1892 / 299 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

L E E E M

4 Ik 1 H 4 (D L M . f F E i ¿ M ¡M

Æ

S R E, TaSE

Li Rit addoti s e R:

id Sas

T A

wn Die S Err M E Spi T de

zeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßz- tcren erfolgen wird. Schöppenstedt, 11. Oktober 1892. Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

[55179] Bekanntmachung.

Im Flurbhuche der Gemeinde Höhscheid steht als Eigenthümer der unter Artikel Nr. 1175 einge- tragenen Grundstüe :

Flur 1 Nr. 386, Straßergarten, Garten, 5 a 06 qm,

Flur 1 Nr. 1511/466 2c., Oben-Katternberg, Hof- raum, d a 49 qm mit Wohnhaus Nr. 15,

Flur 1 Nr. 1514/467, daselbst, Garten, 6 a 13 qm verzeihnet der Gabelshmied Friedrih Graef zu Oben-Katternberg. Derselbe ist verstorben, seine geseßlihen Erben sind zum theil niht bekannt. Die unbekannten Erben des Friedrih Graef werden hier- durch zu dem auf den 11. Februar 1893, Vor- mittags 10 Uhr, im früheren Dorper Rathhause zu Solingen, Zimmer Nr. 7, anberaumten Termin eladen, fie haben ihre Ansprüche an die vorbe- D riebegen Grundstüke im Termin anzumelden, widrigenfalls im Grundbuche als Eigenthümer der Grundstücke die Wittwe Friedrih Graef, Wilhelmine, geb. Schumacher, zu Oben- Katternberg eingetragen werden wird.

Solingen, den 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI1I.

Aufgebot. : fatholishe Kirchengemeinde in Podgorz ist Eigenthümerin eines Grundstücks in Podgorz, welches in feiner dreieckigen Gestalt an der einen Seite von der Thorn - Jnowrazlawer Chaussee, an der anderen von dem Klostergarten und Klosterhof, an der dritten durch das Grundstück des Besißers August Ferrari begrenzt wird; es hat cine Größe von 22 a 64 qm und ist zur Grundsteuer mit 0,44 Thaler Reinertrag veranlagt, in den ktatasteramtlihen Fortschreibungs- verhandlungen ist es mit Kartenbl. 2 pag. 889/128 bezeichnet. Die Eigenthümerin hat behufs Anlegung eines neuen Grundbuchblattes das Aufgebot dieses Grundstücks beantragt. Er werden daher die unbe- fannten Eigenthumsprätendenten und dinglih Be- rechtigten aufgefordert, ihre Ansprühe und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine den 25. Februar 1893, Vorm. 12 Uhr, bei Vermeidung der Ausschließung anzumelden. Thorn, den 8. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[S51ITA Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Grundbuchanlegung für die Gemeinde Kobscheid sind als Eigenthümer des Artikels 225 im Kataster eingetragen Leonhard Theisen zu Andler und 6 Miteigenthümer. Das Eigenthum an den Grundstücken wird für die min- derjährigen Kinder des Müllers Johann Hoffmann zu Schlausenbaher Mühle :

1) Johann Peter,

2) Hubert,

3) Peter, in An)pruh genommen. Leonhard Theisen hat deren Eintragung bewilligt. Die Namen der anderen sechs Miteigerlkhümer konnten nicht festgestellt werden. Diefelben werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termine am 15, Februar 18983, Vormittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, unter der Verwarnung, daß im Falle ihres Nichterscheinens die obengenannten Kinder des Johann Hoffmann als Eigenthümer in das Grundbuch werden eingetragen werden.

Vrüm, den 12. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I[.

[55180] Aufgebot.

Der Graf Leo Skorzewski auf Lubostron, ver-

ireten dur den Rechtsanwalt von Biernaki zu Labischin, hat das Aufgebot des Grundstücks Krupoczyn Nr. 17 zum Zwecke der Besitztitelberich- tigung beantragt. Dieses Grundstück, als dessen Eigenthümer der Graf Franz von Czapski auf Buïtowiec eingetragen ist, liegt im Dorfe Krupoczyn, Kreis Schwetz, links und rechts von * der von Terespol nah Tuchel füh- renden Chaussee, besteht aus Acker, Hofraum und Wiese und umfaßt die Katasterparcellen 256, 257, 265, 266 in einer Größe von 16 ha 43 a 20 qm mit einem Reinertrage von 35,72 Thlr.

Alle bekannten und unbekannten Eigenthums- prätendenten, namentlich die folgenden Erben des Grafen Franz von Czapsfi:

1) Mathilde, geb. Gräfin von Czapska, verwitt- wete von Ofiecimska angeblich in Ga lizien,

Marie, Wittwe des Grafen Casimir von Czap®sfi, geb. von Gößendorff-Grabowsfa, und deren Kinder Nicolaus und Isabella, angeblich zu Charlottenburg und Koscielec bei Inowraclaw,

Ladièlaus von Ordega, Wittwer der Gräfin Hedwig von Czapska, und seine Tochter Michalina angeblich zu Paris,

Josepha, geb. Gräfin von Czapska, verehe- lichte von Burzynska, angeblih in Galizien,

D) Ae Graf vou Czapsfki, angeblich zu

XVIIna,

werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Nechte auf das Grundstück spätestens im Termin den 25, April 18983, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlihen Amtsgericht, Zimmer Nr. 2, anzumelden, widrigenfalls der Aus- \{chluß der Eigenthumsprätendenten und die Ein- Aoaung des Eigenthums des Antragstellers erfolgen ird.

Schwetz, den 8. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[54919] Î Aufgebot.

In dem Grundbuch des Grundftücks Bischofstein è Wohnhaus Nr. 106, das in der Stadt gelegen uno 1 a 01 qm groß ift, ist als leßter Besißer der Nathsverwandte Bartolomäus Schröter eingetragen. Derfelbe ilt vor etwa 50 Jahren verstorben und befindet sih das genannte Grundstück seitdem im Besitze der Stadtgemeinde Bischofstein, welche das- selbe angebli von dem zuleßt eingetragenen Besißer erworben hat. Da sie aber den urkundlihen Nach- weis des Erwerbes nicht führen kann, so werden auf

Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das genannte Grundftück spätestens im Aufgebotstermin den 13. März 1893, Vor- mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und thr Widerspruchsret zu bescheinigen, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen werden aus- geschlossen werden und die Eintragung des Besißtz- titels für die Antragstellerin in das Grundbuch er- folgen wird.

Vischofftein, den 9. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [55205] Aufgebot.

Das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Wesel, als Vertreter des Königlichen Eisenbahnfiskus, be- antragt das Aufgebot der folgenden im Grundbuch noch nicht eingetragenen und im Gemeindebezirk Wesel belegenen Grundstücke behufs Erwirkung der Eintragung derselben auf den Namen des Königlichen Eisenbahnfisfkus :

Flur 7 Nr.1113/0.358 zur Größe von— ha99a37 qm 3 12/048 16233 8 DIG/OG2 8,14 8 523/0.98 60 „58 11 57/06 929 16 6 709/0.122 - 2.9

(90/0122 - 2,06 1065/2626. 55 IOTS/ B - „91 1OT9/100 X... 5 00 1082/0.100 ,„ 2 1084/238 x. , 1092/0.2512c.,

1097/0391. 1105/3452. 510/0.43 Ï 514/062 7 520/010 S2T/OE20 531/0.125 , DOz/O. 120

533/0128

401 /0.13 TAOS/OI28 7 1459/0.124 1467/0.226 1496/408 , 1D20/0 000; 309/13 311/0.50 316/12 ¿ 784/0112 7 786/0122, 788/0.122 1063/24 1064/26 2. 1066/26 1068/27 x. 1070/29 2c. [072/30 2x. 1077/33 205 1078/38 X 1081/100 x. , 1085/238 , 1089/246 X. 1091/2618, 1093/254X. 1094/2552. , 1098/3312. , LLOO/D8T [IOL/B8 T. 1103/0.333 , 1108/0.34! T12/0/359 l 0.35 1116/8650 511/0.48 j, SISIOBE 522/0.98 524/98 x. 529/0.121 1452/0.120 1460/0.125 1464/0.226

10 1466/0.226 ,„

10 1479/0.363 ,„

10 1484/0.364

10

10 1489/01

10 1490/0.377

10 1497/41

10 1498/41

10 1499/41

10 1500/41

10 1501/5509

10 1505/511

10 1506/512

10 , 1512/553

10 1513/553

10 1514/553

10 , 1515/583

10 1516/583

O Ls 7

10 1519/0083

10 1520/05883

10 1621/0.589: y

10 1522/0583 ü

10; 16 10 LOGO/DBON. 2 & E ü Diese Grundstücke sind aus denjenigen Flächen fortgeschrieben, die ehedem aus den Grundbuchblättern der Vorbesißer, als zur Bahnanlage Haltern— Wesel—Venlo bezw. Wesel—Bocholt erworben und ins Ertraglose gefallen, einfa abgeschrieben sind.

Es werden nunmehr alle Viejenigen, welche das Eigenthum dieser Grundstücke oder Theile derselben beanspruchen und diejenigen Realberehhtigten, deren Rechte nicht von selbst auf den Ersteher übergehen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 12. April 1893, Vormittags 1011/2 Uhr, Zimmer Nr. 7 hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, und falls Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie mit denselben auf die Grundfstücke werden aus- ges{lossen werden.

Wesel, den 8. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [51359] Aufgebot. Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutgebiet, vom 6. September 1892 wird folgendes Aufgebot von Amtswegen erlassen : Diejenigen, welche in den Gebieten der BVondel-

C

00 02 009 09 00 00 I I-11]

e

) "

"

1

ck

_—,

) J s O

[p

"”

i S

D

"

—_— © 0 092 C25 C0 N N11 1111111111] J] Du C

pk Gia Gas

J Got O

- C2

| [das] n C5 i S CO W

v

7 T 7 C

z

I D O L

O pi

ihren Antrag zwecks Berichtigung des Besittitels alle

modder (Keetinanshoop) vor dem Erlaß der Verfügung des Kaiserlihen Commissars vom 1. April 1890 auf die Aufsuhung und Gewinnung von Mine- ralien der in § 1 der Verordnung vom 15. August 1889 bezeihneten Art bezügliche Gerehtsame rehts- gültig erworben zu haben glauben, werden aufgefor- dert, diese Gerehtsame spätestens bis zum 1, April 1893, Vormittags 9 Uhr, bei der Kaiserlichen Bergbehörde des s\üdwestafrikanischen Schutzgebietes in Windhoek anzumelden.

Die Versäumung der Anmeldung hat den Verlust der Gerechtiame zur Folge.

Anmeldende, welche niht in dem Schußzgebiet ihren Wohnsiß oder Aufenthalt haben, müssen für das Verfahren einen im Schußzgebiet sih dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und der Bergbehörde nambaft machen.

Windhoek, den 25. November 1892.

Der stellvertretende Kaiserlihe Commifssar für das südwestafrikanishe Schußtzgebiet : von Frangçois. [55206] Aufgebot.

Der Sattlermeister Gotilieb Orth zu Wetter, als Gegenvormund über den abwesenden Gottlieb Mahrt, geboren am 12. November 1798 zu Wetter, und da- felbst wohnhaft bat die Todeserklärung des seit 1852 verschollenen Mahrt beantragt. -

An den Gottlieb Mahrt ergeht hiermit die Auf- forderung, sich spätestens im Termine am 14. April 18983, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt, und sein Nachlaß den sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird.

Wetter, am 9. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [55207] Nufgebot.

Gegen den am 2. April 1837 zu Nordleda ge- ‘borenen Claus Wilhelm Friedrich Georg Wolff, welcher dort wohnhaft war, in den fünfziger Jahren nach Amerika auswanderte, 1872 in Melbourne in Australien sih aufhielt und seitdem verschollen ift, ist von seiner Schwester Helene Wolff aus Nordleda, vertreten durch ihren Generalbevollmnächtigten Arnold Cordts zu O.-Wanna ein Aufgebot behufs Todes- erklärung beantragt.

Es wird deshalb der bezeihnete Claus Wilhelm Friedrich Georg Wolff aufgefordert, sih spätestens in dem auf Donnerstag, deu 25. Januar 1894, Morgens x10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte angeseßten Aufgebotêterminezu melden, widrigen- falls er für todt erflärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden foll.

Zugleih werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung alle etwaige Erb- und Nachfolge- berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Vetrwarnung aufgefordert, daß im Unterlafsungsfalle bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Nücksiht genommen werden soll.

Otterndorf, den 3. Dezember 18392.

Königliches Amtsgericht. 11.

[55183] Aufgebot.

Auf den Antrag des Abwesenheits-Pflegers, Kanzlisten Wilhelm Adam in Neustettin, wird der Bäckermeister Carl Nest aus Eschenriege, welcher vor etwa 35 Jahren feine jeßt geschiedene Chefrau verlassen und als Eisenbahnarbeiter \sih nach Schivelbein begeben hat, hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 10. Oktober 1893, Vormittags 12 Uhr, schriftlich oder perfönlih zu melden, widrigenfalls derselbe für tod erflärt werden wird.

Neustettin, den 8. Dezemker 1892.

Königliches Amtsgericht.

[55184] Nufgebot behufs Todeserklärung.

Auf den Antrag des Holzhändlers Claus Wiese in Laboe wird der unbekannt abwesente und ver- \chollene Ernst August Wiese aus Laboe, ehelicher Sohn des Antragstellers und der Trien Wiese, geb. Böge, in Laboe, geboren daselbst am 19. Dezember 1859, welcher zuleßt erster Maschinist auf dem zu- folge Seeamtsspruhs vom 6. April 1889 auf der Meise von Ghenithesk am Asowschen Meer, bezw. von Portland . Dorset am englischen Kanal nach Drontheim Ende November 1888 mit der gesammten Besaßung untergegangenen Flensburger Damvfer „Quarta“ gewesen ist hierdurch aufgefordert, sich inuerhalb 12 Wochen vom Tage der leßten Be- kanntmachung dieses Aufgebots an gerehnet, späte- stens aber in dem auf Mittwoch, den 19. April 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls der genannte Verschollene für todt erklärt und mit seinem Vérmögen in Gemäß- beit der Verordnung vom 9. November 1798 ver- fahren werden wird.

Zugleich werden, mit Ausnahme des Antragstellers, alle diejenigen, welche an das Vermögen des Ernst August Wiese Erbansprüche oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, Verur be- febligt, folhe innerhalb der bezeichneten 12 Wochen, spätestens aber in dem vorbenannten Aufgebotstermin bei Vermeidung des Ausschlusses derselben vor dem unterzeichneten Gericht ordnungsmäßig anzumelden. Schönberg i. H. den 9. Dezember 1892,

Königliches Amtsgericht. (gez.) Loe. Veröffentlicht: Beidokat, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[55181] Der am 1. Dezember 1822 zu Cleba geborene Johann Balthasar Hofmann genannt Heupel, außereheliher Sohn der Dienstmagd Anna Catharina Hofmann, welcher seit dem Jahre 1875 nachrichten- los abwesend ist, wird, nachdem dessen Abwesenheits- vormund, Ackermann Konrad Weppler von Cleba, die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung beantragt, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Mai 18983, Vor- mittags 10 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine fih zu melden, widrigenfalls er für todt erflärt und jein Vermögen seinen Erben ausgeliefert werden wird. (F. 2/92.) Niederaula, den 12. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Fuchs.

zivarts, der Veldschoendrager und von Zwart-

[53307] Bekanntmachung.

In der Verlassenschaft des Gütlers und Schnitt- waarenhändlers Johann S Christian Engel- hardt von Rednißhembah erläßt das unterfertigte Gericht an alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß geltend zu machen gedenken, die Aufforderung, diese Ansprüche unter Beifügung der Beweisurkunden oder Bezeichnung der sonstigen Beweismittel \chrift- lich oder mündlich bei dem Gerichtsschreiber anzu- melden und in dem auf Samstag, deu 28. Ja: nuar 18983, Vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 13, des Amtsgerichtsgebäudes anberaumten Termine persönlich oder durch Bevollmächtigte vor dem Gerichte zu er- scheinen, um über die Nichtigkeit der angemeldeten Forderungen und die angesprochhenen Vorrangsrechte zu verhandeln. Hiemit wird die Erklärung ver- bunden, daß diejenigen Gläubiger, welche der Auf- forderung nicht nachfommen, soweit sie niht abfon- derungsbere{tigt sind, aller Vorrangérechte verlustig werden und sih mit ihren Forderungen nur an das- jenige halten fönnen, was nah Befriedigung der Gläubiger, deren Forderungen in der angegebenen Weise angemeldet worden sind, übrig bleibt.

Schwabach, am 6. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. Fischer, Amtsrichter.

[51302]

Zur Anmeldung der Erbrechte an dem Nachlasse der am 5. Februar 1889 hieselbst verstorbenen Aker- bürgerwitiwe Maria Dorothea Meyer, geb. Schult, ist ein Termin auf Montag, den 20. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, zu Nathhause hieselbst, angeseßt. Das bezügliche vollständige Proclam wird dur Anschlag im Rathhause und durch die Amt- lichen Mecklenburgischen Anzeigen und die Güstrower Zeitung bekannt gemacht.

Güstrow, den 26. November 1892.

Bürgermeister und Rath.

[55208]

Zu dem Nachlasse des am 6. April 1891 ver- storbenen Schustermeisters Christian Johann Hart- wig Blohm zu Goldberg haben sih als erbberechtigt gemeldet und legitimirt :

1) die am 3. Juni 1892 verstorbene Marie Blohm, geb. Gewert, Wittwe des Verstor- benen, als deren alleinige Erbin die verehe- lichte Koppershmidt, Wilhelmine geb. Gewert, legitimirt ift;

) Friedrih Blohm, Farmer in Amerika, Bruder des Verstorbenen ;

) Heinrih Blohm, Schustermeister in Goldberg, Bruder des Verstorbenen ;

4) Friederike Stemmwedel, geb. Blohm, in Berlin, Schwester des Verstorbenen ;

5) Carl Stemmwedel, Blasenmeister in Hannover, Schwestersohn des Verstorbenen,

und zur Vervollständigung ihrer Erblegitimation den Erlaß eines Erbschaftsproclams beantragt.

Beim Vorhandensein der geseßlichen Voraus- feßungen für dasselbe werden nun alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des obengenannten Johann Blohm zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Erb- rechte svätestens in dem auf den 24. Februar 18983, Vormittags A Uhr, vor dem unter- zeichneten Magistrate angeseßten Termine anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten und sich noch Meldenden und Legitimirenden als die rechten Erben angenommen, ihnen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die nach der Präclusion sih meldenden glei nahen oder näheren Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten sind, anzuerkennen und zu über- nehmen schuldig fein sollen.

Goldberg i. Mekl., den 29. November 1892,

Bürgermeister und Rath.

[55182] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalt Marx Steiner zu Waldenburg, werden die Nachlaß- gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 3. No- vember 1891 verstorbenen Zimmermeisters Wilhelm Heinzel aus Ober-Salzbrunn aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den S9. März 18983, Vor- mittags 10 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeihneten Ge- richte, Zimmer Nr. 22, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Bcneficialerben ihre irnfprüche nur noch insoweit geltend machen fönnen, als der Nach- laß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Waldenburg, den 8. Dezember 13892.

Königliches Amtsgericht.

| Endbescheid.

Nr. 24 323. Der am 25. April 1837 zu Bulach geborene Taglöhner Michael Speck wird, nahdem er auf diesseitige Aufforderung vom 18. August 1891 feine Nachricht von sih hierher gelangen ließ, für verschollen erklärt.

Karlsruhe, den 12. Dezember 1892.

Großherzogl. Amtsgericht. Dies veröffentlicht : Der Eerichtsschreiber: Hübschmann. Im Namen des Königs!

[55211] Verkündet am 29. November 1892. _Lohse, Actuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns Wilhelm Hauschildt hier, als Vormund des Jörgen Anton Jesse von Pein aus Pinneberg, erkennt das Königliche Amts- Jericht zu Pinneberg durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:

Der Iörgen Anton Jesse von Pein, geboren am 2. April 1822. in Pinneberg, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag- steller zur Last.

Albrecht.

[55212] Im Namen des Königs!

Verkündet am 29. November 1892. Lohse, Actuar, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Rechtsanwalts Stammer hier, als Vormund des Gehrt Fuhlendorf aus Ahrenlohe, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Pinneberg durch den Amtsrichter Albrecht für Recht : l Der Gehrt Fuhlendorf, geboren am 19. April

1822 zu Ahbrenlohe, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag-

[95209]

steller zur Last. Albrecht.

* Bd. 1. Bl. 11 Abth. 111. Nr. 1 eingetragene, auf dem

M 299.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 17. Dezember

192.

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. G Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

Nerloosung 2c. von Werthpapieren.

Beffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh. * 7. Erroerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

s. Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[55210] Im Namen des Königs!

Verkündet am 29. November 1892. Lohse, Actuar, als Gerichtsschreiber. 5 Auf den Antrag des Schmieds Friß August Holst in Halstenbek, als gerichtlich bestellten Vormundes der unverehelihten Magdalene Sorge aus Halstenbek, er- fennt das Königliche Amtsgericht zu Pinneberg

durch den Amtsrichter Albrecht für Recht : Die unverehelihte Magdalene Sorge, geboren am 18. August 1821 in Halstenbek, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller

zur Last. Albrecht.

[54953 Im Namen ves Königs! Verkündet am 1. Dezember 1892. Przetak, Acxuar, als Gerichts\hreiber.

In der Stuerßtz'’shen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein dur den Amts- richter Grajecki für Necht :

Die unbekannten Erben der am 16. März 1884 zu Allenstein auf der Schloßfreiheit verstorbenen ver- wittweten Gefangenaufseherfrau Friederike Stuerß werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß nah Maßgabe der §8 494 bis 499 I. 9. A. L. R. aus- geschlossen. F. 2/92. Nr. 6.

Königliches Amtsgericht. Grajedi.

[54958] K. Bayer. Amtsgericht München I., Abtheilung B. für Civilsachen.

Durch Ausschlußurtheil vorbezeihneten Gerichts vom 29. Oktober 1892 wurde im Konkurse über das Vermögen des Konditors Franz Scheuerer in München, vertreten dur den Konkursverwalter Rechtsanwalt Reischle von dort, der Stammantheil- \chein der Münchener Industriebank eingetragene Genossenschaft in München Nr. 1079 de dato München, den 5. Juni 1886, lautend über eine von R Scheuerer in München bei der genannten

enossenschaft gemahte Einlage von 400 4, für kfraftsos erflärt.

München, den 14. Dezember 1892.

Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Maggauer, Secr. [54955] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil vom 10. Dezember 1892 hat das unterzeihnete Gericht für Necht erkannt :

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Breslau D. Nr. 21 231, ausgefertigt für den Bahn- arbeiter Hermann Alexander zu Breslau, am 8. Dezember 1890 über 100 A und einschließli der bis Ende März 1891 aufgelaufenen Zinsen über 100,75 é lautend, wird für fraftlos erklärt.

Breslau, den 10. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[54949] ; Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten König- lichen Amtsgerichts vom 2. Dezember 1892 ist das Sparkassenbuch Nr. 8066 der Kreissparkasse zu Neumarkt über 64 A 58 -, lautend auf den Namen Franz Reinert in Sagschüt, für kraftlos erklärt worden. Neumarkt, den 10. Dezember 18392. Königliches Amtsgericht.

[54952] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Ortsarmenverbandes zu Lammer®êhagen, vertreten durch den Gutsbesißer Notert M. Sloman, dieser durch den Rechtsanwalt Zenker in Preetz, erkennt das Königliche Amtsgericht H enne durch den Amtsrichter Roth für

echt: e

Die Hypothekenurkunde über .die früher im holstei- nischen Landgerichtlihen Schuld- und Pfandprotokoll pag. 2816 auf dem Folio des adligen Guts Lam- mershagen jeßt im Grundbuch von Lammershagen

adligen Gute Lammershagen nebst Zubehör rubende Hypothek von 5760 4, umgerehnet aus 1600 Thlr. vorm. Schl. H. Cour., mit 49/9 jährlich verzinslich (ein von der Aebtissin Ottilie Eliesabeth von Ahle- feld in Itzehoe gestiftetes, im Gute Lammershagen fundirtes Armenlegat, welches die Gutsarmen cr- halten), wird für fraftlos erklärt. Von Nechts Wegen. (gez.) Roth. Verkündet Lütjenburg, den 10. Dezember 1892. (L. 8 (Unterschrift), / Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[54950] Bekauntmachung. Durch Auéschlußurtheil vom 25. November 1892 ist die Hypothekenurkunde über 200 Thaler, einge- tragen auf dem Grundstück Ottenhagen Nr. 30 A Abtheilung 111. Nr. 1 für den Schullehrer Carl Ernst Scheht aus der Urkunde vom 14. November 1862 für fraftlos erklärt. : Königsberg, den 10. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht. X.

O Durch Ausschlußurtheil vom 6. Dezember 1892 ind die Urkunden über folgende im Grundbuch von möneburg auf den Namen der Eheleute Nau dahier in Artikel 176 zu Gunsten des R Isaak Samuel Strauß eingetragenen Posten: 1) 450 nebst 59% Zinsen und 29 M 75 H Kosten, laut Immission Königlichen Kreis-

gerichts Marburg vom 13. Juni 1879 ein-

L

2) 600 M nebst 69% - Zinsen und 13 A 90 Kosten, laut Immission derselben Behörde vom 3. Juli 1879 eingetragen am 13. Juli 1879,

für fraftlos erklärt.

Königliches Amtsgeriht Amöneburg.

[54659] Bekanntmachung. . In der Rozkwitaléki’shen Aufgebotssache F. 16/92 ist im Termine am 7. Dezember 1892 nachstehendes Aus\chlußurtheil verkündet worden : E Die Hypothekenurkunde über die in das Grund- buch von Skurz Bl. 156 in Abtheilung 111. Nr. 2 zu e eingetragene Post von 213 Thlr. 8 Sgr. 81/7 Pf. Mutter- resp. Großmuttererbe des Johann Sprada aus dem Erbrecesse vom 6. September und 5. Ok- tober 1864, am 26. Oktober 1872 für den Kauf- mann Jacob Mendelsohn in Pr. Stargard um- geschrieben, welche Urkunde gebildet ist aus der Aus- fertigung des genannten Recesses und dem Hypo- pt gus vom 26. Oktober 1872, wird für kraftlos erTiart. Vr. Stargard, den 7. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[54662] Im Namen des Königs!

In der Czekalla’shen und Maindok’schen Aufge- botsfahe erfennt das Königliche Amtsgericht zu, Ratibor durch den Gerichts-Assessor Neumann für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 26 Thlr. -6 Sgr. (in Worten: Sechsundzwanzig Thaler sechs Silber- aroschen), eingetragen aus der Schuldurkunde vom 9, August 1827 für die Gertruda Czekalla’sche Nach- laßmasse von Polnish-Krawarn Abthlg. 111. Nr. 1 des dem Gärtner Stanislaus Czekalla zu Deli: Krawarn gehörigen Grundstücks Bl. 66 Polnish- Krawarn, gebildet aus der Schuldurkunde vom 9. August 1827 und dem Hypothekenschein vom 20. August 1827,

2) die Hvpyothekenurkunde über 36 Thlr. (in Worten: Sechsundtreißig Reichsthaler) nebst 5 9/9 Zinsen seit Weihnachten 1827, eingetragen für die Erben des Gerichts\chreibers Theophil Faroschek aus Kranowitz Abthlg. 111. Nr. 3 der Kleinbürgerstelle Nr. 54 Stadt Kranowiß und auf „Große Wiese“ Nr. 25 Schammerwiß und übertragen auf Bl. 423, Bl. 53, 607 Stadt Kranowiß und auf das den Ackerbürger Franz und Josepha Maindock'schen Gheleuten in Kranowiß gehörige Grundstück Bl. 596 Stadt Kranowit, gebildet aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1837 und dem Hypothekenscheine vom 4. Januar 1838,

3) die Hypothekenurkunde über 22 Thlr. (i. W.: Zroeiundzwanzig Thaler) nebst 59/6 Zinsen seit dem 15. November 1848,15 und 20 Sgr. Pro- zeß- und Executionskosten und 1 Thlr. 15 Sgr. Ertrajudizialkosten, eingetragen auf Requisition des Prozeßrichters vom 7. Juni 1854 zufolge Verfügung vom 6. Juni 1854 für den Färber Simon Kupka zu Kosel Abthlg. 111. Nr. 7 von Bl. 1 Dorf Kranowißz und übertragen auf Bl. 425 Dorf Kranowit, Bl. 423, 53 Stadt Kranowitz und auf das den Ackerbürger Franz und Josepha Maindockschen Ghe- leuten zu Kranowiß gehörige Grundstück Bl. 596 Stadt Kranowit, haftend auch auf Bl. 607 Stadt Kranowitz Abthlg. 111. Nr. 1%, gebildet aus der Ausfertigung des Urtheils vom 16. März 1854, der Nequisition des Prozeßrichters vom 7. Juni 1854 und dem Hypothekenbuhauszug vom 16. Juni 1854,

werden für fraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Gärtner Czefalla beziehungsweise den Maindock' schen Gheleuten auferlegt.

Bon Rechts Wegen.

Natibor, den 29. November 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V1. Neumann.

[54945] Ausschlußurtheil.

Die Urkunde über die auf Mückenburg Band IV. Nr. 118 Abtheilung 111. Nr. 2 haftenden 900 M Darlehnsforderung des Kreisfecretärs Schummel wird für fraftlos erklärt.

Friedeberg N.:-M., den 13. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[54948] : Die Hypothekenurkunde über 175 Thaler Ab- theilung 11. Nr. 13 auf Schmolsin Band Il. Theil 2 Nr. 64 ift für kraftlos erklärt. Stolp, den 7. Dezember 1892. Königliches Amtsgericht.

[54985] Bekauntmachung.

Dur Ausscchlußurtheil des Königlihen Amts- erichts zu Massow vom 10. Dezember 1892 ist die Urkunde über die im Grundbuche von Falkenberg Band 1. Blatt Nr. 25 in Abtheilung I[1. Nr. 3 für Christian Friedri Backhaus auf Grund des Erbvertrages vom 15. Februar 1845 eingetragenen 1000 Thaler gleich 3000 46 Erbtheil und über das ebenda in Abtheilung II. Nr. 8 für denselben cin- getragene Reluitionsreht für kraftlos erklärt.

Massow, den 10. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

[54956] Bekanntmachung.

In der Aufgebotésahe F. 1/92 hat das unter- zeihnete Amtsgeriht am 6. Dezember 1892 für MNecht erkannt : : i

Die Urkunde über die im Grundbu von Pinnow Band I. Blatt 19 Abtheilung 111. Nr. 5 für die verwittwete Shulz Schewe, Henriette, geb. Brunn,

getragen am 30. Juni 1879,

Hypothekenbrief vom 16. März 1877 und der Schuld- urkunde vom 3. März 1877 wird für kraftlos erklärt. Ratzebuhr;, den 10. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. November 1892. Neidhart, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Müllers Damian Halbleib von Zillbah erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuhof dur den Amtsrichter Keller 2c. für Recht : Die über die Post 6 Abtheilung Til. Artikel 43 des Grundbuchs von Büchenberg: achtundachtig Thaler 17 Sgr. 2 Hl. Generalhypothek verzinslich zu 4730/0 für den Müller Johannes Halbleib zu Zillbah laut Obligation vom 10. Sevtember 1864 gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt. 5 Keller.

[54959]

[54984] BVekanutmachung. Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten König- lihen Amtsgerichts vom 15. November d. I. ist für Necht erkannt: A. a. Die Hypothekenurkunde über die im Grund- buche von Siegersleben, Band I. Blatt 20, in Ab- theilung TI1. für: . Johann Andreas Christoph, . Iohann Andreas, . Dorothee Elisabeth, . Iohann Friedrich, . Anne Elisabeth Friederike, Johann Conrad, . Johanne Elisabeth

Geschwister Hintze eingetragenen 179 Thaler 14 Silbergroschen 3 Pfennig mütterlihe Erbegelder, zahlbar nach erreichter Grof- jährigkeit eines Jeden laut-Erbvergleichs vom 2. Juli 1802 und Obligation vom 13. Juli 1805, eingetragen auf Grund des Anerkenntnifses des Besißers vom 18. März 1816,

b. die Hypothekenurkunde über die ebendaselbst unter Nr. 3 für die Halbschwester der Besißerin, Anne Dorothee Hintze zu Siegersleben, eingetragenen 100 Thaler in Courant Abfindung wegen des väter- lien und mütterlihen Erbtheils, zahlbar nah er- reihtéc Großjährigkeit, eingetragen auf Grund des Uebergabecontractes vom 6. Oktober 18295,

c. die Hypothekenurkunde über die ebendaselbst unter Nr. 4 für den Uebergeber Hans Jacob Christoph Hintze auf Grund des Uebergabecontractes vom 6. Oktober 1825 eingetragenen 100 Thaler Courant rückständige Kaufgelder,

B. die Hypothekenurkunde über die ad IT. des Titelblattes in Abtheilung TIU. unter Nr. 5 ein- getragenen Restkaufgelder von 20 Thalern 22 Silber- groscen 6 Pfennigen, welche auf dem Kossathenhcof Nr. 7 rubr. 111. Nr. 1 für die Wittwe Zimmer- mann, geb. Julius, zufolge Anerkenntnisses vom 11. März 1816 eingztragen tehen,

werden für kraftlos erflärt. Sechausen K. W., den 28. November 13892. Königliches Amtsgericht.

[55230] Im Namen des Königs!

In der Fiebrandt’shen Aufgebotsfahe F. erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Marien- werder unterm 3. Dezember 1892 für Recht :

1) Der Hyvothekenbrief über die im Grundbuch von Groß - Bandtken Band I. Blatt 1 Ab- theilung 1T11. Nr. 8 für den Handlungsdiener Carl Ludwig Fiebrandt eingetragenen 13 500 4 Eltern- erbtheil wird für fraftlos erklärt.

2) Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last.

Von Nechts Wegen. [55229] Bekanrxtmachuug.

Durch Aus\{lußurtheel des unterzeihneten Ge- richts vom 14. Dezember 1892" ist der Hypotheken- brief über die im Grundbuche von Luckenwalde Band VI. C. Blatt Nr. 643 in Abtheilung 11]. Nr. 3 eingetragene Post für kraftlos erklärt.

Luckenwalde, 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht.

3/92

[55228] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königliden Amts- gerichts zu Rathenow vom 6. Dezember 1892 ist das Hypothekendocument vom 21. Oktober 1874 über das im Grundbuch der Aecker von Nathenow Band [. Blatt Nr. 20, jeßt Nr. 946 und der Gärten von Rathenow Band 11. Blatt Nr. 152, jeßt Nr. 1719 in Abtheilung 111. unter Nr. 3 resp. Nr. 1 für den Rentier Gottfricd Todt zu Churland eingetragene Darlehn von 800 Thalern nebst 59% Zinsen für kraftlos erklärt worden.

Rathenow, den 9. Dezember 1892,

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 23. November 1892. Diebel, Gerichtsschreiber. :

Auf den Antrag ‘der Eheleute Arbeiter Gustav Brill und Frau Elisabeth, geb. Hobein, von Allen- dorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allen- dorf durch den Gerichts - Assessor Avenarius für

[55232]

Necht :

Die Hypothekenurkunde über folgende im Grund- buche von Allendorf Artikel 1732 Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragene Post: „35 Thaler, verzinslich zu 5 %/%, aus Obligation vom 18. Februar 1845 für die Vormundschaft über die Kinder des Nicolaus Homeister zu Orpherode“ wird für kraftlos erklärt.

Die Löschung des über die genannte Post ein- etragenen Pfandrechts im Grundbuche wird für zu- lässig erklärt. L :

Die Antragsteller Eheleute Gustav Brill tragen

die Kosten des Verfahrens.

[55253] * Jm Namen des König&Æ=

Auf den Antrag der Erben des Joh. It Schneider

zu Krombach,

a. Joh. Heinr. Schneider daselbst,

b. Wittwe Friedrich Jung, Marie Margarethe, geb. Schneider, zu Kreuzthal,

C. Philippine, geb. Krämer, welch€ mit ihrem Ehe- manne Wilh. Heinr. Hambloch T1. in Krombah in provinzieller Gütergemeinschaft lebt,

. Lina geb. Krämer, welche mit ihrem Ehemanne Kaufmann L. Kursch in Krêinbach in provinzieller Gütergemeinschaft lebt,

e. Küfer Hermann Owhsenfeld zu Eichen, sämmtlich vertreten durch Verwalter Stachler in Weidenau,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Siegen durh

den Gerichts-Aßefsor Vogel für Necht : :

Die über die im Grundbuch von Krombach Bd. Il.

Bl. 48 Abth. Ill. Nr. 1 für die Ehefrau Johann

Iost Schneider, Anna Eva, geb. Hüttenhain, in

Krombach eingetragene Jllatenforderung von 392 Thlr.

29 Sgr. 8 „Z aus der Schuldverschreibung vom

27. Marz 1836 gebildete Hypothekenurkunde wird

für kraftlos erflärt.

Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt.

Siegen, den 29. November 1892.

Königliches Amtegericht.

5237 Im Namen des Königs!

Nachdem die Erben des eingetragenen Gläubigers Fri Selke zu Vörden das Aufgebot der unten naher bezeichneten Hypothekenurkunde beantragt haben, au die sonstigen Voraussetzungen zum Erlaß eines-Aus- \chlußurtheils vorliegen, ergeht zur Entscheidung:

Die Urkunde über die für die Curatel über den blödsinnigen Friß Selke zu Lasten des Ackerbürgers Hermann Heinrih Friedri Wehmeyer zu Vörden auf Grund der Schuld“ und Pfandverschreibung vom 15. September 1869 bezw. der Cessionsurkunde vom 13. Januar 1876 am 18. September 1869 ‘im Grundbuhe von Vörden, Band I, Blatt #9, Ab- theilung IIT Nr. 8 eingetragene, mit 4 9/9 verzins- liche, halbjährig kündbare Hypothek von 400 Thalern wird für kraftlos ertlärt und s wird die Ausstellung einer neuen Urkunde über diese Post für zulässig ertlärt. js

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag- steller, Kaufmann Georg Selke zu Vörden, zur Last.

Malgarten, den 14. Dezember 1892.

Königliches Amtsgericht. [55226] Vekanntmachung.

Auf den Antrag der Rechtsnachfolger des ver- storbenen Stanislaus Paczkowséti, der Wirth Marianna und Lorenz “Aniotlashen Cheleute in Krzyzownik und Genossen, hat das unterzeichnete Gericht am heutigen Tage für Necht erkannt:

Der Hypothekenbrief über die Post, die auf den Grundstück Krzyzownik Blatt 24 Abtheilung 11k Nr. 2 über cine Kaufgelderforderung von 54 Thlr. 7 Sar. 6 Pf. nebst 59/0 Zinsen für den verstorbenen Stanislaus Paczkowski in Krzyzownik eingetragen war, und von dort auf das abgeschriebene Grundstück Krzyzownik Blatt Nr. 10 Abtheilung [Il Nr. 4 und bei der Zuschreibung des kTeßtgedahten Grundstücks nach Baranowo Blatt Nr. 12 Abtheilung 111 Nr. 4 übertragen wurde und auh noch auf anderen Grund- stücken, Krzyzownik Blatt 53, Baranowo Blatt Nr. 13 u. A. haftet, wird für kraftlos erklärt.

Vosen, den 6. Dezember 18392.

Königliches Amtsgericht, Abth. 1V.

Im Namen des Königs ! Verkündet am 1@ Dezember 1892.

Brüning, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der Hypotheken- Urkunde über die im Grundbuche von Paderborn Bd. 4 Bl. 42 Abth. Ill. Nr. 5 für den Kaufmann Heinri Hesse zu Paderborn eingetragene Post von 169 é Sudicat und 3 4. 90 Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amts- gerichts-Nath Deumling für Recht, daß die vorerwähnte Urkunde für kraftlos zu erklären und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last zu legen.

Paderborn, den 10. Dezember 1892.

Gerichtsschreiberei. 11. des Königl. Amtsgerichts.

[55234]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 1. Dezember 1892.

Labuúski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag:

1) des Käthners Emil Nunkehl zu Dubellno Taschau,

2) der Frau Bertha Priebe, verwittwet gewesene Zierot, geb. Bomke, im Beistande ihres Chemannes Heinrich Priebe zu Königlich Glugowko,

3) des Besitzers Johaun Grajewski zu Ehrenthal,

4) des Käthners Carl Holtz zu Dubellno,

vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum zu Schwetz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwetz für Recht:

Folgende Hypotheken-Urkunden :

1) das Hypotheken-Dokument über die auf Dubellno Taschau Nr. 12 Abtheilung 111. Nr. 1 eingetragenen, der Gutsherrschaft zahlbaren 20 Thaler,

2) der Hypothekenbrief über die auf Königlich Glugowko Nr. 20 Abtheilung 111. Nr. 4 für die Pole Christian und Marie Zieroth’shen Che- eute eingetragenen 2700 A,

3) der Hypothekenbrief über die auf Chrenthal Nr. 53 Abtheilung 1II1. Nr. 8 haftenden 261 4. 85 Z Kaufgelderrest für die Anton und Magdalena, geb. Alemaniec, Decpka’schen Eheleute in Ehrenthal,

4) das Hypotheken-Dokument über die auf Du- bellnow-Taschau Nr. 10 Abtheilung 111. Nr. 1 für n Dominium Taschau eingetragenen 22 Thlr. 6 Sgr. 4

[55225]

Avenarius.

eingetragenen 144 # Darlehn, bestehend aus dem

werden für fraftlos erklärt.