein moderner Handwerksbetrieb sehr im Gegensatz zu der Zeit von vor 50 Jahren an einen selbständigen Meister stellt. (Sehr richtig! rets.)

Diese Gründe, meine Herren, muß man fich gegenwärtig halten, wenn man an die Frage herantritt, ob, auf welchem Gebiete und mit welhen Mitteln dem gewerblichen Mittelstande geholfen werden kann. Der Umstand, daß die Löhne des Arbeiters, des Vorarbeiters und tes Fabrikmeisters steigen, daß die Existenz dieser Kategorien eine immer bessere, eine immer gesichertere wird, ist niht aus der Welt zu {afen ; und Sie werden mit keinem Mittel verhindern können, daß ein großer Teil der Kräfte, die sih sonst im selbständigen Hand- werk betätigen, in den Kreis der wirtschaftlih Unselbständigen abströmt. Die Tatsache, daß der Großbetrieb, daß die Maschine etnen großen Teil der Arbeiten für den Kleinbetrieb unrentabel gemaht hat, ist nicht aus der Welt zu schaffen. (Hört! hört! bei den Sozial- demokraten.) Sie werden niemals wieder erreichen können, daß der kleine Schuhmacher, der nah Maß arbeitet, mit Erfolg mit den nah Form, Mode, Qualität und Preis guten Produkten einer Fabrik fonkurriert, es sei denn, daß er sehr geshickt ift und es mit Kunden zu tun hat, denen es auf zwanzig Mark mehr oder weniger nicht ankommt.

Wenn man sich das vergegenwärtigt, muß man dazu kommen,

sind; man muß aber auf der andern Seite au bestrebt sein, die- jenigen Zweige des Handwerks herauszugreifen, die nah der Natur der Dinge nah wie vor in den Kleinbetrieb gehören. Dahin ge- hören alle diejenigen Betriebe, die eine individuelle Behandlung des einzelnen Stücks erfordern eine gewisse Kunstfertigkeit des Meisters —, alle diejenigen Betriebe, die die \hablonenhafte Be- handlung der Maschine und Fabrik nicht recht vertragen können, und inan wird demgemäß bestrebt jein müssen, auch die Fähigkeiten des einzelnen Handwerkers, die Fähigkeiten unseres jungen Nahwuchses in der Richtung zu entwickeln, daß sie qualifiziert sind, gerade diese Arbeit zu bewältigen, und mit wahsendem Erfolge zu bewältigen, die der Großbetrieb naturgemäß abstößt.

Man wird ferner bestrebt sein müssen, zu versuchen, dem Handwerk alle diejenigen Hilfsmittel zugänglich zu machen, welche die Erfolge des Großbetriebes sihern: Warenkunde, Kredit, Kalkulation und in gewissen Grenzen auch Anwendung der kleinen Maschine, des Motors. Alles das sind aber Dinge, die nicht vom Reiche, sondern die nur von den Bundesstaaten in Angriff ge- nommen und durchgeführt werden können, und, wie ich bemerken möchte, nach meiner Kenntnis auch von allen Bundesstaaten mit Erfolg in Angriff genommen find. Es sind aber auch Dinge, die sih zum Teil {hon nicht mehr für einen Staat, sondern in allererster Linie für die Arbeiten in den Kommunen eignen. Je weiter man mit all diesen Anstalten zur Förderung des Handwerks heruntergeht in die Kommunen und den Staat nur mit einer pekuniären Unterstützung be- teiligt, um so wirksamer sind die Unternehmungen. Wir haben ja in Deutschland hier musterhafte Beispiele. Wer nah Cöln geht und si die gesamte Côlnische Gewerbeordnung ansieht, wird zugeben, daß es sich hier nm ein Musterbeispiel gediegener, zweckmäßiger Arbeit von Staat und Kommunen handelt. c

Meine Herren, wenn dem fo ist, dann wird man sh doch mal fragen können, ob denn das Handwerk oder der gewerklihe Mittel- stand wirklich allgemein in seiner Entwicklung zurückgegangen ist. Es liegt ja in der Natnr der Dinge, es ergibt sih aus den Ausführungen, die ih eben gemacht habe, ganz zweifellos, daß gewisse Handwerks- betriebe als solhe verschwinden. Aber dafür sind andere tnzwishen boch gekommen. Es haben \sich für große Zweige des Handwerks neue Betriebsmöglichkeiten eröffnet. Ich erinnere bloß an den vollständigen Wechsel, der sh im Betrieb unserer Klempnereien im Laufe der legten fünfzig Jahre vollzogen hat, wo durch die Installationsarbeit völlig neue, erfolgreihe und lukrative Betrtebsarten möglih geworden sind. (Sehr richtig!) Nun liegt mir hier eine Statistik des „Deutschen Handwerksblattes“ vor. Sie wird den Fachmännern unter uns bekannt sein, aber für andere, die dieses Blatt nicht lesen, nicht ohne Interesse sein. Man hat, foviel ich unterrichtet bin, auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der Berufszählung vom Jahre 1907 festgestellt, daß im Deutschen Reihe im Jahre 1895 1 304 290 Handwerksbetriebe vorhanden waren, während im Jahre 1907 1 378 813 vorhanden waren; das bedeutet eine Zunahme um rund 70000 oder 5,5%. Nun gibt diese Zahl ja kein absolut zu- treffendes Bild, denn in einzelnen Betriebsarten is die Zahl der selbständigen Betriebe zurückgegangen, in anderen ist sie gestiegen. Wenn man ih die Zahl auf die großen und kleinen Betriebe verteilt ansieht, so ergibt sich folgendes Bild: Betriebe mit einer Person waren im Jahre 1895 vorhanden 741 615, im Jahre 1907 704 756; das bedentet eine Abnahme um 59/9. Meine Herren, es handelt sich hier um Zwergbetriebe, die {on in alten Zeiten nit zu den normalen gehörten, und die heutzutage höchstens noch für An- fänger oder für ganz alte Lute ihre Berehtigung haben, die aber als normal kaum angesprohèn werden können. Dagegen find die Betriebe mit 2 bis 5 Personen, die man wohl als den normalen handwerk- lihen Betrieb ansehen kann, in derselben Zeit gestiegen um 16,1 9/o9- und dann steigt die Zahl der Betriebe immer stärker mit der Zahl der in ihnen beschäftigten Personen. Das liegt in der Natur der Dinge, in dem Steigen der Großbetriebe überhaupt. Jch will auf diese Zahlen nicht weiter eingehen.

Wenn man aber annimmt, daß ein Handwerksbetrieb, der 2 bis 5 Personen beschäftigt, der normale ist, und nun festzustellen versucht, wie \sich die Entwoicklung innerhalb dieser Kategorie von Betrieben in den einzelnen Arten des Handwerks vollzogen hat, so kommt man mit dem „Deutschen Handwerksblatt* zu folgendem sehr interessanten Er- gebnis: zurückgegangen find die Steinmeyen, die Töpfer, die Gold- \chmiede, die Kupfershmiede, die Zinngießer, die Uhrmacher, die Seifensieder, die Seiler, die Gerber, die Schäffler, die Kammacher, die Schuhmacher.

Meine Herren, wenn Sie sich diese einzelnen Betriebe ansehen, werden Ste finden, daß es sih in der Mehrzahl der Fälle um Be- triebe handelt, die sich ganz besonders für den Großbetrieb eignen, wie beispielsweise die Seifensiederet, die jeßt fast nur noch fabrikmäßig betrieben wird, wie in gewissen Grenzen das Schuhmachergewerbe, wie die Seilerei, die wir überhaupt in der alten Methode mit dem rückwärtsgehenden Meister (Heiterkeit), der den Hanf aus seiner Schürze zieht, kaum mehr sehen, u. dergl. m.

Ein Stillstand ist zu verzeihnen bei den Grobshmieden, den Buchbindern, bei den Bau- und Möbeltischlern, bei den Bürsten- machern, bei den Kürshnern und bei den Hutmachern. Auch hier überwiegt die Tendenz zum Großbetriebe sehr stark aus naheliegenden Gründen.

Dagegen haben zugenommen die Spengler, die Messershmiede, die Nagler, die Wagner, die Sattler, die Tapezierer, die Drechsler, Bäcker und Konditoren, Meßger, Schneider, Handshuhmaer, Barbiere und Friseure, Maurer und Bauunternehmer, Zimmerer, Maler, Glaser, Stuckateure, Dahdecker, Brunnenmacher, Ofenseyzer und Kaminkehrer. Wohl gemerkt, bezieht sih diese ganze Zusammen- stellung nur auf Betriebe, in denen zwei bis fünf Personen beschäftigt werden.

Das S(hlußergebnis dieser Statistik ist also, daß die Zunahme den weitaus größten Teil der vershiedenen Branchen ergreift, daß der Stillstand einen verhältnismäßig kleinen Teil und der Rückgang etnen etwas größeren Teil, aber nur etwa die Hälfte von den Branchen ausmacht, in denen eine Zunahme zu konstatieren ist. Wenn Sie si für diese Statistik interessieren, werden Sie auch in ihr noch finden, wie die Verwendung der Motoren ‘(Abg- Pauli-Hagenow: Aber die Bevölkerungszunahme muß dabet auch in Betracht kommen !) Der Herr Abgeordnete Pauli ist so gütig, mich darauf aufmerksam zu machen, daß in der Zwischenzeit die Bevölkerung

des Deutschen Reichs erheblich zugenommen hat. (Heiterkeit links.)

diejenigen Gebiete auszuscheiden, auf denen Versuche aus\ihtslos und

es allgemein ausdrücken darf, den Wunsch, in threr rechtlichen

nur entmutigend für den Mittelstand und für die beteiligten Handwerker

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

M 59.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das ist ja ganz zweifellos, aber man muß doch, wenn man derartigen wie ich ausdrüdcklich anerkenne Kalamitäten gegenübersteht, auch versuchen, den Dingen auf den Grund zu gehen. Man muß doch einmal versuchen, festzustellen, wo man in der Lage ist, zu helfen, und wo dies niht der Fall ist. (Sehr richtig! links.) Ich will ja garnicht beweisen, daß plöglih für einige Teile im Hand- werk der goldene Boden wiedergefunden ist, den das Handwerk nah dem Sprihwort früher gehabt hat, sondern mir liegt daran, zu be- weisen, daß man, wenn man helfen will, versuGen muß, diejenigen Handwerksbetriebe herauszugreifen, denen geholfen werden kann, und au versuhen muß, auf diesem Wege zu den Hilfsmitteln zu kommen, mit denen man den einzelnen Handwerksbetrieben zu Hilfe kommen kann. (Sehr richtig! links.)

Ich habe vorhin son ausgeführt, daß es sch bei all diefen Fragen in erster Linie um eine Tättgkeit der Bundesstaaten handelt: Die Bundesftaaten haben ich habe das vorhin {hon an- gedeutet auf dem Gebiete der Kreditverbältnisse, der Aus- bildung in der Buchführung, der Ausbildung in der Waren- funde, in dem Bestreben, dem Handwerk motorische Kraft zugänglih zu machen, in der. individuellen Vervoll- kommnung des einzelnen Handwerkers, vor allen Dingen in der Gntwicklung des Kunsthandwerks und das ist nah meiner Ansicht eins der wihtigsten Momente, weil das eine Domäne ist, die dem Handwerk nie entrissen werden kann (sehr richtig! links) aufer- ordentlich viel geleistet. (Zuruf von den Sozialdemokraten: etwa au die Holzbildhauerei ?) Die Holzbildhauret gehört zweifellos dahin. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Nun frage ih: hat denn aber das Reich auf diesem Gebiete nihts getan? Sind die vielfachen Klagen und Wünsche, die im Laufe der leßten Jahrzehnte hier laut geworden find, tauben Ohren gepredigt ? Davon kann ja gar keine Rede sein. Wir haben, soweit wir in der Lage waren, im Wege der Reichsgesezgebung in die Entwicklung des Mittelstandes einzugreifen, diese Mittelstandsfragen zu erfassen und zu fördern, nah meiner Ansicht getan, was wir tun konnten.

Die Entwicklung unserer Genofsenschaftsgeseßgebung fällt zunächst in dieses Gebiet. Die deutshe Genossenschaft ist in erster Linie durch die Not des Kleingewerbes geboren und für das Kleingewerbe be- gründet und ist erft späterhin anderen Zweigen unserer Volkswirtschaft dienstbar gemacht, namentlich aber und das ist sehr interessant dienstbar gemacht der Landwirtschaft, die in der Verwertung des Ge- nossenschaftswesens das Handwerk und den gewerblichen Kleinbetrieb weit überflügelt bat.

Dann die Neubelebung und Neuausgestaltung des Jnnungswesens ist ein Stück Arbeit, welhes das Reich geleistet hat im Interesse der Hebung des Mittelstandes. Die Neuregelung des Prüfungswesens, die Einrichtung der Handwerkskammern, die Einführung des kleinen Be- fähigungsnahweises, alles das ist im Wege der Reichsgeseßgebung geschaffen und, wie ih annehme, nit ohne Einfluß auf die Hebung der Verhältnisse des Handwerks geblieben. Das sollte man doch anerkennen, ebe man dauernd darüber klagt, daß die verbündeten Regierungen und speziell mein Ressort taube Ohren hätten, sobald es sich darum handelt, die Klagen des Mittelstandes zu berücksihtigen. Wenn die verbündeten Re- gierungen, wenn ich oder etner meiner Amtsvorgänger \ich zu ciner bestimmten Frage ablehnend verhalten haben, so ist das geschehen, weil wir sie für undurchführbar hielten, weil wir uns nicht davon überzeugen konnten, daß die Vorteile größer als die Nachteile sind, die mit der dadur veranlaßten geseßgeberishen Maßnahme für das Vandwerk selbst verbunden wären.

Aber von den noh rückständig gebliebenen Fragen ist es uns do gelungen, au diese oder jene noch ein Stück weiter zu bringen. Der berühmte Streit über die Abgrenzung von Fabrik und Handwerk ist, joweit der Arbetitérschuß in der Gewerbeordnung in Frage kommt, durch die Bestimmungen der vorleßten Novelle im wesentlichen aus- geräumt. Bestehen geblieben sind S{@wierigkeiten hinsichtlih der Beitragsleistungen von Betrieben, die von den Innungen und von den Handelskammern für sich in Anspruch genommen werden. Hier von Reichs wegen einzugreifen, hat die Schwierigkeit, daß die Innungen eine reisgeseßlich geregelte Institution sind, während die Handels- kammern landesgeseßlihe Einrihtungen sind. Die Schwierigkeiten haben aber auch zum Teil ihren Grund in dem landesgeseßlichen Instanzenzug bei Beschwerden über die Heranziehung zu den Beiträgen der Innungen und bei Beschwerden über die Heranziehung zu den Beiträgen der Handelskammern. Diese Schwierigkeit ist in Preußen, dem größten Bundesstaat, aus dem die meisten Klagen gekommen find, durch eine Anordnung des preußishen Handelsministers, die aus meiner Zeit stammt, soweit meine Information reiht, im wesent- lichen aus der Welt geshaffft. Immerhin wird man bei einer anderen Gelegenheit darüber nachdenken können, ob wir in der Lage sind, durch eine reihsgeseßlihe Bestimmung die Sicherheit zu schaffen, daß Streitigkeiten über die Beitragsleistungen bei Innungen und Handels- kammern landesgeseßlih- durch dieselbe leßte Instanz zu entscheiden sind. Diese Frage kann vielleiht ein anderes Gesicht bekommen, wenn wir im Laufe der Zeit einmal der Anregung nähertreten, die aus anderem Anlasse aus verschiedenen Teilen des Hauses hervor- gegangen ist, nämlich der Frage, ob es durchführbar und nüßlich ift, auch ein Neihsverwaltungsgericht zu schaffen. Ich halte diese Frage aber noch nicht für reif und will auf sie niht weiter eingeben

Dann ist noch einer der zurückgebliebenen, noch un- erledigten Wünsche die Forderung des Handwerks, daß die Industrie zu den Kosten der Lehrlingsausbildung beitragen soll. Diese Forderung wird, soviel ich weiß, jeßt von allen Teilen dieses hohen Hauses als berechtigt anerkannt, und sie hat zweifellos auch eine gewisse grundsäßlihe Berechtigung. Aber, wenn man den Dingen näher tritt, dann kommt man, wie ih es auf Grund sehr eingehender Prüfung auf diesem Gebiet getan habe, doch zu dem Ergebnis, daß die Verhältnisse für die einzelnen Industrien in den einzelnen Teilen Deuschlands sehr verschieden sind,

Zweite Beilage gli Preußishen Staatsanzeiger.

und daß sehr wohl der Fall eintreten kann, daß man dur die Nö- tigung der Industrie, zu den Kosten der Lehrlingsausbildung bei der Innung beizutragen, das Handwerk nit fördert, sondern shädigt, und deswegen, meine Herren, habe ich immer eine gewisse Scheu gehabt, hier mit einer reih8geseßlihen Regelung einzugreifen, die \{lechtweg die Verpflichtung der Industrie feststellt, zu den Kosten der Lehrlings- ausbildung bei den Innungen und Handwerkskammern denn da, wo die Städte diese Kosten trugen, wird die Sache ja niht akut beizutragen. Ich bin aber bereit, mit den verbündeten Regierungen in eine Erörterung darüber einzutreten, ob diese Frage vielleicht in der Weise gelöst werden kann, daß man eine ähnlihe Regelung eintreten läßt wie bei den Fortbildungs\{hulen; man fkönnte die Möglichkeit schaffen, daß man durch Ortsstatut die Pflicht der Industrie, zu den Kosten der Lehrlingsausbildung bei den Handwerksorganisationen beizutragen regelt; dieje Regelung könnte eventuell auch ähnlich, wie es in der leßten Novelle zur Ge- werbeordnung geschehen ift, so gestaltet werden, daß man der Auf- sihtsbehörde die Möglichkeit gibt, in Ermangelung eines solchen Ortsstatuts eine entsprehende Anordnung zu erlassen. Das is nah meiner Ansicht vielleicht ein gangbarer Weg und ein Weg, der die Bedenken ausräumt, die ih bisher der Forderung entgegengeseßt habe.

Nun, meine Herren, ist ja das Heer der Forderungen damit nicht ershöpft. Die Herren wünschen eine Beschränkung der Wanderlager. Ob man die Eröffnung eines Wanderlagers von der Bedürfnisfrage abhängig machen kann, unterliegt der Prüfung. Ebenso unterliegt es der Prüfung, ob man die Erteilung von Wandergewerbescheinen von dem Nachweis des Bedürfnisses abhängig machen kann. Diese Frage birgt aber eine ganze Reihe außerordentlicher Schwierigkeiten in der Durhführbarkeit in \sih, auf die ih heute nicht eingehen will, die aber im wesentlihen darin beruhen, daß die Wandergewerbescheine ja doch im großen und ganzen für den Umfang des Reichs gültig sind, die Bedürfnisfrage aber immer nur für einen be- \hränkten Bezirk, eventuell für den Umfang eines Bundesstaats geprüft werden kann. Ob es gelingt, diefe Schwierigkeiten aus- zuräumen, kann ih nit übersehen, ih will es aber gern versuchen.

Es ist dann der Wunsch auêgesprohen worden, daß man dem sogenannten heimlichen Warenhandel zuleibe gehen möhte. Nun- meine Herren, einen heimlihen Warenhandel, soweit er gewerbsmäßig betrieben wird, soweit er also einen Umfang annimmt, daß er tatsählih geeignet ist, daß legitime Gewerbe zu beshränken, gibt es ja eigentlih nit, insofern, als jeder, der ein Gewerbe betreiben will, dies nah § 14 der Gewerbeordnung zu einem bet der Ortsbehörde zu führenden Register anzumélden hat, und es wird zu prüfen sein, ob man diese Negister im Verwaltungswege öffentliß machen kann oder nicht, und ob man, falls diese Frage zu verneinen ist, dazu übergehen gas ug Registern dur reichsgeseßlihe Bestimmung die Publizität zu geben.

Cs wird weiter gewünscht darüber ist auch von einigen Rednern eingehend gesprochen worden —, eine Vertretung des Kleingewerbes in den Handelskammern. Meine Herren, die Handelskammern sind, wie Sie wissen, niht durch Reichsgeseß, sondern durh Landesgesetze geregelt. Es ist mir also nicht mögli, auf diesem Gebiete irgend etwas zu tun, um die diesbezüglihen Wünsche der Erfüllung näher zu bringen. Es ist aber im Anschluß daran an mi wiederholt auch die Anregung herangetreten, man möge ähnlihen Wünschen der Kleinbetriebe, nämlich den Wünschen der Detaillisten bei der Ab- grenzung der Berufsgenossenshaften insoweit entgegenkommen, daß man den Detaillisten eine eigene Berufsgenossenschaft gibt. Ueber die Dur(hführbarkeit dieses Wunsches find die beteiligten Instanzen sehr verschiedener Meinung; ih will aber ausdrücklich bemerken, daß ich meinerseits gern bereit bin, diese Wünsche zu fördern, wenn ih es nach Lage der Dinge zu verantworten und die bestehenden Bedenken auszuräumen imstande bin.

Nun bildet in neuerer Zeit eigentliGß den Mittelpunkt der Wünsche des Mittelstandes das Submissionswesen. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß es notwendig if und unter allen Umständen gefordert werden muß, daß Staat, Reich, Kommunen und andere öffentliße Korporationen, die ihre großen Leferungen und Bauten im Wege der Submission ver- geben, auch auf das Kleingewerbe Rücksiht nehmen, daß man nit aus bureaukratisher Bequemlichkeit dem Handwerk die Möglichkeit nimmt, an derartigen Lieferungen in angemessener Weise teilzunehmen. Aber, meine Herren, man darf sih darüber niht täuschen, daß es ih hier um eine Materie handelt, die man nicht, wie von einigen Stellen vorgeshlagen ist, im Wege der Geseßgebung und am allerwenigsten im Wege der NReichsgeseßgebung regeln kann. Es handelt sich bei jeder Submission um Verwaltungsmaßnahmen, die nach Nüglichkeits- gründen und unter vielleiht \{einbar gleichliegenden Fällen ganz verschieden entschieden werden können, und solche Nügßlichkeits- und Zweckmäßigkeitsfragen in Verwaltungsmaßnahmen kann man nit geseßlih regeln; man kann allenfalls Richtlinien dafür aufstellen und den Zentralbehörden die Möglichkeit geben, von den allgemeinen Grundsäßen im gegebenen Falle zu dispensieren. Wenn man aber feste Normen, also beispielsweise über die Frage der Vergebung an den Mindestfordernden aufstellte, würde man zu großen Schwierigkeiten kommen.

Ich will Jhnen einen Fall erzählen, der mir in metner Praxis passiert ist und der ein Schulbeispiel ist. In der Stadt, an deren Spitze ih zu stehen längere Zeit die Ehre gehabt babe, waren eiserne Brüdckenkonstruktionen ausgeschrieben, Unter den Angeboten war ein auffallend niedriges Angebot. Die Preise waren derartig, daß nach unserer aller Ueberzeugung die anbietende Firma mit diésen Preisen nicht annähernd ihre Selbstkosten deckte. Nah ter Norm, wie sie jeßt aufgestellt werden soll, hätte diese Firma den Zuschlag nicht bekommen dürfen; denn sie bot zu einem Preise an, der unter den Selbstkosten lag, der also zweifellos nicht angemessen war. Wie lag nun aber die Sache tatsächlich? Es handelte sih um eine einheimische Firma, es war eine große wirtschaftlihe Depression; die Firma war

für die nächsten sieben Monate ohne Aufträge und wies nach, daß sie

dieses niedrige Gebot nur angegeben hatte, um ihren alten Arbeiterstamm zu beschäftigen, den sie sonst hätte entlassen und ins Elend jagen müssen. Unter diesen Umständen hat die betreffende Kommunalverwaltung meines Erachtens korrekt gehandelt, wenn sie troy eines zweifellos unzureihenden Preises, der also unter normalen Verhältnissen eine zuverlässige Ausführung gar nicht ermöglicht hätte, dieser Firma, welche die mindestfordernde war, den Zuschlag erteilt bat. (Abg. Pauli- Hagenow: Sol{he Firmen finden sich immer.) Ob si solhe Firmen bei jeder Submission finden, weiß ih niht; ob die Verhältnisse bet jeder Submission gleich liegen, weiß ich au nicht. Ich habe aber den Eindruck, daß der Fall, den ih angeführt habe, ein Beweis dafür ist, daß man diese Sachen nicht im Wege des Gesegzes regeln kann. Nur das will ich beweisen. Sie haben immer den Eindruck, Herr Abg. Pauli, daß ich Sie widerlegen will, wo es gar nicht in meiner Absicht liegt.

Ich bin also der Meinung, daß es niht möglich ist, die Normen, nach denen bei einer Submission verfahren werden soll, geseglich festzulegen, und ih bin ebenso der Meinung, daß es undur{führbar ist, den einzelnen Handwerkern, die sih an einer Submission beteiligt haben, ein Klagerecht, eine Entscheidung im Prozeßwege darüber zu geben, ob ihnen die betreffende Lieferung hätte zugeshlagen werden müssen oder nicht.

Etwas ganz anderes ift es, wenn Herr Pauli verlangt, daß im Verwaltungswege dafür Sorge getragen wird, daß das Handwerk berüdcksihtigt wird, daß man nicht aus Bequemlichkeit ein großes Gebäude an einen einzigen Unternehmer vergibt vom Dachziegel bis zum Schlüssel, und daß man auch sonst Maßregeln trifft, die dem fleinen Handwerker, der si an einzelnen Losen beteiligt, die Kalku- lation, den Ueberblick über die Bedeutung und den Wert der Lieferung erleichtern. Das ist nah meiner Ansicht der Kernpunkt der Sache.

Nun hat der preußishe Herr Minister der öffentlihen Arbeiten im Jahre 1905 derartige Anordnungen erlassen, und diese Anord- nungen find Gegenstand einer eingehenden Besprechung im preußischen Abgeordnetenhause gewesen, haben die Billigung der Gewerbekommission des Abgeordnetenhauses gefunden, und, soweit ih unterrichtet bin, sind über die Grundsäße dieser Submissions- bestimmungen keine Klagen mehr geführt worden; sondern die Klagen, die erhoben sind, haben \ich im wesentlihen dahin gerichtet, daß sih im einzelnen Falle die Provinzial- und Lokalbehörden an die Anordnungen ihres Chefs niht gekehrt haben, daß man in unzweck- mäßiger und bureaukratisher Weise Entscheidungen getroffen hat. (Abg. Pauli-Hagenow: Das geschieht auch heute noch.) Nun, wenn das heute noh geschieht, dann sind wir nit in der Lage, das im Wege der Gesetzgebung zu ändern, sondern dann kann man nur dadur der Sache zu Leibe gehen, daß die betreffendèn Chefs in den einzelnen Bundesstaaten mit dem nötigen Nachdruck dafür forgen, daß ihre Anordnungen berücksichtigt werden. (Abg. Pauli-Hagenow: Das tun sie aber nit.) Ja, meine Herren, ih habe die feste Ueberzeugung, daß die breite Erörterung, die diese Frage hier gefunden hat, die Landeszentral- behörden veranlassen wird, mit erneutem Nachdruck auf die Durhführung ihrer Anordnungen hinzuwirken. Jh bin jedenfalls auf Grund der Reichsverfassung nicht in der Lage, in dieser Nihtung meinerseits An weisungen an die Landeszentralbehörden ergehen zu lassen, und ih halte es auch niht einmal für erforderli, eine Anregung in dieser Richtung zu geben, weil ih die Ueberzeugung habe, daß die Herren, denen die Fürsorge für diese Frage anvertraut ist, von der Wichtigkeit und Berechtigung dieser Forderungen durchdrungen find und daß sie auch bereit sein werden, ihren Anordnungen den nötigen Nachdruck zu verleihen.

Nun, meine Herren, ich will auf die vielen Einzelheiten, die in diesen Submissionsanträgen sonst liegen, nit eingehen. Jch mödhte nur darauf aufmerksam machen, daß die Anordnungen des Herrn Ministers der öffentlihen Arbeiten im Reiche, in den anderen preußischen Ressorts eingeführt sind und, so viel ih weiß, auch dem Verfahren mehrerer Kommunalverwaltungen und der anderen Bundes- staaten zum Muster gedient haben. Nun sind darüber hinaus noch mehrfahe Anregungen gegeben. Es ist beispielsweise die Frage angerègt, ob man nicht dahin kommen könnte, die Submissionen nach angemessenen Preisen zu vergeben, daß man feststellt, welche Preise „angemessen sind, und daß man demjenigen Submittenten den Zuschlag gibt, dessen Preise sih diesem angemessenen Preise am meisten nähern. Dieser Versuh hat s\sich, soweit ih unterrihtet bin, niht bewährt. Wenn ih mich nit sebr irre, hat die Stadt Mannheim mit der Festséßung von Mindestpreisen Versuche gemacht, die zu dem Ergebnis geführt haben, daß man damit nicht zum Ziele kommt. Wohl aber hat eine Rethe von Versucheu an verschtedenen Stellen stattgefunden darüber, ob man nit mit Hilfe des Handwerks, mit Hilfe der Vertreter von Innungen und ähnlichen Vereinigungen Richtpreise feststellen könnte, die den Behörden bei der Beurteilung der Offerten Anhalts- punkte geben könnten. Auf diesem Gebiete hat der Minister der öffentlihen Arbeiten in Preußen Versuhe gemacht, die noch nicht abgeschlossen find, und die zu sehr vershiedenen Ergebnissen geführt haben. An einem Orte haben diese Ermittlungen Preise ergeben, die viel niedriger waren, als die Preise, welhe die Behörden in ihren Berechnungen selbst zugrunde gelegt haben und bereit gewesen wären zu zahlen. An anderen Orten sind gute Erfahrungen gemacht, und der preußishe Herr Minister der öffentlichen Arbeiten ist dabei, diese Versuche fortzusetzen. Im Reiche ist seitens der Postverwaltung in gleiher Weise vorgegangen. Auch da ist man noch nicht zu einem festen Ergebnis gelangt. Das liegt wahrscheinlich zum Teil in der Neuheit der Forderung. Weder die Behörden, welche die Sache aus- führen, noch die Handwerker, die fie beraten wollen, haben s{chon das Maß der Erfahrung, was notwendig ist, um derartige Normen auf- zustellen. Jh werde metinerfeits bereit sein, dafür zu forgen, daß, soweit die Reichsressorts in Frage kommen, auf diesem Gebiete weiter

operiert wird. eine Einrichtung zu sein,

Sehr bemerkenswert scheint mir die in Sachsen besteht. Dort hat, so viel ich weiß,