1892 / 268 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

_ Nat dem b-Fehenden Rechte i den Gemeinden lediglich über- h o Ae zur Deckung ihres Steuerbedarfs indirecte Steuern er- en wollen. wurfs liegen, die Erhebung von Dea taa eaen jo allgemein und positiv anzuordnen, wie dies nah Inhalt der emeindeordnung für die Städte und Landgemeinden des vormaligen Kurfürstenthums Hessen geschehen ist. Dagegen wird auf der anderen Seite auch nicht zu ver- Fennen sein, daß die Bedeutung der indirecten Steuern für den com- munalen Haushalt in zahlreichen Fällen hinter derjenigen der directen Steuern zu sehr zurückgetreten ist, und es wird bei der geplanten Neuregelung des Communalsteuerwesens auch dem Gesichtépunkt Rechnung getragen werden müssen, daß zur Verminderung eines über- mäßiaen Drucks- der directen Communalsteuern tie Einführung an- gemessener Verbrauchsabgaben in den Haushalt der Gemeinden ih In der Regel empfichlt. S S

Was nun endlich die Gebühren und Beiträge betrifft, fo ergiebt sih aus der Darstellung des bestehenden Communalsteuerrets, daß unter den verschiedenen dort bezeichneten Gemeindeverfajjungs- gesehen nur - die Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 den Ge- meinden die Erhebung von Abgaben als Entgelt für die Benußung der von ibnen zu öffentlihen Zwecken bereit gehaltenen Einrichtungen und Anstalten sowie für die Jnanspruchnahme der von ihnen ge- währten Leistungen allgemein gestattet hat, woa im übrigen die Erhebung von Beiträgen bisber nur für den befonderen Fall des § 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 (Gesez-Samml. S. 561) tbre Regelung erhalien hat. Es handelt ih bei den Beiträgen um Zuschüsse zu den Kosten der Herstellung und Unterhaltung oder auch nur der Herstellung folher größeren Gemeindeanlagen, welche zwar von dem öffent- lichen Interesse erfordert werden, jedoch E für alle Grund- besißer in der Gemeinde oder doch für einen Theil derselben einen besonderen wirthsdaftlihen Vortheil mit fi bringen, der durch Auf- erlegung von Gebühren für die Benußung der Anlagen überhaupt nicht oder doch nit vollständig erfaßt werden kann. :

Es ift bereits darauf hingewiesen worden, daß die Gemeinde wesentlich cin Verband zur Erreichung wirthschaftlicher Zwecke ist und daß es nur der Gerechtigkeit entspriht, zur Bestreitung der dur die wirthschaftlichen Veranstaltungen der Gemeinde erwachsenen Kosten vorzugsweise diejenigen heranzuziehen, welchen die Ver- anstaltungen zunä zum Vortheil gereichen. Gebühren und Beiträge sind Gegenleistungen für empfangene Leistungen. Schon in dem dem Hause der Abgeordneten in der Landtagésession 1879/80 zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegten _Geseßentwurf (Drucks. Nr. 19 S. 32), ist auf die Nothwendigkeit hingewiesen worden, wegen der fortdauernd zunehmenden Belastung der Gemeinden mit Steuern mehr, als bisher geschehen, auf die Ausbildung eines zweckmäßigen Systems von Gebühren und Beiträgen Bedacht zu nebmen. Die feitdem nicht verminderte, in niht seltenen mad sogar vermehrte Belastung der Gemeinden mit Steuern aßt die damalige Mahnung gegenwärtig um fo mehr an- gebracht erscheinen. Was insbesondere die Aufbringung der Kosten für Kanalisationëanlagen in den Gemeinden betrifft, fo haben die dieserhalb neuerdings stattgehabten Ermittelungen ergeben, daß in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle Kanalgebühren von den die Anlagen benutenden Hauébesißern entweder überhaupt nicht oder doch nur in völlig unzureihendem Maße bisher erhoben worden sind. Die Neuregelung des Communalsteuerrechts wird daher in Hinblick auf die Vorschrift im Art: 102 der Verfassungsurkunde, wonach Staats- und Communalbeamte Gebühren nur auf Grund eines Gefeßes erheben fönnen, Bestimmungen zu treffen haben, durch welche den Gemeinden die Erhebung von Gebühren und Beiträgen allgemein und in allen dazu geeigneten Fällen gestattet wird.

Die vorstehenden Ausführungen haben es sich zur Aufgabe ge- macht. die Reformbedürftigkeit des Gemeindeabgabenrehts nach seiner materiellen Seite hin wenigstens in den wesentliwsten Beziehungen darzulegen. Soweit dies hier niht geschehen ift, darf auf die die Regelung des Communalabgabenwesens betreffenden Ausführungen in der {on erwähnten Denkichrift Bezug genommen werden. Das formelle Recht auf diesem Gebiete ist was keiner weiterew Aus- führung bedarf in vielen Geseßen zerstreut und überdies fehr Tlüdenbaft. Es erscheint daher weiterhin als eine Aufgabe des vor- liegenden Entwurfs, nah dem Vorgange der Entwürfe aus dem Ende der siebziger Jahre und der Landgemeindcordnung vom 3. Juli 1891 auch wegen der Ausgestaltung des formellen RNehts das Erforderliche vorzuschen. Im Unterschiede von jenen E werden jedoch die zu treffenden Anordnungen sich nunmehr thunlichst an die Bestim- Os des Einkommeni|teuergesetzes vom 24. Juni 1891 anzuschließen

aben.

In den bisherigen Ausführungen ist lediglich die Nothwendigkeit einer Reform der das Gemeindeabgabenwesen regelnden Bestimmungen dargelegt worden. Im Zusammenhange mit dieser Umgestaltung des bestehenden Rechts bedarf es in einigen Beziehungen auch einer Ab- änderung der die Kreis- und Provinzialsteuern betreffenden Vorschriften. Jn dieser leßteren Hinsicht wird es jedoch an dieser Stelle genügen, auf den § 75 des Entwurfs und die Begründung desfelben hinzuweisen.

Es erübrigt noch eine Bemerkung. Wie s{on erwähnt, geht der vorliegende Entwurf davon aus, das Communalabgabenreht auf einer Grundlage aufzubauen, welhe in mebrfahen und erheblichen Be- ziehungen von derjenigen des bestehenden Rechts und auch von der- jenigen der älteren Entwürfe verschieden ist. Gleichwohl sind in den Entwurf diejenigen Bestimmungen des bestehenden Rechts und zum theil au jener Entwürfe übernommen, welche dur den erwähnten Unterschied niht berührt werden und sich bewährt haben oder doch als zweckmäßig zu erachten sind.

Die Begründung zu dem eben erwähnten § 75 lautct:

1) Gemäß § 11 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (Gesez-Samml. 1881 S. 179) wird das Kreisabgabensoll für die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises, im ganzen berechnet, den- selben zur Untervertheilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nah dem für die Erhebung der Kreiétabgaben bestehenden Vertheilungs- maßstabe, sowie zur Einziehung und zur Abführung im ganzen an die Kreiscommunalkasse überwiesen. Den Städten bleibt jedoch die Beschlußnahme darüber, wie ihre Antheile an den Kreiëabgaben auf- gebraht werden sollen, vorbehalten.

Den. Vorschriften der Krèisordnung vom 13. Dezember 1572 entsprechen diejenigen im § 10 f. der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 (Gefeßz-Samml. S. 181), der Kreisordnung für die Provinz fien - N2fsfau vom 7. Juni 1885 (GeseßSamml. S. 193) und im Artikel V. B. 3 des Gefeßes über die allgemeine Landesverwaltung 2c. in der Provinz E vom 19. Mai 1889 (Gesez-Samml. S. 108). Dagegen ist im § 11 der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 (Gefeßz-Samml. S. 217) den Gemeinden ohne Unterschied zwischen Stadt und Land die 3 eschlußnahme über die Art der Aufbringung ihrer Kreisabgaben vorbehalten und hiermit übereinstimmend lauten 8 11 der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887 (Geseß-Samml. S. 209) und § 11 der Kreisordnung für die S Schleéwig-Holstein vom 26. Mai 1888 (Geseß-Samml.

. 139). Machen die Gemeinden von der ihnen eingeräumten Befugniß Gebrau und del fie, ihr Kreisabgabenfoll uiht im Wege der ‘befonderen Untervertheilung nah dem Kreis- abgabenmaßstabe, fondern im Wege der Communalbesteuerung aufzubringen, so erhalten die von den -abgabepflichtigen Censiten diefer Gemeinden - aufzubringenden Beiträge die atur der gewöhnlichen Gemeindeabgaben. In den Stadtkreisen aber fallen die

- Kreislasten der Natur der Sache nah mit den Gemeindelasten ohne weiteres zusammen. die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 dieses Ret nur den Stadtgemeinden zugestanden, so findet diese Beschränkung ihre Erklärung darin, die Kreisordnung die juristishen Personen, Er- werbêgeseilschaften, Forensen 2c. zu den auf das Einkommen aus Grundbesiß oder Gewerbebetrieb gelegten Kreislasten heranzog, wo- oa eine Heranziehung dieser Personen zu den auf das Ein- mmen gelegten Gemeindelasten den Landgemeinden in den

Es fann niht in der Absicht des gegenwärtigen Ent-_

ösilihen Provinzen zur Zeit des Erlasses der Kreisordnun nit zustand. Der vorliegende Entwurf hält jedoch nach dem Vorgang des Communalabgabengeseßzes vom 27. Juli 1885 daran fest, den Gemeinden, ohne Unterschied zwishen Stadt- und Land emeinden, die Befugniß der Heranziehung der juristishen Personen, rwerbsgefell- schaften und Forensen zu den auf das Einkommen aus Grundbesit oder Gewerbebetrieb gelegten Gemeindelasten einzuräumen. Es mangelt somit an einem ausreihenden Grunde, an dem Unterschiede noch festzuhalten, welher in der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 und in den derselben insoweit nahgebildeten Kreisverfassungs- gefepen s erwähnten Hinsicht zwischen Stadt- und Landgemeinden gemacht ist.

2) Nach Inhalt der §8 10, 12 der Kreisordnung vom 13. De- zember 1872, mit welchen die entsprehenden Vorschrijten in den übrigen Kreisordnungen übereinstimmen, sind bei der Vertheilung der Kreisabgaben die Grund-, Gebäude- und die von dem Ge-

werbebetriebe auf dem platten Landz auffommende Gewerbesteuer der

Klasse A. I. mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem vollen Betrage desjenigen Procentfaßes heranzuziehen, mit welchem die Klassen- und fklassificirte Einkommensteuer belastet wird. Der Kreis- tag ist jedoch befugt, innerhalb der folchergestalt festgeseßten Grenzen zu den Kreisabgaben für Verkehrsanlagen die Grund- und Gebäude- steuer, sowie die von dem Gewerbebetriebe auf dem platten Lande auffommende Gewerbesteuer der Klasse A. I. mit einem höheren Fus e als zu den übrigen Kreisabgaben heran- zuziehen bezw. nah Maßgabe des § 10 Absaß 3 a. a. D. die erste Stufe der Klassensteuer von der Heranziehung zu diesen Kreis- abgaben ganz frei zu lassen oder nur mit einem geringeren Procentsate heranzuziehen. Im übrigen fann die Gewerbesteuer von der Heranziehung freigelassen und jedenfalls nicht mit einem höheren Betrage als die Grund- und Gebäudesteuer belastet werden. L

An und für si sind die Angelegenheiten der Kreise von den- jenigen der Gemeinden niht vershieden. Es entspricht dies au der Auffassung der bestehenden Kreisverfassung2geseße, welche, wie schon bemerkt, entweder den im Kreise belegenen Gemeinden überhaupt oder doch den Stadtgemeinden das Recht eingeräumt haben, ihre Kreissteuern gleib den Gemeindefteuern aufzubringen. That- fächlih haben fh jedo die Verhältnisse in den einzelnen Theilen der Monarchie in dieser Beziehung verschiedenartig entwielt, insbesondere sind die Aufgaben der Kreise auf dem Gebiete der Verkehrêanlagen im Westen der Monarchie vielfah wesentlich beschränkt im Veraleiche mit den entiprehenden Aufgaben der Kreise in den übrigen Theilen der Monarchie. :

Vom Standpunkte der Staatssteuerreform muß Werth darauf gelegt werden, daß die Belastung - der Staatseinkommensteuer mit Zuschlägen auf dem Gebiete der Kreissteuern nicht unvermindert fortbestehe. Wird allen Gemeinden die Befugniß ertheilt, thre Antheile an den Kreissteuern wie die Gemeindesteuern aufzubringen, so kann den Interessen der staatlichen Steuer- verwaltung mit um so mehr Neht Rücksicht geschenkt werden, als alle Gemeinden in die Lage verseßt werden, die ibnen vom Staate neu eröffneten Steuerquellen zur Deckung ihres Antheils an den Kreisfteuern mitzuverwenden. Im übrigen entspricht der im Entwurf vorgeschlagene Vertheilungsmaßstab dem in dem § 49 als Regel in Vorschlag gebrachten umsomehr, als die Interessen der Kreise im allgemeinen, wie {on bemerkt, wesentlih auf dem Gebiete der Verkehréanlagen liegen. Die im Entwurf vorbehaltene Ausnahme- bestimmung will es jedoh ermöglichen, daß besonders gearteten Ber- hältnissen der Kreise, wie namentli den erwähnten,- im Westen der Monarchie bestehenden, die nothwendige Rückficht zu theil werden fann.

3) Laut § 13 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 und der entsprehenden Vorschrift in den übrigen Kreisver!tassungsgefeßen der Monarchie kann der Kreistag, sofern Kreiseinrichtungen in be- sonders hervorragendem oder in besonders geringem Maße einzelnen Kreistheilen zu gute kommen, beschließen, für die Krei8angehörigen dieser Kreistheile eine Mehr- oder Minderbelastung eintreten zu lassen, welhe jedoch nur nach Quoten der Kreisabgaben bemessen werden darf. Die Ausführung dieser Bestimmung führt in der a nicht selten zu Unzuträglichkeiten. Auch scheint cine innere Nothwendigkeit zur Aufrehthaltung der Anordnung nicht zu bestehen, da beisvielsweise bei Bemessung der als Mehrbelastung auf- zubringenden Abgabenquote derjenige quantitative Betrag, welcher in der Mehrbelastung Deckung finden foll, doch zunächst zu ermitteln und der Berehnung des Verhältnifses der Mehrbelastung der Inter- efffenten zur Principalbelastung des ganzen Kreises zu Grunde zu det ist. Der Entwurf hat daher im Anschlusse an die Vor- schriften im § 16 wegen der Mehr- oder Minderbelastung von Theilen eines Gemeindebezirks die Mehr- oder Minderbelastung von Theilen S S für zulässig erachtet, ohne an dem Quotensystem fest- zuhalten.

_ Der Denkschrift ist eine Anlage beigegeben, welche für die einzelnen Kreise nachweist, welhe Beträge durch den Verzicht des Staats auf die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer nah dem Stande der Veranlagung für das Jahr 1891/92 für die Besteuerung frei werden, und welhe Antheile auf die einzelnen Kreise aus den Ueberweisungen der Getreide- und Viehzölle entfallen sind, wobei der künftige Gesammtbetrag dieser Ueberweisungen auf durchschnittliß 30 Millionen Mark angenommen if. Nach diefer Zusammenstellung werden 9% 389 671 Æ frei, während die Ueber- weisungen, wie gesagt, 30 Millionen Mark betragen würden; folglich fielen auf 1 Æ der Ueberweisungen 3,18 an Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Für die einzelnen Regierungsbezirke ergiebt sich folgendes Verbältniß:

Reg.-Bez. Königsberg: Dur die Grund-, Gebäude- und bisherige Gewerbesteuer wurde so viel aufgebraht, daß auf 1 Æ der UNeberweisungen 2,88 Æ von jenen Steuern fielen. Im Reg.-Bez. Gumbinnen entfielen auf 1 M 2,51 #, im Neg.-Bez. Danzig auf 1 M 3,00 , im Reg.-Bez. Marienwerder auf 1 2,62 A, in Berlin auf 1 4,29 4, im Neg.-Bez. Potsda m auf 1 43,15 #, im Reg.-Bez. Frankfurt a. O. auf 1 # 3,03 4, im Reg.-Bez. Stettin auf 1 Æ 3,20 Æ, im Reg.-Bez. Köslin auf 1 4 2,61 4, im Reg.-Bez. Stralsund auf 1 Æ 3,36 H, im Reg.-Bez. Posen auf 1 4 2,68 #4, im Reg.-Bez. Bromberg auf 1 2,76 #, im Neg.-Bez. Breslau auf 1 # 3,27 X, im Reg -Bez. Liegniß auf 1 # 3,03 Æ, im Neg.-Bez. Oppeln auf 1 4 2,50 A, im Reg.-Bez. Magdeburg auf 1 #4 3,39 &, im Reg.-Bez. Merseburg auf 1 4 3,24 , im Reg.-Bez. Erfurt auf 1 3,18 L, im Reg.-Bez. Schleswig auf 1 # 3,39 #4, im Reg.- Bez. Hannover auf 1 #4 3,32 #4, im Reg.-Bez. Hildesheim auf 1 M4 3,15 4, im Reg.-Bez. Lüneburg auf 1 #4 3,09 M, im Reg-Bez. Stade auf 1M 3,11 #, im Reg.-Bez. Osnabrück auf 1 4 2,87 4, im Reg.-Bez. Aurich auf 1 3,26 M, im Reg.-Bez. Münster auf 1 K 29 K im Reg. Bez. Minden af 1 #& 294 #6, im Neg. * Bez Arnsberg auf 1 2,84 &, im Neg.-Bez. Cas fel auf 1M 3,00 Æ, im Reg.-Bez. Wiesbaden auf 1 M 345 M im Reg.-Vez. Koblenz auf 1 M 2,95 4, im Reg.-Bez. Düsseldorf auf 1 M 3,26 &, im Reg.-Bez. Köln auf 1 348 #, im Reg.-Bez. Trier auf 1 4 2,77 Æ, im Reg.-Bez. Aachen auf 1 ä 3,28 M und in den Hohenzollernschen Landen auf 1 M 2,46 M

Kunst und Wissenschaft.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe hielt gestern Abend Herr Professor E. Doepler d. J. einen Vortrag „über Diplome und Placate nah Zweck und Form.“ Nachdem Redner die bistorishe Entwickelung dieser Gebiete berührt hatte, ging er an der Hand der ausgestellten Arbeiten auf die Bedürfnisse unserer Zeit ein, in der die Ansprüche der Reclame, z. B. bei Ausstellungen 2c.,

zu ungewöhnlihen Anforderungen geführt haben. Die muster- E en Placate aus England und Amerika, wo man längere G rfabrung gelchulé ise beschränken fh auf bas Nothwendigite, wirken U große

Schrift. Die deutschen Arbeiten dagegen laffen sich noch oft dur ein Uebermaß von Einzelheiten die gro S entgehen. A die Diplome bedürfen einer möglichst einfachen Allegorifirung und Nusdruckêwcise, um auf den ersten Blick Zweck und Sinn er- kennen zu lassen. Dann ging Redner. auf technische Einzelheiten ein und besprah Mittel und Wege, um auf diesem Gebiete Anregung zu weiteren Fortschritten zu geben. rr Hirsch- wald batte aus den reihen Schäßen des Hohenzollern-Kauf- hauses cine prächtige Sammlung modetner französischer Fayencen aus- gestellt, darunter besonders die eigenthümlichen und anziehenden Arbeiten von Massier. An die Erläuterungen, welche Herr Dr. von Falke gab, fnüpfte F Geheimer Hofrat Schröer einen Hinweis auf den außerordentlih vielseitigen Bestand des Hohenzollern-Kauf- hauses, welhem es gelungen fei, eine hervorragende Auswahl der besten funstgewerblichen Arbeiten Deutschlands und des Auslandes zu vereinigen. Der Besuch des In®ituts sei jedem Freunde des Kunst- gewerbes anzurathen.

Land- und Forstwirthschaft.

/ Ernte.

Die diesjährige Ernte im Regierungsbezirk Minden is im allgemeinen als eine gute zu bezeichnen, wenigstens was die Haupt- erzeugnisse des Bodens : Roggen, Weizen und Kartoffeln, anbetrifft. Roggen uud Weizen, namentlich das Winterkorn, ferner Klee und Kleegras lieferten fast überall einen Ertrag über Mittelernte. Der Ertrag an Stroh is etwas geringer als in den Vorjahren. Der Hafer, von der Witterung ungünstig beeinflußt, bleibt hinter Mittel- ernte zurück. Feldbohnen, . Felderbsen, Runkel- und Steckcüben geben eine Mittelernte. Die Gartenfrühhte brachten im allgemeinen .reihe Erträge. Die Kartoffeln sind in Qualität und Quantität vorzüglich gerathen, wie seit Jahren nicht.

i Ernteergebniß in Belgien. : Für das Königreich Belgien stellt sih der Ertrag der diesjährigen Ernte nach den bisherigen Ermittelungen und Schäßungen folgender-=

maßen : Durchschnitts -

ergebniß pro Hectar Weizen 26,50 hl Spelz g 30 Noggen 27,40 Gerîte gut 34 Buchweizen ziemlich gut 20 Hafer ziemlich gut 36,20 Bohnen ziemlich gut 20,40 Erbsen gut 20 Kartoffeln lehr gut 20 400 kg RNays gut 22 hl Flachs mittelmäßig Wiesen ziemlich gut 2700 kg 16400

Klee mittelmäßig Nüben : : utter- ziemlich gut 34700. , uder- gut 32/00, Die Aussaat von Wintergetreide hat zumeist unter günstigen Ver- hältnissen stattgefunden. Weizen und Gerste gehen gut auf.

Qualität

Getreidebau und Viehzucht in Großbritannien und Irland. f

Angesichts der in Großbritannien und Irland herrschenden land- wirthschaftlichen Krisis hat das Aerbau-Ministerium in diesem Jahre binsitlich der Publikation des üblichen Ausweises eine Neuerung eingeführt. Anstatt den allgemeinen Bericht abzuwarten, hat das Ministerium präliminäre Ausweise über die Feldfrüchte und das lebende Vieh des Vereinigten Königreichs veröffentliht. Danach be- trägt die Gesammtfläche, die in 1892 angebaut worden ist, 47 967 903 Morgen und ergiebt eine Abnahme von 201 570 Morgen. Der Weizenbau umfaßt 2298 607 Morgen, Abnahme 93 638; ‘Gerste 2220 243, Abnahme 78 535; Hafer 4 238 036, Zus- nahme 109 909; Roggen 61 392, Zunahme 1244; Bohnen 315 413, Abnahme 43 626; Erbsen 195 010, Abnahme 9996; Kartoffeln 1 276 835, Abnahme 19928; Rüben 2245 998, Zunahme 18 948; Mangolwurz 413 334, Zunahme 6040; Kobl, Rüben u. f. w. 198 §50, Abnahme 8365; Wien 204 399, Abnahme 29 811; Kleesaat und abwechselnde Grasarten 5 973 456, Abnahme 41 581; permanentes Ieideland 27 503 326, Abnahme 33 802; Flachs 72065, Abnahme 4412; Hopfen 56 259, Zunahme 114; kleine Fruht (in Irland nit angegeben) 62 547, Zunahme 3425, und _Brachland 484 434, Zu- nabme 33 032 Morgen. Bei Vergleichen mit früheren Jahren ergiebt ih jedoch eine weit größere Abnahme als die oben erwähnte. Der Getreidebau umfaßte in- 1872 11 698 205 Morgen, in 1882 nur 10620 196, und in 1892 ift er auf 9328 701 berabgegangen; also werden jeßt im Vergleiche mit 1882 2 369 544 Morgen weniger Ge- treide cultivirt, und weit mehr als die Hälfte davon entfällt auf Weizen, von dem jezt 1540025 Morgen weniger als für 1872 gebaut werden. Bei der Viehzucht ergiebt sih in 1892 Folgendes: An lebendem Vieh sind vorhanden: Pferde (auf Meiereien) 2 067 549, Zunahme 41 379; Hornvieh 11 519 417, Zunahme 175 731; Schafe 33 642 808, Zunahme 108 820; Schweine 3265 898, Abnahme 1 006 866. Die Zahl der Pferde ist von 1808 259 in 1872 auf 1 905 317 in 1882 und 2067 549 in 1892 gestiegen; Hornvieh ist in den 3 besagten Perioden von 9710505 aûf 9832417 und auf 11 519 417 gestiegen. Schafe fluctuirten, sind im_ leßten Decennium jedoch wieder gestiegen. Die große Abnahme an Schweinen wird als ctwas Vorübergehendes bezeichnet. :

Ernte in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Nach einer Wokff'shen Meldung aus Washington wird in dem Novemberbericht des A ckerbau bureaus der Ertrag der Bau m- wollernte auf ?/s bis 4/5 einer vollen Ernte geshäßt. Viele Correspondenten behaupten, es sei die schlechteste Ernte, die seit dem Jahre 1860 an der ailantishen Küste stattgefunden habe. Der Durchschnittsertrag des Mais beträgt in Ohio 29 Busbels, Indiana 28, Jllinois 258/10, Jowa 28, Missouri 28, Kansas 238/10, Nebraska 287/10 Bushels. Der Gefammtdurhschnitt stellt sich auf 224/10 Bushels. Dié Gesammtproduction ‘des Mais wird auf mehr ais 1600 Millionen Bushels, die Gesammtproduction an Weizen auf mehr als 500 Millionen Bushels geschäßt.

Verdinguugen" im Auslande.

JFtalien.

14. November, 9 Uhr. Constructions-Direction des 11. Marine- Departements in Neapel: Lieferung von Mineralöl zum Schmieren der Dampfmaschinen. Anschlag 43 000 Lire. Caution 4300 Lire. Un- Fosten 1300 Lire.

Egypten.

91. November. Verwaltung der Eisenbahnen in Kairo : Lieferung von 1481 Dutzend Feilen. Fit

hile. s 1. März 1893. Stadtverwaltung von Santiago: Elektrische Be- leuchtung der Stadt.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Venlo ist die erste en fie Des über Vlissingen vom 10. d. M. ausgeblieben; Grund:

aßstäte, einfahe Hauptmotive und monumentale

M 268.

betreffend die Unfallversicherung für die Heeresverwaltung

S des Unfallversicherungsgeseßes vom 6. Juli 1884 und der fg. des Geseßes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversi eußen errichteten Schiedsgerichte im Bereiche der

Auf Grund des

| Îweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 11. November

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

wird die Zusammenseßung der in

preußischen Heeresverwaltung anderweit veröffentlicht.

cherung vom 28. Mai

1892.

Bezirk des Schiedsgerichts.

Name, Stand und Wobnort

des Vor- fißenden.

des stell-

Vorz fißenden.

vertretenden der

Beisitzer.

s der

“Säsißer.

Bezirk des Schiedsgerichts.

Siß des

Schieds-

gerichts.

Name, Stand und Wohnort

des Vor- fißenden.

des stell-

Vor- sitzenden.

vertretenden der

Beisitzer.

der stellvertretenden Beisißer.

Garde-Corps.

L Armee-Corps.

I]. Armee-Corps.

Berlin.

Ober- und Gouverne- ments- Auditeur, Geheimer Justiz-Rath

olms

in Berlin.

Ober- und Corps8- Auditeur

Liebis

i. Pr.

Ober- und Corps- Auditeur des IT. Armee- . Corps, Ge-

Brüggemann in Stettin.

in Königsberg

u Saft E ftiz

Ober- und Drp8-

in Berlin.

Garnifon- Auditeur, Justiz-Rath Bender

i. Pr.

Divisions-

3. Division, Instrmats

enz in Stettin.

Divisions- Auditeur der S. Garde- Infanterie- Divifion, Justiz-Rath Lieberkühn in Berlin.

in Königsberg

Auditeur der

Berlin.

inspector Kneisler in Berlin.

Berlin.

i. Pr. Proviantamts-

berg i. Pr.

Wahlperiode ausgeschieden.

in Stettin.

Arbeiter Scha- dowski beim

romberg

in Spandau. Betriebsinspector

fabrik in Spandau.

Heinrich im Feu Laboratorium in Spandau.

Gewehr- fabrik in Spandau.

Garnison - Bau- Garnison-Bauinspec- C inspector Zeidler

Auditeur des | in

Garde - Corps

vor Richthofen

Garnison - Bau-|Garnison-Bauinspec-

Vorarbeiter Lie-|Arbeiter Jung beim pold bei der Garnison - Ver- waltung I in|Arbeiter Scholz beim

Arbeiter Krug _ beim Proviant- amt in Berlin.

Garnison - Bau-|Bekleidungs8amts- inspector Allihn in Königsberg

Director Hau- bold in Königs-

ortification in

Schachtmeister öfert bei der önigsberg i.Pr.

Im Laufe der|Arbeiter Wittke bei

Garnifon - Bau-|Proviantmeister, inspector Well- mann inStettin.

Garnison - Bau-|Kasernen - Inspector inspector Köhne

Arbeiter Jacob Arbeiter Meyer beim beim Proviant- amt in Stettin.

Aas in

Fngenieur1.Klasse|Ingenieur 1. Kl Böhle in aüe Ñ affe Geschüßzgießerei

Hoogestraat in der Munitions-

S

Emil Beuster bet der

tor Wieczorek in Berlin.

rector, Rechnungs- Nath Hoffmann in Berlin.

tor Vetter in Berlin. Lazareth - Oberinspec- tor,Rechnungs:NRath Doogs in Berlin. roviantamt în otsdam. oviantamt in erlin. Arbeiter Mallon beim roviantamt in Berlin. Arbeiter Hilger beim oviantamt in erlin.

Rendant Gebauer in Königsberg i. Pr. Lazareth - Oberinspec- tor Heinicke in Königsberg i. Pr. Fortifications - Se- cretär und Rech- nungs-Rath Zeimer in Königsberg i. Pr. Garnison - Verwal- tungs - Director Benseler in Königs- berg i. Pr. Arbeiter Gremm bei der Fortification in Königsberg i. Pr. Arbeiter Duwner bei demProviantamt in Königsberg i. Pr.

demProviantamt in Königsberg i. Pr. Arbeiter Arndt bei demProviantamtin Königsberg i. Pr.

Rechnungs - Rath Scherff in Stettin. Proviantamts - Con- troleur auf Probe Kecker in Stettin.

GüntherinStettin. Lazareth - Inspector Manthey in Stettin.

roviantamt in Stettin.

Arbeiter Cummerow beim Proviantamt in Deinmin. Arbeiter Krüger beim roviantamt in Tetlin: Arbeiter Wolf beim Proviantamt in Bromberg.

orpahl-- in der Artillerie - Werk- statt in Spandau. Ingeneux 2. Klasse

eber ebendaselb Dr. Bergmann, Mit- lied der Versuchs- fell für Spreng- toffe in Spandau. Bug 1. Klasse roße in - der

Mete in

pandau. Dreher Adolf Werner: in der Artillerié- Werkstatt in Spandau. S LIA Depôt in Spandau. Maurer Emil Stol-

enberg in der Ge- shügießerei “in Hilfsarbeiter (Tish-

i

ler) Karl Schadet-

Proviantamts - Di-

in der Pulbver- febair in C Odan,

IV. Armee-Corps.

V. Armee-Corps.

VI. Armee-Corps.

. [ VII. Armee-Corps.

Breslau.

Divisions- Auditeur der 8. Division, Justiz-Rath Bormann

in Erfurt.

Auditeur des V. Armee- Corps Mèatthaeas in Posen.

Ober- und Corps- Auditeur des VI. Armee-

in Breslau.

Ober-

und Corps-

Auditeur des

E i a o

von Bönning-

usen in Münster.

[Corps Peuker

Divisions-

Neuschel in Erfurt.

Divisions-

Bauer in Posen.

Divisions-

11. Division

Divisions- Auditeur der 13. Division,

Iu rel in Münster.

Auditeur der 8. S Justiz-Rath

Auditeur der 10. Division

Auditeur der

Garnison - Bau inspector, Bau

Erfurt.

g x Ingenieur

Gewehrfabrik in Erfurt.

Winter Erfurt. Meister

Erfurt.

inspector, Posen. |Proviantamts-

Director Ger lah in Posen.

Straßenwärter

iniary bei Posen.

viantamt in Posen.

inspector Ro

- , | kohlin Breslau.!| Justiz-Rath

undt in Btlan.

Proviantamts- in Breslau.

Schweidniß.

Vorarbeiter er bei

rath in Münster.

Proviantamts- Director, Rech- nungs - Rath Ehrhardt in Münster.

Arbeiter Anton

ortification in fel. :

Arbeiter Joseph Giesecke bei der Garnison - Ver- waltung inNeu- haus.

rath Ullrich in

oelders bei der

Garnison - Bau

Director Wendt!

dem Proviant- amt in Breslau. Arbeiter Mann bei

Simons bei der!

} stellvertretenden j

-Garnison - Bau-

-| inspector, Baurath

Schneider in

| Halle a. S.

Lazareth - Verwal- tungs - Inspector

| Mercier in Erfurt.

Proviantmeister Reh- bein in Erfurt.

Controle führender Kasernen: Inspector Spangenberg in

Meister Hermann|Werkzeugmacher Her- bei der Gewehrfabrik in

mann Mohnsam bei der Gewehrfabrik in

Erfurt. ; Heizer Heinrich Boier

bei dem Proviant-

amt in Magdeburg.

Nobert|Meister Friedri Eckardt bei der Gewehrfabrik in

Wolff bei der Ge- wehrfabrik in

| Erfurt.

Meister Georg

| Scholle REE bei | der ‘Gewehrfabrik in Erfurt.

Garnison - U arat - Verwal- aus-| rath Rettig in} Hildebrandt in

tungs - Inspector

Posen. [Garnison - Verwal- tungs - Director | Kernchen in Posen. [Proviantamts - Con- -| troleur - Vogt in

| Poler : [Kasernen - Inspector | Müller in Posen. Vorarbeiter Czayka

Stark bei der| beim Proviantamt entge in!

|_ in Posen. [Fortwächter Sitter | bei der Fortification | in Posen.

[Vorarbeiter Kend- Arbeiter Habricht bei ziora beim Pro-

| der Fortification in | Pen : Arbeiter Heilein bei der Fortification in Jersiß bei Posen. -|Garnifon- Bauinspec- -| tor, Baurath Velt- mann in Breslau. [Garnison - Verwal- tungs - Director, Rechnungs - Rath | Flach in Bres[au. Bekleidungsamts- Rendant Lange in [Brel ‘Lazareth - Oberinspec- | tor, Rechnungs- Rath Gerlach in Breslau.

Arbeiter Hermann|Arbeîter Gottlieb Ga- Alscher bei dem Ereoainat in

briel bei dem Pro- viantamt in Bres- lau in Krietern Nr. 12 bei Breslau. Arbeiter Gottfried Schmidt bei dem B in Breélau. : Arbeiter Grüttner bei dem oviantamt in Schweidniß.

dem Pa in Neifte in Heiders- dorf bei Neisse.

Garnison - Bau-|Garnison - Verwal- inspector, Bau- neider

tungs - Director As in Münster. Controle führender Kasernen-Inspector Dörr in Münster. Lazareth - Oberinspec- tor Bergmann in Münster. è Proviantamts- Con- troleur Mewes in

Münster. Arbeiter Christian Nolting bei dem

oviantamt in

inden, in Danker- fen bei Minden. Johann Buschmann bei der Fortification inWesel, in

berg bei Wesel. Arbeiter Joseph Bracke bei dem

Paverbom in Arbei ] ] bei

nemann dem roviantamt in

2 in D

sen bei Minden.

erns«