1892 / 251 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Bezeichnung der auf

__Name, Stand und Wohnort

Bezeichnung der auf

Siß T des des | des stell- | vertretenden BVor- fißenden.

Grund des §4 Ziffer 3 des Bau-Unfallversicherungs- geseßes für leistungsfähig| _.. E erklarten Communalver- Schieds- D0T- bände und anderen öffent-] gerichts. sißenden. lihen Corporationen.

der Bau-Unfallversicherungs-| des stellvertretenden geseges für leistungsfähig

lichen Corporationen.

Grund des § 4 Ziffer 3 des Siß

erflärten Communalver- | Schieds- Beisißer. bände und anderen öffent-| gerichts.

Name, Stand und Wohnort

des stell- |

des vertretenden T 1 Vor- E stellvertretenden

sißenden. | sitzenden. | : Beisitzer.

Communalverband des | Militsch Kreises Militsh-Tra- »ck enberg Communalverband des | Namslau » Kreises Namslau Communalverband des Grofß- | Nes Groß-Warten- | Wartenberg | von Uklanski, er D M T Cotinütanlbeans s Brieg Kgl. Ln Kreises Brieg . N Communalverband Trebnitz Kreises Trebnitz Communalverband Î Oels Kreises Oels Communalverband Breslau Landkreises Breslau Provinzialvechand von | Hannover [Oer Hannover Kgl. Neg.-Aff.| ¡In Hannover |

Berlin, den 15. Oktober 1892.

Kreises Weener Kreises Emden Kreises Norden Communalverband des Leer Kreises Leer Kreises Wittmund

Rheinprovinz

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung : Lohmann.

Communalverband des] Weener Communalverband des] Emden

Communalverband des] Norden Communalverband des | Wittmund ) Provinzialverband der | Düsseldo

Hobenzollersher Landes-| Sig- Communalverband maringen

Dr. Kriege, | Kgl. Neg. A}.| in Aurich |

rf | von Peistel,

Kgl. Neg.-Affs. in Düsseldorf | Dr. von Grö- | n 4 Kgl. Neg.-Af.!| in | Sigmaringen |

Königreich Preußen.

Herbst - Control - Versammlung 1892 im Landwehr-Bezirk L Berlin.

Dieselbe wird mit den in Controle obigen Landwoehr-Bezirks stehenden Dispositions-Urlaubern, Reservisten und den zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften, wie folgt, abgehalten:

I. Garde:

Feldwebel-Melde-Abtheilung 1, 2 und 3: ; : Erxercirplaßz am Landwehr-Dienstgebäude, Kaiser Franz Grenadier- Play 11—12. Beginn täglih 8 Uhr früh.

II. Liniezs

Feldwebel-Melde-Abtheilung 6: Provinzial-Feld-Artillerie; Feld- webel-Melde-Abtheilung 7: Provinzial-IJäger, -Pioniere, -Eisenbahn- Brigade und -Luftschiffer; Feldwebel-Meldc-Abtbeilung 9: Provinzial- MNoßärzte (soweit dieselben niht zu oberen Militär-Beamten ernannt worden sind), -Unter-Noßärzte, -Zahlmeister-Aspiranten, -Büchsenmacher und -Büchsenmacher-Gehilfen, -Fahnen- und Beschlagscbmiede, -Ar- beittsoldaten, -Militär-Bäcker und Marine

im Exercirhaus nebst Plätzen des 3. Garde:Negiments z. F.,

Wrangelstraße 102—104. Beginn täglih § Uhr früb. :

Feldwebel-Melde-Abtheilung 4: Provinzial-Fuß-Artillerie, -La- zareth-Gehilfen (ausgebildete und balbjährig gediente), :Unter-Apo- theker, -Militär-Apotheker, -Krankenwärter und -Geistliche

Erercirplatz am Landwehßr-Dienstgebäude, Kaiser Franz Grenadier-

Play 11—12. Beginn tägli 10 Uhr früh.

Feldwebel-Melde-Abtheilung 5: Provinzial-Cavallerie (ein\{ließ- lich der Krankcnträger der Cavallerie),

Feldwebel-Melde-Abtheilung §8: Provinzial-Train und

eldwebel-Melde-Abtheilung 10: Provinzial-Krankenträger (aus- shließlich derjenigen der Cavallerie) und -Oekfonomie-Handwerker

im Erxercirhaus nebst Plätzen des 3. Garde-Regiments z. F.,

Wrangelstraße 102—104. Beginn tägli 10 Uhr früh.

Iahresklassen *): 1892, 1891 und 18930 am Donnerêtag, den 10. November d. I. 1889 am Freitag, den 11. November d. I. 1888 am Sonnabend, den 12. November d. I. 1887 am Montag, den 14. November d. J. 1886 am Dienstag, den 15. November d. F. 1885 am Mittwoch, den 16. November d. F.

*) Welcher Jahresklasse jeder Einzelne angehört, ist auf dem Deckel des Militär-Passes angegeben.

[IT. Mit den nachstehend aufgeführten Personen: 1) Offizier- Aspiranten (Section 11.), sämmtliche Jahresklassen der Neserve (1891 bis einshließlich 1885), und zwar: a. der Garde, der Eisenbahn- Negimenter und der Marine am Donnerêtag, den 10. November d. I., b. aller übrigen Provinzial-Truppen aus\chließlich der Infanterie am Freitag, den 11. November d. J. 2) Sämmtliche Unterärzte der Neserve (Section 111.) [Jahresklassen 1892 bis einschließlich 1885] am Montag, den 14. November d. I. 3) Zur Disposition der Erfaßtz- Behörden entlassene Mannschaften mit den Anfangs-Buchstaben A bis cinshließlich L am Montag, den 14. November d. F.

10 Uhr Vormittags Exezcirplaz am Landwehr-Dienstgebäude,

Kaiser Franz Grenadier-Plat Nr. 11——12,

Die Mann\chaften erhalten hierdurch den Befehl, sih unter Mit- bringung ihrer Militär-Papiere pünktlich zu gefstellen. Weitere Be- fehle geben den Mannschaften niht zu. Versäumnisse haben die gesetzlichen Strafen zur Folge.

Königliches Commando des Landwehr-Bezirks A Berlin.

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Bei nachstchender Bekanntmachung wird darauf aufmerksam ge- macht, daß die Bezeichnung der Feldwebel-Yelde-Abtheilungen eine neue, bei jedem Bezirks - Commando mit Nummer 1 beginnende ist und daher in der Aufforderung des Bezirks-Commandes 1 Berlin die gleichen Nummern dem letzteren Ccemmando zugehö ig vor- tommen, :

BVetanntwmaMUn q, betreffend die Herbst-Control-Versammlungen im Jahre 1892 im Landwehr-Bezirk AT Berlin.

Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen der in Berlin wohnhaften und von dem unterzeilhneten Commando conrrolirten Mannschaften der Reserve und Dispositions-Urlauber, sowie der zur Landwehr 11, Aufgebots überzuführenden Wehrleute (Jahrgang 1880) der Provinzial-Infanterie ferner der zur Disposition der Ersaß- Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen mit den Namens- AUnangs: Ducistaben 4 N, O P R Ne werden

Blücher-Straße Nx. 47—48 auf dem Kasernenhofe des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Negimen:s Nr. 2 an folgenden Tagen und Stunden abgehalten, und zwar :

l. Für die Mannschaften der Provinzial -Infanterie (Feld- webel-Melde-Abtheilung 1, 2, 3, 4, 5 und 6) jahrgangsweife, wie folgt :

Jahrgang 1892, 1891, 1890 am Sonnabend, den 5. November,

Jahrgang 1889 am Montag, den 7. November,

Jahrgang 1888 am Dienêtag, den 8. November,

Jahrgang 1887 am Mittwoch, den 9. November,

Jahrgang 1886 am Donnerstag, den 10. November,

Jahrgang 1885 am Freitag, den 11. November,

Bormittags 8 Uhr. (Von den Feldwebel-Melde-Abtheilungen 7 und 8):

Jahrgang 1880 am Sonnabend, den 12. November, Vormittags 8 Ubr, und zwar nur diejenigen Personen, welche vom 1. April bis 30. September 1880 cingetrcten sind.

H. Sur die Offizter- Aspiranten der PLrovinzial- Infanterie:

Jahrgang 1891, 1890 am Sonnabend, den 5. November,

Jahrgang 1889, 1888, 1887, 1886, 1885 und 1880*) am Mon- tag, den 7. November,

Bormittags 10 Uhr.

*) Diejenigen Offizier - Aspiranten, welche vom 1. April bis 30. September 1880 eingetreten sind.

ITT. Für die zur Disposition der Ersaß-Behörden

entlassenen Mannschaften aller Waffen (d. h. diejenigen Leute, welche wegen Krankheit, wegen berüsitigter bürgerlicher Ver- hältnisse und wegen begangener strafbarer Handlungen von einera Truppentheil oder aus besonderen Gründen von einer Unteroffizier- schule entlassen sind) mit den Namens-Anfangs-Buchstaben M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, 2:. am Dienstag, den 8. November, Bormittags 10 Uhr. __ Die vorbezeichneten Mannschaften werden aufgefordert, zu den festgeseßten Stunden pünktlich zu erscheinen, wobei bemerkt wird, daß die Beorderung nur durch die gegenwärtige Bekanntmachung erfolgt und besondere Gestellungsbefehle nicht erlassen werden.

Welchem Jahrgange jeder Einzelne zugehört, ist auf dem Deckel es Militär-Passes vermerkt.

Wer die Control - Versammlung versäumt, wird mit Arrest und event. auf Grund des § 67 Neichs-Militär-Geseßes mit Verseßung in die nächst jüngere Jahresklasse, woraus Verlängerung der Gesammt- dienstpfliht um ein Jahr folgt, bestraft.

Königliches Commando des Landwehr-Bezirks LIF Berlin.

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Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im activen Heere. Potsdam, 20. Oktober. v. Dassal 1., Pr. Lt. vom 3. Garde- Negt. z. F., als Adjutant zur 3. Garde-Inf. Brig. commandirt. Graf v. Schlitz gen. v. Görßz- u. Wrisberg, Sec. Lt. von dem- selben Regt., zum Pr. Lt. befördert.

Durch Verfügung des Kriegs - Ministeriums. 8. Dttober. Noßke, Pr Lt. à la suite des Fuß-Art. Negts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Rudolph, Sec. Lt, à la suite des Fuß-Art. Regts. General-Feldzeugmcister (Brantenburg.) Nr. 3, Directions-A/sistenten bei den technischen Instituten der Art. dcrx Art. Werkstatt in Spandau bezw. der Geschoßfabrik in Siegburg zu- getheilt.

Durch Verfügung der General-JInspection der Fuß- Artillerie. 17. Oktober. Großer, Feuerwerks-Lt. vom Art. Depot Glat, zum Art. Depot Wittenkterg, Nön s ch, Feuerwerks-Lt. vom Art. Depot Wittenberg, zum Art. Depot Glatz, vers

Beanmte der Militär - Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 5. Of- tober. Ewers, Roßarzt vom Cür. Regt. Graf Geßler (Nhein.) Nr. 8, zum Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7 verseßt.

Durch Verfügung des General-Commandos. Zahl- meister. a. Verseßt: Hofediß vom Füs. Bat. 3. Garde-Gren. Regts. Königin Elisabeth, zur Ober-Feucrwerkers{ule, Tiedemann vom Jäger-Bat. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, zum Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Grä! er vom 2. Bat. Inf. Negts. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum Jäger-Bat. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Seliger von der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. General- Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, zum 1. Bataillon In- fanterice-RNegiments von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, Nickel von der Unteroffizier-Schule Weißenfels, zum 2. Bataillon 7. Thüring. Inf. Negts. Nr. 96, Seedorf vom leßtgenannten Truppentheil, zur Unteroff. Schule Weißenfels: b. infolge Ernennung zugetheilt: Palm dem 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Pantel dem 2. Bat. Fuß-Art. Negts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, v. Rohr .dem 2. Bat. 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113, Block der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. General- Feldzeug- meister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Baasch dem Füs. Bat. Leib- Gren. Regts. König Friedri Wilhelin T1I. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Freytag der 1. Abtheil. Schleswig. Feld-Art. Negts. Nr. 9.

Kaiserliche Marine.

Dffiziere 2. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen. Marmor- Palais, 17. Oftober. Frhr. von Hollen, Contre-Admiral z. D., den Charakter als Vice-Admiral verlichen erhalten. Graf v. Haugwit, Capitän zur See, zum Ober-Werft- Director der Werft zu Danzig ernannt. Meurer []1., Unter-Lt. zur See, zum Lt. zur See, Gruppe, Herr, Seccadetten, zu Unter-Lts. zur See, unter Vorbehalt der Patentirung, befördert. Herzo g Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin Hoheit, Unter: zur See v: Bülow, Nöofing/ Lirk ): Egidy, Brüninghaus, v. Gilgenheimb, Vollerthun, Graßhoff, Gehblig, Michelsen, Kranzbühler, Fischer 1., Graf zu Re- ventlow, Pfundheller, Haber, Kühnemann, v. Kameke [,, Frey, Tägert1., Frhr.v.d.Golt, Bölken Shmaltz, Heinrich, Dén 11. BUrGatd Ul Löblèin. Naßmer, v Melstorss, Kolhnek, Haun, v: Kopvelow ll, Mom- minger, Lans T,-Bách L, Griese, Orth, Runge,| Bach IL., v. Koschembahr, Unter-Lts. zur Sce, unter Feststellung ihrer Anciennetät in vorstehender Reibenfolge und unter Verleihung eines Patents ihrer Charge vom 12. Mai 1891, das Zeugniß der Neife zum See-Offizier ertheilt. Jebsen, Graf v. Luckner, Dam- mann, Unter-Lts. zur See der Nes. im Landw. Bezirk Flensburg bezw. Woldenberg bezw. Bremen, zu Lts. zur See der Nès. des See-

Offizier Corps, Menger, Seifert, Reimers, Vice-Seecadetten der Nes. im Landw. Bezirk Hannover bezw. Danzig bezw. Altona, zu Unter-Lts. zur See der Nes. des See-Offiziercorps, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Marmor-Palais, 17. Of- tober. Ashmann, Capitän zur See, Ober-Werftdirector der Werft zu Danzig, unter Verleihung des Charakters als Contre-Admiral, zur Disp. gestellt. v. Haeseler, Capitän-Lt., unter Verleihung des Charakters als Corvetten-Cavitän mit seiner bisherigen Uniform, Heuschmann, Lt. zur See, mit der geseßlihen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Budding, Stabs-Ing. z. D.,, Wessel, Maschinen-Unter-Ingen.,, dieser unter Verleihung des Charakters als Maschinen-Ingen., mit der geseßlichen Pension nebst Auésicht auf Anstellung im Civildienst und threr bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts-Corps. Marmor-Palais, 17. Oktober. v. Köppen, Marine-Assist. Arzt 1. Kl., zum überzähl. Marine- Stabsarzt, Dr. Pietrusfy, Marine- Assist. Arzt 2. Kl., zum Marine- it. Arzt 1. Kl, Dr. Hilger, Dr. Vopp, Dr, Pinckernelle, r. Simon, Dr. Siegmund, Assist. Aerzte 2. Kl. der Marine- es. im Landw. Bezirk Gräfrath bezw. I1 Oldenburg bezw. Breslau bezw. Hamburg bezw. T Berlin, zu Assist. Aerzten 1. Kl. er Marine-Nes., Dr. Mybs, Assist. Arzt 2. Kl. der Seewehr 1. Auf- gebots im Landw. Bezirk Altona, zum Assist. Arzt 1. Kl. der See- wehr 1. Aufgebots, befördert. Dr. Metfke, Dr. Richelot Marine-Afsist. Aerzte 1. Kl., Patente ihrer Charge erhalten.

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Statistik und Volk3wirthschaft.

Nauchverhütung.

Auf Veranlassung des Königlich preußishen Ministers für Handel und Gewerbe in Gemeinschaft mit dem Königlich preußischen Minister der öffentlihen Arbeiten, dem Staatssecretär des Neihs-Marineamts, dem Polizei-Präsidenten und dem Magistrat von Berlin, dem Verein deutscher Ingenieure und dem Centralverband der vreußis{hen Damvf fesfel-Ueberwachungsvereine ist eine Commission zur Prüf der bereits angewandten Rauchverhütungs-Einrichtunge1 zur Anstellung von Versuchen mit solchen Einrichtunge worden. Diese Commission hat Donnerstag. den 20. Oft: unter dem Borsiß des Commercien-Raths Dr. Delbrü -€ Gebäude des Handels-Ministeriums in Berlin getagt und besta 21 Vertretern der oben genannten Behörden und Körperschaften. us den Verhandlungen ergab \sich, daß zwar unausgesetzt Fort- schritte anf dem zur Erörterung stehenden Gebiete zu verzeichnen sind, daß cs aber nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntniß angezeigt sei, die Frage der Nauchverbütung ofen zu erhalten, um weitere Fortschritte herbeizuführen. Die Versammlung wählte einen

g mit der Aufgabe, auf Nauckverhütung abzielende Einrichtungen zu besichtigen, sie vom technischen und wirthschaftlichen Standpunkt zu prüfen und diejenigen zu bezeihnen, welche einer weiteren Prüfung werth ersheinen. Vorsißender dieses Aus\{Gusses ist der Königliche Regierungs- und Gewerbe-Rath von Stülpnagel, stellvertretender Vorsitzender Ober-Ingenieur Schneider, beide in DEL T

Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger i Getränke hâlt seine IX. Jahreéversammlung am 25. und 26. Oftober zu Lalle an der Saale ab. Dienstag, den 25. Oftober, 10 Uhr Morgens, findet im Gasthof „Stadt Hamburg“ die Vorstandssizung statt, in welcher nach der Erledigung der laufenden Sachen namentlich die auf der Tagesordnung der Generalversammlung stehenden Angelegenheiten vorbereitet werden sollen. Mittwoch, den 26. Oktober, 10 Ubr, ist im Gasthof „Stadt Hamburg“ öffentlihe Generalversammlung. Tages- ordnung: 1) Begrüßung durch den Präsidenten. 2) Bericht und Nechen- schaftsablage durch den Geschäftsführer, bezw. den Finanzausschuß. 9) Voranshag für das Jahr 1893. 4) Der Entwurf des deutschen Trunksuchts8gesekes im Lichte der ausländischen Geseßgebung:; Berichterstatter: Herr Oberpfarrer Dr. Martius (Dom- mißsch). 5) Wie weit entspricht der dem Neichstag vorgelegte Ent- wurf eines Trunksuchtsgeseßes den vom Deutschen Verein gestellte: Anforderungen: Berichterstatter: Herr Bürgermeister Dr. Schmidt (Halle). 6) Die Frage der Entmündigung der Trunksüchtigen, vom ärztlichen und rehtlichen Standpunkt beleuchtet; Berichterstatter : Herren Dr. med. Schmiß (Bonn) und Landgerichts-Nath Dr. Wit- ting (Altona). 7) Wahl eines Geschäftsführers an Stelle des wegen Krankheit ausscheidenden Herrn A. Lammers. 8) Sonstige Wahlen. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind auch Nicht- mitglieder sowie Frauen eingeladen. Nach der Generalversammlung findet ein gemeinsames Mittagessen in „Stadt Hamburg“ statt. Weitere Auskunft ertheilt auf Anfrage Herr Pastor Grüneisen in

L Ul Halle a. S.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus dem Saarkohlenrevier wird der , Frkf. Ztg." über die gegen- wärtigen Verhältnisse beim bergmännischen Rehtsschutverein geschrieben: Nach dem furz gefaßten Protokoll über die General- versammlung der Vertrauenêmänner des bergmännischen Nechts\chutz- vereins, die den Vorstand zum Rücktritt veranlaßte (vergl. Nr. 244 d. Bl.), könnte es scheinen, als sei dies nur deshalb geschehen, weil von der Mehrheit ein direct gegen die Vereinsstatuten ver- stoßender Beschluß gefaßt wurde. Aus dem Inhalt des Be- schlusses geht aber hervor und die vorangegangenen leb- haften Debatten bestätigen es, daß damit dem Vorstand für seine unordentlihe Finanzwirthshaft ein Mißtrauenêvotum gegeben werden sollte; dieses im Verein mit den sich meh:enden Protesten gegen das Liebäugeln der Mehrzahl der Vorstandsmitglieder mit den socialdemokratishen Agitatoren war die tiefere Ursache, weshalb der

Conflict eintrat. Einstweilen führen der biéherige Vorstand und der Control-Ausshuß die Geschäfte weiter, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Eine Neuwahl der Vertrauensmänner foll bis zum 13. nähsten Monats erfolgt sein. Von ihrem Ausfall wird das Ergebniß der Vorstandswahl abhängen, die auf den 27. November festgeseßt ist. l E

In Düsseldorf wird der „Dortm. Ztg." zufolge zur aus- s{ließlihen Benußung für die Soctaldemokraten, denen bisher Räume zu ihren Versammlungen niht zur Verfügung standen, von einem Wirth ein großer Saal gebaut, der noch in diesem Herbst fertig werden soll. Der „K. Vztg.* zufolge wird die Parteileitung bei Gelegenheit von Agitationsreisen von Vorstandsmitgliedern der social- demokratisWhen Partei in diesem Winter versuchen, den auch in Düsseldorf hervorgetretenen Streit zwishen den „Alten“ und den „Jungen" zu s{lichten. j :

In Leipzig fand am Donnerstag eine socialdemokratische Ver- fammlung statt, in der die Delegirtenwahlen für den Berliner Partei- Congreß vorgenommen werden follten. Die „Lpz. Ztg.“ weist auf den verhältnißmäßig geringfügigen Besuch dieser Versammlung hin, in der nur etwa 500 Perfonen anwesend waren. Nach einer Rede des socialdemokratishen Reichstags-Abgeordneten Geyer wurde aus der Mitte der Versammlung die Parteileitung getadelt wegen geflissentliwer Vernachlässigung der gewcrfkschaftlichen Bewegung. Als einzige Möglichkeit, die Forderungen der Ar- beiter« zu verwirklichen; wurde die allgemeine Arbeitseinstellung hingestellt. Ein Antrag, die Gleichstellung der gewerkschaftlihen und der politishen Bewegung auszusprechen, wurde nicht angenommen, wohl aber verpflichtete h die Versammlung, die gewerkschaftliche Organisation neben der politishen cnergisch zu betreiben. Aus der Wahl der Delegirten der beiden Leipziger Wahlkreise für den Fnetas gingen die Herren Geyer, Borkmann, Rauh und Johannes hervor.

Aus Carmaurx berichtet ein Wolff’\hes Telcgramm, daß in einer gestrigen Vollversammlung der aus ständigen Bergarbeiter die Einseßung eines Schiedsgerichts angenommen wurde. Als Delezirte wurden Millerand, Pelletan und Clémenceau bezeichnet.

Aus Mons schreibt man der „Köln. Ztg.“ unter dem 20. d. M., daß die Ausstände im Borinage sämmtlich beendet sind. , Die Arbeit wurde ohne jede Lohnerhöhung wieder aufgenommen. Da- gegen wird. dem „D. B. H.* aus Lüttih vom heutigen Tage tele- graphisch gemeldet, daß infolge der Kohlenpreissteigerung Ausstände im gesammten dortigen Kohlenbecken auëgebrochen sind. Die Berg- leute fordern überall Lohnerhöhung entsprechend der Preissteigerung.

Ein Pariser Telegramm des „,Wolff’\{chen Bureaus* theilt folgende Meldung aus Valparaiso mit: Unter den Arbeitern an der Eisenbahn von Valparaiso nach Santiago ist ein Strike ausgebrochen, weil die Unternehmer \sih weigerten, die geforderte Lohn- erhöhung zu bewilligen. Unruhen haben dabei nicht stattgefunden ; troßdem ist Militär in das Strikegebict entsandt worden.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standeëämtern in der Woche vom 9. Oktober bis incl. 15. Dftober cr. zur Anmeldung gekommen: 704 Ebeïchließungen, 965 Lebendgeborene, 23 Todtgeborene, 537 Sterbefälle.

Land- und Forstwirthschaft.

Die dicéjährige Gersten- und Haferernte in wird nach den dem französishen Ackerbau-Ministerium Berichten der Präfecten folgendermaßen geschäßt :

Die mit Gerste bebaute Fläche betrug 960154 ha 1190310 ha im Sabre 1891. oder 11 124 601 Meter-Centner gegen 26 523 973 11 oder 16 833 : Meter-Centner im Jakbre 1891.

Mit Ha fer wurden bestellt 3 800516 ha gegen 4 092 467 ha im Jahre 1891. Das Ergebniß der Haferernte stellt sich auf 85 858580 h1 oder 40 436 413 Meter-Centner gegen 106 627 396 111 oder 51001041 Meter-Centner im Vorjahre.

Gesundheitëêwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Cholera. Sholeragefahr in Berlin ges{wunden is, bat, wie wir . N.“ entnehmen, der Magistrat in seiner gestrigen Sitzung das Krankenhaus Moabit für allgemeine vtieder zu ôffnen, und die Armenärzte ange- gegebenen Falls Kranke, welhe auf städtishe Kesten zu

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egen sind, diesem Krankenhause zuzuführen. Indessen sollen ihtshalber vier Baracken zu je dreißig Betten bis auf weiteres etwaige Cholecrafälle noch vorbehalten bleiben. Die seit dem Be- tehen der Choleragefahr in Berlin von den \tädtishen Beböbrden ver- anlaßte Verabreichung von abgekochtem Wasser in de1 städtishen Schulen soll, wenn nicht unvorhergesehene Fälle cin- treten, mit dem 1. November eingestellt werden. 3,

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Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen hat für die Nothleidenden in Hamburg 1000 46 gespendet.

Die bakteriolcgische Untersuchung bei dem am Dienstag in Thorn verstorbenen Schiffer Ulawski ergab als Todesursache asiatische Cholera.

Den gestrigen Frankfurter Abendblättern zufolge hat Professor Fränfel in Marburg nach vorgenommener bafteriologisher Unter- juhung das Wasser des Mains für nit inficirt erklärt.

In Plaidt sind gestern bezw. beute zwei am 16. d. M. erkrankte Kinder an der Cholera gestorben. In M onreal ift ein Kind unter holeraverdähtigen Erscheinungen gestorben.

Die Nachricht französisher Blätter von coleraartigen Erkran- tungen in dem lothringisen Dorfe St. George ist, wie unter dem gestrigen Tage aus Metz gemeldet wird, unrichtig. Es herrscht dort lediglich eine Ruhrepideinie.

Aus Haarlem wird in einem Telegramm von gestern ein Cho- leratodesfall, aus Zuidwolde eine Erkrankung gemeldet, in Ju t- [aas sind zwei Erkrankungen vorgekommen.

Bon Donnerstag Abend bis gestern Abend sind in Pest achtzehn Choleraerkfrankungen und aht Todesfälle gemeldet worden. In Krakau ist von Donnerstag bis gestern früh eine Cholera- erfrantung und kein Todesfall, in Podgorze keine Erkrankung und

lein Todesfall, in der Gemeinde Piaskiwielkie zwölf Er-:

iranktungen und vier Todesfälle, in Debnifi und Plasîsow je ein Todesfall vorgekommen.

__ _Ucber Choleragefahr und Absperrung3maßregeln wird weiter berichtet :

Der Landrath des Niederbarnimer Kreises mat be-

fannt : „Mit Nüksicht auf die verminderte Choleragefahr wird infolge der Verfügung des Herrn NRegierungs-Präsidenten das Marktverbot für Lebus am 24. d. M., für Fürstenwalde® am 31. Oktober und 1. November d. I. hierdurch aufgehoben.“ ___ Bremen, - 21. Oktober. Nach der „Wes. Z.* erklärte die panische Negierun g heute Bremen für seuchenfrei : damit ist die =-uarantäne gegen Herkünfte aus Bremen in Spanien und Spanisch- Westindien aufgehoben.

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Oesterrei -Ungarn. _, Mittels Cirkulars der Königlih ungarishen Seebehörde i Slume vom 7. Oftober 1892 ist anläßlich des Auftretens der Cholera in Yemen für die Provenienzen aus Häfen der arabischen Küste des Rothen Meeres von Konfuda bis Bab-el-Mandeb eine ftebentägige Dbservation angeordnet worden. (Vergl. „R.-A.* Nr. 243 vom 4. Oktober 1892.) K i Großbritannien.

„Dur Verordnung des Local Government Board zu London vom 14. Oktober 1892 wird vom 26. dess. Mts. ab bis auf weiteres die Einfuhr von Lumpen, Bettzeug, gebrauchten oder {mutigen Klei- dungéstüen aus Dänemark auêgenommen zwecks unmittelbarer Wiederausfubr verboten.

Italien.

Laut feesanitätspolizeiliher Verordnung des Königlich italienischen Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1892 werden, nahdem in Südfrankreih Cholerafälle vorgekommen sind, die in der Verordnung vom 7. Juli d. J. enthaltenen Bestimmungen („N.-A.* Nr. 163 vom 13. Juli 1892) auf die Schiffe ausgedehnt, welhe vom 14. Of- tober ab von französischen Häfen des Mittelmeeres nach italienischen Häfen in See gehen. E

Auch in dem Falle, daß die Schiffe in italienishen Häfen zum freien Verkehr zugelassen werden, bleibt die Ausschiffung der Mann- schaft verboten, es sei denn, daß die Reise zu Ende ist.

Schiffe, welhe den Sanitätsmaßregeln in Asinara unterworfen waren, sind bei ihrer Ankunft in italienishen Häfen einer anderwei- tigen ärztlilen Untersuhung zu unterwerfen, um festzustellen, ob die gefundheitlihen Verhältnisse gute sind.

Spanien.

Laut Verordnung des Königlich spanishen Ministers des Innern vom 11. Oktober 1892 sind gegen Herkünfte aus den Niederlanden die in den Verordnungen vom 25. und 29. August d. J. (,R.-A.“ Nr. 208 und 214 vom 3. und 10. September 1892) verfügten Maßnahmen, betreffend Einfuhrverbot gegen Lumpen x. und ärztliche Untersuhung der Passagiere, in Anwendung zu bringen. :

Niederlande. (Niederländisch Guayana.)

Laut Gouvernementsbefehl vom 20. September 1892 sind sämmt- libe Schiffe, welhe aus Deutschland, Rußland, Belgien, der Nord- küste von Frankreich bis Brest kommen, oder während ihrer Reise mit Schiffen aus diesen Gegenden in Berührung gekommen sind, beim Anlaufen der Colonie einer Quarantäne unterworfen.

Belgien.

Der Königlich belgishe Minister für Ackerbau, Handel und öffentliche Arbeiten bat in Abänderung seines Erlasses vom 18. Sep- tember 1892 die Ein- und Durchfuhr von geräucherten und ein- gefalzenen Heringen aus allen Ländern ohne Beibringung eines Ur- sprungézeugnisses wieder freigegeben. (Vergl. „Neichs-Anzeiger *Nr. 233 vom 3. Oftober 1892.)

Durch Verordnung des Königlich belgischen landwirth\caftlichben Ministers vom 13. Oktober 1892 ist die ministerielle Verfügung vom 18. September d. I., welhe die Ein- und Durchfuhr von Fischen aus dem Auslande verbot bezw. von gewissen Voraus}ezungen abhängig machte, vom 16. Oktober ab außer Kraft geseßt worden. (Vergl. „U Vir. 239 vont 3. Oftober 1892)

Türkei.

Den von der adriatishen Küste Oesterreich-Ungarns mit Passa- gieren kommenden Schiffen ift eine im Lazareth von Clazomenä oder in Beirut abzuhaltende zehntägige Quarantäne, den Schiffen derselben Provenienz, welche keine Passagiere gan Bord haben, eine solche von fünf Tagen, vom 1. Oktober ab gerechnet, auferlegt worden.

Griechenland.

Die aus Marseille kommenden Dampf- und Segelschiffe werden vom 8. Oftober 1892 ab statt der fünf- einer elftägigen Quarantäne unterworfen, welche sie in den Lazarethen Delos oder Korfu (Gonvino) abhalten können.

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat angesichts der Weiterverbreitung

holera die Einfuhr folgender Gegenstände aus Rußland, Deutsch- and, Franftrei, Belgien, Niederland, Oesterceihß-Ungarn und aus

afiatishen Türkei gehörigen Häfen des SÞwarzen Meeres veiteres verboten : i

a. Leibwäshe und Bettzeug, als Handelsartikel, gebraucht, aber nit gewascen (die von Reisenden mit ihrem Gepäck eingeführte {chmußtige Wäsche unterliegt an der Grenze einer Desinfection): ge- tragene Kleidungéstücke, als Handelsartikel.

b. Proben gebrauchter Stoffe (Gewebe) nit jedo on neuen ungebrauchten Stoffen —; Lumpen und Abfäll vebten Stoffen jeder Art; Papierstücke.

e Hâute, frische oder getrocknet

ch Proben 2 von g

¿rhäute, Pfertebaare (nit jedoch gefärbte velche zur ¿Fzabrikaticn von Sieben dienen), Schwei Kameelshaare, Federn im allgemeinen (einshließlih und der mit Federn garnirten Gegenstände), Baumwolle (nicht jedoch Baumwollge)pinnste),

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Belzwaaren.

igwaaren, srishes Obst. zur Beförderung von Getreide Grenze durch Dampf von siedendem Wasser itauchen in kochendes Wasser oder Kalkmilh zu er vorbenannten Gegenstände nach Rumänien ist verboten, gleichviel, ob sie unmittelbar aus den eingangs genannten Ländern ktommen oder durch das Gebiet eines von ibnen befördert worden find, nahdem dort die Cholera aufgetreten war.

Gegen Oesterreich ist in Burdujeni eine Quarantäne von fünf Tagen eingeführt worden. Die betreffenden Reisenden haben dieselbe in Personenwaggons welche hierzu auch mit Betten eingerichtet find, abzuhalten.

Verwahrlost Aussehende werden überhaupt zurückgewiesen, ebenso

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die österreichishen Reisenden, welche ohne Visirung des Passes eines rumänischen Konsulats an der Grenze crsceinen.

Die Aufsicht der Quarantäne leitet cin Arzt mit einem Gehilfen. Das Gepä der Neisenden wird mittels heißen Dampfes desinficirt. An anderen Punkten als in Burdujeni und Unghenti ist der Grenz- übertritt nicht gestattet.

Dänemark.

Eine Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz-Ministeriums vom 17. Oktober 1892, betreffend Abkürzung der Quarantänezeit, lautet:

Insoweit das betreffende Schiff weder Todte noch Kranke, welche den Verdacht einer Cholera-Ansteckung erregen können, an Bord ha oder solche während der Reise an Bord gebabt hat, und auch keine Waaren führt, deren Einfuhr in das Reich verboten ist, wird die Dauer derOuarantäne gegenüber sämmtlichen finnischen Häfen mit Ausnahme der östlih von Hangó gelegenen Hafen- vlâßte auf 48 Stunden beschränkt.

Personen, welche die vorstehend erwähnten 48 Stunden Quaran- täne bestanden haben, sind bis zum Ablauf von fünf Tagen nach ihrer Abreise einer ärztlichen Aufsicht unterworfen.

Durch die gleiche Bekanntmachung is Quarantäne gegenüber allen Schiffen angeordnet worden, welhe aus französisch{en Häfen des Mittelmeeres kommen oder mit den aus solchen Hâfen kommenden Schiffen auf der Reise verkehrt haben. -

Gleichzeitig ist die Einfuhr von gebrauhter Leibwäsche, ge- brauchten Kleidungéëstücken und gebrauhtem Bettzeug soweit diese Gegenstände niht zum Neisegut von Schiffépassagieren gehören ferner von Lumpen, gebrauhter Watte, Kratwolle und Papierabfällen, Obst und Grüngewächsen aus den in Rede stehenden Häfen nah Dänemark verboten worden. E

Wenn eine Desinfection des Neisegutes nah örtlihen Verbält- nissen niht ausführbar ist, soll doch festgestellt wexden, ob dasselbe un4ewaschene Leibwäsche, Wollenzeug oder Bettzeug enthält. Zu- treffendenfalls sind die betreffenden, sowie die in unmittelbarer Be- rührung damit gewescnen Gegenstände, sofern sie nicht an Ort und Stelle desinficirt werden können und auch niht sofort zurügeschickt werden, zu verbrennen.

Egypten. Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien hat am 1. Oltober 1892 bes{lossen, die Hekkünfte aus Kurrachee in Hindostan zum freien Verkehr in Egypten wieder zuzulassen-« (Vgl. „R -A." Nr. 242 vom 13. Oftober 1892.) E Australien. Die Regierungen der Colonien des australischen Festlandes alle europäischen Hâfen für choleraverdächtig erklärt.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr find am 21. d. M. gestellt 11 107, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. ; A In Oberschlesien sind am 20. d. M. geftellt 4216, nit rechtzeitig gestellt 351 Wagen.

Zwangs8-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin standen am 21. Dftober die naverzeidneten Grundstücke zur Verskéfgerung : Königgrätßerfstr. 10 (Hotel), dem Regierungs-Baumeister Adolf Wendland, hier, gehörig; Mindestgebot 2000 4; für das Meist- gebot von 1 000 0009 Æ wurde der Premier-Lieutenant a. D. Hans von Westernhagen, Bellevuestr. 14, Ersteher. Lothringer- straße 109, dem Kaufmann Wolff Caplan, hier, gehörig, Nußungswerth 5800 4: Mindestgebot 1400 e; für das Meistgebot von 105 000 Æ wurde der Fabrikant Charles Sylvain Blum zu Chaur de Fonds Ersteher.

Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung vegen der Grundstüke in der Neuen Köntßstraße 39 und Keibelstraße, dem Maurermeister Emil Lohse gehörig, da Re- gulirung erfolgte.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin im Grundbuche von Weißen see Band 44, Blatt Nr den Namen des Ingenieurs Guido Matckenzie zu We getragene, zu Neu-Weißensee belegene Grundstück zur Verste Reinertrag 0,47 Æ Fläche 9,93 a, Mindestgebot 909 A: Meistgebot von 145090 A wurde der Tischlermeister Peecckel zu Weißensee, Nölkestraße 130, Ersteher.

Berlin, 21. Oktober. (Amtliche Preisfeststellung Butter, Käse und Schmalz.) Butter. (Im Großhandel f Berlin an Producenten bezabl spreise.) nossen’hafts-Butter Ta. 124—127 M, Ila. 121—123 M 120 Æ, do. abfallende 111—116 Æ, Land-, Preußische Neßbrücher 102—107 4, Ponmersche 102—107 #4, Polni Baverishe Sennbutter 115—120 4, do. Landbutter 2 Schlesische 102—110 #, Galizishe 85—90 4, Margarine 40— 70 M Käse: Schweizer, Emmenthaler 83—87 16, Bavevischer 60—70 M, Oft- und Westpreußischer 1a. 60—65 Æ, do. Il a. 50— 60 M, Holländer 80—85 #, Limburger 36—42 #, Quadrat-Mager- fâse Ia. 20—25 Æ, do. Ila. 12—15 A Schmalz: Prima Western 179/60 Tara 53,00 M, ines, in Deutschland raffinirt 94,00—55,00 e, Berliner Br sz 56,00—58,00 M Fett, in Amerika raffinirt 40,00—41,0 n Deutschland raffinirt 41,50— 42,00 4 (Alles pr. 50 kg). Butter: Pr für Hof-

L butter blieben behauptet, für Landbutter hößer. Schmalz: fehr fest und steigend. Der Londoner Schreiben des *rgehoben wird, daß, obgleich s welche die hr und ge austeute Di

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219 491 000 NbI. in der gleichen

Verkehrs-Anstalten.

Unter Bezugnahme auf frühere Mittheilungen wird be- kannt gegeben, daß das Verbot der Einfuhr von ge- thter Bettwäsche, getragenen Kleidungsstücken, sowie von ichen Waaren und Gegenständen nah Schweden auf-

en worden ist.

Sendungen mit folhen Gegenständen werden indeß nah ihrer Ankunft in Schweden nur dann an den Eigenthümer zur freien Verfügung ausgehändigt, wenn festgestellt ist, daß der Znhalt am Quarantäneplaß einer Desinfection unterzogen oder auf Kosten des Eigenthümers durh die betreffende Gesundheitsbehörde desinficirt worden ist: oder wenn die \hwedishe Medizinal - Verwaltung auf Antrag des Eigen- thümers erklärt, daß durh die bezeihneten Gegenstände eine Einschleppung der Cholera nicht zu befürchten sei.

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Zita:

L L arn E F LIPI