1892 / 298 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

V. Verzeichniß

derjenigen Schuldverschreibungen der konfolidirten 43prozentigen Staatsanleihe, welche noch nicht zum Umtausch gegen Verschreibungen der fonsolidirten 4 prozentigen Staatsanleihe

eingereiht worden find.

(Gesey vom 4, März 1885 G. S. S. 55 und diesseitige Befannimachung vom 1. September 1885.)

1lief it Jinsschei ihe IV Nr. d Anweisung. M 73526. 78053. 85756.958. 93179. Abzuliefern mit Zinsschein E IV Nr. 8 und Anweisung E Bs E 10A e a p e: E 107956. 110095. 116851. 120227. T 55 . . t T L 7 1 . E Z 26470 66506. Lit. F. zu 50 Rthlr. „F 3259. 6100. 7988. : 8915. 11695. 14016 bis 17, 15273. it. D. zu Rihlr. 42 2516. 4446. 5092. 16223, %22528.529. 24378. 5229. n EOA. 19212. 280. 284. 20661. 26721. 351. 26372. 31088. 233, 34568. 29366. 31575. 38685. 45590. 41942. 42758. 46386. 47989. 51248. 53380. | Lit. N. zu 1000 Mark 42 9869. 56355. 59963. 62050. 114. Lit. K. zu 500 Mark A8 5638. 15101. 26005. Lit. E. zu 100 Rthlr. „47 15093. 28834. 34300. | Lit. L. n So Mark F 391. 9228. 229. 12243. 813. 37183. 38752. 45752. 49168. 29211. H 55773. 60199. 62283.573. G8835. | Lit. M. zu 200 Mark .A® 628.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Hoffmann.

Berlin , gedruckt in der Reichtdrueckerei.

: Deutscher Reichs-Anzeiger

und

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 S. Alle Post-Anstalten nehinen Bestellung an; für Derlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 ch4.

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d

2 298,

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 §. Inserate nimmt au: die Königliche Expedition |

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 16. Dezember, Abends.

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1892.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst : geruht: dem emeritirten Lehrer Herholz zu Thorn den Adler e Jnhaber des Königlich-on Haus-Ordens von Hohenzollern, owie : den emeritirten Lehrern Koenig zu Ottmachau im Kreise Grottfau, bisher zu Neu- Jaromierz - Hauland im Kreise Bomsi, und Sikorsfi zu Obra im Kreise Bomst, ferner dem Berghauer Franz Pfeiffer zu Schlegel im Kreise Neurode, dem Metallschteifer Gottfried Sprenger zu Brockhausen im Kreise Jserlohn, dem Tabadcarbeiter Friedrich ten Hagen zu Burgsteinfurt und dem Wald- arbeiter Friedrich Harnisch zu Dietendorf im Kreise Zeiß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Herzoglih braunshweigishen Geheimen Baurath .

Albert Schneider zu Harzburg den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: __ den Amisrihter Dr. Hilgard in Saargemünd zum Richter bei dem Landgericht daselbst zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Rudolf Krüger zum Konsul in Cochabamba (Bolivien) zu ernennen geruht.

Bektanntmaqhung:

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Mai 1888 (Central-Blatt S. 191) wird hierdurch zur öffentlihen Kennt- niß gebracht, daß dem Marine-Stabsarzt Dr. Runkwiß in Yokohama , derzeitigem Chefarzt des dortigen Marine- Lazareths an Stelle des Marine-Ober-Stabsarztes Dr. Kleffel auf Grund des § 42 Nr. 2 und 3 der Wehr- ordnung die A zur Ausstellung glaubhafter ärzt- licher Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglich- keit derjenigen Militärpflichtigen, welhe ihren dauernden Aufenthalt in Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den Untersuchungen der Hinzuziehung eines Offiziers der Kaiserlichen Marine nicht bedarf.

Berlin, den 12. Dezember 1892.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Boetticher.

Betauntmahunñng:

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Berlin wird am 20. d. M. die 33,93 km lange Nebenbahn Wriezen—Jädickendorf mit den Stationen Alt-Mädewit, Alt-Reet, E LLE Klemzow, Groß-Wubiser, Butterfelde-Mohrin und Jädickendorf fur den Personen- und Güterverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 15. Dezember 1892.

Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamlis.

Schulz.

Bekanntmachung.

Wegen des Mee werden am Sonntag, den 18. Dezember, bei allen Postanstalten im Bezirk der Kaiser- lichen Ober-Postdirection in Berlin die Packet-Annahme- stellen, sowie beim Packet-Postamt (Oranienburgerstraße) die Packet- Ausgabe stellen, an den beiden Weihnachtsfeiertagen dagegen sämmtlihe Packet-A us gabestellen zu denselben Zeiten, wie an den Wochentagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein. erlin, den 8. Dezember 1892. Der Kaiferliche Ober-Postdirector, Geheime Ober-Postrath. Griesbach.

Dou d, betreffend Verbot der Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und SQweinen dus den Nieder- anden. 4

Vom 15. Dezember 1892.

__ Wegen Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in den Niederlanden verordnet der Senat: /

Die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen

aus den Niederlanden in das bremische Staatsgebiet ist verboten.

/ Le gegen dieses Verbot werden nah § 328

des Strafgeseßbuchs bestraft. : Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats am 13. und befannt gemaht am 15. Dezember 1892.

Königreich Preußen.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht :

___ den beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten ange- stellten Beamten und zwar: dem Rechnungs-Rath Roenne- berg den Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath und dem Geheimen expedirenden Secretär und Calculator Winzer- ling den Charafter als Rechnungs- Nath,

dem Amtsgerichis-Rath Jlsemann in Hannover den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, und

dem Kreis-Schulinspector Dr. Winter zu Paderborn den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen, sowie

den Landgerichts-Rath Eichhorn in Franffurt a. O. zum Kammergerichts-Rath, D

den Gerichts-Assessor Rihard Schulz in Sirasburg W.-Pr. zum Amtsrichter in Schlochau,

den Gerichts-Assessor Dr. Kaul hierselbst zum Amtsrichter in Fiddichow, o

den Gerichts-Afffessor Zimbal in Beuthen O.-Schl. zum Amisrichter in Kattowiß,

den Gerichts-Assessor Ulke in Frankenstein zum Amts- rihter daselbst, und _ | __ den Gerichts-Assefsor Horliß zu Bergen a. N. zum Amts- rihter in Münsterberg zu ernennen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Rechtsanwälten und bezw. Notaren den Charakter als Justiz-Rath zu verleihen, und zwar :

I. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Cassel: den Rechtsanwälten und Notaren Uckermann in Mar- burg und Craß in Hersfeld: IT. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Celle: den Rechtsanwälten und Notaren Böning in Emden, S i A in Hameln, Haacke in Lüneburg und L. Müller in Verden :

TIT. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. M:.: den Rechtsanwälten Dr. Cnyrim und Dr. Geiger in Franffurt a. M. und von Rößler in Limburg a. d. Lahn, den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Leisler in Wiesbaden, Dr. Jucho und Dr. de Bary in Frankfurt a. M.;

IV. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm: dem Rechtsanwalt Bock in Bielefeld, den Nehtsanwälten

und Notaren Huchzermeier in Hamm, Adriani in Biele- feld und Lueg in Unna;

V. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Marienwerder: dem Rechtsanwalt und Notar Kabilinski in Graudenz ;

VI. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Naumburg a. S.: den Rechtsanwälten und Notaren Buhßt in Kalbe a. S. und Weber in Halle a. S. ;

VII. im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin: dem Rechtsanwalt und Notar Kochann in Stolp.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

D übersende ih hierneben Abschrift eines Erlasses des Herrn Justiz-Ministers vom 15. November d. J., betreffend die Vergütung der Landmesser für Wahrnehmung gèrichtlicher Termine als Sachverständige an ihrem Wohnorte, zur ge- fälligen Kenntnißnahme mit dem ergebensten Bemerken, daß dieser Erlaß durch den Herrn Justiz-Minister auch den Vor- standsbeamten des Kammergerichts und aller übrigen Ober- Landesgerichte abschriftlich mitgetheilt worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1892. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Jn Vertretung: von Marcard.

An das Königliche Ober - Landezculturgeriht, sowie an sämmtliche Königliche Generalcommissionen und die Königliche Ansiedelungscommission.

Im ‘Einvernehmen mit den H:rren Ministern der

Finanzen und für Landwirthschaft, Dcmän:n und Forsten,

benarihtige ih Euere Hohwohlgeboren auf den Präfidial- beriht vom 4. Juli d. J. (T h 2135), betreffend das Monitum 23 B der Königlichen Ober- Rechnungskammer gegen die Theilrehnung VIIT7 der dortigen Justiz - Hauptkasse für das Etatsjahr 1890/91, : daß der 8 36 Abs. 3 der Abänderung vom 26. August 1835 zum Feldmesser-Reglement (Geseßz-Samml. S. 319) troß seines allgemeinen Wortlauts eine Vorschrift über die Vergütung für Wahrnehmung gerichtliher Termine am Wohnsiz des Feldmessers zu treffen nicht beabsichtigt hat, und daß daher die allgemeine Verfügung vom 10. September 1877 (Justiz- Ministerialblatt S. 197), die auch in den Motiven*“zur Ge- bührenordnung für Zeugen und Sachverständige vom 30. Juni 1878 als „besondere Taxvorschrift“ erwähnt ist, noch in Geltung steht. Denn nach 38 a. a. O. seßt die gemäß § 37 allein zulässtge Bezahlung durch Diäten eine Arbeitsdauer von min- destens aht Stunden täglih voraus. Die Annahme, daß im Falle geringerer Arbeitêdauer für jede Arbeitsstunde Eine Mark zu gewähren sei, steht mit deni Wortlaut der Vorschrift im Widerspruch. c Da nun die Dauer gerichtliher Termine, in denen ein Feldmeésser als Sachverständiger vernommen wird, ifi den seltensten Fällen aht Stunden erreichen wird, so würde man bei Anwendung des Reglements zu der unannehmbaren Consequenz gelangen, daß dem Feldmesser in dem fraglichen ale Gebühren überhaupt nicht zustehen. Weil dies die Absicht des Reglements nicht gewesen sein kann, erübrigt nur die Annahme, daß jener Fall durch die Bestimmungen des Reglements nicht getroffen wird, vielmehr, wie es die allge- meine Verfügung. vom .11.. April-1877-- anordnet, - nach den allgemeinen fur Zeugen und Sachverständige geltenden Ge- bürendotsrften f jeßt nah der Gebührenórdnung vom 24. Juni 1878 zu behandeln ist. Berlin, den 15. Noveinber 1892. Der Justiz-Minister. Jn dessen Vertretung : Nebe-Pflugstaedt.

An den Herrn Präsidenten des Königlihen Ober- Landesgerichts und den Königlichen Herrn Ober- Staatsanwalt in Posen.

Ministerium der offentlihen Arbeiten.

Einem unter dem Vorsiß des Ziegeleibesißers Kleine in Heegermühle zusammengetretenen Comité ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen- ahn von Eberswalde über Liebenwalde nah Nassenhaide ertheilt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige außerordentlihe Professor in der philo- sophishen Facultät der Universität zu Berlin; Geheime Regierungs-Rath a. D. Dr. August Meigen ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum ordentlichen Honorar-Professor in derselben Facultät ernannt worden.

Der Kreisphysikus, Sanitäts-Rath Dr. Ebert in Weil- burg ist aus dem Oberlahnkreise in gleicher Eigenschaft in den Unterlahnkreis, mit dem Wohnsiß in Diez, und der Kreis- physikus, Sanitäts-Rath Dr. Mencke in Marienberg aus dem Oberwesterwaldkreise in gleicher Eigenschaft in den Ober- lahnkreis, mit dem Wohnsiß in Weilburg, verseßt worden.

Revierfeststellung.

Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 9. Dezember 1892 I 8431 bestimmt, daß für den Kreis Zellerfeld ein befonderes Bergrevier mit dem Sitze in Klausthal ein- E wird und daß der Kreis Zellerfeld aus dem: Bergrevier

oslar mit dem 1. Januar 1893 ausfcheidet. N

Diese Revierfeststellung wird im Auftrage des Herrn Ministers hierdurh zur öffentlichen Kenutniß gebracht.

Klausthal, den 12. Dezember 1892.

Königliches Ober-Bergamt. Achenbach.

Ab gere i :

Seine Excellenz der Präsident des Königlichen Staats- Ministeriums, Minister d:s Jnnern Graf zu Eulenburg» nah Letlingen.