1892 / 268 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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dem Einfluß eines Hochdruckgebiets, dessen Kern über dem Innern Rußlands liegt. Bei s{chwacher, vor- wiegend öftliher Luftströmung dauert in Central- Europa die trübe, vielfa neblige Witterung ohne Anf 74 Ub nennenswerthe Niederschläge allenthalben fort; die | “nang # Ubr. Temperatur hat sich

R B E E T A A T I E C C S R E E E T7

Emil Göße wird im Krokll’s{chen Theater außer beute nur mnoch am Sonntag und am négien Dericakes auftreten, und zwar jedesmal in der Joncières’schen er „Johann von Lothringen“. Contractliche Verpflichtungen des Künstlers machen den Abschluß eines längeren Gastspiels zur Zeit unmöglich.

itershe Ausstattungs-Ballet Die Welt 1 Bile, woe Tones ab, reiter’ ngs-Ba eDie in Bild und Tanz“ zum 50. Mal in Scene. n

__ Für das III. My elLarman tse Concert unter Dr. Hans Richter’s Leitung und solistisher Mitwirkung des Klaviervirtuosen Herrn Alfred Reisenauer findet am Sonntag, Vormittags 12 Uhr, in der Philharmonie die öffentlihe Hauptprobe statt, in welcher sämmtliche Nummern des Concertprogramms zu Ausführung gelangen. Der Kartenverkauf (2 4) if bei Bote u. Bock eröffnet.

Im Concerthause veranstaltet Herr Kapellmeister Meyder morgen einen „Offenbah-Millöcker-Suppé-Abend.“ Das Programm diefes Abends wird u. a. die Ouverturen „Dichter und Bauer“ von Supvé, „Orpheus in der Unterwelt“ von Offenbach, „Leichte Cavallerie“ von Suppé, „Musette aus dem 17. Jahrhundert“ von Offenbach, „Laura-Walzer“ von Millöcker, „Der Bettelstudent“ von Millöer, „Vergißmeinniht“ von Suppé (Horn: Herr Spohr) und den Walzer aus „Der arme Ionathan“ von Millöcker enthalten.

Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser hat, wie die „Post* erfährt dem Wirklichen Geheimen Rath von Helmholt, Präsidenten der Phyfikalisch-technishen Reichéanstalt zu Charlottenburg, aus Anlaß seines fünfzigjährigen Doctorjubiläums am 2. November d. J., Aller- hôöchstseine lebensgroße Portraitbüste in Bronze mit einem huldvollen Glüdckwunschtelegramm übersandt. Der Geheime Regierungs-Rath Mießner, Corre!vondenz-Secretär des Kaisers, überbrahte die Büste dem Jubilar.

_Eine vom „Verein Berliner Kaufleute und Jn- dustrieller“ einberufene und gestern im Kaiserhof abgehaltene ¿ffentlihe Versammlung zur Discussion der Frage einer Berliner Ausstellung im Jahre 1895/97 hat nah- folgende Resolution angenommen: „Die Versammlung beschließt, die Veranstaltung einer großen Ausftellung in Berlin, welche alle Zweige der kaufmännischen, industriellen, gewerblihen und fünst- lerishen Thätigkeit zur Anschauung bringen foll, im Jahre 1895/97 ungesäumt in Fluß zu bringen, und beauftragt den Vor- ftand des „Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller“, gemeinschaftlich mit den bierzu geeigneten Corporationen, Vereinen und Perfonen das erforderliche zu veranlafsen, inébesondere die Zeicb- nung eines Garantiefonds baldmöglihst in die Wege zu leiten. Von dem heute gefaßten Beschluß i der Magistrat unverzüglih in Kenntniß zu setzen.“

Das größte Baugerüst, das Berlin bisher gesehen hat, das bei dem neuen Neichstagsbau errichtete, gelangt, wie hiesige Blätter berichten, jeßt zum Abbruhch. Die Firma der Remelow'schen Erben, der die Aufstellung oblag, hat für das Gerüst allein die Summe von 400 090 Æ bezahlt. Die Versicherungëésumme betrug schon vor der Fertigstellung 320 000 A Für die die einzelnen Holz- theile verbindenden Bolzen find 200 000 kg Eisen verwandt worden. Zur Herstellung des Gerüstes sind 15 000 cbm Holz, für dasjenige an derKuppel allein 1200 cbm verbraucht worden. Ueber die fonftigenGrößen-

An Ziegeln beim Reichstagsbau werden folgende Zahlen angeführt: An Ziegeln sind bis jet rund 23 Millionen vermauert worden, an Sandftein etwa 28 000 cm, und der Werth der Kuppelvergoldung be- läuft fih auf etwa 80000 4 Die Mauern sind an einigen Stellen nicht weniger als 7 m ftark. Das Gebäude eht aus Er dgelVoß, ups, mit Zwischengeshoß, dem oberen und dem Dachgescho In jeder diefer Abtheilungen befinden fch einschließlich des großen Sißungsfaales, der vom Haupt- bis zum Dachgeshoß reiht, etwa siebenzig Räume, nur im Zwischengeshoß zehn weniger.

“In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erstattete, wie wir der „Tägl. Rundsh.“ entnehmen, Stadtverordneter Dr. Schwalbe Bericht über den {hon früher erwähnten Antrag des Stadtverordneten Stadthagen und Genossen wegen Schaffung von Einrichtungen zur Untersuhung und Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Gemeindeshüler. Der Stadt- verordnete Pinkussohn und Genossen beantragten Ueberweisung an die Deputation für öffentliche Grsundheioviage, die nah längerer De- batte endlich auch mit 60 gegen 55 Stimmen in namentlicher Abstimmung beschlossen wurde. Wegen der Errichtung von Standbildern auf der Mühlendamm-Brüdcke geht der An- trag des zur Vorberathung niedergeseßen Ausschusses bekanntlich dahin, daß die Versammlung den Antrag des Magistrats: „Auf der Mühlen- damm-Brücke in den Ecken an der Abzweigung der Fischerbrücke die Standbilder der Markgrafen Johann 1. und Otto IIl. zu errihten“, ablehnen und dagegen den Magistrat ersuchen möge, an dieser Stelle symbolishe Darstellungen der Städte Berlin und Cölln zu errichten - und zur Erlangung geeigneter Modelle einen engern Wettbewerb unter den hiesigen Bildhauern auszuschreiben. Die Vor- lage wurde, nachdem Baurath Hobrecht erklärt hatte, daß der Magistrat im Princip seinen Antrag aufrecht erhalte, eventuell aber den ersten und leßten Ascanier stati der Markgrafen Johann I. und Otto 11. aufstellen wolle, feinesfalls jedoch seine Zustimmung zur Aufstellung von allegorischen Figuren geben werde, einer gemischten Deputation überwiesen. Zur Unterstüßung talentvoller Schüler des Kunstgewerbe-Museums bewilligte die Versammlung die Summe von 15 000 Æ Ferner Regte sie noch das Project zum Neubau eines Beamtenwohnhauses und eines Overationshauses auf dem Grundstück des Krankenhauses Moabit.

An Vermächtnissen und Geschenken sind bei der Haupt- Stiftungskasse des Magistrats im Monat Oktober d. I. ein- gegangen 5171 Æ, an Collectengeldern 104,25 A und aus shieds- PAueIGen Vergleichen und Cessionen 526,25 Æ, zusammen also 9 , M. f

Im Oktober haben in Berlin 2312 polizeilihe Milch- Revisionen stattgefunden. Dabei wurden - 34 327 1 Milch unter- sucht und 387 1 beanstandet; in 106 Fällen wurde strafrechtlich gegen Uebertreter der Verordnung vom 6. Juli 1887 vorgegangen.

_Zum Besten der Goßner’ schen Klein-Kinder-Bewahr - stalten findet nach Mittheilung der „N. Pr. Z.° àm 16. und November im Hause des Pastors Knak, Wilhelmstraße 29, ein Weihnachtsverkauf“ statt.

an E

Ostrau, 11. November. Bei dem - Neubau eines großen

R öhrenwerks _der Gleiwißer Firma Huldschinsky u. Söhne in Schönbrunn ftürzte, wie „H. T. B.* meldet, beim Montiren des

‘eisernen Dodilinbls. de begrub

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Nah Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien, 11. November. (W. T. B.) Der Kaiser hat

soeben die nes S eter nas und Wekerle empfangen.

em Vernehmen nach hat der Finanz-Minister Dr. Weker le die Bildung eines neuen Cabinets übernommen.

London, 11. November. (W. T. B.) Bei einem gestern Abend von den Dissidenten der anglikanischen Kirche veran- stalteten Bankett verbreitete sich Lord Salisbury über Uganda, wobei er dem Wunsh Ausdruck gab, daß die Regierung jenes Gebiet niht aufgeben möge. Wenn England seine Position fest behaupte, werde Deutschland das Gleiche thun. Auf diese Weise könne man mit Sicherheit den Sklavenhandel unterdrücken. Falls England Uganda aufgebe, würden andere Länder an seine Stelle treten, die jene An- sicht nicht hätten.

_ Paris, 11. November. (W. T. B.) Jn Deputirten- Fen wird vielfa die Eventualität einer Minister- krifis anläßlih der am Mittwoch stattfindenden Berathung des Preßgeseßes besprochen. Die Ablehnung des Gesetzes sei wahr- scheinlich, da die Conservativen die Maßnahme für unzureichend hielten und die Nadicalen gegen jedeBeschränkung der Preßfreiheit seien. Jn maßgebenden Regierungs- und Kammerkreisen bestände überdies die Absicht, die radicalen Mitglieder des Cabincts, Bourgeois, Viette und Ricard zu beseitigen. Vor Beginn der Discussion des französisch-schweize- rishen Uebereinkommens werden Millerand und Ge- nossen eine geheime Sißzung beantragen, damit der Minister des Auswärtigen Ribot über die sein Ressort betreffenden politischen Erwägungen sich äußern könne, die für die Vorlage der Convention entjheidend seien.

Washington, 11. November. (W. T. B.) Es gilt als Regel, daß nach Eintreten eines Regierungswecsels nur der Senat einberufen wird behufs Bestätigung Ver Mitglieder des Cabinets und der diplomatishen Vertreter im Auslande. Gegenwärtig aber glaubt man allgemein, daß eine Ein-= berufung beider Häuser erfolgen werde, da es sih bei den Wahlen um Fragen der inneren Politik gehandelt habe.

New-York, 11. November. (W. T. B.) Die mit der Ueberwachung der Einwanderung betrauten Beamten haben heute dreißig belgishe Glasarbeiter angehalten. Leßtere waren zum Ersaß für kürzlih am Strike betheiligte Arbeiter in Pittsburg angeworben und auf dem Dampfer „Fricsland“ als Passagiere zweiter Klasse befördert worden.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweitcn: Beilage.)

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Wetterberi vom 11. November,

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Uebersicht der Witterung. Die Witterung von fast ganz Europa steht unter

Der Vorverkauf

3 i im Durtschnitt wenig ver- ändert, in Nord- und Mitteldeutshland liegt sie meist unter, in Süddeutschland meist über dem

Deutsche Seewarte.

Theater- Anzeigen. und Halévv, von Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-

mann. Anfang 7

j In Scene gese ber-Regisseur Teßlaff. Dirigent: s - Cavalleria rusti-

n Scene ge- Bis FParfum.) um

i Tanzbild von Emil Graeb. componirt und arrangirt von P. Hertel. (Mit Ein- lagen von J. Brahms.) Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Diana. Lustspiel in 5 Aufzügen, nach dem Spanischen des igs An eo: n E E G E L Rab ese vom er-Negisseur Ma e. f Hemma DBVelinciont un oberto M s : L R L RA f # Ubr. 0 4 a S a (Violetta: Sgra. Bellincioni; Alfredo: | Anfang 7# Uhr: Concert des Violinvirtuosen Sonntag: Opernhaus.

Zauberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. : S c RDE Text von Schikaneder. In Scene gesetzt vom Pber- von Lothringen. (Iohann: Herr Emil Göße.)

gartner. (Tamino: in Leipzig, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Lolo’s Vater. Montag: Romeo und Julia. Dienstag: Lolo’s Vater.

Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Der Kanfmann von T Abends 72 Uhr: Dora. ora.

Die Orientreise.

Sonntag: Sodoms Ende. Montag: Die Grofßftadtluft. Volksthümliche Preise (Parquet 2 4). Vorverkauf

Mittelwerth. In Ostdeutshland kommen ftellen- | °hne Aufgeld weise Nachtfröste vor, Chemniß meldet minus E L j |

3x Grad. Friedrich - Wilhelmfstädtishes Theater. Sonnabend: Fünfter Abend im Offenbach-Cyclus. 9. Aufführung. Pariser Leben. Komische Operette in 4 Acten nah dem F

Jacques Offenba. Dirigent: Kapellmeister Fed f Uhr. i [43041] Sonntag: Sechster Abend im Offenbach-Cyelus.

haus. 937. Vorstellung. Djamilceh. NRomant. Oper in T, Aufführung. Orpheus in der Unterwelt.

1 Act von G. Bizet. Tert von L. Gallet, deuts von L. | Burleske Oper in 4 Bildern. Musik vón Jacques Hartmann. Tanz von E. Graeb. qv Offenbach.

vom O meister Weingartner. eana (Vanern - Eber). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text

namigen Volksftück von Verga. seßt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent :

Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten-

Kapellmeister Dr. Muck. Slavische Braut- | Fischl. In Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Vorber: Der nene Ganymed. Lefort.) Sdmwank in 1 Act von Charles Louveau.

Musik

Dirigent: Musikdirector | Anfang 74 Ubr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

246. Vorstellung. Donna

238. Vorstellung. Die Sgr. Staano.) Anfang 7 Ühr.

Dirigent: Kapellmeister Wein- Herr Merkel, vom Stadt-Theater

In Civil. Anfang 7 Ubr.

Programm. Anfang 7x Uhr. Sonntag, 34 Uhr: Nachmittags- halben Preisen.

Sonntag : Dieselbe Vorstellung.

Lebensbild in 5 Acten nah Stromtid“. Anfang 7# Uhr.

Neuter:En}femble. Dienstag :

Wilbelm Bollin.

ßKroll's Theater. Sonnabend: Gastspiel von

_ Anfan / Belle-Alliance-Theater. Sonntag, Nahmit- ( 247. Vorstellung. Fiesco, oder: | tags 3 Uhr: Verlorene Ehre. l : S Die Verschwörung zu Genua. Ein republi- } 3 Aufzügen von Rohrmann-Riegen. Abends 72 Uhr: | sämmtlicher Kunstspecialitäten ersten Ranges. kanishes Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedri | Die Räuber. f von Schiller. In Scene geseßzt vom Ober-Regisseur Mar Grube. Anfang 7 Übr.

Dentsches Theater.

Schauspiel in | 74 Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Zum i und 72 Uhr. Lessing- Theater. Sonnabend : Zum 44. Male: | 68. Male: Die wilde Madonna. Schwank in 3 Acten von Oscar | pose in 3 Acten von Leon Treptow. Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7# Uhr. Sonntag: Die Orientreise. Montag: Die Orientreise.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30 Die Grofßstadtluft. | Sonnabend: Gastspiel des August Junkermaun- T4 c “Q; ;

Ensemble. Zum vorlcßten M ale: A Bräfig. Verehelicht: Hr. Prem.-Lieut. Werner von Alvens Friß Reuters „Ut mine

Erstes Ensemble - Gastspiel der Münchener unter Direction des Königl. offhauspielers Max Hofpauer. Zum 1. Male: er Einsam”. Volksstück mit Gesang in 5 Acten ranzösishen des Meilhac nah Anzengruber's gleihnamiger Erzählung von | Gestorben: Fr. Hedwig von

Concerte.

Concert-Haus. Sonnabend, Abents 7 Uhr:

Karl Meyder - Concert. Offenbach - Millöeer- Suppé - Abend.

(Café

Slatna: Ln Saal Bechstein, Linkstraße 42. Sonnabend,

Soma Pik-Steiner unter gefälliger Mitwirkung

Sonntag: Gastspiel von Emil Göße. Johaun der Großherzoglich Mecklenburgischen Hof- Opern-

sängerin Frau Dr. Kohut-Manstein.

Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends Gala - Sports - Vorstellung und Debüt

Mr. James Fillis, der erste Schulreiter der Welt. „Elimar“, genannt der Strickspringer, in Freiheit

: vorgeführt von Frl. Oceana Renz. Great Steeple _Theater Unter den Linden Ronaher. | ¿hase von 6 in Freiheit drefsirten englischen Voll- Somnuabend- Der | Sonnabend: Jubiläums - Fest - Vorstellung. Zum | blutyferden, Drefsur und Vorführung vom Director

50. Male: Die Welt in Bild und Tanz. | Franz Nenz. Concurrenz-Schulreiten zwischen den Ballet von Gaul und Haßreiter. Musik von Bayer. | beliebten Damen Clotilde Hager und Oceana Renz Injscenirt durch Louis Gundlach (erster Ballet- | in Husatn - Uniform. „Pun“, s{chwedischer meister). Die fleine Primadonna. Gelegen- | Ponnybengst, Original - Dressur von August dem heitsschwank in 1 Act von Richard Genée. Jn- | Dummen. Die aus 14 Personen bestehende Araber- ne S Ln ei isseur E A. Be Unppe e Enno x. Auf Helgoland, . : i sen. (Gastspiel der 16 jährigen Primadonna Fräul. | oder: e und Fluth. Großes Land-, Wasser- Berliner Theater. Sonnabend: Dora. An- | Sophie David) ch— Hervorragendes Variéts: | und Feuer-Schauspiel. Nationaltänze von 70 Ee

„1. Garde-

men. Neue Tanz - Einlagen: u. A

Vorstellung bei | Regiment zu Fuß in Parade-Uniform aus der iu

Sriedrih's des Großen“, „Hamburger Bürgerwehr“. Sonntag: 2 große Extra - Vorstellungen, um 4 U -. Nachmittags 4 Uhr: Komiker - Vor- Gesánas pan s (ein O frei). Abends 7# Ubr: Fest- * } BVorste d „Auf 2 Couniais Ln rstellung un uf Helgoland

G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen | Costumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen

rientr E Decorationen von Lütkemeyer in Coburg. In Scene Vo für die ersten zehn Duse-Abende | geseßt von Adolph Ernst. Anfang 7+ Uhr. findet täglich an der Tagesfafse statt.

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Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Henny Matthiefssen mit Hrn. M Stefren (Flensburg—Rendsburg). Frl.

enata von Gerlach mit Hrn. Hilfsprediger Max von Gerédorff (Wernigerode).

leben mit Frl. Elisabeth von Alvensleben (Neu- haldens[oben). Hr. Bauinspector J. Wieczorek mit Frl. Agnes Heyl (Berlin).

Sonntag: Onkel Bräfig. Schluß des Friß | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister von

Platen (Bromberg). Hrn. von Gromadzinéki- E Eo (Liegnitz). Eine Tochter: Hrn. Sdmund von Schüß (Magdeburg). Hrn. Amts- rihter Dr. Jonienß (Löwen). Hrn. Amts- gerihts-Nath Wolf von Gersdorf (Strehlen).

j d Groeling, geb. von Rheinbaben, (Schalsha). Hr. Geb. und Ober- Regierungs-Rath Friedrich Bergenroth (Breslau).

ayerischen

rl Treumann. Musik von Cre

Geöffnet 9 Uhr bis

Hohenzollern-Galerie

Lehrter Bahuhof. T # Sonntags 50 4.

Gr. histor. Pgemalde 1640—1890. : unkelh. Sonut. 9—9, | Berlin:

Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Verlag der Expedition (Scholz).

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Urania, Anstalt für volksthümlihe Naturkunde. azn s dem gleih- | burg. Sonnabend: Zum 36. Male: Jm Pavillon. | Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnhof). E na I E in 3 Acten von Ernest | Geöffnet von 12—11 Ubr.

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Druck der Nord Buibbtuiserei ivik Veclaude- Ansialt. Berin L, M E N

Sieben Beilagen (cinf{licßlich VBêr’en-Beilage).

Er fte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 268,

Parlamentarisches.

Rede des Minister-Präsidenten Grafen zu Eulenburg in der Sißung des Hauses der Abgeordneten

vom 10. November bei Ueberreichung der Steuerreform-Vorlagen:

Meine Herren! Der Landtag ist so früh einberufen worden, um Zeit zu gewinnen für die Berathung der umfang- und inhaltreichen Vorlagen, welche die Reform der directen Steuern in Staat und Gemeinde betreffen, und welche, wie Sie aus der Thronrede bereits entnommen baben, den bedeutsamsten Gegenstand Jhrer Verhandlungen bilden werden. Ich lege die Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung directer Staatsfteuern, zweitens eines Ergänzungssteuer- gesetzes, drittens eines Communalabgabengeseßes nebst Anlagen und Begründung, sowie eine Denkschrift, welhe den Gesammiplan ein- gehend erläutert, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 2. d. M. im Namen der Königlichen Staatsregierung hiermit vor und beehre mi, Folgendes hinzuzufügen : :

Als vor zwei Jahren das Einkommensteuergeseß und das Gewerbesteuergeseß eingebraht wurden, hat die Königliche Staatê- regierung einen Zweifel darüber nicht gelassen, daß mit diesen Gesehen nur der Grund gelegt werden sollte zu einer umfassenden Reform des directen Steuerwesens in Staat und Gemeinde mit dem Ziel, eine gerechtere Vertheilung der öffentlichen Lasten herbeizuführen und die Grund- und Gebäudesteuer als Staatssteuern aufzuheben. Die weit- reidende Zustimmung, welhe diese Geseßentwürfe und die weiter- gehenden Absichten der Königlichen Staatsregierung, die hier im Laufe der Verhandlungen näher dargelegt wurden, im Landtage gefunden haben, erhielt, was diese leßteren Absichten anbetrifft, ihren Ausdruck in § 82 dés Einkommensteuergesezes, wonach der- jenige Betrag der Einkommensteuer, welher über §80 Millionen jährli und eine auf 49/9 bemessene jährlihe Steigerung hinausgeht, zur Durchführung der Beseitigung der Grund- und Gebäudestéuer bezw. Ueberweisung derselben an communale Verbände verwendet werden foll.

Die “aste Veranlagung der Einkommensteuer ging über die Vor- ausberechnung hinaus, fie belief sich auf über 120 Millionen Mark, und demnach der Betrag, welcher zur Durführung der Steuerreform diéponibel bleibt, auf rund 40 Millionen Mark jährlich. Damit war die Möglichkeit und, sobald diese vorlag, nah der Ueberzeugung der Königlichen Staatsregierung auch die Nothwendigkeit gegeben, die An- forderungen des § 62 des Einkommensteuergeseßes niht buchstäblih auszuführen, sondern im Sinne derselben, aber nah weiteren Gesichts- punkten, die Steuerreform zum Abschluß zu bringen.

Unfer directes Steuersystem krankt an den s\taatlihen Real- oder Ertragésteuern. Diese, ihrer Natur nah auf Bruttobesteuerung beruhend, führen zu einer ungleilmäßigen Belastung, treffen infolge dessen die Steuerpflichtigen in ungleiher und, auch abgesehen hiervon, unbilliger MWeife (fehr richtig! rechts) und hindern die dur die Gerechtigkeit gebotene unterschiedlihe Besteuerung des fundirten oder vererblihen Einkommens im Gegensaß zu dem Arbeitseinkemmen. Die Gemeinden werden aber durch die staatlihe Besteuerung der Realobjecte ver- bindert, diese, welhe für die Heranziehung für die Gemeindelasten besonders geeignet sind, in ausgiebigem Maße. zu benußen, und bin- gedrängt auf ein System von Zuschlägen zur Einkommensteuer, welche auf die Erträge dieser Steuer niht ohne nachtheilige Rückwirkung bleiben Tönnen. :

Dies triti am augenfälligsten hervor bei der Grund- und Ge- bäudesteuer, trifft aber, wenngleich in geringerem Maße, auch bei der Gewerbesteuer und der in diefer Beziehung gleichzuerachtenden Berg- werksfteuer zu.

Die Beseitigung der angedeuteten Uebelstände läßt sich daher nur herbeiführen dadur, daß der Staat auf die Erhebung der genannten vier Steuern verzihtet und seinerseits zu einer ftärferen Heranzichung des fundirten Einkommens übergeht. Daß und warum es beabsichtigt ist, das leßtere, nämlih die stärkere Heranziehung des vererblichen Einkommens, in der Form eines befonderen Gesetzes und in der Form der Besteuerung des nußbaren Reinvermögens zu bewirken, werden Sie des näheren aus der Begründung, des Gesetzentwurfs über die Ergänzungssteuer entnehmen, und ih kann hier mich auf die Be- merkung beschränken, daß die Absicht dahin geht, diese Steuer zu be- messen auf È vom Tausend des- nußbaren Reinvermögens.

Von jeher ift das Streben dahin gegangen, den Verzicht oder die Ueberweisung der fstaatlihen NRealfteuern niht allein den davon be- iroffenen Steuerpflichtigen, sondern vor allem den Gemeinden zu gute kommen zu lassen. Die Frage aber, in welcher Weise dies geschehen soll, über die früher viel gestritien ist, soll nah dem vorliegenden Plan dahin ents{ieden werden, daß niht die Steuern als solche überwiesen, d. h. vom Staat erhoben und an die Ge- meinden verabfolgt werden, fondern daß eine Ueberweisung der Steuerquellen, der Objecte, von welhen sie erhoben werden, an die Gemeinden erfolgen foll zur eigenen Ausnugzung. Dies gewährt die Möglichkeit, den Gemeinden eine freiere Be- wegung zu gestatten in der Benußung dieser Quellen und dabei die Besonderheit der Verhältnisse zu berücksihtigen und Ausgleihungen

eintreten zu lassen, welche im Wege der staatlihen Besteuerung nicht möglich sind. Es entfällt außerdem die s{chwierige Erörterung der Frage, an welhe Gemeinden höherer oder niederer Ordnung die Ueberweisungen zu bewirken sein würden und nah welchem Maßstabe sié zu erfolgen haben.

Andererseits erwachsen aber bei der Durhführung dieses Plans weitere Anfgaben für die Gesetzgebung in zwiefaher Beziehung. Erstens muß dafür gesorgt werden, daß die freigegebenen Quellen von den Gemeinden in angemessener Weise für ihre Besteuerung benußt werden. Darüber ist in dem Entwurf eines Communalabgabengeseßes Bestimmung getroffen, welches überdies die Aufgabe hat, dem längst- gefühlten Bedürfniß einer einheitlichen, auf rationellen Grundsäßen beruhenden Ordnung des Communalsteuerwesens abzuhelfen. Es

Berlin, Freitag, den 11. November

verfolgt außerdem das Ziel, dur eine stärkere Betonung des Grund- saßes von Leistung und Gegenleiftung den Bedarf an eigentlihen Ge- meindesteuern zu verringern und auf diese Weise die starke Belastung der Einkommensteuer mit Zuschlägen herabzumindern.

Die zweite Aufgabe, welhe dec Gesetzgebung weiter erwächst, bestebt darin, vorzubeugen, daß in vielen geseßlihen Beziehungen und Bestimmungen , bei denen die Entrichtung directer Realsteuern die Vorausseßung bildet, durh die Aufhebung derselben nicht eine Lücke eintrete. Es ist niht möglich, gleichzeitig mit dem Verzicht auf die Erhebung der Realsteuern auch die Veranlagung derselben seitens des Staats aufzuheben. Es wird das obne weiteres einleuhten, wenn man si nur daran erinnert, daß auf dem Grundsteuerkataster die gesammten Grundbücher beruhen, daß wir also diesen gesammten Nechtsverhältnifsen die Grundlage der Veranlagung der NReal- steuern nicht entzichen dürfen. Jst das richtig, dann ist die Aus- füllung der von mir angedeuteten Lücke fehr leiht dabin zu bewirken, daß man in allen denjenigen Bestimmungen, welche hier in Betracht kommen, an Stelle der entrichteten die veranlagten Steuern seßt. Dies wird in der weit, überwiegenden Méhrzahl der Fälle durchaus kein Bedenken baben, insofern die Entrichtung der Steuern niht der eigentlihe Nechtsgrund der Rechtsverhältnisse ist, welche darauf beruhen, sendern für dieselben nur den Maßstab oder Anhalts- punkt bildet.

Es giebt aber allerdings auch Verhältnisse, bei denen dies nit zutrifft, und dazu gebören vor allem die Vorschriften über die Bil- dung der Urwählerabtheilungen für die Wabien zum Hause der Abgeordneten und der Wakhlabtheilungen für die Wabl von Gemeinde- vertretern. Für diese is beidem angedeuteten Plane eine befondere Regelung nothwendig, und ih hofe in der Lage zu sein, im Laufe der gegenwärtigen Session Jhnen eine Vorlage zu . welche in dieser Beziehung das Nöthige versieht.

Der Verzicht des Staats auf die ftaailihen Realfteuern beläuft ih auf eine Summe von rund 102 Millionen Mark. Der Betrag, welcher zur Deckung dieser Summe, die der Staat bei seiner gegen- wärtigen Finanzlage nit entbehren kann, aus den Mehrerträgnifsen der Einkommensteuer verfüglich ist, beträgt 40 Millionen Mark. Es muß also für die Deckung von weiteren ungefähr 62 Millionen Mark Fürsorge getroffen werden. Hierzu bietet sih zunächst dar der Betrag, welcher bisher aus den Getreide- und Viehzöllen an die Kreise über- wiesen worden ist. Das Geseß vom 14. Mai 1885, auf welchem diese Ueberweisungen beruhen, war von vornherein niht auf die Dauer berechnet; es sollte einer 1 Nothbehelf bilten bis zu dem Zeitpunkie, wo es mögli sein würde, staatliche NRealsteuern den Communalverbänden zu überweisen. Nachdem dieser Zeit- punkt gegenwärtig - eingetreten ist, hat das Geseß seine eigentlihe Basis verloren, und ih brauche weitere Ausführungen über die Bedenken, zu denen seine Bestimmungen nah manchen Nichtungen hin sonst Anlaß geben, jet hier Jbnen nicht vorzuführen.

Die Erträge aus den Getreide- und Viehzöllen, welhe den Kreisen überwiesen wurden, find in den leßten Jahren fehr hoc ge- vesen. Da aber cine Ermäßigung der Getreidezölle stattgefunden hat, und im Hinblick auf die in Betracht kommenden wirthschaftlichen Verhältnisse läßt sih niht annehmen, daß in Zukunft dieser Antheil ih höher als auf böchstens 30 Mill. Mark belaufen wird. Nur zu diesem Betrage kann er daher zur Deckung des dur die Ueberweisung der Realsteuern entstehenden Ausfalls in Nechnung gestellt werden; es bleibt dann noch ein Betrag von 32 bis 35 Millionen zu deen übrig, und hierzu foll ‘das Ergebniß der Jhnen vorgeschlagenen Ergänzungésteuer dienen.

Meine Herren, dieses sind die Grundgedanken des Jhnen vor- gelegten Reformplans, dessen Entwurf wir dem Herrn Finanz-Minister verdanken, und den ich Ihnen im Namen der Königlichen Staats- regierung angelegentlih#| empfehle. Die Staatsregierung ist sich be- wußt, daß mit diesen Vorlagen niht nur hohe Anferderungen an Ihre Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit geftellt werden, sondern daß ihre Durchführung eine tiefgreifende Umgestaltung unseres gesammten Steuersystems zur Folge haben wird; sie ist aber der festen* Ueber- zeugung, daß eine Gesundung unseres Steuersystems nur dann herbei- geführt werden kann, wenn ganze Arbeit gemacht wird. Wie auf Ihre oft bewährte bereitwillige Mitwirkung an {werer Arbeit rechnet die Staatsregierung zuversichtlich auch darauf, daß Sie den Gesichts- punkten, auf denen der Reformplan beruht, Ihre Zustimmung nicht versagen und helfen werden, ein Werk zu schaffen, welhes dem Wohl

des Landes förderlih fein wird. (Lebhaftes Bravo! rets.) ¿s

Aufhebung directer Staatsfteuern.

Nach den §S§ 18—26 des Geseßentwurfs über die Aufhebung directer Staatssteuern sind die für die Aufhebung von Grundsteuer- befreiungen und Bevorzugungen geleisteten Entschädigungen unter ge- wissen Einschränkungen zurückzuerstatten. Nach der Begründung und den Anlagen zu diesem Entwurf betragen die auf Grund des Grund- steuerentschädigungsgeseßes vom 21. Mai 1861 und des Geseßes vom 11. Februar 1870 vom Staat geleisteten Entshädigungen (auëshließlich der Städte) : :

in den ostlihen Provinzen

(hiervon wurden 22 186 607,79 6 dur Kapital-

zahlung, 208 702,78 Æ durch Erlaß jährlicher -

Abgaben, 4 174 055,60 4 bei Kapitalisirung

zum 20fachen Betrage gezahlt);

in der Provinz Schleswig-Holstein. . . . 2537756,26 „, ‘in der Provinz Hannover 37 486,48 , in der Provinz Hessen-Nassau 151.327,65 va Ents@ t b Om 5 e f ug ntschädigungen haben die S e erhalten: in [E gu "4843 é,

in WestpreuZen . . ...

Berlin

1892.

Ueber die Rückerstattung äußert sh die „Begründung“ in Folgendem : i: f

Der Staat kann nicht wobl zum Nachtheil aller Steuerzahler auf den Rückempfang von Entschädigungen verzichten, welche bei der

Einführung der allgemeinen Grundsteuer den bis dahin Befreiten oder

Bevorzugten ledigli wegen ihrer Unterwerfung unter. die allgemeine Steuerpflicht gewährt ‘worden find. Mit der Aufl#ng der staat- lien Grundsteuer entfällt die Vorausseßung d Entschädigung. Gegenüber den vormals Befreiten wird der alte Zustand wlieder- hergestellt, während für die vormals Bevorzugten ein günstigerer Zu- stand eintreten wird. Daß die Befreiung von der Grundsteuer künftig nicht mehr, wie vordem, als Ausnahme von der Regel, sondern als der regelmäßige Zuständ erscheint, macht binsihtlich der Er- stattungëpfliht keinen Unterschied. Mit dem Wegfall der Leistung der Grundsteuer ift naturgemäß die Nückerstattung der als Gegenleistun: empfangenen Entschädigung verbunden. In gleicher Lage befinden E diejenigen Grundbesitzer, deren Eremtionen curch die Grundsteuer- geïeße vom 21. Mai 1861 und 11. Februar 1870 aufrecht erbalten, aber auf Grund vertragsmäßiger Bereinbarung abgelöst worden sind. Die Aufbebung der Grundsteuer bedingt auh bier die Nüerstatturg der empfangenen YAblöfungssumme. Die Verpflichtung zur Rückerstattung foll sih auf diejenigen Entschädigungen beschränken, welhe auf Grund des Entshädigungs- gefeßes vom 21. Mai 1861 und der für die neuen Landestheile maß- gebenden entsprehenden Bestimmungen des Gefeßes vom 11. Februar 1870 geleistet worden sind. Dagegen foll- die Vecpflichtung fih niht auf Entschädigungen erstreäen, welhe in weiter rückwärts liegenden Zeiten und im Bereich älterer Grundsteuerverfafsungen statt- gefunden haben. Der Grundsaß der Nüderstattung der vom Staat geleisteten Grundfteuerentshädigungen wird ih indessen obne drüdtende Härten nicht in voller Schärfe durchführen lassen. Unbedentlih ersheint die Geltendmachung des Erstattungs- anjpruhs gegenüber den noch im Besiße der erimirt gewesenen Güter und Grundstückde befindliden Empfängern dec Entschädigung, sowie bezügli der Fideicomnrißgüter. Hinsichtlih der leßteren bestand abgesehen von den bier faum in Betracht kommendan Fällen der Auszahlung von Gefammtentschädigungen unter 25 Æ und v Kapitalspizen 23 a. a. D.) der Rechtszwang , i empfangene privatrechtlice Entschädigung (S 2, 3 a. a. O. in die Substanz des Gutes zu verwenden oder in folchber Form anzulegen, daß das Kapital zur dauernden Nußung des Benters erhalten blieb. Daß die Rüdckerstattung bei dem Widerspruche des Besißers nicht aus den Erträgnissen des Gutes, sondern in einer der ursprünglichen Verwendung des Kapitals entsprehenden Form aus der Substanz des Fideicommifses selbst zu leisten is, wird keiner besonderen Bestimmung bedürfen. Dagegen würde die Nückforderung hinsihtlih derjenigen Güter und Grundstückte, welhe na erfolgter Entschädigung durch lästiges Rechtsgeschäft mit Ausnahme des Falles dec Erbtheilung veräußert worden sind, mit verknüpft und praktisch faum ausführbar - fein. Der ge wärtige Besißer hat von der Entschädigung keinerlei Vor- theil bezogen, wd hierbei also au ncht in An- \pruch genommen werden fönnen. Umgefehrt genießt der ent- \hädigte Vorbesißer von der Aufhebung der Grundsteuer keinen Vortheil. Diesem gegenüber würde die Rücforderung au thatfählih großen Schwierigkeiten begegnen, - da sie, wenigstens in den östlichen Provinzen, wohl in der größeren Mehrzahl aller Fälle gegenüber den Erben geltend gemacht werden müßte. Mit Nücksicht bierauf wird im S 19 Abjf. 1 die Nücerstattung unter den vorgedachten Vorauê- teßungen ausgeschloffen.

Die Abstandnahme Bon auf den Fall der Erbtheilung. vormals cximirten Gutes Besißers ist, können die vorsteher

Nückforderung bezieht sih aber nit ofern der gegenwärtige Besißer des Srundstücks Erbe des entshädigten

erörterten Bedenken für den Fall, daß der gegenwärtige Besißer der einzige Erbe geworden, überhaupt niht, für den Fall, daß er mit anderen Erben concurrirt und diese efunde hat, nur in untergeord- netem Maße zutreffen. Den au im leizteren Falle hat er wenigstens einen vielleiht in den meisten Fällen sogar den größeren Theil der Entschädigung bezogen und der Vor- theil des Grundsteuererlasses kommt ibm auss{hließlich zu statten.

Auch die Fälle der sogcnannten anticipirten Erbfolge, in denen die Eltern einem Kinde, der Regel na unter Bestimmung der, Abfin

dung der übrigen Kinder vom elterlihen Vermögen, ihre Besßun

übertragen (Gutzüberlafsungs-, Uebertrags- u. f. w. Verträge), können nit anders behandelt werden.

Die finanzielle Tragweite des § 19 binschtlich der Gutsbeziric in den 7 östlichen Provinzen stellt fch, wie folgt, dar :

Die Entschädigungen haben bei 8437 Kapitalempfängera

17 128 164 4 betragen und zwar

1) für Fideicommißgüter 2) für andere Güter . Von den Entschädigungen zu 2 sich noch jeßt in

2 u

der Hand des Embfängers befinden . . .. die wischen durch Erb schaft auf einen anderen B fißer übergegangen find . E Diese inëgesammt . . 9274718 4 = 64,9 ©/9

müssen zurückerstattet werden ebenfo wie die Entschädigungen , die auf Fideicommißgüter im Betrage von 2844366 A fielen, zu?ammen alfo 12119 084 , während die 5 009 080 Æ# Entschädigung betragende Summe, die auf Güter entfiel, welhe turch Kauf x. in andere Hand übergegangen find, niht zurückgefordert wird. :

Ebenso muß für die Städte der Grundjaß zur Anwendug fommen, daß mit dem Wegfall der Grundsteuerleistung die in der Entschädigung bestehende Gegenleistung zurückzuerstatten ift.

. Das Ergänzungsfteuergesetß.

Aus der Begründung des Entwurfs heben wir Folgendes hervor : __ Der Einwand, daß eine Vermögenssteuer deshalb verwerflih fei, weil fie den Vermögensstock angreife, bedarf keiner Widerlegung. Auf die in den niedrigen Grenzen von +{ vom Tausend gehaltene Steuer trifft dies nicht zu; sie belastet das Einkommen, während tas Vermögen unberührt bleibt und nur den Maßstab für die Be- steuerung bildet. Ferner ist das Bedenken geltend gemacht, ob nicht die Form der Vermögenssteuer die hochrentirende, unsolide Anlage des Vermögens zum Nachtheile der sicheren aber mäßig verzinslichen be- günstige. Brachtenzwerth und nicht unberetigt if dieser Ein- . wand, wo die Vermögenssteuer, wie in einzelnen schweizerischen Kantonen, die entschieden beberrschende Stellung im Steucr- fystem cinnimmt. Wo Mus wie in Peeusen, die Höhe des Ein- kommens vorzugêwelle - Maß- der Gesammtbelaftung be- stimmt, der Factor des- Vermögens aber nur auêgleihend und er- gänzend hinzutritt, liegt die bezeichnete Gefahr nicht vor; hier spricht im Gegentheil die Rücksichtnahme auf die klei nen Vermögen gerade für die Form der Vermögensfteuer, indem dieselbe durch " ihre Wirkung den dur die Form der Besteuerung niht zu ändernden thatsählichen Verbältniffen billige Rechnung trägt. Wenn die

Grundsteuer von jeher mit Recht wegen ihrer Veständigkeit und der Zuverlässigkeit des Eingangs als eine befonders wichtige und werth

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