1912 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

E L4 +54 V

E E

Namen der Mitglieder.

Prüfungêfächer.

Namen ter Mitglieder.

Prüfungsfächer. Namen der Mitglieder.

Prüfungsfächer. Geschichte.

Erdkunde. éine Mathematik.

P

Angewandte Mathematik. Astronomie.

Physik.

Chemie nebst Mineralogie. Botanik und Zoologie.

Dänisch.

i it) aufen, Tas . Rodenberg, Professor. . Rachfahl, Professor. . Strack, Professor. . L. Schulte, refer:

Dr. Pohhammer, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. Landsberg, Professor.

Dr. Dehn, Profesor. R v - rae

Dr. Harzer, Professor, Geheimer Ne- gierungsrat.

Dr. Weber, Professor.

Dr. Dieterici, Professor, Geheimer Re- gierungsêrat.

Dr. JFohnsen, Professor.

Dr. Mumm, Privatdozent

Dr. Reinke, Professor, Geheimer Re- gierungörat.

Dr. Brand.t, Professor, Geheimer Ne- gierungsrat.

Dr. Séxing, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

8) Für die Provinz Hannover zu Göttingen.

Allgemeine fung mit uestlu der fatholi- \chen Religionslehre.

Allgemeine Prüfung in e G olishen Re- igionslehre. «ammer

Eoangelishe Religions- lehre.

Philosophie und Pâda- gogik.

Deutsch.

Lateinisch und Griechisch. Hebräisch.

* Französisch. Englis.

Geschichte.

Erdkunde. Reine Mathematik.

Angewandte Mathematik.

Angewandte Mathematik (Astronomie). —ch Angewandte Mathematik | (Versicherungsmathe- :. | matik).

Physik

Chemienebst Mineralogie.

Wn Nati ar a4

Botanik und Zoologie.

Dr. Viertel, Professor, Geheimer Re- gierungsrat, Gymnasialdirektor zu Göttin- gen, pes Direktor der Kommisfion.

Dr. Both, Direktor des Realgymnasiums nebst Gymnasium zu Goslar.

Pagel, Pfarrer.

D. Dr. Kühl, Professor. Dr. Both, Direktor des Nealgymnasiums

nebst Gymnasium zu Goslar. Dr. Baumann, Professor,

A

Dr. G. E. Müller, Profefsor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. L e Yapteler

Dr. H. Maier, Professor.

Dr. Schröder, Professor, Regierungsrat.

Dr. Weißenfels, Professor.

Dr. Leo, Professor, Geheimer Ne- gierungsrat.

D. Dr. Wendland, Professor.

Dr. Pohlenz, E

Dr. Smend, Professor, Geheimer Ne- gierungéêrat.

Dr. Both, Direktor des Nealgymnasiums nebst Gymnasium zu Goslar.

Dr. Stimming, Profcssor, Geheimer

Regierungsrat. Professor, Geheimer

Dr. Morsbach, MNegierungsrat. Dr. Roeder, Oberlehrer, Privatdozent. Dr. M. Lehmann, Professor, Geheimer N Dr. Busfolt, Professor. Dr. Brandi, Professor. i Dr. H. Wagner, Professor, Geheimer Negterungasrat. Dr. Dr.-Jng. Felix Klein, Professor, Geheimer Regierungsrat. Dr. Hilbert, Professor, Geheimer Re- gierungsrat. . Landau, Professor. . Toeplit, Privatdozent. . Runge, Professor. . Wiechert, Professor. . Prandtl, Professor. . Hartmann, Professor.

. Bernstein, Profeffor.

Geheimer

Geheimer

Riecke, Professor, Geheimer Ne- gierungsrat.

Dr. Mügge, Professor.

Dr. Köôt, Professor. :

Dr. Ehlers, Professor, Geheimer Re- gierungsrat. i:

Dr. Berthold, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

| Dr. Peter, Professor, Geheimer MNe-

gierungsrat.

9) Für die Provinz Westfalen zu Münster.

Mee Prüfung mit | Aus er evange- | u u gez | Dr. Cauer, Professor, Provinzialshulrat.

lischen NReligionslehre. Evangelische

lehre. Katholische Religionslehre.

Philosophie und Päda- gogik.

eligions-

Deutsch.

Lateinisch und Griechisch.

Hebräisch.

Französisch.

En,lisch.

Geschichte.

Sch ickhelm, Professor, Provinzialschul- rat, zugleih Direktor der Kommission.

Liz. Dr. Simon, Konsistorialrat.

Culemann, Konsistorialrat.

Dr. Mausbach, Professor.

Dr. Engelkemver, Professor.

Dr. Cramer, Provinzialschulrat.

Dr. Spicker, Professor, Geheimer Ne- gi-rungérat.

Dr. Becher, Professor.

Dr. Geyser, Professor.

Dr. Hielscher, Privatdozent.

Dr. Josies, Professor.

Dr. Schhwering, Professor. 4 Hölscher, Professor am Paulinischen Gymnasium zu Münster. i Dr. Sonnenburg, Professor, zugleich

stellvertrétender Direktor der Kommission, Dr. Kroll, Professor. Dr. Mün scher Professor. j Dr. Gaede, Direktor des Schiller- Gymnasiums zu Münster. Liz. Dr. Simon, Konsistorialrat. Culemann, Konsistortalrat. Or. Mausbach, Professor. Dr. Engelkemper, Professor. Dr. Liese, Professor. e Dr. Metrlich, Professor am Paulinischen Gymnasium zu Münster. Dr. Keller, Professor. C Dr. Hase, Profe ór am Paulinischen Gymnasium zu Mürster. A Dr. Holtermann, Professor am slädtischen Gymnasium in Münster. / Dr. Seeck, Professor, Geheimer Ne-

gierunggrat. Dr. Erler, Professor, Geheimer MNe- Dr. Meister, Professor. :

gierung8rat. Tr. Spannagel, Professor.

Erdkunde.

Erdkunde. Reine Mathématik. AngewandteMathematik.

Physik.

Chemienebst Mineralogie.

Botanik und Zoologie.

Dr. Auler, Realgymnasialdirektor zu Dortmund.

Dr. Killing, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

Dr. von Lilienthal, Professor.

Blankenburg, Professor am Gymnasium zu Burgsteinfurt

Dr. T impe, vatdozent.

Dr. Schmidt, Professor.

Dr. Konen, Professor.

Du Paning, Professor am Paulinischen

ymnasium zu Münster.

Dr. Salkowski, Professor, Geheimer Negierungsêrat. j

Dr. Buß, Professor.

Dr. Ley, Professor.

Or. Rulf, Professor am Realgymnasium zu Dortmund.

Dr. Correns, Professor. Dr. Stempell, Professor.

10) Für die Provinz Hessen-Nassau zu Marburg.

Allgemeine Prüfung mit Ausschlu der fTatho- lishen Religionslehre.

Allgemeine Prüfung in der fatholishen Reli- gionslehre.

Evangelische MReligions- lehre. :

Philosophie. Deutsch.

Lateinish und Griechisch.

Hebräisch. Französisch.

Englisch.

Geschichte.

*

Maihematik mit Aus- luß der angewandten Mathematik.

Angewandte Mathematik.

Physik.

Chemie nebst Mineralogie.

Botanik und Zoologie.

Dr. Busch, rot for.

| Dr. Meyer,

Dr. Aly, Professor, Gymnasialdirektor zu Maus A Direktor der Kom-

mission. Dr. Weber, Pfarrer.

D. Dr. Jülicher, Professor, Geheimer e q : at r. Hüpeden, Professor am Friedrihs- Gymnasium zu Ca al A

Dr. Natorp, Professor.

Dr. Misch, Piofessor.

Dr. Vogt, Professor, gierungsrat.

Dr. CGlster, Professor. ;

Dr. Maaß, Professor, Geheimer Ne-

gierungsrat. j / Professor, Geheimer Re-'

Dr. Birt, gierungsrat.

Dr. Kalbflei\ch, Professor.

D. Budde, Professor, Geheimer Kon- sistorialrat.

Dr. Wechßler, Professor.

E F; l, Oberrealschuldirektor zu

assel.

Dr. Sbumann, Professor am Gymna- sium Philippinum zu Marburg.

Dr. Vistor, Professor.

Dörr, Direktor der Liebiag-Realschule zu Frankfurt a. M.

Dr. Freiherr von der Nopp, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Geheimer Re-

Dr. Klebs, Proftchjor. Dr. Endemann, Professor, Gymnasfial- direktor zu Dillenburg.

Dr. Krümmel, Professor, Geheimer Re-

gierungérat.

Dr. Detert, Professor an der Akademie für Sozial- und Handelswissen|caften in Frankfurt a. M.

Dr. Hensel, Professor, Geheimer Re- gierungsörat.

Dr. Neumann, Professor.

Dr. von Dal wigk, Privatdozent, Pro-

fessor.

Dr. Richarz, Professor.

Dr. Feußner, Piofessor.

Dr. Schulze, Privatdozent, Professor.

Dr. Zincke. Professor, Geheimer Ne- gierungsrat. i :

Dr. Kayser, Professor, Geheimec Ne- gierungsrat.

Dr. Fries, Professor, Privatdozent.

Professor, Geheimer Re-

gicrungsrat.

Dr. Ko1schelt, Professor. Dr. Neichenbach, Professor an der Adlerflychts{Gule zu Frankfurt a. M.

11) Für die Rheinprovinz zu Bonn.

Allgemeine Prüfung mit Ausfluß der katholi- schen Religionslehre.

1 Evangelishe MReligions-

lehre. Katholisße NMeligions- lehre.

Philofophie. Deutsch.

Lateinish und Griechisch.

Hebräisch.

Französisch.

Cnglis.

Geschichte.

Erdkunde.

Dr. Nelson, Professor, Geheimer Ne- ieruvgsrat, Provinzialschulrat zu Koblenz,

treftor der Kommission.

D. Dr. König, Professor, Geheimer Kos«sistorialrat. ;

Dr. Brandt, Professor.

. Rau schen, Professor.

. Goetz, Professor.

. Külpe, Professor.

. Dyroff, Professor.

. Wentschex, Professor.

. Bühler, Privatdozent.

. Lißmann, Professor.

. von Kra us, Professor.

. Biese, Gymnasialdirektor zu Neuwied.

Dr. Enders, Privatdozent.

Dr. Marx, Professor, Geheimer Ne- gierungsrat.

Dr. Elter, Professor.

Dr. Brinkmann, Professor.

Dr. Backhaus, Professor am Friedrich Wilhelms Gymnasium zu Cöln.

Dr Curtius, Professor am Königlichen Gymnasium zu Bonn.

D. Dr. König, Professor.

Dr. Feldmann, Professor.

Dr. Goetz, Professor.

Dr. Schneegans, Professor.

Dr. Gaufinesz, Professor.

Dr. Vogels, Direkior des Städtischen Gymnasiums nebst Realgymnasium in der Kreuzgasse zu Cöln.

Dr. Trautmann, Professor, Geheimer Negierungérat.

Dr. Bülbring, Professor.

D. Lr. von Bezold, Profefsor, Ge- heimer Negierungèrat.

Dr. Schulte, Professor, Geheimer Re- gier»nusrat.

Dr. Wilcken, Professor. _

Dr. Niepmann, Eymnasialdirektor | zu Bonn.

Dr. Levison, Privatdozent, Professor.

Dr. Philippson, Professor.

Dr. Hassert, Vrofessor an der Handels-

hochschule zu Cöln.

Reine Mathematik. /

Dr. Study, Professor.

Dr. London, sro essor.

4 A 7 Dns, r. wering, Direktor -des e Gymnasiums zu Cöln. Aposteln

Dr. Küstner, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

Dr. Kayser, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

Dr. Pflüger, Professor.

: Dr. Eversheim, Privatdozent, Professor.

Chemie nebft Mineralogie. L Elen mann, Profesor, beimer

ergrat.

Dr. Brauns, ode

Dr. Anshüh, Professor, Geheimer Re- gierungsrat.

Dr. Rimb ach, Profesor:

Dr. Strasburger, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. Lud wig, Professor, Geheimer Re- O zugleich

irektor der Kommission.

Berlin, den 1. Mai 1912.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Im Auftrage: Köpke.

Angewandte Mathematik. Astronomie.

Physik.

Botanik und Zoologie. -

Deutscher Reichstag. 54. Sigzung vom 3. Maÿ, 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

_ Auf der Tagesordnung steht zunächst der mündliche Be-

riht der verstärkten Geschäftsordnungs8kommission über die Anträge, betreffend Abänderung der Bestim- mungen der Geschäftsordnung über Juterpella- tionen usw.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü:

Meine Herren! Ih habe im Namen der verbündeten Re- gierungen folgende Grklärung abzugeben :

| Nach Artikel 27 der Reichsverfassung hat der Reichstag seine Geschäftsordnung allein zu regeln. Dementsprehend verzichten die verbündeten Regierungen darauf, an Jhren Verhandlungen teil- zunehmen. Sie halten es aber für notwendig, ausdrüdlich fest- zuitellen, daß die Geschäftsordnung einseitiges Necht nur für den Neichstag und seine Mitglieder {aft (sehr richtig! rechts), daß daher die von Ihnen zu beshließenden Abänderungen der Geschäfts- ordnung weder eine Errociterung der verfassungsmäßigen Rechte des Reichstags noch eine Beschränkung der verfaffung8mäßigen Rechte des Kaisers, der verbündeten Regierungen und des Neichs- fanzlers berbeiführen (fehr richtig! rechts) und deswegen auch irgend welche staatêrechtlihen Konsequenzen für die Stellung des Reichs- Fanzlers gegenüber dem Reichstag nicht haben können. (Hetterkeit linls.) IgH bin noch nicht fertig, ich warte bloß, bis die Herxen ruhig find. Unter dieser ausdrücklihen Verwahrung erkläre ih aber, daß der Herr Reichskanzler Jhren Wünschen auf eine weitere Ausgestaltung Fhrer Geschäftsordnung insoweit entgegen zu kommen bereit ist (Zuruf von den Sozialdemokraten: Angenehm!), als er unter Wahrung des Nechts der Ablehnung im einzelnen Falle tie in Ausficht genommenen kurzen Anfragen nah Möglichkeit beaut- worten oder dur seine Stellrertreter und Kcmmissare beantworten lassen will, sofern itr Gegensiand zur verfassungsmäßigen Kompetenz

des Neichs gehört und nicht ein sck{webendes Gerichts-, Verwaltungs- '

oder Disziplinarverfahren betrifft. (Bravo! rcchts.)

Neferent Abg. Gröber (Zentr.): Jn der Presse ist die Be- hauptung aufgestellt worden, daß durch die Anträge über die turzen Anfragen eine Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen Neichs- tag und “verbündeten Regierungen beabsichtigt oder fogar tatsächlich bewirkt wird. Das sind Phantasien der betreffenden Zeitungs- chreiber, die aber keine Unterlage in den Anträgen finden. Das gilt besonders von einem Artikel der „Kreuz-Zeitung“. Es Tann gar feine Nede davon scin, daß wir eine solche Aenderung mittels Aende- rung der Geschäftsordnung herbeizuführen beabsichtigen. Die kleinen Anfragen bezwecken ja nur eine Verbesserung insofern, als Jnter- pellationen dadur unnötig werden. Also von einer Absicht, die Macht des Parlaments zu stärken, kann keine Rede sein. Die Budgetton- mission \{lägt deshalb vor, in Zukunft zu unterscheiden ¿wischen Anfragen und JInterpellationen, während die Geschäftsordnung bisher nur von Interpellationen redet. Was wir vorschlagen, findet sich ja hon in den Parlamenten Frankreichs, Italiens, Spaniens und Hollands. Ju England kennt man überhaupt nur Anfragen, im Gegensaße zu uns. Jn Deutschland E die Geschäftsordnung der Zweiten württembergischen Kammer und auch der Zweiten elsässt- ei Kammer solche Anfragen zu. AUerdings wählt die eine die riftliche und- die andere die mündlihe Form. Den Wert dieser kurzen Anfragen soll man allerdings nicht übershäßen, denn wir wissen es ja aus den Verhandlungen des englischen I e daß es dort die Minister verstehen, eine Antwort zu geben, die eigentlich keine Antwort ist. Die Kommission \{lägt nun ‘ein doppeltes Verfahren zur Behandlung der Anfragen vor, eine mündliche und eine {chriftlice Form. Eine Schädigung deutscher Interessen ist durh die kurzen Anfragen nicht zu befürchten. Jch darf auf die Erfahrungen hinweisen, die man im Auslande auf diesem Gebiete gemacht hat. Jn England bestcht eine alte Praxis, man braucht also dort nicht detaillierte Ve- stimmungen über diese kurzen Anfragen. Bei uns ist es anders. Mir brauchen Kautelen und müssen abwarten, wie sih die Sache entwidelt. Die entscheidenden Abstimmungen in der Kommission sind mit 1 gegen 6 Stimmen gefallen. Jch kann Ihnen namens der Kommission die Annahme ihres Vorschlages empfehlen.

Die Abgg. von Normann und Genossen (dkons.) be- antragen namentliche Abstimmung über die kurzen Anfragen und über die Zulässigkeit von Anträgen bei Jnterpellationen. Die S hierüber soll nach der Ankündigung des Präsidenten in einer der nächsten Sihungen erfolgen.

__ Abg. Ledebou r (Soz.): Soweit ich die Erklärung der Re- gierung verstehen konnte, war sie entweder überflüssig oder nicht he- rechtigt. Cine Machterweiterung der Nechte des Reichstages beab- sichtigt niemand. Wenn meine Partei auf Grund der politischen En“ wicklung es für notwendig hält, die Machtbefugnisse des eichstages u vergrößern, müssen wir den direkten Weg des Antrages auf Ver? assungsänderung wählen, wie wir das auch getan haben. Auf Uw wegen wollen wir dies nicht erreihen. Die Ánfragen in dieser For sind’ eine neue Ginrichtung, aber an sich sind sie nichts Neues, denn Anfragen werden bei verschiedenen Gelegenheiten gestellt. Die Nov

stellvertretender

2

: it der neuen Form des Fragerechts hat die Eutin nach- eie E Wir So demaeaten bahen beantragt, die Ergänzung L nfragerechts au jedes S des Hauses auszudehnen. Wir tüßen uns dabei auf die Erfahrungen des englischen SOLOReNT

England hat jedes Mitglied das as ergänzende Anfragen zu tellen, die sich natürlich S, hmen der ursprünglichen lera en halten müssen. Die Beschränkung der Anfrage auf den

teller oder dessen Vertreter leat dem Reichstage eine ungebühr-

eshränkung auf und gewährt an einem bestimmten Tage einer Partei das Fragemonopol. Dagegen sprechen A praktische Be- denken. Die Beschränkung zielt darau ab, ein Ueberwuchern der Fragen zu verhindern. Bleibt aber die Kommissionsfassung bestehen, und es wird eine wichtige Frage estellt, so kann es vorkommen, daß der einzelne Fragesteller nicht übersieht, ob in der Antwort des MReichs- fanzlers eine Lücke vorhanden ist. Bir wollen kein Fragemonopol, sondern allen Mitgliedern eine cene Anfrage gestatten. Es liegt hier cin allgemeines Interesse des ganzen Reichstages vor. Unser Antrag würde gerade p einer Abkürzung der Verhandlungen beitragen, es könnte die betreffende Angelegenheit an einem Tage er- ledigt werden. Die Anträge der Konservativen zielen auf eine Ein- s{rankun oder A Ian Des Fragerehts hin; es wäre ein Messer ohne Heft und Ea, e kurzen Anfragen sind {hon deswegen notwendig, weil die uffassung des Volkes in Fragen der auswärtigen Politik rascher und entsheidender zur Geltung kommen würde als bisher. Jebt i London der Fokus der Weltpolitik, denn dort werden sofort die betre fenden Anfragen beantwortet.

Abg. Kret h (dkons.): Die Ansicht, die der Abg. Ledebour 4 Beginn seiner Ausführungen über die Erklärung des Stellver- ‘treters des Kanzlers ausgesprochen hat, kann ih nicht ohne Wider- spruch lassen. Es ift nad unserer Ueberzeugung gewiß, daß auch ohne die Absicht, die Rechte des Reichstages auf Kosten derjenigen des Kaisers und des Kanzlers zu erweitern, diese Erweiterung auf dem Umwege über die Geschäftsordnung erreiht wird. Seit Jahren spricht man doch in der h der Linken und der äußersten Linken von der” Notwendigkeit der Grweiterung der Rechte des MReichstages. An 2 Tagen der Woche foll der Reichskanzler oder sein Vertreter hier erscheinen und dem Reichstage Rede und Antwort stehen. Das ist ed eine neue Belastung des Reichskanzlers. Wir haben von Hause aus den Standpunkt eingenommen, daß Aenderungen der Ge- bäftsordnung, die eine Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen den beiden E der Gesetzgebung zur Folge haben, nur auf dem Wege der Verfassungsänderung erfolgen dürfen, also hätten dabei die verbündeten Regierungen mitwirken müssen. Eine dahingehende An- regung, die wir in der Kommission gaben, wurde abgelehnt. In der heute abgegebenen Erklärung der Regierung haben wir die völlige Be- stätigung des von uns in der Kommission eingenommenen C tand- punktes: tatsächlich verschiebt sich durch diese Aenderungen das gegen- wärtige Verhältnis. Die Kommission hat die Anfrage vor die Inter- pellation A das scheint auch mir zweckmäßig. Die Einrichtung der kurzen Anfragen kann, mit den richtigen Kautelen versehen, nüß- lih wirken. Jn England liegen die Verhältnisse aber doch etwas anders; dort kann der Sprecher jede Grage ablehnen, die ihm nicht paßt. Weshalb hat man hier das eng ische Be nit über- nommen? (Abg. Ledebour: Ja, wenn wir alle anderen eng- lishen Einrichtungen hätten!) Ich glaube, wenn wir alles von Gngland eintauschen, auch das, was Jhn2n (zu den Sozialdemokraten) nicht paßt, so würden die Parteien der Nechten dabei ganz gut fahren. Menn die Sozialdemokraten nah England auëwandern wollen, würden wir dem Hindernisse nicht entgegenstellen. Wir können uns der Befürchtung nicht entschlagen, N ohne folhe Kautelen ein böser Mißbrauch mit einer an sich guten Sache getrieben werden kann; es {reden uns die Erfahrungen, die wir mit dem Reichstag bei anderen Gelegenheiten gemacht haben; wir haben nicht die Sicherheit, daß der Takt des einzelnen Abgeordneten ausreichen wird, um einen Üebergriff in die Rechte der Exekutive oder der Einzelstaaten zu" verhindern. Besonders gefährlich wäre es, wenn Lokalschmerzen oder Angelegenheiten einzelner Wahlkreije hier vorgebraht wurden, und nun ein förmlicher Metilauf der einzelnen Abgeordneten stattsände. Darum verlangen wir, daß die Anfragen nur Gegenstände von allgemeiner Bedeutung und nur Gegenstände betreffen, die zur Kompetenz des Reiches gehören. hler Antrag wurde in der Kommission als überflüssig be- zeichnet; dann könnten Sie ihn doch annehmen; ih fürchte aber, man wird den Neichskanzler nah allem und nah noch einem bißchen mehr fraçen wollen. Ferner müssen Anfragen, die s{chwebende Verfahren betreffen, für unzulässig erklärt werden. Das Verbot, in ein \hwebendes Verwaltungsverfahren einzugreifen, ist besonders wichtig, weil auch da in die En Bens und die Crefutive der Einzelstaaten eingegriffen wird. Für die Einzelstaaten ist das Reich nur die leßte Instanz. Das Reich hat so ein Aufsichtsrecht gegenüber den Einzel- taaten. Ich will es ununtersuht lassen, ob dieses Necht auch der Reichstag ausüben kann. Nun kann der Reichskanzler ja die Be- antwortung von Fragen ablehnen, aber dann wird sier in der opposi- tionellen Presse gesagt werden, die Regierung habe ein schlechtes Ge- wissen, weil fie auf diese Frage nicht eingegangen ist. So wird nur ein neuer Anlaß zur Verheßung gegeben. Deshalb müssen genügende Kautelen geschaffen werden, daß durch das Recht der kurzen Anfragen teine Mißstände entstehen.

Abg. Li st (nl.): Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission mit Freuden und werden ihnen in vollem Rhe zustimmen und die Anträge von rechts und links ablehnen. Wir sehen in der Einführung der kurzen Fragen eine Bereicherung des parlamentarischen Lebens. Dadurch wird der Gedankenaustausch zwishen Reichstag und Ne- gierung ein lebhafterer sein, als es bisher gewesen ist. Wir haben uns reiflih überlegt, ob durch die Einführung dieser Anfragen eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen Regterung und Parlament oder sogar eine Schmälerung der Rechte der Negierungen bedingt ist. Das muß auf jeden Fall verneint werden. Das Recht des Neichs- lages und der Regierung beruht auf der Verfassung. Jn diese greifen wir nicht cin. Wir wollen nuc eine festere Handhabung unserer Ge- nd erzielen. Wir wollen allerdings eine Neuerung ein- ühren, wir wissen aber, daß diese mit einigen Schwierigkeiten ver- bunden ist. Es mögen Mißstände vorkommen, aber man muß er- warten, daß der gesunde Sinn der Volksvertretung diese Bestim- mungen sahgemäß handhaben wird. Der Abg. Kreth will nur solche Anfragen alen, die von allgemeiner Bedeutung auf dem Gebiete der inneren und auswärtigen Politik des Reiches sind. Im großen und ganzen sind wir natürlich damit einverstanden, daß nur solche Dinge vorgebracht werden, die der Zuständigkeit des Neiches unterliegen.

Frag

a

Aber wenn man nur Pein von allgemeiner Bedeutung zulassen will,

so muß doch erst dieser Begriff festgestellt werden. Als Ergänzung wird gefordert, daß der Präsident das Recht haben soll, solche Afraaen zurückzuweisen. Damit ist aber dem Präsidenten eine ungeheure Macht egeben. Wenn sih später Mißstände herausstellen sollten, dann ann man ja Abänderungen nach dieser Nichtung hin treffen. Kirch- Uurméinteressen dürfen natürlich niht vorgebracht werden. Aber lokale ragen fönnen doch auch einmal für weitere Kreise íöInteresse haben. Gbenso lehnen wir natürlih den Antrag Albreht und Gen. ab, daß die Fragen von jedem Mitgliede des Hauses fortgeseßt werden können. Das geht zu weit, die Fortsezung des Fragerehtes sorocit auszu- dehnen. Die Antwort kann ja nicht genügend sein oder die Anfrage nicht deutlih genug. Deshalb braucht man aber nicht das ganze Haus zur Unterstüßung Vedeluzasen Es ist niht nötig, Bestimmungen Disunehmen, daß Anfragen, die ein \{chwebendes Gerichts- oder Di iplinarverfahren betreffen, nicht zulässig sind. Da würde die Ne- gierung sowieso die Antwort verweigern. Ehwas anderes ist es mit der Ausschaltung der Verwaltungsfragen. Der Begriff der Ver- waltungsfragen ift ein schr s{chwankender. Ich erinnere nur an die Bestimmungen des Vereinsgescßes. Es muß doch möglich sein, die Regierun A Verantwortung zu ziehen, wenn seitens ihrer unter- geordneten Organe ein A ergangen ist, der dem Geiste des Gesetzes nicht entspriht. Es kann sich o ens um ein Verwaltungs- t geh

reitverfahren handeln. Aber au nfragen darüber in allen Fällen auêzuschalten, dürfte doch zu weit gehen.

i ._ Dr. Müller - Meiningen (fortschr. Volksp.): Auch meine politishen Freunde begrüßen die Beschlüsse der Kommission als eine Verbesserung der Geschäftsordnung. Von einer Erweitke-

rung der Rechte des Reichstages und einer Beschränkung der Rechte des Reichskanzlers kann wh nah unserer Auffassung keine Rede i Selbstverständlich ist, daß der Reichékanzler eine Antwort auf eine Anfrage verweigert, die ein s{webendes Gerichts- und Diel: narverfahren be rift. Dagegen halten wir es für ein bedenflihes Nachgeben gegen die Wünsche der Konservativen, wenn der Rei kanzler auf Anga wegen Verwaltungssachen eine Antwort ver- weigern lll. ir sehen hier wieder, daß der Reichskanzler, wenn er der einen Seite eine kleine Konzession macht, er E Konzession der anderen Partei gzuliebe - wieder verwisht. Der Reichskanzler würde ohnehin eine Frage, die niht zu der Kompetenz des Reiches gehört, E E Die kurzen Anfragen bilden eine große Zeit- und Kraftersparnis für das Parlament, sie machen das Parla- ment afktionsfähiger, beweglicher, sie stärken das einheitlihe parlämen- tarische Bewußtsein, indem sie Regierung und Parlament einander näherbringen. Wir werden sämtliche Abänderungsanträge von rechts und links, so sehr aus, ein Teil der von links uns sympathisch ist, 1m Interesse der Sache ablehnen und ehen, oh die gegenseitige Konni- venz der Parteien über die anfänglichen Schwierigkeiten der E reien neuen Einrichtung euwabl wird im Interesse der parlamentarischen Entwicklung in Deutschland.

Abg. von Halem (Rp.): Diese Sache ist von tiefeingreifen- der Bedeutung if unser ganzes politisches und Vetfasungölebos Lie gahl der Anfragen ‘hat sih in England namentlich während des Burenkrieges ungeheuer ge der Schriftlichkeit eingeführt. auch bei uns immer mehr einbürgert. ob die kurzen Anfragen nicht übershäßt werden. 1 Reichstages wird den verbündeten Regierungen gegenüber sich zu be- klagen gehabt haben über mangelhafte Mets ionen. Jedes Mit-

lied der Regierung wird schon in der 2 Uge bereit gewesen fin, eine Auskunft zu erteilen. Ich fürchte, S h Kompliziert- heiten in der ganzen Reichsmaschine infolge der kurzen Anfragen er- geben werden. an hat gesagt, es sei zu hoffen, daß der Reichstag einen verständigen Gebrau pon diesem Necht machen werde. Solche Hoffnungen haben o ihre Schattenseiten. Man muß solche Rechte mit den nötigen Kautelen umgeben. Deshalb meinen wir, daß die Anträge der Konservativen in dieser Beziehung das Richtige treffen. Jch habe namens meiner Partei zu erklären, daß wir gegen den Kom- missionsantrag stimmen werden, wenn die konservativen Anträge nicht angenommen werden.

RNeichs-

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Die Verwahrung der Mei regierung kann die von der Kommission gefaßten D in keiner Weise treffen. Es ist S daß wir im Rahmen der Geschäftsordnung nicht in Rechte der Regierung, des Reichskan lers oder des Kaisers Raa können; das wäre ein Bruch der Ver- fassung. Zu einer De ungésänderung würde es aber einer Zustim- mung der verbündeten Regierungen bedürfen. Keiner der Beschlüsse der Kommission ist geeignet, in die Rechte der Regierung oder des Kaisers einzugreifen. In der Kommission haben wir gegen die ur- sprünglich gestellten Anträge wegen der kurzen Anfragen eine Reihe von Bedenken vorgebracht. Diese Bedenken richteten sich namentli gegen eine mögliche Ueberfülle der Anfragen; wir haben sie zurück- peitellt weil wir damit allein anden. Wir stellen uns jeßt auf den

oden der Kommissionsbeshlüsse. Es werden ja schon heute bet der Gtatsberatung zahlreihe Anfragen an den Reichskanzler gestellt; neu ist jeßt nur die Form, in die die Anfragen fgonen werden. Wir verlangen weder eine L des Reichskanzlers zu antworten noch verlangen wir, was z. B. in der preußischen Verfassung bezüglich der Minister steht, daß der Reichskanzler vor uns erscheinen muß. Im preußischen Abgeor E sind vor 8 n erst von einem bedeutenden Parlamentarier ebenfalls die kleinen Anfragen nach eng- lishem Muster RNOLEA worden; es war der Abg. von Zedliß. „Nun erkläret mir, Graf Derindur, diesen Zwiespalt der Natur. Ich hatte bisher angenommen, daß die Anschauungen der Reichspartei und der Freikonservativen O decken. (Abg. von Gamp : Das ist nicht der Fall.) . . . Dann bin ih für diese Belehrung von uständiger Seite sehr dankbar. Die gestellten Amendements zu den kurzen An- fragen lehnen wir aus den {on von anderer Seite vorgetragenen Gründen auch unsererseits ab. Der Abg. Kreth sagt: Superflua non nocent; w i rx haben aber doch feinen Anlaß, Ueberflüssiges in unsere Geschäftsordnung hineinzuschreiben. Der Antrag wegen der \{chweben- den Verfahren geht auch uns zu weit; wir beantragen hier folgende Fassung: „Anfragen, welche in ein shwebendes Gerichts-, Ver - waltungsgerichts- oder Disziplinarverfahren eingreifen, Pn unzulässig.“ Der Unterschied N in die Augen. Eine An- rage kann fehr wohl ein {hwebendes Verfahren betreffen, ohne daß sie gecignet ist, in dasselbe einzugreifen; wir wollen auch nicht jedes Verwaltungsverfahren, sondern nur ein shwebendes Verroal- tungsgerichtsverfahren von den Anfragen aus E - Der Antrag der Sozialdemokraten, daß jedes Mitglied des Hauses zur Ergänzung oder Berichtigung der Anfrage Fragen stellen kann, eht uns viel zu weit; zu weit gehen uns auch noch die Kommissionsvorschläge in dieser Beziehung, denn sie würden dem Fragesteller oder dem Führer der Fragenden wiederholt gestatten, das Wort zu solcher aaa ta zu nehmen. Um hier Unzuträglichkeiten zu vermeiden, beantragen wir, daß der Fragesteller nur noch einmal das Wort zur Ergänzung oder Berichtigung der Fragestellung soll erhalten können. Das wird au vollständig genügen.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Jch kann nach diesen Erörte- rungen die kurzen Anfragen nicht für ein nüßlihes Institut halten. Wir werden mit solchen Anfragen überschwemmt werden. Die Kaus- telen, die wir vorschlagen, sind abgelehnt worden; wir lehnen die Kommissionsvorschläge ab. Nachdem nun aber die Erklärung des Kanzlers abgegeben 1st, ist die Situation völlig verändert, und nah dem leßten Saße dieser Erklärung scheint die Zurückverweisung der Anträge an die Kommission L R Das würde auch der Würde des Reichstages entsprechen. ie Anträge der Kommission stehen ja zu dieser Erklärung im Widerspruh. Der Begriff „Verwal- tungsaeriht8verfahren“ ist uns in Preußen durchaus geläufig; troß- dem it diese vom Zentrum vorgeschlagene Fassung viel zu eng und trifft niht das, worauf es ankommt. Auch in Preußen gibt es viele BVerwaltungsverfahren, z. B. das sogenannte Beschlußverfahren. Unser Antrag soll verhindern, daß der Reichstag sich durch kurze An- fragen einmisht in Dinge, für die er nicht zuständig ist. Der Schwerpunkt unseres Antrages liegt darin, daß in ein \chweben - des Verfahren nicht einzugreifen is, wenn der Instanzenzüg noch nicht erscöpft ist. So lange die Möglichkeit einer dritten Instanz vorliegt, ist der Neichstag nicht befugt, da hineinzusprehen. Das Veberwachungsreht des Reiches und des Reichstages tritt erst ein, wenn sih eine grundsäßlihe Verleßung eines Geseßes herausstellt. Der Neichstag würde in die Exekutive eingreifen und ein Konvent werden. Was sollen kurze Ergänzungen und Berichtigungen bei den kurzen Anfragen sein? Es Ffönnen 8 bis 10000 Fragen im Jahre fommen. Wohin foll das führen? Der Antrag der Sozialdemo- kraten ist vollends unannehmbar. Die Sache wird zweifellos nicht marschieren. Wollten wir Schadenfreude empfinden, fo könnten wir ja die Sache ruhig laufen lassen, aber wir wollen das Interesse des Hauses wahrnehmen. i

Abg. Dr. Müller - Meiningen (forts{r. Volksp.): Die Nechte stand früher diesen Anfragen sympathish gegenüber, wenn nur die nötigen Kautelen geschaffen würden. Den Antrag, die Sache an die Kommission zurückzuverweisen, können wir nicht ernst nehmen, seit 3 Jahren verhandeln wir über die Frage. Das Zentrum bitie ich, die Anträge Bell zurüclzuziehen, sie würden die Sache nur kompli- zierter mahen. In Bayern sind die Verwaltungsgerichtsbehörden auch zugleich Vêrwaltungsrechtsbehörden. Dem Präsidenten würde eine unmögliche Aufgabe gestel werden, wenn er entscheiden müßte, ob ein Verwaltungsgerihtsverfahren oder ein Verwaltungsrehtsver-

fahren vorliegt. Jch bitte Sie dringend, es bei dem Kompromiß zu

belassen.

(bg, Ledebour (Soz.): Ich kann mich in der Ablehnufig der Anträge Bell dem Abg. Dr. Müller-Meiningen an- [Stu Es liegt in diesen Anträgén eine überflüssige Ein- chränkung des Fragerechts. Das Ergänzungsreht der Anfragen würde keineswegs zu einer Verschleppung führen, das mußte der Abg.

teigert. Es wurde deshalb dort das Siem

Es ift zu Sen, daß sih das System will niht untersuchen, Kein Mitglied des

Bell wissen. Den Abg. Grafen Westarp verweise ih darauf, daß es sich hier niht um eine unerhörte Aenderung, sonderu nur um eine an Form der Eon handelt, nur um einen graduellen, nicht rin ipiellen Unterschied. Es ist übrigens hon vorgetommen, daß der eihstag bereits in ein s{webendes Verwaltungsverfahren einge- griffen hat, wo es d um Eintragungen in die Wählerliste handelte. Abg. Be [l (Zentr.) zieht ria dem Widerspruch der Linken seine

R zurü. : | : g. Schul h - Bromberg Ai Der Az eaten Toguir: “v ih in gereizter Stimmung. Es handelt si hier um einen Eingriff in die ay r Krone, das muß einmal gesagt werden. Was die Sache E betrifft, so möchte ves darauf hinweisen, daß unter dem Fürsten ismarck mit einer Kaiserlichen Botschaft eingegriffen wurde, als der a E in Dinge einmischte, die thn nichts angingen, 1886 bei der Poleninterpellation. Die Interpellationen werden durch die An- träge, die dazu sollen gestellt werden können, eine ungeheure deutung erhalten. Wir legen entschieden Wert darauf, daß die Kom- missionsbeshlüsse mit den Lees Kautelen umgeben werden. (Buruf links: Zedliß!) Wenn der . von Zedliß diese Sairane kennte, wie sie hier angenommen werden ollen so würde er die Hän über den Kopf zusammenschlagen. Jch möchte Sie bitten, um die richterliche Unbefangenheit zu wahren, lassen Sie es nicht zu, daß durh M Anfragen in ein Gerichtéverfahren eingegriffen werden dar}. ie Unbefangenheit der Richter wird dadurch sehr erschwert. Durch ole Anfragen, die sih immer wiederholen würden, i erinnere nur ran, wie viele Anfragen es wohl im Falle des Moabiter Aus- ruhrprozesses gegeben hätte, würden die Richter nur nervös werden. uruf bei den Sozialdemokraten: Das sind sie schon!) Nervöse ichter können wir nicht gebrauchen. Ich eren gerade im Sinne der Linken. Lassen Sie das Gerichtsverfahren aus dem Spiele. Vor 30 Jahren hätte kein Liberaler das zugelassen. Prüfen Sie des- balb unbefangen die konservativen Anträge.

Abg. Graf Westarp (dkons.): Der Abg. Ledebour stellt es so dar, als wollten wir mit unseren Anträgen bestehende Rechte des Reichstags einshränken. Das E (od niht rihtig. Dagegen darf sich der Reichstag keine Rechte beilegen, die ihm nach der erfassung nicht zustehen. Der Reichstag darf sih in die Befugnisse der einzel- taatlihen Rechte nicht ciamitides. Er muß sih auf die Dinge be- chränken, die ihm zukommen. Dazu gehören aber nicht Fragen über

E E Die Diskussion hat nun er- nl daß die Frage nicht so einfach zu regeln ist. Es ist es An- rägen dann Men worden, daß sie selbstverständlich seien. Aber was z. B. die ationalliberalen für selbstverständlich erklären, das ist doch bei den Sozialdemokraten nicht der Fall. as haben doch gerade ihre Redner bewiesen. Was soll nun aber geschehen, wenn wirklih einmal Anfragen gestellt werden, die unzulässig sind oder sogar einen beleidigenden Inhalt haben? Nach den Beschlüssen der Kommission muß der Präsident auch \solhe unzulässigen Anfragen weitergeben.

bg. Gröber (Zentr.): Graf Westarp hat zuleßt eine Frage angeschnitten, die wirklich in Erwägung gezogen werden muß. Wir werden diese Frage deshalb in der Kommission erörtern müssen. Bisher können Petitionen beleidigenden Invalts ohne weiteres zurück- gewiesen werden. Das müßte auch bei diesen Anfragen und Jnitiativ- anträg-n der Fall sein.

bg. Graf We star p (dkons.): Dur die Ausführungen des Abg. Gröber wird es ganz besonders deutlih, wie fals es war, aus der Geschäftsordnung ein fo beshränktes Gebiet herauszugreifen und einseitig regeln zu wollen. Es ist nötig, die Frage über die Be- fugnis des Präsidenten zu revidieren. deshalb auf allen Gebieten nahgeprüft werden.

Abg. Kret h (dkons.): Wenn die Dinge wirklich so harmlos sind, wie es hler heute hingestellt wird, dann ist doch die ganze Er- regung der Linken unbegreiflich.

Abg. Graf Posadowsky (b. k. F.): Wir haben gesiern so lange uns über Diamanten und die Diamantenfrage unterhalten, daß cs wohl am Plaße ist, auch für die vorliegende Frage genügend Zeit zu haben. Denn Fragen von so großer Bedeutung wie die vor- licgende müssen gründlih erörtert werden. Sie spiclen immer auf englishe Verbältnisse an. Aber in England liegen die Dinge doch ganz anders als bei uns. In England- ist die Regierung tatsächlich der Ausschuß der Mehrheitsparteien. Und wenn dort deren Mit- glieder an die Regierung Anfragen richten, so richten sie die Anfragen eigentlih nur an den Auéë\chuß ihrer Partei. Die Anfragen, die im englischen Parlament gestellt werden, haben aber auh meist eine andere Grund!'age. Das Parlament hat in England auch Ver- waltungsbefugnisse, es erteilt z. B. Konzessionen. Bei uns fann das das Parlament nicht. Jn keinem Lande ist die Ver- waltung so kompliziert wie bei uns, wo für die kleinste Verordnung oder für das fl.insie Geseß immer erst die Zustimmung von 26 Regierungen seitens des Bundesrats eingeholt werden muß. Dadurch wird die Verwaltung im Reiche ungeheuer s{wierig und \{werfällig. Wenn der Reichstag auscinandergegangen ist, so beginnt die Urlaubszeit der Minister und der Geheimräte. (Unruhe links. Nuf : Zur Sache! Vizepräsident Dove: Ich alaube allerdings, Herr Abgeordneter, wenn Sie den Unterschied zwischen der englischen und deutschen Verfassung ganz erörtern wollen .…. Große Heiterkeit) . Das beabsichtige ih au nicht. Jch spreche aber aus der Praxis, und Sie werden erleben, daß Tausende von Anfragen ergehen werden, daß sih die Interessenten an Jhre (nach links) Rockshöße hängen werden. Auch das halte ih für sehr bedenklich, Erkenntnisse der Kritik des Reichstags zu unterziehen; erst recht bedenklih aber den Eingriff des Parlaments in s{hwebende Verwaltungsgerichtsverfahren. Ich bedauere, daß man die kurzen Anfragen niht mit den Inter- vellationen verbund-n hat, denn beide gehen darauf aus, die Nechte des Parlaments zaungunsten derer der verbündeten Regierungen zu erweitern. Jch persönlich lehne jedes Hinstreben nah Parlaments- herrschaft ab, weil ih ein Parlament für unfähig halte, die Zügel der Regierung zu erar-ifen. _ Ich stelle mi rückhaltlos auf den Stand- punkt der monarchischen Regierung.

Abg. Graf Oppersdorff (b. k. F.): Ich unterschreibe alles was der Kollege Gröber vorhin gesagt hat. Ein etwaiger Mißbrau bezüglich ter Form fann gegen die kleinen Anfragen in der Sache nicht ausgespielt werden. verhandlung zum Gegerstand einer Interpellation gemaht werden; in einer Etatsrede können die \{ärfsten Angriffe gegen ein \{chwebendes Gerichtsverfabren gemaht werden; auh der Reichs- fanzler hat davon einmal Gebrauch gemacht. Warum soll also das alles ausgerehnet gegen die kleinen Anfragen ins Feld geführt werden ? Zum Schahe der guten Sitten bleibt s{licßlich auch noch die geehrte Reichsregierung übrig.

Damit {ließt die Diskussion über die kurzen Anfragen.

Für die Anträge von Normann und Gen. stimmen die Deutschkonservativen, die Neichspartei, die wirtschaftlihe Ver- einigung und vom Zentrum die Abgg. von Savigny und Graf von Galen; die Anträge werden abgelehnt, der neue § 31a mit sehr großer Mehrheit angenommen, ebenso § 31b, nach- dem der Antrag Albrecht gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt ist.

Hierauf wird über die Anträge der verstärkten Geschäfts- Nan bezüglih der Jnterpellationen eraten.

Referent Abg. Gröber (Zentr.) rekapituliert kurz den Inhalt der Kommissionsanträge und wendet sich dann gegen die dagegen in ter Presse, namentlich in der konservativen Presse gerihteten Angriffe. Leßtere haben bchauptet, die Einführung eines Reichstagsbeschlusses im Anschluß an eine Interpellation fei geradezu verhängnisvoll. Die Behauptung sei später etwas abgemiltert, aber do insoweit aufrecht erhalten worden, daß in die Rechte des Kaisers ein egriffen E und die monarchishen Grundlagen des Staatsgefüges et chüttert würden. : unbegründet. In Etatsresolutionen sci sehr oft cine Mißbillig

des Verfahrens des Reichokanzlerns enthalten gewesen, ohne daß

Die Geschäfteordnung muß.

Schon heute kann jede chwebende Gerichts-

Solcbe Lebauptungen seien ja nicht neu, aber D H

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