1892 / 304 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Dec 1892 18:00:01 GMT) scan diff

den Geheimen Admiralitäts-Rath a. D. Wagner in Berlin, den Professor Bauschinger in München, den Geheimen Finanz-Rath Köpke in Dresden und den Geheimen Regie- rungs-Nath a. D. Wöhler in Hannover von neuem zu Mit- gliedern, und

die auf die Zeit vom 1. Oktober 1892 bis dahin 1895 erfolgte Wahl des Ober-Baudirectors Spiefker in Berlin zum Präsidenten und zum Dirigenten der Abtheilung für den Hochbau der Akademie des Bauwesens, sowie des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Kinel in Berlin zum Dirigenten der Abtheilung für das Jngenieur- und Maschinen- wesen dieser Akademie zu bestätigen, auch gleichzeitig

den Commerzien-Rath Richard Pintsch und den Ge- heimen Ober-Bau- und vortragenden Rath des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten Schröder in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern, sowie

den Director der Reichsdruckerei, Geheimen Ober-Regie- rungs - Rath Busse, den Stadt - Baurath Dr. Hobrecht in Berlin, den Großherzoglih badishen Baudirector, Professor Dr. Durm in Karlsruhe und die vortragenden Räthe des Ministeriums der offentlichen Arbeiten, Geheimen Ober-Bau- rath Dieckhoff und Geheimen Baukath Keller in Berlin zu außerordentlihen Mitgliedern der Akademie des Bauwesens zu ernennen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs- und Bauräthen Freund in Marien- werder und Natus in Königsberg O.-Pr. den Charakter als Geheimer Baurath, sowie Rad Nene Tlen Baubeamten, und zwar

den Kreis - Bauinspectoren: Balthasar in Goörlig, Münchhoff in Bonn, Kiß in Bohum, Bluhm in Witten- berg, Roßkothen in Burgsteinfurt, König in Stade, Saal in Potsdam und Weinbach in Schweidniß,

den Wafsser-Bauinspectoren: Schötensack in Danzig, Post in Merseburg, Reimers in Tönning, Bretting in Köln, Hermann, bisher in Stettin, z. Z. in Danzig, und Hamel in Breslau, den Bauinspectoren Onno Beckmann bei der Regierung in Stade, Lütccke bei der Regierung in Wiesbaden, Kosbab bei der Regierung in Köln und Niermann bei der Regierung in Münster, sowie

dem Land-Bauinspector Steinbrecht, zur Zeit mit der Leitung der Wiederherstellungsbauten am Hohschloß zu Marien- burg W.-Pr., betraut, den Charakter als Baurath zu verleihen.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Pächter des Königlihen Hausfideicommißgutes Nedliß Richard Leidloff in Poethen is der Charakter als Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.

Justiz-Ministerium.

Dem Notar Brementhal in Hermeskeil ist vom 1. Januar 1893 ab der Wohnsitz in Lennep angewiesen worden.

Finanz-Ministerium.

_ Versezi sind: der Kataster-Controleur, Steuer-Jnspector Eschenhagen von Kottbus nah Züllichau, der Kataster- Controleur Rei ch von Züllihau nah Kottbus.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Königliche Negierungs-Baumeister Gustav Beer in Breslau ift zum Königlichen Meliorations-Bauinspector ernannt und ihm die Stelle des Meliorations-Baubeamten für die Regierungsbezirke Breslau und Liegniß übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

BetktanntmaGung:

Die in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi-

falien eingetretenen Veränderungen haben eine entsprechende a der bisher geltenden Arzneitaxe erforderlih emacht. 9 Außerdem haben die allgemeinen Bestimmungen (Ziffer 4 Seite 6) über Abrundung der Receptpreise und die Arbeitspreise für die Herstellung von comprimirten Arzneiformen (Seite 58) zur Beseitigung von irrthümlihen Auffassungen und Aus- legungen eine anderc Fassung erhalten.

Lurus-Arzneigefäße dürfen in Zukunft nur unter be- stimmten, Seite 69 näher angegebenen Bedingungen zur Ver- wendung gelangen und berehnet werden.

Die so abgeänderte Arzneitaxe tritt mit dem 1. Januar 1893 in Kraft.

Berlin, den 6. Dezember 1892.

Der Minister der geistlichen, E S Medizinal-Angelegenheiten. Bosse.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Belaunimahung

Die Einlösung der ausgeloosten und gekündigten Obli-

gationen der Homburger Eisenbahn und zwar:

der Prioritäts-Obligationen von 1860,

der Partial-Obligationen von 1861 wird von jeßt ab außer bei den schon bisher hierzu benußten Stellen auch durch Vermittelung der Königlichen Steuerkasse in Homburg v. d. Höhe bewirkt.

Die Obligationen können mit den unentgeltlich abzuliefernden Zinsscheinen und Zinsschein-Anweisungen bereits 4 Wochen vor den Einlösungsterminen der gedachten Steuerkafe ein- ereihi werden, welhe die Effecten der Staatsschulden- ilgungsfasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung bewirkt.

Berlin, den 20. Dezember 1892.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Nicitamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Dezember.

Die Seiner Majestät dem Kaiser und König am gestrigen Tage gehaltenen Vorträge begannen nicht erst um 12 Uhr, wie es in der gestrigen Nummer des Blaites hieß, sondern bereits um 91/5 Uhr Vormittags.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs cines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 19. bis 21. Dezember verschiedene den Ersaß des Wildschadens betreffende Anträge. Der Art. 43 des Entwurfs des Ein- führungsgeseßzes zum Bürgerlichen Gesezbuche hat die Regelung des Jagdrechts mit Einschluß der Vorschriften über den Ersaß des Wildschadens der Landesgesezgebung vorbehalten. Dem- gegenüber war von verschicdenen Seiten beantragt, die Frage wegen des Wildschadensersaßes als eine dem Privatrecht an- gehörende Frage in ihren Grundlagen reihsgeseßlich zu regeln, daneben aber der Landesgeseßgebung durch einzelne Vor- behalte insoweit Raum zu lassen, als dies durch den Zusammenhang mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch Rücsihten auf locale Verhält- nisse geboten oder zweckmäßig erscheine. Nah ein- gehender Erörterung der in Betracht kommenden allgemeinen Gesichtspunkte, insbesondere der Frage des Bedürfnisses reihs- gefeßliher Regelung dieser Materie, sowie nach vorgängiger Berathung der eventuell aufzunehmenden cinzelnen Vorschriften entschied sh die Mehrheit im Sinne der Anträge dahin, wegen des durch jagdbare Thiere an cinem Grundstück oder an den auf dem Grundstücke befindlihen Erzeugnissen ange- richteten Schadens (Wildshaden) dem Beschädigten nah folgend: n Grundsäßen reihsgeseßlich einen Entshädigungs- an}pruch zu gewähren. Ein Anspruch auf Ersaß des Wild- \schadens soll nur stattfinden, wenn der Schaden durh Schwarz-, Noth-, Elch-, Dam- oder Rehwild an oder auf solhen Grundstückten verursacht ist, auf denen das Jagdrecht dem einzelnen Grund- eigenthümer überhaupt nicht zusteht oder nah geseßliher Vor- schrift von der Gesammtheit der einem gemeinschaftlichen Fagdbezirk angehörenden Grundeigenthümer oder von dem cFnhaber eines anliegenden Jagdbezirks ausgeübt wird. Den Grundeigenthümern im Sinne dieser Vorschrift sollen diejenigen gleichgestellt werden, denen ein zeitlich niht beshränktes erb- liches Nußungsrecht an dem Grundstück zusteht. Die Ersaß- pfliht sell demjenigen obliegen, der auf dem beschädigten Grundstücke jagdberechtigt ist. Darf das mit dem Eigenthum verbundene Jagdrecht auf einem Grundstücke wegen der Lage desselben zu eincm anderen Grundstück (Enclaven u. f. w.) nur gemeinshaftlich mit dem Jagdrechte des Eigenthümers des anderen Grundstücks ausgeübt werden, fo ist derjenige ersaß- pflichtig, welhem die Ausübung des Jagdrechis nach den Vor- schriften des öffentlichen Rechts zusteht oder auf Grund dieser Vor- schriften überlassen ist. Sind die -Grundstücke eines Bezirks zum Zwece der Ausübung des mit dem Eigenthum ver- bundenen Jagdrechts zu einem Jagdbezirke vereinigt, so ist die nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts zu diesem Zwecke bestehende Gemeinschaft der Eigenthümer der zu dem Jagd- bezirke gehörenden Grundstücke und, wenn die Ausübung des „Fagdrechts der Gemeinde zusteht, diese ersaßpflichtig. Mehrere Erfaßzpflichtige haften als Gesammtschuldner, die einem gemein- schaftlihen Fagdbezirk angehörenden Grundeigenthümer jedo, sofern nicht landesgeseßlich ein Anderes bestimmt ist, nah Verhältniß der Größe der betheiligten Flächen. Einvernehmen bestand, daß durch die jeßige erweiterte Fassung der allge- meinen Vorschrift in § 222 des Entwurfs, wonach, wenn bei der Entstchung cines Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt hat, die Verpflihtung zum Ersaze sowie der Umfang des zu leistenden Ersaßes von den Umständen, insbesondere davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder an- deren Theile verursacht ist, die Aufnahme einer dem &S 4 des Preußischen Wildschadcnsgeseßes vom 11. Juli 1891 ent- sprehenden besonderen Vorschrift entbehrliÞch werde. Ein- vernehmen bestand ferner darüber, daß durch die vorstehenden Bestimmungen in die bestehenden Verhältnisse insoweit, als diese in der hier fraglihen Richtung unter den Betheiligten durch Rechtsgeschäft geordnet seien, nah den allgemeinen Grundsäßen über die zeitlihen Grenzen des Geltungsgebiets der Gesegze selbstverständlih nicht cingegriffen werde.

Neben den angeführten reihsgescßlihen Vorschriften wur- den folgende in das Einführungsgeseß aufzunehmende Vor- behalte für die Landesgeseßgebung beschlossen:

Unberührt sollen bleiben die landesgeseßlihen Vorschriften, nah welchen

1) die Verpflihtung zum Ersaße des Wildschadens si auf den Schaden ecrstreckt, der durch jagdbare Thiere anderer als der reihsgeseßlih bezeihneten Gattung angerichtet ist:

__2) der Ersagzpflichtige Erstattung des von ihm geleisteten Ersaßes von demjenigen verlangen kann, dem gejeßlich die Ausübung der Jagd in einem anderen Bezirk als demjenigen, in welchem der Schaden angerichtet ist, zusteht ;

3) der Jnhaber eines umschließenden oder anschließenden Jagdbezirks für den auf dem eingeschlossenen oder anliegenden Grundjtück angerihteten Wildshaden auch dann verant- wortlich ist, wenn er die ihm angebotene Pachtung der Jagd auf dem Grundstück abgelehnt hat:

4) für den Schaden, welchen jagdbare, aus einem Gehege ausgetretene Thiere angerichtet haben, der Besißer des Geheges verantwortlih ift;

5) die Verpflihtung zum Ersaß des durch Wild an Gârten, Obstgärten, Weinbergen, Baumschulen und einzeln stehenden Bäumen angerihteten Schadens ausgeschlossen ist, wenn die Herstellung von Schußvorrichtungen unterblieben ift, die unter gewöhnlihen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen ;

6) für den Fall, daß die Grundstücke eines Bezirks zum Zwedcke der Ausübung des mit dem Eigenthum verbundenen Fagdrehts zu einem Jagdbezirk vereinigt sind, die Gemeinde an Stelle der Eigenthümer der Grundstücke zum arias des Wildschadens verpflihtet und zum Rückgriff auf die Éigen- thümer der Grundstücke berehtigt oder an Stelle der Eigen- thümer der Grundstücke oder der Gemeinde oder neben den Eigenthümern der Grundstücke oder neben der Gemeinde der Jagdpächter zum Ersaß des Schadens verpflichtet ist.

…_ Unberührt sollen ferner bleiben die landesgeseßlichen Vor- schriften, welhe die Grundsäße bestimmen, nah denen die Größe des Wildschadens festzustellen ist, sowie die landesgesehß- lihen Vorschriften über die Frist, innerhalb welcher der Schadenserfaßanspruch bei der zuständigen Behörde geltend gemacht werden muß. Anlangend die Zuständigkeit und das Verfahren bei Verfolgung von Ansprüchen anf ‘Wildschadens- ersaß, hielt man einen besonderen Vorbehalt für die Landes- geseßgebungen nihi für erforderlih, da in diesen Richtungen son die bestehende Reichsgeseßgebung (vergl. S 13 des Gerichtsverfassungsgeseßes) den Landesgeseßgebungen Raum lasse.

_Nach Erledigung der den Ersay des Wildschadens be- ren Anträge vertagte fih die Commission bis zum 9. Januar k. J., um alsdann in die Berathung des Sachen- rets einzutreten.

Die im Reichs - Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R.- u. St.-A.“ veröffentlichte Uebersiht der Betriebs - Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat November d. J. ergiebt für die 70 are welche auch schon im entsprechen- den Monat des Vorjahres im Betriebe waren und zur Ver- gleihung gezogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebs- länge von 37 491,48 km Folgendes: Jm November d. F. bc- trug die Einnahme: a. aus dem Personenverkehr im ganzen 22713552 M oder 537 656 4 mehr als in dem- jelben Monat des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 617 oder 0,82 Proc. mehr als in demselben Monat des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 75170285 oder 3 393597 F mehr als in demselben Monat des Vor- jahres, auf 1 km Betriebslänge 2011 4 oder 3,02 Proc. mehr als in demselben Monat des Vorjahres. Jn der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende November d. J. betrug die Einnahme: A. Bei denjenigen Bahnen, deren Rechnungs- jahr die Zeit vom 1. April bis 31. März umfaßt, a. aus dem Personenverkehr: im ganzen 197 279955 # oder 2196 342 ( weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 6657 4 oder 256 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güter- verfehr: im ganzen 466733546 #6 oder 4707 659 F weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 15 486 # oder 245 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres. B. Bei denjenigen Bahnen, deren Rehnungsjahr mit dem Kalenderjahre zusammen- fällt, a. aus dem Personenverkehr im ganzen 99 081 185 A6 oder- 183 082 M weniger als in demselben Zeit- raum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 8521 A6 oder 0,93 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 108 181 636 4 oder 2504502 weniger als in demselben Zeitraum des Vor- jahres, auf 1 km Betriebslänge 15 451 #6 oder 2,86 Proc. weniger als in demselben Zeitraum des Vorjahres. Eröffnet wurden: am 1. November d. J. die Strecken Kollaten—Ba- johren 11,55 km, Tilsit—Ragnit 13,17 km, Stallupönen Pillkallen 17,69 km (Königlihe Eisenbahn-Direction zu Bromberg), Ohrdruf—Gräfenroda 18,59 km (Königliche Eisenbahn - Direction zu Erfurt) und Taubenheim Dürrhennersdorf 12,04 km (Königlich sähsishe Staatseisen- bahnen); am 3. November die Strecke Schmalkalden—Floh- Seligenthal 5,355 km (Königliche Eisenbahn - Direction zu Erfurt) und am 15. November die Strecke Falkenstein— Muldenberg 10,21 km (Königlich sächsishe Staatseisenbahnen).

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 22. bis 23. Dezember aemeldete Cholerafälle : __ Jn Hamburg sind während der leßten Tage weitere sechs Cholerafälle festgestellt worden, von denen zwei tödtlich verlaufen sind. ferner wird aus Wandsbeck ein eingeschleppter Erkrankungsfall gemeldet.

Dessen.

Seinc Königliche Hoheit der Großherzog und Jhre Großherzoglihe Hoheit die Prinzessin Alix werden sich der „Darmst. Ztg.“ zufolge heute Abend zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Heinrich von.Preußen nach Kiel begeben.

Sachsen-Coburg-Gotha. _ Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog von Edinburg jowie Hochstdessen Sohn, der Prinz Alfred, sind gestern in Coburg eingetroffen.

Lippe.

Der Landtag hat in seiner Sißzung vom 20. d. M., wie der „Hann. Cour.“ erfährt, einstimmig beschlossen, die Berathung des Etats in dritter Lesung nur für das Jahr 1893, nicht, wie die Regierung vorschlägt, auch für 1894, vor- zunehmen. Die einzelnen Etatsposten wurden dann in dritter Lesung unverändert angenommen. Nach Erledigung ver- schiedener anderer Angelegenheiten wurde der Landtag durch den Cabinets-Minister von Wolfgramm bis zum 4. Fanuar vertagt.

Oesterreich - Ungarn.

Der böhmische Landes-Ausschuß a4 nach dcr „Wien. Ztg.“, am 21. d. M. die Mittheilung er Regierung, wonach der Landtag in diesem Jahre niht mehr einberufen wird, zur Kenntniß genommen und mit Stimmenmehrheit (die Jungczechen stimmten dagegen) beschlossen, die Allerhöchste Ermächtigung zur provisorishen Forterhebung der Landes- umlagen einzuholen. A

_ Der croatishe Landtag hat in seiner vorge}trigen Sißuang die Jndemnitätsvorlage in dritter Lesung angenommen.

Frankrei. ,

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Handelsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten, mit Rumänien, Columbia, Uruguay, Paraguay und der Argentinishen Republik, und gab sodann dem Gescßentwurf wegen Gewährung 0De9 Rechts der mceistbegünstigten Nation an dic

Schweiz ihre Zustimmung. Darauf begann dic

wisser

olltarifsäße zu Gunsten der Schweiz. Jales

oche befürwortete die Annahme des Entwurfs,

Berathu 4 des Geseßentwurss über Herabseßung ge-

dessen Ablehnung die Auslieferung des s{hweizerishen Absaß- gebieis an die Concurrenten Frankreihs zur Folge haben Die Weiterberathung wurde sodann auf heute

würde. vertagt.

Bei seiner Vernehmung vor der Panama- Unter- suhungSscommission fügteFloquet seinen bereits gestern mitgetheilten Aussagen noch hinzu, er habe sich, während er Minister gewesen, nur um die Vertheilung von Veröffent- lihungen an gewisse Blätter gekümmert, und zwar niht vom finanziellen Gesichtspunkte aus, auf den er gar keine Rücksicht genommen habe, sondern ledialich vom politishen Gesichts- punkte aus, der den Staat interessirte. Diese Erklärung ist von mehreren Abendblättern abfällig besprochen worden. Der „Jour“ erblickt darin ein Geständniß, daß Floquet im Interesse der Re- publif die Jntentionen der Vertheiler des Panama-Geldes be- einflußt habe. Die „Cocarde“ erklärt, Fioquet müsse scin Amt als Kammer-Präsident niederlegen ; Rouvier sei von seinem Posten aus geringerer Ursache zurügetreten.

m weiteren Verlauf ihrer gestrigen Sizung vernahm die Untersuhungscommission noch den ehemaligen Polizei- Präfecten A ndrieux, der eine photographishe Abbildung des Verzeichnisses vorlegte, das die bereits bekannten Namen der Empfänger der von Thierré ausgestellten Checks enthält. Das Schriftstük enthält außerdem eine Bemerkung; wonach der mit dem Namen Aigouin quittirte Check über 20 000 Fr. für Floquet bestimmt gewesen sei, und ferner Angaben über Checks im Betrage von 80 000 Fr. Andrieux erklärte, die Empfänger dieser Checks seien vier Deputirte gewesen, darunter eine sehr einflußreiche Persönlichkeit, deren Namen er jedoch nur vor dem Untersuchungsrichter nennen wolle. Er theilte ferner mit, daß -er bei Cornelius Herz ein Schriftistü mit dem Namensverzeichniß von 104 Deputirten gesehen habe, an welche Arton 1350009 Fr. vertheilt haben solle. Er (Andrieux) besitze jedo keinerlei Beweise bezüglih der Nichtigkeit dieser Namen, und die Wahrhaftigkeit Reinach's sei ihm zweifelhaft geworden. Des weiteren erklärte Andrieux, Cottu habe ihm von einer Mittheilung Reinah's Kenntniß gegeben, wonach Floquet für Zwecke des politishen Parteikampfes 750 000 Fr. verlangt habe. Cottu habe Flogquet selbst sprechen wollen, habe aber nur mit Clémenceau, als dessen Stellvertreter, in Verbindung treten können. Clémenceau habe Cottu gegen- über geäußert, daß den Bestrebungen des Gouverneurs des „Crédit foncier“ Christophle, der gegen das Panama-Kanal- Unternehmen arbeite, erfolgreih entgegengewirkt werden könne. Cottu habe hierauf eingewilligt, die verlangten 750 000 Fr. zu zahlen. Andrieux 1heilte dann weiter mit, Cottu habe hinzu- gefügt, daß die für den Empfang dieses Betrages ausgestellte Quittung den Vermerk „Für Veröffentlihungszwecke“ getragen habe. Cottu, der sich später mit Reinach erzürnte, habe von dem leßteren die Wiedererstattung des Betrages gefordert. Darauf sei der völlige Bruch der Beziehungen erfolgt. Der Deputirte Cafarelli, der O verhört wurde, bestätigte die Mitthei- lung von Yves Guyot, wonach Carnot die Namen aller Deputirten, die in die Panama-Angelegenheit verwickelt scien, gekannt habe.

Wie die heutigen Morgenblätter berichten, wäre sofort nah der Vernehmung Andrieux* im Justiz-Ministerium eine Conferenz abgehaltcn worden, infolge deren zehn Polizei- Commissare nah der Polizei-Präfectur berufen worden seien: es handle sich um neue, durch die Enthüllungen Andrieux" veranlaßte Verhaftungen. Die Gerüchte von der Demission Floquet’'s als Kammer-Präsident werden als unrichtig bezeichnet.

Zwischen Déroulède und Clémenccau fand gestern ein Duell statt. Es wurden sechs Kugeln auf 25 Schritt gewechselt. Keiner der beiden Duellanten wurdc verwundet.

Jtalien.

Die Deputirtenkammer hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in namentliher Abstimmung die Jnarticulirung des Königlichen Decrets, betreffend die Zuckersteuer und die Reis- steuer, mit 218 gegen 49 Stimmen angenommen. Der Antrag Colombo’s (Rechte), betreffend die Aufhebung des Decrets, wurde verworfen. Ferner wurde die Verlängerung des Budgetprovisorlums angenommen. Am Schlusse der Sißung verkündete der Präsident, daß die Bureaux der Kammer der Verlesung des Antrags Colajanni beireffs einer parlamen- tarishen Untersuhung über die Zettelbanken zugestimmt hätten. Hierauf vertagte sih die Kammer bis zum 25. Januar 1893.

Wie verlautet, würde unter den im nächsten Consistorium zu ernennenden fünfzehn Cardinälen auch der Jesuit Steinhuber, Theologe aus der apostolishen Pönitentiarie in Nom, sein. Jhm sei seine bevorstehende Ernennung bereits mitgetheilt worden.

Luxemburg.

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog find gestern in Schloß Hohenburg bei Tölz eingetroffen, wo zur Zeit Jhre Königliche Hoheit die Groß- herzogin verweilt.

Serbien.

__ Wie der „Pol. Corresp.“ aus Belgrad gemeldet wird, ist die zustimmende Antwort der serbishen Regierung auf die legte Note der österreichish-ungarishen Regierung wegen Verlängerung des zwischen Öesterreih-Ungarn und Serbien bestehenden Handelsvertrages bis zum 30. Juni 1893 durch den serbishen Gesandten in Wien Simic am 20. d. M. dem Kaiserlihen und Königlihen Ministerium des Aeußern überreicht worden.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus anges meldet, hat die aus Mitgliedern des Senats und des Repräsentantenhauses be- itehende Commission, welche die Frage der Beschränkun der Einwanderung prüfen soll, eine Bill empfohlen, at welhe für sämmtliche Provenienzen aus dem Auslande eine Quarantäne festgeseßt und zugleich die Regierung ermächtigt wird, die Einwanderung in die Vereinigten Staaten in jedem Augenblicke zu suspendiren. Ein Geseßentwurf, wona _die Einwanderung auf ein Jahr suspendirt werden soll, wird dem Senat unterbreitet werden. Der Congreß hat sich bis zum 4. Januar n. J. vertagt. j Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Buenos-Aires gemeldet, gestern habe daselbst ein Ministerrath statt- gefunden, in Tie die Beziehungen zwishen Argen- tinien und Chile den Gegenstand der Berathung gebildet atten. Außer den Ministern hätten auch die Generale Roca,

Mitre und Pellegrini, sowie der neu ernannte argentinishe

Gesandte in Chile den Verhandlungen beigewohnt. Die Blätter widmeten dieser außerordentlichen Sißung des Minifterraths lebhafte Besprechungen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Das Bestehenlassen einer dur die Entfernung einer Sprofse entstandenen Lücke in dem Treppengeländer eines Wobnhauses, welche das Hindurchfallen von Personen ermöglicht, ist, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Straffenats, vom 20. September 1892, als Uebertretung aus § 367 Nr. 12 des Strafgesezbuchs zu bestrafen.

Ein Maurermeister, wélher die Herstellung ganzer Gebäude übernimmt und die von ihm dazu verwendeten Materialien selbst liefert und gesondert neben der gelieferten Arbeit in Rechnung stellt, ist, nach einem Urtheil des Reich sgerichts, ITI. Straffenats, vom 29. September 1892, nicht als Kaufmann im Sinne des Handels8geseßbuchs zu erahten und demzufolge auch nit zur faufmännischen Buchführung und Bilanzziehung verpflichtet.

ch

Kruft und Wissenschaft.

Die Ausjtellung von Farbendrucken im König- lihen Kupferstihcabinet wird vom 1. Januar k. J. an nothwendiger Neuordnung wegen auf einige Zeit ge- chlossen.

Von der Berliner „Medizinishen Gesellschaft“ wurde, wie hiesige Blätter berichten, Professor Pasteur in Paris anläßlih feines bevorstehenden fiebenzigîten Geburtstags zum Ehren- mitglied ernannt.

Der Verein für deutsches Kunstgewerbe batte am Mittwoch Abend im Anschluß an die umfangreiche Ausftellung der leßten Monatsconcurrenz (Zeichnung für ein Briefshränkchen) einc interessante Ausstellung von Orig1inalskizzen für Möbel veranstaltet. Herr Baumeister R. Wolffenstein besprach in ein- gebhendem Vortrage die Anforderungen, welche beute an den Möbel- zeichner gestellt werden müßten. Da keine Ausficht sei, daß wir fehr bald zu einem gemeinsamen, geschlossenen Stil durchdringen, fo fomme es darauf an, die jedesmal gewählte Stilart voll zu beherrschen, obne dem Gebrauhs8zweck Zwang anzuthun. Bei der Formengebung müsse man besonders die Ueberfülle vermeiden, vor allem die Flächen ruhig halten und, wie Redner meinte, die malerischen Eigenschaften des Holzes zur Geltung bringen. Der Vorsitzende Herr Otto Schulz widmete dem verstorbenen Vorstands- mitgliede, dem in weiten Kreisen bekannten Bildhauer Max Schulz einen warm empfundenen Nachruf. Der Verein hat vier neue Concurrenzen für verschiedene funstgewerblihe und künstlerische Berufsarten ausgeschrieben : für Buchdrucker einen Buchtitel in Typen- druck (Einlieferung 1. Februar), für Posamentiere “einen Gardinen- halter mit Quaste (1. März), für Silbershmiede und Modelleure das Modell für einen silbernen Becher (1. April), für Photographen die Originalaufnahme eines Stilllebens nach der Natur (1. Mai). Als

reife sind für jede Concurrenz je 80, 60 und 40 e ausgesetzt. Die Bedingungen sind beim Schriftführer des Vercins im Königlichen Kunstgewerbe-Museum zu entnehmen.

Land- und Forstwirthschaft.

An der Königlichen Landwirthschaftlihen Hoch- schule zu Berlin finden, wie in früheren Jahren, auch im laufenden Winter-Semester, und zwar in der Woche vom 6. bis 11. Februar 1893, Unterrichtscurse für prafktische Landwirthe statt. Programme sind durch das Hochschul- Secretariat, Berlin N., Invalidenstraße 42, zu beziehen.

Saatenstand in Dänemark.

Die Wintersaaten stehen im ganzen Lande durchschnittlich gut. Sie sind seit Anfang Dezember fast überall mit einer dünnen Schnee- \chicht bedeckt, die als genügender Schuß gegen das in der leßten Zeit eingetretene Frostwetter angesehen werden darf.

Türkei.

In Syrien waren die Witterungsverhältnisse des vergangenen Monats für die Ausfaat sehr günstig. Während der Oktober noch recht trocken war, find im November reichliche Regen gefallen, ohne daß wie häufig der Fall, wenn diese Herbstregen hon im Oktober eintreten auf den Regen noch heißes Wetter folgte.

Auch in Palästina, wo die Ausfaat Mitte v. M. begonnen hat, ist die Witterung den Saaten günstig gewesen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregelu.

Brasilien.

Die brasilianische Regierung bat den Hafen von Hamburg von neuem als von der Cholera „verseucht“ und sämmtliche übrigen deutschen Häfen, welhe an den Küften der Nord- und Ostsee, sowie an in leßtere mündenden Wasserläufen gelegen sind, wieder als derselben Krankheit verdächtig" erklärt.

Gleichzeitig ist verfügt worden, s die aus den erwähnten Häfen ankommenden Schiffe sich bei ibrer Ankunft in Brasilien nah dem Quarantänelazareth Ilha Grande begeben müssen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. geftellt 11 546, nit rechtzeitig geftellt keine Wagen. Oberschlesien sind am 2l. d. M. geftellt 4460, nicht rechtzeitig gestellt feine Wagen.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. i :

28. Dezember. Ministerium der Colonien im Haag: Lieferung von Eisentheilen für Eisenbahnwagen und Wasserleitungen. Er- richtung von 21 eisernen Brüdcken. E

29. Dezember. Provinzialregierung zu Haarlem! Lieferung und Aufstellung von 6 eisernen Schleußenthoren und Ausführung von Kanalisation8tarbeiten. Anschlag : 489 000 Fl1.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Wesel ist die erste cue Post über Vlissingen vom 23. d. M. ausgeblieben; Grund: Nebel auf See. - :

Laut Telegramm aus Herbesthal if die zweite englishe Post über Ostende vom 23. d. M. ausgeblieben. (rund: Zugverspätung in England.

In Serbien sind die aus Anlaß der Cholera f. Z. gegen Deutschland getroffenen Ein- und Durhfuhrbeshränftungen für Postsendungen jeßt aufgehoben worden. i

Post-Packetsendungen nah Serbien werden demna, foweit ihr Inhalt nicht unter die in Oesterreih-Ungarn noch bestehenden Durch- fubrbeshränkungen fällt, nunmehr allgemein wieder befördert.

Die „Zeitschrift für den internationalen Eisenbahn - transp ort“, die in dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 vorgesehen ist, soll vom 1. Januar 1893 an deutsch und französis, in monatlichen Heften von voraussichtlich mindestens drei bis vier Bogen broschirt, 49, er- scheinen, und für jede der beiden Sprachen in besonderer Auéëgabe gedruckt werden. Die Zeitschrift wird einen amtlihen Theil und Mittheilungen allgemeiner Natur enthalten, und zwar im amtlichen Theil: Das intexnationale Uebereinkommen über den Eifenbahnfrahtverkebr vom 14. Dftober 1890, mit den dazu gebörenden Ausführungen und den etwaigen Ergänzungen. Die mit dem internationalen Uebereinkommen im Zusammenhang stehenden Geseße und Verordnungen der einzelnen Länder und anderweitige Mittheilungen der betheiligten Staatsregie- rungen. Die Mittheilungen der Cifenbahngesells han mit Bezug auf den internationalen” Verkehr. Die von dem Centiamt ausgehenden Entscheidungen über Streitigkeiten der Eisenbahnen untereinander, soweit dieselben si zur Veröffentlichung eignen. In den Mittheilungen allgemeiner Natur: Abhandlungen aus dem Gebiete des CEisenbabnfrachtrehts: Entscheidungen der Gerichte aus diesem Gebiete : Statistishe Nachrichten: Nachrichten, betreffend die Ertwickelung der Cisenbabngeseßgebung überhaupt; Büchershau. Der Preis der Zeitschrift beträgt für das erste Halbjahr: 3,50 Fr. zuzügli der Portoauélagen im Postabonnement. 4 Fr. unter portofreter Ver- fendung dur das Centralamt. Abonnemeyts find entweder an die näâchstgelegene Poststelle oder unmittelbar an das Centralamt für den internationalen Eisenbahntransport in Bern zu richten.

Auf den Linicn der Großen Berliner Pferde-Eifen- babn-Actien-Gesellschaft sind im Monat November 1892 10 351 569 Personen befördert und dafür 1 164 703,50 ( oder dur{- schnittlich auf den Tag 38 823,45 4 eingenommen worden. Die Einnahme im Monat November 1891 betrug 1 167 732,92 c oder durchschnittlich auf den Tag 38 924,43 6 :

Bremen, 22. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Labn“, nach New-York bestimmt, hat am 21. Dezember Morgens Dover passirt. Der Postdampfer „Köln bat am 21. Dezember Mittags die Reife von Antwerven nah Bremen fortgeseßt. Der Postdampfer , Dresden *, von New-York fommend, ift am 21. Dezember Vormittags auf der Weser ange- fommen. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrih«-Wilhbelm“, von Wilhelmshaven kommend, ist am 21. Dezember Nachmittags auf der We-fer angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Sachsen“, von Ost-Asien kommend, ist am 21. Dezember Nachmittags in Ant- werpen angekommen.

London, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Union- Damvfer „M oor* ist gestern auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Castle - Dampfer „Grantullv Castle“ hat auf der Ausreise gestern Madeira passikt. Die Union-Damvfer „Mexican“ und „Pretoria“ sind auf der Ausreise gestern von Capetown abgegangen. j

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Theater und Musik,

Friedrih-Wilhelmstädtisches Theater.

s Operette „Der Millionenonkel“ von F. Zell und R. Genée, Musik ®n Adolf Müller, ging als erste Neubeit der diesjährigen Spielzeit des Friedrih-Wilhelmstädtischen Theaters gestern Abend vor gut beseßztem Hause mit bestem Erfolge zum ersten Mal in Scene. Die Erlebnisse cines jungen Bulgaren, der von den Reich- thümern feines Onfkels, des „Millionenonkels*, für sich und seine Freunde erst in einem Belustigung8orte bei Paris, dann in einem Schlosse am Schwarzen Meere nah Möglichkeit vers{wendet und deshalb von dem Onkel mit seinem Mündel verheirathet werden soll, sind in lustiger Weise geschildert, von einshmeichelnder melodiöser Musik begleitet und prahtvoll ausgestattet. Unter den Darstellern ist wieder in erster Linie zu nennen Fräulein C ollin, die als das Mündel des Millionenonkels, Melitta Drinow, durch Spiel und Gesang vor allen ich auszeichnete, sowohl als reisende Amerikanerin wie als Fürstin aus dem Kaukasus ihre Wandlungéfähigkeit bewies und durh pikanten Humor viel Heiterkeit erregte Diese jteigerte si zu stür- mishem Beifall, als sie in einem effectvollen Sextett dem Onkel wegen seiner verspäteten Jugendstreihe Vorhaltungen machte. Auf allgemeines Verlangen mußte die Schlußstrophe des Sertetts ¿zweimal wiederholt werden. Den Millionenonkel, einen russischen WDberiten a. D. Michail Galow, gab Herr . Wellhof mit der an ihm bekannten drastishen Komik, die noch mehr gefallen haben würde, wenn sie befonders in den ersten beiden Acten etwas weniger derb und laut gewefen wäre. Herr Steiner spielte und sang die Rolle des leihtsinnigen Neffen mit liebenswürdiger Laune. Herr Klein erfreute durch den guten Vor- trag eines hübs{hen Couplets. Unter den durchweg vortrefflichen Leistungen mögen noch die des Fräulein Navarra, die als Studentin, und des Fräulein Cornelli, die als Maler auftrat, hervorge- boben werden. Für die ges{hickte Inscenirung gebührt Herrn Director Frißsche, für die musikalishe Leitung Herrn Kapellmeister Feder - mann die vollste Anerkennung.

Residenz- Theater.

Die „Familie Pont-Biquet“, der neue Shwank von Alexandre Bisson, hatte gestern Abend bei ‘feiner ersten Auf- führung einen vollen Erfolg. Das Stück ift ein neuer Beweis für die erstaunlihe Erfindungs8gabe der franzöfishen Theaterschriftsteller auf dem Gebiete der niederen Komödie, dem Gebiete leitfertigster Ungebundenheit und obscôner Dreistigkeit. Es genügt dieser Gattung von Dramatikern ein kleiner, unsheinbarer Ausgangspunkt, um die gewagtesten Vorgänge mit verblüffender Ungenirtheit daran zu knüpfen. Hier stellt eine reisende Circuskünstlerin, die übrigens auf der Bühne nicht sichtbar wird, das ganze Haus Pont-Biquet auf den Kopf, vom ehrwürdigen Vater Pont -Bigquet an, der ein höherer Justizbeamter ist, bis zum U Nerseta - Untersuchungsrichter und dem zukünftigen Schwiegersohn herab. Es entwickelt sich eine Reihe komisher Scenen, in denen das gewihtige Amt des Richters eine hervorragende Rolle, natürlih nah der lächerlichen Seite bin, spielt ; dazu gehört ein Dialog der an witigen Bemerkungen und ebenso an derben Zweideutigkeiten feinen Mangel hat. Daß das Stück bei einem großen Theil des Publikums, dem überhaupt nihts zu stark gewürzt zu sein pflegt, Beifall fand, if umsomehr begreiflih, als die Hauptrollen ausgezeichnet gespielt wurden. Herr Pansfa, als Haupt dieser lockeren Familie Pont. Biquet, versteckte würdevoll feine unfauberen Gedanken hinter falbungsvollen Reden ; Herr Alexander drückte mit komishem Ernst seine sittlihe Ent» rüstung über die Ideen seines Freundes aus, seiner Familie etwas Anderes als die Wahrheit sagen zu wollen, während er in allen drei Acten nur nach neuen Ausreden suchen muß, um seinen Verstoß gegen die s{wiegermütterlihe Hausordnung rechtlih zu be- ründen. Bre: Pagay, als „Fischnensch“, ging stolz umher im Ge- fab seiner gut bezahlten hohen fünstlerishen Würde, und die Herren Jarno und Paulmüller fügten \sich in kleinen Rollen dem Ge- fammtspiel trefflih ein. Der shwache Punkt der Darstellung liegt in dem Mangel an tüchtigen weiblichen Kräften, der in diefem Stück glücklicher Weise niht übermäßig stark zur Geltung kam, da die Frauentypen bier mit Ausnahme der verliebten Schwiegermutter nur leicht skizzirt find.

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Am ersten Weihnachtsfeiertage gebt im Königlichen Opern- hau se „Lohengrin“ mit den Damen Sucher und Hiedler, den Herren Rothmühl, Mödlinger, Schmidt und Fränkel in Scene. Am zweiten Feiertage gelangt „Bastien und Bastienne“ mit Fräulein Weiß und den Herren Philipp und Krolop zur Darstellung. In der darauf folgenden Oper „Bajazzi® sind Frau Herzog und die Herren Sylva, Bulk, Philipp und Fränkel beschäftigt. Den Beschluß macht das

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