1892 / 275 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

steuer, das ist vollkommen selbstverständlih, meine Herren. Diefer ganze Einwand, der aus der sogenannten Nententheorie genommen wird, kann unter solchen Umständen hier in keiner Weise zutreffend sein.

Aber, meine Herren, man kann doch auch nicht behaupten, daß durchgängig die Grundsteuer bereits zu einer Rente geworden ift. Daß fie sih im Laufe der Jahrhunderte als Rente incrustiren würde, das glaube ih selbst. Da sie aber erst in den sechziger Jahrcn neu ver- anlagt ift und doch noch eine sehr große Anzahl von Besißungen wir werden Gelegenheit haben bei einer anderen Frage, das näher zu sehen ih nit bloß in der Hand der Erben ; sondern noch der- felben Personen \ich befindet, kann man auch hier doch von einer noth- wendigen Charakterisirung der Grundsteuer als einer Rente nicht sprechen. Dann, meine Herren, ist aber auch bisher die Grund- und Gebäudesteuer Gegenstand der Zuschläge in den Communen gewesen, und diese Zuschläge waren wehseluder und verschiedener Natur und haben auch die Verwandlung der Steuer in eine Rente verhindert bezw. vermindert. In den neuen Provinzen endlih, meine Herren, wo die neu veranlagte Grundsteuer noch ganz jungen Datums ift, tritt der Rentencharakter noch in viel geringerem Maße in den Border- grund.

Meine Herren, man sagt nun: Die Verwandlung dieser Steuer in eine Communalsteuer ist bei den Gemeinden ja mögli, und da ift die Widerlegung der Rententheorie auch richtig; sie trifft aber nicht zu bei den Gutsbezirken, denn das sind keine Gemeinden, und fie heben feine Steuern: da tritt also der Charafter eines Geshenks wie die Herren von der freisinnigen Partci fagen, der agrarische Charakter der ganzen Reform in den Vordergrund. Nun, meine Herren, wir haben auch eine große Anzahl von Gemeinden, die garkeine Steuern erheben; wie steht denn da die Sahe? wollen Sie die auch von der Beseitigung der Realsteuern ausschließen? Wir haben eine andere Anzahl von Gemeinden, welche nur sehr unbedeutende Steuern zu er- beben brauchen und längst nicht genöthigt wären, um ihre communalen Bedürfnisse zu befriedigen, die ganzen Nealsteuern weiter in Hebung zu seten: was wollen Sie da anfangen, meine Herren? Endlich aber, wir wollen nicht vorschreiben, meine Herren ich glaube, das wird von keiner Seite verlangt werden —, daß irgend eine Gemeinde verpflichtet sein soll, die gesammten vom Staat aufgegebenen Neal- teuern weiter zu erheben, sondern wir wollen nach der besonderen Be- \chaffenheit jeder einzelnen Gemeinde prüfen, nah ihrem fonstigen Vermögen, nah ihren Aufgaben und Ausgaben, für welche Zwecke sie verwendet werden, um das richtige Verhältniß zwischen Neal- und Personalsteuern in den Gemeinden festzustellen. Wir werden also Tausende und aber Tausende von Gemeinden haben, wo nicht entfernt die gesammte aufgegebene Realsteuer in Zukunft wieder zur Erhebung gelangt. Wo ist da ein principieller Unterschied gegen die Lage der Gütsbezirke, die zwar die Ausgaben für öffentlihe Zwecke auch zu leisten haben, aber es nit gerade in der Form einer Steuer thun?

Meine Herren, wenn Sie einmal von dem Grundsatz ausgehen: es ist eine Prägravation der Grundbesißer vorhanden, welche neben der vollen Personalsteuer ohne Nücksicht auf ihre persönlichen Ver- báltnisse, obne Nücksiht auf ihre Schuldenbelastung in der Grund- steuer belastet sind, so können Sie natürlich nicht diejenigen Grund- besißer aus8uehmen und nicht diejenigen Grundbesißzungen mit der Steuer belastet lassen, die zufällig in Gutsbezirken liegen. Das wäre doch eine völlig unmöglihe Ungerechtigkeit! Meine Herren, diefe Reform fann die historishe Thatsache des Vorhandenfeins großer, in einer Hand befindliher Grundbefitßzungen neben unbedeutendem, kleinem bäuerlihen Besiß nicht beseitigen: das kann nicht ihre Aufgabe sein. Diese Frage der Gutsbezirke ist gelöst worden durch die Landgemeinde- ordnung: sie liegt auf politischem, aber nicht auf steuerlichem Gebiet. Wenn Sie sagen, die Gutsbezirke haben zu wenig Lasten, nun, meine Herren, so liegt auch diese Frage nicht auf dem Gebiet der Erhebung der Steuern, sondern auf dem Gebiet der Gemeindeorganisation: hier fönnen Sie diese Frage nicht lösen.

Meine Herren, was hat aber diese ganze Frage für eine Be- deutung gegenüber der gesammten Entlastung des Grundbesites in ganz Preußen? Glauben Sie, daß der hannoversche, der \hleswig- holsteinische Bauer zufrieden ist, diese Communalbelastung weiter zu tragen, bloß damit niht auch die Gutsbezirke davon frei werden? (Sebr gut!) Ich glaube nicht, meine Herren, daß dieses Anklang im Volke finden wird. In einer Zeitung, in einer agitatorischen Rede bört sich das sehr s{chön an (sehr richtig! und Bravo!), aber wenn die Frage prafttish gestellt wird, hat die Sache ein ganz anderes Gesicht.

Meine Herren, Sie sollten do auch nicht die Belastung der Gutsbezirke allzu gering anschlagen; denn nah der Anlage zur Land- acmeindeordnung tragen die Gutsbezirke doch sehr bedeutende und erhebliche Lasten. (Sehr richtig!) Darnach betragen die Kreis- und Ceommunallasten in den östlichen Provinzen allein 17 536 000 4, während die gesammten in den Gutsbezirken auffommenden Grund- und Gebäudesteuern nur 9 387 000 4 betragen. (Hört! Hört!) Hier baben wir allerdings für offentliche Lasten aub noch eine sehr erheb- liche verbleibende Ausgabe felbst nah dem Verziht des Staats auf die Realfteuern. Meine Herren, diese Lasten aber werden gerade in den östlichen Provinzen in Zukunft fehr erheblich fteigen (fehr richtig !): wenn die Ueberweisung aus der lex Huene, die ja auch zu zwei Dritteln nach Grund- und Gebäudesteuer vertheilt wurde. auf- bört: fo werden die Kreissteuern gerade in den östlichen Provinzen, wo der Kreis gewisscrmaßen die Urgemeinde bildet und ganz in dem Bordergrund steht gegenüber den kleinen vielfalen Zwerggemeinden, sebr erheblich fteigen, und die Kreissteuern haben die Gutsbezirke genau so gut zu tragen wie die einzelnen Gemeinden. Also nah dieser Richtung hin findet sih Ausgleichung bedeutender Art.

Nun ift dem ganzen Programm vorgeworfen, cs sei agrarifcher Natur, namentlich käme das platte Land viel besser dabei weg als die Städte. Meine Herren, ih würde auf diesen Vorwurf auch nicht das geringste Gewicht legen, wenn darin nicht au enthalten wäre, daß die Reform zu einer ungerechten Verthcilung der Staatslasten führe. Wenn eine Reform auf rihtigen Principien beruht, die die Gerechtig- keit dictirt, dann ist es glei, meine Herren, wem die Reform zu gute kommt; sie wird immer demjenigen zu gute- kommen, der bisher überlastet war. (Bravo!) War das Land bisher überlastet, nun, so wird die Reform deu Lande zu“ gute kommen: waren die Städte überlastet, nun, so wird die Reform den Städten zum Vortheile ge- reichen: waren die Städte weniger belastet im Verhältniß zum. Lande, fo muß die Neform dem Lande mehr zu gute kommen. Nun, meine Herren, das Beste an der Sache ist, daß, wenn man mal irgend einen Maßstab nimmt, beispielsweise do den vielleicht allcin mög- lichen der Kopfzahl in den Städten und auf dem Laudb, dic Wahr-

heit gerade das Gegentheil zeigt. (Sehr richtig!) Dann könnte man viel eher behaupten: diese ganze Reform ist nit agrarisch, fondern urbanisch. (Große Heiterkeit.) :

Meine Herren, ich kann den Beweis leiht führen, und ih mache den Herrn Abg. Rickert vor allem auf diese Zahlen aufmerksam. Wenn er den Saß vertreten will, den ich vorher ausgesprochen habe, so bitte ih, diese Zahlen zu beachten. Nun, in den Städten kommen auf an Grundsteuer in der ganzen Monarchie 29 - pro Kopf, an Gebäudesteuer 2,23 , macht zusammen 2,52 A Auf dem platten Lande “kommen auf an Grundsteuer 2 4, an Gebäudesteuer 47 S, in Summa 2,47 A. durchschnittlih 2,49 46 im ganzen Staat ; folglich bleibt in dieser Beziehung das Land gegen den Durchschnitt nur um 2 S zurü, :

Nun kommt aber die Gewerbesteuer. Da stellt fich heraus nah einer sehr sorgfältigen, allerdings nicht absolut genauen Zusammen- stellung das ist bei der Gewerbesteuer niht möglich, weil fie größere Bezirke umfaßt es würden nach der Veranlaguug von 1892/93 im ganzen- auf den Kopf der Bevölkerung 64 - fallen, und davon nur 24 auf das platte Land; alles Uebrige fällt den Städten zu. (Hört! Hört!) Wie kann man nun da, meine Herren, von einer bedenklihen Vorbegünstigung (Abg. Richter: Einkommensteuer!) Herr Richter, darauf werde ih gleih kommen, auf Ihren Einwand, ih danke Ihnen sehr, daß Sie ihn machen (Heiterkeit) nun, wie fann man da von einer agrarischen Tendenz dieser ganzen Neform überhaupt 1prechen ? !

Aber, meine Herren, was bekommt nun das Land ? eine bis dahin fixirte Steuer! Was bekommen die Städte? eine wachsende Gebäudesteuer! (Sehr richtig! rechts). Was bekommen die Städte weiter? eine gleichfalls wachsende Gewerbesteuer! (Sehr richtig ! rechts.)

Nun sagt Herr Richter: ja, die Einkommensteuer! Ja, meine Herren, es ist mir lieb, daß dieser Einwand hier gleich gemaht wird. (Heiterkeit.) Kann denn Berlin sich darüber beklagen, daß dort viele steuerkräftige, reihe Leute wohnen, die nach ihren Kräften im Staate steuern müssen? (Heiterkeit.) Ich bin erstaunt gewesen, daß eine politishe Partei ein Wahlflugblatt zur Etnpfehlung ihres Candidaten in Berlin herum versendet, wo es heißt: wir müssen einen Candidaten wählen, der dafür sorgt, daß Berlin nicht zu viel Vermögenssteuer zu bezahlen hat. (Hört! Hört!)

Ja, meine Herren, dem Staat ist es gleihgültig, wo die steuer- pflichtigen Censiten wohnen. Heute wohnèn sie in Berlin, morgen wohnen sie in Köln, übermorgen in Frankfurt; sie werden vom Staat herangezogen nach ihrer Leistungsfähigkeit, wo sie sih aufhalten, zu welcher Gemeinde fie gehören; und die Gemeinde mag glücklich sein, die viele solche steuerkräftige Elemente in sich birgt. (Sehr wahr! rechts.) Es würden wohl manche Städte und manche Gemeinden im Lande in dieser Beziehung mit Berlin tauschen mögen. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, wir haben allerdings vorshlagen müssen, ! daß die Entschädigungen für die Aufhebung der Steuerfreiheit, welche auf Grund des Gesetzes von 1861 gewährt worden, zurückzuzahlen sind, soweit die betreffenden Grundbesizungen noch niht durch Singularsuccessionen in eine andere Hand übergegangen find. Daß die Entschädigungen in diesem Falle niht zurückgefordert werden können, brauche ich wohl nicht auszuführen, denn der. jetzige Besißer hat die Entschädigung nicht bekommen, als er das Grundstück erwarb, und umgekehrt der- jenige, der die Entschädigung bekommen, hat von der Aufhebung der Grundsteuerfreiheit keinen Vortheil. Dagegen in dem anderen Falle, wo es sich entweder noch um denselben Besißer handelt, um dasfelbe Fideicommiß, oder um Vererbungen, wenigstens in denselben Familien, hat die Staatsregierung es für richtig gehalten, diese Entschädigungen jeßt wieder zurückzuziehen, welche doch gegeben find dafür, daß die betreffenden damaligen Steuerfreien oder Bevorzugten sich unter das allgemeine Staatsgesez der Heranzichung zur Grundsteuer stellten. Fällt nun die Grundsteuer weg, fo fällt naturgemäß auch die Voraus- seßung der damaligen Entschädigung. Richtig ist gewiß, meine Herren, daß civilistisch vom Standpunkte des Privateigenthums hier eine Ver- pflichtung zur Zurückzahlung der Entschädigung nicht zu construiren ist. Aber f\taatsrehtlich hat die Sache eine andere Bedeutung, und wir haben geglaubt, daß cs wenigstens in hohem Grade der Billigkeit entspräche, wenn in einer angemessenen, nicht drückenden Form, wie wir dies vorgeschlagen haben, die Entschädigungen zurückgezahlt werden.

Meine Herren, wenn wir die Realsteuern aus dem Staatss\teuer- system ausscheiden, dann beruht das Staatsfteuersystem vorerst lediglich auf der Einkommensteuer. Ein sehr bedeutender Grund zur Un. zufriedenheit, ein weit verbreitetes Gefühl ungerehter Belastung durch die Doppelbesteuerung wird von nun an aus dem preußischen Staat vershwunden sein.

Meine Herren, werfen Sie nur einen Blick auf die Entwickelung unferes Communalwesens! Der Staat hatte die Realsteuern im wesentlihen in Beschlag genommen, um fo mehr mußten die Ge-

meinden bestrebt fein, in angemessener Weise die mit der Gemeinde auf Gedeihß und Verderb verbundenen Objecte, diejenigen Objecte, welche von einer größeren Anzahl ven Gemeindeauësgaben Werth- steigerungen erfahren, diejenigen Objecte und Betriebe, welche cinen großen Theil der Gemeindeausgaben verursahten, in angemessener Weise heranzuziehen. Die Bestimmungen der Reichsgescße haben in Preußen, namentlih durch das Verbot der Getränkeaccise auf Wein, die Entwickelung des indirecten Steuersystems hintangehalten.

Es bleibt, wie gesagt, dei Gemeinden bei den steigenden Aus- gaben aller Art faum etwas Anderes übrig, als das Schwergewicht der Communalbesteuerung auf die Perfonalsteuern, auf die Zuschläge zur Einkommensteuer zu legen. Meine Herren, dies ist eben so un- gerecht in der Gemeinde, wie das Nebeneinanderbestehen der Real- steuern und der Perfonalsteuern im Staat; denn die Gemeinde ift neben ihrer Eigenschaft als Glied des Staats, auf welches der Staat all- gemeine staatliche Aufgaben überträgt, auch wesentli ein wirthschaft- lier Körper, gewissermaßen ein gemeinfames Unternehmen zur Stärkung der wirthschaftlichen Kräfte der einzelnen Gemeinden. Das Arbeitseinkommen und das reine Kapitalcinkommen, was mit der Ge- meinde garniht unzertrennlih verbinden ist und dauernde Vortheile vielfach von den Gemeindeausgaben und -Verwendungen nicht hat, vor- zugsweise heranzuziehen, stellt die Sache geradezu auf den Kopf. Der Grundgedanke der ganzen ñeuen Neform besteht darin, die Ungercchtig- keiten, die die Realsteuern darstellen, im Staat dadur zu beseitigen, daß man sie an die richtige Stelle seßt, und in den Gemeinden eine andere Ungerechtigkeit, die übermäßige Belastung des Arbeits- einfommens und des Einkommens von reinem Kapital vermindert.

Nun, 1neine Herren, bei dieser Communalbesteucrung, wie sie sich

in den leßten Jahren entwickelt hat, bei der alle Ausgaben auf dem bequemen Weg der erhöhten Zuschläge zur Einkommensteuer gelegt sind, wo in den preußishen Städten, darunter in sehr großen, über- haupt die Realobjecte und Gewerbebetriebe niht herangezogen worden sind, da liegt nicht bloß eine Ungerechtigkeit vor, eine {lechte Ver- theilung der Gemeindelasten, sondern zugleih eine große Gefahr für das Finanzwesen der Gemeinden. Ih habe {hon vorher gesagt: dieses Schwergewicht der Gemeinde-Einnahmen aus der Steuer auf die Personalsteuern zu legen, heißt, sih auf ein schwankendes, unsicheres Nohr verlassen. Von Zufälligkeiten hängt es ab, ob ein Betrieb, auf dessen Gedeihen die Wohlfahrt der Gemeinde beruht, niht im Nük- gang befindlich ist, vom Zufall hängt es ab, ob ein reiher Mann lebt oder stirbt, ob er bleibt oder zieht; und je höber die Zuschläge werden, wird er aus leinen und mittleren Geineinden, wenn seine Verhältnisse es ihm gestatten, auswandern in die Kapitalcentren der großen Städte, wo wegen der Concentrirung des Kapitals die Zu- {läge verhältnißmäßig geringer sind. (Sehr wahr !)

Meine Herren, ich habe jahrelang mich mit diefen Communal- fragen beschäftigt, jahrelang die Entwickelung unseres Communalwesens verfolgt, und ich habe mit steigender Sorge dieser Entwickelung zu- gchen. Ich bin überzeugt: wenn hier nicht Wandel geschaffen wird, so können wir in s{chwierigen Zeiten zu den größten Katastrophen kommen. (Sehr rihtig)) Sie sehen wohl, die vorgeschlagenen Re- formen sind, wenn auch ein Product der Wissenschaft und im großen und ganzen durch die heutige ‘volköswirthshaftlihe Wissenschaft ver- treten, doh wefentlih hervorgegangen aus der praftischen Nothwendig- keit, schwere Uebelstände und Gefahren aus unferem Volksleben zu beseitigen. :

Meine Herren, die- Ueberweisung ven Nealsteuern an die Ge- meinden, ihre zweckmäßige Verwendung innerhalb der Gemeinde- besteuerung, berührt zuglei auch ein großes Staatsinteresse. Meine Herren, wenn der Staat in Zukunft allein auf die Personalsteuer an- gewiesen werden soll, dann muß er auch sicher sein, daß nicht durch solche ungemessene Zuschläge bis 600 9% hin die Richtigkeit der Ver- anlagung der Perfonalsteuer unwiderbringlih in Gefahr gestellt wird. Das kann doch gar kein Zweifel sein, meine Herren, und ih glaube das nicht weiter darlegen zu müssen, daß, ob bewußt oder unbewußt, eine Veranlagung, die {ließlich zu einer Belastung des Einkommens, auf welches der Staat dann in Zukunft wesentlich angewiesen is, durh die Communen bis zu 24 9% führt, daß eine folhe Veranlagung \chließlih, ob bewußt oder unbewußt, eine unrichtige oder ungenügende wird. Wir haben es alfo hier mit einem concurrirenden, wichtigen Staatsinteresse zu thun, aber niht mit einem Staatsinteresse, welches mit den Gemeindeinteressen in Widerspruch stebt, sondern vollkommen mit ihm harmonirt, wie wir überhaupt das. will ich hier ein- \chalten durch den, möchte ih fast sagen, glücklihen Umstand, daß wir genöthigt sind, gleichzeitig die Staats- und die Gemeindesteuern zu reformiren, überall Ausgleichung finden. Wer im Staat mehr belastet wird, wird in der Gemeinde minder belastet, und wer im Staat entlastet wird, wird in der Gemeinde herangezogen.

Meine Herren, jeßt komme ih auf die Frage des finanziellen Er- satzes. 35 Millionen fehlen uns; diese 35 Millionen müssen aufgebracht werden. Sie follen nur das erseßen, was der Staat den Steuer- pflichtigen gegeben: fie belasten nicht neu. In diefer Beziehung ift die Ergänzungssteuer keine neue Steuer, sondern cine Ersaßsteuer. Diese 35 Millionen sind nothwendig, weil nah unserer Meinung und nah den Erfahrungen der Vergangenheit über die Einwirkung der Berufungen und Beschwerden auf die erste Veranlagung der Ein- kommensteuer auf mehr als 40 Millionen definitiv an Mehreinnahmen niht zu rechnen ist. Bei der ersten Veranlagung dürfen wir nit, wenn wir gewissenhaft verfahren wollen und das müssen Sie thun sowohl wie ih; Sie repräsentiren nicht den Gegensaß gegen die Staatskasse, Sie repräsentiren den Staat das Mehraufkommen der Einkommensteuer höher veranschlagen als auf 40 Millionen.

tun fagt man: Diese 40 Millionen werden \sich in 45 im nächsten Jahre, in 50 im folgenden Jahre, in 100 Millionen mindestens bei Ausgang dieses Jahrhunderts verwandeln. Ja, wenn diese Propheten nur Glauben hätten, meine Herren, oder Glauben verdienten! Woher wissen denn diese Propheten das? (Abg. Nichter: Woher wissen Sie es denn?) Ich behaupte das Gegentheil gatuicht, Herr Richter: ih will das gleich erklären. Gewiß wissen wir au, daß mit dem steigenden Wohlstand die Einkommensteuer steigt : das wollen wir alle erwarten, hoffen und glauben. Denn wenn wir niht mehr an den steigenden Wohlstand unseres Volkes glaubten, dann wäre es um den Staat bedenklich bestellt. Aber wozu sind denn diese steigenden Einnahmen vorhanden? Doch um die steigenden Ausgaben zu decken? Wer kann hier auftreten und die Behauptung aufstellen, daß es wahr- scheinlich sei, daß auch die Ausgaben des Staats sich vermindern?

Tcine Herren, wir fönnen die culturellen Aufgaben des Staats heute {hon nicht mehr in vollem Maße erfüllen, das weiß niemand besser als i, der ih fortwährend den rothen Stift in der Hand haben muß : aber daß die Ausgaben des Staats im Steigen bleiben werden mit der wachfenden Cultur und den wachsenden Culturaufgaben , darüber kann niht der mindeste Zweifel fein. Wir können also nur ausgehen von dem Verhältniß der jeßigen Ausgaben und der jeßigen Einnahmen.

Nun sagt man: Ja, die lex Huene, die Ueberweisungen aus den Vieh- und Getreidezöllen, sind do viel höher, als bei der Rechnung angenommen ist, als 24 Millionen! Jch verweise in dieser Beziehung auf die Denkschrift. Jch glaube, es is dort überzeugend nachgewiesen, daß, wenn man abwägen will, welchen vermuthlichen Durchschnitts- werth diefe Ucberweisungen in Zukunft haben werden, man nicht verant- worten kann: sie höher als 24 Millionen einzushäßgen. Meine Herren, lassen Sic das leßte Jahr aus dem Spiel: denn alle Welt weiß, daß das ein ganz crtraordinâres Jahr war. - Nehmen Sie die Jahre 1889 bis 1891, fo fönnen Sie auf einen Durchschnitt von 39 Millionen, während das Jahr 1889, das später cine besonders gute Ernte brachte, schon aber neben der Erhöhung der Zölle von 1887 doch nur 29 Millionen ergab. Jett sind die Zölle auf 3,50 A reducirt und daher . würden wir, wenn wir den Say von 29 zu: Grunde legten, schon heute nicht mehr fomnuen auf den Durwschnittsfaß von 24 Millionen.

Nun fagt man: Ja, die Bevölkerung wächst, die Getreideeinfuhr -

wird auch wachsen. Mag sein, meine Herren. Aber die ländliche Production von Getreide kann auch wachsen (Widerspru links), fann auch wachsen, und hervorragende Sachverständige ich nenne ¿. B. den Geheimen Ober-Negierungs-Nath Thiel, von dem ih glaube, er weiß von Landwirthschaft mindestens so viel, wie die Herren, die mich da unterbrechen (Heiterkeit rechts), fagen: Allerdings würde

S U a Md E Meg: - d er 4 Ga D Ér i

in den nächsten Jahren bei fortschreitender landwirthscaftliher Cultur die Getreideproduction sich duürchschnittlich erheblih erböben. Aber, meine Herren, nehmen Sie an, durchschnittlich stiegen die Einnahmen,

fo werden Sie mir doch das nicht bestreiten, daß sie in Jahren guter

Ernten auch erheblih niedriger sein können, und der Staat muß die niedrigeren Jahre auf die besseren übertragen.

Es ist mir ja von vorsichtigen Finanzmännern geradezu zum Vorwurf gemacht, daß ih sichere, feste Einnahmen aus Grund- und Gebäudesteuer weggäbe gegen s{wankende, unsichere, ja möglicherweise in ihrem Bestande bedrohte Ueberweisungen aus den Getreide- und Viehzöllen. Dieser Einwand hat etwas für sich, meine Herren. Es ist das ein gewisses Risiko für den Staat, was ih garnicht leugne. Aber ih kann keinen Unterschied machen, wenn ih die gesammten Interessen des Landes ins Auge fasse, zwischen den finanziellen Interessen des Staats und den finanziellen Interessen der Glieder. Dann sage ih: Ist das Risiko vorhanden, nun; so. kann der Staat das Nisiko noch eher tragen, als die kleine Gemeinde oder der einzelne Kreis; Nisiko aber bleibt es, meine Herren, und zwar liegt das Risiko vielleicht doch nicht aus\chließlich in den {chwankenden Ernten.

Meine Herren, wie diese Ernteausfälle wirken, das will ih Ihnen einmal aus den Erfahrungen ‘der leßten Monate zeigen. Wir hatten im April noch eine Einnahme von 8413000 (, im Mai von 8 181 000 M, im Juni von 6 528 000 4, im Juli, wo allerdings die Abrechnungen aus den Lagerbeständen hinzukommen das ift also unregelmäßig —, 16074 000 4 Nun kommt der August mit 4593 000 4 und der September mit 3 127 000 /( Und fo wird aller Wahrschein- lihfeit nah wir können das jeßt {on ziemli übersehen der Oktober noch ungünstigere Ergebnisse in den Einnahmen bringen.

Wenn Sie nun mit den beiden letzten Monaten August und

September die correspondirenden Monate des Vorjahres vergleichen, -

so ergab im Jahre 1891 der August 8 Millionen, gegen 44 Millionen heute, und der September 10 Millionen, gegen 3 Millionen beute. Da können Sie, meine Herren, die, Wirkung der Ernten sehen. Bis die neue Ernte auf den Markt kam: starke Importe und auch ver- hältnißmäßig noch höhere Preise; sowie die neue Ernte concurrirt auf dem Markt: ein plößliches Zurückgehen um über 100 2%.

Das, meine Herren, werden Sie unter solchen Umständen billigen, daß wir die dauernden dur{schnittlihen Erträgnisse dieser Ueber- weisungen auf nicht höher als 24 Millionen annehmen dürfen.

Nun bleiben übrig die 35 Millionen, und hier, meine Herxen, fomme ih an die pièce de résistance (Zustimmung und Heiterkeit). Nehmen thut ja jeder gern, das Geben ist {on schwieriger; aber hier geht Nehmen niht ohne Geben. Jh habe das {hon auscinander- gesetzt, die 35 Millionen müssen wieder einkommen.

Nun streiten wir uns über die Art und Weise, wie wir das Geld erheben, und da hat nun die Staatsregierung Ihnen die Ergänzungs- steuer vorgeschlagen. Gleih bei dem Namen auch das Wort hat eine Bedeutung hat freilih die „Freisinnige Zeitung“ mich schr verhöhnt; sie hat gesagt: das ist ein s{chämeriger Ausdruck: man wagt nicht, zu sagen Vermögenssteuer. Ja, das ist eine vollständige Ver- kennung der Sachlage. Gewiß, meine Herren, diefe Ergänzungssteuer hat die Form einer Vermögenssteuer; ihr Zweck und ihre Bedeutung im Steuersystem ist aber der der Ergänzungssteuer nah mehreren Richtungen. Sie foll Lücken ausfüllen, die die Einkommensteuer noth- wendig lassen muß, und sie soll die Steuerkraft des fundirten Ein- kommens gerechter erfassen, was die Einkommensteuer nicht leisten kann. Infolge dessen ist der wesentlihe Charakter ter der Ergänzung.

Aber noch mehr, und vielleicht trägt das zur Beruhigung mancher ängstlißen Gemüther bei sie steht ihrer inneren Natur nach auch in einem bestimmten Verhältniß zur Einkommensteuer. Um welchen Betrag das fundirte Einkommen steuerkräftiger is als das nicht fundirte, ja, meine Herren, das kann -man nur mit einem generellen Satze bemessen. Hat aber mal die Geseßgebung diesen Zu- {lag von 1/2 pro Mille vom Vermögen in gewissen Steuerklassen gleih 1,4 %/ des Einkommens als ein richtiges Verhältniß der größeren Steuerkraft des fundirten Einkommens zum nichtfundirten firirt, so muß dies Verhältniß auch bleiben. Eine einseitige Erhöhung bei steigender wachsender Noth an Einnahmen und bei eintretender Nothwendigkeit der Steuererhöhung, eine einseitige Erhöhung dieser Vermögenssteuer in ihrer Eigenschaft als Ergänzungs\teuer würde ich für völlig unzulässig halten. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Den- jenigen, meine Herren, die in dieser Hinsicht ängstlih sind, troß der Gewähr, die in der Natur der Sache liegt, und die viel bedeutender ist als alle Paragraphen, will ih gern entgegenkommen ; meinerseits habe ih nichts dagegen, wenn dies fogar in einem Paragraphen aus- gesprochen wird.

Ich glaube alfo, der Herr Abg. Nichter wird jeßt wohl zugeben, daß es sih hier niht bloß um eine Verdeckung der wahren Natur der Steuer handelt, fonderu um einen durchaus berechtigten Namen, um der neuen Vermögenssteuer gleih die richtige Stellung in unserem Steuerfystem anzuweisen.

Nun habe ih gesagt, fie foll Lücken ausfüllen, die nothwendig, wenn wir den Steuerpflihtigen nah seiner eigentlichen Steuerkraft, nach seiner Leistungsfähigkeit heranziehen wollen, die Einkommensteuer lassen muß. Meine Herren, wenn ein Gewerbtreibender, der fein ganzes Vermögen in seinem Gewerbe stecken hat, zwei Jahre hinter- einander eine Unterbilanz hat, vielleiht mit einem Vermögen von zehn Millionen Mark, so ist der Mann steuerfrei, die Einkommen- steuer kann ihn nit heranziehen, er hat fein Nettoeinkommen in den entscheidenden Jahren. Wenn ein Grundbesißer mit 20000 Morgen {uldenfreien Besites, der ein paar s{chlechte Ernten gehabt hat, ôder dur andere besondere Umstände kein Nettoeinkommen aus seinem Grundbesiß entnommen hat, so ist er nah dem Cinkommensteuergesetz steuerfrei. Jst dies nun richtig, meine Herren, frage ih Sie? Verliert der Gewerbtreibende, der vielleiht Millionär ist, seine Steuerkraft und seine öffentlichen Pflichten dem Staat und der Gemeinde gegenüber denn auch die Gemeindezushläge hören in einem solchem Falle auf —, - bloß weil er in einem Jahre kein Einkommen hat? (Sehr richtig! rechts.) Dies ist, glaube ich, nicht zutreffend. Wenn jemand absichtlih aus irgend welchen Gründen, sei es aus fpeculativen Gründen oder aus Lurusgründen, nußbare Theile feines Vermögens, die der Production dienen könnten, außer Production seßt, hört er dadur auf, steuerkräftig zu fein?

eun von zwei Brüdern ich rede von praktischen Fällen, die Herren haben es mir felber erzählt —, die beide 200 000 M erben, der eine u Geld in preußischen Consols anlegt, so zahlt ex Einkommensteuer. i er andere, ein speculativer Kopf, legt den größten Theil feines Ver- n0gens in Baupläten in Rirdorf an und ist heute weit reiher, wie

der andere, aber er zahlt nichts, weder an den Staat, noch an die Gemeinde. Ist das rihtig? Bedarf nicht “die Einkommensteuer in dieser Beziehung einer Ergänzung, die freilih erst beute möglich ist, bei der ersten Einbringung noch gar niht möglich war?

Meine Herren, man kann selbst sagen, eine gewisse Ausgleichung ist auch berechtigt in dem Verhältniß eines sehr wohlhabenden Mannes, der eben, weil er sehr wohlhabend ist, einen großen Theil seines Ver- mögens zuú niedrigen Zinsen anlegt, weil er Sicherheit vorzieht, gegen-e über einem anderen, mit geringerem Besitz, der auf die Zinsen an- gewiesen ist und daher nicht so sehr in der Lage ist, auf die Sicherheit zu schen, und höhere Zinfen empfängt. Auch hier liefert die Ver- mögensfteuer einen einigermaßen entsprehenden Ausgleich.

Ich will nun abwarten, ob Sie mit irgend einer anderen Form diese Ergänzung der Einkommensteuex bewirken werden. Diese Sache hat doch bei wahsender Cultur und wachsendem Wohlstand und Reichthum eine wahsende Bedeutung. Denn das kann nicht bestritten werden, wenn der Wohlstand wächst, so sind immer mehr Steuer- pflichtige in der Lage, Theile ihres Besißes außer Production zu \eten. Wir brauchen niht nach dem alten Rom und Griechenland hin- zusehen, um das zu begreifen, wir haben die Beispiele auch heute in England sehr und. in Deutschland au nicht gering vor Augen.

Meine Herren, das ist keine ungerechte Behandlung der reichen Leute, nein, es hat nur den Zweck, die reichen Leute nit günstiger zu behandeln, wie die weniger reihen Leute. Meine Herren, wenn das bisher {hon bedenklich hervortritt und zu großen Mißstimmungen führt ich kann Ihnen sagen: ich habe einen ganzen Schrank voll Zuschriften über das Mißbehagen, das Gefühl der Begünstigung, was gegenüber solchen steuerkräftigen, reihen Censiten besteht —, wie wird das erst in Zukunft sein, meine Herren? Diese Parks, diese Baupläte, diese Villen, die waren doch bisher besteuert: fie zahlten die Grundsteuer und die Gebäudesteuer ; jeßt nehmen Sie ihnen die Grund- und Gebäudesteuer ab, ziehen sie vielleiht zum theil doch nur in der Gemeinde wieder heran und sie bleiben in der Einkommensteuer nah wie vor frei, da wird das Uebel ja noch größer. u

Aber, meine Herren, dieses ist nicht der entscheidende Grund für die Vermögenssteuer. Der entscheidende Grund ift der, daß in dieser Form nach der Ueberzeugung der Staatsregierung allein, wenigstens allein zweckmäßig und zutreffend, die Unterscheidung zwischen fundirtem und nichtfundirtem Einkommen gemacht werden kann. Ich weiß, daß Sie, als Sie diese Unterscheidung verlangten, als Sie darin einen weiteren nothwendigen Act ausgleichender Gerechtigkeit erblickten, als Sie sahen: auf die Dauer kann der Arzt, der Gelehrte, der Literat, der Advocat, der kleine Bauer, der wenig Besiß hat, der Hand- werker, niht nah demselben Saß besteuert werden wie der, der vererblihes Vermögen besißt und daneben doch auß im Er- werbe nicht behindert ist meine Herren, wenn ein Arzt mit fünf Kindern 7000 #, häufig unter Gefahr seines Lebens und mit großen Anstrengungen, erwirbt und davon nichts erübrigen fann, mit Sorge auf die Zukunft seiner Kinder sehen muß, und wenn er selbst dienstunfähig wird und stirbt, können Sie auf die Dauer mit der Gerechtigkeit das vereinigen, daß ein Censit, der 200—250 000 M4 Vermögen hat, daraus die Einnahmen bezieht, sicher ist, es feinen Kindern hinterlassen zu können, gleihmäßig besteuert werde wie der erstere? Das geht gegen das Gerechtigkeitsgefühl, und dem kann ih {ließlich in Deutschland niemand entziehen. Und wenn wir nun auf diese Personalsteuer unsere ganzen s\taatlihen Steuern allein stüßen wollen, dann dürfen Sie diesen Stachel nicht stecken lassen, meine Herren, wir müssen ihn berausziehen.

Wenn ich annehme, daß das Haus damit einverstanden ist dann streite ih hôchstens noch mit den verschiedenen Meinungen über die Form, in der wir diesem Postulat der Gerechtigkeit entsprehen. Nun, meine Herren, für mich ist das Wesen der Sache das wichtigste, die Form secundär, aber ih behaupte: die voll- kommenste Form ist die, die wir hier vorshlagen. Man hat von einer Erbschaftssteuer gesprohen. Nun, meine Herren, sie ist gewiß auch eine Form der Heranziehung des fundirten Einkommens, aber doch eine mit {weren Mängeln behaftete, die alle der Vermögens- steuer niht ankleben. Meine Herren, man hat gesagt: der Finanz- Minister hat ja selber im vorigen Jahre eine Erbschafts\teuer vor- geshlagen. Gewiß, meine Herren, mit F 9%: das drückt nicht, das war wesentlih eine Controlmaßregel. (Sehr richtig! rets.) Haben Sie sich aber berehnet, die Herren vom Rhein, die so cifrig für diese Steuer eintreten, was wir eigentlih wohl für Säße bei einer Erbschaftssteuer erheben müßten, welhe 35 Millionen bringt ?

Meine Herren, abgesehen von einzelnen Specialbestimmungen in bestimmten Vermögensgattungen in England, hat meines Wissens kein Staat bei Descendenten, Ascendenten und Ehegatten, jedenfalls niht bei dem wichtigsten Falle der Descendenten, eine höhere Steuer als 10/6. Wir haben die forgfältigsten Rechnungen angestellt und find sie der Commission vorzulegen bereit, und dabei kommen wir auf Säge wie folgt, um diese 35 Millionen zu erlangen: 29/6 für alle Verwandten in gerader Linie, für Ehegatten 2 9%, für Geshwister 69/0, für Stiefkinder 69/6, für adoptirte und einkindschaftlihe Kinder 49/6 und für die entfernteren Verwandten 12 9/0. (Hört! hört! Heiterkeit.) Beruhigen Sie si, meine Herren !

Wenn nun die Wahl is zwishen der Erbschafts- steuer mit solhen Sägen und einer Jahr aus, Jahr ein allmählich zu tragenden, gleichmäßig veranlagten Vermögens- steuer, fo glaube ich niht, daß dem Hause die Wahl \hwer werden wird. Meine Herren, bedenken Sie wohl, eine Descendenten- steuer hat einen ganz anderen inneren Charafter (sehr richtig! rechts) als eine Erbschafts\teuer für die Seitenverwandten: da ist die Erb- schaft angenehmer, ein vielfach unerwarteter Gewinn. Bei den De- scendenten aber, meine Herren, in einem Lande, das doch nicht hervor- ragend reih genannt werden kann, wo die weit überwiegende Menge der Erbschaften in die nittleren Klassen fällt, wo die Einnahme aus dem Vermögen zurücktritt und der Erwerb / des Vaters noch immer die Hauptsache bildet, da wird die Lage der Kinder - meistens un- günstiger beim Todesfalk und nicht günstiger, weil die Kinder in un- endlih vielen Fällen - noch immer auf den persönlihen Erwerb des Vaters angewiesen sind. :

Ja, meine Herren, so hohe Sätze zu nehmen, das kann allerdings

gewaltig drückend sein, um so drücender, weil diese Steuer zufällig

trifft, weil fie abhängt von der Lebensdauer der Familien, weil in Fa-

milien, in denen Krankheiten erblih sind, sich die Erbfälle sehr

drückend in kurzer Zeitdauer wiederholen können. | A Nun bedenken Sie weiter, meine Herren, wenn wir bei der ge-

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ringen Erbschaftsfteuer von # 9/6 von solchen Cautelen absehen konnten, so wäre das ja völlig unmöglich in dem Augenbli, wo Sie folHe hohen Steuern erheben; dann müssen Sie, möchte ih sagen, mit Feuer und Schwert die Bestimmungen verfolgen, die eine Umgehung der Steuer verhüten follen, namentlih die Schenkungen unter Lebenden, von Vater aúf den Sohn. In Frankeich, meine Herren, wird in dieser Beziehung ganz gewaltig defraudirt das ist die Meinung aller Kenner der. dortigen Verhältnisse. Ob diese so lästigen und hemmenden Be- stimmungen, die fortwährend in das Verhältniß zwishen Vater und Sohn eingreifen, die untersheiden müssen zwishen wirklihen Zuwen- dungen und bloßer Gewährung des Unterhalts, die da keine Grenze zichen, ob diese ap sih so shwierigen, shwer zwontrolirenden, in allen Fällen drückenden Bestimmungen gerade die Vorliebe für diese Erbschafts\steuer erhöhen würden, muß ich sehr bezweifeln.

Aber, meine Herren, ih wiederhole, für mi persönli ift die Unterscheidung von fundirtem und nichtfundirtem Einkommen die Hauptsache. Wer mir einen besseren Weg zeigen: kann, als wir ihn hier vorschlagen, dessen Vorschläge werde ih auf das sorgfältigste prüfen.

Nun, meine Herren, is man noch auf eine andere Idee gekommen, und die ist mir nicht neu, denn ih habe auch damit angefangen, indem ih erwog, wie kommen wir zu einer zweckmäßigen Unterscheidung zwischen fundirtem und nichtfundirtem Einkommen, ob man nicht diefe Unterscheidung treffen kann innerhalb der Einkommensteuer selbst 2 Ja, meine Herren, das geht nit, es is wenigstens ein ganz roher Weg, wenn ih den Ausdruck gebrauchen darf. Es ist eine Methode, die das Nichtige nicht trifft, und ih frage nun, meine Herren, was für ein Unterschied ist zwishen beiden? (Zwischenruf.)

Warum? Höchstens könnte es doch die Declaration sein. Ich habe aber gezeigt, daß bei diesem Wege auch eine viel {härfere Declaration erfor- derlich wäre. Aber, meine Herren, Sie sagen, Sie wollen einen Zuschlag machen zu dem Besißeinkommen innerhalb der Einkommensteuer. Nun, wie lauten denn die Declarationen ? Jh declarire aus Grund- besiß den Betrag, aus Kapital den Betrag, aus Handel und Ge- werbe den Betrag, vom persönlichen Einkommen den anderen Betrag. Dieser Betrag aus dem Grundbesiß, meine Herren, ist denn der fundirtes Einkommen? Mit nichten, meine Herren. “(Sehr richtig! rechts.) Das ift gemishtes Einkommen. Wo bleibt denn die Intelligenz, wo bleibt die Arbeitsleistung des Grundbesitzers und des Gewerbetreibenden? Jemand kann mit einem fleinen Vermögen aus Handel und Gewerbe große Beträge erzielen, wenn er ein fleißiger und intelligenter Mann is, und der andere aus einem großen Ver- mögen nur ein geringes Einkommên. Sie können in dieser Form nicht scheiden zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Besitzeinkommen. Daran sind ja auch alle Versuche in dieser Frage in allen Ländern gescheitert; in Italien ist man zu einem gewiß ganz willkürlichen Zufchlag gekommen, wovon die italienisGen Volkéêvertreter selbst nichts halten und sagen, es wäre ein trauriger Nothbehelf. Aber, meine Herren, wenn Sie wirklich das Räthsel lösen könnten, Arbeits- einkommen und Besiliêinkommen hier zu scheiden, wo ziehen Sie die Schulden ab, auf welchen Theil, nah welchen Grundsäßen ? Das ift ja garnicht ausführbar, meine Herren, da kommen Sie wieder vor dieselbe Frage, wie bei den Realsteuern. Sie nehmen hier einen Durchschnittssay an. Ja, ein Grundbesitzer wird wohl aus seinem Besiß selbst ohne Arbeit so und soviel herausshlagen können. Das ist derselbe Durchschnittssaß , auf dem die Grundfteuern beruhen. Aber Sie unterscheiden auch zwischen den besonderen Verhältnissen, Sie verlassen das Princip der Leistungsfähigkeit des Einzelnen; es ist gewissermaßen ein Rückfall in ein System, welhes wir eben wegen derselben Mängel verlassen wollen.

Meine Herren, außerdem begreife ih immer noch nicht, warum man denn wohl dies lieber will als die Vermögenss\teuer, wenn ih von der Declarationéfrage einmal absehe ; denn, meine Herren, bezahlt wird doch in beiden Fällen, und zwar dieselbe Summe, es follen ja 35 Millionen aufkommen, und zwar von den Inhabern von Besitz- thum. Wenn man befürchtet, es könnte einmal die Vermögensf\teuer troß des Landtags, troß des Herrenhauses, troß der Staatsregierung benußt werden, um sie ganz unverhältnißmäßig bis zur Confiscation zu erhöhen, so fönnte das in dieser Form doch ebenso gut geshehen, wie in jener. Ih begreife nicht, warum man gerade dieses Besondere will. Meine Herren, die Vermögensfteuer begreift alle Besißarten gleichmäßig und [öst auf diese Weise die Frage der Kapitalrentensteuer. Zum ersten Mal, meine Herren, wird mit einer Steuer, die bestimmt ist, die Nealsteuer zu erseßen, auch das Kapital herangezogen, was bisher innerhalb des Realsteuersystems einen ganz unberecßtigten Vorzug hatte. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, die Vermögenssteuer vermeidet alle Klassengegensäße; jede Besitzart nußbarer Natur, ge- eignet zur Production, wird gleihmäßig herangezogen in Stadt und Land. Sieergreift Grundeigenthum und Hausbesiß, Gewerbebetrieb und Kapital : mit einem Schlage sind die Gegensätze, die si aus den vershieden- artigen singulären Belastungen einzelner Besitzarten herausgebildet haber, beseitigt. Vermögenssteuer kann sich nie incrustiren; sie ändert fich mit dem Vermögensbestand und dem Werth des Vermögens. Geht eine bestimmte Besißform zurück im Werth und in ihren Er- trägnissen, fo geht auch die Vermögenssteuer zurück, während die Grundsteuer beim Rückgang der Erträgnisse des Grund und Bodens stabil bleibt. Die Vermögenssteuer is daher eine Steuer von Dauer; sie hängt niht von den Veränderungen im wirthschaftlichen Leben ab; sie paßt auf alle Zustände, weil sie allen Zuständen folgt. Die Ver- mögenssteuer endli berücksihtigt die individuelle Lage des einzelnen Steuerpflichtigen, weil ja jeder in der Lage ist, der ein Object zufällig noch besißen follte, welhes bei ihm feine Erträgnisse bringt, ein folhes Object zu veräußern und sfi daraus einen Ertrag zu bilden. Meine Herren, die Vermögenéêsteuer zieht die Schulden ab und besteuert nur das reine Vermögen. 17 Milliarden, berehnen wir, liegen auf dem Grund und Boden in Preußen, die bisher mit versteuert werden mußten; die Vermögenssteuer wird dieser Thatsache gerecht. Jch glaube, meine Herren, wenn Sie die Sache ruhig erwägen und nit einfa sich vor den Gedanken einer neuen Steuer stellen, dann werden Sie do) finden, daß- diese Form, die, wie alle Berichte bezeugen, in der Schweiz dem Rechtsgefühl des Volkes in hohem Maße entspricht, die noch vor kurzem die sehr nüchternen Holländer sogar an Stelle der Einkommensteuer eingeführt haben, was ih nit für rihtig halte, daß diese Steuer nicht die Erfindung eines Büchergelehrten ift, sondern daß sie thatsählihe Verhältnisse in der That und Wahrheit richtig beurtheilt und heranziebt. /

Meine Herren, is die Vermögenssteuer ctwa drückend dur ihre

Höhe? Nun, meine Herren, wenn der Inhaber cines nuybaren Reins