1892 / 264 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Erörterungen Siebert der Verfasser in drei Abschnitte: 1) „Heer und Staatëwohbl*“, 2) „Die Not wendigkeit der Heeres- verstärkung“, 3) „Die Heeresverstärkung und die Militärvorlage“. Im ersten Abschnitt giebt der Verfasser einen bistorishen Nücckblick auf die militärishen Leistungen Deutschlands und Brandenburg-Preußens in der S EUgezet mit ibren Folgen und eine vergleichende Uebersicht der Militärlasten in den fünf europäischen Großmächten des Continents, um zu beweisen, daß Deutschland in dieser Beziehung erheblih günstiger steht als die Thogen Staaten und noch lange nicht an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angekommen ist, daß aber alle persönlichen und politischen estrebungen dem einen Gedanken untergeordnet werden müssen, unter allen Umständen und mit allen Kräften die nationale Existenz des Staats sicher zu stellen. Er be- trachtet es als einen Vorzug der Vorlage, daß sie niht stückweise mit Heeresverstärkungen vorzugehen beabsihtigt, sondern eine Neuordnung der Webhrkraft auf breiter und dauernder Grundlage im Auge hat, die auf abfebbare Zeit Sicherheit bietet für den endliden Abschluß mili- tärisher Neuerungen und finanzieller Opfer. Gerade das Verhalten Deutschlands zur Wehrfrage in früherer Zeit sei der shlagendste Be- weis für die Nothwendigkeit der jeßigen Vorlage. So oft Deutsch- land sih gescheut habe, Opfer dafür zu bringen, sei es ohnmächtig und wehrlos gewesen, und {ließli fei das alte Deutsche Reich an seiner Wehrlosigkeit zu Grunde gegangen, während Brandenburg-Preußen durch die von feinen Fürsten gepflegte Wehrhaftigkeit groß geworden sei. Das Maß der militärishen Leistungen müsse fih danach rihten, was die möglihen Gegner zu leisten im stande seien. Während in Frankrei 1,4 %/9 der Bevölkerung im stehenden Heere diene und dort auf den Kopf der Bevölkerung 14 Æ für Heeres- ¿wecke aufgewendet würden, dienten in Deutschland nur 0,98 %/9 im Heere, und die Kosten für das Heer betrügen 9 auf den Kopf. In Deutschland stellt sih für die lezten drei Jahre das Verhältniß der Heeresauëgaben zu den gesammten Staatseinnahmen wie 1 : 6,7, in Frankreih wie 1:46, in Rußland wie 1: 4,2, in Oesterreich- Ungarn wie 1:6,8, in Italien wie 1:7,07. Auch nach der jeßt ge- forderten Steigerung der Ausgaben für das Heer würde die um 11 c für den Kopf der Bevölkerung wachsende Steuerlast noch nit an- näbernd das Maß der Belastung in Frankreich erreichen, das außerdem jährli ungefähr 600 Mill. Francs, also mehr als das ganze deutsche Militärbudget betrage, an Zinsen für Kapitalbelastung Aitsbringen müsse, die aus dem Kriege 1870/71 berrühre. Um zu zeigen, wie un- angebracht eine übertriebene Sparsamkeit bei den Ausgaben für das Heer sein könne, erinnert der Verfasser daran, daß Preußen, abgesehen von dem Elend des Besiegten, am Anfang dieses Jahrhunderts einen nach- weisbaren volfswirthiaftlihen Schaden von 1500 Millionen Mark, d. h. nah beutigen Verhältnissen etwa 15 Milliarden, erlitten babe. Weiter wird ausgeführt, daß die Militärvorlage aus der Ueberzeugung entstanden fei, daß fie unumgänglih nothwendig ist, um das Ziel der deutschen Politik, die Erhaltung des Friedens, zu sichern; daß eine nit auf ein starkes Heer gestütte Politik, hinter der nit der klar ertennbare Wille der Nation \tebe, militärisch ftark bleiben zu wollen, des wirksamften Mittels dem Auslande gegenüber entbehre.

Im zweiten Abschnitt sucht der Verfasser „Die Noth- wendigkeit der Heeresverstärfung“ nachzuweisen. Er stellt an die Spiße seiner Erörterungen den Saß: „Deutschland darf in einem künftigen Kriege nicht ges{lagen werden.“ Deutschland, das zwei Jahrhunderte hindurch so entseßlih wie kein anderes Land unter den Drangsalen des Krieges gelitten habe, nicht nur weil es mili- tärisch s{wach gewesen sei, sondern auch weil es geographbisch un- günstig liege, müsse jeßt den leßten Mann und den leßten Pfennig einfeßen, um au nur die Möglichkeit eines solchen Unglücks zu ver- bindern; es müsse seiner Webrkraft die Organisation, Stärke und Sclagfertigkeit geben, die bei cinem neu ausbrechenden Kriege, dessen Möglichkeit näher rücke, je länger die Friedenéperiode dauere, den Erfolg verbürgten. In einem aufgezwungenen Kriege müsse es dem deutschen Heere möglich sein, wie 1870/71 mit wuhtigen Schlägen den Friedensstörer angriffsweise niederzuschlagen. Der beste Friedens- {ut liege darin, wenn die militärishe Ueberlegenbeit eine Krieg- führung gestatte, die Sicherheit, Kühnheit und Kraft und damit s{on den halben Sieg in si trage. Das Heer, welches wegen numerischer Schwäche oder wegen Mängel der Organisation oder wegen geringeren Werths der Truppe und der Führer genöthigt is, in Geduld den Angriff des Gegners abzuwarten, um sih dann zu vertheidigen, sei, wie die Geschichte aller Zeiten, am deutlihsten aber die der leizten von Deutschland geführten Kriege lehre, {hon zur Hälfte geschlagen. Bei einer Gegenüberstellung der Friedensstärken der fünf Großmächte kommt der Verfasser zu dem Ergebniß, daß Deutschland hinter Frankreich um 70 Infanterie-Bataillone und 46 Batterien, d. b. um die Stärke dreier Armee-Corps, und bei Abrechnung von 20 Bataillonen des XIX. Armee-Corps um zwei Armee-Corps zurüstebt, während es bei Beginn des Krieges 1870 Frankreich um 104 Bataillone und 400 Geschüße überlegen war. Rußland gegen- über beträgt der Untershied zu Ungunsten Deutschlands bei der Infanterie 564 Bataillone. Dabei müsse in Betracht gezogen werden, daß die Zahlen für Deutshland noch ungünstiger seien, weil unter den eingerechneten Mannschaften sich in Deutschland eine große Anzahl von Ersaß-Reservisten befände, die nur wenige Monate oder gar nur Wochen militärisch ausgebildet seien, wogegen Frankfreich und Rußland nur Mannschaften hätten von längerer, mindestens einjähriger Dienstzeit, sodaß also auch in der Qualität des Heeres beide Mächte dem' Deut|chen Reiche zur Zeit überlegen erschienen. Ferner fei zu be- achten, daß Deutschland auf dem Kriegéfuß 276 Geschüße weniger babe als Frankreich, 636 Gesdüße weniger als Rußland, daß selbst die vereinigte Artilleriemaht des Dreibundes hinter Frankreih und Rußland zusammen um 480 Geschüße zurübleibe. Au die Aufstellung von Reservebatterien sei in Frankreich leihter als in Deutschland, weil es gegen 1000 bespannte Munitionswagen und 8000 ausgebildete Feld- artilleristen mehr besiße als Deutschland. Rußland Neben im Frieden 77 200 Feldartilleristen und 33 800 Pferde, Frankreich 54 100 Mann und 34000 Pferde, Deutschland aber - nur 46400 Mann und 25 800 Pferde zur Verfügung. Der gesammte Dreibund hat 53 700 Mann und 19000 Pferde weniger als die beiden anderen Reiche zusammengenommen. Die Ueberlegenheit der Feldartillerien Franfreihs und Rußlands läßt sich dadurh im Kriegsfall ohne Schwierigkeit auf 1700 bis 1800 Geschüße fteigern, von denen

Abzug von 300 bis 400Geschüßen für Nussish-Asien und Französish- Afrika noch immer eine der Gesammtzahl der deutschen Feldarmee von 1870 fast glei fommende Ueberlegenbeit bleibt. Auf dem Gebiete des Geshüßwesens, der artilleristiihen Auébildung und der Verwen- dung der Artillerie auf dem Schlachtfelde bestehen aber keine nennens- werthen Unterschiede mehr, sodaß die wirklihe Ueberlegenheit bei den Mächten liegen wird, die mit der größeren Zahl von Geschüßen auf- zutreten im stande sind. Der Verfasser {ließt diesen nitt, nachdem er nachzuweisen gesucht bat, daß eine moralishe Ueberlegen- beit der Truppen, befsere Organisation und befseres Eisenbahnnetz

egenwärtig niht mehr angenommen werden fönnen, eine bessere höhere SSbruni wohl zu erboffen, aber niht mit Sicherheit zu erwarten sei, mit den Worten: „Die Folgen der Möglichkeit eines Krieges nah zwei Seiten fübren ängesich s der militärischen Sachlage nothgedrungen dabin, unsere Wehrkraft zu verstärken, der Zahl und der Organisation nah. Das will und soll die Militärvorlage bezwecken. Die Vorlage ist deshalb au nicht entstanden, weil es nur wünschenswerth gewesen wäre, unsere militärisden Machtmittel ansehnlih zu erhöhen, fondern weil es den Verbältnissen nah, die zu ändern nit in Deutschlands Macht steht, unbedingt nothwendig ist.“

Im dritten Abschnitt „Die Heeresverstärkung und die Militärvorlage" betoct der Se zunächst, die Ausführung des Scharnhorst’schen Gedankens Ausnußung der gesammten

ehrfraft bei vollständiger Beibehaltung der bewährten Organi- sation mit dreijähriger Dienstpflicht sei in weiser Selbstbeschränkung und in Berücksichtigung der volkswirthshaftlihen Interessen von den verbündeten Regierungen aufgegeben, weil ihre Dur(hführung an ein- maligen Ausgaben ungefähr doppelt so viel beansprucht haben würde wie die jeßige Militärvorlage, ohne in militäris Wirkung ihr glei zu kommen; bei Aufwendung derselben Mittel aber würde die angestrebte Verjüngung des Heeres und die möglichste Auënutzung der

s

efammten Wehrkraft nicht zu erreichen sein. Nur bei voller [lusnußung der Wehrkraft sei es möglich zu machen, die jüngeren Wehrmänner die Hauptlast des Kriegsdienstes zu tragen hätten, was nicht nur eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, sondern auch der militärishen Nüß- lichkeit sei. Frankrei könne seine ganze Feldarmee im Kriegsfalle von Hause aus auf 38 bis 40 Armee-Corps mit gedienten Mann- schaften bringen, die nit älter seien als 32 Jahre, weil es jährli 45 000 Rekruten mehr einstelle als Deutschland, obgleich es zehn Millionen Einwohner weniger zähle. Ebenso sei es in Rußland. Da bei der jeßigen Friedenestärfe in Deutschland 60 000 Mann der ver- fügbaren Militärtauglichen überzählig blieben, diese ganze Zahl aber bei der jeßigen Organisation einzustellen unmögli sei, weil die Friedensftärfe damit eine Höbe „erreihen müßte, deren Lasten auf die Dauer bedenklich erscheinen würden, so sei nur der Auêëweg übrig geblieben, die Friedensstärke durch eine gleih- zeitige reichlide Vermehrung der NRefkrutenzahl, unter Ver- kürzung der activen Dienstzeit, zu erhöhen. Um dies zu ermöglichen, sei aber eine bedeutende Vermehrung des Ausbildungspersonals noth- wendig, und um die Qualität der Truppen auf der jeßigen Höhe zu erbalten, die Schaffung von vierten Bataillonen, die durch Ueber- nahme der Auébildungéarbeit die anderen Bataillone entlasten und O dazu dienen sollten, die recht fühlbare Lücke der deutschen ebrverfafsung, den Mangel von Reserveformationen als Kern für die unbediagt nöthigen Neuformationen im Kriege auszufüllen. Wie weit Deutschland darin zurücstehe, will der Verfasser s die Angabe beweisen, daß Rußland {hon vom nädsten Jahre a 148 Referve- oder Cadre-Bataillone haben werde, die an Kopfstärke sieben deutsden Armee-Corps auf dem Friedensfuß gleich kämen. Die Erböbung der Kopfstärken der Bataillone mit niedrigem Etat auf 600 Köpfe werde für nothwendig gehalten, weil eine Vermehrung der Capitulanten infolge der vermehrten Ausbildungslast erforderlich sei. Am Ende seiner Arbeit sagt der Verfasser: „Die Militärvorlage geht von großen Gesichtépunkten aus. Aber nur unter folchen läßt ih Ersprießliches leisten und Erfolgsicherndes erzielen. Sie ist vielleicht in Einzelheiten verbesserungsfähig, wie alles Menschenwerk, aber sie weist ganz gewiß den einzig richtigen Weg, auf dem Deutschland zu einer Verstärkung feiner Wehrmacht gelangen fann, die einerseits dem Volke nicht zu große Lasten aufbürdet, andererseits die Wehrkraft des Reichs in einem Umfang der Zahl wie der Organisation nah stärft, der auf andere Weise nit zu erreichen ist.“

Militärisches.

__ Geschichte des 1. Garde - Dragoner - Regiments Königin von Großbritannien und Frland, zusammengestellt bon H. von Rohr, Major a. D., vormals Rittmeister und Escadron-Chef im Regiment. Kleine Ausgabe. Zweite vermekbrte Auflage. Berlin 1892. Verlag von Friedri Luckhardt. (Preis 2 46) Die im Jahre 1880 erschienene erste Auflage der größeren Ausgabe der Geschichte dieses am 21. Februar 1815 errichteten, durch feine beldenmüthigen Kriegsthaten shon aus dem Feldzuge des Errichtungs- jabres bekannten, aus dem leßten Kriege von 1870/71 aber wegen seines Todeëritts bei Mars la Tour mit ganz befonderem Ruhm hervorgegangenen Regiments, ist seiner Zeit an dieser Stelle einer eingehenden, ihreVorzüge hervorhebendenBesprechung unterzogen worden. Da die große Ausgabe ihres Umfanges und ibrer Ausstattung wegen zu theuer war, um auch Ünbemittelten zugänglih zu sein, ist im Jahre 1886 die Bearbeitung der Geschichte in einer kleineren Aus- ge Tee und gleichzeitig, auf Veranlassung des damaligen

egimenté-Commandeurs, Oberst-Lieutenants von und zu Schacbten, die Gründung eines Mars la Tour-Fonds beschlossen, um die Mittel zu beschaffen, jedem der zur Entlaffung kommenden Dragoner ein Buch dieser Ausgabe mit in die Heimath zu geben. Die jeßt in zweiter Auflage vorliegende kleinere Ausgabe, die bei vortrefflicher Auë- stattung mit mehreren gut ausgeführten Abbildungen, an der Svite mit demwoblgetroffenenBildniß Seiner Majestät des Kaisers, geziert ist, ent- hâlt die seit dem Jahre 1880 bis jeßt fortgeführte Geschichtemit der für das Regiment bedeutungévollen, am 2. August 1889 verfügten Ernennung Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland zum Chef des Regiments und bringt im Wortlaut die entsprechende Aller- höchste Cabinetsordre; sowie die aus diesem Anlaß in demselben Fahre am Getenktage der Schlacht von Mars la Tour von Seiner Majestät d-m Kaiser an das Offizier-Corps des Regiments gerichteten An- sprache. Die Mitzabe des Buchs an die alten Dragoner bei ihrer Entlaffung wird sicherlich, die Hoffnung des Verfassers erfüllend, eine Aufmunterung für sie fein, aub na der Dienstzeit brave Männer zu bleiben und in ihrem heimathlichen Wirkungékreise einen fönigstreuen Sinn zu pflegen.

Eintheilung undStandorte des Deutschen Heeres und der Kaiserlihen Marine. Sechsundzwanzigster Jahrgang (dritte Ausgabe). Berlin 1892. Verlag von A. Bath, Mohren- straße 12. Preis 1. Dieses prafktishe und übersihtlih geordnete Na@dschlagebuch, das sih schon seit langen Jabren bei Commando- Behörden und in Bureaus, die mit Militärbehörden amtlich zu verkehren haben, trefflich bewährt hat, ist jeßt, bis zum 1. Oktober berihtigt, von neuem herausgegeben.

Gesetze, Verordnungen 2.

Kr. Das Krankenversicherungsgeseß, herausgegeben von M. Hallbauer, Kgl. sächsishem Landgerichts-Director. Leipzig 1892. Albert Berger (Serig’she Buchhandlung). 8. S. 236. Cart. 2,90 Æ, bros. 2,25 Æ Zweckmäßig sind stets die in Bezug ge- nommenen Gefeße in den Anmerkungen abgedruckt, sodaß das Gesetz ohne Zubilfenahme anderer Bücher vollständig vorliegt. Beachtens- werth ist ferner der Anhang S. 209, in welchem für die einzelnen Gliedstaaten die Gemeindebehörden, Aufsichtsbehörden, höhere Ver- waltungSbehörden, Centralbehörden, weitere Communalverbände ver- zeichnet sind. Die äußere Ausstattung ist zweckmäßig.

E Seele, betreffend die Erhebung der Reihs- stempelabgaben, vom 1. Juli 1881/29. Juni 1885, erläutert von Schlag, Geheimem erpedirenden Secretär im Reichs. Schatzamt. Berlin, 1892, Siemenroth u. Worms. 8. S. 99. K 2,50. Unter sorgfältiger Benußung der Motive des Gesetzes, der Bundes- rathsbes{lüsse, Entscheidungen der Landes-Finanzbehörden und nament- li der Rechtsprehung und anderweiten Literatur hat Verfasser ein brauchbares übersihtlihes Handbuch hergestellt. Ein ABC-Register macht den Abfluß.

__ Neqchts- und Staatswissenschaft.

_— Die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich unter Gegenüberstellung der ersten Lesung. Im Auftrage des Vorstandes des Deutschen Antwalt-Vereins dargestellt und aus den Protokollen der zweiten Lesung erläutert von Justiz-Rath Dr. Reaß, Rechtsanwalt zu Gießen, Mitglied des Vereinsvorstandes. (Berlin 1892, Carl Hey- manns Verlag.) Erstes Heft. Preis 2 Das Werk bezweckt durch eine Gegenüberstellung beider Lesungen, ein klares Bild vom Verhältniß beider zu einander zu sowie die Aenderungen erkennen zu lassen, die der zweite Entwurf nah Inhalt und Form aufzuweisen hat. Im allgemeinen beschränkt sih die Arbeit auf eine Gegenüberstellung nur da, wo nach der Ueberzeugung des Bearbeiters eine Benclntiing der neuen und dem ersten Entwurf widersprehenden Saßungen des zweiten Entwurfs zu deren Verständniß erforderlih oder wünschenswerth erschien, wurden die entscheidenden Gründe der Commission nah Inhalt der Protokolle in angemessener Beschränkung angeführt.

Der Wechselprotest. _Systematishe Darstellung des in Deutschland geltenden Wechselprotestrechts. Für Wechselinteressenten und Protestbeamte bearbeitet von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. Berlin 1892, Siemenroth u. Worms. 8, 207 S. S. 23 ê 10 ist die Haftpflicht der Protestbeamten dargestellt ; wenn vielfa deren Thätigkeit nur eine botenmäßige und beurkundende ist, fo seßen do viele Fälle eine genaue Kenntniß des Wechselrechts voraus. Ein Fehler im Protest nimmt demselben seine Bedeutung und entzieht sonst erhaltene Rehtsanfyrüche. Für den Verlust wird der Protestbeamte haftbar gemacht. Das stellt § 10 dar und mabnt damit an, alle Hilfsmittel zu benußen, um nicht den Protestanten und den

geben, *

otestbeamten in Schaden zu seßen. Die vorliegende fleißige Arbei fa das reichhaltige Materici unter genauer Ansührun der Quelle gesichtet und ein empfehlenswerthes Hilfsbuch, hergestellt. Die For- mulare beschränken \sich zweckmäßig auf othwendige und haben überflüssige Redensarten beseitigt. Sol, Bücher, welche sofort in Benußung genommen werden, sollten na englishem Brauch nur ge- bunden zur Versendung kommen. (Geh. 4,50 Æ Geb. 5 4) Erwünsht wäre bei einer zweiten Auflage eine kurze Uecbersiht der elorim in ga, Belgien, Frankrei, Schweiz, Jtalien. MEnE wird bis dahin au die russische Wechselordnung ver- ein.

Kr. Strafgeseßbuch für das Deutshe Reih. Mit Commentar von Dr. n Rudorff. Vierte mit besonderer Nücksicht der Praris des Reichsgerichts neu bearbeitete Auflage. Heraus egeben von M. Stenglein, Reichsgerihts-Rath. Berlin 1892, I. Gutten- tag. 8. 809 S. Der Bearbeiter der ersten und zweiten Auflage, welcher bereits die Bearbeitung der 3. Auflage (1881) dem damaligen Reichsanwalt Stenglein Aberlafsen hatte, ift inzwischen verstorben. Wenn der vorliegende Commentar, sowie die kleine Handausgabe unter seinem Namen fortgeführt werden, so wird damit zu erkennen gegeben, daß die bewährte Art der Bearbeitung unter dem neuen Bearbeiter unverändert bleibt. Gegenüber der niht geringen Zahl von Commen- taren ist hervorzuheben, daß sih überall ein guter Literaturnahweis verzeichnet findet, wie denn au in den Anmerkungen niht lediglih die Nechtsprehung, fondern auch die Rechtswissen/haft Berücfsichti- gung gefunden hat, obwohl der ersteren der maßgebende Einfluß zu- gestanden ist, was gewiß darauf zurückzuführen ist, daß den Richtern wohl die Sammlungen der Entscheidungeu, aber selten die strafreht- lihen Zeitschriften und sonstigen Werke zur Hand sind. Ein weiterer Vorzug des Commentars liegt in seiner vor- sichtigen Beschränkung; nicht jeden reihsgerichtlich beurtheilten NRechtsfall hielt der Verfasser sich verpflichtet in den An- merkungen anzufügen, fondern nur folhe. welche grundsäßlich leitend find. Somit ist räumlih eine Beschränkung ermögliht, sowie auch für rasche Uebersichtlichkeit gesorgt, welhe werthvoll ist. Der Rudorff- Stenglein’she Commentar wird durch die Art seiner Bearbeitung seine gesierte Stellung si erhalten. : Erziehung und Unterricht.

Dr. Boesser, Professor des Königlichen Cadetten-Corvs, und Dr. Lindner, Oberlehrer am Königlichen Cadetten-Corps: Vater- ländishes Lesebuch für untere und mittlere Klassen höherer Lehranstalten. 8. 508 S. (E. S. Mittler u. Sobn, Königliche Hof-Buchhandlung. Berlin SW. 12, Kochstraße 68/70.) Preis 3,50 4, gebunden 4 A Die neuen „Lehrpläne“, welche nunmebr für die höheren Schulen allgemein in Kraft sind, hatten bereits früber für das Königliche Cadetten-Corps Geltung gewonnen, dessen Lehrplan im Sinne dieser Reform bereits durhch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 13. Februar 1890 neugestaltet wurde. Namentlich für den deutschen Unterriht, in welhem „die Fäden aus allen anderen Lehrgegenständen, insbesondere Religion, Sprache und Geschichte, zusammenschießen und für die Kräftigung und Erhöhun vaterländishen Sinnes verwentet werden müssen“, befindet sich das Cadetten-Corps in völliger Ucbereinstimmung mit den _Auf- gaben der höheren Schulen. Das vorliegende Vaterländische Lesebuch ist in den Königlichen Cadetten-Anstalten in Gebrauch genommen worden und eignet sih ebenso für alle Anstalten, welche den neu ge- regelten Lehrplänen folgen. Das deutsche Vaterland in seinen mannig- fahsten Beziehungen bildet den Mittelpunkt für die Wahl der Stoffe; aber au das Ausland, daë der Schüler ebenso wie die Heimath in seinen Vorzügen und Nachtheilen kennen und würdigen soll, ist be- rüdsihtigt. Ebenso kommt das fklassishe Alterthum als die Grund- lage unserer Bildung und Gesittung zur Geltung. Vornehmlich will das „Vaterländische Lesebuch“ mitarbeiten an der der Schule gesteckten Auf- gabe, Charafterezu bilden. Es will erziehen helfen zu warmer Vaterlands- liebe, die sich nit in Worten, sondern in Thaten äußert, zu begeisterter Hingabe an Kaiser und Reich, die auch vor Opfern nicht zurückschreckt. Das Buch ist nicht in fünf, den einzelnen Klassen entsprehende Theile zer- legt worden, es bildet vielmehr in einem Bande ein geslossenes Ganzes, damit den Schülern der höheren Klassen stets die früber behandelten Abschnitte zur Hand und im Gedächtniß bleiben. Dieses „Vaterländische Lesebuh“ enthält alle für VI. bis III. nußbaren ProfastüFe mit Ausschluß der Sagenstoffe, die besser als ein ge- \{lossenes Ganzes, nicht in Bruchstücken, dem Schüler geboten werden ; ein gleihartiges ,Vaterländishes Gedichtbuch“ wird alle dichterischen Stüdte demnächst vereinigen.

Wegener, T., (Cadettenpfarrer): Hilfsbuch für den Religionsunterciht in den unteren und mittleren Klassen böherer Lehranstalten. 8. 193 S. (E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hof-Buchhandlung, Berlin SW. 12, Kochstr. 68/70.) Preis 1,40 A Die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 13. Februar 1890, von welcher die Reform der höheren Schulen ihren uêsgang nahm, steckte dem Religionéunterriht das hohe Ziel, die Iugend zur Freude an Gottes Wort und zu tiefer Glaubensüberzeugung zu ge- eiten und sie zu werfthätigem Christenthum zu erziehen. Diesen ab- geanderten „Lehrplänen und Lehraufgaben" verdankt das vorliegende Buch sein Entsteben. Durch Ausscheidung alles tessen, was einen der Jugend verständlichen Inhalt vermissen läßt, ist es gelungen, den um- fafsenden Lehrstof in einem Buche mäßigen Umfangs zu vereinigen. Dasfelbe wird au in anderen Lehranstalten Anerkennung und Ver- wertbung finden. :

__— Gesghihtlihe Repetitionsfragen und Aus- führungen. Ein Hilfsbuch für Unterriht und Studium, vom Gymnasiallehrer Dr. Fr. Zurbonsen in Arnsberg, in vier Heften. Zweite umgearbeitete Auflage. Berlin 1892. Nicolai’she Verlags- handlung R. Stricker. Jn dieser neuen Auflage hat das seiner ganzen Einrichtung nach zweckmäßige Buch im Anschluß an die &orderungen der neuen Lehrpläne eine sehr wesentlihe Umarbeitung erfahren, die einerseits in möglichster Beschränkung und Zurück- drängung des Zahlenmaterials besonders in der alten und mittleren Geschichte, andererseits in der Betonung der deutschen und preußischen Geschichte der neueren und neuesten Zeit stark hervortritt. Die hon in der ersten Auflage angewandte gruppirende Methode ift diejenige, welche in den neuen preußischen Lehrplänen ausdrücklih empfoblen ist. Das vierte Heft enthält die brandenburgisch - preußishe Geschichte: die Fassung der Fragen mit ihren Antworten is besor.ders geeignet, ein tieferes Verständniß der Entwickelung unserer Monarchie zu fördern. Für die lernende Jugend ist das Bu sowohl zum Naschlagen wie zur Vorbereitung zur Prüfung zu empfehlen.

Dichtk unft.

Altgermanische Lebensweisheit, die ethishen Sprüche der Edda. Jn freier Nachbildung von Wilbelm Wobbermin. Görliß 1892, Görlißer Nachrichten. S. 40. A 0,50. Möge diese neue Bearbeitung dazu beitragen, die altgermanische Dichtung in weiteren Kreisen bekannt zu mahen. Die Sinnsprüche sind in er- freulicher Form nachgebildet.

Natur kunde,

_Von Brehm's Thierleben ist der achte Band der dritten Auflage erschienen, welcher von der Gruppe der Fische handelt. Gewinnt dieser Band schon beim flüchtigen Beschauen außerordentli für fich durch die reiche Fülle seines Inhalts, so wird das Buch au vor dem ernster Prüfenden vorzüglich bestehen können. Die fleißige, von den Herren LOENeT Dr. Pechuel-Loesche und Professor Dr. W. Haake durchgeführte Neubearbeitung des Bandes läßt fein Ergebniß der einschlägigen, neuzeitlihen Forshungen vermissen. Den Herren Heraus-

ebern verdanken wir in dem Buche sehr bemerkenswerthe selb tändige Zerterweiterungen, abgesehen von den nothwendigen Aenderungen und körzeren Neueinfügungen. Aus diesen Terterweiterungen werden den Leser die Mittheilungen über die bei einzelnen Fischfamilien entdeckten Giftorgane Jy Feermnen interessiren, wie die ausfübflichen Angaben über die Bewegungsweise der Hocbflugfishe. Ueber den Schwertfish (Xiphias gladius) wird Cle seiner Verbreitung und Gefährlichkeit sowie über seine Fangweise sehr eingehend berichtet. Zau ersten Mal in auéführliherer Schilderun Uen Ommen ist der

auberfish, ein vom Rothen Meere bis zur Südsee verbreiteter Drachen- opf. Die Uebertreibungen von der Gefährlich“ eit des Menschenhaies sind

ter Hinweis männis(e Berichte auf das rihtige Maß zurück- E Neu quf fac eingehende Darstellung, des Fanges und der Wanderungen der Heringe. aufgenommen überhaurt sind in die Abhandlung über die Gruppe der Fische 50 Familien und 77 neue ? Arten beschrieben. Unverkennbar ist bei der Neubearbeitung des geazu- wärtigen Bandes der Anshluß an das System A. Günm5--'s. Mit dieser reihlichen Vermehrung des Textes hat die Beiyabe von Abbil- dungen gleihen Schritt gehalten. Das Buch hat eine Bereicherung von 62 neuen Tertillustrationen erfahren; im gaizen seßt sih das demselben beigegebene gie Bildermaterial aus 146 Tertbildern, einer Karte und 11 Tafeln in Holzschnitt und Chromodruck zusammen. Die Verlagshandlung des Bibliograpbischen Instituts in Leipzig ver- dient für die liebevolle Fürsorge und Pflege, welche sie dem Werke an- gedeihen läßt, besondere Anerkennung.

Handel und Gewerbe.

¿gliche Wagengestellung für Koblen und Koks Uns h ber Robr und in Oberschlesien. E An der Rubr sind am 5. d. M. gestellt 10 902, nit rechtzeitig [lt feine Wagen. S B Oberschlesien sind am 4. d. M. gestellt 5087, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin ftand am

5. November das Grundftück des Maurermeisters Karl Klein zu

Berlin, angeblich Burgsdorfstraße 14, Eke Wildenow straße

belegen, zur Versteigerung. Reinertrag 0,99 M, Fläche 6,97 a; für

das Meistgebot von 200000 A wurde die Frau Maurermeister

Auguste Klein, geb. Pasemann, zu Berlin, Ersteherin.

Aufgehobën wurde das Verfahren der Theilung halber eingeleiteten

wangsversteigerung wegen des Grundftückes os straße 12, dem aufmann Sasse und dem Rentier Hesse gehörig. *

Berlin, 5. November. (Wochenbericht für Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Mar

ITa. Kartoffelstärke und -Mehl 17—18 Æ, feuchte Kartoffelstärke prompte Lieferung Fratparität Berlin 9,80 Æ, Frankfurter Syrup- fabriken zahlen nah Werkmeister's Bericht franco Fabrik 9,70 A, gelber Syrup 23—234 4. Capillair-Syrup 233—243 , Capill.-Erport 243—25 #4, Kartoffelzucker gelber 23—233 Æ, do. Cavillair 24—25 Æ, Rum-Couleur 37—38 Æ, Bier-Couleur 36—37 #, Dertrin, gelb und weiß, Ia. 27—28 Æ, do. secunda 25—26 M, Weizenstärke (kleinst.) 34—35 4, Weizenftärke (großst.) 41—42 , Hallesche und S(hlesishe 42—43 #(, Reisftärke (Strahlen) 48 bis 49 Æ, do. (Stücen) 46—47 #4, Mais-Stärke 32—33 #, Schabe- stärke 30 A nom., Victoria-Erbsen 20—223 46, Kocherbsen 17—22 M, ne Erbsen 19—22 Æ, Futtererbsen 15—155 #Æ, Leinsaat 22—24 M, Linsen, große, neue 42—56 M, do. mittel 32—46 Æ, do. fleine 22—32 Æ, gelber Senf 32—42 Æ, Kümmel 44—50 ÆÆ, Buchweizen 143—15 #, Mais loco 123—135 Æ, Pferdebohnen 16 bis 18 , inländische weiße Bohnen 17—19 Æ, wetße Flachbohnen 22—24 Æ, ungarische Bohnen 16—17 Æ, galizishe und russische Bohnen 15—16 #Æ, Wicken 123—133 #Æ, Hanfkörner 19—20 A, Leinfuchen 16—17 Æ, MWeizenshale 93—10 #, Roggenkleie 93—102 Æ, Ravëfuchen 14—143 4, Mohn, - blauer 522—60 Æ,- do. weißer ag DERE weiße, S per 100 kg at Bahn Berlin bei ien von mindestens ——— i Die „Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deutschen Reichs- und Königlichen Preußishen Staats - Anzeigers“ theilt in den Nummern 44 und 45 vom 29. Oktober und 5. November d. J. ein vollständiges Verzeichniß der Berliner Coupon-Zablfstellen mit, auf das als auf ein nüßlihes Hilfsmittel für Rendanten und Kassenverwalter besonders hingewiesen fein mag. E In der 20. ordentlichen Generalverfammlung der Actionäre der Neuen Gas-Actien-Gesellschaft vom 5. November d. J. wurde dem Aufsichtsrath und der Direction auf Grund des von den Reviforen erstatteten Berichts über die Prüfung des Abschlusses pro 1891/92 einstimmig Entlastung ertheilt. Die vom Auffichtsrath auf 59% festgeseßte Dividende fand Zustimmung und gelangt von beute ab zur Auszahlung. Die Pas ausscheidenden Mitglieder des

ählt. (W. T. B.) Die Rie-

Aufsichtsraths wurden wiedergewaä Halle a. d. Saale, 6. November. (W. T. : i beck’schen Montan - Werke Actien - Gefellshaft erzielten im

en Semester des laufenden Geshäftsjahrs 934 377 X Bruttogewinn d lassen auch für das zweite Semester ein ähnl Ergebniß er- warten.

Leipzig, 5. November. (W. T. B.) Kammzug-Termin- Lee La Plata. rundmuster B. per November 3,60 per Dezember 3,574 Æ, per Januar 3,574 #, per Februar 3,60 #, per März 3,623 Æ, per April 3,65 46, per Mai 3,673 í, per Juni 3,70 Æ, per Juli 3,724 Æ, per August 3,725 #, per Sep- tember 3,725 Æ, per Oftober 3,725 Æ Umsay 30 000 kg. l Bremen, 5. November. (W. T. B.) Am 10. November wird bei Bernh. Loose u. Co. und St. Luermann Sohn hierselbst eine 5 9%, durch zweite Hypothek sichergestellte Anleihe der „Nord - deutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei® von 2 000 000 A zum Curse von 100 9% zur Subscription aufgelegt werden.

London, 4 November. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen - adungen angeboten. i: E 2

| ai isforotüber. (W.- T. B.) Die Getreidezuf#W n be- trugen in der Woche vom 29. Oktober bis 4. November: “Englischer Weizen 871, fremder 42 933, engl. Gerfte 2730, fremde 23 296, engl. Malzgerfte 12 687, fremde 172, engl. Hafer 1686, fremder 100 473 Qrts., engl. Mehl 21658, fremdes 87330 Sack und 175 Faß. : e

New-York, 5. November. (W. T. B.) Die Börse er- öffnete etwas höher und {loß befestigt. Der Umsay der Actien betrug 113 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 1830 000 Unzen geshäßt. Silberver käufe fanden nicht statt. __

Weizen anfangs niedriger, zog aber später" auf Deckungen der Baissiers etwas an; Schluß stetig. Mais eröffnete unverändert, wurde sodann für einige Zeit schwächer, später aber Reaction auf größere Kauflust; Schluß ftetig. L

Chicago, 5. November. (W.. T. B.) Weizen anfangs niedriger, später etwas erholt; Schlußi stetig. Mais anfangs niedriger, nah einiger- Zeit anziehend auf größere Verschiffungen ;

Schluß stetig.

Ia. Kartoffelmebl 19:—201 Æ, Ia. Kartoffelstärke 19}—203

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. g L

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Vervachtungen, Verdingungen 2c.

Oeffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsck, . Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften.

. Niederlaffung 2. von Rechtsanwälten.

. Bank-Ausweise.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

5. Verloofung 2c. von Werthpapieren.

1) Untersuchungs-Sachen.

[45702] Steckbriefs-Erneuerung. e

Der diesseits unter dem 27. November 1880 hinter den Eigenthümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu Berlin geboren, in den Acten J. ITI. D. 397. 79, wegen Vollstreckung einer ein- jährigen Gefängnißstrafe erlassene und unter dem 11. Dezember 1884 und 17. Januar 1888 erneuerte Steckbrief wird hiermit nochmals erneuert.

Verlin, den 1. November 1892. ; Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht. T.

[45566] Beschluß.

In der Untersuhungsfache gegen den Bergmann Georg Geis von Dehrn, geboren daselbst am 7. November 1856, tatholish, wird: : i

in Erwägung. daß gegen den Angeschuldigten die öffentliche Klage erhoben ift, E

„daß er in der Nacht vom 18. zum 19. Sep- tember 1892 zu Dehrn den Bergmann Karl Wilhelm Burggraf von da, vorsäßlih körper- lich mißhandelt habe und zwar durch zwei Stiche mit einem Messer in die linke Seite“,

Vergehen gegen §§ 223, 223 a. Strafgeseßbuh®, daß nah durhaus glaubwürdigen Mittheilungen der Angeschuldigte in der Absicht nah Amerika auszu- wandern, seinen bisherigen Wohnort verlassen hat und gegen denselben heute wegen Fluchtverdachts Haftbefehl erlaffen ift, E

nah Einsicht des § 332 Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Bergmanns Georg Geis von Dehrn mit Be- schlag belegt.

Limburg, den 3. November 1892.

Königliches Landgericht, Strafkammer 1._ gez. Freusberg. Ebenau. Dr. Reiß. Ausgefertigt: (L. S.) (Unterschrift.) Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

45703] : K. Württ. Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Die am 6. Oktober 1882 verhängte Beschlagnahme des Vermögens des Schafknehts Jakob Schäfer bon Bergenweiler, Oberamts Heidenheim , wurde am 2. d. M. von der hiesigen Strafkammer auf- gehoben.

Den 5. November 1892.

Staatsanwalt Höring.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

wan gene SSgELRns, : Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

{45792]

Grundbuhe von den Umgebungen Band 148 Nr. 6648 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Siegmann in Berlin eingetragene, zu Berlin an der Straße 7b, nah dem Kataster Graudenzerstraße Nr. 10 belegene Grundstück am 28. Dezember 1892, Vormittags 105 Uhr, vor dem unter- eihneten Gericht, an Gerichtëstelle, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 13,55 A Rein- ertrag und einer Fläche von 9 a 60 qm zur Grundsteuer Pera, Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen , sowie befondere Kauf- bedingungen fönnen in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realbereh- tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht JEL E insbesondere derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

bungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge-

boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger

widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen

widrigenfalls dieselben Let Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Verthei-

sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das ŒFigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verstcigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri- genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in

Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund-

stücfs tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des

Zuschlags wird am 28. Dezembec 1892,

Nachmittags 122 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben,

verfündet werden.

Berlin, den 2. November 1892. _ Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 76.

[45791] Zwangsverfteigerung.

Cap 34 Art Dato 4 a Da

Das im Grundbuche von den Umgebungen Band 164 Blatt Nr. 7142 auf den Namen des Maurer- meisters Hermann Mattner und des Fuhrherrn Karl Galle hierselbst eingetragene, in der Ramleritraße, angeblih Nr. 21 belegene Grundftück soll auf Antrag der beiden obengenannten Miteigenthümer zum Zwee der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 31. Dezember 1892, Vormittags 10? Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- stelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, zwangêweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 6,57 #4 Reinertrag und einer Fläche von 9,33 a zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrist des Grundbuchblatts, etwaige Ab- shäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stüds tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Dezember 1892, Nach- mittags 127 Uhr, an Gerichtëstelle verkündet werden. L

Berlin, den 2. November 1892. _

Königliches Amtegericht 1. Abtheilun

[45534] Bekanntmahung

Das Aufgebotsverfahren des 33 ®/oigen Schlesischen Pfandbriefs Litt. A. Ser. Il. Nr. 2067 über 1509 „6 wird eingestellt. |

Der auf den 7. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, anberaumte Termin fällt weg.

Breslau, den 31. Oktober 1892.

Königliches Amtégericht.

356] Aufgebot. : E : Der Rechtéanwalt Henrich in Völklingen als Ver- treter 1) des Heinrih Hensing, Bergmann zu Neu- dorf, in feiner Eigenschaft als Vatervormund feiner beiden minderjährigen Kinder a. Catharina Henjsing, ohne Stand, Ehefrau des Bergmanns Jobann Meenzler zu Altenkessel; b. Heinrich Hensing, Fabrik- arbeiter ; 2) der Louise Hensing, Dienstmagd zu St. Iohann, hat das Aufgebot über drei im Jahre 1891 angeblich verbrannte Sparkassenbücher der Spar- und Darlebnsfkasse der Gemeinde Völklingen, nämlich:

1) Nr. 913, lautend auf den Namen „Henfsing, Louise in Altenkessel*, über cine Einlage von 267 #4 ROE Zinsen, betragend- bis 1. April 1892 24 M

A A

2) Nr. 914, lautend auf den Namen „Henfing, Catharina zu Neudorf“, über eine Spar-Einlage von 267 M nebst Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24 63 S und

3) Nr. 915, lautend auf den Namen „Henfing, Heinrich zu Altenkessel*, über eine Spar-Einlage von 266 M nebst Zinsen, betragend bis 1. April 1892 24 M. 54 9, H j

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den S. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, DMLERNS die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Völklingen, den 28. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Magnus,

[33136] Bekanntmachung. Aufgebot. 5 Auf dem Anwesen Hs.-Nr. 44 in Tiefenbach, des Söldners Xaver Zanker, ift seit 31. August 1831 für Mathias Vogt von Tiefenbah ein Wohnungs- recht im Hypb. für Tiefenbach Bd. IV. S. 524 ein- getragen. 5 Nachdem die Nawforshungen nah dem reht- mäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und vom Tage der leßten auf diefen Anspruch sih beziehenden Handlung an gerechnet längst dreißig Jahre ver- strichen find, werten im Hinblick auf § 824 fg. d. R. C. P. O., dann Art. 123 d. A. G. hiezu auf Antrag des Hypotbekenobjectébesißers diejenigen, welche auf obigen Anspruch ein Recht zu haben glauben, hiemit aufgefordert, dasselbe innerhalb 6 Monäâfen, spätestens aber im Aufgebotstermine vom Mittwoch, den 15. März 1893, Nach- mittags 22 Uhr, unter dem Rechtênachtheile da- bier anzumelden, daß im Falle der Unterlafsung der Anmeldung ter Anspru für erloschen erklärt und im Hypothekenbucbe gelöscht werden würde. Am 2. September 1892. Königliches Amtsgericht Jllertifsen. Bischof. Zur Beglaubigung: Der K. Secretär: (L. 8.) Kußmaul.

[21958] Aufgebot. E

Auf dem Anwesen Hs.-Nr. 170 in Oberhausen, der Schreinermeisterêwittwe Franziska Sesar daselbst ge- böôrig, ift im Hypothekenbule für Oberhaulen Bd. X1. Seite 208 u. 209 in Il. u. bezw. 111. Rubrik seit 17. Oktober 1825 für Stegherr, Andreas, 29 Jahre alt, ledig, das freie Wobnungsrecht und unentgeltlide Verpflegung, leßtere in Krankbeitsfällen, cingetragen. A

Da die Nachforshungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Ansprüche fruc(;‘los geblieben und seit der leßten hierauf bezüglidzn Handlung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, wird auf Antrag der bypothekenbuchsmäßigen Anwesensbesitzerin Auf- gebotétermin auf Dienêtag, den 9, Mai 1893, Vormitt. 9 Uhr, dabier (Zimmer Nr. 12, rets) bestimmt, und ergeht an diejenigen, welhe auf die obenbezeihneten Ansprüche ein Recht zu haben

lauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb jechs Monaten, spätestens aber am Aufgebotstermine dabier anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Nechte für erloschen erflärt und im Hypothekenbuche gelöst würden. l

Augsburg, den 27. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. Grün.

[44346] Oeffentliche Ladung. l

Die zu Weyer wohnende Ehefrau des Ackerers Josef Eicker, Katharina, geborene Kötter, und deren Schwester Maria Kötter beanspruchen für sih das Alleineigenthum der unter Artikel 328 der Grund- fteuermutterrolle von Lindlar eingetragenen Parzelle Flur 8 Nummer 297, Frobenbusch, Holzung, 17 a 74 qm groß. / j

Dieselbe is bisher eingetragen auf den Namen „Prinz Wilhelm und Theilhaber zu Weyer. _

Gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diefem Grundstücke Eigenthumérehte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den S. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, festgeseßten, im Gerichtsgebäude zu Lindlar stattfindenden Termine eladen mit der Verwarnung, daß. falls sie nit pätestens in diesem Termine ibre Ansprüche geltend maden, die Ebefrau des Josef Eicker und die Maria Kötter als Alleineigenthümer im Grundbu werden eingetragen werden.

Lindlar, den 22. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht, Aktheilung für Grundbuchsachen.

[45500] Oeffentliche Ladung. i

Zur Anlegung des Grundbuchs über das in der Gemeinde Neuwerk auf den Namen des Webers Peter Stiegen zu Bettrath im Grundsteuerflurbuh eingetragene Grundftück Flur 30 Nr. 24 wird der

Ziegelei Friedrihs in M.-Gladbach am Speick, jeßt unbefannten Aufenthalts, zu dem auf den 22. De- zember 1892, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtegebäude Abteistraße 27, Zimmer Nr. 5, anberaumten Termine bierdur geladen. Derselbe bat in diesem Termine seine Ansprüche an dem obengenannten Grundstücke geltend zu machen, widrigenfalls nachjolgende Personen: _ 1) Peter Stiegen, früher Weber, jeßt ohne Ge- schäft, zu Bettrath, Gemeinde Neuwerk, 2) Tagelöhner Remigius Stiegen zu Bettrath, 3) die zwei Kinder des verstorbenen Leibdeckers Johann Stiegen von Doveren, 9 4) die Kinder Webers Johann Hardterbroich : a. Weber Cornelius Steinweg b. Fabrifarbeiterin Karoline M. Gladbach-Eicken, - : c. Gertrud Steinweg, ohne Geschäft n d. Klara Z Hardter- e. Alwine z / broi, ad d und e minderjährig, welche das Grundftück als ihr Eigenthum in An- spruch nehmen, auf ihren Antrag als Eigenthümer in das Grundbuch werden eingetragen werden. M.-Gladbach, 12. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht. V.

Steinweg zu enw c 5

in Bettrath, Steinweg 1n

[45799] Aufgebot. _ ] Auf den Antrag der Wittwe Bäcker Brinkmann, Caroline, geb. Franke, aus Petershagen, wird deren Bruder, Lebrer Friedrih Franke, geboren am 2. September 1824, welcher sich Ende der 50er Jahre in Amerika aufgehalten und sodann verschollen ift, aufgefordert, si spätestens im Aufgebotstermine, den 28S, September 189823, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. _ Peters hagen, den 18. Oktober 1892. Königliches Amtsgericht.

[45795] Aufgebot. / s

Auf Antrag des ehemaligen Lehrers Michael Las- kowéki in Danzig wird deffen Bruder, der Matrofe Johann Laskowski, welcher etwa im Jahre 1821 von Casimirs aus zur See gegangen und über deffen Aufenthalt und Leben seitdem keine Nachricht ein- gegangen, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots- termine den 30. September 1893, Vprmittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Neustadt W.-Pr., den 1. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

[45504] Auszug.

In Sachen Todeserflärung

a. des Gütlerssohnes

Kollersried, i

b. des Bürstenmachersohnes Theodor Wurzen-

berger von Hemau, 5 c. der Wagnerssöhne Peter und Johann Alt- mann von Painten E hat das Kgl. Amtsgericht Hemau unterm 17. Ofk- tober 1892 nachstehendes Aufgebot erlaffen:

Gütler Johann Lautenschlager zu Kollersried als Pfleger des Gütlerssoßhnes Georg Huber zu Kollersried,

Schuhmacher Anton Panzer zu Hemau, als leger aths Theodor Wurzen- erger zu au,

Bas Karl Regensburger zu Neulohe, als Pfleger der Wagnerssöhne Peter und Johann Alt- mann zu Painten :

haben zu gerihtss{reiberlihem Protokolle vom 11. Oftober 1892 Antrag auf Todeserklärung ihrer Mündel wegen Verschollenheit gestellt und dabei urkundlich dargelegt, daß die leßte Lebenskunde vor- handen ist seit dem Jahre 1851 in Ansehung des Georg Huber, seit 25 Jahren in Ansehung des Theodor Wurzenberger, seit dem Jahre 1898 in Ansehung der Res aa und Johann Altmann.

Hiernach ergeht Aufforderung

D O Werscholienen Georg Suber, Theodor

Georg Huber von

Tung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An-

Veröffentlicht: Ermisch, Assistent, als Gerichtsschr.

Ziegeleiarbeiter Johann Steinweg, früher auf der

Mrden berger: Peter und Johann Alt- maun spätestens im Aufgebotstermine per-