Reformirung der Communalbesteuerung vorzulegen. Bezugnebmend auf die vorerwähnte Veröffentlihung und veranlaßt durch die Worte, mit welcher Eure Excellenz in der Sißung des Preußischen Landtags vom 9. Mai d. I. die fachmännischen Kreise auffordern, zweckmäßige Vorschläge zu tem demnächst auszuarbeitenden Entwurfe zu machen, beehren wir uns, Taue Mee bochgeneigter Erwägung folgende Vorschläge geborsamsft zu unterbreiten: :
Mit Marre Excellenz Vorhaben, die Gemeinden dur Veber- weisung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer bezw. Außerhebung- fezung derselben für den Staat zu entlaften, befinden wir uns in voller Uebereinstimmung und würden es mit dankbarer Freude be- grüßen, wenn diese Steuern von vornherein ganz den communalen Verbänden überwiesen würden. _ 4 E S
Der dadurch der Staatsfkafse entstehende Ausfall von rund 100 Millionen Mark soll seine Dcckung finden theils durch das Mehrauf- Tommen der Einkommensteucr und die bisherigen Ueberweisungen aus Getreide- und Vichzöllen an die Kreise, welche sich nah den von Seiten der Königlichen Staatéregierung vorgenommenen Aufstellungen zusammen auf ungefähr 60 bis 65 Millionen Mark belaufen werden, theils durch eine stärkere Heranziehung des fundirten Einkommens, entweder durch Erhebung höberer Procentfäße von dem fundirten Ein- ommen oder durch cine Ergänzungéfteuer zur Einfommensteuer, eine Vermögcnésteuer.
Vermögensfteuer oder Erbschaftsfteue.
Mie fehr wir au die Berechtigung des Verlangens, das fundirte
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EGinkommer stärker als das nichtfundirte zu den Staatslasten heran- zuziehen, anerkennen, fo glauben wir doch unsere Bedenken gegen diese in Ausficht genommenen gesezgeberishen Maßnahmen nicht unterdrücken zu dürfen. Zunächst dürfte die Unterscheidung von fundirtem und nitfundirtem Einkommen in Betreff des Einkommens aus Grundbesiß und aus gewerblihen Betrieben großen finanz- technishen Schwierigkeiten begegnen, wie dies in der oben angeführten Veröffentlibung felbst ane: kannt wird. j E
Die Einführung einer Vermögenssteuer als Ergänzungê- steuer halten wir gleifalls für bedenkflib, und befürchten wir_ besondere, daß eine genaue Veranlagung ein zu tiefes und läst Eindringen in die persönlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen n:
ig machen wird. ] e E noch ftärfere Heranziehung des fundirten Einkommens dürfte aber vielleiht aus dem Grunde nicht für geboten erahtet werden, weil in den steigenden Procentsäßen bei den höheren Einkommen, welche in der Regel fundirt sind, thatsählich {on eine stärkere Heran- ziehung des fundirten Einkommens enthalten ift, besonders ift „dies bei dem Kapital der Actiengesellschaften in bobem Maße der Fall. Zudem sind die Procentsäße bei den boben Einkommen {hon fo hoech
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bemessen, daß eine ncech weitere Belastung der Steuerpflichtigen wobl ag
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; au nah geschehener Ueberweisung der Ertrags ebung der Einfommensteuer zu den Gemeinde
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fein dürfte. Jede Erhöhung macht sih toppelt fühl- der Staats- wie bei der Communalbefteuerung, bei steuern ì bedürf- nicht abgeseken werden fann. Unter der Vorausfeßung, daf: eine 10%/ des Einfommens ausmachende Vermöagenösteuer dem
Erhebung einer Abgabe von Branntwein für Rechnung der Com- munen nur in den Orten der zum Zollverein gebörigen Staaten estattet sein, in welchen eine solhe damals stattfand oder nah der eitebenden Geseßgebung nicht versagt werden fann. Leßteres trifft für Preußen niht zu. Eine Aenderung der Gesetzgebung wäre hier doppelt erwünscht; cinestheils würde diese Verbrauchsabgabe bei dem in unserem Staat verbreiteten großen Alkoholgenuß den Gemeinden bobe Summen einbringen und anderseits würde sie eine Verminde- rung des übermäßigen Alkoholgenufses und damit eine Förderung des sittlichen Wobls großer Bevölfkerungëschihten herbeizuführen geeignet erscheinen. : A : c. Die Erhebung einer communalen Weinsteuer ist in Preußen allgemein auëges{loffen, weil nah Art. 5, IT § 7 I. c. eine solche nur in denjenigen Vereinsftaaten zuläffig ift, welche zu den eigent- lihen Weinländern gehören. Als eigentliche Weinländer find in dem früheren Zollvereinsvertrage vom 16. Mai 1865, welder mangels einer aufhebenden Bestimmung im Vertrage von 1867 in diesem Punkte noch zu Recht besteht, nur Bayern, Württemberg, Baden, Heften und Naffau erklärt: in Uebercinstimmung biermit steht die Anweisung zur Ausführung des § 49 der rheinishen Städteordnung, die Gemeinde- auflagen betreffend, vom 31. Juli 1856, Ministerialblatt d. i. V. S. 226, indem dort au nur die obengenannten Staaten als Wein- länder bezeichnet werden. Dieser Ausshluß von Preußen mag für die übrigen preußischen Provinzen zutreffend sein, jedenfalls paßt er nicht für die Rheinprovinz, in welcher mehr Wein, wie z. B. in Heffen, gebaut wird und in welcher derselbe in einem großen Gebiete ein tägliches Nahrungsmittel der Bevölkerung ist._ Eine Abänderung des Zollvereinsvertrages, durch welche die preußische Rheinprovinz zum Weinlande im Sinne des Art. 5, H § 7 erklärt würde, würde den rheinishen Gemeinden eine große Einnahmeqguelle eröffnen. Noch vortheilhafter wäre es, wenn die Beschränkung der gemeind- lichen Besteuerung auf cigentlide Weinländer und auf nur in- ländischen Wein überhaupt aufgehoben und den Gemeinden “in den Nichtweinländern auch das Recht verliehen würde, Wein mit einem Gemeindeaufshlag zu belegen. Jn den Gemeinden der Weinländer erscheint dieser Aufschlag als eine Besteucrung eines täglichen Confum- gegenstandes und trifft alle Bevölkerungsschichten wesentlich gleih- mäßig; in den Gemeinden der Nichtweinländer is der Weingenuß ein Lurusgenuß, únd verdient als solcher entsprechend besteuert zu werden. Die Besteuerung des Weines in Nichtweinländern, welche bauptfächlih die woblbabenderen Klassen trifft, würde einen gerechten Ausgleich für die Besteuerung von Bier und Branntwein gewähren, welbe zum größten Theil die weniger gut situirten Klassen belastet. Um die Besteuerung des ausländishen Weines zu ermöglichen, be- dürfte cs bei Abschluß neuer Handeléverträge der Aufnahme ana- loger Bestimmungen, wie solche in dem Art. 9 bezw. 10 der neuen Handelsverträge mit Oesterreih-Ungarn und Italien enthalten sind. Unsere geborsamste Bitte geht nun dahin, Eure Ercellenz wolle genecigtest dahin wirken, daß seitens der Königlich „preußischen Staatsregierung eine dieébezüglihe Abänderung des Zollvereinêvertrages er Reichsregierung beantragt werte, und nach Beseitigung der jSgefeßlihen Beschränkungen die Instruction zur Städteordnung prechend abändern.
Einc Auébildung des Gebühren- und Sportelnwesens in Preußen wäre im Intercsse der Gemeinden sehr erwünsht. Würden den Gemeinden die vorerwähnten Steuerguellen eröffnet, so würden dieselben in die Lage verseßt werden, au bei möglichster Einschränkung der Zuschläge auf die Einkommensteuer den in erhöhtem Make an sie berantretenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Hierauf ist seitens des Finanz - Ministers folgende Antwort ergangen: Aus der Vorstellung vom 16. v. M. habe ih mit Genugthuung erschen, daß Euer Hochwoblgeboren und die mitunterzeichneten Herren Ober-Bürgermeister der Rheinprovinz die wesentlihen Grundlagen des Steuerreformplanes, insbesondere den Verzicht des Staats auf die Ertragésteuern bebufs Freigabe dieser Steuerquellen für die Com- munalverbände als richtig anerkennen. Daß binsihtlich der Einzel- heiten des Reformplanes die Meinungen noh vielfach auseinander gehen, findet in den fahlihen Schwierigkeiten eines so umfassenden Planes seine natürlihße Erklärung. Sie gehen von der zutreffenden Vorausseßung aus, daß die von der Staatsregierung in Aussicht ge- nommene Reform si feineswegs auf das bestehende System der directen ftaatlihen Besieuerung bes{chränfen, vielmehr in _unzertrenn- lichem Zusamimnenhang damit fi vor allem die Aufgabe stellen wird, das Communalsteuerwesen neu zu ordnen und den Haushalt der Gemeinden auf sichere Grundlagen zu stellen. Wenn einerseits das Nebeneinanderbestehen der Realsteucrn und einer nunmehr schärfer und richtiger veranlagten, das gesammte Einkommen umfassenden Ein- foemmensteuer um so mehr zu begründeten Beschwerden der Grund- cigenthümer und Gewerbetreibenden führen mußte, als die Realsteuern alé Glieder des Staatsfteuersvstems theils ungenügend, theils unglei entwickelt bleiben müßten und die Objecte obne Nücksicht auf ihre geringere oder größere Belastung mit Schulden treffen, so entziehen diese Steuern andererseits den Gemeinden in erheblichem Grade gerade diejenigen Objecte, welche mit der Gemeinde auf Gedeih und Ver- derb verbunden find, durch die Gemeindeausgaben vielfach unmittel- bar Wertbsteigerungen erfahren und zugleih besondere Aufwendungen der Gemeinden bedingen. Da gleichzeitig, wie Sie hervorheben, reisgeseßlide Bestimmungen die Entwickelung der Verbrauchs- abgaben auf Getränfe gerade für die pvreußishen Gemeinden in hohem Grade ershweren, haben leßtere den Shwerpunkt ihrer communalen Besteuerung in die Perfonalîteuer legen müssen. Die wesentli hierdurch becnoepenist vielfach ungemessene und drückende Höhe der Zuschläge zu den Perfonälsteuern involvirt für den Staat große Nachtheile und für den Gemeindehauskalt große Gefahren, da das Aufkommen von den Zuschlägen zur Einkommensteuer nament- lih für Gemeinden fleinerer und mittlerer Größe von einer Reibe von Zufälligkeiten und von wirthschaftlichen Verhältnissen abhängt, auf welche die Gemeindeverwaltung einzuwirken außer stande ist. Dieser Zustand kann für \tädtishe und ländlihe Gemeinden große Schwierigkeiten hervorrufen, da der Ausgabe-Etat in der Regel fest- steht und eine steigende Tendenz hat, die wesentlichen Einnabmen aus den Gemeindesteuern aber mebr oder weniger unfier sind und i igendem Bedarf noch unsiherer werden. Etne wirkliche elbfiverwaltung is durch das dieselbe durhdringendte Gefühl der [bstverantwortung bedingt: sie muß bei ihren Maßnahmen Ver-
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höfe u. \. w. — oder waltungsacte erhoben Gemeindelasten
für im Interesse einzelner vorzunehmende Ver- ) zu vermindern und die Tragung der
UVeberlaffflung der Realsteuern, der Communalverbände und durch eine richtigere Ver-
8s soll insbesondere den Ge- è ihren Verhältnissen entsprehende statt der vom Staat auch in Zukunft zu veranlagenden Realsteuern einzuführen, Betriebssteuer anderweitig für die Gemeinde- lten. Das Gesetz wird übri falls eine folhe Um Forterbebung der staatlihen Betri
durch die
Ausgestaltung i d zu erleichtern. meinden gestattet werden, besondere, Gemeindefteuern neben oder weiter für die G auch die staatliche
besteuerung umzugesta aus polizeilichen Gründen, findet, die Diese und andere das Finanzwesen stellen, die gegenwärti
gens den Gemeinden gestaltung nit statt- U ebsfteuer vorschreiben. Bestimmungen des Entwurfs werden, wie i rer Communalverbände auf festere G ge, für beide Theile bedenkliche und Gemeindefinanzen im we communalen Selbstverwaltungen ftärfen * Berlin, 12. August 1892.
ile b e Verkettung der fentlichen beseitigen und die
Der Finanz-Minister. Dr. Miquel.
zum Bundesrath, Königlich bayerische
Der Bevollmächtigte &Srelherr von Stengel ift aus dem Ürlaub
Min isterial-:Rath eingetroffen.
M. Kanonenboot „ZJltis“,
: : ñ be Commandant Capitän- Lieutenant Müller, ist am 14.
September in Shanghai ein-
Der Reichskan oleracommi ____1) Für die Dauer Kaiserlichen Gesundheit selbe besteßt aus dem welcher den Vorsitz führt, Reichskanzler berufenen Fahmännern.
Den Bundesregierungen, sowie der vreußishen Militär-D verwaltung wird es anhbeimgegeben, im Bedürfnißfall zur Theilnahme an werden können.
Der Vorsißende ist befugt, Mitglieder des Gesundbeitsamts mit beratbender Stimme zuzuziehen.
Bei “Behinderung des Directors des Kaiserlichen Gesundbeits- dieser Behörde an seine Stelle, welches dheitsamts vertritt.
: hat folgende Bestimmungen, betreffend fion, festgeseßt:
der gegenwärtigen Cholerainvasion tritt im Samt eine Choleracommission zusammen. Die- Director des Kaiserlihen Gesundheitêamts, und aus einem oder mebreren von dem
Vertreter zu bezeihnen, welche den Verhandlungen eingeladen
ants tritt dasjenige Mitglied ihn in der Leitung des Gesun 2) Der Choleracommission liegt es
: 5 ; ob, den Gang und die Ver- breitung der Cholera zu verfolgen.
Baden.
Preußen in Schloß Montfort.
Hefen.
Hahnheim und Selzen beizuwohnen.
Schwarzburg-Rudolstadt.
Schmerzen sind gering, das Fieber dauert jedoch fort.
Reuß: j. L.
gewählt. Schaumburg-Lippe.
Karlsruhe, 13. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist am Sonntag Abend von Konstanz nah Achern gereist, wo die Ankunft gegen Mitternacht erfolgte. Seine Königliche Hoheit nahm dort im Hotel zur „Post“ Absteige- quartier. Gestern früh wohnte der Großherzog dem M à*nö ver der 29. Division, gegen einen markirten Feind bei, welches zwischen Achern und Oberkirch stattfand. Abends 51/, Uhr traf der Groß- herzog wieder in Karlsruhe ein. Morgen, Mittwoch, früh begiebt sih Seine Königliche Hoheit nach Sinsheim, um einer Uebung der 28. Division anzuwohnen. Höchstderselbe wird nah kurzem Aufenthalt in Karlsruhe noch am Abend nach Mainau abreisen. — Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin fuhr gestern Mittag mit Gefolge nah Salem zum Besuch bei Seiner Großherzoglihen Hoheit dem Prinzen und Zhrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm. Heute besuchte Höchstdieselbe Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von
Darmstadt, 14. September. Seine Königliche Hoheit der Großherzog begab sich mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Wales, Herzog von York, und Seiner Großherzoglihen Hoheit dem Prinzen Heinrich nebst Gefolge heute Morgen mit der Eisenbahn nah Nieder- Olm, um dem Divisions - Manöver zwischen Nieder- Olm
Schwarzburg, 14. September. Nach dem heute Vor- mittags 9 Uhr veroffentlihten ärztlihen Bulletin hatte Jhre Durchlaucht die Fürstin eine ziemlich gute Nacht. Die
Gera, 14. September. Die Fortschrittspartei, welche im Landtage die drei Wahlkreise der Stadt vertrat, hat, wie man der „Mgdb. Ztg.“ meldet, bei der gestrigen Wahl diese drei Sitze verloren. Jm ersten und zweiten Wahlkreise kommen Reichsverein und Socialdemokraten zur Stichwahl. Jm dritten Wakhlkreise ist der Socialdemokrat Hahn mit großer Mehrheit
Der Zustand des (wie in der gestr. Nr. d. Bl. gemeldet) bei Kirchdorf in Oesterreih durch einen Sturz vom Pferde verunglückten Prinzen Hermann zu Schaumburg-Lippe, Durchlaucht, is} laut telegraphischer Meldung aus Linz ein andauernd bedenklicher ; das Bewußtsein des Prinzen kehrt nur
Der Papst hat, wie man .dem „H. T. B.“ aus Nom meldet, neuerdings an die Wähler die Weisun erlassen, si an den bevorstehenden Wahlen nicht zu betheikgen.
Niederlande.
Das Staatsblatt vom 9. d. M. hat, wie man dem „Hamb. Corr.“ aus Amsterdam mittheilt, nunmchr die Er- nennung des sogenannten „Zuiderzee-Ausschu sscs“ ver- öffentlicht. Diesem Ausschuß ist aufgetragen, zu untersuchen, ob cine theilweise Tr ockenlegung der Zuiderzee, und zwar in der vom „Zuiderzee-Verein“ vorgeshlagenen Weise, im all- gemeinen Interesse unternommen werden könne. Vorsitzender der Commission ist der Minister für das Wafsserbauwesen Lely,- derselbê, der vor seiner Berufung in dâs Cabinet als Erster Ingenieur die vorbereitenden Arbeiten zur Trockenlegung verschiedene Jahre hindurch geleitet hat. Ferner sind die ver- schiedenartigsten Berufsstände und Interessen in dem Ausschuß vertreten, sodaß an einer gzündlihen und allseitigen Water- juhung der Angelegenheit nicht gezweifelt werden darf.
Velgien. _ Ein Mitglied der Mission Hodister, Namens Jacques Doré, welcher der Niedermezelung durch die Araber entronnen, ut geitern in Antwerpen eingetroffen. Er bestätigt, wie „W. T. B.“ erfährt, den bereits gemeldeten Untergang Hodister's und seiner Gefährten. E
Verkehrs-Anstalten.
Postpadckete (colis Hostanux) nach Barbados (Britisch-
Westindien) sind bis auf weiteres zur Beförderung niht mehr zugelassen. e :
. _ Auf den Linien der Großen Be rliner Pferde-Eise babn - Actien - Ge a nd im Monat August
10 589 502 Personen be und dafür 1 204 425,35 A ode
schnittlich auf den Tag 38 852,43 4 ei enommen worden. Einnahme im Monat August 1891 betrug 1214 729 41 durchsnittlich auf den Tag 3 -
Aus dem oberen Elbthale wi dem 13. September geschrieben : Der j ursacht einen und abwärts. halb Schandau neben den Kettendamvfern au bemüht, leere Fahrzeuge: naß Böhmen zu bef sind hier allenthalben wieder frei und fo finde Steinzillen fein Hinderniß. — Gestern Vormi
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B Sie ist ermächtigt, in geeigneten Fällen den Behörden des Reis | «t. ;
id Last, Recht und Prlicht stets gleichzeitig vor Augen haben. und den Sa atigaten dur, Vermittelung des Gesundheitsamts zeitweilig wieder. Körperschaft, welche bei der Beschlußfassung über Ausgaben si Auskunft und Rath zu ertheilen. 5
tothwendigfeit der Beschaffung der entsprehenden Einnahmen Ihr liegt es ob, in gleiher Weise Erbebungen zu veranlassen und us eigenen Quellen bewußt ist, wird im allgemeinen rationeller das gewonnene Material zu verarbeiten, um die gegenwärtige Epidemie
r zwishen Schmilka (Landesgrenze
s ; - E s +ck at n M 2. fundirten Einfommen auferlegt würde, und unter der weiteren Vorauê- 3 wieder aufgenommen.
seßung, daß durch Umänderung und Ergänzung des Communalsteuer- Systems die Gemeindezushläge zur Einkommensteuer, welbe heute in den größern Städten Preußens etwa durchf{chnittlich 200 9/9 be- ragen, auf 100% ermäßigt werden fönnten, würden von einem
n S mittleren bezw. hohen Einkommen 8 bezw. 10°/9 als Abgabe bezahlt werden müßen.
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. Zur Wiedereinführung einer communalen Schlachtsteuer, welche ; +5 a C A4 : S rttos of 4 ot o ol onAoz; elen Städten gewünsht wird, bedürfte es in dem bevorfteßenden unalsteuergeseß einer ähnlihen Bef
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: f eue on der Oberweser wird der
S, :foringung der Gemeinde- a S M. Ga en : S ben, vom Jahre 1877 enthalten war. Eine erbebliche Vertheuerung und vorsichtiger verwalten, als wenn die Einnahmen ihr ohne Be- ¿zur Festigung und Erweiterung der wissenschaftlichen Kenntzifse über : Oefterreih-Ungarn. ie Fett rie O erstani e Ul eiye zu beslrten, wenn ein mäßiger Maximalsay | cücksichtignng des jeweiligen Bebarss aus den Mitteln größerer, s die Cholera iat e fs t Erl fer Kaiser hat gestern Abend um 71/2 Uhr Füirchen wenig Ausficht auf Besserung
Zur Deckung des entf l cl feilgeießt wird. S » : i: E e K a oder des Slaats zufließen. Ute Slaaksregierung hak 11 __1e GHhoteracomnmit}sion 11t derec tigt, fih bebufs Erlangung von verlassen und ist na Mien zurü ‘ehrt. Geste 9 sih daher in einer ret E
Mar? glauben wi cine du l genattnna f L e ee rig A Uan A aher die Aufgabe gestellt, durch Verzicht auf die Realsteuern den Auskunft dur Vermittelung des Kaiserlichen Gesundbeitsamts mit | 81/, Uhr ist der K 158 von C E mit hôêchstens dem fünften Theil ese ae E E L T E E E S Mb enden neue Steuerguellen zu eröffnen, über welche sie nah den ihr bezeihneten Behörden des Reihs und der Bundesstaaten | 9: e naetrnits tes : C werden fönnen. Oberhalb H empieblen zu om 1 und bi fure Excellenz, dem nächsten Landta Zweck erreichen, wenn den Gemeinden unter theilweiser Ab- | ve ihres jeweiligen Bedarfs und nach den sih aus dem Wesen unmittelbar in Verbindung zu seßen und Sachverständige zu E Wien eingetroffen und gedachte heute früh nach Gmunden fast ganz aufbs S inen dahin gehende “Ertwmf not als vorl gen zu wollen. Den ung des & 5 des Geseges, betreffend dic Errihtung von Schlacht- | d Aufgaben der Gemeinden ergebenden Gesichtspunkten selb- hebungen an Ort un Stelle zu entsenden. O veilurelen de aan E E f jeßig Sant Laim ie un so geeigneter, als die von der Mebr- cn, vom 18. März 1868 und des §-2 Nr. 2, 3 und Abs. 3 des | fiändig zu verfügen ‘haben. Innerhalb der Gemeindebesteuerung E U : _ Die Gemeindev ertretung von Budapest hat an- Beförberitng ent ie e E! dec Bolfövectreier bei der vorigjährigen Berathung des Entwurfs Geseßes jur Abänderung und Ergänzung Sl Le R treten die Mängel der Ertragssteuern, welche denselben als Staatê- : läßlich des 90. Geburtstags Ludwig Kossuth's diesen S y vorgebrachten Ee R E Eer De L E E oa N S v Auffichtebebs f E steuern anhasten,_ ganz oder zum wesentlichen Theil zurüd; jedenfalls & O : N h: zum Ehrenbürger erwählt und einen der großten Boule- Bremen, 15. September. (W. T. B.) Norddeutscher der Befeitigung der staatlichen Dopvelbesteuerung des Einkommens | Fleihbescautarif mit Zustimmung d fie bie ject bur diefe Geblbren | tönnen diese Mängel in der cinzelnen Gemeinde geheilt werden, - em Kallerlihen Gesundheitsamt vom 14. bis | vards nach ihm benannt. Der Beshluß wurde mit 120 gegen | Lloyd. Der Postdampfer „Weimar“, am 1. September vor aus Grund- und Gebäudebesiß und aus Gewerbe in Wegfall geratben. | gemessener Höbe festzuseßen, während fic bis jegt dur diese Gebühren | während dies innerhalb der staatlichen Besteuerung im ganzen un- 19. September, Mittags, gemeldete Cholera-Erkrankungs- | 63 Stimmen gefaßt. Bremen abgegangen, ift am 13. September Vormittags in Baltimore _+ Nit der dem vorigiährigen Entwurf beigefügten Begründung | nur e E E en bci mäßi e G tunlch i E Kto RonTf L G und Todesfälle: Der istrishe Landtag ist, wie aus Parenzo be- | angekommen. Der Scnelldampfer „Spree“ is am 13. Sep- s Nie 1891 f R A Pu Me überein, baltin ¡ei e i En E E nnen, ; f On L N us A En C ese Veo E i rihtet wird, nah Erledigung seiner Arbeiten gestern unter tember Mittags k New-York ria 1 nah iede it Rüeficbt auf die veränterte Stellung des Erbschafts ‘elbftfosten bei noch nicht vollendeter Amortisation des Schlachthaus n “anca Unter Einrecnung ‘des Mebránufoiimens von L Datum: Hochrufen auf den Kaiser geschlossen worden. a Maas Mk Blan L E L geseges, welches früher bauvtsädlih als Controlmittel_ zt l aufapitals ziemli bedeutend sind, so werden dieselben aber 1 | der Cinkommensteuer und des anzunehmenden durdschnittlichen Be- Staat 12./9. } 13. L evt G Eb noch versammelten SO ndtage werden hre | 14 September Vocmitiazs Las almas passirt. Der Reich2- wachung richtiger Declarationen, jegt aber als eine E ] aue E E D etne E Q i trages der Ueberweisungen von Getreide- und Viehzöllen bleibt noch und Sesfion gegen En e_des laufenden Lionats mit Rücksicht | postdamvfer Oldenburg“, von Ost-Asien kommend, ist am 14. Sev- e aae bung der im | G Got i eribenerung de Fleisches ist s N en Erfah ungen nich in Theilbetrag zu decken. Die hierfür in Aussicht genommene Er- s zirk darauf, daß am 1. Oktober die Delegationen zujammen- | temker Vermittags in Äde igelommen. Der Schnelldampfer ist, eine angemessene Erhöhung der im vorigjährigen Entwurf in | liche Vertbeuerung des Sleiges E L O E gänzungésteuer würde nicht, wie Sie anzunehmen seinen, eine a treten, vorläufig zu schließen haben. Der gemeinjame Staats- | „Werra* ist am 14. Sev Vormittags von Genua ria und Ascententen und von ( : Î j : erfolg ‘ift, nachdem einige Gemeinden gemäß Schobung der gesammten Belastung Der preußischen Steuerpflichtigen voranschlag pro 1893 ist bereits festgestellt. Er weist gegen- | Gibraltar nach New-York abgegang i. Der Schnelldampfer „Lahn“, bert E Bart tg, C E L UNeN ¡9 “Tos neren ortes | berbeiführen, da sie lediglich den Ausfall des Staats erseßen foll : über dem diesjährigen Budget eine durch die Zeitverhältnisse | von New-2 ommend, ist am 14. September Nachmittags auf der bestehenden Erbfchaftsfteuern fü Communale Einkomme
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Ls n Freiihconsum nidt 1unaleti e s S E s : : C P RS g um den Fleishconsum nicht unglei hysisher Personen trifft, sie macht zugleich eine eere Kapital- c N Altendorf (Käm-] : E E tensteuer und die schwierige Trennung der einzelnen Vermögen®- werin. mereidorî L L h l ist auf der Heimreise von Madei bgegangen.
Durch das neue Einkommersteu of en entbehrlich und ift endli die zweckmäßigste Form der bei einer Softenbirco) / von Jrland eine Berathung abgehalten, welcher der Staats- Nh L oe R gegang er A4 J ç D naatälatten ! Un er S 25 , - P 2 D : s TF4 Us j / fec r Fit “Lr W î S B ; S ; : e E Z E a 6öhtem Maße zu “aale Seaceni werde 3 lieat enê , wen] l e C01 ntwickelten Einkommensteuer, wie auch Sie anerkennen, unerläßlichen | secretar fur Jrland John Morley beiwohnte. Das | Bezeichnung er ohne Werth“ werden von de ng Me E Sue Ha GUNIS ie Ler Seite 8 Eiukomes | munaliiel 8 das Re erliehen würde, in einem erweiterten | unterschiedlichen Behandlung des fundirten und nit fundirten Vereinzelte Erkrankungen: Resultat war der Beschluß der Aufhebung jämmtlicher | in das Innere des Landes ausges{lo 0B «FnTere?!te des ats wIec emei I, DCS ¿ ç E S “ta t-ttso 5 olt Tndt s A ioîo sottia ; n Fthkno 8 î € ; : ck amin i ck ï 5 t Z 17H t 7 B itehor Vor O wenig ai Getitinbebeflenécnng Genie 17; 8 mfange ies i sher gestattet ist, selbständi ommens. Diese allseitig auch von Ihnen als ein Grz der Regierungsbezirk Schleswig: in Stadt Wandsbeck | kraft des irischen Zwangsgesezes noch bestehenden Ver-
Wt  Ly bay n A E N T ; 4 tin oi / o 5° 1na 18 O7 - f F .- — u . 3 - o p Diel ¿u erreiden, balten wir geseglide Bestimmungen ndia S L Ser tigkeit anerfannte Unterscheidu g sindet in Den 18 A: /0 und 5 Orten der Kreie Stormarn Und Süderditmarschen fügungen. Theater und Mutsik. U R Ua besdiräntt merba i) halten wir die Einführung einer städtishen Schank- | steigenden Procentsäßen der Einkommensteuer keinen zutreffenden Auê- 7 Erkfrankunaen : : i ; E dur welche die E n On e a euer für wünshenswe shon um den Zudrang zu dem Schank- ruck. Es ist rihtig, daß die von Ihnen statt der Vermögenssteuer G cten, Frankreich. edrich-Wilhbelm Un die CTommunalzuî läge zur S laatsemtemmen!\teuer nen LEUECL T wu nNSIWi Í Mon Um En DY O S a Lt N a e T, R t E eigt. A i S S C z 7 e imaltan von etw a 100 9% nicht überschreiten dürfen. ec | gewerbe und die sih stets mehrente, mit dem Wachsen der Bevölfe- rgeiWlagene Erbschaftésteuer au eine beahtenswerthe Form der
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s z j c S E : ] l tishes Theater. : Ï Regierungsbezirk Stettin: in 1 Ort des Kreises Der Kriegs-Minister de Freycinet gedachte gestern in Ver im Jahre 1819 zu Köln geborene, auf dem Conservatorium Randow 2 Todesfälle. M ill d l Mans E nX Paris ausgebildete und im Jahre 1880 gestorbene Componist d anzende Vermögentf leistet diesen Dienst Berlin: 1 Todesfall (Schiffer Lindemann) XIT Araee, S bein % ns Feen A Un zilt mit Re [è der Schöpfer der beutigen 4b Le . Î E S h C Ne A AS 2 E E nEon 2 S I 2 Sto6 57 2e cin ommensteuer a zende Beo af ¿teuer eilte telen ien . — U) “- cl ° E: -C E 4 L Dae, C bei d Gi Ml e L € D /ODTe € euge inie, wenn aue nur zu eine! il, dur die Ueberweisun t d 1 nfen zu fênnen, als dies durch eir nmentteuer erganzende rInogen A i é : : | E R L L «11. Armee-Corps beizuwohnen. Das Hauptmoment bei den e] E R L J E, : E E E O Bedürfnißfrage biëher erreihbar war. | dech in zutreffenderer und gerehterer Weise. Die Belastung Regierungsbezirk Erfurt: in der Stadt Erfurt diesjährigen Matöverir bildete die Theilnahme der Soldaten N Ne un Felle qum Zahre 19 zue
er Ertragssteuern und durch die biéber zu denselben E ec “7 oTE E -FHRT T Ca E tas 1 S E ‘teten uud geleiteten Theater € L E : 7 ¿tet en Schanfksteuer müßte nach ittels der Erbfchaftssteuer ist mebr oder weniger von den Zufällig- 1 Erkrankung. - S : S E A E tiefen uud geieitete 1 ommunalen Zuschläge gedeckt werden. communaten Schanfsteuer müßte nach | mittels der Er G g ; 2 eve 2 der Territorial-Armee, deren Haltung, wie „W. T. B.“ be- machte, und mit derer dann {nell
: ha Not Luz C E T Ga D ; Le Ganibedactehaci s C c unO Ae eiten der Todesfälle abbängig und kann deêwegen bei einer Be- f 2 M S N - : R 2 ha E 1 i ) Um jedoch für den dur die Beschränkung der Zuschläge auf die | unsere ndeSgeseßgebung erfolgen und dürfte | feiten der Todesfälle abbängig unt L dder P. Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin: in richtet, eine befriedigende war. Heute trifft der Präsident Werke haben zahlreiche Nach- a P I 9 lichkeit zu eröffnen, ihre Bedürfnisse in weiterem Umfang wie bisher | der jedeêmaligen Aende Rußland und Polen. Laune zu verbreiten, in vollstem 1 A Ll wenigen Städten, z. B. Danzig und Kiel, das Recht verlichen, einen Realsteuern und in der Gemeindebesteuerung außer Betracht bliebe. und Seine Königlihe Hoheit der commandirende General Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg, gestern die Werke in Erinnerung zu bringen. Bei G Se q Ä E dn o E . , —_— , - e Pas s — T5 4 z r - C ( =- L n: O , 4‘ 4 e Es i L Ut HUld F . 4 Wiedereinführung einer communalen Shlacht- | Kaufshoß vom Kaufpreise der in ihrem Stadtbezirke veräußerten | Eine verhältnißmäßig hohe Erbschaftssteuer füc Ascendenten, Descen Prinz Georg begaben si heute Morgen mit Gefolge | Ernennungsacte zugestellt worden. g d : E Ma : A CONE do y j n Gta ; j zi ine fo stef: z sie den E stren und lastiger Vorschriften zur O i P L S141! enen âdten Preußens und ift auch in zwei größeren | mung, wodurch allen Städten das Recht verliehen wird, eine solche | stoßen, zumal sie den Erlaß strenger 9 ] Jhre Majestät die Königin hat nah Aufhebung des Hof- eVer Ehemann vor der Thür*® d | : ac E E e Ae: - ; a E O elodien, in den { ie Durchführung von | gründung in der Werthsteigerung des Grund und Bodens findet, Die Einkommensteuer, welbe das zur Erzeugung von Werthen j À elodie €
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Fi s s Be sfal saß zu finde alte niht von Mekbrhei er städtisben Bertretung ab- nessung in Höhe des aufzubringenden Ertrages wegen ihrer ungleichen D E 1 l i l Pr | haben reich E M n eiter are enden Ueohen Bal ria al, fideit, Bolten | niche bon einein Hi De En A Mirkun nd ‘éin ie Œr Mle G der Stadt Boizenburg 1 Erkrankung. Carnot in Poitiers cin und wird am Freitag die bis auf cinige, die son als wir es für dringend nothwendig, den Gemeinden geseßlich die Mög- | hängig gemacht werden, wei in leytere Ï thr 3 bis auf cinige, die schon als ielbständt î 0 schaft ! F e ftellt j Befeittauna el veftiaes daenéstandes verthei Bet in Ausf aer enen, r durch Erhebung indirecter Gemeindeabgaben und selbständiger, directer | Körperschaft in Frage gestel { gung ein Lege es N Serien 1 Zen Ra N der i ( e erordneten- | Steuerkraft des Besines echenden, n F äßigen Be- nd 3 E è abzuziehen 1 l imnal weil fie at icher sind und zudem | wablen sein würde E i : : beg Sachsen. Den neuernannten Ministern der Finanzen und Be erfullt. n es alb nur mit Freude und Anerkennung den leßteren, einmal weil sie ertragreider sind zuden ) ürde. A a B E es R E ; A — L Os S L S L e E _IELO s R D EGE G N I QIENDE UUH Be ig nipfinben iéedan ivie zu hohe directe Steuern. Als 2) Auf Grund kcsonderer geseßliher Bestimmungen ift einigen | auch wenn die zum theil viel bedeutendere Erleichterung in den Dresden, 14. September. Seine Majestät der König | des Verkehrswesens Witte und Kriwoscheïn sind, laut Pen, N Virectoë Frißshe mit großer Mühe und Die Veröffentlihung der : N : | _ ” ° . 0 P nto 11 1t * «S +57 So n Aaito - O07 . D E # E J x s O F -— L 44 i 4 ae ent Nbend des Cyclus wurden dem mit zabl- zu können. Grundsftücke zu erheben, während in den meisten Gemeinden dieses | denten und Ehegatten würde ohnehin nah den jüngsten Erfahrungen mittels Sonderzugs über Zwickau nah Wiesenburg, um | Ernennungen wird für heute erwartet. eir A, Scüllieie Gau C M Ne E Œoh L R R itarvper? sfteuer zu erbeben, ift unseres 8s | Vorbeug von Umgebungen durch Schenkungen unter Lebenden „_DIC j eb | J Is Mtalienisde Stieg hat äeftéen Aben [ul i : nann voc er i Jedoch bringt die Erhebung | Immobiliarverkehrssteuer zu erheben, is unseres Erachtens | Vorbeugung vo gs S S h ; ; I I O tente N ontgbpaar hat gestern Abend | S5 auptreiz, wie bei fast alli fenba)’shen [lein um die Wiedereinführung | gerechtfertigt. Wie die staatlihe Immobiliarverkehrs\teuer ihre Be- | nothwendig bedingen würde. lagers zu Pillniß heute Vormittag die Königliche Villa Hauvptreiz e be allen Ofenbach’iche 1 ies s j ümers i s wirthschaftliche 5arü ¿eitweili zei : tr ; O ¿+ | wird berichtet: Der König besichtigte gestern die neuen Hafen- | mit dramatishem Geschick aufgebauten drastish - fomisdhen Scenen meistens eboten ist, zu lohnen. Zudem | welhe dieser ohne besonderes Zuthun des Eigenthümers durch den geeignete, aber aus wirthschaftlichen oder Luxusgründen zeitweilig zessin Mathilde ut gestern Nachmittag nach der Schweiz bassins und sprah sich A ecfencont über die acta liegt. Die Ge inet Vorftellung ließ eoliiuen daß bie dret Besteuerungsrecht wesent- | Aufwand des Staats für ihn erfährt, so dürfte auch mit Rücksicht außer Ertrag gestellte Vermögen, nicht minder den steuerfräftigen gereist. qrot; ( L Die g g Vo g ließ f
n, weil i zterem Falle ihr Fortbestehen mit | Wirkung drückend sein. Die Ergänzungssteuer läßt sich dagegen C E Gt ammenseczung der städtischen | völlig gerecht und gleihmäßig nah Maßgabe des jeweiligen Ver- Schluß-Parade abhalten. ie Gedanken vom ernsten Kamvf e He w i L/ L Luit C L O ern zu decken. Die erste ienen unseres Erachtens den | Agitationsmittel der inte Krei i den Stadtverco rfrafi _Besit 1tsp im / : 1 De M E L Ee eres O aße trage iît die Befürhtung eines zu hohen Steuerdrucks nicht begründet, le } E L 2 hat, in einem „Offenbach- eabgaben glauben wir eine communaleGetränke- Bi s ine E f s Mm: - o 2 oFohnrphiinn 555; T 7 oon 5 tim - Ag lt ie het Land r alecide S zf t ito zte fri " j 0 . - : - Eine cor munale Abgabe von Bier besteht zwar bereits in nach Lage der Gesetzgebung unzulässig ist. Eine geseßliche Bestim- möglicherweise beim TLandiag aus gleiche Schwierigkeiten wie früher dem Manöver der 2. Division Nr. 24 beizuwohnen. A Ftalien. Comvonülten s M äden von Elisonzo*“, r UCND 1 l O llei Strehlen bezogen. — JZhre Königliche Hoheit die Prin- Genua wieder verlassen. Ueber den leßten Tag des Besuchs in dem Reichthum an originellen und ansprehenden V i A ; î t Tf ; froil Af Y ; í j 2 Schif f 2 Dn ito P u I 117 Ie e aud tek h it ihre svrünali A Frische irten, vet aa 2 mit § 7 des Zoll- | auf den Antheil des Aufwandes der Gemeinden an den Werths- Besiß bei zeitweiliger Unterbilanz freiläßt und nit zu unterscheiden Württemberg, Schiffswerft von Craveros aus. Später wohnte der Konig Lerke auch jeßt noch mit ihrer ursprünglichen Frische wirken, weil das
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Z c . E C ç ; — c neaenwmärtiacMersnnal dog Thoatorl hon harin ie neftellten nielTotHasr j Mp “Lama p io P N - id fi tadtis Srundftide a wide or it en ch 2e mit aert r em Stapellauf eines Torpvedoboots bei. Sodann emphng gegenwartige verfonal des Theaters den darin an ste gestellten vielseitigen und Art. 40 der Ver- | erhöhungen für Liegenschaften, namentlich für \tädtishe Grundstücke, | vermag zwischen der siberen Anlage mit geringem und der unsicheren e — j E a dem S M E - C i gaben in jeder Beziebung gewachsen it. Die Directio wona die für Recnung leßteren ein Recht zuzugesteben sein, eine communale Immobiliar- | Anlage mit höherem Zinsertrage, bedarf an ih einer Ergäufting, Stuttgart, 14. September. Seine Majestät der Konig | Seine Majestät eine Abordnung der Stadt Barcelona, EAUE in S CPrAEng gervadien E e E e E gan den Abgaben den Saß von | verkehrésteuer zu erheben. i und diese würde geboten fein, auch wenn der Staat obne Erfäß die begab sich, wie aus Marienwahl gemeldet wird, gestern fruh | verlieh bei dieser Gelegenheit dem Bürgermeister von Barce- A ar a N A al L I L vas Dra E Marimalsäte — 3.28 3) Die Gemeindebehörden werden vielfah in einer die Ver- Realfteuern aufgeben könnte. Sie ist aber nur bei völligem Verzicht in Begleitung des General-Adjutanten und des Flügel-Adju- | lona das Großkreuz des Mauritius-Ordens und machte der Stadt | zer heutigen Geschmacksrichtung weniger Entsprecbende, etwas ebr H Um der BViersteuer die | waltungskoften erheblih vermehrenden Weise von den einzelnen zu | des Staats auf die Nealsteuern möglich und bildet aus finanziellen ianten vom Dienst mittels Extrazuges nah Gmünd, fuhr von | Barcelona ein Gemälde des Malers Barabino zum Geschenk. | ten Hintergrund treten zu lassen. Jn Herrn Wellhof besißt das E è früher bei den geringern | deren eigenstem Vortheil in Anspruch genommen und fördern durch | und den angedeuteten inneren Gründen die Vorausfezung des ge- der Haltestelle bei Gotteszell aus zu Wagen bis Göggingen | Der Präsident der Ausstellung in Genua, RNaggio erhielt den | Theater gerade für das Drastish-Komische eine seltene Kraft, die aus Ce E TEE vogg s e S S Ee E D Ia e C v N e D das 2 a6 JaA ge Asen Resormy E Wilivust des Tonmtliradle und wohnte dem Manöver der 27. Division _vom Án- | Grafentitel. Die Fon gin ‘besuchte im Laufe des Tages die | dem Schullehrer in „Dorothea“ eine bêst ergößlihe Gestalt uf, Besteuerungsrechts über 20 °/9 hinaus sehr N abten. Dios vi Tie e unsetea -Cracbis L bag di ee es A s" Shrei béfonveren Wales uind Atrtten tit vie Ge- fang bis zum Ende bei. Am Schluß desselben be- didakttisch-geographishe Ausstellung der fatholishen Mission. | als Gastwirth Vertigo dagegen im „Mädchen von Elisonzo“ etwas Zl € Le N Ursie es un!feres Gr ens 9 ei eine es CUeLTgeICBes -SDT 21ond t ZUUn! De! € P ee 5 u Ag ch pas s Ÿ L B Si 2. Y Ae S E S e L “vf 8 s R Ly 2 : Straßburg eine communale Biersteuer von 2,80 i tigten Finanzpolitit feir die burch die E Rg Thâtig- indeverwaltungen im wesentlichen entsprehen wird. So lange und grüßte Seine Majestät das Straßburger Jnfanterie- | Abends um 11 Uhr verabschiedeten sich die Majestäten von den dasvplter R seien LONNEN, EA R A Ee Tg Ine: Con E S TETNENE T e e Ile Zig. E e Ri ae ats L Regi c 9% 5 Friedri : j p : A dini onders hervorzuheben die Damen Cs\ender und Cornelli im ersten iter und erzielt mit derselben die hche Einnahme von etwa | feit den einzelnen zugefügten Vortheile durch Auferlegung von Ge- soweit die von Ihnen gewünschte ausgiebigere Entwielung der Regiment Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden dur in Genua anwesenden Diplomaten und Admiralen und traten Sotia, Haitert ind Here Ste lar e 6 A A Ep aat i stets steigendem Consum und ohne daß Klagen gegen | bühren für die Gemeinschaft nußbar zu machen. | BerbrauhSabgaben auf Getränke durch reihsgeseßlihe Be- Abreiten der Front und Vorrufen der sämmtlichen Offiziere, | hierauf die Reise nah Monza an. Die Bevölkerung bereitete Nawarra und Kluge sowie Herr Liebau im dritten Stü aa E E E E C x - =— ” [Fs c e: 4+ 1,400 9 A : s 4 a c 1 i v, A ü D ¿i Ui L C S 4. ( _- o g laut geworden wären. In anderen deutschen Staaten, z. B. Sachsen und Württemberg timmungen gehemmt ift, wird die preußishe Geseßgebung si
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¡ ; an welche der König eine kurze Ansprache richtete. Hierauf | dem Königspaare bei der Abreise lebhafte Huldigungen. Der 9 S RNG
tenden Sportelgeseßen in diefen | wesentlich darauf angewiefen sehen, das Steuersoll der Gemeinden nahm Seine Majestät einen Parademarsch der ganzen Division | Bürgermeister theilte den Bewohnern den Dank des Königs Ein neuer Schwank von Oscar Blumenthal und Gustav Katel- igen, in Baujachen, bei inébesondere durch eine bessere und freiere Ausgestaltung ab, fuhr alsdann zu Wagen nah Gmünd und kehrte wieder | für ihre während des Besuhs der Majestäten in der Stadt g wird im Lessing-The in dieser Spielzeit zur Auf- bewiesene patriotische Haltung in einer Bekanntmachung mit. j
Der Erhebung einer communalen Abgabe von Branntwein | werden denn auch nach den dort gel
und Wein steben 3 eit die im Zollvereinévertrage von 1867 be: | Fällen, z. B. bei Concessionsertbeilur If De N G b §1 ) ter Reicbéverfassuna auf : laubiaong 1 Unterschriften u. î S2bühren un n e er Gebühren (ob sie nun für die Benußung städtischer Ver- ; .
ründeten und dur Art. 40 ter Reichéverfassung aufrecht erhaltenen | glaubigzng von Unterschriften u. #. w., Gebühren und Sporteln er- der Gebühren (ob sie nun für d ußun; | nach Marienwahl zurü.
h anstaltungen — Anbau, Straßen, Kanäle, Wasserleitungen, Schlacht- ch Ma hl zurück
gesebliden Beschränkungen entgegen. Nach Art. 5, I1 & 7 foll ‘die | boben.