1892 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ärztlicherseits feine ter Cholera verdächtigen Zeichen bei ihnen ge- funden werden und bei ciner sodann vorzunehmenden ahttägigen I}o- lirung an einer Beobachtungëstation Krankheitsersheinungen nicht aufgetreten sind. L : E

4) Die Reservistentranëporte sind so zu leiten, daß hierbei cholera- inficirte Orte und Gegenden nicht berührt werden.

5) Die Bestimmung über Mitnahme von Aerzten oder Lazareth- gebilfen bei größeren Transporten ist den Stationscommandos über- laffen. (

N Vor der Entlassung der in achttägiger Beobachtung gewesenen Mannschaften ist eine sahgemäße Deéinfecticn ihrer Wäsche und Kleider vorzunehmen.

Fn Nr. 18 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- Versicherungsamts“ vom 15. September d. J. sind zwei Recursentscheidungen veröffentliht, in welchen die Frage cr- örtert wird: wann eine durch den thätlihen Angriff eines Mitarbeiters zugefügte Verleßung eines Arbeiters als Betriebsunfall anzusehen sei. Das Reichs- Versicherungsamt geht von der Ansicht aus, daß cine vorsäß- lihe Körperverlezung, welche ein Arbeiter dem andern bei Gelegenheit von Zwistigkeiten und Thätlichkeiten auf der Be- triebsstätte oder bei der Arbeit zufügt, um als Betriebsunfall zu gelten, derart in erfennbarem ursählihen Zusammenhange mit dem Betriebe stehen müsse, daß sowohl die Veranlassung dazu wesentlih in leßterem heruhe, als auch die verleßende Dare selbst sih noch als ein Ausfluß der Betriebsgefahr arstelle.

Der Entschädigungsanspruch eines Maurers, welcher während der Arbeit auf einem Neubau in einer größeren Stadt von einer giftigen Fliege in die Hand gestochen worden war, ist für unbegründet erachtet worden. Weder die Art des Betriebes noch die Lage desselben berechtigten zu der Annahme, daß der Arbeiter der Gefahr, von einem giftigen Insekt gestochen zu werden, durch den Betrieb in besonderem Maße ausgeseßt war.

Ein Arbeiter hatte sich durch cinen Betriebsunfall cine Fußwunde zugezogen und wurde in seiner Wohnung ärztlich behandelt. Während der Bchandlung trat ein Magenkatarrh ein, gegen welchen der Arzt cine Ärzenei verordnete. Ein achtjähriges Kind des Arbeiters verwechselte die Medizin- laschen, reihte dem Kranken die mit Carbol für ie ußwunde gefülle Flashe. Der Kranke leerte diese Flashe theilweise und hatten die dadurh ver- ursachten inneren Verlezungen den Tod desselben zur Folge. Der Entschädigungsanspruh der Hinterbliebenen is zurück- elen worden, da die Ursache für den tödtlihen Verlauf ie Verwechselung der Heilmittel bildete und dieser in dem Unfalle und seinen unmittelbaren oder mittelbaren Folgen in feiner erkennbaren Weise seinen Grund hatte, wie es etwa dann angenommen werden könnte, wenn der Verlegte im Fieber- delirium die Arzneien verwechselt hätte.

Ein Arbeiter hatte eine an sih unbedeutende, aber ziem- lih shmerzhafte Verlegung beim Betriebe erlitten. Obgleich bereits nah einigen Tagen eine Besserung im Zustande des verleßten Oberschenkels eingetreten war, hat der Arbeiter einige Tage nah dem Unfall seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht. Da nicht angenommen werden konnte, daß die freie Willensbestimmung des Verstorbenen bei Begehung des Selbstmordes infolge des Unfalls ausgeschlossen gewesen sei, jo wurde der Entschädigungsanspruh der Erben zurück- gewiesen.

Ausweislih der Nr. 18 der Sonderausgabe der „Amt- lihen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts, Jnvaliditäts- und Altersversicherung“ vom 15. September d. J., ist durch Revistonsentscheidung in einer Altersrentensache der bei cinem Königlich preußishen Steueramt als Hilfsaufseher im Bewachungs- und Schiffsbegleitungsdienst angenommene Kläger als Staatsbeamter angesehen und ihm deshalb die Rente versagt worden. :

Einem Kläger, welcher Botendienste für mehrere Ver- eine verrichtete, außerdem aber Aufträge jeder Art für dritte Perfonen gegen Entgelt ausführte (Gefangenentransporte, Umbertragen der Einladungen und Beschaffung der für die Vorstellungen erforderlihen Gegenstände für durchreisende Künstlergesellschaften , Tragen der Musterkoffer von Handlungsreisenden u. a.) ijt die Altersrente versagt worden, da dic Gesammtthätigkeit des Klägers sih als Beschäftigung eines selbständigen Ünternehmers darstellt, welcher aus der Ausrichtung fremder Bestellungen und sonstiger Geschäfte ein Gewerbe macht. : o

Ein in einer Hafenstadt des Großherzogthums Oldenburg angestellter und beeideter Wäger is als ein selbständiger Gemwerbetreibender angesehen worden, obgleih er fast aus- schließlich für eine und dieselbe Firma thätig war und sich dadurch in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnisse zu dieser Firma befand.

Ein bei einem Dienstmannsinstitut einer großen Stadt angestellter Dienstmann is durch Revisionsentscheidung für versicherungspflichtig erahtet und ihm demgemäß die Altersrente zuerkannt worden. /

__ Gestern Abend 71/2 Uhr verstarb zu Berlin an den Folgen einer im Hinterland von Togo erworbenen Darmerkrankung der zum Auswärtigen Amt commandirte Hauptmann Kling, à la suite des Württembergischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern. 5 undg n sih um die afrikanishe Forschung, insbesondere die Erschließung des Hinterlandes des deutschen Togogebiets, anerkennenswerthe Verdienste erworben. Jn Würdigung der- selben wurde ihm u. a. der Rothe Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern sowie von Seiner Majestät dem König von Württemberg das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrihs-Ördens mit Schwertern verliehen. Sein echrenwerther, braver Charakter werden ihm bei allen, die ihn fannten, ein dauerndes freundliches Andenken bewahren. Seine Erfolge auf dem Ge- biete der Forshung hatte er, nächst seiner sorgfältigen Vor- bereitung und Ausdauer, dem Umstande zu verdanken, daß es ihm leichter wurde als anderen, das Vertrauen und die Zu- neigung der Eingeborenen zu gewinnen; zum Gewehr griff er nur im äupersten Nothfall, dann aber mit Nachdruk.

_Mit Kling scheidet von uns ein eifriger und begabter Forscher, cin liebenswürdiger Kamerad und Mensch.

Der Staatssecretär des Auswärtigen Amis, Wirkliche Geheime Rath pa von Marschall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Der General-Lieutenant von Krosigk, Jnspecteur der S ist aus dem Manöver hierher zurück- geftehrt. Í

Der Regierungs-Affsessor Steiner zu Stettin ist dem Königlichen Ober-Präsidium zu Posen zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der zur Zeit bei der Königlichen Polizei-Direction zu Stetiin beschäftigte Neternngs Mee Freiherr von Massen- bach ist der Königlichen Regierung dajelbst zur weiteren dienst- lihen Verwendung überwiejen worden:

Der neucrnannte Regierung Sar Dr. jur. Frandcke ist bis auf weiteres dem Landrath Des Kreises Jnowrazlaw, Regierungs-Bezirk Bromberg, zur Hilfeleistung zugetheilt worden. s Der neuernannte Regierungs-Afffsessor Fleishmann ist bis auf weiteres dem Landrath des Landkreises Bromberg zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

__ Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 15. bis 16. September, Mittags, gemeldete Cholera-Erkrankung s- und Todesfälle:

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Hamburg. Hamburg.

Preußen.

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Altona. Wandsbek. Wilhelmsburg.

Lüneburg. } Stettin.

Stettin.

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l Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Schleswig: in je 1 Orte der Kreise Steinburg und Pinneberg je 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Lüneburg: in 1 Ort des Kreises Winsen a. L. 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Stettin: in 2 en der Kreife Naugard und Randow 1 Erkrankung und 2 Todesfälle.

Bayern.

München, 15. September. Der Gencral - Jnspecteur

Prinz Leopold, Königliche Hohcit, traf,-wie der M. „Allg. Ztg.“ aus Würzburg berichtet wird, am Dienstag Nachmittag mit den Offizieren des Stabes der 4. Armee-Jnspcction, Major von Kalkstein vom Königlih preußischen Generalstab und Rittmeister Freiherr von Gebsattel, in Arnstein ein und nahm bei dem praktishen Arzt Dr. Horn daselbst Absteigequartier. Abends brachten die Feuerwehr und die übrigen Vereine Arnsteins dem Prinzen einen Fackel- zug, und der Gesangverein trug vor der Wohnung des Prinzen mehrere Lieder vor. Jm Hotel zur „Post“ war dann OÖOffiziers-Réunion. Vor dem Gasthaus concertirte die Musik des 7. Infanterie-Regiments. Mittwoch früh wohnte Prinz Leopold dem Manöver der 4. Division bei Wasbühl bei, welches um 8 Uhr begann und um 11 Uhr endete. Ueber das Manöver, das einen hochinteressanten Verlauf nahm, sprah sih Seine Königlihe Hoheit sowohl betreffs der Anlage wie der Durchführung sehr anerkennend aus. An dem Diner in der „Post“ zu Arnstein nahmen außer dem Prinzen und dem Stab auch General von Parseval, Oberst von Land- mann und andere höhere Offiziere theil. Um 31/5 Uhr ver- ließ der Prinz Arnstein und fuhr zu Wagen durch den Gram- shaßer Wald nah Würzburg, wo er unter dem Jubel der Bevolkerung Abends 6 Uhr eintraf. Vor der Wohnung (Hotel Kronprinz) brachte das Musikcorps des 7. Jnfanterie- Regiments dem Prinzen eine Serenade. __ Wie das „Regensburger Tgbl.“ hört, sollen die grö- heren Herbstübungen bei Hemau (nördlih der Donau) niht völlig unterbleiben, wie bisher verlautete, sondern es sollen dort Truppenzusammenziehungen, wenn auch in gemin- dertem Umfange, stattfinden. Dagegen sind die für die Pfalz anberaumten Landwehrübungen, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Speyer meldet, abbestellt worden.

Sachsen.

Dresden, 15. September. Jhre Majestät die Königin wird sich, dem „Dresd. Journ.“ zufolge, am nächsten Sonnta zum Gebrauch einer Trinkkur zu längerem Aufenthalt Gas Morißburg begeben und im dortigen Königlichen Jagdschlosse Wohnung nehmen. Seine Majestät der König begiebt nch aus Anlaß der zwischen Zwickau und Neichenbach i. V. stattfindenden Manöver der 2. Division Nr. 24 und der 83. Diviion Nr. 322 am 18 d. M Nas mittags nach Zwickau und wird bis Mittwoh, den 21. d. M., daselbst im „Hotel zur Posi“ Aufenthalt nehmen. Nach der Ankunft Seiner Majestät findet Nachmittags im Hotel zum „Deutschen Kaiser“ in Zwickau Tafel für die Generale und Stabsoffiziere 2c. der obengenannten beiden Divisionen statt. Die Rückkehr des Monarchen nach der König- lichen Villa S 4 erfolat Mi N ; lihen Villa Strehlen erfolgt Mittwoh Nachmittag.

_ Nah Beendigung der Herbstübungen der 1. Di- vision Nr. 23 sind das 1. (Leib-)Grenadier-Regiment Nr. 100, 2. Grenadier-Regiment Nr. 101, Garde-Reiter-Negiment und 1. Feldartillerie-Regiment Nr. 12 am 14. d. M. wieder in die Garnison Dresden zurückgekehrt.

Baden.

__ Karlsruße, 14. September. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin begab sih heute früh mit Gefolge nah der Weinburg bei Rheineck zum Besuh Jhrer Königlichen Hoheit der Fürstin von Hohenzollern und fehrte am Abend hierher zurü. /

__ Die Herbstmanöver beim XTV. Armee-Corps haben ihr Ende erreicht; die Leib-Grenadiere kehren {hon heute von den Uebungen in ihre hiesige Garnison zurück, und die übrigen Waffengatiungen folgen in den nächsten Tagen. Das Feld- Artillerie-Regiment Nr. 14 wird am nätiten Sonnabend wieder zurückkommen. :

Sachsen-Meiningen.

Das Vorgehen Preußens, den Bußtag in sämmtlichen Theilen der Monarchie auf ein und denselben Tag zu “szn legen, hat der „Cob. Ztg.“ zufolge im Herzogthum Sachsen- Meiningen Veranlafsung gegeben, den bisher auf den Freita der Adventswoche fallenden Buß- und Bettag ebenfalls au den Mittwoch vor dem Todtenfest a verlegen. Die Landes- \ynode hat einen entsprehenden Antrag des Kirchenregiments einstimmig angenommen.

Schwarzburg-Rudolftadt.

_ Schwarzburg, 15. September. Jhre Durchlaucht die Fürstin hat, nah dem Bulletin von heute Vormitta: 11 Uhr, die - vergangene Nacht ruhig, zum theil sGlafenb ugebraht ; das Fieber hat die Höhe der leßtvergangenen Tage nicht überschritten.

Scchwarzburg-Sondershausen. _Sondershausen, 15. September. Der Fürstliche Hof hat heute, aus Anlaß des Ableberis Seiner Darbilaut des Fürsten Camille Rohan, Großoheims Jhrer Hoheit der Fürstin, auf 14 Tage Trauer angelegt.

Samburg.

_ Hamburg, 15. September. Wie der „Hamb. Corr.“ mittheilt, hat der Staatssecretär des Reichs-Postamts Dr. von Stephan an die hiesige Ober-Postdirection folgendcn Erlaß gerichtet:

Berlin W., 9. September 1892.

__ „Ich babe aus den Berichten der Kaiserlichen Ober-Postdirection mit Befriedigung ersehen, daß es derselben gelungen ift, unter den gegenwärtigen s{wierigen Verhbältnisscn mit dem dur zahlreiche Erkrankungsfälle verminderten Personal den Post- und Telegraphen- betrieb ungeachtet ciner erheblichen Steigerung des Brief-, Telegramm- und Fernspre{verkehrs in geordneter Weise aufrecht zu erhalten. Ih spreche dem Herrn Vorsteher der Kaiserlichen Ober-Postdirection - für die umsichtige Leitung der Verwaltungétge!chäfte während dieser von mir lebhaft beflagten Heimsuchung des Bezirks, sowie allen Beamten und Unterbeamten der Kaiserlichen Ober-Postdirection und der nach- geordneten Verkebréämter für ihr pflihttreues und hingebendes Ver- halten meine volle Anerkennung aus. Die Kaiserlihe Ober-Post- direction wolle die Betbeiligten hiervon in Kenntniß setzen. Es ist an- zunehmen, daß einzelnen Beamten und Unterbeamten aus Änlaß der Maf- regeln zur Abwehr der Krankheitsverbreitung Nachtheile crwahsen oder erhöbte Ausgaben bei Wahrnehmung ihres Dienstes entstehen. In folhezn Fällen werde ih, soweit die Mittel der Kaiserlihen Ober- Postdirection nit ausreichen, gern bereit sein, den Betreffenden durd Bewilligung von Unterstüßungen aus den Mitteln des Reichs-Post- amts zu Hilfe zu kommen. Begründete Anträge würden thunlichst frühzeitig zu stellen sein.

_Der weiteren Berichterstattung über die Lage - der dortigen Personal- und Betriebsverhältnisse sehe ih mit größtem Interesse entgeaecn.

von Stephan.“

Deutsche Colonien.

Das „Deutsche Colonialblatt“ veröffentliht folgende „Damara-Concession“, betreffend die Gewährung von Land-, Bergbau- und Eisenbahnberechtigungen in cinem Theile von Damaraland an die South Westafrican Company Limited in London:

Nachdem die Herren Rechtsanwalt Dr. Scharlah und Kaufinann C. Wichmann zu - Hamburg, welchen unter dem 3. August d. F. Land-, Bergbau- und Eifenbahnberechtigungen im Damaralande (Südwest-Afrika) unter dem Vorbehalt verliehen worden sind, daß innerhalb einer bestimmten Frist eine Gesellshaft zur Verwerthung der ertheilten Berechtigungen mit dem erforderten Kapital gegründct werde, den Nachweis erbracht haben, daß die Concefsion an eine zur Verwerthung der verliehenen Gerechtsame unter dem Namen South Westafrican Company Limited in London gegründete Gesellshaft mit einem eingezahlten Anfangskapital von Dreihundert Tausend Mark übertragen worden ist: wird die ertheilte Concession (Damaraland-:Conceffion) hbierdurch endgültig anerkannt und die Uebertragung derselben an die South Westafrican Company Limited genehmigt. Eine Ausfertigung der Concession liegt in deut- her und englisher Sprache dieser Urkunde bei. Der deutshe Text íoll bei der Auêlegung maßgebend sein. Berlin, den 12. Sev- tember 1892. Auswärtiges Amt. Colonial-Abtheilung. Kayser.

Die Concession, welhe 24 Artikel enthält, zählt die Rechte der Gesellschaft auf, wonach diese berechtigt ist, in cinem näher angegebenen Gebiet alle zum Grubenbetrieb nöthigen Arbeiten vornehmen zu lassen, zu expropriiren und zollfrei einzuführen, was zum Bergbetrieb erforderlich ist; ferner ein- und zweigeleisige Eisenbahnlinien anzulegen, zu betreiben und zu unterhalten. Die Hauptbestimmungen sind:

Die Concessionäre haben vor Ablauf von- aht Jahren, vom Tage der Concefsion an, den Beginn cines ordnungsmäßigen bergmännischen Betriebes nahzuweisen. Ein solcher Beginn soll für erfolgt erachtet werden, wenn eine oder mehrere Gruben für eine Gesammtförderung von mindestens 5000 t Mineralien jährlih eingerihtet sind. Nach Ablauf der aht Iabre sind die Concessionâre verpflichtet, die Gruben beständig in Betrieb zu halten. Eine durchschnittliße Gesammt- förderung von mindestens 5000 t Mineralien jährlich soll als kin- reichende Erfüllung dieser Verpflichtung gelten, lettere soll aufgehoben fein, wenn und fo lange der bergmännische Betrieb durch höhere Gewalt, Krieg, Revolution, Epidemien, Hungerênoth, Mißernte, Arbeiter- auéstände oder fonstige Ursachen gestört wird, welche die Concessionäre verständigerweise niht verausberechnen fönnen oder die ihrer Ein- wirkung entzogen sind. Die Concessionâre haben der Regierung von der Gesammtförderung von Erzen aus den von ibnen betriebenen Gruben die folgenden Abgaben, nach dem Verkauféwerthe am Orie der Förderung berechnet, zu zahlen: a. zwei Procent auf Edelsteine, Gold, Silber und deren Erze; b. ein Procent auf silberhaltige und sonstige Kupfererze. Alle fonstigen Mineralien sind frei von Abgaben. Für den Fall, daß die Concessionäâre eine ihrer Gruben an Andere verfaufen sollten, so sind die Käufer nur zur Zahlung der gleichen Abgaben der Regierung gegenüber verpflichtet. Wahrend ¿zwanzig Jahre werden die Conceîsicnâre von allen sonstigen Abgaben und Steuern frei sein. Während zehn Jahre wird die Regierung weder felbst eine Eisenbahnlinie nördlich vom Wendekreis des Stein- bocks in der deutschen südwestafrikanischen Interessensphäre anlegen, noch einer dritten Person oder Gesellshaft das Reht zum Bau oder Betrieb einer folhen Babn verleihen. Die Regierung wird während dreißig Jahre, vom Tage der Einreichling der Baupläne an ge- rechnet, weder selbst eine mit den von den Concessionären

Aussicht genommenen Haupt- oder Zweiglinien pa-

laufende oder sonstwie concurrirende Eisenbahnl:nie

legen, noch einer dritten Person oder Gesellshaft das Recht zum Bau und Betrieb einer solhen Linie verleihen, vorausgeseßt jedo, die Concessionâre innerhalb dreier Jahre nah Genehmigung der ¿glichen Pläne durch die Regierung mit dem Betrieb beginnen. ie Regierung verleiht den Conceffionären unentgeltlich das Eigen- um an dem innerhalb eines Streifens von je 10 km Breite ¿1 eiden Seiten der Linien belegenen Grund und Boden, eins{ließlich der Bergwertêgerehtsame daselbst, soweit der besagte Grund und Boden und die Bergwerksgerehtsame der Regierung gehören oder fonst ibrer Verfügung untersteßhen. Die Concessionäre haben cine Summe von 300 000 Æ auf zwei nah Damaraland zu entsendende Expeditionen zu verwenden. Die cine Expedition hat den Zweck, den

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bezeichneten Bezirk oder einen Theil desselben auf Mineralien ¿ut

untersuchen ; die andcre foll die geeignetste Linie für cine Eisenbahn ermitteln. Innerhalb dreier Monate vom Tage diefer Cencession wird mit der Entsendung der vorgedahten Expeditionen von England aus begonnen werden, damit dieseiben die Walfischbai noch vor oder während der nähsten Regenzeit erreihen fönnen. Die Con- cessionäáâre verpflichten ih, die Regierung von dem Ver- laufe der Expeditionen unterrihtet zu halten, sodaß die Regierung denselben je einen Vertreter beizugeben in der Lage ist. Die Concessionäre verpflichten sich, der Regierung, fo lange sie irgend welche der ihnen durch diese Concession verliehenen Rechte behalten, einen Betrag von 2000 jährlich pränumerando zu zahlen. Bei der Ausübung der durch diese Concession verliehencn Rechte sind die Concessionäre verpflichtet, die allgemeinen Gesetze und Verordnungen zu befölgen, welhe für das Schußtzgebiet im landespolizeilichen Interesse und insbesondere im Interesse der im Gruben- und Eisenbahn- betrieb u. \. w. beschäftigten Personen erlassen werden.

Den Compagnieführern Leue und Herrmann, den Lieutenants Fischer und Berthold, dem Oberarzt Dr. Beer und dem Arzt Dr. Brehme ist auf ihre Gesuche das Commando zur Schuktruppe in Ost-Afrika nah Ablauf eines dreijährigen Commandos zu derselben, und zwar: dem Compagnieführer Leue bis zum 30. Juni 1895, dem Com- pagnieführer Herrmann bis zum 15. November 1895, den Lieutenanis Fisher und Berthold bis zum 30. September 1895, dem Dr. Beer bis zum 7. Oftober 1895 und dem Dr. Brehme bis zum 14. August 1895 verlängeri worden. Dem Oberarzt a. D. Dr. Becker is auf sein Gesuch die Aussicht auf Wiederanstellung in der Armce bis zum 7. Of: tober 1895 verlängert.

Nach den neuesten Meldungen aus Bufkoba sind die Verhältnisse am Victoria-See im allgemeinen friedlih. Der Handel ist ein ziemlich reger, da die Straßen von Uganda nah Mombassa gesperrt sind. Von Emin waren, wie das „Deutsche Colonialblatt“ mittheilt, am 16. Juni noch keinérlei Nachrichten in Bukoba eingetroffen.

Oefterreich-Ungarn.

Der Kaiser stattete gestern Mittag dem, wie schon ge- meldet, in Wien eingetroffenen König von Griechenland einen etwa dreiviertelstündigen Besuch ab, den der König Nach- mittags um 3 Uhr in Schönbrunn erwiderte. Der König verlängerie seinen Aufenthalt in Wien bis heute früh. Der Kaiser gedenkt, wie man der „Köln. Ztg.“ meldet, bis zum 21. in Wien zu bleiben, um dann in Gödolló mit der aus der Schweiz zurückehrenden Kaiserin zusammenzutreffen.

Nach der „Pol. Corr.“ wird der Empfang der Dele- gationen in Pest durh den Kaiser am 3. Oktober erfolgen. Wie dasfelbe Blatt meldet, beträgt das Mehrerforderniß des gemeinsamen Budgets ungefähr vier Millionen, und zwar zumeist infolge der Reorganisation der tehnishen Truppen. :

Aus Troppau wird gemeldet, daß der Landeshaupt- mann-Stellvertreter Demel gestern Abend dort plößlich ver- storben ist.

Großbritannien und Frland.

Der Prinz von Wales is am 12. d. M. von Hom- burg v. d. H. nah London zurückgekehrt. Der Aufenthalt in Homburg hat, wie man der „Köln. Zlg.“ meldet, die Gesund- heit Seiner Königlichen Hoheit sehr gekträftigt.

Die, nach der gestrigen Dubliner Meldung, mittels Vice- Königlichen Erlasses vom 14. d. M. erfolgte Aufhebung des Zwangsgesetßes ist, wie man der „Magdb. Ztg meldet, der ersteSchritt zur Durhführung der von Morley in der Verwaltung Jrlands eingeschlagenen versöhnlichen Politik. Alle Erlasse auf Grund des Zwangsgeseßes seit dem Jahre 1887 sind damit feierlich widerrufen, selbst der Erlaß vom 19. August 1887, der die irische National-Liga als gefährlich bezeichnete. Der Ausnahmezustand in Jrland is somit thatsählich auf- gehoben, obwohl cs in der Macht der irischen Oa steht, ihn nöthigenfalls wieder zu verhängen. Das irishe Waffen- geseß, welches das Tragen von Waffen von der Genehmigung der Bchörden abhängig macht, bleibt vorläufig in Kraft.

Frankreich.

Präsident Carnot ist gestern Nachmittag gegen 5 Uhr mit dem Marine-Minister, von Fontainebleau kommend, zu den Manövern in Poitiers eingetroffen. Bei einem in Montmorillon gestern veranstalteten Bankett hieß der Kriegs-Minister de Freycinet in einer Ansprache die fremden Militär-ÄAttachés willkommen und erflärte, daß der Versuch, die Territorial-Truppen zur Theilnahme an den Manövern der activen Armee heranzuziehen, von Erfolg begleitet gewesen sei; im nächsten Jahre werde ein ganzes Armee-Corps, das ausschließlich aus Territorial-Truppen zu- sammengeseßt sci, mit deren vollzähligen Generalstäben an den Manövern theilnehmen.

JFtalien.

Die Minister gedenken, wie der Wiener „Presse“ mit- actheilt wird, fämmtlich nah dem 20. d. M. in Rom einzutreffen, um in einer Reihe von Berathungen die Grundzüg des Programms festzustellen, auf Grund dessen sh die nächsten Parlamentswahlen voll- ziehen sollen. Das Programm soll nicht bloß die politischen, sondern auch die wirthschaftlichen Ziele des Cabinets Giolitti andeuten. Der Finanz- und Schat-Minister Grimaldi hat seine Studien betreffs der finanziellen und wirthschaftlichen Vorschläge, welche er dem Minijsterrathe zu unterbreiten ge- denkt, beinahe beendigt. Auch die übrigen Minister sind mit der Vorbercitung des Arbeitsprogramms für die neue Legis- laturperiode beschäftigt, sodaß es in den ersten Tagen des Oktober festgestellt und in der ersten Hälfte desselben Monats durch Giolitti den Wählern wird verkündet werden können.

Aus Genua wird weiter berichtet: Die Admirale und Stäbe der fremden Geschwader wohnten gestern dem auf dem italienishen Panzerschiffe „Lepanto“ ver- anstalteten glänzenden Fest bei. Die Commandanten des österreihish-ungarishen Geschwaders und der deutschen Kreuzer-Corvette „Prinzeß Wilhelm“ machten im Laufe des gestrigen Tages dem Sindaco Abschiedsbesuche, wobei von beiden Seiten die Gesinnungen herzlihster Freundschaft und Brüderlichkeit zum Ausdru gelangten.

Spanien. :

Jn einer Versammlung in Oviedo hat Sagasta dieser Tage eine Nede gchalten, in der er das Finanz-Programm der liberalen Partei darlegte. Wie dem „W. T. B.“ aus Madrid gemeldet wird, würden nah diesem Programm die Einnahmen 800 Millionen, die Ausgaben 700 Millionen

Pesetas betragen. Der Uebershuß würde zur Hälfte für die Landesvertheidigung, zur anderen Hälfte für Amortisationen und die Conversion der auswärtigen Schuld zu wver- wenden sein.

Velgien. g

Die Negierung des unabhängigen Congostaats hat, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Brüffel, gestern ein Communiqué veröffentlichen lassen, in welchem es heißt, daß ihr die Niedermeßzelung des französischen Reisenden Poumeyrac am Kotoflusse durch Bubu-Leute nunmehr bestätigt worden sei. Diese sei auf der Rüdckehr von der Expedition, welche Poumeyrac in das Jnnere zu dem Häuptling Pafkuru von dem Stamme der Sakharas unter- nommen habe, erfolgt. Während seines Verweilens im Gebiet der Safharas, die mit den Agenten des unabhängigen Congostaats sehr gute Beziehungen unterhalten, sei er nicht behelligt worden. Erst auf der Rückkehr nah dem Kotofluß sei er in einen Kampf mit den Bubus gerathen. Wahrscheinlich sei es zum Kampf gekommen, weil eine Anzahl Safkharas, die seit langem mit den Bubüs im Kriege leben, ih in der Expedition Poumcyrac’'s befanden. Die Bubus hätten die Erpedition mit Wurfgeschossen und Messern ange- riffen. Sämmtliche Eingeborene jener Gegenden stimmten arin überein, daß die «Bubus feine Flintenshüsse abgegeben hätten. Poumeyrac sei durch einen Lanzenstichh in die rehte Seite verwundet und darauf noch lebend in das Dorf der Bubus geschafft worden, welche ihm shließlich den Tod gaben. Wenige Leute aus dem Gefolge Poumeyrac’s hätten ihn über- lebt; alle seien von den Bubus aufgefressen worden. Sämmtliche gestrigen Brüsseler Abendblätter geben der Hoffnung Ausdruck, daß man in Frankreich nunmehr, wo die näheren Umstände über die Ermordung Poumeyrac's bekannt seien, in loyaler Weise anerkennen werde, daß der Congostaat dem Ereigniß vollständig fernstehe.

Die Lage inden von den Arabern beseztenGebicten des Congostaats hat sih, den von dort in Brüfsel ein- gelaufenen Meldungen zufolge, nicht verändert. Die Behörden des Congostaats glauben das Anschen des Staats den Arabern gegenüber wahren zu können. Der Resident von Kassongo, Lippens, theilt mit, daß er sich nach dem Tanganjika begeben habe, um mit dem Capitän Jacques zu conferiren, woraus hervorgehen würde, daß die Erhebung 1n der Gegend von Nyangrwe eine locale geblieben ist.

Schweden und Norwegen.

(F) Stockholm, 13. September. Nach dem Bericht des Staatscomptoirs betrugen die Staatseinnahmen während der ersten aht Monate dieses Jahres: Zölle 24 716 432 Kron. gegen 24 292 140 Kron., Branntweinsteucr 7972780 Kron. gegen 7 705 623 Kron., Rübenzuckersteuer 679 002 Kron. gegen 615 732 Kron., Staatseisenbahnen (Ueberschüsse) 3 800 000 Kron. gegen 4 200 090 Kron., mithin zusammen 37 168 214 Kron. gegen 36 813 495 Kron. in der gleichen Zeit des Vorjahres.

Asien.

Ein Telegramm der „Times“ aus Shanghai stellt die Meldung von einer in Shensi in China vorgekommenen Mißhandlung und Verstümmelung vow zum Christenthum übergetretenen Eingeborenen dahin richtig, daß cinige fran- zösishe Missionare verwundet worden seien. Die Theil- nehmer an den Ausschreitungen seien streng bestraft worden. Gegenwärtig herrsche wieder völlige Ruhe. *

Kunst und Wissenschaft.

In Bonn sind der „Köln. Ztg.“ zufolge bei Erdarbeiten in der Victoriastraße am 13. d. M. römische Gräber, Urnen u. a. gefunden worden.

Von den 16 historischen Wandgemälden in den Hofgarten-Arcaden zu München sind nunmehr vier Gemälde nah Keim’s{her Manier vollständig neu hergestellt und von den übrigen weitere vier zur Zeit behufs Neuherstellung in Angriff genommen. Zunächst wird nah der M. „Allg. Ztg.“ jenes Gemälde, das die „Kaiserkrönung Ludwig's des Bayern îin Nom im Jahre 1328“ darstellt, fertig werden. Für die Reparatur eines weiteren Bildes sind zur Zeit die Vorarbeiten im Gange, indem die Wandfläche prâparirt wird. Es harren sodann noch sieben Gemälde ihrer Wieder- berstellung.

In Steinach am Brenner ift, wie der „Schwäb. Merk.“ meldet, in der Nacht zum 14. d. M. im Alter von 58 Jahren Pro- fessor Dr. Julius Klaiber unerwartet einer Lungenlähmung erlegen. Er bekleidete seit November 1887 als Nachfolger Friedrich Bischer's die Professur der deutschen Literatur und Aestbetik an der Technischen Hochschule zu Stuttgart.

Gesundheitwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Cholera.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich bat den „Schwestern des Rothen Kreuzes“, die in der Cholera-Baracke des Altonaer städtischen Krankenhaufes beschäftigt sind, anläßlich des Todes der Schwester Alwine felgendes Schreiben aus Kiel, vom 13. Sep- tember, rihten lassen: „Jhre Königliche Hoheit die Frau Prinzeß Heinri von Preußen beauftragten mi, den Schwestern auszufvrechen, wie die hohe Frau mit inniger Theilnahme Kunde von dem Hin- scheiden der lieben Schwester Alwine Kuske erhalten hat. Mitten aus ihrer Thâtigkeit hat Gott der Herr Schwester Alwine heim- erufen. Ihm hat sie bis zu ihrem leßten Athemzuge in ihren [eidenden Meitmenschen gedient, bis zum Tode ift fie getreu gewe!en, jeßt hat sie die Krone des Lebens empfangen. Wie tief Sie alle dur den Verlust Ihrer lieben Mitarbeiterin betroffen sind, empfindet die Frau Prinzeß fo ganz mit Ihnen, in treuem Gedenken begleitet Hochdieselbe alle diejenigen, die selbst die schwere Aufgabe der Pflege und Opferwilligkeit auf sich genommen haben, viele Herzen beten mit und für die Schwestern! Baronin Seckendorff, Ober-Hofmeisterin Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzeß Heinrih von Preußen.“

Für die Cholera-Hinterbliebenen in Hamburg hat der Ausschuß in Düsseldorf sofort nah sciner Bildung je 1000 eines indu- itriellen Werkes in Grafenberg und einer Versicherungëgesellfchaft in Düsseldorf nah Hamburg abgesandt. Der Gemeinderath in Stutt- gart hat die Jnitiative zu Nothstandssammlungen für Hamburg ergriffen. Die Stadtvertretung in Karlsbad hat für die noth- leidenden Hamburger 1000 Æ bewilligt in danfkfbarem Gedenken der Hilfe Hamburgs anläßlich. der Ueber]/chwemmung Karlsbads. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, einen Aufruf an die Bürger zu erlassen zur Sammlung weiterer Beiträge für Hamburg. Der Lordmayor von London hat unter Hinweis darauf, daß die öffentlihe Wohl- thâtigkeit bereits für die Opfer der Explosion in der Kobhlengrube von Bridgend und der aroßen Feuersbrunst in St. Johns (Neufundland) in Anspruch genommen sei, die Einrichtung eines Fonds zu Gunsten der Nothleidenden in Hamburg abgelehnt. 4

Fn Stettin sind amtlih zwei neue Cholerafälle zur Meldung

gekommen; ein Arbeiter und ein Kind sind der Krankheit erlegen.

In Eberswalde is der ¿weite Fall asiatischer Cholera vor- gekommen. Am Dienstag ist dort der Tischler Abl unter Verdacht der Cholera erkrankt und am Mitiwoh gestorben, , Bei der Fest- stellung, woher die Ansteckung gekommen, hat sich ergeben, daß Abl Braunbier getrunken, das mit Wasser aus dem Finowkanal ver- dünnt war. :

Der Arbeiter Schaffernicht is in der Cholera-Jsolirbaracke n Halle a. S. unter Anzeichen der afiatishen Cholera gestorben ; die Section und bacteriologis{e Untersuhung wegen der Todesurfsache ift angeordnet. s E Nach einer Meldung des „Hamb. Corr.“ vom gestrigen Tage hat der Regierungs-Präsident von Schleëwig die Stadt Altona für seucbenfrei erflärt, da die Cholera dort nicht mehr epidemish auftrete. E ;

Das Amtsblatt in Luremburg veröffentliht eine Verordnung der Regierung, wonach jede an der Cholera erfranfte oder verdächtige Person zu isoliren ist. Das Land ist bis jeßt von Cholera frei.

In Heusden ist, wie aus Amsterdam gemeldet wird, am Montag Abend ein Todesfall infolge asiatisher Cholera festgestellt werden. In Blesfkensgraaf (Südholland) ift gestern eis Fall der asiatis den Cholera constätirt worden. In Zwckr2ckluis (Provinz Obervfsel) is ein junger Mann an der Cholera nostras gestorben. Ebenso erlag in Brandwijk ein Schiffer den Folgen der Cholera nostras. Die Mutter des Verstorbenen, die mit ihm zusammenwobnte, erkrankte gleihfalls an Cholera nostras und starb nach wenigen Stunden. Í

Der junge Mann, der, wie gemeldet, am Mittwoch Abend in das Baraenbospital in Rotterdam gebraht wurde, ist nach amtlicher Feststellung an Cholera nostras erfranft. Der Dampfer „Promnal“, gestern vom Schwarzen Meere in Water weg eingetroffen, hatte zwet franfe Matrosen an Bord und wurde deshalb in Hvet van Holland in eine zweitägige Quarantäne gelegt. Aus Meersen in Umburg wird ebenfalls ein Cholerafall gemeldet; der Erfranfte wird in seiner polizeilih abgesperrten Wobnung ärztlich behandelt.

In der Brüsseler. Vorstadt Molenbeek sind drei Fälle von Cholera vorgekommen, von denen’ einer tödtlich verlaufen ift. Ein Fall von choleraartiger Erkrankung ist im dortigen Hospital Saint-Pierre in Behandlung. In Meldungen aus Meir devant Virton wird das Auftreten der Cholera am dortigen Orte ent- schieden dementirt.

Am Mittwcch famen in Paris und im Weichbilde von Paris 45 choleraähnlihe Erfranfungen und 11 Todesfälle vor. In Rouen erfranften neuerdings 11 Perfonen. In Havre tamen 13 Erkran- fungen und 2 Todesfälle vor. i:

Nach in Konstantinopel eingegangenen Berichten ift die Cholera seit einigen Tagen auch in Trapezunt aufgetreten.

Der Gesundheits-Commistar von New-York Bryant hat er- flärt, es wären zwar Cholerafälle dort festgestellt, es bandele fh dabei aber nur um eingeshleppte Fälle. Er werde bemüht sein, die Herkunft der Fälle zu ermitteln und fei der Ansicht, daß die Keank- heit bald verschwinden werte. Auch der Ober-Intendant für das Gesundheitswesen Edson meint, die Cholera werde niht evidemish auftreten, es würden nur sporadishe Fälle vorkommen, mit Beginn der falten Jahreszeit werde die Seuche ganz verschwinden.

Ueber Choleragefahr und Absperrungsmaßregeln wird weiter berichtet :

Hamburg, 15. September. Die Choleracommission des Senats hat heute Abend eine Bekanntmachung erlassen, wonach alle Hausbesißer verpflichtet werden, fofort die Desinficirung sämmtliher Wasserkasten mit Kalkmilhch vorzunehmea. Der Bodensaß darf erft entfernt werden, nachdem er eine Stunde unter Kalkmilch gestanden. hat. Sodann muß die Spülung erfolgen. Die Polizeiorgane sind mit der Beaufsichtigung dieser Maßnabßme beauftragt. Die Kalkmilch wird von der Behörde unentgeltlich verab- folgt. Die Desinficirung hat-Surch geübte Mechaniker zu geschehen.

Bremen, 15. September. Nach einer Meldung aus Ant- werpen wird der demnächst dort eintreffende Norddeutsche Llovd- dampfer „Sachsen* nur einer ärztlihen Untersuhung unterzogen.

Meldungen aus Philadelphia zufolge wurde der „Nor- mannia“ und den anderen Hamburger Dampfern die Landung in New-York nicht gestattet. Die Schiffe nahmen nach erfolgter

Deëéinfection Koblen ein, löschen ihre Ladung in Leichtern und werden

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dann mit Ballast nah Hamburg zurückgehen.

er livländishe Gouverneur 3. September 1892

endes angeordnet: i

Schiffe, auf denen von dem Arzt ein unzweifelhaft an der

holera Erfranfter vorgefunden wird, werden überhaupt nit in die

libländishen Gouvernements eingelassen, sondern in die

nie Quarantäne-Anfstalt gesandt, wo sie der vorshriftsmäßigen

intäne unterworfen werden. Nur bei Vorweisung eines von der

jen Ouarantäneverwaltung auêgestellten Scheines können diefe Aa aut oe h 1E E N

1 die Häfen erbalten. Die auf folhen Schiffen be-

1 werden in dem Lazareth zu Bolderaa unter-

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urg sowie aus Häfen, wo eine besonders [era conftatirt ist und deren Namen feiner gen Ressort bekannt gemacht werden sollen,

Zeugniß überhaupt nicht in die Häfen

SUrlei. n Mustafa Pascha if am 10. September 1892 eine drei- ige Quarantäne mit Desinfection der Reisenden und des Inhalts evâdstüde cingeführt worden; desgleichen besteht eine dreitägige îne in Karafk gegen Provenienzen aus ostrumelishen, bul- en und rumänischen Häfen. L Serbien.

Die serbishe Regierung hat aus Anlaß der Choleragefabr fol- gende Maßnahmen getroffen :

Fn Anbetracht der Vorsichtêémaßregeln, welche die österreihish- ungarische Regierung bezüglich der ärztlihen Untersuhung der aus Deutschland kommenden Reitendenangeordnet hat, find die aus Oesterreich eintreffenden Reisenden bci ihrem Eintritt in Serbien einer ärztlichen Untersuchung nicht zu unterwerfen, fo lange die Cholera in Oesterreich selbst nit aufgetreten ist.

Aus Rußland und aus jedem anderen verseuchten Lande dürfen folgende Gegenstände in Serbien nicht cingeführt werden :

1) Für den Handel bestimmte gebrauchte Betttücher und Bett- decken :

2) Alte Kleitungéftüke, Lumpen, altes Papier :

3) Hâute und alle aus Leder gearbeiteten Artikel;

4) Wolle im allgemeinen, Haare, Seide, Hanf, Baumwolle und &edern ; E

5) Abfälle im allgemeinen und Thierabfälle; :

6) Caviar, gesalzene, getrocknete oder zubereitete Fische ;

7) Proben von allen vorstehend aufgezählten Gegenständen.

Für den Fall, daß die Cholera in Oesterreih auftreten sollte, wird die Einfuhr der oben aufgezählten Artikel, wenn sie aus Oester- rei stammen, verboten. Außerdem sind alle aus Oesterreich kommen- den Reisenden, mögen sie mit der Eisenbahn oder zu Schiff eintreffen, bei ihrem Eintritt in Serbien einer ärztlichen Untersuchung zu unter- werfen und ibre Geväkstücke sorgfältig zu desinficiren. Kein Reisender darf, bevor er untersuht worden ist, d:n Eisenbahnwagen oder das Schiff verlassen. :

Feder Reisende, welcher seuchenverdächtig erscheint, ist zu iscliren und drei bis fünf Tage unter Beobachtung zu stellen.

Die Fahrt der aus Oesterreich kommenden Züge wird an der Grenze unterbrochen und die Waggons werdcu desinficirt werden.

Die Kauffahrteischiffe haben im Nußenwasser der Landungshäfen vor Anker zu gehen und werden einer Quarantäne von sieben Tagen

unterworfen werden.