1912 / 79 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Mar 1912 18:00:01 GMT) scan diff

rech!fertigt, wenn er sih damit an die öffentlichen Sparkassen wendet, | Umfange einzuführen, nur mit der Einschränkunz, daß die Ermäßigung | es mit dem Zuschuß der Stadt Frankfurt? Wird dieser alljährlih ney aandrechts, wonach die Errichtung von Universitäten eines Privilegiums |*hätte. So sind unsere Kuratoren an den anderen bestehenden j gewiß behalten muß, auch einigermaßen von privater Selte

weil diese von ihm mit der Mündelsicherheit privilegiert find. Herr | nur für die erftage gelten soll, daß die Mindestbeteiligung 20 Köpfe bewilligt werden müssen? Das geht unmöglich bei den \{wankende desherrn bedarf, stimmt mit dem allgemeinen deutf 1 ä in diesem Sinne würde das | unterstüyt würde, und nun, meine Herren, kommt diese große - T | und der Mindestgefamtfahrpreis 20 4 betragen soll. Mehrheiten in einer Stadtverordnetenversammlung. Wi issen dés Lande TAA G en, deuten 1 Hniperiten. jut verstehen. Also "n ; E i i i S Waÿler hat gesagt, der Staat bätte den Sparkassen ne Das Haus beschließt nah dem Antrage der Kommission. 2ls5 redtliche Garantien für diese Zuschül o baben Den Gedan.” [M universitätörecht überein. Kuratorium, das in. Frankfurk benbsimtigt i, nie mr, Dieses | Gabe, MrS große Unternehmen. Da werden Sie verstehen,

Mündelsicherheit gewährt. Is]t denn aber, wenn geseßlich Üeber eine Petition des Magistrats von Görliß um A bstand- | der in der Budgetkommission aufgetaucht ist, daß man den staatlichen Jm alten Deutschen Reih war die Errichtung von Universitäten | Kuratorium ist bestimmt, um die finanziellen und äußeren Verhältnisse | wenn ich mich niht von Anfang an ablehnend verhalte. Ich er- bestimmt wird: eine mündelsichere Anlage kann bei Sparkassen er- | n ahme von der Einführung des Religtionsunter- | Kurator dur ein privates Kuratorium verflüchtigen will, halte ih für pekanntlich ein Reservatrecht des Kaisers. Der Grund hierfür wird | der zukünftigen Universität Frankfurt zu regeln, und würde daneben | kenne die Schwere der Verantwortung völlig an, ih bin au in eine

folgen, dieses etwas anderes, wie die Gewährung der Mündelsicher- | 7 ichts in den Pflihtfortbildungsschulen u nd von | hôchstbedenklih. Wennessih nur um rein finanzielle Fragen handelte, aber darin gefunden, daß die allgemeine Anerkennung des Rechts zur Ver- | also durchaus die Einwirkung des Ministers bezw. des von ihm damit | sehr eingehende, gewissenhafte Prüfung dieser Dinge nah allen Seiten

; i : der Unterstellun dieser Schulen unter ei i i ü ; e x ¡ ä : h : ; heit? Der Staat kann iefolgedessen als Gegenleistung beanspruchen, | anderes M i erin m r) das f r Handel und G S U E Baan ia Une ege E ber Gn n lelhung der akademischen Würden, des wesentlihsten Privilegs der | beauftragten Beamten bestehen. hin eingetreten; und so, meine Herren, wie dieses Projekt an mich

daß, weil er für die Anlagen bei der Sparkasse garantiert, die Spar- | werbe, Beibehaltung der Befugnis zur Errichtung Universität, die Beseßung der Lehrstühle, die Einrichtung der F lniversitäten, hierdurch gesichert wurde. Das Kaiserliche Recht ist Ich hoffe, daß ich damit die Bedenken des Herrn Vorredners | herangetreten ist, so habe ih es niht etwa als ausführbar be- fassen ihrerseits auch einen Teil ihrer Vermögenébestände in Staats- | kommunaler R O La eifommi wird nach | Lehrpläne usw. in Betracht. Erst wenn diese Fragen geklärt sind später auf die Landesherren übergegangen. Für seine Ausübung sind | habe beiseite stellen können, die er darin sieht, daß nicht etwa ein zeichnet. Die Sirenentôöne der Stadt Frankfurt haben mi nicht anleihen anlegen, damit der Staat in feinem eigenen Kredit ge- dem Antrage des Berichterstatters der Handetskommission, Herrn | wird man dazu übergehen können, die Frage zu prüfen, ob cine Beschränkungen in dem Sinne, daß der Weg der Geseßgebung an | aus Frankfurtern zusammengeseßtes Kollegium Rechte des Staats | betört. Dort, meine Herren, waren andere Absichten vo: banden. Da

Z von Puttkamer, Uebergang zur Tagesordnung be 4 igli j S : L ly / : S ; stüyt wird. ; ; iam folgt der mündli e Bericht der L ean über S l aeben ffen, E len Wo E bat die Stelle der Königlichen Verordnung zu treten hätte, nit ein- | oder der Universität wahrnehmen soll; das ist nicht die Absicht. S wollte E CME Stiftungsuniversität, Mie ewa so dastehen 1E, IE Hierdurch wird dann au zu gleicher Zeit der Kommunalkredit | die Petitionen des Grundbesißervereins Frankfurtertorbezirk, des Haus- Typ der Universitäten festzulegen. Der geseßgeberishe Weg ist zeführt worden. Insbesondere is dies niht durch die preußische Wenn er dann angeführt hat, daß es doh recht bedenklich sei, | eine höhere Shule, und der Minister sollte die allgemeine Staatsaufsicht mitgestüßt. Denn wenn die Staatspapiere, die überall die Führung | und Grundbesißervereins von 1895 zu Charlottenburg und des Grund- namentlich dann nötig, wenn, wie es hier der Fall zu fein hein W Perfassung geshehen. In dieser Beziehung ist zunächst auf Artikel 26 | daß nun alljährlich wieder Bewilligungen für die Universität | darüber führen, er sollte das Recht haben, zu bestätigen usw. Darauf bei den gleichartigen Papieren haben, im Kurse in die Höhe gehen, e T der Sr L, E um | die Grenzen, ob ilaatlich oder nit staatlih, in bedenklichen der Verfassung hinzuweisen, welcher bestimmt: in Frankfurt stattfinden müßten, um die Universität zu speisen, | bin ih nicht eingegangen. Ich habe gesagt, nur dann kann ih den werden au die Kommunalpaptere mitfolgen. Herr Dr. Wahler hat Jeseyes Î Wt e Ae Sih erung der Bauf 0 x eue n R mes Y siegte, Da ai E a 'Großtapital in dige Das Schul- und Unterrichtswesen ist durch Gese zu regeln. | so trete ich ihm darin völlig bei. Wenn die Dinge fo | Plan weiter verfolgen, wenn der König das Privileg gibt, wenn der dieses allerdings bezweifelt, weil die Kurserhöhung der Staatspapiere | vom 1. Juli 1909 für Groß Berlin. oder jener Nuance seinen Einfluß, den es hon auf wirtschaftliche. Bis zu anderweiter geseplicher Regelung verbleibt es hinsichtlih | geregelt werden sollen, daß etwa alljährlich in der Frank- | König die Statuten erläßt und dann daraus die Konsequenzen folgèn auf künsilihem Wege herbeigeführt werde. Ih möchte aber Herrn Berichterstatter Graf von der Schulenburg- Grünthal Gebiete hat, allmählich au auf das geistige Gebiet autdehnen wird, des Schul- und Unterrichtswesens bei dem geltenden Recht. furter Stadtverordnetenversammlung darüber Beschluß gefaßt werden bezüglih der Bestimmungen, die ih vorhin angezogen habe. Ft das Dr. Wahler erwidern, daß in demselben Gefeß, wenn auch indirekt, beantragt, die Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung | Wohin würde es führen, wenn z. B. bei Frankfurt die Börse, die ja Peiter kommt in Betracht Art. 50 Abs. 1 der Verfassung, welcher | müßte, in welher Höhe die Universität einen Zushuß von der Stadt | aber der Fall, dann, follte ih meinen, {winden auh diese Bedenken.

L : : ° zu überweisen. auch Mitstifterin ist, ie L ionals i 2 A ¿ux n L i; i au für Kommunalpaptere E Zwangsabnahme vorgeschrieben ist. Ein Negierungskommisfar erklärt: Der Herr Minister ite tik f T, E ortan ver ces Kra lautet : Frankfurt zu bekommen hätte, so würde ih das auch nicht für an- Was nun die örtliche Lage anlangt, so habe ich das ja au Deun es sind von den Anlagen in Inhaberpapieren ausdrüdcklich ?/; für | ist der Meinung, daß die bisher herausgebrachten Unterlagen, die be- | von Universitäten umgeben, sodaß man die Bedürfnisfrage nicht oba Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit | nehmbar halten. Ich glaube, daß es nur so geregelt werden könnte | in der Kommission \{chon ganz ehrlih ausgesprohen: wenn der

die übrigen Inhaberpapiere freigegeben worden. Die Kommunal- | weisen sollen, daß in bestimmten Bezirken ein lebhafter Baushwindel | weiteres bejahen kann. Ih würde es bitter beklagen, wenn eine W Vorrehten nicht verbundenen Auszeichnungen zu. daß die Beiträge, die Frankfurt oder andere Stellen geben, so fest- | Staat eine Universität begründen wollte mil seinen Mittelne sparkassen werden ohne Frage diese ?/; meistens in Kommunalpapieren | berrsht, nicht ausreichen, daß das Material weder zuverlässig noch | alte Universität wle Marburg ges{ädigt werden würde. Es kommt M “Dieser Bestimmung entspricht es, wenn das Privilegium zur Erteilung | gelegt werden, daß sie von der Universität zivilrechtlich eingeklagt | würde er wohl faum die Stadt Frankfurt gewählt haben. Aber

7 beweiskräftig ist. Es ist deshalb in Aussicht genommen worden, auf | au weit ilieu i i ; S ; ; t S F anlegen. Also selbst wenn das Argument zutreffen sollte, welches | amtlichem Wege die nôtigen E eitazen, zu ‘qewinnén, Es ollen fich in Aner fo van Miles n Li belns@ fühlen? Bei, den da N ¿er akademischen Würden der Universität vom König verliehen wird. | werden können. Es müßten feste Verträge abgs{lossen werden, die | nun liegt die Sache doch so, daß die Stadt Frankfurt beziehungs-

Herr Dr. Wahler anführt, daß eine künstliche Hebung der Staats- | dur eine Enquete die Verluste festgestellt werden, welche den Hand- | gehenden Polizeieinrihtungen ist jeden Augenblick die Gefahr eine, W Ferner kann hier angezogen werden Art. 31 der Verfassung, welcher | diejenigen, die geben wollen, unter allen Umständen verpflichten, weise die Stifter, die da in Frage kommen, diese Mittel aufgebracht papiere keine Wirkung auf Kommunalpapiere haben würde, fo würde werkern erwachsen sind. Die Untersuchungen follen durch das | Konsliktes zwischen Polizei und Studenten gegeben. Da werden dann lautet : bestimmte Summen entweder ein für allemal oder alljährlich zur | haben und nun darum bitten, das Privileg zu geben. Kann man das Argument nicht zutreffen, weil die künstliche Hebung auch für Stat M olen bei den Ee E Mag H ien, die Studenten das Led variteren : Wer die Wahrheit kennet und saget D Die Bedingungen, unter welchen Korporationsrehte erteilt oder | Verfügung zu stellen, um die Universität zu subventionieren, sodaß die | dann sagen, daß die Lage, die Art von Frankfurt es unmögli macht, K Dai it eingeführt werden soll nd Innungen sollen bei den Handwerlern die Ser uste feststellen. | sie frei, der fommt auf die Frankfurter Stadtvogtei. Hoffentlih ; j L ana - 47 wäre in Zukunft von dem Willen der | einem folhen Antrage zu entsprehen? Das möchte ih do be- ommunalpapiere mit eingeführt werden Jof. Dabei soll die strikteste Geheimhaltung der Ergebnisse gewährleistet | kommen unsere Mahnungen nit zu spät, hoffentlich ist der verweigert werden, bestimmt das Geleß Universität völlig unabhängig wäre i fel A E P E :

Herr Dr. Wahler hat gemeint, es wäre viel ratsamer, den Kurs | werden. Als Orte für die Crhebungen sind Groß Berlin, Breslau, | Minister noch nit den Sirenentônen der Stadt Frankfurt erlegen, F in Verbindung mit Art. 109, wonach bis ¿zum Erlaß dieses | Geber. Die müßten \sich ein für allemal festgelegt haben, und es sirelten Z : der Staatspapiere dadurh in die Höhe zu bringen, daß man den Cöln, li e in ile: 9 S i Ich fürchte, daß auf lhn das bekannte Dichterwort eines alten Frank, N Gesezes die bestehenden Bestimmungen in Kraft bleiben. | müßte in der Weise gesehen sein, daß die Universität es zivilrechtlich | Was die Nähe von anderen Universitäten anlangt, so spielen Kreis der Verkäufer von Obligationen und Schuldverschreibungen ein, Die Berc t G ai Geg titi 1 “Vet f P / furters zutrifft : „Halb zog sie thn, halb sank er hin.“ Wir wollen die Danach aber is die Begründung einer juristishen Person des | cinklagen kann. Wenn das aber so geschieht, dann möchte ih glauben, | diese Dinge, wie mir scheint, heutzutage feine große Rolle s{ränkte. Ja, meine Herren câs wäre: febr sWön, wenn man das i eratung von zwei Petitionen, betreffend den Bau einer älten Grundlagen der preußischen Universitäten nicht durchbre@en t S ; Z S tnommen werden können, daß die mehr. Ih habe auch in der Kommission darauf hingewiesen 4 ) e ME a / H Eisenbahn von Dels n ach Brieg und den Bau einer | lassen; principiis obsta. i Ï fentlichen Rechtes Sache der Verwaltung und nicht Sache der daß Bedenken daraus kaum noch entn E s / gh i A , fönnte, aber das ist außerordentlih {chwer. Der preußishe Staat | Eisenbahn von Oels über Minken nah Ohlau, wird l A i Ï Gesetzgebung. Mittel von dritter Seite kommen; denn dann ist eine völlig klare | daß Jena, Leipzig und Halle in unmittelbarer Nähe liegen ist sehr weitherzig gewesen in der Gewährung der Mündel- | von der Tagesordnung abgeseßt, weil der Berichterstatter, Graf von Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten W Aus diesen Ausführungen ergibt si, daß na den Bestimmungen | Unterlage geschaffen, und es ist nicht zu befürchten, daß in Zukunft | und alle dret Universitäten blühen. Sehr gewictig ist ja das Interefse

sicherheit für die Schuldverschreibungen der verschiedensten Q a r A die Verhandlungen des Reichstags verhindert D. Dr. von Trott zu Solz: E es Allgemeinen Landrechts die Errichtung einer Universität in Frank- | dur die Geldgeber etwa dadurch, daß sie weniger oder mehr geben, | der Universität Marburg, das das läßt h gar nit leugnen Korporationen und die verschiedensten Arten von Darlehen. Er t Damit ift die Tagesordnung erschöpft Meine Herren! Die Frage der Gründung einer Universität in : furt am Main eines Königlichen Privilegiums bedürfen würde, und | irgend ein Einfluß auf die Gestaltung der Universität ausgeübt | einigermaßen dur diese Neugründung berührt wird. Ich habe au könnte die Einschränkung also nur in der Form ausführen, daß er ch hluß 123/ E N g bzs M : Frankfurt a. M. steht heute hier niht zum ersten Mal zu Î daß das Gleiche auch dann gilt, wenn man annehmen wollte, daß die | werden fann. Denn das gebe ih zu, das wird unter | schon in der Kommission gesagt, daß man wirklich von das Privileg der Mündelsicherheit zurückzöge. Ih möchte einmal s heinli & p 40 E Nächste Sißung unbestimmt, wahr- | Erörterung. Wir haben in diesem Hause hon im vorigen Jahre : fragliche Bestimmung des Allgemeinen Landrechts für die Stadt Frank- | allen Umständen festgehalten werden müssen: die Universität | mir nicht annehmen kann, daß ih gerade die Interessen hôren, welher Schrei der Entrüstung dann durchs Land ginge, E80 darüber gesprochen, und es ist von meinem Herrn Vorredner die Cr furt feine Geltung hâtte. Unseren bestehenden Geseyen entspricht es muß herausgehoben werden aus einer Abhängigkeit von irgend | der Universität Marburg wvernachlässigen würde. Diese wenn die Staatsregierung etnen derartigen Versuch machen wollte! N flärung mitgeteilt worden, die ich damals hier abgegeben habe. Ï also, wenn der Aft der Errichtung der Universität im Verordnung8wege einer dritten Stelle, die Universität foll ebenso gestaltet Universität steht mir unter den Universitäten besonders

Ein anderer Weg wäre, daß man der Ausgabe von Industrie- i der Ab net Die Auffassung, die ih tamals festgelegt habe, habe ih auh Fi und nicht im Wege der Geseßgebung erfolgt. Der Weg der Geseß- | werden wie alle anderen Universitäten, unberührt, unbeeinflußt | nahe. Ih bin aber nun der Ueberzeugung, daß ein dauernder Schaden obligationen und Industriepapieren Schwierigkeiten bereitete. Auch Haus der geordneten. heute noh. Ih bin der Ansicht, daß eine Universität in Frankfurt E gebung könnte nur dann in Frage kommen, wenn in Frankfurt eine | von irgend welchen Dingen, die nicht mit dem Lehrbetricb, mit dem für Marburg aus der Gründung von Frankfurt nit entstehen wird. das ist wiederholt empfohlen worden. Aber au dieses Mittel wäre 46. Sißung (Abendsißung) vom 27. März 1912, Abends 71/5 Uhr. | durch Königliche Verordnung nur dann begründet werden kann, wem W Universität ins Leben gerufen würde, welhe den Bestimmungen des Forschungsbetrieb eng zusammenhängen. Ich würde das für einen | Der Staat wird selbstverständlih nah wie vor Marburg pflegen. ein schr schwieriges und sehr zweischneidiges; denn wenn man der In- Das Haus seßt die Beratung des Etats des Ministeriums sie si nah ihrer Gestaltung, nah ihrem ganzen Aufbau, nach den Ï amdrehts nit entspräche, insbesondere also eine Universität, die | großen Fehler halten und würde meine Zustimmung dazu niemals | Er wird dafür sorgen, daß Marburg diejenigen Einrichtungen be- dustrie die Geldbeshaffung wesentli erschwerte, würde man vielleiht | der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten bei grundsäßlihen Bestimmungen, die für sie maßgebend fein follen, alt Î iht als eine Veranstaltung des Staates anzusehen ist. Mit dieser | geben, wie ich mi überhaupt bei den ganzen Verhandlungen das | kommt, die es braucht. Viellcicht wird er sogar noh eine größere dem eigenen Lande erheblihen Schaden zufügen. Es würde auch gar- | dem Kapitel „Universitäten und Charitékrankenhaus eine Veranstaltung des Staates im Sinne des Allgemeinen Land- Ï faatsredtlihen Auffassung glaube ich überdies auch im wesentlihen | wiederhole ih ja auf den Standpunkt gestellt habe: ih kann nur | Sorgfalt, wenn das möglich wäre, auf Marburg anwenden (Heiter- nit anders gehen, als wenn der Staat eine Beaufsichtigung der | in Berlin“ fort. rets charafterisiert. Ist das der Fall, sind die Bestimmungen so F mit dem übereinzustimmen, was der Herr Vorredner vorgebraht hat. | mitarbeiten, wenn Ihr Eu bereit pindet, eine Universität zu | keit), als wenn in der Nachbarschaft die Frankfurter Universität Papiere und damit zu gleicher Zeit dem Abnehmer gegenüber eine Zunächst wird die Frage der Errichtung einer Uni- | gefaßt, daß es unzweifelhaft ist, daß diese Universität entsprechend W (Sehr richtig! im Zentrum.) Er hat, wenn ih ihn richtig verstanden | gründen wie die anderen Universitäten, eine staatliche Veranstaltung. nit vorhanden ist. Ich bin auch der Ansicht, man foll die kleinen gewisse Verantwortung übernähme. Diese Verantwortung würde der versität in Frankfurt a. M. besprochen. der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts als eine staatliche Ver E habe, denselben Schluß gezogen aus seinen Deduktionen, der \sich aus Darüber haben wir dann weiter verhandelt, sind auf Einzelheiten Universitäten besonders berücksichtigen. Ich glaube auch, daß es recht

Staat garnicht tragen können ; denn er ist meist garnicht imstande, die t Die Abgg. Dr. Friedberg (nl.) und Genossen bean- | anstaltung angesehen werden kann, dann kann sie durch Königlide E meinen eigenen Ausführungen ergibt. eingegangen und sind insbesondere in eine eingehende Prüfung gut ist, wenn die Studenten an feine Universitäten gehen. Aber, Bonität der einzelnen Papiere \o zu prüfen, daß er die Verantwortung T6 Bie Nealenii g wird ersucht Nerordnung privilegiert und ins Leben gerufen werden, aber aud E Er hat nun die Frage gestellt und darauf schien es ihm ganz und zwar hat diese Prüfung in Verbindung mit dem Herrn Finanz- | meine Herren, sehen Ste doch einmal die großen Universitäten an;

für ihre Sicherheit übernehmen könnte. Also die Empfehlung, den Kreis 1) ihre Zustimmung zur Gründung der Universität nur durch Königliche Verordnung. : | esonders anzukommen —: werden nun au diejenigen Anforderungen | minister stattgefunden e die finanzielle Jus E s sie met einmal nate sehr beliebt. n E 5A der Verkäufer einzuschränken, läßt sich leichter aus\prehen als tat- Frankfurt nur dann zu geben, wenn der Charakter dieser Uni- Was die staatsrechtlihe Seite der Frage anlangt, fo steht de M an die Organisation der zukünftigen Universität in Frankfurt a. M, | Sache eingetreten, ob nämli : die ausreihen en E or- | Sie Leipzig, sehen sie Berlin an; diese niversitäten sin voller \ählich durchführen. Infolgedessen müssen wir damit renen, daß versität als einer Staatsveranstaltung im Sinne des preußishen | Königliche Staatsministerium auf folgendem Standpunkt: gestellt werden, welche gestellt werden müssen, um sie als eine staat- | handen seien, ob man mit Sicherheit annehmen könnte, daß | Studenten. Und wenn nun eine vierte Universität in einer großen

wir unsere Staatspapiere regelmäßig unter einer großen Konkurren Landrehts nah jeder Richtung hin gewährleistet ist, wenn die Die Frage der Errichtung von Universitäten ist gefeplih geregel, R N stung in dem von mir erwähnten Sinne gelten lassen | nicht nur für die Gegenwart und auch niht nur für die Stadt hinzukommt, kônnen wir vielleicht erwarten, daß Berlin von auf den Markt bringen. | Reibie der Siae M ern T E or neregcié werden, knn und zwar in Teil 11 Titel 12 des Allgemeinen Landrechts. Die O os Tate mi, als die Frankfurter Seiten an mich nächste Zukunft, sondern auf absehbare Zeit, soweit man | ihr entlastet würde, was sehr wünschenswert wäre. Ich habe gesagte Meine Herren, es mag ja sehr fiskalisch klingen, daß der Staat die Fretheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung sihergestellt, wichtigsten Bestimmungen sind folgende ih will sie noch einm herankamen, von vornherein auf den Standpunkt gestellt, daß ih überhaupt sehen fann, ausreihende Mittel da seien. Diese daß aus der Bedürfnisfrage kein Grund gegen die neue Univerfität in für seine Zweke die Sparkassen nötigen will, ihr Vermögen zum Teil wenn endlich auch {L die ck ukunft Gewähr geboten wird, daß | hier vortragen —: j in der ganzen Angelegenheit nur dann überhaupt weitere Verhand- Prüfung hat allerdings völlig befriedigt; das kann ih hier Frankfurt entnommen werden fönnte. Denn wir sind doch, wenn Sie in Staatépapieren anzulegen. Aber was ist eigentlich fiskalisch? Die E für die Universität nicht in Anspru genommen |} §1. Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen dit. lungen führen könnte, wenn es #ich handeln sollte um die Begründung aus\prechen. Die Etats, die zum L F E iei A die “ael Res L P e 24 auf 40 Millionen ge- Staatskasse ist doch nit für si selbst da, fondern sie soll die Zwecke 2) die mit den Frankfurter Behörden, Instituten und Privat- Staates, welche den Unterricht der Jugend in nüßlichen Kenntnisst ciner Universität als staatlicher - Veranstaltung im Sinne des All- | läufig aufgestellt worden find, o fe L M L Q ge u n N en 5 t E e vier Millionen festgelegt, sodaß nah dieser Richtung Bedenken niht | kann man jedenfalls nicht sagen, daß dazu kein Bedürfnis vorhanden

bestehen. ist. Auch aus diesem Grunde habe ih daher einen Grund nicht ent-

der Allgemeinheit erfüllen, ein jeder hat den Vorteil davon. Fch personen abgeshlossenen Verträge vor Zustimmung zu der Gründung “und Wissenschaften zur Absicht haben. Ÿ gemeinen Landrehts, daß also alle die grundlegenden Bestimmungen, Summen sind vorhanden,

glaube daher, daß man das Wort fiskalish, das in mancher Hinsicht der Universität dem Hause der Abgeordneten vorzulegen. 8 9, Dergleichen Anstalten sollen nur mit Vorwissen und & E die wir an unsern anderen Universitäten haben, auch für Frankfurt cinen unangenehmen Beigeschinack hat, auf diese Frage niht anwenden Die Abgg. Graf Clairon d'H aussonville (kons.) und nehmigung des Staates errichtet werden. S q. M. eingeführt werden, daß also niht etwa die Stadt Frankfurt i N l Y 4 fann. Denn es liegt tatsächlich im allgemeinen Interesse, im Genossen beantra gen: S 8 67. Universitäten haben alle Nechte privilegierter Fc F oder eine Gesamtheit von Stiftern sih dort zusammentun, ihrerseits Ob man aber in Frankfurt bereit ist, auf den Boden zu treten, nehmen fönnen, mich gegen das Projekt zu stellen. : _ nteresse des ganzen Landes, daß die Staatsanleihen einen regel- hs A N es staatlichen Uni sität i porationen. M ein Statut machen, nah dem eine Universität begründet werden soll, | den ih als den allein möglichen bezeichnet habe, das ift die Frage. Ich habe mit den Herren verhandelt, hake meine Grundsäße mäßigen Käuferkreis haben und daß die Kurse bei Neuemissionen Frankfurt a. M. Vorioru bin iu treffeo, daf ihre, itnhielle 8 68. Die innere Verfassung derselben, die Rechte des akadt M und daß dazu nur die staatliche Genehmigung eingeholt würde. | Ich kann versichern, daß ih an diesen Dingen unbedingt festhalten dargelegt und muß nun abwarten, ob sie in Frankfart Annahme finden. nicht sinken. Herr Freiherr von Rheinbaben hat vorhin {hon aus- Selbständigkeit für die erste Cinrihtung und die Dauer festgestellt mischen Senats und seines jedesmaligen Vorstehers in Besorgung N Jh habe mih auf den Standpunkt gestellt, daß die Angelegenheit | werde. Ich bin nit gewillt, dort irgendwie eine Universität | Geschieht das, Mellen si die Frankfurter Stellen auf den von mir ge- geführt, daß alle, die im Vertrauen auf den Staatskredit Staatsobli- wird, und die Ordnung der Verhältnisse dieser Universität nah den und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten find durh E nur in der Weise geregelt werden könnte, daß der König kraft des ihm erstehen zu lassen, die in den Fragen, die bon grund- fennzeichneten Boden, treten sie dann mit ihren Anträgen an mich gationen erworben haben, geschädigt werden, wenn die Kurse der Staats- O festzulegen, die für die übrigen preußischen Universitäten Privilegien und die vom Staat genehmigten Statuten einer jeden zustehenden Rechts seinerseits das Privileg gibt, seinerseits die Universität säglicher Bedeutung sind, von den Universitäten abweicht, die wir | heran, so werde ih Wi eine neue Prüfung aller Einzelheiten ein- anleihen heruntergehen. Dieses müssen wir verhindern. G 2) für den Fall der Begründung der Universität in den Universität bestimmt. M begründet, seinerseits die Statuten erläßt, nach denen die Universität sonst in unserm Staate haben. as al, ne V E E treten, und diese BrErang wird sich r darauf zu beziehen Na Auffassung der Staatsregierung wird das vorliegende Gesep | Staatshaushalt einen sie betreffenden blinden Titel einzustellen. Diese Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts sind noch heute i F leben soll. Es würde also naménilich die Ernennung der Tro- man 0 E Stn wird ns E eta haben, ane E Boi Ma L A La

im Verein mit den bereits erwähntzn Maßnahmen des Reiches und Die Abg. Shmedding (Zentr.) und Genossen be- Geltung, insbesondere hat die preußishe Verfassung daran nichts ge F fessoren dem Könige und dem Minister vorbehalten werden müssen, 3 l R S Mags e F 7 des Staates zur Abhilfe wesentlih mit beitragen, ih bitte daher, das antragen: / ändert. Auch sonst sind keine Geseze ergangen, welche diesen Be: F es würde die Berufung der Professoren nah denselben Grundsäßen zu lassen. Es liegen eben besondere Verhältnisse bei E E sieren, und nur dann, wenn diese Beriieinngen aa find, würde Geseß anzunehmen. _ dem Antrage des Abg. Grafen Clairon d’Haussonville hinzu- | stimmungen entgegenstehen. N erfolgen haben, wte sie bei den anderen Universitäten erfolgt. Das | vor, die von den anderen ae d P os die E ih mich für E halten, den Antrag an Allerhöhster Stelle uge a4 Autbau vér Úniverl3 Münsier zu eines dbllen Was nun die Frage anlangt, wer für den Staat die in § 2 v s geschieht, wie Ste wissen, bekanntli in der Weise, daß die Fakultäten | punkte also, alles, E i A ¿68 Beri C Pralelsiben vorzulegen. (Bravo!) Universität sowie den weiteren Ausbau der Universität gesehene Genehmigung zur Errichtung von Universitäten erteilt und F drei Kandidaten vorschlagen, daß das aber niht die Wirkung hat, daß | Forschung Ia E Reibléa déx Fakultäten bes: Siéttectd Abg. Dr. Bredt - Marburg (fceikons.): Die Privilegierung einer 7. Sigung vom 28. März 1912, Vormittags 11 Uhr. Marburg ohne Rüsicht auf die etwa errichtete Universität | gemäß § 68 die Statuten der Universität festsegt, so herrs U nun der König etwa an diesen Vorschlag gebunden wäre; er ist zusammenhängt, was mil den ec t De N s è Universität ist ganz, selbstverständlich ein Vorrecht der Krone, aber (Bericht von Wolffs Telegraphi Bu: Frankfurt mit tunlihster Beschleunigung zu fördern. keinerlei Meinungsverschiedenheit darüber, daß dies der König ist M durchaus in der Lage, au über diesen Vorschlag hinauszugehen. | und auch der Studentenschaft zusammenhängl, müssen so geregel der Landtag hat bei s hu gere ien Frage mitzureden, und eriht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Die Abgg. Borchardt (Soz.) und Genossen b - | Die R j ist dari ; 2 ort de diese U Diese V ift wi j kfurt eingeführt werden müssen. werden wie an den andern Universitäten. Cs ist in der Tat auch eine | deshalb mußte er mitbefragt werden. er Landtag bewilligt z. B. Ueber den Beginn der Sigung ist in d cinen N . f gg S0.) enojjen dbean- e Rechtswissensaft ist darin einig, und die Praxis entspricht dics F Diese Vorschrift würde au in Frankfurk einge! rden müsen Mianiwert die der Unterrichtsminister übernimmt, und die Mittel für die Schaffung neuer hauptamtliher Kreis- h g Sizung ist in der gestrigen Nummer | tragen: : Auffassung. Insbesondere sind nicht nur in der vorkonstitutionell« F Dhne das würde ich meine Hand nicht dazu bieten, den Wünschen {were Verantwortung, die der * ' \hulinspektoren, aber die Ernennung der Perfonen bleibt dem Minister. d. Bl. berichtet worden. _die Regierung zu ersuchen, der in Frankfurt a. M. geplanten Zeit dies Universitäten Berlin im Jahre 1810, Breslau 1811, Bon S der Frankfurter zu entsprechen. er wird es darauf können Sie sich verlassen zu einer solhen | JH werfe hier nur die Frage auf, ob der Minister diese Es folgen Petitionsberichte. städtischen Stiftungsuniversität mit Rücksicht darauf, daß Da tat its L e c E S ÿ i j Rautelen d Universität in Frankfurt nur kommen lassen, wenn er die sichere | Personen auch ernennen würde, wenn der Landtag die Mittel ab- g : e Stiftungen und Stadtgemeinde alle Mittel für Gründung und 1818 dur Königliche Verordnung ins Leben gerufen, fondern det | Selbstverständlich müßten sichere Kaute en oe d Garantie hat, daß es ih hier um eine Universität handelt, die man | lehnt. An der Geldfkraft der Stadt Frankfurt habe ih noch nie : Herr von Becker berichtet namens der Finanzkommission über Unterhaltung aufbringen, volle Selbstverwaltung und Freiheit in | gleiche gilt auch von Münster, welches in nachkonstitutioneller Zeit U werden, daß die Geldgeber nicht irgendwelchen Cinfluß ausüben können arantie hal, Dat A anstalt im Sinne bes Land ( gezweifelt, aber das Bedenken ist nicht ausgeschlossen, daß die eine. Petition des Kanzleisekretärs L. Bensh zu Hannover, namens des der Berufung und Beauftragung der Dozenten zu gewähren und | entstanden ist. Dasselbe gilt auch für die Fälle, in denen d I auf die Besezung der Lehrstühle. Die Bedenken, die dagegen zu er- unbedenklich als eine Staatsanstalt (m Din Landrechts ansehen | (Fe[dgeber einmal neue Mittel niht bewilligen könnten, wenn es Nerbandes Königlicher Kanzleibeamten der preußischen Monarchie, um eine entsprehende Gesetesvorlage dem Landtage vorzulegen. ' J S É beb ine \ i L stattfände, sind auch hi fann. Das ist und bleibt die Voraussetzung, und damit würden, wie mir | F z. B. um die Schaffung eines Lehrstuhles für eine Richtun Gleichstellung der Kanzleibeamten der Land- und Amtsgerichte mit t Ktorfi E i __| darum handelte, niht neue Universitäten zu gründen, sondern be- D eben sind, wenn eine solche Einflußnahme attfände, sind a er erti U GOE o L enken des Herrn Vottbhntes bebaben sein, | der L rilosophie E A s tuna ndlia Wee Bs ung den Kanzleibeamten der Oberlandesgerihte im Endgehalt. Er be- a n Dr. von Savigny referiert über die | stehenden Universitäten neue Saßungen zu geben. Für Königsberz i im hohen Hause vorgetragen worden, ich brauche fie „nicht noch be- e j E D Bectrauen zu dem Unterritsministér bat baß er diese Richtung der Theologie auf allen Universitäten Seiden a daß antragt Uebergang zur Tagesordnung. Abg. Dr. Bell (Ze tr.): Die F iner Uni ät i 2 find 1843, für Halle 1854, für Greifswald 1865 und für Marbu:4 sonders zu erwähnen. Es is aber doch, wenn die Form der Be- E 6 uus telr Umst3 aber die Geldgeber in Frankfurt die Mittel dazu nit bheraeben as Haus beschließt demgemäß. g. Dr. Bel entr.): Die Frage einer Un versität in Frankfurt i: i E u i zhnt blt wird, völlig ausgeschlossen, daß staatlichen Anforderungen durchführen und unter keinen Umständen li 2 Au die Petitionen des Geheimen Kanzleisekretärs Smidt . a. M. tritt weit über den Rahmen einer Spezialfrage hinaus. Es | 1885 die Saßungen vom König festgeseßt worden. M ei n ne Wh Ne N 7 it a G s b ! f di B von thnen abweichen wird E D A creht y A aan E a g n t ) ) p Kanz rs midt .in i taats ; ; 2 L «al n ; ) j er Geldgebern auf die Be- , a : 0 Sehleavoel, aaen des Deutieen Kanleibeamtenbundes, m ander- Ponunt ine dane Mee 4 ver Bu be der a as e T e E R 10 dan B i L ¿a j Was nun die übrigen Bedenken anlangt, die der Herr Bor- ti De eiti Srite geht “B L e A Tae Ra wetitllge egelungde esoldungsdienstalters der c as e Ric c L ( 1 niversität in Frankfurk etngewende '_ i i Ven j S : o R N die budgetrechtliche eite geht nebenyher. ndenkbar i erner cine Justizka nzlisten und des Kanzleilekretärs L. Bensch in eh erordrung genügt und dap nl! Ln de N Universitäten; daß das Allgemeine Landrecht niht plaßgreife, weil die betreffende M ; Daß gewisse Verschiedenhetten zwischen der Universität, ie viel redner angeführt hat, Îo ingen e aud dahin, daß die Angelegen- Universität ohne theologische Fakultät; die Herren aus Frankfurt wollen Dae namens e So Ee Kanzleibeamten, um | allerdings ist es nach dem Landrecht unzweifelhaft zulässig “daß Bestimmungen bei der Einverleibung der Stadt Frankfurt in t D leicht in Frankfurt gegründet wird, und unseren anderen Universitäten | heit zu einem bedenklichen g N pg Aber, meine | gber die Theologie gussWließen, nit aus Sparsamkeitogründen sondern s h 5) 7 A L : dg B Ps \ 19, Da L; ; E 2 N D ) ; ca 4 orre i il int C n, 3 i i 8 i eifität , die di i ie ä erbesserung der Anstellungs-und Besoldungs- | eine Pripatkorporation mit staatlicher Genehmigung eine Universität | preußischen Staat nicht ausdrücklich eingeführt worden seten. Hierail notwendig sind, ist ja auch von dem Herrn Vorredner anerkannt | Herren, Sie müssen do ins Auge fasjen, daß ch hier wirklich | aus Saa „Is eh vel s pati Æ Theologie grundfäylich

verbältnisse der Kanzleidiätare und Kanzlei- | errihtet, wenn auh dieser Fall si noch nicht ereignet bat. | erwidere ih folgendes. worden. Diese Unterschiede sind eben notwendig, wetl dort das Geld | um eine sehr großartige Angelegenheit handelt. In der Stadt Frank- ral gp Universität zu schenken, soll sie errihtet werden, sondern aus

gehilfen (Militäranwärter) bei den preußischen i ärti S or+Z : A er i E ; ; ete enfti ] Justizbehörden werden durch Nebergang zur Tagesordnung Se U gegen E redit ves Lanbiags T Gie s Die landrechtlihe Bestimmung, wonach die Errichtung cinc F für die Unterhaltung der Universität nichi aus Staatsmitteln, sondern | furt sind se Ren wissenfchaftliGe M «Len range lofalpatriotishen Gründen, und es stehen besondere Tendenzen im erledigt. bei den Stiftungtuniversitäten der Fall ist, dan ist “Gute 1 1d Universität eines Königlichen Privilegs bedarf, gehört zu denjenigt! | aus anderen Quellen fließl. Es wird also eine gewisse Organi- | vorhanden. Diese hahen 1G muer e Merten immer weiter | Hintergrund, z, B. in bezug auf die Theologie. Die Kosten ter Eine Petition von Krüger in Görlitz u. a. um Uebernahme der allein die Entscheidung des Königs maßgebend. | Das ist vielleicht allgemeinen Normen über die Ausübung der Staatsgewalt welche it sation geschaffen werden müssen, die die äußeren, die | ausgedehnt, und nun sind so T A gestiftet Us Lat r at Maciung, S S zu S s, ; {F i h C EET ; 7, ; : Oa 2 / " G4 ) d ' bof : 2 ; +0 ° s { nmenzufassen und aus i i ondern die un s ere emester vor dem 4 den A E E e E E N ter Siacitobienit eine Lücke, die durch ein Unterrichlgeseß ausgefüllt werden müßte; | ganzen Staat Geltung baben und in den neu erworbenen Land finanziellen Berhältnisse der Universität verwaltet Auch das | worden, um diese VFnstitute zusa! zufa}} 8 ihnen eine Examen geht jeder Student in seine Provinz, aber künftig würden eshäftigten Privatangeste lten in den Staatsdienst | aber seit der Ablehnung des seinerzeit von dem Kultusminister ; L et i 0 A “Men ist von dem Herrn Vorredner anerkannt worden. Er hat Universität zu bilden. Das ist ein Vorgang, der sich doch x : wird der Staate ertaa E überwiesen. Bethmann eingebrahten Unterrichtsgeseßes ist auf diesem Gebiete teilen durch die Einverleibung felbst als eingeführt gelten O aber namentli Anstoß daran genommen daß das geplante Kuratorium | vielleicht nicht so leiht wiederholt. Ob es mögli sein a Dees E L E Die E D G Ff (L ifi i J i nes î il ( î ine 4 S i i 5 è ) Â i i D i er W E : , : : e , - gi ' U x , über due Petition A & ou A RaL 2 Dociane lien "aiversität As tin L eseg E a bie Ci tt Bonn “atr t al E 4 f ie ret nid etwa au staatliche Rehte wahrnehmen soll, und hat gefragt, wie | wird, wo anders solhe Summen aufzubringen und fsolche | Clairon d’Haussonville beantrage id, da mir darin noch manches des Berliner Lehrervereins, um Beförderung sämtlicher Universität muß in ihren Saßzungea und gesamten Cinrichtunge! L S L ten it wird denn die Aufsicht des Staates nun ausgeübt, wer {s denn das | Institute zu \chaffen, das steht doch dahin. Also daraus wird nicht geklärt zu fein scheint, an die Budgetkommission zu verweisen. Kinder der Volksschule bei Shulausflügen im | allen nah Geseß und Herkommen an eine ftaatlide Universität i einatlihr: worden ist, wie auch bet der Verleihung R 1 in Organ, das im Namen des Staates die Aufsicht über diese Universität | man wohl auch keine ablehnende Haltung entnehmen können, daß : Abg. Graf Clairon L HAN Lo d ane SY Aue eaen Stadt-, Ring- und Vorortkv erfehr zu Kinder- | stellenden Anforderungen genügen. Erforderlich iit deshalb die Aus- Greifs:vald und Marburg, wo dasselbe gilt, verfahren worden, 1 My ausübt ? Es würde sich niht nur um eine staatliche Aufsicht handeln, | vielleit nohmal eine andere Stadt käme, andere Stifter kämen und S Mes A wS E L ‘Plove lt des ene Fn “Ade fa b R, pre N und s K ten E On, O Von übung der staxtlihen Rechte durch cinen staatlihen Kurator, dem Bonner Universitätéstatut ist ausdrücklich zum Ausdruck d wénn vas Plan in. s Weise die W ibn vorhin fizziert babe: nun au wo anders eine solche Universität gründeten Sibas tri A T Ît eld mit Sitten ff ben 9 7 E N E fte tw ie Kommission als ein sehr vernünftiges und begründetes anerkannt | und zweitens müssen die Rehnungen dur die Oberrechnungskammer | worden wie ter Herr Vorredner das erwähnte, daß es „in Gemäßh® M D / l ; H ; h ‘auern jedenfalls, daß die theologische Fakultät nicht 3 ist. habe, der Staatsreaierung zur Erwägung zu überweisen. eprüft werden. Es müssen ferner in rechtlich bi dend ise L A E 6 R S Len werds ausgeführt wird. Es würde sich um eine staatliche Einrichtung | sih auf den Standpunkt stellt, meine Herren, dann muß man sehr dauern jedenfalls, daß die Theologie Fauna M vorgesehen ist. Ministerialdirektor Behrendt teilt mit, daß der Minister der ai Mittel as ersten G blung und ie danpe A T AMES Bes N Tite 12 O trafen d handeln; der Minister würde die Verantwortung für die Ver- | viel ablehnen. Ich habe hier doch vor drei Jahren gerade aus- Änt An at ébntn flaattien D E A t e O M eainigon Sten E auf die hohe Bedeutung der Jugend Universität Frankfurt zur Verfügun stehen. Nun sagt man, das sei at hrigen aber würde auch dann, MEN Wan Be Z j Ergeóel waltung der Universität zu tragen haben, und er würde seiner- geführt, wie wünschenswert es wäre, wenn der Staat in Friedberg und der melnige wollen eigentlich iee, und bem ¿weiten Pee bie Berliner A O baue N Lten e L Febit E f ) L N V ags E u O ite f E A E va Allgemein! | seits einen Beauftragten haben, der in seinem Namen dort zu handeln ! seiner Fürsorge für die Universitäten, die er auch ganz ! Punkt des Antrags Friedberg könnten wir auch zustimmen, wenn die ne 9) é } m / C A ) O R eht | gleihw asfelbe sein. Denn die Bestimmung d *