1892 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

S R R s is Sd rak E

Reni res iam Sr unrer Tod E p - Ce

p ap, O j adMT dr Cn

G N p E e

Bekanntmachung.

Ueber die Thätigkeit der ärztlichen Schiffscontrolstationen im Stromgebiet der Oder vom 16. bis 31. Mover 1892 ein- schlicßlih wird folgende ziffffernmäßige Zusammenstellung zur Kenntniß gebracht :

Ban der festgestellten Erkrankungen

Controlstation.

Fahrzeuge. Fahrzeuge. Zahl der revidirten Personen.

verdächtige

Erkrankungen

Zahl der desinficirten holera-

Zahl der revidirten

Cholera- Er- frankungen

Oder-Controlstation T in Garg a. D... Oder-Controlstation I in Ps i: Oder-Controlfstation IIT n K a Oder-Controlstation TV in Graun i 2. Oder-Controlstation V in Fürstenberg a. D. . Warthe-Controlstation 1 R MWarthe-ControlstationT1 in Landéberg a. W. . Nete-Controlstation 1 in Czarnikau . Nete-Controlstation I Mae Stwvine-Controlstation in Swinemünde . Neben-Controlstation am Uecker-Kanal Peene-Controlstation T in Wolgast . . Peene-Controlstation 11 in Anklam Peene-Controlstation Il. in Demmm. « Gemeinschaftlih preu- Fish - mecklenburgischer Üeberwachungsdienst auf Peene und Trebel 9 (O N Außerdem hat die von dem Königlichen Polizei-Director zu Stettin eingerihtete ärztlihe Schiffscontrole im Hafenbezirf Stettin in der Zeit vom 16. bis 31. Oktober d. I. folgende Er-

if bt: gebnisse gehabt i 0 P Summe | 9398| 4765) 30 880] 4

Bemerkungen: Zu 2. Die Station ist am 23. d. M. von Schwedt a. O. nah

ohensaathen verlegt worden. S Ô Zu 14. Die Station hat ihre Thätigkeit. am 15. d. M.

: begonnen.

Zu 15. Der Ueberwachungédienst wird seit dem 27. d. M. im Umbherfahren ausgeübt. Stettin, den 31. Oktober 1892. Der Staatscommissar für die Gesunhhephene im Stromgebiet der Odex. üller.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. November.

Seine Majestät der Kaiser und König fuhren am Montag Morgen um 8 Uhr 15 Minuten von der Wildpark- station ab, um in Wittenberg der Einweihung der Schloßkirche beizuwohnen; die Rückkehr nah dem Neuen Palais erfolgte kurz nah 9 Uhr Abends. N

Gestern nahmen Seine Majestät von 11 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärcabinets und von 12% Uhr an militärishe Meldungen entgegen. Jm Anschluß hieran hatten der Premier-Lieutenant von Roerdansz und der Lieutenant zur See Philipp die Ehre des Empfangs, jener, um die Orden seines verstorbenen Vaters, des Generals der Artillerie z. D. von Roerdansz, dieser, um die Orden des verstorbenen Vice- Admirals Deinhard zu übergeben. Hierauf nahmen Seine Majestät die Monats-Rapporte der Commandeure der Leib- Regimenter entgegen. i Ur

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät um 10 Uhr den Vortrag des Chefs des Civilcabinets sowie daran an- schließend den Vortrag des Minister-Präsidenten und des Finanz-Ministers entgegen und empfingen darauf den Chef des Generalstabs der Armee zur Meldung aus Anlaß seiner Rückkehr vom Urlaub.

Dem Magistrat der Stadt Berlin ist auf die an Jhre Majestät die Kaiserin und Königin gerihtete Ge- burtstags-Glückwunschadresse das folgende Allerdöchste Dan fk- schreiben zugegangen :

Dem Magistrat von Berlin danke Jh aufrihtig für den Mir zu Meinem Geburtstage erneut dargebrahten Ausdruck guter Wünsche und treuer Gesinnung. Es ist wahr, daß Ich auf ein reih gesegnetes Jahr in Meinem Hause zurückblicke. Mit freudigem Stolze fonnte Ih die Entwickelung Meiner Söhne verfolgen, und die Geburt Unserer Tochter erfüllte Mein Herz mit Dank gegen Gottes Güte. Wenn Ich auch in dem ab- gelaufenen Lebensjahre bestrebt war, leibliher und fittliher Noth dur Förderung und Anregung ristlicher Liebesthätigkeit entgegenzuwirken, so bleibt do auf diesem Gebiete noch sehr Vieles zu thun übrig, und

Jh vertraue - gern, daß es der Magistrat au fernerweit an opfer-

williger Mitarbeit nicht fehlen lassen wird. Neues Palais, den 27. Oktober 1892. Auguste Victoria, Kaiserin und Königin. An den Magistrat von Berlin.

Dem Bundesrath sind neuerdings wieder einige Theile des Etats für 1893/94 zugegangen, und zwar der Etat Über den Reichs-Jnvalidenfonds, der Etat über den Allgemeinen Pensionsfonds, der Etat der Einnahmen an Stempelabgaben und der Etat der Reichsdruckerei.

Nach dem Ergebnisse von Versuchen, welche seit einer Reihe von Jahren in mehreren Eisenbahn-Directionsbezirken ge- macht worden find, kann vielfach ein erhöhter Schuß der von der Eisenbahn durchschnittenen Waldungen, 1ns esondere der Nadelholzwaldungen, gegen Entzündung durch Funken- auswurf der Locomotiven damit erreicht werden, daß die vorhandenen Forstshußstreifen mit Laubholz in niederem Umtriebe aufgeforstet werden. Derartige Anpflanzungen sind geeignet, sowohl die Funken aufzufangen und unschädlich u machen, als auch das Wachsthum senéremp ange Vegetation auf dem Erdboden hintanzuhalten. Es edarf hierzu der Erzielung möglichst dichten Laubwerks in solcher Höhe, wie sie die Rüksicht auf den Schuß der Eisenbahn gegen Gefährdung durch Windbruch zuläßt. Die einzelnen Bäume müssen in fsolhec Anordnung und in solchen Abständen von einander angepflanzt werden, daß das nicht ganz vermeidliche Aufbrechen des Bodens und das Entfernen des trockenen Landes möglichst „erleichtert wird. Mehrfah wird außerdem das Wundhalten eines etwa 2 m breiten Streifens oder die Anlegung eines Grabens zwischen der Laubholzanpflanzung und dem zu s{üßenden e empfohlen.

Welche Holzart sih für den angegebenen Zweck am besten eignet, hängt selbstverständlich von den örtlichen Verhältnissen im Einzelfalle ab und wird zweckmäßigerweise nicht ohne ZU- ziehung eines Forstsahverständigen zu prüfen sein. „Zm allgemeinen scheinen sih Birken und Neiden am meisten zu bewähren, weniger Buchen, Eichen und Afazien; Versuche mit Weißerlen sind noh niht abgeschlossen, ebenso solche mit An- pflanzungen von scottischer Faunrof und shwedishem Bos- dorn. Durch Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten sind die Eisenbahn-Directionen von diesen Ergebnissen in Kenntniß gesezt worden.

Seine Hoheit der Erbprinzvon Sachsen-Meiningen, General-Lieutenant und Commandeur der 2. Garde-Jnfanterie- Division, hat sih für heute und morgen nah Gotha begeben.

Der neucrnannte Kaiserliche Botschafter bei der Hohen Pforte, Oberst-Truhseß und Wirkliche Geheime Rath Fürst von Nadolin ist in Konstantinopel eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft übernommen.

Der Chef des Generalstabs der Armee, General- Lieutenant Graf von Schlieffen 11, General - Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der General-Stabsarzt der Armce Dr. von Coler, Wirkliche Geheime Rath, Chef des Sanitäts-Corps und der Medizinal-Abtheilung des Kriegs-Ministeriums, hat sich mit Urlaub nah Pommern begeben.

Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs - Rath Dr. Schneider im Ministerium ver geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ist aus der Provinz Sachsen zurü: gekehrt.

S. M. S. „Alexandrine“, Commandant Capitän zur See von Franzßius, ist am 1. November in Anping (Jnsel Formosa) eingetroffen und beabsichtigte heute wieder in See zu gehen. '

Sachsen.

Dresden, 1. November. Jhre Majestät die Königin ist, wie das „Dr. J.“ meldet, gestern Abend und Seine Majestät der König heute früh von Sibyllenort in der König- lichen Villa Strehlen wieder eingetroffen.

Württemberg.

Stuttgart, 1. November. Für die Truppen des XTIT. (Königlih Württembergisches) Armee-Corps sind be- züglih der Trauer folgende Bestimmungen getroffen worden :

In der ersten Abstufung der sechswöhigen Landestrauer, bis zum Tage nach erfolgter Beiseßung, tragen sämmtliche Offiziere das Wappen und die Cocarde am Helm oder Czapka, die Epauletten mit a die Achselitücke, das Portepee, die Schârpe und das Kartusch-

andelier mit Flor überzogen und einen Flor an dem linken Oberarm: die Generale außerdem zur lotte Uniform die Achselbänder mit Achselschnüren, die General- Adjutanten, Generale à la suite und Flügel - Adjutanten die Achselschnüre, die Ulanen-Offiziere die Fangschnüre mit Flor über- zogen. In der darauf folgenden zweiten Abstufung wird von sämmt- lihen Offizieren der Flor am linken Oberarm getragen. Die Offiziere derjenigen Regimenter, deren Chef die verewigte Königin- Wittwe Olga Majestät war, Grenadier-Regiment Königin Dlga Nr. 119 und Dragoner-Regiment Königin Olga Nr. 25, tragen den Flor um den linken Oberarm noch weitere scchs Wochen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Sanitäts-Offiziere und oberen Beamten. Solange als die für die Offiziere 2c. des be- treffenden Truppentheils bestimmte Trauer währt, tragen die Fahnen und Standarten zwei lange herabhängende Flore, welche unter der Spitze befestigt und auch bei verhüllten Fahnen 2c. angelegt werden. Bis zum dritten Tage einschließlich nah der Beiseßzung ziehen die Wachen till auf und wird bei den Truppen kein Spiel gerührt.

Oesterreich-Ungarn.

Gestern sind in Prag die czehischen Partei- vertreter der Landtage von Böhmen, Mähren und Schlesien zusammengetreten, um über ihre künftige Haltung der Regierung gegenüber gemeinsam zu berathen. Dem „W. T. B.“ zufolge nahm die Versammlung einstimmig nachstehende Resolution an:

„Die Conferenz, die an ihren langjährigen, auf die Verwirklichung des Staatsrechts und die Sicherung einer angemessenen Vertretung

der böhmishen Länder im Kronrathe, die Durchführung erchter Wahlordnungen und gleichen Rechts für die Nationen in den ändern der böhmischen Krone sowie auf die Entfaltung der Selbstverwaltung hinzielenden Grundsäßen festhält, erklärt ibre Bereitwilligkeit zur energischen, einigen Vertheidigung und Durchführung derselben und erachtet zu diesem Zwecke eine Verständigung aller Parteien für vortheilhaft.“

In Prag sollte vorgestern die Uebernahme der von der Prager Stadtgemeinde erbauten neuen Landwehr-Kaserne seitens des Militärärars e die Vertreter des leßteren erklärten jedoch, wie der Wiener „Presse“ gemeldet wird, daß sie niht in der Lage seien, das Gebäude zu über- nehmen, falls die Prager Stadtgemeinde bei ihrer Forderung beharre, daß die Aufschrift an erster Stelle (links) in czehisher und an zweiter Stelle (rechts) in deutsher Sprache angebracht werde. Die Vertreter der Stadtgemeinde wiesen auf Südtirol hin und beharrten bei ihrer Forderung. Das Militärärar übernahm daraufhin das Gebäude nicht.

Bei der Berathung des Etats des Handels- Ministeriums im Finanzausschusse des Unterhaujes erklärte der Handels-Minister, die Regierung habe rect- zeitig Schritte unternommen zur Sicherung der Stabilität der Handelsbeziehungen mit Serbien. ‘Die Theilnahme an der gelungenen Äusstellung in Philippopel habe die Position Ungarns in Bulgarien auh in commerzieller und industrieller Hinsicht gekräftigt. Die Theilnahme des Landes an der Ausstellung in Chicago sei wegen mangelnden Jnteresses in den Jndustriekreisen nicht R doh sei die Theilnahme einzelner ungarischer Firmen nicht verwehrt. Hinsichtlih des Vertrages mit Rumänien könne er (der Minister) zur 64 keine Mittheilung machen. Er habe Vorkehrungen getroffen, daß der ‘ermäßigte Weinzoll nur im Nachbarverkehr mit Jtalien zur Anwendung gelange und daß nur italienische Naturweine eingeführt würden.

Großbritannien und Jrland.

Die gestrigen Londoner Morgenblätter widmen der Feier in Mitlenberi beifällige Artikel und rühmen ins- besondere den Geist der Duldung, der die Rede des Deutschen Kaisers beseele. A i

Am Montag fand ein Ministerrath statt, in welchem, der „Mgdb. Ztg.“ zufolge, als Hauptgegenstand die irische Homerulebill sowie andere Vorlagen, die gleichzeitig mit ihr im Parlament eingebracht werden sollen, erörtert wurden.

Die Königlihe Proclamation, durh welche das Parlament bis zum 13. Dezember vertagt wird, 1st nur als eine dem Herkommen entsprehende formelle Maßregel an- usehen. Die Kammern werden kurz vor Ablauf dieses

ermins weiter vertagt werden, und zwar, wie die „Times“ glaubt, bis zum Januar, um in der legten Hälfte dieses Monats zur Erledigung der Geschäfte zusammenzutreten.

Der Premier-Minister Gladstone wird auf den Rath seines Arztes dem Lord-Mayors-Bankett in der Guild- hall, am 9. November, nicht beiwohnen.

Die am Sonnabend in Dublin abgehaltene Wochen- versammlung des irischen parlamentarishen Comités unter dem U des Abg. Michael Davitt hat einstimmig folgenden, vom Deputirten Healy beantragten und von W. O'Brien unterstüßten Beschluß gefaßt: „Der vom Erzbischof Crofke gestellte Antrag auf Zurückerstattung der Pariser Fonds und deren Deponirung im Namen von drei Cura- toren wird angenommen, ebenso der Antrag, daß der Erz- bischof selbst als einer dieser Curatoren fungiren foll.“

Frankreich.

Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir von Rußland begiebt sich, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, heute nah Stuttgart, um als Vertreter des Kaisers von Rußland der Beisezung der Königin Olga beizuwohnen.

Aus dem Etat der französishen Armee für 1893 bringt die „Straßb. Post“ einen ausführlihen Auszug, dem wir Folgendes entnehmen : ; : i

Seit dem Kriege, also von 1871 bis jeßt, find in Frankreich 15 368 Millionen Francs für das Heer verausgabt worden; rechnet man dazu die während dieser Zeit gezahlten Nuhegehälter für Militär- personen und den Bau strategisher Eisenbahnen mit 875 Millionen, so ergiebt dies, ungerechnet die Ausgaben für die Marine, einen Betrag von rund 18 Milliarden. Hiervon wurden 2891 Millionen für die Wiederherstellung und Neubeschaffung von Heeresgeräth und 11 (74 Millionen für die Unterhaltung und Vorbereitung der militärischen Streitkräfte verausgabt. Aus den Angaben über die Bewaf fnung der Infanterie und Artillerie ergiebt sich, daß in fünf Jahren sämmtliche Lebelgewehre für die Infanterie und Cavallerie in franzô- sishen Waffenfabriken hergestellt wurden und man jeßt mit der Her- stellung derselben für die übrigen Waffen und zum Borrath beschäftigt ist. abei wird angeführt, daß das Lebelgewehr eine Anfangs- ges{windigkeit von 632 m besißt; die Seitenabweihung des Ge- \hosses beträgt auf 200 .m Entfernung 6 cm und auf 1000 m Ent- fernung 40 ecm; auf 500 m wird eine eihene Holzplanke von 27 cm und auf 2090 m noch eine solche von 8 ecm von dem Geschoß durh- \{lagen. Bei dem Genie ist eine Liste der Vertheidigungswerke bei-

efügt und dabei angegeben, N in den militärischen Bauwerken zur

Zeit Unterkunft für 630 000 Mann und 124 000 Pferde vorhanden ist, während sie im Jahre 1870 mit Einschluß derjenigen in den ab- getretenen Provinzen nur 380 000 Mann und 75 000 Pferde betrug.

Die active Armee hatte im Jahre 1889 eine Stärke von 94 005 Offizieren, 385 372 Mann und 89702 Pferden; sie ist im Sahre 1892 auf 28 382 Offiziere, 484 015 Mann und 140 379 Pferde angewachsen. Die Zahl der Gefechtseinheiten hat in gleicher Weise eine erhebliche Steigerung erfahren. So stieg bei der Infanterie die Zahl der Bataillone von 372 auf 727; bei der Cavallerie die Escadrons bon 238 auf 448; bei der Artillerie die Batterien von 232 auf 456; beim Genie die Bataillone von 6 auf 22. Diesen Formationen der activen Armee müssen noch die Reserveformationen beigezählt werden, wodurch eine Gesammtstärke von 1650 Bataillonen Infanterie, 600 Escadrons Cavallerie und 750 Batterien entsteht, was mit Ein- {luß der Depottruppen einen Bestand von über 2 Millionen Mann ergiebt. Dabei ist die Reserve der Territorial- Armee, ent- ree unserer Landwehr zweiten Aufgebots, noh garnicht mit ein- gerehnet, welhe in 6 Jahrgängen ungefähr 850 000 Mann umfaßt, jedo noch nit vollständig organisirt ist. 4

Die Friedensst ärke des französischen Heeres für 1893 entspricht den Bestimmungen des Cape tens und ist als die Soll- stärke zu bezeichnen, welche die active Armee, die Gendarmerie und die Garde Républicaine umfaßt und 28 382 Offiziere und Gleichgestellte, 41 823 Unteroffiziere, 83 223 Corporale und Avancirte, 418 862 Ge- meine, im ganzen 572 290 Köpfe zählt, dazu 140 879 Pferde. Die Ausgaben sind jedoch nicht nach dieser Sollstärke, sondern nach der wirklichen Iststärke berehnet, die sich mit den bei der ahne befind» lihen und abcommandirten Mannschaften auf 515 375 Köpfe be- ziert. Es ergiebt dies einen Minderbetrag von 56915 öópfen, welche auf die als krank im Lazareth, auf Urlaub, in Untersuchung, in Haft oder als fahnenflühtig Abwesenden entfallen. Bei den Pferden fehlen 354 an der geseßmäßigen Sollstärke; der Grund hier- für liegt in der Verzögerung der Aufstellung der sech#ten Escadron

.Depretis wurde dagegen 1882 die Listenwahl mit dem San

bei den Spahis und in der Neuerrichtung nur eines Reiter-Regi- ments im Jahre 1893 anstatt zweier Regimenter.

Die französishe Infanterie seßt fih für das nächste Jahr, wie folgt, zusammen: 163 Linien - Infanterie - Regimenter zu 3 Bataillonen mit 4 Compagnien; 30 Jägerbataillone zu 4 und 6 Compagnien, unter leßteren die Alpenbataillone; 4 ave eg menter zu 4 Bataillonen mit 4 Compagnien; 5 Bataillone [leichter afrikanisher Infanterie zu 6 Compagnien in Algier; 2 Fremden-Regt- menter zu 4 Bataillonen mit 4 Compagnien nebst 1 Depot-Compagnie (Fremdenlegion). In diefer tritt danach eine Vermehrung um 2 Bataillone und 2 Depot-Compagnien ein, da es an Zuzug zu derselben nicht fehlt. Die Stärke aller diefer Truppentheile ist festgeseßt auf 12 231 Offiziere, Militär-Aerzte und chefs de musique, 21 472 Unteroffiziere mit 13 967 Capitulanten und Commissionirten, sowie 304 485 Cor- porale und Gerneine, im ganzen 338 188 Köpfe. Es befinden sich darunter 3555 berittene Hauptleute und 10 berittene Lieutenants; es giebt außerdem noch 378 unberittene Hauptleute bei der Infanterie. Bon dieser Stärke sind 615 Offiziere, theils zuin Kriegs-Ministerium, zum Generalstab, zum besonderen Geniestab, zu den Militär-Bildungs- anstalten, zu den inländishen Angelegenheiten, zum Nachrichtendienst und zur Schule für die Feldbefestigung abcommandirt. Für die In- fanterie beträgt der Geldbedarf einschließlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes 129 159 670 Fr., was eine Steigerung von fast einer Million gegen das Vorjahr ergiebt. Um aber die thatsächliche Steigerung zu erhalten, muß man noch eine Million hinzufügen, welche für die Zahl der Fehlenden in Ansay gebracht ist, d. h. für folhe Mannschaften, welhe wegen der Unzulänglichkeit der Jahres- klasse überhaupt nicht zur Einstellung gelangen können und fich auf 4000 Mann beziffern. E

Die Cavallerie umfaßt gegenwärtig 13 Cürassier-, 30 Dra- goner-, 21 Chafseurs-, 13 Husaren-, 6 afrikanishe Jäger- und 4 Spahis- Regimenter, zusammen 87 Regimenter. Im Jahre 1893 tritt ein neues Cürassier-Negiment hinzu, und es bleibt dann ‘nah dem Gesetz über die Formirung der Cavallerie noch ein Regiment zu errichten, für welches die Gattung noch nicht bestimmt ist. Der Heereshaus- halt enthält aber {hon die Stellen für alle 89 Regimenter, und zwar für 76 Obersten, 76 Oberst-Lieutenants (die zum theil Regimenter commandiren) 234 Majors, 996 Rittmeister, 1028 Lieutenants, 984 Sousé-Lieutenants, im ganzen 3394 Offiziere, zu denen noch das ärzt- lihe und roßärztlihe Personal hinzutritt. Die Mannschastsftürre beträgt für das nächste Jahr 73 996 Mann, was eine Vermehrung von 1833 Mann gegen das Vorjahr darstellt. Der geforderte Credit für die Cavallerie einshließlich der Reserveübungen beläuft si auf 36 749 950 Fr., was einem Mehr von 1 263 727 Fr. entspricht.

Bei der Artillerie sind für das nächste Jahr wesentliche Aen-

derungen nicht in Aussicht genommen. Die Stärke dieser Waffe ist auf 3719 Offiziere u. #. w., 37736 Unteroffiziere und Gemeine festgeseßt ; in der Zahl der Offiziere sind 230 Lieutenantsstellen einbegriffen, die aus Mangel an Ersaß vorläufig nicht besett werden können. Die gesammte Artillerie beansprucht an persönlichen Ausgaben mit Ein- {luß der Uebungen des Beurlaubtenstandes 35 277 360 Fr. oder 1155 634 Fr. mehr als im Vorjahre. Bei der Genietruppe treten ebenfalls feine erheblihen Veränderungen ein. Die Friedens- stärke derselben ist auf 434 Offiziere und 11 819 Mann festgeseßt, wobei, die Mannschafts\tärke wegen der Vermehrung der Militär- telegraphisten um 160 Mann gestiegen ist. Die Ausgaben sind mit 4 919 720 Fr. in Anfay gebraht, was gegen das Vorjahr ein Mehr von 303 926 Gr. ausmacht. Für die Unterhaltung, Aus- besserung und Verstärkungen der zahlreichen Befestigungen sind nur 2 767 000 Fr. ausgeworfen, fodaß die Hinausschiebung der Parisec Stadtumwallung im nächsten Jahre vorauësichtlich noch nicht zur Ausführung gelangt. Dre außerordentlichen Ausgaben sind mit 60 138 000 Fr. in Ansatz gebracht, eine Ermäßigung um fast 6 Millionen gegen das Vorjahr, welches gegen früher schon eine Herabseßung um 23 Millionen aufwies. Auf diese Weise werden zur Ausgleichung des Heereshaus- halts von Jahr zu Jahr die Ausführung von Arbeiten und die Ver- vollftändigung der Bestände und Vorräthe hinausgeshoben. Nach dem Geseß von 1888 waren 770 Millionen auf fünf Jahre, also bis zu Ende 1893, zu außerordentlichen Ausgaben bewilligt worden, und es würden daher für den Rest diefer Zeit noch etwa 300 Millionen zu verwenden sein. Für Pfer deersaß, Lebensmittel und Fourage find rund 138 Millionen bestimmt, was eine Gesammtverminderung für diese drei Titel um anderthalb Millionen ergiebt. Die Pferdestärke beträgt im nächsten Jahre 1535 mehr als bisher. Der Ersatz ist be- rehnet auf ein Siebentel der Offizierspserde, Bahn- und Rennpferde und ein Achtel der Mannschaftspferde. Danach müssen 2054 Offizierpferde angekauft werden, und zwar 1832 für das Mutterland, 176 für Algier und 46 für Tunis; ferner 113 Bahn- und Rennpferde und 12813 Pferde einschließliÞh Maulthieren verschiedener Art; für den Ankauf un A a4 r. l R aan O “G Fe g ollen, sodaß der Preis für ein Pferd fi urchs{chnittlich au 1300 Fr. stellt.

Die Zeitung „Le radical“ von gestern bringt eine Depesche aus Kotonu, wonach der Oberst Dodds Montag früh seinen i Einzug in Abomey, die Hauptstadt von Dahomey gehalten habe. Das Schicksal des Königs sei unbekannt.

Rußland und Polen.

In einer gestern in St. Petersburg abgehaltenen gemein- samen Sizung des Minister-Comités und des Reichsraths- Departements für Reichsökonomie wurde, dem „W. T. B.“ zufolge, einstimmig beschlossen, die Moskau-Kursk-Eisen-

ahn zu Neujahr 1893 zu verstaatlichen.

Jtalien.

Die auf nächsten Sonntag, den 6. November, aus- geschriebenen Kammerwahlen A den, wie man der „Köln. tg.“ aus Nom schceibt, zum ersten Mal nah dem von der rüheren Kammer 1m April 1891 beschlossenen neuen Wahl- geseß statt. Ursprünglich herrschte in Jtalien das Wahl- verfahren nach Einzelcollegien, wie cs schon das erste sardinishe Wahlgeses vom Jahre 1848, das unter Mit- wirkung Cavour's zu stande gekommen war, vorschrieb. Unter

der Minderheitsvertretung eingeführt. Nach diesem Gesetz wurde: aber nur zweimal, 1886 und 1890 gewählt; die 508 Abgeordneten vertheilten sih darnah auf 135 Wahl- collegien derart, daß jedes Collegium zwei bis fünf Vertreter wählte. Man war durch die Wirkungen des Listensystems og allenthalben enttäuscht, und {hon Crispi mußte wenige Wochen nach der Wahl von 1890 versprehen, mit einem neuen Wal gese wieder zu dem alten Verfahren zurü- nee as Ministerium Crispi gelangte niht mehr zur usführung dieser Zusage, aber unter seinem Nachfolger, dem Marchese di Rudini, kam auf Grund einer Vorlage aus dem Schoße der Kammer das jeßt gültige Wahlgeseß zu stande, welches die Einzelwahl in 508 Collegien wieder herstellte, und welches im vergangenen Sommer durh einige Bestimmungen über das Wahlversahren ergänzt wurde, die eine äußere Bürg- [Oen M en die Beeinflussung und Verfälshung der Wahl en jollen.

Schweiz.

k Der Bundesrath hat, wie man der „Frkf. Ztg.“ aus Bern berichtet, den Bundes-Präsidenten ermächtigt, das ihm von Frankreich und Venezuela in Sachen Fabriani angebotene Schiedsrichteramt zu übernehmen.

Ueber die Angelegenheit, betreffend den Gesandten von Salvador (f. d. gestr. Nr. d. Bl.), veröffentlicht der Berner „Bund“ folgende weitere Mittheilung : Der Bundesrath hatte die Regierung von Salvador über das Vorleben ihres Gesandten in Bern benachrihtigt. Daraufhin wurde dieser abberufen. Doch traf die Abberufung erst in Bern ein, nachdem der Bundesrath {hon seine A getro en hatte. Sie fonnte dem Adressaten auch niht übergeben werden, da er verreist war. Derselbe ist 1883 in Paris wegen Betrugs und wegen Gründung einer Bank, für welche die staatlihe Genehmigung nicht eingeholt worden war, - ver- urtheilt worden. Der Bundesrath war in den Besig einer Photographie des Verurtheilten gelangt. Seine Beglaubigungs- briefe waren in dec Ordnung, fodaß die Regierung von Sal- vador die getäuschte war.“

Türkei.

Ueber den Empfang des neu ernannten deutshen Bot- schafters Fürsten Radolin durch den Sultan wird dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet: Der Botschafter ist am Dienstag Vormittag in Konstantinopel eingetroffen. Jm Namen des Sultans wurde er am Eingang der Darda- nellen durch den Einführer der Botschafter und bei seiner Ankunft in der Hauptstadt durch den Oberst-Ceremonienmeister Munir-Pascha begrüßt. Die Mitglieder der deutshen Bot- schaft und des deutshen Konsulats sowie die in türkischen Diensten stehenden deutshen Würdenträger erwarteten den Botschafter an Bord des Stationsschiffes „Loreley“, mit welchem er sih alsdann nach Therapia begab.

Griechenland.

Die griechishe Deputirtenkammer ist auf den 11. d. M. nach Athen einberufen worden.

Amerika.

Die sterblichen Ueberreste der Gemahlin des Präsidenten Harrison sind am Donnerstag v. W. von Washington nah Indianopolis, dem Heimathsort des Präsidenten, über- geführt worden, nahdem am Morgen im Weißen Hause eine gottesdienstlihe Trauerfeier privaten Charakters statt- gefunden hatte. Jn FJndianopolis wurde sodann in der presbyterianischen Kirche ein Gottesdienst abgehalten, und nach diesem erfolgte die Bestattung auf dem Crown Hill: ea daselbst, wobei mehrere Minister als Bahrtuchhalter ungirten. Am 31. Oktober hat Präsident Harrison die Leitung der Staatsgeschäfte wieder übernommen und eine Proclamation erlassen, welhe die Wohlthaten des amerika- nishen Verlagsgeseßes auch auf Jtalien ausdehnt.

Aus Raleigh in Nord-Carolina wird dem „R. B.“ von ernstlihen Zusammenstößen zwishen Anhängern der beiden politishen Parteien berichtet,” wobei ein Mord- versuh auf den Staats-Rechnungsführer verübt, fünf Personen getödtet uind mehrere verwundet worden sein sollen.

Kunst und Wissenschaft.

4 Bei der festlihen Einweihung der wiederhergestellten Schloßkirhe in Wittenberg wurden Facsimile-Reproductionen des ersten Thesendrucks Luther’s (niht, wie gestern S gemeldet, der ersten Lutherbibel) an die Fest- theilnehmer vertheilt. Bis vor kurzem war nur ein Exemplar dieses frühesten Thesendrucks im Britischen Museum bekannt. . Vor etwa zwei Jahren fiel dem Director des Berliner Kupferstichcabinets, Geheimen Regierungs-Rath Lippmann bei einem Londoner Antiquar ein Sammel- band mit Reformationsschriften des sechzehnten Jahrhunderts in die Hände, dem das seltene Thesenblatt in einem vortrefflich erhaltenen Exemplar beigebunden war. E Rath Lipp- mann stellte das Blatt dem Cultus-Minister Grafen von Zedliß- Trütschler zur Verfügung, welcher es der Königlichen Bibliothek in Berlin überwies. Nach diesem Exemplar wurde die obenerwähnte Nachbildung in der Reichsdruckerei hergestellt.

Im Goethehause zu Frankfurt a. M. ist jeßt, wie die „Frkf. Ztg.“ mittheilt, die vollständige Reihe der von dem jungen Goethe während seiner Leipziger Studentenzeit angefertigten Silhouetten feiner Gie und Bekannten, besonders aus der Saitenden Tischgesellschaft, ausgestellt. Die fehzehn lebensgroßen Schattenrisse, unter denen Käthhen Schönkopf, thr Vater und Pro- fessor Oeser erwähnt sein mögen, sind Eigenthum der Goethe-Gesell- chaft und dem Goethe-National-Museum als Depositum einverleibt. Dem Entgegenkommen des Vorstandes der Goethe-Gesellschaft ver- dankt das Hochstift die Möglichkeit, sie einige Zeit lang seinen Mit- alen und den Besuchern des Goethehauses zur Anschauung bringen zu können.

Der Münch. „AUg. Ztg.“ wird berichtet, es sei einem be- fannten Forscher geglückt, auf dem Donnersberge eine „Glas- burg“, d. h. etnen Schlackenwall der Vorzeit, aufzufinden. Er adie jedoch dort noch eine zweite Entdeckung. Er erwarb in Dan- nenfels mehrere von dem großen Ringwall herrührende Stéinwerk- zeuge, welhe aus Borphur bestehen. Diese weisen im Gegenfate zu sämmtlihen Steinwerkzeugen vom Mittelrhein keine Spur von Schleifung auf, sondern eine kunstvoll berehnete Behauung. Diese Werkzeuge gehören demnach der sogenannten paläolithischen Zeit an. Es ift dies, wie das genannte Blatt hinzufügt, die erste derartige Entdeckung im ganzen Mittelrheingebiete.

—- Ueber wichtige Funde in den neuen Theilen der Bau- mannshöhle bei Rübeland berihtete Professor Dr. W. Blasius in der leßten agung des Vereins für Naturwissenschaft in Braun- \chweig. Na dem im „Braunschw. Tgbl.“ veröffentlichten Sizungsbericht weisen diese Funde außer zahlreihen Knochen des Höhlenbären und Höhlenwolfs charakteristishe Reste vom Höhlen- lôwen (Felis spelaea), vom Höhlenleoparden (Felis antiqua) und von einer kleineren Kaßenart-. (vermuthlich Félis catus foss.) auf; insbesondere aber, heißt es dann weiter, fanden sih im Knochenfelde mehrere unzweifelhafte, oh gearbeitete „Feuerstein-Geräthe diluvialer Menschen“. Sämmtliche bis jeßt in der Baumannshöhle gefundenen

Mei tane zeihnen fi n ihre milhweiße Farbe aus, im

egensaß zu dem im März dieses Jahres in der Hermannshöhle Der Feuersteinmesser von meist durchscheinend bräunlih-grauer ärbung. L) _ In der Nähe von Neckarburken in Baden werden zur Zeit im Auftrage des Conservators der badischen Antiquitäten die Reste eines alten römischen Castells aaren, Wie der „Schwäb. Merk.“ berichtet, find unter Leitung des Assistenten Dr. Schumacher bereits die Fundamente der Umfassungsmauern und der an denselben befindlichen Thürme a bloßgelegt. Gegen Osten (in der Nichtung nah dem Dorfe Dallau) war die Frontseite- beziehungsweise -Mauer von gegen 90 m Länge; in deren Mitte befand sih die porta praetoria, mit 2 viereckigen Thürmen versehen, deren Funda-

mente bereits blofgelegt sind; gegenüber der Ostmauer, gegen

-_

.

Neckarburken zu, lag die Westmauer fit der porta decumana, dem Hauptthor, welhes ebenfalls mit zwei viereckigen ürmchen, deren Fundamente gegenwärtig aufgedeckt werden, versehen, und mit der 10. Cohorte der 22. Legion beseßt war. In der Mitte der Nordseite des Castells war die porta sinistra, ebenfalls mit * zwei Thürmchen versehen, deren Fundamente bereits Rer gelegt sind; - die Nordseite des Castells ist an den Ecken a gerundet und mit so gewaltigen Widerlagern versehen, daß sie Be- wunderung erregen. In der Mitte der Südseite (resp. Mauer) des Castells, welhe an den Ecken nicht abgerundet if , circa 75 m breit, war die porta dextra; die porta dextra war rit der porta sinistra verbunden durch die via principalis, mit zwei viereckigen Thürmchen versehen, deren Fundamente auch schon aus- egraben sind. Bei Bloßlegung der zwei Thürme am leßteren Thor Trorta dextra) fand man bis jeßt fünf römishe Münzen von Bronze mit den noch wohlerhaltenen Bildnissen der Kaiser Antoninus Pius (138—161 n. Chr.) und Commodus (180—19X. Chr.) auf der einen Seite der Münzen ; auf der anderen Seite ist den Speer in der Rechten haltende Roma abgebildet. Die Umfassungsmauern des Casftells haben an manchen Stellen einen Durhmesser von 1} m. Noch nit ausgegraben is das praetorium in der Mitte des Castells. Bei Bloßlegung der Umfassungêmauern des Castells fand man ferner verschiedene römishe Geräthschaften ,- unter anderen einen runden eisernen Hohlmeißel, ein Horn zum Reiben, einzelne Bruch- stücke von römischen Gefäßen, von terra sigillata, auf welchen ver- schiedene Figuren abgebildet sind, wie ein Dämon, Hasen, Elephanten 2c. Sobald die Ausgrabungen an dem fogenannten Castellum Romanum beendigt sind, sollen auch noch Nachgrabungen in der unmittelbarsten Nähe von Neckarburken vorgenommen werden (hinter dem dortigen Schulhause), wo, wie es heißt, die fogenannte Beiburg stand, d. h. wo die Wohnungen des römischen Feldherrn und der Offiziere waren, eine Art Offizierscasino. Man verspricht sih bei dieser Ausgrabung noch interessante Funde.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs®- Maßregeln.

Cholera.

__ Wien, 1. November. Die Veröffentlihung täglicher Berichte über die Cholera-Grfrankungen is eingestellt worden. Pest , 1. November. Von gestern Abend 6 Uhr bis heute Abend 6 Uhr find hier 22 Personen an Cholera erkrankt und sechs gestorben. Amsterdam, 1. November. In Utrecht i} eine Person an Cholera gestorben; aus verschiedenen anderen Orten werden vier Todes- fälle und eine Erkrankung gemeldet. a

Schweden.

i Königliche Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Kunst- oder sog. Shoddy-Woslle, vom 23. September 1892.

1) Kunstwolle darf nur seewärts über eine Hafenstadt und nur dann eingeführt werden, wenn der Empfänger den Nachweis. führt, daß er über ein passendes Magazin zim Lagern der Wagqxe verfügt.

2) Jedes Kolli der Waare is vor dem Löschen auswendig mit Desinfections\toffen zu behandeln. Sofort nah dem Löschen ist die Waare unter Zollberwachung in das Magazin zu bringen und dort unter doppeltem Verschluß zu lagern. Der Schlüssel zu dem einen Schloß wird von dem näh 4 von der Gesundheitsbehörde zu er- nennenden Auffehez aufbewahrt. : :

_3) Bevor der Eigenthümer über die Waare verfügen darf, muß dieselbe nebst der Umhüllung in besonders vorgeshriebener Weise desinficirt werden.

4) Zur Beaufsichtigung der Desinfectionen nah 2 und 3 ernennt die Gesundheitëbehörde eine passende Person.

___ 9) Die Gesundheitsbehörde erläßt ferner Vorschriften, um An- steckungen unter denjenigen Personen zu verhüten, welhe vor der Desinfection mit der Waare zu thun haben.

6) Alle Koften hat der Eigenthümer der Waare zu tragen.

7) Wenn Besißer von Fabriken, welhe nicht in Seestädten be-

legen sind, Kunstwolle verarbeiten und die Genehmigung zur Lagerung und Desinfection folcher Waare in der Nähe der Fabrik beantragen, so werden solche Anträge besonders geprüft und beschieden werden. __ Mit Bezug auf diese Vorschriften wird ferner verordnet, daß Schiffe, welhe aus choleraverdähigen Pläßen kommen (vergl. R Nr. 203 und 209 vom 29. 8. bezw. d. 9. 92), allein aus dem Grunde, weil sie Kunstwolle an Bord haben, niht nach einem Quarantäneort verwiesen werden sollen, und daß, wenn Schiffe mit solcher Waare an Quarantäneorten ankommen, nur dann eine Reinigung und Des- infection derselben stattzufinden hat, wenn es von dem Arzt an- geordnet wird.

In Ergänzung der vorstehenden Bekanntmachung sind s{hwedischer- seits unter dem 14. Oftober 1892 die folgenden Bestimmungen ge- troffen worden:

1) Sofern die Eigenthümer der zur Einfuhr kommenden Kunst- wolle es wünschen, wird gestattet, daß die Waare ohne Desinfec- tion am Löschungsorte fofort mit der Eisenbahn nach einer anderen Stadt transportirt und erst dort gelagert und desinficirt wird.

Verfügt der Eigenthümer niht über das unter Nr. 1 der Be- fanntmachung vom 23. September erwähnte Magazin, so darf die Waare. dennoch unter Beobachtung der nachstehenden Vorsichts- maßregeln gelö|cht werden :

Der mit der äußeren Desinfection der Waare betraute Aufseher nimmt dieselbe beim Entlöschen in Empfang und forgt dafür, daß die Waaré nach geschehener Desinfection unverzüglih der zuständigen Eisenbahnverwaltung übergeben wird.

__In den Eisenbahnwagen, in welchen der Transport stattfindet, dürfen nicht gleichzeitig andere Güter geführt werden.

_Die Waare darf nur in Gegenwart des unter Nr. 4 a. a. O. erwähnten Aufsehers von der Bahn ausgeliefert werden und

die Waare is unmittelbar nah der Ankunft am Bestimmungs- ort unter Aufsicht des Aufsehers nah einem von der städtishen Ge- sundheitsbehörde gutgeheizenen Magazin zu schaffen und daselbst unter zwei verschiedenen Verschlüssen zu lagern. Den Schlüssel zu dem einen Schlosse behält der Aufseher, welher darüber zu wachen hat, d bevor der Eigenthümer über die Waare verfügen darf, dieselbe nebst der Cu Snas, in welcher sie eingegangen ist, der unter Nr. 3 a. a. O. vorgeschriebenen Desinfection unterzogen wird.

2) Kunstwolle, welhe in Schweden eingeführt wird, kann vor der Vornahme der unter Nr. 2 a. a. O. erwähnten Desinfection gelöscht werden, sofern der Aufseher, welcher die Ausführung dieser Desinfection zu überwachen hat, beim Entlöschen zugegen is und sih dafür ver- bürgt, daß die Desinfection anstatt dessen unmittelbar nach der Ent- löshung vorgenommen wird.

__ Die Dauer der Beobachtung, welcher die aus holeraverdähtigen Häfen einlaufenden ere in den fogenannten „Beobachtungsorten“" behufs ärztlicher Untersuhung unterworfen sind, is zufolge Königlich \{chwedischen Erlasses vom 28. September 1892 von 48 auf 12 Stunden abgekürzt worden.

Ergiebt sich bei der Untersuhung kein Grund zu der Annahme, daß dur Personen oder Waaren die Cholera eingeführt werden kann, fo darf das Schiff mit Passagieren, Besaßung und Ladung nah Ab- lauf der Beobachtungszeit seine Reise fortseßen, nahdem der Arzt hierzu seine shriftlihe Genehmigung nah einem von der Medizinal- waltung festgestellten Formular ertheilt hat.

Ergiebt sich, daß das Schiff während der Reise Cholera-Kranke, -Todte oder -Verdächtige an Bord gehabt hat, oder eigt sich die Krankheit an Bord während des Aufenthalts am Beo bin gorte, oder befinden sih an Bord Kleider oder Betten oder andere ähnliche Waaren oder Effecten, durh welhe möglicherweise Ansteckungss\toff

eingeführt werden kann, lo ist das Schiff unverzüglich nah dem Quarantäneplay zu verweisen, um daselbst in Quarantäne zu gehen.