1912 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

E E E

Im Königlihen Opernhause wird morgen, Dienstao, „Götterdämmerung“ in folgender Beseßung gegeben: Brünnkbilde: Frau Plaichinger; Waltraute: Frau Voete; Gutrune: Frau Böhm van Endert; Siegfried: Herr Kraus; Hagen: Herr Zott- mayer vom Hoftheater in Dresden als Gast; Gunther: Herr Brons- geest ; Alberih: Herr Habich; Nornen und Rheintöchter: die Damen Dietrich, Ober, Parbs, Rothauser, von Scheele-Müller. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Dr. Muck. (Anfang 64 Uhr.)

Minden i. Weslf., 30. März. (W. T. B.) Der Kreistag bewilligte aus Kreismitteln 4200 46 zur Förderung des nationalen Flugwesens.

Hamburg, 30. März. (W: T. B.) Auf der Werft von Blohm u. Voß ist heute nahmittag der große Kreuzer J. vom Stapel gelaufen, der bei den Taufe den Namen „Seydlitz*“ er- hielt. Die Taufrede hielt der Generalinspekteur der Kavallerie

beanspruchen; das Bild des erfolgreihen Bühnendihters wird dur Be Dichtung weder erweitert noch vertieft. So ah der. größere

der Zuschauer die düstere Katastrophe, die am Heiligen Abend über die Familie Scholz hereinbriht, gleihgültig oder widerwillig an ih vorübergehen. Beim Aufrollen dec un- ersprießlihen, auf die Vererbungstheorie gegründeten Ver- hältnisse in der Familie des degenerierten Dr. S olz taucht unwillkürlih die Erinnerung an Ibsens „Gespenster“ auf;

Erste Beilage

und diese Erinnerung gereichte

aften Gefühlsausbrühe der Familie. ermüden die breit des stark belasteten der galligen und boshaften Tochter; und die beiden, dachten, opfermutigen Frauen lassen gleichgültig ;

da zu Willi Scholz. Reticher konnte

eigen Fleisch un lut die Hand erhebt. Die beide

türlichkeit ; wie Menschen von Fleisch und Blut vermochten sie des- halb doh niht zu wirken. irklih echt, dem Leben entnommen, erschien eigentlich nur die Gestalt der Frau Scholz, wie Jlka Grüning fie auf die Bühne stellte; die Einfalt und Hilflosigkeit dieser unglück- lihen Frau und Mutter griff manchmal ans L Einen folchen Eindruck vermochten weder Else Lehmann in der Rolle der hoffnungs- utt gi Frau Buchner, noch Hilde Herterich in der Rolle der innig tebenden Ida zu erzielen; dazu sind diese Figuren zu stark verzeichnet. Erschreckend lebensgetreu \pielte Mathilde Sussin die verbissene Auguste Scholz. Der Beifall, der nah dem ersten Aufzuge chwach war, nah dem zweiten Akt ganz shwieg, wagte sich nur zum Schluß stärker hervor.

Schillertheater Charlottenburg.

Die schon früher im hiesigen Berliner Theater beifällig auf- genommene Komödie „Der scharfe Junker" von Georg Engel erzielte am Sonnabend bei ihrer ersten Aufführung auf der Char- Tottenburger Bühne ebenfalls einen guten Erfolg. Die Hauptrollen der beiden Gegner: Klaus Witt, Gutsbesißer auf Grünenhagen, und Baron Malte von Bünzelwitz, Herr auf Hohenselhow, wurden durch Paul Bildt und Georg Paeshke ganz ausgezeihnet vertreten. Grsterer wußte den über der Politik seine eigenen Angelegenheiten ver- nahlässigenden ehrlihen Shwärmer ebenso lebenswahr zu charakterisieren, wie Herr Paeschke den praktischen, unentwegt seinen Vorteil aus- nüßzenden s\tandesbewußten Landedelmann, dessen bessere Herzens- regungen trog allem berechnenden Egoismus doch immer wieder hindurhleuchteten. Ebenso {ufen die Herren Alfredo und Gülstorf als Pächter Drews und Gäde zwei typishe Figuren, die glet Richard Wirth und Fanny Wolf, als altes Witteshes Ehepaar, einen Bd frishen Humors in die Handlung zu tragen wußten. Else Baumbach, als Vertreterin der weiblihen Hauptrolle, der Tochter Wittes Tyra, verstand es zwar, diese modern erzogene und etwas überspannte junge Dame in einzelnen Momenten gut zu zeihnen, im Ausdru der Leidenschaft ließ sie sich aber, namentli im Zusammenspiel mit ihrem Partner (Baron Malte), zu Ueber- treibungen hinreißen. Konrad Wiene als Tyras Bruder vermochte für seine an und für sich nit sehr dankbare Rolle kein besonderes Interesse zu erwecken, während Hedwig Pauly als Gattin des von

aus und Pol vertriebenen Herrn auf Grünenhagen ihre urze Episode în dem Drama der Familie Witte wirkungsvoll zur Geltung brachte. Auch die anderen zahlreichen Darsteller verdienen durhweg Anerkennung. Außerdem sei noch die trefflich ge- staltete Szene des ersten Aktes im Gasthof zum „Schwarzen Adler“ besonders hervorgehoben; dagegen mag aber niht unerwähnt bleiben, daß im Schlußakt die in einer Sturm- und Regennaht auf Wald- wegen zurückkehrende Tyra in einer den ausgestandenen Witterungs- unbilden mehr entsprehenden Verfassung hätte auftreten müssen.

1 N erhart Hauptmann nit zum Vorteil; die geniale Ueberlegenheit der Dichtung des Norwegers drängte sich von felbst auf. Reine, \{chlichte Menschlichkeit kommt im „Friedens- Le nirgends überzeugend zu Worte; echt wirken hier nur die krank- Im übrigen peinigen und

ezeihneten Zänkereien und - Gewalttätigkeiten aters, der verwahrlost aufgewahsenen Söhne, gegensäßlih ge- : t denn man begreift weder die Hoffnungsfreudigkeit der gutmütigen Frau Buchner diesen amilienverhältnissen gegenüber, noch die hingebende Lebe ihrer Tochter

s i Nur die Darstellung konnte an diesem Abend Éünstlerishe Anregungen bieten. Die besten Kräfte waren tätig; Emanuel rauen und Erbarmen wecken in der Maske des alten Dr. Scholz, der gegen seine eigene Familie wütet und gegen den fein : d n Söhne, den zynischen Nobert und den noch mit einem besseren Gefühl ringenden Wilhelm, zeihneten Theodor Loos und Kurt Stieler mit starker Na-

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen die dritte Abteilung (2. Abend) der Hebbelschen „Nibelungen“: „Kriemhilds Rache“ in Szene. Die Kriemhild spielt Frau Willig, außer ihr sind in Hauptrollen die Damen von Arnauld, Buße und Thimig fowie die Herren Kraußneck, Geisendörfer, Eggeling, Mannstädt, Boettcher, i vos von Ledebur, Zimmerer, Arndt, Koh und Vallentin

eshâfttgt. :

Das 10. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß findet am Sonnabend, den 6. April, Abends 74 Uhr, im Königlichen Opernhause statt. Die öffentliche Hauptprobe zu diesem Konzert findet nicht am 6. April als Matinee, sond-rn als Voraufführung am 4. April (Gründonnerétag), Abends 74 Uhr, im Königlichen Opern- hause statt. Billette zur Voraufführung find am Gründonnerstag, Vor- mittags 10 Uhr, im Königlichen Opernhause käuflti.

Mannigfaltiges. Berlin, 1. April 1912

Der unter dem Protektorat Seiner Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und unter dem Vorsitz des Staatsministers von Podbielski stehende Deutsche Reichsaus\chuß für ODlympische Spiele erläßt einen Aufruf an das deutshe Volk, zur Entsendung der deutschen Olympiakämpfer nach Stockholm beizusteuern, wo, wie bereits mitgeteilt, im Juli dieses Jahres die Wettkämpfe stattfinden. In dem Aufruf beißt es u. a.: „Wenn es nun gilt, im Reigen der Völker für die harmonishe Er- ziehung unserer Jugend und dte Volkskraft unserer Nation den Beweis zu liefern, dann ist es vaterländishe Pflicht, daß das deutshe Volk, das Volk Friedri Ludwig Jahns, auf diesem internationalen Feste würdig vertreten ist. Der deutsche Reichsaus\{uß für olympische Spiele bereitet die Entsendung der deutschen Sport- und Turnermannschaft vor. Zweihundert Mann sollen in Stockholm für den deutschen Namen Ehre einlegen, sie sollen dafür kämpfen, daß auch die \{chwarz- weiß-roten Farben vom Siegesmaste wehen. Rund 100 000 4 sind zur Ausrüstung und Verpflegung dieser Expedition erforderli, denn den jungen Männern, die im sportlihen Kampfe um den Ruhm des Vaterlandes wirken, darf es an nichts fehlen. Das Deutsche Neich hat bereits 25 000 M gestiftet; einige weitere Tausende {ind von den Bundesstaaten, den Verbänden und von Privaten gezeihnet worden. Doch mehr als die Hälfte der erforderlihen Summe muß noch auf- gebracht werden.“ Beiträge werden von allen Depositenkassen der Deutschen Bank angenommen und können bei jedem Postamt durch Postsheck auf das Postscheckonto Nr. 12 890 Berlin, Deutscher Netichêaus\huß für Olympische Spiele, eingezahlt werden.

Der am Sonnakend infolge des Sturmes eingestürzte 200 m hohe Turm der Funkenstation in Nauen (vgl. Nr. 80 d. Bl.) war nach dem Ciffelturm das höchste Cisenbauwerk Europas. So lange der Turm nur eine Höhe von 100 m hatte und man über eine Kraftquelle von 1000 PS verfügte, vermohte man {hon Nachrichten dur die Lüfte auf 5000 km zu fenden. Im Oktober vorigen Jahres schritt man weiter. Auf diesen Turm von 100 m wurde ein zweiter ebenso großer geseßt, und von ihm aus konnte man elektrische Wellen bis in das Innere unserer afrikanischen Kolonien senden. War doch zugleich mit der Verdopplung der Höhe die elektrishe Kraftzentrale um das Vierfache verstärkt worden. Der Einsturz des in zwei Teile geborstenen Turmes ist nun fo glückli erfolgt, daß alle Apparate und Maschinen unversehrt geblieben sind, doch ist die Eisenkonstruktion durch die Wucht des Falles so zerbrohen und verbogen, daß sie für die Wiederaufrihtung nicht zu gebrauchen ist. Es dürfte etwa vier Monate dauern, bis ein neuer Turm in gleicher Höhe errichtet ist; inzwischen soll ein provisorischer eiwa 60 m hoher Antennenträger aufgestellt werden.

General von Kleist, welcher betonte, daß gerade der Name des Siegers von Noßbach und Zorndorf für die Aufgabe eines großen Kreuzers der bestgeeignete sei. Der General brachte drei Hurras auf Seine Majestät den Kaiser aus, von dem die Geschichte cinst feststellen werde, daß die mächtig aufstrebende, achtunggebietende deutsche Flotte das ureigenste, unsterblihe Werk des Kaisers sei. Zum Stapellauf, dem die Spißen der Behörden und das Offizierkorps beiwohnten, war als Vertreter des Staatssekretärs des NReichsmarineamts der Vizeadmiral Dick erschienen, sodann der Adjutant des Staatsf\ekretärs Kapitän- leutnant Freiherr von Doernberg und der Geheime Oberbaurat Hüllmann. Ferner waren eine Abordnung des Kürassierregiments von A in Magdeburg unter Führung des Negimentskommandeurs u. A. anwesend. Im Anschluß an den Stapellauf fand ein Fesft- mabl im Hotel „Vier Jahreszeiten“ statt, an dem u. a. der Bürger- meister Dr. Burchard, der Bürgermeister Dr. Schröder, der General von Kleist und der Vizeadmtral Dick teilnahmen.

Ber ck (Dep. Pas-de: Calais), 30. März. (W. T. B.) Die A verhaftete hier einen Mann namens Soudy unter der Beschuldigung, an dem Bankraub in Chantilly (vgl. Nr. 79 d. Bl.) beteiligt gewesen zu sein. Die Verhaftung erfolgte heute nachmittag, als Soudy den Bahnhof betrat, um wegzufahbren. Gr wohnte seit zwei Tagen bei einem Anarchisten namens Baraille, der ebenfalls verhaftet wurde. Baraille ist ein früherer Angestellter der Nordeisenbahngesellshaft, der in Zu- sammenhang mit einer Streikangelegenheit entlassen wurde. Zurzeit ist er bei der Kreisbahn tätig. Baraille soll wegen Hehlerei unter Anklage gestellt werden. Soudy leistete bei seiner Verhaftung heftigen Widerstand, wurde aber {nell überwältigt. Man fand bei ihm eine mit acht Kugeln versehene Selbstladepistole und eine Summe von 1000 Francs. Des weiteren wird gemeldet, daß Soudy derjenige von den Bankräubern von Chantilly sei, ter an der Tür Wache hielt und die Leute, die sich dem Bankgebäude der Société Générale näherten, mit einem Karabiner bedrohte. Er leugnet seine Teilnahme an dem Bankraub, gesteht aber zu, Anarchist zu sein. Er weigert si, anzugeben, woher das bei ihm gefundene Geld stammt, gibt jedoch zu, daß es von einem Diebstahl berrühre. Nach einer Haussuchung bei dem verhafteten Baraille, der seinerseits behauptet, völlig unschuldig zu sein, wurde noch eine dritte Person verhaftet.

Rom, 31. März. (W. T. B.) Der König und die Königin eröffneten heute die ausländischen Abteilungen der Internatto- nalen Hygieneausstellung. Der Feierlihkeit wohnten bei: die Minister di San Giuliano und Credaro, die Botschafter Deutschlands, Oesterreich - Ungarns, Frankreihs, Spaniens und der Vereinigten Staaten sowie die Gesandten anderer Mächte, ferner Abordnungen des Parlaments, Vertreter der Bebörden und her- vorragende Persönlichkeiten. Der Professor Guido Baccelli hielt die Gröffnungsrede. Darauf besihtigten die Majestäten die vpershie- denen Abteilungen, wobei sie ihre lebhafteste Anerkennung aussprachen. Bei dem Besuch der deutschen Abteilu ng zeigten die Majestäten befonders lebhaftes Interesse für die statistishen Tabellen der In- fektionékrankheiten und die zahlreiden Photographien, die über die ge-

¡ährlichsten Krankheiten und ihre Bekämpfung unterrichten.

Mailand, 30. März. (W. T. B.) Bei dem Zusammenstoß

des Erpreßzuges Wien—Nizza auf dem Bahnhof Melzo sind der Heizer und der Lokomotivführer getötet worden, \echs Angestellte haben leihte Verleßungen erlitten. (Vgl. Nr. 80

de L)

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Dheater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 87. Abonnementsyorstellung. Dienst- und Frei- läße find aufgehoben. Götterdämmerung in drei ften und einem Vorspiel von Nichard Wagner. Musikalishe Leitung: Nees Generalmusikdirektor Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Hagen: Herr Zottmayer vom Königl. Hoftheater in resden als Gast.) Anfang 6F Uhr.

Schauspielhaus. 91. Abonnementsvorstellung. Die Nibelungen. Ein deutshes Trauer|\piel în dret Abteilungen von FriedriÞh Hebbel. 2. Abend. Dritte Abteilung. Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in fünf Aufzügen. In Szene geseßt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 88. Abonnementsvor- stellung. Dienst- und Gr ige find aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Anfang 7F Uhr.

Schauspielhaus. 92. Mgen eparftelung, Der roße König. Drei Bilder aus seinem Leben von osef Lauff. Musik von Weiland Setner Majestät

dem König. Far die szenische Aufführung einge-

rihtet von Josef Schlar. Anfang 7F Uhr.

furter.

Donnerstag :

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 74 Uhr : Faust, L. Teil. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. Tag ï Mgmt. reitag: Geschlossen. E e: Faust, D. Teil.

Kamumerspiele.

Dtenstag, Abends 8 Uhr: Margot kaun mir estohlen werden. Hierauf: Pierrots lettes Pie enteuer.

Mittwoch: Eine glücliche Ehe.

Donnerstag: Frühlings Erwachen.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Der Arzt am Scheideweg.

Sängerbundes.

Montag,

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Große Nofinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und N. Schanzer. Mittwoch: Große Rosinen. Donnerstag: Spielereien einer Kaiserin. Preag: Geschlossen.

onnabend: Spielereien einer Kaiseriu.

Fächer.

Theater in der Königgräßer Straße.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Die füuf Fraukfurter. Mittwoch und Donnerstag: Die fünf Frauk-

Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Die fünf Frankfurter.

Lessingtheater. Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönherr.

Mittwoch: Das Friedeusfest. Ibsen - Zyklus : Hedda Gabler.

Ueues Schauspielhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Unter dem Schwert. gangenen Tagen von Hermann Reichenbach.

Mittwoch: Unter dem Schwert.

Donnerstag: Neu einstudiert: Judith.

Freitag: Geistlihes Konzert: Der Mesfias.

Sonnabend : Judith.

Komische Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Hexe. Operette in drei Akten von Richard

Ae

Mittwoch: Die Hexe. Donnerstag: Rigoletto. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: La Traviata.

Kurfürsten-Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Abonnementsvorstellung der Serie Fünfuhrtee. M Wilhelm Wolters. Mittwoch : Tiefland.

Donnerstag: Der Shmuck der Madonna. Freitag, Abends 74 Uhr: Konzert des Berliner

usikspiel in drei Aufzügen von

Sonnabend: Der Schmuck der Madouna. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Braut. Abends: Tiefland.

Nachmittags 3 Uhr: Abends: Der Schmuck der Madonna.

Schillertheater.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Lady Windermeres Das Drama eines guten Weibes in vier Aufzügen von Oskar Wilde.

Mittwoch : Kyritz-Pyritz.

Donnerstag: Lady Windermeres Fächer.

Charlottenburg. Gräfin Lea. Paul Lindau.

Mittwoch: Die Wildepyte.

Donnerstag : Dou Carlos.

Dienstag,

Dienstag, Abends 8 Uhr: | Garten. Kantstr. 12.) Dienstag, Die schöue Helena. Abteilungen von Jacques Offenbach.

Mittwoch: Die \chöne Helena. 10. Vorstellung: O Freitag: Oratorium Elias.

Sonnabend: Der fidele Bauer.

Bilder aus ver-

Mittwoch: Das lauschige Nest.

Grettag: Geschlossen.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Schwank in drei Akten von Georges Mitchell. In Szene

Rot: Der

Dienstag, Abends 8 Uhr:

Musik von Theodor Blumer. | zuit Gesang und Tanz in

von Iean Gilbert.

Mittwoch: Autoliebcchen. Donnerstag: Mein Leopold. Res: Geschlossen.

Die verkaufte Sonnabend : Mein Leopold.

Tieflaud.

0. (Wallnertheater.) | Kbend.

Mittwoh: Der Ehemann

Donnerstag: Francillonu. reitag: Geschlossen. onnabend: Fraucillon.

_Dient Abends 8 Uhr: Schauspiel in fünf Aufzügen von

Theater des Westens. (Station: Zoologischer

81 Abends 8 Uhr: Komische Operette in drei

Donnerstag: Der fidele Vauer.

Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das lauschige Nest. drei Akten von Julius Horst und Artur Lippschig.

Donnerstag : Das große Geheimuis. onnabend: Das große Geheimnis.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Alles für die Firma. M A N geseßt un deutsche Bühne bearbeitet von Bolien-Beoers | Mittwoch: Alles für die Firma. Donnerôtag bis Sonnabend: Geschlossen.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.)

Autoliebchen. drei Akten von Jean Kren, Gesangsterte von Alfred Schönfeld, Mußk

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Ehe- mann am Feuster. Hierauf: Ein augebrochener

am enster. Hierauf: Ein angebrochener Abend. S

Konzerte.

Beethoven-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Klavierabeud von José Viauna da Motta.

Blüthner-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Symphouischer Abend mit dem Blüthuer- Orchester von Paul Erust Hachuer (Dirigent).

Birkus Schumann. Dienstag, Abends 74 Uhr : Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß: Das neue Aus- stattungs\stük „Das Motorpferd“ in 5 Akten. Hervorzuheben : Die roßie Schlustapotheose mit noch nie dagewesenen Effekten.

BDirkus Busch. Dienstag, Abends 74 Uhr : Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das Volk8êmanegeschauspiel „Die Hexe“ in 7 Bildern. Vorher: Das auserwählte Programm.

Scchwank in

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Jenny von Dechend mit Hrn. Landrat Detlev Grafen Reventlow (Neubabelsbzrg— S Ada-Marta Gräfin von Bredow mit

Irn. Vauptmann Friß Herwarth von Bittenfeld

Farchau bet Ragteburg i. L. Charlottenburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Martin Nathusius (Cöln). Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Hans Henri von Grone (Naguth i. Meckl). Hrn. Leutnant Ernst Himburg (Burg, E Hrn. Heinrich von Eichel. Streiber (Oppershausen, Kr. Langensalza).

Gestorben: Hr. Kammerherr Henvig Gebhardt von Stammer a. d. H. Triestewiß (Dresden).

Posse

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heid rich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags8- Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünfzehn Beilagen (einschließli Börf en-Beilage), sowie das Postblatt Nr. 2.

(7564)

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Ï gebracht werden.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. Ac 8,

Anifslißes.

Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. SLXLaß.

edSgerihtliheErledigungvonStreitig- TCTEEN,

E

Die in Abschnitt TIT1 Absayß 1 des Erlasses vom 7. März 1910, betreffend schiedsgerichtliche Erledigung von Streitig- leiten, (E.-N.-Bl. S. 23) erwähnten Verhandlungen mit dem Herrn Justizminister, sowie die im Anschluß hieran mit dem Herrn Finanzminister insbesondere auch wegen der Frage der Honorierung der Beamten gepflogenen Erörterungen sind nun- mehr zu Ende geführt. Demgemäß wird der § 29 der allge- meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats- bauten (E.-V.-Bl. 1899 S. 433), der § 20 der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen (E.-V.-Bl. 1899 S. 443) und der § 29 der allge- meinen Vertragsbedtingungen für die Ausführung von Erd-, Fels-, Rodungs- und Böschungsarbeiten (E.-V.-Bl. 1899 S. 413) in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung neu festgestellt. Jn dieser„Fassung sind die genannten Bedingungen den neu abzuschließenden Verträgen zugrunde zu legen. Es bestehen aber auch keine Bedenken, die Bedingungen in Den bereits abgeschlossenen Verträgen hiernach zu ändern, sofern die Unternehnter damit einverstanden find.

Die neuen Anordnungen halten an dem bisherigen Grund- saß der schiedsgerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten fest; sie verbessern aber das Verfahren nach den verschiedensten Rich- tungen. Jch hoffe, daß es hierdurch gelingen wird, die auf diesem Gebiet vorhandenen Mißstände zu beseitigen. Jn diesem Sinne stellen sich die neuen, auf durchaus wohlwollenden Ab- sichten gegenüber den Unternehmern beruhenden Anordnungen als eine Probe dar. Sollte diese nicht gelingen, so würde in Frage kommen, die Schiedsgerichtsbestimmungen aus den Ver- trägen ganz zu entfernen und streitige Ansprüche, die im Ver- handlungs- bzw. Vergleichswege nicht zu erledigen sind, ledig- lich auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen.

E :

Zch tann aber unter Bezugnahnre auf den vorbezeichneten Erlaß vom 7. März 1910 nur wiederholen, daß es in erster Linie darauf ankommt, Streitigkeiten mit Unternehmern tun- lichst vorzubeugen und, wo solche troßdem auftreten, nach einer Lösung im Wege der Verständigung zu streben. Die maß- gebenden Gesichtspunkte sind in dem genannten Erlaß ein- gehend erörtert. Es ist dort insbesondere auch darauf hin- gewiesen, daß der Weg der Verständigung rechtzeitig zu be- schreiten ist. Jch habe nah den gemachten Erfahrungen An- laß, diesen Gesichtspunkt hier noch einmal ganz besonders zu betonen. Jnzwischen ist ein weiterer Schritt zur Klärung der

| Vèrtragsverhältnisse dadurch geschehen, daß durch Erlaß vom_ R 25. November 1910 V.D. 18 955/III. 2346. C bet dem König- # lichen Eisenbahn-Zentralamt ein Ausschuß eingeseßt worden

ist, der unter Mitwirkung des Unternehmerstandes die allge-

# meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats-

bauten, sowie für die Ausführung von Leistungen oder Liese- rungen durhsehen soll. An diese Arbeit wird sich demnäch| eine weitere Prüfung des Bedingnis1wesens anschließen, dar- unter auch namentlih der Vertragsbedingungen für Erd- arbeiten, bei deren Ausführung in der leßten Zeit Meinungs verschiedenheiten mit den Unternehmern besonders häufig zu schiedsgerichtlichen Verfahren geführt haben. - i

Die Hauptfrage bei den Zuschlagserteilungen bildet die NUSWahl Leit go aht ger uno zuvertäs [rger Unternehmer, worauf in dem mehrgenannten Erlaß vom 7. März 1910 eingehend hingewiesen ist. Von der dort ge schaffenen Möglichkeit, über die Stellen, an denen Unter- nehmer von Erdarbeiten in den leßten Jahren beschäftigt ge- wesen sind, bei dem Zentralamt Erkundigung einzuziehen, iht mehr Gebrauch zu machen, als dies bisher geschehen ist. Jm übrigen find die Königlichen Eisenbahndirefktionen durh den Erlaß vom 8. Juni 1910 (E.-N.-Bl. S. 86) und durch den Erlaß vom 15. August 1911 V.D. 13875 ausdrüctlih darauf hingewiesen, daß die Tatsache der früheren Anrufung eines Schiedsgerichts allein nicht ausreicht, um die Zurückweisung eines Unternehmers bei weiteren Verdingungen zu recht- fertigen. e

Vielfah und auch îin den Kreisen der Unternehmer selbst werden Klagen dahin erhoben, daß manche Unter- nehmer, insbesondere bei der Verdingung von Erdarbeiten, besonders billige Preise anseßten, in der Hoffnung, den Zuschlag zu erhalten, ihren Schaden aber demnächst in einem Schieds- gerichlsverfahren reichlich wieder einzuholen. Jch vertraue,

"daß die Neuordnung des Schiedsgerichtswesens in dieser Hin- ficht eine Aenderung bringen 1ird. Del F wegen solcher Angebote auf die in Abschnitt 1IV Ziffer 1 Ab- # saß 1 des Erlasses vom 7. März 1910 angeführten Vorschriften {der allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von

Jm übrigen verweise ich

F Leistungen und Lieferungen vom 23. Dezember 1905 *), in s - besondere ¿wf à

Modingungen solche Angebote von der Berüd- sichtigung ausgeschlossen sind,

Den Grundsaß, daß bei Ver- j De Ee n offenbarem WMiyverhaältnis zu dær Leistung De BIUCTeruna ehende. PreisfordéruUng Ente, 00a Na Dem Qeforderlen

Preise an und für sich eine tüchtige Ausfüh-

Ung n {Wt erwarteL werden Tann, Nur aus» nahmsweise darf nah den angeführten allgemeinen Be- stimmungen in einem solchen Falle der Zuschlag erteilt werden,

F wenn der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt

ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahms- weise niedrigen Gebots beigebracht sind oder auf Befragen beiî- Jn diesem Zusammenhang verweise ich be-

*) E.-V.-Bl. 1905, S. 322,

Berlin, Montag, den 1. April

züglich der öffentlichen Ausschreibungen noch darauf, daß bei der in Abschnitt 11 Ziffer 8 Absay 10 der angeführten allge- meinen Bestimmungen angeordneten Feststellung des Kreises der drei Mindestfordernden z u n ä ch st alle die Bewerber aus der über die Verdingung aufgestellten Liste zu streichen sind, deren Angebote nach den dem Absay 10 vorhergehenden Vor- riften in Absay 2, 3 und 5 (insbesondere auch nah Absatz De wegen eines die tüchtige Ausführung nicht gewmährleisten- den Mißverhältnisses zwischen der Leistung oder Lieferung und der Preisforderung) überhaupt nicht berüsihtigt werden dürfen. Die manchmal gehörte Behauptung, daß die den ZuU- schlag erteilenden Behörden nach jenen allgemeinen Bestim- mungen an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden ge- bunden seien, beruht=auf Mißverständnis. Jm übrigen gilt für die Auswahl unter den drei im Sinne der genannten Be- stimmungen Mindestfordernden nah Absaß 10 in Verbindung mit Absay 2 der Grundsay, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Aus- führung der Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot und speziell dem Bewerber zu erteilen ist, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.

Bei Streitigkeiten, die mit Unternehmern auftreten, ist zu beachten, daß es deren gutes Recht ist, ihnen vermeintlih zu- stehende Ansprüche zur Geltung zu bringen. Solche Ansprüche müssen von der Verwaltung unbefangen geprüft werden. Wie einerseits ÜUebertreibungen und nicht tatsächlich zutreffende An- gaben bei Erhebung solcher Ansprüche regelmäßig kein gutes Licht auf den Unternehmer werfen, so muß sich andererseits die Verwaltung hüten, ihrerseits in den Fehler der Uebertreibung bei Bestreitung solcher Ansprüche zu verfallen. Ebenso muy die Verwaltung die Unbefangenheit bewahren, wenn es sich um die Frage wegen Erteilung des Zuschlags an einen solchen Unternehmer handelt, mit dem die Verwaltung früher in Streitigkeiten verwickelt war.

ITTT.

Bei der neuen Fassung des Schiedsgerichtsparagraphen sind die im Schiedsgerichtswesen gewonnenen Erfahrungen, und es sind namentli auch die in der leßten Zeit gemachten Beobachtungen berücksichtigt. Jm einzelnen bemerke ih das Folgende: S

1) Der \chiedsgerichtlihen Entscheidung unter Aus\{luß des Nechtsweges unterliegen „alle streitigen Nechtsansprüche, die aus An- laß und #& Ausführung des Vertrags von einer Partei gegen die andere erhoben werden“. Freigestellt if es hierbei der Verwaltung und dem Unternehmer, im vorkommenden einzelnen Streitfall zu vereinbaren, daß der Austrag der Rechiss\treitigkeit im ordentlichen Rechtsweg erfolgen soll. Zum Abschluß folcher Vereinbarungen sind für die Eisenbahnverwaltung die Cisen- bahndirektionen und das Eisenbe?n-Zentralamt zuständig.

92) Kommt es aber zum \Hiedsgerictlichen Verfahren über er- hobene streitige Nechtsansprüche, so joll hier von dem Schiedsgericht „auf der Grundlage des Vertrags Und nach Maß? gabe des geltenden Rechts“ entschieden ‘werden. Da der Schiedsrichtervertrag dahin geht, die in dem Baus-, Lieferungs- usw. Bertrag vereinbarte Schiedörichtertätigkeit auszuüben, so ist die be- zeichnete Borschrift des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags obne- weiteres au für die Schiedsrichter maßgebend. i

3) Wie in der bisherigen - Fassung der allgemeinen Vertrags- bedingungen, fo ist auch jeßt als Grundlage des Schiedsgerichts- verfahren&«über die von dem Unternehmer erhobenen Nechtsansprüche ein Beschetd der Verwaltung mit vierwöchiger Aus\hlußfrist von gesehen. Diesen, einen wichtigen rechtlichen Formalakt darstellenden Bescheid hat „dle Dehorde, welLMe- Vor den ordent. lien GVertMlen JUr Bere ng Der B erwaltung berufen wäre“, zu erteilen. Ur die Eisenbahnverwaltung sind dies die Eisenbahndirektionen und das Cisenbahn-Zentralamt. Um die rechtliche Bedeutung eines solchen Bescheids ganz besonders hervorzuheben, gleichzeitig aber auch, um die Verhandlungen über einen gütlihen Ausgleich zu fördern und um zu verhindern, daß ablehnenden Bescheiden der Verwaltung gegenüber ohne Not von dem Unternehmer der Schiedsgerichtsweg angezeigt wird, ist bestimmt, daß ein solcher Bescheid nur dann die Nechtswirkung eines eventuellen Ausschlusses des Unternehmers hat, wenn darin auf diese Rechts- folgen ausdrücklih hingewiesen ist. Die Wahl des richtigen Zeit- punkts für einen derartigen Bescheid bedarf im vortommenden ein- zelnen Fall sorgfältiger Erwägung. Vor Erlassung des Bescheids ist die Angelegenheit eingehend und zwar tunlichst mit dem Ünter- nehmer mündlih zu erörtern. E S

4) Die nach vorstehendem zur Erlassung des Bescheids zuständige Behörde (für die Eisenbahnverwaltung die Cisenbahndirektion oder das Eisenbahn-Zentralamt) hat auch" im übrigen in dem schieds- gerichtlichen Verfahren die Verwaltung zu vertreten.

5) Das Schiedsgericht besteht, sofern niht im einzelnen vorkommenden Streitfall Verwaltung und Unternehmer eine andere Beseßung (z. B. in Fällen von geringer finanzieller Be- deutung: Entscheidung der Nechts\treitigkeit durh einen Einzelschieds- richter) vereinbaren, aus einem von dem Landgerihtspräst- denten zu bezeihnenden Obmann und aus zwei Beisißern. Den einen Beisißer ernennt die die Verwaltung vertretende, Behörde (\. -vor- stehend unter 4); den_anderen Beisißer ernennt. der Unternehmer. Die Ernennung des Obmanns hat in allen Fallen die die Verwaltung vertretende Behörde unter Darlegung des Sachverhält- nisses bei dem Präsidenten des Landgerichts zu beantragen, bei dem sie ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Herr Justizminister wird Abdruck dieses Erlasses den Landgert{htspräsidenten unter der Annahme mitteilen, daß diese bereit scin werden, den Grsuchen wegen Ernennung eines Obmanns zu entsprechen. S S

6) Für den Obmann ist lediglih bestimmt, daß er die B e- fähigung zum Richteramt besißen muß. Der Landgerichts- präsident ist unter dieser Beschränkung in der Grnennung ganz frei, insbesondere also nicht nur auf das 1hm unterstellte Nichterpersonal angewiesen; er kann nach Maßgabe der für den einzelnen Fall be- stehenden besonderen Verhältnisse die Auswahl einer die Befähigung zum Richteramt besißenden Person ganz nah seinem Grmessen treffen. Einwendungen gegen die Persönlichkeit des Obman ns könnten seitens der Verwaltung und des 1 ntern ec h mers lediglich im Wege des Ablehnungêverfahrens 1032 Z.-P.-D.) geltend gemachk

verden. : i: N Für die Ernennung der Beisißer dagegen sind, um eine objektive Behandlung der Angelegenheit nah Möglichkeit zu sichern und um sowohl die die Verwaltung vertretende Behörde als auch den Unternehmer hierauf besonders aufmerksam zu machen, gewi||e tichtlinien aufgestellt: i : i E bi dürfen zu Schiedsrichtern nur solche Personen ernennen, die an dem Ausgang der Sache ganz unbeteiligt sind und von denen eine durhaus unbefangene Würdigung der An- gelegenheit erwartet werden kann. Es dürfen insbesondere von

t ¿S

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den Parteien ole Personen nicht zu Schiedsrichtern ernannt werden, die mit der Sache bereits befaßt waren oder die gewerbs- mäßig die Beratung oder Vertretung von Unternehmern bei shieds- gerichtlichen Verfahren betreiben.“

Für das gerichtliche Verfahren, welches eventuell Plaß greift, falls die Crnennung eines Schiedörichters in diesem Sinne gegen den Ver- trag verstoßen sollte, wird auf § 1045 Z:-P.-O. hingewiesen (Ent- scheidungen des Reichsgerihts in Zivilsachen, Bd. 47, S. 401).

8) Durch diese eingehende vertraglihe Regelung find bezüglich der Beisißer die Ablehnungsfälle des § 1032 Z.-P.-O. im wesent- lichen gedeckt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist aber aus- drücklich darauf hingewiesen, daß das Ablehnungsrecht nah § 1032 D.-P.-D. gegenüber dem Obmann und den Beisißern unbe-

rührt: bleibt.

__9) Bei der Ernennung des einen Schieds richters durch die Verwaltung ist mit Umsicht zu ver- sahren, und es ist auch jeder Schein zu vermeiden, als ob die Ver- waltung niht nah größter Unbefangenheit in bezug auf die Be- seßung des Schiedsgerichts \trebte, wie ih andererseits hoffe, daß si auch die Unternehmer von den gleihen Gesichtspunkten leiten lassen werden. In diesem Sinne ist der von der Verwaltung zu ernennende Schiedsrichter niht aus den Beamten der den Streit führenden (Sisenbahndirektion (bzw. des Zentralamts) oder deren untergebenen Dienststellen zu wählen. Es wird si in vielen Fällen überhaupt empfehlen, den Schiedsrichter außerhalb des Kreises der im aktiven Dienste befindlichen preußish-hessishen Staatseisenbahnbeamten zu huchen. Fällt aber die Wahl auf einen solhen Beamten oder auf einen sonstigen Beamten meines Ressorts, so muß für die Zukunft seine Bereitwilligkeit zur Uebernahme des Amtes festgestellt werden, und es tritt der Genannte für die nah seiner freien Ueberzeugung auszuübende Schiedsrichtertätigkeit aus jedem Abhängigkeitsverhältnis zu der Verwaltung heraus. Die ihm für die Folge zu gewährende Bergütung hat nmcht die Eigenschaft einer Remuneration für be- sondere amtliche Dienste, sondern die einer Bezahlung für eine außer- amtliche Tätigkeit. Jch vertraue, daß die Beamten meines Ressorts ihre Schiedsrichtertätigkeit in diesem Sinne auffassen werden. Vor der Ernennung eines Beamten meines Ressorts zum Schiedsrichter hat eiy Benehmen mit dessen Vorgeseßten (für Staatseisenbahnbeamte mit der Cisenbahndirektion oder dem Zentralamt bzw. mit dem O denten) darüber stattzufinden, ob dieser Ernennung dienstliche Gründe entgegenstehen.

_ 10) In bezug auf das bei dem Schiedsgericht zu beobahtende Verfahren isst die Vorschrif: der bisherigen Fassung wegen der Abstimmung wieder übernommen, und es ist die Stellung des Obmanns dahin charakterisiert, daß er das ganze Ver- fahren zu leiten, insbesondere auch allein den zur Vorbereitung der Angelegenheit bis zur Verhandlung des Schiedsgerichts erforderlichen Verkehr mit den Parteien zu führen hat. Es foll durch diese Hervorhebung der Stellung des Obmanns eine weitere Garantie für eine unbefangene Behandlung der Sache geschaffen werden. "Nach der obigen Ausführung unter Ziffer 2 ist diese Ver- tragsbestimmung auch für die Schiedsrichter maßgebend.

11) Der Vergütungsfrage is! in den Bedingungen und demnach mit bindender Wirkung au für die auf Grund des Ver- trags zu ernennenden Schiedsrichter so geregelt, daß jedem Beisißer ein Anspruch auf Vergütung nur gegenüber der Partei zusteht, die ihn zum Schiedsrichter ernannt hat, daß aber für die dem Obmann zu gewährende Vergütung beide Parteien als Gesamtschuldner haften. Als Instruktion für die Parteien ist vorsorglih noch vorgeschrieben, daß sie dem von thüen ernannten Schiedstichter von dieser Regelung der Vergütungöfrage bei der Ernennung Kenntnis zu geben haben. Der Unternehmer i} in bezug auf die Höhe der zu vereinbarenden Vergütung ganz frei. Würde freilich die Vergütung etwa in An- teilen der von dem Schiedsgericht zugesprohenen Summe festgeseßt werden, so käme die Frage wegen Anwendung der oben unter Ziffer 7 und 8 hervorgehobenen Vertragsbestimmungen in Betracht. Wegen der Honorierung des von der Verwaltung ernannten Beisißers ist nachstehend unter Ziffer 13 Anordnung getroffen.

12) Für den Dbmann ist bestimmt, daß ihm ‘von den Parteien eine unter billiger Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierig- keit feiner Arbeit sowie seiner persönlicen Berhältnisse zu be- messende Vergütung, höchstens aber ein Stundensaß für die auf die Arbeit verwendete Zeit, und zwar für die erste Stunde 20 4, für jede weitere Stunde 5 F (unter Zusammenrechnung der einzelnen, auf die Tätigkeit verwendeten Zeitabschnitte zu einem Zeitraum), da- zu bei Reisen eine besondere Neisevergütung in Höhe der agesecß- lichen Tagegelder und Fahrkosten der Beamten der 4. und 5. Rang- k Sofern an den Reisfetagen Arbeit in der

tlasse gewährt werden joll. Sache selbst geleistet worden is (Verhandlungen usw.), ist diese Zeit dem mit den obigen Stundensäßen zu belegenden Zeitraum zuzu- rechnen. Die Höhe der Vergütung des Obmanns hat bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten der Landgerichtspräsident auf Grundklage der obigen Normen und nah Maßgabe der weiter in den Bedingungen getroffenen Vorschriften sowohl dem Obmann, als auch den Parkéten gegenüber endgültig festzuseßen.

13) Dem von der Verwaltung zu ernennenden Schiedsrichter ist dieselbe Vergütung zuzusichern, wie dies für den Obmann allgemein bestimmt ¿st. Der Ernannte i} zu ersuchen, ih bei der Annahme des Amtes ausdrücklih damit einverstanden zu erflären, daß die Festseßung der Vergütung nach diesen Grund- säßen endgültig durch die Behörde erfolgt, die ihn ernannt hat. Bei solcher Festseßung der Kostenrehnungen sind alle Umstände in billiger Weise zu berücksichtigen. Werden Beamte meines Ressorts zu Schiedsrichtern ernannt, so vertraue ih, daß sie bei Aufstellung ihrer Kostenrehnungen des Grundsaßes eingedenk sein werden, daß die Stundenbeträge nah den obigen Vorschriften Höchstsäbe darstellen.

14) Das Schiedsgericht hat auch über die Kostenfrage zu entscheiden, und zwar in dem Sinne, daß zunächst die Entscheidung über die Verteilung der Kosten zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer dem Grundsaße nah (z. B. unter Bestimmung von Quoten) erfolgt, Für die Liquidierung der geschuldeten Schieds- richterkosten zu Lasten der Gegenpartei ist bezüglih der Veraütung des Obmanns die für den einzelnen Fall erfolate Festseßung des Landgerichtspräsidenten maßgebend. Die obsiegende Verwaltung darf aber dem Unternehmer gegenüber. der obsiegende Unternehmer darf der Verwaltung gegenüber als Kosten des “Bet stbers eine Vergütung nur in Höhe der in den Vertraasbedingungen für die Ver- aütung des Obmanns aufgestellten allgemeinen Grundsäße in Nechnung stellen. Das innere Verhältnis zwischen der Partei und dem von ihr ernannten Beisißer bleibt dabei unberührt. Auf der Grundlage der allacmeinen Kostenentscheidung des Schiedsgerichts wird sih hiernah die Liquidierung der einzelnen Kostenrehnungen wohl in den meisten Fällen anstandslos abwieln. Sollten sih Anstände ergeben, so würde bei dem Schiedsgericht Antrag auf Kostenfestseßung zu stellen und von diesem nah den vorstehenden Grundsäßen zu ente scheiden sein.

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Die oben unter T angeordnete neue Fassung des Schieds» gerichtsparagraphen in den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten, für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen, sowie für die Ausführung