1892 / 297 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

denn au daran gedacht, was man mit den Leuten, die man auf diese Weise zu Unteroffizieren mae, später eigentlich anfangen folle? Auf dem jeßigen Wege gehe die Sache nicht. Ueber die Kosten der Militärvorlage habe man eine Specialifirung nicht erhalten, sondern nur ein Paushquantum, von dem man nit wisse, was darin \stecke und was niht. Man vermuthe noch weitere Ausgaben, die in späteren Budgets zu Tage treten würden. Nun habe man es sich mit der Deckung dieser Summe sehr leicht emacht. Man habe ausgerechnet, wie wenig da auf den Kopf der Bevölkerung falle. Daß aber die Dinge niht so einfach seien, sebe man daran, wie fruchtlos die Bemühungen der verbündeten Regierungen seien, Deckungsmittel für diese Summe herauszubekommen. Daß die vorgeschlagenen Deckungsmittel niht hinreichend seien, sei von allen Rednern bervorgehoben worden. Man täusche sich, wenn man von der Erhöhung der Stempelsteuer, die rapide herab- gehe, das Doppelte erwarte. Mit der neuen Branntweinsteuer fei fein Mensch zufrieden. Die Brausteuer solle zwar niht den Consum belasten, sondern den Bierbrauer allein, man habe aber über die Leistungsfähigkeit der Brauer sehr sonderbare Vorstellungen. Man stelle sich unter dem Bierbrauer meist einen dicken Mann vor, der von seinem Fett etwas ablafssen könne. Nach feiner Meinung fei es wobl mögli, ein Wesentlihes von dem, was der Reichskanzler wolle, auf Grund der gegenwärtigen Friedenspräsenzstärke zu erreichen, und zwar durch eine Erhöhung der Rekruteneinstelung. Das werde seine Partei bewilligen, aber weiter gehe sie nicht. E Abg. Dr. Lieber (C:ntr.): Es seien hier und außerhalb des Hauses Aeußerungen über seine Partei gefallen, die er nicht unwidersprochen lassen könne. Der Abg. Bebel habe gesagt, das Centrum sei ge- neigt, ungefähr die Hälfte dessen zu bewilligen, was die Regierung verlange, und zwar mit der Aussicht, das andere später zu bewilligen. Dem müfse er die Erklärung des Abg. Freiherrn von Huene, die nit ohne Bewegung vom Hause aufgenommen worden fei, entgegen- halten, der gesagt habe, er sei in der Lage, als Ergebniß mehr- tägiger Besprehungen zu erklären, daß das Centrum vollständig Darin eid I, daß die Vorlage wle lie Vol Dex Regierung gegeben, ihrem vollen. Umfange nach für das Centrum unannehmbar sei, und darin, daß, wenn es gelänge, die geseßliche zweijährige Dienstpflicht festzulegen, sie bereit fei, alles dasjenige zu bewilligen, was zu ihrer Durchführung innerhalb der jeßigen Präfenzstärke nothwendig sei. Er sei dann auf Einzelheiten eingegangen und habe hierbei erflärt, daß er sich in diesen wohl mit allen Parteigenossen in Uebereinstimmung befinden würde, aber vorher in der Fraction darüber sih niht unterhalten habe. Deutlicher könne wobl kein Redner das Persönliche vom Fractionellen scheiden. Selbst wenn man die späteren Ausführungen des Abg. Freiherrn von Huene als im Widerspruch mit der Erklärung seiner Freunde stehend auffasse, hätte man doch kein Recht, an der Aufrichtig- keit und Bestimmtheit der im Namen seiner Freunde ab- gegebenen Erklärung zu zweifeln. Wie der Abg. Freiherr von Huene ständen auch der Abg. Graf Preysing, er (Nedner) und seine Freunde auf dem Bodèn dieser Erklärung. Sie sei in voller Confequenz der- jenigen Haltung abgegeben, welche die Partei mit der Einbringung der Windthorst’shen Resolutionen im Jahre 1890 eingenommen habe. Seine Partei behaupte, die Vorlage fei unvereinbar mit dem Inhalt der Resolutionen, während der Reichskanzler die Verein- barkeit bis zu einem gewissen Grade darzulegen versucht habe. Es fei gemeint worden, die Resolutionen hätten ih wesentlih gegen das sogenannte Verdy’]she Project gerichtet und seien gegenstandslos in dem Augenblick, wo die Heran- ziehung aller Wehrfähigen nicht zur dreijährigen, sondern zur zwei- jährigen Dienstzeit in Frage stehe. Der Abg. Freiherr von Huene habe hon erklärt, gegen diesen Gedanken richte sich die erste Nefolution, ob in jenem oder in diesem neuen Project. Er (Redner) gehe noch weiter: es sei unzweifelhaft, daß Windthorst und seine Freunde die damals eingebrachten Resolutionen als ein Ganzes betrachtet hätten, und daß fie niht die Einführung der zweijährigen Dienstzeit hätten losgelöst wissen wollen von der Frage der Heran- ziehung aller Wehrpflihtigen. Windthorst habe bei jener Gelegenheit erflärt: „Die Darlegungen, welhe die Regierung in der Commission gegeben, haben mich ‘fast niederge]chmet- tert, und ich bin der Meinung, wenn diese Pläne ausgeführt würden, würden sie das Land in einer Weise belasten, die es gar nicht tragen fann. Wenn Sie alle Männer unter die Waffen stellen, wer foll dann das Haus bestellen und die Mittel beschaffen , welche noth- wendig sind zur Ernährung des Volkes und der Armee selbst? Diese Pläne müssen ein für alle Mal definitiv aufgegeben werden. Jch und meine Freunde haben geglaubt, daß für die Zukunft ein festes Programm für das Verhalten auszusprehen nüßlich sein mußte, theils um diejenigen zu binden, welche dasselbe aufstellen, theils um der Regierung zu sagen, hier ist die unüberschreitbare Grenze, ein Protest gegen Pläne, die wir alle für unausführbar erathten müssen.“ Klarer und deutliher könne der Sinn der Reso- lutionen doch garnicht dargelegt werden. Seine Parteigenossen ständen alle auf dem Boden dieser Erklärungen und bâten sowohl den Reichstag wie die Regierung, sih darüber gar keiner Täuschung hinzugeben, daß sie weder die Vorlage, wie sie jeßt liege, ihrem vollen Umfange nach und auf einmal annehmen wollten, noch au gesonnen seien, auf dem Wege diefer vollständigen Neuorganisation des Heeres einen Anfang zu machen. Das fei der springende Punkt. Wenn demgegenüber der Reichskanzler erkläre, der \pringende Punkt sei die Verstärkung, fo sehe auch seine Partei eine weitgehende Verstärkung des Heeres darin, daß sie innerhalb der jeßigen Friedens- präâsenzstärke die zweijährige Dienstzeit zu \{chaffen beabsichtige, die eine Erhöhung der Kriegsstärke um Hunderttausende zur Folge babe. Weiter fönne sie niht gehen, so nahdrücklich auch der Reichskanzler seine Ueberzeugung von der Nothwendigkeit dieser Vorlage dargelegt habe. Auf Einzelnheiten wolle er nicht eingehen, da er in diesen Dingen nicht sachverständig genug sei. Wenn der Abg. Freiherr von Huene {hon sich auf den Standpunkt zurück- gezogen habe, daß es Aufgabe des Volksvertreters sei, niht die militärischen Gesichtspunkte der Vorlage nah allen Seiten bin zu prüfen, sondern die wirthschaftliche Leistungsfähigkeit des Volks, fo beschränke auch er sih darauf, der er viel mehr Laie in militärischen Dingen sei. Der Reichskanzler sei so weit gegangen, zu erklären, er sei von der Nothwendigkeit diefer Vorlage so fest überzeugt, daß er neben seiner eigenen auch noch die Verantwortung des Reichstags mit übernehmen wolle. Das Centrum fei von der Unershwinglichkeit der gegenwärtigen und künftigen Kosten der jeßt gevlanten Neuorgani- sation so überzeugt, daß es neben seiner eigenen Verantwortung auch noch die der verbündeten Regierungen zu übernehmen bereit sei, indem es jage, es gehe auf diesem Wege ein für alle Mal niht. Das Centrum sei sih der außerordentlihen Schwere dieser Erkenntniß und Erklärung voll bewußt; es möge niemand glauben, daß es leiten Herzens über alle diejenigen Bedenken hinweggehe, die in Bezug auf die Wehrhaftigkeit des Reichs entstehen Tönnten. Man dürfe h nit {on im Frieden zu Grunde richten, um sih für einen etwaigen Krieg vorzubereiten. Schon vor vielen Jahren habe der Abg. Dr. Reichensperger hier erklärt: Wir wollen uns nicht zu einer Armee von Bettlern machen. Nicht leichten Herzens gestehe seine Partei ein, daß Deutschland an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt sei. Aber die Nüstung würde die Kraft des deutschen Volks übersteigen. Hierüber werde es sehr s{hwer eine Verständigung geben. Entstehe daraus wirklih ein Conflict, so müsse seine Partei die Verantwortung dafür abweisen. Er wolle si auf Einzelfragen nicht näher einlassen, aber die Last einer neuen Bier- steuer würde niht von den Brauern getragen werden, sondern von den Landwirthen oder den Consumenten oder beiden. Warum komme man nicht darauf, die Mittel für die Vorlage durch Zuschläge zur directen Ein- fommensteuer aufzubringen? Der Weg der directen Reichs\teuern wäre allerdings sehr gefährlich. Der Abg. Dr. von Bennigsen habe zur Zeit, als seine Partei hier noch auss{chlaggebend gewesen sei, erheb- lichen Antheil an dem genommen, was die heutige Mißstimmung er- ¿euge und erhalte. Es sei an den Culturkampf erinnert, an die Gründer- periode, an das Socialistengeseß. Als Vaterlandsfreund bitte seine Partei die verbündeten Regierungen, nah einem anderen Wege zu suchen, um

die Sicherheit des Vaterlandes herbeizuführen. Dieser Weg werde nicht zum ersten Mal in diesem Hause genannt. Der Dreibund enthalte ewiß eine Gewährleistung des Friedens und Sicherung des Vater- andes. Die Stellung des Centrums dazu sei in Mainz von dem Abg. Grafen von Ballestrem, niht von ihm (dem Redner), wie irrthümlih angenommen, in derselben Weise präcisirt, wie es in früheren Jahren Windthorst gethan. Seine Partei fei weit entfernt, den Dreibund schädigen zu wollen, aber sie sei überzeugt, daß die Herstellung der territorialen Unabhängigkeit des römischen Stuhls zur Sicherung eines hervorragenden Gliedes und des ganzen Dreibundes führen würde. Niemand von seiner Partei denke daran, die territoriale Unabhängig- keit des rômishen Stuhls unter Umgestaltung des Dreibundes zu erstreben; aber man sollte bestrebt sein, den europäishen Frieden au auf breiterer internationaler Grundlage zu sichern.

Abg. Graf von der Decken (b. k. F.): Seine politischen Freunde seien stets für die zweijährige Dienstzeit eingetreten und erblickten darin eine Entlastung des Volks. Aber sie könnten sie nur annehmen, wenn eine wirkflihe Entlastung damit erzielt werde. Das sei aber in der jeßigen Vorlage nicht der Fall, und erscheine ihnen in dieser Form unannehmbar. Die Zustände in Deutschland und Europa führten zum moralischen und finanziellen Bankerott der Staaten, und wenn man andererseits immer nur von militärischen Mehrbelastungen höre, fomme Einem unwillfürlich das Bild eines Spielers vor die Augen, der seinen leßten Groschen ausgebe und va banque fage.

Abg. Prinz zu Carolath-Schönaich (b. k. F.): Die Noth- wendigkeit der Vorlage müsse in der Commission nachgewiesen werden, nachdem dies im Plenum nicht der Fall gewesen sei. Er werde sich freuen, wenn es zu einer Verständigung komme, die zwar nicht leiht erscheine, aber doch feineswegs zu den Unmöglichkeiten gehöre. Er freue sih über das Zugeständniß der zweijährigen Dienst- zeit in der Vorlage, ebenso über die geplante Entlastung der älteren Jahwänge durch stärkere Heranziehung der jüngeren. Welche Aende- rungen hätten si aber zugetragen, um diese neue Auffassung der Dinge herbeizuführen ? In Frankreich sei die geseßlihe Aushebungsziffer in den leßten zweiJahren gar nicht einmal erreiht worden, und der Kriegs- Mèinister von Freycinet habe anordnen müssen, daß auf die fränkflichen Mannschaften bei der Truppe besondere Nücksiht genommen werde, weil das Material der zuleßt Ausgehobenen nit tadellos gewesen sei. Entweder sei die Lage fo friedlich wie im vorigen Jahre, dann gebe sie feine Veranlaffung zu größeren militärischen Aufwendungen, oder aber die Lage sei weniger friedlih, dann würden die beiden befreundeten Mächte ebenfalls mit Mehrforderungen an ihre Kammern fommen müssen. Das fei aber nicht der Fall, im Gegentheil betone man dort auêdrücklich die günstige Lage. Deutschland sei keineswegs mehr ‘bedroht, als Jtalien. Die FJtaliener dächten zu sehr an ihre leßte Entwickelung und sähen in ihren Nachkarn noch die Feinde von Solferino. Wegen der deutschen Finanzen müsse man si vom Optimismus wie vom Pessimismus gleih weit entfernt halten. Man habe im Reiche zwei Milliarden Schulden, der preußische Etat weise immer höhere Fehblbeträge auf, man müsse also die Vorlage ernstlich prüfen, zumal Landwirthschaft und Industrie sih in \{chwieriger Lage befänden. Denen, die über die Abnahme der ländlichen Arbeiter klagten, werde die Vorlage mit der verstärkten Aushebung niht zu gute kommen. Die jungen Leute aus dem Arbeiterstand, die während ihrer Militärzeit das großstädtishe Leben fennen lernten, tehrten zum großen Tbeil nicht auf das Land zurü. Die Söhne kleiner und bäuerlicher Besißer kehrten zurück, gingen aber niht in Arbeit zu anderen Besißern. Er besorge also aus der Vorlage einen Nückgang der ländlichen Arbeiter. Er besorge ferner, daß durch die unerhörte Ausdehnung der Aushebungsziffer die Zurü- stellung derjenigen tauglihen Mannschaften ers{chwert werde, die nah Art. 30 der Erfaßzordnung zurückgestellt werden follten. Während feiner dreizehnjährigen Thätigkeit als Landrath habe er \ich oft genug überzeugen können, wie s{wierig es {on heute sei, Leute vom Militär- dienst zu reclamiren. Auch die wissenschaftliche Ausbildung der Offi- ziere würde nah Annahme der Vorlage beeinträchtigt werden. Nach dem Urtheil militärisher Kreise sei es heute ganz besonders wichtig, daß der junge Offizier auch wissenschaftlih gebildet in das Heer ein- trete, und auch darin Denjenigen ein Vorbild sei, die er zu erziehen berufen sei. Das sei eine fehr ernste und wichtige Frage. Es sei merkwürdig, daß diejenigen Kreise, die heute die Landwehr angriffen, fast dieselben teien wie diejenigen, die 1813 und vorber erbitterte Gegner der Landwehr gewesen seien. Aus den Denkwürdigkeiten des Feldmarschalls von Boyen gehe hervor, mit welchen Kämpfen dieser Mann 1813 zu thun gehabt habe, um die Institution der Landwehr durhzuseßzen. (Der Präf ident bittet den Nedner, sich streng an die Sache zu halten.) Die Pflege der großen nationalen Erinnerungen, das Vertrauen auf eine glücklihe Zukunft scheine ihm in beklagenswerther Weise im Abnehmen zu sein. Die ernsten Worte eines so objectiven Mannes, wie des Abg. Grafen von Preysing, sollten allein {on Ver- anlassung geben, über den Ernst der Lage nachzudenken und dafür zu sorgen, daß das Reich auch den Süddeutschen eine liebe Errungen- schaft bleibe.

Abg. Dr. Osann (nl.): Daß eine Mißstimmung in Süddeuts- land in so großem Umfange vorhanden sei, wie der Abg. Haußmann behaupte, müßte er bestreiten. Ein Niedergang der wirthschaftlichen Verhältnisse sei allerdings vorhanden, er sei aber nicht mit Be- strebungen der nationalliberalen Partei in Verbindung zu bringen und auch nit als ein Residuum der früheren Regierung zu betraten. Der Niedergang herrsche in der ganzen Welt, und die Regierung habe doch niht die Macht, die Verhältnisse in der ganzen Welt nieder- zudrücen. Man brauche doch aber nicht allerorts ein großes Geschrei darüber zu erheben. Die Stimmung gegen die Militärvorlage habe fih auch durchaus nicht spontan aus dem Volke entwidelt : wenn aber überall dieselben Trommelflänge erklängen, müsse {ließlich Aufregung unter den Massen berrschen. Ganz natürlih werde dabei, was an Mißstimmung im Volke über alle möglichen Dinge vorhanden sei, aufgewühlt. Aber es habe eine gewisse Ueberwindung der Mißstimmung stattgefunden, auch das Centrum wolle bis zu einer gewissen Grenze mit der Regierung zu einem Einvernehmen kommen. Seine Partei wolle etwas fertig bringen, was zum Wohle des Vaterlandes ausschlagen könne. Wie weit sie darin gehen werde, wisse sie selbst noch nicht. Sich von der Rücksiht auf die Wahlen beeinflussen zu lassen, das dürfe niht der Standpunkt einer Partei sein. Die jeßige Vorlage sei für seine Partei unannehmbar, aber wenn ihr die Nothwendigkeit nachgewiesen werde, werde sie bis zu einem gewissen Grade entgegenkommen, weil das erste die Erhaltung des Vaterlandes sein müsse. Für Deutschland passe ein Milizsystem nicht, bei dem, wenn der Krieg beginne, jeder eine Flinte in die Hand bekomme. Durch ein internationales Schiedsgericht die Leiden- schaft der Völker zu besiegen, sei auch nicht möglich. Wollte man an Stelle der „gewaltthätigen Politik des Fürsten Bismarck ein Reich der Weisheit und des Friedens“ fsecßen, so würde man damit auch nichts erzielen. Die internationalen Verhältnisse ließen sich niht so von oben her decretiren. Noch keine Steuer- oder Militärvorlage habe angenehm berührt, das sei ganz natürli. Man müsse das Volk darauf aufmerksam machen, daß die Heeres- verstärkung unter Umständen bis zu einem gewissen Grade nöthig fei. So dumm sei das Volk nicht, daß es nicht einsehe, daß das eine nüßlihe Ausgabe sei, eine Prämie, die für lange Zeit wirken werde. In den siebziger nnd ahtziger Jahren habe man unter dem Fürsten Bismarck fo Großes nach verschiedenen Richtungen geleistet, wie kein anderes Land der Welt. Wer habe aber jemals diesen Mann für unfehlbar gehalten? Man könne niht den Vorwurf erheben, daß er an dem Niedergang der Verhältnisse Schuld sei und daß der Abg. Dr. von Bennigsen dabei mitgewirkt habe. Der Abg. Dr. von Bennigsen habe an den Grundlagen des Staates mitgewirkt. Zu den Kulturkampf- geseßen und dem Sozialistengeseß sei in den damaligen Zeiten Ver- anlassung gewesen, darum hätten jie doch nicht ewig aufrechterhalten zu werden brauhen. Man möge sih über die Militärvorlage einigen und abwarten , ob dann die Regierung zustimme. Er gebe die Hoffnung darauf niht auf. Es sei nicht richtig, von vornherein zu sagen, es sei uner- s{hwinglich. Das habe man bei jeder Militärvorlage gesagt, und niemals sei es eingetroffen. Die Lasten seien getragen worden zum Schutze

des Vaterlandes. Er gehe in die Commission nicht mit der Ab-

siht, der Vorlage ein Leichenbegängniß zu F-reiten, er habe die Pflicht, mit allem Ernste zu prüfen. Aber {hon jept zu sagen: bis hierher und niht-weiter, das sei im politischen de en überhaupt niht möglich. Er beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Commission von 28 Mitgliedern.

Darauf wird die Discussion geschlossen. Die Vorlage wird einer Commission von 28 Mitgliedern Überwiesen.

Es folgt die Berathung des in der Dienstags-Nummer mitgetheilten Antrages des Abg. Liebermann von Sonnen- berg wegen Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Ahlwardt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k. F): Es handele sih nicht um Judenflinten, auch nicht um den Abg. Abl- wardt, fondern lediglich um die geseßlihe Immunität. Es handele sich auch nicht um, einen antifemitishen Antrag. Es handele sich auch nicht persönlich für ihn um einen Antrag für den Abg. Ahlwardt. Die Herren würden aus den Zeitungen unterrichtet fein, wie er zu den Judenflinten und zu der Wahl des Abg. Ablwardt stehe. Er stehe niht auf demagogishem Standpunkt. Er fühle sh vielmehr als Volksberuhiger gegenüber der Demagogie. Anträge ähnlicher Art hätten sonst die Zustimmung des ganzen Hauses gefunden. Man habe sich dabei niht an die Person des einzelnen Abgeordneten gehalten. Handele man jeßt anders, fo shiebe man die Person viel mehr in den Vordergrund, als nöthig sei. Ausführungen in der nationalliberalen und freisinnigen Presse ließen darauf s{ließen, daß man in diesem Falle die verfassungsmäßige Immunität.nicht bewilligen wolle. Man scheine aber wieker davon abgekommen zu sein. Andererseits beabsichtige man, diesen schleunigen An- trag der Geschäfts8ordnungscommission zu überweisen. Dem müsse er widersprehen. Das Reichsgeriht habe jeßt sich dahin ausgesprochen, daß die Verjährung durch die Immunität nit unter- brochen werde. Hätte man deshalb das Princip, solhe Anträge an- zunehmen, ändern wollen, fo hätte man es bei Beginn der Tagung thun müssen. In dieser Tagung seien Gon vier gleihe Anträge wegen -der Abgg. Stadthagen, Vollrath, Werner und Schmidt vom Hause glatt genehmigt worden, der eine sogar von einer Reihe con- servativer und Centrumsmitglieder unterzeihnet. Wolle man jeßt beim fünften Antrage anders verfahren, so würde sih das gegen die Person des Abg. Ahlwardt richten, und man würde damit feine Be- deutung übershäßen. Der Abg. Ablwardt sei in derselben Lage wie die übrigen, Das Verfahren s{chwebe zwischen den Instanzen des Land- gerichts und des Reichsgerihts, und der Antrag wolle es unterbrechen lassen. Daß der Abg. Ahlwardt so wie so bis zum Februar ver- hindert sei, an den Sißungen theil zu nehmen, bedeute nichts gegen den Antrag. Wenn der Antrag nicht gestellt werde bis zum Februar, fönne das Erkenntniß rechtsfräftig werden, und dann könnte die Strafe fofort im Anschluß an seine jeßige vollistreckt werden, er also den Sißungen entzogen werden. Das wolle die Verfassung niht. Er bitte alle, die für die verfassungsmäßige Immunität seien, dem An- trage zuzustimmen. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses, die bevorstehenden Weihnachtsferien und die nit ganz sihere Beschluß- fähigkeit des Hauses wolle er keine Veranlassung zu einer weiteren Besprechung geben. Man möge ohne Ansehen der Person die Rechte wahren, welche die Verfassung dem Abgeordneten gebe.

Abg. Dr. Hartmann (deutshcon}.): Er glaube doch nicht, daß man den Antrag ohne gründliche Prüfung annehmen fönne. Es liege ein großes Interesse vor, daß der Prozeß möglichst bald rehtéfräftig entschieden werde. Ein anderer Umstand sei der, daß der Abg. Ahl- wardt sih in Strafhaft befinde und bis zum 21. Februar nächsten Iahres darin verbleiben werde. Bis dahin würde die Unterbrehung des Verfahrens nicht das. herbeiführen, was der Geseßgeber gewollt habe, als er die Immunität der Neichstags-Abgeordneten vorgeschrieben habe. Der Reichstag habe in jedem Einzelfall zu entscheiden, welche Interessen den Vorzug verdienten: die Interessen der Justiz oder die des Reichstags. Bisher sei der Reichstag immer davon ausgegangen, daß die Verjährung der Strafverfolgung durch eine Ausfeßung des Verfabrens unterbrochen werde. Er (Nedner) habe diefer Ansicht nie gehuldigt. Inzwischen sei diefe Frage entschieden: “die Verjährungs- frist laufe bei dieser Unterbrehung' des Verfahrens. Hier handele es nh um ein Vergehen dur die Presse, das nah 6 Monaten verjähre. Es sei nit auëges{chlossen, daß der Reichstag solange tage, daß die Ver- jährung eintrete. Der Reichstag müsse sich klarmachen, daß er den Ange- \chuldigten der Strafe überhaupt entziehe und daß Streitfragen, deren Entscheidung von hohem Interesse sei, in der Luft schweben blieben. Deshalb müsse man fragen, ob das bisherige Verfahren der glatten Annahme solcher Anträge aufrecht erhalten werden fönne. Im Bic Éônne eine solhe Entscheidung nicht getroffen werden. Er empfehle die Verweisung dieses Antrages an die Geschäftéordnungs- commission.

Abg. Bödiker (Centr.): Seine politishen Freunde hätten stets ohne alle Verzögerung, ohne alle Umstände beschlossen, einem Antrage dieser Art stattzugeben. Sie hätten keinen Anlaß, in diesem Falle anders zu verfahren. Bei Gelegenheit der Frage, ob die Ver- haftungen, die f. Z. in Kiel vorgenommen worden, zu sistiren seien, sei von seiner Fraction mit besonderer Schärfe bervorgehoben worden, daß diese Frage unabhängig von jeder Parteirücsicht, von jedem Mit- gliede jeder Fraction gleichmäßig behandelt werden müsse. Der Abg. Windthorst habe bestimmt diefen Gesichtspunkt geltend gemacht auch gegenüber den Socialdemokraten. Er habe damals gesagt: „Ich glaube, es ist undenkfbar für jedes Mitglied dieses Hauses, daß man das persönliche Privilegium der Reichstagsmitglieder beurtheilt, je nah der Fraction, welcher dieselben angehören, und wenn ih die Socialdemokraten bekämpfe, so wird es mir niemals beifommen, ihnen irgendwo die Gerechtigkeit zu versagen, die ihnen gebührt.“ Ganz dasselbe wolle seine Partei gegenüber den Antisemiten. Auf die Frage der Verjährung habe man hier keine Rücksicht zu nehmen. Es sei nicht Sache des Reichstags, der Justiz in dieser Be- ziehung den Fortgang zu erleihtern, sondern der Reichstag habe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß, wenn der Abgeordnete nicht verhaftet sei, niht in Strafhaft sei, er fsofort hier erscheinen könne. Nun werde gesagt, der Abg. Ahblwardt werde nicht erscheinen vor dem 21. Februar. Wer sage denn das? Es seien thatsächlich rehtlihe Gründe möglich, die ihm die Thür des Gefängnisses öffneten, am folgenden Tage fönne hiec die Militärvorlage zur Abstimmung gelangen, der Abgeordnete würde nicht abstimmen können und der Wahlfreis würde seines Vertreters entrathen müssen, wenn die Mehr- beit beschließe, den Antrag an die Commission zu verweisen. Auch in diesem Falle werde seine Partei so verfahren, wie sie immer ver- fahren habe.

Abg. Singer (Soc.): Er könne sih nur vollständig den Ausführungen des Vorredners anschließen. Für seine Partei liege keine Veranlaffung vor, wegen eines einzigen Falls ein Necht des Reichstags aufzugeben und die Immunität, die Art. 31 der Ver- fassung von der Personenfrage des Abgeordneten abhängig zu machen. Der Grund, daß der Abg. Ahlwardt bis zum 21. Februar in Straf- haft bleiben müsse und deshalb nicht in den Reichstag kommen könne, spreche nicht dafür, daß man eine neue Verhandlung gegen denselben Abgeordneten nicht einstellen lassen könne. Außerdem brauche der Abgeord- nete nur begnadigt zu werden, um hier erscheinen zu können. Seine Haft könne wegen Krankheit aufgeschoben werden, und dreser Strafaufschub brauhe feine Anwesenheit im Neichstag niht zu verhindern. Der Prozeß, um dessen Einstellung es si hier handele, könne ja bis zum 21. Februar entschieden sein. Der Reichstag könne ohne Coms- missionsberathung über diese Frage entsheiden. Seine Partei werde gegen die Commissionsberathung stimmen.

Abg. Stadthagen (Soc.): Die Verjährung werde durchaus niht unterbrochen. Das Reichsgeriht habe nur erkannt, daß die rehtswidrigen Handlungen der Staatsanwälte die Verjährungsfrist nit untecbrähen. Es fei aber nur nöthig, daß furz vor Ablauf der \fechsmonatigen Frist beim Reichstag die Ermächtigung zur strafrecht- lichen Verfolgung nachgesucht werde, dann laufe wieder cine neue

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sechsmonatlihe Frist. Es werde hier so dargestellt, als wenn die

furzen Fristen zu Gunsten des Angeklagten eingeführt seien; das sei

nicht rihtig. Sie seien zu Gunsten der anderen Betheiligten einge-

führt, weil ein Beweis über die behauptete Strafthat nach längerer

Zeit s{wieriger zu führen fei, als bald nach der That. Es handele ih hier garnicht um ein perfönliches Privilegium, sondern um ein rivilegium der Wahlkreise, hier vertreten zu fein.

Abg. Richter (dfr.): Den Standpunkt, den er einnehme, nehme er ein unabhängig von der Parteirichtung des Abg. Ahlwardt oder jedes anderen Abgeordneten. Er würde genau denselben Standpunkt vertreten, wenn es \ich hier um einen freisfinnigen Abgeordneten handelte. Er sei der omas daß in der That gleiches Recht für alle gelten solle, und daß das Privilegium der Abgeordneten gewahrt werden müsse, und dieses Privilegium gehe dahin, daß niemand durch einen Strafprozeß verhindert werden folle, an der parla- mentarischen Thätigkeit theilzunehmen. Diefer Fall liege hier aber durhaus nicht vor. Wenn man nur eine Störung in der parlamentarishen Thätigkeit verhindern wolle, dann bätte man ja mit diesem Antrage warten können bis zu dem Augenblick, wo der Abg. Ablwardt überhaupt in der Lage sei, eine parlamentarische Thätigkeit auszuüben. In diesem Augenblick würde er diesem Antrage zugestimmt haben. Nun fage man, es könne do durch den Aufschub dieses Antrages der Abg. Ablwardt genöthigt werden, noch in dieser Tagung eine zweite Strafthat zu verbüßen. Auch dies wolle er (Nèdner) vermeiden. Der Augenblick fei über- haupt erst gekommen, wenn in der Revisionsinstanz der Termin statt- finde. Warum habe man mit dem Antrage nicht bis zu dem Tage gewartet, wo diese Revisionsinstanz in Leipzig entscheide? Dann würde dieser Zweck auch erreit werden. Dieser Antrag habe feine andere praftishe Bedeutung, als eine Verjährung anzubahnen. Der Art. 31 habe nur den Zweck, die parlamentarische Thätigkeit eines Abgeordneten möglich zu machen, aber nicht eine Verjährung anzubahnen. Nun fei gesagt worden, mädù habe fein Interesse, die Justiz zu erleichtern; nein. Man habe aber au nit das Interesse, die Justiz zu hemmen. Sie gehöre auch zu den Interessen des Reichs. Man glaube, der Antrag würde in der Commission begraben werden. Er sei nicht der Ansicht. Wäre er (Redner) in der Commission, so würde er beantragen, daß der Antrag anfangs Fanuar zur Verhandlung komme. Dann sei die Verjährungsfrage nicht mehr praktis, weil der Reichstag nicht bis über den Juni tagen werde. Das Einfacste wäre, die Antragsteller zögen ihren Antrag zurück und brächten ibn nah den Ferien in der ersten Sißung wieder ein. Dann fomme die Verjährung niht mehr in Frage, dann würde seine Partei ihm auch zustimmen. Der Abg. Ablwardt übe in den Ferien keine parlamentarische Thätigkeit aus. Wie die Sache heute liege, fei er nit in der Lage, gegen die Verweisung an die Geschäftsordnungs- commission zu stimmen. G E S :

Abg. Dr. Hartmann (deutshconf.): In der Verfassung stehe nichts von einem Rechte des einzelnen Abgeordneten, fondern es beiße: Auf Verlangen des Reichstags muß ein Strafverfahren eingestellt werden. Der Reichstag habe alfo zu prüfen, ob ein folches Verlangen zu stellen sei. Der Reichstag müsse abwägtn, welche Interessen den Vorzug verdienten : die Interessen des Reichstags *oder die der Justiz. Seine Partei habe niemals den Standpunkt vertreten, daß folche An- träge unbesehepy angenommen würden. Wenn fie nit bei jedem Antrage ihren Standpunkt gewahrt habe, fo sei es geschehen, weil die Sache unbedeutend gewesen sei. Das sei hier nicht der Fall.

Abg. Dr. von Marguardsen (nl): Wenn ein Theil des Hauses wünsche, daß eine Commission eingeseßt werden solle, fo pflege man sonst aus Courtoisie damit einverstanden zu sein. Es handele sih aber hier um eine grundfäßlihe Entscheidung; die Verfassung gebe kein Privilegium den einzelnen Abgeordneten, sondern es handele ich um eine Befugniß des Reichstags, und es liege hier die Gefahr vor, daß durh Eintritt der Verzögerung wirklich s{uldvolle Hand- lungen unbestraft blieben. Dazu mitzuwirken, könne nicht Aufgabe dieses Hauses fein. Dazu komme das Erkenntniß des Reichsgerichts, wonach die Verjährungsf\risten auch während der Vertagung weiter liefen. Redner beruft fih auf eine Aeußerung Windthorst’s, wonach folhe Anträge auch im Plenum ohne weiteres zurückgewiesen werden könnten. i : : E

Abg. Bödiker (Centr.): Wenn er Fannehmen könnte, daß der Antrag lediglih dén Zweck hätte, die Verjährung herbeizuführen, würde er ibn nit unterstüßen. Der Abg. Richter wolle durch sein von dem früheren abweichendes Verhalten den Eintritt des Abg. Ahl- wardt verbindern. Redner verweist auf einen Fall aus dem Jahre 1878, wo wegen des Abg. Stötel ein ähnlicher Fall vorgelegen habe. Er babe sich in Haft befunden, und es sei gegen ihn ein weiteres Verfahren eröffnet, ganz wie im Falle Ablwardt. Die Einstellung des Verfahrens sei vom Abg. Schröder beantragt. Damals habe der Abg. Dr. Hammacher die Verweisung an die Geschäftsordnungê- commission beantragt, was allgemeinen Widerspruch hervorgerufen habe. Der Abg. Dr. Hammacher habe na erfolgter Erklärung seinen Antrag zurückgezogen. Heute liege genau derselbe Fall vor. Seine Partei müsse gleiches Recht verlangen auch in diesem Falle.

Abg. Richter (dfr.): Die Bedeutung des Falles komme für ihn garniht in Betracht. Er wolle den Abg. Ablwardt nit von den Sitzungen fern halten; fobald er dazu im stande wäre, Zier zu er- scheinen, würde er alles thun, ihn hierher zu bringen. Beim Fall Stöknel babe cs sih um eine kurze außerordentliße Tagung zur Be- rathung des Socialistengeseßes gehandelt, die nur von September bis Oktober gedauert habe, also auf die Verjährungsfrist ohne Einfluß gewesen sei. Wenn er gesagt habe, der Antrag habe den Zweck, die Nerjährung herbeizuführen, fo müsse er sih verbessern; er habe sagen wollen: erx würde diese Wirkung haben. Er habe den Wunsch aus- gesprochen, daß der Antrag erst nah den Ferien zur Berathung ge- stellt werden sollte; dann hätte feine Partei ohne Besprechung dafür gestimmt.

Damit schließt die Discussion. das Schlußwort

Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k. F.): Die Redner für den Antrag auf Verweisung in die Commission hätten ihn niht überzeugen können. Der Abg. Dr. Hartmann habe auch niht den Beweis erbraht, warum das von ihm aufgestellte Princip erst beim fünften Falle in dieser Tagung anfangen solle; er und der Abg. Richter hätten jedoch behauptet, der An- trag habe nur den Zweckl, die etwa eintretende DVer- jährung zu verhindern. Er weise diese Unterstellung zurü, er (Redner) müsse besser wissen, was der Zweck feines Antrags sei : er solle dem Abg. Ahlwardt die Möglichkeit gewähren, an den Ver- handlungen des Reichstags theilzunehmen. Der Abg. Richter habe ihn auch nicht widerlegt.

Als Antragsteller erhält

Der Reichstag könne vertagt werden, dann könnte der Antrag zu spät kommen; denn bis zum Ablauf der neuen Strafzeit könne das neue Urtheil rechtskräftig werden, und dann behalte man den Abg. Ahlwardt gleich in Haft. Wenn der Abg. Dr. Hartmann sage, es hätte si bei früheren Anträgen diefer Art nur um unwichtige Fragen gehandelt, so müsse er ihm erwidern, unwihtige Dinge gebe es in Verfassungsfragen nicht. Bei dem Abg. Stadthagen hábe die conservative Partei einem folchen Antrage zuge- stimmt, und doch seien da sieben verschiedene Verfabren einzustellen gewesen, das eine sogar wegen Hausfriedensbruch. Wenn man ohne Ansehen der Person stimmen wolle, dann müsse man den Antrag an- nehmen und den Antrag auf Verweisung in die Commission ab- lehnen. :

Die Abstimmung über die Verweisung an die Com- mission bleibt zweifelhaft. Es muß zur Auszählung geschritten werden. Die Ueberweisung an die Commission wird mit 114 gegen 100 Stimmen abgelehnt und der Antrag darauf mit großer Mehrheit angenommen.

Sd luß 51/5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem AOIMATe ist der folgende Entwurf eines Ge- seßes gegen den Verrath militärisher“Geheimnisse zugegangen :

1. Wer vorsäßlich Schriften, Zeichnungen oder andere Gegen- stände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesvertheidigung erforderli ist, oder Nachrichten solher Art in den Besiß oder zur Kenntniß eines Anderen gelangen läßt, wird, wenn er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß dadurh die Sicherheit des Deutschen Reichs gefährdet wird, mit Zuchthaus nicht unter zwei Fahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark erfannt werden fann.

§ 2. Wer außer dem Falle des §1 es unternimmt, rechtswidrig Gegenstände oder Nachrichten der daselbst bezeihneten Art in den Besiß oder zur Kenntniß eines Anderen gelangen zu lassen, wird mit Gefängniß nit unter drei Monaten oder mit Festungshaft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Freiheitsstrafe fann auf Geldstrafe bis zu fünftausend Mark erkannt werden. e

& 3. Wer vorsäglih den Besitz oder die Kenntniß von Gegen- ständen oder Nachrichten der im § 1 beteihneten Art in der Absicht ih verschafft, davon zu einer die Sicherheit des Deutschen Reichs gefährdenden Mittheilung an Andere Gebrauch zu machen, wird mit Niubtbans bis zu zehn Fahren bestraft, neben welhem auf Geldstrafe bis zu- zehntausend Mark erfannt werden fann.

8 4. Wer ohne die vorbezeihnete Absicht es unternimmt, rechts-

widrig sich den Besiß oder die Kenntniß von Gegenständen oder Nach- rihten der im § 1 bezeihneten Art zu verschaffen, wird mit Ge- fängniß von einem Monat bis zu drei Jahren oder mit Festungshaft von aleicher Dauer bestraft. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geld- strafe bis zu fünftausend Mark erkannt werden. & 5. Haben Mehrere ein Verbrechen der in den 88 1, 3 bezeichneten Art verabredet, ohne daß es zur Ausführung oder zu einem strafbaren Versuch desfelben gekommen ist, so tritt Gefängniß nicht unter drei Monaten ein. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe bis zu fünftausend Mark erfannt werden.

8 6. In den Fällen der 88 1 bis 5 kann neben Gefängniß und Festungéhaft auf Verluft der bekleideten öffentlißen Aemter und der aus ösffentlißen Wahlen hervorgegangenen Rechte, neben jeder Freiheitsstrafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden. /

7. Wer aus Fahrlässigkeit Gegenstände oder Nachrichten der im § 1 bezeichneten Art, die ihm fraft seines Amtes, Berufes, Ge- werbes oder eines besonderen Auftrages anvertraut oder zugänglich find, in einer die Sicherheit des Deutschen Reichs gefährdenden Weise in den Besiß oder zur Kenntniß eines Anderen gelangen läßt, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu drei Jahren bestraft. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark er- kannt werden.

8 8. Wer, abgesehen von den Fällen des Verraths militärischer Geheimnisse (§8 1 und 2), über die Verhältnisse der Kriegsmacht "oder die Vertheidigungsmittel des Deutshen Reichs Mittheilungen in die Oeffentlichkeit bringt oder an eine fremde Regierung gelangen läßt, obwohl er weiß oder den Umständen nah annehmen muß, daß dadurch die Sicherheit des Reichs gefährdet wird, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft, neben welhem auf Geldstrafe bis zu zehntausend Mark erfannt werden kann.

8 9. Wer den von der Militärbehörde erlassenen “Anordnungen zuwider Befestigungsanlagen, Anstalten des Heer | Kriegsschiffe, Kriegsfahrzeuge oder militärische Versuhs- oder Uebungs- pläte betritt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.

§ 10. Wer von dem Vorhaben eines der ü S8 1 und : vorgesehenen Verbrechen zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des

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Verbrechens möglich ist, glaubhafte Kenntniß erhält und es unterläßt, hiervon der Behörde zur rechten Zeit Anzeige zu machen, ist, wenn das Verbrechen oder ein strafbarer Versuch desselben begangen worden ist, mit Gefängniß zu bestrafen.

S 11.” Die Bestimmungen im § 4 2 tei e

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Nr. 1 und im § 93

iden auch auf die in rbrehen und Vergehen

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des Str 3buchs für das Deutsche den 88 1 bis 5 dieses Gesetzes vorgesch Anwendung. i

8 12. Die 88 87 bis 90 des Strafgeseßbuchs erhalten folgende Fassung :

Ein Deutscher, welcher sih mit einer ausländischen Regierung einläßt, um dieselbe zu einem Kriege gegen das Deutsche Reich zu veranlassen, wird wegen Landesverraths mit Zuchthaus niht unter fünf Jahren und, wenn der Krieg ausgebrochen ist, mit leben®- länglihem Zuchthaus bestraft.

J 38.

Ein Deutscher, welcher während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges in der feindlichen Kriegsmacht Dienste nimmt oder die Waffen gegen das Deutsche Reich oder dessen Bundesgenofsen trägt, wird wegen Landesverraths mit lebensläng- lichem Zuchthaus bestraft. :

Ein Deutscher, welcher schon früher in fremden Kriegsdiensic: stand; wird, wenn er nach Ausbruch des Krieges in der feindlichen Krieg8macht verbleibt oder die Waffen gegen das Deutshe Reich oder dessen Bundesgenossen träzt, wegen Landeëverraths mit Zucht- haus von zwei bis zu zehn Jahren oder mit Festungshaft vo1 gleicher Dauer bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, fo tritt Festungshaft bis zu zehn Jahren ein. 2

Neben der Festungéhaft kann auf Verlust der bekleideten öffent- lihen Aemter sowie der aus öffentlihen Wahlen hervorgegangenen Nechte erkannt werden.

89.

Ein Deutscher, welcher vorsäßlich während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges einer feindlihen Macht Vor- {ub leistet oder der Kriegsmaht des Deutschen Reichs oder der Bundesgenossen desselben Nachtheil zufügt, wird wegen Lande8- verraths mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 90. E

Lebenslänglihe Zuchthausftrafe tritt im Falle des“ § 89 ein, wenn der Thäter 1) Festungen, Päffe, beseßte Pläße oder andere Vertheidigungsposten, ingleichen Theile oder Angehörige der deutschen oder einer verbündeten Kriegsmaht in feindliche Gewalt bringt; 2) Festungswerke, Schiffe oder Fahrzeuge der Kriegsmarine, öffentlihe Gelder, Vorräthe von Waffen, Schießbedarf oder anderen Kriegsbedürfnissen sowie Brücken, Eisen- bahnen, Telegraphen und Transportmittel in feindlihe Ge- walt bringt oder zum Vortheil des Feindes zerstört oder un- brauhbar mat; 3) dem Feinde Mannschaften zuführt oder An- gehörige der deutshen oder einer verbündeten Kriegsmacht ver- leitet, zum Feinde überzugehen; 4) Operationëpläne oder Pläne von Festungen oder festen Stellungen dem Feinde mit- theilt; 5) dem Feinde als Spion dient oder feindliche Spione aufnimmt , verbirgt oder ihnen Beistand leistet, oder 6) einen Aufstand unter Angehörigen der deutschen oder einer ver- bündeten Kriegsmacht erregt. In minder \chweren Fällen tann auf Zuchthaus nit unter zehn Jahren erkannt werden. i

& 13. Die Beschlagnahme von Druckschriften ohne riter- f liche Anordnung 23 des Geseßes über die Presse vom 7. Mai 1874) findet auch statt, wenn der Inhalt einer _Druckschrift den Thatbestand einer der im § 92 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs oder in den 88 1, 2, 7, 8 dieses Gesezes mit Strafe bedrohten Hand- lungen begründet. l N T j

8 14. Für die Untersuhung und Entscheidung in erster und leßter Instanz in den Fällen der in den §8 1 und 3 vorgesehenen Verbrechen ift das Reichsgeriht zuständig. Die Militärgerichtsbarkeit wird hierdurch nicht berührt.

In der Begründung wird ausgeführt:

Der Schuß, welchen das bestehende Recht gegen die Auskund-

saftung und den Verrath militärischer Geheimnifie gewährt, hat sich

in mehrfaher Beziehung als ungenügend her&usgestellt. Die ein- \{lägige Bestimmung des geltenden Strafgeseßbuhs § 92 Nr. 1 lautet : „Wer vorsäßlich Staatsgebheimnisse oder Festungspläne, oder \folhe Urkunden, Actenstücke oder Nachrichten, von denen er wetß, daß ihre Geheimhaltung einer anderen Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaats erforderlich ift, dieser Regierung mittheilt oder öffentlih bekannt macht, .… .... wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft niht unter fechs Monaten ein.“ Diese Vorschrift zeigt zunächst den augenfälligen Mangel, daß außer der Veröffentlihung von geheim zu haltenden Dingen nur die Mittheilung derselben an eine fremde Regierung unter Strafe gestellt wird. Hierdurh werden fonstige sehr wohl denkbare Fälle des VBerraths garnmcht getroffen, außerdem aber ausweislih einer Reibe vor dem Neichsgericht stattgefundener Verhandlungen für den Beweis des Verbrechens oft unüberwindlihe Schwierigkeiten geschaffen, da die Spionage regelmäßig durch Mittelsperfonen betrieben wirè- die ent- weder Beziehungen zu einêr fremden Regierung überhaübp:aicht be- fißen, oder, wenn sie solche haben, ihre Beziehungen zu der von ihnen bedienten fremden Regierung leiht zu verbergen im stande sind.

Eine noch fühlbarere Lücke des Strafgeseßbuchs liegt darin, daß es eine allgemeine Bestimmung gegen die gefahrlihe Thätigkeit der- jenigen, welche in landesverrätherisher Absicht die. im Staats- interesse gehein zu haltenden Thatsachen und Gegenstände aus- fundshaften und sammeln, d. h. gegen die Spionage an sich, über- haupt nicht enthält. Es fommt in dieser Beziehung, abgesehen von den nur nach Ausbruch eines Krieges anwendbaren Bestim- mungen im § 89 und im § 90 Nr. 4 ind 5 des Straf- geseßbus, nur die Vorschrift im § 360 Nr. 1 desselben in Be- traht, nach welcher mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft wird: „wer ohne besondere Erlaubniß Risse von Festungen oder einzelnen Festungëswerken aufnimmt oder ver- öffentliht.“ Daß diefe Vorschrift beï ihrer beschränkten Anwendbarkeit und dem geringen Strafmaß völlig unzureihend ift, bedarf feiner weiteren Ausführung. Die Spione * bleiben daher zur Zeit in der Negel \traflos, sofern sie niht des im § 92 Nr. 1 des Strafgeseß- bus vorgesehenen Verbrechens beziehentlich eines Versuchs desfelben oder der Theilnahme überführt werden fönnen.

Dieser Zustand ist unhaltbar. Es erscheint vor allem geboten, die Spionage als solhe ohne Nücksiht auf il Zweck oder Erfolg unter Strafe zu stellen, wie es schon die frühe gebung (A. L.-N. Th. I[ Tit. 20 88 129 ff.) ge

Der gegenwärtige Entwurf bezweckt, die bez Strafgeseßbuhs dem dringendsten Bedürfniß entspre infoweit auszufüllen, als es fich um militä heimnisse handelt, bei denen das Interesse steht. Auf diesem Gebiete erscheint es aber in Frage stehenden Güter erforderli, neben den rath und dem Ansichbringen von Geheimnissen Bloßstellung derselben und gewisse die Wahrung Handlungen vorzusehen.

Der Entwurf folgt hierin dem Vorgange ausländischer Gesetz gebungen, welche mehrfach in neuerer Zeit, dem gleichen Bedürfni Rechnung tragend, theils in Specialgeseten,. theils bei Neucodifi des Strafrechts einen erweiterten Schuß gegen den Verrath mili risher Geheimnisse herbeigeführt haben. ;

Der Entwurf läßt im übrigen die Vorschrift des Strafgeseßbuchs unberührt, insoweit sie sich auf tärishe Geheimnisse und auf den inen Bundesstaat

Landesverrath bezieht.

Statistik und Volkswirthschaft. Auswanderung und Rückehr. Die übersceishe Auswanderung aus dem Negierungsbezirk Marienwerder is in den Monaten August, September, Oktober fowohl im Vergleich zu der entsprechenden Zeit. des Vorjahres wie im Vergleich zu den Zahlen der Monate Mai, Juni, Juli in einer erfreulichen Abnahme begriffen- gewesen. Während im vergangenen Fahre 635 Köpfe und ‘in den Monaten Mai bis Juli ieses Jahres 1307 Personen nach Amerika ausgewandert velief sich die überseeische Auswanderung während der Monate August, September, Oktober d. J. auf nur 457 Perfonen, unter welchen 271 der deutschen und 186 der polnischen Nationalität angehörten. Daneben ift zum ersten Mal in erheblicherem Umfange eine Nückkeh r Ausgewanderter aus Amerika beobachtet worden ; es find im ganzen etwa fünfzig Personen, und zwar zur Hälfte deutscher, zur Hälfte polnischer Nationalität, in die alte Heimath zurückgekehrt. Zur Arbeiterwohnungsófrage. i Fn Danzig ist im August ein Spar- und Bauverein begründe worden, der eine eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht bildet und den Zweck hat, billige Arbeiterwohnungen zu bauen und zu vermiethen. Der Geschäfttantheil ist auf 200 Æ festgeseßt. Kein Mitglied solhes darf jeder unbesholtene Einwohner des Stadtkreises Danzig werde —. DALE «mee S drei Antheile erwerben. Die Vorarbeiten zur Erwerbung von Terrain sind bereits eingeleitet, und der Magistrat hat sich bereit erklärt, Grund und Boden zu billigen Preisen ab- zugeben. Es ist nicht geplant, umfangreihe Arbeitercolonien zu aründen, sondern es wird beabsihtigt, an verschiedenen Stellen Arbeiterwohnhäuser zu errihten. Die Bestrebungen des Vereins haben bereits vielfach Anklang gefunden; auch aus den Kreisen der Arbeiter sind Meldungen ret zablreich eingelaufen. Es steht außer Frage, daß {hon im nächsten Frühjahr mit dem Bau vön Arbeiter- wobnungen begonnen werden wird. Die Hohseefischherei an der westpreußishen Küste ist in erhöhtem Aufschwunge begriffen. Wenn auch \{chwedishe Fisher den westpreußischen starke Con- currenz machten, so waren do die Erträge in diesem Jahre dauernd qute. Die günstigen Erfolge, welhe die einheimischen Hochseefischer während der Lachsfangperiode erzielten, haben eine größere Anzahl von Fischern, die sih bisher zurückgehalten hatten, be- stimmt, sih der Hohseefisherei zuzuwenden. Fast alle haben zur Beschaffung der erforderlichen gedeckten seetüchtigen Kutter fowie der Treibneße Reichsdarlehne erbeten. Während in diesem Frühjahr die Zahl der westpreußischen Kutter 51 betrug, wird sie im nächsten voraussichtlich bereits 86 betragen. Um denFischern Gelegenheit zu bieten, Boote und Nete gegen Seegefahr zu versichern, hat sih neben der auf Gegenseitigkeit beruhenden, den Kreis Pußig umfassenden Kate zu Hela und nah dem Vorbilde derselben eine zweite Kasse für die Kreise Neustadt, Danziger Höhe, die Stadt Danzig und den west- lichen Theil des Kreises Danziger Niederung constituirt. Eine dritte Kasse für den östlichen Theil dieses Kreises und den Kreis Elbing ist in der Bildung begriffen.

Zur Arbeiterbewegung. e

In Kiel wurde vom 11. bis 13. d. M. ein focialdemo- kratisher Parteitag für die Provinz Schleswig-Holstein abgehalten, der, wie der „Vorwärts“ berichtet, den Beschluß faßte, die jeßt in Ottensen erscheinende „Norddeutshe Volkszeitung“ am 31. März 1893 eingehen zu lassen und an ihrer Stelle in Kiel ein Blatt zu gründen. j : j i

Aus Bremen wird demselben Blatte mitgetheilt, daß der bei der dortigen Firma H. Berger ausgebrochene Ausstand der Stein- hauer zu Gunsten der Arbeiter beendigt wurde. (Vgl. Nr. 295 d. Bl.)

Eine Brüsseler Meldung des Wolff schen Bureaus berichtet aus Flénu: Die Arbeiter des Schachts Nr. 25 der Kohlen berg- werke von Flénu weigerten fih gestern einzufahren unter der Be- gründung, daß man sie zu spät wieder ausfahren lasse. : Aus Gent schreibt man der Berliner „Volksztg." unter dem

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14. Dezember : Versuche der Arbeitslosen, am gestrigen