iel „Krieg im Frieden* von von Moser und von Schönthan
eht N T bend 3 d. M, zum ersten Male über die Bühne Jes Berliner Theaters. Die Ilka von:Etvös wird von Agnes Sorma, ihr Partner Kurt von Folgen von Ludwig Stahl, der Reif-Neiflingen
von Ernst Formes dar
estellt. S i : S
iedri - Wilbelmstädtishen Theater werden die
A Fr ‘Der : e. „Der Bettelstudent und „Die E P vorläufig den Son betr hen lo
j innt alsdann der angekündigte Dffenbach-( 18
ai n iei bch r Operetten „Das Mädchen von Elifondo“,
Fledermaus“ abwe
„Dorothea“ und „Der Ehemann vor der Thür“.
i : i Beginn der
Im Residenz-Theater bleibt der Beginn auch B diesem Winter auf 74 Uhr Abends festgeseßt. S Die nächste Gastrolle des Par Car r aLLS Fen
ird am Sonntag der „Rigoletto fein ; „dann ; Sie Us, Renato im „Maskenball“ auftreten. Morgen, Freitag, geht Lorßing's „Wildshüß"“ mit Herrn Hermann Gura als Graf
in Scene.
9 h Ernst-Theater_ hat die Erstaufführung seiner Novität E die nächste Woche verschoben. Bis dahin bleibt die Gesangsvosse „Fräulein Feldwebel“, welche übermorgen bereits zum
75. Male in Scene geht, auf dem Spielplan.
n f nädbsten S ) efezt:n Premièren
Wegen der vielen auf nähsten Sonnabend angefeß Z e j im Thomas-Theater die erste Aufführung von „Hanne Nüte findet im Thoma statt und wird
un de lütte Pudel“ erst am Sas 4. Septcmb-r, am Sonnabend der „Friß Reuter-A
Zur Vorbereitung der späteren Bayreuther westspiele A absichtigt die Festspielleitung am 10. November d I. Fine Siu zu eröffnen, in der junge Künstlerinnen und L E E ung herangebildet werden. Der Unterricht umfaßt aus|chließlich_ f angs, Sprah- und Bühnenstudien. Der Meldung beizufügen A aus- reichende Angaben über Talent, Stimme, den bisherigen Sh m gang, sowie cine Photographie. Der Unterricht ist frei E unbe- mittelten Talenten können Aufenthaltsgelder gewährt wer S s meldungen sind bis zum 15. Oktober an den Verwaltungsrath der
Bühnenfestspiele in Bayreuth zu richten.
Mannigfaltiges.
ie Ausstellung der Berliner Fach- und Fortbildungs- Die Ausftellung der Berli T | Ste kleiner Wohnungen ist heute im Haupt-Ausstellungsgebäude am Lehrter Bahnhof eröffnet worden. Die Ausstellung, um L ustandekommen sih befonders Fabrikant Füllberg verdient a ot bu nimmt den ganzen noch verfügbaren Raum des Ausstellungs-
\chulen und der Preisbewerbungen für
S
Insgesammt haben sih 44 Schulen an der überreih beschickten Aus Fellung betheiligt. Wahre Musterleistungen find die Präâcisions- arbeiten der Eisenbahnwerkstätten und die Vlumenmalereien dorzellan-Manufactur. Die städtische C N r 4 H e 4 f phr § on! ‘ - 9 zeiten C0) arbeiten einen Haupt- und mehrere Neben!ale ¿die Arbeit A Tertilindustrie. Der städtishe Gewerbesaal, der in 50 Fachklassen 1207 Schüler
zeugen zugleich von der Bedeutung der Berliner
zählt, zeigt recht beahtenswerthe Arbeiten. Von
fashulen haben sich zwölf an der Ausftellung betheiligt : die Barbiere bringen saubere Haararbeiten, die Schuhmacher Maßzeichnungen, die Schmiede Hufbeschläge und Vorbereitungen dazu, die Buchbinder shône Handdrude, die Schornsteinfeger haben u. a. von den Schülern
todelle von Hetzanlagen ags die zuglei als
, ch b er
Belehrungsmodelle dienen. Unter den Schulen für da n lie Geschlecht überragt vor allen die des Lettevereins dur die Menge und die Verschietenartigkeit des Ausgestellten. Auch die Kochschule d 1 : des Heimath-
selbstgefertigte M
des Vereins hat #ch betheiligt. Die Schule
hauses für Töchter höherer Stände hat \{chöne Handarbeiten vorzuführen. Die BVictoria-Fortbildungéshule bringt besonders praktishe Sachen.
Vorstellungen
end“ wiederholt.
ebäudes ein. Die allgemeine Anordnung ist die, daß im Grapen Mittelsaal die Königlichen Eisenbahnwerkstätten und die Königliche Porzellan-Manufactur, in den Sälen rechts vom Eingang Fa Quen und die Fortbildungéschulen für Jünglinge, in den Sâlen links die der Fortbildung der Mädchen gewidmeten Anstalten, die 0s anstalten der Gymnasien und die Handwerkerschule ausgestellt haben.
F die Arbeiten der Schnißerschulen von Fräulein Neich Ti Man: Flara Roth. — Die von der Gewerbe-Deputation des Ma iftrats veranstaltete Preisbewerbung für Ausstattun feiner Motningen ist von 25 Firmen beschickt; 5 Firmen haben si an je 2, 20 an je 1 Concurrenz betheiligte. 13 Bewerbungen betreffen die Wohnungsausstattung für 600, 17 die für 1300
die Hauseigenthümer sind vom Polizei-Präsidium ange- R Wodes; daffee Sorge zu tragen, daß der Tran art e Ï bt verstreubarer Gegenstände oder solcher, die [eicht ab r s oder Staub entwickeln, namentlich Kehr iht, Müll, M che s dergleichen, wie sie aus den Häusern von Unternehmern abgefahren werten, in der Weise geschieht, daß jede Staubentwielung, vermieden wird und dieselben vorher gehörig befeuhtet werden. Bei See handlungen wird die Bestrafung der Hauseigenthümer unnachsichtlid) auf Grund des Straßen-Polizeireglements (§ 100 und § 118) herbei- geführt werden.
Wie wir von dem Vorstand des Vereins der Berliner Volks- füchen hören, sind in_den sämmtlihen Volfsküchen Borlebrungen getroffen, wonach die Spcise- und Küchenräume, Tische und E vor und nah der Speisezcit gehörig desinficirt werden, „au wir das Trinkwasser nur in abgekochtem und dann in Eis ge- fühltem Zustande verabreiht: unzuträglihe Syveisen werden ver- mieden.
Breslau, 1. September. In der vergangenen Nacht zwischen 12 und 1 Uhr brach in der zur Hauptwerkstatt gehörigen neuen Wagenrevisionswerkstatt der Eisenbahn - Direction Breslau ein Brand aus, welcher den ausgedehnten Gebäudecomplex bis auf die Umfassungêmauern zerstörte. Der „Breslauer Generalanzeiger“ meldet, daß außer. den in den Werkstätten befindliden Werkzeugmaschinen und Mate- rialien 120 bis 150 Eisenbahnwagen, vorwiegend Personenwagen zweiter und dritter Klasse, verbrannt seien. Die Ursache des Brandes ist bis jeßt niht ermittelt; der angerihtete Schaden wird auf mehr als cine Million Mark geschäßt.
Hannover. Die 33. Hauptversammlung des Vereins deutsher Ingenieure wurde, wie die „Frkf. Ztg. berichtet, am Montag im großen Nathhausfaale zu Hannover durch den Hofrath Dr. Garo-Mannheim mit cinem Rückblick auf das 36jährige Bestehen des Vereins eröffnet. Der Ober-Präsident Dr. von Bennigsen be- willfommnete die Versammelten, von denen etwa 600 erschienen waren. Der Rector der Technischen Hochschule wies auf den Zusam- menhang zwischen den Technischen Hochschulen und der Industrie hin. Vereins-Director Peters-Berlin erstattete den Jahresbericht, aus dem hervorgeht, daß der Verein über 8000 Mitglieder zählt; die Cinnahmen betragen 314000 Æ, die Ausgaben 200 000 M, das Vereinsvermögen beziffert sich auf 1789374 Die Auflage der vom Verein herausgegebenen Zeitschrift beträgt 10 000 Exemplare. Darauf sprach Negierungs-Baumeister von Borries-Hannover über die Betriebs- ergebnisse der nordamerikanishen Bahnen. In der dann folgenden Erholungspaufe wurde in der neuerbauten Markthalle das von der Stadt gegebene Frühstück eingenommen. Um 12 nr wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Professor Dr. Duerre-Aachen sprah über das Flußeisen und seine Herstellung. Fabrikant Trinké- Braunschweig führte eine von dem Russen Othmer construirte Rechen- maschine vor, die durch schnelle Lösung schwieriger Erempel allgemeines Interesse erregte, während Professor Jordan über die von Leibniß er- fundene Maschine sprach. — Bei dem Festbankett, welhes am Abend folgte, hielt Ober-Präsident Dr. von Bennigsen eine längere Ansprache, in der er hervorhob, daß der preußische Staat als größter Industrieller, als Bergwerksbesiger, Gisenbahnunternehmer 2c, der Entwickelung der Technik das größte Interesse entgegen- bringe. In der Sißung vom Dienstag wurden die q Ber- handlungen mit der Mittheilung eröffnet, daß L remerbaven cholerafrei sci, mithin der geplanten Excursion torthin nichts im Wege stehe. Zum Vice-Präfidenten wurde Commerzien-Rath Denne- berg-Berlin, zu Beisißern_ Regierungs-Baumeistec Taaks-Hannover und Professor Ernst - Stuttgart, zu Nevisoren Fabrikbesißer
_
rtoëé-Frankfurt und Maschinen-Inspector - Nösselt-Eisleben - ge- weib S der Weltausstellung in Chicago wird der Verein ein ständiges Auskunftsbureau errihten und außerdem für die Vereinézeitschrift acht Berichterstatter dorthin fenden. Zu. diefem Zwecke wurden 30 000 # bewilligt. Zu einem Preisaus- schreiben über das Thema: „Kritishe Darstellung der Entwickelung des Dampfmaschinenbaues während der leßten 50 Jahre“ wurden je 2500 e für die Jahre 1893 und 1894 bewilligt und sodann Elber - feld als nächstjähriger VersammlungéEort bestimmt. Der Voran- shlag für 1893 balancirt mit 338 520 Æ — Die Versammelten be- gaben si hierauf zu ihren Sammelpläten für die acht Besichtigungé- gruppen, um die hervorragenden industriellen Anlagen in Hannover zu. besuchen. Abends fand auf dem Döhrener Thurm ein großes Garten- fest statt.
Nach Schluß der Redaction cingegangene Depeschen.
Dresden, 1. September. (W. T. B.) Heute Mittag ist unter reger Betheiligung der Bevölkerung das auf der Brühlschen Terrasse errichtete Semper-Denknal _feicrlih enthüllt worden. Vertreter der Behörden und zahlreiche Mit- glieder des „Verbandes deutscher Architekten und Jngenieure“ wohnten der Feier bei. Nachdem Baurath Professor Lipsius die Festrede gehalten haite, übergab Ober- Baurath Wiebe-Berlin das von Professor Schilling ge-
schaffene Werk der Stadt Dresden. Bürgermeister Boenisch
dankte namens der Stadt. Heute Nachmittag wird auf dem Belvedere ein Fesimahl stattfinden und hierauf eine Dampfer- fahrt nah Blasewißz unternommen werden, woselbst ein Fest- concert die Feier beschließen soll.
Stuttgart, 1. September. (W. T. B.) Der hiesige Gemeinderath ernannte cine Cholera-Commission von neun Mitgliedern, bestchend aus drei Gemeinderäthen und sechs Aerzten, und stellte derselben 100 000 4 zur Verfügung, da ein eventueller Barackenbau allein 60 000 6 erfordern würde. — Fn Württemberg ist bisher kein Cholerafall vorgekommen.
Hamburg, 1. September. (W. T. B.) Jn dem Zeit- raum von gestern Mittag bis heute Mittag hat sich bezüglich der Anzahl der gemeldeten Erkrankun- gen und Todesfälle eine kleine Abnahme ge- zeigt, die Stimmung der Bevölkerung ist daher im allgemeinen ctwas zuversichtliher. Die von Privaten ver- anstalteten Sammlungen zur Linderung der Noth nehmen einen größeren Umfang an. Das Thalia-Theater bleibt vorläufig bis zum 15. September geschlossen.
London, 1. September. (W. T. B.) Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Malta, daß für Herkünfte aus den französishen Häfen am Kanal und dem Atlantischen Ocean sowie aus den belgischen, niederländischen. deutschen, dänischen und den Ostseehäfen eine strenge Quarantäne angeordnet ist.
Bukarest, 1. September. (W. T.-B) Die Negierung. hat die Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib- wäsche und Bettwäsche als Handelsartikel, ferner von getrage- nen Kleidern, Hadern und Papierabfällen aus Deutschland und Oesterreih-Ungarn verboten.
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 1. September, 8 Uhr Morgens, — i S |SSE B AD Stationen. | ESD| Wind. Wetter. =S Il R | S _WS S ZE| E Mullaghmore | 752 SW dö Regen 13 “1 va 89 S 3'bedeckt 10 Christiansund | 745 |D 1 wolkig 11 Kopenhagen . | 754 SV 5Dunst 15 Stocktholm . | 751 S 2 'bedeckt 14 Haparanda . | 759 [N 4 heiter 3 St.Peteréburg| 757 | till bedeckt 10 Moa. T9 | E S O Se | | : E | 468 [WSW 4 bedeckt 15 Cherbourg . | 763 |\WSW 4wolkig 12 Helder . …. . | 758 |WSW 7|wolkig 15 Sylt O8 128 4 bedeckt!) 15 Hamburg . . | 758 |W 3 heiter 17 Swinemünde | 758 |SW 9 heiter?) 16 Neufahrwafser| 7588 |[W_ Zssheiter®) 17 Memel | 766 [WSW 3shalb bed] 17 Paris .….. | 766 |SSW 2wolkenlos | 12 r (r 9 t, 760 |SW 4\wolkig_ 13 Karlsruhe . . | 765 |S 4bedeckt) | 17 Wiesbaden . | 764 |SW 4halb bed.®)| 17 München | 707 (S Sb Chemniy . . | 763 |SW 3/halb bed.)| 15 Berlin 1e 3E 16 e 003 128 3/halb bed. | 20 iat 4: 762 W 2E 17 Fle d'Aix . . | 766 |NW Asheiter T Rico E E 6009 | still|halb bed. 19 l
s o) S \tillwolkenlos | 26
1) Nachts starker Negen und Bliß. ?) Nachm. ui Nees Regen. 2) Nachts Regen. #4) Nachts starker Regen. 5) Nachm. Gewitter und Regen. s) Gest. ganzen Vorm. anhaltender feiner Regen. 7) Nahm. nahes Gewitter. ®) Nachmitt. Gewitter.
Uebersicht der Witterung. Unter der Wechselwirkung eines tiefen Minimums, welches nördlich von Schottland lagert, „und eines Hochdruckgebietes über Frankreich wehen im südlichen Nordseegebiete frische bis \teife westliche und süd- westliche Winde, während im deutschen Binnenlande die südwestlichen etwas aufgefrisht sind. In Deutsch- land ist das Wetter kühler und vielfach heiter ; die Temperatur ist durchs{nittlich normal, fast allent- halben haben Regenfälle, vielfa au mit elektrischen Entladungen, stattgefunden ; auf Sylt fielen 21 mm Regen. Die Nachmittagstemperaturen ‘erreichten estern nur in den s\üdöstlihen Gebietstheilen Deutschlands 30 Grad.
Theater- Anzeigen,
seßt vom ._Tetlaff._ Sine Weingartner. Hierauf: Die Jahres- E Tanz-Poëm in 2 Acten und 4 Bildern | LUkg- Taubert und E. Graeb. Musik von P. Dirigent: Musik-Director Hertel.
Schauspielhans. : S7 Tee o (Z= ui ‘ 5 Moton h M51 Gonfî E : E l : E 5 L S (Recior Zi E De Bisdher, als Gast) Anfang Kroll's Theater. Freitag: Der Wildschüß. | Urania, Anstalt für volksthümlihe Naturkunde. S l! l, i4V Ml. v li J é
(Rector Zipfel :
Deutsches Theater. Freitag: Prinz Fried- rich von Homburg.
Montag: Don Carlos. Im Septembcr: Goethe -
N déchentlich i bis drei Vorstell Großes S rnachts - Fest Wöchentlich zwei bis drei Vorstellungen. Sroßes Sommernachts - Feit._ L E Auftreten sämmtlicher Specialitäten 1. Ranges. geb. Sthamer (Hamburg). — Hr. Kgl. Landsta
Berliner Theater. Freitag: 1. Abonnements- Adol Ernst-Theater. 3 : Minna von Varnhelm. Anfang Marta E Fräulein Feldwebel. | Ludwig Woesner (Gr. Gesangspofse in o va von L C D : tädt. usik von G. effens. : Ges echt von Adolph Ernst. Anfang 7# Uhr. mann a. D. Waldemar Sonnabend: Diefelbe Vorstellung. — Der Sommer-Garten is geöffnet. 4 In Vorbereitung: Die wilde Madonna. Ge- L sangsposse i Treptow. Musik von | Berlin: S : E G O ° Cavicis E Görß, Mit neuen Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich). Decorationen und neuen Coftumen.
um 1. Male: Krieg im Frieden. Sonntag: Nachm. 24 Uhr: Die Jungfrau von Abends 77 Uhr: Krieg im Frieden.
Sonnabend :
Lessing- Theater. Freitag: Der Lebemann. Anfang 7 Uhr. : i Sonnabend: Zum 1. Male: Ein Tropfen Gift, Shauspiel in 4 Acten von Oscar Blumenthal. Sonntag: Ein Tropfen Gift.
Die Tageskafse ist von 9 bis 2 Ubr geöffnet.
Deutsche Seewarte.
ioFrî i Ati r 1. Abth. : Necitation mit lebenden Bildern, 2 Abth. :- A s Theater. | © ne Nüte's. Abschied, 3 Abtb: Da drbast ve : S Freitag: er Zigeunerbaron. t ) Königliche Schauspiele. Freitag: OVpern- Z Acten von I. Scnißer. Musik von Johann 168. Vorstellung. Cavalleria rusti- | Strauß. Negie: Herr Binder. a T ung. Cana (Bauern : Ehre). Oper in 1 Aufzug | Kapellmeister Federmann. Anfang 7è Uhr. Der Sommeraarten ist geöffnet. z3on Pietro Mascagni. Text nach dem gleih- Sonnabend: Der Bettelstudent. namigen BVolks\tück von_Verga. In Scene ge- R S E f Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten- [31541] Hohenzollern-Galerie
Freitag: Denise. Schauspiel in 4 Acten
Operette in | Pann weg, 4. Abth. : Jochen Päsel wat bist de vorn Esel. Anfang 7ck Uhr.
Dirigent: Herr | " Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
9 Vorm. — 10 Ab. Lehxrier Bahuhßof,
i von Alexander Dumas, Sohn. Deutsch von Emerich — Er. hiftor. Nundgemälde 1640—1890. —
bura. Anfang 7# Ubr. 177. Vorstellung. Colberg.
Anfang 7 Ubr.
178. Vorstellung. Nathan der
A (is E ä E ire Lauten- Anfang | Bukowics. In Scene geseßt von Sigmund Laute:
Ae S Sonnabend und die folgenden Tage: Denise.
Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert
S garten. Anfang an Sonn- und Festtagen t -Nachrichten. d Use: an den Woihentanen 5t Uhr. Familien ch ch
Doppel - Concert.
X Sountag 50 „. Kinder die Hälste.
Am Landes - Auêstellungs - Park (Lehrter Bahnhof).
Sonnabend: Opernhaus. 169. Vorstellung. Die Sonnabend: Der Waffenschmicd. e : Geöffnet von 12—11 Ukr. des Figaro. Komische Oper in Sonntag: Gastspiel des Sgr. Francesco d’Andrade. 4 Acten von W. A. Mozart. Text von Daponte, nah | Rigoletto. Beaumarchais. In Scene geseßt vom Ober-Negisseur Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An- fang 7ck Uhr.
Schauspielhaus. at! Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von
G. E. Lessing.
F : sj : G Verlobt: Frl. Antonie von Below mit Hrn, Majoratsherrn Uß von Schönberg - Reichsstädt
Anfang 7 Uhr. -Allignce-Theatex. Freitag: Eintritt (Rostok—Schloß Reichsstädt). — Frl. Ernestine „Be Sommer - Garten : Buchwald mit Hrn. Regierungs-Baumeister Emil S Großes Doppel-Concert. Laar (Filehne). — Frl. Frieda Klein mit Hrn.
dati s Second-Li Armin K Berlin— 49. Gastspiel der Russishen National-, Gesangs-, | Second-Licutenant Armin Koenemann (Berl
Tanz- und Instrumental-Gesellschaft, unter Leitung Potsdam).
3 i Ri S S h Sonnabend: Der Compagnon. thres E erer e (10 Personen, R Mete ( D es E Ez E De S H ten M eutschland. Arthur Mayer ( “5 ‘cditds O S Le Ps n E E Specialitäten 1. Nanges. Lieutenant Wilhelm von Jena (Neu-Ruppin).
: inati - Hrn. Gerichts-Affessor Böhmer (Detmold). — Syflus. 1. 2 : | Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten Hr1 | essor_ j 1 u Stella“ und „Die Mitschaldigen D Ls Ton Etablissements durch 50 000 Gaëflammen, bengalisches | Eine Tochter: Hrn. Diaconus Meslt Berlichingen“*. 3. „Die Geschwister“ und „Clavigo“. | Licht x. 2c. t Aa S Tasso“. 5. „Egmond“. 6. „Iphigenie | Anfang des Concerts 6 Uhr. L E 7 Ot Ls 8 Baus Tod. Sonnabend: Im herrlihen Sommer - Garten: O S Vi O
(Giebichenstein). — Hrn. Regierungs-Rath Wilke
amburg). i (L i Frl. Nina von Stutterheim (Pots-
Goeter (Arnsberg). — Fr. Melanie von Dürin
meister und Oberst-Lieutenant a. D. Konrad von rei Beberbeck). — “Hr... Rittergutsbesißer
Freitag (leßte | Jachmann (Beberbeck) ecingäboet 2 bee: . Amtsgerichts-Nath Franziska Goebbels, g is f). — Hr. Amtsvorsteher, Haupt-
Geiomann Dao Rate (Peterswaldau).
Nedacteur: Dr. H. Klee, Director.
dd en Buchdruckerei und Verlag5- Dr ielt Borlkn t Wilhelmstraße Nr. 32.
Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. | Sechs Beilagen Freitag: Gesammt - Gastspiel des _Friß NReuter- (einschließli Börsen-Beilage)- Gnsfemble unter Direction von August Junkermann. Ein Fritz Reuter-Abend in 4 Abtheilungen.
„42 206.
Königreich Preußen,
Ministerium der öffentlihen Arbeiten.
Ausführungsanweisung zu dem Gesez über Kleinbahnen und
anshlußbahnen vom 28. Juli 1892.
(Geseß-Samml. S. 225 ff.)
Das Gese über Kleinbahnen und Privatanshlußbahnen be- ¿weckt, durch feste und zweckmäßige Ordnung der Rechtsverhältnisse der bezeichneten Bahnen die Entwickelung dieser wichtigen Verkehrs- mittel zu fördern. Es beschränkt demzufolge die Einwirkung der Organe des Staats bei der Genehmigung von Unternehmungen der bezeihneten Art sowie bei der Aufsicht über dieselben auf das
Maß dessen, was für die Sicherung der von ihnen wabrzune öffentlichen Interessen nothwendig ist, und gewährt den Unterneh- mungen innerhalb der hiernah gezogenen Grenzen volle Bewegungs-
freiheit.
Die mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Behörden (§ 3) : Krnebüitida ihrer Obliegenheiten diese
Absicht des Geseßgebers gegenwärtig zu halten und demzufolge in der Einwirkung auf den Bau und den Betrieb der ¿cihneten Bahnen niht über das Maß dessen hinauszugehen haben, was zur Wahrung der ihnen anvertrauten öffentlichen Interessen, namentlich der in den §8 4 und 45 aufgeführten polizeilichen Interessen, nothwendig ist. Neben der Vermeidung unnöthiger und lästiger Eingriffe in - die Bewegungsfreiheit des Verkehrêzw werden sich die mit der Staatsaufsicht betrauten Behörden die F rung desfelben ‘aber auch durch entgegenkommende und insbesondere de Grledigung der ihnen obliegenden Geschäfte angelegen sein zu
werden ih bei der Wa
ras ‘lassen haben.
Indem zur Vermeidung von Wiederholungen im übrigen auf das Geset, seine Begründung und die Verhandlungen in den beiden Häusern des Landtags hingewiesen wird, fei im einzelnen Folgendes
bemerkt : ZUS 1
1} Behufs Bezeichnung derjenigen Eisenbahnbehörde, welche bei
bat ist von jedem Antrage auf Ge- nehmigung, wesentlihe Aenderung oder Erweiterung einer zum Betriebe mit Maschinenkraft bestimmten Bahn (§ 3 Nr. 1) fowie auf Ein- führung des ‘Maschinenbetriebes auf einer anderen Bahn (§ 3 Nr. 2) dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Prüfung der Frage, ob eine solche Bahn dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 zu unterstellen ist, ist bei der Erstattung der Anzeige au hierüber unter Beibringung
der Genehmigung mitzuwirken
der zur Beurtheilung dienlichen Unterlagen zu berichten.
Ebenso ist von anderen Anträgen auf Genehmigung einer Klein- bahn, soweit es \ich nit um Pferdebahnen innerhalb städtischer Straßen handelt, dem Minister der öffentlihen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Während jedoch bei einer für den Betrieb mit Maschinen- kraft bestimmten Bahn dem Genehmigungsverfahren nicht Fortgang zu geben ist, bevor nicht die Entschließung des Ministers der öfent- lihen Arbeiten vorliegt, ist in dem le Ztgedachten Falle dem Verfahren Fortgang zu geben, fofern nit ausnahmsweise die zur Genehmi zuständige Behörde die Anwendung des Gesetzes über die Eis unkernehmungen vom 3. November 1838 für angezeigt oder doch wenigstens für fraglih erahtet und hierüber die Entschließung des
Ministers der öffentlichen Arbeiten einholt.
Sofern der Antrag auf Genehmigung, Erweiterung oder Ver- änderung ciner Kleinbahn aus dem Grunde abgelehnt wird, weil die Bahn dem Gesetz vom 3. November 1838 zu unterstellen sein würde, ist in der Verfügung der Grund hierfür anzugeben und zugleich zu bemerken, daß ein etwaiger Antrag auf Entscheidung des Staats, Ministeriums bei dem verfügenden Regierungs-Präfidenten binnen
einer angemessen festzuseßenden Frist einzureihen fei.
folher Antrag ein, so ist von dem Regierungs-Präfidenten Bericht an
den Minister der öffentlichen Arbeiten zu erstatten.
ZUS 2
__ Die Genchmigung für das Unternehmen is dem Antragsteller für seine Person zu ertheilen. Ist der Antragsteller eine phy Person, so wird indeß in der Regel nichts entgegenstehen, nehmigung auh auf die Erben und sonstigen Rechtsnachfolger unter der Vorausfezung zu erstrecken, daß gegen die Person der leßteren als Betriebsunternehmer si niht etwa Bedenken ergeben follten (Ausländer, Staatsbeamte u. s. w.). Ist der Unternehmer ein Aus- länder, so is bei der Genehmigung vorzuschreiben, daß er im Inlande Domicil mit der Wirkung zu nehmen hat, daß er von demselben aus regelmäßig die Verträge mit den dem Neich Angehörigen abzuschließen und wegen aller aus seinen Geschäften mit folhen entstehenden Ver- bindlichkeiten bei den Gerichten des betreffenden Orts Necht zu
nehmen hat.
ZUS 3,
1) Wenn auch der Regierungs-Präfident nah Außen für die Er- theilung der Genehmigung allein zuständig ist, so empfiehlt es do, in der Genehmigungsurkunde diejenige Eisenbabnbehörde ] enehmigung ertheilt wird, damit der Unternehmer weiß, welche Eifenbahnbehörde für das Unter-
.
zeichnen, mit deren Einvernehmen die
nehmen bestellt ift. E 2) a. Als Kunststraßen sind anzusehen :
a. für dea Geltungsbereich des Geseßzes vom 20. Juni 1887 (Gef.-Samml. S. 301) die im § 12 daselbst näher bezeichneten
Kuníftstraßen :
b. für die Provinz Hannover : die Chausseen und Landstraßen :
c. fut Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzog- thum Lauenburg : die in der Unterhaltung der Provinz befindlichen Haupt- und Neben-Landstraßen und die in der Unterhaltung der
Kreise befindlichen ausgebauten Neben-Landstraßen ;
d. für die Provinz Hessen-Nassau: die vormaligen Staats die Provinzial-, Districts- und haussirten Verbindungsstraße
die Landwege ; : e. für die Hohenzollernschen Lande: die Landstraßen ;
f. für den Kreis Herzogthum Lauenburg: die Landstraßen. Welche Kunststraßen als städtische Straßen in der Unterhaltung
und Verwaltung von Stadtkreisen stehen, ist eine Thatfrage, welche für jeden Fall besonders zu entscheiden ist. Es empfiehlt sich indessen, mit den städtishen Behörden der einen Stadtkreis bildenden Städte alsbald in Verhandlung zu treten und eine Verständigung darüber herbeizuführen, betreffs welcher Theile von Kunststraßen die Zuständig-
keit der Negierungs-Präsidenten auszusließen sein wird.
Fall von Meinungsverschiedenheiten ist unsere Entscheidung einzuholen.
2) b. und c. Es wird sih empfehlen, in denjenigen Fällen, in denen eine Bahn öffentliche Wege berührt, Flüsse überschreiten muß oder fonst nicht ganz einfahe Bauverhältnisse vorliegen, bei der Prüfung des Genehmigungsgesuches si tehnishen Beirathes bedienen (Königliche, Provinzial-, Kreis- oder städtishe Baubeamte
U: 1 U).
Die hierdurch erwachsenden baaren Auslagen fallen, wie alle
baaren Auslagen in dem Genehmigungsverfahren, dem Unternehmer t en dagegen nit aufzuerlegen.
Zu dem Schlußsaß im dritten Absay ist zu bemerken, daß bei
dem Uebergange vom Betriebe mit Maschinenkraft zu einem anderen
¿ur Last; andere Kosten sind demsel
f
Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und K
Betriebe zwar zur Genehmigun vernehmen mit der Eisenbahnbe der Nechtskraft der Genehmi übergeht, welche zur Erthei wenn die Bahn von vornherein nih Maschinenkraft bestimmt gewesen wäre.
der Regierungs-Präsident im Ein- örde zuständig bleibt, daß aber von ung ab die Aufsicht auf diejenige Behörde ung der Genehmigung zuständig gewesen t für den Betrieb mit
Zu § 4.
Die Nummern 1—4 bezeihnen die
die polizeilihe Prüfung überhau niht nothwendig, daß alle dort a polizeilicher Festsezung gemacht Bestimmungen des § Pflicht gemacht, bezüglich ungen Vorschriften oder Auflagen r wird in jedem einzelnen Fa weit zur Wahrung der betheiligten of zu machen oder Bedingungen zu stellen sei _Veber das, was nach Lage des ein mäßigen Ermessen der Behörde zur Si lichen Interessen nothw
jenigen Punkte, auf welche si pt nur erstrecken darf; es ist aber . ufgeführten Punkte zum Gegenstande werden; insbesondere ist es dur die den Behörde keineswegs zur erwähnten Punkte in den Ge- oder Vorbehalte zu machen, e zu prüfen sein, ob und wie chen Interessen Vorschriften
der genehmigen aller dortselbst
zelnen Falles nah dem pflicht- L g der betheiligten öffent- endig ift, darf in keinem Falle hinausgegangen fern die von dem Untern Gesuches (Pläne vom Bau und B im einzelnen no entspredend die Stellung Ausführung des Baues Was die Bedeutung der N «im äußeren Betriebsdienste* verwaltung unter Während die leßtgedahte Bez kum in Berührung kommen Bureaupersonal umfaßt, wird a nur das Personal zu verstehen sein, Bahnunterhaltung unmit Zugführer, Schaffner, Kutscher, B der Züge betraute Personal u. \. w.). Der Ausdruck ,„tehnis{che“ Zuverlässi Zuverlässigkeit in Bezug auf di Endlich wird bei der Gen stimmen sein, ob, Prüfung der technishen Befähi dies bei Pferdebahnen technisch nit befäh
Die bei der Genehmigun wird bezüglich der einzelnen B zu erfolgen haben.
Bedingungen und Vorbehalte
ehmer beigebrachten Unterlagen seines .) die erforderliche dieselbe und dem-
etriebe u. #. w ch nicht gestatten, fann von Bedingungen und Aufla und des Betriebes vorbehalten werden. so ist zunächst die Be- was in der verstanden wird. as gesammte mit dem Publi- erfonal zum Unterschiede von dem im äußeren Betriebsdienste stehend welches mit der Beförderung oder at (Locomotivführer, Heizer, ahnmeister, das mit der Abfertigung
r. 3 anlangt, sdi enger als das, „außerem Dienste“
telbar zu thun
âssigkeit ift gleihbedeutend mit e Berufspflicht. migung selbstverständliß nur zu be- r Weise cine vorgängige gung vorzunehmen ist, oder ob, wie lediglih die Entfernung iger Bediensteten vorzu-
inwiefern und in welche
angängig sein wird, igter oder nicht zuverläsj
allgemein vorgeschriebene Prüfung ediensteten in jedem Falle besonders
, an welche die Genehmigung. ge- in die Genehmigungsurkunde 1s derselben in Verb Unternehmer
[ l selbst auf- ‘bindung mit dem Gese Maß obliegenden Verpflihtungen mit
zunehmen, sodaß a1 und Art der dem Sicherheit erhellt.
Zu Die in technischer Hinsicht Loi lih den Zweck, die nah 8 4 Sie sind deshalb au diese Prüfung geboten ist. nur im Einzelfalle ermessen behrt werden fönnen : 1) für Bahnen, wel: zum Betriebe mit Damv werden follen: a. ein Lageplan und ein Höhenplan (Nivellements b. Zeichnungen der Brücken und Drehscheiben, Ober-Baues, der Weichen und des Normal-
Ö
zufügenden Unterlagen ha Nr. 1 erforderlihe P nur infoweit zu erfo Welcher Unterlagen es werden. In der Regel werden nit ent-
rüfung zu ermög- rdern, als es durch bedarf, fann daher
ffraft eingerihtet
c. Zeichnungen des querprofils,
d. Umgrenzung des lihten Raumes, sowie der größten zul und Höhenmaße der Betriebsmittel,
Betriebsmittel, insbesondere au der Brems- g erforderlichen Beschreibungen.
e. Zeichnungen der vorrihtungen nebst d 2) Für andere Bahnen:
a. ein Lageplan,
b. Zeichnungen der Schienen und Weichen :
Gi : c é A i ds die vorstehend unter d und e aufgeführten Vorlagen.
Die Beibringung eines Höhenplanes wird nit entbehrt werden fönnen, wenn städtishe Straßen benußt. Ebensow zulegender oder zu verändernder Ob einzelne Zeichnungen dur können, bleibt ebenfalls dem Ermesse Es darf hierbei jedoch die Rücksi fräftigen Materials
en zur Erläuterun
] in der Regel dann die Bahn nicht aus\{ließ;lich entg die Zeichnung etwa neu an-
Beschreibungen erseßt werden enehmigenden Behörde t auf das Vorhanden- Beschaffenheit Auge gelassen werden.
zu prüfen, ob der Unternehmer ahn besißt oder in zuverlässiger und , und ob dieselben zur plan- Bahn genügen. Kostenanschlages geprüft f In welcher zeugung von dem Vor- affung des Anlagekapitals rem G äyigen Ermessen überlassen.
sein beweis
l für die Gestalt und die der genehmigten Anl
agen nicht aus dem In finanzieller Beziehung gilt es die Mittel zur Herstellung der B geseßlich zulässiger Weise beschafff und anschlagsmäßi leßtere fann
werden, welcher dab Weise die genehmi handensein oder verschaffen will, bleibt ih
gen Vollendung und Ausrüstung der nur auf Grund eines er in der Regel
gende Behörde sich d glihkeit der Besch
zu erfordern ift.
u i Die Ergänzung der Zustimmung des as pflihtmäßige Ermessen der ung der leßteren ift daber feine der von dem ersteren erhobenen Forderun mehr auch darauf zu erstrecken, Anlaß vorliegt, zwangsweise haltungspflichtigen einzugreifen. und Zubverlässi darf der Erwä
Unterhaltungspflichtigen ist zuständigen Behörde g 8wegs auf die Angeme/senheit gen beschränkt, hat si viel- ob nach Lage des Falls ausreichender in das Verfügungsreht des Unter- die Leistungsfähigkeit in Betracht kommen muß, be-
SS 8 und 9. ; cherung der Interessen der Reichs-Post- und Tele- Abs. 2 und § 9) ist mit der zuständigen ostdirection in Verbindung zu treten. E betreffs der dem Unternehmer im Interesse der gung aufzuerlegenden Verpflichtungen (§8 8 Abs. 1 onderer Verfügung vorbehalten.
1 Daß dabei au keit des Unternehmens nung nit.
Behufs Si graphenverwaltu Kaiserlichen Ober-P Die Anweisung Landesvertheidi § 9) bleibt bes
Der Bestimmungszweck der dem Güterverkehr dienenden Klein- en und das hierbei betheiligte öffentlihe Interesse werden nur ange gewahrt, „den Gütermengen die Möglichkeit der Anlage von Anschlußgleisen zur erleihterten Anbringung und Abholung ihrer Frachtgüter gegeben ift. E
Der Vorbehalt der Verpflihtung der Unternehmer _von Klein- en Güterverkehr stattfinden soll, zur Gestattun rivatanshlußbahnen bei der Genehmigung muß daher die Re besonderen Gründen erscheint es gerechtfertigt, zu nehmen, wie z. B. für solche Bahnen, welche, ohne Nechte zur Benußung öffent-
und zwar die- Veröffentlichung N beförderungspreise in den Perfonenbah 5 . Güterbeförderungsvreise in den für die Güterbeförderung bestimmten
vollem Uinf x D J el , Gebäuden oder Räumen stattzufinden.
Empfängern erheblicher
bahnen, auf wel
Nur aus ganz davon Abstand mit dem Enteignungsrehte oder dem
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oniglih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 1. September
1892,
nehmers, zugleih aber auch nebenbei dem öffentlichen Verkehr zu dienen bestimmt, find. : : Zu § 11.
Ebenso wird bei der Genehmigung von Kleinbahnen jeglicher Art dem Unternehmer die Verpflichtung zur Ausfühkung der Bahn und zur Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Betriebes während der Dauer der Genehmigung auferlegt werden müssen, soferR&znah der Ansicht der genebmigendèn Behörde nit etwa die “Bahn sur das öffentlihe Verkehrsinteresse ohne Werth sein follte. Diese Annahme „wird namentli in den am Schlusse der Anweisung zu S 10 bezeichneten Fällen Plaß greifen können. Zweifel in diefer Nichtung können aber auch in Betreff solher Bahnen ent- stehen, wie z. B. Drahtseilbahnen nah Ausfichtspunkten - lediglich Vergnügungszwecken dienen, und ohne Hilfe des Enteignungsrechts und ohne Benußung öffentlicher Wege hergestellt werden sollen, In der- artigen Fällen ift daher sorgfältig zu erwägen, ob die öffentlichen Interessen den Vorbehalt der Bau- und Betriebspflicht erheischen.
Die Höhe der in dem Abf. 2 und 3 erwähnten Geldstrafen ist nah dem Grade, in welhem das öffentlihe Interesse an dem Be- stande und Betriebe der Bahn betheiligt ist, zu bemessen. Die Be- messung erfolgt zweckmäßig nach bestimm-:n Procenten des Anlage-
kapitals. Eine Geldstrafe im Betrage von 10 9/9 des Anlagekapitals ist als die äußerste Grenze anzusehen, deren Ueberschreitung selbst durch erhebliche öffentlihe Interessen nicht gerechtfertigt wird.
i Zu § 13.
Ob eine Genehmigung dauernd oder auf Zeit zu ertheilen ift, bleibt dem pflihtmäßigen Ermessen der zur Genehmigung zuständigen Behörde freigestellt. Im allgemeinen wird dabei davon uszug sein, daß eine Génehmigung ohne zeitlihe Be renzung nit zu ertheilen ist, wenn öffentlihe Wege benußt werden. Auch bei Anlegung eines eigenen Bahnkörpers ist eine Genehmigung ohne zeitliche Begrenzung in der Regel nicht, vielmehr nur dann zu ertheilen, wenn die wirth- shafstlihen Verhältnisse des Unternehmens es erforderli erscheinen lassen und öffentlihe Interessen nicht entgegenstehen.
Bei Bemessung der Dauer einer zeitlidh begrenzten Genehmigung ist außer auf den Zeitpunkt etwaiger Erwerbsrehte (§ 6) darauf zN sehen, daß die Dauer der Genehmigung ausreichend genug bemessen wird, um dem Unternehmen die Möglichkeit der Amortisation des Anlagekapitals zu gewähren.
/ : Zu § 14.
Auch für die Vorbehalte und Anforderungen binsichtlih des Fahrplans und der Beförderungspreise fann im wesentlichen nur der Grad des an dem Betriebe der Bahn bestehenden öffentlichen Ver- kehrsinteresses den Maßstab abgeben. ‘ :
Was den Fahrplan betrifft, so erfordert das öffentlihe Sicher- heitsinteresse in jedem Falle die Festseßung der höchsten zulässigen Geschwindigkeit der Züge, welche die für Nebeneifenbahnen \tatthafte Maximalgrenze nicht überschreiten darf. Im übrigen ist nah den besonderen Verhältnissen eines jeden einzelnen Falles zu ermessen, ob hinfichtlich der Zahl und der Zeit sämmtlicher oder einzelner Züge weitere Anordnungen bei der Genehmigung zu treffen sind. ird zunächst hiervon abgesehen, so ist der Zeitraum, nah dessen Ablauf wiederholte Prüfung einzutreten hat in der Regel auf etwa drei Jahre zu bemessen. Die Mittheilung aller Tarife, Fahrpläne und aller etwa zu erlassenden Betriebsreglements an die Aufsichtsbehörde wird bei jeder Genehmigung vorzubehalten sein, um diefe Behörde zur Erledigung ihrer Aufgabe in den Stand zu seten. E Zu § 16. Mit der Aushändigung der Genehmigungsurkunde an einen Unternehmer, welcher nit eine der in § 16 bezeichneten Gesellschaften ist, muß auch die Veröffentlihung der Genehmigung in dem Amts- blatt derjenigen Regierung, in deren Bezirk die Bahn belegen ist, veranlaßt werden. Von jeder ertheilten Genehmigung ist Abschrift dem Minister der öffentlihen Arbeiten durh die Genehmigungs- behörde einzureichen. 2 Die Veröffentlihung einer Genehmigung, welche einer der in § 16 bezeichneten Gesellschaften ertheilt ist, darf erst erfolgen, nah- dem der genehmigenden Behörde der Eintrag im Handelsregister nach- gewiesen ist. Die Zeit des Eintrags ist von der leßteren in der Ge- nehmigungsurkunde zu vermerken und in der öffentlihen Befkannt- machung anzugeben. Sollte die Genehmigung für cine Kleinbahn einer Genossenschaft
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ertheilt werden, so ist die Genehmigungsurkunde vor ihrer Aus- händigung an den Unternehmer dem zur Führung des Genossenschafts- registers zuständigen Geriht mit dem Ersuchen um Eintrag in dieses Negister und demnäcstige Nückgabe der Urkunde mitzutheilen. Erst nah deren Wiedereingang und nach Vermerk des Eintrags auf der- selben darf die Aushändigung an den Unternehmer und die Veröffent- lihung in dem Amtsblatt stattfinden. BU S Ir. Die Planfeststellung dur den Regierungs-Präfidenten erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Eisenbahnbehörde. alnträge auf Entbindung von der vorgängigen Planfestsezung sind dem Minister der öffentlichen Arbeiten fo vorbereitet vorzulegen, daß alsbald Entscheidung getroffen werden fann. é Zu § 19. Die Erlaubniß zur Eröffnung des Betriebes erfolgt auf Grund einer örtlichen Prüfung der Bahn durch die zur Genehmigung zu- ständige Behörde, also bei Bahnen, welche . mit Masginenkraft be- trieben werden follen, durch den Regierungs-Präsidenten in Gemein- schaft mit der zuständigen Eisenbahnbehörde. — Ueber das Ergebniß
der Prüfung ist ein Protokoll aufzunehmen.
Zu § 20. Sowohl bei der ihrer Einstellung in den Betrieb vorhergehenden,
wie auch bei den späteren periodischen Prüfungen der Betriebs-
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maschinen sind diejenigen Vorschriften gleihmäßig zu beachten, welche jeweilig für die entsprechenden Prüfungen der auf Nebencisenbahnen zur Verwendung kommenden Betriebsmaschinen gelten.
Die Bestimmungen der von dem Minister für Handel und Ge-
werbe am 16. März d. J. erlassenen Anweisung, betreffend die Ge- nehmigung und Untersuchung der Dampfkessel, haben für die Dampf- kessel in den Betriebsmaschinen der Kleinbahnen infolge des § 20 des gegenwärtigen Geseßes ihre Geltung verloren.
Zu § 21. Der Fahrplan und die Beförderungspreise für Personen und für
Güter sind mindestens in einem öffentlichen Blatte, welches in der Genehmigungsurkunde zu diesem Zweck zu bestimmen ist, zur Kenntz- niß des Publikums zu bringen. Außerdein hat die Veröffentlihung dur Aushang in den dem Beförderungsverkehr gewidmeten Räumen,
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ahrplans und der Personen- nhöôfen, Wartehallen 2., der
u § 22. Die Aufsicht über die Kleinbahnen steht, soweit sie nicht eisen-
bahntehnisher Natur ist, mit Ausnahme des zu §3 am Schlusse er- wähnten Falles, immer derjenigen Behörde zu, welche zuleßt für eine der dem Unternehmen zugehörigen Bahnen eine Genehmigung nah Maßgabe der §§ 2 und 3 ertheilt hat. It eine Genehmigung zur wefentlihen Erweiterung oder Aenderung des Unternehmens von einer
liher Wege ausgestattet zu sein, vornehmlich Privatzwecken des Unter-
andern als derjenigen Behörde ertheilt worden, durh welche die frühere Genchmigung erfolgt war, fo beginnt die Zuständigkeit zur
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