1892 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Spritausfuhr habe früher den spanishen Markt beherrscht und zum Wohlstand weiter Kreise in Deutschland beigetragen. Frankreich habe aber die deutshe Spritausfuhr nah Spanien untergraben, und seine Partei müsse nun der Regierung dringend ans E legen, dieser deutshen Erportindustrie in Spanien wieder dieselbe Stel- lung zu verschaffen, die sie Jahrzehnte lang gehabt habe. Deutschland stehe Spanien unten dessen jeßiger Regierung so gegenüber, daß man nut wünschen könne, es möge po wirthschaftlih selbständig entwidckeln und si von der wirthschaftlihen Umarmung Frankreihs emancipiren. Auch die Interessen der deutschen Textilindustrie müßten bei den Verhand- lungen mit Spanien von der Regierung mit Nachdruck vertreten werden. Ueber die Wirkungen der neuen Handelsverträge könne man nach dem Ablauf eines Jahres noch nicht endgültig urtheilen, aber die erwarteten Vortheile seien jedenfalls noch nicht eingetreten. Seien von den Verträgen mit Spanien und Rumänien nicht wesentliche Vortheile zu erwarten, so sei zu bedenken, daß der status quo auch jahrelang günstig bestanden habe. Rumänien werde das Preukeit der Balkanstaaten genannt, und man müsse daher besondere Sym- pathien- mit diesem Staate haben, aber bei den Verhandlungen mit Rumänien müsse man im Auge behalten, daß die dortige sehr aus- dehnungsfähige Landwirthschast, die sih zumal sertde in den Händen der großen Tee Der befinde, nicht besser gestellt werde als der deutsche Ackerbau. umäniens Landwirthschaft arbeite unter günstigeren Bodenverhältnissen und besseren Arbeitsbedingungen. Er- theile man auch unter diefen leitenden Gesichtêpunkten die Vollmacht, so müsse man doch warnende Stimme erheben, daß aus der Ertheilung der Vollmacht niht geschlossen werden könne, seine Partei würde anderen noch in der Luft s{webenden Handelsverträgen zustimmen. Die Verhandlungen mit Rußland seien ein offenes Geheimniß. Der fächsishe Landesculturrath habe die {weren Bedenken der deutshen Landwirthschaft gegen einen Handelsvertrag mit Ruß- Tand nachgewiesen. Diese Bedenken seien gegenüber der russischen Getreideeinfuhr nah Deutschland weit s{hwerwiegender als gegenüber derjenigen aus Oesterreich-Ungarn. Ebenso falle die russishe Nußholz- und Fleischeinfuhr nah Deutschland ins Gewicht. Er bitte die Ne- gierung, dieses Bedenken der Landwirthschaft nicht gering zu achten gegenüber dem Interesse der Industrie, deren Klagen wegen Rußland ps darauf gründeten, daß die seewärts eingehenden Artikel günstiger ehandelt würden als die landwärts eingehenden. Einen Ausgleich in dieser Beziehung würde seine Partei im Interesse der deutshen Jn- dustrie freudig bearüßen. Wenn aber die Kohlen- und Eisenindustrie sich große Bortheile von einem Handelsvertrag mit Nußland verspreche, so erinnere er daran, daß die Hoffnungen auf den Absatz dieser In- dustrie sich auch noch nicht erfüllt hätten und infolge dessen viele der Kohlen- und Eisenarbeiter feiern müßten. In der Tertil- industrie sei in Rußland in den leßten Jahren auh mit roßem Erfolge gearbeitet worden. Es sei daher keineswegs f leiht, zu sagen, durch Zollermäßigungen Rußlands würde die deutshe Ausfuhr dorthin erweitert. Vor niht langer Zeit seien die russishen Zölle durch einseitiges Vorgehen Ruß- lands dadur wesentlich erhöht, daß die Erhebung des Zolls in Gold gefordert worden sei. Diesen Verhältnissen werde kein Handels- vertrag abhelfen, sondern nur eine D über die Relation der Werthmetalle. Seine Partei werde unter feinen Umständen eine weitere Herabseßung des Schußes der landwirthschaftlichen Production zugeben können. Sie bewillige für Spanien und Numänien mit Rücksicht auf die Crklärung des Staatssecretärs die Vollmacht. Darin das aber kein Präjudiz, daß sie anderen Handelsverträgen zustimmen würde.

Abg. Graf Stolberg (deutschcons.): Als Bewohner einer Grenzprovinz wünsche er mit den Nachbarn nicht nur politisch, sondern auch wirthschaftlich auf gutem Fuß zu stehen. Allerdings würden durch die jeßigen Differenzialzölle die Dstseestädte {wer geschädigt, aber der Grund dafür liege in der Feststellung des Identitätsnachweises.

Präsident von Leveßow bittet den Redner, bei der Sache zu bleiben, da es sih um ein Abkommen mit Spanien und Numänien, aber niht mit Rußland handele.

Abg. Graf Stolberg (deutschcons.): Er füge si natürlich der Weisung des Präsidenten, glaube aber formell zu scinen Ausführungen berechtigt zu sein, denn im Wortlaut der Vorlage stehe nihts von Numänien und Spanien.

Präsident von Leveßow macht darauf aufmerksam, daß der E erat) erklärt habe, daß es sich nur auf Spanien und Rumänien

eziehe.

Abg. Graf Stolberg erklärt unter Aufrechterhaltung seiner 10 uad Berechtigung, sih doch der Weisung des Präsidenten zu ügen.

Abg. Broemel (dfr.): Dem Abg. Grafen Stolberg gebe er Recht, daß der Wortlaut der Vollmacht sih nicht nur auf Rumänien und Spanien beziehe, sondern auh auf alle Länder, die daneben in Betracht kämen, insbesondere Portugal und Nußland.

Die erste Berathung wird geschlossen. Jn der zweiten wird die Vorlage unverändert angenommen.

Es folgt die erste Berathung des Gescßentwurfs, betreffend die Einführung einer einheitlihen Zeitbestimmung, wonach die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades östlich von Greenwich die geseßliche Zeit in Deutschland ist, und zwar von dem Zeitpunkt ab, in welchem nah dieser Bestimmung der 1. April 1893 beginnt.

Abg. Adt (nl.): Seine Parteigenossen meinten, daß dieses Gesetz sehr zeitgemäß sei. Sie beantragten seine Ueberweisung an cine Commission von vierzehn Mitgliedern. In den äußerst westlich gelegenen Theilen Deutschlands finde durch die Einführung der mitteleuropäishen Zeit eine Verschiebung bis zu 36 Minuten statt. Das habe erheblichen Einfluß auf die Fabrikbetriebe, namentlih die nur tagsüber im Betriebe befindlihen. Der Beginn und Schluß der Arbeitszeit werde durch die neue Zeitbestimmung berührt, und es müsse geseßlih die Fürsorge getroffen werden, daß keine Benach- theiligung der Arbeiter entstehe, und daher müsse man das Gesetz in einer Commission prüfen.

Abg. Freiherr von Stumm (Np.): Der Handelstag habe sich zwar für die Einführung einer Einheitszeit ausgesprochen, aber es fämen hierbei noch mehr Landwirthschaft und Gewerbe in Frage. Es sei nit gleichgültig, ob der Arbeitêtag statt um 6 um 47 beginne, zumal in solchen Betrieben, die von der Tageszeit abhingen. Graf Moltke habe fi allerdings seiner Zeit in zündender Rede für die Ein- heitszeit ausge|prochen, aber nicht im allgemeinen, sondern vorzugsweise für den internen Dienst der Eisenbahnen und Telegraphen. Das Gefeß über jugendlihe Arbeiter bedürfe bei Einführung der Ein- heitszeit durhaus der Abänderung. Frauen und jugendliche Arbeiter dürften dana niht vor Morgens 46 Uhr und nach Abends #9 Uhr beschäftigt werden. Das hätte keinen Sinn, wenn das

6 an einem Orte fünf bedeute, an einem andern sechs. Was der

eichstag jeßt festgeseßt habe, beziehe sih auf den Stand der Sonne, auf die Tageszeit, nicht auf die Einheitszeit. Wolle man eine Normalzeit einführen, so müsse man sie allerdings geseblih einführen. Er halte aber eine Commissionsberathung nicht für nöthig.

__ Abg. Möller (nl.): Er stimme dem vollständig bei, daß eigent- lih die Ordnung der Materie, die Abg. Adt vor Mad, in ein Geseh gehöre, aber die Materie müsse au geordnet werden in einer kleinen Novelle zur Gewerbeordnung. ur gegenseitigen Ver- ständigung der Parteien darüber sei aber eine Commission nöthig.

__ Der Gesehentwurf wird darauf einer Commission von vierzehn Mitgliedern überwiesen und die Sizung nah 4 Uhr geschlossen.

_ Auf Vorschlag des Präsidenten beschließt das Haus, die nächste Sizung nach r Minuten Aug und in dritter Lesung den Gesezentwurf, betreffend die Anwendung

der Zollermäßigungen, sowie zwei Anträge Auer zu berathen.

4. Sißung vom Donnerstag, 24. November, 5 Uhr.

Der Sißung wohnen bei die Staatssecretäre Dr. von Mert Freiherr von Malyahn und Freiherr von

arschall.

Zur Berathung steht zunächst die dritte Lesung des Geseß- entwurfs, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nah Deutschland vertragsmäßig bestehenden O und

AT T RRigGngen gegenuber den niht meistbegünstigten aaten.

Die Vorlage wird ohne Besprehung in ihren einzelnen Theilen und im ganzen angenommen.

Es folgt die Berathung der schleunigen Anträge der Abgg. Auer (Soc.) und Genossen und des Antrags der Abgg. Dr. S (dfr.) und Genossen auf Einstellung des Straf- verfahrens gegen die Abgg. Stadthagen und Kunert, be- ziehungsweise Vollrath. :

Ohne Besprehung schließt sich das Haus den Anträgen auf Einstellung des Strafverfahrens gegen die genannten Ab- geordneten für die Dauer der Ln Tagung an.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch den 30. No- vember 12 Uhr. (Neichshaushalts-Etat und Anleihegeset.)

Haus der Abgeordneten. 8. Sißung vom 24. November, 11 Uhr.

_ Der Sizung wohnen bei der Präsident des Staats- Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und der Finanz-Minister Dr. Miquel.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Ergänzungssteuergeseßtßes.

__ Abg. Humann (Centr.): Gegen diese Vorlage habe er s{hwer- wiegende Bedenken. Die Grundsteuer sei zwar die Vorstufe einer Doppelbesteuerung \{limmster Art, und ihre Aufhebung würde einen Sortschritt in der Besteuerung des Landes bedeuten, aber sie habe eine ungleihe Wirkung. In den Gemeinden und kleinen Städten feiner (Redners) westfälischen Heimath, namentlih in denen, welche bis zu 200 9% Communalsteuerzushläge erheben, erwahse den Grund- und Gebäudebesitßern ein ganz minimaler Vortheil durch die Ueberweisung der Nealsteuern. Das würde alles noch hingehen, aber nun komme die neue Vermögenssteuer, die den Besiß ebenfalls ungleich belaste, denn das Kapital verzinse sih mit 340/69, der Grund- besiß aber nur mit 29%. Daß die Vermögenssteuer nah dem Verkaufswerth eines Grundstücks berechnet werden solle, sei eine unannehmbare Forderung. Denn der kleinere Besiß habe gerade den höchsten Verkaufswerth und würde daher wiederum durch diese Steuer benachtheiligt. Die aus der Einkommensteuer aufgesammelten Millionen müßten, um die Vermögenssteuer zu vermeiden, für die Reform voll verwendet werden; der Finanz-Minister habe aber leider diese Forderung zurückgewiesen. Die NReformvorlagen würden einer Commission überwiesen werden, welher eine {were Arbeit bevor- stehe; er wünsche ihr Gottes reisten Segen dazu, daß es ihr ge- lingen möge, dieses große Werk zu einem guten Abschluß zu bringen.

__ Abg. Höppner (cons.): Es sei eine undankbare Aufgabe, über diesen Geseßentwurf noch zu sprechen, nachdem er {hon in der vorigen Discussion eingehend mit erörtert worden. Die bisherigen Verhand- lungen hätten gezeigt, wie recht der Präsident gehabt habe mit seinem Vorschlage, die Vorlagen zusammen in einer Discussion zu debattiren. Die Mehrheit seiner (Redners) Fraction sei für dieses Gesetz; sie erkenne an, daß dasselbe einem Mangel innerhalb der Einkommen- steuergescße abhelfe, dem Mangel, daß es niht möglich sei, mit dem Einkommenstcuergeseß alle Steuerkraft zu erfassen. Es handele sich hier nicht nur um ertraglos liegende Grundstücke, die zu Speculations- zwecken angekauft seien, sondern auch um solhe Steuerpflichtigen, die eintommensteuerfrei blieben, weil fie im Durchschnitt von zwei Jahren kein wirkliches Einkommen erzielt hätten. Es sei ein logishes Er- forderniß, daß man solche Leute nicht steuerfrei lasse. Für einen

auptvorzug der Vermögenssteuer halte es seine Partei, daß diese

Steuer für Fälle der Noth, z. B. eines unglücklichen Krieges, die Handhabe biete, die dann erforderlichen {weren Opfer auf wirklih leistungsfähige Schultern abzuwälzen. Die Ergänzungs- steuer solle dem Staat in reihlihem Maße das wiedergeben, was er dur die Aufh?:bung der Realsteuern verliere, und das fundirte Einkommen heranziehen: damit sei des Redners Partei völlig einverstanden. Für ausgeschlossen halte sie es aber, daß die land- wirthschaftlichen Grundstücke nah dem Verkaufswerth zur Érgänzungs- steuer eingeshäßt würden.

Abg. Böttinger (nl.): Die Einkommensteuer sei so hoch, daß man sih wohl überlegen sollte, ob cine neue Steuer überhaupt cin- geführt werden müsse, oder ob nicht vielmehr die Ucberschüsse der Einkommensteuer zunächst zur Deckung des Ausfalls herangezogen werden Éönnten, den der Staat durch den Verziht auf die Real- steuern erleide. Er sei überzeugt , daß diese Ueberschüsse bis zum Ende dieses Jahrhunderts dazu vollständig ausreichen würden, namentlich wenn man die lex Huene etwas höher in Rechnung stelle, als die E gethan habe. Wenn einmal erst die Declaration in rihtiger Weise vollzogen werde, so werde si der Ertrag der Ein- kommensteuer noch günstiger gestalten. Dazu werde die Besserung der allgemeinen Geschäftslage infolge der guten Ernte erheblich bei- tragen. Die Einführung weiterer directen Steuern, der Vermögenssteuer , würde nicht nur den Zuzug unabhän- giger Kapitalisten nah Preußen verhindern, sondern auch den Abzug solcher Personen aus Preußen befördern. Es sei ihm (Redner) bekannt, daß am MNhein bereits verschiedene Firmen an einen Wegzug in die Grenzorte dächten; ältere Inhaber von Firmen wollten sih nominell aus dem Geschäft zurückziehen und ihren Söhnen ihr Kapital als verzinsliches Darlehen im Geschäft lassen. Das ausländische Kapital werde sih vollständig zurückziehen. Preußen sei aber nit so fkapitalkräftig, daß es dasselbe entbehren könnte. Man kônne den Deutschen, welche im Auslande blieben, gar niht Mangel an Patriotiêmus vorwerfen; wenn sie so hohe Steuern bezahlen sollten, dann sei es nicht zu verwundern, daß sie es vorzögen, ihren Aufenthalt im Auslande fortzuseßen. Die Ergänzungssteuer sei in der vorgeschlagenen Form absolut unannehmbar, und zwar wegen ihres inquisitorischen und vexatorischen Charakters. Die Einkommensteuer habe mit ihrer Declaration und den dadurch herbeigeführten Prägravationen hon eine große Unzufriedenheit im Lande hervorgerufen, die Er- gänzungêsteuer aber würde die Unzufriedenheit ins ÜUngemessene \tei- gern. Wenn ein Betrag nothwendig sei zur Deckung des Ausfalls für den Staat, so böôten sch außer der Vermögenssteuer zwei Wege: die Fee des Vermögens innerhalb der Einkommensteuer und die Erbschaftssteuer. Er möchte den lezteren Weg wählen. Die Be- denken gegen die Erbschaftsfteuer seien nicht berechtigt, namentlich trete eine besondere Belastung der Descendenten nicht ein; das Bei- spiel Englands zelge wenigstens, daß die Descendenten dort nur 6 °% der Gesammterbschaftssteuer aufbrähten; der Rest entfalle auf die entfernteren Verwandten.

Abg. Broemel (dfr.): Es sei bemerkenswerth, daß der Faden der Nedner für die Vorlage bereits abgerissen sei, daß nur noch Gegner derselben eingeschrieben seien. Das Haus habe allerdings eine Entlastung des reinen Arbeitseinkommens gewünscht, aber anders, als die Vorlage dies versuhe. Seine Partei habe gedacht, das Arbeitseinkommen solle entlastet werden, nicht, daß dem Nentenein- kommen eine neue Last werde aufgebürdet werden. Er sei kein Gegner der Vermögenssteuer an si, denn eine solche Maßnahme hänge von den Bedürfnissen des Staats ab, aber er halte es für besser, das fun- dirte Einkommen innerhalb der Œinkommensteuer heranzuziehen. Des- halb verwerfe er auch die Erbschaftësteuer. Er vermisse bei der Vermögenssteuer die Degression in den Steuersäßen. Für ein

Einkommen von 1000 aus Kapitalvermögen, also etwa 25 000 M

betrage die Vermögenssteuer 12 M, die Einkommensteuer 6 4, die erstere mahe also gerade das Doppelte aus. Bei 2000 (4 Ein- kommen betrage die Einkommensteuer 31 Æ, die Vermögens- steuer 24 M, also -noch nit einmal den vollen Betrag der ersteren. Nehme man aber ein Einkommen von 10 000 , so betrage die Einkommensteuer 300 (, die Vermögenssteuer nur 120 4, also nur etwa 4009/9. Diese Beispiele zeigten, wie wenig mit dem immer als gültig proclamirten Grundsaß dex Be var ugt nach der Leistungs- ähigfeit anzufangen sei. Gerade die kleinsten Vermögen würden am härtesten herangezogen. Er glaube, daß, wenn man eine Unterscheidung ‘des Einkommens nah den Quellen machen wolle, folhe im Rahmen des Einkommensteuergeseßes geshehen müsse, und da unerwartet Hohe Mehrbeträge bei der ersten Veranlagung herausgekommen seien, so weise er noch mehr auf diesen Weg hin. Mit der Belastung bis 49/0 der höchsten Einkommen sei man ohne Zweifel an die äußerste Grenze der P RSten gekommen. s müsse also dahin ge- strebt werden, eine Reform bis zu einem Saß von 49/ incl. Zu- chlag für das fundirte Einkommen herbeizuführen. Er (Redner) sei vollfommen mit dem Minister darin einverstanden, daß bei \teigen- dem Bedarf des Staats eine Echöhung der Einkommenbesteuerung noth- wendig sei, dazu müßten aber sowohl fundirte wie unfundirte Einkommen herangezogen werden. Ob das Verhältniß von 1/2 pro Mille, welches die Ver- mee eure vorschlage, ein für alle Zeiten gleih richtiges sei, sei doch fraglih. Daß die höhere Belastung des Kapitalvermögens eine Entlastung der Steuerzahler durch Ermäßigung der Einkommensteuer in den Communen nicht herbeiführe, zeigten seine vorhin angeführten Beispiele. Wenn z. B. in den Städten von über 10 000 Einwohnern auf den Erlaß von 1/7 der Einkommensteuer zu rechnen sei, so bedeute das für ein Einkommen von 1000 etwa 1—11/4 4; auf der anderen Seite werde demselben Steuerzahler aber durch die Ver- mögenssteuer ein Betrag von 12 ä auferlegt. Wie könne man da von einer Entlastung sprechen? Er glaube, die bisherige Behandlun

der Vermögenssteuer habe gelehrt, daß der Widerstand dagegen sich nicht zum aag ags theil darauf stüße, daß man darin cine Steuer auf das Kapital sehe, die nicht allein dem staatlichen, sondern auch dem wirthschaftlihen Interesse niht entsprehe, da in dieser Weise rücksihtslos fort und fort auf dasselbe Object, nämlih auf das Kapital, loëgeshlagen werde. Das Kapital, welches bereits zum theil mit einem Steuersat von 4 % belastet sei, solle noch weiter durch die Vermögenss\teuer herangezogen werden. Durch die un- geheure Steuerlasi würden dem freien wirthschaftlichen Leben große Summen entzogen, welche viel fruhtbarer in den Taschen der Steuer- zahler als im Staats\säckel sein würden. Die fortgefeßte Heran- ziehung der Vermögen überschreite das Maß der Besteuerung, welches im wirthschaftlichen Interesse des Landes eingehalten werden müsse. Es bestehe eine hohe Cinfommensteuer, eine hohe Gewerbesteuer, die Actiengesellschaften würden noch befonders besteuert, worunter die Bergwerke speciell zu leiden hätten; jeßt sollten die Bergwerke wieder in ganz besonderer Weise zu den Communallasten herangezogen werden : das könne für die Kapitalbildung nicht förderlich fein.

__ Geheimer Ober-Finanz-Rath Wallach: Wenn der Abg. Broemel über die Belastung der Bergwerks-Actiengesellschaften klage, so s\ehe er (Nedner) nicht ein, weshalb derselbe niht wenigstens für die Auf- hebung der Bergwerksabgabe stimme. Auch sehe er nicht ein, inwie- fern die neuen Geseße zu einer unerträglihen Belastung der Steuer- zahler führen follten. In anderen deutshen und europäischen Ländern sei die Belastung dur directe Steuern eine viel größere. Bayern bleibe allerdings mit dem Ertrage von 5 4 pro Kopf hinter dem- enigen Preußens zurück. Jm Königreih Sachsen dagegen würden er- hoben 6,19 / pro Kopf, in Württemberg 6,22 M, in B vei 7,39 M, im Großherzogthum Hessen 8,81 4, im Großherzogthum Oldenburg 6,68 4, in Elsaß-Lothringen 7,11 46 Von außerdeutschen Ländern werde an directen Steuern gezahlt pro Kopf : in Belgien 6,63 4, Frankreich 10,75 4, Italien 11,78 4, Großbritannien und Irland 10,40 4, in den Niederlanden 10,53 4, in Oesterreich 7,43 4, in Oesterreich- Ungarn im ganzen 8,32 4 Wenn man unter Verwerfung der Ver- mögensfteuer das Vermögen bei der Einkommensteuer treffen wollte, würde das immer dahin führen, daß man Einkommen als fundirtes treffe, das man eigentlih nicht treffen wolle. Bei dem Einkommen aus Gewerbebetrieb unterliege es den größten Schwierigkeiten, das Ar- beitseinkfommen von dem Kapitaleinkommen zu trennen. Man müßte dann eine Reihe von Gewerbebetrieben der Steuer auf fundirtes Ein- fommen unterwerfen, die man dieser nicht unterwerfen wolle. Derartige Bestimmungen würden mehr als irgend etwas die Unzufriedenheit über die neue Einkommensteuer verstärken. Er fei im Gegensaß zum Abg. Broemel der Meinung, daß der Vermögenswerth eine viel passendere Grundlage der Bestcuerung sei als das Einkommen. Die Döhe des Ertrages eines Vermögens stehe sehr häufig im umge- kehrten Verhältniß zu seiner Sicherheit. Die größeren Vermögen begnügten sih im großen und ganzen mit einem mäßigeren Zins- faß als die fleinen. Die Besteuerung durch die Vermögensfsteuer führe also dahin, daß gerade die fleineren Vermögen in geringerer Weise herangezogen würden als die großen. Hierin liege troß des gleihen Steuersaßes eine gewisse Degression. Zugleih werde auf diese Weise eine Erleichterung des Arbeitseinkommens erreicht werden, welche man in der Reform vielfah vermißt habe.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ih möchte noch eine allgemeine Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Abg. Broemel machen. spriht immer von den Culturaufgaben des Staats. Für mi ist die Culturleistung des Einzelnen ebenso wichtig, und der Staat soll doch erst diejenigen Culturaufgaben vollkommen erfüllen, die ihm un- zweifelhaft von allen zugetheilt werden.

Mit diefen Sätzen kann ih mich vollständig einverstanden erklären, in jeder Weise. Jch weiß nur nicht, was der Herr Abg. Broemel damit beweisen will. Er spricht von einer Ueberlastung, die allmählich in der directen Steuer eintritt. Ja, wenn zur Deckung der Finanzen des Staats und zur besseren Erfüllung der Aufgaben, die dem Staat jeßt obliegen, vorgeschlagen würde, die indirecten Steuern zu er- höhen, so würde er ganz gewiß auf die directen verweisen. Es wird doch immer nur die Frage sein: Wird denn in Preußen ohne Noth eine zu hohe Steuer erhoben? Der Herr Regierungs- fommissar hat in dieser Beziehung {on s\tatistishe Mittheilungen gemacht.

Ich gebe darauf nicht zu viel; (Abg. von Eynern: Sehr richtig !) man muß allerdings die Gesammtheit der Lasten, die ein Steuer- pflichtiger trägt, in Commune, in Staat und im Reich zusammen- rehnen. (Abg. von Eynern: Sehr richtig!) Man kann allerdings, wenn man die deutschen Staaten nimmt, Herr von Eynern, aus diesen Zahlen doch viel ableiten. Denn der Badenser zahlt auch eine hohe Communalsteuer, er zahlt die Neichssteuern und er zahlt die staatlichen Steuern; da haben wir allerdings Vergleichsobjecte.

Nun wende ich mich aber an alle diejenigen Mitglieder des Hauses, die die preußischen Staatsfinanzen wirkli kennen und sich nicht bloß an zweifelhafte, s{chwankende oder veränderlihe Zahlen halten. Jh frage diese Herren auf ihr Gewissen, ob sie mir nicht die Behauptung bejahen müssen, daß unser gesammter Ausgabe-Etat jedenfalls mehr auf s{chwankende und unsichere Betriebsauëgaben gestüßt ist, als dies an ih berechtigt ist, und daß daher, wenn wir doch nun einmal diese Ausgaben nicht bloß decken, sondern in Zukunft auch noch werden steigern müssen, man gewiß niht behaupten kann, daß in Preußen dur Steuern zuviel gedeckt wird. Ich will das hier bei dieser Gelegenheit einmal aussprechen, und die Zukunft wird mir Recht geben: wer bchauptet, daß wir ohne Noth zuviel Steuern erheben, von dem behaupte ih, er kennt unsere Finanzen niht. (Ruf links: Ohne Noth!) Ohne

Er sagt: man...

Noth, ja gewiß! Ich sage daher: wenn wir jeßt eine Vorlage machen, die gänzlich darauf verzichtet, die Steuerlast zu steigern, die nichts weiter fordert, als was der Staat weggiebt, dann kann man gewiß nicht behaupten, daß hier der fiécalische Standpunkt ohne Grund in den Vordergrund geschoben würde.

Nun kann man ja darüber verschiedener Meinung sein, was der Staat weggiebt, und wie die Deckungsmittel zu erreichen sind; ih will darauf zur Zeit garnicht eingehen. Ich bin überzeugt, wer die Grund- lagen der Vorlagen objectiv in Erwägung zicht, der wird zu einem wesentlih andern Nefultat in Beziehung auf die Höhe der geforderten Deckungsmittel garniht kommen können. Wenn fogar ein Redner von vorher der preußishen Staatsregierung oder dem Landtage zu- muthet, er solle 35 Millionen das würde ja der correspondirende Betrag sein sicherer Steuern, die er heute - besißt, weggeben, und zur Deckung auf einige Jahre ein vorhandenes Kapital verzehren und dann vis-à-vis de rien stehen, so brauche ih auf solche Zu- muthungen überhaupt. niht zu antworten. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, im übrigen stelle ih fest, daß selbst fast alle Gegner mit wenigen Ausnahmen, welche die Vermögenésteuer bekämpfen, doch erstens die Realsteuern aus dem Staatss\teuersystem ausscheiden wollen, und zweitens anerkennen: Der Staat muß eine Deckung dafür haben, und drittens, wie auch der Herr Abg. Broemel, eine Unterscheidung in unserm Steuersystem zwischen nichtfundirtem und fundirtem Einkommen für erforderlih halten; das sind nach meiner Meinung Grundlagen der Einigung genug. Ich habe {hon ausgesprochen, daß für mich in Beziehung auf die Fragen des fundirten und nihtfundirten Einkommens es auf das Wesen der Sache ankommt, aber nicht auf die Form. Ich bin noch immer der Meinung, daß diese Form, wie sie hier vorgeschlagen ist, die beste ist, ja daß sie eigentlich die allein durchführbare is, und ih getröste mich, daß in Folge der ruhigen Berathung vom steuertechnischen Stand- punkte in der Commission, die Commission und das ganze Haus sih \ch{ließlich davon überzeugen wird. Ich werde mich aber garnicht verschließen, wenn ih sehe, daß auf einem gangbaren und gerechten Wege dasfelbe Ziel erreicht werden kann, wenn die eingehende Prüfung mir diese Ueberzeugung giebt, auch eine andere Form zu acceptiren.

Meine Herren, Sie können sih überzeugt halten, daß der Saß, den der Herr Abg. Broemel ausgesprochen hat, es sei doch die Differenz, die hier zwischen der Belastung des fundirten und nicht- fundirten Einkommens vorgeschlagen werde, mehr oder weniger will- fürlih, doppelt und dreifah richtig ist für sein System. Gewiß, mehr oder weniger willkürlich ist es immer; man muß hier aber eine Regel aufftsllen, und die Negel paßt gewiß auf viele Fälle nicht - voll- ständig. Aber wenn Sie in der Form der Einkommensteuer diese härfere Heranziehung des fundirten Einkommens bewerkstelligen wollen, so müssen Sie genau folche Regeln aufstellen, ja es wird ih finden, daß diese Regeln noch viel willkürlicher sind. Nun sagt Herr Abg. Brocmel: der Tarif, über dessen Ausgestaltungen im einzelnen wir uns ja in der Commission werden unterhalten können, führte zu einer Mehrbelastung der kleineren Vermögen im Verhältniß zu den größeren, so habe ich ihn wenigstens verstanden. Nun behaupte ih, wenn Sie in der Form der Einkommensteuer diefe Unterscheidung zum fundirten und nichtfundirten Einkommen durch gleiche Zuschläge machen zu dem gemischten Einkommen, so kommen Sie gerade um- gekehrt dahin, die kleineren Vermögen zu überlasten und die größeren unverhältnißmäßig zu entlasten; denn ih habe {on bemerkt, der kleinere Gewerbtreibende, der kleine Bauer zeigt uns in der Gesammt- declaration seines Vermögens zwar gemischtes Einkommen, aber einen verhältnißmäßig viel größeren Antheil des Arbeitseinkommens. Jch berufe mihch in dieser Beziehung auf die praktishen Kenntnisse des Lebens des ganzen Hauses. Ist es denn nicht rihtig, daß ein kleiner Bauer einen viel größeren Antheil an seinem Arbeitseinkommen, in seinem ganzen Gefammtvermögen hat, als der Großgrundbesiter ? Oder der kleine Handwerker, der wenige Werkzeuge hat, nicht viel sich unterscheidet von dem Lohnarbeiter, hat der in seinem ge- mishten Einkommen nicht einen ganz anderen Antheil in der Arbeitskra\t, als ein größerer Industrieller, der ein großes Werk nur leitet? Meine Herren, Sie werden si selbs überzeugen, daß die in der Vorlage gewählte Form doch die beste ist. Wenn Sie aber daran festhalten, die Unterscheidung muß gemacht werden, sie ist eine Consequenz der übrigen Vorlagen und des gesammten Inhalts des Neformplans, dann werden wir uns \{ließlich über die Art und Weise zu verständigen wissen.

Meine Herren, diese Vermögenssteuer is wie jede neue Steuer gewiß vielen Menschen unangenehm, um so mehr, als wir sie ein- führen. mußten, wie {hon bemerkt worden is von anderer Seite, unmittelbar nah der ersten Veranlagung der Einkommensteuer, und die Verschiebungen, die selbst in der Einkommensteuer stattgefunden haben, ja noch vielfa verstimmend nachwirken. Jch bin aber über- zeugt, auf die Dauer werden diese momentanen Stimmungen nicht ausschlaggebend sein, sondern auf die Dauer wird das den Ausschlag geben, was das Gerechteste ist und dasjenige, das die Steuerkraft, die verhältnißmäßig größere oder geringere Steuerkraft, rihtig berüsichtigt. Nach folhen momentanen Stimmungen kann nah meiner Meinung eine Gesetzgebung für die Dauer niht gemacht werden. Sie muß si ver- gegenwärtigen : Wie wird auf die Dauer ein Steuersystem wirken und welche Stellung wird die öffentlihe Meinung des Landes auf die Dauer zu einem Steuersystem annehmen? Ich bin überzeugt, daß das Steuersystem, welches wir hier vorgeschlagen haben, auf die Dauer die öffentliche Meinung gewinnen wird, wie das auch in der Schweiz der Fall ist. Jch hoffe daher, daß die Herren sih nicht dur solhe vorübergehenden Stimmungen allein beherrschen lassen, sondern die Vorlage objectiv nah ih;em inneren Werth prüfen. Dann brauchen Sie auch die Folgen, die in der Verstimmung der öffentlihen Meinung augenblicklich vorhanden sein mögen, nicht zu \{heuen. (Bravo! rechts.)

Abg. von Eynern (nk.): Die Klage gehe allgemein dahin, daß in PSn zu hohe directe Steuern gezahlt würden. Jm Westen bezahle man zusammen etwa 149/69 des declarirten Ein- kommens an Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern, und das neue Gemeindeabgabengeseß werde daran nichts ändern; die wohlhabenden Leute zögen aus den kleinen Gemeinden nah den großen Städten, sodaß die kleinen Gemeinden von der Reform nicht viel haben würden. Die Vermögenssteuer sei fast von allen Parteien bekämpft worden. Der Abg. Richter habe den stärksten Ausdruck gebraucht; er habe

emeint, das Gese führe dahin, daß man dem Steuerzahler 1s in den Magen schen könne. Die Ortsvorstände sollten

das Vermögen einshäßen nah den vier Besißkategorieen. Die Einshäßung gehe an den Schätungsausshuß, der Er-

könne; dann gehe die Sache an die Veranlagungscommission. Die Einshäßungsgrundfäße seien {wer zu befolgen. Was sei Verkaufswerth eines Grundstück8? Warum sollten Werthpapiere nah dem Börsencurse berehnet werden? Wenn Zweifel entfständen, solle ein Verzeihniß der einzelnen Vermögens- stücke dem Vorsißenden der Einshäzungscommission vorgelegt werden. Das sei beinahe noch mehr, als in den Magen sehen. Solche Vor- schriften seien der Ruin nit bloß für den kleinen, sondern auch für den wohlhabenden Gewerbetreibenden. Wenn aber alles das geschehen sei, könne die Commission doch noch nah Belieben aier, und der Vorsitzende könne dann noch an die emu ion und an das Ober-Verwaltungsgeriht appelliren. em Vorsißenden koste solhe Berufung nichts, der Steuerzahler müsse aber bei

kundigungen einziehen

Reclamationen die Kosten zahlen, wenn er in „wesentlihen Punkten“

falshe Angaben gemacht habe. Was heiße hierbei „wesentlih“ ? Könne das nicht gegen politische Gegner ausgebeutet werden, so daß dieselben niht zur Ruhe kämen, daß ihnen fogar ein sfittliher Makel angeheftet werde? Den Vorsißenden der, Ein- p eomulonen könnten Hilfsbeamte zur Seite gestellt werden. Wohin das bei einem Wechsel der politischen a in der Herr- haft führen könne, wolle er nicht näher ausführen. Wer die De- claration verweigere, folle 25 9%/ Strafzuschlag bezahlen, d. h. der Mann mit 6000 4 Vermögen statt 3 M 3,75 M; der Mann mit 20000 246 Vermögen ftatt 10 A 12,50 4 und der Millionär statt 500 (A 625 (A Da werde niemand declariren, fon- dern lieber die Strafe zahlen, auch wenn man diese erhöhen sollte. Das sei dann aber keine Steuer mehr, sondern ein förmliches NRaubsystem. Deshalb wäre es richtig, das Vermögen bei der CEinkommensdeclaration abzushäßen. Daß die Erbschafts\teuer fo hohe Säßte haben müßte, wie der Finanz-Minister angeführt habe, könne er (Redner) niht widerlegen; warum würden denn die Zahlen nicht im „Staats-Anzeiger“ veröffentliht? Sollten sie etwa nachher erst der überbürdeten Commission vorgelegt werden? Er hoffe dennoch, daß der ganze Plan vom Hause gebilligt werde, daß aber auch Mittel und Wege gesuht werden würden, um dem Staat seinen Einnahme- ausfall zu erseßen.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Wallach: Das Verfahren bei der Einschäßung hätte der Vorredner nicht zu fritisiren brauchen, es ent- spreche naturgemäß dem Verfahren bei der Einkommensteuer. Die Wirkung der Strafe untershäße der Vorredner; er (Redner) möchte do nicht die Verweigerung der Declaration empfehlen, denn was eine Commission daraus für Schlüsse ziehe, das laffe sich niht vorausfagen. Sie könnte daraus den Schluß ziehen, daß der Steuerzahler mit Ab- sicht die ihm geseßlich obliegende Declaration verweigere.

Abg. Fuchs (Centr.): Die Mängel dieses Vermögenssteuer- gesetzes seien fo zahlreich, daß man sich gern an dem ganzen Ge- seße vorbeidrängen möchte; der Abg. Richter gehe in seinen Be- rechnungen soweit, daß er das Geseg für überflüssig halte und der Abg. von Huene wolle es überflüssig machen, indem er die Gewerbe- und Bergwerkssteuer aufrecht erhalten möchte. Im Namen aller Städte müsse er (Redner) gegen einen folden Ausweg entschieden Widerspruch erbeben, denn dadurch würde der Reform ein agrarischer Charakter aufgedrückt. Die Vermögenssteuer treffe fehr ungleih; denn ein Gewerbetreibender, der vielleicht vorübergehend sein Geld in einem Hause angelegt habe, dem es dann aber wegen s{lechter Geschäfte an Einkommen fehle, müsse das Haus als Vermögensobjekt besteuern. Wie follten die Verkaufêwerthe berechnet werden, z.:-B. bei Kuxen, auf die manchmal Zubußen gezahlt werden müßten ? Er stehe auf dem Boden der Vorlagen, für welche er dem Minister seinen Dank ausfpreche, hoffe aber, daß die Vermögenssteuer so umgestaltet werde, daß sie angenommen werden könne, und somit die Reform noch in diesem Jahre zu stande komme. E E

Abg. Brandenburg (Centr.) erklärt sich grundsäßlih gegen die Vermögenssteuer, obgleich er den Verzicht des Staates auf die Realsteuern billige. Die Vermögenssteuer sei rehtlich eine theilweise Vermögensconfiskation; freilich fordere sie nur einen minimalen Theil des Vermögens, aber sie sei steigerungsfähig und wer sie sväter ein- mal handhaben werde, wisse man niht. Der Staat habe das Privat- eigenthum zu respectiren, sonst gelange man zur Socialdemokratie ; wenn man {warz sehen wollte, würde man in der Vermögenésteuer eine Vorarbeit für diese schen: es wäre nur nöthig, den Steuersaßtz allmählih zu erhöhen. : : E

Abg. Meyer-Berlin (dfr.): Seine Partei habe es für ungerecht gehalten, daß man das Arbeitéeinkommen, das unfundirte Einkommen ebensc hoh belaste, wie das fundirte Einkommen und habe deshalb vorgeschlagen, die Uebershüsse, die aus dem fundirten Einkommen ent- stehen, zur Entlastung des unfundirten Einkommens zu verwenden. Jeßt komme der Finanz-Minister mit dem Hinweis darauf, daß die anderen mehr bezahlen follten, aber nicht in Form eines Zuschlages zur Ein- fommensteuer, sondern in Form einer neuen Steuer, weil auf dem ersteren Wege die Scheidung niht ausführbar oder doch sehr schwierig sei. Schwierigkeiten, habe er. (Nedner) _ darauf zu entgegnen, seien überall vorhanden; dieses eine Bedenken sollte doch nicht ausschlaggebend sein. Man sage, in der Ein- kommensteuer könnte man die Vermögenssteuer nur dur eine Hinter- thür einführen. Es liege aber umgekehrt: die Vermögenssteuer sci nur eine Einkommensteuer, denn sie werde aus dem Einkommen ge- deckt. Man schaffe also cine zweite Einkommensteuer, während man doch überall die Unterscheidung zwischen dem fundirten und unfundirten Einkommen ermögliht habe. Die Tragweite der Vermögenssteuer lasse sih garnicht übersehen; es fehle jede Sicherheit dafür, daß aus der Vermögenssteuer niht mehr als nothwendig herauskomme. Des- halb freue er sih, aus der Stimmung des Hauses die Hoffnung \chöpfen zu können, daß wenigstens dieses Glied des Plans fallen werde.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Es ift diese Frage fo ausführlih schon discutirt, daß ich im übrigen in meinen Ausführungen mi auf einzelne Punkte in der Rede des Herrn Abg. Dr. Meyer beshränken kann. Er hat mir nur den Vorwurf gemacht, ih hätte den Haupteinwand des Herrn Abg. Broemel nicht beantwortet, daß bei Einführung einer besonderen Einkommensteuer die Unterscheidung zwischen fundirtem und unfundirtem Einkommen in der Gemeinde entfalle, daß also bei dieser Form, dieser Unterscheidung die Zuschläge zur Einkommensteuer das fundirte Einkommen nicht treffen. Meine Herren, ih habe allerdings, muß ih zugeben, vergessen, hierauf zu antworten; aber die Admonition des Herrn Abg. Dr. Meyer is mir im höchsten Grade angenehm, um auch diesen Punkt noch klarzustellen.

Eines der wesentlichsten Ziele der ganzen Steuerreform ist die fahgemäße Abgrenzung der Steuergebiete des Staats und der Ge- meinde. Ich halte die bisherige Verquickung und gegenseitige Ab- hängigkeit des Steuersystems der Gemeinde und des Staats für beide Theile gleih nachtheilig. Schon hierin liegt gerade eiu wesentlicher Grund, warum dies richtige Ziel besser durch eine selbständige Ver- mögensésteuer, als in der Form der Einkommensteuer erreicht werden kann.

Nun kommt aber weiter hinzu, daß in der Gemeinde dicse Frage ganz anders liegt, als im Staat. In .der Gemeinde soll ja wesent- lih in Zukunft die Besteuerung au in der Form der Nealbesteuerung der Objecte stattfinden. Es soll die Bruttöbesteuerung da für Grund- besiß und Gewerbebetrieb stattfinden, und da halte ih es nit für zulässig, daß man gleichzeitig das Nettoeinkommen der Objecte und das Bruttoeinkommen derselben versteuert; das würde allerdings des guten zu viel sein, da würde man allerdings mit dem Herrn Abg. Broemel mit Recht sagen können: was zu viel ist, ist zu viel. Jch gebe allerdings zu, daß diese Nücfsiht nit zutrifft auf das fundirte Einkommen aus Kapital, aber da soll es au nicht zutreffen, weil ih

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mehrfach ih beziehe mich in dieser Beziehung auch auf unsere Denkschrift ausgeführt habe, daß bisher eine zu scharfe Heran- ziehung des Arbeitseinkommens und des reinen Kapitaleinkommens in den Gemeinden stattgefunden hat, weil die Frage der Leistung und Gegenleistung si hier ganz anders gestaltet, als bezügli derjenigen Objecte, die von den Gemeindeausgaben Werthsteigerungen erfahren oder die Gemeindeausgaben vergrößern.

Ich glaube also, dieser erwähnte Punkt is ein sehr entscheidender und wichtiger Grund für eine selbständige Vermögenssteuer. Sie werden diese Bedenken, die sih aus dem Gegentheile ergeben, bei der Form des Zuschlags zum fundirten Einkommen in der Einkommen- , steuer felbst gar niht lösen können.

Nun sagt der Herr Abg. Meyer, indem er schildert, wie die An- shauungen in Beziehuntg auf das Steuerwesen sih wa#eln, daß er sih freue, daß man diesmal wenigstens keine Neigung für die Vermögenssteuer zeige. Meine Herren, nach der Gefammtstimmung im Hause gebe ih diesen Saß zu. Eine befondere Vorliebe für „eine neue directe Steuer konnte ih aud garnicht erwarten (Heiterkeit); im Gegentheil, in der langen Erfahrung, die ich in den verschiedensten Richtungen des menschlichen Lebens habe, habe ich immer den Saß bestätigt gefunden, daß Nehmen immer willkommen is und daß das Geben immer viel \{wieriger i. Darüber if heute alle Welt einig: erstens die Realsteuern werden genommen, zweitens eine Unterscheidung zwischen fundirtem und unfundirtem Einkommen ist wünschenéwerth. , Es scheinen mir aber viele niht geneigt zu sein, was sie genommen haben zum theil nur zurückzugeben, und anderer- seits seinen viele die Forderung der Gerechtigkeit, das fundirte und nihtfundirte Einkommen zu unterscheiden, zwar anzuerkennen; wenn es aber zur That und Wahrheit werden soll, so machen sie gegen jeden Vorschlag so viele Schwierigkeiten, daß aus der Sache nichts wird. Nun ängstigt mich das aber garniht; denn wenn nicht in der einen oder anderen zutreffenden Weise dem Staat die Mehreinnahmen wieder zugeführt werden, so ist es auch mit dem Nehmen nichts; dann müssen wir auf die Reform verzichten.

Ich kann nur wiederholen und ih bin überzeugt, Sie stimmen mir wenigstens innerlich zu, wenn ih sage, es wäre geradezu ein un- verantwortlicher Leichtsinn, wenn in der gegenwärtigen? Lage des preußischen Staats wir 35 Millionen sihere Einnahmen preisgeben wollten, ohne dafür irgend einen Ersaß zu bekommen. (Sehr richtig!) Das wäre gar nicht zu verantworten. Ich würde wenigstens unter eine solhe Schrift meinen Namen nie seßen, deß können Sie sicher sein. Also, ob Vorliebe oder niht, wenn Sie den gesammten Reform- plan erfüllen wollen, werden wir uns {hon verständigen müssen, und Sie werden, glaube ich, selbst einsehen, daß diese Form, die wir vor- geschlagen haben, die zweckmäßigste und auch die mildeste ist.

Abg. Dr. Gerlich (freicons.) spricht nur im eigenen Namen, glaubt aber, daß mehrere seiner freiconservativen Freunde ihm zustimmen würden. Er verwirft den ganzen Plan, weil er nach den Worten des Finanz-Ministers annehmen müsse, daß derselbe urbanish sei. Die Gebäudesteuer solle. den Städten überlassen werden. Wenn man in Berlin sehe, daß Palaste heruntergerissen würden, um \chöneren Palästen Plaß zu machen, dann sei es besser, die Gebäudesteuer fomme dem Staat zu gute, der sie auch im Interesse der ärmeren Landestheile verwende. Denn wenn der Staat auf die Grund- und Gebäudesteuer verzichte, dann müßten die Gemeinden 100, 150 und mehr Procent Grundsteuer erheben, namentlich für Schul- und Armenlasten, die eigentlich staatlichen Aufgaben dienten. Die Reform solle agrarish sein, sons müsse er, Redner, sie ablehnen. Die Bermögenésteuer sei eine sœctialdemotratische Maßregel, denn ob von 1000 Morgen ein halber Morgen, oder von 1000 4 eine halbe Mark weggenommen werde, sei gleichgültig. Das Einkommen solle hoh besteuert werden, das Kapital aber niht. Für Handel- und Gewerbe- treibende sei es von hohem Werth, daß man ihr Vermögen nicht genau kenne; folhe Personen würden sih gern höher einshäßen laffen, nur um ihren Credit zu erhöhen. Bei \{hweren Landescalamitäten sei eine solhe Steuer angebracht, aber nicht unter den heutigen wirth- \chafilichen Verhältnissen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Ich könnte den Herren Vorrednern recht dankbar sein, wenn ih erwäge, daß der eine mir vorwirft: Dein Programm ist agrarisch, und ein anderes Mitglied aus derselben Richtung mir vorwirft: nein, niht agrarisch, sondern urbanish. Da könnte ih mir denken: nun, dann wird beides wohl nicht richtig sein. (Sehr richtig! rechts.) Ebenso könnte ih dem Herrn Abg. von Eynern, dem Herrn Abg. Friedberg, dem Herrn Abg. Broemel, die mir vorwerfen: Du belastest die großen Vermögen viel zu stark, und das ist ein gefährliher Nachtheil für die ganze Cultur- entwicklung, dadurh schlagen: Wendet Euch an jene Seite, da heißt es: es ist ein plutokratisher Entwurf. Jh könnte, wenn ih mich mehr sonen wollte, was ih sehr nöthig hätte, mich einfach damit begnügen, diese beiden \{chroff entgegenstehenden Meinungen gegen einander kämpfen zu lassen und lächelnd zuzusehen. (Heiterkeit.)

Die Discussion wird hierauf geschlossen, die Beschluß- fassung über die geschäftlihe Behandlung der Vorlage aber bis nah Beendigung der Berathung über das Communal- steuergeseß vertagt.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr. (Erste Berathung des Communalabgabengeseßzes.)

Statistik und Volk8wirthschaft.

Statistik der deutshen Reihs-Post- und Telegraphen- Verwaltung für das Jahr 1891.

Die Gesammtzahl der Postanstalten im deutshen Reichs-Post- und Telegraphengebiet betrug im Jahre 1891 24 001, gegen 22 668 in 1890, die der Telegraphenanstalten 12 124 gegen 11 449. Postbrief- fasten waren 75 176 gegen 72 222 im Vorjahr, Verkaufsstellen für Post- werthzeichen 15 176 gegen 14 896 vorhanden. Die Zahl der reihseigenen Post- und Telegraphengrundstücke belief sih auf 411, 1890 auf 401, die der Beamten, Unterbeamten u. \. w. 131317 gegen 114410. Die Gesammtzahl der durch die Post beförderten Sendungen ftieg von 2 632131088 in 1890 auf 2798575 398 im Berichtsjahre, die der beförderten Telegramme von 24864066 auf 27 376 660, die der von den Fernsprech - Vermittelungsanstalten aus- geführten Verbindungen von 241 351 724 auf 262 520 399. Die durch die Post vermittelten Geld- u. #. w. Sendungen hatten 1890 einen Gesammtwerth von 20 127 784 733 A 1891 einen solchen von 20 681 005 773 Æ, das Gesammtgewicht der dur die Post beförderten Päkereien betrug 1890 426 317 760 kg, 1891 449 421 060 kg. Die Gefammteinnahmen beliefen sich 1890 auf 224 722 296 M, 1891 auf 234 997 962 MÆ, die Gefammtausgaben 1890 auf 207 003 681 4, 1891 auf 219 645 216 4, fodaß sih für 1890

ein Uebershuß von 17718615 #4, für 1891 ein folcher von 15 352 746 M ergab. i :