1912 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Die wi Werke E : ‘ein behandelt. A werben, eingtbad lchardelt. "Uag f

von Botenlauber und

et N Mie cuosübelihe Snbaltgangabe ind das : T! altsan un h Die Darstellung ist leiht

d. Zahlreiße gute Abbildungen

Tafeln, darunter 2 farbige Wiedergaben) ta

In Pveitex Auflage erschien im

in Leipzig: Die kaufmännishe Bilan

en

und Erläuterung z

rei delikte.. Von Professor Nobert Stern, Dozent der

u 2e Zwe as a das in erster Linie praktische das Wesen, die Arten und Formen der Bilanzen,

die Bestimmungen des Geseßes, Sanierungen und und endlich Ee Griere Reihe von G aaen und Straf- a r

Telikten wegen er Bilanzen mit genauen

Verfasser begründet an der Hand von zahlreichen eigenen Anschauungen zu den oft stark umstrittenen gibt ferner zahlreiße Entscheidungen der Geri trüglideiat auch .das Ausland. Das dem Kaufmann, Juristée men Jn demselben Verlage erschien: Kaufmännif

Nobert Spalteholz, Oberlehrer a. D. an der De

lehranstalt zu Dresden. Geb. 2,50 46. Der Verfass

erlage von J. J. Weber Chr ordnungsmäßiger

Au sowi ihre wifsentlich unwahre Darstellung, unter Vorführun au ae ore wen N dre ree Ba Weesleteramoso

ite, verbesserte und vermehrte Auflage. Gebunden 3 #. tele E behandelt ae zur Hôlle*, Donnerstag

chte wieder und Buch bietet. in jedem Falle Nationalökonomen - viel Wissenswertes. i che Korrespondenz. Bon C. F. Fin deisen. Achte, vermehrte Auflage, bearbeitet von

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Theaters. m L Zyklus Frank“ df

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der verschieden

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Dienstag und

Mittwoch und Donnerstag „Der scharfe

das We

Handelshohschule | abend, Montag

aracelsus“ und den „Grünen

ihre Beurteilung, Fusionierungen gegeben. uterungen. Der Beispielen seine Einzelfragen ; - er

ohann Strauß-T

Wiener Joh

beginnt um 7F Uhr.

entlichen Handels- er hat den bisher abrif-

aufgenommenen Briefen weitere über den Scheckverkehr und über esamtzahl auf mehr als elehrungen über Abfassung, Inhalt und Ein- rihtung, über die Behandlung von ein- und ausgehenden Briefen folgen wie bisher in reidher Auswahl mit dazugehörigen verschiedenen

geschäfte angegliedert, sodaß sich jeßt ihre §70 lau ‘Den B Ls

Lesarten in vierzehn Abschnitten ot Briefe

und Wedcselgeshäste, über Geschäfte in Effekten und über laufende Rechnungen, ferner Empfehlungs- und Kreditbriefe, Erkundigungs-

vnd Auskunfts- sowie Maknbriefe, Briefe über Speditionen, über

Waren- und Fabrikges{äfte und über See- und Fe ten Schluß der Sammlung bilden einige

Sprachwidrigkeiten, von denen sch der kaufmännis immer nit genügend zu befreien vermocht hatte,

Die neue Auflage ist bezeichnend für das beständig wachsende Interesse : Die Direktion der Deutschen Heimatspiele weist darauf

hin, daß die Vorstellungen von „Der theater des Brauhausberges bei Potsdam tägli von Berlin aus vom Bahnhof von der Wannseebahn sowie vom Potsdamer Hauptbahnhof fast halbstündliher Verkehr mit Potsdam ist.

an den einshlägigen Fragen.

Theater und Mufik.

Im Königlihen Opernhause wird morgen, Sonntag, „Der

Wildshüt“ in der für den Zyklus heiterer Opern

Neueinstu e Ls Beseßung der Hauptrollen durch die Damen

cheele-Müller, Dux, Lindemann sowie die Herren Bronsgeest, Philipp, Bartram als Gast und Ueban wiederholt. Mignon“ mit Fräulein Artôt de Padilla in der

Hempel, von

m Montag wird ,

Titelrolle aufgeführt. Im übrigen lautet die Beseyung:

rau Andrejewa - Skilondz ; ilhelm Meister :

othario: Herr Bahmann; Laërtes: Herr Habich ; Friedrich: Herr Vorstellung im

yklus heiterer Opern folgt am ai, Otto Nikolais komische Oper „Die lustigen | annehme. Fräulein Rothauser

Herr Krasa. Als vierte

Dahn; Jarno: eshihtlichen

abonnement des

Dienstag, den 21. Weiber von Windsor“, mit Fräulein nre Fräulein Easton und den Herren Knüpfer, if

hoff,

als Gast, Leban und Krasa in den Hauptrollen. Woche beginnt sodann eine Reihe von Vorstellungen, mit Fräulein Madama Butterfly“, „Manon“, ,„

Far rar, die u. a. , und erstmalig für Berlin die Gänsemagd in den fingen wird.

Im Königlihen Schauspielhause ge 4. Abend im Klassikerzyklus) Cteae Lustspie mit den Damen von Mayburg, Arnstädt und Rer Vollmer, Werrack, Boetther, Mannstädt,

ggeling und Geisendörfer in den

Dirigent ist Herr Schmalstich.

ewerbungsschreiben. erner sind Fremdwörter älterer Auflagen dur deutshe ersezt und

ht morgen (als

elsler sowie den ihholz, Vallèntin, ? auptrollen in Szene. Am Montag wird die dramatische Dichtung von J. Lauff „Der große König“ (mit der Musik von Friedrih dem Großen) wiederholt.

ein Opernabend des

über Zahlungen | yon Kraag und Hoffmann am

in de t uerversicherungen ; k Das

an jedem

e Gebrau noch

eseitigt worden. | jn Szene.

beginnen, und da vorgenommenen

biline: | Herr Kirchhoff ;

onder- | folge in einem an die

Mang, Schwarz

Mitte nächster getriebe in \tärkender Margarete“ „Königskindern“ euzelle (bei i \chuß“. Troy der vor etwa

„Was ihr wollt“, | Licht usw.) ist der Preis für

(Heim I, C., Stralauer Stra nd an die Geschäftsstelle

Am 31. Mai endet die diesjährige Spielzeit des Deutschen m 1. 16. Zuni findet in Deuts De en ‘Stüdcke unter der Sen tung und Mit-

d und unter M Wedekind und Mitgliedern des Deutschen Theaters | Im Silrértheater O. (Wallnertheater) wird morgen und E De (89 Abbildungen auf nade Sas ind Freitag „Die paubenler aus. Sonntagabend wird

Junker“ „Der eingebildete Kranke“ aufgefüh

Im Lessingtheater bringt das Gesamtgastspiel des heaters morgen und am Wiederholungen der Operette „Heimliche Liebe“. Am Dienstag gehen als Neuheit „Reihe Mädchen“ von Ferdinand Stollberg, mit einer Musik von Johann Strauß, zum ersten Male in Szene und werden an den anderen Abenden nächster Woche wiederholt. des Michael Karinger spielt Alexander Girardi.

In der Komischen Oper werden durch die Mitglieder des Neuen Schauspielhauses „Die Spiele ihrer Exzellenz“, drei Akte von Zoe Jekels und Rudolf Strauß, mit Ausnahme des Freitags, an dem ternshen Konfervatoriums stattfindet, täglich

aufgeführt. Am Sonnabend, den 25. Mai, findet die Erstaufführung

von „Eva-Töchter“, einem Zyklus in drei Akten von Magus Hansen, statt.

Im Lustspieïhause wird der Shwank „So’n Windhund“

Mocntag zum 25. Male wiederholt.

Die Darstellung, mit den Herren Bach, Arnold, Größer . und den

Damen Dewal, Marba, Bergère, Koeler, Mallinger und Edelmann len, is die gleiche wie bei der Erstaufführung.

Im Thaliatheater bringt der Spielplan für die Pfingstwoche

Mannigfaltiges. Berlin, 18. Mai 1912.

Der Staatssekretär a. D. Wermu th hat hiesigen Blättern zu- Berliner Stadtverordneten gerichteten

5 7 und Schreiben erklärt, daß er die Wahl zum Ersten Bürgermeister Brand auf seinen Herd beschränkt. Das beteiligte ch an dem Rettungswerk. ershien am Brandorte. Eine Person ist umgekommen, eine zweite {wer verleßt. h

L! 18. Mai. (W. T. B.) Der Marinesekretär at auf den Reisewegen der transatlantishen Dampfer etnen Patrouillendienst eingerihtet und den A ufklärungskreuzer „Birmingham“ beauftragt, südlich von den. Grand Banks zu freuzen und den Dampfern auf drahtlosem Wege das Vorhanden- sein von Eisbergen mitzuteilen. Sonntag von Philadelphia in See gehen und in der Eiegegend Tolange der Kohlenvorrat reicht.

Im Erwerbsleben \tehende Mädchen und Frauen, welche die Pfingstzeit dazu benußen wollen, um si abseits von großem Menschen- aldluft bei guter, gesunder Kost zu erholen, M Aufnahme in dem alkoholfreien Walderholungsheim Frankfurt a. O

richtungen (Zentralheizung, Warmwasserversorgung, Bäder, elektrishes Kost und Wohnung sehr mäßig: 3 e den Tag (5 Mahlzeiten), keine Trinkgelder. E für

Neuzelle (Heim II1) sowie für die Berliner Heime des e 52, Heim 11, SW., Beuthstraße 14)

des Vereins Berlin W., Kurfürsten- traße 114 111 (Fernspreher: Kurfürst 8802, Sprechstunden 34 bis 44 Uhr) oder unmittelbar an das betreffende Heim zu richten.

Vortrag „Ue der Hand far

ung von Frau Tilly | vom fiatt.

* morgend abend sowie Montag, agnon*, | der Sonnabend „Der Geizige“ und

“wird „Der Ko

Pfarrer von Kirchfeld“, morgen Freitag „Die Gefährtin“, Dienstag wird „Der

Montag rheint cell

Die Hauptrolle Die Erstaufführung

olgende: O

Uhr, geht „Polnische Wirtschaft“

Herr der Erde“ auf dem Natur- um 5 Uhr

riedrihstraße, | geben.

freigesprochen.

¿Jugend- | Meyer

getroffenen Neuein-

;) des Vereins Jahresfrist

N 1 bleiben

Rosengarten nah führt, morgen sowie am Montag und Plenbiag ebalten; ge

nis des Weltenbaues“ und am „Milchstraße und egel verständlich und mit zahlre| Mit dem großen Fernrohr wird gleich nach Sonnenuntergang der Mond, dessen Krater und Berge jeßt günstig zu beobahten sind, und _in den späten Abendstunden der „Jupiter“ gezeigt.

Frankfurt a. M., 17. Mat. er Zuverlässigkeitsflug. (Vgl. Nr. 118 d. Bl.). andete um 7 Uhr 56 59 Minuten, Mahnke um 8 Uhr 2 Minuten und Graf W olffskeel um 8 Uhr 9 Minuten. mit Ausnahme derjenigen des Oberleutnants Apparat sich beim langsam in die natürliche oos zurückfiel. Das hierbei gebrochen, der te geschleudert. Beide blieben Jos unverleßt. Die Abflug-

zeiten der fe er von Darm erleutnant Mahncke 7 Uhr 35 Minuten, Obexleutnant

arends 7 Uhr. 32 Minuten, Graf Wolffskeel 7 Übr 34 Minuten und Hirth 7 Uhr 35 Minuten.

Meg, 17. Mai. am Sonnabend bei Mörchingen \ind, wie bis jeßt festgestellt worden ist, bei der hohen Temperatur insgesamt 18 Soldaten an

ißschlagartigen Erscheinungen erkrankt. nd gestorben, nämli ein Unteroffizier und zwei Mann eines hier

bend die Gilbertshe Posse „Autoltebhen*“. Der Vor- l 1 verkauf für die Pfingstfelertage beginut am Montag, den 20. Mai. | stehenden bayerischen Infanterieregiments. So bedauerlih die Tat-

Am zweiten Feiertag, Nachmittags sache ist, so muß doch berü

25 000 Mann teilgenommen haben.

Gibraltar, 17. Mai. (W. T. B.) leute, die gestern nahmitta Sdildwache um Erlaubnis, \i Troß des Verbots der Schildwahe erklomm * einer ‘der See- leute den Felsen und stieg auf einen Zaun. vier festgenommen und wurde wegen Ueberschreitung militärisher Vorschriften zu 5 Pfund Geldstrafe oder einem Monat Haft verurteilt, die dret anderen wurden

Bukarest, trishen Lampe verursachte in Moreni einen Brand in einem er- giebigen Erdölbohrloch. Das Feuer ergriff das Sammelbecken

künf weitere Bohrlöcher.

Im Wi sensha tlihen Theater der „Urania® wird der r benprächhtiger, plastif

renner Venedig”, der den Beschauer an Bilder . und Wändelpanoramen Bozen, über Trient und Verona nah Venedig

am Mitt- iederbolun en des

eitag finden: noh ein [pen“

roßglockner, Gastein uüd die Salzburger

statt, und am Sonnabend wird noch einmal der Vortrag „Im Lande itternahts\sonne“ gehalten werden.

rt. Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Das Sghillertheater Charlottenburg bringt morgen und Bi S. Archenhold morgen, Sonnta nächsten Sonntag, Nachmittags, den ,„ Mittwoch und

Kakadu“. Lady Windermeres Fächer“, Sonn- abend „Die Haubenlerhe“, nächsten Sonntagabend „Die Wildente“

Abends 7 Uhr, über „Das ontag, Abends 7 Uhr, über Beide Vorträge {sind gemein- ichen Licht- und Drehbildern ausgestattet.

(W. T. B.) Zweiter Ober-

Minuten, Barends um 7 Uhr Alle Landungen gingen Me von statten,

ahncke, ‘dessen zu - spiy stellte und erst öhensteuer wurde luggast heraus-

anden etwas ger und seln

tadt nah Frankfurt a. M. waren

(W. T. B.) Bei den großen Manövern Drei von ihnen dsichtigt werden, daß an den Manövern

Vier deutsche See- den Felsen hinaufstiegen, baten eine nach einem bestimmten Punkt zu be-

Daraufhin wurden alle

heute dem Richter vorgeführt. Der eine

17. Mai. (W. T. B.) Kurzschluß einer elek-

Nach langen Bemühungen wurde der iontierbataillon aus Bukarest uch der Minister des Innern

Der Sachschaden i} sehr groß.

Der „Birmingham“ wird am

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

F G

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 131. Abonnementsvorstellung. Dienst und Frei- pläte sind aufgehoben. Der Wildshüt oder: Die Stimme der Natur. Komishe Oper in drei Akten (Dichtung frei nach August von Kotebue). Musik von Albert aan , Meter (Le Leitung : Herr Kapellmeister B G: Regie: Herr Ober- regisseur Droescher. E Herr Bartram vom Men Theater în Cafsel als Gast.) Anfang

{ Uhr.

Schauspielhaus. 135. Ziemer orstetung, Die ständigen Reservate Loete die Dienst- und Freî- pläge sind aufgehoben. Klassikerzyklus, im Sonder- abonnement. 4. Abend: Was Jhr wollt. (Der heilige Dreikönigsabend. ustspiel in 5 Auf- ¿ügen von Shakespeare. Ueberseßt von A. W. von Fe Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang

r.

Montag: Opernhaus. 132. Abonnementsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Ged Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre* von el Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musßikalische Leitung: Beer Kapellmeister von »avigg f Negie: Herr Regisseur Bachmann. Ne err allettmeister raeb. Anfang r. Schauspielhaus. 136. Abonnementsvorstellung. Der große König. Drei Bilder aus seinem Leben von Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestät dem König. r die lende Aufführung einge- ribtet von Iosef Schlar. Anfang 7# Uhr. : Opernhaus. Dienstag : e heiterer Opern. 4. Abend: Die lustigen Weiber von Windsor. Mittwoch: Tannhäuser. Donnerstag : Madama Butterfly. Freitag: Der Rosen- xavalier. Sonnabend: Elektra. Anfang 8 Uhr. Sonntag: Königskinder. Schauspielhaus. Dienstag : Klassikerzyklus. 5. Abend : ) + Mittwoch: Der große König. onnerstag: Klassikerzyklus. 6. Abend: Julius Caesar. Freitag: Weh dem, der lügt! Sonnabend: Klassikerzyklus. 7. Abend: inna vou Baruhelm. Sonntag: Der große König.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr:

George Dandin.

Montag: Zum 25. Male: George Daudin. Dienstag: Penthesilea. :

Mittwow: Faust, 1. Teil.

S E a

Kammerspiele. Sonntag, Abends 8 Uhr: Mein Freund Teddy. Montag bis Donnerstag: Mein Freund Teddy. Das Frühlings Erwachen. onnabend: Mein Freund Teddy.

Berliner Theater. Sonntag, Nahmittags3 Uhr: Die Logeubrüder. Abends 8 Uhr: Große Rofinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von N. Bernauer und R. Schanzer.

Montag und folgende Tage: Grofie Rofinen.

Theater in der Königgräßer Straße. Sonntag, aas 3 Uhr: Ein Fallissement. Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter.

f i und folgende Tage: Die fünf Frauk- urter.

Lessingtheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Girardi - Gastspiel des „Wiener Johann Strauß- Theaters“: Heimliche Liebe. Operette in drei ies von Jultus Bauer. Musik von Paul Otten- eimer.

Montag: Girardi-Gastspiel des „Wiener Johann Strauß-Theaters“": Deimliche Liebe.

Dienstag: Girardi-Gastspiel des „Wiener Johann Strauß - Theaters": Zum ersten Male: Reiche

Mädchen. Mittwoch und folgende Tage: Reiche Mädchen.

Neues Schauspielhaus. Sonntag, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Hamburger Karl Schulte-Theaters“ : Parkettsiu Nr. 10. Flieger- posse mit Gesang und Tanz in einem Vorspiel und 3 Akten nach dem gleihnamigen Schwank von Marx Neal und Max Gerbeck, bearbeitet von Her- Be Haller und Willi Wolf. Mußk von Walter

. Goege.

Montes und folgende Tage: zPanoutger Karl Schulge-Theaters* : Parkettsit

r. 10.

Dienstag, Nachmittags 3 Uhr: 4. Prüfungs-

felschule und des férnsWen a.

aufführung der Schaus Konservatoriums: Romev und Juli

Komische Oper. Sonntag, Akends 8 Uhr: J Ensemblegastspiel des „Neuen Schauspielhauses“: Die ume rer Exzellenz.

Montag bis Donnerstag: Ensemblegastspiel des „Neuen Schauspielhauses": Die Spiele ihrer Exzellenz. j

Gastspiel des-

Freitag: 6. Operuabend des Steruschen Kon-

servatoriums. Sonnabend: Zum ersten Male: Evatöchter.

Kurfürsten-Oper. Sonntag,Nahmittags 3 Uhr : Tiefland. Musikdrama in 1 Vorspiel und 2 Auf- zügen nach A. Guimera von Rudolph. Lothar.

nds 8 Uhr: Tosca. Musikdrama in drei Akten

von V. Sardou, L. Jllica und G. Giacosa. Musik | Fi bon G. Puccini.

Montag : Abonnementsvorstellung der Serie Blau : Die verkaufte Braut. mg: bonnementsvorstellung der Serie Rot :

osca. j

Mittwoch: Oberst Chabert.

Donnerstag: D. Aufführung der Gesanug- schule Bruus.

Freitag: Abonnementsvorstellung der Serie Gelb : Der Schmuck der Madonna.

Sonnabend: Oberst Chabert.

O0. (Wallnertheater.)

Schillertheater. von þ Pyrit.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Posse mit Gesang in 5 Bildern von H. Wilken und O. Justinus. Abends 8: Uhr: Die Haubenlerhe. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch.

Montag: Der Kompaguon.

Dienstag: Die Saubenlerche.

Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. Volks\stück in Nl Akten von Ludwig Anzengruber. Abends 8 Uhr: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne Kakadu. Von Arthur Schnigßler.

Montag: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne Kakadu. i

Dienstag: Der Weg zur Hölle.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Sonntag, Namittags 34 Uhr : Wiener Blut. Operette in drei Akten von Johann Strauß. Abends 8 Uhr: Die \chöue Helena. Komische Operette in dret Abteilungen von Jacques

Offenbach. Montag und folgende Tage: Die schöne Heleua.

Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Sonntag, a 3 Uhr: Renaissance. Abends 8 Uhr: So '’n Windhund?! Schwank in drei Akten von Curt Kraayß und Arthur Hoffmann.

Montag und folgende Tage: So ’n Wind- hund!

Refsidenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Schwank in drei Akten von M. Hennequin und Georges Mitchell. In Szene gesest und für die deutshe Bühne bearbeitet von Bolten-Baeckers.

Montag und * folgende Tage: Alles für die rma.

Thaliatheater. (Direktion : Kren und Shönfeld.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von Jean Gilbert.

Montag und folgende Tage: Autolieb(cheu.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Sctedribltraße,) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: ein Baby. Abends 8 Uhr: Der Ehe- manu am Fenster. Hierauf: Ein augebrocheuer

Abend. Montag und folgende Tage: Der Ehemaun am Fenster. Hierauf: Ein angebrochener Abend.

——

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Sa senbers mit Hrn, Richard Grafen von Wartenslében (Burg Ziesar, Bez. Magdeburg—Rogäsen).

Verehelicht: Hr. Landrat Detlev Graf Reventlow mit Frl. Jenny von Dechend (Guben—Neu- babels erg). Hr. Kammerherr Heinrich von Engel mit Frl.

Gestorben: Hr. Oberleutnant a. D. Heinrich Rohne (Berlin-Wilmersdorf). Frl. Rose von Tiete- mann (NRoschau).

tes

Verantwortliher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage Anstalt Berlin E, Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen (einshließlih Börsen-Beilage).

‘Anzeige oder wenn fie son

ertrud von Viereck (Schwerin). -

Erfte

zum Deutschen Reichsanzeiger und § ete

119. Amlísiches.

Königreich Preußen.

Ausführungsvorschriften

zu dem Reichsgeseße, betreffend die Beseitigung : von Tierkadavern.

Vom 17. Juni 1911 (Reichsgeseßblatt S. 248).

Auf Grund des § 4 des Reich3geseßes, betreffend die Be- seitigung von Tierkadavern, vom 17. Juni 1911 (Reich3geseßz- blatt S. 248) wird hierdurch O18DeS bestimmt:

Die Vorschriften des Geseßes und die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats sowie die nachstehenden Vorschriften finden auch An- wendung auf die Kadaver gefallener oder getöteter E und Katen sowie totgeborener eas sel, Maultiere, Maulesel und totgeborener Tiere des Rinderge]chlechts. «5

Inwieweit und in welcher Weise eine Verwertung von Kadavern und Kadaverteilen zulässig ist, rihtet ch nah den vom Bundesrate hierüber erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 28. März 1912 (Reichsgeseßbl. S. 230). ine Verwendung von Kadaverfleisch als Futtermittel sür Tiere im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Besißers darf, sofern es sch um Kadaver handelt, auf die sich die Anzeigepflicht nah § 4 dieser Ausführungsvorschriften erstreckt, nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde und nur unter der Be- dingung erfolgen, daß das Fleish vor der Verwendung derart gekoht wicd, daß es au in den innersten Schihten grau oder grauweiß ver- färbt ist und der von frishen Schnittflächen abfließende Saft eine rötlihe Farbe niht mehr befißt. Von dem Kochzwange können dur Anordnung oder mit Ermächtigung des Negierungspräsidenten Aus- nahmen zugelassen werden.

Die in den Bundesratsbestimmungen der höheren Polizeibehörde vorbehaltene Entscheidung über die Verwendung von Kadavetrfleish außerhalb des eigenen irtschaftsbetriebes steht dem Negierungs- präâsidenten zu.

83.

Die uns{chädlich zu beseitigenden Kadaver und Kadaverteile sind bis zur Beseitigung von dem Besißer fo aufzubewahren, daß Vieh mit ihnen nit in era rnng en kann.

Soweit nicht die Beseitigung durch hohe Dip igrade oder auf chemishem Wege bis zur Auflösung der Weichteile geschieht, und soweit nicht das Vergraben oder Verbrennen auf Wasenpläßen vorgeschrieben ist (vgl. §S 9, 15), hat der Besißer die Kadaver und Kadaverteile spätestens am Tage nah dem Fallen, der Tötung oder der Totgeburt der Tiere an geeigneten Stellen zu vergraben.

Für die Auswahl der Pläße und für die Durhführung des Ver- grabens sind die Vorschriften des § 3 Abs. 2, 4 der Anweisung für die unsbädliche Beseitigung von Kadavern und Kadaverteilen (Anlage C zur viehseuchenpollzeilihen Anordnung des Ministers für Landwirt- schaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai 1912*) maßgebend. Eine Einfriedigung der Plätze kann unterbleiben.

Die Ortspolizeibehörden haben die Innehaltung dieser Vor- schriften in geeigneter Weise zu Be

Von jeder nit zu Schlachtzwecken bewirkten Tötung und von jedem Fallen von Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln, Tieren des Rindergeshlehts, Schweinen, Schafen und Ziegen ausgenommen Saugferkel, Schaf- und Ziegenlämmer unter sechs Wochen fowie Ein- huferfohlen und Kälber unter drei Wochen hat der Besißer spätestens am Tage nach dem Tode des Tieres dem Gemeinde- (Guts-) Vo-: steher Anzeige zu erstatten. (Vgl. auch S 18 Abs. 4.)

Die gleihe Pliht hat, wer in Vertretung des Besißers der Wirtschaft vorsteht, wer mit der Aufsiht über Vieh an Stelle des Besitzers beauftragt ist, wer als Hirt, Schäfer (Senne) entweder Vieh von mehreren Besitzern oder solhes Vieh eines Besitzers, das |ch seit mehr als 24 Stunden außerhalb der Feldmark des Wirischafts- betriebes des Besißers befindet, in Obhut hat, ferner für die auf dem Transporte befindlichen Tiere deren Begleiter und für die in fremdem Gewahrsam befindlihen Tiere der Befißer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weideflächen. |

Die Anzeigepflicht erlischt, wenn die Anzeige rechtzeitig von einem anderen Verpflichteten erstattet worden ist. /

Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn Vieh auf polizeilihe An- ordnung getötet worden ist.

8 5.

Die Gemeinde- E Vorsteher haben auf die ihnen erstattete

t Kenntnis von dem Vorhandensein von Katavern oder Kadaverteilen erhalten haben, auf die si die Anzeige- pflicht erstreckt (8 4), für deren unshädlihe Beseitigung nah Maßgabe der 88 12 bis 14 Sorge zu tragen, sofern es \sich um Kadaver oder Kadaverteile handelt, die auf dem Wasenplaß unshädli zu beseitigen find (vgl. im übrigen § 3 Abs. 4, § 20 Abs. 2). Soll die unshäd- lihe Beseitigung in einer Abdeckerei erfolgen, so ist diese alsbald zu benachrihtigen, es set denn, daß es bereits durch den Befigzer

geschehen ift.

8 6. Die Gemeinde- (Guts-) Vorsteher haben über die ihnen er- statteten Anzeigen Buch zu führen. Aus dem Buche muß, sofern nicht in der Abdeckerei oder auf dem Wasenplaße 13) Buch ge- führt wird, zugleih die weitere Behandlung der Kadaver, Mete der Tag der Einlieferung und der Tag der unshädlihen Beseitigung ersihtlich sein. Das Buch ist auf Verlangen dem beamteten Tierarzte zur Einsicht vorzulegen. i A Der Landrat ijt befugt, die Vorsteher kleinerer Is Ge- meinden und Gutsbezirke von E AUSIAR Un eann zu - befreien. Soweit nicht für die unshädlihe Beseitigung der Kadaver und Kadarverteile Abdecckereien gemäß § 18 zur r steben, hat jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk einen öffentlihen Wasenplaß in ge- eigneter Lage und von angemessener Größe bereitzustellen. In besonderen âllen können für mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke gemeinschaft- ihe Wasenpläße angelegt werden. Auch kann der Landrat, in Stadt- kreisen die Ortepolizeibehörde, die Anlage von Wasenpläyen für Teile von Gemeinden gestatten. __Den Stadtkreisen stechen hier wie in allen anderen Fällen, wo in diesen Vorschriften von Stadtkreisen die Rede ift, die im § 27 Abs. 1 der Kreisordnung für die N Hannover vom 6. Mai 1884 (Geseysamml. S. 181) bezeihneten Städte, soweit sie niht in Abs. 2 daselbst ausgenommen sind, gleich. 4

Bei Anlage und Einrichtun der Wasenpläte 7 \hriften der ge 57, 73 Abs. 1 V. A. V. G. und des bs. 2 der Anlage C hierzu, ferner, soweit auf dem Wasenplaße Räume zur Ab- häutung, Zerlegung oder Weiterverarbeitung von Tierkörpern * vor-

4 Die viehseuchenpolizeilihe Anordnung des Ministers für Land- wirtschaft vom 1. Mai 1912 (zuglei Ausführungsanweisung zum Viehseuchengeseß vom 26. Juni 1909 lReichsgeseßbl. S. 519]) abgedruckt im „Reichs- und Staatsanzeiger" vom 1. Mai 1

ist in den nachstehenden Vorschriften als V. A. V. G. bezeichnet.

sind die Vor- 3 Abs. 2

‘tunlichst zu beachten.

Berlin, Sonn den 18. Mai

58, 59, 72 V. A. V. G. zu des § 60 V. A. V. G. Play oder mit seiner Genehmi-

anden sind, au die Vorschriften der anten i Inwieweit die aa 1 greifen, bestimmt der Regiecungspräside! dung der E 1 ¿ca seben N cuis&eidet der 2

ein Play als geeignet anzusehe entscheidet der Landrat, in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde. :

8 9, E

Soweit Wasenpläße zur Verfügung gestellt sind und soweit nicht der Viehbesizer die be Lüvliche Beseitigung in einer Abdeckeret be: wirkt, sind sämtliche Kadaver und Kadavberteile, auf die sich die An- zeigepflicht erstreckt, und für die eine anderweitige Verwertung nicht zugelassen ist, auf den Wasenplägen zu vergraben (vgl. I § 15). Den Biehbesizern ist gestattet, auf den Wasenplägen auch diejenigen unshädlih zu beseitigenden Kadaver und Kadaverteile zu vergraben, für die eine Anzeigepflicht nicht besteht. / N 8 10. G Für das Vergraben, für die Art der Benußung der Wasenpläge sowie für die Oeffnung und Wiederbenußzung der Gruben gelten die Vorschriften der §8 66, 67 Abs: 1/ 73 V. A. V. G. und des § 3 Abs. 2, 4, 5 der Anlage C hierzu. Auf den Wasenpläßen ist eine besondere Abteilung für die mit Milzbrand behafteten oder dieser Seuche verdächtigen Kadaver ein i a

In den Gemeinden und Gutsbezirken, für die Wasenpläte ein- gerichtet sind, bart das Abhâuten und Zerlegen der auf den Wasen- lägen zu vergrabenden Kadavyer nux auf diesen Pläßen stattfinden. usnahmen unterliegen der Genehmigung des Landrats, in Stadt- kreisen der Ortspolizeibehörde. :

Das Vergraben liegt, sofern es nit durch besondere Beauftragte der Gemeinden oder Gutsbesißer geschieht, dem Viehbesißer oder seinem Vertreter ob. Die vors riftmäßige Ausführung des Ver- grabens dur den Besißer oder tessen Vertreter ist von dem Gemeinde- (Guts-) Vorsteher in geeigneter l zu überwachen.

Der Regierungspräsident kann anordnen, daß für Wasenpläte Wasenmeister anzustellen sind, die für die ordnungsmäßige Aitand, haltung des Wasenplaßes und für die Beachtung der Betriebs- vorschriften, insbesondere der Bestimmungen über das Vergraben, Sorge zu tragen haben. Der Wasenmeister hat nah Maßgabe der Vor|\chriften des § 76 V. A. V. G. Bu zu führen; auch können ihm die nah § 6 dem Gemeinde- (Guts-) Vorsteher obliegenden Ver- pflihtungen übertragen werden.

14.

Bei dem Hinschaffen der Kadaver und Kadaverteile nach den Verscharrungsplägen sind die Vorschriften der §8 65, 71 V. A. V. G.

U Die danach etwa erforderlihen Fahrzeuge und Gerätschaften haben die Gemeinden oder Gutsbesiger zur Verfügung zu stellen. Das Hinschaffen der Kadaver liegt dem Viehbesißer ob. Dieser hat die Kadaver spätestens binnen 2 Tagen nah dem Fallen oder der Tôtung dem Verscharrungsplaße zuzuführen. Die rechtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtung ist vom Gemeinde- (Guts-) Vorsteher zu überwachen. Die Gemeinde oter der Gutsbesiger sind befugt, die Beförderung selbst zu übernehmen oder sie einem Unternehmer zu übertragen. In diesem Falle hat der Gemeinde- (Guts-) Vorsteher nah Eingang der Anzeige für die alsbaldige Abholung der Kadaver Sorge zu tragen. : f j

In Gegenden, wo wegen besonderer örtliher Verhältnisse, namentlih wegen zu hohen P Nee das Vergraben der auf den Wasenpläßen zu beseitigenden Kadaver unzweckmäßi Le hat nah näherer Bestimmung des Landrats, in Stadtkreisen der Ortspollzeibehörde, die unshädlihe Beseitigung der Kadaver und Kadaverteile durch Verbrennen auf diesen Pläßen stattzufinden. Die nötigen Vorrichtungen sind von der Gemeinde oder dem Gutsbesißer zur a zu stellen. Wegen der Einrichtung der Wasenpläße und des Betriebes finden die Vorschriften des. § 7 ff. finngemäß An- wendung. L 16

Bei Kadavern, deren A unbekannt ist, liegen die in den SS 3, 12, 13, 14, 15 dem Viehbesiger auferlegten Verpflihtungen der Gemeinde oder dem Gutsbesißer ob, in deren Bezirke fich der Kadaver befindet.

8 17 Wegen der Erhebung von Gebühren für die Einrichtung und Benutzung des Wasenplatzes sowte für das Hinschaffen und Verscharren oder Verbrennen der Kadaver oder Kadaverteile gelten die 304 (Geseg der §8 4 ff. des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Gesetz- samml. S. 152).

18. Der Bereitstellung von Wasenpläzen bedarf es nicht :

1) wenn die Gemeinde oder der ele oder ein größerer fommunaler Verband selbst eine Abdeckerei zum Zwecke der unshädlichhen en sämtlicher für die Beseitigung t aven in Betracht kommenden Kadaver ein- gerichtet hat ; wenn die Gemeinde oder der wr nachweist, daß er mit einer den Vorschriften der §8 57 ff. V. A. V. G. entsprechenden Abdeckerei ein Abkommen getroffen hat, wo- nah die Abdeckerei die uns{chäolihz Beseitigung sämtlicher für eine solhe Beseitigung auf Wasenplägen in Betracht kommenden Kadaver und Kadaverteile übernimmt ;

3) wenn für die Gemeinde oder den Gutsbezirk eine privi- legierte Abdeckerei besteht, die zur unshädlihen Beseitigun der sämtlihen Kadaver und Kadaverteile gleicher Art dur ihr H oder dur besonders Abkommen verpflichtet ist,

und wenn außerdem in den Fällen zu 1 und 2 die Ablieferung sämt- liher Kadaver und Kadaverteile, auf die sih die Anzeigepflicht erstreckt, im Falle zu 3 die Ablieferung der dem Abdeckereiprivileg nit unterliegenden Kadaver und KFadayverteile gleicher Art an die Abdeckerei durch Polizeiverordnung sichergestellt ist.

In den in Abs. 1 Nr. 2, 3 erwähnten Abmachungen muß au die Frage der Abholung der Kadaver geregelt sein.

Ob die Voraussegungen zu Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vorliegen, ent- \heidet der Landrat, in Stadtkreisen der Regierungspräsident.

Der Regierungépräsident kann bestimmen, daß in diesen Fällen die Anzeige statt an den Gemeinde- (Guts-) Vorsteher unmittelbar än die

Abdeckerei ichten ist. eckerei zu richten if L 19.

Bestehen jeßt \hon weitergehende Vorschriften, sind insbesondere die Anzeigepflicht und die Beseltineng in Wasenpläßen \{chon für andere als di: nah § 4 davon betroffenen Tiere, Tterarten und Altersklassen angeordnet, so werden die Regierungspräsidenten er- mächtigt, dies dur entsprehende Anordnungen auch für die p aufrecht zu erhalten. Im übrigen bedürfen weitergehende Vorschriften der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und

Forsten.

S 20. Soweit Wasenpläye noch nicht bestehen, ist für die Bereitstellun Je Pläße “pi Va Regierung eas eine angemessene Fri is zu 1 Ne bre vom Inkrafttreten des Geseßes ab zu ans ren. Falls Verhandlungen über die Errichtung von eie. G uts-) Ab- deckereien oder von Abdeckcreien größerer kommunaler Verbände gemäß

18 Abs. 1 \{chweben, kann die Frist für die Bereitstell der LWasenplue böbstens um weitere 5 Jahre verlängert werden. lu bis zum Ablauf dieser Frist mit der Einrihtung der Abdeckerei be» onnen oder ist der baldige Beginn einer solhen nah Lage der Ver- ältniffe als L anzusehen, so ist von der Bereitstellung von Wasenplägßen abzusehen, vorausgeseßt, daß innerhalb einer weiteren, von dem Regierungépräsidenten zu bestimmenden Frist die Anlage vollendet wird.

Bis zur Bereitste‘luung von Wasenpläßen sind die nah vor- stehenden Vorschriften auf diesen fa zu versharrenden oder zu

verbrennenden Kadaver nah Maßgabe der Bestimmungen im von dem Besißer unshädlih zu beseitigen. Soweit ein Vergraben von Kadavern erfolgt, die der Anzeigepflicht unterliegen, sind jedoh die T L nach der Bor shrift im § 3 Abs. 2 der An- lage C zur V. A. V. G. einzufriedigen.

Berlin, den 1. Mai 1912. Der Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.

Der Minister des Jnnern. Jn Vertretung : Holt.

Deutscher Reichstag. 64. Sigung vom 17. Mai 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs TelegraphisKem Bureau.)

__ Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen, sodann die Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reihshaushalts- etats für das Rehnungsjahr 1912, und zwar des Etats für den AGU E und die eichsfanzlei.

__ Veber den Anfang der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

_ Abg. Scheidemann (Soz.) fortfahrend: Wenn der Kanzler wirklich die Erhaltung des Friedens erstrebt und die Verständigung mit England wünscht, so wünschen wir, daß er dabei mehr Erfolg haben möchte als in seiner inneren Politik. Áber da geht eben nit alles so, wie es gehen soll. Von den Verständigun e mit England haben wir seit Wochen schon nihts mehr gehört. Unsere Rüstungs- vorlagen sind do gerade das Gegenteil von einem Verständigungsversuch.- Wenn man den neuen Botschafter in London als den Mann preist, von dem alles Heil kommen soll, so erinnert das in unheimlicher Weise an gewisse frühere Vorgänge, bei denen auch einzelne Persön- lichkeiten in den Himmel gehoben wurden, um dann um so ticfer fallen gelassen zu werden. Wenn wir sehen, was Frankrei jept in Marokîo und Italien in Tripolis erleben, dann wird uns bange, was wir als Morgengabe einer Verständigung mit England bekommen. Der Präsident weist den Redner darauf hin, daß nur die innere

olitik zurzeit zur Debatte steht.) Die bisherige Regierungstätigkeit des Reichskanzlers ist ja meist uns nur zugute gekommen. Denn alle D sind meist zu Ungunsten der hohen Obrigkeit ausgefallen. Der Reichstag war auch oft niht mit einverstanden, und auh die nahgeordneten Stellen des Meichskanzlers fangen ja an, aufsässig zu werden, wie der Abschied der: Herren von Lindequist und Wermuth beweisen. Man ist zu der Auffassung

ekommen, daß die starke Ferie des Reichskanzlers ir ändige Individualität t in seiner Nähe duldet. Auch

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aben seltsame Vorgänge bewiesen, felbst in dem Schoße Regierung alla Li léfelten, im Gange sind wird dem Reichskanzler als er Me : in einem -

verbündeten Der Historiker stand allerdings zu gute halten, daß es at schwer unkte des Ueberganges eine sichere Politik zu machen, und wir leben n einer solchen Zeit des Ueberganges. Unhaltbar dem Untergange C ist das System des persönlihen Regiments, das im Wider- pruch steht zu den Erwartungen und Wünschen des ganzen Volkes, das erwartet, daß die Volksvertretung \sih eine Machtitellung sichert, nôtigenfalls erkämpft. Die Aenderung der Geschäftso1dnung wird ja zunächst vielleiht nur die Ohnmacht dieses Hauses feststellen, die darin besteht, daß das Haus zwar die Nichtübereinstimmung mit dem Kanzler feststellen kann, aber sich nit die Kraft zutraut, die Dinge zu ändern. Bleibt es dabei, so werden Sie in kurzem entschiedeneren, entshlosseneren Männern Plaß machen müssen, die entschlossen find, nach der Errichtung der Republik. Crina au Preußen-Deutschland zu einem modernen Staatswesen zu machen. Im Gebiet der Finanzen ist der Bankerott offenkundig. 1906 eine Finanzreform, 1909 eine Finanzreform, 1912 eine Finanzreform. Wir können mit diesem E OOoen Turnus sehr wohl einverstanden sein. Sie haben nit den Mut, nach dem Ausfall der Wahlen mit neuen indirekten Steuern zu kommen; selbst zahlen wollen Sie au nit, darum haben Sie Wermuth über den Stock springen lassen, und nun machen Sie statt einer ehrlichen neuen indirekten Steuer die O Erhöhung einer bestehenden, und dazu hat man den Mut, das Volk zu belügen, indem man sagt, es handle sih um die Ab- schaffung der Liebesgabe. (Große Unruhe; Präsident Kaempf: Sie meinen doch nicht Mitglieder des Hauses ?) Nein, ich habe ja gesagt „man“. Wer von mir glaubt, daß ih jemand im Hause kränken könnte, kennt: mich \{lecht. Das Schicksal hat den Reichskanzler dazu auserlesen,. Konservator preußischer Altertümer zu sein, wie des preußischen Wahl- rechts. Wir haben ja das Wort gehört von der „Entwicklung, die niht till steht", aber auh das Wort von der „wichtigsten Aufgabe der Gegen-- wart", ein Wort, das noch s der Erfüllung harrt. Die Form der Beurteilung dieses niht gehaltenen Versprehens ist lange nicht 1e \{hlimm wie diese Nichtecfüllung selbst. Es sind auf feie:lide Ankündigungen keine Taten gefolgt, es besteht eine bisher nit eingelöste Chrenshuld. Der Reichskanzler hat sich als wenig ein- sichtôvoller Staatsmann gezeigt und auch als ein weniger guter Diener der Krone, als er daflchen möchte. Das Volk erwartet nichts mehr von oben, sondern alles von seiner eigenen Kraft und Entschlossenheit. Bildet ih in irgendeiner Partei cin verständiger L H den: bestehenden Zustand aufreht erhalten zu können? lbst die Regierung, sogar die preußischen Konservativen, sie wissen was das bedeuten will, haben anerkannt, daß reformiert werden mos, troßdem wird noh getan, als’ sei gar nichts vor- efallen. ine folhe Politik weiter verfolgen, heißt ein frevel- aftes Spiel treiben, heißt das Schicksal geradezu. herausfordern. ein Tag vergeht, an dem niht nur Preußen, sondern das ganze“ deutsche Volk aus diesem unhaltbaren Zustan \chweren den er- leidet. Cinen typischen Fall, der uns die Schädigung der Neichs- interessen dur die preußische Politik zeigt, haben wir erst in Cl\ Lothringen erlebt. Auf die Denunziation der rheinisch-west Konkurrenz und na Einlauf gewisser Schnüffelberichte eines exze Spitßels drohte die preu ische Eisenbahnverwaltung der stadener Maschinenfabrik mit der Entziehung der Lieferungen. Z tausend Arbeiter, deren Kompo a niht voll so mit der Brotlosmachung bedroht. weite Kamm Lothringen hat sch einstimmig dem allgemeinen P Und was geshah? Der vom Parlament in Elsa am s{chwersten-Getadelte, der durh fein ganzes Verhalter mit als der Hauptschuldige der ganzen unglüdli der Unterstaatssekretär Mandel, der über den Ko)