Geschäf.„zweig wurden neun Sachverständige gehört, nämlich drei aus Hamburg, zwei aus Berlin, je ciner aus Emmerich, Heilbronn, Mannheim und München. Hierauf wurden die Berathungen über die Fondsbörse wieder aufgenommen und die Fragen des Maklerwesens, der Cursfeststellung, der Börsen- organisation, des Ehrengerihts für Börsenbesucher sowie des Commissionsgeschäfts einschließlich anderer, niht un- mittelbar dahin gehöriger Punkte des Fragebogens er- ledigt. Die gefaßten Beschlüsse werden in einer zweiten Lesung nohmals geprüft werden. Jn der Zeit bis zum Wieder- zusammentritt der Commission sollen noh statistishe Er- hebungen unter Leitung ciner dazu eingesezten Subcommission veranstaltet, die Nachrichten über die ausländischen Börsen- verhältnisse ergänzt, die Beschlüsse erster Lesung systematisch dargestellt und die Specialberichte der Referenten über die einzelnen Fragegruppen vorbereitet werden. Anfang Januar k. J. wirddann mit der Abhörung von Sachverständigen der Productenbörse fortgefahren werden und zwar zunächst denen der Landwirth- haft und verwandter Berufsarten.
Jn den weiteren Sißungen (vergl. Nr. 241) der im Kaiserlihen Gesundheitsamt errichteten Cholera- commission ist wieder auf eine Anzahl von Anfragen einzelner Behörden und Privatperfonen, welche vorwiegend das gewerbliche Gebiet und das Verkehrswesen betrafen, Auskunft ertheilt worden. i E
Ein von einer Bundesregierung cingelaufenes Schreiben wünschte eine gutachtlihe Aeußerung über ein seit dem 7. September erlassenes Einfuhrverbot auf Nahrungsmittel, insbesondere auf Seefishe und Lebern aus Hamburg. Die Commission erkannte in ihrer Sizung vom 30. September mit Rücksicht darauf, daß von derartigen Waaren noch nie cine Verschleppung der Cholera festgestellt ist und daß auch seit dem Bestehen der Epidemie von Hamburg aus die bezeichneten Waaren vielfach verschikt worden sind und dennoch in keinem E die Cholera vershleppt haben, die Nothwendigkeit der Finfuhrverbote nicht an. / 7 :
Die Polizeibehörde zu E. hatte den dortigen Bürgern die Verpflichtung auferlegt, Zureisende aus Hamburg nicht aufzunehmen, sondern dieselben zu ciner freiwilligen sehstägigen Quarantäne im Schulgebäude zu ver- anlassen: infolge einer hierauf bei der Regierung in S. ein- gelaufenen Beschwerde bat sie das Kaiserliche Gesundheitsamt um eine zustimmende gutachtliche Aeußerung zu der getroffenen Verordnung. Die Commission konnte sih niht überzeugen, daß in E. wegen örtlicher Verhältnisse eine besondere Wirk- samkeit jener Maßregel, welhe über die Grenze der durch ministerielle Verordnung vom 1. September in Preußen für zulässig erahteten Verkehrsbeshränkungen hinausging, zu er- warten wäre. :
Auf cinige Anfragen aus Privatkreisen erklärte die Commission Einfuhrverbote auf getrocknete ameri- kanishe Aepfel, welhe über Hamburg nach Deutschland fommen, ferner auf Vich, Weine und alte Metalle für überflüssig. : . e
Eine Anfrage des Bürgermeisters zu B., ob die in der Umgebung seines Orts gewonnene gasförmige, bezw. com- primirte Kohlensäure Fch zu Desinfectionszwecken cigne, wurde in der Sißzung vom 5. Oktober durch Hinweis auf die bereits vorliegenden Ergebnisse von Untersuchungen, durch welche ein nahezu indifferentes Verhalten der Kohlen- säure gegenüber den Cholerabakterien erwiesen ist, beantwortet.
Auf eine von der Redaction des „Hamburger Tageblatts“ an das Kaiserlihe Gesundheitsamt gerichtete Anfrage, ob die aus Furcht vor der Cholera von Hamburg geflüchteten Personen bei ihrer Rückkehr der Ansteckungsgefahr in er- höhtem Maße ausgeseßt sind, äußerte sich die Commission, daß nach den bisherigen Erfahrungen an anderen Orten nach der Nückkehr solcher Flüchtlinge das Wiederaufflackcrn einer Cholera-Epidemie häufig beobachtet worden ist. Nach neueren Nachrichten scheint in Hamburg jeßt eine ähnliche Beobachtung niht gemacht zu sein. A
Auf die Anfrage der Herren W. und K. äußerte sich die Commission, daß die Einfuhr fertig verarbeiteter Pelzwaaren aus Hamburg unbedenklich sei, da von einer Verschleppung der Cholera durch derartige, schon vermöge ihrer Trockenheit wenig dafür geeignete Waare noh niemals etwas bekannt geworden ist. ;
Das zur Abwehr der Cholera von Brasilien gegen Mineralwasser erlassene Einfuhrverbot hielt die Commission in ihrer Sizung vom 11. Oktober für un- berechtigt, insoweit natürliche Mineralwässer in Frage kommen.
In der Besprehung einer Eingabe der Firma W., Frucht- und Commissions eschäft zu B., hielt es die Commission für richtig, daß hinsichtlich der Einfuhrverbote die Speise- zwiebeln wie Obst behandelt werden.
Außerdem hatten wiederholt Gewerbetreibende und Fabrikanten sih mit der Bitte um Gutachten, durch welche die von ihnen gelieferten Waaren als ungeeignet für eine Vershleppung der Cholera bezeichnet werden sollten, an die Commission gewandt. Die Commission hat derartige ‘Gesuhe zum theil mit einem Hinweis auf ihre hon früher abgegebenen und in Nr. 221 und 228 des „Reichs-Anzeigers“ zum Abdruck gelangten Gut- achten bezüglih des Waarenverkehrs, theils in Fällen, wo die Besorgniß vorlag, daß die Gutachten zu Reclamezwecen ver-
- werthet werden könnten, ablehnend beantwortet.
Die Nr. 21 der „Amtlichen Nachrichten des Nei hs- Versicherungsamts“ vom 1. November d. J. enthält folgende bemerkenswerthen Recursentscheidungen:
Einem durh Betriebs unfall verleßten land- wirthschaftlihen Arbeiter waren nah Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Unfall von feiner Krankenkasse, welche nah ihrem Statut für 26 Wochen Krankenunterstüßung leistet, 115 4 Krankengeld und während -des gleichen Zeitraums an Rente von der Berufsgenossenscha ft, bei der er versichert war, durch Vermittelung der Post 69 H 9% S gezahlt worden. Den Betrag von 115 H hatte die Be- rufsgenofsenschaft später der Krankenkasse erstattet und a O Verleßten dur Bescheid eröffnet, daß ihm bis zur Deckung diefer Leistung v on der ihm vor einiger Zeit gewährten Rente von monatlich 10 # 50 4 monatlich 3 46 würden ein- behalten werden. Der Vescheid wurde vom Schiedsgericht auf-
ehoben, und der hiergegen eingelegte Recurs der Berufsgenossen- shaft ist vom Reichs-Versicherungsamt zurückgewiesen worden.
Mit der auf öffentlich rechtlihen Gesichtspunkten beruhenden Pes für den ungestörten Bezug der cinmal festgestellten Rente wäre die Befugniß der Berufs- genossenschaft niht vereinbar, Gegenansprüchhe — selbst unstreitige —, welche sie gegen den Rentenempfänger hat, ein- fach durch Aufrechnung des entsprehenden Betrags der ihrerseits geshuldeten und rechtskräftig festgestellten Rente zur Befriedigung zu bringen. Sie muß sih vielmehr, wie andere Gläubiger des Rentenempfängers, welhe nicht unter die Ausnahme des 73 des landwirthschaftlihen Unfall- versicherungsgeseßes fallen, an sonstige Vermögensobjecte, die für die Befriedigung von Geldansprüchen verwe ndbar sind halten: kommt sie dabei nicht zum Ziele, so steht eben ihr Interesse hinter dem öffentlichen Interesse an dem un- geshmälerten Genuß der Unfallrenten zurü. :
Diejenigen Zwischenurtheile, in welchen die Ent- shädigungsberehtigung des Klägers nur dem Grunde nach anerkannt ist, unterliegen gleich eigentlihen Endurtheilen der Anfechtung durch das ordentliche Rechtsmittel des Necurses und können demzufolge auch die Jnstanzen, Und zwar das Schiedsgericht und die genossenschaftlichen Fest- stellungsorgane, wenn von Einlegung des Rechtsmittels gegen ein solches Urtheil Abstand genommen ijt, von der einmal getroffenen Entscheidung nicht wieder abgehen, sie sind viel- mehr an dieselbe gebunden. i ;
Das Verfahren in Unfallversicherungssachen ist ein auf Erforshung und Gewinnung materieller Wahrheit gerichtetes. Demzufolge sind die Schiedsgerichte, sofern die Berufungsanträge nur überhaupt durch die Angabe von Beweismitteln gestüßt sind oder sonst nah Lage der Acten niht von vornherein als unbegründet und aussichts- los sich darstellen, niht nur zur Erhebung des von den Parteien etwa angebotenen Beweises und zur Benußung der von den Parteien etwa bezeichneten
eweismittel, sondern darüber hinaus au zur Beweiserhebung
nah eigenem Ermessen, insbesondere zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen berechtigt, welche von den Par- teien niht benannt worden sind. Dieser Grundsaß hat auch in den Fällen eines Antrags auf Erhöhung der Rente. gemäß § 66 des Unfallversicherungs- geseßes Anwendung zu finden.
Ausweislih der Nr. 21 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Reihs-Versicherungs- amts, Jnvaliditäts- und Altersverficherung“ hat sich das Reichs-Versicherungsamt als Revistonsinstanz über die Berechnung der zur Erlangung einer Altersrente gemäß S 157 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes in der Fassung des Gesehes vom 8. Juni 1891 erforderlihen Wartezeit für Ver- sicherte, welche am 1. Januar 1891 das siebenzig|te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, folgender- maßen ausgesprochen : l
Zunächst ist festzustellen, um wie viele Lebensjahre und überschießende volle Wochen das Lebensalter des Versicherten am 1. Januar 1891 das vollendete vierzigste Lebensjahr über- stiegen hat. Daß hierbei nur Jahre und volle Wochen, nicht D überschicßende Wochentheile zu berücksichtigen sind, gent aus dem Wortlaut der Bestimmung unzweideutig her- vor. Ebensowenig kann es aber auch einem VBe- denken unterliegen, daß hier unter „vollen Wochen“ natürliche Zeiträume von sieben Tagen, niht aber Beitrags-, das heißt Kalenderwochen, zu verstehen sind; denn indem der Gesetzgeber sih der Ausdrucsweise „volle Wochen“ — offenbar im bewußten Gegensaß zu der kurz vorher gebrauchten Bezeichnung „Beitragswoche“ — bediente, hat er zu erz fennen gegeben, daß er von der im täglichen Leben und Verkehr üblichen Berehnungsart des _Alters einer Person nicht hat abweichen wollen. Demnächst ist die so ge- wonnene Zahl von Jahren und Wochen von 30 Jahren in Abzug zu bringen, wobei stets das Jahr als ein Beitragsjahr, gleih 47 Wochen, gerechnet wird. Die Differenz stellt an Beitragsjahren und Beitragswochen die Wartezeit dar, welche nach dem Inkrafttreten des Geseßes jedenfalls. noch erfüllt werden muß. | :
Dic sämmtlihen bis zum thatsähhlihen Beginn der Rentenzahlung entrichteten Beiträge, auch die nicht zum Nach- weis der Erfüllung der Wartezeit erforderlichen überschießenden müssen bei Berechnung der Rente in Ansaß gebracht werden, da alle bis zum Beginn der Rentenzahlung entrihteten Beiträge bei Festseßung Der Rente zu berücksihtigen sind. enn ein Rentenbewerber einen Theil der bei der Rentenberehnung in Betracht fommenden 1410 Wochen in der vorgeseßlichen Zeit, den an- deren nach dem 1. Januar 1891 erfüllt hat, jo sind aus der vorgescßlihen Zeit nur so viele Wochen in An- rechnung zu bringen, als es zur Ergänzung der in die Zeit nah dem Inkrafttreten des Geseßes fallen- den Zahl bedarf. s
În der Altersrentensache cines Versicherten, welcher erst im Jahre 1891 das siebenzigste Leben s- Jane vollendet hatte, ist folgender Grundsaß ausgesprochen worden :
Gemäß §8 157 a. a. O. in der Fassung des Gesehes vom 8. Juni 1891 hat der Rentenbewerver e Erlangung der Altersrente außer der vorgeseßlichhen Beschäftigung nichts weiter nachzuweisen, als daß er die nah diejer Gesehes- vorschrift erforderliche Wartezeit vollendet hat: mit der Erfüllung dieser Wartezeit und der Zurück- legung des siebenzigsten Lebensjahres is der Anspruch auf Aliersrente erworben, und es seht die Zubilligung der Altersrente nicht voraus, daß der „Versicherte“ noch nach Vollendung des siebenzigsten Lebens- jahres eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben müsse. Dies ist ebenso wenig erforder- lih, wie das Vorhandensein der Erwerbsfähigkeit zu jenem Zeitpunkte. E
Die Bestimmung im § 8 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten, welcher vorschreibt, daß der Vorsigende die Berufung dem Staatscommissar abshriftlich unter der Anheimgabe mitzutheilen hat, binnen einer be- stimmten L eine Gegenschrift einzureichen, is derart zwingender Natur, daß ihre Nichtbefolgung einen wesent- lichen Mangel des Verfahrens darstellt. :
Dem Staatscommissar steht die Befugniß zur Nechtsmitteleinlegung gegen eine die Rente e Entscheidung auch behufs Herbeiführung eines früheren Nentenbeginns, sowie behufs Erzielung einer Rente von höherem Betrage zu.
Der Königlih württembergishe Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe,- Staatsrath von Moser hat Berlin ver- lassen, um sich zur Beisezung Jhrer Majestät der Hochseligen Königin-Wittwe von Württemberg nah Stuttgart zu begeben.
Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 1. bis 3. November 1892, Mittags gemeldete Cholera- Erkran- kfungs- und Todesfälle: i
Hamburg, am 2. November eine tödtlih verlaufene Er- krankung.
Jn Garg a. O. ein Erkrankungsfall (wahrscheinlih aus. Stettin eingeshleppt).
Nachträglih wurde Cholera festgestellt bei einem am 31. Oktober erfolgten Todesfall in einem Ort des Kreises Stuhm (Regierungsbezirk Marienwerder).
Bayern.
München, 2. November. Jm Auftrage Seiner König- lichen Hoheit des Prinz-Regenten begiebt ih morgen Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig nah Stuttgart, um daselbst den Beisezungsfeierlichkeiten für die Königin - Wittwe beizuwohnen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxem- burg traf heute Vormittag von Schloß Lobeibita hier ein und seßte am Abend die Reise nah Luxemburg fort.
__ Im Cultus - Ministerium fand, wie die „Allg. Ztg.“ erfährt, heute Vormittag unter Vorsiß des Ministers Dr. von Müller cine Sizung des Obersten Schul=- raths statt.
Württemberg,
Stuttgart, 3. November. Der Extrazug mit der Leiche Jhrer Hochseligen Majestät der Königin-Wittwe traf gestern Nacht um 11/2 Uhr hier ein. Seine Majestät der König war mit dem Gefolge am Bahnhof erschienen, woselbst eine Compagnie des Grenadier-Regiments „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 119 als Ehrenwache aufgestellt war. Der Sarg wurde durch 12 a genannten Regiments nach dem Hauptportal des Bahnhofs, bis wohin der König ihm das Geleite gab, getragen und auf den Trauerwagen gebracht. Sodann seßte sih der Zug nah dem Nesidenzshloß in Bewegung. Voran ritt eine halbe Es- cadron des Dragoner-Regiments „Königin Olga“ Nr. 25, so- dann folgte der Trauerwagen, hierauf nieitere Hof-Gala- wagen, zum Schluß wiederum eine halbe Escadron Dragoner. Vor dem Mittelportal des Schlosses, wo eine zweite Com- pagnie des Grenadier-Regiments „Königin Olga“ aufgestellt war, wurde der Sarg von sechzehn Hof-Handwerksleuten von dem Wagen gehoben und in das Schloß gebraht Eine zahl- reiche Menschenmenge hatte sih auf dem ganzen Wege aufge- stellt und bewahrte eine chrfurchtsvolle Stille. Jn allen Städten und Ortschaften, die der Extrazug mit der Leiche S hatte, waren bei der Durchfahrt die Glocken geläutet worden.
Hefen.
Darmstadt, 2. November. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Prinz Heinrich von Preußen sind gestern Abend von Wittenberg über Potsdam hierher zurücgekehrt. Wie die „Darmst. Ztg.“ hört, wird sich Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrih am 6. d. M. nach Kiel begeben.
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Weimar, 2. November. Jhre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin haben sich heute in Vertretung des Großherzogs rad Stuttgart be- geben, um den Beisezungs-Feierlichkeiten daselbst beizuwohnen
Die Session der am 7. November ihre Thätigkeit wieder aufnehmenden Landessynode wird, der „Th. C.“ zufolge, bis gegen Ende des Monats dauern, da noch eine größere Zahl von Vorlagen, wenn auch keine von besonderer Be- deutung, zur Berathung stehen. Wie es heißt, wird der
Synode noch cine Vorlage über die Verlegung des Bußtags -
auf den in Preußen künftig vorgesehenen Tag zugehen.
Oldenburg.
(H) Oldenburg, 1. November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist von Wittenberg, Jhre e Goheit die Großherzogin von Eatin gestern nah Oldenburg zu- rückgekehrt.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Coburg, 2. November. Seine Hoheit der Herzog hat sih heute Nachmittag von hier auf seine Besißungen in Vester- reich begeben.
Deutsche Colonien.
Das „Deutsche Colonialblatt“ schreibt:
Die Schutztruppe für Deutsh-Ostafrika hat den Verlust zweier Offiziere zu beklagen gehabt. e
Am 11. Oktober starb in Mlalo an Dysenterie Compagnieführer- von Sivers. Geboren am 7. Mai 1853 zu Heimdal in Livland, trat er 1871 in die Kaiserlihe Marine, wurde 1874 zum Offizier be- fördert und trat 1880 zu den Reserve-Offizieren des See-Offiziercorps über. 1889 ging er mit dem Reichscommissar von Wiss- mann nach Oft - Afrika, nahm theil an der Einnahme von Saadani und dem Gefeht von Palamakaa und fand seine haupt- sächlihste Verwendung als Chef des Seeabtheilung, in welcher Eigen- schaft er für eine E 2 Betonnung der Küste sor te. Am A 1890 als Compagnieführer in die Kaiserlihe Schußtruppe über- nommen, war er fturze p Bezirks-Hauptmann von Lindi und wurde im Sommer dieses Jahres zur Begleitung des Dr. Peters bei der Grenzregulirung commandirt. In ihm ist einer der ältesten Offiziere der Schußtruppe dahingeschieden. i
Lieutenant Heinrih Brüning wurde am 29. Juni 1865 zu Burtehude in Hannover geboren und 1885 aus dem Cadetten-Corps dem 1. Hannoverschen Infanterie-Regiment Nr. 74 überwiesen. 1886. zum Offizier befördert, trat er im Dezember v. Jes diy _Kaisferlichen Schutttruppe über. Als Compagnie-Offizier der in Kilossa stehenden Sulu-Compagnie zugetheilt, nahm er an verschiedenen Expeditionen des Lieutenants Prince. gegen Mafiti und Wahehe theil. Nachdem Lieutenant Prince nah Tabora entsandt war, übernahm Lieutenant Brüning selbständig die Station Kilossa und sand am 6. Oktober seinen Tod im Kampfe gegen die Wahehe.
Ueber die Expedition des Majors von Wissmann bringt das „Deutsche Colonialbl.“ folgende Mittheilung:
Major von Wissmann beabsichtigte, gegen Ende August Én Lager. vom Sambesi nah Chiromo am Einfluß des Ruo inden Schire zu verlegen. Für das Wohlbefinden des Führers spricht, daß er Mitte
“August eine viertägige Jagdtour füdlich des Sambesi unter-
nahm, durch deren Ergebniß dic Karawane für mehrere Tage mit Fleisch versorgt wurde. Er fand dort ausgedehnte Ur- wälder vor, wie sie in Deutsch-Ostafrika nirgends vorkommen. Die Borschiebung des Lagers bis nach Chiromo hoffte Major von Wiss- mann etwa Mitte Oktober beendet zu haben. Von hier bis Katunga müssen diè Leichter, jeder für sich, durch Ziehen, Schieben und Segeln vorwärts gebraht werden. Während dieser Zeit und während des Landtransports beabsichtigt Major von Wissmann vorauszumarschiren und die Station am Nyafsa zu gründen.
Oesterreich-Ungarn.
Seine Majestät der Kaiser hat anläßlih des Ablebens der Königin-Wittwe von Württemberg eine zehn- tägige Hoftrauêr angeordnet j
Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen is nah mehrwöchigem Aufenthalt in Abbazia gestern in Wien eingetroffen.
Seine Königliche Hoheit der Herzog Philipp von Württemberg hat sih gestern mit seiner Familie von Gmunden nah Stuttgart begeben.
Ueber den Verlauf der vorgestern in Prag abgehaltenen Conferenz der czehischen Vertrauensmänner Böh- mens, Mährens und Schlesiens (siche die gestrige Nummer des „R.- u. St.-A.) wird der Wiener „Presse“ Folgendes berichtet : !
__ Der Jungczehe Dr. Eduard Gregr wollte feine andere Con- cession machen, als die, daß bei - bedeutenderen jungezehischen Unter- nehmungen die anderen Parteien zur Cooperation aufgefordert werden sollten. Die \chles ischen Vertreter machten geltend, daß das czehishe Volk in Schlesien zur Opposition nicht reif fei, und in Böhmen sollte man nicht ohne Rücksicht auf die Reserven in Mähren und Schlesien die Truppen nah vorwärts jagen. Sollte Plener ans Ruder kommen, so würden ganze Gegenden in Schlesien in die Germanifation zurückfallen. Prinz Karl So attenbera verlangte, daß die Jungezechen die radicale und principiclle Opposition fallen ließen. Der Hauptfehler der Jung- czeden sei, daß sie die Kraft der Nation übershäßten. In Oesterrei könne eine Partei, die sich widerspänstig zeige, niht zu Vortheilen kommen. Es sei besser, wenn sih die Partei das Vertrauen der Regierung erwirke. Einen Antrag Skarda’'s und Tucek’s auf Einseßung eines Comités zur Ausarbeitung eines Verständigungsprogramms zwischen Alt- und Jungcezehen wies Prinz Schwarzenberg zurück, da im Reichsrath Gelegenheit gegeben sei, den Verständigungsfaden weiter zu spinnen. Der Jungezeche Her old beharrte dabei, daß nur die radicale Opposition zum Ziele führe und erst die Regierung sich ändern müsse, wenn die Parteitaktik geändert werden solle. Prinz Schw arzenberg erflärte, die Regierung halte unver- ändert an den S fest, die sie bei ihrem Antritt kundgethan ; sie sei niemals ihren Principien untreu geworden, und wenn die Deutschen ihre Action unter den Schuß der Regierung stellten, fo könnten auch die Czehen diesen Schuß erlangen. Es sprach hierauf noch der Altczehe Dr. Nieger, worauf sodann die bereits gestern mitgetheilte Resolution angenommen wurde.
Bei der gestern im Finanzaus\chuß des ungarischen Unterhauses fortgeseßten Berathung des Etats des Handels-Ministeriums stellte der Handels-Minister die steigende A in den Einnahmen der Staatsvalnen fest, die nah der Meinung des Ministers durch das Auf- treten der Cholera in Ungarn nicht bedeutend beeinträchtigt werden dürfte. Der Minister betonte ferner, daß die großen Reformen, Zonentarif und Localtarif, sowohl volkswirthschaft- lih als auch finanziell den daran geknüpften Hoffnungen entsprächen. /
Der Abgeordnete Jran yi, Führer der Unabhängigkeits- partei, ist gestern in Budapest gestorben. i
Großbritannien und Frland.
Außer dem Premier-Minister haben auch Lord Rosebery,
Sir William Harcourt, John Morley“ und Sir George A B die Einladung zum Lord-Mayors-Bankett ab- gelehnt. Jn der diplomatischen Vertretung Großbritanniens im Auslande werden dem „W. T. B.“ zufolge nachstehende Ver- änderungen stattfinden: Der derzeitige britische Gesandte in Kopenhagen Sir Herbert Mac Donell wird an Stelle des mit Ende dieses Jahres in den Ruhestand tretenden Sir Petre Gesandter in Lissabon. Nach Kopenhagen geht der bisherige Gesandte in Bern Scott, an dessen Stelle der Gesandte in Belgrad St. John tritt. Dieser wird ersegt durch den Legations-Secretär Fane in Konstantinopel, zu dessen Nach- [ager der General-Konsul Sir A. Nicolson in Pest be- timmt ist.
__ Der Londoner Correspondent der „Birmingham Post“ erfährt, Lord Cromer habe vor seiner Rückkehr nah Kairo mittelbar die Versicherung erhalten, daß auf einige Zeit hinaus, wenn überhaupt, eine Veränderung in dem englischen Re- gime in Egypten nicht in Aussicht genommen sei.
Von den Militärbehörden isst der Bau eines neuen Forts auf der Straße von Dover in der Nähe von Chatham angeordnet worden. Das Fort steht im Zusammen- hange mit der Kette von Festungswerken zum Schuß der Negierungswerft und der Garnison von Chatham.
Jn der November-Nummer des „Nineteenth Century“ hat Chamberlain einen Artikel über die Arbeiterfrage ver- öffentliht, welher als Programm der liberal-unionistischen Partei angesehen wird. Seine Vorschläge sind folgende: 1) Geseßliche Kürzung der Arbeitszeit der Bergleute und anderer in gefährlihen und besonders aufreibenden Berufsarten be- schäftigten Arbeiter: 2) städtishe Verordnungen über das frühzeitige Schließen der Werkstätten und Läden (Shops); 3) Gründung von Schiedsgerichten zur Schlihtung und Verhütung von rbeitstreitigkeiten : 4) Verschärfung des Arbeitgeber-Haftpflichtgeseßes; 5) Alters- pensionen für die Armen; 6) Beschränkung und Beaufsichtigung der Einwanderung völlig Mittelloser; 7) Erweiterung der Competenz der Städte zur Herstellung von Verbesserungen und zum Bau von Arbeiterwohnungen; 8) Verleihung der Befugnisse an die Städte, den Arbeitern Geld vorzustrecken, damit sie Eigenthümer ihrer Wohnungen werden können.
_ Aus dem Artikel sei noch folgende, für den national- ökonomischen Standpunkt Chamberlain's charakteristishe Stelle hervorgehoben: s Ea d
Die Manchester-Schule ist jeßt thatsächlich begraben. Einige der Wenigen, die eno btacen, A d Clebstone und John Morley. Aber felbst bei ihnen hat die politische Nothwendigkeit arge Lücken in das Gespinnst gerissen. Darnach folgen die „alten“ Gewerkvereinler, die gegen jede Einmischung des Staats protestiren und in der Bil- dung von Gewerkvereinen das alleinige Heil des Arbeiterstandes er- bliden. Im großen und ganzen herrsht aber jeßt das neue Gewerk- vereinlerthum. Dieses hat die alten Ziele nicht aufgegeben, aber er- weitert. Cs ist national, ja international geworden. Cs hat die gewöhn-
lichen Arbeiter in seinen Kreis gezogen, auf welche die alten Gewerk- vereinler mit Verachtung herabsahen. Jede Verbindung mit con- tinentalen Genossenschaften, follten sie selbst anarchistisch gefärbt sein, wird mit es begrüßt. Einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen altem und neuem Gewerkvereinsthum ift der, daß das leßtere für Einmischung des Staats ist. Die drei übrigen Parteien haben feine annähernde Bedeutung: es sind die Collectivisten, Anarchisten und Staats- und Gemeindesocialisten. Der englische Arbeiter hat keinen Sinn für anarchistishe Lehren. Die Lehre der Collectivisten ist, daß derjenige Staat der beste sei, welcher am meisten regiert. Das Programm diefer Schule ift nur in \{höngeistigen Werken, wie in Bellamy’s „Loöking back- ward“ zu finden. Was endlich die Staats- und Gemeindesocialisten betrifft, so fönnen alle vorhergehenden Gruppen dieser Lehre zugethan sein, mit Ausnahme ter Individualisten und Anarchisten. Jemand, der für Fouritgelene ift, ist ein Staatssocialist, ebenso derjenige, welcher freien Volksunterricht, -Arbeiterwohnungen und Impsgeseße befürwortet. Der allgemeine geseßliche achtstündige Arbeitstäg if nur eine Ausdehnung des Princips. „In toto“ kann niemand, außer einem Individualisten, den Staatsfocialismus verdammen.
Frankreich.
Der Präsident Carnot entsandte, wie „W. T. B.“ be- richtet, zu der Trauerfeier, die gestern Vormittag im engeren Kreise in der russishen Kirche aus Anlaß des Ab- lebens der Königin-Wittwe von Württemberg ver- anstaltet wurde, einen Vertreter. Morgen wird in der russischen Kirche ein feierlicher Trauer-Gottesdienst abgehalten werden. Bereits am Montag hatte der Präsident den Großfürsten Alexis und Wladimir scin Beileid aussprechen f p
Im Marine-Ministerium sind die folgenden aus Kotopo vom 31. Oktober datirten telegraphishen Meldungen des Obersten D odds eingegangen: Am 20. und 21. Oktober machte das gesammte Heer der Dahomeyer heftige Angriffe auf das Lager der Franzosen in Akpa; die Dahomeyer wurden jedoch energish zurückgeshlagen und erlitten beträchtliche Ver- luste. Jnfolge dieser Niederlagen knüpfte der König Unter- handlungen an. Oberst Dodds forderte als deren Vor- bedingung die Räumung Kotos, die jedo abgelehnt wurde. Die T amösisGen Truppen, zu denen am 26. Oktober eine von der Küste herangezogeire Abtheilung gestoßen war, nahmen sodann ihren Marsch wieder auf und erstürmten hinter- einander zwei feindliche Verschanzungen zwischen Akpa und Kotopo, darauf am 27. Oktober Kotopo selbst und die Verschanzungen von Koto, die stärksten, welche die Franzosen bisher in Dahomey angetroffen hatten. Die Franzosen hatten in diesem Kampfe einen Gesammtverlust von 10 Todten und 73 Verwundeten. Die Truppen schlugen am 31. Oktober westlich von Koto auf dem Wege nah Kana ein Lager auf, um von hier aus nah Verproviantirung und einiger Ruhe ihren Vormarsch fortzusezen. Oberst Dodds constatirt am Schluß seiner Meldungen, daß der Widerstand, der Dahomeyer merklih schwächer werde und daß diese seit Beginn des Feld- zugs sehr bedeutende Verluste erlitten hätten. Die gestern von dem Journal „Le Radical“ gebrachte Nachricht von der bereits ilber Einnahme von Abomey hat sonach keine Bestätigung gefunden.
Rußland und Polen.
_ Der Kaiserliche Hof hat aus Anlaß des Ablebens der Königin-Wittwe von Württemberg auf drei Monate Trauer angelegt.
Der in St. Petersburg erbaute Kreuzer „Rjurik“, dessen Stapell auf heute stattfindet, ist, wie der „Regierungsbote“ be- merkt, das größte bisher in Rußland erbaute Kriegs{{if sowie überhaupt der größte Kreuzer der Welt. Seine Länge beträgt 426 Fuß; er ist somit das längste aller zur Zeit vorhandenen Kriegs- schiffe. Das Schiff hat ein Deplacement von 10933 t; es besißt eine Geschwindigkeit von 18 Knoten in der Stunde, und seine Maschine wird für gewöhnlih 13 250 indicatorishe Pferde- kräfte entwickeln. Die Armirung wird aus vier achtzölligen Kanonen, sechzehn sechszölligen Schnellfeuer-Kanonen, sechs Zwölf-Centimetergeshüßen und sechzehn Hotchkiß-Schnellfeuer- Kanonen bestehen. Ferner werden sich eine Torpedo-Lancirungs- vorrichtung, zwei 51 Fuß lange Torpedo - Barkassen und zwei Dampfbarkasjen an Bord befinden. Wie das amtliche Blatt hinzufügt, hat auf dem Helling, wo bisher an dem „Rjurik“ gearbeitet wurde, bereits der Bau eines zweiten Kreuzers von etwa 11700 t begonnen. Später soll dann ein noch größeres Schiff daselbst erbaut werden.
Belgien.
Die Commission der Deputirtenkammer für die Nevision der Verfassung hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit 16 gegen 4 Stimmen das allgemeine Stimm- ret abgelehnt. Ueber das Princip, wonach das Wahlrecht an das Jnnehaben einer Wohnung, verbunden mit einem gewissen Bildungsgrade, zu knüpfen ist, soll heute ab- gestimmt werden. Nach einer Mittheilung des „D. B. H.“ dürfte ein hierauf beruhender Vermittelungsantrag mit großer Majorität angenommen werden. Die Eröffnung der Kammern findet, wie nunmehr amtlih bekannt ge- macht wird, am 8. d. M. statt. Für dicsen Tag sollen sämmtliche Bürgergarden Brüfsels teien werden.
Die belgishen Vertreter auf der am 22. November zu eröffnenden internationalen Münzconferenz in Brüssel sind nach der „Köln. Ztg.“ : der zweite Gouverneur der Nationalbank Weber, der frühere Minister, jeßt Director der Jndustriebank Société générale De Vo lder, der Director der Königlichen Münze Alphons Allard, der Redacteur des „Moniteur des Intérêts matériels“ Georges de Laveleye und der frühere Minister Sainctelette. |
Griechenland.
Der Commandant des im Piräus vor Anker liegenden französishen Geschwaders, Admiral Bu g.e, erttftaltelé get, laut Meldung des „W. T. B.“, zu Ehren des
‘ónigs, der Königin sowie des Großfürsten -Thron- folgers und der dänischen Prinzen an Bord des Dampfers „Dévastation“ ein Dejeuner. Das Schiff war in französischen, grie en dänischen und russischen Farben ge- \hmüdckt. Die Höchsten Herrschaften verweilten bis gegen 3 Uhr an Bord des Dampfers „Dévastation“.
Die griechi#\che Darstellung dés Zappa'shen Erb- \chaftsstreits {s nah der von der griechishen Regierung den Cabinetten mitgetheilten Denkschrift folgende: /
Der griechishe Ünterthan Evangheli Zaypa starb am 20. Juni 1865 zu Broschteni in Rumänicn In seinem Nachlaß “wurde ein vom 30. November 1860 datirtes Testament vorgefunden, welhes Nach- stchendes verfügt: 1) Seinem Vetter Konstantin Zappa vermachte er das beweglihe Vermögen und die Nußnießung des unbeweg- lichen. 2) Seinen unbeweglichen Besiß, ie 400 Actien der griechischen Schiffahrtsgesellschaft verniahte er dem griechischen Staat,
e. der dieses Vermögen durch die olympia’sche Commission verwalten soll. 3) Der rumänischen Akademie ein Legat von 1500 Ducaten jährli. 4) 30 000 Piaster hinterließ er jenen Verwandten, die auf seine Erbschaft Ansprüche erheben könnten ; 5) ernannte er Konstantin Zappa zum Testamentsvollstrecker. Diefes Testament wurde am 24. Juni 1865 durch das griehishe Konsulargericht (damals bestand die Konsulargerihtsbarkeit in Rumänien) als gültig anerkannt und am 14. Juli im „Numänischen Amtsblatt“ bekannt gemaht. Am 25. Mai 1866 theilte die rumänische Regierung dem griechischen Konsulat in Bukarest mit, daß sie beschlossen habe, die Regelung des Nachlasses den riehischen Konsularbehörden, als den einzig zuständigen, zu überlassen. Am 19./31. August wurde dasfelbe Konsulat verständigt, daß das Gericht in Ilfow angewiesen worden sei, sich jeder Ein- mischung in der Zappa'shen Erbschaft zu enthalten. Die Denkschrift
“zählt ncch weitere Fälle auf, in denen Rumänien den Besiß
Griechenlands anerkaunt habe, und verweist esonders auf die seitens der rumänishen Regierung ausgestellten Quittungen über den Empfang des Legats von jährlich 1500 Dukaten. Sons wendet Griechenland ein, daß zur Zeit der
estamentseröffnung das Besißreht an Grund unbeschränkt war, indem weder die heutige Verfassung noch das Cusfa’she Specialgeseß bestanden. Aber hiervon abgesehen, sei zu bemerken, daß der an- gezogene Art. 7 des neuen Aer ou geln ausdrücklih die erwor- benen Rechte ate und ausnehme. Zum Schlusse_ bemerkt die Denk- schrift, der strittigen Rechtsfrage könne ja eine solche Lösung gegeben werden, daß der Fremde, dem durch Erbschaft Grundbesiß zufällt, ver- halten werde, diesen zu veräußern : eine Lösung, der Griechenland zu- zustimmen vermöchte.
Bulgarien.
Die Sobranje hat in “ihrer gestrigen Sizung im Princip den mit der Länderbank abgeschlossenen Anleihevertrag in erster Lesung angenommen und ihn hierauf dem Finanz- aus\shuß überwiesen. Freitag findet die zweite Lesung des Vertrags statt.
Nr. 44 der „Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 2. November hat folgenden Inhalt : E — Gesundheitsftand. Mittheilungen über Volks- ranfheiten, insbesondere Cholera. — Gesundheitsstand und Sterbe- fälle im September. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Aus- landes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen" Stadt- und Landbezirken. — Witterung, — Maß- regeln gegen Cholera . — Sterblichkeit in Preußen 1890. — Gesundheitsverhältnisse in Breslau 1890. — Gesundheitswesen in Dresden 1890. — Medizinal-Bericht über Dänemark 1888. — Ge- sundheitsstand in Buenos-Aires 1891. — Gesetzgebung u. f. w. (Preußen. Berlin.). Schlachtviehuntersuhung. — (NReg.-Bez. Brom- berg.) Begräbnißpläße. — Desinfections-Apparate. — (Neg.- Bez. Erfurt.) Untersuchung amerikanisher Schinken. — (Neg.-Bez. Minden.) Ansteckende Krankheiten. — (Herzogth. Gotha.) Leichen- hau. — (Desterreich-Ungarn.) Handelsvertrag mit Italie (Schluß). — (Desterreih.) Viehmarktwesen. — Orthopädie. — (Dänemark.) Ansteckende Krankheiten. — (Norwegen.) Schuluntersuchungen. — (Rußland.) Apothekerpersonal. — Rechtsprechung. (Reichsgericht und Landgericht Aachen.) Entfernung von Zähnen seitens eines Zahn- technifkers in selbstsü@tiger Absicht. — Thierseuchen in den Nieder- landen. — Veterinärpolizeiliche Maßregeln. (Deutsches Reich, Preuß. Reg.-Bez. Erfurt, Bayern.) — Sterbefälle in deutshen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern, September. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat im Laufe des verflossenen Sommers wieder eine Reihe namhafter Be- träge für neue wissenshaftliche Unternehmungen bezw. deren Fortseßung angewiesen. Den „Sißungsberichten“ der genannten Körperschaft entnehmen wir darüber folgende Mittheilungen. Die philosovhish-historishe Klasse der Akademie bewilligte zur Fortführung der größeren akademischen Arbeiten: für die Herausgabe der politischen Correspondenz Friedrich's des Großen 6000 #:; für das Corpus Inscriptionum Graecarum 3000 4; für die Heraus- abe der Commentatoren des Aristoteles 5000 4 Ferner erhielten zur Föôrderung ihrer wissenschaftliben Unternehmungen Professor Fausböll in Kopenhagen zur Herausgabe des 6. Bandes des JIátaka-Werks 1000 Æ und Dr. John Meier in Halle zur Herausgabe rheinischer Sprachstudien in kartographisher Darftellung 900 A Die physi- falish-mathematishe Klasse hat zur Unterstüßung wissenschaft- licher Arbeiten bewilligt: dem Privatdocenten an der Universität Greifswald Dr. G. W. Müller zu Untersuchungen über die Ostracoden 1000 46; dem Assistenten an der Zoologischen Sammlung des Königlichen Museums für Naturkunde hierselbst, Dr. W. Wesltner zu Untersuhungen über den Bau der Süßwasserschwämme 600 ; dem Professor an der Universität Halle Dr. O. Taschenberg zur Fortseßung seiner „Bibliotheca zoologica“ 1400 Æ; dem Pro- fessor der Botanik an der Universität Greifswald Fr. Schmit zum Abschluß seiner Bearbeitung der Florideen 600 „; dem Privat- docenten an der Universität Bonn Dr. H. Schenck zur Herausgabe des zweiten Theils seines Werks über die Anatomie der Lianen 1000 A Der Professor an der hiesigen Universität Dr. P. Ascherson erhielt zu Vorarbeiten für eine neue Ausgabe von Koch's Synopsis der Flora von Deutschland den Betrag von 2000.46 angewiesen ; der Oberlehrer Dr. F. Kränzlin hierselbst zu Untersuchungen über die Orchidaceen 900 4; der Professor an der Universität Breslau Medizinal-Rath Dr. Wer- nicke zur Herstellung eines Atlas des Großhirns 800 4 ; der Privat- docent an der Universität Freiburg i. B. Dr. med. C. Röse zu Untersuchungen über die Zahnentwickelung bei den Beutelthieren, Edentaten und NReptilien 1000 (; Dr. L. Wulff in Schwerin i. M. zur Beschaffung von Instrumenten für krystallographishe Unter- ge 1000 Æ und der Professor an der Technischen Hochschule zu Charlottenburg Dr. H. W. Vogel zur Instandseßung fspecto- graphischer Apparate 171 A Dem Observator an der Sternwarte zu Königsberg Professor Dr. J. Franz sind zur Anschaffung eines Apparats zur Ausmessung der auf der Lick-Sternwarte von Professor Holden aufgenommenen Mondphotographien 3200 (6 bewilligt worden, dem Director der Sternwarte zu Bamberg Dr. E. Hartwig zur Fort- seßung einer Beobachtungsreihe über die Veränderungen der Polhöhe und zur Bestimmung der Aberrationsconstante 1200 4, dem Dr. H. Baumhauer in Lüdinghausen zu Untersuchungen über die Aeßfiguren der Krystalle 800 A und dem Privatdocenten an der Universität Straßburg Dr. G. Linck zum Abschluß seiner petrographischen Unter- suchungen in Veltlin 600 Die hiesige ast für Erdkunde wird in ihrer nächsten Sißung, am Sonnabend, im Saale des Architektenhauses, die Wahl des Vorstandes für das Jahr 1893 vornehmen. Die Mit- lieder werden “ deshalb A, ih {on um 64 Uhr einzufinden. ana werden folgende Vorträge gehalten: Bericht des Delegirten der Gesellschaft für Erdkunde, Herrn Prof. Hellmann über die Columbus-Feierlihkeiten und Congresse in Genua, Huelva und Madrid ; Herr Dr. F. Stuhlmann (als Gast): Ueber seine Reife mit vate Ba. L — Wie die „Augsb. Abdztg.“ aus Toelz von gestern meldet, ist daselbst der Culfarbistoriker und Geograph Friedrich von Hell-
wald gestorben.