1892 / 268 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger

t

Die den Nummern unuserer Pfandbriefe finden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung. Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nit verfallenen Coupons nebst Zalons und Fann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jezt an gesehen, muß aber bis längstens ll, Januar 4SSZ vor fi gehen/ an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört. Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien I und Il vom f, Januar {887 und der Serien 11[—VH! vom L. Márz 41887 an verrechnet. i E E Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten- und spesenfrei geleistet bei unserer Kassa in Múnchen, den Filialen der Bayerischen avg Z E E Ee, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in R i z inDau, ferner bei der f. Hauptbank in Nürnberg und den k. Filialbanken in Amberg, Ausbach Augsburg, Bamberg, Bayreuth of Der S reis beträgt vierteljährlih 4 A 50 | a : “j ERL igs sen, Paffau, Negensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg , bei den Bankhäusern V. l. von R E Alle Post-Anstalten nehmen Hestelleng an; 5 E | S Sóhue in Frankfurt a. M., Doertenbach & Comp. in Stuttgart, A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dresden, A D. Slikcr ake Ne. A aag (I AUA: endli bei der Subdirektion der Verficherungsanstalten der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank in Berlin, Lindenstraße 3. Bin Etne Nets Lees BN i - a l Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers as E Va He gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde orderlih is | S Die unterfertigte Bank in München wird auf Verlangen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der verloosten oder gekündigten um den Tageskurs besorgen. __Um dem Andrange an den Schaltern in unserem Hauptgebäude zu begegnen, haben wir in unserem Hause Theatinerstraße 11 eine Filialkasse für Einlösung von Coupons und verloosten Pfandbriefen er-

rihtet, mit welher auch eine Wechselstube verbunden ist. Verloosungslisten find im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.

vorgedruckten Nullen, z. B. C0181, CGOG61S81, 0154232 ete. etc.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 39 „4. Jnscrate nimmt an: die Königliche Expcdition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 80., Wilhelmstraße Nr. 32. j E

Berlin, Freitag, den 11. November, Abends. 1892,

¿ 268,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Oberst-Lieutenant a. D. von Naßtmer, zu Berlin, bisher Commandeur des Cürasfier-Regiments Königin (Pom- mersches) Nr. 2, und dem Seminar-Director a. D., Schulrath Lang zu Reichenbah O.-L. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Oberst - Lieutenant z. D. von Blanckenburg zu ‘Dresden, bish.r Commandeur des Landwehr-Bezirks Bromberg, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Lehrer Stahl zu Polh im Kreise Mayen und den emeritirten Lehrern 2c. Tschierske zu Seecbniß im Kreije Lüben und Finzenhagen zu Oebisfelde im Kreise Garde- legen, bisher zu Kließ im zweiten Jerichowschen Kreise, den

unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahne der Sonn- und Festtage und der leßten drci Geschäftstage | jeden Monats, ausgereiht werden.

Die Zinsscheine können bei der Controle felbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Controle seibst wünscht, hat I derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die 1) in den freien Verkebr : zur Abhebung der neuen Reihe berehtigenden Zinsschein- / Naffinirter Zucker 165) 6 679 | anweijungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welhem Nokhbzucker 141 8 228 | Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen

Postamt Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß cinfach, wünscht er cine ausdrüliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Jm bketteren Fall

Einfuhr und Ausfuhr von Zudcker im Monat Oktober.

1892 1891

g kg nettc Einfuhr 100: kg y von auéländishem Zuer :

2) auf Niederlagen: Naffinirter Zucker 70 Nobzucker 504

707 19 535 1 890

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Unter den im Reglement festgesezten Bedingungen übernehmen wir

Werthpapiere aller Art

zur Aufbewahrung und Verwaltung.

(Offene Denôts.)

Dur diese Einrichtung ift jedem Besizer von Werthpapieren Gelegenheit

gegeben, alle jene Vortheiïe auszunüten, die eine regelmäßige Bankverbindung gewährt. : In erster Linie sei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß über alle Vermögensangelegenheiten der Deponenten das unverbrüchlichste Stillschweigen eingehaiten wird. Die Beamten sind durch Handgelöbniß zur strengsten Einhaltung dieser Maßregel verpslichtet, überdicß sind die Einrichtungen so getroffen, daß nur wenige Beamte von dem jeweiligen Stande der Depôts Kenntniß haben. Für die Sicherheit der Depôts bestehen die umfassendsten Maßregeln, außerdem haftet hiefür die Bank nah den Bestimmungen des Reglements mit ihrem gesammten Vermögen, bietet daher die denfbar größte Garantie.

Die Leistungen der Bank sind in den §88 2, 6, 7 und 8 des Reglements bezeichnet. Die Gebühren sind mäßig (50 Pfg. per 1000 Mark) und entsprechen faum den namhaften Zinsverlusten, welche nur zu oft dadurch entstehen, daß die Ver- loosungen und Kündigungen von den Besißern von Werthpapieren überschen werden.

Außer einer sahgemäßen Verwaltung und unbedingt sicheren Aufbewahrung der Werthpapiere sind die Vortheile des Check- und Conto-Corrent-Verkehrs dés boten, auf welche besonders aufmerfsam gemacht wird. 7

Jedem Deponenten wird eine laufende Rechnung eröffnet. Es werden auf derselben alle eingehenden Beträge für eincassierte Coupons, verlooste und verkaufte Tsfecten gutgeschrieben und verzinst. Für Solche, die fich niht fogleih wieder zum Ankauf eines Papieres entschließen können oder das Geld später für andere Zwecke verwenden wollen, bleibt dasselbe somit nicht zinslos liegen.

Ebenso fann Baargeld, das nicht aus den Beständen des Depôts herrührt, jederzeit auf dieses Conto verzinslih eingelegt werden, wie 3. B. Mietherträgnisse, Pachtgelder, Hypothekzinsen oder Einnahmen für Quartals- und Jahresre{chnungen, Gehälter und Pensionen, die erst nah und nach wieder Verwendung finden u. dgl. mehr. Auch in anderer Nichtung bietet diese Rechnung manche Vortheile. Die Coupons verfallen zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Beträgen, während der Capitalist in ziemlich gleichen Monatsbeträgen seine Jahresrente abheben möchte oder er braucht zu gewissen Terminen größere Summen, als momentan disponibel sind. Geschäftsleute aller Art haben Betriebsmittel nöthig zur Bezahlung von Waaren, Materialien, Gehalten, Löhnen u. \. w. Andere wollen günstige Con- juncturen benüßen zum Ankauf von Papieren oder Waaren, ohne momentan disponible Mittel zu haben 2c. Für solhe Fälle kann die Bank nach vorher getroffener Vereinbarung ouf Grund der hiefür festgeseßten Bedingungen Vor- schüsse, die in laufender Rehnung belastet werden, gewähren. Eingehende Beträge, auch die kleinsten, werden sofort von dem Vorschusse in Abzug gebracht und sohin immer uur aus dem jeweiligen Reste die Zinsen berechnet, für vorübergehenden

Geldbedarf die bequemste und vortheilhafteste Einrichtung. Ueber baar zu er- hebende Beträge kann mittelst Checks (Anweisungen) oder brieflich verfügt werden. Checks eignen sich auch zu Zahlungen an Dritte. Ferner werden Anweisungen und Accreditive auf alle in- und ausländische Pläße, dann die Einhebung von Hypothekzinsen, Incasso von Wechseln u. dgl. besorgt.

Auf Antrag können Loose und verloosbare Effecten für den Fall der Pari-Aus loosung gegen Coursverlust versihert werden.

Aufträgen zum An- und Verkaufe von Werthpapieren aller Art, gegen Cassa, auf Zeit oder gegen Vorschuß wird die größte Sorgfalt gewidmet und außer den Selbstkosten für die Vermittlung eine Provision nit über 10 H vom Hundert des Courswerthes berehnet. Rentabilitäts-Tabellen über eine Anzahl gangbarer Werthpapiere werden jeden Monat neu gefertigt und den Deponenten auf Verlangen zugestellt. Ferner gestattet die Bank nach Vereinbarung Dispositions- Beschränkungen z. B. in der Weise, daß cin Capital hinterlegt wird, dessen Zinsen- genuß aussließzlich einem Dritten zusteht, während über das Capital selbst ohne Einwilligung des Deponenten nicht verfügt werden darf u. dgl. m. Derartige Beschränkungen werden auf dem Depositenscheine vorgemerkt.

Aus dieser kurzen Darlegung dürfte ersichtlih sein, daß die Einrichtungen,

allen Bedürfnissen Rechnung tragen und sowohl den Privatcapitalisten, wie Vor- mündern, Anwälten, Notaren, Verlassenschaftscommissäcen, ebenso aber auch dem Kaufmanne, Industriellen, Gewerbetreibenden 2c. die zweckmäßigste und sicherste Vermögensverwaltung bietet, die überdicß vor Angriffen auf Gut und Leben schützt und den weiteren Vortheil bietet, in allen Geldangelegenheiten in Fühlung mit einem ersten Bankinstitute zu stehen.

Insbesondere ist allen auf dem Lande und in der Provinz lebenden Capitalisten die Errichtung offener Depôts zu empfehlen, da sie selten Gelegenheit haben, ihre Werthschaften sicher aufzuheben, die Controle darüber auszuüben, und bei An- und Verkäufen, bei Geldbeschaffung 2c. sih meist weitläufiger Vermittlung bedienen müssen.

Auch für Vereine aller Art, Kranken-Unterstüßungs- und Fabrikscassen, Berufsgenossenschaften u. dgl. dürfte sih keine bequemere, ficherere und billigere Vermögensverwaltung als die von der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank gebotene, finden lassen. Die betreffenden Vorstände werden dadurch aller Mühe und Verantwortlichkeit überhoben.

Die Werthpapiere können persönlich oder dur einen Dritten übergeben oder per Post eingesandt werden. In lezterem Falle ist die Bayer. Hypotheken- und Wecsel- bank zur Kostenersparung gerne bereit, auf vorherige Anmeldung und Bekanntgabe des Werthes der zu deponirenden Effecten, die Versicherung derselben zu übernehmen.

Auf Verlangen werden unsere Reglements portofrei zugesandt und weitere Aufschlüsse ertheilt.

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Múuchen, den 2. November 1892.

Bayerische Hypotheken- und Wechfelbank.

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Dr. Wild'sche Buchdruderei (Gebr. Parcus) in München.

Adler der Jnhaber des Königlihen Haus-Ordens von Hohen-

zollern, fowie dem Töpfercmeister Carl Müller zu Neuwied das All-

gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem französischen capitaine de frégate Louis Juhel, Commandanten dee Kriegsschiffs „Hugon“, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, sowie dem französishen lientenant de vaissean Charles Garnier den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Scine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Großherzoglih hessishen Landgerichts-Präsidenten Freiherrn von Ricou in Gießen zum richterlihen Mitgliede des Reichs-Eisenbahnamts für die Dauer feines gegenwärtigen Staatsamts zu ernennen.

Seine Mazestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Amtsrichtern Bessel in Meß und Dr. Bernheim in Mülhausen den Charakter als Amtsgerichts-Rath, den Landrichtern Dr. Treis und Mehl in Meß den

Charafter als Landgerichts-Rath, und : dem Staatsanwalt Roeffs in Mülhausen den Rang der

Räthe vierter Klasse zu verleihen.

Nachweisung über die Production, die Versteuerung und den Bestand inländishen Branntweins

für den Monat Oktober 1892.

Menge des nah Ent- rihtung der Verbrauchs- abgabe in den freien Verkehr übergeführten Branntweins. Hektoliter reinen Alkohols.

Zeitabschnitt, des auf welchen die Betriebsergebnisse

sih bezichen.

hergestellten

189 711 191 152

Sie Monat Olleber 1824

156 741 180 473

Am Schlusse des Rehnungsmonats verblieb in den Lagern und Reinigungsanstalten unter steuerliher Controle ein Be- stand von 187 665 h.

Die vdrstehende Nachweisung beruht auf den Angaben, welche in den der unterzeichneten Stelle seitens der betreffen- den Central - Finanzbehörden der Bundesstaaten allmonatlih

zugehenden Reichssteuer-Ucbersichten gemacht sind. Berlin, im November 1892. Hauptbuchhalterei des Reihs-Schaßgamts.

1) von inländishem Zucker der Klasse: E é 334 806 des ZudersteuergescBes | j i18 103

7 D 752

C 2 (29 2) von ausländishem Zuder aus Niederlagen: ih

Naffinirter Zucker 1 383 Robzuer 11 381

Berlin, im November 1892. : hes Amt. von Scheel.

Jn der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Bekanntmachung des Königlich preußishen Kriegs-Ministers und des Königlich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 5. November d. J., betreffend die Unfallversicherung für die Heeresverwaltung, und zwar die Zusammen- sezung der in Preußen errichteten Schiedsgerichte im Bereiche der preußischen Hecresverwaltung, sowie

eine Uebersicht der in den deutshen Münzstätten bis Ende Oktober 1892 vorgenommenen Ausprägungen von Reichsmünzen veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seinc Majestät der König haben Allergnädigft geruht : dem Ersten Staatsanwalt Jesse in Erfurt den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen, sowie den Amtsrichter Mensching in Brotterode zum Siaats- anwalt bei dem Landgericht in Kiel, den Gerichts-Asscssor Henatsh in Haynau zum Amts- rihter in Gleiwiß, den Gerichts-Affsessor Maiß in Oppeln zum Amisrichter in Falkenberg O.:S., den Gerichts-Assessor Liesmann in Northeim zum Amts- rihter in Stolzenau, und den Gerichts-Assessor Block in Frankfurt a. M. zum Amtsrichter in Frankfurt a. M. zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf den Vorschlag des Magistrats zu Güßkow, Regierungs- bezirk Stralsund, den Gerichts-Neferendar a. D. Paul Lendel in Berlin zum Bürgermcister der Stadt Güßkow zu ernennen.

Justiz-Ministerium.

Dem Notar Wingen in Lennep ist vom 1. Dezember

d. J. ab der Wohnsiß in Remscheid angewiesen worden. Der Rechtsanwalt Michel in Gelnhausen ist zum Notar

für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Cafsel, mit An- weisung seines Wohnsißes in Gelnhausen, und / der Rechtsanwalt Franz Theodor.van der Heyde in Nüdesheim zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts u Franffurt a. M., mit Anweisung seines Wohnsißes in üdesheim, ernannt worden.

Finanz-Ministerium. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

VBieeTauntmahunñng

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe TlI zu den Schuldverschreibungen der Preußischen confoli- dirten 4procentigen Staats-Anleihe von 1883.

Die Zinsscheine Reihe IT Nr. 1 bis 20 zu den Schuld- verschreibungen der Preußischen consolidirten 4 procentigen Staats-Anleihe von 1883 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Le 1902 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember 1892 ab

bescheiniguñg versehen,

erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangs- sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe-jcheinigung ift bei der Ausreihung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Controle de Staatspapiere sich mit den Jnhabern der Zins- sheinanweisungen nicht einlassen. Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Ver- zeichniß einzureihen. Das eine Verzeichniß wird, mit ciner Empfangsbescheinigung versehen, sogleih zurüxgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachien Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeihnenden sonstigen Kassen unent- geltlih zu haben. Der Einreihung der Schuldverschreibungen bedarf ces zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die 3insscheinanweisungen abhanden gekommen find; in diesem ¿Falle sind die Schuldverschreibungen an die Controle der Staats- papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen. Berlin, den 3. November 1892.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Hoffmann.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. November.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Sich, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern Nachmittag 4/, Uhr mit Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Oldenburg von der Wi!dparkstation aus mittels Sonderzugs nah Königs:Wusterhausen begeben: die Rükeur von dort nah dem Neuen Palais erfolgt heute Abend 10 Uhr 50 Minuten.

Heute versammelten sich die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen, darauf die vereinigten Ausschüsse für Justiz- wesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Aus- schüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rech- nungswesen.

Dem Bundesrath sind ferner zugegangen : die Etats für das Königlich sächsishe und das Königlich württembergische ReichE- Militär-Contingent nebst einer Uebersicht der Etatsstärke des deutschen Heeres für das neue Etatsjahr, sowie der Entwurf eines Geseßes wegen Abänderung des Gesezes vom 23. Mat 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs- Jnvalidenfonds.

Die Commission für die zweite Les Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetbuchs Deutsche Reich seßte in den Sißungen vom 7. bi vember die Berathung des Abschnitts über die laubten Handlungen (88 704—736) fort. Der § 7 welher die Aufrechterhaltung der reihsgeseßlihen Vor- schriften über die Buße ausspriht, wurde an dieser Stelle gestrichen. Anlangend die §S 722 bis 724, welhe die Schadensersaßpfliht wegen widerrcechtlicher Tödtung eines Menschen näher regeln, erhob fih_ gegen den sahlihen Jnhalt des § 722 Abs. 1, 3 kein Widerspruch. Eine längere Erörterung knüpfte sich dagegen an den Abs. 2 des S 722. Nach diejer Vorschrift z soll, wenn durch - den Tod ein an die Person des Getödteten geknüpftes Vermögensrecht erloshen oder der Erwerb eines Ver- mögensrechts verhindert ist, welhes der Getödtete erworben haben würde, wenn scine muthmaßliche Lebensdauer nicht ver- fürzt worden wäre, zu dem Nachlaß des Getödteten insoweit

von der Controle der Staatspapicre hierselbst, Oranienstraße 92/94,