1892 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Nachdem am 5. d. M. die gesundheitspolizeilihe Ueber- wachung der im Stromgebict der Weichsel verkehrenden Fahr- zeuge beendet gewesen ist, bringe ih hierdurh zur Kenntniß,

während der Ueberwachungszeit überhaupt 26 885 Schiffe untersuht und 16 605 Schiffe desinficirt, 3138 Flöße unter- suht und 793 Flöße desinficirt, 186 760 Personen untersucht und dabei zwei Cholera-Verdachtsfälle und sechs Cholerafälle zur Kenntniß gelangt sind. '

Außerdem sind im Weichselgebiet noch 14 Cholcrafälle und zwar in Kurzebrack, Kreis Marienwerder, Rothhof, Kreis Stuhm, und Kiewo, Kreis Kulm, festgestellt, ohne daß eine unmittelbare Beziehung zum Strome HaGkeiwiefen ist.

Danzig, den 7. Dezember 1892.

Der Staatscommissar für das Weichselgebiet. Ober-Präsident, Staats-Minister von Goßler.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Mittag 12 Uhr 10 Minuten mittels Sonderzugs von Hannover nah Springe.

Dem „Hannoverschen Courier“ entnehmen wir über den Aufenthalt Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Majestäten in Hannover Se

Gestern Morgen ließ Seine Majestät der Kaiser um 71/2 Uhr Alarm blasen und begab Sich an der Spitze der Fahnen-Compagnie des Füsilier-Regiments Nr. 73 und der die Standarte führenden Ulanen-Abtheilung nah dem Welfenplaz, wo inzwishen die Truppen eingetroffen waren und Aufstellung genommen hatten. Nachdem Seine Majestät die Fronten abgeritten und die einzel- nen Abtheilungen begrüßt hatte, wurde der Marsch nah dem Uebungsfelde bei Bothfeld angetreten. Der Kaiser hielt während der Uebung mit Seinem Stabe bei Lahe. Das militärische Schauspiel hatte eine große Menschenmenge hinaus- gelockt. Vor und in Kl.-Buchholz überspannten an verschie- denen Stellen Guirlanden mit Begrüßungsinschriften die Chaussee; in Kl.-Buchholz hatten der Kriegerverein, die Feuer- wehr und die Schulen zur Begrüßung des Kaisers Auf- stellung genommen. Nah Schluß der Uebung zum Welfenplaÿ zurückgekehrt, nahmen die Truppen daselbst zum Parademarsh Aufstellung, der bei der Jnfanterie in Compagniefront, bei der Cavallerie in Escadronfront und bei der Artillerie in Batteriefront erfolgte. Anschließend an die Königs-Ulanen folgten im Vorbeimarsh die zu der Unter- offizier-Reitshule Commandirten. Nach der Parade seßte Sich der Kaiser wieder an die Spige der Fahnen-Compagnie und ritt zum Schlosse zurück, in allen Straßen von der dicht Ae Spalier bildenden Bevölkerung auf das lebhafteste egrüßt.

Um 5 Uhr nahm der Kaiser mit dem General-Adjutanten Grafen Waldersce im Offizier-Casino des Königs-Ulanen- Regiments an dem Allerhöchstihm von den Offizieren dar- gebotenen Festmahl theil. Der Regiments-Commandeur, Oberst- Lieutenant von Bülow begrüßte an der Tafel Seine Majestät, worauf der Kaiser in längerer Rede in warmen, für das Regiment überaus gnädigen Worten Seinen Dank aussprach. Seine Majestät verweilte bei den Offizieren bis gegen 71/2 Uhr; kurz vor dem Austritt aus dem Casino nahmen die Mannschaften des Regiments vor der Kaserne auf beiden Seiten der Straße Aufstellung. Bei Fadcelbeleuhtung schritt der Kaiser die Front ab, bestieg hierauf den Wayen und fuhr unter dem Hurrah des Regiments nah dem Schloß zurü.

Jhre Majestät die Kaiserin besuchte im Laufe des

Tages verschiedene wohlthätige Anstalten und Krankenhäuser in der Stadt, wie die Provinzial-Pflegerinnen-Anstalt Clementinen- haus, die Kinderheilanstalt, das Henriettenstift, den Tabea- Verein und Bethanien. Am Abend erschien das Kaiserliche Paar wiederum im Königlichen Theater. Als Jhre Majestäten die große Hofloge betraten, wurden Allerhöchstdieselben vom Publikum mit einem dreimaligen Hoch s für das die Majestäten freund- lihst Sich verneigend dankten. Der Kaiser trug die Uniform Seines Ulanen - Regiments. Sobald das Kaiserpaar Plap genommen hatte, begann das Orchester die Ouverture zu „Leichte Cavallerie“ zu spielen, worauf das Lust- spiel „Großstadtluft“ seinen Anfang nahm. Die Aufführung, der die Majestäten bis zum Schluj}se beiwohnten, dauerte bis gegen 11 Uhr.

Nach dem Theater nahmen die Majestäten im Hause des Commandeurs des Königs-Ulanen-Regiments, Oberst-Lieute- nants von Bülow den Thee ein.

Auf heute früh um 9 Uhr war der Männergesangverein ins Schloß befohlen, Majestäten einige Gesänge vorzutragen.

Hannoversche um vor den

Der Bundesrath trat heute zu einer dung a

e Vorher fand eine Sißung der vereinigten Aus- üsse für das Landheer und die Festungen, für das Seec- wesen und für Justizwesen statt.

Die Commission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlihen Geseßbuhs für das Deutsche Reich seßte in den Sißungen vom 5. bis 7. De- jene font Berathung der Vorschriften über die Gemein-

aft fort. __ An Stelle des § 767 Abs. 2 Saß 1, der bestimmt, daß eine Vereinbarung, durch welhe das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder für einen längeren Zeitraum als dreißig Jahre ausgeschlossen wird, na R von dreißig Jahren außer Kraft tritt, wurde die Aufnahme der Vorschrift beschlossen, daß, wenn durch Ver- trag das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu

‘Bürgerlichen Rechts die

verlangen, für immer oder für bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, die vorzeitige Aufhebung. soll verlangt werden können, wenn ein wichtiger, sie rechtfertigender Grund vorliegt. Unter der a Vorausseßung soll, wenn eine Kündigungs- frist bestimmt ist, die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden können. Eine Verein- barung, welhe das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft u verlangen, diesen Vorschriften zuwider beschränkt, soll nichtig lia. Die weiteren Bestimmungen des § 767 Abs. 2 Saß 2 und des Abs. 3 über den Einfluß des Todes oder des Konkurses eines Theilhabers Gu die Wirksamkeit einer das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft ju ver- langen, beshränkenden Vereinbarung wurden sahlich ge- billigt. Man war aber einverstanden, daß die den Konkurs be- treffende Vorschrift des Abs. 3 in die Konkursordnung zu ver- weisen sci. Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Vorschrift, daß eine Vereinbarung der vorbezeichneten Art sowie eine Vereinbarung, durch welche die Verwaltung und Benußung des gemeinschaftlihen Gegenstandes geregelt wird, auch gegenüber den Sondernachfolgern der Theilhaber wirksam scin soll. Ein Antrag, die Wirksamkeit der Vereinbarung einem gutgläubigen Erwerber eines Antheils gegenüber aus- zuschließen, wurde abgelehnt, vorbehaltlich der bei der Be- S A as Sachenrehts (Z 949) zu prüfenden Frage, ob in dieser Beziehung eine Ausnahme zu Gunsten desjenigen gemaht werden s der bei einem im Miteigen- thum stehenden rundstüle den Antheil eines Mit- eigenthümers ohne Kenntniß der beschränkenden Ver- einbarung erwirbt. Zu Gunsten der Gläubiger eines Theil- habers wurde ferner die Vorschrift aufgenommen, daß ein solcher Gläubiger, wenn er die Ee in den Antheil seines Schuldners erwirkt hat, ohne Rüfsiht auf eine entgegenstehende Vereinbarung die Aufhebung der Ge- meinschaft verlangen kann , sofern der huldtitel nicht bloß vorläufig vollstreckbar ist. Der die Unverjährbarkeit des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft aussprehende S 768 wurde gestrichen, da die Vorschrift, soweit richtig, selbst- verständlich sei. Die Vorschriften des è 769 über den Thei- lungsmodus blieben im wesentlihen unbeanstandet. Der von der Naturaltheilung handelnde Abs. 1 erhielt den Zusaß, daß die Vertheilung gleiher Theile unter die Theilhaber durch Verloosung geschieht. Ein Antrag, die Zulässigkeit der Naturaltheilung gegenüber dem Entwurfe dur den Zusaß zu erleichtern, daß eine folche Theilung nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß zur Ausgleihung der Theile dem einen oder anderen Theilhaber geringe Geldleistungen auferlegt würden, fand keine Zustimmung, ebensowenig der Antrag, die Natural- theilung dann auszuschließen, wenn dadurch berechtigte Interessen, insbesondere vom volkswirthschaftlihen Stand- punkt aus, verlegt würden. Gegen den sahlihen Jnhalt des S 770, welcher jedem Theilhaber das Recht giebt, zu verlangen, daß er wegen seiner auf die Gemeinschaft sich gründenden Forderungen gegen einen anderen Theilhaber bei der Auf- hebung der E L aus dem Antheile seines Schuldners befriedigt werde, erhob sich - kein Widerspruh. Hinzugefügt wurde, daß, wenn der gemeinschaftlihe Gegenstand in Natur getheilt wird, der auf den Schuldner fallende Theil insoweit in Geld umzusegzen ist, als es zur Berichtigung der Schuld erforderlich ist; ferner der Saß, daß auf Ver- langen eines Theilhabers solche Verbindlichkeiten, welhe zu einem der in §766 bezeichneten Zwecke eingegangen sind, sofern die Theilhaber als Gesammtschuldner haften, aus dem gemein- schaftlichen Gegenstandezu berichtigen sind. Eine weitere Ergänzung erhielt der S 770 dur die Vorkhrift, daß die dort bestimmten Rechte dem Theilhaber auch gegenüber einem Sondernachfolger des Schuldners oder einem Gläubiger desselben zustehen sollen, welcher die Zwangsvollstreckung in den Antheil erwirkt hat. Vorbehalten blieb auch hier die bei der Berathung des Sachen- rechts zu prüfende Frage, ob bei der Sondernachfolge in den Antheil an einem gemeinschaftlihen Grundstücke das ge- dachte Neht dem gutgläubigen Erwerber gegenüber von der Eintragung in das Grundbuch abhängig zu machen sei. Die Vorschrift des 8 771 über die Gewährleistung bei der Theilung wurde saGlich von keiner Seite bekämpft. An- langend den § 772, der unter gewissen Vorausseßungen einem jeden Theilnehmer das Recht auf Regelung der Verwaltun; des gemeinschaftlichen Gegenstandes giebt, hatte der erste Saÿt dur eine zu § 765 beschlossene allgemeine Vorschrift bereits seine Erledigung gefunden. Der zweite Saß wurde seinem sachlichen «Jnhalt nah gebilligt. Den § 773, welcher die subsidiäre Geltung der Vorschriften über die Gemeinschaft für die gesell- schaftlihe Gemeinschaft zum Ausdruck bringt, hielt man mit Rücksicht auf die bei den Vorschriften über die Gesellschaft gefaßten Beschlüsse für entbehrlih; der § 773 wurde daher gestrichen.

Die Berathung wandte sih sodann den Vorschriften über Vorlegung und Offenbarung (§8 774—777) zu. Der S 774, welcher die Vorausseßungen bestimmt, unter denen jemand die Vorlegung einer im Besize eines Anderen befind- lichen Sache verlangen fann, erfuhr keine Anfechtung. Dagegen wurde der von der Urkundenedition handelnde, auf die Vor- schriften des § 387 der Civilprozeßordnung verweisende § 775 durch die Bestimmung erseßt, daß derjenige, welcher ein Interesse daran hat, von einer in dem Besiß eines Andern befindlichen Urkunde Einsicht zu nehmen, von dem Besißer die Gestattung der Einsicht verlangen kann, wenn die Urkunde in seinem Interesse oder in seinem und eines Anderen Jnteresse er- richtet ist oder wenn in derselben gegenseitige T nisse zwishen den Parteien oder zwischen der die o eann verlangenden Partei und einem Dritten beurkundet sind. Ferner soll die Editionspflicht sich auch auf die über ein

echtsge}chäft zwischen den Parteien oder zwischen einer derselben und dem gemeinsamen Vermittler gepflogenen schriftlichen Verhandlungen erstrecken. Zugleich wurde beschlossen, an Stelle des S 387 der Civilprozeßordnung zu bestimmen, daß der Gegner des Beweisführers zur Vorlegung der Urkunde ver- pflichtet ist, wenn der Beweisführer nah den Vorschriften des S Le der Urkunde oder

deren Vorlegung auch außerhalb des. Prozesses verlangen kann. Die Vorschrift des § 776, nah welcher in den Fällen der S8 774, 775 derjenige - die Gefahr und die Kosten ju tragen hat, welcher die Vorzeigung oder Vorlegung ver- angt, wurde durh den Zusaß ergänzt, daß der Besißer die Vorzeigung oder Vorlegung verweigern kann, bis ihm die Kosten vorgeschossen sindund wegen der Gefahr Sicherheit geleistet ist. Weiter wurde hinzugefügt, daß die Vorzeigung oder Vor- legung an dem Orte zu erfolgen hat, an welhem die Sache sid befindet, daß jedoch aus wichtigen Gründen sowohl von der cinen als der anderen Partei ver- langt werden kann , daß die Vorzeigung oder Vorlegung an

cinem anderen Orte erfolge. zu dem 8 777, welcher die privatrehtliche Verpflichtung zur Leistung des Offenbarung s- eides regelt, waren von verschiedenen Seiten Anträge ge- stellt, welche diese Verpflichtung über den Entwurf hinaus auch auf solche Fälle U ezwectten, in denen ne über seine L una em Geschäftsherrn Auskunft zu er- theilen, insbesondere qung zu legen verpflichtet ist; die Berathung gelangte jedoch noch niht zum Abschlusse.

Die Rangliste der Kaiserlich deutshen Marine für das Jahr 1893, auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs redigirt im Marinecabinet, ist Toeden bei E. S. Mittler u. Sohn erschienen. Die Rangliste ist am 30. No- vember 1892 abgeschlossen, die Seedienstzeit bis zum 31. Ok- tober 1892 berechnet.

Der Königlich sähsishe Bevollmächtigte 4 Bundesrath, Staats- und Kriegs-Minister Edler von der Planißt ift hier angekommen.

Das Kreuzer-Geshwader, bestchend aus S. M. Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff) und „Alexandrine“, Geschwader- Chef Contre-Admiral von Pawelsz, ist am . Dezember cr. in Colombo auf Ceylon N und beabsihtigt, am 15. desselben Monats ach den Seychellen in

See zu E S. M. S „Arcoua”, Commandant Corvetten-Capitän Draeger, ist am 7, Dezember in Barbados angekommen.

Sachsen-Altenburg.

Der Landtag hat nach der Sd“ M Ztg.“ die Vorlage über die anderweite Regelung der Besoldungsverhält- nisse der Landshullehrer einstimmig angenommen. Danach soll das Gehalt eines Landschullehrers zwischen 1050 und 1800 M betragen. Das Höchstgehalt wird nah 39 Dienst- jahren erreicht.

Oesterreich-Ungarn.

Der Prinz Ferdinand von Rumänien traf gestern in Wien ein und seßte nah kurzem Aufenthalt seine Reise nah London fort.

Das Präsidium des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus hat nach einer Meldung des ,„W. T. B.“ dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Sm olka eine Pe- tition überreiht, worin um Verhinderung antisemitisher Aus- schreitungen im Abgeordnetenhause gebeten wird. Smolka sprach sein Bedauern über das Benehmen der Antisemiten im Abgeordnetenhause aus, erklärte jedoch, daß die derzeitige Ge- \{häftsordnung dem Präsidenten leider nicht die Mahtvoll- kommenheit biete, mit größerer Strenge einzuschreiten.

Frankreich.

Die gestrige Sizung der Deputirtenkammer fand unier toben Zudrange des Publikums statt. Von dem Minister-Präsidenten Ribot wurde in der Kammer, von dem Minister des Jnnern Loubet im Senat eine Erklärung des Ministeriums verlesen, über deren Jnhalt „W. T. B.“ Folgendes meldet: Die Regierung stelle sih der Kammer vor mit dem festen Willen, im Jnnern wie. nah außen hin die Politik zu befolgen, welhe nicht aufgehört habe, die Billigung des Parlaments zu finden. Die {weren von der Tribüne herab vorgebrahten Anschuldigungen berührten nicht nur die Ehre verschiedener Parlamentsmitglieder, sondern be- zweckten sogar, Mißachtung gegen die ganze nationale Ver- tretung hervorzurufen. Die Regierung sei davon überzeugt, daß - das zwischen - der Panama - Untersuchungscommission und der Regierung bestehende Einvernehmen die volle Ent- hüllung der Wahrheit sihern werde. Ebenso sei es ihr nicht minder eifriger Wunsch, den Grundsäßen der Trennung der

öffentlihen Gewalten, denen alle zugethan seien, treu zu.

bleiben. Die Fehler und Vergehen einzelner Persönlichkeîten dürften indessen niht das öffentlihe Leben zum Stillstand bringen. Die Erklärung weist sodann auf die Leistungen der Republik hin und namentli auf das von der gegenwärtigen Kammer ausgeführte Werk; die Kammer müsse stolz auf dicses Werk sein und möge es weiter verfolgen. Es wird dann weiter ausgeführt, wie gefährlih es sei, allzuleiht sein Ohr Angebereien zu leihen, die bezweckten, der öffentlichen Meinung Schlingen zu legen, die man vermeiden Bitte Es. sei nothwendig, daß die Kammer die provi R Zwölftel bewillige und sich mit der Prüfung der Reform der Getränkesteuer, sowie mit dem französish-\{hweizerischen Abkommen beschäftige. Schließlich betont die Erklärung die Absicht der Regierung, das Parlament zu unterstüßen, unr in vollem Einvernehmen mit diesem ihre Aufgabe zu einem guten Ende zu führen, zum Heile der Republik und Frank- reihs. Der Schluß lautet wörtlih: „Seien wir streng gegen die begangenen Fehler, aber richten wir unsere Blicke midt zu lange auf Kleinigkeiten und schreiten wir weiter vorwärts!“ Nach Beendigung der Verlesung der sehr beifällig auf- nommenen Erklärung verlangte der Deputirte Hubbard, den Minister-Präsidenten über die Bedingungen zu interpelliren, unter denen die Regierung bereit sei, der anama-Commission ihre Unterstüßung zu gewähren. Der Minister-Präsident Ribot forderte Cofóvtiae Discussion, während der Deputirte Brisson diese bis heute vertagt zu sehen wünschte, um eine vorläufige Verständigung zwischen der Commission und der Re- gierung herbeizuführen. Der Minister-Präsident lehnte die Vertagung ab und erklärte, das Cabinet A wissen, ob cs das Vertrauen der Kammer E Hierauf wurde die so- fortige Discussion mit großer Majorität beschlossen. Der Deputirte Hubbard richtete nun die Anfrage an die Re- ierung, ob sie die Acten über die Panama-Angele M er Untersuhungscommission mittheilen werde. Der Bu tiz- Minister Bourgeois antwortete, er habe die Obduction der Leiche des Barons Reinah für Sonnabend angeordnet und werde gewisse Actenstücke der Commission mittheilen; er hoffe, die Commission - werde feine Erklärungen verstehen. Der Deputirte Brisson wünschte zwar ein Einvernehmen ie der Commission und der Regierung, machte jedoch Vorbehalte

in Betreff einer nur theilweisen Mittheilung der Acten. Eine von Hubbard eingebrahte Tagesordnung, worin die Mittheilung aller bezüglichen Actenstücke verlangt wird, wurde mit 308 gegen 230 Stimmen abgelehnt; eine von Felix Faure beantragte Tagesordnung, der die RNe- gierung zugestimmt hatte, wurde mit 306 gegen 104 Stimmen angenommen. Die Majorität bestand aus den verschiedenen Gruppen der Linken; ein großer Theil der Rechten und die äußerste Linke enthielten sih der Abstimmung. Die Minorität seßte sih aus den Boulangisten, der Arbeitergruppe und dem anderen Theile der Rechten zusammen. Ferner beschloß die Kammer mit 432 gegen 89 Stimmen die Dringlichkeit für einen von dem Deputirten Ramel (Rechte) gestellten Antrag, durch den die Jnhaber von Schuldverschreibungen der Panama- Gesellschast ermächtigt werden, ein Syndicat zu bilden, um diejenigen gerichtlich zu verfolgen, welche Eigenthum der Panama- Gesellschaft veruntreut haben.

Der Minister-Präsident Ribot wird “fich auf Brisson's Wunsch heute mit dem Justiz - Minister Bourgeois in die Panama-Commission begeben, um mit’ ihr über die Mit- theilung der Panama-Untersuhungsacten an die Commission zu berathen.

Jn parlamentarischen ‘Kreisen tritt vorherrschend die Meinung zu Tage, daß die gestrige Kammersitßung die politische Lage nicht merklich geklärt habe. Nachdem die Regierung der Panama-Untersuchungscommission ihre Unter- e DE: in Aussicht gestellt habe, sei es für die Kammer {wer ge- wesen, thr nicht entgegen zu kommen. Der Justiz-Minister Bourgeois werde heute von der Commission aufgefordert werden, sich über seine Absichten in einer mehr bindenden Form zu äußern. Sollten seine Erklärungen von der Comnission für ungenügend erachtet werden, so würde die leßtere ihm gegenüber voraus- sichtlih das gleiche Verfahren anwenden, durch welches sie den Rücktritt von Ricard herbeigeführt habe.

Die heutigen Morgenblät ter äußern sich im allgemeinen über die ministerielle Erklärung zustimmend; die monarchistischen und einige radicale Organe sagen, die entscheidenden Erélä- rungen würden erst heute zwishen der Panamacommission und der Regierung ausgetauscht werden.

Jtalien.

Die Deputirtenkammer seyte gestern die Berathung des Budgets fort. Gegenüber den Ausführungen des De- putirten Lucifero über den Dreibund in der vorgestrigen

Sizung (siehe die gestrige Nr. des „R.- u. St.-A.“) erklärte, dem.

. T. B.“ zufolge, der Minister des Auswärtigen Brin, es scheine, der Redner cine Verminderung der Jntimität habe an- deuten wollen, die ursprünglih die Beziehungen der Ver- bündeten charafkterisirt habe. Derartige Besorgnisse quälten nur diejenigen, welhe den Charakter der im Ein- verständniß mit den Verbündeten befolgten Politik miß- kennen wollten. Die verbündeten Mächte, von der Politik des Friedens inspirirt, hätten den festen gemeinsamen Vorsaß, alles aufzubieten, um Zwistigkeiten auszugleichen resp. zu ver- meiden und derart den Frieden zu gewährleisten. Dieser Richtschnur folgend, fühle sich Jtalien sicher, sih stets im Einklange mit seinen Verbündeten zu befinden und ihrer Politik die wirksamste und erwünschteste Unterstüßung zu leihen. Bezüglih der Anwesenheit nur eines deutschen Kriegsschiffes bei der Columbusfeier in Genua cxinnerte der Minister daran, daß Frankreih den Anlaß dieser Feier benußt habe, um den König von Jtalien in Er- widerung der dem Präsidenten der Französishen Republik in Toulon von der italienishen Marine dargebrachten Huldigung zu begrüßen. Die Ankunft des französishen Geschwaders in Genua habe daher einen besonderen Charakter gehabt, und, um diesen zu erhalten, hätten die Regierungen nah vorheri- gem Einverständniß die Entsendung ihrer Kriegsschiffe ge- regelt. Dieses Einverständniß ohne kleinlihe Nivalität habe mächtig dazu beigetragen, der großen für Jtalien ehren- haften Kundgebung den Charakter eines politischen Ereignisses von hoher friedlicher Tragweite zu geben. Niemand mehr als die Verbündeten Jtaliens hätten sich beeifert, ihre Genug- thuung hierüber auszusprehen. Diejenigen irrten daher, welche eine exclusive unfreundlihe Politik seitens Jtaliens für wünschenswerth hielten: vielmehr werde jedes Symptom einer Besserung der Beziehungen zu allen Mächten von Jtalien wie von dessen Verbündeten mit Genugthuung aufge- nommen und als ein Erfolg der gemeinsamen Politik betrachtet. Somit sei es natürli, daß die loyale, spontane, seit langen Jahren mit Ausdauer befolgte Politik Jtaliens Früchte zu tragen beginne, daß das Mißtrauen {winde und daß die, Zwei- deutigkeiten seltener würden. Aber nicht die Politik habe sich geändert, sondern die natürlichen, durch evidente Thatsachen hervorgerufenen Ueberzeugungen hätten hervorzutreten be-

onnen. Fürebenso unbegründet erklärte der Minister die Annahme Barcilai s daß die italienische Politik in der Vergangenheit von minder friedlichen Jdeen bescelt gewesen sei als gegen- wärtig. Sowohl der Rath Lucifero’s, auf die Politik der früheren Zeiten zurückzukommen, als die Aufforderung Bar- gilai's, diesen Rathschlägen zu widerstehen, sezten eine Aende- rung der Politik voraus, die nicht vorhanden sei. Jtalien müsse alles aufbieten, um dazu mitzuwirken, daß die gegen- wärtige Sachlage immer mehr befestigt werde. (Wiederholter lebhafter Beifall.) Das Budget des Ministeriums des Aus- wärtigen wurde hierauf angenommen.

Schweiz.

Jm Nationalrath will Gobat beantragen, dahin zu wirken, daß im Kriegsfalle die Kirhen, Schulhäuser, Museen und ähnliche öffentlihe Gebäude unter den Shußz ri Rothen Kreuzes gestellt werden, mithin als neutral gelten ollen.

Niederlande.

Die Zweite Kammer hat, wie dem „Hamb. Corresp.“ berihtet wird, am 6. d. M. den Geseßentwurf über die Reform der Grundsteuer mit 62 gegen 17 Stimmen an- enommen und is darauf in die allgemeine Debatte über das Staatsbudget eingetreten.

Luxemburg.

In der gestrigen Sißung der Kammer erklärte der inanz-Minister, daß der Plan einer Convertirung der procentigen Staats-Anleihen von 1859 und 1863 in eine

31/oprocentige gegenwärtig dem Staatsrath unterbreitet sei. Die durch die Conversion zu erzielenden arne die sich bei ciner innerhalb 55 Jahren stattfindenden Amortijirung der Me auf 230 000 Fr. stellen würden, seien zur Aufbesserung der Beamtengehälter bestimmt.

Belgien.

n der Deputirtenkammer richtete gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der fortshrittlihe Depukirte für Lüttich Hanssens an die erag eine Jnterpellation wegen der Unterdrückung der in Tilleur vorgekommenen Unruhen. Der Minister des Jnnern De Burlet vertheidigte das von den dortigen Behörden und der Gendarmerie beobachtete Ver- halten. Der Deputirte Woeste brahte hierauf eine Tages- ordnung ein, worin dem Vertrauen der Kammer zur Re- gierung Ausdruck gegeben wird. Neujean, gemäßigt- liberaler Deputirter für Lüttich, erklärte, daß er das Ver- halten der Regierung billige. (Lärm auf der äußersten Linken.) Die Deputirten der äußersten liberalen Linken legten gegen die Aeußerungen Neujean’s Verwahrung ein. Die von Woeste beantragte Tagesordnung wurde darauf mit 81 Stimmen angenommen; 17 Deputirte enthielten \sih der Abstimmung. 5

Jn der gestrigen Sißzung der internationalen Münz- conferenz erklärte der russishe Delegirte Raffalowitsch, er glaube niht, daß bei der gegenwärtigen Lage der inter- nationalen Angelegenheiten über die Festseßung eines Werth- verhältnisses zwishen Gold und Silber eine Verständigung möglich sei.

Rumänien,

Die Bureaux des Senats haben gestern einstimmig die Dotation des Prinzen Ferdinand genehmigt.

In der Deputirtenkammer widerlegte bei der Fort- sczung der Adreßberathung der Minister - Präsident Catargiu den Vorwurf cines liberalen Redners, daß er seiner Zeit seine eigene Candidatur um den Fürsten- thron gegenüber einem auswärtigen Prinzen aufgestellt habe. Der Minister des Auswärtigen Lahovary wies auf die Verdienste des Minister-Präsidenten Catargiu hin, in dessen Person die drei großen Epochen der rumänischen Zeitgeschichte vereinigt seien. Auf die auswärtige Politik über- gehend, betonie der Minister die Erfolge der Conservativen bei den Handelsverträgen. Ferner erklärte er, eine Regicrung, welche die siebenbürgishe Frage ausbeuten wolle, sei unfähig und mache sh „, einer verbrecherishen Hand- lungsweise s{huldig, ebenso wie diejenige, welhe die auswärtige Politik zur D machen würde. Er habe bereits einem ungarishen Deputirten gegenüber erklärt, daß er von dem Jrredentismus nichts wissen wolle. Der Minister rechtfertigte sodann sein Verhalten in der Zappashen Erb- schaftsangelegenheit, wies bezüglih des Krieges von 1877 den Vorwurf zurück, daß die Conservativen Gegner seines Vaters gewesen seien, und erinnerte an die Conflicte der liberalen Re- gern mit Oesterreih-Ungarn, die zu Demüthigungen für

as Land geführt hätten. Der Minister {loß mit der Ver- sicherung, die Politik der conservativen Regierung sei eine loyale und freimüthige, cine Friedens- und Freundschaftspolitik gegenüber den Freunden und cine Politik der Festigkeit gegen- Über denen, die die Rechte des Landes antasten wollten. (Wiederholter stürmischer Beifall.) Der Berichterstatter über die Adresse befürwortete diese und sprach unter lebhaftem Beifall den Wunsch aus, die Conservativen möchten an ihrer wichtigen Nolle festhalten und sie durch Ergebenheit gegenüber der ala und durch Aufrechthaltung der politischen Continuität nchern.

Amerika.

Wie dem „Reuter shen Bureau“ aus Buenos- Aires von gestern gemeldet wird, wäre gegenwärtig an dem Vor- handensein einer Ministerkrisis, die auf das von Nomero dem Präsidenten von Argentinien unterbreitete Finanz-Exposé zurüczuführen sei, nicht mehr zu zweifeln. Der P räsident habe gegenüber Romero erklärt, daß er mit dessen Darlegungen nicht ein- verstanden sei ; es verlaute, daß er ein Schreiben zu veröffentlichen beabsichtige, worin er sih gegen die Ausführungen des Finanz- Ministers wende. Demselben Bureau zufolge hat der Ka mmer- aus\chuß in der Kammer einen Budgetvoranschla g cin- gebracht, der die Einnahmen auf 19 Millionen Dollars Papier und 2591/4 Millionen Dollars Gold, die Ausgaben auf 51 Millionen Dollars Papier und 131/ Millionen Dollars Gold veranschlagt. Jn den Ausgaben find die Kosten für Verzinsung und Tilgung der Morgan- und Funding-Bonds mit einbegriffen. Die Kammer der Provinz La Plata hat cin vierjähriges Moratorium für die Hypotheken- bank genehmigt. Die Stimmung im Senat ist dieser Maß- regel günstig.

Afrika.

__ Wie das „Reuter'she Bureau“ erfährt, ist dem britischen Mi- nisterium für auswärtige Angelegenheiten gestern ein Telegramm des General-Konsuls Portal in Sansibar zugegangen, das be- sagt: nach den neuesten vom Kapitän Williams aus Uganda in Sansibar eingegangenen Nachrichten sei dieser allerdings krank gewesen, besende d aber wieder besser und habe Uganda bis jeßt nicht verlassen. Er werde sofort nah dem Eintreffen des Majors Smith die Rückreise antreten. Der fragliche Brief von Williams scheine etwa Mitte Oktober geschrieben zu sein.

Parlamentarische Nachrichten. Deutscher Reichstag.

11. Sißung vom Freitag! 9. Dezember, 2 Uhr.

Der Sißung wohnte der Staatssecretär Dr. von Boetticher bei. i

Jn dritter Berathung wird der von allen Parteien be- antragte Geseßentwurf wegen Einführung des § 75a des Krankenversiherungsgeseßes unverändert angenommen,

Es folgt die Verlesung der Jnterpellation Hitze und Genossen. j i n :

1) Welche geseßgeberishe Maßnahmen find bezüglidy der Rege- lung der bab lundöge fte und des Gewerbebetriebes im Umbherziehen Ae) . « « « entsprehend d°»r Erklärung des Vertreters der verbündeten Regierungen in der Sißung vom 24. November 1891 . . . von Seiten der verbündeten Regierungen beabfichtigt ? i L 2) Wird eine bezüglihe Vorlage in dieser Session voraussichtlich dem Reichstag zugehen 2!

Abg. Dr. Schaedler (Centr.): Wir s{kicßen uns mit unserer Interpellation lediglih an die Erklärung des Staatsfecretärs Dr. von Boetticher im vorigen Jahre an. Wir halten die Frage des Hausir- handels durchaus nicht für den Kernpunkt der Handwerkerfrage, aber die zahlreichen Petitionen der Handwerker beweisen, welde schwere Schädigung ihnen der Hausirhandel zufügt. Der Hausirhandel nimmt stetig zu, und damit wachsen auch die Gefahren, die der Hausirhandel mit fich bringt, für die Betheiligten. Denn unter dem Deckmantel des Hausirhandels verstecken fu auch andere Dinge. - Durch die Ramschwaaren, welhe die Hausirhändler vertreiben,. wird die gute

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Waare des Handwerkers verdrängt ; der leßtere muß auf die Güte seiner Waare Rücksicht nehmen, weil er cine feste Kundschaft hat, wäh- rend der Hausirer keine Verantroortung hat, denn er wehselt seine Kundschaft, und er kann \fih freier bewegen. Der seßhafte Stand wird dadurch, und weil der Hausirer weniger Unkosten für Geschäfts- localitäten hat, arg geschädigt. Das Publikum wird von Hausir- händlern, die sich Detailreisende nennen, überlaufen; es werden auch Colonialwaaren asler Art nach Proben geliefert ; das Publikum ift aber E im standé, die Güte der Waaren zu prüfen. Hier muß eine

inshränkung eintreten, nicht zur Hemmung der freien Wewegung der einzelnen Person , sondern zur Vorbeugung gegen rößere Schädigung. Namentlich müßte man untersuchen, ob weib- ichen Perfonen der Hausirhandel gestattet werden fann, und ob nicht der Hausirhandel innerhalb der Wohnsißgemeinde dem außerhalb dieser Gemeinde gleichgestellt - werden muß. Die Klagen über die Sonntagsruhe betreffen nicht die Sonntagsxuhe selbst, sondern sie betreffen die Ausführungsbestimmungen, dié hin geführt haben, daß ein Theil des früheren Sonntagsgeschäfts jeßt dem Hausir- handel an den Wochentagen zufällt. Durch Wanderlager, Wander- auctionen und Abzahlungsgeschäfte wird ebenfalls der Vertrieb minder- werthiger Waaren gefördert. Wenn man die Wanderlager und Wander- auctionen nicht verbieten kann, so follte man sie erheblih beschränken. Die Abzahlungsgeschäfte verlocken durch übermäßige Anpreisungen die Arbeiter zu Ankäufen über ihre Verhältnisse hinaus; die verkaufte Waare ift eine minderwerthige und übermäßig theuere. Der Arbeiter wird von folchen Geschäftsleuten ausgebeutet. Deéhalb ist eine Regelung der Verhältnisse dieser Geschäfte dringend nothwendig, und ich kann die Regierung nur bitten, die Vorlage möglichst zu Menden:

Sraatésecretär Dr. von Boetticher: Ih kann mich auf meine Erklärung vom 24. November 1891 beziehen, worin ich mitgetheilt habe, daß ein Geseßentwurf über die Abzahlungsgeshäfte auf- gestellt sei. Der Entwurf ist dem Reichskanzler vorgelegt, und es is eine Ausshußberathung darüber bereits an- beraumt. Es ist anzunehmen, daß die Vorlage bald dem Neichstage zugehen wird. Welche Ansicht die verbündeten Regierungen über diese Frage haben, weiß ih noch nicht, da sie noch keine Gelegenheit gehabt Haben, fi zu äußern. Ueber den Hausir- handel sind Untersuhungen angestellt, aber noch nicht voll- ständig abgeschlossen. Die bayerische Regierung hat dem Bundes- rath unter dem 7. November den Entwurf eines Geseßes vorge- legt, der eine Abänderung der Bestimmungen über den Hausirhandel anregt. Damit ist die Sache in Fluß gekommen und wird wohl einen guten Verlauf nehmen. Etwas Weiteres will ih nicht sagen, um mih nicht wieder dem Vorwurfe auszuseßen, daß ih eine uferlose Berathung angeregt hätte. j i .

__ Auf Antrag des Abg. Biehl (Centr.) tritt das Haus in die Besprechung der Jnterpellation ein. s

Abg. Möller (nl.) weist darauf hin, daß der Hausirhandel für gewisse Gegenden eine Nothwendigkeit sei. Der Abg. Holtmann telegraphire ihm, er möge sich doch der Tausende von Hausirern feines Wahlkreises, des Annaberger Wahlkreises, Ännehmen. Aehnliche Verhältnisse seien vielfah in ärmeren Gegenden vorhanden. Aber in einem Punkte müsse etwas geschehen, das fei in Bezug auf die Sonntagêruhe. Das Gesey selbst sei ein sehr wohlthätiges; die Kaufleute seien dankbar für die ihnen endlich* gegebene Sonntagsruhe. Aber die Ausführungsbestimmungen, die der preußische “Handels- Minister erlassen Habe, seien ungünstiger als die ller an- deren Regierungen. Redner theilt mit, daß er wegen der Cigarren- geschäfte eine Untersuchung angestellt habe, und er habe da erfahren, daß einzelne Geschäfte dur die Beschränkung des Sonntagsverkaufs sehr erhebliche Ausfälle, bis zu Dreiviertel ihres Umsaßtes erlitten hätten. Der preußische Händels-Minister werde in dieser Beziehung im wirthschaftlihen Interesse eine Aenderung eintreten lassen müssen. Die Detailreisenden seien eine durchaus berechtigte Einrichtung: hier- bei müsse er seinen Heimathbezirk Bielefeld in Schuß nehmen. Die Detailreisenden sähen immer zuerst nah den Verlobungsanzeigen und sen- deten denFamilien, in denen ein solhes Ereigniß eingetreten sei, ihre Cirfu- lare zu. Sie lieferten gutes Leinen, denn sie rehneten darauf, daß cine Hausfrau ‘fie der anderen empfehle. Die Abzahlungsgeschäfte bildeten auh einen berehtigten Zkveig des Handels. Die Nähmaschinen würden zumeist auf Abzahlung verkauft, und auf diese Weise werde den Frauen, den Wittwen und den alleinstehenden Mädchen die Möglichkeit eines ehrlichen Erwerbes geschaffen. Daß die Miethsverträge der Abzablungsgeschäfte {chlimme Bestim- mungen enthielten, fci rihtig; es werde sih aber fragen, ob das ge- ändert werden könne. Ueber folche Einzelheiten könne man streiten, wenn die Vorlagen der verbündeten Regierungen bekannt geworden fein würden.

Abg. Ackermann (deutshcons.) bedauert, daß der Staats- secretär Dr. von Boetticher die Vorlage nicht hon für diese Tagung in Aussicht gestellt und daß er keine Einzelheiten angegeben habe. Er wünscht eine möglichste Beschleunigung der Vorlage. Die Handwerker wünschten meist die vollständige Beseitigung der Abzahlungsgeschäfte, weil fie minderwerthige Waare lieferten und die Leute veranlaßten, über ihre Verhältnisse Luxusgegenstände anzuschaffen. Der Hauptvorwurf gegen die Abzahlungsgeshäfte sei die Verfallclausel ihrer Verträge, wonach bei nit pünktliher Abzahlung die Waaren wieder in den Besiß des Geschäftsinhabers zurükfielen. Diese Härte müsse beseitigt werden, aber seine -Partei sei durhaus nit dafür, daß die Abschlags- ges{chäfte verboten würden.

(Schluß des Blattes.)

Im Reichstage hat der Abg. (deutschcons.), unterstüßt von 33 Abgeordneten, Jnterpellation eingebracht: g

„Billigen es die verbündeten Regierungen, daß die deutschen Delegirten nah den durch die Presse verbreiteten Mittheilungen bei der Münzconferenz in Brüssel fih den auf die Bekämpfung der Silberentwerthung geribteten, nahezu einmüthigen Bestrebungen aller auf der Conferenz vertretenen Staaten gegenüber ablehnend verhalten ?" i ;

Eine Denkschrift über die Cholera is heute dem Reichstag zugegangen.

Im 1. Frankfurter Wahlbezirk (Arnswalde- Friedeberg) is bei der am 5. d. M. abgehaltenen Stichwahl der Rector Ahlwardt in Berlin (Antisemit) mit 11 206 Stimmen gegen 3306 Stimmen, welche der Rittergutsbesißer Drawe (dfr.) erhielt, zum Mitglied des Reichstags gewählt worden.

In der Steuerreformcommission des Hauses der Abgeordneten ftand heute, bei Fortsegung der Berathung des Ergänzun gssteuergeseßes, zunächst der Antrag des Abg. Dr. Bachem (Centr.) zur Discussion, wonach § 3lb im ersten Absaß folgende Fassung erhielt: „Zur Vermögensanzeige für U, A unter vâterlicher- Gewalt , flegshaft oder zormundschaft stehen, sind deren geseßliche Vertreter befugt.“ Abf\. 2 blieb der Regierungsyorlage gemä unverändert und lautet : «Für Personen, welche abwesend oder sonst verhindert sind, die Ver- mögensanzeige selbst abzugeben, kann solhe durch Bevollmächtigte er- folgen.“ Bei § 34 bemängelt der Abg. von Eynern (natlib.), daß troß der Declaration noch Zeugen und Sachverständige sollen vernommen werden fkönnen. Der Ge Ober- Finanz - Rath Wallach widerspricht veyen __ Ausführungen; gerade bei einer Schäßung seien solhe V estimmungen nicht zu entbehren. Ein Antrag des Abg. von Eynern auf Streichung des bezüglichen Absfaßes wurde abgelehnt. Zwischen Absaß 2 und 3 wilk der Abg. Freiherr von Zedliß (freicons.) einen Antrag einshalten, wona die Veranlagungscommission befugt sein soll, unter gewissen Umständen von den Steuerpflichtigen in Bezug auf Grundstücke ae Angaben über Lage, Beschaffenheit, Aufwendungen 2c., bezüg- fi nlage- und Betricbskapital Bücherauszüge 2c. zu verlangen. Ab von Eynern sieht in diesem Antrage die Wiedereinführung der obli-- gatorischen Declaration. Abg. Freiherr von Zedliß führt dagegen

Graf Mirbach folgende