1892 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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_— Der Geheime Regierungs-Rath Professor Dr. Foerster, Director der Berliner Sternwarte, feiert heute feinen \sehzigsten Ge- 2 Geboren am 16. Dezember 1832, trat Dr. Foerster im Jahre 1855 unter Ene als Zweiter Assistent bei der Berliner Stern- warte ein und rückte 1869 in die Stelle des Ersten Al enten auf. Im Jahre 1863 übernahm er für den erkrankten Encke die Leitung des Instituts und wurde 1865 zum Director der Sternwarte ernannt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruugs- i Maßregeln.

Türke i. Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Kon- stantinopel vom 6. Dezember 1892 unterliegen Provenienzen aus italienischen und egyptischen Mittelmeerhäfen fortan nur noch einer ärztlihen Untersuchung. j _ Ferner werden S iffe ohne Passagiere, welhe aus fran zö- sishen Mittelmeerhäfen kommen, nur 108 einer 24 stündigen Obfer- vation, solhe Schiffe von der österreihishen, montene- grinischen, bulgarischen und ostrumelishen Küste nur noch einer dreitägigen Quarantäne unterworfen. __ Für Frachtschiffe aus Odessa ist die Qurantäne auf 5 Tage er- mb worden. ie Herabseßungen treten nur für die Schiffe ein, welche die betreffende Reise nah dem 6. Dezember 1892 angetreten haben.

; Bulgärien. : Zufolge Beschlusses des bulgarishen Gesundheitêraths vom 9, Dezember 1892 werden

Reisende aus Rumänien nur noch einer ärztlichen Untersuchung unterworfen. Das Gleiche tritt bei Reisenden des Orient-Erpreßzuges ein, welhe in Bulgarien niht zu bleiben beabsichtigen, anderenfalls unterliegen dieselben, ebenso wie diejenigen Personen, welhe auf dem Donau- wege oder über Zaribrod aus Desterreih-Ungarn oder aus Serbien nes Bulgarien kommen, einer 24stündigen Beobachtung. (D e s- infection des Reisegepäcks durch Dampf findet nah wie vor statt.) Für Reisende aus den russishen Donau- und den russishen Schwarzmeerhäfen ist die elftägige Quarantäne auf fünf Tage ermäßigt worden. i

Oesterreich, Serbien und die europäishe Türkei sind als seuchefrei anerkannt.

Den Beschränkungen des Waarenverkehrs vergl. „R.-A.“ Nr. 282 vom 28. November 1892 unterliegen fortan nur noch directe Herkünfte aus Rußland, Ungarn und der asiatischen Türkei. Sendungen, welche diese Länder nur im Transit be- rührt haben, werden frei zugelassen.

Der Gesundheitspaßzwan g ist aufgehoben worden.

Theater und Musik.

+. Derltner Theater. /

Mit Allerhöchster Genehmigung fand gestern Mittag um 1 Uhr zum Besten des unter dem Protectorat Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen stehenden „Charlottenheim“ eine Matinée statt, zu welher Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin fowie mehrere Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und Eee Fürstenhäuser ershienen. Ein aus- erlesenes Publikum hatte den Naum bis auf den leßten Play gefüllt. Die Vorstellung begann mit Wilbrandt's „Jugen dliebe“, in der Herr Barnay und Frau Sorma die Hauptrollen spielten und für ihr

Gäste und das Personal des Kroll’shen Theaters “die dort kürzlich als Novität erschienene Oper „A Santa Lucia“, in der sih be- sonders Signora Gemma Bellincioni auszeihnete. Jhre Majestäten gaben Jhrer Anerkennung für die gebotenen Leistungen wie für die ganze, nach jeder Richtung gelungene Veranstaltung wiederholt huldvollen Ausdru. j

E Sing-Akatemie. - :

Der Violinvirtuos Herr Carl Markees gab gestern ein Con- cert mit dem oen Orchester, we dee Herr rof. Joseph Joachim leitete. eine stets gerühmte Sicherheit in Aus- führung aller tehnischen Schwierigkeiten, die verständnißvolle, tief eingehende Vortragsweise der klasjishen Werke, sowie der neueren virtuosen Compositionen kamen in dem Spohr’schen Violinconcert (Nr. 7), in den sehr interessanten Variationen mit Orchester von Joachim, in einem Concertsay von M. Bruch und den bekannten eZigeunerweisen“ von Sarasate vortrefflih zur Geltung. . Die bereits vortheilhaft bekannte Concertsängerin FräuleinJacoba Elling, welche das Concert unterstüßte, erfreute durh den wohl gelungenen Vortrag zweier Arien von Mozart und erntete gleich dem Concertgeber reich- lihen Beifall des zahlreih versammelten Publikums.

„Im Deutschen Theater können die Wiederholungen der „Räuber“ mit Josef Kainz als Franz Moor, welhe durch die Ver- wundung des Herrn Sommerstorff eine längere Unterbrehung er- fahren mußten, nunmehr e dessen Genesung wieder aufgenommen werden. Die nächste Aufführung findet am Montag statt. Am Freitag, 23. d. M., geht der neue Schwank „Zwei glücklihe Tage“ von Franz von Schönthan und -Gustav Kadelburg zum ersten Mal in Scene.

Eleonora Duse wird ihr Gastspiel am Lessing-Theater Freitag, den 23. d. M., beschließen und fomit außer der heutigen Vorstellung nur noch fünf Gastspielabende geben, für welche das Repertoire folgendermaßen bestimmt ist : Sonnabend, vierzehnter Duse- Abend: „Die Cameliendame“, Montag, zum ersten Mal: „Odette“, Dienstag: „Fernande“, Donnerstag: „Cavalleria rusticana“ und „La Locandiera“, Freitag (achtzehnter Duse-Abend und Abschieds- vorstellung): „Fedora“. Die für den früher angekündigten neun- zehnten und zwanzigsten Duse-Abend bereits gelösten Billets werden an der Tagesfasse wieder zurückgenommen.

Im Friedtid - WilbelmsiädtifGen Theater morgen und am Sonntag Offenbach's Operette „Die {chöne Helena“, in den Hauptrollen mit den Damen Cornelli, E. Schmidt, Navarra und den ibhiaa Steiner, Wellhof, Binder, Broda, Ewald beseßt, zur Darstellung. Die erste Aufführung der Müller’shen Operette „Der Millionenonkel“ ist auf Mittwoch, den 21. Dezember, angeseßt.

Im Nesidenz-Theater wird vom Sonntag bis zum Mitt- woh wieder der Schwank „Im Pavillon“ (Le parfum) auf dem Spielplan erscheinen. Eine Ausnahme macht nur der Montag, an dem noh einmal „Denise“ in Scene geht. Am nächsten Donnerstag findet dann die ursprünglich für den 23. geplante erste Aufführung von „Familie Pont-Biquet“" statt.

__Im Kroll’shen Theater wird {hon wieder die Aufführung einer großen Opern-Neuheit, Rubinstein's vieractiger Oper „Die Kinder der Haide“, vorbereitet. Das Werk soll bald, nahdem das Künstlerpaar Stagno und Bellincioni fein Gastspiel beendet hat, im neuen Jahre in Scene gehen.

Im Neuen Theater wird am Sonntag Nachmittag um 25 Uhr zu halben Preisen das japanishe Bühnenspiel „Die Liebes- händlerin“ aufgeführt. In der Äbendvorstellung findet eine Wieder-

gelangt

flottes Spiel reichen Beifall ernteten. Alsdann gaben die italienischen

holung des Preis[ustspiels „Durch die Intendanz“, sowie des Shwanks

„Logirbesuh“ statt. Dieser Doppelvorstellung wegen is der Beginn am Sonntag Abend ausnahmsweise auf 7 Uhr festgeseßt.

Im Concerthause wird morgen, an Beethoven's Geburtstag, ein „Beethoven-Abend“ veranstaltet. Das Programm enthält u. a. das Septett (mit mehrfacher Beseßung der Streichinstrumente), die C-moll-Symphonie Nr. 5 und die Ouverture „Leonore 111“.

Mannigfaltiges.

Der Polizei-Präside nt von Berlin Freiherr von Richthofen läßt folgende Ver ordnung veröffentlihen: Mit Ermächtigung der Herren Minister für Handel und Gewerbe, der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Innern verordne ih zur weiteren Ausführung der §S 105b Abs. 2 und 105c der Reichs- Gewerbeordnung, was folgt: 1) am leßten Sonntage vor Weihnachten darf die Beschäftigung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in allen Zweigen des Handelsgewerbes während des ganzen Tages bis um 10 Uhr Abends mit Aus\{luß der für den O est- gele beiden Stunden stattfinden. 2) Die Beschäftigung der Gehilfen,

ehrlinge und Arbeiter ist am 1. Weihnachtêtage im Betriebe des Handels mit Blumen außer den leßten beiden Stunden vor dem Beginne des Hauptgokttesdiènstes auch wäh- rend der Zeit von 12 bis 3 Uhr Nachmittags zulässig. 3) Die Vergünstigung der Verlängerung der Beschäftigungszeit bis 6 Uhr Abends findet für den Betrieb des Handels mit Blumen auch am Neujahrstage Anwendung. 4) Im Betriebe des Handels mit Blumen dürfen die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Soun- und Festtagen fortan statt von 7 bis 10 und 12 bis 2 Uhr während der Zeit von 8 bis 10 Uhr früh und von 12 bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigt werden.

In der gestrigen Stadtverordneten - Versammlung erfolgte nah Mittheilung hiesiger Blätter die Wahl des Rechts- anwalts Kirschner aus Breslau zum Bürgermeister. Von 117 abgegebenen gültigen Stimmen fielen neunzig auf ihn, fünfundzwanzig a den Stadtrath Meubrink.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Paris, 16. Dezember. (W. T. B.) Auf Befehl des Justiz-Ministers ist das gerichtliche Verfahren gegen die Beamten der Panama-Gesellschaft wegen Bestehung eröffnet worden. Charles Lesseps und Fontanes als die Administratoren der Panama-Gesellschaft sowie der frühere Deputirte Sansleroy sind verhaftet worden. Der Administrator Cottu ist flüchtig geworden.

St. Petexsburg;, 16; Dezember. (W. T. B). Der deutsche Botschafter General von Schweiniß war gestern von dem Kaiser und der Kaiserin zur Mittagstafel nah Gatschina geladen. Das diplomatishe Corps machte dem General von Schweiniß, welcher heute St. Petersburg verläßt, zwei silberne Candelaber zum Geschenk.

Bern, 16. Dezember. (W. T. B.) Der Ständerath Mi das Handelsübereinkommen mit Frankreich ein- timmig genehmigt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

E E E N R E S E R R R N S M Si: P ASA D ACe Es E ARIRIE A S A E S R C L HE H S O D E R N FE C: V7 OE CIE T EN S C E A E Ie I E AOCE P S I T E E A E E Se O T O L E S I T E B T SECR i: I S E S E E I

Wetterbericht vom 16. Dezember, r Morgens.

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Piccolomini.

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Wind. | Wetter.

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Stationen. Sonntag:

Bar. auf 0 Gr. || Temperatur in 9 Ce 50 T

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Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen . Stockholm . aranda . O

t.Petersburg SO

Moskau . W

Cork, Queens- e N WSW 4wwolkig

Cherbourg . W bedeckt “i - i: WNW 4 wolkenlos S E WNW 4wolkenl.1) mburg .. WNW ps i winemünde halb bed.2) Neufahrwafsser bedeckt Memel Nebel

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Karlsruhe . . bedeckt?) Wiesbaden . R NYtünchhen .. | 770 halb bed.®) Chemnitz .. | 765

e 4/001 Wien .... | 761 Breslau . . . | 758 Zle d'Uix i C Sa 06 Ee j 0D S

1) Nachts starker Regen. 2) Abends und Nachts Regen. 2) Vorm., Nahm. Regen. f. Negen. 5) Nachts stürmisch.

WSW d |bedeckt SW 2wolkig W 6|Schnee WNW d'heiter still Nebel 2/Schnee 1Schnee 1/bedeckt

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Schauspielhaus Schiller.

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Sonntag: Die Montag: Die

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Uebersicht der Witterung.

Das barometrishe Maximum, welches gestern über Südwest-Europa lag, hat sich nordostwärts weiter ausgebrei;et, während eine Depression über Skandinavien lagert und eine neue nordwestlich von Schottland erschienen ift. entsprehend wehen über Central-Europa lebhafte westlihe und nordwestlihe Winde, unter deren Ein- fluß die Temperatur allenthalben gestiegen ist. In Deutschland n das Wetter veränderlih und mild; fast allenthalben is Regen gefallen. Ganz Deutsch- rol. Da fh ‘des barometrische Maxi it

roft. a sich das barometrishe Marimum weiter | Anfang 74 Uhr. nach A zu verlegen s{eint, so dürfte demnächst [ang 7 wieder Abkühlung und Frostwetter zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

Abends 74 Uhr:

Eleonora Duse

Volksthümliche ohne Aufgeld.

Theater - Anzeigen. Sonnabend:

von L. van Beethoven. Text nah dem Französischen A Dirigent : von F. Treitshke. Dirigent: Kapellmeister Dr. | Anfang 7 Uhr.

Muck. Prometheus. Musik von Beethoven. Nach einer mythologischen Tanzdichtung E. Taubert?s in 2 Acten von G director Hertel. Anfang 7 Uhr. Müller.

In Vor

Schauspielhaus. studirt: Wallenstein's Lager.

Friedrih von Schiller. Anfang 7 Uhr.

Alessandro Stradella. 3 Acten mit Tanz von Fr. von Flotow. Text von W. Friedrih. Dirigent: (Alessandro Stradella: Herr Emil Göte, Königlich preußischer Kammersänger, als Gast.) Vorher: Cavalleria rusticana. Oper in 1 Aufzug von Pietro dem gleihnamigen Velks\tück von Verga. In Scene Sutintag: I T Dirigent: Kapell- | g. mnma Bellincioni und Gastspiel von Frau Moran- | und Familien-Ball zum 2sjährigen Bestehen des

us. 282. Vorste Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Anfang 7 Uhr.

Schiller - Cyclus. Donnerstag, 22. Dezember :

C E: Agvale us S Sai ag, 29. Dezember : Fies8co. Montag, 26. Dezember: | 9 L Dienstag, 27., Mitlwoch, 28. De- | “(ans (2 Ubr Wallenstein - Trilogie. 29. Dezember: Maria Stuart. Die Braut von Messina. Die Jungfrau von Orleans. ( 3. Januar: Demetrius. Mittwooch, 4. Januar: Wilhelm Tell. Zum 85. Male: Die und Tanz. Ausstattungs rag e S pferde „Germinal“. Auftreten sämmtlicher Kunst-

Deutsches Theater. Î : \pecialitäten I. Ranges. Zum : Das grandiose chinesische | Helgoland “Wy oder: Ebbe und Fluth. Großes

Kinder der Excellenz. Anfang 7 Uhr.

Berliner Theater. Sonnabend: Nora. An-

Y C L. 4) Nalmitt. | fang 7 Uhr. ittags 24 Uhr: Juli i s) Nachts starker Sonntag: Nachmittag Ot Negen. Montag : Nachmittags 24 Uhr: Maria Stuart. Haßreiter.

Lessing-Theater. Sonnabend: 14. Gastspiel von

i Direction von Cav. Der Luftdruckvertheilung Sa aafane 7E Ube

Sonntag: Die Orienutreise. Montag : 15. Duse-Abend. Zum 1. Male: Odette. Anfang 74 Ubr.

Wallner-Theater. Sonnabend: 47. Gast-Vor-

temel meldet noch leiten stellung des Lessing-Theaters: Der Lebemann. | sangêposse in 3 Couplets theilweise von

Sonntag: Der Lebemaunn.

Friedrich - Wilhelmstödtishes Theater.

s ¿ Die schöne Helena. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- | Operette in 3 Acten von Mailhac und Halévy. | Der Gers ottschuiter von Ammergau. Ober- haus. 270. Becthoven. Fidelio. Oper in 2 Acten | Deutsch von J. Hopp. Musik von Jacques Offen- | bayerisches Do ü

Is: Dieselbe Vorstellung. ereitung: Der Millionenonkel. Operette | Tanz. mil Graeb. Dirigent: Musik- | in 3 Acten von Zell und. Genée. Musik von Adolf | 74 Uh

281. Vorstellung. Neu ein- Schauspiel in

Schauspiel in 5 Aufzügen von

Opernhaus. 271. Vorstellung.

Romantishe Oper in Alexandre Dumas. J

Musikdirector Wegener. ächste Novität:

Bauern - E

ascagni. Text na flöte. Ausang 8 Uhr.

E Batiunriws Olden und Juan Luria. Umberto Giordano. -

Dezember bis 4. Januar:

Donnerstag, Freitag, 30. De-

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Turandot.

Sonnabend: Die Hage S k von I ouis Gundlah.

Jüdin von Toledo. Ballabile: Ein Drachenfest.

Räuber. 500 Br in 1 Act von H. F. Musik von von A. Braun.

spiel). Anfang 7#§ Uhr.

von Regel. Musik von - Mader. Dorf und Stadt.

Flavio Ando. Die Camelien- Treptow.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Mannstädt. Musik von G. Steffens. Preise (Parquet 2 4). Vorverkauf ;

Chausseestraße 25. ; Komische | shauspielers Max Hofpauer.

olff

Herr Kapellmeister Federmann. | zügen von

Éi Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Kroll's Theater. Sonnabend: Die Zauber-

orleßtes Sonntags - Gastspiel

Mala Vita. drama in 3 Acten von N. Daspuro.

Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). Die Räuber. | Sonnabend: Zum 15. Male: Logierbesuch. Schwank Bertha Naget aus Prag. in 4 Aufzügen von R. Weber und Max Löwenfeld.

onntag, Nachmittags 25 Uhr:

“e 9 : ; - | Verlangen : HAndlerit Ae E U Me BReN des gesammten Damenpersonals. Besonders gewähltes—“*

ersonen.) Das Baby. d Schwank tänze von 82 Damen.

Inscenirt dur M SPUPIeNs zug der Leib-Garde- Artillerie“.

Imro Fox, amerikanischer Prestidigitateur (Gast-

(Repertoirestück der Wiener Hofoper.)

In Vorbereitung: Modernes Babylon. Ge- cten von Ed. Jacobfon und W.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. | Sonnabend: Eusemble-Gastspiel der Münchener unter Direction des Königlih Bayerischen Hof- Zum 8. Male:

üdck mit Gesang und Tanz in 5 Auf- udwig Ganghofer und Hans Neuert. Musik von F. M. Pre teits Die Handlung spielt | Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- in Graëweg und Umgebung. Im 3. Act: Schuhplattl-

Zither - Soli : Albert Sageser.

Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- | [49621] H ohenzollepn-SBalerie

S, ; i: : i spiel i Acten 1 Aufzug von Friedrih von Stiller. In Scene | Lur. Sonnabend: Denise. Schauspiel in 4 Acten | Lehrter Bahnho geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Die B A E Deutsch von Emerich Sonntag: Marquise. Lustspiel in 3 Acten von Victorien Sardou. Deutsch von Robert Buchholz.

Montag: Denise. Schauspiel in 4 Acten von Am Landes - Ausstellun 8 Park (Lehrter Bahnhof).

: Familie Pont - Biquet. Schwank in 3 Acten von Alexandre Bisson.

1 Sonntags 50 y. Gr. histor. Nundgemälde 1640—1890. Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.,

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Geöffnet von 12—11 Ubr.

Concerte.

Concert-Haus. Sonnabend, Abends 7 Uhr:

Karl Meyder - Concert. Beethoven-Feier. von | Dienstag, 20. Dezember: Fest - Feier. Souper

Meslo- | Hauses. Abends 8 Uhr. Karten à 5 4. im Bureau Musik von | des Hauses.

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Sonnabend, Anfang 74 Uhr. Lieder - Abend der Altistin

Circus Renz (Carlstraße.) Sonnabend, Abends

i i [74 Uhr: Große Gala-Vorstellung. Auf vielseitig !s Ie Leves Mieterbolun, der festlichen Vorstelluig Programm. U. a. : Hippologisher Congreß mit 36 der bestdressirten Freiheitspferde, vorgeführt vom

Theater Unter den Linden. Sonnabend: | Director Franz Renz. Grande Quadrille de la Welt in

Bild | haute équitation, geritten von 6 Damen und 6 Herren. Mr. James Fillis mit dem Schul-

chluß: F“ Auf (Mitwirkende: and-, Wasser- und S RDies ational- eue Einlagen, u. a.: „Auf- roßes Brillant-

Feuerwerk.

Sonntag: 2 große Fest-Vorstellungen. Um 4 Uhr (ein Kind frei): „Die lustigen Heidelberger“. Abends

Friese sen.

In Borbereitung : Die Sirenen- nsel. Ballet 71 Uhr: Mr. James Filles und „Auf Helgoland“.

horeogr. von

C R C E T H A C E E R E Familien-Nachrichten. Frl. Annemarie Witte mit Hrn. NRefe-

Pastor T. Schmidt (Altona). Ein Sohn: Hrn. Pastor G. Schneider (Stampen). Eine Tochter: Hrn. Pastor Paul Boy (Badingen). Hrn. Amtsgerichts-Rath Volkmann (Berlin). Hrn. Rechtsanwalt und Notar Zdralek (Kupp).

Gestorben: Fr. Pastor Hildegard Boy, geb. Hübener (Badingen). Hr. Regierungs-Assessor Dr. jur. Ernst Walter (Berlin). Fr. Berta Gräfin von Reichenbach, geb. von Schlichten rucia Hr. Ober-Stabsarzt und Regiments-Arzt Dr. Tievenow (Düsseldorf). Verw. Fr. Ober- tribunals-Präsident Jsabella von Schlieckmann, geb. Freiin von Manteuffel (Naumburg).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Z . Nay Verlobt: mit ihrer Gesellshaft unter der N Ce eee E acts E o E R (Rosto). Madouua. Gesangsposse in 3 Acten von Leon ; ; L E Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. In Scene geseßt von Adolph Ernst.

G. Görß.

Verlag der Expedition (Scholz).

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einshließlich Börs en-Beilage).

AÁnfang

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 298,

Berlin, Freitag, den 16. Dezember

| 1892.

C G E . . f

Deutscher Reichstag.

16. Sißung vom Donnerstag, 15. Dezember, 12 Uhr.

Ueber die zunächst auf der Tagesordnung stehende erste Berathung des Geseßentwurfs über die Ersaßvertheilung, an der sich die Abgg. Richter, von der Schulenburg und Möller sowie der Königlich bayerishe Bevollmächtigte zum Bundesrath General-Major Ritter von Haag betheiligten und die mit der Ueberweisung des Entwurfs an die Militärcommission endigte, haben wir bereits in der Donnerstag-Nummer berichtet.

Aus der dann folgenden Fortseßung der ersten Berathung des Entwurfs eines Geseßes über Abänderung von Bestimmungen des Strafgeseßbuchs, des Gerichts- verfassungsgeseßes und des Gejeßes vom 5. April 1888, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen (lex Heinze) haben wir über die Rede des Abg. Dr. Horwiß gleichfalls [O0 berihtet und fahren nun mit der Rede des Commissars

es Bundesraths Geheimen Ober-Justiz-Raths Dr. Lucas, deren Anfang bereits mitgetheilt ist, fort.

Commissar des Bundesraths,Geheimer Ober-Justiz-NathDr. Lucas: Zwei Punkte der Nede des Vorredners könne er niht unwidersprochen lassen. Zunächst die Behauptung, in Preußen würden die Richter zu Tagelöhnern herabgedrückt, namentlich durch das Quantum der ihnen im Uebermaß zugetheilten Arbeit. Die preußishe Regierung habe von der Stellung und Wirksamkeit ihrer Richter eine zu vornehme Aufalung, als daß e sie zu Tagelöhnern herabdrücken sollte. Sie sei bestrebt, ihre Arbeitslast zu e im Interesse einer förderlihen Erledigung der Sache selbst, soweit es die finan- ziellen Verhältnisse zuließen. Ferner habe der Vorredner es so dar- estellt, als ob kein innerer i zu geseßgeberishem Einschreiten vor- iege, als sei hier ein Gelegenheitêgeseß vorgelegt. Der Staats- secretär des Neichs-Justizamts habe bereits nachgewiesen, daß die Mißstände, die im Prozeß Heinze zu Tage getreten seien, sih weit über den Rahmen dieses Prozesses hinaus erstreckten und in empfind- licher Weise fühlbar geworden seien nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Deutschen Reich. Da habe der Geseß- eber die Pflicht, einzushreiten, und man könne ihm daraus einen Vorwurf machen. In diesem Sinne hätten alle Völker zu allen“Zeiten Geseße machen müssen. Eine gebundene Marschroute für die Bearbeitung dieses Gesehes sei durchaus nicht egeben gewesen. Zwei Specialbestimmungen des Gesetzes seien be- sonders angegriffen worden, §§ 184 und 16a. Was den § 184 an- etreffffe, so werde eine Aenderung des bestehenden Rechts in doppelter Richtung vorgeschlagen. Zunächst sollten gewisse Handlungen unter Strafe. gestellt werden, die bisher \traffrei gewesen seien, weil in ihnen nur die Vorbereitung einer strafbaren Handlung gesehen worden fei. Veber diesen Punkt werde wohl in der Commission eine Einigung sehr leiht sein, da gewichtige Argumente für diese Bestimmung ee Doch feien sie nicht facrosanct, und die Regierung werde, wenn thr bessere Vorschläge gemacht würden, gern darauf eingehen. Die zweite Aenderung solle darin bestehen, daß Schaustellungen von Ab- bildungen 2c. {hon dann zur Strafe herangezogen werden follten, wenn diese Dinge, ohne gerade juristisch unzüchtig zu sein, doch Aergerniß erregten, indem sie das Sanne verleßten. Daß hierzu ein Bedürfniß vorliege, könne man alle Tage in den Straßen Berlins sehen. Man sehe oft Anfammlungen 2h albwüchsigen Per- sonen vor Schaufenstern, in denen bedenklihe Bilder ausgestellt seien. Diese trügen nicht zur Befriedigung des künstlerishen Interesses bei, sondern sie seien nur gewissermaßen Lockvögel, eine niedrige Laden- reclame. Es sei in hohem Grade erwünscht, daß die heranwachsende Jugend vor folhen Dingen bewahrt werde. In kleinen Städten würde sih ein Sturm der Entrüstung dagegen erheben und die Sache würde sofort abgestellt. Warum solle das in der Hauptstadt anders sein? Der Vorredner habe die s{hwersten Befürchtungen wegen der Latitüde dieses Gesetzes. Diese Besürchtungen seien in hohem Maße übertrieben. Bisher sei es üblich R erst dann einzuschreiten, wenn das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geshlechtliccher Beziehung gröblih verleßt worden sei. Dieser Beweis werde von den Gerichten in sehr zahlreihen Fällen vermißt. Ob diese FrarIs vollständig richtig sei, wolle er nicht entscheiden.

ber man müsse mit ihr rechnen als mit einem wesentlichen Factor, und in diesem Punkte liege ein Bedürfniß zur Um- gestaltung des Gesetzes. Eine allgemein gültige Grenzlinie werde sich freilih nit ziehen lassen, aber die Richter würden im allgemeinen bei der Beurtheilung des einzelnen Falles das Richtige treffen. Sie seien doch gebildete Männer, die unterscheiden könnten, ob ein Kunstinteresse vorliege oder eine sc{chnöde Reclame. Was den S 16a betreffe, so legten die Regierungen auf ihn ein erhebliches Gewicht und zwar aus dem Grunde, weil diese Bestimmung gewisser- maßen in dem Gebäude des Geseßes den Schlußstein bilde, weil sie dazu bestimmt sei, seine im übrigen mehr theoretischen Vor- schriften in das Prafktishe zu überseßen und durch Schaffung eines wirklih wirksamen Strafmittels die Absichten des Geseßes zur An- wendung zu bringen. Wenn die Mehrheit dies ablehne und das Gefeß im übrigen annehme, so werde die Folge sein, daß sie Bestim- mungen getroffen habe, die nur auf dem Papier ständen ; denn die Strafe, auf die erkannt werden könne, würde den Betroffenen nicht bessern oder abshrecken. Das würde auf dasselbe hinauslaufen, als ob man einen neuen Paragraphen einstelle, der sage: es foll immer ruhig weiter fortgefrevelt werden. Der § 16a wolle, gegenüber den Leuten ohne Ehrgefühl, der Strafe ihre Kraft und ihren Ernst wiedergeben. Alle praktischen Leute seien sih darüber einig, und die Theorie gebe es mehr und mehr zu, daß die heutigen Freiheitsstrafen, namentlich die von kurzer Dauer, ihre Wirkung gänzlih verfehlten, weil sie nicht empfindlih genug eingerichtet N hätten sie überhaupt nur auf den Theil er Verurtheilten, der noch Ehr- gen besiße. Nun müsse er allerdings zugeben, daß, wenn es nothwendig ei, Wandel zu schaffen, und diese Nothwendigkeit eine allgemeine Frage berühre, es wünschenswerth sei, die Sache auf viel breiterer Basis zu regeln. Das sei aber zur Zeit niht möglih. Eine Revision des ge- sammten gegenwärtigen Strafsystems habe ja schon n tine als nothwendig anerkannt; auh der preußische Justiz-Minister sei damit einverstanden. Aber die Schwierigkeiten technischer und finanzieller Natur, die sih dem entgegenstellten, seien so erheblich, 8 bis zum Zustandekommen einer allgemeinen geseßlihen Regelung no eine Reihe von Jahren vergehen könne. Die Regierung wolle aber nicht das Bessere zum Feinde des Guten machen und in be- shränktem Umfang die bessernde Hand anlegen. Es bedürfe keiner Rechtfertigung, daß der Entwurf an die Kuppler, Zu- hâlter u. dergl. mit Strafverschärfungen herantrete. Nun ziehe der Entwurf auch alle diejenigen Strafthaten heran, die von be- sonderer NRohheit und Sittenlosigkeit Zeugniß ablegten. Dieses Weitergreifen sei von verschiedenen Seiten getadelt worden, aber auh in diesem Punkte wolle die Regierung einem On abhelfen, das mit der Zeit geradezu ein flagrantes geworden sei. Die Zahl und Fntensität der Brutalitätsdelicte vermehre dei stetig. In allen Vlättern, Versammlungen und Privatgesprähen werde darüber ge- redet. Jeder könne sich dur Augenschein davon überzeugen ; in einer eitung hätten neulich zwei {were Fälle der Art hinter-

‘des ganzen

einander gestanden. Solche Fälle müßten energisch zur Strafe gezogen werden können. Es sei darauf hingewiesen worden, daß die Bestimmungen des § 16a auch auf Preßdelicte und politische Vergehen würden Anwendung finden können. Er glaube versihecn zu können, daß die redlihe Absicht der Regierungen dahin gehe, nur die Mißstände zu beseitigen, die er vorher gekennzeichnet habe; an den politischen Gesichtspunkt sei niht gedacht worden. Es sei niht wahr- scheinlih, daß jemandem, der Preßdelicte begehe, eine besondere Nohheit nachzuweisen sei. In besonderen Ausnahmen könne zwar in dem gedruckten oder gesprochenen Wort auch eine besondere Roh- heit liegen, also in diefem Fall wäre grundsäßlid bei Preß- delicten eine Strafverschürfun n ausgeschlossen. Doch man könne den Richtern zutrauen, daß sie fo viel bon sens haben würden, um im einzelnen Fall das Kriterium besonderer Rohheit und Sitten- losigkeit festzustellen. Die Regierung werde übrigens bereit fein, wenn in der Commission wirkliße Verbesserungen vorgeschlagen werden sollten, darauf einzugehen. Nur bitte er, sich dem Grund- gedanken des § 16 a wohlwollend s pin omp man werde Liften der Rechtspflege und dem Vaterlande einen erheblichen Dienst eisten.

Abg. Rintelen (Centr.): Er habe zunächst zu erklären, daß der Abg. Gröber seinen Widerspru gegen die Verweisung des Gefeßes an eine Commission von 21 Mitgliedern aufgegeben habe. Man habe es hier niht mit einem Gelegenheitsgeseß zu thun; im Laufe des Lebens träten so manche häßlihe Erscheinungen in den Vordergrund, angesichts deren dringende Abhilfe geboten erscheine. Der vorliegende Geseßentwurf schaffe Abhilfe und man könne die Materie unmögli verschieben, bis das lu vollständig redigirt sei. Der Abg. Bebel habe in seiner Nede über den Entwurf ver- schiedene Aeußerungen gethan, die man nit unwidersprochen lassen dürfe. Er habe die Frage aufgeworfen, wie „diese armen Wesen“ zu ihrem Beruf kämen, und habe gemeint: „Es ist Ihre erste Aufgabe, dies zu untersuhen und dort den Hebel anzuseßen. Das thun Sie aber nit.“ Strafgeseß und christlihe Liebe müßten Hand in Hand gehen. Man habe es im Mee niht mit den Werken der christlichen Liebe zu thun, sondern mit dem politishen Leben, mit dem äußeren Zustand der bürgerlihen Gefellshast. Das Christenthum forge auf seinem Gebiet, der Staat müsse auf dem seinigen forgen. Daher müsse man ein Geseß haben, das repressiv wirke, wo die Heil- mittel der Kirche niht aushülfen. Aber die Geseßgebung dürfe nicht, wie es bisher vielfa in wesentlichen Punkten geschehèn sei, die christ- lihe Kirche in ihrem Wirken unterbinden und hemmen , fondern sie müsse dafür forgen, daß die Kirche frei ihre Kräfte entfalten könne. Dann werde sie heilsam wirken und eine große Anzahl von Uebelständen, die man_ heute beklage, beseitigen. Gerade auch auf dem Gebiet der Schule müsse die Kirhe Freiheit haben; die Schule habe. Vieles verdorben. Die Geseßgebung müsse die- jenigen Hemmnisse hinwegräumen, die der Ausbreitung der katholischen Vrden entgegenständen. Gebe man die Orden fxei, ganz frei, dann werde man Abhilfe auf vielen Gebieten haben. Der Abg. Träger habe die Definition des Wortes „unsittlih“ verlangt. Er (Nedner) bitte ihn, einen Paragraphen des Strafsgeseßbuches zu nennen, der eine Definition enthalte; auch die Beleidigung könne nicht definirt werden. Daß es Annoncen gebe, die das Schamgefühl in höchstem Grade berührten, könne auch der Abg. Träger nicht leugnen. Auch hier müsse Abhilfe geschaffen werden. Schaustellungen seien zuweilen ganz harmlos angekündigt, die Aufführung geschehe aber in einer Weise, die geradezu ein Skandal sei. Die „Schöne Helena“ von Offenbach könne z. B. in einer Weise aufgeführt werden, daß eine Dame nicht hineingehen könne. Die Jugend gehe gerade zu folhen Stätten und werde dort verdorben. Er wünsche, daß es in der Commission gelingen möchte, Bestimmungen zu finden, wonach au derartige Theater- vorstellungen / und Schaustellungen unter Strafe gestellt werden könnten, die/ das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verleßten. Die sogenannte Humanität sei, wie er aus seiner amtlihen Thätigkeit wisse, in höhstem Grade verkehrt, die Bestimmungen über Strafverschärfung seien daher vollständig gerechtfertigt. Er sei jedo mit dem Abg. Gröber der Meinung, daß diese Bestimmungen in das eid Tes eingefügt werden müßten, und nicht der richterlichen Entscheidung freie Le gla werden dürfe. Bet Berathung des Geseßes über den Strafvollzug könne man hierauf Rücksicht nehmen. Die Bestimmungen richteten {ih keineswegs nur gegen dte unteren Stände. Ein gerechter Richter werde sich der Strafvershärfung auch bei Personen aus den gebildeten Ständen nicht widerseßen. Wenn sih Personen aus höheren Ständen leiht ein ärzt- lihes Attest beschaffen könnten, so möge man bestimmen, daß ein folhes von dem Anstaltsarzt ausgestellt werden müsse. Die Strafvershärfung sei dem Abg. Träger eine Etappe zur Prügelstrafe. Allerdings führe der Zug der Zeit zu der Meinung, daß für gewisse Vergehen die Prügelstrafe die allein rihtige Strafe sei. So Mancher bekehre sih jeßt dazu, der früher ein Gegner der e: Puls gewesen sei. Im Jahre 1868, kurz nah Aufhebung der örperlichen Züchtigung in Strafanstalten, sei es vorgekommen, bas ein junger Bursche im Gefängniß Tag und Nacht geschrieen und dem Aufseher gesagt habe: „Prügeln kannt Du mich de ih bleibe dabei.“ Nachdem er es mehrere Tage fo getrieben, sei er durch ein paar Ohr- Teigen zur ube gebra. Den Abg. Bebel bitle ev zu sagen, aus welher Stelle der Motive sich ergebe, N eine Kasecnitiing der Prostitution E sei. Er (MORE könne eine folhe Stelle niht finden. Der Abg. Bebel habe ferner gemeint, die Prostitution sei entstanden, als das Eigenthum ent- standen sei. Die Herren sprächen so viel von ihrer socialistischen Gefsellschaftsordnung, g sollten aber do einmal darstellen, wie der socialistishe Staat fih in allen Consequenzen gestalte, ob mit seiner Einführung auch die Prostitution beseitigt werde. Einer der Grund- gedanken in diesem socialistischen taat sei die freie Liebe. Diese führe aber in ihrer Consequenz zur Prostitution

weiblichen Geschlechts. Wenn. der Abg. Bebel

egen den persönlihen Gott und die Unsterblichteit der

eele cifere, wo finde er dann die Grundlage für seine Moral ?

Wenn der Abg. Bebel meine, die Prostitution solle zu einer staatlichen

Institution gemacht werden, wie die Kirche, so habe er die heiligsten

Gefühle eines großen Theiles des Reichstages damit verleßt ; derartige Aeußerungen sollte man hier weglassen. i i

Abg. Hahn (deutschcons.): Den Standpunkt seiner Partei zu der Vorlage habe neulich {hon der Abg. von E dargelegt. Sie wolle durch die Geseßgebung den Auswüchsen entgegentreten, die das Volk in gefährlicher Weise vergifteten, und stelle sh daher auf den Boden der Vorlage. Nur in einem wihtigen Punkt Vene er von dem Abg. von Holleufer ab. Der Abg. von Holleufer habe das Einverständniß der Mehrheit der Fraction damit betont, daß die Vorlage den Polizeibehörden die Möglichkeit zur Kafernirung der Prostitution gebe. Er habe dabei „nit die schweren ethishen Bedenken gegen eine solche Maßnahme verkannt, aber gemeint, daß noch größer als diese Bedenken der Schaden sei, der dem Volke bei dem jeßigen Zustande zugefügt werde. Er (Redner) meine dagegen, daß die Bieren ethishen Bedenken gegen die Kasernirung weit mehr ins Gewicht fielen, als irgend welche praktishen Rücksichten, die zu ihrer Begründung angeführt werden könnten. Die zur Zeit des Heinze: Sons tagende evangelishe Generalsynode, der er mit acht anderen Mitgliedern des Reichstages angehört habe, habeam 2. Dezember 1891 einstim mig beloslen „Durch den evangelischen Ober-Kirchen- rath an Seine Majestät die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, es

‘die mit Profstituirten verkehrten ?

möge Ihm als Schug- und Schirmherrn unserer evangelischen Kirche p bei den zum Zweck der Bekämpfung der Prostitution zu

afjenden Entschließungen folhe Maßnahmen abzuwehren, welche eine

Verwirrung der sittlih-religiösen git 40 unseres Wxistlichen

Volkes zur Folge haben müßtên.“ Nach “der Begründung dies Be-

{{lusses fei unter folhen Maßnahmen die Kasernirung der Prostitution

zu verstehen gewefen. Er halte an diesem Beschluß fest. Vom strafrecht-

lihen und ethishen Standpunkt sei es nicht unbedenklih, daß das

Strafgeseßbuh im § 163,6 an sich \trafbare Handlungen als straflos- hinstelle, wenn sie unter polizeiliher Duldung geschähen. Dies

müsse die Rechtsanschauungen des Volkes verwirren, und man sollte - auf eine Abänderung dieser Bestimmung Bedacht nehmen, anstatt

sie noch zu erweitern, wie es die Vorlage thue. Der Staatssecretär

des Neichs-Justizamts habe allerdings bestritten, daß die Zulassung

der Toleranzhäuser beabsichtigt sei; die Fassung des Gesetzentwurfs

lasse eine folche Annahme aber zu. Seine Partei hoffe, daß die

Commission dem Entwurf eine Gestaltung geben werde, die folche

Bedenken aus\chließe.

Abg. Dr. Pie el (nl.): Er erkeune die Nothwendigkeit der Vor- lage nah den Erfahrungen seiner amtliben Praxis an. Sie sei niht nur dur den Fall Heinze und die Zustände in Berlin begründet, sondern auch dur die Zustände an vielen anderen Orten. Wenn man fih amtlich mit den Dingen beschäftige, sche man in einen Abgrund von Elend und Verderbtheit, wie man es sih nit {limmer vor- stellen könne. Der Abg. Bebel habe Recht, die erste Wahr- nehmung sei die eines grenzenlosen Elends. Die Pro- stituirten seien häufig ohne eigenes Verschulden, vielmehr durch die Schuld der Männer zu diesem Erwerbe gekommen. Die Zuhälter seien niht immer einfach als Kuppler zu fassen, denn in den äußeren Handlungen, die für die Feststellung des Thatbestandes wichtig seien, untersheide sich der Zuhälter vom Kuppler fo wesentlich, daß es in der Praxis außerordentlih {wer sei, ihn zu bestrafen. Jmmer- hin sei die Vorlage eine lex specialis, und man dürfe deshalb nicht so weitgehende Bestimmungen machen, wie der Entwurf wolle. Wenn man niht bis zur Regelung des Straf- vollzuges warten wolle, dann sollte man wenigstens die Strafvershärfung in einem besonderen Geseße ordnen. Der Abg. Bebel meine, die Prostitution existire erst, seitdem es Privateigenthum gebe. Allerdings habe es niht immer Privateigen- thum gegeben, aber das Streben nah Besiß, nah Eigenthum liege in der Natur eines jeden Menschen begründet. Weit im Volke sei die Ueberzeugung verbreitet, daß der socialdemokratishe Staat auf der allgemeinen Theilung des Eigenthums beruhe. Redner wendet ih {ließlih noch gegen einige weitere Ausführungen des Abg. Bebel, bleibt aber auf der Tribüne unverständlich, weil er sich nur den Socialdemokraten zuwendet und der Tribüne den Nücken tehrt.

Abg. Stadthagen (Soc.): Das Böseste, was der Heinze- Pei zu Tage gefördert habe, sei die Thatsahe gewesen, daß die

olizei die Zuhälter und Dirgen als Zuträger nit geglaubt habe entbehren zu können, und gegen diese Zuhälter u. \. w. werde nun eine Vorlage gerichtet. Es wäre gut gewesen, wenn die Reichsregierung den Reichstag über diesen inneren Widerspruch aufgeklärt hätte. Für die Zuhälter werde niemand eintreten, sie seien der Abshaum der Ge- sellschaft, aber sie seien der Abschaum erst geworden dur die heutige Gesellshaftsordnung. Gewisse Locale dürften von Damen ohne Herrenbegleitung nicht betreten werden. Solche Reglements schaften direct die Zuhälterei. So lange die Prostitution bestehe, werde au das Zuhälterthum bestehen. Wolle «man die Prostitution eindämmen, so möge man den Arbeiterinnen lohnende Arbeit s{chafffen. Vor allem sorge man dafür, daß die freie Bewegung der Frauen, ihr Coalitionsrecht zur Erringung besserer Arbeitsbedingungen nicht ershwert werde. Wo die Arbeiterinnen fih regten, um ihre Lohnverhältnisse zu verbessern, damit sie nicht der Prostitution in die Arme fielen, da werde die Bewegung von der Polizei unterdrückt. Man sage, die Kasernirung der Prostitution werde nicht beabsichtigt. Man sollte doch nit wie die Kaße um den heißen Brei herumgehen. Man ver- suhe in gewissen Zeiträumen immer wieder die mittelalterlihen Bordelle einzurihten. In Hamburg beständen die Bordelle heute noch, troßdem man allgemein angenommen habe, daß sie durh das Strafgeseßbuch abgeschafft seien. In den Motiven werde sogar ausdrücklih gesagt, daß gewisse Personen ohne die Bei- hilfe der Prostituirten niht leben könnten ; es heiße in den Motiven : „Es würde gegen die Billigkeit verstoßen, hilfsbedürftige, nächste An- gehörige, wie etwa den kranken, erwerbslosen Vater oder Sohn mit der Strafe des Zuhälters zu belegen. In Fällen dieser Art enthält die Annahme von Zuwendungen nicht das Schimpfliche der Freiwilligkeit und der moralischen Theilnahme an dem Laster, sondern sie wird mehr von der Noth und den Umständen aufgezwungen.“ Wenn die Zuhälter als Kuppler bestraft würden, weshalb würden nicht die Männer bestraft, die zur Kuppelei verleiteten, diejenigen Personen, j Besonders merkwürdig fei es, die Mädchen genössen, die zur Prostitution gezwungen werden sollten. Schriften und Bildwerke sollten. strafbar sein, wenn sie Aergerniß zu erregen geeignet seien. Die Bibel ent- halte eine Menge folher Stellen, auf welche diese Worte paßten, und die gebe man den Kindern in die Hände und lasse vieles daraus auswendig lernen. Das Vertrauen zu den Richtern habe hiermit nichts zu thun. Ihr Studium hätten sie ja absolvirt, aber Literaturkenntnisse besäßen sie niht, dazu hätten sie keine Zeit. Wenn ihnen ihr Amt noch Zeit lasse, dann erwiesen sie sich möglichst als Streber, aber zur Bereicherung ihrer Literaturkenntnisse hätten sie feine Zeit, E sei ein trauriges Brandmal, das die Gesellschaftsordnung sich selbst aufdrücke, daß ohne Prostitution ein großer Theil der Menschen niht mehr leben könne. Der Aus- {luß der Oeffentlichkeit beim Gerichtsverfahren a jeyr bedenklich. Nicht derjenige s{hädige die Allgemeinheit, der die Wahrheit „age und Mißstände aufdecke, fondern derjenige, der die Wahrheit verberge, die Aufdeckung von Mißständen verhindere. So wie der Geseßtz- entwurf vorliege, sei er unannehmbar.

Commissar des Bundesraths Geheimer Ober-Regierungs-Rath v o n Lenthe: Der Bundesrath habe sich mit dem Vorredner auf den Standpunkt gestellt, daß Bordelle nicht gestattet seien. Wenn der Vorredner troßdem behaupte, daß in Hamburg Bordelle beständen, so stehe das in Widerspruch mit den amtlichen Mittheilungen des ues Senats. enn die Prostituirten in Hamburg in estimmten Straßen wohnten, so beruhe das auf einer An- ordnung des Senats, wonach sie in anderen Straßen nicht wohnen dürften. Das fei etwas ganz Anderes, als die Concessionirung von Bordellen. Die Aenderung des § 180 fei namentlich von den e verlangt worden ; es sei nothwendig, fie vor der Bestrafung als Kuppler zu {hüßen, wenn sie ohne ihr Wissen Prostituirte in ihr Haus aufnähmen. Dagegen müsse er Einspruch erheben, daß die Richter nur Streber seien. Die Urtheile der ag n unterlägen dex Prüfung durch die höheren Gerichte. Wenn fie dort für rihtig befunden würden, so gebe ihm das mehr Vertrauen zu ihnen als die Beurtheilung durch den Abg. Stadthagen. Solche Aeußerungen seien in diesem Saale um L weniger angebracht, als es fich dabei um Landesbehörden und nicht um NReichsbehörden handele. :

Abg. Bebel: Auf die Frage, wie seine Partei sich die Gesellschaft ohne Prosftitution denke, könne er hier niht eingehen, einmal, weil ihm der Präsident das uicht gestatten würde; dann aber sei er fest davon überzeugt, daß feine Ausführungen nicht auf einen fruchtbaren

welchen geringen Schu