1892 / 284 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Neichs-Anzeiger

und,

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8W., Wilhelmstraße Nr.-32.

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M 284,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem General-Major z. D. von der Schulenburg zu Göttingen, bisher Commandant von Sonderburg-Düppel, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, i dem Obersten Freiherrn von Seckendorff, à la suite des Jnfanterie-Regiments Graf Tauenßien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20, commandirt nah Württem- berg als Commandeur des Jnfanterie-Regiments Kaiser Wil- helm König von Preußen (2. Königlich Württembergisches) Su e den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Major a. D. Freiherrn von Werthern zu Erfurt, bisher Bezirksoffizier bei dem Landwehrbezirk Erfurt, und dem Pn a. D. von Ranßau zu Colmar i. E., bisher Tompagnie-Chef im Hannovershen Jäger-Bataillon Nr. 10, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, G L dem ordentlihen Professor an der Universität Greifs- wald, Geheimen Medizinal-Rath Dr. Mosler den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, : / dem Second-Lieutenant Grafen von Hardenberg im Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinisches) Nr, 5 und dem Seminarlehrer a. D. Dannehl zu Sude- rode a. H., bisher zu Barby, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, . : : a den emeritirten Lehrern Scha ck zu Wendehnen im Kreise Rastenburg, Bendisch zu Korblack im Kreise Gerdauen, Zülow zu Parsow im Kreise Köslin und Mau zu Thunow, desselben Kreises, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, S F dem Revierförster Hey er zu Forsthaus Plaußig im Kreise Allenstein das Allgemeine Een in Gold, : j dem Gemeinde-Vorsteher a. D. Masch zu Benz im Kreise Usedom-Wollin, dem pensionirten Fußgendarmen Mo00s- lehner zu Schlanstedt im Kreise Oschersleben, bisher in der 4. Gendarmerie-Brigade, dem herrschaftlihen Forj|ter Und Gärtner Zimmermann zu Groß-Göhrigk im Kreise Sprem- berg, dem Ober-Holzhauer Johannes Schulze zu Heisebeck im Kreise Dosgeomar, dem Fabrikarbeiter Wilhelm G rä- fingholt zu Bruch bei Gevelsberg im Kreise Schwelm, dem Landstraßen-Stationsarbeiter Heinrih Winkelmann zu Klenze im Kreise Lüchow und dem herrschaftlichen Kutscher Joachim Döring zu Demker im Kreise Stendal das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Second-Lieutenant von Tiedemann im Dragoner-

- Regiment von Wedel (Pommersches) Nr. 11 die Rettungs-

Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

den nahbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: der Großherzoglih badishen kleinen goldenen

Verdienst - Medaille und der Großherzoglich

sächsischen silbernen Verdienst-Medaille:

dem Geheimen Kanzleidiener Wildt beim Aus- wärtigen Amt:

ferner : Des Comm auv Trenzes erster Klasse des Königlich \spanishen Ordens Car!’s [I.: dem Legations-Secretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Brüffel, Legations - Rath Prinzen von Thurn und Taxis; des Ritterkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau: dem (Wahl-) Konsul von Bremen in Ancona; des Großherrlich türkishen Medschidje-Ordens zweiter Klasse: dem Kaiserlihen Konsul Beer in Kairo; des Großherrlich türkishen Osmanié-Ordens vierter Klaj}e: dem Vice-Konsul Erbgrafen zu Castell-Rüdenhausen, attachirt dem Kaiserlihen Konsulat in Alexandrien ;

des Ritterkreuzes des Kaiserlih und Königlich österreihisch - ungarishen Franz- Joseph-Ordens: dem Secretär Giraud bei dem Kaiserlihen Konsulat in Valparaiso ; sowie des Kaiserlich und Königlich bsterreihisch- ungarischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Hilfs-Kanzleidiener Kreibig beim Auswärtigen Amt.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S. JFuserate nimmt an: die Königliche Expedition

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

des Deutschen Reichs-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. | M

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts-Assesfor Knaudt zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Lauterburg, den Gerichts-Assessor Scholz zum Amtsrichter bei dem Amisgericht in Busendorf und den Gerichts-Assessor Dr. Bohnenberger zum Amts- richter bei dem Amtsgericht in Drulingen zu ernennen.

Betanntmahung

Am 1. Dezember“ d. J. werden eröffnet werden :

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elber- feld die 9,1 km lange Bahnstrecke Mein ere agen Marienheide mit der Station Marienheide für den Ge- sammtverkehr,

im Bezirk der Een Eisenbahn-Direction zu Han- nover an der Stree arburg—Altenbeken die Haltestelle Menne für den Personen- und Güterverkehr,

bei den Königlih sächsishen Staatseisenbahnen die Ver- bindungsbahn Wolfsgefärth—Gera-Pforten mit einer Baulänge von 4,8 km und den Stationen Liebshwiß und

wößen für den Gesammtverkehr. Infolge Eröffnung dieser Strecke wird die Station Wolfsgefärth der Königlich sähsishen Staatseisenbahnen am 1. Dezember d. J. für den Personen- und am 1. Januar 1893 für den Güterverkehr ge- schlossen werden. :

Berlin, den 29. November 1892.

Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamis. Schulz.

Bekftanntmckhung, betreffend die Aufhebung des Einfuhrverbots gegen Finland.

Das am 5. und 12. August d. J. erlassene Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern, von Hadern und Lumpen, Obst, frischem Gemüse, Butter und Weichkäse aus Rußland wird dahin eingeshränkt, daß die aus Finland kommenden Gegenstände der vorbezeihneten Art dem Verbote nicht mehr unterliegen.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 28. November 1892.

Jn Altona wird am 12. Dezember d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen und U Een cine Seesteuermannsprüfung verbunden werden.

Die Nummer 45 des Reihs-Gesezblatts, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter L Nr. 2058 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendun der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiuungen und Zoll- ermäßigungen au die spanishen Boden- und Jndujtrie- e Vom 29. November 1892. erlin, den 30. November 1892. Kaiserliches Poi tunggamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Polizei-Director Thon in Stettin den Charakter als Polizei-Präsident zu verleihen, sowie y

auf Grund des & 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 (Geseß-Samml. S. 195) den Regierungs- Assessor Koch zu Danzig zum Stellvertreter des zweiten er- nannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Danzig auf die Dauer feines Hauptamts daselbst zu ernennen.

Auf Zhren Bericht vom 8. November d. J. will Jh der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbes der zur Freilegung des Kottbuser Ufers von der Straße 1 der Abtheilung 1 des Bebauungsplans der Umgebungen Berlins bis zur Mariannen- straße und der Straße 13 der Abtheilung Il des Bebauungs- plans, sowie zur Verbreiterung der Köpenikerstraße an dem Grundstücke Nr. 187/188 erforderlihen Grundstücksflächen das Enteignungsrecht verleihen. Die eingereichten Pläne erfolgen anbei zurü. é:

Berlin, den 14. November 1892.

Wilhelm R. : Thielen. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Abends.

1892.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind: der Bergrath Dr. Pringsheim, bisher Bergwerks-Dircctor in Osterwald, zum Bergrevierbeamten in Tarnowiß,

der Berg-Assessor Wenzel, bisher Berg-Jnspector in Barsinghausen, zum Bergwerks-Director in Osterwald,

der Berg-Asjessor Ma urer zum Berg-Jnspector in Barfing- hausen, und

der Berg-Assessor Nichard zum Berg-Jn}spector in Klausthal.

Verseßt sind: der Bergwerks - Director, Ober-Bergrath von Detten als tehnishes Mitglied an das Ober-Bergamt zu Halle a. S. und

der Bergwerks-Director, Bergrath Lind,ner von Grube

Göttelborn nah Barsinghausen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Mit dem Herzoglih sächsishen Staats-Ministerium zu Gotha habe ih ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß die im Königreih Preußen auf Gxund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen der französishen und der englishey Sprache vom 5. August 1887 ausgestellten Befähigungszeugnisse auch in den Herzogthümern Sachsen-Coburg und -Gotha als gültig an- erkannt, somit deren Jnhaberinnen zum Unterricht in der einen oder in den beiden fremden Sprachen an Mädchen- schulen dieser Herzogthümer zugelassen werden, wogegen den- jenigen Bewerberinnen, welche die Sprachlehrexrinnen-Prüfung auf Grund der von dem Herzoglih sächsishen Staats- Ministerium in Gotha erlassenen Prüfungsordnung vom 28. Oktober 1892 abgelegt haben, die Berechtigung zum Unterricht in der “englischen oder französtshen Sprache bezw. in den beiden Sprahen an mittleren und höheren Mädchenshulen des Königreihs Preußen zuerkannt wird. Die Königliche Regierung seße ih hiervon zur Beachtung und weiteren Veranlassung in Kenntniß.

Berlin, den 26. November 1892.

: Der Minister : der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Bosse.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Den ersten beiden wissenschaftlihen Lehrern an der städtishen höheren Mädchenshule zu Görliß Theodor Karl August Julius Ballhorn und Gustav Theodor Uhle ist der Oberlezrer-Titel verliehen worden.

Bekanntmachung.

Diejenigen in Berlin und dem Megerungobez Potsdam wohnhaften jungen Leute, welche die Berechtigung zum ein- jährig-freiwilligen Militärdienst nahsuhen wollen, haben fih in der Pei vom zurügelegten 17. Lebensjahre bis zum 1. Februar ihres ersten Militärpflichtjahres, d. 1. des Kalenderjahres, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, bei der unterzeihneten Commission schriftlich zu melden.

Dieser Meldung sind beizufügen :

a. ein Geburtszeugniß; J :

h. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu befleiden, auszurüsten sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen.

Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlih zu bescheinigen ;

c. ein Unbescholtznheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen Ganoten Realgymnasien, OVber-Real- schulen, Progymnasien, Realschulen, Real - Progymnahien, höheren Bürgershulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vor- gesezte Dienstbehörde auszustellen ift ; i E

d. ein über die wissenshaftlihe Befähigung ausgestelltes Squlzeugniß. E: E

Die Einreichung des leßtgenannten Zeugnisses darf bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres autteles werden.

Für diejenigen, welhe den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Ablegung einer Prüfung erbringen wollen, finden alljährlih zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zu der nächstjährigen Frühjahrsprüfung muß unter Einreichung der ad a—c erwähnten Schriftstücke, eines selbstgeshriebenen

. sowie mit der Angabe, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will, spätestens bis zum 1. Februar

f. J. angebracht werden.

Lebenslaufs und einer amtlih beglaubigten Dologratie