egieru der ; A der Regieru R dr teen Verant der eser Mett
i in Stras auf internation
Wie steht es mit dem Abschluß einer Literaturkonvention mit Nord- amerika ? If es ¡Zibtig, belgilhe und Manne amtliche Organe durch Verleihung von Konzessionen und Monopolen, dur
i i "0 des freien Verfügungsrehts des Staates über den Grund und Boden die in der Congoakte gewährte Garantie der Handelsfretheit fortgeseßt verleßt haben ? Was gedenkt die Regierung ju tun, um eine loyale Durchführung der nah unserer Meinung ver-
ebten gere durchzuseßen ? Auch in England ist über diese Ver- lebung lebhaft Klage geführt worden. i : K e des Auswärtigen Amts von Kiderlen- ae X E: Ee den Herrn Vorredner darauf hinweisen, daß im eng- lishen Parlament die Ta der kurzen Anfragen meistens lautet: the answer is negative. Die Frage, ob ein Konsulat zum Generalkonsulat erhoben werden soll, hat in gewissen Ländern eine Bedeutung, wo namentlich die soziale Ming des Konsuls un- geheuer davon abhängt. Das ist in Paris nicht der Fall. Aber bei der großen Bedeutung, die das dortige Konsulat hat, haben wir jeßt einen [Gr bewährten Beamten dorthin geschickt und ihm den ersönlihen Titel Generalkonsul gegeben. Ueber eine internationale egelung des Auslieferungsverfahrens liegt eine Entschlicßung der Reichsregierung niht vor, und wir können auch mit einer solhen Entschließung nicht vorgreifen, da wir erst sehen müssen, wie der Antrag der belgishen Regierung beschaffen ist. An und für besteht eine prinzipielle Gegnerschaft gegen eine internationale e niht. Mit Nordamerika haben wir einen Vertrag zum Schuß des Urheberrechts vom Jahre 1892. Verhandlungen zur Ver- besserung des Vertrages oder zum Abschluß eines neuen Vertrages sind noch nicht angeregt worden. Was die -Verleßung der Congo- akte anbetrifft, so ist es eine bekannte Tatsache, da die belgische, rein persönliche Verwaltung manches getan hat, was gegen die internationale Akte verstößt, seitdem aber. die belgische Regierung den Congostaat übernommen hat, ist darin eine bedeutende Besserung eingetreten, und es {i ja in den Jahren 1909 und 1910 ein Programm aufgestellt worden, nach dem der Congostaat voneniuéie dem Freihandel geöffnet wird. Die Konzessionsgesellschaften sind rechtswidrig und lassen sich mit der Congoakte nit vereinen. Die Ege Regierung hat sich bisher alle Mühe gegeben, auf gütlihem Wege diese Konzessionen wieder aufzuheben, und es ist ihr dies bereits bei dem größten Teil der Gesellshaften gelungen. Auch in England fängt man an, Vertrauen in die belgishe Verwaltung des Congo zu bekommen. Was uns betrifft, so N wir uns bisher zuwartend verhalten, weil wir es für: gereht hielten, der belgishen Regierung Zeit zur vis Le s der Zustände zu lassen. Wir beachten pier Hod f es und machen bei einzelnen Fällen Vorstellungen, wenn es nôtig ist. L Dr. Müller-Meiningen : Alle die Rechtsverlezungen der Kongoakte, die ih vorgebracht habe, sind erst in der leßten Zeit vor- ekommen und alle au englishe Quellen zurückzuführen. Sir Edward Srey hat bekanntlih erklärt, daß es bei der englishen Regierung auf die größte Sympathie stoßen würde, wenn die Einberufung einer neuen Kongokonferenz angeregt würde. Jh fürchte, wir werden in unserer Neukameruner Kolonie mit den Konzessionsgesellshaften die- selben traurigen Erfahrungen mahen. Im Kongostaat find erst im Jahre 1911 750 000 ha an die große englische Firma Lever Brothers Len worden ; das ist eine Durhbrehung der Kongoakte. Degs- halb möge die deutsche Regierung der Anregung der englischen folgen und zu erkennen geben, daß sie zu einer Konferenz mit den übrigen Signatarmächten zur loyalen Durchführung der Kongoakte bereit 8 Abg. Dr. P e iffer (Zentr.) bringt eine Reihe von Fällen vor, in denen deutsche Kaufleute im Auslande des nötigen Schußes entbehrt haben, und spricht den Wunsch aus, daß es gelingen möchte, daß die berufenen Vertreter im Auslande mit den Interessenten an demselben trange ziehen. Ganz besonders kraß liegt ein Fall, den ih aus
S Dos erfahren habe. Dorthin waren unge Leute gegangen; sie
amen ein so geringes Gehalt, daß sie nit existieren konnten. Als
ih deshalb eine andere Stellung suhten, wurden sie zu einer ehr hohen Konventionalstrafe verurteilt. Sie wandten sich an den eutschen Konsul, der aber fr sie nichts tun zu können angab. Nun stell heraus, n dieser Konsul der Chef einer französischen Firma war, der dasselbe Geschäft gehörte, in das die jungen Leute eingetreten waren. Ein früherer Chef desselben paE war ebenfalls deutscher Konsul. Dort war vor einigen Jahren Revolution. Dabei nahm ein Deutscher einem Offizier, der einen anderen unbeteiligten Deutschen erschießen wollte, den Revolver fort. Er wurde gefangen genommen und ins Gefängnis gesteckt. Dort erschien der Konsul und sagte, Ste haben ja ein Haus, das wird Ihnen ge- nommen. Machen Sie eine Scheinhypothek und Sie sind sicher- gestellt. Später wollte der Herr selbständig werden, wurde verklagt und zu einer Konventionalstrafe verurteilt. Er dachte nit an die Scheinhypothek und das Unglaubliche geshah, die Firma ließ ihm das Haus fortnehmen. Es is doch unglaublich, daß der Chef eines französischen Hauses deutscher Konsul sein kann. Das. muß doch das Ansehen Deutschlands herabsezen. Man wünscht deshalb, daß dort ein Berufskonsulat errichtet wird.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Kiderlen- Waechter:
Der Herr Abgeordnete hat zunächst die Verhältnisse des Konsulats in Vancouver zur Sprache gebraht. Dort war ein Konsul Wolffson, dessen Abseßung jeßt auh mit unter die Be- schwerdepunkte gehört. Dieser hat selber eingesehen, daß er gehen mußte; seine gefellshaftlihe Stellung war eine solhe geworden, daß er für einen deutshen Konsul nicht mehr geeignet war. Daß Wolffson unter diesen Umständen auch zu denjenigen gehört, die dem neuen Konsul nicht freundlih gegenüberstehen, ist klar.
L Nun ist der Verdacht ausgesprochen worden, als ob der neu- ernannte Konsul auf Empfehlung einer Firma von Alvensleben er- nannt worden sei. Das stimmt aber nit; Konsul von Ettlinger war, ehe er nah Vancouver kam, in Portland ansässig, und wir wollten ihn wegen seiner guten Eigenschaften, und weil er uns als geeignet bekannt war, bereits dort zum Konsul machen. Er zog aber von Portland nach Vancouvyer, und zwar gerade in dem Moment, wo das Konsulat dort frei ge- worden war. Das Auswärtige Amt, dem außerdem ein Bewerber in der Person des Herrn Frei benannt war, hat \sich nun für Herrn Ettlinger entschieden, und zwar wegen der Empfehlungen, die ihm während seines Aufenthalts in Portland zuteil geworden waren. Seine Ernennung hat also mit der Firma von Alvensleben nichts zu tun. Man hat si vielmehr nah reifliher Ueberlegung für von Ettlinger entschieden, und zwei Personen konnte man doch nicht zu Konsuln machen. Natürlich is Herr Frei und alle, die hinter ihm stehen, damit nicht zufrieden gewesen. Es ist nun sehr s{chwer, wenn man solche Klagen aus deutschen Kolonien aus weiter Entfernung bekommt, Elar zu sehen; jeder sagt vom andern, er tauge nihts. Wir wollen des- halb, nachdem hier Beschwerden geltend gemacht sind, dieselben unter- fuchen. Zu diesem Zweck soll, wenn es nötig ist, ein Berufskonsul nach Vancouver si begeben, der die Verhältnisse untersuhen und uns Be- rit erstatten wird. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Mehr können wir niht tun. Jch kann do solche Einzelheiten nit wissen, wie z. B. ob das Konsulats\hild mal auf einem Stuhl gestanden hat. Das, worauf es ankommt, ist folgendes ; ist Ettlinger der Mann,
t, den Fall in Jquitos, so liegen
i Wesche u. Co. ist nach unseren Nach- “Ob fie alle die Schandtaten begangen find, weiß ich nicht. Tatsächlich ist
der frühere V Nicolai abgereist und wird niht wieder zurüdck- kehren, und es eshalb zurzeit ein Herr Straßberger mit der provisorischen Verwaltung des Vizekonsulats beauftragt, der auch der Firma Wesche u. Co. angehört. Es war gleichzeitig noch ein anderer Kandidat, Herr Ritschart, da, und die Ritschartianer stehen nun gegen
Was d da die Dinge richten ein deu hat, die ihr v
von Berlin aus nicht in der Lage, die Sachlage, wie sie tatsächlich ist, wirklich zu erkennen. Aber es bietet sich uns die Gelegenheit dazu dadur, daß der Konsul aus Para, ein Herr von Bülow — der Be- rufsbeamter ist —, ohnehin eine Reise an den oberen Amazonenstrom macht. Auf dieser wird er Iquitos besuchen, die Sache untersuchen und uns dann einen Bericht erstatten, und auf Grund dieses Berichts werden wir dann klar sehen und unsere. Entscheidung treffen können. Erst dann wird fi sagen lassen, wem ‘das Konsulat zu übertragen sein wird. Denn bisher handelt es si, wie gesagt, nicht um - eine Ernennung, sondern um eine provisorishe Führung des Vize- fonsulats.
Die Resolution Hecckscher- von Richthofen wird mit knapper Mehrheit angenommen, mit der gesamten Linken stimmen auch einige Zentrumsmitglieder.
Abg. Kunert (Soz.) spriht sih gegen die vorgeschlagene Er- werbung eines an die Botschaft in Konstantinopel angrenzenden Grundstücks aus. Nicht die Repräsentation habe die Volksvertretung
zu fördern, sondern darauf zu sehen, daß die diplomatishen Geschäfte von tüchtigen Männern wahrgenommen werden.
Die fortdauernden Ausgaben für die Botschaften, Ge- sandtschaften und Konsulate werden nah den Anträgen der Budgetkommission bewilligt, desgleichen die allgemeinen Fonds sowie das Extraordinarium einschließlich der Erwerbskosten für das erwähnte Grundstück in Konstantinopel, endlich die Einnahmen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Schluß 7 Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr. (Konsular- und Auslieferungsvertrag mit Bulgarien, Rest der Etats für 1912 in zweiter Lesung, zweite Beratung des Geseß- entwurfs wegen Aufhebung des Branntzoeinkontingents.)
Preußischer Landtag. Herrenhaus.
Nachstehend werden die Reden, die der Staatsminister und Finanzminister Dr. Lenze in der 10. Sißzung vom 17. d. M. gehalten hat, im Wortlaut nachgetragen :
Meine Herren! Auch die Königliche Staatsregierung bedauert es auf das lebhafteste, daß der Etat in diesem Jahre erst so spät an das hohe Haus gelangt ist. Auch sie hat immer der Wunsch, daß der Etat doch mögli vor dem 1. April erledigt sein möchte. In diesem Jahre liegen die Verhältnisse freilih etwas besonders, da ja die Reichstagswahl am 12. Januar stattfand, und es deshalb nicht mögli war, daß das Abgeordnetenhaus \ich sofort an die Beratung des Etats machte, denn es mußte noch erst einige Tage vorübergehen lassen, bis die Stichwahlen erledigt waren. Ob es aber möglich sein wird, den Etat in den folgenden Jahren immer rechtzeitig an das hohe Haus zu bringen, darauf hat die Königlihe Staatsregierung nicht die entsheidende Ginwirkung, das liegt ja an dem Abgeordneten- hause und an der Zeit, die es auf dic Etasberatung verwendet, und an der Gründlichkeit, die es dabei beobahtet. Der Herr Generalreferent hat geglaubt, der Königlihen Staats- regierung ein Mittel an die Hand geben zu können, indem er sie aufgefordert hat, den Etat {hon möglichst vor Weihnachten vorzulegen. Meine Herren, abgesehen davon, daß das eine technishe Unmöglichkeit bedeutet, weiß auch die Staats- regierung nit, ob dieses Mittel zu dem gewünschten Ziele führt, Denn die Erfahrung hat gelehrt, daß das Abgeordnetenhaus die Be- ratungen immer weiter ausdehnt, und immer gründlicher verfährt. (Sehr richtig!) Es ist auch tehnisch für die Staatsregierung unmög- lih, den Etat so früh vorzulegen, weil er so früh gar nicht einiger- maßen zutreffend aufgestellt werden kann. Die wichtigsten Teile unseres Etats sind die Betriebsetats, also, die Etats, welche die staat- lichen wirtschaftlihen Unternehmungen umfassen. Wenn wir für ein Etatsjahr, welches erst am nächsten 1. April beginnt, die Voran- schläge hon Ende August oder September beenden müßten, damit der Etat rechtzeitig fertiggestellt würde und im Oktober oder No0- vember an das andere Haus gelangen könnte, würden wir nihts als unzutreffende Zahlen haben. Das is ganz unmöglich. Meine Herren, unser ganzer Eisenbahnetat, unser Bergetat würden vollständig in der Luft \chweben. Wir würden eine Menge Zahlen haben, von denen man niht behaupten könnte, daß sie einigermaßen einen Anspruch auf Richtigkeit haben könnten. Aus diesem Grunde ist also die Staatsregierung außerstande, den Etat vor Januar vorzulegen.
Meine Herren, was dann den Etat selbst anlangt, so kommt bei der Beurteilung des Etats alles darauf an, wie man das Ver- hältnis der Eisenbahnfinanzen zu den allgemeinen Staatsfinanzen ansehen will, ob man die Regelung, die getroffen ist, für zutreffend hält oder niht, ob man die Eisenbahnfinanzen in erhöhtem Maße zu den Staatsausgaben heranziehen, oder aber, ob man es bei der bisherigen Abgrenzung belassen will. Um darüber ein klares Urteil zu gewinnen, ist es nötig, daß ih ein paar Worte darüber sage. Meine Herren, bis zum Jahre 1907 hatten wir fast durchweg wirtshaftlich gute Jahre, sodaß der Staatshaushalt in der Rechnung mit Ueberschüssen abs{chloß. Im Jahre 1907 wendete \ih aber das Blatt. Jn der ganzen Welt, von niemandem vorausgeahnt, trat ein plögliher und sehr starker Umshwung ein. Dieser Um- \chwung hatte zur Folge, daß die Jahresrechnung des Jahres 1907 direkt mit einem Fehlbetrag von 72 Millionen Mark abshloß. Im Jahre 1908 verstärkte \ih dieser Fehlbetrag auf 202 Millionen Mark, und zu gleicher Zeit stellte sich für die Staatsregierung das Bedürfnis heraus, eine ganze Reihe dauernder Ausgaben noch neu mit zu über- nehmen. Da die Preissteigerung aller Lebensmittel eine solhe Höhe erreiht hatte, daß man es bei den bisherigen Gehältern nit mehr belassen konnte, wurden die. Besoldungen der gesamten Beamten, Lehrer und Geistlichen - und die Pensions- und Reliktenbezüge in die
die Straßbergianer und umgekehrt; das ist ja natürlich. Wir sind
zelnen nicht mehr mit den bisherigen Bezügen auskommen konnten. Das machte sofort eine dauernde Mehrausgabe von 200 Millionen Mark, und zwar eine dauernde Mehrausgabe in der Zeit der tiefsten wirtschaftlichen Depression, ‘wo der Staatshaushalt mit einem ganz erheblihen Fehlbetrag belastet wurde. Es kam dann auch noh die Reichsfinanzreform hinzu, welche das finanzielle Verhältnis Preußens zum Reiche um 22 Mill. Mark vershlehterte. Die Erhöhung der Mattri. kularbeiträge machte 15 Mill. Mark aus, und die Herabsetzung des Anteils an der Erbschafts\steuer betrug das Uebrige, sodaß unser Etat um 22 Millionen Mark vershlechtert wurde. Dabei hatten wir diese außerordentlich hohen Mehrausgaben. Es haben damals sehr ein- gehende Untersuhungen darüber stattgefunden, welhe Summen im einzelnen von diesen hohen Fehlbeträgen dauernde Fehlbeträge wären und welche auf Konjunkturschwankungen der wirtschaft. lien Unternehmungen beruhten. Dabei stellte sih heraus daß allerdings ein Teil auf Konjunkturschwankungen zurü. zuführen war, daß aber leider der größere Teil den Charakter eines dauernden, chronishen Fehlbetrags hatte. Nichts destoweniger hat die Staatsrègierung den Weg nit beschritten, si sofort in vollem Umfange für diesen dauernden Fehlbetrag neue Einnahmen bewilligen zu lassen. Damals stand ja au die Reichsfinanzreform bevor, und man wußte genau, daß das Land auch noch andere neue Ansprüche erfüllen mußte. Jnfolgedessen hat die Staatsregierung \ih nur einen kleineren Teil des Fehlbetrages durch neue Einnahmen deten lassen; den größeren Teil aber hat die Staatsregierung ungedeckt gelassen und zu gleicher Zeit bestimmt, daß durch äußerste Zurückhaltung in
den Ausgaben und durch möglihs\t pfleglihe Behandlung aller Ein-
nahmen allmählich dieses Defizit heruntergebraht und getilgt werden sollte. Meine Herren, in dieser Periode befinden wir uns noch beute, Die Einnahmen, die damals als dauernde Einnahmen bewilligt wurden, betrugen insgesamt 67 Millionen Mark und der Fehlbetrag, der im ganzen zu decken war, 156 Millionen Mark. Also es mußte durch äußerste Zurückthaltung in allen Ausgaben dieser Fehlbetrag all. mählih heruntergewirtshaftet werden.
Um dieselbe Zeit machte sich aber noch ein weiterer Uebelstand geltend. Es war seit Jahren, seit einem Dezennium möchte ih fast sagen, immer unangenehmer empfunden, daß die Einnahmen der Eisenbahnen im Verhältnis zum gesamten Staatshaushalt ein viel zu unsolides Fundament bildeten. Die Eisenbahnen bringen in guten Jahren erstaunlich \chnelle und immer wieder erhöhte Ein- nahmen, und in s{lechten Jahren fallen fie ebenso \chnell und ganz unerwartet wieder. Wenn nun mehrere gute Jahre hintereinander kommen, so is es unausbleiblic, daß beim Vorhandensein dieser großen Einnahmen auch die dauernden Staatsausgaben steigen. Denn wenn die Finanzverwaltung über Geld verfügt, so muß fie den Ansprüchen der anderen Ressorts genügen, und da die Ansprüche der anderen Ressorts fast durchweg gut begründet und dringlich sind, so muß die Finanzverwaltung ihnen Folge leisten und Mittel zur Verfügung stellen. Das hat dann aber die Folge, daß hinterher, wenn s{chlechte Jahre für die Eisenbahneinnahmen kommen, die dauernden Ausgaben zwar da sind, aber die Mittel zur Bestreitung dieser Ausgaben fehlen. Infolgedessen war {hon immer hin und her verhandelt worden, in welher Weise es mögli sei, da- gegen Abhilfe zu schaffen. Die Abhilfe ist dann im Jahre 1910 ge- schaffen worden. Dur einen Etatsvermerk beim Etat der Eisen- bahnverwaltung wurde bestimmt, es solle nur ein bestimmter prozentualer Betrag der Eisenbahneinnahmen zu den Staats- verwaltungsausgaben verwendet werden; die darüber hinausgehenden Beträge sollten in einem Ausgleihsfonds angesammelt werden zur Bestreitung der Ausgaben in {lechten Jahren.
Meine Herren, die Regelung, die im Jahre 1910 getroffen ist, soll zunähst nur für eine fünfjährige Periode gelten. Man wollte abwarten, wie sih die Dinge dann gestalten würden. Nah meiner Ueberzeugung ist aber eine fünfjährige Periode zu kurz; denn da unser Wirtschaftsleben sih in Wellenbewegungen bewegt, die Kurve einmal aufwärts und hinterher wieder abwärts geht, so ist es bei den heutigen Verhältnissen ziemlih ausges{hlossen, daß innerhalb fünf Jahren diese Wellenbewegung voll erschöpft ist. Ein zehnjähriger Zeitraum würde nach meiner Ansicht sehr viel richtiger und zutreffender sein. Dann könnte man sehen, ob die Einnahmen, die in guten Jahren angesammelt werden, auch ausreihen, um in s{hlechten Jahren und namentli mehreren \{le{chten Jahren hinter- einander einen Ausgleich zu schaffen. Da nun die wirts{aftlichen Verhältnisse außerordentlich günstig geworden sind, so sind infolge dieser Regelung tatsächlich ganz erhebliße Summen in den Aus- gleih8fonds geflossen, obschon bei Aufstellung des Etats für das Jahr 1910 angenommen wurde, daß überhaupt noch nichts in den Ausgleihs- fonds kommen würde — man stand damals noch immer unter dem Eindruck der shlimmen Jahre, die gerade zurücklagen —, hat man am Ende des Etatsjahres 1910 troßdem dem Ausgleihsfonds einen Be- trag von 71 Millionen Mark zuweisen können, und nach dem vor- läufigen Abschluß des Jahres 1911 — der Finalabschluß is ja noh niht da — kommen etwa 160 Millionen Mark in den Ausgleichs- fonds hinein. Veranschlagt waren nah dem Etat nur 32 Millionen Mark. Also es hat \ich ein erheblich höherer Reinertrag der Eisenbahnen ergeben, als man ursprügliß angenommen hatte. Nun kann man aber nah meiner Ueberzeugung das Jahr 1911 nicht als typisch für die Eisenbahneinnahmen hinstellen; denn im Jahre 1911 bestand etne Reihe von Verhältnissen, welhe ganz außergewöhn- liher Natur waren. Zunächst hatten wir im vorigen Jahre eine ganz außergewöhnlich lange Dürre, welhe zur Folge hatte, daß die gesamten Wasserstraßen mehr oder minder versiegten und alle die Güter, die sonst auf dem Wasserwege befördert wurden, auf die Eisenbahnen verwiesen wurden und dort auf weiten Strecken im Lande transportiert werden mußten. Dann kam der Mißwachs in den verschiedenen Provinzen dazu. Der hatte zur Folge, daß aus der einen Provinz in andere Provinzen Lebensmittel, Futter, Getreide usw. transportiert werden mußten. Das hat die Eisenbahneinnahmen im vorigen Jahre ganz außergewöhnlih erhöht. Deshalb kann man niht ohne weiteres sagen, daß das Jahr 1911 typisch sein würde. Für 1912 haben wir eine Ueberweisung an den Ausgleihs- fonds von 57 Millionen Mark veranshlagt. Nun könnte ja der Vorwurf erhoben werden, weshalb diese Veranschlagung nicht gegenüber den großen und steigenden Einnahmen im Jahre 1911 eine höhere wäre. Meine Herren, die Finanzverwaltung war bei dieser Frage an das Votum der Eisenbahnverwaltung gebunden. Die Eisenbahnverwaltung erklärte, die Verantwortung für eine höhere
für den wir ihn halten und als der er uns geschildert worden ist ? Das ist der Kernpunkt der Frage.
Höhe geseßt. Sie mußten in die Höhe geseßt werden, weil die Ein-
Einstellung nit übernehmen zu können, und infolgedessen war die
. Tönnen, aufzusammeln sind ‘zu einem Ausgleichsfonds der Eisenbahnen
Finanzverwaltung außerstande, eine höhere Einstellung vorzunehmen. Wir haben also für 1912 bei dem Etat noch immer mit einem Defizit von 19 Millionen gegenüber einer Ueberweisung an den Ausgleihs- fonds von 57 Millionen Mark zu rechnen. Die übrigen Einnahmen, die wir aus den anderen Betriebsverwaltungen haben, sind in keiner Weise so \teigerungsfähig und sprunghaft verschieden, wie dies bei der Eisenbahnverwaltung der Fall ist. Die Einnahmen aus der Forst- verwaltung waren allerdings 1911 auch ganz außergewöhnlih hoch; fie waren auch einmalige Einnahmen, die in den anderen Jahren niht wiederkehren. Sie wissen ja alle, daß vor einigen Jahren in Ostpreußen ein großer Nonnenfraß stattgefunden hat und daß da riesige Bestände gehauen werden mußten. Der Umtrieb hat in den früheren Jahren stattgefunden, der Kauf- preis war aber vorwiegend auf das Jahr 1911 kredttiert, und 1911 sind infolgedessen außergewöhnlich hohe Preise für Holzerlös ein“ gegangen. Das wird in den folgenden Jahren nicht mehr vorkommen. Die Domänenverwaltung hat nicht steigende, sondern fallende Erträge, weil die Domänenamortisationsrente fällt. - Die Bergverwaltung Hat zwar ihre Einnehmen, aber sie hat doch nicht so hohe Einnahmen, daß man sagen könnte, daß fie in den folgenden Jahren irgendwie beachtlih für den Staatshaushaltsetat in Betracht kämen. Die eigen- artige Natur der Bergwerke bringt es mit sh, daß man meistens das, was man herausholt, wieder hineinstecken muß, und daß man viele Erweiterungen und Neuanlagen aus laufenden Mitteln vor- nehmen muß, welche die Erträge wieder aufzehren. Wir haben in- folgedessen haupt\sächlich nur Einnahmen aus Steuern und Eisen- bahnen. Die Einnahmen aus den Steuern sind in den leßten Jahren erfreuliherweise immer gestiegen. Die Einnahmen aus den Eisenbahnen sind nach der Regelung aus dem Jahre 1910 festgelegt; die bekommt die Finanzverwaltung, ganz einerlei, ob das Jahr gut oder \{lecht gewesen ist, nur in bestimmter Höhe. Nun ist, wenn ih den Herrn Referenten recht verstanden habe, die Frage aufgeworfen worden, ob niht der Ausgleihsfonds allmäh- lih gefüllt wäre und niht dadur erheblihe Beträge für allgemeine Staatszwecke frei würden. Meine Herren, im Jahre 1903 ist durch das sogenannte Eisenbahngarantiegeseß bestimmt worden, daß die Veberschüsse der gesamten Jahresrechnungen im Staatshaushaltsetat, also die Uebershüsse sämtlicher Ressorts, die in Betraht kommen
bis zu 206 Millionen Mark. Aus diesem Ausgleihsfonds sollten Dispositionsfonds und eventuel Mindererträgnisse der Eisen- bahnen in anderen Jahren bestritten werden, und es sollte auch das Extraordinarium der Eisenbahnen entsprehend auf- gefüllt werden. Nun ist die Frage aufgeworfen worden, ob es überhaupt zulässig ist, dem Ausgleihsfonds, nahdem er den Betrag von 200 Millionen Mark erreicht hat, durch den Etat weitere Summen zuzuführen. Meine Herren, diese Frage muß ih unbedingt bejahen. Es ist durchaus zulä\sig, dem Ausgleihsfonds troß des Gesetzes noch etwas zuzuführen, weil das Geseß in keiner Weise im Wege steht. Dem Ausgleihsfonds sollen nah demiGesete die Ueber- \hüsse der Jahresrehnungen zugeführt werden, und nur diese Ueber- weisung ist begrenzt. Die Uebershüsse der Jahresrechnungen find aber bis dahin so gering gewesen, daß nur ein einziges Mal ein Defizit aus dem Ausgleihsfonds hat bestritten werden können. Hinterher haben die Mittel versagt, und es war im Ausgleihsfonds nihts mehr vorhanden. Und das war natürlich. Denn wenn Ueberschüsse in der Jahresrechnung waren, wurden die Ansprüche der Ressorts in den folgenden Jahren um so höher, und dadur die Möglichkeit, die Uebershüsse zu erzielen, immer geringer. Dagegen is nah dem Wortlaut des Geseßzes eine Ueberweisung durch den Etat weder aus- geschlossen, nohch begrenzt, sie ist ebenso eine Ausgabe wie jede andere etatsmäßige Ausgabe, die auf Grund eines Etatstitels erfolgt. Die Mittel des Ausgleichsfonds haben wir bis dahin durchaus liquide angelegt. Ein kleinerer Teil wird als Kassenbestand verwendet, und ein großer Teil ist der Seehandlung zur kurzfristigen Anlegung über- wiesen worden. Es bestand zunächst die Verführung für uns, daß wir die Mittel des Ausgleihsfonds zur Verminderung von Anleihen verwendeten, daß wir also bewilligte Kredite niht ausgaben, sondern den Ausgleichsfonds dazu benußten. Wir haben uns aber doch gesagt, daß es richtiger wäre, den Ausgleihsfonds liquide zu halten; denn gerade wenn der Ausgleihsfonds in Anspru genommen werden muß, also in Zeiten des wirtschaftlihen Niedergangs, wo die Eisenbahnein- nahmen plöglich aufhören, ist es unbedingt notwendig, daß man sofort an die baren Mittel herankann. Deshalb is der Ausgleihsfonds liquide angelegt. Nun hat der Herr Generalberichterstatter der Finanzverwaltung
den Vorwurf gemacht, daß sie, obgleih die Finanzen ein gutes und glänzendes Bild böten, dem anderen Hause ein Geseß vorgelegt bätte mit dem Ziele, die im Jahre 1909 bewilligten Steuerzuschläge end- gültig in das Geseß hineinzuarbeiten und endgültig zu bewilligen. Er hat dabei hinzugefügt, eine Steuererhöhung wäre doch die ultima ratio, die der Staat sich nur für s{hwere Zeiten aufsparen müßte, und sie wäre zurzeit in keiner Weise notwendig, denn die Finanzen böten ein ausgezeihnetes Bild, es werde nur Thesaurierungs- politik getrieben. Meine Herren, das Wort „thesaurieren“ und „Thesaurterungspolitik* spielt gerade bei den Eisenbahnfinanzen eine
sehr große Rolle, und ih muß ganz entshieden dagegen Verwahrung einlegen, daß auf diesem Gebiete irgendetwas thesauriert ist oder werden soll. Unsere Eisenbahnverwaltung ist ein riesiges Unternehmen, sie ist das größte gewerblihe Unternehmen, welches überhaupt besteht, und sie muß natürlih auch vorsihtig und gesund verwaltet werden. Während jeder Kaufmann Rüdklagen nah zwei Rich- tungen mat, einmal für Erneuerung und Ergänzung und zweitens
für Entwertung der ganzen Betriebsanlagen, is bei unseren
Staatseisenbahnen nur nah einer Richtung hin gesorgt, nämlih da-
hin, daß die Staatseisenbahnen stets neu und vollständig betriebsfähig
erhalten werden. Dagegen ist gegen die Kapitalentwertung bei uns
nur insofern Vorkehrung getroffen, daß wir das Extraordinarium
niht auf die Anleihe entnehmen, sondern aus laufenden Mitteln be»
streiten. Es is} aber unbedingt notwendig, auch gegen die Kapital-
entwertungen Vorkehrungen zu treffen, das wird mir jeder zugeben, der
sch vorstellt, daß immer neue Erfindungen und Umstände, die die
Eisenbahnen weniger ertragreich machen, eintreten können, und die es
notwendig machen, daß ein großer Teil der Anlagen überhaupt be-
seitigt oder durch andere erseßt wird. Ih möchte auch darauf hin-
weisen, daß die Inbetriebnahme der Kanäle unsere Eisenbahnfinanzen
in ganz erheblihem Maße in Mitleidenshaft ziehen wird (hört!
wesentlihe Rückshläge zu erwarten sind. Man kann daher in
keiner Weise sagen, daß wir eine Thesaurierungspolitik be-
trieben. Wenn man an die Beträge, die man uns als thesauriert
bezeichnet, einmal prozentual berehnet, so ergibt si, daß wir mit der
Schuldentilgung zusammen durchschnittlih 1,68 0/6 für diesen Zweck
aufwenden. Das ist doch ein außerordentlich kleiner Betrag. Jener
Vorwurf der Thesaurierungspolitik ist auch insofern unzutreffend, als
das Kapital der Eisenbahnen, welches aus Anleihemitteln bestritten
wird, alljährlih ganz erheblich mehr wächst als dasjenige, das aus
laufenden Mitteln aufgewendet wird. Unsere Eisenbahnen haben
bisher ein statistishes Anlagekapital von etwa 11 Milliarden Mark.
Von diesen 11 Milliarden Mark ist ein Teil, nämlich 7,4 Milliarden
noh auf Anleihe gegeben; der übrige ist aus laufeuden Mitteln be-
zahlt. Es kommen ' aber jährlich immer wieder neue Kapitalauf-
wendungen für die Eisenbahnen hinzu. Nach der neuen Regelung
dürfen wir aus laufenden Mitteln nicht mehr als 1,15 9/% des stati-
\tishen Anlagekapitals aufwenden. Dies bedeutet für das Jahr 1912
einen Betrag von 124 Millionen Mark. Dagegen um-
fassen die Eisenbahnanleihegeseßze für das Jahr 1912 einen Betrag von 336 Millionen Mark. Wenn Sie also die 124 Mil- lionen und die 336 Millionen Mark gegenüberstellen, so werden Sie finden, daß die Anleiheshuld ganz erheblich mehr wächst als diejenigen Beträge, die aus laufenden Mitteln investiert sind. So kann denn von etner Thesaurierung gar keine Rede sein. Eine Thesaurierung hat niht stattgefunden, sondern nur eine vorsihtige und mäßige Tilgung. Es ist aber für die Staats- verwaltung, die mit ihren Finanzen auf die Sicherheit des Eingangs der Eisenbahneinnahmen angewiesen ist, absolut notwendig, daß ein bestimmtes Verhältnis zwischen den jährlich aufzunehmenden Anleihen und den Aufwendungen aus laufenden Mitteln bestehen bleibt. Es hat sih ergeben, daß die für das Extraordinarium festgeseßte Summe ungefähr das Richtige trifft, und wir einen \{chweren Fehler begehen und die Sicherheit unserer ganzen Eisenbahnfinan2en {wer gefährden würden, wenn wir weniger aus laufenden Mitteln verwenten wollten. Die «Staatsverwaltung muß bei ihren Einnahmen auf ein regelmäßiges Eingehen des Beitrages der CEisen- bahnen rehnen. Wenn aber bei den Eisenbahnen zuviel auf Anleihe genommen und zu wenig aus laufenden Mitteln bestritten wird, dann wird in der Zukunft der Eingang des Beitrages für die Staatsverwaltung gefährdet. Dann sind die Eisenbahnen in Zukunft nicht mehr voll imstande, alles aufzubringen. Die Denk)chrift, die zu dem neuen Steuergesey ergangen ist, weist das \{chlagend und ein- gehend nah. Ich möchte den Herren empfehlen, sich diese Denkschrift, wenn sie in ihre Hände kommt, darauf anzusehen.
Nun hat der Herr Generalreferent bezüglih der Steuernovelle die Frage erhoben, weshalb wir denn nicht einfah gebeten hätten, die Novelle ein paar Jahre zu prolongieren. Ja, meine Herren, die Staatsregierung war in einer sehr mißlihen Lage. Jett, nah drei Jahren, nachdem die Eisenbahnfinanzen noch in keiner Weise nah allen Richtungen hin vollständig klargestellt sind, ist es doch sehr \chwierig, zu sagen, die Steuerzuschläge sind für alle Zeit notwendig oder sind es niht. Wir würden auch mit der Einbringung der Geseßes- novelle gern noch einige Jahre gewartet haben; aber die Gesegzes- novelle von 1909 - hatte eine feste Frist von 3 Jahren vorgesehen, noch dazu mit der Klausel, daß eine „organische Abänderung der Steuergeseßze“" innerhalb 3 Jahren dem Landtage vorzulegen sei. Wenn sich daher die Regierung darauf beschränkt hätte, lediglich um eine Verlängerung dieser Frist zu bitten, so würde sie das vorige Gesetz nicht erfüllt, sondern gegen das Geseß gehandelt haben. Da aber die Verhältnisse so lagen, daß die Staatsregierung z. Zt. auf die Einnahmen aus den Zuschlägen in keiner Weise verzihten kann, mußte sie die Zuschläge in das Gese hinetnarbeiten.
Der Herr Generalberichterstatter hat ja allerdings unter Hinweis auf die Vorschläge von Exzellenz Kirchhoff nackhzuweisen versucht, daß es doch wohl möglih wäre, auf die Zuschläge schon jeßt zu verzihten: Ih muß das entschieden in Abrede stellen. Was Exzellenz Kirhhoff vorschlägt, ist weiter nihts, als daß die Beträge, für welche die Zuschläge jeßt erhoben sind, in Zukunft auf Anleihe übernommen werden. Ich kann natürlih meine Bedürfnisse aus An- leihemitteln bestreiten. Aber welhe finanziellen Folgen das nah einer Reihe von Jahren haben muß, kann ih jeder ausrechnen. Der Staatshaushalt wird durch die Verzinsung dieser Anleihen wesentlih mehr belastet, und es treffen alle die Punkte zu, die ih vorher hin- sichtlich des Eisenbahnextraordinariums ausgeführt habe.
Unser Etat {ließt also vorläufig noch mit einem Fehlbetrage von 19 Millionen ab, während auf der anderen Seite der Ausgleihs- fonds einen ansehnlihen Betrag bereits erlangt hat und noch weiter erreichen wird. Ich hoffe auch, daß dieses Jahr das leßte gewesen ist, in welhem ih einen mit einem Defizit abschließenden Etat habe vorlegen müssen, und daß im folgenden Jahre der Etat sich im Gleichgewicht befinden wird. Das werden wir aber nur dadurch er- reihen können, daß, wie wir bisher in den Verwaltungsausgaben die größte Zurückhaltung geübt haben, auch in Zukunft so verfahren werden. Allzu stark kann man in dieser Hinsicht allerdings auch niht zurückhalten, weil sonst die Kulturaufgaben leiden und auf dem Ge- biète dieser Aufgaben doch alles ges{hehen muß, was notwendig ist. Andernfalls hätten wir vielleiht hon in diesem Jahre einen im Gleichgewicht befindlihen Etat gebracht.
Jch fasse mich also dahin zusammen:
Die Finanzlage des Staates ist eine durchaus gute, eine durchaus gesunde. Es ist durch eine sparsame Finanzpolitik längerer Jahre ermögliht worden, die großen Fehlbeträge, welche sih herausgebildet hatten, immer mehr und immer mehr herunterzudrücken, und es ist zu gletcher Zeit auch gegen die \{chweren Shwankungen in den Eisen- bahneinnahmen die Sicherheit getroffen, daß der Auetgleihsfonds hier- für bereit steht. Jch glaube, wenn wir daran festhalten, und diese gesunde Finanzpolitik weiter verfolgen, dann werden die preußischen Finanzen anch in Zukunft gut stehen und gedeihen. (Lebhaftes Bravo.)
(Zweite Rede des Finanzministers Dr. Lenge).
Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung ist die allerlegte, welche niht dem Blühen und Gedeihen der preußischen Städte die allergrößte Aufmerksamkeit schenkte und nicht aufs freudigste aner- kennte, daß die preußischen Städte auf allen Gebieten etwas Hervor- ragendes und Bahnbrechendes geleistet haben. (Bravo!) Aber, meine
und aufzupassen, daß die kommunalen Finanzen bei vem -Blüben: üt:
Gedeihen niht zu Schaden kommen. Der Herr Vorredner hat aller--
dings an der Hand einzelner Beispiele darzutun gesut, als ob der Erlaß, den er zur Besprehung gebracht hat, eigentlich ungeeignet wäre und zeige, daß von der Staatsregierung doch den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinden nit genügend Rechnung getragen werde.
(Sehr richtig!) Gestatten Sie mir, daß ih darauf etwas näher ein- gehe. Wir haben im preußishen Staate Gott sei Dank eine große. Anzahl von Städten, aber unter diesen Städten haben wir doch nicht durhweg große Städte, sondern überwiegend mittlere und kleinere Städte. Von allen diesen Städten kommen die Gesuche um die Ge- nehmigung von Anleihen an die Staatsregierung, und da finden sh an der Zentralstelle doch eine ganze Reihe von Bedenken, welche er-- geben, daß die Staatsregierung auf dem Gebiete aufpassen und bei der Genehmigung von Anleihen einen etwas strengeren Maßstab an- legen muß, als es manher Stadt wün|schenswert is. Bei den großen Städten wird auf seiten der Stadtverwaltung auf diesem Gebiete mehr nah den maßgebenden Grundsägen verfahren, als in den mitt- leren und kleineren Städten, aber auch bei den aroßen Städten ist das Bestreben, Ausgaben auf Anleihen zu übernehmen, welche eigentlich auf den laufenden Etat zu übernehmen wären, stärker, als der Herr Vorredner angedeutet hat.
Der Herr Vorredner hat davon gesprochen, daß es jeyt allgemein üblich wäre, daß Sammlungsfonds angelegt und aus diesen Sammlungsfonds diejenigen Bedürfnisse bestritten würden, welche in der Zukunft entständen, sodaß Anleihen für solhe Zwette nicht in Anspruch genommen zu werden brauchten. Ja, die Staatsregierung würde es mit Freuden begrüßen, wenn f\olhe Sammlungsfonds überall angelegt würden, fie hat in den legten Jahren öfter darauf hingewiesen, es möchten derartige Sammlungsfonds geschaffen werden. Aber legen Sie die Hand aufs Herz, wieviele Städte haben denn Sammlungsfonds angelegt? doch sehr sehr wenige. (Widerspruch!) Wo die Bürgermeister wegen der Schaffung solher Fonds an die Stadtverordnetenversammlungen herantraten, fanden sie oft dort Widerstand unter dem Hinweis: Steuern auf Zukunft genehmigen wir nit. Da ist es nur im Interesse der Stadtverwaltungen, wenn sie bei der Staatsregierung den nôtigen Rückhalt haben, daß sie sich darauf berufen können, daß Anleihen für derartige Zwecke nicht ge- nehmigt werden können. i
Dann ist ferner gesagt worden, die Staatsregierung unterbände den Städten alle freie Entwicklung, indem sie lediglih die Höhe der Schuldsumme ins Auge fasse und nicht berücksichtige, zu welhen Zwecken diese Schulden gemaht würden. Ich glaube, der Herr Vorredner hat in dieser Hinsicht der Staatsregierung bitter unrecht getan. So kurz- sichtig ist die Negierung nicht, daß sie mechanisch die Höhe der Schuld- summe betrachtet, sie läßt ih jedesmal einen ganz genauen Nachweis darüber geben, wozu die Anleihen aufgenommen werden follen, und wenn fie zu werbendenZwecken und in vernünftiger Weise verwendet werden follen, hat die Staatsregierung keine Bedenken, solche Anleihen zu genehmigen. Aber, meine Herren, wie viele von den Anleihen dienen nihtwerbenden Zwecken, die gar keine Erträge einbringen, die zwar vielleiht Ver- besserungen und Verschönerungen zur Folge haben, aber einen Ver- mögenszuwachs oder eine Hebung der Steuerkraft in keiner Weise mit ih bringen. Wenn zu diesen Zwecken Anleihen aufgenommen werden, so schädigt das unter Umständen die Gemeinden.
Die Staatsregierung hat wiederholt Anträge auf Genehmigung von Anleihen bekonimen, nachdem fast alle Verwendung8szwecke, welche in der Anleihe aufgeführt waren, bereits längst befriedigt und erledigt waren. Die Gemeinden hatten vor Genehmigung der Anleihe die Ausführung {hon vorgenommen, die Verträge waren abgeschlossen, die Arbeiten waren ausgeführt undsoweiter, sodaß die Staatsregierung \{chließlich, wenn sie die Anträge in die Hand bekam, Ia und Amen sagen mußte, weil die Sache hon fertig war. Sie war einfa vor vollendete Tatsachen gestellt, und das Auffihtsrecht des Staats war dadurch unmöglich gemaht. Nun soll ‘nicht verkannt werden, daß au Fälle vorkommen, die dér Herr Vorredner \{on angeführt hat, wo eine Stadt sich sehr {nell entsheiden muß, ob sie ja oder nein sagen, Verträge abschließen will undsoweiter. Das gebe ich durhaus zu, und auf diese Fälle paßt der Erlaß aller- dings nicht ganz (Zustimmung), und der Herr Minister des Innern und ih sind bereit, in eine entsprehende Prüfung und Deklaration des Erlasses einzutreten. (Bravo!) Aber das sind doch nur Aus- nahmefälle. Im übrigen, glaube ih, wird ein jeder, der in der Kommunalverwaltung tätig ist, zugeben müssen, daß auf keinem Ge- biete die Staatsauffiht notwendiger ist als auf dem Gebiete der Anleihen. Denn die Staatsaufsiht hilft jeder ¡vernünftigen Stadt- verwaltung, gegen unwirtschaftlihe Bestrebungen der Stadt- verordnetenversammlungen anzukämpfen. Ich weiß aus eigener - Erfahrung, wie . leiht eine Vorlage angenommen wird, wenn die Mittel aus Anleihen genommen werden sollen. Jeder überlegt es \sich sech8smal, wenn die Kosten aus Etatsmitteln bestritten werden sollen, aber wenn die Mittel aus Anleihen genommen werden sollen und es sih deshalb nur um die Zinsbeträge handelt, werden fie sehr viel leihter genehmigt. Also eine Staatskontrolle muß sein, und es ist auch niht etwa die leidige Konkurrenzfurcht, daß die Ge- meinden au Anleihen aufnehmen, obshon der Staat und das Reich Anleihen unterbringen müssen, welche zu diesem Erlaß geführt hat, wie der Herr Vorredner meint, sondern die Notwendigkeit, daß auf diesem Gebiet etwas gesehen muß. Es ist nämlich Tatsache, daß in vielen Fällen für Zwecke Anleihen aufgenommen werden, die gar niht auf Anleihen gehören, und daß da rechtzeitig vorgebeugt werden muß.
Der Herr Vorredner hat davon gesprohen, es würde ‘bei Be- messung des Tilgungssaßes gar niht gewürdigt, ob die Gemeinden selbst Abschreibungen vornehmen, sondern es würde bloß mechanish nah der Höhe der {hon bestehenden Anleihen gesehen. Zunächst will ih bemerken, daß der Herr Vorredner da nur einige ausgewähl Städte im Auge haben kann. Daß neben der geseßlichen Tilgung noch Abschreibungen stattfinden, ist nach meiner Kenntnis nicht in großem Umfange der Fall, aber wir wollen auch dem Rechnung tragen und in Zukunft bei den Anträgen auf Genehmigung von Anleihen genau feststellen, in welher Weise die Gemeinden Abschreibungen vorn wie die Reservefonds beschaffen sind usw., sodaß auch in der alles geklärt wird. (Bravo!) N
j Dann hat der Herr Vorredner einen Fall angeführt, der sh der Bildung einer Kommunalbank in Cöln ereignet hat. Ich leider außer stande, auf diesen Fall einzugehen, er
Herren, die preußische Staatsregierung hat neben der Freude doch die
hört!) und daß wir aufpassen müssen, ob nit in der Hinsicht
Aufgabe, die ihr zugewiesene Pfliht zu erfüllen und darüber zu wachen
dem Ressort des Herrn Landwirtschaftsminlsters, und er ist