1892 / 287 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Der dortige Departements-Thierarzt ift mit entsprechender Anweisung zu versehen. Berlin, den 21. November 1892. 3 Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Heyden. An sämmtliche Herren Regierungs - Präsidenten mit Ausnahme desjenigen zu Sigmaringen, sowie an den Herrn Polizei-Präfidenten hierselbst.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staats- Anleihe der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. vom 30. November 1848.

Die neuen Zinsscheine Reihe IIT Nr. 1 bis 8 nebst Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe TIV zu den Schuldverschreibungen der 33 9% Anleihe .der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. vom 30. November 1848 Litt. G, wovon der erste Zinsschein am 1. Oktober 1893 fällig wird, werden vom |

15. Januar 1893 j ab von der S Gen ae zu Frankfurt a. M. während der üblichen Dienststunden ausgegeben. j A i

Es fönnen diese Zinsscheine au bei den Königlichen Negierungs- Hauptkafsen bezogen werden, in wein Ae die alten Zinsfchein- Anweisungen mit einem doppelten Verzeichniß bei diesen Kassen ein- zureichen find. j E E

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver- schen, sogleih zurückgegeben werden und ift bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsfcheine und Zinsschein-Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

Formulare bg Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlih zu haben. |

er Einreichung von Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zins\chein- Anweisungen abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die be- treffenden Documente an den Königlichen Regierungs-Präfidenten in Wiesbaden mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen.

Wiesbaden, den 8. November 1892. _

Der NRegierungs-Präsident. von Tepper-Laski.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag zum Besuch Seiner Majestät des Königs von Sachsen in Strehlen eingetroffen.

Heute Vormittag begaben Sich Bcide Majestäten zur Jagd nach Moritburg.

Den Meldungen des „W. T. B.“ aus Dresden entnehmen wir noh Folgendes: Seine Majestät der Kaiser trafen Nachmittags 4 Uhr bei der Haltestelle Strehlen ein und wurden auf dem Bahnhof von Seiner Majestät dem Kon1g von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen und den anderen Prinzen des Königlichen Hauses empfangen. Die gegenseitige Begrüßung trug einen äußerst herzlichen Charakter. Seine Majestät der Kaiser, Aller- höchstwelhe die Uniform Jhres sächsishen Grenadier-Regi- ments Nr. 101 angelegt hatten, und Seine Majestät der König Albert, in der Uniform des ihm verliehenen 10. Ostpreußischen Dragoner-Regiments, umarmten und küßten cinander wieder- holt. Auch der Prinz Georg und die anderen Prinzen wurden von dem Kaiser auf das herzlichste begrüßt. Der preußische Gesandte Graf Dönhoff und eine Deputation des Offizier- corps des 2. Sächsischen Bren s Nr: 101 waren ebenfalls zum Empfange Seiner Majestät anwesend.

Das A versammelte Publikum bereitete den Monarchen

lebhafte Ovationen. Jn der Königlichen Villa, wo die Be- grüßung Seiner Majestät des Kaisers mit Jhrer Majestät der Königin Carola und den übrigen Mitgliedern der Königlichen Familie erfolgte, fand alsdann große Familientafel siatt, an welchexr Seiné Majestät der Kaiser, Zhre Majestäten der König und die Königin, die Königliche Familie, sowie die Herzogin Friedrich und die Prinzessin S bora zu Schleswig-Holstein theilnahmen. Heute Morgen 71/2 Uhr begaben Sich Jhre Majestäten der Kaiser und der König Albert zu Wagen von der Villa Strehlen zur Jagd nach Morißburg. Jm Gefolge der Majestäten befanden \1ch der Flügel-Adjutant Oberst-Lieutenant von Scholl und der General-Adjutant Freiherr von Hodenberg.

Dem Bundesrath ist der am 19. Juli d. J. mit Egypten abgeschlossene Handelsvertrag zur Beschluß- nahme vorgelegt worden.

In dem öffentlichen Anzeiger der heutigen Nummer wird cin auf Grund- der Kaiserlihen Verordnung vom 6. Sep- tember d. J. von dem stellvertretenden Kaiserlihen Commissar für das südwest-afrikanishe Schußgebiet unter dem 25, November d. J. erlassenes Aufgebot öffentlih be- fannt gemacht. Hiernah werden diejenigen, welche in den Gebieten der Bondelzwärts, der Veldschoendrager und von Zwartmodder ( Keetmanshoop) vor dem 1. April 1890 Bergwerksgerechtsam e rechtsgültig erworben zu haben glauben, aufgefordert, diese Gerechtsame spätestens bis zum 1. April 1893 bei der Bergbehörde 1n Windhoek an- zumelden. Da nach Ablauf der Anmeldefrist voraussichtlich der Ausschluß nicht angemeldeter Gerechtsame durch den Commissar verfügt werden wird, so wollen wir nicht unter- lassen, die Jntereffenten auf dieses Aufgebot besonders aukf- merksam zu machen.

_ Aus einer größeren Zahl der im Finanz-Ministerium zur Kenntniß gelangten Bescheide ist ersichtlih geworden, daß die Begründung der von den Einkommensteuer-Be- Ls aal ionen getroffenen Entscheidungen über die von den Steuerpflichtigen eingelegten Berufungen vielfa infofern nicht den zu slellenden Anforderungen ent- spriht, als die Motivirung nicht erkennen läßt, auf welche

Gründe und Einwendungen die eingelegte Berufung ge- stüßt is, und aus —— Gründen dieselben keine oder doh niht die erlangte Berücksichtigung gefunden haben. Den Censiten kann durch den Mangel und ‘die Unvollständig- feit der Entscheidungsgründe die Möglichkeit entzogen werden, sich über die Umstände, welche zu einer von der ihrigen ab- weichenden Auffassung Veranlassung gegeben haben, Klarheit zu verschaffen und eine sihere Unterlage für die Anfechtung der Entscheidung im Beshwerdewege zu gewinnen. Derartige Bescheide haben deshalb auch auf Ly Beschwerden beim Ober-Verwaltungsgericht (8 44 a. a. Ö.) der Regel nah JGon wegen Unvollständigkeit der Begründung die Aufhebung der Entscheidung bezw. die Zurückverweisung der Sache an die Berufungsinstanz, und dadurch eine unerwünshte Ver- \hleppung der endgültigen Erledigung sowie eine Ershwerung der Geschäftslast der betheiligten Behörden zur Folge gehabt. Der Finanz-Minister hat daher die Vorsißenden der Einkommensteuer - Berufungscommissionen A, Verfügung vom 28. November d. J. aufgefordert, in Zukunft bei der Be- arbeitung der Berufungsfälle sorgfältig darauf zu achten, daß den Entscheidungen, der Vorschrift im Artikel 66 -Nr. 2 der Ausführungsanweisung vom 5. August 1891 gemäß, die der Sachlage entsprechenden Gründe beigegeben werden. Zugleich empfiehlt der Minister, zur Vermeidung von Weiterungen den Gründen des Berufungsbescheides eine Rechtsbelehrung darüber anzuschließen, innerhalb welcher Frist und bei welcher Behörde das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft ist.

Die „Amtlihen Nachrihten des Reichs-Ver- fiherungsamts“ Nr. 8 vom 1. Dezember d. J. ent- halten folgende bemerfenswerthen Rekursentscheidungen.

Die M ieheraufnahme des Verfahrens gegen rechtsfräftige Urtheile in Unfallversicherungs- streitigkeiten in entsprehender Herübernahme der Bestim- mungen des § 543 der Civilprozeßordnung ist als zulässig anzuerkennen. | :

Die Anwendung des § 65 des Unfallversice- rungsgeseßes fann nur auf wirkliche, objective Ver- änderungen (Eintritt neuer Folgen des Unfalls, Steigerung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit), dagegen nicht lediglich auf eine Veränderung der actenmäßigen Verhält- nisse, d. h. eine veränderte Beurtheilung oder bessere Kennt- niß der an sih unveränderten Verhältnisse gestüßt werden.

Der in dem ersten Bescheid der Berufsgenofssenshaft der Rentenberechnung zu Grunde gelegte Jahresarbeitsverdienst wird mit der Rechtskraft dieses Bescheides niht für das gc- sammte Entschädigungsverfahren endgültig festgestellt, und sind Einwendungen gegen den bisher angenommenen Jahresarbeitsverdienst im Lauf eines von der Berufsgenossenshaft nah § 65 des Unfallversiche- rungsgeseßes eingeleiteten anderweiten Renten- feststellungs verfahrens keineswegs grundsäßlih ausgeschlossen.

Ausweislich der Sonder-Ausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts, Jnva- liditäts- und Altersversiherung“, vom 1. Dezember d. J, hat das Reichs-Versicherungsamt als NRevi- sionsinstanz ausgesprochen, daß die in Verbin- dung mit der Revision in der Hauptsache zulässige Nevision bezüglich des Kostenpunktes auch dann statthaft is, wenn die Kostenfestseßpung nicht unmittelbar im Urtheil, sondern in cinem wenige Tage später erlassenen, mit dem Urtheil verbundenen Gerichtsbeshluß er- folgt ist. Die Kostenfestseßung des Schiedsgerichts ebenso wie die Entscheidung in der Hauptsache unter- liegt ur insonelt elnem Angri}, als eine der im 8 80’ des Juvaliditäts- und Altexsver)ihes rungsgeseßes erwähnten Revisionsgründe nachge- wiesen ist. i

Wenn in der Nevisionsinstanz nah Erledigung der Hauptsache in dieser Jnustanz nur noch der Kosten- punkt streitig bleibt, so ist die Verfolgung der Revision gegen diesen Theil der shiedsgerihtlihen Ent- scheidung gleihwohl noch zulässig.

Die dem Nevisionsgericht zustehende Nachprüfung der Gründe, welhe das Schiedsgericht für die Ablehnung eines vom Sicais Grmiiae auf Grund des § 13 Abs. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890 gestellten Beweisantrags geltend gemacht hat, ist darauf zu beshränken, ob jene Gründe dem bestehenden Recht oder dem flaren Jnhalt der Acten widersprehen. Nur dann, wenn dies der Fall, ist in der Ablehnung des bezüglichen Antrags des Staatscommissars ein wesentlicher Mangel des Verfahrens im Sinne des § 89 Abs. 2 Ziffer 2 des Jn- validitäts- und Altersversiherungsgeseßes zu erblicken.

Der im § 172 Absazg 1 der Civilprozeßordnung enthaltene Grundsaß, daß bei-Zustellungen an den Ver- treter mehrerer Betheiligter die Uebergabe Einer Ausfertigung des zuzustellenden Schriftstücks genügt, ist auf das Ver- fahren in Jnvoaliden- und Altersrentensachen und

zwar auch dann anzuwenden, wenn es sich um die Zu-

stellung an eine Person handelt, die zugleih in eigenem Namen und als Vertreter cines Pete gten auftritt.

Die Versicherungsanstalt, welhe durch förmlichen Bescheid gemäß §75 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- geseßes den Anspruch des Klägers anerkannt und dem- selben die Nente zugesprochen hat, ist nicht mehr befugt, gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts, welches die Berufung des Staatscommissars gegen den vorgedachten Bescheid zurückgewiesen hat, die Pevilion einzulegen.

Der auh in dem auf Grund des Jnoaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes stattfindenden Verfahren zulässige Antrag auf Wiedereinseßung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist an die Einhaltung der in § 211 der Civilprozeß- ordnung vorgeschriebenen zweiwöchigen Frist nicht gebunden.

Zum Nachweise einer anrechnungsfähigen Krank- heit is die Beibringung der: im § 18 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes ecrwähnten Bescheinigungen der n N und Gemeindebehörden niht unter allen Umständen erforderlih; das Gericht kann vielmehr auch auf andere Weise zu der Ueberzeugung gelangen, daß cine mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit vorliegt.

Einem Rentenbewerber kann diejenige vorgesebßlihe Zeit, in der er sein sehzehntes Lebensjahr noh nicht vollendet hatte, auf die Wartezeit nicht angerechnet werden.

Der Finanz-Minister Dr. Miquel ist an einer Luftröhren- Entzündung erkrankt und muß das Bett hüten.

Votsdam, 3. Dezember. Dem Magistrat und den Stadtverordneten von Potsdam ist auf die zum Geburktstac an Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedri d gerichtete Glückwunschadresse nachfolgendes Allerhöchste Dank- schreiben zugegangen : i

Dem Magistrat und den Stadtverordneten unterlasse Ich nicht für die Mir aus Anlaß Meines Geburtstags in altgewohnter Treue und Anhänglichkeit dargebrahten Glückwünsche herzlich zu tanken. Zugleich sprehe Ich den städtishen Behörden gern aus, daß Meine Theilnahme für das Wohlergehen der Stadt Potsdam und ihrer Bewohner nie aufhören wird, Mich ganz zu erfüllen.

Berlin, den 24. November 1892.

: Victoria, Kaiserin und Königin Friedrich. An den Magistrat und die Stadtverordneten in Potsdam.

Görliß, 1, Dezember. Nachdem gestern seitens der drei Landtagsausschüsse die ihnen überwiesenen Vorlagen der Vor- berathung unterzogen worden waren, E der Vorsißende, Landeshauptmann und Landesältester Graf von Fürstenstein die zweite Plenarsißung des Oberlausißer Communal- Landtags mit dem Vortrage einiger Urlaubsgesuche, die

enehmigt wurden, und ging sodann zur umfangreichen

echnungslegung über die gesammte ständishe Verwaltung über. Der Bericht über die vorgenommenen außerordentlichen Kassen- und Deposital-Revisionen, sowie über die Revision der Rechnungen gelangte zur Kenntniß des Landtags, der die Ueberzeugung von der guten Ordnung gewann, in der sih das ständishe Kassen- und Rechnungswesen befindet, und Decharge über die ständischen Rechnungen pro 1891 ertheilte. Aus dem hierauf erstatteten Verwaltungsberiht über die communalständishe Bank der Preußischen Oberlausiß entnahm der Landtag eingehende Kenntniß über die gegenwärtige Geschäftslage sowie davon, daß mit N darauf zu rechnen f day die Erträge der Bank im laufenden Jahre gegen die des Vorjahres nicht zurück- bleiben würden. Der Verwaltungskosten-Etat pro 1893 wurde nah dem vorgelegten Entwurfe festgeseßt, und gleichzeitig von einem Landtagsmitgliede Bericht über den in Augenschein genommenen Erweiterungsbau der Bank erstattet, aus dem hervorging, daß dieser allen Anforderungen volllommen entspreche. Demnächst gelangte eine Anzahl von Gesuchen, die an den Communal-Landtag gerichtet waren, zur Berathung. Dem unter dem Vorsiße des Ober-Präsidenten von Schlesien, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Seydewiß gegründeten Schlesischen Verein für Hausindustrie, welcher die Hebung der Lage der shlesishen Hausgewerbetreibenden, in erster Linie der ea aden bezweckt, wurde eine namhafte Bei- hilfe bewilligt, und zwar mit Nücfsiht auf die in niht unbedeutendem Umfang im Oberlausißzer Theile des Laubaner Kreises betriebene Handweberei. Auch einige andere Gesuche fanden durh Ss von Beihilfen Berücksichti- gung; dagegen mußte eine Anzahl von Gesuchen unberück- sichtigt gelassen werden, theils weil die Bedürfnißfrage nicht anerkannt werden konnte, theils weil principielle Gründe der Bewilligung entgegenstanden. Leßtere galten insbesondere denjenigen Gesuhen, in denen es sih um die Erfüllung der den Gemeinden als folchen ob- liegenden geseßlihen Verpflichtungen handelt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, {loß der Vorsibende die O und beraumte die nächste Plenarsißzung auf morgen, 11 Uhr, an. Der Ober-Präfident Dr. von Seydewiß war durh anderweite Verpflichtungen veranlaßt, den Landtag heute Abend wieder zu verlassen.

Mecleuburg.

Bei dem Ankauf einzelner Privatbahnen seitens des Landes im Jahre 1889 hatte der Großherzog insofern das Risico der Eisenbahnverwaltung übernommen, als ein etwaiger Ausfall zunächst auf die zährlichen Da ugen, die der Landes- herr noch aus dem früher erfolgten Verkauf einzelner Bahn- strecken an die Friedrih Franz Eisenbahn-Actiengesellshaft zu fordern hat, in Abrechnung gebraht werden sollte. 1891 Hatte die Regierung den Bau weiterer Vahn- strecken, MNostock— Testin—Sülze—Landesgrenze, Kriviß— Parhim und Schwerin—Gadebusch—Rehna vorgeschlagen, unter der Bedingung, daß dies Risico der landesherrlichen Kasse beseitigt werde. Dieje Vorlage wurde damals vom Landtag abgelehnt. Dem jeßigen Landtage ist nun der Bau dieser Strecken erneut vorgeshlagen worden, mit der Maßgabe, daß dazu 25000 # pro Kilometer aus der Allgemeinen Landes-Receptur-Kasse à fonds perdu gewährt würden. Der Landtag hat sih vorweg über die Vorfrage schlüssig gemacht, ob zum Ausbau des Landes-Eisenbahnneßes überhaupt Bei- hilfen aus der Allgemeinen Landes-Receptur-Kasse bewilligt werden sollen, und diese Frage mit 87 gegen 19 Stimmen bejaht.

Deutsche Colonien.

Neber die festlihe Begehung des Geburtstags Jhrer Majestät der Deutschen Aoiferin in Dar-es-Salam berichtet die Gazette for Zanzibar and East Africa“ wie folgt : „Leßten Donnerstag gab es an diesem Plaße zur Feier des Geburtstages der Deutschen Kaiserin Auguste Victoria großen Jubel. Jedes Haus und jede Straßenecke war mit Palmen und Flaggen geziert, und die Schiffe im Hafen waren mit Flaggen ges{chmüdckt. Eine Parade der Truppen wurde unter Lieutenant Berthold abgehalten uad zu Lande und von der See wurden Salutschüsse abgefeuert. Eine große Menge Volks war auf dem Paradeplaß versammelt.“

Nach Aufhebung des bisherigen Commissariats - für das Kilimandjaro-Gebiet ist der Compagnieführer Johannes mit der Wahrnehmung der Geschäfte der obersten örtlichen Behörde für die genannten Gebiete mit dem Siß in Marangu am Kilimandjaro beauftragt worden. Auf der Kilimandjaro- Station, die nach einem Gouvernuementsbefehl vom 12. Sep- tember fortan Marangu-Station benannt wird, sind gegen- wärtig unter dem Compagnieführer Johannes ein Lieutenant, ein Urzt und etwa 160 Mann stationirt. Es sind daselbst mehrere kleine Geschüße nebst einer größeren Menge Munition vorhanden. Auf dem Wege von Masinde nach dem Kilimandjaro sind Zwischenstationen eingerichtet, um die Verbindung aufrecht zu erhalten. Jn Masinde befindet sih ein Offizier mit 60 Mann.

Der von der Deutschen Colonialgesellshaft nah Deutsch- Ostafrika gesandte Lehrer Barth ist am 19. Oktober mit dem

Reichs-Posidampfer „Reichstag“ in Tanga cingetroffen. Er

wird vorerst in Tanga bleiben, wo ebenfalls, wie in Bagamoyo, die a O einer Schule oder vielmehr dic

Fortseßung des vom Missionar Krämer bereits begonnenen

Unterrichts geplant wird. :

Ueber den am 6. Oktober erfolgten Tod des Lieutenants Brüning im Kampfe gegen die Wahehe meldet der Sergeant Köhler aus Kilossa, 16. Oktober, an den Gouverneur:

Lieutenant Brüning, ih und 35 Sulus marschirten auf die Kunde, daß die Wahehe in Kondoa seien und plünderten, sofort dorthin ab und vertrieben sie na tühtigem Feuer aus dem Ort. Da wir pro Kopf nur noh 15 bis 20 Patronen hatten, shickten wir 6 Waniamwesi von dem Häuptling Hamiß, welcher fich mit 20 Mann uns an- ges{lossen hatte, nah dem Port, Patronen zu holen; wir blieben bis

: dahin auégeschwärmt im freien Felde liegen. Um den

daa besser beobahten zu fönnen, fletterte ih auf einen Baum: hier sah ih nun, wie die Wahehe in ges{lossener Colonne auf uns loskamen. Salve auf Salve wurde gegeben, kaum waren die Wahehe dicht an uns heran, etlihe {on in unserer Reihe, da war au kein Halten mehr unter den Sulus. Alles im Stich lafsend, rannten fie wie die Wahnsinnigen davon. Hier fielen

Herr Lieutenant Brüning und vier Sulus. Von Wahehe umzingelt,

nur den Ombascha Peint und Guteboy bei mir, \chlugen wir uns durch und gelangten gegen Abend auf Umwegen im Fort an. Hier stellte ich sofort doppelte Posten aus, um einem Ueberfall der Wahehe vorzubeugen. Da ih jeßt mit den Sulus nichts weiter anfangen konnte, so beshloß ich, im Fort zu bleiben, da es ja nit ausgeschlossen war, daß die Wahehe das Fort angreifen würden. Jh hatte meine Noth, die Sulus im Fort zu halten, sie wollten in die Berge, hier, meinten sie, seien sie sicher vor den Wahehe. Ein Sulu, Mabon, entfernte sich aus Furcht vor den Wahehe vom Fort, er- schien aber am vierten Tag- wieder, ih steckte ihn sofort in Arrest. Am 8. Oktober entsandte ih den Lazarethgehilfen Niehl mit einer Abtheilung nah Condoa, um die Leichen zu holen. Ich ließ sie in der Nähe des Forts mit den üblichen drei Salven beerdigen. Ferner fanden wir die Leichen von dem Wali Seff bin Seliman und verschiedener anderer Araber. Die Wahehe hatten am 8. Oktober sich wieder zurückgezogen. i S i

Der Gouverneur bemerkt hierzu in einem Bericht an den Reichskanzler: Es scheint sich dadurch leider zu bestätigen, daß die Sulus, deren Brauchbarkeit stets eine sehr streitige Frage war, sih nicht bewährt haben. Sie werden jeßt, zumal ihr ursprüngliher Contract zu Ende ist, wieder nach Hause ge- \hickt werden.

Oesterreich-Ungarn.

__Im öósterreihishen Abgeordnetenhause wurde gestern die Debatte über den Dispositionsfonds fortgeseßt. Der Abg. von Jawors ki erklärte im Namen der Polen, die gegenwärtige parlamentarische Lage sei dur cin Mißverständniß zwischen der Regierung und der vereinigten Linken entstanden. Von einer Gehässigkeit der Regierung gegen leßtere könne keine Rede sein. Die Polen bewahrten sich Freie Hand bis zur Lösung des in der Thronrede angekündigt-n Programms. Die bish:rige Mehrheit sei gebildet auf der Grundlage des festen Pro- gramms der Gleichwerthigkeit der theilnehmenden Parteien, deren festgestellter ziffermäßigen Stärke sowie des Grundsaßes,

. daß niemand das Programm aufgezwungen werden dürfe, daß

aber auch niemand ausgeschlossen werden dürfe, der sich dem Programm anfüge. Der Dualismus habe für die Polen eine specielle Bedeutung als Grundlage der gegenwärtigen aus- wärtigen Politik Oesterreich - Ungarns, in der die Polen eine wesentliche Gewähr für die Zukunft Oesterreichs erblickten. Den Dreibund sähen die Polen als den alleinigen Schuß der österreichischen Völker gegen jene Macht an, in der sie die größte Gefahr für ihre Nationalität, ihre Freiheit und ihre Cultur er- blickten. Der Abg. Herold führte aus, die Verweigerung des Dispositionsfonds seitens der Jungcz chen bedeute nicht einc Opposition gegen die Rechte, sondern gegen dic böhmenfeind- liche Politik. Die Deutschliberalen dächten nicht an eine ernste Opposition, fie würden wohl den Rath des Grafen Taaffe

; O und darüber nachdenken. Aus dem Dualismus folge

nicht die Unabänderlichkeit der Dezemberverfassung in Oesterreich. So lange das große Problem der böhmischen Frage nicht ge- löst sei, werde die Partei des Redners bei ihrer Opposition verharren. Der Abg. Graf Hohenwart stellte fest, der Prinz Schwarzenberg habe nur in seinem eigenen und nicht im Namen der Partei gesprochen. Die österreichishen Conservativen scien stets für das historische Recht Ungarns eingetreten. Das von dem Abg. von Plener als wünschenswerth bezeihnete Coalitions- Ministerium sei in der gegenwärtigen Regierung gegeben. Keine Partei lasse sih in die von dem Abg. von Plener ge- wünschten Combinationen einfah hinein commandiren. Seine Parteigenossen scien zur ernsten Prüfung positiver Vorschläge geneigt. (Händeklatshen rechts.) Sierauf ergriff der Minister- Präsi ent Graf Taaffe das Wort zu folgender Er- klärung: Gegenüber den im Laufe der Debatte von ver- schiedenen“ Seiten - abgegebenen Aeußerungen halte es die Regierung für angemessen, ihren Standpunkt ne1u:er- dings mit aller Deutlichkeit und Entschiedenheit aus- zusprehen. Die Regierung stehe unverrückbar auf dem Boden der bestehenden Verfassung und werde diesen Standpunkt auch ferner in keinem Fall verlassen. Die Regierung halte rück: haltlos an.dem gegenwärtigen geseßlih geregelten Verhältniß zu der ungarischen Neichshälfte fest und erachte die hier- dur geschaffenc Organisation der Monarchie für dauernd abgeschlossen; sie könne es daher niht als geboten ansehen, bei jedem beliebigen Anlaß von neuem auf diese Frage zurückzukommen, müsse es aber mit lebhaftem Dank be- grüßen, daß ihre loyale Haltung wie immer so auch kürzlich von Seiten der ungarishen Regierung offene Anerkennung gefunden habe. Zu der egen En Lage vermöge er nur die Erklärung abzugeben, daß die Regierung auch derzeit an den Grundsäßen der Thronrede vom 11. April 1891 unent- wegt festhalte. Jn der gemeinsamen Arbeit aller gemäßigten Parteien, welche die Regierung bisher in dankenswerther Weise mit patriotischer Zurückstellung ihrer einzelnen Wünsche unterstüßt hätten, erblicke die Regierung das sicherste Mittel zur Bildung einer festen, auch von ihr erwünschten und als nothwendig anerkannten Majorität. Zur Ecreichung dieses Ziels werde es die Regicrung, nur auf das Wohl des Staats be- daht und unbeirrt durh die eigenen Jnteressen, soviel an Lu liege, an Bemühungen gewiß nicht fehlen lassen. Von eben S, Gesinnungen erfüllt, werde die Regierung in dem Bewußtsein der von ihr übernommenen Verpflichtungen auch fernerhin bedacht sein, speciell im Königreih Böhmen eine Verständigung zwischen beiden Volksstämmen zu fördern. Von solchen Erwägungen, die sich nur auf das Ganze des Staats und dessen ase Pei bezögen, geleitet, vermöge die Regierung der Bewilligung oder Ablehnung der zur Ver-

handlung stehenden Budgetposition keine so“che Bedeutung bei-

zulegen, die fie in ihren Grundsäßen irre machen oder ihre Haltung den gemäßigten Parteien gegenübeë® ändern könnte. Die Rede rief lebhafte Bewegung im ganzen Hause

hervor Die Abgg. Schneider und Pattay erklärten, sie.

würden für den Dispositionsfonds stimmen, niht um ein Ver- trauensvotum für die Regierung abzugeben, sondern aus unbe- dingter Gegnerschaft gegen die Bestrebungen der Linken. Der Abg. Dr. von Plener betonte, mit den Grundsäßen des Abg. von Jaworski für die s könnten die Deuts: Liberalen sih einverstanden erklären. Die Voranstellung der Dreibunds - Politik durch den Abg. von Jaworski billige er: der Dreibundsgedanke sei von der Politik der deutshen Linken unlösbar, er sei einer der Mark- steine für die aen r oder Age orgen zu der Majorität. Parteien, die bezüglich der grundlegenden staatlichen Anschauungen in unüberbrübarem Gegensatz ständen, könnten nicht in einer Majorität zusammen sein. Dies gelte auh vom Staatsrecht. Bei der hierauf folgenden nament- lichen Abjtimmung wurde der Dispositionsfonds mit 176 gegen 146 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten die vereinigte deutsche Linke, die Deutschnationalen und die Jung- czehen. Die Linke nahm das Ergebniß der Abstimmung mit anhaltendem Beifall auf.

Großbritannien. und Frland.

“Die Königin beabsichtigt, der „A. C.“ zufolge, zwei Monate in Osborne zu residiren und eine Woche nah Ostern nah Ftalien zu reisen, wo Jhre Majestät in der Villa Palmieri bei Florenz einen vierwöchhigen Aufenthalt nehmen wird. Vorgestern stattete die Königin der Kaiserin Eugenie in Farnborough einen Besuch ab.

Lord Ripon, Minister für die Colonien, sagte in einer von ihm am Mittwoch im „Eighty Club“ gehaltenen Rede, daß er als Mitglied der Regierung, obwohl instruirt über die Ab- sichten und Pläne derselben, doch keine Geheimnisse verrathen dürfe. Das könne er jedoch erklären, daß die Regierung ein Programm vorbereitet habe, das nicht als ungenügend an- gesehen werden dürfte. Homerule stche in erster Linie. Die Vorlage, die dem Parlament ‘în Bezug auf diese Frage unter- breitet werden würde, von der cr aber auch niht einmal eine Skizze geben könne, werde sicherlich niht weniger weitgreifend und umfassend sein, als die Bill von 1886. Die in leßterer ent- haltenen Fehler würden vermicden werden. Die irische Frage dürfe jedoch nicht allein das Parlament in nächster Session beschäftigen. Die Regierung bereite daher cine Reihe von Maßregeln vor, welhe die Wohlfahrt der britischen Nation beträfen. Die Majorität der Regierung werde von ihren Gegnern für gering erklärt. Mit diejer Majorität jedoh hoffe sie, große und weitgehende Pläne durchzuseßen. Das Volk habe sih bei der Wahl mit der Politik- der vorigen Regiérung unzufrieden erklärt. Die liberale Partei wolle die Einigkeit unter allen Theilen, des Reichs fördern. Die Nation habe schon jeßt einen Ge- shmack von der Art und Weise bckommen, wie die Negierung die Administration ausübe. Das Geheim- niß der Macht Englands in den Colonien bestehe darin, daß zur rechten A das Recht der Selbstverwaltung gewährt worden sei. Jn Jrland jedoch fei eine entgegengeseßte Politik gang und gäbe gewesen. Die Regierung fo {loß der Redner werde die von ihr gegebenen Versprehungen erfüllen.

Frankreich.

Der Präsident Carnot hat, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr Casimir Périer mit der Bildung des neuen Cabinets beauftragt. Die Mission Brifson’s ist insbesondere daran gescheitert, daß Périer und Bourgeois dabei be- harrten, auf dem Boden der stricten Legalität zu bleiben und zu keinerlei Verwirrung der Gewalten die Hand zu bieten. Bourgeois verlangte außerdem, daß de Freycinet und Ribot ihre Portefeuilles behalten follten. Périer conferirte gestern Nachmittag mit mehreren der zurüctretenden Minister, namentlich mit Ribot. Nach einer weiteren Meldung von heute früh ößt noch Périer auf große Schwierigkeiten. Na- s soll Bourgcois den Eintritt in das Cabinet abgelehnt

aben.

Die Panama-Untersuchungscommission vernahm gestern den Deputirten Salis, der sciner Zeit Mitglied der Commission war, die im Jahre 1888 das Project der Panama-Loos-Obligationen zu prüfen hatte. Salis erklärte, sehs Mitglieder der Commission hätten von ihrem Bureau einen formellen Auftrag erhalten, gegen das Prozject zu stimmen : fünf hätten sich sofort dafür erklärt. Jndessen sei es angenom- men worden, weil ein Mitglied, Sansi{eroy, obwohl als Gegner des Projects gewählt, doch für dasselbe gestimmt habe. Sans- leroy habe, über seine Abstimmung befragt, erklärt, daß er bei seinem Votum den Bitten seiner Wähler nachgegeben habe. Hierauf wurde Chantagrel, der gleihfalls im Jahre 1888 Mitglied der Panama-Commission war, vernommen. Chantagrel sagte aus, es seien ihm, damit er für das Project stimme, von cinem Beamten der Panama-Gesellshaft nah und nah 100 009, sodann 200 009 und shließlich 500 009 Fr. ge- boten worden. Der Journalist Martin, der in der „Libre Parole“ die Artikel mit der Ueberschrift „Die Geheimnisse der Panama-Affffaire“ veröffentlicht hat, versicherte bei seiner Ver- nehmung, er sei überzeugt, daß die Panama-Gesellschaft selbst die gegenwärtige Bewegung angestiftet habe. Jm Jahre 1886 habe er, damals noch Beamter der Gesellshaft, von dieser den Auftrag erhalten, einigen Deputirten “Gefell anzubieten, damit sie für das Emissionsproject der Gesellschaft stimmten; allein von den Deputirten sei keiner feiner Auf- forderung nachgekommen.

Der Generalprocurator Quesnay de Beaurepaire hat an die Commission ein Schreiben gerichtet, worin er räth, die Beschlagnahme der Checks des Hauses Thierrée auf ad- ministrativem Wege durch den Polizei-Präfecten vornehmen zu lassen und nicht durch das Gericht, da leßteres Vorgehen u zeitraubend wäre. Die Commission hat infolge dessen

risfon Ne den Minister des Jnnern von dem Inhalte dieses reibens in Kenntniß zu seßen. Brisson eröffnete dem Minister ferner, daß die Commission ihrerseits die Beschlagnahme der Checks wünsche. * *

Der Gemeinderath von Paris hat dem Wunsche nah strenger Bestrafung der Deputirten Ausdruck gegeben, die N der Panama-Angelegenheit als schuldig befunden würden: i

Am 1. d. M. ist von der Polizei ein Mann verhaftet worden, der sih Luskina nennt und aus Galizien stammen soll. Aus den bei ihm vorgefundenen ELOE bie unter dencn sih auch Karten und Pläne befanden, \{chloß die Polizei, daß

er ein Spion im Dienst cines fremden Staats sei. Luskina selbst erklärte, die bei ihm vorgefundenen Karten und Pläne tes ihm lediglih für die von ihm verfaßten oder vor- ereiteten E Schriften gedient. Luskina ist der Ver-

fasser einer polnischen Broschüre, betitelt „Die nächste große Armee“.

/ Rußland.

_Dem Reichsrath is}, wie „W. T. B.“ berichtet, ein Gesehentwurf, betreffend die Einführung der Salzaccise ‘und dié Erhöhung der Zuckeraccise, zugegangen. Danach foll die Ergänzungsaccise von 40 Kopeken per Pud Naffinade- zuer Lifackanen und die Accise auf Sandzucker verdoppelt werden, d. h. auf 2 Rubel per Pud normirt werden.

Ftalien. Fo

_Die Deputirtenkammer nahm gestern die Wah [l- prüfungen vor. Colajanni (äußerste Linke) beschuldigte, wie „W. T. B.“ berichtet, di- Regierung, sich in die Wahl in San Severo, wo Tondi gegen Jmbriani gewählt worden sei, eingemisht zu haben, und verlangte die Einseßung einer parlamentarischen Untersuhungscommission. Der Minister- Präsident G iol itti wies die Anklagen zurück. Die Regierung habe gar fein Jnteresse, die Wahl Tondis, der immer gegen sie gestimmt habe, zu begünstigen. Nach längerer Debatte wurde die Wahl für gültig erklärt.

Die in auswärtigen Blättern verbreiteten beunruhigenden Nachrichten über das Befinden des Papstes werden von der „Agenzia Stefani“ für vollkommen unbegründet erklärt mit dem S lilaen daß der Gesundheitszustand des Papstes ein durhaus normaler sei.

Belgien.

Die Commission des Senats zur Revision der Ver- fassung hat in ihrer Sißung vom 29. v. M, wie der „Frkf. Dg berichtet wird, zwei Anträge des Grafen Goblet d’Alvielle (lib.) angenommen, wonach die Wahlberehtigung zustehen soll: 1) allen Bürgern, die mit gutem Zeugniß ihren Militärdienst absolvirt und 2) allen Familienvätern über 30 Jahre, die wenigstens drei Kinder haben. Beide Anträge wurden mit 13 gegen 3 Stimmen und 4 Enthaltungen an- genommen. Auch wurde ein Antrag desselben Señdtors an- genommen, wodur die Betheiligung an den Wahlen obli- gatorish gemacht wird. Ñ

_Der Bericht der mit der Prüfung der Rothschild’schen Vorschläge beauftragten Commission der internationalen Münzconferenz betont, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, die Vorschläge seien von sehr großem Jnteresse und verdienten von der Conferenz in Erwägung gezogen zu werden. Von den Mitgliedern der Commission, die aufgefordert wurden, zu erklären, ob sie - geneigt seien, die Annahme der Vorschläge ihren Regierungen zu empfehlen, hätten sechs zustimmend und sieben ablehnend geantwortet. Die Levy’shen Vorschläge, die Goldstücke im Werthe von weniger als 20 Fr. und alle Banknoten unter 100 Fr. nah und na aus dem Verkehr zurückzuziehen, seien von der Commission fast einstimmig angenommen worden. Die Delegirten der der lateinishen Münzunion angehörenden Staaten waren gestern früh unter dem Vorsiß Tirard's zusammengetreten und hatten beschlossen, die Schlußanträge des Berichts der erwähnten Commission zu prüfen.

* Rumänien.

__Die Deputirtenkammer hat laut Meldung des „W. T.B.“ gestern mit sehr großer Majorität die Dringlichkeit für die aus der Jnitiative des Parlaments hervorgegangene Vorlage genehmigt, dem Thronfolger eine abrlice Apanage von 300000 Fres. zu bewilligen, von welcher die Hälfte auf die Prinzessin Mary von Edinburg übertragbar sein foll. Der Berichterstatter Majoresco legte den Entwurf zu einer Adresse vor, worin besonders die Stellen der Thronrede hervorgehoben werden, die von der Heirath des A und den Besuchen des Königs in Wien und London handeln; ferner wird darin die sehr günstige Lage der Finanzen des Landes constatirt.

Afrika,

Dem „Reuter shen Bureau“ wird aus Tanger vom 2. d. M. gemeldet: Gestern Abend wurde bei ciner Streitig- keit zwischen vier Europäern und einer maurischen Polizei-Patrouille ein britisher Unterthan er- hoffen und ein Spanier verwundet. Heute hielten die hier ansässigen Europäer eine Versammlung ab, in der beschlossen wurde, die ausländishen Vertreter aufzufordern, von ihren Regierungen die Bildung eines internationalen Polizeicorps zu erwirken. 5 :

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

8. Sißung vom Sonnabend, 3. Dezember, 12 Uhr.

Der Sigzung wohnt der Staatssecretär Freiherr von Malyahn bei. S

Wegen der Denkschrift, betreffend die Ausführung von Anleiheges f s , beschließt der Reichstag ohne Besprechung, daß durch die N dem Geseße Genüge geschehen ist.

Es folgt die ecste Berathung des Geseßentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Grün- dung und Verwaltung des Reichs-Fnvalidenfonds, wonach 67 Millionen Mark aus den Beständen dieses Fonds E Betricbskapital für die Neichskasse flüssig gemacht werden jollen.

Abg. Dr. Osann (nl.) bedauert, daß die Novelle zur Militär- Pensionsgefeß, die fo lange in Ausficht gestellt sei, noch nicht vorgelegt worden ift, Ds bin sie doch cigentlich die Vorausseßung des jeßt zur Berathung stehenden Entwurfs sei; denn die Novelle wird eine erheblihe Mehrausgabe erfordern, die aus den disponiblen Geldern des Invalidenfonds gedeckt werden muß, da andere Mittel dafür nicht verfügbar sind. Erst wenn Dees N befriedigt ist, kann der Invalidenfonds Gelder an die Neichskasse abgeben, wie das bier vorgeschlagen wird. Es is auch durchaus niht nachgewiesen, daß die Reichskasse dieser Summe bedarf; fie ist bisher ausgekommen.

Staatssecretär Freiherr von Malyahn: Ich erkenne an, daß das Bedürfniß, welches der Herr Vorredner hier vertreten hat, denVorzug verdient vor dem welches die Vorlage befriedigen will. Die betreffende Novelle zum T ist auch dem Bundesrath fon vorgelegt worden, und zwar früher als diese Vorlage, aber die säch- lihen Schwierigkeiten haben bis jeßt ihre Fertigstellung verhindert. Ich hoffe, daß die Vorlage noch in dieser Tagung an den Reichstag E wird, und bedauere, daß der Vorredner cine fo scharf ab- chnende Stellung cingenommen hat. Wir können allerdings ohne die