1892 / 278 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

lastung der mehr Steuerkräftigen. Das ift keine Plutokratie. Ich hoffe sogar, daß diese bedeutende Verstärkung der Steuer- kraft der Gemeinden durch die Freilassung der Nealsteuern aus der Staatsfteuer es möglih machen wird, in den bestehenden Steuer- arten namentlich der großen Städte erheblihe Reformen - durch- zuführen. Wir wollen die Städte nicht dazu zwingen, sie foller in dieser Beziehung freie Selbstverwaltung haben ; héer, daß Berlin. wam ch8 zen Millionea mehx bekommt, wohl die Frage ernsthaft wird erwägen müssen, ob seine Mieths\teuer beizubehalten oder niht, wenigstens gründlih zu re- formiren sei im Sinne der Entlastung der kleinen Miether, die Hoffnung können wir hegen. (Sehr richtig!) Denn eine Mieths\teuer, unrichtig normirt, kann allerdings den Erfolg haben, daß die so hohwichtige Wohnungsfrage zum Nachtheil der Minderbe- fißenden, der kleinen Miether, die die hohe Miethe zahlen müssen, im böchsten Grade erschwert wird.

Meine Herren, wenn wirklich der Herr Abg. Herrfurth Recht hätte, daß diese Steuer nicht zu einer Mehrheranziehung der Neichen und Begüterten, sondern zu einer \{ärferen Belastung der Minder- begüterten führe, so wäre doh seine eigene Behauptung garnicht verständlich, daß das Wabhlreht sich durch diese Neform Pplutokratisch verschoben hätte und verschieben würde. Das sind ja vollständige Widersprühe. Entweder oder; entweder zahlen die NReichbegüterten in Zukunft mehr, dann verschiebt fich allerdings das Wahlrecht plutokratisch, und ih habe ihm in dieser Beziehung zugestimmt, nicht bloß, daß das in Zukunft der Fall sein wird, sondern daß es thatsächlih dur die Einkommensteuerveranlagung auch son der Fall gewesen ist. Wenn aber seine Behauptung richtig wäre, daß diese Reform darauf hinausliefe, die Minderbegüterten stärker beranzuzichen als die Mehrbegüterten, dann wäre die Be- merkvng zur Verschiebung des Wahlrechts völlig unzutreffend.

Meine Herren, das ift ja ‘vollkommen zutreffend, daß die Be- fißenden au entlastet werden. Sie werden entlastet, soweit sie bisher mit Unrecht belastet waren, und das ist kein Vorwurf gegen eine Reform; denn wir wollen das ist das Ziel, welches wir ver- folgen consequent in der Staatésteuer das Princip der Leistungsfähig- feit; wir wollen mit den hergekommenen, den heutigen wirthschaft- lihen und sfocialen Zuständen nicht mehr entsprehenden Steuer- formen brechen: wir wollen in dieser Beziehung allerdings einen durchgreifenden Schritt thun.

Was wird denn der Erfolg dieser Reform sein? Ein jedes Ein- fommen wird gleich besteuert, aus welcher Quelle es auch fließt, ob es aus Arbeit oder aus Grundbesiß, ob aus Kapital, ob aus Gewerbe- betrieb; nur den einen Unterschied machen wir, daß das fundirte Ein- fommen, weil es steuerkrästiger ist, auch entsprehend mehr heran- gezogen wird, aber jedes fundirte Einkommen, ob es aus Grundbesiß herstammt, aus Gewerbebetrieb oder Kapital. Warum sollen denn die Kapitalisteu in dieser Beziehung einen Vorsprung haben? Wie würden Sie verantworten, bei einer grundlegenden Steuerreform diese jeßige Ungleichheit bestehen zu lassen? Jeder wird sagen: wenn diése Fon de Beskelerung nit nl, die PoLOst mäßig ist, von F pro Mille, welche si s{chließlich auch noch compensirt in der Gemeindebesteuerung, dann kann gar nichts Anderes übrig bleiben, als nun in dem Realsteuersystem stecken bleibend, zu einer Mitheranzichung des Kapitalbesißes, zu gelangen. Meine Herren, wer kann sich denn nun in Zukunft beklagen? Jeder wird gleih- mäßig behandelt, jeder nah seiner Leistungéfähigkeit, jeder nah seiner Steuerkraft. Ein folhes System kann man nah fciner Ueberzeugung mit Grund nicht plutokratisch nennen. (Bravo! rechts und im Centrum.)

Abg. von Eynern (nl.): Die Steuervorlagen, die größten Vorlagen, welche seit 20 Jahren dem Abgeordnetenhause zugestellt worden, seien in 4 Monaten ausgearbeitet worden. Da möge wohl die Frage berechtigt fein, ob dies in so kurzer Zeit mit genügender Kenntniß der voraussichtlihen Wirkung und mit A Riel Go d O der verschiedenartigen wirthschaftlihen Verhältnisse des Landes habe ge- schehen können. In der Presse habe man Lobeserhebungen über Lobes- erhebungen für den neuen Neformplan gelesen, ohne daß man die Einzel- heiten zu erfahren bekommen hätte; jeder Gegner, jeder, der sich nicht habe entschließen können, die Segnungen dieses Plans zu er- kennen, fei als ein solcher bezeihnet worden, der nur über ein impo- tentes Nein verfüge. Es könne aber doch zweifellos niht Aufgabe der Abgeordneten sein, jedem Neformplan ihrerseits einen anderen gegen- überzustellen. Niemals fei mit der Steuertradition des preußischen Staats ein folher Bruch versuht worden, wie durch diefe Reform. Als die Einführung der Grundsteuer beschlossen, sei diese als das Grundelement des preußischen Staats hingestellt worden; jezt solle diese Steuer aufgehoben werden. Die bisherige preußishe Steuer- politik sei so wenig wie möglich in die Vermögensverhältnisse ein- gedrungen. Auch damit werde jeßt gebrohen und in Bezug auf die Communalbesteuerung wieder in das alte Accisensystem eingelenkt. Die Conservativen stimmten dem Plane nur deswegen zu, weil sie dabei sehr gut führen. Das Ziel der Reform: Entlastung des Grund- hesitzes, billige er. Daß dabei auch Geschenke gemaht würden, wolle er nicht weiter berühren; der Hauptmißstand sei, daß die Verbält- nisse im Vsten und im Westen in ganz verschiedener Weise von den Wirkungen der Reform betroffen würden. Auch für die Aufhebung der lex Huene werde er stimmen; nah seiner festen Ueberzeugung würden dann aber auch die Kornzölle fallen. Der Reichstag werde die Aufhebung dieser Zölle beshließen, und er (Redner) würde damit seinerseits durchaus nit unzufrieden sein, denn er sei niemals ein Freund von Kornzöllen gewesen. Mit 24 Millionen fei allerdings die lex Huene zu niedrig in Rechnung gestellt; auch bei dem ermäßigten Kornzoll von 3,50 #( würden sich aus den Durchschnitten der leßten vier Jahre immer noch 32 Millionen ergeben: das möchte er selbst der Autorität des Geheimen Ober-Regierungs-Raths Thiel gegenüber geltend mahen. Wenn man den Ertrag mit 35 Millionen annehme, dazu nicht 40, sondern, wie sie in Wirklichkeit vorhanden seien, 45 Millionen Ueber- {uß aus der Einkommensteuer hinzurehne, so ergäben sich 80 Millionen und es blieben nur noch wenig über 21 Millionen Mark zu decken. Im § 83 des Einkommensteuergesctes sei gesagt, daß die thesaurirten Uebershüsse aus dieser Steuer bis zum Jahre 1895 verwendet werden sollen zum Zweke der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer an die Gemeinden. Nun werde aber in der Denkschrift gesagt: über die Verwendung der Uebershüsse und Zinsen solle dem andtage eine besondere Vorlage zugehen; wahrscheinlih sollten sie zu Gunsten der Aufbesserung der Volksschullehrer verwendet werden. Das würde das Vertrauen in die Versprehungen der Regierung arg erschüttern. Ein ähnlicher Versuch sei vor einigen Jahren bei dem Goßler’schen Gefeß gemacht worden, wo auch etwa 10 Millionen Mark aus den Vebershüssen für Schulbauten ige Gemeinden zugewendet wer- den jollten. Dieser Vorschlag der Regierung habe damals beim Haufe fast einstimmige Ablehnung gefunden. Es sei von einigen Seiten behauptet worden, das Cinkommensteuergesey hätte Unzufrie- denheit im Lande erregt. Das sei zweifellos richtig, aber das liege an einigen Bestimmungen, die gegen den Willen der Nationalliberalen und zum theil auch des Finanz-Ministers von der Mehrheit des Hauses in das Gesey hineingebraht worden seien; dazu gehöre die ungerechtfertigte Doppelbesteuerung der Actiengesellschaften u: \. w., die Steigerung in der

Besteuerung der höheren Einkommen von 3 auf 49%, der Um- stand, daß in der Einshäßungscommission niht immer ein Staats- commmissar, sondern der Landrath den Vorsiß führe, die niht ge- nügend gewahrte Geheimhaltung der Steuerlisten u. st| w. Die Urheber der Unzufriedenheit über das neue Einkommensteuergeseß seien also die Mitglieder auf der rechten Seite des Hauses. Es frage sich nun: sei jeßt eine Neubelastung der Steuerzahler nothwendig? Aus der Thronrede habe man mit Sitauora gehört, daß die Fortführung der in den leßten Jahren begonnenen Aufbesserung der Beamten- besoldungen in diesem Jahre nicht stattfinden könne. Wenn alfo Mittel gebrauchßt würden, insbesondere zur vollständigen Durch- führung der Steuerreform, und wenn die Untersuchung ergebe, daß die Vermögenssteuer dazu nothwendig sei, dann würden seine (des Redners) Freunde diese niht versagen, aber die vorgeschlagene Form mit der

eclaration sei die unglücklihste Form der Besteuerung, die hätte gewählt werden können. Der Schuß des Eigenthums sei die wesent- lihste Aufgabe des Staats. Wenn eine Steuer aber auch er- boben werdet sollte von Objecten, die vielleicht infolge s{chlechter Ernten oder Unterbilanz bei großen Gewerbebetrieben ein, zwei Jahre kein Einkommen abwerfen, so bedeute das eine Ver- minderung des Vermögens selbst. Der Abg. Herrfurth habe gestern {hon auf die allzu große Entwickelungsfähigkeit der neuen Vermögenssteuer hingewiesen ; was das bedeute, wisse man, auch kenne man die Geschicklichkeit der F inanzverwaltung in der Entwickelung neuer Steuern. Der ivésentlidite Grund der Ablehnung dieser Steuer liege aber in ihrem vexatorishen Charakter. Die geforderie genaue Darlegung der Vermögensverhältnisse sei besonders \{chädlich; diese sei so scharf und vexatorish für den Steuerzahler, befonders den Gewerbe- treibenden, daß er sie für eine unerträglihe Last halten werde, sie werde geradezu eine Entfremdung der Bürger vom Staat bewirken. Es handele sih bei dieser Steuer nicht um die Höhe; jeder Censit würde gern das Doppelte geben von der Steuersumme, zu der er veranlagt werde, wenn er dadur bloß die unerträglihe Declaration vermeiden könnte. Schon bei der Einkommensteuer lasse sih nicht die Geheimhaltung der Steuerlisten aufrechWßt erhalten, wie Beispiele aus der Rheinprovinz bewicsen; wie wolle man das nun bei der Vermögens- steuer bewerkstelligen? Hier könnte aber die Offenbarung der Ver- mögens- und Creditverhältnisse für den kleinen und auch für den großen Gewerbetreibenden den Ruin bedeuten und den Bürger geradezu zur Verzweiflung bringen. Wenn nun die Vermögen®ssteuer besonders in Kriegszeiten, wo wegen der unsicheren Cinkommensverhältnisse die Steuer daraus schwankend sci, die für den Staat nöthigen Mittel flüssig machen folle, so werde das gar eine allgemeine Zerrüttung des Be- sißes herbeiführen. Schon dur das Cinkommensteuergeseß, das mit feiner Doppelbesteuerung besonders für die Gewerbetreibenden fehr drückend sei, seien viele Millionen an Kapital aus dem Lande her- auêgetrieben worden, durch die veratorishen Bestimmungen der Ver- mögenssteuer werde das noch in viel höherem Maße geschehen. Wenn eine Ergänzungssteuer nöthig sei, so sei auch er nicht abacgeiot zu ihrer Durchführung die Hand zu bieten, zumal ‘er höre, daß über die E einer folhen noch feine Partei bindende Principten aufgestellt habe. Die jeßt vorgeshlagene Vermögenssteuer mit der Declaration verwerfe er aber unbedingt. Die Vermögenssteuer solle das fundirte Einkommen schärfer heranziehen; was sei aber fundirtes Einkommen? Ueber diesen Begriff. gebe es keine fest- stehende Definition. An Stelle der Vermögenssteuer empfehle er vielmehr die Einführung der Erbschaftssteuer, wie sie Hamburg, Lübeck und Bremen bereits haben. Diese bringe nicht ein so lästiges

Eindringen in die Privatverhältnisse mit sich, und in einer Höhe von 1 bis 29/6 würde sie die betreffenden Familien auh niht zu {wer be- lasten. Bei wiederholten Todesfällen innerhalb einer bestimmten Zeit könnte ja die Steuer nur für den ersten Todesfall erhoben werden. Dem Communalsteuergeseß stehe er schr sympathisch gegenüber, da es eine wirkliche Verbesserung der Gemeinde-Finanzverhältnisse herbeiführen könne; die Commission werde jedoh noch prüfen müssen, ob nicht die Interessen des Westens dabei noch mehr berücksichtigt werden könnten. Wie follten sich z. B. die crwerbsreichen industriellen Städte einrichten, wenn das Gesetz ihnen verbieten könne, Einkommenfteuerzuschläge über eine gewisse Höhe, etwa 100 Procent, hinaus zu erheben ? Hoffentlich werde die Neform ‘in der Commission so gestaltet werden, daß fie für alle Theile des Hauses annehmbar sei.

General-Director der directen Steuern Burghart: Bald nah der ersten Veröffentlihung über die Steuerreform im „RNeichs-An- zeiger“ habe sich dèr Abg. von Eynern als Opponent, gegen den Neformplan erwiesen; zu seiner Freude könne er (Nedner) constatiren, daß Herr von Eynern im Verlauf der Sache scinen Standpunkt in diesen Fragen im ganzen genommen gemildert habe. In der Haupt- sache wolle er die Probleme nicht wesentlich anders lösen mit alleiniger Ausnahme der Ergänzungssteuer, gegen die er sih unter allen Um- ständen, namentlich mit Rücksicht auf das Declarations- verfahren, erklärt habe. Wenn der Vorredner meine, die Reform verweise die Communen entgegen der historishen Ent- wickelung wieder auf die indirecten Steuern, besonders auf die Besteuerung der allgemeinen Lebensmittel, so übersehe er, daß nach dem Communalsteuer-Geseßentwurf Steuern auf den Verbrauch von Fleish, Getreide, Mehl, Backwerk, Kartoffeln und Brennmaterial aller Art niht neu eingeführt oder in ihren Säßen erhöht werden dürften. Die Reform stche also niht im Widerspruch mit früheren Tendenzen. Der Vorredner sage ferner, daß die erwerbsreicheren industriellen Städte nicht wissen würden, wie sie. sich ein- rihten sollten, wenn Einkommensteuerzushläge Über eine be- stimmte Höhe, etwa hundert Procent, verboten. seien. Wo aber finde man in der Vorlage das Verbot irgend einer Höhe von Einkommensteuerzushlägen ? Die Regierung wisse sehr wohl, daß ein allgemeines Schema für eine bestimmte Höhe von Einkommen- steuerzus{lägen sich abfolut nit aufstellen lasse; sie wisse auch, daß cine Reihe von Städten garnicht mit 100 Procent Zuschlag auskommen würden, aber sie suche die Zahl derer, die niht damit auskommen, zu verringern, und wo Uebelstände auftreten, solle die Aufsichtsbehörde das Recht haben, u untersuchen, ob diese nur eine Folge ungünstiger Verhältnisse oder einer falschen Finanzirung seien. Ueber die voraussihtlihen Ergebnisse der Ueberweisung der Real- steuern an die Communen werde dem Abgeordnetenhause in nächster Zeit cine Statistik zugehen, aus der hervorgehe, daß durch die Ueberweisung thatsächlich eine Erleichterung in den Communal- steuerzushlägen erreiht werde. Wie sch die Grund- und Gebäude- steuer gestalten werde, laße si aber vollkommen erst in einem oder zwei Jahren übersehen. Zur Ergänzungssteuer habe der Abg. von Eynern einen echt kapitalistishen Standpunkt eingenommen, und den sollte man festnageln. Die neue Einkommensteuer habe hon die Verheimlichung des Einkommens und damit die Ungerechtigkeit der Veranlagung beseitigt. Dazu werde au die Ergänzungssteuer dienen. Es würden immer folhe Formen angewandt werden, die einen Shußz dagegen böten, daß die Steuer wieder degenerire, wie die bisherige Einkommensteuer.

_ Abg. von Huene (Centr.): Die Abgg. von Jagow und Herrfurth hätten hervorgehoben, daß: ohne eine Regelung des Wahlgeseßes an eine Annahme der Steuergeseße niht zu denken sei. Herr von Eynern habe geäußert, das sei wohl nicht so {chlimm gemeint. Er (Redner) er- lâre_ im Namen seiner politischen Freunde, daß, so sehr sie auch die Steuerfrage geregelt zu sehen wünschten, ohne dieses Wahlgeseß die Annahme des Gesezes von ihrer Seite ausgeschlossen erscheine. Damit sei constatirt, daß die Mehrheit des Hauses bereit sei, auf alles zu verzihten, wenn nicht der Wahlfrage Genüge gesche. Man stehe unter dem Eindruck des Einkommensteuergesetzes, unter dem noch die nähsten Wahlen abgehalten würden. Es werde nöthig sein, daß die Negierung auch über die Wirkungen des Nothwahlgesetzes Material sammele, um zu constatiren, ob dadur kie plutokratifche Wirkung des neuen Einkommensteuergesetzes abgeschwächt werde. Ein neues Wahlgeseß werde nur wirksam fein bei den Communalwahlen und bei den Nahwahlen. Der Abg. Freiherr von Zedlitz habe Recht, wenn er annehme, daß man im Centrum bereit sein werde, der Ueberweisung - der Realsteuern zuzustimmen. Unter Real- steuern verstehe des Redners Partei die Grund- und Gebäude- steuer; beide gehörten ‘wegen “ihrer ungleihmäßigen Belastung

zu den ungerehteften Steuern Preußens. Insofern erfülle die Regierungsvorlage ihre längst gehegten Wünsche, indem diese über- wiesen werden follten. Der Abg. Herrfurth habe hervorgehoben, daß zwischen der Ueberweisung und der Last ein sehr großer Unterschied sei; er (Redner) könne das in praktischer Hinsicht nit zugeben. Wenn man die Grund- und Gebäudesteuer den Communen überweise, so müsse man den Fall vorsehen, daß, wenn die Communen feine Verwendung für den vollen Betrag haben , sie einen Theil davon erlassen könnten. Die Gemeinden müßten \sih_ nur bei allen Ausgaben, die sie machen, immer klar bleiben, daß sie mit Steuern belasten, um ihre Zwecke zu erreichen. Der Abg. Herrfurth habe auch gemeint, es bestehe ja auf dem Lande unter den besißenden Klassen Wohlhabenheit. Das sei ein ganz gefährliher Ausspruch. Hätte der Abg. Herrfurth Recht, dann brauchte das Haus garnicht über ein solhes Geseß hier zu debattiren; es wäre keine Noth im Lande, kein Steuerdruck 2c. Nun sage man, diese Ueberweisungen kämen dem vershuldeten Grundbesitz zu gute; wenn die Besißer, die jeßt da seien, sich nit halten könnten, dann möchten sie herausgehen, und andere Leute würden an ihre Stelle kommen, die sich das nöthige Kapital erworben haben. Er glaube, dies fei einer der heillosesten Aussprüche, die man in socialpolitisher Hinsicht machen könne. Wer Schuld habe an der Ver- [chuldung, ob die Person oder der Gang der Verhältnisse, habe man nicht zu untersuchen; man stehe vor der Thatsahe der Verschuldung, und wenn keine Remedur geschaffen werde, dann gehe der Grund- besiß einem s{chweren Zustande entgegen oder er sei eigentli {on darin. Man habe die Pflicht, dem vorzubeugen. Die Personalsteuer winke deshalb niht so drückend wie die Grundsteuer, weil fie auf einem wirklich vorhandenen Einkommen beruhe. Die Personalsteuer beginne mit einem ganz minimalen Procentsat, während die Grundsteuer bis zu 4 und ò °/9 des Bruttoeinkommens belastet sei. Der Abg. Richter habe darauf hingewiesen, wie be- lastend das Einkommensteuergeseß gewirkt habe. Man könne die Sache aber niht nach der Gesammtsumme beurtheilen. Es frage sih, woher die größere Steuer komme. Sollten dabei alle diejenigen, welhe nah dem Geseß steuern follen, auch wirklich \teuern, fo sei dies keine Mehrbelastung, sondern nur ein Act der ausgleihenden Gerechtig- keit. Die Berufung auf § 82 seitens des Finanz-Ministers treffe nur zu auf die Beseitigung der Grund- und Gebäudesteuer als Staats- steuer. Was den neuen Verwendungszweck angehe, den man mit der angekündigten Vorlage wegen der thefaurirten Ueberschüfsse be- absihtige, so würde das Haus abzuwarten haben, was thm vorgeshlagen werde; jedenfalls müsse jeder andere Ver- wendungszweck zurücktreten gegenüber dem Hauptziel : der Ueber- weisung resp. des Erlasses der genannten Realsteuern. Die lex Bene sei auch in seinen Augen nur ein vorübergehender Nothbehelf, der seine Schuldigkeit gethan habe ; cr habe dics schon bei der Berathung jenes Gesetzes selbs ausgeführt. Daß die Ver- wendung bier und da nicht ganz glücklich gewesen, gebe er zu, obwohl dicse Mißstände doch im ganzen unbedeutend gewesen scies. Es sei ihm unklar, wie die Landräthe und Kreisaus\chüsse, die das Geld bekommen, es einfah hätten in den Kasten legen können, denn sie hätten das Geseg dabei einfach unausgeführt ge- lassen, welches die Verwendung nach ganz bestimmten NRich- tungen vorschrcibe. In der überwiegenden Mehrheit der Kreise habe dieses Geseß ganz außerordentlih segensreih gewirkt, und er freue fich, es eingebraht zu haben. man das System: „Die Perfonalsteuern dem Staat, die Realsteuern den Gemeinden“ fo glatt werde durhführen können, wisse er niht; müsse doch der E selbst die Vermögenssteuer, eine reine Object- teuer, dem Staate vorbehalten. Die ungerehte Staats- grundsteuer könne als Gemeindesteuer eine gerechte Steuer werden. Für die einfache Bescitigung der Bergwerksabgabe bestehe bei einem großen Theil seiner Freunde keine Neigung, zumal nicht gesagt werde, in welher Weise die Gemeinden mit ihr verfahren sollten. (Nuf: Gewerbesteuer!) In der Vorlage fei darüber garnichts ge- sagt. Die Rd aas zwischen vershuldetem und unvershuldetem Grundbesiß bei der Aufhebung der Grundsteuer fei vollitändig unberechtigt; die Vershuldung drücke den großen wie den fleinen Grundbesiß gleichmäßig. enn nun feinerzeit eine neue Last aufgelegt und dafür volle Entschädigung çcewährt worden sei, so solle jeßt die Entshädigung zurückgefordert werden. Das erscheine nit ganz gerecht, da ja jeßt die Grundsteuer nicht generell aufgehoben, fondern vielmehr den Gemeinden die Freiheit, sie neu aufzuerlegen, gegeben werde. Die Staatsregierung habe geglaubt, mit dem Ver- mögenssteuergesez kein neues selbständiges Geseß vorzulegen, aber jedenfalls fei es eine neue Art, Steuern zu erheben. Einige seiner Freunde hätten Schwierigkeiten in dem Geseß gefunden und meinten, daß man es grundsäßlih zurückweisen möge. Jedenfalls sei die Scala auffallend: in der Einkommensteuer habe man eine Degression, dagegen bei der Vermögenssteuer einen Procentsaz, der das Vermögen von 6000 #Æ# mit demselben Satze trefffe, wie die Millionen. Das hâtte man nicht thun sollen - nah all den Bestimmungen, die man- bei dem Einkommen- steuergeseß getroffen habe. Man könnte wohl etwas höher beginnen, bei einem Saß, wo man überhaupt von Vermögen sprechen könne, und sollte die mittleren Klassen mit niedrigeren Säßen heranziehen. Die Vermögenssteuer treffe das Vermögen sehr ungleich. Wo fei z. B. im Grundbesiß ein Vermögen, das mit 49/9 sich verzinse? Ferner habe feine Partei erhebliche Bedenken gegen die Art und Weise, wie die Werthshäßung des Vermögens vorgenommen werde: die Ver- kaufswerthe der Vermögensobjecte s\ollten dabei zu Grunde gelegt werden. Dadurh werde ein Gut unter Umständen discreditirt. Wer z. B. eine große Familie habe, werde dazu gedrängt werden, den Werth möglichst niedrig anzugeben. Die Steuerreform habe cinen wunderschönen Anstrich, aber wenn man genauer zusehe, sei es nichts. Auch bezüglih der Veranlagung könne man s\ih bei den gemachten Vorschlägen unmögli beruhigen. Was der Vermögenssteuer so sehr zum Schaden gereiche, sei der Unistand, daß sie zu einer Zeit vor- gelegt werde, wo im Lande allenthalben eine ganz erhebliche Un- zufriedenheit herrshe über die Art und Weise, wie sih die Staats- commissare ihres Amts bei der Einkommensteuer-Einshätzung entledigt hâtten, namentli darüber, wie man die Gründe der Reclamationen brüsgk ignorirt habe. Gerade gegenüber diesem Theile des Vermögens- steuergeseßes habe sich daher im Publikum ein ganz besonderes Unkbehagen verbreitet. Von den Gegenvorschlägen sei der der Erbschaftssteuer wohl abgethan; sie treffe zu ungleih, um erusthaft in Betracht zu fommen. Wenn dem Finanz-Minister die großen Bauterrains, die keinen Ertrag bringen und auch keine Steuer abwerfen, unangenehm seien, fo follte er sie, wenn die Neform durch weiter nichts gehemmt würde, ruhig liegen lassen nah dem Grundsaße: minima non curat praetor. Für die großen Ausgaben, die so ein Besißer mache, ließe nich ja die im vorigen Jahre abgelehnte Aufwandssteuer einführen. Wenn nur Grund- und Gebäudesteuer aufgehoben, Gewerbe- und Bergwerks\teuer erhalten würden, brauche man keine Vermögenssteuer. Der wesentlihe Zweck der Steuerreform werde n ohne diese durh- geführt werden fönnen. Die Rückwirkung dieser Einschränkungen des Plans auf das Communalsteuergesez würde darin bestehen, daß gegen Zuschläge zur contingentirten Gewerbesteuer Garantien getroffen werden u. dergl. Wie weit die Gemeinden in dieser Beziehung Directiven erhalten müßten, das werde der Commissionserörterung vorzubehalten sein. Dieser von ihm (Redner) als ultima ratio an- paar Weg würde noch den Vorzug haben, einer weiteren Aenderung der Steuerverhältnisse Preußens niht zu prà- enderung n Angriff genommen, die Vermögensfteuer vorgeschlagen werden u. f. w. Den Vorwurf , daß die Beschränkung auf Grund- und Gebäude- steuer agrarisch sei, wie der Abg. Sattler ihm zurufe, weise er als unrihtig zurück. Er hoffe, dab auf Grund dieser Vorschläge si etwas Brauchbares werde zu stande bringen lassen zum Wohle des Vaterlandes. A

Hiernah wird die Debatte vertagt.

Schluß 5 Uhr. Nächste * Sißzung Mittwoch, 11 Uhr. (Fortsezung der Berathung der Steuerreform und erste Lejung des Ergänzungssteuergeseßzes.)

judiciren; im Gegentheil könnte jeden E diese a

Der Reichshaushalts- Etat für 1893/94

shließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 1 273 950 571 (gegenüber dem Etat des laufenden Jahres 1 217 226 965 #, so daß eine Erhöhung von insgesammt 56 723 606 M. ein- etreten ist.) Von den Ausgaben entfallen 1 006 300468 M ‘gegen 990 674 864 #6) auf die fortdauernden, 82250 267 # (gegen 72130106 #4) auf die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats und 185 399 836 4 (gegen 154 421 995 46) auf die einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats.

Die fortdauernden Ausgaben stellen sich wie folgt: Reichstag 423213 M;

Reichskanzler u. Reichs- kanzlei . S 153 460 A (+ 3100 M gegen den Etat des

Auswärtiges Amt

914120 M); 595 000 M);

69 339 M); 139 010 4): 920 300 4):

2 344 800 6): 1311087 M); 492 476 M);

147 000 M);

laufenden Jahres) ; . 10105505 M (+ 04 300 M); Reichsamt des Innern 25841515 # (+ 5944765 M); Verwaltung des Reichs- heeres e 428 172 899 M (+ 887 741 M6); Verwaltung derMarine 48 896 249 A (+ 83597 410 A); Reichs-Justizverwaltung 2054978 M. (—+ 6152 M); NReichs-Schaßzamt . . 354 258 840 #6 (— 1800900 6); Reichs-Eisenbahnamt . 332 820 Á (—+ 24 580 1: Reichs\chuld . 65 966 000 # (+— 55100200 M); Rechnungshof 629 883 M. (+ 4 235-6); Allgemeiner Pensions- n 4408 28 A F 2146497 A6); Neichs-Jnvalidenfonds 24 672078 M (— 492 4766); Summe 1006300168 f (+ 15625 604 46). Die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats ver- theilen sih wie folgt: 2 Auswärtiges Amt . 3 388 600 356 300 A6); Reichsamt des Jnnern 2397 900 M (— 2317 066 M); Post: und Telegraphen- verwaltung . 10151203 M. (4+ 2900455 M); Reichsdruckerei . . 219 700 M (+ 19 700 M); Verwaltung desReichs- heeres..... 43103014 M (+ 4686022 M); Verw. der Marine . 21567250 M (+ 4454550 #6); Reichs - Justizverwaltg. 1 200000 M (+ 129 000 46); Neichs-Schaßamt . 218 600 M. (— 112 800 M); Neichs-Eisenbahnamt . 4.000 M (+ 4000 M); Summe 82 250 267 f (+ 10120 161 #). Die einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats vertheilen sih in folgender Weise: Reichsamt des Jnnern 835 600 000 # (+— 29600 000 M); Verw. des.Reichsheeres 114 023 026 # (+ 6947 331 M); Verw. der Marine 18 390 000 Æ (— 4607 800 M); Reichs-Schaßamt . (— 4000000 M); Eisenbahnverwaltung 13 386 810 M (— 961 690 M); Betriebsfonds 4 000 000 (+— 4000000 M); Summe 185 399 836 M (+ 30977841 M). Die Gesammtsumme der einmaligen (ordent- lihen und außerordentlichen) Ausgaben (82250 267 M. +— 18399836 M beträgt also 267650103 (+ 41 098 002 46), die Gesammtsumme aller Ausgaben (fortdauernden, einmaligen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben) 1 273 950 571 #6 (+ 56 723 606 M). Diesen Ausgaben gegenüber sind die Einnahmen im Entwurf wie folgt veranschlagt: Zölle und Verbrauchs- j ee L 02919840 M (— Reichs-Stempelabgaben 36 514 000 M (— Post- u. Telegraphen- verwaltung . 21 292 277 M. (+ Reichsdrukerei . 1 392 220 M (+ Eisenbahnverwaltung. 20745100 M (+4 B 7 117 500 A (+ Versch. Verwaltungs- einnahmen... 13375055 M (+ Aus dem Neichs-Jnva- lidenfonds. . . . 24672078 M (— Zinsen aus belegten 148 000 Æ (—

Reichsgeldern .

Aus der Veräußerung von Parzellen des ehemaligen Stettiner Festungsterrains . 508 636 M (— 588 270 M);

Ueberschüsse aus frühe- ren Jahren... 4147232 M (— 11160969 M4);

Matrikularbeiträge. . 355 718797 M (+ 834859 064 M).

Summe 1088550735 \& ( 25745765 4)

Außerordentliche Deckungsmittel . 185 399 836 M (+ 30977 841 M)

Summe aller Einnahmen 1273950571 /( (4-56723 606 4).

_Der Etat für 1893/94 übersteigt hiernah den Etat des [laufenden Jahres in Einnahme und Ausgabe um 56 723 606 4; im Einzelnen übersteigen die fortdauernden Ausgaben die diesjährigen um 15 625 604 H, die einmaligen Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Etats um 41 098 002 M, dagegen die ordentlichen Einnahmen die diesjährigen um 25 745 765, die außerordentlichen Einnahmen die diesjährigen um 30977 841 M

Die Summe, um die der neue Etat den diesjährigen über- hreitet (56 723 606 M6), ist jedoch nicht als ein Mehrbedarf es Reichs zu betrahten. Nach der dem Etatsentwurf bei- Feen Denkschrift müssen, um den eigentlichen Bedarf oder

ehrbedarf des Reichs festzustellen, diejenigen Summen außer Ansag gebracht werden, die wie die Ausgaben des Jnvalidenfonds (24672078 A) und die aus den Einnahmen an Zöllen, Tabacsteuer, Branntwein- steuer und Stempelabgaben an die Bundesstaaten zu überweisenden Beträge (349 218 000 4) in Ausgabe und Einnahme gleichlautend, sogenannte durchlaufende Posten sind und deshalb die Höhe der Matrikularbeiträge und das Abschlußergebniß des Reichshaushalts niht berühren. Zieht man diese Summen (zusammen 8373890078 &) von den fortdauernden und einmaligen Ausgaben des ordentlihen Etats (zusammen 1088550735 H) ab, so erhält man als eigentlihen Bedarf des Reichs 714 660 657 M, der gegen- den diesjährigen um 28 116 241 M höher ist; diese leßte Summe ist der Mehrbedarf des Reichs gegenüber dem: Etat des laufenden Jahres. Dieser -Mehr- edarf vertheilt sich auf alle Verwaltungszweige und ergiebt sih aus den oben genannten Sümmen.

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Dieser Mehrbedarf kann nun aber niht durch die eigenen Mittel des Neichs gedeckt werden. Denn nach dem Vor- anschlag ergeben die eigenen gewöhnlichen Einnahmen einen Minderertrag von 6 742823 46

Bei den Einnahmen kommen wie hervorzuheben is die Einnahmen aus den Zöllen, Taback-, Branntweinsteuer und Stempelabgaben nicht in Betracht, da sie dem Reich niht verbleiben. Von den übrigen Verwaltungen figuriren zwar einige mit höheren Einnahmen: die Ver- Loge bringt mehr 9874000 46, die Salzsteuer 425 000 MÆ, die Branntweinsteuer 374 000 M, die Brausteuer 817 000 Æ, der Spielfartenstempel 21 000 6, die Wechsel- stempelsteuer 409 000 M, die statistishe Gebühr 23 000 M, der Ueberschuß der M und Telegraphenverwaltung 69 339 6, der Uebershuß der Reichsdruckerei 139 010 #, der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung 920 300 #, verschiedene Verwaltungs- einnahmen 1311 087 M, die Einnahmen aus dem Bankwesen 2344800 #4 Diesen Mehreinnahmen, welche sich auf 16727536 M belaufen, stehen aber Minderecinnahmen gegenüber im Betrage von 23 470 359 /6 (Wegfall der Zucker-

aterialsteuer 11 573 000 M; bei den Aversen 1120 M, b-i den Zinsen aus belegten Reich8geldern 147 000 s, bei den Parzellen des Stettiner Festungsterrains 588 270 f: ferner ist der Uebershuß des Haushalts des Etatsjahrs 1891/92 um 11 160 969 M geringer als der im vorigen Etat eingestellte Ueberschuß). Jnfolgedessen ist eine Gesammt - Minder- einnahme zu verzeihnen von 6742823 s. Zur Deckung dieses Einnahme - Ausfalls und des vorerwähnten Mehrbedarfs von 28116 241 # mußten die Matrikular- beiträge um 34859064 4 erhöht werden: im laufenden Jahre betragen sie 320 859733 4, in dem neuen Etat 355 718 797 M E

Was nun die Ueberweisungssumme anbetrifft, so seßt sie sih wie folgt zusammen:

Von den Zöllen und der Tabacksteuer werden nah Abzug der geseßlih dem Reich verbleibenden 130 000 000 # über- wiesen . C 2221000007 56

ferner von der Verbrauchsabgabe von

Branntwein N ; 99 940 900 M von den Stempelabgaben . _. 27 171 000 M insgesammt . 349 218 000

Im laufenden Jahre betrug die Ueberweisungssumme ie B M, sodaß jeßt 1809100 M weniger überwiesen werden.

Während also die Bundesstaaten nah dem Voranschlag 355 718 797 #6 an Matrikularbeiträgen bezahlen , werden sie zurückerhalten 349 218 000 M, also 6500797 F weniger als sie erhalten. Jm laufenden Jahr bezahlen sie an Matrikular- beiträgen 320 859 733 4, und erhalten dafür vom Reich über- wiesen 351 096 000 M4, sodaß sie 30 236 267 4 mehr erhalten als sie zahlen. : E

Was den außerordentlichen Etat anbetrifft, so schließt dieser mit einem Gesammtbedarf von 185 399 836 M, d. \. 30 977 841 6 mehr als der außerordentlihe Etat des laufen- den Jahres. Von dieser Summe sollen 146153 207 durch eine neue Anleihe aufgebraht werden, während der Rest bereits auf demselben Wege durch frühere Beschlüsse gedeckt if. Die Anleihe dient den Zwecken der Verwaltungen des Reichsheeres (110 732346 6), der Marine (18 390 000 M), der Eisenbahnen (13 386 810 F), sowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Neichs-Post- und Telegraphen- verwaltung (4 Millionen Mark).

Wir beginnen nunmehr mit Ausz3zügen aus den Special- Etats: : In dem Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei sind die Ausgaben um 3100 4 (durch Umwandlung der bisherigen Stelle eines ständigen Hilfsarbeiters in eine solche für einen vor- tragenden Rath, und durch eine Hausdienerstelle) erhöht; im ganzen betragen sie 153 460 M. E

ÎÍn dem Etat des Auswärtigen Amts betragen die fort- dauernden Ausgaben 10110005 # (gegen das laufende Jahr —+ 208 800 46); die S Ausgaben 3 388 600 M (+ 356 300 4). In ersteren sind die Gehälter für zwei neue vortragende Räthe, für zwei Beamte des Centralbureaus und andere neue Stellen im Auswärtigen Amt, ferner Besoldungserhöhungen für das Personal einiger Gesandtschaften, Miethsentshädigung für den Botschafter in Madrid, Zulage für den Botschafter in Rom (20000 4), Dotationen für die Konsulate in Belgrad und Nizza, Zulagen für die Kousuln in Stockholm und Pretoria enthalten, wogegen für das Konsulat in Nisch und für das Vice-Konsulat in Nizza entsprehende Abgänge eintreten ; der Fonds für Unterhaltung der gesandtschaftlihen und konsularischen Dienstgebäude wurde von 380000 auf 418000 4 erhöht. Am orientalishen Seminar wird ein neuer Lehrer für das Russische ange- stellt, wozu das Neich 4500 4 beisteuert; der Fonds zur Unterstützung deutscher Schulen im Ausland is, namentli unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Orient und in Südamerika, von 60 000 auf 100 000 6 erhöht worden. Die Vermehrung der einmaligen Ausgaben wird bewirkt dur 120 000 M als erste Nate zum Neubau des linken Seitenflügels des Auswärtigen Amts, 10 000 4. als Subvention für die Zoolvatiche Station in Rovigno in Istrien, 56300 4A zum Vnkauf eines Kon- sulatsgebäudes in Galaß und 195 000 Æ zum tauschweifen Ankauf und zur Errichtung eines neuenGesandtshaftsgebäudes in Washington ; dagegen tommen 25 000 Æ als nicht mehr erforderliher Beitrag für das \üd- westafrikanishe Schußgebiet in Abgang. Diesem Etat is eine Denk- chrift über die Wirksamkeit des Seminars für orientalische Sprachen während der ersten fünf Jahre seines Bestehens R L

Für die Schutßgebiete ist ein besonderer Etat aufgestellt. Der Etat für Kamerun balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 580 000 4 (gegen bisher 566 000 4). Die Einnahmen aus den Zöllen, Abgaben und Gebühren sind um 31 000 Æ höher, und zwar auf 565 000 4, die Verwaltungséinnahmen um 3000 4 höher und zwar auf 15000 Æ veranschlagt. Die Ausgaben enthalten in Bezug auf Gehälter einige höhere Positionen (+ 31 275 M gegen das laufende Jahr), ferner 24000 #4 als Mehrbedarf für Hafen- arbeiten. Der Etat für Togo balancirt mit 143 000 (gegen 116 000 M); auch hier ist eine Steigerung der Einnahmen gegen das laufende Jahr um 27 000 Æ( angeseßt; die Mehrausgaben im Betrage von 27 000 Æ sind durch perf önlihe und unvorhergesehene Ausgaben fowie dur den Wegebau im Hinterland veranlaßt. Der Ctat fürdas süd wet - dfrikanische get balancirt mit 273 300 M (gegen bisher 297 000 46). Die Einnahmen seßen sich aus E und Gebühren im Betrage von 6000 sowie aus einem Reichszushuß von 267 300 M (der um 25 000 Æ * geringer als bisher ift) zusammen. Dein Etat find Denkschriften über die Entwickelung der genannten drei Sub? e sowie eine Denkschrift, betreffend Deut {ch-Ostafrika eigegeben; der leßteren entnehmen wir folgende Stellen: „Für die Beurtheilung der Verhältnisse im Innern der deutshen Interessensphäre war man bisher hauptsächlich auf die Be- rihte von Missionaren oder Reisenden angewiesen, welche nah Lage der Dinge mit einander nicht immer übereinstimmen. Zum theil handelt es sich um Nomadenstämme, die ihren Wohnsiß dauernd oder doch nah Maßgabe der Fruchtbarkeit eines Jahres wechseln. Zum theil ist das Verhalten der Reisenden von Einfluß auf das mehr oder minder freundliche Entgegenkommen der Eingeborenen. Endlich ist die Herrschaft des Araberthums im Innern, insbesondere um

Tabora und am Tanganyika-See stark und sié ist, soweit sie es nichk ofen thun fann, im Geheimen jeder europäis{chen Einwirkung feindlich. Mit Hilfe dieses mächtigen arabischen Elements haben die Sultane von Sanfibar und insbefondere der kluge und thatkräftige Scyid Bargash es verstanden, im Innern bis an die großen Seen Einfluß zu gewinnen und ohne Aufwendung bedeutender Machtmittel die Handelskarawanen an die Küste zu ziehen und dort einen nit unerheblihen Handel zu entwickeln. An die Stelle dieses jetzt beseitigten, auf religiöser Grund- lage beruhenden, Einflusses gilt es nunmehr die deutshe Einwirkung zu seßen. Ein bloß unthätiges Zusehen und eine Ueberlassung der Verhältnisse im Innern auf sih felbst ist niht zulässig. Die Kara- wanenftraßen müssen gegen die Naubzüge der cingeborenen Stämme thunlichst gesichert werden, wenn niht dem Handel an der Küste die reiche Zufuhr der Landeserzeugnisse aus dem Innern entzogen werden foll. Es muß auch, soweit es mit den beshränkten Machtmitteln geht, thunlihst den Fehden der Stämme im Innern vorgebeugt werden, um eine Entvülkerung ganzer Ländergebiete 42d ihre Ver- öôdung auf Menschenalter hin zu verhindern. Es “F ferner, den Missionsgesellshaften der christlihen Bekenntnisse, welche ihre Send- boten in das*Innere abordnen, einen wenn auch nur bescheidenen Schuß zu gewähren. Endlich hat aber das Deutsche Neich auch die- jenigen völkerrechtlichen Verpflihtungen zu erfüllen, welhe es zur Unterdrücfung der Sfklavenjagden und des Sklavenbandels durch die Generalacte der Brüsseler Conferenz übernommen hat.

. . . . Erwägt man, daß die Länge des Küstengebiets allein über 100 Meilen beträgt, und daß unsere Interessensphäre an Umfang das Deutsche Reich überschreitet, so ergiebt es fi von felbst, daß, um sofort und für alle Zukunft die deutshe Macht unangefochten sicher zu stellen, es der Entfaltung einer ganz bedeutenden Truppenmacht und eines lange dauernden friegerishen Vorgehens bedürfen würde. Daß ein folhe8aus vielen Gründen ausgeschlossen ist, bedarf feiner Ausführung. Soll Deutsch-Ostafrika fi in gedeihlichem Fortschreiten entwickeln, so bedarf es, wie jeder andere Theil der Erde, einen möglichst dauernden Friedenszeit. Die Hauptaufgabe der Stationschefs, besonders im Innern, besteht deßhalb darin, an der Spitze ihrer bescheidenen Macht durch ein ge- schicktes Verhandeln und Verhalten in friedlihe Beziehungen zu den Eingeborenen zu treten und mehr durch diplomatishe Kunst als durch Gewalt den deutschen Einfluß und die deutshe Herrschaft zur Geltung zu bringen. Aufträge dieser Art sind die {wierigsten, welche an einen deutschen Offizier oder Beamten gestellt werden können ; sie seßen Eigenschaften des Charakters und Verstandes voraus, welche Kraft und Klugheit mit Geduld und Entsagung vereinigen. Ein Theil dieser Eigenschaften findet fich nur bei gereiften Männern und kann erst durch langjährige Erfahrungen erworben werden. An diesen fehlt es vielfach, da Deutschland erst seit sieben Jahren in eine Colonialpolitik eingetreten i. Angesichts der Ziele und der Mittel unserer Colonialpolitik wird ein gewaltsames Einschreiten gegen die Eingeborenen nur die Ausnahme bilden dürfen, welche in zweifelhaften Fällen niemals, sondern nur, wenn alle Mittel ershöpft find und die Aussicht auf Erfolg nah mens{chlicher Berechnung un= bedingt sicher ist, vorgenommen werden darf. Nach diesen Gesichts- punkten sind die Instructionen verfaßt, welhe den Stationschefs er- theilt werden. So oft sie niht von diesen in rihtiger Weise ‘erkannt und beachtet werden, sind ungünstige Nüksc{hläge nicht zu vermeiden. Ist aber zu hoffen, daß allmählich die geeigneten Versönlichkeiten sich finden werden, welche fich von der hier dargelegten Auffassung durchdringen laffen, so wird si der Ning der befestigten Stationen im Innern mehr und mehr erweitern lassen; es wird besonders schon in nächster“ Zukunft die Gegend des Tanganyika-Sees in Angriff genommen werden können, um den dort herrschenden Greueln der Sflavenjagden entgegenzutreten. Schreitet die deutsche Herrschaft in dieser Art auch langsam vorwärts, so darf nah den von anderen Colonialstaaten gemachten Erfahrungen angenommen werden, dck diese Herrschaft eine um fo gesichertere ist.“ Die Totalstärke der Schußtruppe beläuft sih auf 1258, die der Polizei- truppe auf 420 Mann. Im ganzen sind 486 Europäer (ohne Beamte 281) in Deutsch-Ostafrika. Ein bindender Etat ist für dieses Schußtzgebiet nicht aufgestellt worden, doch is versuchsweise folgender Plan für dessen Bewirthschaftung entworfen: Einnahmen 4 780 000 M (wovon 1780000 A an Zöllen, Abgaben und Gebühren, 500 000 Æ an Verwaltungseinnahmen, 2500000 A Reichs- zushuß). Die fortdaueruden Ausgaben sind auf 4464 470 veranschlagt; hiervon entfallen auf die Civilverwaltung 1201 670 (Gouverneur 50000 Æ), auf die Schußtruppe 1817 300 4. (Commandeur 25 000 Æ, 10 Compagniefübrer mit je 9600 M ; das europäische Personal kostet im ganzen 571 020 Æ, das farbige Personal 716 400 #, die Polizeitruppe 283 080 4); auf die Flottille entfallen 495 000 4; die einmaligen Ausgaben (Bauten, Be- waffnung 2c.) betragen 266 000 46, als Reservefonds für unvorher- gesehene Ausgaben sind 49 530 4. veranschlagt.

In dem Etat für das Königlich preußische Reihs-Militär- Contingent und die in die Me Verwaltung übernommenen Contingente anderer Bundeëstaaten stellen sich die Cinnabhmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausnahme von Bayern auf 7 017 362 # oder um 95248 M4 höher als im Etatsjahre 1892/93; die Einnahmen- für Nechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten sind auf 1 424 607 M, 935 976 4 mehr als im Vorjahre angeseßt. Es befinden sich unter den leßteren an einmaligen Einnahmen mehr gegen das Vorjahr 1 000 000 4 aus dem Verkauf von Grundstücken u. |. w., die durch die Umgestaltung der Vertheidigungseinrihtungen in den minder wichtigen, unter preußischer Verwaltung Aeuben Festungen entbehrlich werden; 62000 F von der preußischen Eisenbahnverwaltung zum Ausgleich für die durh den Umbau des Petershagener Eisenbahnthores in Danzig erwachsenen fortificatorischen Nachtheile; 36 500 M4 als erste Rate des Beitrags der Stadt Colmar i. E. zum Neubau eines Garnifon-Lazareths daselbst und 6000 4 als erste Nate des Beitrags der Stadt Schlett- stadt zum Neubau eines Garnison-Lazareths daselbst. :

Die Summe der fortdauerndern Ausgaben beträgt 332064 818 gegen 331 890312 Æ im Vorjahre, is mithin um 174506 M höher. Unverändert geblieben find die Ansäße für Adjutantur - Offiziere und Offiziere in besonderen Stellungen mit 917 172 Æ, für das Garnison-Bauwesen mit 706 958 #4, ferner für Neisckosten und Tagegelder, Vorspann- und Transportkosten mit 6 528 137 M, für Verpflegung der Ersatz- und Reservemannschaften mit 6528137 A Eine Abnahme der Ausgaben ergiebt sih bet dem Militär-Kassenwesen um 200 A: bei den Gouver- neuren, Commandanten und Plaßmajoren um 7244 infolge des wegfallenden Gehalts des Commandanten von E Düppel; bei der Naturalverpflegung der Truppen nah dem Dur {nitt der leßten drei Jahre um 3076735 Æ und bei der Bekleidung und Ausrüstung der Truppen um 116970 A, [leßtere Summe infolge iPigerer Tuchverdingungen. Alle übrigen Positionen erforderten Mehrausgaben, die sih bei dem Kriegs- Ministerium auf 8290 #Æ, bei den Militär-Intendanturen auf 19 410 Æ, bei der Militär-Geistlichkeit auf 9330 4, bei der Militär- Justizverwaltung auf 4150 4, bei den höheren Truppenbefehlshabern auf 936 46, bei dem Generalstab und dem Landvermessungswesen auf 6346 4, bei dem Ingenieur- und Pionier-Corps auf 5940 #, bei dem Ankauf von Remontepferden auf 13007 F, bet den technishen Instituten der Artillerie auf 28570 4, bei dem Bau und der Unterhaltung von Festungen auf 28677 , bei den Unterstüßungen für active Militärs und Beamte, für die an anderen Stellen Unterstüßungsfonds niht ausgeworfen sind, auf 26 700 Æ und bei den verschiedenen Ausgaben auf 39 637 M be- laufen. Bedeutend höher als diese verhältnißmäßig geringen Mehr- forderungen stellen ih die Mehrausgaben bei der Geldverpflegung der Truppen , die um 825 530 4 gestiegen ist, namentli infolge der Verminderung der Ersparnißabsezung wegen Zugehens8 der Manquements; bei dem Garnifonverwaltungs- und Serviswesen, wo zur baulihen Unterhaltung, zu Retablisse- mentsbauten, zu fleineren Neubauten, sowie zu Grund- stückerwerbungen 86 527 Æ, für Feuerung, Erleuchtung, Miethen und onstige Wirthschaftsbedürfnisse fowie zur Ergänzung der Festungs- pprovisionementsbestände an Feuerungs- u. |. w. Materialien

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