1892 / 275 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

wollen Sie diese der Quotisirung unterwerfen? und an die Stelle dieser Steuer tritt ja die Vermögenssteuer.

Ich glaube daher, daß hier jedenfalls eine besondere Veranlassung zur Aufstellung dieses Postulats für diejenigen wenigstens nicht ge- geben is, die daraus kein Hinderniß für die Durchführung der ganzen Reform herleiten woklen. |

Ein Vertagungsantrag wird um 3 Uhr 20 Minuten ab- gelehnt. F

Abg. Dr. Sattler (nl.) Wenn man von anderer Seite die Steuer- reform noch vertagen wolle, so meine er im Gegentheil, daß es Pflicht der Regierung und des Pu sei, im eigenen Interesse die Reform möglichst bald zum Abschluß zu bringen. Man habe bei dieser Reform in hohem Maße mit der Stimmung der Bevölkerung im Lande zu renen. Durch diese Reformgeseße werde auf der einen Seite eine Mehrbelastung auferlegt, wenn au auf der andern Seite eine Entlastung eintrete. Im Lande sei das Gefühl der Unzufrieden- heit und Unbehaaglichkeit infolge des Darniederliegens aller wirth- \caftlihen Verhältnisse weit, verbreitet. Die neueren Gesetze, wie die Gewerbeordnung, die Einkommensteuer, die Bestimmungen über die Sonntagsruhe, welche ja hohe Ziele N, hätten do ein Ge- fühl von Unbequemlichkeit bei allen Betheiligten erregt. Diese Schwierigkeiten der Lage seien in leßter Zeit nod durch die Militär- vorlage erhöht worden. Es sei niht zu bezweifeln, daß das {on vorhandene Gefühl der Unbehaglihkeit dadur noch bedeutend gestei- gert sei. Trotz der Schwierigkeit der Lage sei seine (Redners) Partei jedo fest entschlossen, mit vollem Ernst und mit ganzem Eifer an die Lösung der Aufgaben heranzutreten, welche die Regierung dem Hause durch diese Vorlagen gestellt habe. Seine Partei habe die Üeberzeugung, daß diese ganze Reform durhaus nothwendig und von hoher Bedeutung sei, daß die Grundlagen durchaus richtig seien und ge- billigt werden müßten. Es handele sih um die völlige Umwandlung der Grundlagen der Staats- und Gemeindesteuern, und man müsse anerkennen, daß die Bedeutung dieses Schrittes von der Regierung in voller Klarheit erkannt sei, und daß sie das gewählte Ziel in consequenter Weise verfolgt habe. Allerdings fönne der bisherige Zustand des Staatssteuersystems nicht weiter bestehen bleiben. Die staatlichen Realsteuern belasteten Grundbesiß und Gewerbebetrieb neben der Einkommensteuer noch mit den verschiedenartigsten Steuern in ganz ungleichartigex Weise. So entständen Gegensäße zwischen einzelnen Klassen der Bevölkerung: und der Zorn der Vertreter der Landwirthschaft gegen das mobile Kapital beruhe z. B. mit auf der hohen Besteuerurg des Grundbesites durch die Grundsteuer. Daher sage die Denkschrift mit Recht, daß mit einer rihtig eingeshäßten Einkommensteuer die Beibehaltung der verschiedenartig gestalteten Realsteuern nicht verträglich sei. Die Gemeinden müßten bisher die Einkommensteuer in erster Linie zu ‘ihren Ausgaben heranziehen, und die Reform der Einkommensteuer habe naturgemäß dahin geführt, die Zuschläge zur Einkommensteuer sehr {wer fühlbar zu machen, namentlich in den oberen Schichten. Die Communen, ständen daher vor der Gefahr, ihre steuerkräftigsten Mitglieder zu verlieren, während der Staat selbs ein Interesse daran habe, daß seine Hauptsteuer nicht durh zu hohe Zuschläge zu drückend gemacht werde. Daher fei au eine Reform auf dem Communalsteuergebiet durhaus nöthig. Der Plan der Regierung entspreche durchaus dem Standpunkt der verschiedensten Parteien bei der Reform der Einkommensteuer. Alle Parteien seien damit ein- verstanden gewesen, daß das Staatssteuersystem auf die Personalsteuer, das der Gemeinden auf die Reallasten gestellt werde. In dieser Weise werde die Doppelbesteuerung aufgehoben, die [eider noch an einer Stelle beibehalten werden solle, nämlih bei den Actiengesell- schaften. Auch hier müsse die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Bei dieser Reform kämen die industriellen Landgemeinden allerdings \{lechter weg, und man werde ihnen dur die zur Verfügung stehenden Dotationen, namentlich auf dem Schulgebiete, zu Hilfe kommen müssen. Man habe auch vorgeschlagen, \daß der Staat gewisse Communal- abgaben, wie die Schullasten und Armenlasten, übernehme, aber er fönnte diese Lasten dann nicht nur den nothleidenden Gemeinden, sondern müßte sie allen abnehmen, und das würde zu einer grozen Verschleuderung von Staatsmitteln führen. Im Interesse der Com- munen selbst liege es, daß das Dotationssystem nicht aufrecht erhalten werde, sondern daß sie auf ihre eigene Kraft gestellt werde. Die Städte kämen bei dieser Reform nicht \{lecht weg, da ihnen die Gebäude- und Gewerbesteuer übertragen werde. Wenn man vor- \{lage, unter Aufrechterhaltung der lex Huene nur den halben Be- trag der Realsteuern zu überweisen, so würde die Entlastung nicht so allgemein sein, wie bei der Durhführung des ganzen Plans, bei welcher es den Gemeinden auch viel leichter sein würde, die Steuern zu individualisiren und den speciellen Verhältnissen anzupassen. Bei der Ueberweisung der halben Grund- und Gebäudesteuer hätte die Gemeinde nit so freie Hand in der Benußung der Realfteuern. Fn Folge der Steuerreform sei eine Aenderung des Wahlgeseßes unbedingt erforderli, und er (Redner) hoffe, daß die Regierung noch in dieser Session eine entsprehende Vorlage werde machen können. Seine Partei werde alle nöthigen Mittel bewilligen, um das gesteckte Ziel zu erreichen ; sie werde aber ganz genau prüfen, ob alles, was ge- fordert werde, auch wirklich nöthig sei. Das werde auch Aufgabe der Commission sein, die die gesammte Finanzlage des Staats zu erörtern hat. Zur Deckung des Deficits dieses und des vorigen Jahres werde eine Anleihe nöthig sein, man werde aber viellceiht die Anleihe nit aufnehmen, sondern sie durch die vorhandenen Mehrbeträge der Einkommensteuer decken und die dadurch ersparte Anleiherente in den Etat zur Verwendung einstellen, und zwar beim Cultus-Ministerium zur Aufbesserung der Lehrergehälter. Jedenfalls müßten die Ab- sichten der Regierung über die Verwendung des aufgesammelten Fonds der Commission genau mitgetheilt werden. Gegen die Ber- mögenésteuer \prehe das Bedenken, daß diefe dur Königliche Ver- ordnung au solle erhöht werden können. Ob die Vermögens®fteuer überhaupt richtig sei, darüber sei seine Partei noch nicht s{lüssig ge- worden, sie werde erst die commissarischen Berathungen darüber ab- warten. Schwere Bedenken dagegen seien niht zu verkennen, zumal man nicht sicher sei, daß diese Steuer doch vielleiht einmal erhöht werde. Die Commission werde noch eingehend die Frage zu erörtern haben, ob nicht statt der Vermögenöésteuer eine andere Art der Heranziehung des fundirten Einkommens möglich sei. Da trete die Erb- \chaftssteuer in den Vordergrund. Diese hakte Vortheile sowohl wie Nachtheile, und es frage sich, welche von beiden überwiegend seien. Von entscheidender Bedeutung sei dabei die Frage, welcher Procentsay für die Erbschaftssteuer an- genommen werde. Die Commission werde auch prüfen müssen, ob nit innerhalb der Einkommensteuer eine stärkere Heranziehung des fundirten Einkommens mögli sei. Bei der Vermögenésteuer fei eine scharfe Declaration erforderlih. Bei Beamten mache allerdings die Offenlegung der Einkommenséverhältnisse keine Schwierigkeiten. Wenn aber Geschäftsleute auf Heller und Pfennig angeben sollten, wieviel Ver- nfögen sie besitzen, so könnte das zu einer solhen Schädigung des Credits führen, daß diese Forderung unmöglich aufrecht erhalten werden dürfte. Es lasse sich wohl auch bei Beibehaltung der Vermögenssteuer ein anderes Cinshäßungsverfahren finden. BVielleiht könnte die Ein- \{häßungscommission an der Hand der Einkommenédeclaration das Ver- mögen eruiren, oder auch beim Antreten einer Erbschaft. Man müsse übrigens bei Geseßen nicht nur die materielle Wirkung, sondern auch die psychologishen Gesichtspunkte in Betracht ziehen. Ein Geseß dürfe nicht soweit gehen, taß die Vortheile zurückstehen hinter den Unbequemlichkeiten, welche Maßnahmen infolge des Gesetzes bereiten. Wenn daher die Vermögenssteuer beibehalten werde, so müsse für eine andere Art der Veranlagung gesorgt werden. (Beifall bei den Nationalliberalen.)

Um 41/2 Uhr wird die weitere Berathung auf heute 11 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

Zur Anwendung des britishen Waarenzei hen- geseßes.

Nach dem britishen Waarenzeichengeseß von 1887 sind von der Einfuhr in das Vereinigte Königreih von Groß- britannien und Jrland ausgeschlossen und, wenn gleihwohl eingeführt, der zollamtlihen Beschlagnahme und nachfolgenden Confiscation ausgeseßt: :

A. Alle Waaren, welche bei Verkauf innerhalb Groß- britanniens und Jrlands auf Grund der Bestimmungen des englischen Waarenzeichengeseßes der Confiscation unterliegen würden.

Dazu gehören: : L

1) Waaren mit gefälshten, verfälshten oder ohne Er- at S d des Markeneigenthümers angebrachten Handels- marken:

2) Waaren mit falscher Handelsbezeihnung.

B. Alle Waaren ausländisher Fabrikation, welche den Namen oder die Handelsmarke eines Fabrikanten, Kaufmanns oder Händlers in Großbritannien und Jrland tragen bezw. zu tragen den Anschein erwecken.

Die unter die Kategorie

A. 1) fallenden Thatbestände bedürfen keiner näheren Er- flärung; anders der bei

A. 2) in Frage kommende Thatbestand der „falschen Handelsbezeihnung“ (false trade description).

Als solche hat nah dem Geseß zu gelten jede Bezeichnung einer Waare, welche in einem wejentlihen Punkte unrichtig ist. Welche Punkte als „wesentlich“ im Sinne dieser Begriffsbestimmung zu betrahten sind, bleibt der Auslegung überlassen. Für den deutshen Jmporteur ist es vor allem wichtig, zu wissen, daß zu den „wesentlichen“ Punkten in erster Linie das Herkunftsland gehört und daß daher eine Waare deutshen Ur}prungs wegen falscher Handels- bezeihnung der Beschlagnahme verfällt, wenn sih auf oder an derselben eine Bezeichnung befindet, welche die Waare als das Product eines anderen Landes als Deutschlands erscheinen läßt. Daß gerade Großbritannien als solches anderes Ur- sprungsland erscheint, ist dabei nicht Bedingung, wertn auch die britishen Zollbehörden falshen Handelsbezeihnungen dieser Art naturgemäß eine erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden.

Die falshe Handelsbezeihnung kann „direct“ oder „indirect“ sein, ohne daß hierdurch die Frage der Beschlag- nahme berührt würde. Eine die Herkunft der Frage be- treffende falshe Handelsbezeihnung liegt daher nicht nur dann vor, wenn auf der Waare bezw. deren Umhüllung geradezu ein anderes als das wirkliche Herkunftsland oder ein in einem anderen als dem wirklichen Herkunftslande ge- egener Ort verzeichnet ist, es gilt vielmehr als falsche Handels- bezeihnung jede Bezeichnung, welche in irgend einer Weise geeignet scheint, den Käufer der Waare zu dem Glauben zu veranlassen, daß die leßtere in einem anderen als dem wirk- lichen Herkunftslande erzeugt sei.

Jn dieser Beziehung is es namentlich von Wichtigkeit, daß schon der bloße Gebrauch einer anderen Sprache als der- jenigen des Ursprungslandes in der Bezeichnung einer Waare von der britishen Zollverwaltung im allgemeinen als geeignet erachtet wird, bei dem faufenden Publikum den Eindruck zu erweckecn, als ob die Waare innerhalb des Gebiets jener anderen Sprache hergestellt worden sei. Englische, französische, spanische und dergl. Aufschriften auf aaren deutschen Ursprungs gelten daher als falshe Handelsbezeihnungen und zichen die Beschlagnahme der Waaren nach si. /

Die Ungeseßmäßigkeit einer solhen Waarenbezeichnung wird indeß aufgehoben durch Hinzufügung eines Vermerks über das wirklihe Ursprungsland. Ein deutscher Fabrikant, der sih veranlaßt sicht, auf Waaren, welche für die Ausfuhr nach England bestimmt sind, eine solche „falsche Handelsbezeich- nung“ anbringen zu lassen, kann der Beschlagnahme dieser Waaren seitens der englischen A dadurch vorbeugen, daß er der fraglihen Bezeihnung die Worte „Made“ oder _Manufactured in Germany“ hinzufügen läßt. Die Hinzu- fügung eines solchen Vermerks ist daher in allen, irgendwie zweifelhaften Fällen dringend zu empfehlen.

Hierbei ist jedoh wohl zu beachten, daß der gedachte Ursprungsvermerk in unmittelbarer Nähe der anstößigen Be- zeichnung und ferner, daß er in ebenso augenfälliger und in gleih unzerstörbarer Weise, wie die Bezeichnung selbst, an- gebracht sein muß. ; j

Es genügt mithin nicht, falls die falsche Handelsbezeich- nung den Waaren selbst aufgedruckt, eingebrannt oder ein- gewirkt ist, daß die leßteren mit Etiquettes beklebt oder in Cartons verpackt werden, welche den Vermerk „Made in Ger- many“ tragen; vielmehr muß dieser Vermerk gleichfalls den Waaren selbst, und zwar unmittelbar neben, über oder unter der Bezeichnung in gleich lesbaren Schriftzeichen aufgedruckt, eingebrannt oder eingewirkt sein.

Findet sih dagegen die .falshe Handelsbezeichnung nur auf den Etiquettes oder Cartons der Waarensendung, so braucht der Ursprungsvermerk auch nur auf diesen angebracht zu werden.

Zst überhaupt keine falshe Handelsbezeihnung zur An- wendung gekommen, so bedarf cs nach Lage der zur Zeit maß- gebenden englischen Vorschriften auch niht der Anbringung des Ursprungsvermerks. :

Von den Rechtsfolgen der falschen Handelsbezeichnung ausdrücklich ausgenommen sind Bezeichnungen, welche shon bei Fnkrafttreten des Waarenzeichengeseßzes für bestimmte Arten von Waaren oder bestimmte Fabrikationsweisen allgemein üblich waren.

Solche Bezeichnungen ziehen daher, auch wenn sie an und für sich unter den Begriff der falshen Handelsbezeihnung fallen würden, die Beschlagnahme der Waaren niht nah si, und es bedarf nicht erst der Hinzufügung eines Ursprungs- vermerks, um die Beschlagnahme ab uwenden.

Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung auf Be- zeihnungen der gedahten Art, welche den Namen eines Ortes oder Landes einschließen und dadurch geeignet scheinen, über das wirkliche Ursprungsland der Waaren zu täuschen. Jn diesem Falle is vielmehr, wie bei jeder anderen falschen Handelsbezeihnung, die Hinzufügung des Ursprungsvermerks beri: wenn die Beschlagnahme abgewendet werden soll.

Wenn Waaren, die als Product cines bestimmten Landes bezeichnet sind, aus einem anderen Lande nah England ein- geführt werden, so ' gilt das lehtere Land als wirkliches Ursprungsland der Waaren, sofern nicht der Beweis erbracht wird, daß die Waaren thatsähhlih in dem Lande, auf welches die Bezeichnung hindeutet, verfertigt worden sind.

Der oben unter B aufgeführte Fall einer Bezeichnung

von Waaren mit dem Namen oder der Handelsmarke eines Fabrikanten, Kaufmanns oder Händlers in Großbritannien are an sich keiner näheren Erklärung. Hervorzuheben ist nur, daß das gegen so bezeichnete Waaren gerichtete Einfuhr- verbot wesentlich darauf berechnet ist, britische s daran zu hindern, daß sie im Auslande angefertigte es Product auf den Markt bringen. Es heißt daher den Zweck der bezüglihen Geseßes- bestimmung verkennen, wenn deutsche Fabrikanten die Bezeichnung ihrer Waaren mit der Firma des englischen Be- stellers durh den Hinweis darauf rechtfertigen zu können lauben, daß die fragliche Bezeichnung ihnen seitens des Be- fellers ausdrücklich vorgeschrieben worden sei.

Die einzige Möglichkeit, Waaren, welche mit dem Namen oder der res aag einer englishen Firma bezeihnet sind, vor der Beschlagnahme durch die britischen Zollbehörden zu \hügßen, besteht ebenso wie im Fall der falschen Handels- bezeihnung in der Hinzufügung des Ursprunasvermerks, bei dessen Anbringung die oben näher erörterten Modalitäten. zu berücksihtigen sind. : i

Eine für die Waarenkategorien A und B gena gültige Bestimmung ist die, daß die gesczwidrige Bezeichnung auch nur eines Stücks einer Waarensendung die Beschlagnahme der ganzen Sendung nach sich zieht.

Schließlih is noch zu erwähnen, daß Waaren, welche Großbritannien nur auf dem Transit nah ihrem Bestimmungs- lande berühren, den nach Großbritannien eingeführten Waaren hinsihtlich der Behandlung nah den Vor- schriften des Waarenzeichengeseßes völlig gleihstehen. Der Umstand, daß Waaren nah einem anderen Lande bestimmt waren und nur infolge eines. Zufalls oder Versehens über britishe Häfen expedirt wurden, vermag nicht eine Aufhebung der auf Grund des Waarenzeichengescßes erfolgten Beschlag- nahme derselben zu bewirken.

Waaren als britis

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 632, niht rechtzeitig gestellt keine Wagen. : In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 4891, nit rehtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Kön tiglichen Amtsgericht 1 Berlin stand das- Grundstück des Malermeisters Rudolf Bo, in der Hochmeister- straße 7 belegen, zur Versteigerung: Nußungswerth 5200 4: Mindestgebot 600 1; für das Meistgebot von 84 000 # wurde die Frau Wittwe Blamberg zu Berlin Ersteherin. Aufgehoben wurde das Verfahren der B penabverstelgerün in den nachverzeichneten Grundstücken: Alt-Moabit 78, dem Malermeister A. Erdmann gehörig. Barnimstraße 14, dem Carl Hold gehörig. Gartenstraße 73, den Erben des Destillateurs Hoehne gehörig, und die Termine am 21. November d. J.

Beim Königlichen Amtsgericht 17 Berlin stand am selben Tage das im Grundbuche von Weißensee Band 38 Nr. 1112 auf den Namen des Landwirths Hermann Köhler eingetragene, zu Weißensee, Berlinerstraße 66, belegene Grundstück zur Versteige- rung, welches mit einem Reinertrage von 2,25 # und einer Fläche von 7,9 a zur Grundsteuer veranlagt ist; Mindestgebot 355 4; für das Meistgebot von 24 000 ( wurde der Fischermeister Carl Kraatz zu Berlin, Neu-Cölln am Wasser 23, Ersteher.

Berlin, 18. November. (Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz.) Butter. (Im Großhandel franco Berlin an Producenten bezahlte Abrehnungspreise.) Hof- und Ge- nossenshafts-Butter Ta. 117—120 Æ, IIa. 114—116 Æ, IITa. 110— 113 Æ, do. abfallende 104—109 #, Land-, Preußische 95—100 A, Netzbrücher 95—100 6, Pommersche 95—100 #4, Polnische A, Baverishe Sennbutter 110—115 Æ, do. Landbutter 92—97 H, Shlesishe 98—103 #, Galizishe 85—90 # Margarine 40— 70 Æ Käse: Schweizer, Emmenthaler 83—87 #, Bayerischer 60—70 4, Ost- und Westpreußischer Ta. 60—65 AÆ, do. Ila. 590— 60 M, Holländer 80—84 Æ, Limburger 40—45 , Quadrat-Mager- fäse Ia. 26—30 MÆ, do. Ila. 15—20 A Schmalz: Prima Western 17 9% Tara 58,00 #Æ, reines, in Deutschland raffinirt 58,00—59,00 Æ, Berliner Bratenschmalz 59,00—61,00 4 Fett, in Amerika raffinirt 43,00 (, in Deutschland raffinirt 42,00 M (Alles pr. 50 kg). Tendenz: Butter: Troß vieler abweichender O blieben Preise behauptet. Schmalz: sehr fest und stark teigend.

Die gestrige Generalversammlung der Hildebrand’ schen Mühlenwerke, Actiengesellschaft, beschloß, wie aus Halle a. S. aemeldet wird, für das am 30. Juni beendigte Geschäftsjahr eine Dividende von 1509/9 auszuzahlen. Von dem Gewinnvortrage ge- langen 6000 zur Vertheilung an die Beamten und Arbeiter der Gesellschaft.

Frankfurt a. M., 18. November. (W. T. B.) Nach hier vorliegenden Privatmeldungen hat die Rio-Tinto-Gesellschaft bei Londoner und Bremer Banquiers eine Anleibe im Betrage von 600 000 Pfd. Sterl., die durch eine dritte Hypothek Cevibeleiiei ist, abgeschlosjen.

Köln, 18. November. (W. T. B.) Die Meldung, daß der Aachener Hüttenverein in E\ch drei Hochöfen zu errichten ge- denke, wird von dem Hüttenverein dahin berichtigt, daß er erst Anfang 1895 einen vierten G als Ersatz zu errichten gedenke, um stets drei Hochöfen betreiben zu können.

London, 18. November. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen- ladung angeboten.

Manchester, 18. November. (W. T. B.) 12r Water Taylor 6, 30r Water Taylor 72, 20r Water Leigh 7X, 30r Water Clayton 73, 32r Mok Brooke 72, 40r Mavoll 73, 40r Medio Wilkinson 9, 32r Warpcops Lees 72, 36r Warpcops Rowland 84, 36r Warp- cops Wellington 83, 40r Double Weston 9, 60r Double courante Qualität 112, 32“ 116 yardé 16 X 16 grey Printers aus 32r/46r 151. Stramm. 7

Glasgow, 18. November. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores -belaufen sich auf 351 179 Tons gegen 499 634 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe befind- lihen Hochöfen beträgt 78 gegen 76 im vorigen Jahre.

Kon ten R et 18. November. (W. T. B.) Die Einnahmen der E Tabackregie-Gesellschaft betrugen 1m Monat Oktober 1892 17 900 000 Piaster gegen 17 500 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres. : j

New-York, 18. November. (W. T. B.) Die Börse eröffnete zu etwas höheren Preisen und ermattete im weiteren Verlaufe; der Schluß war sehr fest zu den höchsten ee, Der Umsay der Actien betrug 209 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 1 590 000 Unzen geschäßt. Die Silberverkäufe betrugen 10 000 Unzen. Die Silberankäufe für den Staatsschay betrugen 305 000 Unzen zu 84,79 à 84,80. E ;

Weizen anfangs unverändert, besserte sich aber später und blieb den ganzen Tag auf Deckungen der Baissiers fester. Schluß fest. E nach Eröffnung besser infolge kleinerer Zufuhren. Schluß tetig. ; Baumwollen-Wochenberiht. Zufuhren in allen Unions- häfen 260 000 Ballen, Ausfuhr nah Großbritannien 159 000 Ballen, B uhr nach dem Continent 85 000 Ballen. Vorrath 1 012 009

allen.

: Chicago, 18. November. (W. T. B.) Weizen fester auf abnehmende Z

ufuhren. Schluß fest. Mais

schwächer, später Reaction. Schluß stetig.

Verdingungen im Auslande.

Dänemark.

12. Dezember, 12 Uhr. Maskinchefen for

Statsbaner, Maskinafdelingen, Aarhus. Lieferung von :

ca. 6900 geshnittenen Ku E Eichenholz, 2020 Stück Planken von Fichtenholz, 6700 Stück Brettern von Fichtenholz, ca. 400 Kubikfuß Ulmenholz.

Vedingungen und Angebotsformulare werden auf Verlangen zu-

gesandt. Verkehrs-Anstalten.

Nach den „Statistischen Mittheilungen des internationalen Tele- raphenbureaus“ in Bern haben sich, in dem fünfzehnjährigen Zeitraum von 1875 bis 1890 in Deutschland vermehrt die elegraphenlinien von 45787 km auf 108753 km, d. i. um 137,5 9/0, die Telegraphenleitungen von 166 196 km auf 373 824 km, d. i. um 124,9 9%, die Staats-Telegraphenanstalten von 3003 auf 14175, d. i. um 372,0 9/0, die beförderten Telegramme von 13 916 911

auf 29 595 603, d. i. um 112,7 9%.

In demselben Zeitraum haben \sich vermehrt die Telegraphen-

linien: in Frankrei von 51 615

bei Eröffnung

t iañadks rat a A in

um 65,7 9/0, in Jtalien von 1095

um .242,5 9/0, um 75,3 9/0. Es entfiel Ende 1890 je eine

in Italien von

53,1 qkm und 3906 Einwohner,

der Städte Telegramme). °

Grenzen im umgekfehrten Verhä

in England von 38 899 auf 52 726 km, d. i. von 21626 auf 36840 km, d. i. um 70,3 °/g; die Telegraphen- leitungen: in Franfreih von 135 944 auf 287 113 km, d. i. um 111,20%/0, in England von 176 517 auf 323 369 km, d. i. um 83,19°/9, in Italien von 75514 auf 109579 km, d. i.

in England von 3736 auf 6202, d. i.

beförderten - Telegramme: in Frankrei d. i. um 270,1 9/0, in England ‘von 21 062 978 auf 72 153 919, d. i.

auf 29,6 qkm und 27kr0 Einwohner,

4732 Einwohner, in Jtalien auf 69,9 gkm und 6833 Einwohner. Die absolute Zahl der Telegramme steht mit der Entwickelung des Netes nicht überall im Einklang. Erscheinung verschiedene Umstände zusammen, Geldes, die Ausdehnung der Fernsprehanlagen, die räumlihe Größe (auf London allein fallen über 6 Millionen Stadt-

Auch scheint die Debong des Telegraphen innerhalb gewisser ni fähigkeit des Postdienstes zu stehen. So entfallen z. B. auf ein Tele-

-

en

auf 88 058 km, d. i. um 70,6 9/0, Com Briefsendungen: in Griechenland 12,5, in Bulgarien 13,5, in

39,9 9/0, in Italien

um 45,1 9/0; die

Franc vos 2637 auf 6626, | 59: 2VEMIeT, auf 2683, d. i. um 145,0 9%; die von 10 981 863 auf 40 650 857, | Hneldampfer

5347570 auf 937794, d. i

Telegraphenanstalt in Deutschland ) dagegen in - Frankreih auf in England auf 39.7 gkm und

mittags, in An mittags, in Co

Jedenfalls wirken bei dieser | anishe so der Werth des

Nachmittag auf London,

ß zur Entwickelung und Leistungs-

Bremen, Lloyd. Der Postdampfer „Weser“, von Brasilien kommend, und der Postdampfer „Stuttgart“, von Baltimore kommend, sind am

von Southampton nach New-York fortgeseßt. Postdampfer „Neckar“, von Ostasien kommend, ist am 18. No- vember, Morgens, „Berlin“, vom La Plata kommend, ist am 18. November, Vor-

chen“, nach dem La Plata bestimmt,

amburg, Packetfahrt-Actien-Gesell schaft. dampfer „Dania“ is, von Hamburg kommend, gestern Abend in New - Yorf eingetroffen.

Der Postdampfer „Russia" ist, von New-York kommend, heute

ngland 39,1, in Frankreih 48,8, in Deutschland 55,4.

19. November. (W. T. B.) Norddeutscher

Vormittags, auf der Weser angekommen. Der

Reichs-Postdampfer „Darmstadt“, nah Ostasien bestimmt, is am - 18. November,“ Vormittags, in

Singapore angekommen. Der „Lahn“ hat am 17. November, Abends, die Reise Der Reichs-

in Genua angekommen. Der Postdampfer

_Der Postdampfer „Mün- ist am 18. November, Vor- runn@ angekommen. 28

18. November. (W. T. B.) Hämbura-Ame- Der Post-

twerpen angekommen.

der Elbe eingetroffen. 18. November. (W. T. B.) Der Union-Dampfer

„Moor“ ist auf der Ausreise heute in Capetown angekommen. Der Castle-Dampfer „Roslin Castle“ ist heute auf der Aus- reise von London abgegangen. 7

1. Untersuhungs-Sachen.

A i Ce Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtu ngen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

1) Untersuchungs-Sachen.

[48187] Steckbrief. s

Gegen den Maurer und Steinhauer Josef Pfeifer von Stilfs in Tyrol, welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls im Rückfall verhängt. :

Es wird e:sut, denselben festzunchmen und in 6 Amtsgerihts-Gefängniß zu Reutlingen abzu- iefern.

Reutlingen, den 16. November 1892.

K. Amtsgericht. A.-R. (Unterschrift.)

[48186] Bekanutmachung.

Der Goldwaarenhändler Johann Christian Fried- rih Keller (Kelber), z. Zt. von hier flüchtig, wird diesseits „wegen Konkursverbrehens verfolgt. Es wird um Mittheilung des Aufenthalts des An- a ea ersucht mit dem Bemerken, daß Gläu-

iger demjenigen 4 100,— zugesagt haben, dur dessen Mittheilung die Ergreifung und Aburtheilung des A. Keller bewirkt werden.

Bremerhaven, den 15. November 1892.

Das Amtsgericht. Kirchhoff Dr.

u

1) Der Husar, Wehrmann Hugo Camillo Brand, geboren zu Naumburg a. S. am 31. Oktober 1862,

2) der Wehrmann Friedrih Karl Goette, geboren am 10. August 1860 zu Naumburg a. S.,

beide zuleßt daselbst ortêangehörig, werden be- \{uldigt, als Wehrmänner der Landwehr ohne Er- laubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen 8 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier- selbst auf den 29. Dezember 1892, Vor- mittags 95 Uhr, vor das Königliche Schöffen- geriht hier, Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 25, zur pas tverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Aus- leiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks- Commando zu Naumburg a. S. ausgestellten Er- klärungen verurtheilt werden.

Naumburg a. S., den 14. Oktober 1892.

: Ovp Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

E 3 Al t i Gl

uf Antrag eines äubigers is im Wege der Zwangéêvollstreckung durch Beschluß vom beutigen Tage die öffentliche Versteigerung des Grundbesites des Kalkbrenners Conrad Feldmann zu Kohlstädt, nämlich des Colonats Nr. 61 daselbst, zu welchem ein Wohnhaus und ein Kalkofen nebst Schoppen, sowie Grundstüke in der Größe von 1 ha 13 a 99 qm gehören, erkannt und Verkaufstermin auf Dienstag, den 10. Januar 1893, Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Gerichtszimmer angeseßt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Tare und Verkaufsbedingungen drei Wochen vor dem Termine auf hiesiger Gerichts- \hreiberei eingesehen werden können, und daß der Zuschlag ertheilt werden wird, wenn ein 5 des Tarxats ühersteigendes Gebot erfolgt.

In dem anberaumten Termine haben diejenigen, welhe Anspruch auf Befriedigung aus den Kauf- geldern erheben und welche dinglihe Nechte an dem zu verkaufenden Colonate zu haben vermeinen, ihre Ansprüche so gewiß anzumelden und zu begründen, als sie fonst damit ausgeschlossen werden sollen und die niht angemeldeten Rechte dem neuen Erwerber gegenüber verloren gehen.

Horn, den 12. November 1892,

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Cordemann.

[47354]

M Sachen des Krei8maurermeisters Hermann Dosse zu Bad Harzburg, Klägers, wider den Groß- e Carl Wellner in Bündheim-Harzburg, Be- tlagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag es Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, in Bündheim-Harzburg sub No. ass. 2 elegenen Großkothhofes sammt Zubehörungen zum wecke der Zwangêversteigerung durch Beschluß von deute verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses m Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin gur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 24. Fe- ruar T1893, Nachmittags 21 Uhr, vor Herzog-

Deffentlicher Anzeiger.

lichem Amtsgerichte hieselbst in der Gaus’schen Gast- wirthschaft zu Bündheim angeseßt, in welchem die E die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Harzburg, am 8. November 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Germer.

[48261] .

In der Carl Hold’s{en Zwangsversteigerungs- sache, betreffend. das Grundstück Barnimstrafe 14 (Königstadt Bd. 95 Nr. 4735), werden die Termine am 16. Januar zufolge 1893 Vertagung aufgehoben.

Berlin, den 15. November 1892.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 75.

[48262]

Das Zwangsversteigerungsveëfabren zum Zwecke der AuseinanderseßBung und die Termine am 21. ds. Mts., betreffend das Destillateur Hoehne’ sche Grundstück, Gartenstr. 73 (Umgebungen Band 46 Nr. 2556), werden aufgehoben.

Berliu, den 16. November 1892.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 75.

[48263]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Kaufmanns U. Fründt hbie- selbst gehörenden Wohnhauses Nr. 28 hieselbst steht zur Abnahme der Nechnung des Seguesters, zur Er- flärung über den Theilungsplan, resp. Vornahme der Vertheilung Termin auf den 6. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhx, vor unterzeihnetem Amts- gericht an, wozu die bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubiger geladen werden. Der Thei- lungsplan und die Rechnung des Sequesters liegen vom 27. November ab auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus.

Goldberg i. Meckl., den 15. November 1892.

Großherzogliches Amtsgericht.

[11392] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns Nudolph Ehrlich zu Berlin, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Dienstag daselbst, wird ter Inhaber der angeblich bei einem Einbruchsdiebstahle in dem seiner Zeit Spandauerbrücke Nr. 1 befindlißen Comtoir des Antragstellers in der Naht vom 11. zum 12. Fe- bruar 1892 entwendeten Stamm-Actien Nr. 17562, 21146, 21153 über je 600 Æ, au8geferiigt von der in das Handelsregister der Stadt Königsberg ein- getragenen Ostpreußischen Südbahngesellshaft für den jedeêmaligen Inhaber, - hierdurch aufgefordert, seine Nechte auf die Stamm-Actien spätestens im Aufgebotstermine den 23. Januar 1894, Vor- mittags LL?¿ Uhr, bei dem unterzeilneten Ge- rihte (Zimmer Nr. 62) anzumelden und dieselben vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung er- folgen wird.

Königsberg, den 24. April 1892.

Königliches Amtsgericht. VIII. [48267] Aufgebot.

Auf Antrag der katholischen Pfarreikasse zu Dorf Jauer p. Wansen, vertreten durch den Gemeinde- kirchenvorstand daselbst, wird der Inhaber des an- geblih verloren gegangenen Schlefischen dreieinhalb- procentigen Pfandbriefs Littera A. Ser I. Nr. 31 649 über 3000 4 (emittirt den 24. Juni 1887) aufgefordert, seine Rechte auf den Pfandbrief spätestens im Aufgebotétermin am 17. Februar 1897, Vormittags 411 Uhr, bei dem unter- zeichneten Geriht, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks, anzu- melden und dcn Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des leßteren erfolgen wird. Breslau, den 11. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

[48268] Aufgebot, _ Auf den Antrag des Fäuleins Helene von Schlebrügge in Breslau wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen T Pfandbriefs Litt. C. Ser. IX. Nr. 1224 über 100 Thlr. = 300 4 aufgefordert, seine Rechte auf den Pfandbrief spätestens in dem Aufgebotstermine den 26. September 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 89, im 11. Stock des Gerichts- gebäudes am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4) an- zumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des leßteren erfolgen wird. Breslau, den 14. November 1892.

Königliches Amtsgericht.

[48269] _ Aufgebot, Das Aufgebot folgender verloren gegangenen Ur-

a. Der von dem Magdeburger Bankverein Klinck- sieck, Shwanert & Co. unter dem 1. Juli 1892 für Otto Bertling zu Fermersleben ausgestellten Quittung über den Empfang folgender, als Unterpfand erhal- tener Werthpapiere: # 6000 Magdeburg. 3# 9/9 Stadtanleihe Litt. B. Nr. 26077/8 zu je 2000 Æ, Ta C Nr 26770 zu 1000 ( Látk. D. Nr. 27686/7 zu je 500 A nebs Coupons und Talons; M 1000 Preuß. 3409/9 Consfol Litt. C. Nr. 212188 nebst Coupons und Talon. Antrag- steller: Kaufmann Ottomar Schaffbirt zu Magde- burg, als Verwalter des Bertling’]hen Konkurses.

b. Der Lebenêversicherungêpolice Nr. 6600 der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Ge- sellschaft vom 28. August 1878 über # 10 000, ver- sichert auf das Leben des Brauereibesißzers Otto Hollmaun in Westkotten bei Barmen. Antrag- steller: Die Wittwe des Brauereibesißers Otto Holl- mann, Emma, geborene Lückenhaus, zu Barmen. «Dis Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Juni 18983, Mittags X2 Uÿe, vor dem unterzeichneten Gerichte, Domplaß 9, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Magdeburg, den 6. November 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[35740] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Eigenkäthners Friedrich Saffran von Gr. Nominten wird der Inhaber des angeblich verloren hegangenen Sparkassenbuches Nr. 5077 der Kreissparkasse Goldap, ausgestellt für den Antragsteller über 50 , aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine den 5. April 1893, Vormittags 11 Uhr, anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu! egen, andernfalls dasselbe für kraftlos erflärt werden wird.

Goldap, den 5. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

[39395] Bekanntmachung.

Das Sparkassenbuch Nr. 7291 über 94 M 53 ausgefertigt für Philomeva Zwieuner in Urnitz ist angebli verbrannt. i _Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 25. April 1893 seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung desselben erfolgen wird.

Habelschwerdt, den 27. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

[46294] Aufgebot.

Die Wittwe des Schuhmachers Ferdinand Hühne in Hohegeiß bat das Aufgebot folgender von der Herzoglichen Nebensparkafse in Zorge ausgestellter Sparkassenbücher:

1) Nr. 6043 über 99 M, D004 99 O ; E 99, deren Besißerin sie gewesen ist, und deren Verlust sie glaubhaft gemacht hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Mai 18983, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Nehte anzumelden und die Ur- funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunden erfolgen wird. Walkenried, den 3. November 1892.

Herzogliches Amtsgericht.

i (gez.) Voges.

Beglaubigt: (L. §8.) Sporleder, Secretär.

[41476] Aufgebot.

Auf Antrag des Müllers Johann Hieger zu Kspl. Wettringen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuhs Nr. 53 der Wettringer Spar- und Darlehnskasse zu Wettringen über 327,98 #4, für den Antragsteller ausgestellt, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 3. Juli 1893, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuh vorzu- legen, widrigenfalls dasfelbe für kraftlos erklärt wird. Burgsteinfurt, den 11. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[35381] Aufgebot.

Die nachbenannten Personen haben das Aufgebot behufs Kraftloserklärung folgender nach glaubhafter Angabe verlorener Sparkassenbüher und in das Gruifkdbuch eingetragener Urkunden beantragt :

1) der Fischer Ludwig Pries in Stocksee betreffs

funden ift von den nachstehend aufgeführten Personen keantragt worden:

der Sparkassenbücher der Plöner Spar- und Leihka Nr. 12669 über 633 M 67 id A Wt nbe

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellf 7. Erwëerbs- und Wirt uts 8. Niederlafsung 2c. von 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

schafts-Genossenschaften. echt8anwälten.

1314 A 75 S, Nr. 9914 über 1425 M 92 4, von denen leßtere beiden auf seinen und ersteres auf seines minderjährigen Sohnes Ernst Frit Pries Namen lauten; /

2) die Erben der Ehefrau Anna Catharina Christina Jessen, geb. Dunker, zu Moisling bei Lübeck in Betreff eines Contracts vom 17. März 1841, aus dem im Grundbuch von Dersau Band [. Blatt 4 Abtheilung 111. Nr. 1 120 M für die ies ohne Angabe des Zinsfußes eingetragen stehen ;

3) die Chefrau Maria Sophia Johanna Kröger, geb. Witt, zu Radebrook in Betreff einer Erb- theilungs- und einer Vergleichêacte vom 10. No- veraber 1826 bezw. 23. Mai 1828, aus denen auf ihrem Grundbuchblatt Nr. 37 Band I. von Langen- rade Abtheilung I[I1. Nr. 1 60 A 98 » zu 49% jährlicher Zinsen für Asmus Friedrich Pries in Mohrenhof eingetragen stehen. /

Die Inhaber der vöotgenannten Urkunden werden bierdur aufgefordert, spätestens in dem auf-Montag, den 24. April 1893, Morgens 11 Uhr, hieselbst angeseßten Aufgebotstermin ihre Rechte unter Vorlegung jener Bücher und Urkunden anzumelden, Ves die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird i Plön, den 12. September 1892.

Königliches Amtsgericht. Echte.

[35741] _Aufgebot. _Folgende Sparkassenbücher der Kreissparkasse zu Schweß, nämlich:

Nr. 558 über 26 Æ 13 „»Z der Katharina von Patwtvlowskaschen Stiftung,

Nr. 748 über 2 M 80 „S der Stephan Szu- minsfischen Stiftung,

-Z des katholischen

Nr 072 ber S 6 39 Pfarrinventars,

Nr. 629 über 35 Æ 45 K der Leopold von Mieczkowskischen Grabgewölbe-Stiftung,

Nr. 756 über 15 der von Bornschen Erb- begräbnißplatz- Stiftung,

Nr. 627 über 4 M. 43 der ersten und

Nr.“ 628 über 4 # 43 4Z§ der . zweiten Stiftung unbekannt sein wollender Wohl- thäter zu Schirocken

sind angeblih verloren gegangen . und sollen zum Zwecke der Ausfertigung neuer Sparkassenbücher für fraftlos crklärt werden.

Auf Antrag des Pfarrers Lomniß zu Schirocken werden daher die Inhaber dieser Sparkassenbücher aufgefordert, svätestens im Aufgebotstermin am 26, Mai 1898, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassen- bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßteren erfolgen wird.

Schwetz, den 13. September 1892.

Königliches Amtsgeritht.

[42010] Aufgebot. Das auf den Namen der Wittwe Stimbra zu Anklam auégefertigte Sparkassenbuh der städtishen Spar- fasse zu Anklam Nr. 30 180 über 100 Æ 90 A ift angeblih verloren gegangen. Es soll auf Antrag der Eigenthümerin Wittwe Maria Stimbra, ge- borenen Dummschlaff, hierselbst zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotétermin den 16. Mai 18983, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Terminszimmer 1.) seine Nechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desfelben erfolgen wird. Anklam, den 16. Oktober 1892.

Königliches Amtsgericht. T. Abtheilung.

[48049]

Auf Antrag des Maurergesellen A, Holst zu Karlow werden hiermit Alle nnd Jede, welche an die nahstehend bezeichneten, angeblih bei dem am 21. August d. J. in Karlow stattgehabten Brande verloren gegangenen beiden Hypothekenscheine, als; 1) über das ad Fol. IlI. der zweiten Haupt- abtheilung des Hypothekenbuchs über die zu Karlow sub Nr. 8 belegene Käthnerstelle des Bäers Ioachim Krellenberg auf den Namen des Antrag- stellers eingetragene Kapital der 800 Æ und ) über das ad Fol. VI. der zweiten Haupt- abtheilung des\elben Hypothekenbuhs auf den Namen der Arbeitsmannswittwe Burmeister, Catharina, geb. Krellenberg, früber in Schlagsdorf, später in Karlow, eingetragene Kapital der 600 # annoch Ansprüche und Forderungen haben möchten, hier- durch aufgefordert, solhe spätestens in dem auf Montag, den 30. Januar 1893, Vor-

mittags 10 Uhr, anberaumten Termin vor unter- zeihnetem Amtsgerichte, unter Vorlegung der bezüg-