1892 / 275 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

vermögens von einer Million 500 46 baar zahlt, ist das eine o drückende Steuerlast? Meine Herren, ist die Vermögenssteuer etwa \Mwieriger zu veranlagen wie die Einkommensteuer? Ich behaupte, die Ermittelung des Einkommens und seine Unterscheidung von Ver- mögenszuwahs ist in vielen Fällen viel s{chwieriger als die Ermitte- lung des gemeinen Werthes eines Objects. Seßt die Vermögens- steuer tiefes Eindringen in die Familienverhältnisse voraus? Nein, meine Herren, denn wir haben das- ganze Mobiliar freigelassen. Ge- wiß set die Vermögenssteuer eine Declaration des Vermögens- bestandes voraus; aber, meine Herren, haben wir die denn niht {on im wesentlihen? Grund und Boden ist fatastrirt; das gewerbliche Anlage- und Betriebskapital wird bereits bei der Gewerbesteuer er- mittelt und den Kapitalbesiß kanu man do einigermaßen s{äßen nach dem bis jeßt declarirten Zinsenertrag. Also so geheimnißvolle Dinge kommen durch die Vermögenssteuer garnicht ans Tageslicht. Endlich, meine Herren, wozu wird nun diese Vermögensfsteuer überhaupt erhoben? Sie wird erhoben, um den Verzicht des Staats auf die Realsteuern zu ermöglichen; ihre Erträgnisse fließen nit in die Staatskasse, sondern in Form der Steuerquelle der Realsteuern der Gemeinde zu. Und welhen Zweck verfolgen diese Steuerquellen in den Gemeinden? Die Personalzuschläge in den Gemeinden zu ver- mindern, meine Herren; der Grundbesißer wird im Staat voll ent- lastet, wird zum theil durh die Vermögenésteuer, zu einem anderen Theil durch die Communalsteuer in den Communen stärker als bisher herangezogen. Der Gewerbetreibende wird von der Gewerbesteuer befreit und wird auch in der Commune etwas schärfer herangezogen - werden wie bisher, in den meisten Communen aber gewiß auh nit zum vollen Betrage. Der Kapitalist, meine Herren, wird allerdings zum ersten Mal mit der Vermögenésteuer heran- gezogen, und er findet in der Staatss\teuer keine Entlastung. Aber, meine Herren, mit Recht; denn er hatte ja in der Staatssteuer bisher feine Vorbelastung. Aber, wo er entlastet wird, das ist in der Ge- meinde. Ih habe ja gerade ausgeführt, daß das ganze System, welches wir verfolgen, die Realsteuern in der Gemeinde in den Vordergrund zu schieben, nothwendig zur Verminderung der Einkommen- \steuerzuschläge führen muß, welche Einkommensteuer nicht bloß das Arbeitscinkommen, sondern auch das Kapitaleinkommen belastet. Hier haben Sie also eine Reform, aber feine neue Steucrbelastung. So liegt die Sache, und ich kann das nicht genug betonen gegenüber den fortwährenden neuen Entstellungen, mit denen ih zu thun habe.

Meine Herren, nun komme ih auf einen auch hier und da be- \trittenen Punkt; das ift der Wegfall der Einnahmen der Kreise aus den biéherigen Ueberweisungen aus den Getreide- und Viehzöllen. Die fogenannte lex Huene hat eine sehr verschiedenartige Beurthei- lung erfahren. Die einen haben sie über die Maßen gepriesen als eminente Hilfe für die Kreise und die Aufgaben derselben ; die anderen haben sie getadelt als ein verderblihes Geschenks\ystem, welches auf die Dauer unsere Selbstverwaltung auf das äußerste gefährden muß.

Nun, wenn man die Wirkungen dieser Ucberweisungen sich an- sieht, so muß man sagen: Die Wahrheit liegt in der Mitte, oder vielmehr: das eine ist wahr und das andere ist wahr. In den östlichen Provinzen der Monarchie, wo

die Kreise die Hauptaufgabe tragen, namentlich für den Wegebau, und

die Steuerkraft des Kreises nicht ausreicht, den Bedürfnissen in dieser Baziehung vollständig zu genügen, hat namentlich der Wegebau durch die Zuwendungen aus den Getreide- und Viehzöllen cinen großen Aufschwung genommen ; auch viele andere durchaus nothwendige und unüglihe Unternehmungen sind lediglich diesen Ueberweisungen zu ver- danken. In anderen Theilen der Monarchie finden diese Ueber- weisungen eine zweckmäßige Verwendung nicht. “Wenn wir Provinzen besißen, wo dié Kreise überhaupt garkeinen Wegebau haben, nur fehr geringe andere Institute, die ganze Selbstverwaltung in den Bezirken, wie in Nassau, oder in der ‘Provinz und in den Gemeinden liegt, wie in Rheinland, da famen den Kreisen Zuwendungen zu, die sie weder verlangt hatten, noch ‘eigentlih gebrauchen konnten. Es wirkte auf diese Kreise mehr oder weniger wie ein zufälliger Gewinn, der jemand in den Schooß fällt. Fa, meine Herren, da kam denn natürlih au die Neigung, nun auch Verwendung dafür zu schaffen; da mögen auch eine Reihe Verwen- dungen stattgefunden haben, die durchaus nicht dur die Nothwendig- keit, selbst niht durch die Nüglichkeit geboten waren. Mit anderen Worten, der große Mangel, welcher jeder nah cinem bestimmten, mechanischen Maßstabe stattfindenden Ueberweisung von Geldern an die Communen, welche vershiedene Aufgaben, verschiedene Bedürfnisse haben, anklebt, äußert sih gerade besonders stark in diesem Falle, weil es sich um Ueberweisung an die Kreise handelte, indem die Kreise in „der ganzen Monarchie eine ganz verschiedene Natur haben, in dem einen Landeëtheile wesentli regiminelle Bezirke sind, in dem anderen Landestheile aber vorzugsweise wirthschaftlihe Körper.

Aber, meine Herren, denno bin ih der Meinung, daß es \{werlich gelungen fein würde, von diesem Dotationssystem wieder herunterzukommen, wenn wir nicht die jeßige Gelegenheit benuwßen, wo wir den Kreisen nicht bloß gleichen, sondern übergroßen Ersaß geben. Es giebt ja keinen Kreis die Anlage zu der Denkschrift wird Ihnen das beweisen in der Monarchie, defsen Steuerkräfte im Verhältniß zu den Ueberweisungen aus den Getreide- und Vieh- zöllen, zu 30 Millionen gerechnet, nicht verdoppelt; verdreifacht, ja ver-

*Hierfaht werden. Meine Herren, in Zukunft allerdings werden die Kreise angewiesen sein auf die Heranziehung der ihnen nun freistehen- den Steuerkräfte.

Nun, meine Herren, das ist eben der Unterschied zwischen einer Selbstyerwaltung mit Dotation und einer Selbstverwaltung, die auf

. Fhré eigenen Kräfte angewiesen ist. Wo das Geld leicht zufließt, “ohne vaß man dafür Opfer zu bringen fheint ih fage: scheint, denn der Staai- kann nichts vertheilen, was er nicht von den Steuer- pflichtigen bekommen hat —, da sind die Ausgaben auch leiht, da entschließt man sich leiht zu Verwendungen, die man - sonst wohl unterlassen würde. :

Es kann sein, daß die Selbstverwaltung in den Kreisen in der ersten Zeit sich ‘etwas verlangsamt. Man wird ‘genauer zusehen, da unmittelbar an die Lust die Last grenzt, da an das Recht fofort éine Pflicht gebunden ist. Wenn Sie aber, meine Herren, im Privatleben eine wirthschaftlihe Existenz nicht führen können, ohne daß bei der Ausgabe si der Blick sofort auf die Einnahmen richtet und auf die Mittel, so werden Sie au keine wirthshaftlihe und geordnete Selbstverwaltung führen können, wenn Sie nicht dasselbe Princip auf diese Selbstverwaltungskörper anwenden. (Sehr richtig!)

Jch betrachte daher {von meinem Standpunkt aus die Aufgabe

dieses Dotations\ystems nit für einen Nachtheil, sondern für einen Vorzug, dér mit dieser Steuerreform verbunden ift. (Sehr richtig !) Der Herr Antragsteller, nah welhem dies Gefeß benannt wird,

hat auch: niemals beabsichtigt, daß dies Geseß dauernd sein soll; es

war eine provisorishe Maßrègel, welhe nur dauern sollte, bis definitiv über die Frage der Grund- und Gebäudesteuer entschieden werden Tônne.

Dieser Zeitpunkt ist jeßt gekommen. Ih hoffe daher, der da- malige Herr Antragsteller selbst wird heute in Consequenz seiner damaligen Anschauung dahin mit mir übereinstimmen, daß es nun Zeit ist, von dem Provisorium abzugehen und zum Definitivum über- zugehen. :

Meine Herren, wenn wir das Dotationssystem, wie von einigen Seiten vorgeschlagen is, nun gar noch auf die einzelnen Gemeinden anwenden wollten, dann würde der Nachtheil nicht bloß verdoppelt, sondern terdreifaht werden. Denn da ist einen Maßstab zu finden, ganz unmögli; da ist die Frage der Bedürftigkeit der Aufgaben, die die Gemeinde hat, des Verhältnisses der allgemeinen Staatsaufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben, und der wirthschaftlißen Auf- gaben eine so unendlich verschiedene, daß zweifellos man einer großen Anzahl von Gemeinden, Städten und Landgemeinden, diese Zuwendungen machen würde, ohne daß sie sie irgendwie verwenden könnten fie müßten denn das Geld unter si vertheilen. Würden Summen im Betcage von 40 Millionen vertheilt werden, fo würden nach den ver- schiedenen Bedürfnissen die einen zuviel, die andern zu wenig erhalten. Ünzufriedenheit würden Sie überall erregen und das Gefühl der Un- gleichheit nah allen Richtungen steigern. Ich hoffe daher, daß das Haus auch in dieser Beziehung sih den Vorschlägen der Staats- regierung anschließt.

Auf die Frage der Communalbesteuerung im übrigen gehe ih nicht ein, weil dieses Geseß zur Zeit nicht auf der Tagesordnung steht ; ih will mir das für später vorbehalten.

Große Reformen sind nur dann berehtigt, wenn weitverbreitete Uebelstände in den socialen und politischen Institutionen vorhanden sind: dann aber au nothwendig, und man darf sie nicht scheuen. „Quieta non movere“ ift ein {önes Wort, ih sage das in vollem Ernste. Auf dem Gebiet der Steuer ohne Noth rütteln, am Be- stehenden und Eingewohnten, ist völlig verkehrt. Aber auf der anderen Seite, wenn man dazu genöthigt is, wenn die Uebelstände dringend Abhilfe erfordern, wenn wir hier sogar dur das Gesetz, durch den § 82 der Einkommenssteuer geseßlich verpflihtet sind, einen tiefen Ein- griff in das System der Realsteuern zu thun dann ift cs auch rihtig, ganze Arbeit zu machen, eine Neform, die be- friedigt, und niht ein Stückwerk, welches Niemanden ganz befriedigt, viele verleßt und nur einen Uebergang darstellen würde, der allseitig als Uebergang empfunden würde, der die Fragen, um die es si handelt, nicht löst, die Klagen und Beschwerden nicht beseitigt und immer zu neuer Unruhe und zu neuen Eingriffen der Gesetzgebung drängen würde; dann ist es richtig, mit einem Schlage wirkliche Harmonie und Befriedigung in dem sfocialen Körper herzustellen.

Meine Herren, große Reformen sind nur möglich, wenn die Uebelstände, die Sie beseitigen follen, allgemein erkannt sind, lebendig vor dem öffentlichen Bewußtsein stehen und Klarheit gewonnen ist über die Mittel zur Abhilfe. Die Staatsregierung is} der Ansicht, daß diese Vorausseßungen einer dur{greifenden Reform heute vorhanden sind. Wenn Sie das Einzelne hier verhandeln, so dürfen Sie das Ganze, dessen unzertrennlihe Theile die Einzelheiten bilden, nicht aus dem Auge verlieren; Sie dürfen niht rechnen bei einer folhen grundlegenden Neform mit den größeren oder geringeren Vertheilen des Einzelnen oder der Gemeinde, niht mit der Gegen- überstelung von Stadt und Land, die allgemeine Landeswohlfahrt muß entscheiden, und sie wird auch, wie ich überzeugt bin, immer Ihre Beschlüsse lenken, deun nur nach den Interessen des Gemeinwesens kann diese Reform richtig beurtheilt werden.

Ich sche mit vollem Vertrauen der weiteren Verhandlung, Be- rathung und Beschlußfassung über die Vorlage der Staatsregierung entgegen. (Lebhaftes Bravo rechts und im Centrum.)

Abg. Rickert (dfr.): Die Schlußworte des Finanz-Ministers unterschreibe er von ganzem Herzen. Bei einer großen Reform, zumal einex Steuerreform dürfe der Einzelne niht ausrechnen, ob er dabei Vortheil oder Nachtheil habe, sondern müsse erwägen, ob sie zum Wohle der Gesammtheit gereihe. Dies heine ihm (Redner) aber in der Vorlage nicht zum Ausdruck gebracht zu fein, wenn darin das Sonderinteresse Einzelner in hervorragendem Maße Berücksichtigung finde zum Schaden für das allgemeine Wohl. Es gehöre etne große Zuversicht zu dieser Steuerreform, um eine derartige Behauptung, daß diese Vorlage die Erfüllung der von der Regierung früher gegebenen Ver- \yre{ungen sei, vor dein Landtag auszusprechen. Erbestreite, daß dies der Fall sei. s sei rihtig, daß eine Reihe von Forderungen in der Presse und im Parlament erhoben worden seien, welche mehr all- gemeine Schlagworte enthielten, ohne daß man im stande gewesen, concrete Ausführungen diefer Wönsche in Gesetzesparagraphen zu for- muliren. Er gebe zu, daß die Beschlüsse des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses in Bezug auf die ÜVeberweifung der Nealsteuern an die Communalverbände ein solhes Schlagwort darstellten, Seine Partei habe immer die Frage aufgeworfen: an wen und zu welchem Zweck man die Steuern überweisen wolle. Was aber die Behauptung betreffe, es haudle fih bei diesex Steucer- reform wirklich um eine Reform, nicht um eine Mehrbelastung, so sei er genau der gegentheiligen Ansicht und sehe darin eine tolossale Mehrbelastung bei Gelegenheit einer Neform. Der Finanz-Minister habe immerhin ein großes Verdienst, daß er den Muth gehabt habe, aus dem Bcreih der Schlagworte nah Möglichkeit diese Reform- gedanken in eine concrete geseßgeberishe Gestalt zu bringen. Er be- wundere den Muth des Ministers, der etwas unternommen, das Fürst Bismarck niemals zu unternehmen gewagt habe. Warum wolle man diese aroße Reform mit einem Schlage durchführen ? Die Majorität des Hauses habe dem Bedürfniß nah Nuhe bereits cinen geschzgeberishen Ausdruck gegeben durch Schaffung der fünfjährigen Legislaturperiode. Es werde jeßt aber genau fo abgeheßt wie zur Zeit des Fürsten Bismark: im vorigen Jahre das Schul-

esez, welches im Lande und im Landtag eine so große Aufregung hervorgerufen habe, und jeßt die Steuerreform, eines der schwierigsten Werke, welhe den Landtag je beschäftigt hätten. Er hoffe, man werde dieses wichtigste Werk hinausschieben und dem Volke auch einmal Gelegenheit geben, mitzusprehen, ins- besondere. da der Finanz-Minister fo folossalen Werth darauf gelegt habe, daß er pari passu mit der öffentlihen Meinung das Werk zum Abschluß bringen wolle. Es sei also kein zwingender Grund vorhanden, so damit zu eilen. So wenig er (Redner) den Grund- i der Reform gegneris egenüber gestanden habe, so unge- euer sei er enttäusht worden, als er Paragraph für Paragraph der Gesetzentwürfe durchgesehen, namentli des Communalsteuergesetes, gegen welches er den Kernpunkt seiner Opposition rihten werde.

er Minister habe au formell die Versprechungen, die er am 9. Mai 1892 im Abgeordnetenhause gegeben habe, nicht gehalten. “Ec habe versprochen, die Steuerreform-

Geseßentwürfe im „Reichs-Anzeiger“ _ zu C i es sei nichts davon geschehen. m Gegentheil: die öffentliche Meinung sei irregeleitet worden dur die sogenannten S Mit- theilungen. Liege dem Finanz-Minister etwas an der Zu timmung des ganzen Landes, so möge er warten bis zu den Neuwahlen. Er traue dem Herrn e i diejenige Dauerhaftigkeit zu, die ihn die Vorlage zu stande bringen lassen werde; ob die Dauerhastigkeit auch nachher noch andauern werde, sei freilih die Frage. Es fehle über- haupt noch vieles bei dieser Reform. Die große Majorität des Hauses habe wiederholt erklärt: ohne Wahlreform eine Steuerreform. Die kolossalen Verschiebungen infolge des neuen Einkommen- steuergesezes in A auf das Wahlsystem müßten entschieden auf geseßgeberishem ege beseitigt werden. Er hoffe, daß die Majorität auf ihrem früheren Beschluß bestehen bleiben werde, denn es handele sich hier um die wichtigsten Rechte der Wähler. Was das Communalsteuergeseß betreffe, fo habe er gehofft, die Neformagedanken des R würden eine Gesundung diefer Geseßgebung herbeiführen. Er sei ein entschiedener Gegner der ab- soluten Freiheit in der Selbstverwaltung; er verstehe unter Selbst- verwaltung die Verwaltung nah Gesetz, vor allen en in der Stenerbertüssund, nit nah dem Belieben Einzelner. Die Com- munen hätten die Freiheit, fich irgendwelche beliebigen Steuer- systeme zu bilden, aber es gehe alles an den Bezirksauéschuß und an den Kreisausschuß zur Genehmigung. Er finde nun in diesem Communalsteuergeseß absolut nicht die fpecielle Normirung von bes stimmten Grundsätzen. Aus diesein Gefeß heraus sei er gegen die Reform bis ans Herz hinan kühl, eisfalt geworden. In Bezug auf die Denkschrift müsse er fagen, daß sie eine Lücke enthalte. Wer die Denkschrift lese, wisse niht, daß es einmal einen Fürsten B'smarck gegeben habe, welcher- auf dem Gebiete der Steuergeseßgebung ein (E Reformer gewesen sei. Von ihm \Mhweige die Denfkschrift.

iese Lücke habe ihn (Redner) in gewissem Sinne traurig gestimmt. Das habe Bismark do nicht verdient, daß man von der Reform, die er mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit gegen so viele Finanz-Minister aufrecht erhalten habe, gar feine Notiz nehme. An diese. Steuerreform des Fürsten Bismark zu er- innern, scheine ihm heute angemessen. Ausgleichende Gerechtigkeit, Schutz der nationalen Arbeit, Schuß der Armen, das sei die Devise der Bismarck’shen Reform von 1876 bis 1879 gewesen. Bismarck habe gesagt: Das Ideal, nah dem er strebe, fei, möglichst aus\chließ- li durch indirecte Steuern den Bedarf für den Staat aufzubringen ; die directen Steuern möge man den- städtishen Verwaltungen lassen, sie seien nur ein harter Nothbehelf für den Staat. Die Thronrede von 1879 versichere ausdrücklih, daß die “Absicht iener Bismarck’shen Steuerreform die wäre, nicht die Lasten des Landes zu vermehren, sondern lästige Landessteuern abzuschaffen, im Interesse der Gercchtigkeit shärfste Anspannung der indirecten Steuern herbeizuführen. Davon stehe in der Denkschrift des Finanz-Ministers fein Wort. Wo seien nun die versprochenen Erleichterungen geblieben ? Wenn nicht der Abg. von Huene noch dafür geforgt hätte, daß wenig- stens noch etwas an die Kreise käme, wäre garnichts zur Erleichterung geschehen. Im Interesse der auêëgleichenden Gerechtigkeit sei die neue Einkommensteuer eingeführt. Als Ziel der Vorlage sei im vorigen Jahre hingestellt worden: Ueberweisung der Nealsteuern an die Communalverbände, Schaffung einer weitgehenden Er- leichterung für die minderbemittelten Bevölkerungsschichten. Habe ein Minister oder die Regierung diese Versprechen erfüllt ? Es stelle sich heraus, daß bei der untersten Stufe bis zu 3000 M. einz Mehrbelastung von 4 Millionen Mark stattgefunden habe. Entlastet seien allerdings die Stufen von 3- bis 4000 4 Er sei der Meinung, daß die Regierung die Pflicht gehabt hätte, aus den kolossalen Mehr- überschüssen das Versprehen einzulösen, daß die unteren Stufen der Einkommenbesteuerung anders normirt würden. Statt dessen denke man gar nicht daran. Es bleibe doch immer die moralische Ver- pflichtung der Regierung bestehen. Die Uebershüsse der Einkommen- steuer sollen für die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer ver-

. wendet werden: es heiße aber, der Finanz-Minister wolle damit andere

Zwecke erfüllen, die ihm (dem Redner) vielleicht auch richtiger schienen als die Üeberweisung. Der Finanz-Minister wolle keine Mehreinnahmen für den Staat haben. Dann möge man aber doch eine folhe Bestimmung in das Gesetz hineinschreiben, daß niht mehr Steuern als nothwendig erhoben werden dürfen. Der Finanz-Minister habe sih früher für die Ouotisirung erklärt, heute shweige er darüber. Die wirthschaftlichen Verhältnisse seien niht dazu angethan, daß man dem Volke so große Lasten zumuthe, im Landtage in directer, im Reichstage in indirecter Besteuerung. Eine kleine Erhöhung werde die Declaration in Be- ziehung auf den landwirthschaftlichen Erwerb bringen, die nach den- selben Grundsäßen zu erfolgen habe wie in den Städten. Dieser Factor sei, wie er glaube, bei der Beurtheilung der _Einkommen- steuer in Rechnung zu ziehen. In Bezug auf die Auf- hebung der Realsteuern sage der Finanz-Minister: Die Frucht sei reif und es herrsche Einigkeit in den Zielen. Darüber _ bitte er, ihm (Redner) Acten und Beschlüsse zu zeigen. Nur das Herrenhaus habe zweimal, niht die Aufhebung, sondern die Ueberweisung der Real- steuern beschlossen. Mit Aufhebung der Realsteuern werde die Sorge und Noth in den Gemeinden nit beseitigt werden. In einer großen Anzahl von Gemeinden werde die Einkommensteuer das feste Nuckgrat der Einnahmen bleiben. Ueber die Ueberweisungen an die Gutsbezirke würde er hinweggehen fönnen, wenn die Reform in übrigen gut wäre. Wenn man die Realsteuern den Gutsbezirken überlasse, werde “man lange auf eine bessere Gestaltung des Verhältnisses der Gutsbezirke zu den Gemeinden warten können. Man sage, die Grundsteuer sei keine Rente, aber sie sei auch heute eine Rente troß des Gesetzes von 1861. Die Regierung selber erkenne in den Motiven an, daß die Grundsteuer în den älteren Pro- vinzen infolge der stattgehabten Besizwechsel thatsächlih einen rentenartigen Charafter angenommen habe. Die Grundsteuer werde bei Gutsfäufen einfa als Neallast in Berechnung gezogen. Gr hâtte die Hoffnung gehabt, es würde noch eine gewisse Bindung der Grund- steuer für die Gutsbezirke stattfinden und die Gutsbezirke würden an die Nachbargemeinden angeschloffen werden ; aber die Steuern würden geschenkt. Nun fomme der Finanz-Minister mit der Wendung. daß dies nur agitatorisch ausgebeutet werde. Der Minister habe kein Recht, eine Thatsache, die auh von anderer Seite fo dargestellt werde, wle von seiner (Redners) Partei, als agitatorisch ausgebeutet zu bezeihnen. Die Staatsregierung selber erkläre cs für billig und recht, daß die Entschädigung, welche der Großgrundbesißer erhalten, zurückgezahlt werde. Sie mache aber einen Strich zwischen den Gutsbezirken, wo ein Besitzwechsel stattgefunden habe und wo niht. Er könne den Unterschied absolut nicht begreifen. Er (Redner) set auch ein Freund der Vermögenösteuer, aber fie müsse anders angelegt sein. Einer Vermögenssteuer , die #0 e] heruntergehe, könne feine Partei nicht zustimmen. Diese Steuer wirke progressiv nah unten genau so wie die Getreidezölle, denn die unteren Klassen müßten die gänze Einkommensteuer noch einmal be- zahlen, die mittleren zur Hälfte, die höheren einen geringen Bruch- theil. Gegen diese Vermögenésteuer mit ihrer Belästigung der Cen- fiten sei die Belästigung durch die Einkommensteuer geringfügig. Mit ibr werde der Finanz-Minister im Lande böse Erfahrungen machen. Die Steuerreform habe einzelne Vorzüge, wie die Ausf- hebung der lex Huene und die Beseitigung der Ungerechtig- feit bei der Gebäudesteuer. Auch die- ungleihmäßige Ver- anlagung bei der Grundsteuer würde beseitigt; aber die Reform führe auch eine. Verwirrung in den Communalfinanzen herbei, und die Hauptsache bleibe die Erhöhung der gesammten Steuerlast.

Der Finanz-Minister habe sich jedenfalls gut verforgt. Die Vermögens“

und die Einfommensteuer würden das nöthige bringen. Zu einer folchen Reform sei jedoch - die Zustimmung des Landes unbedingt nöthig. Wenige Monate nach Schluß der Son ständen die Abgeordnetenwahlen bevor ; warum wolle man nicht a

Hie „Post“ habe die Steuerrefocm fehr merkwürdig dahin charakteri- sirt, daß die Freunde derselben nur diejenigen wären, die auf fes Gehalt angewiesen seien, und die vershuldeten Grundbesitzer. / Des- halb sage seine Partei: Nein! ; /

(Fortsezung des Sißungsberichts in der. Dritten Beilage.)

veröffentlihen, aber .

is dahin warten,

M 27D.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 19. November

1892.

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(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, wenn der Artikel in der „Post“ recht hätte, dann würde Herr Rickert mit seinen ganzen Deductionen unrecht haben. Er demonstrirt hier eine Benachtheiligung der Minderbegü- terten, und die „Post“ bezeugt uns, daß die Minderbegüterten, zu welchen allerdings auch die verschuldeten Grundbesitzer gehören, für das Programm des Herrn Miquel sind. Was soll also diese Deduction? Ih könnte diesen Artikel der „Post“ ganz gern acceptiren , aber ih habe mich gewundert, daß Herr Rickert, der die entgegengeseßte Deduction macht, sih darauf beruft. Im übrigen hat der Herr Abgeordnete über den Gefammt- plan und seine Einzelheiten oder, ih will mich richtig ausdrücken, um den Gesammtplan und um seine Einzelheiten mehr herumgesprochen und einzelne Punkte herausgegriffen, aber das Wesen der Sache ignorirt. (Zustimmung rechts.) s

I werde das noch näher illustriren. Ih möchte aber einige thatsächlihe Behauptungen des Herrn Abg. Rickert zahlenmäßig widerlegen. Er- sagt: die Staatsregierung hat versprochen, daß die unteren Stufen der Einkommensteuer weiter entlastet werden sollen. Meine Herren, die Staatsregierung hatte allerdings die weitere Ent- lastung in Auétsicht genommen, aber das Abgeordnetenhaus hat eine andere Form der Entlastung gewählt ih werde darauf noch nach- her zurückfkommen, indem es die betreffenden Bestimmungen tri und sagte: wir wollen die Reform weiter führen durch Beseitigung der Realsteuern, soweit die Finanzlage es gestattet. Daher wurde die weitere Entlastung verwiesen auf die Communen und das hat die Staatsregierung in vollem Maße gehalten. Meine Herren, wenn nun der Herr Abg. Rikert fortwährend behauptet, die unteren Stufen der Einkommensteuer seien \{härfer herangezogen, als bisher, so ist das vollkommen den Thatsachen widersprehend. (Sehr richtig! rets.)

Meine Herren, ih werde, damit diefe ewigen Behauptungen endlich einmal aufhören, in der Commission noch genauere Mittheilungen madhen,, bin aber bereit, das, was ih hier in der Anlage in der Hand habe, auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Daraus ergiebt sich, daß die Einkommensteuerpflichtigen von 9200 bis 3000 im Jahre 1892/93 auf den Kopf des einzelnen Steuerpflichtigen zahlen 15,42, dagegen im Jahre 1891/92 16,22; die Steuerpflichtigen von 3000 bis 8500 1892/93 auf den Kopf 109,12, 1891/92 116,11, 1892/93 9,36 und 1891/92 2,60 9%. (Zuruf des Abg. Nickert: Das sind aber mehr Köpfe!) Gewiß, es sind mehr Köpfe da; aber das ist doch keine Mehrbelastung des Einzelnen. (Heiterkeit und sehr richtig! rechts.) Die Köpfe find bis dahin nicht richtig ein- geschätzt worden. (Unruhe und Zurufe.) Darüber kann ja gar kein Zweifel sein, das war der Zweck des Geseßes. Sollen denn diese Personen wie bisher von ihrem Einkommen nicht steuern? Das ist doch nicht der Zweck des Geseßes gewesen. Es fommt, felbst wenn man die Einkommensteuer von 900 bis 8500 nimmt, auf den Kopf eine Belastung in der Steuer 1892/93 von 25,37 #4 und im Jahre 1891/92 auh auf den Kopf das ist do der einzige Vergleichungs- punkt 26,94; also es is eine positive Entlastung der einzelnen Steuerpflichtigen in den einzelnen Klassen eingetreten (sehr richtig ! rechts), darüber kann nit der geringste Zweifel sein; das kann gar nit wegdiscutirt werden, wenigstens nit im Abgeordnetenhause, wo solhe Behauptungen sofort ihre Widerlegung finden.

Herr Rickert spricht immer von einer ungemwessenen Erhöhung der directen Steuern. Meine Herren, wir empfangen an directen Steuern 35 Millionen mehr, um eben an den directen Steuern 100 Millionen wegzugeben. Und zu welchem Zwecke werden sie weggegeben ? Zu dem Zweck, um dem alten Programm der freisinnigen Partei, der Fort- shrittspartei entsprehend sie sind die ersten gewesen, die diese Forderungen gestellt haben die Realsteuern in den Gemeinden stärker heranzuziehen und dort die Personalsteuern zu entlasten. Wenn wir annehmen, daß in den unteren Stufen hauptsächlich folhe Per- sonen sind, die von ihrem Arbeitseinkommen besteuert werden, muß die Wirkung dieser Steuer eine weitere Entlastung, wovon die Staats- regierung gesprochen hat, den Einkommensteuerpflihtigen in den unteren Stufen bringen. Es sind in den Gemeinden auch die unteren Stufen \{härfer und viel tiefer herangezogen als im Staat.

Fn Beziehung auf die Vermögenssteuer sagt der Herr Abg. Rickert : cine unterschiedliche Behandlung des fundirten und nicht fun- dirten Einkommens will au ih. Es wäre auch schwer gewesen, das nun niht zu wollen, während die Nichtaufnahme diefer Unterscheidung in das Einkommensteuergeseß zu einer Zeit, wo beim Bestehen der Real- steuern diese Unterscheidung garniht zu machen war, mir ja haupt- sählich zum Vorwurf gemaht wurde. Aber nun sagt der Herr Abgeord- nete: Vermögenssteuer will ih acceptiren; schaf’ mir nur erst im Reich die Kornzölle weg. Ja, das ist doch, die Befriedigung eines drin- genden Bedürfnisses ad Kalondas Graecas vertagen (fehr rihtig! rets), und ob das nun den ernsten Willen bekundet, hier, wo wir eine Un- gleihheit in der Besteuerung beseitigen können, sie auch wirksam zu beseitigen, und welchen Zusammenhang das mit der Frage der Ge- treidezölle hat, ist mir völlig unverständlih. Wenn Sie anerkennen, daß diejenigen, die von ihrer geistigen und körperlichen Arbeit leben, entlastet werden müssen im Verhältniß zu denjenigen, die von ihrem Besitz Einkommen haben, warum thun Sie das nit gleih? Steht das mit der Aufhebung der Kornzölle in Zusammenhang?

Nun sagt der Herr Abg. Rickert was damit wieder in Wider- spruch steht man könne ja darüber sprechen, ob diese Unterscheidung besser innerhalb der Einkommensteuer zu machen sei. Ja, wenn er diese Verbesserung auszuführen im stande ist, dann hoffe ih wenigstens, daß er für diesen Fall niht wartet auf die Aufhebung der Korn- und Getreidezölle im Reiche.

Der Herr Abgeordnete sagt: die Sache eilt ja garnicht, warum so eilig? Gönnen wir uns doch etwas Ruhe, warten wir doch ab, wie die nähsten Wahlen sih zu der Sache stellen. Und was hat der Herr Minister versprochen ? er will warten; er hat immer gesagt: ih will handeln in Uebereinstimmung mit der Landesvertretung nicht

bloß, sondern auch mit der öffentlichen Meinung im Lande,“ Nun, was ih positiv gesagt habe, ist dieses: wir werden uns bemühen, diefe Steuerreform noch mit diesem Landtag zur Ausführung zu bringen (sehr rihtig!), und ih erblicke in den fünfjährigen Legislaturperioden gerade deshalb einen großen Vorzug, weil dadurch allein“ es möglich wird, eine zu- sammenhängende Reform, wenn der erste Schritt geschehen is und der zweite gethan werden muß, mit demselben Landtag zu Ende zu bringen. (Sehr richtig!) Das habe ich mit derselben Deutlichkeit immer ausgesprochen sowohl in der Commission als hier im Plenum.

Aber auch nach einer anderen Seite hin haben wir gar keinen Grund zu warten; es ist uns eilig gewesen, das will ih dem Herrn Abg. Nickert erwidern, die Belastung durch 40 Millionen neuer Steuern dem Lande auch wieder zu gute kommen zu lassen. Sollen wir denn ohne Grund die Steuern weiter erheben, die do verwandt werden sollen, zur Entlastung des Landes zu dienen ? Ich begreife nicht, daß gerade ein Mitglied der freisinnigen Partei darin nicht sehr eilig ist. (Sehr rihtig! rechts.) Denn gerade in diesem Punkte sind ja die Herren sonst sehr empfindlich, daß der*Staat nicht das geringste mehr bekommt (Zuruf links) —, bitte sehr, diesen Antrag können Sie bringen, ih werde mir aber niht die Mühe geben, ihn zu widerlegen. (Heiter- keit.) Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Nickert uns auf die Erhöhung der indirecten Steuern im Reich bur den Fürsten Bis8marck verwiesen. Ich bin sehr genau seinen Deductionen gefolgt; welchen Zusammenhang das aber mit dieser Sache hat, is mir vollständig räthselhaft geblieben. Im Gegentheil, man könnte sagen: wenn nun mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Reihs und der Landes- vertheidigung die indirecten Steuern so stark haben gesteigert werden müssen, so it es um so mehr rihtig, nun mit der Reform der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer in dem Sinne zu beginnen, daß die höher Begüterten entsprechend ihrer größeren Steuerkraft besteuert werden. Als Abgeordneter im Reichs- tage bin ich dem damaligen Antrage der freisinnigen Partei, im Reich eine progressive Einkommensteuer einzuführen, entgegengetreten, weil ih es für auésichtslos hielt, das im Reich zu thun, und ich habe direct in Aussicht gestellt, man müsse dafür sorgen, die directen Steuern in den Einzelstaaten zu revidiren und die zu hoh Besteuerten herabzusetzen. :

Herr Abg. Rickert hat sich auf Aeußerungen von mir als Abgeordneter berufen. Nun, meine Herren, wenn ih Ihnen eine Liste von den Aeußerungen des Herrn Abg. Nickert über die nothwendige Verminderung der Grund- und Gebäudesteuer, der Ueberweisung der- selben an die Communen u. st. w. vorlegen wollte, so würde das, E ih, durch mehr als 20 Sitzungen in den verschiedensten Jahren gehen.

Was mi persönlich aber betrifft, so bin ich mir als Abgeord- neter und als Finanz-Minister in dieser Beziehung consequent ge- blieben. Jn der Sizung des Abgeordnetenhauses vom Jahre 1879 habe ich \chon ausgeführt, der richtige Weg der Steuervertheilung zwischen Staat und Commune sei der, daß die Grund- und Gebäude- steuer den Communen überwiesen werde und der Staat auf das Netto- und Reineinkommen ih beschränke. Jh habe also genau das Pro- gramm, was hier in dem Entwurf ist, {hon damals ausgesprochen.

Meine Herren, nun sagt der Herr Abg. Rickert : welhe Verwir- rung wird das geben, wenn der Staat die Realsteuern preisgiebt und die Communen nunmehr auf diese Realsteuern verwiesen werden! Warum soll das denn Verwirrung geben? Die Com- munen finden steuerfreie Objecte in Zukunft, wenn sie dem- gemäß und nah den Gesichtspunkten, die aus der Gemeinde sih ergeben, ihr Steuersystem einrichten, das kann unmögli Ver- wirrung geben.

Herr Rickert sagt: wir in Danzig werden immer noch hohe Ein- kommensteuerzushläge erheben. Ganz richtig! Es giebt leider nur zu viele Danzigs in dieser Beziehung. (Heiterkeit.) Wir werden in einer Menge von Gemeinden weit über 1009/6 Einkommensteuer- zuschläge behalten müssen. (Zuruf links.)

Was beweist das? Das kann uns doch höchstens veranlassen, zu bedauern, daß diese Reform nicht früher gekommen ist. Wir haben ein ganz buntshedckiges, principloses System der Besteuerung in den Communen; wir haben eine Gemeinde neben einer anderen, wo die eine alles durch Realsteuern erhebt, und die andere auss{ließlih durch Personalsteuern, während die Ausgaben dieselbe Natur haben. Da ist es doch wohl endlih Zeit, Grundsäße und Principien in die Ordnung der Gemeindesteuern zu bringen und diejenigen Vorschriften gesetzlich zu fixiren, die für eine vernünftige Gemeindeverwaltung noth- wendig sind.

Meine Herren, kann das geleugnet werden, und will der Herr Abg. Rickert leugnen, daß diejenigen Objecte Grund und Boden und Gewerbe —, welche die wirthschaftlichen Ausgaben der Gemeinden vorzugsweise verursachen und Werthsteigerungen durch diese Ausgaben bäufig unmittelbar erfahren, nicht frei bleiben können in der Gemeinde, daß sie in einem erheblihen Maße herangezogen werden müssen, daß das dem wahren Interesse der Gemeinden entspriht, daß dies aber bisher unmögli oder sehr erschwert wurde durch die staatliche Be- steuerung derselben Objecte? Jch frage ihn bei einer nächsten Gelegenheit kann er es ja beantworten ob er diese Säße bestreiten will. Dann sind aber seine Deductionen, die er an diese Dinge ge- hängt hat, bedeutungslos. (Sehr richtig !) :

Der Herr Abg. Rickert hat mir auch nah der Richtung einen Bruch von Versprehungen vorgeworfen, daß ih diese 120 Millionen die vom Staat am 1. April 1895 vielleiht aufgesammelt sein werden aus den Mehrerträgnissen, niht zum Zwecke der Steuerreform ver- wendete. Nun, ih glaube nicht, daß jemand hier im Abgeordneten- hause ist, der sich ganz flar gemaht hat damals, als dies Geseßz fam, wie dies auszuführen sei, ein derartiges Kapital bei einer dauernden Steuerreform zu verwenden. Aber dér Landtag wird in die Lage kommen, ohne seine Zustimmung kann über diese 120 Millionen anderweitig micht verfügt werden, zu entscheiden. Und nun kommt

ich ‘wohl ganz einverstanden, wenn die Regierung beabsichtigt, diese 120 Millionen Mark für die Aufbesserung der Gehälter der Volks- \chullehrer und der Erleichterung der Schullasten der Gemeinden zu verwenden. Nun, dann werden wir uns ja verständigen, dann ift doch von einem Vertrauensbruh nicht mehr die Rede.

Der Herr Abg. Nickert ist dann \{ließlich nol einmal mit Ent- \chiedenheit zurückgekommen auf den Vorwurf der unberehtigten Begünstigung der Inhaber der Gutsbezirke. Er hat sih dabei auf den Abg. von Gneist berufen und auf dessen früheren Vorschlag. Die früheren Vorschläge des Abg. von Gneist sind aber unter ganz anderen Verhältnissen gemacht, als wir sie heute vor uns haben. Damals war die Frage der Gutsbezirke und ihre Stellung neben den Ge- meinden und dem Kreise überhaupt noch gc nicht definitiv entschieden. Heute haben wir einestheils die Kreisordnung, anderntheils neuer- dings mit Zustimmung des Abg. Rickert die Landgemeinde- ordnung. Jn der Landgemeindeordnung ist für diejenigen Gutsbezirke, die nicht in Gemeinden verwandelt werden, ihre öffentlih-rechtlihe Stellung vollständig klar; auf dieser Basis allein kann man heute operiren, und daß die Steuerreform nicht in der Lage ist, diese eben mit dem Landtage vereinbarte öffentlich-rechtli{he Stellung der Gutsbezirke zu ändern, das kann doch wohl niht zweifelhaft sein. Was will nun der Abg. Rickert, wenn er diese politishe Lage der Gutébezirke an- erkennt? Welchen praktishen Vorschlag maht er nun? Sollen wir verzichten wegen der Existenz der Gutsbezirke auf die ganze Steuers reform? Oder sollen wir in demselben Augenblicke, wo wir an- erkennen: der doppelt belastete Grundbesiß is zu Unrecht belastet, sagen: zur Strafe dafür, daß ein Grundstück in cinem Gutsbezirk liegt, soll es diese ungerehte Belastung behalten? Ich bitte, mir in dieser Beziehung concrete Vorschläge zu machen. Was foll geschehen ?*

Endlich ist doch wohl zu erwägen, daß der Gutsbezirk hier nicht ohne weiteres freigelassen wird, wie überhaupt der Grund und Boden niht, sondern daß die Vermögenssteuer die Inhaber der Gutsbezirke ebenso trifft, wie jeden anderen Grundbesißer, endlih aber, daß wir zum theil diese Befreiung ermöglichen durh die Beseitigung der lex Huene, daß infolge dessen die Kreissteuérn steigen und die Gutsbesigzer stärker belastet werden. °

Meine Herren, daß man aus diesem ganzen Verhältniß, wo wir öffentlich-rehtlihe Verbände baben, die keine eigentlihen Steuern er- heben, neben anderen, die rein gemeiulihen Charakter haben, eine ge- wisse Incongruenz Enstruiren kann, will ih durhaus nicht leugnen; aber wir müssen mit den thatsächlichen Zuständen renen, wir können sie nicht beseitigen, wenn wir es wollten, und vor ihnen können wir auch nicht in Betreff der ganzen Reform der Staatsfteuern, die alle Cen- fiten im ganzen Staat berühren, \tillstehen.

Fch wiederhole endlich und mache darauf noch mal aufmerksam daß diese Frage, wenn Sie sie so stellen, wie der Herr Abg. Nickert sie gestellt hat, gar nicht allein bei den Gutsbezirken in Betracht kommt, sondern genau so bei den Gemeinden, die überhaupt keine Gemeinde- steuern oder nur sehr geringe erheben, ja bei allen Gemeinden, in denen in Zukunft die Grundbesißer niht zum vollen Betrage der vom Staat aufgegebenen Realsteuern herangezogen werden. Es ist überall das\elbe Princip, höchstens ein mehr oder weniger oder eine andere Form. Oeffentliche Lasten tragen die Gutsbezirke doch auh. Ich habe nahgewiesen: sie zahlen in den östlihen Provinzen eins{ließlich

er Kreisfteuer 17 Millionen öffentliche Lasten, und die Grund- und

Gebäudesteuer beträgt rund neun Millionen. Jch glaube daher nicht, daß man sih durch diese Deductionen zurückshrecken lassen darf, eine durchgreifende Neform des Steuerwesens zu acceptiren.

Endlich komme ih auf die Frage der Quotisirung.- Jch habe mich darüber {hon früher ausgesprohen. In diesem Gesetz ist Vor- sorge getroffen worden, daß die erste Veranlagung, wenn wir uns in den auffommenden Beträgen irren sollten, corrigirt werden kann nah Maßgabe des jeßt vorhandenen Bedarfs. Kommt mehr als 5 °%/ über 35 Millionen auf, so wird die Vermögenssteuer herabgeseßt; kommt weniger heraus, tritt das Umgekehrte ein. Diese Cautele ist hier besonders motivirt, ih gestehe Ihnen offen, daß alle unsere Nechnungen über das s\teuerpflihtige Vermögen im Lande doch auf unsicheren Grundlagen beruhen. Mit Sicherheit ist, da wir eine Statistik unseres Vermögens, des steuerbaren Vermögens, nit haben und alle Berechnungen mehr oder weniger auf Calculation beruhen, eine Be- rechnung nit anzustellen. Jch glaube aber niht, daß wir sehr wesentlich fehl gehen, denn eine Reihe von Rechnungen von den ver- schiedensten Standpunkten aus, haben alle im wesentlihen zu den- selben Resultaten geführt. Aber, wie gesagt, das Facit hier ist niht sicher, und daher ist es hier doppelt rihtig, ähnlich wie wir es bei der Gewerbesteuer gethan haben, diese Cautel in das Geseß aufzunehmen. Damit is also die Sicherheit geo geben, daß eine Verminderung der Steuer eintritt, wenn wir uns in den Grundlagen der Berehnung geirrt haben.

Nun, meine Herren, haben Sie nah cingehenden Verhandlungen und reifliher Erwägung das Verlangen einer Quotisirung in irgend einer Form bei der Einkommensteuer abgelehnt. Damit ergiebt sich nah meiner Meinung von selbst, daß bei der Vermögenésteuer genau so verfahren werden muß. _ Jch fürchte als Finanz-Minister die Quoti- sirung nit entfernt. Vom finanziellen Standpunkte aus könnte man ih sicher für die Quotisirung begeistern; denn daß kein Finanz- Minister an eine demnächstige Herabseßung der directen Steuern glauben kann, das wird doch wohl auf der Hand liegen. Dagegen würde die Quotisirung leichter auf eine Steigerung der Steuern hin- wirken. Wenn Sie nun diese Erleichterung der Vermehrung der Steuern allein bei der Vermögensfteuer eintreten lassen. fo erreichen Sie, glaube ih, damit das Gegentheil von dem, was das Haus in seiner großen Mehrheit will.

Außerdem kommt hier in Betracht, daß ja folhe Steuern, wie sie hier erseßt werden sollen, ihrerseits sich überhaupt gar niht für die Quotisirung eignèn. Die Grundsteuer, die

derselbe Herr Abg. Rickert im zweiten Saß und sagt: Damit wäre

fixirt, auch die Gebäudesteuer, die alle 15 Jahre zu revidiren ift : wie