1892 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Jn der am 3. d. M. unter dem Vorsiß des Vice- Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatsjecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsißung des Bundesraths wurde zunächst uber die geshäftlihe Be- handlung mehrerer Vorlagen Beschluß gefaßt. Mit der Wieder- vorlegung des Geseßentwurfs wegen Abänderung des Straf- geschbuchs, des Gerichtsverfassungsgeseßes 2c. an den Reichstag, erklärte sih die Versammlung einverstanden, stimmte dem vom Reichskanzler beantragten Erlaß neuer Bestimmungen für die Statistik der Krankenkassen zu und genehmigte die erforderlich ge- wordene Ueberschreitung des Ausgabetitels zur Remunerirung von Hilfskräften im Besoldungs-Etat der Reichsbank-Beamten. Dem Gesuch eines Reichsbeamten um Anrechnung einer längeren als der geseßlih pensionsfähigen Dienstzeit bei Fest- lepung seines Ruhegehalts beschloß der Bundesrath kcine Folge zu geben.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Reich seßte in den Sißungen vom 31. Oktober bis 2. November die Berathung des Abschnitts über Schuld- verhältnisse aus unerlaubten Handlungen (S8 704 bis 736) fort.

Die S8 707 bis 709, welche die Frage regeln, ob der- jenige, welcher in einem entshuldbaren Jrrthum ge- handelt hat, sowie Geisteskranke und Kinder für den von ihnen zugefügten Schaden - verantwortlih sein jollen, führten zu einer lebhaften Discussion. Gegenüber dem Ent- wurfe, der diese Frage, an dem Verschul ungsprincip fest- haltend, verneint, waren von verschiedenen Seiten Gegenvor- [läge e welche davon QUERngen, daß in diesen Fällen innerhalb gewisser Grenzen eine Schadensersaßpfliht an- zuerkennen sei. Schließlih wurden die §S 707 bis 709 grunpianl gebilligt, jedoh mit der Modification, daß in den ezeichneten sowie überhaupt in allen Fällen, in denen jemand durch eine unvershuldete Handlung widerretlich einen Schaden gugefügt hat, eine Verpflichtung zum Schadenserfaß insoweit earündet sein soll, als die Billigkeit nah den Umständen, insbesondere nah den Verhältnissen der Betheiligten, eine Lig erfordert und demjenigen, der den Schaden zu- efügt hat, diejenigen Miitel niht entzogen werden, welcher er Pébar, um die ihm seinem Ehegatten und seinen Verwandten gegenüber geseßlih obliegenden Unterhaltungsverpflichtungen u erfüllen und seinen eigenen standesmäßigen Unterhalt zu estreiten. Geisteskranke und Kinder follen indessen auch inner- halb dieser Grenzen nur insoweit zum Schadensersaß ver- pflichtet sein, als für den von ihnen zu efügten Schaden von einem aufsihtspflihtigen Dritten say nicht erlangt werden kann. Einvernchmen bestand, daß der Z 707, der den Grundsaß ausspriht, daß derjenige, welcher in einem entshuldbaren Jrrthum widerrehtlich einen Schaden zugefügt hat, für den Schaden nicht verantwortlich ist, angesichts des im § 704 zum Ausdruck gelangten Ver- shuldungsprincips entbehrlich und deshalb zu streichen sei. Der 8 708 Sag 2, welcher denjenigen, dessen Vernunftgebra uh durch selbstvershuldete Betrunkenheit ausgeshlossen war, für den von ihm in diesem Zustande zugefügten Schaden verantwortlich macht, wurde durch die weitergehende Vor- {rist ersezt, daß, wer }ch durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art verseßt hat, wegen eines in diesem Zustande einem Anderen widerrehtlich zugefügten Schadens in gleicher Weise verant- wortlich sein soll, wie wenn er den Schaden aus Fahrlässigkeit verursaht hätte, es sei denn, daß er ohne Verschulden in diesen Zustand gerathen is. Jm Z 709 wurden den Kindern, die das siebente, aber nicht das acht- zehnte Lebensjahr vollendet haben, taubstumme Personcn gleichgestellt; auch sie sollen für den einem Anderen wider- rechtlih zugefügten Schaden grundsäßlich nur dann verant- wortlih sein, wenn sie bei Begehung der beschädigenden Handlung die zur Erkenntniß der Verantwortlichkeit erforder- lihe Einsicht besessen haben. Der S 710, welcher die Haftung desjenigen, welhem kraft Gescßes die Auf- ht über einen Anderen obliegt, für den Schaden regelt, welhen der leßtere einem Dritten zufügt, fand mit der Abweichung Zustimmung, daß der Aufsichts- pflihtige von der Haftung nur dann befreit sein soll, wenn er beweist, daß er das nah dem Jnhalt der Aufsichtspflicht ihm obliegende Maß von Sorgfalt beobachtet hatte oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Außerdem wurde die Vorschrist des S 710 auf solhe Fälle beschränkt, in denen die geseßliche Aufsichtspfliht über eine Person verleßt wird, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder förperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf. Jn gleiher Weise, wie der kraft Geseßes zur Führung der Auf- iht Verpflichtete, soll jedoch au derjenige haften, welcher ür diesen die Führung der Aufsicht übernommen hat (S 710 Abs. 2). Ein Antrag, die Haftung allgemein für solche Fälle zu bestimmen, in denen jemand die Fuhrung der Aufsicht über eine der ige wi i pi da wenn auch niht durch Vertrag mit dem kraft Geseßes dazu Ver- pflichteten, übernommen hat, wurde abgelehnt. Eine aus- führlihe Debatte knüpfte sich an die Vorschriften der S8 711, 712 über die Haftung eines Geschäftsherrn (Dienstherrn, Gewerbetreibenden u. }. w.) für den Schaden, welchen seine Angestellten oder Arbeiter in Ausführung der ihnen ugewiesenen Verrichtungen cinem Dritten widerrecht- fd zufügen. Nach dem Entwurf soll der Geschäfts- herr für cinen solchen Schaden nur dann haften, wenn

“ér bei déêr Auswahl der von ihm “mit der Aus- führung des Geschäfts betrauten Person oder bei der Aufsicht über die Ausführung des Geschäfts die erforderlihe Sorgfalt nicht beobachtet hatte. Von verschiedenen Seiten waren An- träge gestellt, welhe theils im Anshluß an den Art. 1384 Abs. 3 des code civil, theils nah dem Vorbilde des Art. 62 des Schweizer Obligationenrehts die Haftung des Ge- schäftsherrn, wenigstens für die Fälle des Betriebs eines Erwerbsgeschäfts (gewerbliher und landwirth- \chaftliher Betriebe), mehr oder as zu verschärfen bezweckten. Nach Erörterung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte trat die Mehrheiï im Princip dem Entwurf bei, jedoch unter Aenderung der Beweislast zu Gunsten des Beschädigten. Der Geschäftsherr soll mithin für den von seinen Leuten in Ausführung der ihnen zugewiesenen Verrichtungen einem Dritten widerrehtlich zugesügten Schaden haften, sofern er nicht beweist, das er bei der Auswahl und, sofern die Verrichtung unter jeiner Leitung auszuführen war, bei der Aufsicht über die Aus-

führung des Geschäfts die ‘im Verkehr erforderlihe Sorgfalt beobachtet hatte oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Jn gleicher Weise foll der- jenige haften, welcher für den Geschäftsherrn die Aufsicht über die Ausführung des Geschäfts übernommen hatte. Im Anschluß an die Vorschriften der S8 711, 712 wurde ferner beschlossen, in das Einführungsgesez die Bestimmung aufzunehmen, daß die Vorschriften der Landesgeseße unberührt bleiben, nach welchen der Unternehmer eines Eisenbahn-, Dampfschiffahrts- oder ähnlichen mit gemeiner Gefahr verbundenen Betriebes für die aus dem Betriebe entspringenden Gefahren über die reihsgeseßlih bestimmte Haftung hiraus cinzustehen hat, daß ferner auch die Vorschriften der Landesgeseße unberührt bleiben, welhe dem- jenigen, der befugter Weise ein dem öffentlihen Gebrau ch dienendes enugt die Ha ciner Anlage oder einem

Betriebe benußgt, die Haftung für den Schaden auferlegen, der infolge der aus der Anlage oder dem Betriebe für den öffentlihen Gebrauch entstehenden Gefahren eintritt. Die SS 713, 714, welche die Haftung mehrerer für einen Schaden verantwortlihen Personen im Verhält- nisse zu dem Beschädigten und untereinander regeln, fanden im wesentlichen Auifinmung. Die Vorschriften des 8 715 über den e im Falle der Entziehung oder Verschlehterung einer Sache wurden gestrihen. Der sahlihe Jnhalt des § 716 über die Haftung, wenn nach der Entzichung eines Gegenstandes derselbe durch Zufall unter- gegangen oder verschlechtert worden ist, sowie des Z 717 Abs. 2, welcher dem Beschädigten das Recht giebt, statt der Entschädigung wegen ege Nußzungen des entzogenen oder beschädigten Gegenstandes von der Zeit der Entziehung oder Beshädigung an Zinsen von der ihm geshuldeten Ersaßsumme zu fordern, erfuhr keine Anfehtung. Dagegen wurde der § 717 Abs. 1, der für den Fall der Entziehung von Geldstücken eine beson- dere Bestimmung über die Verzinsungspflicht enthält, ge- strichen. Gegen die den Ersay von Verwendungen regelnde Vorschrift des §718 erhob sih kein Widerspru. Als §718a wurde die neue Vorschrift hinzugefügt - daß derjenige, welcher wegen Entziehung oder Beschädigung ciner beweg- lihen Sache Ersay zu leisten hat, dur die Leistung an denjenigen befreit wird, in dessen Besig sih die Sache zur Zeit der Entziehung oder Beschädigung befunden hatte, wenn er das Eigenthum oder das sonstige an der Sache bestchende Recht eines Dritten nicht gekannt hat, seine Unkenntniß auch nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht hat. Die von der Ver- jährung des Scadensersaßanspruchs handelnden A 719, 720 wurden unter Ablehnung verschiedener

nträge, welche theils die Streichung diejer Vorschriften, theils die Beschränkung der kurzen Verjährung von drei Jahren auf gewisse Fälle (§8 709 a, 710 bis 712, § 714 Sat 2), theils die Verlängerung der kurzen Verjährung für solhe Fälle bezweckten, in denen der Schaden dur cine straf- bare Handlung zugefügt ist, nah dem Entwurf angenommen.

Da nach den vorliegenden amtlichen Nachrichten die Cholera-Epidemie in dem zum hamburgishen Staats- gebiet gehörigen Amt Rihebüttel mit dem Hauptort Cux- haven, sowie in der zu demselben Staatsgebiet gehörigen Stadt Bergedorf schon seit längerer Zeit erloschen ist und die Gefahr der Einschleppung der Seuche von dort aus niht mehr besteht, haben die Minister des Jnnern und der geistlihen 2c. Angelegenheiten beschlossen, die in ihrer Rund- verfügung vom 8. September d. -J. (Nr. 214 d. R.- u. St.-A.“) unter Ziffer 1 und 4 hinsichtlich der Meldefrist und polizeilihen Beobachtung von Per- fonen und der Ein- und Durchfuhr bestimmter Gegenstände gegen das gesammte hamburgishe Staats- gebiet angeordneten Maßregeln für die vorgenannten Theile desselben außer Kraft zu seßen. Von diesem Beschluß sind die Regierungs-Präfidenten sowie der Polizei-Präsident von Berlin unter dem 31. Oktober zur weiteren Veranlassung in Kenntniß geseßt worden.

Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 3. bis 4. November Mittags gemeldete Cholera- Erkrankun gs- und Todesfälle:

Regierungsbezirk Marienwerder: Bei einem am 31. Oktober zu Schilno, Kreis Thorn, verstorbenen Flößer Cholera nachträglih erwiesen.

Königreih Sachsen: 5 Erkrankungen, 3 Todesfälle.

Jn Auers3walde bei Chemnig

Der Gencral-Jnspecteur der 3. Armee-Jnspection, General- Feldmarschall Graf von Blumenthal, Chef des Neitenden Feldjäger-Corps und des Magdeburgischen Füsilier-:Regiments Nr. 36, ist hier wieder eingetroffen.

Der Regierungs-Rath Braune zu Koblenz ist an die Königliche Regierung zu Münster und der Negierungs-Assessor

Hippenstiel zu Cassel an die Königliche Regierung zu Koblenz verseßt worden.

Der neuernannte und zur Zeit beurlaubte Regierungs- Assessor Dr. Mauriß aus Düfßeldorf ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Jserlohn und der neuernannte Regierungs-Assessor Wilhelm Meyer aus Köslin bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Kreuznach zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

S. M. Kreuzer „Habicht“, Commandant Corvetten- Capitän Heßner, beabsichtigt am 7. November von Lissabon nach Plymouth in See zu gchen.

S. M. Kanonenboot „Zltis“,/ Lieutenant Graf von Baudissin, ist am 3. November d. J. in Shanghai eingetroffen.

Commandant Capitän-

_ Sigmaringen, 3. November. Seine Majestät der König von Rumänien und der Prinz Ferdinand sind von hier nach Coburg abgereist.

* Württemberg. Stuttgart, 4. November. Seine Maj-cstät der

‘Kaiser traf gestern Abend 9!/2 Uhr hier ein und wurde von

Seiner Majestät dem König, den Königlichen Prinzen, den fremden Fürstlichkeiten, der Generalität, dem Minister - Präfi- denten und den Vertretern der Stadt am Bahnhof empfangen. Die Begrüßung der Monarchen war eine sehr herzliche. Jm Bahnhof war eine Ehren-Compagnie vom Jnfanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 aufgestellt. Die auf dem ganzen Wege vom Bahnhof bis zum Schloß Kopf an Kopf gedrängte Menge begrüßte Jhre Majestäten, Allerhöchstwelhe gemeinsam in einem Wagen zum Schlosse fuhren, mit stürmishen Hochrufen. Zum Ehrendienst bei Seiner Majestät dem Kaiser sind der General der Jnfänterie und commandirende General des Armee-Corps von Wölkern, der Oberst und Commandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 von Seckendorff, sowie der Premier-Lieutenant von demselben Regiment Ludwig commandirt worden.

_ Vorgestern Abend waren bereits hier eingetroffen : Jhre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroß- herzogin von Weimar und Jhre Kaiserliche Hoheit die Groß- fürjtin Constantin; gestern früh trafen She Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin Philipp von Württem- berg mit ihren Kindern, der Herzogin Maria und den Herzogen Nobert und Ullrih, Seine Kaiserlihe Hoheit der Großfürst Wladimir sowie Jhre Königlihen Hoheiten die Herzoge Wil- helm und Nikolaus von Württemberg, gestern Mittag Seine Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Erzherzog Ludwig Victor ein, der mit militärishen Ehren empfangen wurde. Abends erfolgte ferner die Ankunft Jhrcr Königlichen Hoheiten des Prinzen Ludwig von Bayern und des Prinzen Johann Georg von Sachsen. Später kamen noch Jhre Kaijerlihen Hoheiten die Großfürsten Sergius und Alexis. Besondere Vertreter der Höfe von Hessen, Sachsen-Altenburg, Braunschweig, Melen- burg-Streliß, Oldenburg und den Niederlanden sind ebenfalls hier eingetroffen.

Gestern Vormittag wurde von 10 bis 111/24 Uhr an dem Sarge in der russischen Kapelle eine feierlihe Messe abgehalten und dieser darauf unter Vorantritt der russishen Geistlichkeit nah dem alten Marmorsaal über dem Hauptportal des König- lichen Residenzshlosses gebraht, wo abermals ein furzer russisher Gottesdienst stattfand, dem Jhre Majestäten der König und die Königin sowie die bereits anwesenden fremden Fürstlihkeiten beiwohnten. Der Sarg ruhte auf einem Katafalk unter einem Baldachin aus s{chwarzem Sammet und Silberstoff. Ueber dem Haupt, auf einer Console, lag die Königliche Krone auf Kissen von Goldstoff, zu den Füßen auf s{hwarzem Tabouret die Ordens-Insignien der hohen Verewigten ; rechts und links standen je vier silberne Kandelaber mit brennenden Kerzen, ein weißes Atlasfkreuz schmüdckte den shwarzen Hintergrund. Rings um den Katafalk waren prachtvolle Kränze und Palmen niedergelegt. Neben den Kränzen Jhrer Königlicher Majestäten und der Mitglieder des Königlichen Hauses sah man Kränze von Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin, der Prinzessin Luise von Preußen, der Großfürstin Konstantin, den Erzherzogen Albrecht und Ludwig Victor. Das König- lihe Staats-Ministerium, der ständishe Ausschuß, die Stadt Stuttgart, sämmtlihe württembergishen Regimenter, der württembergishe Kriegerbund, der Sanitätsverein und ver- schiedene Wohlthätigkeitsanstalten 2c. hatten gleichfalls Kränze niederlegen lassen. Von 1 Uhr ab wurde ei-em zahlreichen Publikum der Zutritt zu dem Marmorsaal gestattet.

Heute Vormittag fand die feierlihe Beiseßzung statt. Bereits um 8 Uhr zog eine Compagnie des Grenadier-Regiments „Königin Olga“ mit der Fahne und dem Mufsik-Corps als Ehrenwache vor dem Hauptportal des Residenzshlosses auf. Um 101/52 Uhr wurde vor - dem Katafalk in Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers, der Königlichen Familie, der übrigen hier anwesenden fremden Fürsten, der Specialgesandten fremder Höfe, der Hofstaaten, der Standesherren, der Mitglieder des diplomatishen Corps, der Staats-Minister und Mitglieder des Geheimen Raths, des ständishen Ausschusses, der Generalität, des Stadt- Directors, der Vorstände und einer Deputation der bürgerlichen Colfegien von Stuttgart, sowie einer Abordnung der hiesigen Geistlichkeit aller Confessionen und anderer besonders ein-

geladener Persönlichkeiten ein Gebet durch den Ober-Hof-

prediger Prälaten Schmid gesprochen und sodann von der russischen Geistlichkeit noh eine kurze Trauerlitanei abgehalten.

Nach Schluß dieses Trauergottesdienstes wurde um 11 Uhr der Sarg von dem Katafalk unter Vorantritt der russishen Geistlichkeit auf den Trauerwagen gebraht, worauf sich sofort der Leichenconduct unter dem Geläute aller Kirchen- glocken der Stadt in Bewegung seßte. Den ZUg eröffnete die Stuttgarter Stadtgarde zu Pterde, der eine Escadron des Dragoner- Regiments „Königin Olga“ mit der Standarte folgte. An diese {lossen a an: die Dienershaft Jhrer Majestät der verewigten Königin, Höchstderen Oberst- ige und die anderen Herren ihres Hof- taats, sodann der Major Freiherr von Crailsheim vom Grenadier-Regiment „Königin Olga“ und der Major Fränzinger vom Dragoner-Regiment „Königin Olga“, die die Königliche Krone und die Ordens-Jnjignien der hohen Verewigten trugen und von je zwei Subaltern-Offizieren begleitet waren, sowie die russische Geistlichkeit. Es folgte dann der mit sechs Pferden bespannte Leichenwagen, der von den Kammerherren Freiherr von Röder, Freiherr von Gültlingen, Freiherr von Jfflinger und Graf Reuttner von Weyl, und den Stabsoffizieren Oberst von Miller vom Grenadier- Regiment, Major Griesinger und Major Freiherr von Röder vom Dragoner-Regiment und Major von Schraishuon-Seubert vom Geenobier- Keats „Königin Olga“ begleitet wurde. Die Zipfel des Leichentuhs wurden von Jnhabern des Groß- kreuzes der württembergischen Orden getragen. Hinter dem Leichenwagen ging die Hofgeistlichkeit. Sodann folgten Seine Mazestät der Kaijer mit Seiner Majestät dem König, ferner die Prinzen des Königlichen Hauses, die anwesenden Fürstlichkeiten, die besonderen Abgesandten und die übrigen bereits namhaft gemachten Personen. Den Schluß bildete eine weitere Escadron des genannten Dragoner- Regiments. Der Zug ging durch Militärspaliere an dem Hof-Theater vorüber dur die nördliche Allee zur Königs- straße, auf dieser bis zur oberen Ecke des Schloßplaßes und weiter über . die Planie nah dem westlihen Thor des alten Schlosses, vor dem die Escorte zurückblieb. Der Leichenwagen fuhr in den Hof des alten Schlosses, in welchem Deputationen der den Namen „Königin Olga“ führenden württembergischen Regimenter aufgestellt waren, vor

das mittlere Portal der Königlihen Schloßkapelle. Der Sar wurde daselbst vom Wagen gehoben und auf das Trauergerüjt vor dem Altar getragen, unter Vortritt eines Hoffouriers mit Trauerstab und der Hofgeisilichen. Seine Majestät der Kaiser, Seine Majestät der König und die Prinzen des Königlichen Haujes, sowie die fremden Fürsten und Special-Abgesandten Ves an der linken Seite des Sarges gegenüber dem Altar Plas, ebenso Jhre Majestät die Königin Charlotte, Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden und die Königlichen Prinzessinnen, Höchstwelche den Leichenzug in dem Königlichen Stande der Sqghloßkapelle erwartet hatten und nunmehr unter Vortritt der hierzu befohlenen Kammerherren fich u dem Altar begaben. Hinter den Höchsten Herr- chaften stellte sich das hierzu besonders befehligte Gefolge auf. Für den Hofstaat Jhrer Majestät der verewigten Königin war ein Plag b:i dem Altar vorbehalten. Die übrigen Hofstaaten nahmen ihren Play in dem Königlichen Stande, die Mitglieder des diplomatishen Corps , des Staats-Ministeriums 2c. 2c. die für sie vorbehaltenen Pläße ein. Während der Sarg in die Kapelle getragen wurde, rourde die Orgel gespielt, worauf ein kurzer E des Königlihen Singchors folgte. Dann hielt Der ber- Hofprediger Prälat Schmid die Trauerrede. Nach der Nede wurde der Sarg in die Gruft gesenkt, während ein Choral gesungen und von einer Batterie des 2. Württember- gishen Feld - Artillerie - Regiments Artilleriesalven abgegeben wurden. Unter Vortritt des Ober-Hofpredigers begaben Sih sodann Seine Majestät der König und die! hohen Anverwandten in die Gruft, woselbst die Einsegnung dur die russishe Geistlichkeit erfolgte. Während dieser Hand- lung wurde von dem Königlichen Singchor ein Gesang aus- geführt. Nah der Rücfchr aus der Gruft {loß der Hof- prediger Braun die Feier mit einem Gebet.

Braunschweig.

Braunschweig, 3. November. Scine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzog- thums Braunschweig, läßt sich bei der Beisezungsfeier der ver- storbenen Königin-Wittwe Olga von Württemberg durch den Herzoglichen Kammerherrn Freiherrn von Münchhausen ver- treten.

Deutsche Colouien.

Eine Sonderausgabe des „Deutschen Colonialblatts“ ver- öffentlicht einen Bericht des Lieutenants Johannes über ein siegreihes Gefe t beiMhunzi(Kilimandscharo) am 27. Auguíît zwischen 60 Mann der 4. Compagnie der Kaiserlichen Schußtruppe und den|[Mahenge-Mafitis. Johannes hatte in Erfahrung gebracht, daß die Mahenge-Mafitis das Dorf Mhunzi überfallen wollten, und marschirte deshalb zum Schutze des Dorfs in der Naht vom 26. zum 27. August von der neu begründeten Station Kisaki aus dorthin. Jn der Frühe richteten die Mafitis einen An- griff auf die Boma, in die sie von Norden aus eingedrungen waren ; die Schußtruppe trieb sie durh Salven und Schnell- feuer zurück; troßdem wurden von ihnen noch zwei Angriffe versucht, die jedoch mit für die Mafitis sehr blutigen Ver- lusten und ohne Verluste für die Schußtruppe abgeschlagen. wurden. Keinem Mafiti war es gelungen, in die Reihen der Unsrigen einzudringen. Sie ergriffen shließlich wilde Flucht und müßen cinen Verlust von mindestens 200 Mann gehabt haben; die Zahl der Angreifer wird auf etwa 3000 bis 5000 geschäßt. Lieutenant Johannes lobt in seinem Bericht die Ruhe und Entschlossenheit des Unteroffiziers Weinberger, und ebenso hätten die übrigen Chargen sowie die alten Sudanesen über- haupt ihre Pfliht in größtem Maße erfüllt; die neuen Sudanesen hätten sich aber nicht besonders ausgezeihnet, viel- leiht weil sie ihre Waffe noch nicht genau kennen.

Oesterreich - Ungarn.

Morgen tritt der Reichsr ath zusammen. Unter den Geseß- entwürfen, die ihm vorgelegt werden silén, werden sich dem Wiener ei zufolge zwei Vorlagen befinden, in denen der Handels-

inister um die Ermächtigung zur Verlängerung der bis- herigen Handelsconvention mit Serbien sowie um Verlängerung des derzeitigen Provisoriums mit Spanien bittet. Ferner wird dem Reichsrath demnächst ein Geseß- entwurf über die Verstaatlihung des Telephonwesens zugehen. Auch durch Arbeiten im Jnieresse der Social- gese ßgebung wird der Reichsrath in Anspruh ge- nommen werden, da der Handels - Minister beabsichtigt, den Gesehentwurf über die Regelung der Aus- verk äufe einzubringen; die bereits in der Verhand- lung durch einen uéshuß stehende Vorlage über die Einigungsämter, die corporative Vertretung der Arbeiter 2c., wird gleichfalls von dem Plenum schon in den U Wochen der Sessionsperiode in Berathung gezogen werden.

_ Vorgestern fand, wie den Wiener Blättern aus Buda- pest gemeldet wird, daselbst ein ungarischer Minister- rath statt. Die von diesem gefaßten Beschlüsse sind indessen der Conferenz der liberalen Partei des ungarischen Unter- hauses niht mitgetheilt worden, und zwar deshalb, weil die Versammlung der liberalen Abgeordneten nicht vollzählig war und die Negierun Werth darauf legt, daß die Partei bei e Anlässen vollständig vertreten sei. Der Minister-Präsident Graf Szapary erklärte, daß die Regie- rung demnächst der Partei von ihren Vereinbarungen in Betreff der kirhenpolitishen Fragen Mittheilung machen werde. Die nähste Parteiconferenz soll bald stattfinden.

Die Bilanz der ungarischen Staatskassen im dritten Quartal des Jahres 1892 stellt sich um 408 397,93 Fl. ungünstiger als diejenige im gleihen Quartal des Jahres 1891.

Das Unterhaus beshloß in seiner gestrigen Sißung, der Verdienste des verstorbenen Abgeordneten Jranyi im Protokoll Erwähnung zu thun, einen Kranz auf der Bahre niederlegen zu lassen und die Kosten für die Be- stattung in Budapest zu übernehmen. Am Tage der Beiseßzung wird das Haus keine Sißung ubhalten. E

__ In der gestrigen Sißung des Finanzausschus}es er- klärte der Finanz-Minister Dr. Wekerle, die Prägung von Goldmünzen sei im Gange, die Prägung von Silber- münzen beginne in diesem Monat, und auch mit der Prägung von Bronzemünzen werde alsbald begonnen werden. Betreffs der Conversion wünschte der Minister, daß gleih bei Beginn der Operation so erhebliche Ersparungen erzielt würden, daß hierdurch auch die Valuta-Regulirung beschleunigt werde.

Großbritannien und JFrland.

Eine gestern erschienene Extra-Ausgabè der „London Gazette“ enthält die Anordnung einer zweiwöchhigen Hof- trauer für die verstorbene Königin - Wittwe von Württemberg.

Bei einer vor einigen Tagen abgehaltenen Comité-Sißung der Landwirthschaftlihen Kammern wurde ein Bericht des Geschäftsausshusses einstimmig angenommen, worin der Wunsch der vereinigten Kammern, eine nationale En liche Conferenz abzuhalten, hervorgehoben wird. Nach einer kurzen Discussion beichloß das Comité die Einberufung einer solchen Conferenz, die am 7. Dezember im Smithfield Club tagen soll. Aus einem sodann zur Verlesung gelangten Bericht des Comités für Viehkrankheiten wurde auf die erfolgreiche Unterdrückung der Lungenscuche, durch firicte Anwendung des Geseßes von 1890, hingewiesen.“ Das Doppel- währungs - Comité drücckte die Hoffnung aus, daß man den Einfluß Englands aufbieten werde, um eine zufriedenstellende Regelung durch internationale Uebereinstim- mung herbeizuführen: So lange die gegenwärtigen Währungs- geseße fortdauerten, sei eine Besserung in der Landwirthschaft und Hebung des Handels nicht zu erwarten. Man sche daher mit Spannung dem Resultat der Brüsseler Conferenz ent- gegen, von der man si einen prafktishen Erfolg verspreche.

Ein sehr erfolgreicher Versuch mit den von der ameri- kanischen Regierung - für alle Kriegsschiffe adoptirten, unter dem Namen „High-carbon Nickel Harveyized“ bekannten neuen P tten ist an Bord des Kriegsschiffs „Nettle“ in

ortsmouth vorgenommen worden. an ließ auf die Platte fünf Schüsse aus einem 6 Zoll-Hinterlader abgeben, dessen Ladung aus Pfund von E. X. E. Pulver bestand ; das Gewicht des Geschosses betrug 100 Pfund und die Schießgeschwindigkeit 1975 Fuß per Secunde. Der Erfolg war, wie die „A. C.“ berichtet, ein geradezu ver- blüffender. Die Platte, die 6 bei 8 Fuß maß und 101/2 Zoll dick war, widerstand den Angriffen in einer solchen Weise, daß sie auch niht einen einzigen Sprung aufzuweisen hatte. Weitere Versuche mit dünneren, Platten derselben Construction sollen demnächst angestellt werden.

Frankreich.

Die französishe Gesandtschaft an den Sultan von Marokko ist nah Tanger zurückgekehrt. Wie „W. T. B.“ meldet, umfaßt das von dem Grafen d’Aubigny abgeschlossene Handelsübereinkommen zahlreiche Zollermäßigungen für die Einfuhr französisher Waaren und gestattet die Ausfuhr verschiedener marokkanisher Erzeugnisse, die bisher nicht ausgeführt werden durften. Der Vertrag soll am 31. Dezember d. J. in Kraft treten. ;

Den Abendblättern zufolge dürfte Oberst D odds infolge der nothwendigen Verproviantirung der Truppen, und um den leßteren einige Rasttage zu gönnen, erst am! November weiter vormarschiren. Nachrichten über die Einnahme Abomeys seien frühestens am 11. November zu erwarten. Wie die Blätter weiter berichten, hätten die Truppen der Dahomeyer in den leßten Gefehten außer über Geschüße auch über Mitrailleusen verfügt.

Der Begleiter des im vorigen Jahre auf einer Reise in Afrika verunglückten Lieutenants Quiquérez , Lieutenant Segonzac, wird in den nähsten Tagen vor ein mili- tärishes Untersuchungsgericht gestellt werden, weil er zuerst Fieber und später Selbstmord als Todesursache Quiquérez's angab.

- Meldungen aus Tunis zufolge is der dortige französische Genecral-NResident Massicault nicht imbédéuttidi erkrankt.

Rußland und Polen.

Jn Anwesenheit des Kaisers und der Kaiserin fand gestern in St. Petersburg die feierlihe Kiellegung zu einem neuen Panzerkriegs\hiffe und der Stapellauf des mähtigen (in der gestrigen Nummer d. Bl. näher beschriebenen) Panzer- freuzers „Rjurik“ stat. Dem vom schönsten Wetter be- qünstigten Schauspiele wohnte eine große Menschenmenge bei.

Wie verlautet, hätte das Finanz-Ministerium eine Vorlage wegen Erhöhung der Stempelsteuer um 25 Proc. eingebracht.

Ftalien.

___ Nunmehr hat auch der Minister-Präsident Giolitti in der gegenwärtigen Wahlbewegung das Wort ergriffen. Bei einem gestern in Rom, im Palast der schönen Künste, ihm zu Ehren veranstalteten Festmahl trat Herr Giolitti nah dem Bericht des „W. T. B.“ für den Finanzplan des Mi- nisteruums ein und erklärte, das Ministerium wolle den leßten Rest des Budget-Deficits beseitigen. Wenn die ministeriellen Vorschläge angenommen würden, so werde ein vollfommenes Gleichgewicht im Budget erreicht werden. Von der auswärtigen Politik werde er nicht sprechen, nachdem der Minister des Auswärtigen Brin bereits den festen Willen Jtaliens kundgegeben habe, den Bündnissen treu zu bleiben und durh Thatsachen zu beweisen, daß diese Bündnisse ganz allein die Sicherung des Friedens bezweckten, und nachdem Brin dem festen ishluß der Regierung Ausdruck gegeben habe, einerseits darüber zu wachen, daß der legitime Einfluß Jtaliens nicht vermindert werde, andererseits aber die freundschaftlichen Beziehungen zu allen Staaten zu pflegen. Die Vereinigung von Vertretern fast aller civilisirten Völkerschaften in Genua habe Jtalien die Gewißheit gewährt, daß es von allen als eine Bürgschaft des Friedens betrachtet werde. Jndem das Mumisterium dem augenblicklih überall in Geltung stehenden Schußzollsystem widerstehe, werde es bestrebt sein, die internationalen Handelsbeziehungen u verbessern, den italienischen Srgeug es neue Ab- aßgebiete zu eröffnen und die Hande sflotte zu heben.

ußerdem werde die A ihre Kräfte der Affsanirung der römischen Cainpagna widmen. Er glaube, daß die socialen Fragen vor allem dazu führen würden, die Parteien scharf von einander zu scheiden. arteien werde es immer geben, da die Tendenz vorwärts zu schreiten oder andererseits das Bestehende zu erhalten den Menschen angeboren sei. Gegen- über Rudini erklärte Giolitti, der Vorschlag, die Parteien in Monarchisten und Republikaner zu scheiden, cntsprehe nicht den thatsählihen Verhältnissen in Jtalien, wo es nur ganz vereinzelte Republikaner gebe. Die ernstesten und fruchtbarsten Meinungskämpfe fänden zwischen Parteien statt, die in ple bee Weise der Monarchie ergeben und überzeugt seien, daß diese die sicherste Bürgschaft für die Einigkeit, Unabhängigkeit und Freiheit des Vaterlandes sei.

® *

f

Spanien-

ustand proclamirt worden.

Luxemburg.

Schloß Walferdingen begeben. : Der Staats-Minister Dr. Eyschen hat,

Belgien,

Revision der Verfassung hat, einer

gebungen zu veranstalten. Rumänien.

Regierung mitgetheilt worden.

Regierung gegeben wurde,

vorerst daran erinnert, daß es sich

vershiedene Legate angeordnet, darunter eines oder entfernteren Grades.

Vermögens wurde von Evangeli

Zappa das Eigenthumsrecht an

Ministerium des Aeußeren in Vertretung und tm

Präjudiz bilden, noch die Anerkennung einer damals

eristirenden Rechtslage involviren.

genuß ausübte, ohne irgendwie gestört zu werden.

lasse des Evangeli Zappa zustehe, acut zu

Zappa's (Irrsinn 2c.) angefochten wird, und einzelne der unn Damit wird eines der Argumente der griechischen

einzelnen Legate, ift

bereits früher bestanden habe, indem man zwis

werben zu fönnen. Es substituirt sih daher der gri

dur dasselbe ins Leben gerufen erscheint, und um seine durhzuseßen, will er die Grundgeseße eines Landes in beweglihen Sachen umstürzen, verweigerung, welche er zum S die feine eigenen Unterthanen

Zwei Fragen werfen sich fomit in 1) Welches Gericht i} berufen, in Ansehung der

2) Kann _eine fremde juristische Güter besißen oder erwerben ? iese zweite Frage um die erste, die aber niht s{chwer zu entf eristirt, in dem hierüber eine Controverse besteht. gebungen sind es nämli die Gerichte desjenigen die Immobilien befinden, welche allein zur Entf e, sind, und deshalb is auch im vorliegenden Fall kein P

Infolge der Absage des Hofes, nah Granada zu fommen, haben dort vorgestern Abend Straßentümulte stattgefunden. Die Triumphbogen und die Königliche Tribüne wurden mit Steinen beworfen und unter dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ in Brand gesteckt. Berittene Gendarmerie zerstreute die an der Kundgebung betheiligten Personen, wobei einige Ver- wundungen vorkamen und mehrere Verhaftungen vorgenommen wurden, «Nach weiteren aus Granada in Madrid eingetroffenen Nachrichten ist jeßt die Nuhe wiederhergestellt. Der dortige Präfect ist seines Postens enthoben und der Belagerungs- ] Die Minister haben ihre beab- \ihtigte Reise nah Granada aufgegeben. Der Präfect von Madrid hat seine Entlassung eingereicht. +5

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern Mittag in Luxemburg eingetroffen und hat fi sofort nah

wie die „Lurb. Zig.“ meldet, die Abgeordneten benachrichtigt, daß die De- putirtenkammer am 8. d. M., um 3 Uhr Nachmittags, zu ihrer ordentlichen Tagung zusammentriit, und daß die Session durch den Staats-Minister, im Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, eröffnet werden wird.

Die Commission der Deputirtenkammer für die T Meldung des „W. T. B.“ zufolge, nah Ablehnung der von den Deputirten Janson und Feron neuerdings gestellten Abänderungsanträge mit 13 gegen 5 Stimmen das an das Jnnehaben einer Wohnung geknüpfte Wahlsy stem angenommen.

Der Bund der Arbeiterpartei hat beshlossen, bis pit nächsten Dienstag, dem Tage der Kammereröffnung, mög- lichst zahlreiche Versammlungen abzuhalten und am Dienstag selbst, bei der Fahrt des Königs zur Kammereröffnung, Kund-

__In Bezug auf die Zappa-Angelegenheit ist in der gestrigen Nummer d. Bl. der Standpunkt der griechischen ec 1 t n. Jetzt hat auch die rumä- nische Regierung ihre Ansicht darüber kundgegeben , welche nah der Mittheilung der „Nat.-Ztg.“ wie folgt lautet:

Die rumänische Regierung hat der Erbschafts}ache Zappa keine große Bedeutung beigelegt und aus diefem Grunde niht daran ge- dacht, vor der unerwarteten Wendung, die ihr durch die griechische t rde, den Thatbestarid derselben festzustellen oder diesbezüglihe Aufklärungen zu geben. Jeßt aber tritt. diese Nothwendigkeit ein, um die einseitige griehische Darlegung des Sachverhalts richtig zu stellen und der öffentlihen Meinung das Substrat für eine unbefangene Beurtheilung zu geben. Es sei daher Ti r um ein Testament handelt, von dessen Bestimmungen einjze gültig, andere hingegen augensceinlich binfällig waren. Der Erblasser Evangeli Zappa hatte in demselben hied : 1 zu Gunsten der rumänishen Akademie, andere zu Gunsten von Verwandten näheren Der Fruchtgenuß des erübrigenden C appa feinem Neffen Conft Zappa vermacht. Insolange der Fruchtnießer lebte, hatte der rumä- nishe Staat feine Veranlassung, zu untersuhen, ob Evangeli ppa cht seinem Immobiliar-Ver- mögen irgend Jemandem redtmäßig zugewendet hatte, denn die Ver- handlung hierüber konnte ers nach dem Tode des Nuznießers in Fluß gerathen. Die Thatsache, daß die rumänische Regierung zu ver- schiedenen Malen Handlungen vornahm, die als Anerkennung, nicht der Gültigkeit des Testaments, sondern der damaligen factischen Sah- lage betrcchtet werden konnten, beispielsweise, daß das rumänische s Namen der Akademie in Bukarest bei der Einziehung der leßterer von Zappa legirten Rente thätig war ein Umstand, auf den sich heute die riehishe Regierung beruft konnte weder für die Zukunft ein

tantin

noch nit

handlungen von Staat zu Staat oder für ein Schiedsgerid

de t Die Frage nach der Gültigkeit der Verfügungen des Evangeli Zappa in Bezug auf das Eigenthum an seinem Nachlasse blieb daher nothgedrungenerweise eine ofene, während Constantin Zappa den ihm geseßlich vermachten Frucht- : Erst nach seinem Tode begann die Frage, wem das Eigenthumsrecht an dem Nach- D É werden. Die rumänishen Gerichte wurden mit Gesuhen um Inbesißseßung ange- gangen: 1) seitens der griechischen Regierung, die jene Vermächt- nisse beanspruht, welhe_ der „Olympischen Commission“ hinterlafen worden, 2) seitens der Seitenverwandten des Evangeli Zappa, welche die Rechtégültigkeit des Testaments bestreiten. Andererseits intervenirt die rumänische Regierung, um ibre Rechte für den Fall zu wahren, daß die Verlassenschaft für den Fall, daß die angeblichen geseßlichen Erben nicht in der Lage wären, ihre Verwandtschaftsverbältnisse nach- zuweisen, herrenlos würde. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß das Testament niht wegen bestandener Cme Se Evangeli so da ein Zusammenhang eil en den verschiedenen Vermächtnissen besteht elben gültig, die anderen unwirksam fein können.

Ver Regierung hin- fällig. Ganz unabhängig von der Frage der Rechtsgültigkeit der t aber auch die Intervention der griechischen Regierung an si nicht gerechtfertigt, denn der Ecblasser spricht nir- gends von dieser, sondern immer nur von der „Olympischen Commission“, einer juristishen Person, die ihre Entstehung lediglih der Verfügung. Evangeli Zappa's verdankt. Wohl ist es richtig, daß Versuche unter- nommen worden sind, um festzustellen, daß die eme Com S n ihr un vom König Otto gegründeten Institution zur Beförderung der JIn- dustrie einen Zusammenhang finden wollte, aber es ist niht ge- lungen, dies zu erweisen; man hat es somit hier mit einer Stiftung zu thun, die von einem Fremden zu Gunsten einer fremden schaft in einem Staate errihtet wurde, in dem analoge Corpora- tionen der staatlihen Ermächtigung bedürfen, um Ei uen, e if aa einer juristishen erion, die allein im Testament bezeichnet und

innerer

einer

Körper-

Ansprüche

ur{zu _in Bezug auf die Güter der Todten Hand und auf die Rechtsverhältnisse der un- anz abgesehen von der Rechts- den dritter betheiligter Perfonen, ind, herbeizuführen fi Ñ dieser Streitfrage auf: unbeweglichen Güter des Nachlasses Evangeli Zappa's ein Urtheil zu fällen? und erson in einem anderen Staate b 11 hat jedes nur ein subsidiäres Interesse, denn für den Augenblick handelt es si heiden ift, da kein Land n allen Geseßz- Landes, in dem

bemüht

nur

compet

für Vers-

t.