1892 / 279 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

L G wit

Haben werde, daß die Eiukómmenskererzus Glu den Gemeinden über- wiesen würden und Berlin z. B. 10 Millionen Mark erhalten werde. Er glaube aber, daß diese ganze Ueberweisung den Gemeinden nichts nüßen werde, und daß die überwiesene staatliche Gebäudesteuer überhaupt nidt mebr zur Erhebung gelange. Sämmtliche anderen Steuer- zahler würden auf demselben Niveau stehen bleiben, und die Ver- mögensfteuer werde noch von neuem auf ihre Schultern gelegt werden. Die \{ärfere Belastung werde eine sehr lebhafte Mißstimmung namentli in den großen Städten und in der Industrie und dem Handel hervorrufen. Aber auch wegen der Concurrenz mit der großen Steuervorlage, die dem Reichstage vorliege, sei der Zeitpunkt nit rihtig gewählt. Dort sei auch eine Verdoppelung der Börsensteuer vorgeschlagen; die Börfensteuer treffe aber wiederum in erster Linie gerade diejenigen Leute, die durch die Vermögenssteuer der Staats- regierung neu ‘belastet würden. Denn die Börsensteuer werde von den Banquiers auf das kapitalistishe Publikum abgewälzt werden. Mit aroßem Bedauern höre er fortwährend vom Regierungstish: es sei rihtig, die Steuerlaît auf die stärkeren Schultern des Kapitals zu leaen. Dieses fortwährende Losfchlagen auf den Kapitalbesiz könne der Volkewirtbs{aft in keiner Weise förderlih sein. Unter den Kavitalbesitern seien nit lauter reiche Leute, die Steuer treffe auch solche Leute, welde am Ende eines mühevollen Lebens sich mit einer fleinen Rente zurüdgezogen hätten und nun eine Schmälerung ibres Einkommens erfahren sollten. Er bätte nun erwartet, daß die Regierung mindestens vorher an die Pforte des Reichs gepocht und versuht bätte, die Zollvereinsverträge so zu ändern, daß es in den großen Städten ermögliht werde, indirecte Steuern zu erheben. Mie sehr dies gewünscht werde, gehe daraus hervor, daß die Breslauer Stadtverordneten, vor die Frage gestellt, die Schlachtsteuer abzuschaffen, mit grofier Majorität für die Beibehaltung der Schlacbtsteuer ih ausgesprochen hätten. DieRegierung habe jenenSchritt nicht gethan, fondern statt dessen die Ergänzungssteuer vorgeschlagen. Diese sei auch nichts Anderes als eine Vermögenssteuer oder eine andere Art der Einkommensteuer. Diese Steuer set procentualiter viel zu hoch ver- anlagt, und dann stelle sie den Tarif der Einkommensteuer vollständig auf den Kopf. Es sei dies nicht eine Steuer auf das Vermögen die Regierung wolle keine Confiscation des Vermögens, fondern eine Einkommensteuer, angelegt nah dem Maßstabe des Vermögens. Ein weiterer Febler der Vermögenssteuer sei das Eindringen in die Privatverhältnisse der Steuerzahler; die Vermögenssteuer wirke geradezu abschreckend auf das Erwerbsleben, und die Ver- anlagungsgrundsäße seien ganz undurhführbar. Würden denn die 35 Millionen wirklich bei dem Steuersaß von 1 pro Mille auffommen? Die ganze Sache liege doch in der Zukunft, und wenn das Jahr 1895 durch elementare Er- eignisse 2. ein unglücklihes werde, so werde der Steuerfuß erböbt werden müssen. Die Regierung wolle durch die Vermögenssteuer das Problem der verschiedenen Besteuerung des fundirten Einkommens er- reichen, aber es sei gar nicht mögli, das fundirte Einkommen von dem anderen genau zu unterscheiden. Wenn man alles Vermögen gleich besteuere, so lôse man das Problem nicht, sondern umgehe es nur. Die Vermögenésteuer solle die Objecte treffen, die sich bisher der Steuer entzogen haben, d. h. die Vermögen, welche fundirtes Einkommen ergeben, und die, welhe jeßt brach liegen, damit später eine höhere Rente erzielt werden könne. Die ersteren Vermögen ließen sich leiht beranziehen, aber wenn man nach den Grundsäßen des Einkommensteuergesetzes die Steuerkraft nach dem Einkommen berechne, so müßten Vermögen, welche kein Einkommen ergeben, steuerfrei bleiben. Man könnte vielleicht einen Mittelweg eins{hlagen und die bei der Einkommensteuer abgelehnte Aufwandsteuer wieder einführen; so würde man innerhalb der Einkommensteuer dasf\elbe erreihen, mas man durch die Bermögens- steuer erreihen wolle. Für die zeitweise ertraglofen Vermögensobiecte fönnte man auc eine Besizwechselsteuer einführen. Die Erbschaft3- steuer sei wesentlich besser als die Vermögenssteuer und au das vsycologishe Moment hierbei für die Steuerzahler günstiger, als bei der Vermögenssteuer. Die Mängel der Erbschaftésteuer ließen nh leit vermeiden. Eine \{arfe Trennung zwischen dem Arbeits- einfommen und dem NRenteneinkommen sei niht möglich, alle Ber- fue dahin hätten nur einen apyroximativen Charakter. Er würde deshalb im Rahmen der Einkommensteuer den dreifahen Weg vorschlaaen : einen niedrigen Steuersaß für das Arbeitseinkommen, einen erhöhten für das gemischte Einkommen aus Landwirthschafts- und Gewerbebetrieb und den höcbsten Saß für das reine Nentenein- fommen einzuführen. Wie die Säße im einzelnen zu gestalten feien, darüber würde sich eine Einigung erzielen erlassen. So würde man die ganze unliebsame Veranlagung der Vermögen®steu ihren Klammern und Fußangeln vermeiden und eine Garantie gegen erncute Zuschläg fommensteuer, während eine solche Garantie bei jens- steuer nicht vorhanden sei. Ferner brauchte dabei der Tarif der Einkommensteuer, der ein Product \{werer Kämpfe im Abgeordneten- hause sei, nicht umgestoßen zu werden. Der angeblic theil dieser Vorschläge bestehe in dem Nichtabzug der

Scbuldenabzug sei aber auch hier möglih, wenig

mis{ten Einkommen aus Landwirth schaft- oder Gew

nachgewiesen werde, daß die Schulden mit dem Betrieb

menhang ständen, und beim Arbeitseinkommen. Er fi

der ganzen Reform nur zustimmen, wenn gleichzeitig eine Neuregelung des Wahlgeseßes erfolge, und erkläre sich entschieden gegen cin System, welches das Wahlrecht auf fingirte Steuern gründe. Ueber die Verwen- dung der aus der Einkommensteuer bis 1895 mehr aufgekommenen 120 Mil- lionen müsse gleichfalls geseßliß Bestimmung getroffen werden. Es liefse fich vor dem Lande niht verantworten, eine neue Steuer einzuführen in einem Augenblick, wo man 120 Millionen disponibe habe, die auéëdrüdcklich für diese Steuerreform reservirt worden seien. Der Vorschlag des Abg. von Huene, daß der Staat auf die Auf- hebung dex Gewerbe- und Bergwerksfteuer verzihtcn mödte, sci von so stark agrarischem Charakter, daß für die Gesammtheit seiner poli- tishen Freunde das Eingehen auf diesen Vorschlag mit einem Auf- geben tes ganzen Reformplanes gleihbedeutend wäre. Wenn man die Gewerbesteuer von der Ueberweisung ausnebme, so bliebe ein \{hweres Unrecht gegen die Gewerbetreibenden bestehen zu Gunsten der Grund- und Gebäudebesißer. Für die großen Städte und die industriellen Landgemeinden sei die Gewerbesteuer die Haupt- steuerquelle. Bezüglih des Gemeindeabgabengesetzes hakte er zunächst die Empfindung gehabt, daß die Vorschriften nicht zwingend genug seien ; aber aus den Erörterungen im Kreise seiner politischen Freunde habe er ersehen, daß bei den verschiedenartigen Verbältnissen des Landes die Vorschriften niht so zwingend sein dürften, wie wünschenswerth wäre, und daß eine gewisse Latitude ganz gut fei. Er stehe dem Reformplan im großen und ganzen sympathisch gegenüber und nehme au, um zu einer rationellen Besteuerung zu gelangen, einige fleine Uebelstände mit in den Kauf. Durch Ausscheidung der Vermögenésteuer werde es vielleiht möglich sein, eine allgemeine Ver- ständigung herbeizuführen. Er wolle das Werk nicht zu Fall bringen, sondern von seinen Schäden heilen, damit es ein gutes Werk werde, nicht aere perennius, denn die Ansichten darüber, was gut und \{lecht sei, wechselten im Laufe der Zeiten, aber ein Merk, das in hohem Grade dem Ideal der Gerechtigkeit nahe komme.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Jch kann mich ja mit dem Schlußausspruche des Herrn Vorredners ziemlich einverstanden erklären und freue mich, daß er bei der Bekämpfung einzelner Theile dieses Neformplans im großen und ganzen auf den Grundlagen derselben steht. Auch in dem vorleßten Punkt seiner Erörterungen, in welchem er sich gegen die Andeutung die ih übrigens niht als bestimmte Vorschläge verstanden habe des Herrn Abg. Huene wandte, daß, wenn es gelänge, eine Ergänzungssteuer sowohl nach der finanziellen als nah der steuertechnishen Seite hin zu stande zu bringen, man dann auf den Gedanken kommen fönnte, die Gewerbesteuer und die Bergwerks-

steuer beizubehalten, kann ih mi ihm nur in jeder Beziehung anschließen.

r V 1 +

Meine Herren, wir würden damit eine der wesentlihsten Grundlagen des ganzen Reformplans über den Haufen werfen; denn das Ziel, welches der Reformplan verfolgt, ist, die Gegensäte, die sich an die verschiedenartige Besteuerung einzelner Besißformen knüpfen, zu be- seitigen, das Princip der Leistungsfähigkeit nah allen Richtungen hin durhzuführen. Das kann gar niht einseitig ‘gemacht werden für ein- zelne Besißformen; dann hört das ganze Princip auf. Wenn wir die Gewerbesteuer und die Bergwerkssteuer bestehen ließen, fo würden wir das Gefühl der Präparation hervorrufen, während wir das Gefühl gerechter und gleihmäßiger Behandlung aller Steuer- pflihtigen herstellen wollen. Wir würden dann aber auch zugleich doch zur Hälfte in dem Realsystem \tecken bleiben, und wir würden dann, wenn dieser Zustand von Dauer würde, genöthigt sein, eine Kapitalrentensteuer einzuführen, da es doch wohl kaum möglich ift, allein das gewerbliche Kapital mittels einer Realsteuer zu belegen. Wir würden endli verzihten auf die Möglichkeit der Durhführung einer Unterscheidung zwischen fundirtem und nihtfundirtem Einkommen, und nach allen diesen Nichtungen hin kann: man sagen, wäre die Ein- heitlihkeit, Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit des ganzen Steuer- reformplans durchbrochen. Ich glaube, daß Herr von Huene sich davon selbst überzeugen wird; ih verstehe wohl, daß diejenigen Herren, die eine Ergänzung nach der finanziellen Seite zwar für nöthig halten, aber sie in den vorgeschlagenen Formen für höchst unbequem erachten, sehr leiht auf einen solchen Gedanken, die Reform zur Hälfte durch- zuführen, kommen.

Fch kann auch das untershreiben, was der Herr Vorredner über die Bergwerks\teuer gesagt hat. Meire Herren, ih fïenne kaum eine Realsteuer, wenn man sie so nennen will man kann ihr auch einen anderen Namen geben, es kommt darauf niht an; denn es ist eine Bruttobesteuerung —, die ihrer Natur nah so eminent ungleich sein muß wie die Bergwerkssteuer. Denn wenn ich brutto besteuere, fo Tann das vielleicht nur ein bequemer Ausdruck für eine Nettobesteuerung fein, wenn nämli die Productionskosten des besteuerten Gegenstandes annähernd gleich sind. Beim Bergwerksbetriebe aber gerade sind die Productionskosten der einzelnen Bergwerke so eminent verschieden, daß man hier zu den allergrößten Ungerechtigkeiten gerade für die schwächeren Bergwerksbetriebe kommen muß. Jn der Bergwerksfteuer liegt heute eine Begünstigung der beslsituirten Bergwerke mit den besten Kohlen- flôßen, mit dem leichtesten und billigsten Betriebe, mit dem größten Umfange des Betriebs, während gerade dic ungünstigen im höchsten Grade benachtheiligt find. Ich glaube daher, es würde ganz unverantwortlih sein, wenn wir bei dieser Gelegenheit, wo wir 75 Millionen NRealsteuern erlassen würden durch Beseitigung der Grund- und Gebäudesteuer, vor der Bergwerkésteuer Halt machten.

Meine Herren, insofern also bin ih mit dem Herrn Vorredner einverstanden, . nicht aber mit seinen übrigen Ausführungen in Be- ziehung auf allgemeine Fragen und noch weniger in Beziehung auf die Frage der Vermögenssteuer. Meine Herren, zuvörderst hat der Herr Vorredner gesagt, man solle dech nicht immer auf das Kapital - loss{chlagen; ob man dein gar nit | wisse, daß das Kapital ein höchst wichtiger und nothwendiger Culturfactor ist und daß es sehr verkehrt sein würde, die Kapitalbildung zu ge- fährden. Die Staatsregierung scheine immer nur auf das Kapital los\{chlagen zu wollen. Nun, meine Herren, diese focialpolitishe und volféwirths{aftlibe Betracßtung war eigentlih doch recht unnöthig, denn die Staatsregierung hat {on binreihend zu erkennen gegeben, daß sie keineswegs beabsichtigt, einseitig auf das Kapital loszuschlagen. Was thut denn die Staatsregierung mit dem Vorschlag der Vermögenssteuer? Sie will dech nur das fundirte Einkommen, welches in dem Kapital \teckt, ebenso be- bandcln wie daéjenige fundirte Einkommen, welches im Grundbesitz steckt, und dasjenige, welches in Handel und Gewerbe steckt. Etwas anderes hat die Königliche Staatsregierung - doch niht vor- geshlagen? Und Arreoner Var [Vater init Widerspruch mit bst sogar bervorgehoken, daß bei der unterschiedliten Behandlung verschiedenen Arten des fundirten Einkommens das Kapital am stärksten belastet werden müßte, was wir gar nit einmal vorgeshlagen haben. Ich könnte ihm alfo den Vorwurf im vollsten Maße zurückgeben, daß er es ift, welcher auf das Kapital loësschlägt. (Heiterkeit.)

Man hat auch bei einer anderen Gelegenheit in einem Zwischen- ruf gesagt: die unglücklichen Actiengefellshaften sollen jeßt dreifach statt doppelt besteuert werden. Auch das ift volllommen unzutreffend; wir wollen mit der Vermögenssteuer nur die physishen Personen treffen, die allerdings sehr verschiedener Beurtheilung unterliegenden Actien- gesellschaften sind duxch die Vermögenéfteuer garnicht direct berührt. Aber andererseits würde die hohe Gewerbesteuer, welche doch wesentlich auch die Actiengesellshaften trifft und als Bruttobesteuerung drückend wirkt, auch hier wegfallen, und es ift daher statt einer neuen, systematischen Veberlastung der Actiengesellschaften thatsählih hier eine Entlastung vorhanden.

Nun tadelt der Herr Vorredner von scinem Standpunkte aus veiter, daß die Königliche Staatsregierung sih niht mit der Frage beschäftigt habe, wie diejenigen Hindernisse zu beseitigen seien, die in der Neich8gesetzgebung gegen eine angemessene Entwickelung der Getränke- steuer so habe ih ihn wobl recht verstanden— der indirecten Besteuerung lägen. Er sagte ganz direct: die Staatsregierung hat solche Er- wägungen natürli nicht angestellt. Woher der Herr Vorredner das weiß, das ist mir vollständig unverständlich. Die Verhandlungen über diese Frage sind in vollem Gange; seit langer Zeit, seit einem Jahre ist die Frage in ernstliGe Erwägung genommen, und fie ist {on weit, sehr weit vorgeschritten. Was das Ergebniß sein wird, Tann ih nicht sagen; veun Hier ‘entsWeidet 4 Mmcht der preußishe Staat, sondern das Deutshe Reich. Man muß fich aber doch von dicser Sache niht ; dennzuviel vorstellen allerdings wird bei der hohen Belastung des Biers, die ja nun noch steigen foll, und au des Branntweins die Besteuerung seitens der Gemeinden nicht in schr hervorragendem Maße, nicht in der Weise wie in Frankrei, erfolgen können. Es handelt sih nach meiner Meinung doch nur um mäßige Beträge, die ih doch gar nicht gering anschlagen will namentli für die Städte, während fie für das Land ja kaum in Betracht kommen, und ich erkenne an, daß die Bestim- mungen der Zollvereinigungsverträge von 1867, welche namentlich in allen Communen außerhalb der fogenannten Weinländer die Weinbefteuerung gänzlich ausschließen, zu einer eminent un- gleihen Behandlung der Communen im Deutschen Reich führen. Gerade aber das unbedingte Verbot der Besteuerung des Weins maht auch sehr vielen Gemeinden aus ganz

anerkennenswerthen Gründen der Billigkeit und Gerechtigkeit eine

Heranziehung des Bieres und Branntweins unmöglich. Wenn bei- spielsweise das Rheinland nicht einmal zu den Weinländern im Sinne des Zollvereinigungsvertrags gehört, wenn Koblenz nit in einem Weinlande liegt, so schen Sie schon, wie diese Bestimmungen, die ja auch nur historisch zu erklären sind, einen inneren Grund gar niht haben. Wenn ganze Gegenden in Süddeutschland, in den NReichslanden, theilweise einzelne Communen in Hannover, alle Com- munen in Nassau, ein großer Theil der Communen im ehemaligen Kur- fürstenthum Hessen weitgehende Besteuerungsrehte den Getränken gegen- über baben, und man shneidet sie namentlich den altpreußishen Provinzen gänzlich ab, fo ift allerdings hier wohl Grund vorhanden, die Frage zu erwägen, ob . man hier nicht gleiches Necht für alle schaffen soll. (Sehr richtig !)

Meine Herren, ih betone aber nochmals: die Frage, ob und in welhem Maße es berechtigt ist, in den Communen derartige indirecte Steuern einzuführen oder weiter zu erheben, kann nur local beurtheilt werden, und irgend einen geseßlihen Zwang auf die Communen, derartige indirecte Steuern einzuführen, würde ih für meine Person für ganz ausgeschlossen halten. (Sehr gut!) Die Lösung einer solchen Frage muß der Selbstverwaltung vorbehalten bleiben, und sie wird wahrscheinli sehr verschieden entschieden werden, und mit Necht, weil die Verbältnifse der einzelnen Communen, ihre Bedürfnisse, ihre ganze Lage hierbei berücksichtigt werden müssen.

Also ich glaube, in dieser Beziehung den Herrn Vorredner be- ruhigen zu können und ihm gezeigt zu haben, daß sein ertremes Miß- trauen gegen den Mangel an Vorsicht seitens der Regierung doch zu weit geht.

Ich komme nun auf die Frage der Unterscheidung des fundirten und nichtfundirten Einkommens. Ih habe den Herrn Vorredner dahin verstanden, daß auch er davon auêëging um seinen eigenen Aus- druck zu gebrauhen —: bei einer entwickelten Einkommensteuer ist diese Unterscheidung auf die Dauer niht zu entbehren, sie ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Ich will hier vorab einschalten, daß dies Gebot der Gerechtigkeit nicht bloß theoretisd, gewissermaßen ganz wissenschaftlih gedacht werden kann, sondern daß in dem Augenblicke, wo wir die bisherige, höch\t mangelhafte Lösung dieser Frage in den Realsteuern preiëgeben, “wir geradezu dahin gedrängt werden, billigerweise diese Unterscheidung auf andere Weise zu machen. Hätten wir seit Jahrzehnten keine Realsteuern, dann würde die Sache vielleiht ganz anders liegen. Wenn wir aber diese Objecte, die nun doch die Vorbelastung, wenn auch in höchst mangelhafter und ungerechter Weise, getragen haben, wenn wir die nun streichen, so stehen wir vor der Frage: was sollen wir an die Stelle seßen? Da muß ich von vorneherein erklären, daß es doch bedenklich scin würde, während der Staat bisher unmittelbar die Hand an den Objecten hatte, am Vermögen, künftig jede Verbindung des Staats mit diesen Objecten zu lösen.

Merkwürdiger Weise is mir vorgehalten, daß wir den Saß: Die indirecten Steuern fürs Reih, die directen, persönlichen Steuern für den Staat und die Realsteuern für die Communen gar nit erfüllen. Es i nie meine Absicht gewesen, den Say zu erfüllen; dann würde man auf die aller- verkehrtesten Dinge kommen. Dieser Saß bedarf nach zwei Seiten der Modification. Nach der Seite des Staats kann es sehr zweifelhaft sein, ob es richtig ist, den Staat lediglih auf die Einkommensteuer zu stellen, ob es nicht gerathen ift, die unmittelbaren Beziehungen des Staats zu den Objecten doch beizubehalten, und nah der Seite der Communen wäre eine auss{ließliche Aufbringung der Com- munallasten durch Realbesteuerung geradezu die allergrößte Ungerechtigkeit. Denn, meine Herren, darüber sind wir doch klar, daß die Gemeinden eine Doppelnatur haben, insofern sie Glieder des Staats sind und die ihnen vom Staat übertragenen allgemeinen staatlichen Aufgaben erfüllen und dafür Steuern aufbringen müssen, und infofern, als sie einen wirth\chaftlißen Verband darstellen, der ledigli in seinem cigenen engeren Interesse handelt. Die Kosten der ersteren Aufgaben können nicht den Objecten zur Last fallen, sie müssen gewissermaßen ebenso vertheilt werden, wie die Staats\teuern selbst, weil es sch um die Erfüllung staat- liher Aufgaben handelt. Also die Abscht hat bei der Staatsregierung nie bestanden, jenen Saß buchstäblißG zu nehmen, und der verehrte Herr Abg. Dr. Gneist hat gewiß auch, indem er diesen Saß aussprach, damit nur ein Ziel, ein Grund- princip bezeichnen wollen, aber niht ausnahmslos dies als cinen fategorishen Imperativ hinzustellen beabsichtigt.

Nun fagt der Herr Borredner: das fundirte Einkommen von nitfundirtem Einkommen genau zu unterscheiden, ist überhaupt nicht nicht möglich, und jeder hierauf gerichtete Versuchß muß scheitern. Jh untershreibe den Saß vollständig. Wir haben dur die Vermögens®- steuer eine mathematische Scheidung zwischem fundirtem und nicht- fundirtem Einkommen garnicht machen wollen, weil das eben unmögli ist. Wir haben die Vermögenssteuer gewählt, weil wir in der Vermögens- steuer die annähernd richtigste und gleihmäßigste Lösung dieses Problems erblicken.

Nun hat der Herr Vorredner noch namentli gesagt: in Vermögenssteuer liegt eine fkolofssale Belastung gerade Kapitals, vorzugsweise in der Verbindung mit der Steigerung der Einkommenssteuer über 4 9%. Warum gerade des Kapitals? Wird nicht der Grundkesißy mit den 4 9% ebenso behandelt, und wird er in der Vermögenssteuer etwa geringer behandelt ? Man könnte vielleicht sogar sagen: nein! es liegt in der Vermögenssteuer wegen der Schäßung in gewissem Sinne eine Prä- gravation des Grundbesites. (Sehr richtig! rechts.) Also von einer besonderen Belastung des Kapitals“ kann hier nach meiner Meinung nicht die Nede fein.

Außerdem ist hervorzuheben : den Grundbesiß sieht man, den hat man im Kataster, man wird ihn auch in Zukunft im Kataster haben; da kann der Steuer nichts entgehen, feine Existenz kann nit ge- leugnet werden; ob das Kapital überall so sicher zu ermitteln ist, das is doch wohl eine große Frage. (Heiterkeit.) (Sehr richtig ! rets.)

Alfo auch nah dieser Richtung hin kann ih die Einwendung, daß hier eine Belastung des Kapitals stattfindet, durcdaus nicht theilen, und ich bin überzeugt ich kann das nur immer wiederholen— wenn Sie den Reform- vorshlag scheitern lassen, wenn Sie die NRealsteuern beibehalten, so wird cs unmöglich sein, auf die Dauer der Forderung einer besonderen Kapital-Rentensteuer zu widersprehen. Ob nun dabei das Kapital besser oder s{chlechter wegkäme, wenn cs sih einseitig um die Frage

cer

d des

handelte, nun das Kapital allein heranzuziehen, das möchte ich dem Herrn Vorredner zur Erwägung geben.

Der Herr Vorredner macht nun selb Vorschläge; er beruft ih auf Jtalien. Ich habe gesagt, die italienishe Manier ist eine robe, und der Herr Vorredner acceptirt das, er meint nur, die Ver- mögenésteuer lôöse das Problem ebenso roh. Nun möchte ih von vorne herein einen Einwand machen. Wenn Sie in der Einkommen- steuer die Frage des fundirten und nichtfundirten Einkommens löfen wollen wie soll es sih verhalten mit den Zuschlägen zur Einkommen- steuer ? Wollen Sie das fundirte Einkommen doppelt besteuern durch Zu- {läge zur Einkommensteuer bei den Communen? Diejenigen, die so ängstlich sind wegen einer Belastung des Kapitals, sollten sih doch diesen Gedanken cinmal klar machen. Jch glaube es nicht (Zuruf.) Ja, wie wollen Sie denn unterscheiden ? Aber weiter! Werden Sie mir den Say bestreiten können, daß, wenn man nicht untersucht zwischen den verschiedenen Theilen eines Gesammteinkommens, ob es aus Arbeits- oder derVermögenéquelle hervorgeht, daß man dann dahin gelangt, den Kleinbesit zu überlasten und den Großbesiß zu entlasten? Denn ih glaube, feinen Widerspruch zu erfahren, wenn ih sage: dur- gängig wird in dem Einkommen aus kleinem Besiß ein größerer An- theil an Arbeit stecken, als in dem Einkommen aus großem Besiß. Der kleine Handwerker mit einem kleinen Anlagekapital und Betriebs- fapital von 3000 A liefert verhältnißmäßig zu dem Gesammtein- fommen einen viel größeren Betrag aus Arbeit, als der Groß- industrielle, der ledigli die Oberleitung hat, und wenn der Klein- bauer, der wesentlih von seiner Hände Arbeit lebt, das Einkommen aus seinem kleinen Besitz besteuern soll, so wird er prägravirt gegen den Großgrundbesitzer, bei dem das Einkommen aus dem Besitz selbst weit überwiegend ift.

Nun sage ih: wenn wir davon auêgegangen sind, die Menschen nah ihrer wahren Steuerkraft, nah ihrer Leistungsfähigkeit zu be- steuern, und wenn wir anerkennen, daß in dem fundirten Einkommen eine größere Leistungsfähigkeit liegt, welhe Löfung wäre dieser Vorschlag, der geradezu zum entgegengeseßten Resultate führt!

Der Herr Vorredner hat sich einigermaßen gegen diesen Vor- wurf geschüßt, indem er selbst anerkannt hat, die italienische Manier wäre roh. Nun, die italienische Manier besteuert ja die ver- schiedenen Besißformen verschieden. Wenn der Herr Vorredner sich mit der Frage beschäftigt hat, so wird er wissen, daß ganze Bände von Entscheidungen der italienishen Gerichte darüber ergangen sind, wo sih die Grenzen der einzelnen Besißformen befinden. Das ift ja gerade der große Vorzug der Vermögenssteucr, daß man zwischen den einzelnen Besißarten nicht mehr zu unterscheiden brauht, während so wie Sie verschiedene Steuersäße für die verschiedenen Besißformen machen, Sie alle Schwierigkeiten wieder hineinbringen, in denen das Realsteuersystem steckt.

Aber Sie kommen doc stets nur zu Nealsätzen; ob die zutreffen im einzelnen Falle bei den einzelnen Steuerpflichtigen, daß weiß man überhaupt nit. Aus meinen früheren Ausführungen geht {on hervor, daß man sogar schon in einer großen Nichtung weiß: man wird das Gegentheil von dem erreihen, was man früber erreichen wollte. Nun aber zu sagen: beim Grundbefiß muß der Zuschlag gemacht werden, beim Kapital der Satz, beim Gewerbe der Saß, das ist doch reine Willkür. Ih glaube daher nicht, daß es gelingen wird, hier zu cinem befriedigenden Resultat zu kommen. Ich gebe vollständig zu, daß den Vorschlägen des Herrn Vorredners manche Borzüge zur Seite stehen. Ich kann versichern, daß wir im Finanz-Ministerio uns zuerst mit dem Versuch der Lösung der Frage des fundirten und nicht- fundirten Einkommens auf dieser Grundlage lange beschäftigt haben und daß wir nur durch die inneren Schwierigkeiten nachher zur Ver- mögenésteuer übergegangen sind. {h wußte von vornherein, daß ich dabei viel größeren Widerstand finden würde; aber ich habe doch ge- glaubt, und die Staatsregiérung mit mir, daß man einen solchen Widerstand vielleicht überwinden könnte, wenn das Haus sich über- zeugt, daß dies die zutreffende, annähernd richtige Lösung des Problems ist.

Nun beklagt si der Herr ? ner über das viel zu tiefe dringen in die Verhältnisse, über d nmöglichkeit der Geheimhal der Vermögensverhältnisse. i der Einkommensteuer is die Geheim- haltung nicht möglich haben wir geschen hauptsächlid wegen der Zuschläge dur die Gemeinden und sonstigen Verbän Hier sind die Zuschläge auëgeslossen; hier bekommt bloß di mission Kenntniß von der Sah Da ist die Geheimhaltun; iel eher möglich. Außerdem, wenn man das Ein- fommen eines Menschen nah Den Vier Unten kennt, so mat es doch feinen großen Unterschied, ob man nun auch sein Vermögen kennt. Die ganze Vermögenslage des Mannes wird {hon dur die Kenntniß des Einkommens aus den verschiedenen Quellen bekannt gegeben. Also ih glaube, dieser Cinwand ist faum zutreffend. Db nicht in der Declaration Milde- rungen eintreten fönnen, das wollen wir in der Commission erwägen. Ih möchte aber nur noch betonen, daß allzu- \{chwache Bestimmungen in dieser Richtung allmählichß wieder zu dem System des Nichteindringens führen würden, und sehr leicht dahin führen können, daß der Nedliche für den Unredlichen zahlt. Sehr richtig) Also allzu s{chwach dürfen Sie diese Bestimmungen unter keinen Umständen maten, dann fällt es ganz aus dem System heraus, welhes Sie im vorigen Jahre acceptirt baben, und welches jeder derartigen Personalsteuer zu Grunde liegen muß. Das ist ein unzertrennlicher Theil eines Personalsteuersystems; aber, wie gesagt, wir wollen gewiß niht weiter gehen, als zu dem Zwecke einer gleilmäßigen Heranziehung der Steuer absolut nothwendig is, und ih werde gern alle Vor- {läge in dieser Beziehung in Erwägung nehmen, die in der Com- mission etwa gemacht werden.

Der Herr Vorredner hat weiter die Vorlagen der Staats- regierung als unvollständig bezeichnet; einmal müßte ein Wabhßk- gese vorgelegt werden, und zweitens sei ein Gefeßentwurf über die Verwendung der 120 Millionen, die sih ansammeln würden, noch niht dem Hause mitgetheilt. Was das Wahlgeseß betrifft, so habe ih {on anerkannt, daß es die Absicht der Regierung is, Ihnen noch) in dieser Session, sobald thunlich, ein \olches Wahlgeseß vorzulegen. Früher, ehe die Regierung selbst definitiv schlüssig war, welche Vorschläge sie in Beziehung auf die Steuerreform machen sollte, konnte überhaupt gar fein Wahlgeseß vorgelegt werden; denn wenn das Wahlgesetz auf der Basis der Steuervertheilung beruht, müßte man erst wissen, wie diese beschaffen is. Es is sogar nah meiner Mei- ¡ung gar fein Schaden, daß die Staatsregierung, indem sie ihre

Ein

TUN(

x leßten Entfhlüsse über das Wahlgeseß faßt, doch einigermaßen mit Shnen Fühlung gewonnen hat, auf welcher Grundlage denn über- haupt eine solhe Steuerreform zu Stande kommen könnte, denn da- von bängt ja wieder der Inhalt des Wahlgeseßes ab.

Wenn die Herren nun sagen: für uns is das Wahlgeseß unbe- dingt zusammenhängend mit der Steuerreform, ohne Aenderung des Wahlgeseßes nehmen wir keine Steuerreform an, so if Ihnen diese Gelegenheit nicht entzogen. Sie können das ja möglicherweise sogar in die Paragraphen selbst hineinbringen, jedenfalls brauchen Sie ih nicht eher s{lüssig zu machen, bis Sie beide zu berathen in der Lage sind. Ich glaube also, dieser Vorwurf ist auch nicht zutreffend.

Endlich sagt der Herr Vorredner: Warum hat man nicht gleich- zeitig ein Geseß vorgelegt wegen der Verwendung der 120 Millionen Kapital? Nun, meine Herren, ih bin von vornherein der Meinung, daß diese 120 Millionen ih glaube, ih habe es sogar in der da- maligen Commission ausgesprochen weil es ih hier nur um Kapital handelt, bei den Steuerreformen s{chwer werden verwendet werden können, hierfür unmiftelbar auch fein Bedürfniß vorhanden ist. Wenn ein Bedürfniß durch die Steuerreform entsteht, so liegt es daran, daß bei dem Verzicht des Staates auf die Ueber- weisung der Realsteuern allerdings manche Härten entstehen, Ungleich- heiten in der Wirkung der Wohlthat bei einzelnen Kreisen, in einzelnen Landestheilen. Da nun aus 1leihend wirken zu können, dafür geben uns gerade diese 120 Millionen eine sehr gute Handhabe. Und wenn wir beispielsweise dabin kommen, die wesentlih bedürftigen mittellofen und hilflofen fleinen Gemeinden nach der allgemeinen Regel, nah der der Staat seine Schullasten vorschreibt, mit diefen Mitteln zu unterstüßen, fo haben wir, glaube ih, nah dieser Rihtung gerade für die weniger begünstigten Landestheile etwas sehr Nügliches gethan. (Sehr richtig !) Fch glaube ich kann ja die Details des Gefeßes hier nicht sagen, aber ich meine, das ist au son auêgesprochen, daß eben nach diefer Nichtung hin hnen fehr bald eine Vorlage wird gemacht werden, und ih hoffe daher, es wird der Herr Vorredner nun weiter, sich nicht stören lassen, der Durchführung dieses Reformplans scine höchst werthvolle Unter: stüßung zu leihen und die Hindernisse, die etwa hier und da vor- handen sein sollten, mit uns möglichst begleihen zu helfen. (Bravo!)

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (cons.): Der Umíitand, daß sowohl der Abg. von Huene, als auch der Finanz-Minister ihre Erfahrung wesentlih im praktishen Leben gesammelt hätten bringe seine Partei mit ihren Anschauungen dicsen beiden Herren schr nahe. Er wolle unerörtert lassen, ob es richtig gewesen, daß der Abg. Herr- furth seine Kenntniß von den Dingen im Ministerium im Abgeord- netenhause gegen seine ehemaligen Collegen verwerthet habe; ü diesem Falle sei sicherlih die Nede des Abg. Herrfurth für den Plan und die Darlegungen des Finanz-Ministers eine sehr gute Folie gewesen und habe die Aussichten auf das Gelingen des Werkes gesteigert. Daß die Aufhebung der Grundsteuer ein Geschenk für den Grundbesit sein folle, sei nichts als eine Nedensart; es handele sih nicht um ein G cent, sondern lediglich um eine gerechtere Vertheilung der last. Wenn Herr Herrfurth jeßt für die Communen die weitge Freiheit verlange und in dem neuen Communalsteuergesez Eingriff in ihre Selbstverwaltung sche, wenn das derselbe Herr sage, de während seiner Amtsverwaltung die Oberaufsicht über die Kommunen gehabt, so gewähre der conservativen Partei diese Stellung: ahme eine besondere Rechtfertigung dafür, daß sie diesen Herrn, fo lange er im Amt whewesen, habe b :ämpfen müssen. Sehr bedauerlich fei es, daß infolge der Handelsverträge den vreußishen Staatseinnahmen 18 Millionen entgangen seien;

das fei die Folge jener plößlich und übereilt eingeschlagenen neuen

ì

Handelsvolitik, die der Landwirthschaft entschiedenen Schaden zugefügt babe, ohne der Industrie zu nützen. Seine Partei werde immer und immer wieder diesen Protest erheben und fange schon jeßt damit an, obglei die Handelsverträge auf zwölf Jahre abgeschlossen seien. Sie unterscheide sehr wobl die Einzelmaßregeln der Yegiecung von der Gesammtstellung und könne daher nicht begreifen, wenn der Abg. von Eynern bebauvte, die Regierung würde im Reichstag demn Ansturm gegen die Kornzölle niht gewachsen sein. Die confervative Fraction halte die Negierung für eine starke, und nur eine starke Regierung werde sie unterstüßen. Was die nothwendige Ergänzung be- treffe, fo sei er (Redner) noch nicht überzeugt, daß sie nur auf dem Wege der Vermögenésteuer erreichbar sein werde. Schäßungen seien immer unvollkommen, auf sie fönne man si bei der Steuerreform nit verlassen. Wenn die Verinögenésteuer cingeführt würde, könne es aber natürli ohne Declaration nicht gehen, daran werde Herr von Eynern nichts zu ändern im stande sein. S nicht ohne NVermögenésteuer, so würde seine Partei auch darauf eingehen. Im ganzen erscheine ihr der vorgelegte Reformplan als eine geniale

ng, an deren praktischer Verwirklichung sie sih mit voller Kraft betheiligen werde.

Abg. Hansen (freicons.): Es sci ibm vor allem sehr zweifelhaft, ob das Verlangen der Nückzahlung der für die Aufhebung der Grund- steuerbefreiung gezahlten Entschädigungen zu rechtfertigen wäre; die Nerbältnifse in den Elbherzogthümern sprächen durchaus dagegen ; namentli würden die sogenannten Canon-Bauern ganz außerordentlich {wer von dieser Forderung betroffen. (Nedner führt dies im ein- zelnen näber aus.) Er hoffe, daß die Commission hier Gerechtigkeit walten lassen werde.

Abg. Krause (nl.) bält den Neformplan für einen großen und

C

1 guten und steht niht auf dem ablehnenden Standpunkte des Abg. Herrfurth. A

—_— c L OHNT DOPTI

Yllerdings babe dieser beactenswerthe Einwände vor- gebracht, die die Abfertigung nicht verdienten, welhe ihnen der Aba. Graf Limburg habe zu theil werden lassen. Die Ausfälle des lesteren hätten auch wohl niht die Rede des Abgeord- neten Herrfurth, sondern die Landgemcindeordnung und ähnliche Sünden des Staats-Ministers Herrfurth im Auge gehabt. Daß der Gutsbezirk besser wegfomme als die Gemeinde bei der Beseiti- gung der Grundsteuer, sci nicht hinwegzudisputiren. In dem Verhbält- nik beider werde bier ganz entschicden eine Bevorzugung der Guts- bezirke statuirt. Vielleicht wäre die Regelung nah der Nichtung zu er- möglichen, daß die Armen- und Schullasten für die Hintersafsen gesetzlich den Gutsbezirksinhabern auferlegt würden. Im übrigen stehe für den Kenner der Verhältnisse, troß der Aueführungen des Abg. Richter, fest, daß die Gutsbezirke ihren communalen Verpflichtungen min- destens ebenso gut gerccht geworden seien, wie tie Gemeinden. Was die Ergänzungssteuer betreffe, so_ müsse er der Vermögenefteuer durch- aus den Vorzug geben, weil sie allein eine wirkliche Belastung des fundirten Einfommens ermöglihe; daran müsse festgehalten werden ganz ohne Nückfsicht auf die Deckungéfrage. Wenn der Abg. Graf Lim- burg davon spreche, daß durh die Handelsverträge 18 Millionen Staatseinnahmen auf die Straße geworfen seien, ‘so sei das ein Standpunkt, den sicherlilß nur wenige im Hause theilten, ein Stand- punkt, der wirkli verdiene, festgenagelt zu werden. Werde die Ver- mögenêsteuer ater eingeführt, dann lasse sich do die Doppelbesteue- rung der Actiengesellshaften dur das Einkommensteuergekeß wirklich nicht mehr vertheidigen.

, Abg. Meyer - Berlin (dfr.): Aus dem Inhalt der Rede tes Abg. Herréurth habe er nicht entnehmen können, daß derselbe identisch sei mit dem früheren Minister Herrfurth. «Scine Rede fei durchaus sachlich gewesen und auf Verhältnisse basirt, die jeden bekannt sein fönnten. Allerdings babe dem Abg. Herrfurth eine größere Sach- fenntniß zur Seite gestanden, als vielen Mêitgliedern des Haufes, und daber babe er manches überzeugender erörtern können, als andere. Er (Redner) halte es für cinen Fortschritt in un}erm offentlichen

Leben, wenn frühere Minister als Abgeordnete sich gedrungen

fühlten, die Meinungen auszusprehen und zu vertheidigen, welche sie als Minister hatten. Wenn der frübere Minister im Parlament seine Meinung jages so sei es für die Betheiligten "jedenfalls besser, als wenn er als Stump-Redner im Lande herumäeche und hie und da un- controlirbare Erinnerungéèn aus seinem Leben zum Besten gebe. Graf Limburg weine den verlorenen 18 Millionen Thränen na; was sollte man aber ers machen, wenn man die 100 Millionen für die Garnifonirung der polnischen Landestheile, die Millionen für die Colonien und die Dampfersubventionen bedenke? Was die Grundsteuer betreffe, so habe im Jahre 1861 die Rechte jedenfalls diese Steuer bekämpft mit dem Argument, daß sie eine Rente fei. Man sehe hieraus/ wie zweishneidig solche Argumente seien. „Steuer- fragen seien Machtfragen“ habe vor Jahren ein Conservativer gesagt. Dieser Ausspruch sei richtig; die jedesmalige Majorität richte die Steuern \o ein, daß die Minorität möglichst viel bezahlen müße. Er bekenne sich ganz ofen zu der Ueberzeugung, daß er die Grund- steuergesegebung für einen Fehler und in ihren Folgen für ein s{chweres Unalück für das Land halte, aber deswegen möchte er feinen ähnlichen Fehler begehen. Die alte bistorishe Grundsteuer zu beseitigen, balte er für einen über bedenklichen Febler, und die neu eingeführte obne Entshädigung wieder aufzuheben, für eine Unbegreiflihfeit. Daß die Grundsteuer das RNügrat des Staats sei, diesen Saß habe damals gerade der heutige General- Steuer-Director verfochten; 1878 bis 1881 habe die Regierung gerade seiner Partei entgegengehalten, daß, wenn die Grundsteuer aufgehoben würde, eine unhastbare Bevorzugung der Gutsbezirke stattfinden würde. Es scheine ihm hier also eine ungerehtfertigte Nadicalumwälzung beabsichtigt. Die Regierung sage, sie wolle nichts gewinnen und nichts verlieren bei der Reform. Gegen den Verlust \chüße sie fich, aber niht geaen die Möglichkeit, daß sie gewîane. Man müsse hier die Quotisirung verlangen. Viele Mitglieder des Hauses würden sie für eine S{mälerung der Kronrechte und für eine Erweiterung der parlamen- tarishen Rechte balten, sie sei aber nöthig, um die Finanzwirthschaft in geordneten Bahnen zu erhalten. Das Communaliteuerge]eß ent- \prede den Erwartungen seiner- Partei nicht; die früheren Ankündi- gungen darüber im „Staats-Anzeiger“ hätten große Erwartungen rege gemabt, die sich niht erfüllt hätten. Ec halte für di Grundlage des ganzen Steuerreformplanes das Communalsteuerge

e 1

( et nd Stoff S y4 SoR und diese Grundlag z

c

îo sei mord: die rechte Seite des Hauses sehe für die aae den Erlaß der Grundsteuer an, dieser gefalle ibr und darum stimme sie dem Plane zu. Die Hauptsache sei di eform des Wahlrechts, welche jet auch das Centrum wieder ver lanae. Man meine anscheinend das Dreikflassen-Wahlsystem nun retten zu fönnen, indem man es in ei Besserungsanstalt bringe. Er alaube das nit: das Dreiklassen-Wahlsystem würde auf dem

Tranêéport dahin verscheiden. Gf G S » S y r . Abg. von Kröcher (conf.):

. C, Cos L va v y “a on ißm aufrichtig bewundert worde

3 Abg. von Huene sei den Nagel auf den

1ts sei

; Aba. Richter

(Redners) Partei nicht zu haber “Abg. : i stolz darauf,

en den versculdeten Grundbesitz ließen ihn falt; er

Nerleger der „Kreuzzeitung", nach Herrn Richters Meinung des ‘gans des verschuldcten Grundbesites, zu sein. Der Grundbesitz sei ali sebr verschuldet: wenn die unverschuldeten 20 9/9 aller be- ügen, so wäre das schon sehr boch. Wenn immerfort von einer Mehr- lastung dur die Einkommensteuer gesprochen werde, fo sei das auch

““ C

ov. getrofsen. Für etne weiler 1SDeHnun( s Chnunred o

2 6

r cZ eo 2

E e o S2 25 J e i c T C

ct: denn die Leute hätten doeh nicht mehr Einkommen gegeben, sondern cs seien lediglih die Säße in den höheren fen höher bemessen worden. ‘Ueber * die Landgemeindeordnung Abg. Herrfurth könne man sih nicht mehr wundern, wenn

an jetzt von ihm gehört habe, daß auf dem Lande die Angesessencn immer die Wohlhabenderen seien. Das Gegentheil fet der

: der einfache Knecht in seiner (Redners) Gegend, der bei freier

i ( erhalte, stehe viel besser da, als der leine Häusler mit einigen «-Suadratruthen. Was die Rückzahlung der Grundsteuerentschädigung betreffe, so müsse er darüber sprechen, ob-

e

rec

-_

v) A

V

obl er in der Lage sei, dabei pro domo zu reden. Nach seiner Meinung müßten entweder alle Entschädigten zurückzahlen, oder nur jenigen Besiner, die sich noch im Besiße befinden. Das Ver- genssteuergesey müsse gründlih umgearbeitet werden, wenn es annehmbar werden solle, namentli in den Bestimmungen, die die

Schäßungen des Grundwerthes betrèffen. Nbg. Dr. Bachem (Centr.): Für seine Partei sei und bleibe die rbedingung für ihre Zftimmung zu den Vorlagen die Aenderung Rablrehts nach der Nichtung einer gründlichen Einschränkung vlutokratishen Wirkungen der Steuerrcform. Der Finanz- Minister babe am Montag die Zusage, daß der betreffende Entwurf noH im Laufe der Session dem Hause werde vorgelegt werden, obne jede Clausel abgegeben; man werde ihn beim Wort nehmen. n der Sache selbst halte die Cenlrumspartei die Ueberweisung der Sewerbesteuer und der Bergwerkssteuer für lange nicht so dringlich, i Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer; jene könnten vobl noch einige Jahre warten, und man komme auch besser wenn man ih jeßt auf die Ordnung der Grund- und Gebäudesteuer beschränke. Der Bergbau sei doch auch fkein j sondern ein Zweig der Urxrproduction; also aus diesem sei die Ncberweisung keineswegs geboten. Die Aufhebung lex Huene fênne seine Partei für einen ersten Schritt ufhebung der Kornzölle nicht ansehen, sonst würde allerdings überlegen, ob sie diesen Schritt thun folle.

1B er) sei gewiß agrarisder Instincte nit verdächtig, aber itt zu thun, bevor flare Beweise dafür vorhanden seien, die Aufhebung der Kornzölle möglich geworden, dazu könne er entschließen. Die Vermögensésteuer, wie sie liege, könne bewilligt werden: darüber sei das ganze Haus einig: é vor allem auc) hier der Grundsay der Leistungsfähigkeit zur Geltung gelangen. Die kleinen Vermögen müßten frei bleiben, die Einschäßungsmodalitäten, die lediglich zur unangenehmîten Chicane führen fönnten, müßten gänzlich umgearbeitet werden. Die Möglichkeit, auc in den Städten wieder zur Vermehrung der seßhaften Elemente 21 fommen, mache für ihn die Ueberweisung der Gebäudesteuer aus socialvolitis{en Rücksichten zur Hauptsache.

: Abg. Schröder (Pole) spricht sih in längerer Ausführung über den Steuerreformplan ün wesentlichen zustimmend aus; namentli beqarüßt er die Absicht des völligen Erlasses der Grund- und Se- bZudesteuer als eine wirklich reformatorishe Maßregel. Am Schluß fnüvft Redner an die Bemerkung des Abg. Meyer über den Hundert- Millionen-Fonds an, dessen Bewilligung der AusdruckE eines völlig ungegründeten Mißtrauens gegen die polnische Bevölkerung Preußens gewesen sei, und meint, daß etne Aufhebung im Namen der Gerechtig-

feit immer und immer gefordert werden müsse.

Der Schluß der Generaldiscussion wird angenommen und nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Herrfurth, Graf Limburg-Stirum, von Kröcher, Dr. Friedberg und Dr. Bachem auf den Vorschlag des Präsidenten die Entscheidung über die geschäftliche Behandlung der Vorlage, betreffend die Aufhebung directer Staatssteuern, bis nah Beendigung der Generaldis- cussion über das Ergänzungssteuergesez und das Communal- abgabengeseß hinausgeschoben. S

Schluß der Sißung 41/5 Uhr. Nächste Sipung Donnerstag 11 Uhr. (Erste Lesung des Ergänzungssteuergeseßes und des Communalabgabengeseßes.)

) Bi

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines Gesetzes über das Aus wanderungswesen lautet:

; I. Unternehmer. 4 L 1, Wer die B-fördzrung von Auswanderern n1ch außer- deutschen Ländern betreiben will (Unternehmer), bedarf hierzu ter

Erlaubniß.