1912 / 93 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Ments dieses verlangt. Zum Zwecke der öffentlichen Zu'tellung wird dieses hiermit bekannt gegeben. Die öf :rtlihe Zustellung is durch Beschluß des unter-

¿ci fneten Gerichts vom 2. April 1912 bewilligt. Filchue, den 10. Avril 1912. Königliches

Amtsgericht.

p Em meE

9) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. 6008]

Die Maler- und Anstreicherarbeiten zu den Bauten der 300 Mann-Kasferne mit Wohngebäude A und B sollen öffentlih verdungen werden. Verdingungs- onterlagen liegen in der Registratur während der Dienststunden zur Einsicht aus und können daselbst zum Selbstkostenpreis im Betrage von 46 8,— be- zogen werden. Die versiegelten, mit dem Kennwort e Malerarbeiten 300 Mann- Kaserne“ versehenen An- gebote find bis zum 26. April d. J., Nach- mittags 6 Uhr, unterschrieben an die unterzeichnete Dionststelle portofrei einzusenden. Zuschlagsfuist 6 Wochen. :

Delgoiand, den 12. April 1912.

Kaiserliche Neubau-Verwaltung.

[6165] Bekauntmachung.

Die Köntalihe Strafanstalt zu Münster i. W. hat die Arbeitskräfte von 50 männlihen Zuchthaus- gefangenen von sogleich ab auf die Dauer von 6 Jahren zu vergeben.

Angebote sind bis spätestens zu dem am 20. Mai d, Js., Vormittags 1A Uhr, in der Strafanstalt stattfindenden öffentlihen Termin ver- siegelt und mit der Aufschrift: „Angebot auf Arbeitskräfte“ versehen, an die Direktion einzureichen.

Abschriften der Bedingungen verabfolgt die An- staltsverwaltung den Bietern auf Erfordern gegen Einsendung von 50 „F in Briefmarken.

Müuaster i. W., den 13. April 1912.

Königliche Strafaustaltsdirektion. Gartenstraße 28.

R : ÄER S fit 5 “Bf 4) Verlosung 2. von Wert- “r ba 2 06 papieren,

Die BekanntmaŸhungen über den Verlust von Wert- papieren befinden fi ausschließli in Unterabteilung 2.

e s T C E I E T

Bekanntmachung.

Die zum 1. 4. d. Is. erforderliche Tilgung unserer Inhaber - Auleihe Ai. Ausgabe (Privilegium vom 3. 8. 95) haben wir durch Ankauf von Stücken im Nennwerte von 70000 6 bewirkt.

Minden, den 9. April 1912.

Der Magistrat. Dr. Becker.

[6166]

6010 l rin der gemäß § 8 des Gefeßes vom 18. April 1900 (Nr. 9 der Goth. Geseßsamml.) am 2. d. Mts. vorgenommenen Auslofuug von Schuldverschrei- bungen der Staatskasse des Herzogtums Gotha vom Jahre 1960 sind folgende Nummern gezogen worden :

Lit. A Nr. 159 926 1048 1062.

Lit. ük Nr. 1559 1773 1838 2286.

Lit. C Nr. 2488 2884.

Die Einlösung dieser Schuldverschreibungen, deren Verzinsung am U. Oktober 1912 aufhört, erfolgt von leßterem Tage ab bei der Herzoglichen Staats- Xasse-Verwaltuug in Gotha.

Gotha, den 6. April 1912.

Herzoglich Sächs. Staatsministerium. v. N ichter.

F O e 3 C R E 5 Paas L

9) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Altiengesellsch.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wert, papieren befinden fi aus\ckchließlich in Unterabteilung 2. Deutsch-Afiatische-Bank. Nachweisung der am 20. März 1912 im Umlauf befindlichen Banknoten der Deutsch Asiatishen Bank: Dollars: 2 009 476,—. JTaels: 214 573. : Tsingtau, den 20. März 1912, Deutsch Asiatische Bank. [6464] Stolberger Sayett:Spinuerei. A Unsere Aktionäre werden hierdurch unter Hinweis auf § 13 des Statuts zu der am Montag, den 20, Mai d. J., Nachmittags {2:7 Uhr, am Siße der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Generalversammlung berufen. Tagesorduung : 1) Vorlage von Bilanz, Gewinn und Verlust- “rechnung und Geschäftsbericht für 1911. 7 2) Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinn- vertetlung. 3) Entlastung des Vorstands.

4) Entlastung der Aufsichterats. i Stolberg (Nheinland), den 15. Aptil 1912. Dér Vorstand.

Hérm Bastin.

[64611 ¿ E i: i tFreigerichter Kleinbahn

Die Aktionâre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Geueralversammlung auf Dienstag, den 14. Mai R912, Nachmittag 3 Uhr, nach dem Kreisgeschäftshause in Gelnhausen, Zimmer Nr. 11, ergebenst eingeladen.

Tagesorduung :

1) Bericht des Boritands und Aufsichtsrats über

den Vermögensstand ter Gesellschaft und die Betriebsergebnisse des achten Ge!chäftejahres. 2) Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Neingewinns und der Dividende. L 3) Gntlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 4) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat. 9) Beratung sonstiger Angelegenheiten. Geluhausen, den 15. April 1912, Freigerichter Kseinbohn. Aktieu-Gcsellschaft. Die Direktion.

unterzeihnete

[6416]

Die Aktionäre der Ruwerschiefer-Aktiengesell- schaft beehren wir uns hiermit zur vierundzwanzig- sten ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, deu 1%. Mai 1912, Morgens 10 Uhr, in das Hotel Porta-Nigra zu Trier er- gebenst einzuladen.

Tagesorduung : /

Erledigung der in § 26 des Statuts vorgesehenen Gegenstände.

Waldrach, den 15. April 1912.

Der Vorstand. ¡6399 j Barmbecer Brauerei Actien-Gesellschaft.

In der am 11. April dur den hamburgischen Notar Herrn Dr. Asher vorgenommenen Aus- losung von Schuldverschreibungen unserer 44 9% Borrechtsanleihe wurden folgende Nummern gezogen : Vir: 1433.53 87 117 261/304 349308 496, deren Valuta vom U. Oktober dieses Jahres ab bei A8 Deutscheu Vank in Hamburg zur Auszahlung gelangt.

Sambuvrg, 12. April 1912. Dex Vorstand. [6462] :

Vad-Orber Kleinbahn.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 14. Mai 1912, Nachmittags 23 Uhr, nah dem Kreisgeshäftéhause in Gelüú- hausen, Zimmer Nr. 11, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung :

1) Berit des Vo!stands und Aufsichtsrats über den Vermögenéstand der Gesells{chaft und die Betriebsergebnisse des elften Geschäftsjahrs.

2) Genehmigung der Bilanz und Feststellung des Reingewinns und der Dividende.

3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

4) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat.

9) Beratung fonstiger Angelegenheiten.

Gelnhausen, den 15. April 19192.

Vad-Orber Kleinbahn Aktien-Gesellschaft.

Die Direktion. 2 [6424] e :

Gesellschaft für Linde's Eismaschinen Aktien-Gesellschast in Wiesbaden.

Unter Bezugnahme auf das Inserat in der Nummer 87 dieser Zeitung vóm 10. April a. c. machen wir hiérdur ergebenst. bekannt, daß die An- meldung der Aktien zur Teilnahme an der Generalversammlung auch bei dem Bankhause

C. Schlesinger-Trier & Co, Commandit- gésells&aft auf Actien, Berlin W. 8, Jäger- Itraße 59/60, 5

erfolgen kann. In diesem Falle sind die Aktien oder die Hinterlegungsscheine der Neichsbank oder eines deutshen Notars bei der genannten Firma bis zum 26. April a. c. inkl,, Abends 6 Uhr, einzureichen. j Wiesbaden, den 16. April 1912. Der Vorstand. Fr. Schip per. Dr. Fr. Linde.

Kleinbahn Cassel -Naumburg Actiengesellschaft Cassel.

Vie Herren Xkttonäre werten bierdur zu der am Mittwoch, den 22. Mai a. ec., Nachmittags 47 Uhr, in Cassel, Bahnhofshotel am Bahnhof Wilhelmshöhe, stattfindenden diesjährigen ovrdent- lichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Tagesêsorduung: S 1) Geschäftsbericht des Vorstands und Prüfungs- beriht des Aufsichtsrats nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung über das Geschäfts- jahr 1911. ; l

2) Genehmigung der Bilanz und Gewinnverteilung.

3) Erteilung der Entlastung an die Direktion und

den Aufsichtsrat.

AO zum Auffichtsrat.

tejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben in Gemäßheit des § 23 des Gesellschaftsvertrages ihre Aktien bis zum 20. Mai a. che., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschaftskasse in Cassel, Kleinbahnhof Wilhelmshöhe, zu hinterlegen oder die gesehene Hinterlegung bei der Aktiengesellschaft für Bahn-Vau und Betrieb, Frankfurt a. M., Moselstraße 2, oder bei einem Notar durch Be- scheinigung nachzuweisen, wogegen denselben die Eintrittskarten zur Generalversammlung ausgefolgt werden.

Cassel, den 15. April 1912.

Kleinbahu Cassel-Naumburg Actiengesellschaft. Die Direktion. Neufeld. Mende. [6466]

Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesfell- schaft zu der am 22. Mai 1912, Vormittags Uz Uhr, in der Deutschen Bank, Berlin, Eingang Kanonierstraße, stattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung einzuladen.

Tagesordnung t :

1) Bericht des Vorstands und Aufsictsrats nebit

Borlegung der Bilanz und der Sewinn- und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1911, Beschlußfassung hierüber.

2) Beschlußfassung über die Entlastung des Vor-

stands und Aufsichtsrats.

3) Wablen zum Aufsichtsrat.

4) Beschlußfassung über Abänderung des § 1 der

Saßungen, betr. Siß der Gesellschaft.

Diejenigen Aktionäre, welhe an der General- versammlung teilnehmen, haben ihre Aktien oder die bon einem deutschen Notar ausgestellten Hinter- legungsscheine spätestens am dritten Tage vor der Generalversammsung, den Tag dev Generalversammiung uicht mitgerechuet,

in Berlin bei der Kasse der Gesellschaft oder

bei der Deutscheu Bauk,

in Dresden bei der Deutschen Bank Filiale

Dresden,

in Cottbus bei der Niederlausißer Bank A.-G. zu hinterlegen und bis nah der Generalversammlung hinterlegt zu laffen.

Berlin, den 15. April 1912.

Vereinigte Sayrna-Teppich- cFabrifen A.-G.

Der Aufsich1srat. : Paul Millington Herrmann, Vorsitzender.

[6412]

Norddeutshe Zucker-Naffinerie.

Die ordentliche Generalversammlung vom 3. Fe- bruar 1912 hat bes{lofsen : | Zu Punkt 4a der Tagesordnung :

L. Die Aktionäre werden aufgefordert, je 10 Stü ! Vorrech1saktien bezw. je 20 Stück Stammaktien der i Gesellschaft zur Verfügung zu stellen mit der Maß- gabe, daß von diesen je 10 bezw. je 20 Stück Aktien je 9 bezw. je 19 Stück der Gesellschaft zur freien Verfügung verbleiben und die restliche je eine Vor- rehtsafktie bezw. je eine Stammaktie dem Einreicher, mit einem Stempelausdruck versehen „Gültig gemäß Beschlusses der Generalversammlung vom 3. Februar 1912*, zurückgegeben wird.

Die sämtlichen der Gesellschaft eingelieferten Vor- reht2aktien, anch diejenigen, welhe den Aftionären abgestempelt zurückgegeben werden, werden ihrer Vor- rechte für verlustig erklärt. R

11. Diejenigen Aktien, welche der Gesellschaft nicht gemäß Ziffer T zur freien Verfügung überlassen werden, zusammenzulegen, und zwar die Vorrechts- aftien im Verhältnis von 10:1 und die Stamm- aktien im Verhältnis von 20: 1 unter Aufhebung des Vorrechts der Vorrehtsaktien und unter glei{zeitiger Herabsetzung des Grundkapitals um die durch die Zusammenlegung freiwerdenden Beträge.

Zu Punkt 4b der Tagesordnung:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, von denjenigen Aktien, welhe ihr gemäß Ziffer T von Punkt 4a der Tagesordnung zur freien Verfügung verbleiben, welhe also nicht den Einreichern abgestempelt zurück- zugeben sind, fo viele mit dem Stempelaufdruck ver- séBêri „Gültig gemäß Beschlusses der Generalver- sammlung vom 3. Februar 1912" wieder zu veräußern, daß einschließlich der gemäß Ziffer 1 zu Punkt 4a zurückgegebenen und der nach Ziffer T1 zu Punkt 4a in Kraft bleibenden Aktien ein Betrag von nominal 4 1500 000,— tim Umlauf verbleibt.

Diejenigen Aktien, welhe der Gesellshaft etwa alsdann noch zur freien Verfügung verbleiben, werden vernichtet und das Grundkapital der Gesell- schaft um diesen Betrag herabgeseßt, sodaß sich das- selbe in jedem Falle auf nominal 4 1500 000,— ermäßigt.

Der ih aus der Wiederveräußerung der der Gesellshaft zur freien Verfügung überlassenen Aktien aus der Zusammenlegung der Aktien und der Kapitalsherabjezung ergebende Buchgewinn soll zu einer Exrtraabschreibung auf die \tillaelegte Melafseentzuckerungsanlage, zur Tilgung der Unter- bilanz sowie zur Bestreitung der Kosten der Sanie- rung verwendet werden.

Zu Punkt 4 c der Tagesordnung:

Das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1363 auf den Inhaber lautenden. Aftten à # 1000,— zu erhöhen, welche mit denjenigen Aktien gleihberetigt sein follen, welhe den Aktionären gemäß Beschlusses unter Ziffer Tut Punkt 4 a der Tagesordnung abgestempelt zurück- gegeben werden, welche der Gesellschaft nach dem- selben Beshlusfe zu Punkt 4a der Tagesordnung zur freien Verfügung verbleiben und von ihr gemäß Beschlusses zu Punkt 4 b dez Tagesordnung abge- stempelt wieder veräußert werden dürfen und welche nah Ziffer 11 des Beschlusses zu Punkt 4a der Tagesordnung aus der Zusammenlegung der Aktien hervorgehen.

Zu Punkt 4 4 der Tagesordnung:

I. Diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien der Geselischaft freiwillig zur Verwendung gemäß Ziffer I zu Punkt 4 a der Tagesordnung überlassen wollen, baben .thre Aktien mit den zugehörigen Dividenden- scheinbögen innerhalb einer am Freitag, den 6G. Februar L942, beginnenden und «m Freitag, den 17. Mai 1912, eiushchließlich endenden Frift bei der Wertpapierabteilung der Commerz- und Discouto - Vank zu Hamburg während der üblichen Geschäftsstunden unter Abgabe einer entsprehenden Erklärung, für welche Formulare bei der genannten Bank zu erhalten sind, einzu- reihen.

Soweit die Anzahl der eingereihten Vorrechts- aktien nicht eine dur 10 tcilbare Zahl bezw. die Anzahl der Stammaktien nit eine durch 20 teilbare Zahl erreicht, hat die Ueberlassung mit der Maß- gabe zu erfolgen, daß von je 10 solher Vorrechts- aftien jedesmal 9 und von je 20 solcher Stammaktien jedesmal 19 der Gesellschaft verbleiben und die restlihe je eine Stamm- bezw. Vorrectsaktie nah Abstempelung „Gültig gemäß Beschlusses der General- versammlung vom 3. Februar 1912" durch öffentliche Berstetgerung verkauft und der Erl6s den Beteiligten ausgekehrt wird nah Verhältnis der zur Verfügung gestellten Stücke, wobei jede eingereihte Vorrechts- aktie für 2 Stammaktien zählt.

Den Aktien sind zwei arithmetisch geordnete Nummernverzeichnisse, die von dem Einreicher zu vollziehen find, und von denen ihm eins quittiert zu- rückgegeben wird, beizufügen. :

Die Einreicher erhalten baldmöglichst gegen Nük- gabe des quittierten Nummernverzeihnisses von je 10 der Gefellschaft eingelieferten Vorrechtsaktien bezw. von je 20 Stammaktien eine Aktie abgestempelt zurück.

Die Einreicher von Stammaktien ¡10 das Necht, diejenigen Aktien, welche die Gesellschaft in Gemäß- heit des Beschlusses zu 4b der Tagesordnung wieder veräußern kann, zum Kurse von 100% plus Schluß- s{einstempel und franko Stückzinsen durch die Commerz- und Disconto-Bank innerhalb der Zeit bis zum 17. Mai A9A4®S zu erwerben, und ¿war soviel, als fie der Gesellschaft Stammaktien unter Berzicht auf ihre Ncchte daran zur freien Ver- fügung überlassen haben. Soweit die Einreicher von alten Stammaktien von diesem Nechte des Wieder- erwerbs keinen Gebrauch machen, werden diejenigen Aktien, welche die Gesellschast in Gemäßheit des Beschlusses zu Punkt 4 b der Tagesordnung wieder zu veräußern berechtigt ift, von etnem Konsortium unter Führung der Commerz- und Disconto-Bank, Hamburg, zu 100 % plus S{hlußscheinstempel und froñko Stückzinsen ver 17. Mat 1912 übernommen.

11, Diejénigen Aktionäre, welhe nicht bereit sind, der Gesellschaft {hre Aktien gemäß Ziffer 1 zur Ner- fügung zu stellen, werden hierdurch aufgefordert, lhre üftien mit Dividendenscheinbögen innerhalb eincr am Freitag, deu 16. Febrnar 19AU2, be- giuncude#ck und am Freitag, den 17, Mai 912, ecins{licßlich endenven Frist bei der Wertpapiecrabteiluig der Commerz- uud Dis- couto Bank zu Hamburg während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke ver Zusammen-

legung, und zwar der Vorrechtsaktien im Ver- hältnis von 10 : 1, der Stammaktien im Verhältnis

bon 20 : 1, einzureihen bezw. diejenigen Aktien, welhe die zur Zusammenlegung erforderliche Zahl nit erreichen, der Gesellshaft zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten bei der genannten Bank zur Verfügung zu stellen.

Den Aktien sind zwei arithmetisch geordnete Nummernverzeichnisse, die von dem Einreicher zu vollziehen find, und von denen ihm eins quittiert zurückgegeben wird, beizufügen.

Von je 10 eingereichten Vorzug2aktien und von je 20 Stammaktien wird je eine Aktte abgestempelt dem Einreicher zurückgegeben, während 9 bezw. 19 zuiückbehalten und vernihtet werden. Die Aus- händigung der zusammengelegten Aktien nebst zuge- hörigen Dividendenscheinbögen erfolgt bei der ge- nanuten Bank gegen Rückgabe des quittierten Nummernverzeichnisses.

Soweit die Zahl der von den Aktionären einges reihten Aktien eine Zusammenlegung im Verhältnis von 10:1 bezw. 20:1 nit zuläßt, die Aktien aber zur Berwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, erlöschen immer von 10 der sämtlichen in dieser Weise eingereichten Vorrechts- aktien 9 und von je 20 Stammaktien 19, während je cine Aktie durch entsprehenden Stempelaufdruck für gültig geblieben erflärt wird. Leßtere werden dur öffentlihe Versteigerung in Hamburg verkauft und der Erlös den Beteiligten zur Verfügung ges stellt nach Verhältnis ihres Aktienbesißes, wobei je eine eingereihte Vorrechtsaktie für zwei Stamm- aktien zählt.

Diejentgen Aktien, welche nicht innerhalb der ge- nannten Frist zur Zusammenlegung eingereiht werden, werden nebst den noch nit fälligen Dividenden- scheinen und Talons für kraftlos erklärt; das Gleiche gilt in Ansehung eingereihter Aktien, welche die zum Ersaß dur neue Äktien erforderlie Zahl nit erreihen und der Gesellschaft nicht zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver- fügung gestellt werden. An Stelle der für kraftlos ertlärten Aktien wird für je 10 Borrechtsaktien und für je 20 Stammaktien eine neue Aktie ausgegeben. Leßtere werden durch öffentlihe Verstel erung tin Hamburg verkauft und der Erlss den Betetligten zur Verjügung gestellt nah Maßgabe ihres Aktien- besißes, wobei jede Vorrechtéäktie für zwei Stamm- aktien zählt.

Soweit das gesamte derzeitige Vorrechtsaktien- kapital eine Zufammenlegung im Verhältnis von 10:1 und das gesamte derzeitige Stammaktien- kapital eine Zusammenlegung im Verhältnis von 20:1 nit zulassen, sollen die nit zusammenleg- baren Aktien, nämlih A 4000,— Vorrettsaktien und #6 16 000,— Stammaktien, von der Gesellschaft zum Kurse von 10 % für die Borrechtsaktien und von 95 9% für die Stammaktien zurücterworben, als- dann vernichtet und um die Nominalbeträge das Aktienkapital herabgeseßt werden. Etn Aktionär hat sid) bereit erklärt, der Gesellshaft vier Vorrechts- aktien und sechzehn Stammaktien zu dem genannten Preise zur Verfügung zu stellen.

111. Das Bezugsrecht auf diejenigen bis zu 1363 Stück neuen Aktien, welche die Gesellschaft in Ge- mäßheit des Beschlusses zu Punkt 4c der Tages- ordnung auszugeben ermächtigt wird, ist von den Aktionären innerhalb ciner noch spâter durh den Vorstand festzusetenden mindestens 14tägigen Frist auszuüben.

Die Aktionäre werden htermit aufgefordert, ihre Alten entsprechend den Beschlüssen zu Punkt 44 der Tagesordnung bei der Wertpapierabteilung der Commerz- und Disconto-Bank, Hamburg, einzu- liefern.

Hamburg, 6. Februar 1912.

Der Vorstand. Kamteth. Dr. Nebs.

6421] j

Hannoversche Gummiwerke „Excelsior“

Aktien-Gesellschast(vormals Hannoversche Gummi-Kamm Co. A. G.).

Die Aktionäre der Hannoverschen Gummiwerke „Excelsior“ Aktien-Gesell)haft werden hiermit zu der am 7. Mai 19x42, Vormittags 1A Uhr, in dem Geschäftslokale der Gesfellshaft in Hannovers- Linden 2 (Limmer), Wunstorferstraße 130, statt- findenden außerordentlichen Generalvercsamm- lung eingeladen.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalver- sammlung teilnehmen wollen, haben nah § 26 unferes Gesellschaftövertrages ihre Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichnis spätestens einen Tag vor dem Versammlungstage bet dem Vorstaud der Gesellschaft oder bei den Bankhäusern :

Commerz- und Diskonto - Vauk, Filiale Haunover, in Hannover und S. Katz in Haunover

vorzuzeigen und etne Legitimationskarte zum Eintritt in die. Versammlung entgegenzunehmen. Tagesordnung :

Erhöhung des Aktienkapitals um den Betrag bon 500 000,— nominal dur Ausgabe von 500 Aktien zu je #4 1000,— mit Anrecht auf die halbe Jahresdividende pro 1912.

Festsczung des Mindestkurses und der Modalitäten.

Hanunuover-Liuden, den 16. April 1912. Haunoversche Gummiwerke ¡1Excelsior“

Aktien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

W. Breul, Georg Heise. Vorsitzender. G. Bartl. Wilh. Siercke.

{5427] ; Rheinische Bierbrauerei i. L. Mainz. Bekanntmachung.

Anschließend an die Bekanntmachung vom 22. Feé- bruar 1912 wird hierdurch nachgetragen, daß die Frist zur freiwilligen Einlieferung der Stammaktien sowie

der Vorzugsaktien unserer Gesellschaft

bis zum 15, Mai ds. Js. verlängert wird. _Dte Einreichung der Aktien kann bei den folgenden Banken erfolgen:

Direction der Disconto-Gesellschaft, Mainz,

Firma Jakob JFsaac Weiller Söhne, Frank-

furt a. Main, fowie an der

Kasse der Rheinischen Bierbrauerei i, L.

Die zur Einreichung notwendigen Formulare sind bei den genannten Stellen érbältlih.

Mainz, den 12. April 1912.

Rheinische Biexbraucvei i. L, Dr. R. v. Kammer. E. Bamberger.

zum Deutschen Neichsanzei

M 93.

, Untersuchungssachen.

, Aufgebote, Verlust- und

. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Ñ Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

E pin

5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsh,

| Oberschlesishe Eisenbahn - Bedarfs- (01) Aktien-Gesellschaft.

Die diesjährige ordentliche Geueralversamm- lung unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den 15. Mai d. J., Vormittags 104 Uhr, in Breslau, im Geschäftshause des Schlesishen Bank- vereins, Albrehtstraße, statt.

Diejenigen Herren Aktionäre, die thr Stimmrecht in dieser Generalversammlung ausüben wollen, haben gemäß § 29 unseres Gesellschaftsstatuts ihre Aktien oder die über dieselben lautenden L'epotscheine der Reichsbank oder der Bank tes Berliner Kassen- | vereins oder eines deutshen Notars nebst einem | doppelten Nummernverzeichnisse mindesteus 5 Tage vor der Generalversammsung entweder

in Friedenshütte bei der Gesellschaftsfasse oder

in Breslau bei der Breslauer Diskonto-

Bank,

bei dem Schlesischen Bankvereiu, bei Herrn S. L. Landsberger,

in Berlin bei der Deutscheu Bauk, bei der Bauk für Haudel uud Judustrie, bei der Commerz- und Disêskouto-Bauk, bei der Natioualbauk für Deutschland, bei den Herren Georg Fromberg & Co., bei Herrn S, L. Landsberger,

in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank,

Filiale Frankfurt, bei der Filiale der Bank für Handel und Judustrie / A | gegen Empfangsbescheinigung, die zugleich als Legiti- E mation zum Eintritt in die Versammlung und als | Nachweis des Stimmenumfangs gilt, zu deponieren. | Geschäfteberihte find bet den vorgenannten An-

} meldestellen vom 25. April ab erhältlich.

j Tagesorduung :

I. Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und Verlust- rechnung für 1911 sowie des Berichts über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Ge- sellichast, Feststellung der Bilanz und der Ge- winn- und Verlustrehnung, Beschlußfassung über die Verwendung des Uen und Erteilung: der Gntlaflung an die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrat3.

11. Wahlen zum Aufsichtsrat. i :

IIT, Wabl zweier NRechnungsrevisoren und eines Stellvertreters für 1912.

IV. Beschlußfassung über Abänderung des Gesell- schaftsvertrages, und zwar in den nahzenannten Paragraphen : A

1) Der Gegenstand des Unternehmens wird im ÿ 2 behandelt-und dabei die Bestimmung zu e auch hinsihtlih der Beteiligung bei bestehenden oter neu ju errihtenden Unternehmungen näber deklariert.

2) An Stelle der bisherigen Bestimmungen der yÿ 9 Absatz 2 und 9, betreffend die Erhöhung des Vrundkapitals, treten die Bestimmungen des § 6,

Mind zwar dahin, daß bet Erhöhung des Grund- kpitals Aktien zu einem böberen als dem Nennwert ausgegeben werden können; daß der Nennbetrag und

A Nindestbetrag, unter dem die Ausgabe der Aktien

niht erfolgen darf, von der Generalversammlung

festgeseßt wird, daß alle fonsligen Bestimmungen,

l soweit solche die Generalversammlung nit beschließt

[der Aufsichtsrat trifft; die neuer Aktien vorbehaltli

eines anderweiten Beschlusses der Generalversamm-

lung auf den Inhaber lauten und daß bei Erhöbung [des Grundkapitals zwecks Ausführung von Bauten Joder Herstellung eines neuen Unternehmens für die [Zeit von der Vorbereitung bis zum Beginn des [bollen Betriebes, aber höchstens für 3 Jahre, 4 9/0 Zinsen für die neuen Aktien bedungen werten können. } 3) Die Bestimmungen des § 6 werden im 8 7 J behandelt. Im leßten Satz werden statt der Worte: l Sämtliche Aktien“ die Worte: «Diese Aktien" Fgeleßt.

| 4) An Stelle des bisherigen § 7 tritt § 8, und

¡war dahin, daß Geroinnanteilsczeine, soweit nicht

bei Ausgabe etwas anderes beschlossen wird, auf 10

[Jahre ausgegeben werden und nah deren Ablauf

gegen Auslieferung des Erneuerungsscheines stets

wieder solhe fü? wettere 10 Jahre; daß der Auf- sichtsrat Form und Inhalt neuer Aktien, Obli- sonen, Gewinnanteils- und Erneuerungsschetine estsegt und befugt ist, die Zeit, für welche Gewinn- auf weniger als

Yanteilsheine ausgegeben werden, | 10 Zahre festzusetzen. h 9) Der bisherige § 8 fällt fort. 6) An Stelle des bisherigeu § 10 treten die Be- stimmungen der §SS 9 und 10, und zwar dahin: } 9. daß nah § 9 der Vorstand gegen Einreichung der in gewisser Weise beschädigten oder ver- E unstalteten Aktien, Gewinnanteil- oder Er- N Neuerungsscheine neue, gleichartige Urkunden dem ; Einreicher auf dessen vorzushießende Kosten aus- zuhändigen hat, daß die Kraftloserklärung ver- lorener oder vernihteter Aktien nah A des Gesezes auf Kosten des Beteiligten erfolgt, und daß die danach neu auszufertigende Aktie, deren Kosten der Beteiligte trägt und vorschießt, dieselbe Nummer mit der Bezeichnung: „allein gultige, zweite Ausfertigung" erbält, * daß aus dem bisherigen § 10 Absatz 2 der Say, daß Divtdendenscheine niht amortisiert werden und im Aisay 4 die Worte: „oder des Interims\cheines“ fortgefallen find und ander- seits hinzugefügt ift, daß mit der Kraftlos- erklärun der Aktie au der Anspruch aus den i 7 noch nit fälligen Gewinnanteilscheinen erlischt. e !) An Stelle des bisherigen § 11 tritt der neue

Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Vierte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. April

R Oi

Streitigkeiten mit der Gesellshaft und deren Organen aus dem Gesellshaftsverhältnis dem ordentlidhen Gerichtsstande der Gesellschaft unterwerfen.

8) Die Bestimmungen über Ermittelung und Verwendung des Reingewinns Ie SS 13 bis 15) werden in den 88S 30 und 31 behandelt mit folgenden Aenderungen bezw. Zusäßen: i

a. bezüglih § 13 Absatz 1 (jeßt § 30 Absatz 3), daß statt „drei Monate* gesagt ist: „in den ersten vier Monaten“, und daß im § 30 als leßter Absay hinzugefügt ist, daß die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Bericht nebft Bemerkungen des Auffichtsrats während zwei Wochen vor dem Tage, bis zu dem etn- {ließli die Aktienhinterlegung zu geschehen hat, in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Cinficht ausliegen,

. die Bestimmung des § 15 Nummer 3 ist ge- strichen und statt dessen im § 31 Nummer 3b hinzugefügt, daß etwaige Gewinnanteile der Vorstandsmitglieder und anderer Beamten über Handlungsunkostenkonto verbucht werden.

Zu § 15 Nummer 6 (ießt § 31 Nr. 3c) ist an Stelle dec Worte: „soweit nicht 2c.“ gesagt: „soweit nit beschlossen wird, ihn zu außer- ordentlihen Rücklagen, von welchen die Ver- gütung für den Aufsichtsrat nicht berechnet werden darf, oder zu Wohlfahrttzwecken zu ver- wenden oder auf neue Rechnung vorzutragen“.

9) Die Bestimmungen über den Borstand, bisher SS 16 bis 18, werdin in den §§ 13 bis 16 behandelt, und zwar mit folg-nden Aenterungen bezw. Zusäten:

a. daß der Aussichtärat bei Bey1tellung von Vor- standsmitgliedern mit diesen einen \chriftlichen Vertrag abzus{ließen hat und daß er zur Be- stellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern berechtigt ift.

. Der frübere § 17, jeßt § 16, hat den Zusatz erhalten, daß der Aufsichtsrat zu diesem Zwecke auch eine \chrifilihe Geschäftêanweisung für den Vorstand erlassen kann (früher im 8 24 ent- halten).

« An Stelle des früheren § 18 Absaß 1 ist jeßt im § 15 bestimmt, daß der Vorstand Prokuristen und Bevollmächtigte zum Betriebe des gesamten Vandelêgewerbes nur mit Zustimmung des Auf- sihtérats bestellen darf.

. An Stelle des früheren § 18 Absatz 2 soll in dem jetzigen § 14 bestimmt werden:

„Alle Willenserklärungen, welche für die Ge- sellshaft verbindlih sein sollen, find, insofern der Vorstand aus einem Mitgliede besteht, von diesem, falls aber der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, sei es ordentlichen, sei es stell- vertretenden, besteht, von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von zwei stellvertretenden Mit- gliedern des Vorstands oder von einem ordent- lihen und einem stellvertretenden Mitgliede des

Vorstands oder vcn einem Borstandsmitgliede und einem Prokuristen oder in jedem Falle der Vorstand mag aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen von zwei Prokuristen abzugeben.

Der Aufsichtsrat kann außerdem einzelnen oder allen ordentlihen Mitgliedern des Vor- [tands die Befugnis beilegen, Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft verbinolih sein sollen, allein abzugeben. Stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands kann eine solche Befuanis nicht erteilt werden.

Die Firma der Gesellschaft wird in der Weise gezeichnet, daß die Zeihnungsberechtigten dec ge- schriebenen, g-stempelten oder gedruckten Firma der Gesellshaft ihre Namensunterschrift a

fügen, und zwar Prokuristen mit einem die Pro- kura, Bevollmächtigte mit einem die Vollmacht andeutenden Zusaß“.

10) Die Bestimmungen über den Aufsichtsrat, bisher §8 19 bis 26 werden in den SS 17 bis 21 behandelt, und zwar mit folgenden Aerderungen :

a. bezügli des früheren § 19, jeßt § 17, ist die Mindestzahl der Auffichtsratsmitglieder auf drei herabgeseßt,

b. bezügli des früheren § 20, jeßt § 18, sind Bestimmungen hinzugefügt über die Zulässigkeit der Wahl eines zweiten stellvertretenden VNor- fißenden, die Befugnisse der Stellvertreter, den Nachweis der Legitimation des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie darüber, ob und wann bet Erledizung des Amts des Vorsitzenden oder der Stellvertreter zu einer Neuwahl zu schreiten ist; s{ließlich darüber, daß hei Verhinderung des BVorsißenden und der Stellvertreter das den Lebensjahren nah älteste Mitglied die Ob- liegenheiten des Vorsißenden übernimmt,

. bezüglth des früheren § 21 (jeßt § 19) sind die Worte: „oder in deren Auftrag durch den Vor- stand" fortgefallen und hinzugefügt, daß die Be- rufung so oft erfolgt, als eine geshäftlihe Ver- anlassung vorliegt. Jm § 21 Absay 2 Say 2 ist das Wort: „eingeschrieben“ estrihen und hinzugefügt, daß die Einberufung bei Dringlich- keit au mit kürzerer Frist und auch telegraphisch erfolgen kann.

An Stelle der Worte im Absay 3 des § 21 : edie Ginladung sämtlicher und die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder“ ist geseßt: „die Anwesenheit von mindestens fünf Mituliedecn“. i

Zu Absatz 4 des § 21 ist die Zulässigkeit telegraphisher Abstimmung hinzugefügt sowie cine Bestimmung über die Protokolle des Auf- fichtsrats. § 21 Absay 6 ist dahin geändert, daß die Sitzungen tin Breslau oder Berlin stattfinden; der an aber berechtigt ift, einen anderen Ort zu bestimmen,

d, die bisherigen §8 22, 24 und 26 sind gestrichen,

M 11 in der Faffung, daß durch Zeichnung oder werb von Aktien Hs die Aktionäre für alle

weil deren Inhalt anderweit berücksichtigt ift,

Öffentlicher Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 g,

—————————….…..……—

e. an Stelle des früheren § 25 ist jeßt § 20 ge- treten, enthaltend allgemeine Bestimmun en über die Veberwahungstätigkeit des Aufsichtsrats, e ferner folgende besondere Befugnisse des- elben:

1) Genehmigung zur Verfügung über Grund- flücke und Bergwerke, Bergwerksanteile und Gerechtsame bei Objekten über 50 000 4,

N Genehmigung zur Verfügung über Hypo- theken und Grundschulden bei Objekten über 50 000. Æ,

3) Genehmigung zur Ausführung von Bauten bei Objekten von mehr als 25 000.46 sowie zur Anschaffung von Maschinen und Einri tungs- stücken im Werte von zusammen mehr als 25 000 4,

4) Genehmigung zur Errichtung und AÄuf- hebung von Zweigniederla\sungen und Agenturen,

5) Genehmigung von Pacht- und Meiets;- verträgen auf A als 5 Jahre und mit mehr als 5000 M jährlihem Zins,

6) entspriht dem früheren § 25 Nummer 5 mit dem Zusaß: „oder bei welchen eine Tantieme vom Reingewinn gewährt werden U”:

7) entspricht dem früheren § 25 Nummer 10 mit dem Zusaß der Befugnts zur Ausgabe von Schuldver|chreibungen und Aufstellung der Normen für den Geldverkehr,

i; 8) A 9) entsprechen den Nummern 17 und 18 es S 25.

Außerdem soll der Auffichtsrat durch An- weisungen jeweilig die Geschäfte bestimmen können, die vor Rd seiner Genehmigung oder derjentgen von Aus{hüfsen oder Mitgliedern aus seiner Mitte bedürfen.

12) Die Bestimmungen über die Generalversamm- lungen, bisher §S 27 bis 32, werden in den 88 22 bis 29 behandelt, und zwar mit folgenden Aende- rungen :

a. § 27 ist gestrichen,

b. im § 28, jeßt S8 23 und 25, ist hinzugefügt, daß die Generalversammlungen auch in einer anderen, vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Stadt des Deutschen Reichs abgehalten werden können; ferner, wenn der 21. Tag vor dem Tage der Generalversammlung ein Sonn- oder Feier- tag ist, die Bekanntmachung spätestens am vorangehenden Werktage erfolgen muß und daß die ordentlihe Generalversammlung in den en sech8 Monaten des Geschäftsjahres \tatt- indet;

zu § 23h ist hinzugefügt, daß die dort ge- nannten Aktionäre das Weérlangen beim Vor- stand und Aufsichtsrat zu stellen haben; im übrigen werden die geseßlichen Bestimmungen des Z 254 H.-G.-B. Abs. 3 und 4 im wesent- lihen wiederho!t,

» im § 29 (jeßt § 22) ist folgendes geändert:

Aftten müssen spätestens am sechsten Tage vor dem Tage der Generalversammlung und, wenn dieser ein Fetertag, am vorhergehenden Werktage Me werden; die weiteren Hinterlegungs- stellen bestimmt der Aufsichtsrat; es ist ein doppeltes Nummernverzeichnis einzureichen ; der Finterlegungsschein des Notars muß die Be- merkung enthalten, daß die erausgabe der Aktien nur gegen Nükzabe des Scheins erfolgt ; ein Hinweis hierauf in der Bekanntmachung ist nit erforderli.

Bezüglich Absayz 4 des § 29 ist hinzugefügt, daß die Gesellschaften und juristishen Personen durch einen Prokuristen vertreten werden, auch wenn dieser nit Aktionär und nit zur Allein- vertretung berechtigt ist und daß die in diesem Absay genannten Vertreter keine Vollmacht bei- bringen brauchen. Die Bestimmung: „Ehe- frauen durch ibre Ghemänner“ ist gestrichen.

Bezüglich § 29 Absatz 5 ift hinzugefügt, daß bei Abwesenheit von Mitgliedern des Aufsichts- rats die Versammlung entscheidet,

. § 30 (jeßt §8§ 26 und 28) foll dabin geändert werden, daß im Falle der Verhinderung des Vorsigenden des Aufsichtsrats oder seiner Stell- vertreter ein von-den anwesenden Auffichtsrats- mitgliedern zu bezeiGnendes Aufsichtsratsmitglied, im Fall ein solches niht bezeichnet wird, ein Vorstandsmitglied den Vorfiß übernimmt und daß, falls ein solches nicht anwesend ist, die Versammlung den Vorsitzenden wählt,

. der btseberige Ss 1 des § 31 ist als über- flüssig gestrihen. Der sonstige Inhalt des 8 31 ist jeßt im § 27 wiedergegeben,

bezüglih § 32 (jeßt in 88 26 und 29 ent- halten) ist folgendes geändert : Anstatt „der anwesenden Aktionäre“ ist geseßt: „der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen“, an Stelle: Auflösung der Gesellschaft au im Wege der Fusion“ : „Verwertung des Gesellschaftsver- mögens durch Veräußerung des Vermögens im gate g S8 303 bis 306 des Handels- ge]eßbuh8)“.

13) Die Bestimmungen über Auflösung und Liquidation, bisher 88 33 bis 35, werden jeßt in den §§ 32, 33 behandelt mit folgenden Ab- änderungen :

Vie bisherigen §8 34 und 35 sind gestrichen und es wird in dem neuen § 33 verordnet, daß die Generalversammlung die Art der Durh- führung dex Liquidation bestimmt, oie Liqui- datoren erñennt und ihre Vertretungsbefugnis bestimmt; ferner, daß die Verteilung unter die Aktionäre gegen Quittung auf den Aktien erfolgt, daß die Aktionäre zur Gmpfangnabme durd) Bekanntma(hung aufzufordern - find, daß die binnen 6 Monaten nach der leßten Bekannt- machung niht abgehobenen Beträge bei der ftaatli&en Hinterlegungsstelle hinterlegt werden und daß die Liquidatoren nah beendeter Liqui-

6. Erwerbs- und Wirtschafts 7. Niederlassung 2c. von Ne 8. Unfall- und Inyvaliditäts- 9. Bankausweise.

10. Verschiedene B

ger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger.

1912.

enossenschaften. tsanwälten. 2c. Versicherung.

ekanntmachungen.

dation Schlußrechnung zu legen und Entlastung e haben. „Außerdem nd in dem ganzen Gesellshaftsv-rtrage vielfah redaktionelle Aenderungen vorgenommen worden.

Gremplare des Entwurfs der abgeänderten und neugefaßten Statuten stehen den Herren Aktionären auf Verlangen zur Verfügung.

Friedenshütte, im April 1912.

Der Aufsichtsrat. Eugen Landau, Vorsitzender.

{6393| Hohenlohesche Nährmittelfabrik A.-G. : zu Gerabroun und Kassel.

Bei der am 12. April 1912 unter notarteller Beurkundung vorgenommenen Auslosung von Teil- schuldverschreibungeu unserer 40/0 Anleihe vom 1. Februar 1903 sind folgende Nummern gezogen

worden : M 1000,— Nr. 46

6 Stück Vuchstabe A zu 81 99 116 118 und 132.

14 Stück Buchstabe W zu 46 500. Nr. 162 173 198 207 266 285 311 340 344 333 386 409 444 418.

Die Rückzahlung erfolgt vom L. August 1912 ab in Caffel-Bettenhausen an Ee Gesell- schaftskaffe, in Frankfurt a. M. bei dem Bank- hause Johann Goll & Sößzne, in Stuttgart bci der Württembergischen Vereinsbank und deren Kommandite in Gerabroun sowie bei der Filiale der Württembergischeu Vereinsbank in Heideu- heim a. Brenz.

Cassel, den 15. April 1912.

Der Vorstand. S Lauber L Saoob [6395] Bekanntmachung, betreffs Ausübung des BVezugsrechts auf nom. é 4500 000,— neue- Aktien der

Ostbank für Handel und Gewerbe, Posen.

In der Generalversammlung der Aktionäre der Ostbank für Handel und Gewerbe in Posen vom 22. März 1912 ift die Erhöhung des Grund- kapitals dieser Bank um nom. 6 4 500 000,—, eingeteilt in 4500 auf den Fnhaber lautende Aktien zu 1e M 1000,—, beschlossen worden. Die neuen Aktien nehmen an der Dividende des Ges äftsjahrs 1912 mit { teil. Vom 1. Januar 1913 sind sie voll dividendenberectigt. Diese nom. # 4 500-000,— Aktien hat ein Kon- sortium, bestebend aus der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank), Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels-Gesellschaft und dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein, sämtlich zu Berlin, übernommen mit der Verpflihhtunz, sie den alten Aktionären zum Kurse von LA8 0% derart an- zubieten, daß auf je nom. 4 9000,— alte Aktien je nom. # 1000,— junge Aktien entfallen. Nachdem der Crhöhungsbeshluß und die durch- geführte Kapitalserhöhung in das Handelsregister eingetragen ist, bieten wir hierdurch unseren Afktio- nären namens des vorgenannten Konsortiums St. 4500 neue Inhaberaktien von je nom. 1000,— unter folgenden Bedingungen zum Bezuge an: 1) Auf je nom. #4 5000,— alte Aktien kann eine neue Aftie zu nom. 4 1000,— zum Kurse von 118 9/9 bezogen werden. 2) Die Ausübung des Bezugsrechts hat bei Ver- meidung des Ausschlusses vom 18. April 1912 bis zum 2. Mai 1912 einschließlich zu ge- \chehen, und zwar : in Posen, Königsberg i. Pr., Alleustein, Brombera, Danzig, Graudenz, Landsberg a. W., Memel, Stolp i. P., Tilsit und Thorn bei der Ostbank für Handel und Gewerbe,

in Berlin bei der Königlichen Sechaudlung

(Preußischen Staatsbank),

bei der Bank für Handel und Judutstrice, bei der Berliner Handels-Gesellschaft, bet dem A. Schaaffhauseu'’schen Bankvereiu.

3) Bei der Anmeldung sind die alten Aktien, für welhe das Bezugsrecht geltend gemacht werden foll, ohne Dividendenscheine mit einem doppelt aus- gefertigten Anmeldeschein zur Dana eins- zureihen. Die erforderlichen Formulare find bei den Bezugsstellen erhältlich.

4) Gleichzeitig mit der Einreichung der alten Aktien (Mäntel) sind von dem Bezug?preise von insgesamt 118 0/9 des Nennwerts é 1180 für die Aktie 25 9/0 zuzüglih 18% Agio =— A 430 für die Aktie zuzügli 4 %/% Zinsen auf den Betrag von M 430 vom 1. April 1912 bis zum Zahlungs- e und die Hâlfte des Sthlußscheinstempels zu ahlen.

; Weitere 25 9% = 4 250,— für die Aktie sind am 1. Oktober 1912 und die restlichen 50 % = 500,— für die Aktie nah Maßgabe der Be- {lüsse unseres Aufsichtsrats, späteftens jedo bis zum 31. Dezember 1912, zu zahlen. O ; Die frühere Vollzahlung der Aktien ist jederzeit zulässig. Falls die zweite Nate von 25 9% des Nenn- wertes vor dem 1. Oktober 1912 gezahlt wird, werden bis dahin vom Zahlungöêtage a 49/6 Zinsen vergütet; ebenso werden für Beträge, die über 50%, des Nennbetrages hinaus vor dem 31. Dezember 1912 eingezahlt werden, bis zu diesem Termin 4 d/g, Zinsen vergütet. , N

d) Für die eingezahlten Beträge roèrden Ka en- quittungen erteilt, gegen welche die definitiven Aktien nah Fertigstellung und erfolgter Vollzahlung auß gebändigt werden.

Posen, im April 1912.

stbank für Ha“.oe? uud Gewexhe,

Ce Vorstand. Michalowsky, “Hamburger,

Kauffmann.