1892 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Dücker in Altona im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Kiel, mit An- weisung seines Wohnsißes in Altona, und der Rechtsanwalt Mues in Soest im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsißes in Soest.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Justiz-Rath Krawinkel aus Witten bei dem Landgericht in Bochum, der Nechtsanwalt Bang aus Wesel bci dem Amts: geriht in Hünfeld, der Rechtsanwalt Sommer aus Zörbig bei dem Amtsgericht in Bitterfeld, der Rechtsanwalt Paul Schmidt aus Belgard bei dem Land- und Amtsgericht in Stettin, dieGerichts-Assessoren Dr. Schinkel und Dr. Alphons Alexan der bei dem Landgericht T in Berlin und der Gerichts- Assessor Graf von Zech bei dem Landgericht in Wiesbaden.

Der Amtsgerichts-Rath Schramke in Neustadt i. Westpr., der Erste Staatsanwalt, Geheime Justiz-Rath Moritz in Wiesbaden und der Rechtsanwalt Dr. Maercker in Frank- Furt a. M. sind gestorben.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft , Domänen und Forsten von Heyden, aus Oberschlesien:

Seine Excellenz der Unter-Staatssecretär im Justiz- Ministerium, Wirklihe Geheime Rath Dr. Nebe-Pflug- ftacdt, von Urlaub:

der Ober-Berghauptmann und Ministerial-Director im Ministerium für Handel und Gewerbe Freund, von Saar- brüdcken.

Nichtamtliches.

Deutsches Rei.

Preußen. Berlin, 22. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und Konig fuhren gestern früh um 9 Uhr mit Sonderzug von Wildpark nah Berlin und besuchten hier die Ateliers der Bildhauer Schott, Professor Encke und Baumbah. Um 10 Uhr 40 Minuten begaben Sich Seine Majestät vom Bahnhof Friedrichstraße mit Sonderzug nah Rummelsburg und wohnten dort der Einweihung der Erlöser: Kirche bei. Die Nüfahrt erfolgte von Kieß-Rummelsburg aus um 12 Uhr 30 Minuten wieder mit Sonderzug nah Bahnhof Friedrichstraße. Von hier besuchten Seine Majestät noch die Gnaden-Kirhe im In- validenpark. Nachmittags um 4 Uhr kehrten Seine Mazestät von Berlin nah der Wildparkstation und dem Neuen Palais zurück. Abends empfingen Allerhöchstdieselben auf dem Bahn- hof in Potsdam um 6 Uhr 29 Minuten Jhre Königlichen Hoheiten den Großherzog und dic Großherzogin von Mecklen- burg-Streliß und um 9 Uhr 50 Minuten Seine Königliche Hoheit den Prinzen und Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Prinzessin Leopold von Bayern sowie Jhre Konig- lichen Hoheiten den Herzog und die Herzogin Karl Theodor in Bayern und geleiteten die Höchsten Herrschaften nah dem Stadtschloß. :

Heute Vormittag um 10 Uhr empfingen Seine Majestät JZhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden auf der Wildparkstation.

Jn ciner Sonderausgabe haben wir heute Morgen um 8 Uhr folgende Mittheilung veröffentlicht :

„Setne Majestät der Kaiser und König haben aus Anlaß der Geburt der Prinzessin-Tochter Allergnädigst geruht, einer Anzahl weiblicher Personen, welche si gegen die Straf- geseße vergangen hatten, die verwirkten, noch unvollstreckten Freiheits- und Geldstrafen zu erlassen.

Jn Ausführung dieses Allerhöchsten Gnadenactes, welcher mehr als 400 wegen Verbrehen und Vergehen verurtheilte Personen aus allen Theilen der Monarchie umfaßt, sind die in Strafhaft befindlihen Verurtheilten heute Morgen in Frei- heit gesezt worden.“

_Nach den im Reichs-Versicherungsamt angefertigten Zufammenstellungen, welche auf den von den Vorständen der Znvaliditäts- und Altersversicherungsanstalten und der zuge- laffenen besonderen Kasseneinrihtungen gemachten Angaben be- ruhen, betrug am 30. September 1892 die Zahl der seit dem JZukrafttreten des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- geseßes erhobcnen Ansprüche auf Bewilligung von Alters- rente bei den 31 Versiherungsanstalten und den 9 vorhandenen Kafsseneinrichtungen 215 142. Von diesen wurden 167 389 Rentenansprüche anerkannt und 38 869 zurückgewiesen, 4463 blieben unerledigt, während die übrigen 4421 Anträge auf anderc Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den er- hobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien 24 546, Ostpreußen 20 200, Brandenburg 16 375, Rheinprovinz 14 449, Hannover 12520, Sachsen-Anhalt 11992, Posen 11 393, Schleswig-Holstein 8238, Westfalen 8118, Westpreußen 8012, Pommern 7247, Hessen-Nassau 4687, Berlin 2283. Auf die 8 Versicherungs- anstalten des Königreihs Bayern kommen 21 648 Alters- rentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 8912, Württem- berg 4800, Baden 4043, Großh. Hessen 3814, beide Mecklen- burg 4347, Thürin; ishe Staaten 4473, Oldenburg 756, Braunschweig 1511, Hansestädte 1407, Elsaß-Lothringen 6486 und auf die 9 zugelassenen Kassencinrihtungen insgesammt 2894.

Die Zahl der während desselben Zeitraums erhobenen Ansprüche auf Bewilligung von Jnvalidenrente betrug bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 zugelassenen Kassen- einrichtungen insgesammt 28481. Von diesen wurden 11 477 Rentenansprüche anerkannt und 11 064 zurückgewiesen, 4525 blieben unerledigt, während die übrigen 1415 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den erhobenen Znvalidenrentenansprühen ent- fallen auf Schlesien 4094, Ostpreußen 2472, Rhein- provinz 2185, Hannover 1501, Westpreußen 1409, Branden- burg 1333, Sachsen-Anhalt 1182, Posen 1077, Pommern 958, Westfalen (96, Hessen-Nassau 637, Schleswig-Holstein 404, Berlin 398. Auf die 8 Versicherungsanstalten des Köni reichs Bayern fommen 3689 „znvalidenrentenansprüche, auf das Königreih Sachsen 935, Württemberg 792, Baden 815, (Sroß-

Staaten 461, Oldenburg 59, Braunschweig 164, Dane: städte 126, Elsaß-Lothringen 624 und auf dic 9 zugelassenen Kasseneinrihtungen zusammen 1729.

Unter den Personen, die in den Genuß der Jnvaliden- rente traten, befanden sich 395, welche bereits vorher eine Altersrente bezogen.

Die Börsen-Enquéête-Commifssion hat in der Zeit vom 10. bis 21. d. M. unter Vorsiß des Reichsbank - Präsi- denten Dr. Koch, nahdem noch einige Sachverständige der Fondsbörse gehört worden waren, die bisherigen Ergebnisse einer Vorberathung unterzogen. Auf Grund der Vorträge von Referenten und Correfcrenten wurden zunächst die Fragen des Emissionswesens (Frage 1a—k des Fragcbogens) jowie des Terminhandels bezw. Differenzgeschäfts (Frage 2—8). erortert

Die gefaßten Beschlüsse werden später ciner zweiten Lesung unterworfen werden. Am Montag beginnt die Vernchmung der Sachverständigen der Productenbörse und zwar zunächst des Kaffechandels. Darnach wird beabsichtigt, zur Berathung der Frage der Cursfesistellung und des Maklerwesens, sowie der Börsenorganisation und des Commissionsgeschäfts über- zugehen.

Das Gese über die Besezung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Communa l- verbände mit Militäranwärtern, vom 21. Juli 1892, ist mit dem 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten. Zur Ausführung des Gesezes hat der Minister des Jnnern im Einverständnisse mit dem Kriegs - Minister ausführliche Weisungen ertheilt, in denen namentlich der Kreis der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen des näheren um- schrieben wird.

Das Geseg betrifft die Besezung von Subaltern- und Unterbeamtenstellen. Welche solher Stellen und in welcher Anzahl diese den Militäranwärtern vorzubehalten find, ist nah S 14 von den Communalaufsihtsbehörden festzustellen. Es könnten Zweifel darüber entstehen, ob Personen, welche in den gewerblihen Unternehmungen der Communal- verbände beschäftigt werden, überhaupt Beamte seien und ob folglich die Stellen dieser Personen bei der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamitenstellen der Communalverbände von vornherein ausscieden oder nicht. Wie das Königliche Ober-Verwaltungsgericht in seiner Ent- scheidung vom 20. November 1891 zutreffend ausgeführt hat, „kann die Eigenschaft von Gemeindebeamten und mittelbaren Staatsbeamten auch solhen im Dienste der Stadt stehenden Personen zukommen, die keinerlei obrigfeitlihe Befugnisse aus- üben, sondern ledigli in industriellen oder sonstigen rein wirth- schaftlihen Betrieben der Stadtgemeinde thätig sind“. Hieraus folgt, wie das Ober-Verwaltungsgericht weiterhin dargelegt hat, nicht, daß alle diejenigen, welche eine Gemeindebehörde zu Diensten innerhalb eines abgegrenzten (Geschäftsbereichs beruft, allein hon aus diesem Grunde Gemeindebeamten sind. Die Besorgung der Geschäfte kann auch ledigli als privatrehtlihe Verpflichtung durch Vertrag übertragen werden, und dies ist bei der Ueber- tragung von Geschäften in den gewerblichen Unternehmungen der communalen und weiteren Verbände nicht selten der Fall. Ob in Fällen dieser Art ein Beamten- oder ein privatrechtliches Dienstverhältniß besteht, ist in jedem einzelnen Falle eine wejfentlich thatsächhliche Frage, deren Beantwortung vornehmlich von der Würdigung derjenigen Umstände abhängt, in denen der Wille der Betheiligten einen erkennbaren Ausdruck ge- funden hat.

Welche Beamtenstellen sodann als Subaltern- und Unter- beamtenstellen zu erachten sind, ist im allgemeinen aus der Analogie der Festsezungen über die den Militäranwärtern im preußishen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen zu be- antworten, insbesondere im Hinblick auf das durch den Allerhöchsten Erlaß vom 830. Juni 1885 genehmigte Stellenverzeihniß und dessen Nachträge. Ferner wird grund- fäßlich davon auszugehen sein, daß diejenigen Stellen, deren Jnhabern cine selbständige Verwaltung übertragen ist, niht zu den Subaltern- und Unterbeamtenstellen zu rech- nen sind. Es gilt dies z. B. von den Stellen der Vorsteher der Zrren-, Heil- und Pflegeanstalten, der Blinden-, Taub- stummen-, Besserungs- und Erziehungsanstalten, der commu- nalen Kur- und Bade-Etablissements, ferner der Branddirectoren, Standesbeamten, Polizei-Jnspectoren und -Commissare. Soweit hiernah_ das Geseg auf Beamtenstellen überhaupt Anwendung findet, ist es unerheblich, ob die Stellen etatsmäßige oder nit etatsmäßige sind.

Aus) ch ließ lich mit Militäranwärtern zu bejegen sind die Stellen im Kanzleidienst und sämmtliche Stellen, deren Ob- liegenheiten im wesentliheninmechanischen Dienstleistungen bestehen. Bei der Berathung der Regierungsvorlage im Herren- hause ist cine Entscheidung darüber in Anregung gebracht worden, ob die Stellen der Polizei-Sergeanten als solche anzusehen sind, deren Obliegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen und die daber gemäß S 3 des Geseßes ausschließzlih mit Militär- anwärtern zu besegen sind. Bisher dürfte bei den Verwaltungs- behörden im allgemeinen davon ausgegangen worden sein, daß die Stellen der Polizei-Sergeanten zu denjenigen zu renen eien, deren Obliegenheiten im wesentlihen in mechanischen Dienstleistungen bestchen. Es soll aber erwogen werden, ob in den dazu geeigneten Fällen einzelne Stellen der Polizei-Wacht- meister und Polizei-Sergeanten in den Communalverbänden, analog der im Stellenverzeichnisse vorgesehenen Ausnahme wegen des im Criminaldienste verwendeten Personals, von der ias Gat Beseßung mit Militäranwärtern auszunehmen ind.

Mindestens zur Hälfte sind mit Militäranwärtern zu be- seßen die Stellen der Subalternbeamten im Bureau- dienste. Es gehören hierhin namentlich die Stellen im Journal-, Negistratur-, Expeditions-, Calculatur- und Kassendienste. Von der Regel ist im Geseß eine Ausnahme für die Stellen nachgelassen, für die eine besondere wissenschaft- lihe oder technische Vorbildung erfordert wird. Zu diesen leßteren Stellen sind diejenigen der Secrectäre in größeren Communalverwaltungen, insbesondere auch der Kreis- aus\chuß-Secretäre ebensowenig zu rechnen, wie nah den „Grundsäßen“ die Stellen der Secretäre bei den Ober- Präfidien und- Regierungen. Dagegen / werden die beregten Stellen gleih den Stellen der Secretäre bei den Ober- Präsidien 2c. den Militäranwärtern nur im Wege des Auf- rüdens zugänglih zu machen sein. Im übrigen macht der

betrifft, darauf aufmerksam, daß dem Titel welcher einem Beamten gegeben wird, keine entscheidende Bedeutung für die Frage, in welher Weise die Bestimmungen des Ge sezes auf den Stelleninhaber in Anwendung zu bringen find beizulegen ist; entsheidend sind die Functionen, welche derx Stelleninhaber zu erfüllen hat. Es ergiebt ih hieraus, daß die Stellen solher Stadtsecretäre, die, wie es vielfach in fleineren Communalverbänden der Fall ist, vornehmlih mit den untergeordneteren Geschäften im Bureaudienst beauftragt sind, niht zu denjenigen gerehnet werden dürfen, die nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, daß diese den Militär- anwärtern vielmehr ohne eine folhe Einschränkung zugänglich sein müssen.

Nach § 8 des Geseßes sind Stellen, welhe den Militär- anwärtern nur theilweise (zur Hälfte u. \. w.) vorbehalten sind, bei eintretenden Vacanzen in ciner dem Antheilsver- hältnisse entsprehenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civilpersonen zu beseßen, also in denjenigen Fällen, in welchen die Hälfte der Stellen den Militäranwärtern vor- behalten ist, abwehselnd mit Militäranwärtern und Civil- perjonen. Die Bedeutung dieser Vorschrift tritt flar zu Tage, fobald beispielsweise der Fall berüsihtigt wird daß die Zahl der Stellen, welche den Militäranwärtern zur Hâlfte vorbehalten ist, cine ungerade ist. Wenn Stellen dez Militäranwärtern z. B. zur Hälfte vorbehalten sind und eine

vacant gewordene Stelle, die nah der bestehenden Reihenfolge mit einem Militäranwärter zu beseßen sein würde, mit ciner Civilperson beseßt wird, weil die Beseßung mit einem Militär- anwärter mangels einer Bewerbung nicht ausführbar ist, o darf die nächste frei werdende Stelle wiederum mit einer Civilperson besegt werden.

Die aus Militäranwärtern hervorgegangenen Subaltern- und Unterbeamten im Communaldienste find Linen besonderen Beschränkungen im Aufrücken in höhere Stellen unterworfen. Es wird daher diesen Beamten Gelegenheit zur Erwerbung der Befähigung für das Aufrücken in höhere Dienststellen zu bieten sein. Jm übrigen erscheint es niht zweifelhaft, daß das Geses auch in Bezug auf dic ehemaligen Militäranwärter den Communalverbänden freie Hand darin gelassen hat, welche ihrer Subaltern- und Unterbeamten sie in höhere oder beser dotirte Stellen aufrücken laßen wollen.

Nach dem Runderlaß vom 2. Zuni d. J. erfolgt dic Auszahlung der Unterstüßungen für die Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mann- shaften durch die Kreiskassen. Hierunter sind nach einer neueren Verfügung nicht die Königlichen Kreiskassen, sondern die Kreis-Communalfkassen zu verstehen, da nach S 4 des hierbei zur Anwendung kommenden Geseßes vom 2. ¿Februar 1888 die Kasse des Lieferungsverbandes d. h. des Kreises zur Gewährung der erforderlihen Vorschüsse verpflichtet ist.

Der Königliche Gesandte am württembergishen Hofe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Saurm a-Jelt \ch ijt von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nah Stuttgart zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

S. M. Kreuzer „Falke“ , Commandant Corvetten- O

Capitän Beer, ist am 21. Oktober in Plymouth eingetroffen.

Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 21. bis 22. Oktober, Mittags, gemeldete Cholera-Erkrankungs- und Todesfälle:

Datum: 19./10.} 20./10./5

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Hamburg.

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Vereinzeltc Erkrankungen:

Regierungsbezirk Schleswig: in der Stadt Alton und einem Orte des Kreises Pinneberg 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.

Regierungsbezirk Magdeburg: die beiden gestern gemeldeten Erkrankungen in cinem Orte des Kreises Wanz- leben verliefen tödtlich.

_ Regierungsbezirk Marienwerder: in der Stadt Kulm 1 Erkrankung (eingeschleppt).

. Cassel, 22. Oktober. Die hier versammelte kurhes!i- ¡he Landes-Synode hat dem „W. T. B“ zufolge dem Gejseß, betreffend den allgemeinen Buß- und Bettag, zu- gestimmt. Ferner hat die Synode, nah dem „Hann. Cour“, folgenden Antrag angenommen: „Die Synode ersucht das Königliche Consistorium, dahin Verfügung zu treffen, daß a. an den leßten drei Sonntagen eines jeden Kirchenjahres der Gottesdienst in Lied und Gebet, Schriftlesung und Predigt auf die legten Dinge: Tod und Gericht, Wiederkunft des Herrn, Auferstehung der Todten und ewiges Leben gerichtet, h, insbesondere der he Sonntag des Kirchenjahres zum Gedächtniß der Entschlafenen bestimmt und hierbei der Gemeinschaft der streitenden und der triumphirenden Gemeinde gedacht werde.“

__ Sigmaringen, 22. Oktober. - Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Herzogin von Edinburg ist mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria, der Braut Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ferdinand, Thronfolgers von Rumänien, gestern hier eingetroffen. Scinc Königliche Hoheit der Herzog von Edinburg hat heute [ruh die Nückreise nah London angetreten.

Sachsen. f _ Dresden, 20. Oktober. Wegen Ablebens Seiner Koniglichen Hoheit des Prinzen Beider Sizilien und Grafen von Trapani Franz de Paula von Bourbon wird, wic das amtliche „Dresdner Journal“ mittheilt, am Königlichen H ofe auf eine Woche, vom 21. bis mit 27. d. M, Trauer

herzogthum Hessen 342, beide Medlenburg 299, Thüringische

ministerielle Erlaß, was insbesondere die Stadtsecretäre

angelegt.

Württemberg.

Stkutigart, 21. Oktober. Aus Schloß Friedri chs- hafen ift heute Vormittag nachstehendes Bulletin über das Befinden Jhrer Majestät der Königin-Wittwe hier ein-

troffen: ge N Mojestät haben in den leßten 24 Stunden ziemli viel ges{lummert, aber der Schlaf ist durch Beklemmungen und das häufige Bedürfniß. die Lage zu wechseln, sehr gestört. Heute früh große Mattigkeit. Herzthätigkeit befriedigend. Dr. Stiegele.

Ein soeben publicirter Erlaß der Königlihen Cult- Ministerial-Abtheilung für Gelehrten- und Realschulen bestimmt, daß bis us weiteres von Mitte November bis Mitte Februar der Unterricht erst um 81/2 Uhr zu beginnen hat, aber dessenungeachtet um 12 Uhr geschlossen wird. Der Verlust einer halben Stunde Unterrichtszeit ist auf die zwei ersten Lectionen in der Weise zu vertheilen, daß jede nur 3/, Stunden dauert.

Vaden.

Karlsruhe, 20. Oktober. Die „Karlsruher Zig.“ schreibt: Seine Königliche Hoheit der Großherzog mußte auch gestern den ganzen Tag zu Bett bleiben, da der fatarrhalishe Zustand immer noch nicht abgenommen hat. Die legte Naht war fehr gut und Seine Königliche Hoheit fühlte heute eine Besserung in Höchstseinem Befinden, sodaß Höchstderselbe Mittags aufstehen durfte, um mehrere Stunden außer Bett zuzubringen. Jnfolge dieses Unwohlseins mußte Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf die Absicht verzichten, der Einladung Seiner Majestät des Kaisers und Königs zu den Tauffeierlichkeiten in Berlin am 22. d. M. zu folgen, und konnte sich nur mit Bedauern dieser Nothwendig- feit, die Reise aufzugeben, fügen.

Mecklenburg-Schwerin.

Schwerin, 21. Oktober. Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie und Jhre Hoheit die Herzogin Elisabeth haben sich heute Morgen nah Potsdam begeben, um dort an den Tauffeierlichkeiten der Kaiserlihen Prinzessin theilzunehmen.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Weimar, 21. Oktober. Von den Gästen, die aus An- laß der goldenen Hochzeitsfeier Jhrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin hier geweilt haben, ist nur noch Jhre Hoheit die Prinzessin Reuß hier anwesend infolge der Erkrankung eines ihrer Söhne an einer leiten Erkältung. Jn einigen Tagen wird auch fie sich von ihren durhlauchtigen Eltern verabschieden. : i:

Die evangelishe Landessynode für das Großherzog- thum Sachsen, die im_September 1890 ihre Thätigkeit ver- tagt hatte, ist auf den 7. November wieder einberufen.

Der G roßherzog hat, wie die „Weim. Ztg.“ meldet, seinen Bibliothekar, den Dr. phil. Hermann Reichsfreiherrn von und zu Egloffstein unter Belassung in seinen bis- herigen Functionen zu seinem Cabinets-Secretär ernannt.

Sachsen-Altenburg.

Altenburg, 20. Oktober. Seine Durhlauhi der Prinz Ernst begiebt fih, wie der „Mgdb. Ztg.“ gemeldet wird, morgen zur Fortseßung seiner Studien von Jena nah Heidelberg, wo der Prinz ein Jahr zu bleiben gedenki, um sodann in das Heer einzutreten.

Hamburg.

Hamburg, 21. Oktober. Zum Director der Ham- burgishen Gefängnißanstalten hat der Senat an Stelle des verstorbenen Directors Streng den bisherigen Staatsanwalt in Beuthen O.-Schl. Dr. Gennat gewählt. Dieser wird sein neues Amt im nächsten Monat antreten.

Oefterreich- Ungarn.

Bei der in der gestrigen Sizung des ungarischen Unterhauses fortgesczten Debatte über die Feierlichkeiten bei der Enthüllung des Honved-:Denkmals kamen sieben Redner der Oppofitionspartei zum Wort. Rohonczy gab der Hoffnung Ausdru, daß sih die Honveds nicht dur die Oppo- sition irreführen lassen, sondern das Denkmal bekränzen würden. Auch der Landesausschuß der 1848er Honved-Ver- cine beschäftigte sich in ciner gestern abgehaltenen Versamm- lung mit der Denkmals-Angelegenheit. Der von dem Denkmals- Comité erstattete Bericht wurde an eine einzuberufende General- versammlung der Honved-Vereine überwiejen. Das Denkmal- Comité wird, wie verlautet, infolge dessen allen Eingeladenen, darunter auch dem Unterhause, anzeigen, daß wegen dieses Beschlusses des Landes-Ausschusses die Enthüllungsfeier am 2. November nicht stattfinden könne. Wie dem „W. T. B.“ aus Budapest von heute gemeldet wird, fordern sämmtliche Blätter der Opposition den Nücktritt des Cabinets, weil es die Krone und das Heer in der Denkmals-Angelegenheit engagirt habe, ohne sich der Mitwirkung der alten Honveds versichert zu haben. 1

Aus Reichenberg wird den „M. N. N.“ gemeldet, daß eine am Donnerstag Abend dort abgehaltene Versammlung von Mitgliedern der aufgelösten Eng ohne Unterschied der Parteistellung beschlossen hat, auf einen ecurs gegen die Auflösung zu verzihten und die Statthalterei um sofortige Ausschreibung von Neuwahlen zu ersuchen. Alle bisherigen Mitglieder sollen als Candidaten _neu auf- gestellt, die Wahl aber soll niht als Parteisache, sondern als Sache des Deutschthums im allgemeinen betrachtet werden. Wie das „Wiener Tagebl.“ erfährt, bereiten sowohl die deutsh- liberale Partei als auch die deutsh-nationale Vereinigung eine Jnterpellation an den Reichstag bezüglih der An- gelegenheit der Auflösung der Reichenberger Stadtvertretung vor. Die von dem Abg. Prade auf heute einberufene Wähler- versammlung ist dem „H. T. B.“ zufolge von der Behörde verboten worden.

Jn Aussee starb, österreichischen Blättern zufolge, am 20. d. M. das Herrenhausmitglied Sections-Chef Dr. Freiherr von Wehli: er war nach Hohenwart's Sturz zeitweiliger Leiter des Ministeriums des Jnnern.

Großbritannien und JFrland.

In Templemore hat am 17. d. M. die erste der von der „National Federation“ zu Gunsten der ausge- ¡riebenen Pächter organisirten grafshaftlihen BEL= jammlungen stattgefunden. Das Parlamentsmitglied John Dillon nahm den Vorsigz ein; anwesend warcn unter anderen Dr. Tanner, J. F. M'Carthy und P. J. O'Brien. Die

Versammlung faßte cinc Reihe von Beschlüssen, welche 4 anderen grafshaftlihen Conventionen unterbreitet _werden follen. Aus diesen Beschlüssen hebt die „Allg. Corr.“ folgende hervor : : :

1) Daß die Versammlung die Sache der ausgetriebenen Pächter auch fernerhin unterstüßen will. Zu diesem Behufe soll, wie in früheren Jahren, eine auf 3 Pence für je ein Pfund de? abgeshäßten Pachtwerths berechnete Summe beigesteuert werden, um die aus- getriebenen Pächter in den Stand zu *eßen, bis zu deren dur parla- mentarische Intervention oder privaten Vergleih bewirkten Wieder- einsezung in ihre früheren Pachtungen auszuharren. 2) Daß die Beisteuer am Sonntag, 30. Oktober, in jedem Pfarr- \prengel von eigens dazu ernannten Scriftfübrern und Kassirern des „Epicted Tenants* Fund“ erhoben werden soll. 3) Daß in der Ernennung der Morley'shen Commission, in der Auf- hebung der Zwangsacte und in der allgemeinen Haltung der liberalen Verwaltung ein günstiges und befriedigendes Anzeichen der Absicht Englands, Irland gegenüber in ehrliher Weise zu handeln, zu er- kennen sei; daß das irische Volk hinwiederum das Home Rule- Ministerium achafrihtig unterstüßen werde, um eine gerechte und dauernde Erfüllung der gerehtfertigten und nothwendigen For- derungen Irlands, seine eigenen Angelegenheiten zu verwalten, zu vers wirkliden. 4) Daß die irishe Nation sih wêgen des Resultats der leßten allgemeinen Wahlen zu beglückwünshen habe und die Versammlung von neuem ihr volles Vertrauen zu der parlamenta- rischen Partei unter der Führershaft Justin M'Carthy’'s hiermit kundgebe. 5) Daß hingegen die Spaltung in dem irishen Volke zu bedauern sei, namentlich die Halsstarrigkeit einer gewissen Partei, in einem Kampf zu beharren, der nur von üblen Folgen für die Nation begleitet sein könne. 6) Daß eine Herbsttagung des Parlaments der Home Rule-Sache geschadet haben würde, ohne die Angelegen- beit der aus8getriebenen Pächter zu fördern. 7) Daß die \{leckchte Ernte , e niederen Getreidepreise und die Schwierigkeit, Vieh und andere Producte zu verkaufen, die Hilfsguellen der irishen Landwirthe beinahe ershöpft bâtten, weshalb den Grund- eigenthümern anzurathen sei, den Pachtzins herabzuseßen. i englishen Gutsbesißer hätten es angesihts der in England berr- schenden landwirthshaftliden Notblage gethan, und obne eine folche Reduction würden die irishen Pächter den Winter eines so unglück- lihem Jahres niht überstehen fönnen. 8) Daß die Versammlung ihrem ernstliden Wunsch für die Freilaffung der politisden Ge- fangenen hiermit von neuem Ausdruck gebe, indem eine solhe Be- gnadigung nicht nur ohne Nachtheil für die Rechtsvflege, sondern

M or 2 = f Lon mi logar zum Vortheil des Staats geschehen würde.

Fran|teich.

Die Deputirtenkammer hat dem „D. B. D E

folge in ihrer gestrigen Sizung die Berathung der Schieds- gerihtsvorlage bis Artikel V durch Annahme erledigt. Dicse Artikel betreffen die Errichtung von Einigungs- und Schiedsrichter-Comités zwecks friedliher Beilegung von Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Ein Antrag des Deputirten Basly, den Schiedsspruh obligatorish zu machen, wurde in Betracht gezogen, die Berathung aber auf heute vertagt. Der italienische Botschafter in Paris Reßmann gerieth gestern nah einer Meldung des „W. T. B.“ bei einer Ausfahrt durch Scheuwerden des Pferdes in Lebensgefahr. Der Wagen wurde gegen eine Laterne geschleudert, doch blieb der Botschafter unverleßt.

Von Dakar in Senegambien sind laut Telegramm gestern fünfhundert Mann Truppen nah Dahomey abgesandt worden. Die Entsendung war, wie hinzugefügt wird, seit langer Zeit zum regelmäßigen Ersaß der Truppen in Dahomey vorgesehen.

RNuß:land und Polen.

Die von auswärtigen Blättern verbreitete Nachricht, daß der Verweser des Finanz-Ministeriums Witte und der Ober- Procurator des heiligen Synod Pobedonoszew in einer jüngst abgehaltenen Minister-Comité-Sigzung eine heftige Aus- einandersezung gehabt hätten, entbehrt laut Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg der Begründung. Der Ober-Procurator Pobedonoszew weilt zur Zeit gar nicht in St. Petersburg, sondern kehrt voraussichtlih erst im Laufe der nächsten Woche dorthin zurück, Er hat daher weder einer Minister-Comité-Sigzung beigewohnt, noch überhaupt an einer solchen theilnehmen fönnen.

Jtalien.

Die von dem Kriegs-Minister Gencral Pellour in Livorno gehaltene Rede (siehe die gestrige Nummer d. Bl.) wird in der Römischen Presse beifällig besprohen. Der „Popolo No- mano“ nennt sie ein klares militärishes Reformprogramm, welches das ganze Land befriedigen müsse.

Zum Prior der großen Karthause und zum General der Karthäuser ist dem Pariser „Univers“ zufolge Dom Michel, Prior der Karthause zu Velbonne, gewählt worden. Dom Michel stammt aus der Diöcese Laval, sein Familien- name ist Baglin.

Spanien. Wie die amtliche „Madrider Zeitung“ meldet, war das Befinden des Königs am Donnerstag ein befriedigendes.

Schweiz.

Den in Nr. 246 d. Bl. schon erwähnten Entwurf einer Convention, betreffend die Schaffung einer internatio- nalen Vereinigung zur Publikation von Staats- verträgen, hat der Bundesrath den auswärtigen Regie- rungen in einem Rundschreiben zur Kenntniß gebracht, welches nah dem Berner „Bund“, wie folgt, lautet:

Bern, den 4. Oktober 1892. Herr Minister!

Gure Excellenz kennt sehr wohl die vielfahen Schwierigkeiten, welche die Auffuhung des authbentishen Textes eines zwischen zwei fremden Staaten abgeschlossenen Vertrages fehr oft verursaht. Es kommt sogar vor, daß nah mübsamen und langwierigen Nachforschungen das verlangte Resultat den aufgewendeten Bemühungen nicht entspricht; unter allen Umständen is ein großer Zeitverlust damit verbunden. Schon lange sucht man diesem Uebelstande abzuhelfen, und das ÎIn- stitut für internationales Recht hat sich seit aht Jahren ganz beson- ders mit dieser wichtigen Frage beschäftigt. O

Es hat sie in seiner leßtjährigen Sißung in Hamburg studirt, im laufenden Jahre in Genf neuerdings behandelt und ist nach reif- licher Prüfung zu dem Schluß gekommen, daß dur die Schaffung einer internationalen Union zur Veröffentlihung der Verträge, mit einem ständigen Bureau, die Schwierigkeit gehoben würde. Dieses Bureau bâtte die Aufgabe, die amtlichen Texte aller Verträge der betheiligten Staaten zu veröffentlichen, es würde für deren Echtheit garantiren und bei allen Verträgen, die in einer anderen Sprache verfaßt sind, cine französische Ueberseßung beifügen. Der Vortheil, den diese Ein- rihtung für die Staaten und ihre Verwaltungen, für die Gerichte, die Gelehrten und die Juristen mit sich brächte, wäre sehr beträht- lich, und es würde auf diese Weise einem vielfah empfundenen Be- dürfnisse Genüge geleistet. S :

Von diesem Gedanken ausgehend, hat das Institut für inter- nationales Neht dem \{weizerischen Bundesrath diz Entwürfe zu

ciner Ucbereinkunft und ciner Vollziebungéverordnung, betreffend die Gründung diefer Union, übermittelt- und dabei den Wunsch ausge- sprochen, der Bundesrath möchte diese Schriftftücke den Regierungen aller civilisirter Länder zu geneigter Begutachtung vsrlegen und ihnen zugleih den Zusammentritt einer diplomatischen Conferenz vorschlagen, die mit der näheren Prüfung zu betrauen wäre.

Angesichts des Nußens und der hohen Bedeutung der an: Einrichtung bat der s{weizerische Bundesrath keinen Anstand g

men, den Auftrag anzunehmen, und er gestattet sch daher, (C Excellenz die betreffenden Schriftftücke vorzulegen und bei den Regi rungen aller Länder den vom Institut für internationales Recht a gedrückten Wunsch zu unterstützen.

_ Wenn, wie der s{weizeris{e Bundeërath hofft, dieses Vorgehen eine günstige Aufnahme findet. so wird er sich eine Ebre daraus machen, die Regierungen einzuladen, sih im Laufe des nächsten Jahres bei einér diplomatischen Conferenz vertreten zu laffen, die i mit der Gründung der Union und mit der Gestaltung ihres Bureaus zu be- fassen hâtte.

Falls diese Einladung angenounnen wird, wird der Bundesrath den theilnebmenden Staaten eine gewisse Anzabl von Tractanden vor- egen, auf decen Grundlage die Verb der Confereni® statt- finden fönnten

Indem der \hweizerische Bundesrath die Hoffnung ausdrüdtt, Eure Ercellenz werde ihm die Ansichten Ihrer boben Regierung über diese Frage gefl. zur Kenntniß bringen, benügt er mit Vergnügen diefen Anlaß x.

Wie der „Bund“ den Plan erläuternd noch hinzufügt, würde das mit der Veröffentlichung der Verträge, Conventionen und Abkommen zu betrauende internationale Bureau seinen Sit in Bern haben, die von ihm zu veranstaltende Samm- lung den Titel „Recneil international des traités“ führen und officiellen wie gerichtlihen Beweischarakter besigen. D Entwurf macht im einzelnen folgende Vorschläge :

Die beitretenden Staaten verpflichten si, dem Bureau 1 rasch folgende Documente mitzutheilen: 1) alle Verträge ventionen, Declarationen oder andere internationalen Acten, n die Signatarmäthte der vorliegenden Convention verbindliche besißen und welche in diesen Staaten publicirt werden: v Mittheilung sind nit ausgeï{lofen die internationalen Acten

1 unirten Regierungen mit folchen außerbalb der Union C

1 2) alle Geienze, Erlaffe oder internen Reglemente, welche infolge dieter Verträge erlassen werden : 3) die Protokolle der inter- nationalen Congrefse oder Conferenzen,. jeweilen einzuliefern v Staat, auf dessen Gebiet sie stattgefunden : 4) die Cirfulare structienen, welche diese Regierungen an ihre sularishen Vertreter ausgeben, um die e internationalen Vetbindlichkeiten zu sichern: leibt den Regierungen überlassen. Alle diese Documente

riginalsprache, eventuell mit franzêsisher Ue erseßung, Alle eingelieferten Documente sind im genauen Öriginal franzöfifher Uebersetzung zu vubliciren und zwar obne : ie Acten der ersten Rubrik sind zwei Monate, die übrigen einen Vonat nach ihrem Inkrafttreten einzuliefern. Die Dauer dieter Con- vention erstreckt sih je auf fünf Jahre.

Dieselbe verbindlihe Kraft foll das Auëführungssreglzment für dieses „Bureau besißen. Das Personal des Bureaus soll der \{chwei- zerishe Bundesrath ernennen, welcher au den regelimnäß ; gang zu überwachen und alljährlich den Regierungen richten hat. Das Bureau fann direct mit den Regierung

und alle Aufs{lüsse verlangen.

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g Alljährlich soll mindestens ei veröffentliht und demselben eine chronologische Liste übersiht beigegeben werden. Jede Regierung erhält eine tributiven Einheiten entspre{ende Anzahl Erempvlare.

des Bureaus wird auf 100 000 Fr. verans{lagt, welche

I ten Ano 12 cky ck— 5 A t e en Beiträgen der einzelnen Staaten und dem Verkau

15, 10, 5 und 3 Einheiten.

Anzabl der Staaten der entsvrehenden Klasse multiplicirt, und die daraus resultirende Summe ergiebt die Zahl der Einbeiten, nach welchen die Ausgabe zu vertheilen ist. Der Quotient enthält die Summe der Ausgaben, und dies mit dem Coefficienten der Klasse cines Staats multiciplirt, bezeihnet dessen Beitrag.

Niederlande.

Zhren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Sachsen-Weimar hatte anläßlich des goldenen Ehe-Jubiläums die Zweite niederländische Kammer ihre Glückwünsche aussprehen lassen. Jn der Sigung der Kammer vom 18. d. M. fam das sehr beifällig aufgenommene Antwort- und Dankschreiben des hohen Paares an den Präfidenten der Kammer zur Verlesung. Die Kammer beshloß die Aufbewahruno des Schreibens im Archiv.

Wie aus dem Haag ferner gemeldet wird, hat die Kammer das Uebereinkommen, betreffend die internationale Ein- registrirung der Fabrik: und Handelsmarken, sowie das Protokoll über die Dotation des internationalen Bureaus zum Schuße des industriellen Eigenthums angenommen. Da- gegen wurde das Protofoll, betreffend die Anwendung der Convention von Paris vom Jahre 1883 auf das industrielle Eigenthum, provisorisch von der Regierung zurückgezogen, bis die Ratification aller übrigen betheiligten Nationen erfolgt sei.

Belgien.

Ueber die shon in Nr. 247 d. Bl. kurz erwähnten Be- schlüsse der Senats-Commission zur Revision der Verfassung wird dem „Hamb. Corr.“ aus Brüssel noh folgendes Nähere mitgetheilt: Die Umgestaltung des Senats in eine Vertretung aller Jnteressen und die Wahl der Senatoren durch zweistufiges Wahlsystem wurden von der Commission abgewiesen, dagegen die volle Aufrechthaltung des Censusregiments beschlossen. Die Senatoren sollen von den- selben Wählern, welche die Deputirten wählen, ernannt werden, aber nur von denjenigen Wählern, welche mindestens 35 Jahre alt find. Wie bisher kann Senator nur derjenige werden, welcher 40 Jahre alt is und mindestens 2000 Fr. directe Staatssteuern zahlt. Jm Kammerausschuß hat sich am 19. d. M. der Minister-Präsident Beerna ert über das künftige belgishe Wahlrecht für die Kammer geäußert. Die „Koln. Ztg.“ entnimmt der Rede, daß die Regierung und mit ihr wohl auch die ministerielle Mehrheit der Kammer durchaus nichts von einem allgemeinen und gleihen Wahl- reht wissen will. Herr Beernaert hält vielmehr an seinenr System des Hausmannswahlrehts fest und vertheidigte dasselbe ebenso energisch gegen die radicale Forderung des allgemeinen Wahlrehts wie gegen das von einzelneir Liberalen noch hochgehaltene Capacitätswahlreht. Wähler wird, wer mit 25 Jahren entweder den Schulbildungs- nahweis liefert, wie ein besonderes Geseß ihn verlangt, oder wer den durch ein neues Geseß festzustellenden Mindestsaß an directen Staatssteuern zahlt, oder wer eine Wohnung von einem geseßlih zu bestimmenden Mindestkatastralertrag inne- hat. Da die Kammern am 8. November eröffnet werden sollen, fo werden die Ausschüsse ihre Arbeiten zu beschleunigen haben, damit sofort bei Beginn der Tagung die Bericht- erstatter den Kammern das Ergebniß ihrer Berathungen unter-

breiten können.

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