XTIL, Durch Baarzahlung des Nennwérthes einzulösende 4"/2prozentige Nene Pfandbriefe.
A für Weihnachten 1892 gekündigt: Keine.
B gus früheren Terminen rückständig: Inu Reihs-Gold-Währung.
ie TIT über 300 Mark. 132. 444. 816. 1000. 1109. 1139 1928. 1707. 1882. 2152. 2408. 2520. 2738. 2750. 2778. 2808.
W Der Sezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 ». Alle Post-Anftalteu nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten euch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelner Aummern kosten 25 4.
Insertionspreis für den Raum einer, Drnckzeile 30 Jusecrate nimmt an: die Königliche Expedition | s des Dentschen Reihs-Anzeigers | und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Verliu §W., Wilhelmftraße Nr. 32.
Serie CV über 150 Mark, 43, 65, 313, 618, 630. 63L | 685. 859. 979. 1052. 1237, | h
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Serie Tx über 3000 Mark. 1313. 1704.
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Serie {I über 1500 Mark. 402 2921.
XTV, Dur Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende
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Seric XIT über 1000 Mark, 2464. 3728.
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3/2 prozentige Pfandbriefe Litt. D.
r Weihnachten 1892 gekündigt:
In Reichs-Gold-Währung.
Serie ® über 200 Mark, 1464. 5281. 7227. 7637.
Serie VI über 100 Mark. 435. 3806. 5316,
B aus früHßeren Terminen rückständig:
Serie x uber 5000 Mark. 126. 470. 1432. 2204.
In Reichs-Gold-Währung.
Serie V über 200 Mark. 780. 997. 1718. 1783. 4037.
Seric Ik über #000 Mark. 772. 7949. E i VI über 100 Mark. 61. 849. 2731. 4981. 501.
Serie [V über 500 Mark.
4773.
2060. 2523. 3198. 3897. 3900.
5974. 6130. 6224. 7712. 8146, 8199. 9537.
XVŸV, Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende
4 prozentige Pfandbriefe Litt. D.
A für Weihnachten 1892 gekündigt:
Serie 5 über 5000 Mark. 14. 25. 29. 49. 50. 54. 57. 58. 59. 60. 63. 69. 109. 134. 145. 147. 154. 156. 165. i Seric U über 2000 Mark. 1. 5. 8. 9, 17. 19. 26. 30.
S4. 44. 45. 52, 55. 63. 66. 72. 76. 98. 107. 114. 130. 134. 137.
140, 144. 150. 152. 153. 168. 169. 171. 182. 281.
Seric 1 über 1000 Mark. 5. 8. 13. 15. 17. 24. 29. 3 Do 44, 50. 51. 52. 53. 56. 60. 62. 63. 65. 68. 70. 7L. 77.
82. 89. 96. 99. 100. 107. 115. 128. 131, 137, 145. 147. 148. 169.
In Reihs-Gold-Währung.
noch: Serie LlTI über 1000 Mark. 176. 179. 190. 200. 210.
237. 280.
erie LV über 500 Mark. 4. 5. 6. 8. 14. 15. 19. 20. 29. 30. T 39, 34. 35. 38. 43. 45. 51. 53. 59, 64. 65. 76. 77. 80. 81. 83. 86. 99. 10A 106. 106. 107. 110; 118. 119. 120, 128. 137, 141
152. 193.
ie V über 200 Mark. 8. 10. 11. 12. 14. 15. 16. 19. 24. Err 28, 34. 35. 36. 37. 41. 46, 51. 52, 57. 61, 62. 63. 73. 78.
noch: Serie V über 200 Mark. 81. 83. 86. 91. 92. 93. 96, 98. 99. 1083. 116. 126. 130. 214. 272.
Serie VI über 100 Mark. 3. 4. 8. 10, 18. 15. 18, 20. 99, 26. 27. 35. 39. 41. 42. 45. 47. 53. 56. 58. 66. 69. 70. 72, 75. 77, 82. 84. 89. 90. 91. 95. 98. 99. 100. 106. 108. 109. 110. 115. 116. 136. 140. 151, 155, 156. 158, 162, 167. 172, 179, 182. 183.
193. 316.
B aus früheren Terminen rückständig:
Keine,
Breslau, den 15, September 1892,
Schlesishe Generallaudschafts-Direltion.
Deus von Graß, BVarih u, Coup, (W, Friedrich) in Breslau,
M 227
Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen nehmen sämmtliche Post-Acmter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr.
1892.
Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlih des Postblattes und des Central-Handels-Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs-Postgebiet 4 46 50 _. N Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der geringe Vorrath reit.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
den nahbenannten Offizieren folgende Auszeihnungen zu verleihen und zwar :
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ninge:
dem General-Major Bene, Commandeur der 6. Jn- fanterie-Brigade ;
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
dem General-Major von Wurmb T. Commandeur der 3. Cavallerie-Brigade ;
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten von Stucckrad, Commandeur des Kolberg- schen Grenadiex-Regiments Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9, und 5 dem Obersten Zobel, Commandeur des Jnfanterie- Regiments von der Goly (7. Pommersches) Nr. 54:
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann Knape vom Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm TV. (1. Pommersches) Nr. 2,
dem Major Neumann vom Jnfanterie-Regiment Prinz Moriz von Anhalt-Defsau (5. Pommersches) Nr. 42,
dem Hauptmann Beuster pon demselben Regiment,
dem Major Freiherrn von Puttkamer vom Kolbergschen Grenadier-Regiment Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9,
dem Hauptmann von Chamier von demselben Regiment,
dem Hauptmann Maempel vom Jnfanterie-Regiment von der Golz (7. Pommersches) Nr. 54,
dem Hauptmann Schneider von demselben Regiment,
dem Rittmeister Grafen von Sh werin vom Cürassier- Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2,
dem Rittmeister von Plüskow vom 2. Pommerschen Ulanen-Regiment Nr. 9,
dem Major Eihmann vom 1. Pommerschen Feld- Artillerie-Regiment Nr. 2 und
dem Hauptmann Thomas von demselben Regiment :
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Oberst-Lieutenant Meyer, Commandeur des 1. Pom- merschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2: sowie
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
dem Premier-Lieutenant von Dziembowski vom C ürassier-Negiment Königin (Pommersches) Nr. 2 und
dem Premier-Lieutenant Freiherrn von Klot-Traut- vetter vom 2. Pommerschen Ülanen-Regiment Nr. 9.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Dombvicar Spelth ahn zu Aachen den Nothen Adler-Orden vierter Klasse, _ dem Wundarzt Goeße zu Schönewalde im Kreise Schweiniß, dem Gruben-Jnspcctor der Zeche vereinigte Hamburg bei Annen im Kreise Hörde Schäfer und dem Obersteiger und Betriebsführer auf consolidirte Rubengrube bei Neurode Voelkel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
__ dem Scloßdiener Leser zu Sanssouci und dem Haus- diener und Pförtner des Poppelsdorfer Schlosses und Diener des botanischen Jnstituts der Universität Bonn Gundelachch das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Schußmann Stein er zu Breslau, dem Hausdiener der gynäkologisch-geburtshilflichen Klinik der Universität Bonn Mißkewiß, dem Färber August Vogelsang zu Elberfeld und dem Gelbgießer August Rösch zu Wetter im Landkreise Hagen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Director in der politishen Abtheilung des Kaiserlich Japanishen Auswärtigen Amts in Tokio Shinichiro Kurino den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, und
dem Amtsgerichts-Secretär a. D. Welter zu Gebweiler den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Nei.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Secretär bei der Botschaft in Konstantinopcl von Müller und dem N Secretär bei der Botschaft in St. Peters- burg Grafen von Rex den Charakter als Legations-Rath zu verleihen.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem dienstthuenden Cavalier und Vorstand des Hofstaats Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von Preußen, Obersten a. D. Freiherrn von Senden die Kammerherrn- Würde zu verleihen.
Auf Jhren Bericht vom 12. August 1892 genehtnige Jch, daß den bei den Regierungen beschäftigten Forst-Assessoren durch den betreffenden Präsidenten selbständige Decernate unter eigener Verantwortlichkeit Übertragen werden können, und daß das Stimmrecht der Forst-Assessoren “ nah den für die Regierungs-Affsessoren maßgebenden Grundsäßen zu regeln ist.
Marmor-Pala1s, den 24. August 1899.
Wilhelm R. : Zugleich für den Finanz-Minister: Graf zu Eulenburg. von Heyden.
An den Minister des Junnern, den Finanz-Minister und S E E A den Minister für Landwirthschaft, Domänen und A Forsten.
Auf Jhren Bericht vom 14. August d. J. will Jch das dem Kreise Jerichow Il im Regierungsbezirk Magdeburg unter dem 14. November 1888 von Mir ertheilte Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe- scheine des Kreises im Betrage von 263 000 s, sowie Meinen Erlaß von demselben Tage dahin abändern, daß an Stelle der darin erwähnten Chaussee von der Magdeburg- Brandenburger Provinzial-Chausjee bei Parchen bis zur Kreis- grenze in der Richtung auf Ziesar die Chaussee von Genthin durch das Fiener Bruch ebenfalls bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Ziesar tritt. Die vorgelegte Uebersichtskarte erfolgt zurü.
Marmor-Palais, den 24. August 1892.
Wilhelm R. Zugleich für den Finanz-Minister:
Graf zu Eulenburg. Thielen.
An den Minister des Jnnern, den Finanz-Minister und den Minister der öffentlichen Arbeiten.
BDBU lei Das Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie der neugeborenen Prinzessin ist ein dauernd gutes gan Jhre Majestät die Kaiserin werden heute zum ersten Male das Bett verlassen. Marmor-Palais, den 26. September 1892. Dr. Olshausen. Dr. Zunker.
BetanntmaGQ ung
Die neuen Zinsscheine Reihe II1 Nr. 1 bis 8 nebst An- weisungen zur Abbebung der Zinsscheine Reibe 1IV zu den Schuldverschreibungen Litt. E und F der 34%igen An- leibe der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 1846, wovon der erste Zinsschein Litt. F am 1. Januar 1893 und der erste Zinsschein Litt. E am 1. Juli 1893 fällig wird, werden vom 1. September 1892 ab von der Königlichen Kreis- e Franfkffurt a. Main während der üblichen Dienststunden aus- gegeben.
Es können diese Zinsscheine au bei den Königlichen Regierungs-
uptkassen bezogen werden, in welchem Falle die alten Zinéschein-
nweisungen, nah den Littera getrennt, mit einem doppelten Ver- zeichnisse bei diesen Kassen einzureihen sind. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern ; über die neuen Zinsscheine und Zinsschein-Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.
Formulare zu den Verzeichnifscn sind bei den genannten Kassen unentgeltlih zu baben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zins\chein- Anweisungen abhanden gekommen sind.
In diesem Falle sind die betreffenden Documente an den König- lihen Regierungs-Präfidenten in Wiesbaden mittels besonderer Ein- gabe einzureihen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen.
Wiesbaden, den 10. August 1892.
Der Regierungs: Präsident. In Vertretung : Opit.
BétannTMaGuUng en.
E
Das bevorstehende Studien-Semester unserer Universität nimmt
mit dem . 15. Oktober
seinen geseßlihen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir diejenigen, weldze die Absicht hahen, die hiesige Universität zu besuhen, darauf aufmerksam, daß sie h pünktlih mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden Life um fih dadur vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblih erwachsen müssen. Zuglei ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, au ihrerseits jür Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disciplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der- jenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftig- feitsattesse die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsihtigen oder um ein akademisches Stipendium sih bewerben wollen, bemerken wir, daß nah den geseßlihen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidun der Nictberücsichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhal der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen- diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nah dem geseßlichen Anfang des Semesters von den Petenten in Person eingereiht wer- den müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohl- that der Stundung bereits zuerkannt worden is, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs- scein_innerhalb der ersten Woche nah dem geseßlihen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrau gemaht werden muß.
Bonn, den 23. September 1892. Rector und Senat der Rheinischen Friedrih-Wilhelms-
Universität.
E
Die Immatriculation für das bevorstehende Studien-Semester findet vom 15. Oktober an bis zum 5. November cr. incl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatriculirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu ent- schuldigen vermögen. Behufs der Immatriculation haben 1) die- jenigen Studirenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein ‘vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige Äkdreicherke Legitimations- papiere, 2) diejenigen, welhe von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeihneten Papieren noch ein
* vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor-
zulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitätsprüfung be- standen, beim Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, fih eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfah zu geben, ohne daß sie sih für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu seitens des Königlichen Univer- sitäts-Curatoriums ertheilter Erlaubniß immatriculirt werden. Bonn, den 23. September 1892. Die Immatriculations-Commission.
Angekommen:
_ Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der offentlihen Arbeiten Thielen.
Nichtamltliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. September.
Seine Majestät der Kaiser und König erlegten am greitag und Sonnabend in der Rominter Haide auf den lbend- und Morgenpürschen cinen Sechzehn-Ender und einen iem ld Achter ; im Laufe des Tages erledigten Seine Majestät Regierungsgeschäfte. :
Sonntag Nachmittag unternahmen Allerhöchstdieselben eine längere Spazierfahrt. .
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