1892 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

zwischen den Fällen, in welchen dur die beshädigende Hand- lung gegen ein geseßlihes Verbot verstoßen oder das Recht eines Andercn verleßt ist. Jn den Fällen der ersteren Art soll der Thäter zum Ersaß des durch die Handlung einem Anderen verursahien Schadens nur dann verpflichtet sein, wenn er die Entstehung des Schadens vorausgesehen hat oder voraussehen mußte, jedoch ohne Unterschied, ob der Umfang des Schadens vorauszusehen war oder niht. Jm Falle der Verleßung eines Rechts soll da- gegen die Verpflihtung zum Ersaß des durch die Rechtsver- lezung dem Verleßten verursachten Schadens nicht davon ab- hängig sein, ob die Entstehung cines Schadens vorauszufehen war. Gegenüber diesem System des Entwurfs war beantragt, den S 701 durch die dem Art. 50 des Schweizer Obliga- tionenrehts sich anshließende Vorschrift zu erseßen, daß, wer cinem Anderen widerrehztlich Schaden zufügt, sei es aus Vor- saß oder Fahrlässigkeit, ihm zum Ersatz verpflichtet ist. Zu dieser Vorschrift war von anderer Seite der Zusag be- antragt, daß diese Verpflihtung sich auf den Ersaß des cinem Dritten mittelbar zugefügten Schadens nur dann erstrecken solle, wenn der Handelnde die Ent- stehung dieses Schadens vorausgesehen hat oder voraussehen mußte. Ein dritter Vorschlag ging dahin, an Stelle des & 704 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 zu bestimmen, daß, wer vorsäßlih oder aus Fahrlässigkeit widerrehtlih das Recht eines Anderen verleßt oder gegen ein den Schuß eines Anderen bezweckendes Geseg verstößt, ihm zum Ersatz dcs daraus entitandenen Schadens verpflichtet ist. Nach einer lebhaften Debatte fand dieser Antrag die Zustimmung der Mehrheit. Der Abs. 2 Say 2 des S 704, der be- stimmt, daß als Verletzung eines Rechts im Sinne des S 704 auch die Verleßung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der Ehre anzusehen sei, wurde mit dem Vor- behalt gestrichen, bei der Berathung der Vorschriften über einzelne unerlaubte Handlungen auf die Frage zurück- zukommen, ob auch die nur fahrlässige Entziehung der Freiheit oder Verlegung der Ehre eine Verpflich- tung zum Schadensersaß begründen solle. Anlangend den Umfang des Schadensersaßcs, geht der Entwurf davon aus, daß ohne Unterscheidung zwischen vorsäßlich und fahrlässig begangenen Handlungen dem Beschädigten der ge- sammte Schaden zu ersczen ijt (S 218). Ein Antrag, im Anschluß an den Art. 51 des Schweizer Obligationenrehts vorzuschreiben, daß die Größe des Schadensersaßzes unter Würdigung der Umstände und der Größe der Ver- shuldung durch richterlihes Ermessen zu bestimmen sei, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag, im Falle einer nur fahrlässigen Handlung die Haftung auf denjenigen Schaden zu beschränken, dessen Entstehung nah den Umständen, die der Handelnde kannte oder kennen mußte, außerhalb des Bereichs der Wahrscheinlichkeit lag. Eine ausführliche Erörte- rung fnüpfte sich an die Vorschrift des S 705 über die Schadene- ersabpfliht wegen sog. illoyaler Handlungen. Der Entwurf be- schränkt diese Schadensersaßpflicht auf solche Fälle, in denen die Vornahme einer kraft der allgemeinen Freiheit an si erlaubten Handlung gegen die guten Sitten verstößt. Dagegen war be- antragt, die Schadensersaßpflicht in allen Fällen anzuerkennen, in denen jemand, wenn auch in Ausübung eines Rechts, in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsäßlich einem Anderen einen Schaden zufügt. Die Mehrheit stimmte sahlich dem Entwurf zu, od mit der Abweichung, daß nur vorsäßlihes Handeln die Verpflichtung zum Schadensersazke wegen illoyaler Handlungsweise be- gründen jolle. Gemäßheit. eincs {rüher bereits gefaßten Beschlusses wurde als § 705a die Vorschrift ein- gestellt, daß die Verpflichtung zum Schadensersaz nicht da- durch ausgeschlossen wird, daß die beshädigende Handlung im Nothstand begangen ist. Der § 706, der bestimmt, daß, wenn der Beschädigte in die beshädigende Handlung eingewilligt hat, ihm ein Anspruch auf Schadensersaz nicht zusteht, wurde in der Erwägung gestrichen, daß diese Vorschrift in ihrer All: gemeinheit als richtig nicht anzuerkennen sei.

Die Einnahmen aus dem Personenverkehr der preußishen Staatsbahnen sind im September d. J. um 5900000 M, d. i. um nahezu 24 Proc. gegen das Vorjahr zurücgeblieben. Dieser erheblihe Ausfall ist zum überwiegen- den Theil die Folge des außerordentlichen Verkehrsrückganagas, welcher auf den Staatsbahnen dur das Auftreten der Cholera im Jn- und Auslande hervorgerufen war. j

Am stärksten trat derselbe im Bezirk der Eisenbahn-Direction Altona hervor, dessen Personengeld-Einnahmen im September d. J. um rund 1 Million Mark, d. i. um mehr als 50 Proc. hinter dem gleichen Monat des Vorjahrs zurückgingen. Während an- fänglih die von Hamburg ausgehenden Züge noch ziem- lich stark benugt“ waren, wurden die in entgegen- geseßter Richtung verkehrenden Züge fast leer gefahren. Später nahm der Personenverkehr auch von Hamburg her dergestalt ab, daß z. B. der Schnellzug 1 (ab Hamburg 8,45 Morgens) am 6. September ohne jeden Reisenden, am 7. September nur mit cinem, am 8. September nur mit zwei Reisenden von Hamburg abfuhr. Unter diesen Umständen wurde es Pflicht der Eisenbahnverwaltungen, für die Dauer einer so außerordentlihen Verkehrsverminderung auf eine entsprehende Einschränkung des Personenzugbetriebs Bedacht zu nehmen. Nach eingehender Prüfung einerseits Der Gnievressen Des allgemeinen Vertehrs wie derx eingetretenen außergewöhnlichen Lage auf der anderen Seite wurde in der ersten Hälfte des September zum theil auch auf Ansuchen der örtlichen Behörden besonders bedrohter Städte von den an dem Hamburger Verkehr betheiligten Eisenbahnverwaltungen, besonders von den Königlichen Eisenbahn- Directionen zu Altona und Hannover sowie von der Verwaltung der Lübeck - Büchener Privateisenbahn, eine Anzahl fahrplan- mäßiger Züge vorübergehend eingestellt. Zwischen Hamburg und Berlin blieben indessen von neun fahrplanmäßigen Perjonen- und Schnellzügen noch sechs in jeder Richtung in Betrieb, während je drei Schnellzüge und zwar solche, welche wesent- lih nur den Verkehr zwischen den beiden Endpunkten ohne Berücksichtigung des Zwischenverkehrs vermitteln einstweilen eingestellt wurden. Zu den in Betrieb verbliebenen Zügen gehörte auch der mit einer Grund-Geschwindigkeit von 60 bis 65 km in der Stunde verkehrende Nachtpersonenzug (ab Berlin Abends 11,30, in Hamburg früh 5,15), welcher mit seinem Gegenzug auch nach der Einstellung des Schnellzugs (ab Berlin Abends 10,20, in Hamburg früh 2,57) eine gute und unter den obwalten Verhältnissen vollig ausreichende

Das Auftreten der Cholera in Hamburg und dice si mehrenden Erkrankungen an anderen Orten Batten demnächst in schneller Folge zahlreiche Verkehrsbeshränkungen, Einfuhr- und Durchfuhrverbote, sanitätspolizeilihe Controlen der Reisenden, Quarantänen und dergleichen seitens vieler in- ländisher Behörden, wie auch seitens der“ benachbarten Staaten veranlaßt, welhe auf den Reiseverkehr höchst ungünstig zurückwirken mußten. Die Prüfung, inwie- weit mit Rücksicht hierauf eine porübergehende Einschränkung des Zugverkehrs geboten und zulässig er)heine, ohne wichtige allgemeine Verkehrsinteressen des eigenen Landes zu schädigen, . wurde daher auch auf andere Staats- bahnbezirke ausgedehnt. So führte noch im September die von Dänemark veranlaßte Einschränkung des Schiffs- verkehrs zwischen Warnemünde und Gjedjer nebst Ein- rihtung einer Quarantäne auf der dänishen Seite zu einer entsprehenden Beschränkung der Schnellzüge der Strecke Berlin—Neustreliz, während die Abwehrmaßregeln, welche von Oesterreih-Ungarn und besonders auch von den Balkan- staaten getroffen wurden und welhe auf den Verkehr mii Ungarn und dem Orient ungünstig zurückwirkten, die zeitweise Einsellung des sogenannten Orientzugs auf der Strecke Berlin— Oderberg vom 1. Oktober ab veranlaßten. Auch auf der Strecke Stettin—Posen—Breslau zeigte sih eine derartige Verminderung des Verkehrs, daß sich die Verwaltung zur vor- übergehenden Einstellung des dort verkehrenden Schnellzugs entshloß. Eine geringe Zahl weiterer Einschränkungen von mehr örtlicher Bedeutung fam hinzu.

Mit der im laufenden Monat eingetretenen und bisher stetig fortgeschrittenen erfreulihen Besserung der gesund- heitlihen Verhältnisse im Lande haben, dem Wiederaufleben des Verkehrs folgend, au diese Verkehrsbeschrän- fungen größtentheils nah und nach wieder beseitigt werden fönnen. Schon am 10. Okftober konnte je ein Schnellzug zwishen Berlin und Hamburg wieder in Curs gesezt werden, welchem am 20. Oktober ein zweites Schnellzugspaar folgte. Am 1. November wird auf jener Stree der volle fahrplanmäßige Betrieb wieder aufgenommen werden. Die sogenannten Orientzüge wurden auf der Stree Berlin—Breslau, mit Rücksicht auf ihre Bedeutung auch für den engeren Verkehr zwishenSchlefien und Berlin, am 13. Oftober wieder in Betrieb geseßt und werden demnächst, um für den inneren Verkehr noch mehr als bisher nußbar zu werden, mit der dritten Wagenklasse ausgerüstet und von Breslau wie früher weiter geführt werden. Auch auf der Strecke Stettin— Breslau cursiren die Schnellzüge wieder seit dem 23. Oktober.

Mit dem 1. November d. J. werden voraussihtliÞch abgesehen von den Schnellzügen des dänischen Verkehrs auf der Sirecke Berlin— Neustreliß, bezüglich deren die früheren Vorausseßungen noch unverändert geblieben sind, und von einigen localen Verbindungen die aus Anlaß der Cholera angeordneten Einschränkungen des veröffentlihten Winter- fahrplans beseitigt sein.

: Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, General-Lieutenant und Commandeur der 2. Garde-Znfanterie- Division, ist von Urlaub hierher zurügekehrt.

Der zur Zeit auf dem Landrathsamt zu Fulda beshäf- tigte Regierungs - Assessor Heinrich ist der Königlichen Regierung zu Oppeln Zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. i

Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 27. bis 28. Oktober, Mittags, gemeldete Cholcra-Erkrankungs- und Todesfälle:

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*) Durch nachträgliche Meldung berichtigt.

_ Regierungsbezirk Marienwerder: in der Fischerei- Vorftadt von Thorn ein nachträglich festgestellter Todesfall bei einer Schifferfrau.

Sachsen. _ Dresden, 27. Oktober. Nach den bis jeßt getroffenen Dispositionen werden Jhre Mazestät die Königin am 31. Okf- tober Abends und Seine Majestät der Konig am 1. No- vember früh von Schloß Sibyllenort nah Villa Strehlen zurückkehren.

Baden. O

Karlsruhe, 26. Oktober. Die „Karlsruher Ztg.“ bringt folgende Mittheilung: Seine Königliche Hoheit der Groß- herzog hat leider darauf verzihten müssen, der Kaiser- lihen Einladung zur Einweihung der wiederhergestellten Schloßkirhe in Wittenberg zu folgen. Höchstderselbe hat in einem Schreiben an Seine Majestät den Kaiser seiner Entschuldigung und seinem Bedauern Ausdru verliehen und zugleich gebeten, Seine Königliche Hoheit den Erbgro ß- herzog als Höchstseinen Vertreter bei der Feier freundlich auf- nehmen zu wollen. Der Erbgroßherzog wird die Reise nah Wittenberg voraussihtlich am 30. d. M. unternehmen. JZhre Königliche Hoheit die Großherzogin ist heute Vor- A wohlbehalten in Baden-Baden cingetroffen.

Zl. Fonjtanz itagie jeu den 29, d. Ver, die iller- nationale Bodenseefischerei - Conferenz, die von Baden, Bayern, Württemberg, Desterreih, Lichtenstein und der Schweiz beschickt war. Wie man der „Mgdb. Ztg.“ meldet, hat die Conferenz nach dreitägigen Berathungen den ersten Entwurf einer Uebereinkunft aben den genannten Bodensec- ufer-Staaten festgestellt. Zur endgültigen Vereinbarung soll später eine zweite Conferenz in Bregenz stattfinden.

Oldenburg. (H) Oldenburg, 27. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird sih am 30. d. M. zur Theilnahme an der Feier der Einweihung der neu restaurirten Schloß- kirhe nah Wittenberg begeben, bei welcher Feier der Groß-

Nachtverbindung mit Hamburg herstellte.

herzoglihe Ober-Kirhenrath durch den Ober-Kirchenraths- Director Sch omann vertreten sein wird.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 27. Oktober. Mit Beziehung auf die anr Montag, 31. Oktober, in Gegenwart Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und evangelisher Fürsten des deutschen Vaterlandes, vor den Vertretern der Kirchenregierungen und der versammelten Gemeinde stattfindende feierligeEinweihung der restaurirten Schloßkirche zu Wittenberg ist von dem Herzoglichen Staats-Ministerium angeordnet worden, daß in sämmtlichen Kirchen des Herzogthums am Sonn- taa, 30. Oktober, die Gemeinden auf die Wichtigkeit dieser Festfeier hingewiesen, zu gemeinsamer Danksagung und Für- bitte aufgefordert und ernstlich ermahnt werden jollen, dem evangelischen Bekenntniß treu zu bleiben und demselben gemäß einen christlihen Wandel zu führen.

Schaumburg-Lippe.

Aus Kirchdorf in Oesterreih wird dem Wiener „Fremdbl.“ unterm 23. d. M. berichtet : Das heute ausgegebene Bulletin über das Befinden Seiner Durchlaucht des Prinzen Hermann lautet:

„Beim heutigen Verbandwechfel zeigte sich die Wunde vollständig heilt mit Zurüdcklassung einer eingezogenen Narbe. Zeichen einer tôrung der Gehirnthätigfkeit infolge der Verleßung liegen nicht vor. Fs darf daber der Heilungsproceß auch fürs Innere der Schädeldach-

ble als vollendet angesehen werden. Nervöse Empfindlichkeit besteht t. Körperfraft noch gering. Dr. Brenner, Dr. Ridder, Dr. Benscen,

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Oesterreich-Ungarn.

Die Wiener Zetlung: veröffentliht in ihrer heute

ershienenen Nummer ein Kaiserliches Handschreiben an den bisherigen Ministcr von Szoegyenyi-Marich, durh welhes dieser zum Botschaster bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser ernannt wird. Zugleich wird ihm und zwar in der Eigenschaft eines außer- ordentlichen Gesandten die diplomatische Vertretung bei den Höfen von Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Streliß, Olden- burg und Braunschweig übertragen. E __ Gleichzeitig mit der schon mitgetheilten Ernennung deS Erzherzogs Franz Ferdinand zum General-Major ernannte der Kaijer, wie „W. T. B.“ nachträglih meldet, den Erz- herzog Leopold Salvator zum Obersten, den Erzherzog Otto zum Oberst-Lieutenant, den Erzherzog Leopold Fer- dinand zum Linienschiffs-Lieutenant erster Klasse und den Erzherzog Albrecht Salvator zum Ober-Lieutenant. L _Die Session der beiden Delegationen, welche in Pest getagt haben, ist gestern geschlossen worden. Ueber den Schluß der s Delegation ist shon in der gestrigen Nummer d. Bl. (n. Schl. d. Red.) berichtet worden. «n der österreihishen Delegation übermittelte nah Fest- stellung der Uebereinstimmung der Beschlüsse beider Delega- tionen der Minister des Auswärtigen Graf Käálnoky den Mitgliedern den Dank und die Anerkennung des Kaisers für ihr patriotishes Zusammenwirken und für ihre Opferwilligkeit und fügte auch im Namen der Ne- gierung noch Worte des Dankes hinzu. Der Präsident der Delegation, Ritter von Chlumeßfy hob in seiner Er- widerung hervor, daß die Delegation der auf den Dreibund gestüßten Friedenspolitik der öfsterreichish-ungarishen Monarchie aufrihtige, warme Sympathie und Vertrauen entgegengebracht habe, und shchloß mit einem Hoch auf den Kaiser, in das die Versammlung dreimal begeistert einstimmte.

Ueber die gestrige (schon telegraphisch Ffurz erwähnte) Unterredung der Reichenber ger Stadtvertreter Shücter und Prade mit dem Grafen Taaffe wird . der „Magd. Ztg.“ aus Wien gemeldet: Nach, Aussage der . Genannten habe Graf Taaffe versprochen, die Versicherung Shücker's und Prade's von der Treue und Anhänglichkeit der Reichenberger Bevölkerung für Kaiser und Reich zur Kenntniß des Kaisers zu bringen. Was die Auflösungsverfügung betreffe, so könne der Minister nicht einschreiten, da ein Recurs gegen die Ver- fügung nicht überreicht worden sei. Deshalb rathe er auch von dem Ansuchen um eine Audienz beim Kaiser ab.

Großbritannien und Jrland.

__ Den Gerüchten, die in den leßten Tagen über den Ge- sundheitszustand der Königin in Umlauf waren, tritt der Londoner Correjpondent der „Birmingham Post“ mit der Er- klärung entgegen, daß auf Grund von an amtliher Stelle eingeholten Erkundigungen die Königin während einiger Tage infolge von Erkältung leidend gewejen sei und das Zimmer habe hüten müssen, daß Jhre Majestät sich aber bereits in der Genesung befinde.

Wie dem „Standard“ aus Florenz gemeldet wird, wäre nunmehr die Villa Oppenheim für den Aufenthalt der Königin und die Villa Spinola für das Gefolge Jhrer Majestät dort gemiethet worden.

_ Der Premier-Minister Gla dstone hat am 24. d. M. in Oxford eine Rede über die Universitäten des Mittelalters mit besonderer Bezichung auf Oxford gehalten, wo er selbst studirt hat. Nach einer Mittheilung der „Köln. Ztg.“ {loß der greise Staatsmann seine von jugendlicher Frische erfüllte Rede mit der Bemerkung, daß bei den englischen Univerfitäten die Grundidee ihres Wesens im Christenthum liege.

__ In Beantwortung eines Schreibens des Bundes der con- stitutionellen Vereine erklärte der Marquis von Salis- bury, seine Regierung hade immer die Zurückbehaltung von Uganda im Auge gehabt.

Die in Canada in legzter Zeit verbreitet gewesene und von ‘dort auch nah Europa gelangte Nachricht, die britische Reichsregierung wolle das reguläre Militär von Canada und den britishen Besizungèn in Nord-Amerika abberufen, wird dem „Reutershen Bureau“ in einer Depesche aus Ottawa als unbegründet bezeihnet. Es liege *nur in Halifax, dem Hauptquartier des britischen nordatlantishen Geschwaders, britishes Militär in Garnison, und die Reichsregierung sei bis jeßt dem Plane, diese Garnison aufzuheben, noch garnicht näher getreten.

. Frankreich. In der gestrigen Sißzung der Deputirtenkammer richtete der Abg. Basly an die Regierung die von ihm an- gekündigte Jnterpellotion „über die neuerdings zwischen französishen und belgishen Bergarbeitern in Lens und Liévin vorgekommenen Zwistigkeiten, sowie über die erfolgté Aussperrung französisher Ar- beiter“. Der Arbeits-Minister Viette erklärte in seiner Erwiderung: die Entlaffung der Arbeiter sei feineswegs

aus politischen Gründen erfolgt. Die Arbeiter dürften, auch

wenn sie mit Wahlfunctionen betraut seien, nicht ihre gewerb- lichen ‘Pflichten vergessen. Es würde nichts nügen, wenn man Ausnahmegesezge gegen ausländishe Arbeiter er- lasen wollte. Im weiteren Verlaufe der Sißung brachte der socialistishe Deputirte Lafargue cinen An- trag ein, wonach für diejenigen Arbeitgeber, welche ausländishe Arbeiter beschäftigen, besondere Er- laubnißscheine ausgestellt werden sollen. Die zu diesem Antrag vorgeschlagene, von der Regierung angenommene ein- fache Tagesordnung wurde mit großer Stimmenmehrheit be- schlossen. Der radicale Deputirte Terrier beantragte sodann die Ertheilung einer Amnestie für alle Personen, die wegen ihrer Theilnahme an einem Ausstand verurtheilt worden find, und verlangte für seinen Antrag die Dringlichkeit und die sofortige Berathung. Der Minister-Präsident Loubet acceptirte die sofortige Berathung des Antrages. Darauf erklärte der Arbeits-Minister Viette: die Regierung würde die verur- theilten Arbeiter in Carmaux begnadigt haben, wenn die Ausständigen von Carmaux die Arbeit wieder auf- genommen hätten. Die Ertheilung einer Amnestie“ müsse die Regierung ablehnen. Der Antrag Terriers wurde mit 324 gegen 198 Stimmen abgelehnt. Der De- putirte Dumay brachte ferner cine Jnterpellation bezüglich der na Carmaux beorderten Truppen ein und forderte deren Zurückziehung. Der Minister-Präsident Loubet erwiderte, die erste Pflicht der Regierung sei, die Ordnung in den Straßen und die Freiheit der Arbeit aufrechtzuerhalten: er könne daher dem Ansinnen Dumay's nicht stattgeben. (Beifall.) Eine von Dumay beantragte Tagesordnung wurde \hließzlih mit 399 gegen 90 Stimmen abgelehnt und die, Sigzung sodann aufgehoben. : :

Nahezu alle heutigen Pariser Blätter, die radicalen ausgenommen, beglückwünschen die Deputirtenkammer zu ihrer Ablehnung des Antrags auf Ertheilung einer Amnestie und billigen durchaus die energishen Erklärungen des Minister-Präsidenten Loubet in der gestrigen Sizung der Kammer.

Die Zollcommission der Deputirtenkammer ver- handelte gestern mit dem Regierungsvertreter über das französisch - shweizerishe Handelsabkommen. “Der Minister des Auswärtigen Ribot legte die Nothwendigkeit für Frankreih dar, mit der Shweiz zu verhandelz, da dieje ihrerseits mit anderen Mächten ein Handelsabkommen getroffen habe. Auf cine Anfrage des Deputirten Bour- geois, ob eine Concession an die Schweiz die Regierung nicht zwingen würde, au anderen Ländern Zugeständnisse zu machen, erwiderte der Minister, dies sei niht der Fall; die Pourparlers mit der Schweiz seien durchaus nicht die Einleitung zu einem System. Die Commission vertagte sodann ihre Entschließung bis zum 4. November.

Ftalien.

In der gegenwärtig in Jtalien in vollem Gange bennd- lihen Wahlbewegung hat nun auch_ der Minister des Auswärtigen Brin das Wort ergriffen. Bei einem von seinen Wählern in Turin gestern Abend veranstalteten Bankett hielt der Minister eine Rede, in der er nah dem Drahtbericht des „Wolffschen Bureaus“ die Ueberzeugung aussprach, daß alle curopäischen Regierungen den Frieden wünschten und loyal entschlossen seien, dessen große Wohlthaten ihren Völkern zu bewahren. Das Beispiel aller benahbarten und selbst der fried- lichsten Länder zeige, daß die mächtige Heeresausrüjtung die solideste Garantie für den Frieden sei. Indem die italienische Regierung die Militärausgaben auf eine verhältnißmäßig be- seidene Ziffer reducirt habe, habe sie die Grenze der Vorsicht erreiht und die Erfordernisse der Finanzen mit denen der Landesvertheidigung in Einklang gebracht. Redner führte alsdann den Ausspruch Cavour's an: „Die sicherste Stüße der Volksrechte sind starke Bataillone und gute Verbündete“, und trat damit denen entgegen, die weder die einen noch die anderen wollen. Es gebe fein fried- liheres Land als Jtalien, keines, welches mehr zur Erhal- tung des Friedens beigetragen habe. Jtalien verdanke diesem Umstande das Aufhören des Mißtrauens und die Erhaltung des Vertrauens der befreundeten Verbündeten, die, felbst wenn ein Wechsel in den Regierungen eintrete, die Anschauung über Jtalien niht änderten. Ein solher Wechsel habe si fürzlih in England vollzogèn, auf dessen Freundschaft Jtalien zu rechnen gewohnt sei, weil beide Staaten einen gleich lebhaften Wunsh nah Frieden und gleiche Ziele auf Erhaltung desselben verfolgten. Die klare und kräftig befolgte E Ftaliens beruhige Alle und gebe der Regierunç Kraft, dieselbe zu entwickeln, und wirksam mitzuarbeiten aüf der soliden Basis seiner Alliancen an der Erhaltung des Frie- dens, auf die Europa glücklicher Weise rechnen könne. Dieses tiefe Gefühl des Vertrauens auf den Frieden, diejer tiefe Wunsch der Völker, die Bande der Freundschaft fester zu fnüpfen, hätten bei der neulihen Columbusfeier in Genua die Weihe erhalten. Er möchte mit gleichem Vertrauen von dem wirthshaftlihen Frieden fprechen : allein der Protectionismus habe den Regierungen große und niht immer überwindbare Schwierigkeiten geschaffen. Redner bekämpfte hierauf jede Zollerhöhung Jtaliens und besprach die organishen Reformen und die Reorganijation der Parteien; er hoffe, daß leßtere in der nächsten Legislaturperiode zu stande fommen werde. Der Minister {loß seine Rede, welche häufig durch lebhaften Beifall unterbrochen wurde, mit einem warmen Trinkspruh auf den König.

Auch der Minister für Posten und Telegraphen, Finocchiaro A prile, hielt gestern in der zu seinem Wahl- bezirk (Palermo) gehörenden Gemeinde Prizzi in Sizilien eine Wahlrede, in welcher er sich im wesentlichen den Aus- führungen in dem Bericht des Cabinets an den König jowie den Erklärungen des Kriegs-Ministers Pelloux bei dem Wahlbankett in Livorno anshloß. Ganz besonders betonte der Minister die Vortheile der zur Begünstigung des Weinexports getroffenen Maßnahmen. Zugleich kündigte er eine Vorlage, betreffend die Abmachungen über die Schiffahrts- linien, an, welhe noch vor dem 15. März 1893 von der Kammer erledigt werden müsse. Das Cabinet strebe die Nückehr zu einem correcten Constitutionalismus an. Schließlich gab der Minister der Freude der Progressisten über den An- \chluß der Elite der Radicalen Ausdruck, die ohne alle Hinter-

aedanken in den constitutionellen Kreis einträten.

Griechenland. Zur Feier der silbernen Hochzeit des Königs und der Königin fanden, wie „W. T. B.“ aus Athen berichtet,

Metropoliten in Athen celebrirten Tedeum wohnten die Mit- glieder der Königlichen Familie, die zu den Festlichkeiten dort eingetroffenen Fürstlihen Gäste, die höchsten Staatswürden- träger, die Mitglieder des diplomatishen Corps und eine überaus zahlreihe Menschenmenge bei. Nach dem *GBottes- dienste nahmen die Majestäten im Schlosse die Glückwünsche entgegen und begaben sih Nachmitiags nach dem Schlosse Defkelia. Graf Kálnoky und die Mitglieder der öster- reihischen Regierung beglückwünschten den König und die Königin telegraphisch.

Bulgarien,

In Sofia is gestern Mittag die dritte Session der Sobranzje von dem Prinzen Ferdinand in Person feier- lih eröffnet worden. Bei seinem Erscheinen sowohl wie beim Verlassen des Saals wurde der Prinz auf das wärmste begrüßt. Die Mutter des Prinzen, Prinzessin Klementine, und ein zahlreihes Publikum wohnten der Feierlichkeit bei. Die von dem Prinzen verlesene Thronrede consta- tirt, nah dem telegraphishen Auszuge des „W. T. B.“, daß das Land in normaler Weise fortschreite und sich entwickele, und daß allgemein Ordnung, Ruhe und Zufriedenheit herrschen. Auf seine Reise in das Ausland hinweisend, betonte Prinz Ferdinand die persönliche Sympathie und das Interesse der aufgeklärten Nationen und Regierungen für das tapfere bulgarishe Volk und deren lebhaften Wunsch, die Bulgaren siegreih zu sehen im Kampfe zur Vertheidigung ihrer Rechte und Autonomie. Die Thronrede hebt ferner den herzlihen Empfang des Primen Ferdinand seitens des Kaisers Franz Joseph und der Königin Victoria sowie der hervorragenden englishen Staatsmänner hervor und weist auf das Wohlwollen des Sultans für -das bulgarishe Volk hin, das durch die dem ersten Rathe des Prinzen ertheilte Audienz sowie dur die Entsendung eines besonderen Ver- treters zur Landes-Ausstellung in Philippopel seinen Ausdru gefunden habe. Es seien hierdurh die zwischen dem Sultan und seinem Vasallen bestehenden Bande der Freundschaft noch enger geknüpft worden. Die Ausstellung sei ein fried- licher Sieg und ein Beweis des friedlichen arbeitjamen Charakters der bulgarishen Nation: fie werde zur Hebung der Wohlfahrt des Landes in hohem Maße bei- tragen. Den einheimishen wie den fremden Ausstellern wird für ihre Mitwirkung gedankt und sodann erwähnt, _daß die Regierung zur Deckung der bereits bewilligten Kosten für Eisenbahnbauten und Hafenbauten in Burgas und Varna ein Anlehen von 145 Millionen Fran:s abgeschlossen habe. Zum Schluß werden Gesezentwürfe über das Vertragsrecht, über landwirthschafilihe Kassen, Straßenbau und Schuß der Industrie angekündigt.

Parlamentarische Nachrichten.

Im 3. Kös liner Landtagswahlkreise Kreise Dramburg und Schivelbein ist an Stelle des bisherigen Abgeordneten Grafen von Kleist-Schmenzin, welcher sein Mandat niedergelegt hat, der Landrath von Brocckthaujen zu Dramburg mit Stimmeneinheit zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln,

Cholera.

Das Krankenhaus Moabit is, wie der „Nat.-Ztg." mitgetheilt wird, nunmehr seiner eigentlichen Bestimmung als allgemeines Krankenhaus wieder zurückgegeben. Die als Cholerastation vor- bebaltenen vier Kranfkenbaracken beherbergen zur Zeit feinen Kranken. Troß der günstigen Gesundheitsverhältnisse Berlins bleiben die ge- troffenen Vorsichtsmaßregeln noch bestehen, namentlißh wird die Controle der Schiffer so lange aufrecht erbalten, bis die eintretende Kälte die Schiffahrt unmöglich macht.

Aus Thorn wird demselben Blatt gemeldet: Bei sämmtlichen im Weichselgebiet bisher an Cholera erfranften und gestorbenen Per- sonen ist festgestellt worden, daß sie Weichselwasser in ungekohtem Zustande genossen hatten. Dieses Wasser muß deshalb als verseucht gelten, wenn auch die bafteriologische Untersuhung keine Spirillen er- geben hat. Um die Einshleppung der Cholera durch Flößer und Schiffer na Thorn zu verhindern, hat die dortige Polizeiverwaltung ihnen das Betreten der Stadt untersagt.

Im Auftrage der Oppelner Regierung war Medizinal-Nath Dr. Schmidtmann in dem russishen Kreise Bendzin zur Infor- mation über die Choleragefahr. Schmidtmaun berichtet sehr günstig über die umsihtigen und strengen Maßregeln der russischen Behörden. Die Epidemie sei im Erlöschen. S

Aus den Ortschaften Maarsseveen und Ysfelstein wird unter dem gestrigen Tage je eine Erkrankung an Cholera und aus Utrecht ein Todesfall gemeldet. E : :

Von Mittwoch bis gestern Abend 6 Uhr sind in Pest zwölf Cbolera-Erfranfungen und sieben Todesfälle vorgekommen. Die Epidemiecommission hat beschlossen, die Universität und die anderen bößeren Schulen am 7. November wieder zu eröfsnen. ;

Der letzte Cholera-Wochenbericht aus St. Petersburg weist nah einer Meldung von gestern eine beträchtlihe Abnahme der Epidemie in den Städten auf, auëgenommen in Kiew. Ebenso hat in den Gouvernements eine Äbnahme stattgefunden, ausgenommen in den Gouvernements Kursk, Bessarabien, Orenburg und Simbirsf, wo mehr als 200 Erkrankungen vorkamcn. Jn Pensa und Saratow betrugen die Erkrankungen mehr als 300, in Lublin mebr als 400, in Tambow über 600, in Samara über §00 und in Kiew über 1200. Die Zahl der Sterbefälle erreicht etwa ein Drittel der Erkrankungen. 4 :

Am Mittwoch wurde in Belgrad der erste Cholerafall amtlih festgestellt.

Oesterreih-Ungarn. _

Nach einer Bekanutmachung der Seebehörden in Triest und Fiume werden die dortselbst eingehenden Waaren, deren Ein-, oder Durchfuhr aus Anlaß der Choleragefahr durch die österreichisch- ungarishe Ministerialverordnung vom 10. Oktober 1892 verboten worden ist (vergl. „R.-A.“ Nr. 246 vom 18. Oktober 1892), behufs Wiederausfuhr durch den Versender in das nächite Seelazareth dirigirt. Unterläßt der Versender die Wiederausfuhr in der ihm im E gestellten furzen Frist, so werden die betreffenden Waaren vernichtet. Reisegeväck, auch wenn es voraus- oder nacgesendet wird, wird durch das Einfuhr- und Durchfuhrverbot vom 10. Oktober 1892 nicht betroffen. (,R.-A.* Nr. 246 vom 18. Oktober 1892.) Spanien. -

Laut Verordnung des Königlich spanishen Ministers des Innern vom 18. Oktober 1892 werden Herkünfte aus R und aus Orten, welche weniger als 165 km davon entfernt liegen, frei zugelassen, wenn se mit reinem, vom spanischen Konsul vifirten Gesundheitépaß

Dje in der Verordnung vom 29. Öftober 1886 aufgeführten. Waaren, welche während der Epidemie in Hull gelagert baben, müssen bis zum 31. Oktober 1892 im Ankunftshafen den in der” erwähnten Verordnung bezeihneten Reinigungsmaßregeln unterworfen werden.

Ferner wird die Verordnung vom 12. September 1892, betreffend Herkünfte auë Großbritannien und dessen Besißungen im Mittelmeer, aufgehoben. (Vergl. „R.-A.“ Nr. 224 vom 22. September 1892.)

Dur Erlasse des Königlich spanischen Ministers des Innern

- vom 20. und 19. Oktober is Folgendes angeordnet worden :

1) Provenienzen aus Bremen und Orten, wele 165 km und weniger davon entfernt liegen, werden,“ wenn sie mit reinem, von einem spanischen oder in tefsen Ermangelung von einem fremden Konsul visirten Ge- sundbeitsvaß unter guten hvagienishen Bedingungen einlaufen, frei zu- gelaffen, -ebénso ‘die in der Verordnung vom 29. Oktober 1886 be- zeichneten Waaren, welhe während der Epidemie in Bremen gelagert haben und erst nah dem 13. Oktober von dort abgegangen find. 2) Provenienzen aus New-York und Orten, welche 165 weniger davon entfernt liegen, die nah dem 19. Oktober abgeaang sind, werden unter denselben Bedingungen, wie vorstehend frei zugelassen: die in der Verordnung vom 29. Oktober zeichneten Waaren, welche während der Epidemie in lagerten, von dort vor dem 9. November d. J. abgehen, we Ankunftshafen den in der angezogenen Verordnung verfügten Reinigungs Maßnahmen unterworfen. Portugal. O Durch eine im „Diario do Governo* veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesishen Ministeriums des Innern is der Hasen von Pernambuco seit dem 20. September 1892 für rein vo1 Gelbfieber erflärt worden ® Laut Verfügung des Königlich niederländishen Ministers des Fnnern vom 19. Oktober 1892 follen die bei Bath (Provinz Zeeland, Zusammenfluß der Wester- und stershelde) landeinwärts fahrenden Schiffe gesundheitlih beobachtet werden ; ferner ist die seiner Zeit an- geordnete Beaufsichtigung der bei Breskens (Provinz Zeeland a4 Scheldeausfluß, südlih gegenüber von Vlissingen) einfahrenden Sciffe aufgehoben worden. (Vergl. „R.-A.* Nr. 224 vom 22. Sep- tember 1892.) Stiel : Der internationale Gesundheitsrath zu nstanti hat folgende Quarantänebestimmungen getroffen : E 1) Eine Quarantäne von fünf vollen Tagen wird gegen Herftunst? von der montenegrinishen Küste mit Passagieren angeordnet, welche seit dem 19./1. Oktober 1892 abgefahren sind. Schi derselben Herkunft, welche keine Passagiere an Bord haben ärztlichen Untersuhung unterworken. 9) Eine Quarantäne von zehn vollen l tober 1892 ab in Zibefthe auf der Linie Salonift un in Mustapha Pascha gegen Reisende verhängt, welhe in der Türtei auf der Eifen- bahn anfommen. E l 3) Die gegen Herkünfte aus Kurachee angeordnete 2uarantane von zehn Tagen wird für diejenigen Schiffe, welche feit dem 99./4. Oktober 1892 abgefahren sind, auf fünf Tage Teilge!eBt. 4) Einer Quarantäne von fünf vollen Tagen, welche im Lazareth von Sinope oder von Cavak abzuhalten ift, unterliegen Dertünste mit Passagieren von der Küste des Schwarzen Meeres, von Trebi- sonde bis Ordu (mit Einschluß dieser beiden Häfen), welche nach dem 99./11. Oktober 1892 abgefahren sind. S Schiffe derselben Herkunft, welche keine Pahagiere an haben, müssen sh in Cavak einer 24 stündigen Beobachtung einer strengen ärztlihen Untersuchung unterwerfen. Bulgarien. Durch Beschluß des Gesundheitsraths vom 19. Oktober die Quarantäne gegen Rumänisn von aht auf fünf Lage geseßt worden. - : E * “Nachdem der bulgarishe Sanitätsrath die europäishe Türkei unter dem 22. Oktober 1892 für colerafrei erklärt bat, werden Provenienzen von dort fortan einer Quarantäne oder Desinfection niht mehr unterworfen. E S Den in Bulgarien bestehenden Einfuhrverboten vergl. „R.-A. Nr. 255 vom 27. Oktober 1892 unterliegen die dvetreffenden Maaren neuerdings ohne Rücfsicht auf den Ort der Herkunft. Citronen und Orangen nd dagegen in Zukunft und zwar obne Quarantäne, lediglih nach Desinfection der Verpackung zugelassen. : Süd-Amerika. - - Gesundbeitsbehörde zu Montevideo vom 24. Sep- tember 1892. f i: 1) Alle aus reinen euroväishen Häfen fommenden Schiffe, auf welchen während der Reise Todesfälle aus nicht festgestellter Ursache, oder wiederholte Fälle irgend welcher Krankheit vorgekommen hund, werden einer Beobachtung, deren Dauer von der Behörde in jedem einzelnen Falle bestimmt wird, unterworfen. A 9) Solche Schiffe, deren Gesundheitszustand ein guter ift, die sich aber mit Bezug auf Hygiene und Sauberkeit in einem s{lechten Zu- stande befinden, werden einer strengen Deëinfizirung unterworfen, ]0- wobl was das Schiff, als auch was die Kleider der Paftagiere und der Besatzung anbelangt. : Uruguay. : Aus Eurova nah Uruguay bestimmte Schiffe werden fortan nur im Hafen von Montevideo zugelafsen. —— i “Durch Regierungêverordnung vom 27. September 1892 sind die sämmtlichen Hafenpläßze Oesterreih-Ungarns für choleraverdächtig er- flärt worden. S E&gypken. S L Ueber Provenienzen aus dem Hasen von Marseille ist eine siebentägige Quarantäne mit Einschluß der Reise verhängt worden. Dur den Suez-Kanal fahrende Schiffe aus Marseille werden durh- gelassen, wenn sie für Egypten bestimmte Reisende und Güter in der

Quarantänestation bei Suez ans Land seßen.

Kovenhagen, 27. Oktober. In Ringkjöbing (Jütland) und auf der ZFnsel Taasinge is laut Meldung des „W. T. hn die Maul - und Klauenseuche aufgetreten. Der Minister des Fnnern bat daher heute die Ausfuhr von Spalthufern aus den ver- feuchten Orten verboten und den Veterinär-Physikus ermächtigt, die von der Seuche ergriffenen Thiere tödten zu lasten.

Handel und Gewerbe.

Der Centralausshuß der Reichsbank versammelte sich heute Vormittags 10 Uhr im Reichsbankgebäude. Der Vorsißzende, Präsident des Reichsbank - Directo- tums. Dr. Wo heile aus: Die Lage vex Reichsbank sei erheblih s{chwächer als im E Statt 905 Millionen Mark Metall bei einer Anlage von 628 Millionen betrage der allerdings in der lezten Woche um 7 Millionen Mark gestiegene Metallvorrath jeyt nur 876 Millionen, also 29 Millionen weniger, und die Anlage 684 Millionen, also 56 Millionen mehr. Die Reserve von 164 Millionen sei um 65 Millionen kleiner als im Jahre 1891. Die Deckung für Noten und fremde Gelder sei 59,9 Procent gegen 63,1 Procent im Vorjahre. Der Zins- fuß der Bank habe im vergangenen Jahre seit April bis zum Jahress{luß 4 Proc. betragen, und so felbst im Jahre 1888, dem Jahre großer Geldflüssigkeit, seit Mitte September bis zur Steigerung auf 41/2; im Jahre 1890 51/,, im Jahre 1889 5 Proc. Der in diesem Jahre schon seit Januar añdauernde Discont. von 83 Proc. ia TUE das leßte Vierteljahr ungewöhnlich niedrig. Sei auch das Geschäft niht besonders lebhaft, jo nähere

gestern früh in allen Kirchen Griechenlands ohne Unterschied der Confession feierliche Gottesdienste statt. Dem von dem

einlaufen.

sich doch der Börsendiscont (gestern in Berlin 21/5, Frank-

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