1892 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Fr Bestimmungsland Grati von i

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Betrag M Pf.

beizufügen- Me baa Bemerkungen.

| # |Pf.] Zahl | Sprache

33) Frankrei direft

über Belgien 39) Franz. Besizungen der | Rivières du Sud (Westafrika) 40) Französisch Guyana 41) Französisch. Kongogebiet . 42) Gibraltar 43) Griechenland a. zus Griech. Post b. durch Oesterreich. Lloyd S Großbritannien u. Jrland 45) Guadeloupe 46) Hongkong über Bremen dir. 47) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz. . 43) Kamerun n Kongostaat 50) Labuan 51) Lagos 52) Luxemburg h 53) Madagaskar(Diégo-Suarez, Majunga und Tamatave). . . 54) Malta über Italien 55) Marokko über Hamburg. 96) Martinique E : 57) Mauritius u. Seyschellen-Inf. 58) Mayotte 59) Mexiko 00) ANOITENEALO «1 o ede 61) Natal und Echowe (Zululand) 62) Neu-Caledonien 63) Neue Hebriden 64) Neu-Fundland 65) Niederland 66) Niederländish-Jundien a. Hafenorte: Batavia, Padang, Samarang und Soerabaya . b. Eisenbahnstationen 67) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg . 68) Nossi-Bé 69) Obock 70) Oesterreich-Ungarn . 71) Oranje-Freistaat .… . 72) Pondichery, Chandernagor, arifal, Mahé, Yanaon 73) Portugal

F ) über Hamburg oder a. Festland | SantecSparton oder b. Azoren j

Frankceih ab Bordeaux c. Madeira über Hamburg direkt

Mnn pr pr Pr pr 08 08 02 02

Pr pT T ÞT ÞT 02 08 02 02 02

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3kg| 3 kg |

zur See.

Borbemerkungen.

britannien und Jrland 80 Pf., im übrigen Verkehr 560 Pf. 30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge find bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auëlande mehrere Beförderung3wege si darbieten, sind die Gebührensäge für den billigsten bz. gebräuhlihsten Weg berechnet. Die Säge für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absay werden nicht gezählt; Punkte, Kommas und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benust, gelten als je 1

3) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), d. f. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlihen Telegramms zur Erhebung. Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

4) Für das vorau3zubezahlende Antworts- Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramm3 von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ift (RPD) zu segen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms3 beliebiger Art von 380 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung

eines vorangegangenen Telegramms3.

5) Für die Vergleichung eines Telegramm3 (TC) (Vergleihung) ift ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die EmpfangS3anzeige (CR) (Empfang3anzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlihen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9), 7) Für die Nahsendung eines Telegramms (FS) (Nahzusenden) innerhalb des europäishen Vorschriften-Bereih3 zuläsfig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen ftatt, sofern

(5 kg

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| 1/80 bis

1) Al3 Mindestbetrag für ein gewöhnlihes Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß-

43) Zu a. Nur nach bestimmten

Orten. :

Zu b. Nur nach Argostoli, Cala- mata, Catacolo, Cerigo, , Corfu, L Bes yräus (Athen), Santa | f. [Maura, Syra, Volo und Zante. [d.e.o.f.| Werthangabe unbegrenzt zulässig. | Jedes in Griechenland einkommende D. 2N S unterliegt zu Lasten des i D: mpfängers einer zur Zollkasse zu d. e. o. f.lentrihtenden Erklärungsgebühr von | f. 11 Frank 50 Cs. :

‘d. e. o.f.| 47) Nachnahme. zulässig. Werth- d. 15 D:

T f

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angabe bis 800 Æ

48) Nur nah Bibundi, Kamerun, Victoria. Werthangabe zulässig bis 8000 M, jedoch nur nah Kamerun .f.jund Victoria.

49) In der Tare sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. f 52) Für den sog. Grenzverkehr bes.

[Tarxe. Berau unbegrenzt, Nach- f.\nahme und Eilbestellung zulässig. 55) Nur nah Casablanca, Maza- gan, Mogador, Rabat, Saffi und

Tanger.

. Werthangabe bis 800 A zul. ; 65 Ber Banane bis 800 M, .0.f. Nachnahme u. Cilbestellung zuläff. i; 66) Zu jedem Packet besondere .o.f.|Paketadresse.

.o0.f.} 67) Werthangabe unbegrenzt und

.f.|Nachnahme zulässig.

70) Für den fog. Grenzverkehr bes. Tare. Werthangabe unbegrenzt, Ff. INachnahme u. Eilbestellung zulässig. . 0.4 71) Die Taren beziehen fich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger getragen. 72) Sämmtliche Packete müssen in Pondichery in Empfang genom- men werden. E 73) Werthangabe zulässig bis 400.6, jedoch nur über Hamburg. 75) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zulässig. 76) Nur nach bestimmten Orten. In der Tare sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa-

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den Zoll - Jnh.- ngen é |Pf.] Zahl | Sprache

Bemerkungen.

74) Néunion 75) Rumänien 76) Salvador über Hamburg 77) Samoa-Juseln über Bremen direkt i: 78) Sarawak (Borneo) 79) St. Helena Sn Ste Marie de Madagaskar 31) Schweden 82) Schweiz 83) Senegal 84) Serbien 85) Siam über Bremen | 86) Sierra Leone 87) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln 38) Straits-Settlements über Bremen direkt . 89) Südafrikauishe Republik (Transvaal) 90) Tahiti 91) Togogebiet 92) Tonga-Jnseln über Bremen 93) Tonkin 94) Tripolis a. über Italien | b. über Frankrei 95) Türkei : a. Constantinopel über Varna . / über Triest . b. Hafenorte 1) über Triest . . über Varna. c. Orte im Innern: 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und a Triest |’ __ Jerufalem |überVarna d. Alessandretta, Lattakia, Mer- fina und Tripoli (Syrien) über Frankreich 96) Tunis: a. über Frankreid) b. über Oesterreih “oder Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten . 97) Uruguay über Hamburg oder Bremen 98) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post- dampfern bis Aden)

b L U DO Go

nama nicht mit einbegriffen.

F, Telegramme.

(Für Stadt- Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr

Ziffer.

Nach welchen

(MP) bezeihneten Ländern zulässig.

Sprache gebräuchlich ist. derselben 40 Pf.

Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. z

ur Erhebung.

3 5 1d. 1f. d.

2 2 2 2 2 3 2 2 3 2 2 2 4 2 2 3 2

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77) Nur nad Apia. Werthangabe bis 400 Æ zuläffig. ;

81) Werthangabe Nachnahme zulässig.

82) Werthangabe .

unbegrenzt,

unbegrenzt,

 [Nachnahme und Eilbestellung zu- .f.jlässig.

85) Nur nach Bangkok. Eil- bestellung zulässig. 87) Postpackete nach den Balearen

und den Canarischen Inseln werden

nur bis Barcelona oder Cadiz be-

). fördert, von wo aus die Benach- .f.[rihtigung der Empfänger behufs

Abnahme der Sendungen erfolgt. 89) Die Taren beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt.

.f.\Die Kosten für die Weiterbeförd.

von da bis z. Bestimmungsorte wer-

f.lden vom Empfängér eingezogen.

91) Nur nach Klein-Popo u. Lome.

92) Nur nah Tongatabu. Werth- angabe bis 400 4 zulässig.

93) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Haïphong abzunehmen.

94) Werthangabe (nur über

2f.[Italien) bis 800 A und Nach- nahme zuläsfig. Î

95) Wegen der Postyackete nah Orten m. Bulgarif en Postanstalten in Oft-Numelien |. unter Nr. 19.

a, þ U. c bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

c?. Postpackete nah Janina wer- den an das Zollamt in Santi-Qua- ranta abgeliefert, woselbst die Ab- nahme zu erfólgen hat.

1) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda- nellen, Dede - Agatsh, Durazzo, Gallipoli, Jneboli, Jaffa, Keraf- sunde, Lagos, Leros, Mitiline, Prevesa, Netimo, Rhodus, Sa- lonih, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi-Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.

96) b 1, Ftalienishe Postanstalten : La Goulette (la Goletta), Soufse (Susfa) u. Tunis.

Werthangabe bis §00 Æ und

. [Nachnahme zulässig.

der neue Aufenthalt3ort de3 Empfänger3 unzweifelhaft bekannt ift, und sich am ursprünglihen wie am neuen Aufenthalt3ort Anstalten der Reihs-Telegraphenverwaltung bz. der Staat3-Telegraphenverwaltung Bayern3 oder Württembergs befinden.

8) Dffen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (P) sind nach den mit (RO0) bz.

9) Jm Verkehr innerhalb Deutschland3 kann die Vergütung für Weiterbeförderung durh Eilboten (X?) (Eilbote bezahlt) ohne Rücksiht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet die Voxausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklihen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande -hat der Empfänger zu tragen. dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (CR) ift daher nicht erforderlich.

10) Die Zeichen (D) (BP) (TC) u. \. w. (vgl. 3—8) zählen al3 je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder- zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglihen Telegrammen nicht zur Anwendung bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür geseßt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

Die Kostén

Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

kommen, so müssen die gleih-

11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. 12) Eine Quittung über entrihtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 13) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträgcr zur Beförderung an das

Im Verkehr mit Amerika

, A. Die Wortlänge ist festgeseßt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:

B. Die Wortlänge ist festgeseßt auf e

10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: e [3

Wort- tare e [3

B. Die Wortlänge ist festgeseßt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit :

Wort- taxe M | S

B. Die Wortlänge ist festgeseßt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Wort- taxe M |

Deutschland (D) (R0) (MP)

Betschuanaland: Anstalten d. British South | African Tel. Comp. 9/10 u. Betschuanaland, |

Afrika, Westküste (westliher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal ; (MP), ausge- nommen Canarische Inseln u. Senegal :

Benguela.

Bissao und Bolama 4 Canarishe Inseln (via Cadix) Gabon (Gaboon)

Grand Bassam

Konakry

Kotonou (Porto novo)

Loanda

Mossamedes

Ee an Thome A Senegal (via Teneriffa) 4 übrige Länder \#. unter B. Afrika. Algerien und Tunis (D) (RO) (MP).. Belgien (D) (RO) (MP) Boonien-Serzogetoma (D) (RO) (MP) . Bulgarien u. Ost-Rumelien (D)(RO)(MP) Dänemark (D) (RO) (MP) rankreih (D) (RO) (MP) ibraltar Griechenland (D) (RO) (MP) Großbritannien und Jrland Italien (D) (RO) (MP) Luxemburg (D) (MP) Malta Marokko: Tanger (D) (RO) Montenegro Niederland (D) (RO) (MP) Norwegen (1D) (RO) (MP) Oesterreich-Ungarn (D) (RO0) (MP). Portugal (D) (RO) (MP) Rumänien (D) (RO) (MP) Rußland (D) (MP) europäisches u. kaukasisches Schweden (D) (RO) (MP) Schweiz (RO) (MP) Serbien (D) ¿ Spanien und die spanischen Besißungen an der nordafrikanishen Küste (D) (RO) Tripolis (D) (RO) (MP) i Türkei, ausges{l.Ost-Numelien(\.Bulgarien) (D) (RO) (MP)

B. Die Wortlänae ist festgeseßt auf 10 Budstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit :

Afrika,Süd- oa „ausgen.engl.Kol. : , Durban in Natal (östliher oder westlicher

übrige Anst. in Nata ferner Cap-Kolonie (mit West-Griqua- | land) Oranje- Freistaat u. Süd-Afrik. | Republik (Transvaal) (östliher oder | westlicher Weg) |

Afrika, Ostküste e E (RO)

(MP), ausgenommen englische Kolonien :

Affsab

Deutsch-Ostafrika

Mealindi

Massaua

Mozambique u.Lourenço-Marques(Delagoa-

A 5 On

I 0 I C E

oor

Zanzibar u. Mombassa

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Accra (Goldküste)

Addah, Cape-Coast-Castle, Elmina, Pram- Pram, Quittah, Salt -Pond und

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Canton, Fumen, Shameen, Sharppeak, Whampoo, Wusung und Macao übrige Anstalten . Cochinchina u. den annamitishen Anstalten an-Tiet, Phan-Ny, Phan-Ranh, Nha- rang (via Bushire, Moulmein) (RO)(MP) Columbien (via Galveston) (RO): Buena- ventura übrige Anstalten Corca: (D via Amur) (RO0) (MP): Séoul (Kjöng) (via Amur, Tsu-shima oder Amur, chines. Landlinien) Fusan (via Amur, Tsu-shima) Genzan (via Amur, Tsu-shima)_ S? (via Shanghai, chinesishe Land- inien L (via Shanghai, chinesishe Land- inien) ( Pingyang (via Shanghai, chinesische Land- linien) Costa Rica (R0)

innebah

Ecuador (via Galveston) (RO0)

Bathurst (Senegambien)

Bonny u. Braß (Nigerdelta)

Lagos (Sklavenküste)

Sierra Leone . übrige Länder st. u. A. Afrika. E

|Unnam, ausgenommen die unter Cochinchina gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) 24

u (RO) (MP) : Aden, Perim u. Hedjaz

emen

Argent. Republik (via Pernambuco oder

alveston) (RO)

Australien (via Bushire, Nene: ; Süd-Ausftralien (MP) u. West-Australien Victoria (RO) (MP)

Neu-Süd-Wales 9201 Tasmania Queensland 101 Neu-Seeland (RO) 2 90|[Bolivien (via Galveston) (RO) - 5 D

5

Ee

Brafilien (via Pernambuco) (D) (MP): *) Pernambuco (Recife) übrige Anstalten

*) nach allen Anstalten Brasiliens ia Gal- veston 6,35 M.

Cap-Verdische Juselu A (RO) (MP): St. Vincent, Insel San Thiago, Insel

China (D via Amur) (RO) : ongkong, Amoy, Foohow, Gutslaff,

5 9

Chile (via Galvefton) (RO) 35

Shanghai 7|—- “Verlag der Königlichen Expedition des- Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß: Staats-Anzeigers (S ch olz).

Egypten: (via Triest) R 4 (MP) I. Region II. Region Suakim, via Kabel Suez-Suakim Guatemala und Honduras (RO0) Guyana, British- (via Key West, Ja- maica) (RO)

Guyana, Frauz.- (via Key West, Haïti)

(RO): Cayenne übrige Anstalten

„Guyana, Niederländ.- (via KeyWest) (RO) Indieu (via Bushire) (RO) (MP): Britisch-

Indien Birma Ceylon Isthmus von Panama (RO) apan (D) (RO) Madeira (D) (RO) (MP)

5||Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang)

(RO) (MP) : Ielebu Malacca, britis erat elängor Sungei Ujong Mexico (RO0): Chihuahua City, Guaymas s. Matamoros in Tamaulipas

übrige ‘Anstalten

übrige Anstalten

übrige Anstalten

onterey, Sabinas, Saltillo, Sauz Mexico City, Tampico u. Veracruz City

Nicaragua (RO): San Juan del Sur

740 8 20

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1/85 2/60 2/75 5/15

__(RO) (MP):

übrige Inseln

Paraguay (via P (RO)

Pers. Golf (via übrige Anstalten

Luzon (Mani

Bokbara Salvador (RO): übrige Anstalten

(RO)

Bahama-Ins.

Barbados

Curaçao Dominica (klein Grenada Guadeloupe

Cap Haïtien

Jamaica

Marie-Galante

Martinique orto Nico

St. Croix St. Lucia St. Thomas

9/40

Trinidad, Infel

Penang (via Bushire) (RO) (MP) Persien, aus\{l. der Anstalten am Pers. Golf

(MP) Bushire

Peru (via Galveston) (RO) - Doi ppc Busen (D via Amur) (RO): L a | Rußland, asiatishes (D) (MP): :

1. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne-Udinsk II1. Region, östlich von demselben

Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). …. Singapore (via Bushire, Penang) (RO)(MP) Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) Uruguay (via Pernambuco oder Galveston)

Venezuela (via Haïti) (R0)- : Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch- Amerika (mit Bahama- u. Bermuda- Ins.) u. St. Pierre-Miquelon (RO0): Itew-York City (sämmtliche Anstalten) Bermuda (Insel) die übrigen Orte . Westindien (RO): Antigua

Cuba, und zwar: Qutana Haïti-San Domingo: Möle St. Nicolas Puerto Plata und übrige Anstalten ..

t. Christoph (St. Kitts)

St. Vincent (Westindien)

Niederl. Judien (via Bushire, Penang) |

6/15 6 65

6 35 5/10 1/25 Persien, Bushire) (RO0) |

2/45 3/65 6/35

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43 35 65 10 39 60 95 15

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ienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten .

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Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, „Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

N 2B

Deutscher Neichs-Anzeiger

und

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Königlich Preußischer

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlißÞh 4 A 50 . Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;

| |

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition |

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 4.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Landrath, Geheimen Regierungs-Rath von Born- stedt zu Friedeberg N.-M. den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, - i

dem Director des Real-:Progymnastums zu Spremberg Schmidt, dem evangelishen Pfarrer Heinrich zu Groß- Garz im Kreise Osterburg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Strecker zu Heiligenstadt und dem Rentmeister, Rechnungs-Rath Gennert zu Deynhausen im Kreise Minden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Polizei - Hauptmann Schilling, Vorsteher des Polizei-Schiffahrtsbureaus in Berlin, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse,

dem Ober- Telegraphen-Assistenten Behrens zu Braun- \hweig, dem Kämmerer Behnis zu Wittenberg, dem Ersten Buchhalter der Kämmerei-Hauptkasse zu Danzig Pieczent- kowski, dem Rector der 2. Gemeindeschule in Berlin Reckzey, dem Rector der 17. Gemeindeshule ebendaselbst Otte und dem Ersten Lehrer an der Stadtschule zu Joachimsthal im Kreise Angermünde Seiffge den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Lehrer und Cantor Kray zu Triebsees im Kreise Grimmen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie

dem Lehrer Schriefer zu Hüttenbush im Kreise Oster- holz und dem Schußmann a. D. Scheibel zu Warmbrunn im Kreise Hirschberg, bisher zu Berlin, das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :

den nahbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeutkreuzes erster Klasse des Groß- herzoglich badishen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Präsidenten des Reichs-Eisenbahn-Amts Dr. Schulz;

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des

Königlich schwedischen Nordstern-Ordens:

dem Geheimen Ober - Postrath Krätke, vortragendem Nath im Reichs-Postamt ; sowie

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich \hwedishen Wasa-Ordens: dem Postmeister König zu Honnef.

Deutsches Reich.

Bel anntma Gun

betreffend Beschränkung der Einfuhr undDurchfuhr aus den Niederlanden.

Jn Veranlassung der weiteren Ausbreitung der Cholera in den Niederlanden wird hierdurh die Einfuhr und die Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern mit Ausschluß der Wäsche und Kleider von Reisenden —, ferner von Hadern und Lumpen aller Art, von Obst, frishem Gemüse, Butter und sogenanntem Weichkäse us den Niederlanden für das hamburgishe Staatsgebiet ver- oten.

uwiderhandlungen werden in Gemäßheit § 327 des

Strafgeseßbuchs mit Gefängniß bestraft. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 30. September 1892.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Dr. phil. Wilhelm Reiß zu Charlottenburg den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, und dem Zweiten Bürgermeister Dickhuth zu Breslau, aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Communaldienst, den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, sowie y dem Kreis-Schulinspector Fie ph Hoffmann zu Trier bei seinem Ausscheiden aus dem activen Staatsdienst den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths viertcr Klasse zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Communal-Landtag der Hohenzollernschen Lande zum 23. Oktober d. J. nah der Stadt Sigmaringen zu berufen.

Insertionspreis für den Raum eine Druckzeile 30 4. | Juserate nimmt an: die Königliche Expedition |

Staats-Anzeiger.

des Deutshen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Montag, den 3. Oltober, Abends.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Bromberg unterstellten Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt zu Posen ijt die Verwaltung und Betriebsleitung der Eisenbahn von Mogilno nach Strelno nach ihrer demnächstigen Betriebs- eröffnung innerhalb der den Königlichen Eisenbahn-Betriebs- ämtern durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn-Verwaltung zu- gewiesenen Befugnisse übertragen worden.

Berlin, den 28. September 1892.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Austrage: Siegert.

————

Dem der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Bromberg unterstellten Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt zu Königs- berg i. Pr. ist die Verwaltung und Betriebsleitung der Eisenbahn von Tilsit nach Stallupönen nah ihrer demnächstigen Betriebseröffnung innerhalb der- den Königlichen Eisenbahn-Betriebsämtern durh die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn- Verwaltung zugewiesenen Befugnisse übertragen worden.

Berlin, den 30. September 1892.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. SYtelen.

Der Regierungs- und Baurath Pescheck in Frank- furt a. D. ist als Oderstrom-Baudirector an das Königliche Ober-Präsidium zu Breslau verseßt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. ___ Der Gymnasial-Director Dr. Müller in Hohenstein ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Tilsit verseßt worden.

Evangelischer Ober-Kirchenrath. Der bisherige Kanzlei-Diätar Baetge beim Königlichen Consistorium in Magdeburg ist zum Geheimen Kanzlei-Secretär beim Evangelischen Ober-Kirchenrath ernannt worden.

Belanntmahunag:

Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Herren Minister des Jnnern, für Handel und Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und der geistlichen, Unterrichts- und der Medizinal-Angelegen- heilen vom 20. September d. Z. und im Nnschluß an meine Bekanntmachung vom 26. September d. J. bringe ih hierdurch zur Kenntniß, daß zur gesundheitlichen Ueber- wachung des Schiffahrts- und Flößereiverkehrs an der Oder

und Warthe aufwärts und abwärts —, abgesehen von der {

bereits eingerihteten Oder-Controlstation T zu Garz a..O., folgende Controlstationen errichtet worden sind:

1) Dder-Controlstation Il in Schwedt a. O.

Oderstromstrecke von Nipperwiese bis Hohensaathen. Vorstand: Stabsarzt Dr. Rieder.

2) Oder-Controlstation Il in Küstrin. Oderstromstrécke von Hohensaathen bis Lebus.

BOLr tand, pv. Urzt Dr. Jonfcher mt Unter- stüßung durch die Aerzte Dr. Loriesohn und Assistenz-Arzt Dr. Bieck.

3) Oder-Controlstation IV in Frankfurt a. O.

Oderstromstrecke von Lebus bis zur Einmündung des Friedrih-Wilhelms-Kanals. : BOUstano: pr. Ait Yy. Naschdorf mit Unter- stüßung durch den pr. Arzt Dr. Baswiß.

4) Oder-Controlstation Ÿ in Fürstenberg a. O. mit Neben-Controlstation für den Oder-Spree-Kanal bei Schleuse O.

Oderstromstrecke vom Fricdrih-Wilhelms-Kanal aufwärts und Oder-Spree-Kanal. ; Vorstand: Stabsarzt Dr. Groebenschüß mit Unterstüßung durch die pr. Aerzte Dr. Brandt

und Dr. Maire.

5) Warthe-Controlstation T in Küstrin. Warthe von der Mündung aufwärts bis Fichtwerder. BOLtand. r. Art Dr, WitMhert. Mil Unter- stüßung durch den pr. Arzt Dr. Nieprasch jun. 6) Warthe-Controlstation Il in Landsberg a. W.

Wartke von Fichtwerder aufwärts. Vorstand: Stabsarzt Dr. Appelius.

1592.

Außerdem is zur gesundheitlihen Ueberwachung des Schiffahrtsverkehrs auf der Uecker eine _ Nebén-Controlstatiion „Am Ueckerkanal errichtet worden. O Vorstand: Assistenz-Arzt Dr. Groddeck zu Uecker- münde. Die von hier aus mit Anweisung versehenen Stations- Vorstände haben ihre Anitsgeschäfte bereits übernommen. Stettin, den 1. Oftober 1892. L ___ Staatscommissarius für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Oder. Muller:

BebanntmaP Un g

Die neuen Zinsscheine Reihe II1 Nr. 1 bis 8 nebs An- weisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe 1V zu den Schuldverschreibungen Litt. E und F der 34%igen An- leihe der vormals fceien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 1846, wovon der erste Zinsschein Litt. F am 1. Januar 1893 und der erste Zinsschein Litt. E am 1. Juli 1893 fällig wird, werden vom 1. September 1892 ‘ab voñ der Königlichen Kreis- e Frankfurt a. Main während der üblichen Dienststunden aus- gegeben.

Es können diese Zinsscheine auch bei den Königlichen Regierungs- Hauptkassen bezogen werden, in twoelchem Falle die alten Zinsfchein- Anweisungen, nah den Littera getrennt, mit einem dovvelten Ver? zeihnisse bei diesen Kassen einzureihen sind. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleih zurückgegeben und ist bei Aushändigung des neuen Zinsscheine wieder abzuliefern ; über die neuen Zinsscheine und Zinsschein-Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

Formulare zu den Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsfchein- Anweisungen abhanden gekommen sind.

In diesem Falle find die betreffenden Documente an den König- lichen NRegierungs-Präftdenten in Wiesbaden mittels befonderer Ein- gabe einzureihen. Die entstehenden Portokoften haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen.

Wiesbaden, den 10. August 1892.

Der Regierungs: Präsident. In Vertretung : Opis.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, aus der Neumark.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 3. Oktober.

Auf mehreren Strecken des Staatseisenbahnnezes- hat nah dem am 1. d. M. in Kraft getretenen Winterfahrplan eine Verminderung der Personenzüge stattgefunden. Diese Maßregel erschien geboten, da die aufgehobenen Züge selbst während der lebhaften Reijezeit des Sommers nur von einer sehr geringen Anzahl von Personen benußt wurden. Hier- nach mußte angenommen werden, daß ein allgemeines Be- dürfniß des öffentlihen Verkehrs für die dauernde Beibehal- tung dieser Züge nicht O sodaß die Aufwendung erheb- licher Kosten für die fernere Beförderung so gering benußter Züge nicht zu rehtfertigen gewesen wäre.

Die vorübergehende Einschränkung des Zugdienstes, welche durch die außerordentlihe Verminderung des Reise- verkehrs auf einzelnen Strecken nah dem Ausbruch der Cholera geboten war, wird angesichts der erfreulihen Abnahme der Epidemie, wie zu hoffen, demnächst ganz oder doch zum größten Theil wieder rückgängig gemacht werden können.

Die Nr. 19 der „Amtlichen Nachrihten des Reichs- Versicherungsamts“ vom 1. Oktober d. J. enthält folgende bemerkenswerthe Recursentscheidungen : ;

Ein in einem Kohlenbergwerke beschäftigter Arbeitsbursche hatte verschentlih die Pulverbüchse eines Kohlenhauers umgeworfen. Beim Aufsammeln des auf die Erde verschütteten Pulvers nahm der Arbeitsbursche einige Pulverkörner an sih und legte sie auf seine in dec Nähe befindlihe Wetterlampe. Bald darauf explodirte das Pulver an der Lampe, entzündete auch das Pulver in der Büchse und verleßte den Arbeitsburshen erheblich. Das Recursgeriht hat den Arbeitsburshen in Ueber- einstimmung mit dem Shthiedsgeriht eine Unfallrenie