1892 / 290 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

E i Mr ME n tp P Ä P DERS ei L E 1 A S E T AEEEZ

E E R E E E A O

b. das Genoffenschaftsregister dur den Reichs-Anzeiger bezüglich des Falken- berger Vorshuß-Vereins und des Tillowitzer Darlehns- kafen-Vereins noch durch das Falkenberger Kreis- end Stadtblatt fowie bezüglih des Bielißer Spar- und Darlehnskafsen-Vercins noch durch die Neifser Zeitung, l . c. das Zeichen- und Musterregister xur durch den Reichs-Anzeiger veröffentlicht werden. i O.-S., den 1. Dezember 1892. ‘ôniglihes Amtsgericht. Filehne. Bekanntmachung. [52226] Die in unscr Handels-Genofsenschafts- und Muster- register erfolgenden Eintragungen werden im Jahre 1393 durch S 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, ® 2) das Posener Tageblatt, 3) die Posener Zeitung, i 4) den Stadt- und Landboten, Kreisblatt für den Kreis Filehne, reröffentliht werden. - Die Bekanntmachung der auf kleinere Genofsen- schaften sih beziehenden Eintragungen wird jedo nur durch die zu 1 und 4 genannten Blätter erfolgen. Filehne, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Finsterwalde. Befenntmachuug. [52227]

Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in das bietige Vanteléregister dur den Deutschen Reichs- Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, den Nieder- lauer Anzeiger und das Firsterwalder Wochen- blatt, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister aber durch den Deutschen Reichs-Anzeiger, den Niederlausißer Anzeiger und das Finsterwalder Wochenblatt veröffentliht werden. Für fkleinere Genossenschaften erfolgt die Veröffentlihung nur durch den Reichs-Anzeiger und den Niederlausitzer Ameiger.

Finsterwalde, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[51975] Freren. Die Veröffentlihungen aus dem hiesigen Handels- und Genoffenschaftsregister werden tim Iabre 1893 im Reichs-Anzeiger, Hannoverschen Courier, in der Osnabrüdcker Zeitung, in dem Lingen- schen Wochenblatte und in dem Lingenschen Volks- boten, für kleinere Genoffenscbaften nur im Reichs- Anzeiger und im Lingenschen Volksboten und Wochenblatt erfolgen.

Freren, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Friedeberg N. M. Befauntmachung. [52228] Die Eintragungen in das Handels-, Genofsfen- schafts-, Zeichen- und Musterregister des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1893 durch: 1) den Deutschen Reichs- und Preußifchen Staats-Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) tas Friedeberger Kreisblatt werden. Für fleinere Genoffenschaften werden die Bekannt- tabungen nur dur: 1) den Deutschen Reichs- unö Preufifchen Staats-Anzciger, 2) das Friedeberger Kreisblatt erfolgen. Friedeberg N. M., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

veröffentlißt

Fürstenberg a. O. Befanutmachung. [51976] Die Eintragungen in das Handels-, Muster- und Genossenschafts-Register werden im Jahre 1893 be- kannt edt werden : a. durch den Dentschen Reichs- und König- lich Preußischen Staats-Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, c. dur die Fraufkfurter Oderzeitung ; bei kleineren Genoffenschaften außer dem Deutschen Reichs-Anzeiger nur durch die Frankfurter Oder- ¿citung. Fürstenberg a. O., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Gera. En Can, [92229] Die nach Art. 13 des Deutschen Handelsgesetz- buchs von uns zu erlassenden Bekanntmachungen über die im Laufe des Jahres 1893 vorkommenden Ein- tragungen in das Handelsregister unseres Bezirks werden 1) im Deutschen Reichs- und Königlichen Vreußischen Staats-Anzeiger in Berlin, 2) im Amts- und Verordnungsblatt für das Fürstenthum Reuß j. L. und 3) in der Geraer Zeitung erfolgen. Gera, am 1. Dezember 1892. Fürstliches Amtsgericht. Abthlg. für frw. Gerichtsbarkeit. E. Brager. Gera. Bekanntmachung. [52230] Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, daß alle die Führung unseres Genofsenschaftsregisters be- treffenden Veröffentlihungen, welche auf gesetzlicher Borschrift beruhen, im Laufe des nächstfolgenden Jahres 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger in Berlin, 2) im Amts- und Verordnungsblatte für das Fürstenthum Reuß j. L. und 3) in der Geraer Zeitung, soweit es sich aber um fleinere Genoffenschaften handelt, nur in den unter Ziffer 1 und 3 bezeich- neten Blättern erscheinen werden. Gera, den 1. Dezember 1892. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für frw. Gerichtsbarkeit. E. Brager. Gnadenseld. Befanntmahung. [21977] Während des Geschäftsjahres 1893 wird die Ver- öffentlihung der Eintragungen in unser Handels- und Genossenschafts-Regiiter durch: a. den Dentschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. die Schlcsische Zeitung, c. den Oberschlesischen Anzeiger, für kleinere Genessenschaften durch die zu a. und c. genannten Blätter crfolgen. Eintragungen in das Zeichen- und Muster-Register werden nur dur den

Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger veröffentliht werden. Guadenfeld, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Gottesberg. Befanntmachung. [52231]

Im Jahre 1893 werden von dem unterzeichneten Amtsgerichte die Eintragungen

1) aus dem Handelsregister durch

2. den Reichs- und Staats-Anzeiger, b. die Sélesische Zeitung,

c. die Breslauer Zeitung, -

d. das Gettesberger Wochenblatt,

2) aus dem Genossenshafts-Register durch die zu 1 bezeihneten Blätter, bei klcineren Genoffenschaften jedoch nur durch den Reichs-Anzeiger und das Gottesberger Wochenblatt, R

3) aus dem Muster- und Zeichenregister nur dur den Reichs-Anzeiger

veröffentliht werden.

Gottesberg, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Gräfenhainchen. Befanntmachung. [52232]

Die auf Führung des Handels-, Zeichen- und Musterregisters Bezug habenden Veröffentlihungen für den Bezirk des unterzeihneten Amtsgerichts werden im Geschäftéjahre 1893 :

a) im Deutschen Reichs- und Königlich Vreußischen Staats-Anzeiger, b) in der Berliner Börsenzeitung, c) im Bitterfelder Kreisblatt, d) im Amtsblatt der. Königlichen Regierung zu Merseburg, erfolgen. Gräfenhainchen, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Seiler. [51978] Greifsenberg i. Schl. Befanntmahung. - Es wird biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß während des Geschäftsjahres 1893 die Ein- tragungen in das Handels- und in das Genossenschaft s- register bekannt gemacht werden: a. im Deutschen Reichs: und Preußischen Staats-Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. in der Berliner Börsenzeitung, d. im Anzeiger für Greiffenberg, Liebenthal und Umgegend, S hinsichtlih der kleineren Genossenschaften nur in den unter a und d bezeihneten Blättern. Die Ein- tragungen in das Muster- und Zeichenregister werden nur im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger veröffentlicht. Greiffenberg i. Schl., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Greussen. Befanntmachung. [52233]

Die Eintragungen in das Handels- und Genofsen- schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger in Berlin, durch das in Sondershausen erscheinende Regierungs- und Nachrichtsblatt und, wenn nöthig, durch die hiesige Schwarzburger Zeitung veröffentlicht werden.

Greußen, den 3. Dezember 1892.

Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. Abth. Ik. Maemvel.

Gross-Gerau. SBefauntmahung. [52344]

Einträge, welche 1893 in das Handels- und Ge- nofsenschaftsregister des unterzeihneten Gerichts er- folgen, werden veröffentliht werden :

1) aus dem Handelsregister: in der Darmstädter Zeitung, dem Groß-Gerauer Kreisblatt und, soweit mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Eintrags angezeigt, auch im Reichs-Anzeiger,

2) aus tem Genossenschaftsregister: in dem Reichs - Anzeiger, dem Groß:Gerauer Kreisblatt und, falls mit Rücksicht auf die Größe der Genofsen- schaft angezeigt, auch in der Darmstädter Zeitung.

Groß-Gerau, den 2. Dezember 1892.

Großherzogliches Amtêgeriht Groß-Gerau. Ludwig.

Gudensberg. Befanntmachung. [52234] Die Beftanntmachungen des Gerichts aus dem Handels- und Genossenschaftsregister sollen für das Iahr 1893 im Deutschen Reichs-Anzeiger, der Frißlarer Zeitung, und der Casseler Allgemeinen Zeitung, bei fÉleinercn Genossenschaften, insbesondere allen Darlehnskassenvereinen des hiesigen Bezirks, nur in den beiden ersteren Blättern erfolgen. Gudensberg, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Guttentag. Befanntmachung. [51979] Die auf die Führung der Handels-Genossenschaftë- und Muster-Register im hiesigen Gerichtsbezirke be- züglichen Geschafte werden im Kalenderjahre 1893 durch den Amtsrichter unter Mitwirkung des Ersten Gerichtsschreibers bearbeitet werden. _Die auf die beiden ersten Register bezüglichen Bekanntmachungen werden im Kalenderjahr 1893 : a. im Deutschen Reichs-Anzeiger, b. in der Berliner Börsen-Zeitung, c. in der Schlefischen Zeitung, ___ d. in der Breslauer Zeitung, für fleinere Genoffenschaften aber außer im Deutschen Reichs-Anzeiger nur noch im Lublinißzer Kreis- blatt, die auf das Musterregister bezüglichen aber nur im : Deutscheu Reichs - Anzeiger veröffentlicht werden. L Guttentag, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Harburg. BSBefanntmachung. [51980] Für das Jahr 1893 werden die Eintragungen in das Handels- und Genoffenschaftsregister des unter- zeichneten Gerichts durch: 1) den Dentschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger in Berlin, 2) das Kreisblatt zu Harburg und 5) das Regierungs-Amtsblatt zu Lüneburg, bei fleincren Genoffenschaften nur durch die zu 1 und 2 bezeihneten Blätter veröffentliht werden. Harburg, den 1. Dezember 1392. Königliches Amtsgericht. L.

e Haspe. Bekanntmachung. __ [52235] Eintragungen in das Handelsregister beim unter- zeichneten Königlihen Amtsgericht werden im Jahre S durh folgende öffentliche Blätter bekannt ge- macht : 1) den . Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Hagener Zeitung,

3) die Westfälische Post,

4) die Berliner Börsenzeitung,

5) die Hasper Zeitung. j i

Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden dur: S 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Hasper Zeitung : O bekannt gemacht, welches hierdurch in Gemäßheit des Artikels 14 des Deutschen Handelsgeseßbuhs zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Haspe, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Haynau. Bekanntmachung. [52236] Im Jahre 1893 werden von dem Königlichen Amtsgericht zu Haynau bekannt gemacht werden: die Eintragungen in das Handels- und Genoffen- schaftsregisier 1) durch den Deutschen Recichs- und Preu- Fischen Staats-Anzeiger, 2) durch die Berliner Börtenzettung, 3) dur die Shlesische Zeitung, 4) durch das Haynauer Stadtblatt, L die Eintragungen in das Zeihen- und Muster- register nur durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, - die Eintragungen, betreffend kleinere Genossen- schaften, nur 1) dur den Deutschen Reichs- uud Preu- ßischen Staats: Anzeiger, 2) durch das Haynauer Stadtblatt. Haynau, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Heiligenbeil. Befanntmachung. [51981] Die Eintragungen in das biesige Handel5- und Genossenschaftéregister -werden im Jabre 1893 durh den Deutschen Reichs- und Königl. Preußischen Staats-Anzeiger, sowie die Königéberger Hartungsce Zeitung bekannt gemacht werden. Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt- machung nur im Heiligenbeiler Kreisblatt. Heiligenbeil, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Matthee.

Heinsberg. Befanntmachung. [51982] Die Eintragungen in das Handels- und Genofsen-

schaftsregister des hiesigen Amtsgerichts sollen für das Jahr 1893 durch

a. den Deutschen Reichs- und Staats-An-

zeiger,

b. die Kölnische Volkszeitung,

c. die Heinsberger Volkszeitung und bezüglich der fleineren Genofjenschaften nur in den sub a und c bezeichneten Blättern veröffentlicht werden.

Heinsberg, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Heringen an der Helme. [52237 Beschluß.

Die E der Eintragungen in das Handels-, Zeichen-, Mustcr- und Genofsenschafts8- register des unterzcichneten Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1893: :

1) bezüglich der Handelsregister (Firmen-, Pro- a, Gesellschafts- und Gütergemeinschaftsregister) durch

a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

b. die Berliner Börsen-Zeitung,

c. den Nordhäuser Courier,

d. die Nordhäuser Zeitung,

2) bezüglib des Zeichen- und Musterregister nur durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, ;

3) bezüglich des Genofsenschaftöregisters durch

2. den Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

b. die Berliner Börsen-Zeitung,

c. den Nordhäuser Courier,

d. die Nordbäuser Zeitung, und für kleinere Genossenschaften außer dem Deut- schen Reichs-Anzeiger nur durch die Nordhäuser Zeitung.

Heringeu an der Helme, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. HermeskKkeil, Beschluß. [51983]

Die Veröffentlihung der Eintragungen in das M beldreg ne erfolgt für den biesigen Amtsgerichts-

ezirk im Laufe des Jahres 1893 durch die folgenden Blätter :

1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preufßischeu Staats-Anzeiger,

2) die Kölnische Zeitung,

3) die Trierische Fit und

4) die HoŸhwald-Zeitang.

Die Veröffentlihung der Eintragungen “in das Genossenschaftsregister erfolgt bei größeren Genofssen- schaften durch die Blätter unter Nr. 1, 3 und 4, bei Genossenschaften kleineren Umfanges durch die Blätter unter Nr. 1 und 4.

SHermesfeil, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

i [51984] Hess. Lichtenau. Die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handels-Genossenschaftë- und Musterregister des unterzeichneten Gerichts werden im Geschäftsjahr 1893 durch Einrückung in 1) den Deutschen Reichs: und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger; 2) die Hesse Morgenzeitung; 3) das Wißtenhäuser Kreisblat erfolgen. Für kleincre Genossenschaften wird jedo außer dem Deutscheu Reichs-Auzeiger nur das Wißenhäuser Kreisblatt zur Veröffentlicßung der Bekanntmachungen bestimmt.

Sess. Lichtenau, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. -

Wettstedt. Befauntmachung- [52238] Für das Jahr 1893 werden die Eintragungen in

das Handels-, Genofssenschafts-, Zeiben-, Muster-

register seitens des hicfigen Amtsgerichts durch

1) den Deutschen Reihs- ünd Königl

Preußischen Staats-Anzeiger, ias 2) die Berliner Börsen-Zeitung, L den Regierungs-Anzeiger in Merfeburg, 4) das Hettstedter Wochenblatt, binsihtlich kleinerer Genofsenshaften durch

1) den Deutschen Reihs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger und

2) das Hettstedter Wochenblatt

bekannt gemacht. Settstedt, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[51985] Heydekrug. Die auf eung des Handels- und Genossenschaftsregisters si beziebenden Geschäfte werden im Geschäftéjahr 1893 von dem Amtsrichter Meyvhboefer und dem Secretär Bumbullis bearbeitet. . Die nach dem Deutschen Handelsgesezbuch ‘vor- geschriebenen Bekanntmachungen werden:

1) durch den Deutschen Reichs: und Pren-

Fischen Staats-Buzeiger, i

2) dur die Berliner Bsrfenzeitung, :

3) durch die Königsberger Hartungshe Zeitung,

4) dur) das Hevdekruger Kreisblatt, die im § 147 des Gesetzes, betreffend die Wirthschafts- und Erwerbsgenofsenshaften vom 1. Mai 1889 vor- geschriebenen Bekanntmachungen

durch den Deutschen Reich8- und Preu-

frischeu Staats-Auzeiger und das Heydekruger

Kreisblatt erfolgen.

Heydekrug, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Hirschberg (Saale). [52239] Bekanntmachung. |

Die im Laufe des kommenden Jahres zu bewir-

fenden Einträgc im Handels- und Genoßsenschafts- register werden wir

1) durch das Amts- und Verordnungsblatt für

das Fürstenthum Reuß j. L., ;

2) durch den Deutschen Reichs- und König-

lih Preußischen Staats-Anzeiger,

3) die hier erscheinenden Hirshberger Nachrihten veröffentlichen, was wir vorschriftsgemäß hierdurch bekannt machen.

Hirschberg (Saale), den 1. Dezember 1892. Fürstlihes Amtsgericht. G.-Af. Tenzler. [51986] Hochheim. Die Einträge in dem Handels- und Genossenschaftsregister des unterzeihneten Gerichts werden im Jahre 1893 : 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden, 3) im Rheinischen Kurier veröffentliht werden. : A ;

Die Veröffentlihungen der Einträge in das Ge- nossenshafts - Register bezüglich der fogenannten kleineren Genoffenschaften werden, außer in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, noch in der „Zeit- rift des Vereins nassauischer Land- und Forst- wirthe in Wiesbaden“ erfolgen.

Hochheim, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Hohenwestedt. Befanntmachung. [51987]

Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genoffenschafts-Register werden im Jahre 1893 durch den „Deutschen Reichs-Anzeiger““, die „Hohen- westedter Zeitung“ und die „JIßchoer Nachrichten“ veröffentliht werden. L

Die Bekanntinachungcn für kleinere Genofsfen- schaften werden, außer dem „Deutschen Reichs- Auzeiger“, lediglich durch die „Hobenwestedter Zeitung“ erfolgen.

Hohenwestedt, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Jüterbog. Befanntmachung. [52240] Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in unser Handels-, Genossenschafts-, Zeichen-, Muster- und Modellregistcr durch den Dentschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger veröffentlicht werden. Außerdem werden die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister dur die Berliner Börsen- zeitung, diejenigen betr. fleinere Genoffenschaften dur das Jüterbog-Lucktenwalder Kreisblatt bekannt gemacht. Jüterbog, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Katscher. Befanntmachung. [52327] Im Jahre 1893 werden die Eintragungen in das von uns geführte Handel8-, Procuren- und Gefell- schaftsregister durch: : S 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Schlesische Zeitunn,

3) die Breslauer Zeitung,

4) die Berliner Börsenzeitung,

5) das Leobschütßzer Kreisblatt, L die Eintragungen in das Zeichen- und Musterregister C E durch das erstgenannte Blatt ver- öffentlicht.

Die auf die Führung dieser Register sich beziehen- den Geschäfte werden im Jahre 1893 von dem unterzeihneten Richter unter Mitwirkung des Ge- rihts\hreibers Neppich bearbeitet.

Katscher, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Gold feld.

Katscher. Befanntmachung. _ [52322] Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden im Jahre 1893 durch: 4 1) den Deutschen Neichs- und Königlich. Preußischen Staats-Anzeiger, 2) das Leobschüter Kreisblatt veröffentliht werden. Katscher, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[51990] Katzenelnbogen. Die Eintragungen in das diebfeitige Handels- und Genossenschaftsregister werden. im Jahre 1893 im Deutschen Reichs-Anzeiger- im Kreisblatt für den Unterlahnkreis und im Rheinischen Kurier veröffentlidt werden. Katzenelnbogen, den 1. Dezember 1892.

Konigliches Amtsgericht.

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EcieI. Vekauntmachung. [51991]

In der Zeit vom 1. Januar bis ultimo Dezem- ber 1893 werden : :

1) die Eintragungen in das Handelsregister des biesigen Amtsgerichts durch Insertion in den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Hamburger Nachrichten und die Kieler Zeitung; 7

2) die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgericht :

a. bezüglih der bestehenden und der im Laufe des Jahres neu entstehenden größeren Ge- nofsenschaften durch Insertion in den Deutschen Neihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Hamburger Nach- riten und die Kieler Zeitung,

. bezüglich der bestehenden und der im Laufe des Jahres neu entstehenden Éleineren Genofssen- schaften durch Infertion in den Deutschen Reihs- und Königliß Preußischen

__ Staats-Anzeiger und die Kieler Zeitung

veröffentliht werden.

Mündliche Anmeldungen werden im Königlichen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 4, in den Geschäfts- stunden von 10 bis 12 Uhr Vormittags täglich ent- gegengenómmen.

Kiel, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung V.

[52242] Kirchhain i. H. Die Eintragungen in das biefige chHandels- und Genoffenschaftsregister follen im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger und die in Mar- burg erscheinende Oberbessishe Zeitung, bezüglich der Tleineren Genoffenschaften aber in dem ersteren Blatt und in der Kirhhainer Zeitung bekannt gemacht werden.

Kirchhain, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Droste.

Kirchhain i. L. Oeffentliche Bekanntmachung.

Für die Bekanntmachungen aus unserem Genofsen- schaftsregister sind hinfichtlich der kleineren Genofsen- schaften nachstehende öffentliche Blätter:

1) der Deutsche Reichs-Anzeiger, 2) die in Kirchhain i. L. erscheinenden „Neueste Nachrichten“ für das Jahr 1893 bestimmt worden. Kirchhain i. L., den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[51992]

Kirchhundem. [51993] Amtsgericht Kirhhundem.

Lr ganen in das Handels- und Genofsenschafts-

register werdên 1893 durch Reichs-Anzeiger und

Westfälisches Volksblatt (Paderborn) veröffentlicht.

Köln. Beschluß. __ [52244] Nach Einsicht und auf Grund der Bestimmung des Art. 14 des Allgemeinen deutshen Handels- ge bestimmt das Königliche Amtsgericht, Abth. 7 zu Köln, daß die vorgeschriebenen effent- lichen Befanntmachungen der Eintragungen in das | pietevR im Laufe des Kalenderjahres 1893 in olgenden Blättern gef{ehen sollen: 1) in der Kölnischen FeRas zu Köln, 92) in der Kölnischen Volkszeitung zu Köln, 3) in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 4) in dem Oeffentlichen Anzeiger zum Regie- rungsamts8blatt zu Köln. Kölu, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht, Abth. 7.

Eiöln. Beschluß. [52243]

Auf Grund des § 147 des Geseßes vom 1. Mai 1889 und § 14 des Handels-Geseßbuches bestimmt das Königliche Amtsgericht, Abth. 7, daß die Ein- tragungen in das bei demselben geführte Genofsen- schaftsregister im Laufe des Kalenderjahres 1893 außer in dem Deutschen Reichs- nnd Königlich Preußischen Staats - Anzeiger bekannt gemacht werden sollen wie folgt:

I. 1) in der Kölnischen Zeitung zu Kéln, 2) in der Kölnischen Volkszeitung zu Köln für die Kölner -idg a e. G. mit beschbränfter Haftpflicht zu

öln:

IT. im Kölner Stadtanzeiger zu Köln für die übrigen im Stadtbezirke von Köln bestehenden Ge- nofsenschaften, sowie die im Laufe des Jahres 1893 zu gründenden fleinen Genossenschaften :

ITIT. im Kölner Tageblatt zu Köln für die im Landkreise Köln bestehenden Genoffenschaften, sowie die im Laufe des Jahres 1893 zu gründenden tleinen Genossenschaften.

Köln, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Abth. 7.

[51995] Königswinter. Im Sahre 1893 fellen bei dem unterzeihneten Gerihte die Eintragungen:

1) aus dem Handelsregister :

a. im Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

b. m. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koln,

c. in der Kölnischen Zeitung zu Köln und

d. im General-Anzeiger zu Bonn,

2) aus dem Genoffenschaftsregister

a. im Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

b. im General-Anzeiger zu Bonn,

3) aus dem Zeichen- und Musterregister im Deut- schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bckannt gemacht werden.

Königswinter, den 2. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[51997] Korbach. Dic öffentlihen Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister sollen im Jahre 1893 ) durch den Deutschen Reichs- und König- T a MMPeS Staats - Anzeiger zu erlin, i 2) dur die Beilage zum Waldeck\chen Regte- rungsblatt und 9) durch die Berliner Börsenzeitung, für Tleinere Genossenshaften nur durch die unter 1 und 2 genannten Blätter erfolgen. Korbach, den 2. Dezember 1892. Fürstlih Waldecksccs Amtsgericht. R. Waldeck.

Krappitz. SBefauntmachung. [52245] Im Jahre 1893 werden veröffentlicht die Ein- tragungen 1) in den Handelsregistern: a. im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. in der Breslauer Zeitung, d. in der Schlesischen Volks-Zeitung, e. in der Berliner Börsen-Zeitung, 2) in dem. Zeichen- und Musterregister: in dem zu 1a. genannten- Anzeiger, 3) in dem Genossenschaftsregister: 2. im Deutschen Reichs-Anzeiger, b. bezüglih des Vorschuß - Vereins in Krappiß auch im Krappißer Stadtblatt, - c. bezüglih des Consum- und Spar-Vereins in Gogolin und des Ottmuther Darlehns-Kassen- Vereins in Ottmuth au im Groß-Strehlitzer Kreisblatt. v i Krappit, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Kremmen. Sefanntmahung. [52246] In dem Geschäftsjahre 1893 wird die Veröffent- lihung der Eintragungen im Handelsregister: 1) im Deutschen Reichs- und Königlich _ Preufischen Staats-Anzeiger, 2) in der Berliner Börsenzeitung, 3) in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 4) im Kremmener Wochenblatt, diejenige der Eintragungen im Genofsenschafts- Regifter, im Zeicheu- und Musterregister : 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) im Osthavclländishen Kreisblatt, 3) im Kremmener Wochenblatt, diejenige der Eintragungen im Genossenschafts- Register für kleinere Genossenschaften dagegen nur 1) im Deutschen Reichs- und Königlich BVreußischen Staats-Anzeiger, _92) im Kremmener Wochenblatt erfolgen. Kremmen, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. e

Krempe. Bekanntmachung. [51998]

Die Eintragungen in das Handels- und Genofsen- schafts-NRegifter werden im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs-Anzeiger, die Hamburger Nach- richten und die Itehoer Nachrichten veröffentlicht werden. n

Für die Eintragungen, betreffend kleinere Genofssen- schaften gemäß § 147 des Reichsgeseßes vom 1. Mai 1889, fowie bezüglich der landwirthschaftlichen Confum- Vereine ift der Deutsche Reichs-Anzeiger und- die Itehoer Nachrichten bestimmt worden.

Krempe, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtëgericht. A. Schow.

[52247] Krivitz. Die auf das Handelsregister und Ge- nofsenschaftsregifter für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts bezüglihen öffentlihen Bekannt- macungen werden im Jahre 1893 im Deutschen Reichs-Anzeiger, in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen und in dem Mecklenburgishen Volksblatt erfolgen.

Krivitz, den 3. Dezember 1892.

Großherzoglich Mecklenb. Shwerinshes Amtsgericht.

[51999] Laage. Die Eintragungen zum biesigen Handels- register und zuin Genofsen]chaftsregister werden im Jahre 1893 in dem Deutschea Reichs-Anzeiger, den Amtlichen Melenburgischen Anzeigen, dem Laager Woenblatt und dem Rostocker Anzeiger, für kleinere Genossenschaften nur in den erst- und leßtgenannten Blättern bekannt gemacht werden. Laage, den 1. Dezember 1892. Großherzogliches Amtsgericht.

92248 Langenberg. Dic fcitens des mite Amtëgerihts in Handels- und Genossenschaftéfsachen im Iabre 1893 zu erlaffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Reichs-Anzeiger, das Ne- ierungs-Amtsblatt, die Kölnische und die Elberfelder Setking und außerdem je nach dem Orte der Nieder- laffung durch den Langenberger Zeitungsboten, die Belberter Zeitung oder die Neviges-Hardenberger Volkszeitung. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekanntmachungen durch den Reichs-Anzeiger, das Amtsblatt und das betreffende Localblatt.

Langenberg, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Lewin. Sefanntmachung. [52000]

Im Geschäftsjabre 1893 werden die Eintragungen in nachstehende für den Bezirk des Königlichen Amts- gerihts zu Lewin geführte Register:

1) in das Zeichen- uud Musterregister durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger,

2) in das Handels- und Genofsenschafts8register :

2a. durch den Deutschen Reichs- und Preußi- schen Staats-Auzciger, b. durch ti: Schlesische Zeitung zu Breslau, c. durch das Glaßer Kreisblatt, für fleinere Genoffenschaften nur durch die Blätter zu a. und e. veröffentlicht. Lewin, den 2. Deczember 1892. Königliches Amtsgericht.

Liebenwerda. Befaununtmachung. [52250] “Im Geschäftsjahre 1893 werden die Eintragungen: 1) in unser Handelsregister : durh a. den Deutschen Reichs-Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. das biesige Kreisblatt, : 2) in die Zeichen- und Musterregister : durch den Deutschen Reichs-Anzeiger be- kannt gemacht werden.

Liebenwerda, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Liebenwerda. Befauutmahung. [52249] Im Geschäftsjahre 1893 werden die Eintragungen in unserem Genoffenschaftsregister dur den Deutschen Reichs-Anzeiger und das hiesige Kreisblatt be-

kannt gemacht wcrden. Licbenwerda, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

: [52001]

Lilienthal. Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschafts - Register werden im Jahre 1893 dyrch:

1) den Deutschen Reihs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

2) den Hannoverschen Courier,

3) die Wümme-Zeitung veröffentliht werden.

Die Bekanntmachungen bezüglich der kleineren Ge- nofsenschaften erfolgen jedo lediglich dur die sub 1 und 3 bezeichneten Blätter.

Lilienthal, den 1. Dezember 1892* M

Königliches Amtsgericht.

Löbejün. Bekanntmachung. [52002] Durch Beschluß vom 1. P wier: 1892 find für die Veröffentlichung der Eintragungen in das hiesige Handels- und Genotsenschafts-Register im Jahre 1893 der „Deutsche Neichs-Auzeiger , die Berliner Börsenzeitung und die Löbejüner Fuhnethalzeitung bestimmt. Die Bekanntmachungen für kleinere Ge- nofsenshaften werden nur im Deutschen Reichs- Anzeiger und in der Fubnethalzeitung und die Be- fanntmachungen aus dem Zeichen- und Musterregister nur im Deutschen Reichs-Anzeiger erfolgen. Löbejün, den 1. Dezember 1392. Königliches Amtsgericht.

Lüchow. Bekanntmachung. [52005]

Die Eintragungen in das Handels- und das Ge- nossenshaftsregister des biesigen Amtsgerihts werden im Laufe des Jahres 1893 im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, im Hannoverschen Courier und in der Zeitung für das Wendland bekannt gemacht.

Bekanntmachungen für fleinere Genossenschaften erfolgen außer im Reichs-Anzeiger nur noch in der Zeitung für das Wendland.

Lüchow, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtzgeriht. Ilk. Lütjenburg. Befanntmachung. [52003]

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1893 durch

1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) den Hamburgischen Korrespondenten, 3) die Lütjenburger Zeitung bekannt gemaWt werden.

Lütjenburg, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Lütjenburg. BSBefanntmachung. [52004]

Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister des unterzeihncten Amtsgerichts werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1893 dur{ch

1) den Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Itehoer Nachrichten,

3) die Lütjenburger Zeitung, die für kleinere Genoffenschaften § 147 Ges. vom 1. Mai 1889 außer dem Reichs: und Staats- Anzeiger nur durch die JIßehoer Nachrichten, und falls es fih um landwirthschaftlihe Consumvereine handelt, durch das landwirthschaftliche Wochenblatt für Schleswig-Holstcin bekannt gemacht werden.

Lütjeuburg, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[52348] Malchin. Die öffentlide Bekanntmachung der Einträge zum hiesigen Handelsregister wird im Jahre 1893 durch den Deutschen Reichs-Anzeiger in Berlin, die Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen in Schwerin, den General-Anzeiger und die Mal- chin’er Zeitung bierselbst erfolgen.

Malchin, den 2. Dezember 1892. Großherzogl. Amtsgericht.

Margonin. Befanntmachung. [52006]

Bei dem unterzeichneten Amtsgericht erfolgen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 1893 bis 31. De- zember 1893 die Veröffentlichungen :

a. der Eintragungen in die Handels- und Ge-

nossenschaftsregister in:

1) dem Deutschen Reichs- und König- lichen Preußischen Staats-Anzeiger,

2) der Posener Zeitung,

3) dem Kolmarer Kreisblatte:

. die Eintragungen, betreffend kleinere Genofsen-

schaften in:

1) dem Deutschen Reichs- und König- lichen Preußischer Staats-Anzeiger,

2) dem Kolmarer Kreisblatte :

c. dice Eintragungen in das Musterregister im: Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Margonin, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Marienberg. SBefanutmachung. [52007] Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden im Laufe des Jahres 1893 in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, dem Negierungs-Amtsblatt, der Wiesbadener Presse und der Westerwälter Zeitung, die Eintragungen in - das Genossenschaftsregister in dem Deutschen Reichs-Anzeiger und der Wester- wälder Zeitung bekannt gemaht werden. Marienberg, den 1. Dezember 1892. oniglihes Amtsgericht.

FMassS0W. Vekanntmachung. [52008] Die Eintragungen in das biesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1893 dur 1) den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 2) den öffentlihen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard in Pommern,

4) den Maffower Anzeiger, : E die Eintragungen, soweit sie kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch den Reichs- und Staats- Anzeiger „und den Massower Anzeiger veröffentlicht werden.

Massow, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. [52009] Meinersen. Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genosscnschastsregister werden im

Jahre 1893 veröffentlicht durch den R-ichs-Anuzeiger,

erfolgen.

Hannovershen Courier und? das zuständige Kreis- blatt, die Eintragungen betreffend Molkereigenossen- schaften und onsumverine jedo nur im Reichs- Anzeiger und dem zuständigen Kreisblatt. Meinersen, den 30. November 1892. Königliches Amtsgericht.

Merzig. Bekanntmachung. [52010] Die Bekanntmachungen aus dem Handels- und Ge- nossenschaftsregister für den Bezirk des Amtsgerichts Merzig erfolgen für 1893 dur 1) den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, 2) die Trierer Zeitung, 3) das Merziger Kreisblatt, 4) die Merziger Zeitung. Für die kleineren Genossenshaften aber nur dur die unter 1) und 3) bezeichneten Bläff#x. Merzig, den 1. Dezember 1892. * Königliches Amtsgericht.

NasSsau. Bekanntmachung. [52346]

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister im Jahre 1893 werden in dem Déutschen Reichs- Anzeiger, im Negierungs-Amtsblatt zu Wiesbaden und im Rheinischen Kurier, die Eintragungen in das Genoffenschaftsregister im Deutschen Reichs- Anzeiger und im Kreisblatt*für den Unterlahnkreis bekannt gemacht werden.

Naffau, den 1. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Näuen. Bekanutmachung. [52251] Im Geschäftsjahr 1893 wird für den Bezirk des unterzeichneten Gerihts die Veröffentlihung der Ein- tragungen : a. des Handelsregisters: 1) im Deutschen Rcichs- und Königlich _ Preußischen Staats-Anzeiger, 2) in der Berliner Börsen-Zeitung, 3) im Osthavelländischen Kreisblatt, 4) im Westhavelländishen Kreisblatt : ». des Genossenschaftsregisters : 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger, 2) im Oitbavelländisben Kreisblatt: . des Zeichen- und Musterregisters : 4 im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger

Nauen, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Neheim. Vekauntmachung. [52252] Die Eintragungen im das Genossenschaftsreaister des unterzeichneten Geribts werden im Geschäfts- jahre 1893 durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats - Anzeiger und das (entral- Volksblatt zu Arnsberg bekannt gemacht. Neheim, den 3. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. i : [52253] Neresheim. &. Amtsgericht Neresheim. Die Veröffentlihungen aus dem Handelsregister werden im “Jahre 1893 im Centralblatt des Staats - Anzeigers, im Schwäbischen Merkur, im hiesigen Amtsblatt, „Boie vom Härtsfeld“ : dagegen die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts- register nur im Reichs-Anzeiger und Hârtsfelderc Boten erfolgen. s Den 3. Dezember 1892. Amtsrichter Rau.

Neudamm. SBefanntmachung. [52011] Im Geschäftsjahre 1893 erfolgen für den biesigen Registerbezirk die Bekanntmachungen der Ein- tragungen 1) bezüglich des Handels- und Genofsenschafts- Registers in a. dem Deutschen Reichs-Anzeiger, b. der Nationalzeitung und c. dem Neudammer Wochenblatt, 2) bezügli Élcinerer Genoffenschaften nur in 2. dem Deutschen Reichs-Anzeiger und b. dem Neudammer Wochenblatt, Muster-Re-

3) bezüglichen des Zeichen- und gtiters in a. dem Deutschen Reichs-Anzeiger und b. dem Neudammer Wochenblatt. Neudamm, den 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. Neuenhaus. Befanutmachung. [52012] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genoffenschaftsregister werden für das Geschäftsjahr 1893 in den nachbenannten Blättern: « a. im Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, . in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung, -. in der Osnabrückter Zeitung, . im Hannoverschen Courier, : . in der Zeitung und Anzeigeblatt für den Kreis _ Grafschaft Benthcim zu Neuenhaus veröffentliht werden. Neuenhaus, 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. [52326] Neuhaldensleben. Die Veröffentlichungen für das Firmen-, Gesellshafts- und Procurenregister unseres Bezirks erfolgen im Jahre 1893 durh den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Magdeburgi|che Zeitung und das hiesige Wochenblatt, für das Genoffenschaftsregister durch den Neichs- Anzeiger und die hiesigen Localblätter, das Wochen- blatt und den Stadt- und Landboten, für das Zeichen- und Musterschußregister nur durh den Reichs-Anzeiger. Neuhaldenéleben, den 1. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

Neumarkt i. SchI. Befanntmachung. [52013] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1893 durh den Deutschen Reichs- undKöniglich Preußischen Staats-Auzeiger, die Shlefishe und die Bres- [lauer Zeitung, die Eintragungen in das hiesige Zeien, und Musterregister a nur durh den cutscheau Neichs: und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger öffentlich befkaunt gemacht werdeus Neumarkt i. Schl., dn 2. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

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