1893 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

wielung in ein gerichtlihes Verfahren irgend welcher Art dadurch zu erleiden E insbesondere nicht gezwungen würden, Personen nam u machen. / O

Um e gegenüber die Richtigkeit ihrer Mittbeilungen® Pa zu machen, gewährte Herr Lunge mir Einsicht in einen eigenhändigen Brief des Besißers der Quittungen, bei defsen Unterschrift der Hauptname weggeschnitten und nur das Adelsprädicat „von“ teben geblieben war. Der Brief ist aus Berlin adressirt, im vorigen Monat geschrieben, und ist die Handschrift offenbar etwas verstellt. Der Brief enthält die Versicherung „auf Ehrenwort", daß die Quittungen ccht seien, und die weitere Bemerkung, daß wahrscheinli viele der Quittungs-Aussfteller die trübe Quelle niht gekannt hätten, aus welcher das ihnen zugekommene Geld geflossen. 4

Herr Miller erklärte sich mir gegenüber bereit, dic Verbrennung des die Quittungen enthaltenden versiegelten Couverts in Gegenwart eines von mir abzuordnenden Beamten vorzunehmen. Ich lehnte dies jedo um deswillen ab, weil. er es verweigerte, dem betreffenden Beamten einen Einblick in den Inhalt des Couverts zu gewähren; er wolle niht, fügte er dabei hinzu, zum Verräther werden. Ueber- Haupt waren alle meine Versuche, von Miller oder Lunge An- deutungen über* den Eigenthümer der Quittungen / oder über die Personen der Aussteller zu erlángen, vergeblich. /

Schließlich verfehle ih nit, eine vor etwa aht Tagen eingegangene anonyme Zuschrift eines „Reichstreuen“ aus Zürich gehorsamst zu

überreichen. i (gez,) O. v. Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der üúInfanterie, Herrn Grafen von Caprivi.

Anl. 1 zum Bericht aus Bern, vom 6. April 1892. Verhandelt Bern, den 6. April 1892. Vor dem Unterzeichneten erschien heute Herr Edmund Miller, vormals Königlich württembergisher Hauptmann, zur Zeit wohnhaft in Zürich, Sonnenquai Nr. 16, und erklärte Folgendes : | Im August vorigen Jahres wurde mir von einer in hoher Stellung befindlichen Persönlichkeit, die ih wegen gegebenen Ghren- worts niht nennen kann, das Anerbieten gemacht, auf Grund von bundert unverbrannten Belägen zum Welfenfonds eine Broschüre zu verfassen und mit meinem Namen zu decken. Als einziges und allein maßgebendes Motiv wurde mir die Absicht der Be- seitigung des in der Beschlagnahme liegenden Unrechts versichert, gleichzeitig wurden mir die fraglihen Beläge ausgehändigt. Jch kann nur annehmen, daß der Betreffende sih meiner Person und meines Namens bedienen wollte, weil er davon ausging, ih würde als Offizier, dem Unrecht geschehen und dessen Schriften eine große Verbreitung aefunden baben, um mich zu rächen, die Hand zu einer derartigen Publikation mit Vergnügen bieten. Jh habe aber als- kald erklärt, daß h mit einer derartigen Machination nichts zu schaffen haben wolle, denn wenn ich auch von der Echtheit der Beläge fest überzeugt bin, so können dieselben doch nur auf ungeseßmäßigem NEE in die Hände des gegenwärtigen Be- sigers gelangt sein. Abgesehen von der Cchtheit aber würde die Publikation mit Nücksiht auf andere durch die Correspondenz mir bekannte Umstände einen Skandal der gemeinsten Sorte mit un- beredenbaren Folgen bedeuten. Jch habe diese Auffassung {hon vor Monaten s\chriftlich niedergelegt, heute is der Grund der Publiïation durch das Abkommen zwishen Seiner Majestät dem Kaiser und dem Herzog von Cumberland aus der Welt geschafft. Wie ih von Haus aus entschlossen war, niemals die Hand zu einer derartigen Publikation zu bieten, so bin ich heute ent- schlossen, auf jede Gefahr hin und mit allen mir zu Gebote stehenden Kräften die Publikation zu hintertreiben. h) | Pflichtenkonflikt gegen mein Vaterland und gegenüber mir anver- trautem fremdem Gute. Ich glaube vor Gott und meinem Gewissen verantworten zu können, die Pflicht gegen mein Vaterland um so mehr höher ftellen zu müssen, als die Beläge felbst ja nur auf un- rechtmäßigem Wege in die Hände des gegenwärtigen Besitzers gelangt fein können. Jch habe daher troß verschiedenartiger Bedrohung die Herauègabe bis zur Stunde verweigert. Ich kann jedo erst dann zur Ruhe Tommen, wenn die Beläge nicht mehr in meinen Händen find. Liefere ih sie Dritten aus, so müßte ih mih selbst als Ver- räther betraten. Ich kann fie daher nur in Gegemvart eines Zeugen vernichten. Da ih mit Rücksicht auf die Stellung der betheiligten Person unter Umständen alles von ihrer Rache zu fürchten babe, babe ih mi, im Ausland allein stehend und da eine Entscheidung drängt, vertrauenévoll an den Kaiserlihen Herrn Gesandten gewendet. Seine Ercellenz traten meiner Auffassung bei und hoffe ih, dadur meinem Vaterlande einen Dienst geleistet zu haben. Ich bin bereit das Bor- stehende zu beeidigen. E E Noch bemerke ich, daß die Broschüre „Coulissen des Welfenfonds“, welcher die facsimilirten Quittungen als Beläge angefügt werden sollten, meines Wissens zur Publikation reif ist und nur auf die Aus- antwortung der Beläge meinerseits wartet. Jch kenne den Inhalt der Broschüre nicht, aber fie ffüßt sch, wie mir mitgetheilt wurde, auf die Beläge selbft. i F B. g. U (gez.) Edmund Miller, Hauptmann z. D. 0. (gez.) Bülow.

E 7 (gez.) Jordan.

Anl. 2 zum Bericht aus Beru, vom 6. April 1892. Tit. Gesandtichaft! l : Lassen Sie sih nit dur beiliegenden Ausschnitt dupiren er Verfafser der Welfenbrosbüre ist der Herr Lunge. Derselbe ift zugleich Berichterstatter der „Neuen Freien Presse“. der

Beri s ie Facsimile hat der- selbe gar nicht. Die Broschüre ist der reine Schwindel, bestehend aus zulsammengc]eßten Zeitungsartifkeln. 4 f Die Broschüre selber erscheint in 8 bis 14 Tagen. Mit Hochachtung A Ein Neichêtreuer.

1892, Nachm. Bern, den 10. April 1892. egramm. Bericht e feine weite

Fingegangen 3. April V. M. E Nr. 8. Bern, den 10. April 1892.

Im Anschluß an meinen Bericht vom 6. d. M., betreffen tands rofe, erlaube ich mir dasjenige zu berihten, wa inzwischen zugetragen hat. |

j Bei meiner Unterredung mit den Herren Miller und Lunge batte

ih mich von dem Gesichtépunïte leiten lafsen, daß es vor allem daxauf ankomme, mit thunlihster Sicherbeit festzustellen, ob die in Frage stehenden Quittungen wirklih e ch t sind. i i

Unter diesem Gesichtspunkte glaubte ih das bedingte Anerbiéten tes Herrn Umge, mir die Photographie einer , besonders gravirenden Quittung, nah Herausschneidung der Unterschrift, für meine hohe Regierung zur Verfügung zu stellen, nicht ohne weiteres von der erre weisen zu sollen. Ich machte jedo geltend, daß eine folche

ittheilung nur von Werth fein würde, wenn gleichzeitig festgestellt

werden fönnte, daß das daneben zu haltende Original der Photo- graphie sich wirklich unter den zur Verbrennung bestimmten Quit- tungen befände. / j

Die Herren Lunge und Miller s{lugen darauf vor, daß der (als Protokollführer fungtirende) Kanzleivorstand Jordan, von welchem ih

P 7 S 8 f

Ich stehe hier in einem |\

beiläufig erwähnt hatte, daß er am nächsten Tage (aus anderem Anlaß) in Zürich weilen würde, daselbst bei Heren Miller vorsp möchte, um nah ¿Vorasigiaer, Heraus f neidung der Unterschrift aus aus der Originalquittung, beide Stücke nebeneinander in Augenschein zu nehmen. Ich erklärte mih mit dem Vorschlag einverstanden, wobei i EEN von der Vorausseßung ausging, daß mein D INee bei persönliher Anwesenheit doch vielleiht noch einen genaueren Cin- blick in einige der Quittungen würde erlangen können. : Ueber die Ausführung des bezüglichen Auftrages hat der Geheime erpedirende Secretär Jordan den nebst Anlagen gehorsamst an- ges{lossenen Bericht erstattet. | L Darüber, ob Euere Excellenz auf den Besiß der photographischen Abnahme der Quittung unter den von Herrn Lunge gestellten Be- dingungen Werth legen, darf ih gehorsamst anheimstellen, mich mit

Eröffnung hochgeneigt versehen zu wollen. h f (gez.) v. Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, Geueral der Infanterie, Herrn Grafen von Cavrivi.

Anl. 1 zum Bericht aus -Bérxn, vom 10. April 1892, E Bern, den 9. April 1892.

Euerer Excellenz beehre ih N mein Zusammentreffen mit den Hekren Lunge und Hauptmann Miller in der Wohnung des letz- teren in Qüridh am 7. d. M. Nachmittags 2 Uhr folgenden ehr- erbietigen Bericht zu erstatten. A

Herr Miller empfing mich mit den Worten, daß er es als einen Act besonderen Vertrauens ansähe und empfinde, daß ein Kaiserlicher Beamter in der vorliegenden Sache in feiner Wohnung erscheine, um der Verbrennung der Quittungen beizuwohnen. Ich erwiderte hierauf, bie Sachlage sei die, daß der Kaiserliche Herr Gesandte nach reiflicher Ueberlegung mir die Weisung ertheilt habe, dem Verbrennungsact nicht beizuwohnen, da ih nach erfolgter Vergleichung der Photo- graphie mit dem Original do höchstens nur von der Vernichtung dieses einen Schriftstücks überzeugt sein könnte, während mir der ganze übrige Inhalt des Packets nah wie vor unbekannt sei.

Hauptmann Miller entnahm bierauf einem geheimen Fach seines Schreibtisches ein mehrfah versiegeltes größeres Briefpacket, welches er erbrach und den Inhalt berausnahm. Derselbe stellte sich dar als ein Convolut in der Mitte zusammergefalteter Papiere, anscheinend alle desfelben Formats (groß Folio); das Convolut war durch eine dünne grün-weiße Schnur zusamnmengehalten. Die mir vorgehaltene obere Seite des Packets stellte cine Quittung dar, deren Form und Inhalt ih mi beebre, in der Anlage gehorsamst wiederzugeben. Die Worte „Quittung über in Worten Thaler Berlin den“ waren gedruckt (Cursivschrift mit lateinischen Buchstaben). Nur darüber sind mir nachträglih Zweifel entstanden, ob das Datum wie angegeben in Zahlen ausgedrückt oder vollständig ausgeschrieben gewesen Or (1. Ui 1871), Die Namensunter]hrift war ausge- schnitten, doch fügte Herr Miller unter Verdeckung des Namens das ausgeschnittene Stük in die entstandene Lücke, um mich von der Zusammengehörigkeit beider Stücke zu -überzeugen, {nitt au kleine Proben des Papiers von beiden Stücken ab, damit 18 die Gleichheit des Materials prüfen könnte, an welchem ich einen Unterschied allerdings nit zu entdecken vermochte. Bei dieser Manipulation glaubte ih nah dem Prädicat „von“ den Buch flaben L oder V zu ertemnen. G8 ist dies die Quittung, von welcher die photographischen Abdrüde erstellt worden sind deren einer mir gleichfalls zur Vergleihung wvorgewtiesen wurde. Das Herausschneiden des Namens war an diesem Abdruck ebenfalls vorgenommen worden. Da die Photographie oberhalb des Wortes „Quittung“ offenbar mitten durchgeschnitten war, fomit nur die eine (untere) Hälfte des halben Bogens darstellte, so fragte ich, ob daselbst auf dem Original noch etwas Weiteres stände. Wie mir mitgetheilt wurde, sollen fich darüber die Worte

Beleg zum

Fonds in Druck befinden und auf die punktirte Linie das geschrieben fein. i : ;

Das Conbvolut wurde hierauf in den Umschlag zurückgelegt und ih wiederbolte, daß meine Anwesenheit bei dem, was nun folgen sollte, niht thunlidh fei.

Herr Lunge übergab mir darauf deu Probeabzug der leßten Seiten nebst Titelblatt der Broschüre, welhe noch in dieser Woche fertig gestellt und der Deffentlichkeit übergeben werden follte und bemerkte dabei, daß er noch gleichen Tages die Ent)cheidung bei dem Verleger Câsar Schmidt herbeiführen werde. Er äußerte dabei den Wunsch, daß die Nachricht von dem Nichterscheinen der Broschüre niht zuerst in officiöîder Form in einer deutshen Zeitung erscheinen möchte, fondern daß er selbst diese Nachricht etwa in die „Neue Freie Presse“ lanciren möchte. Ich konnte nur antworten, daß, von allem anderen abgesehen, die Entscheidung vermuthlich schneller vor sih gegangen und er demgemäß cher in der Lage fein würde, eine Nachricht in die Presse gelangen zu lassen, als die Kaiserliche Negie- rung überhaupt in den Besi unserer amtlichen Berichterstattung ge- kommen fein werde. E |

In Bezug auf die beiden leßten Seiten der Broschüre, enthaltend die Daten und Beträge der in der Zeit von 1868-1889 ausgestellten Quittungen, bemerkte Herr Lunge, daß die beiden leßten von ihm V aneaaBuittenn Angaben sh auf die Zeit nach März 1889 bezögen. Die zweimal in Collectivform zusammen- gefaßten Quittungsangaben follen das eine Mal die Namen von Abgeordneten , das andere Val die bon _com- mandirenden Generalen enthalten. Herr Lunge bat, ihm diese beiden Seiten momentan noch zu belassen, da er auf denselben

vorher einige Druckfehler berichtigen wolle, was für eine etwa in Berlin vorzunehmende Controlirung von Wichtigkeit sei. So war

Wort „Welfen“"

. in diesem Verzeichniß bei der oben näher beschriebenen Quittung als Datum geseßt: 1. VIII. 71 anstatt 1. VII. 71. Sofort bei Beginn diefer Unterredung mit Herrn Lunge hatte

T i Hauptmann Miller am Ofen zu schaffen gemacht, sodaß ih merkte, e

er lasse, tro meiner entgegenstehenden beiden Bemerkungen, den Act des Verbrennens fofort vot sih gehen. Ih wandte daber diesem Theil des Zimmers demonfstrativ den Rücken und beharrte in dieser Stellung, €ine directe Aufforderung Herrn Miller's, mich von dem Vorgang zu überzeugen, ebenso direct ablehnend. Die „mögliche Verbrennung des betreffenden Convoluts, welhes ich später nit mehr . gesehen habe, is nun olso doch in meiner persönlihen 2 jedoeh nicht unter meinen Augen erfolat. Herr Miller zu uns mit der sor- mellen Er Quittungen find j vernichtet.“ Jh bat. diese Eure Excellenz gelangen zu laffen,

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Anl. 2 zum Bericht aus Bern,

vom 10. April 1892. Quittung über

10 000 Thaler in Worten Zehntausend Thaler. Berlin, am 1. VII. 71.

| | ausgeshnitten. j

Eingegangen 13. April, 1892 Nm.

] Béêrn,. den 13. April 1392. TEleckrasl #4. : Eben geht mir ein Brief von Hauptmann Miller zu, in welchem

er auf Ehrenwort versichert, daß er 115 Originalquittungen über den Welfenfonds verbrannt habe. Lunge werden Mittheilungen über seine Auseinandersezungen mit dem Buchhändler Cäsar Schmidt gemacht und als Ergebniß angeführt, daß wenigstens vorläufig die Broschüre nicht erscheinen werde.

In einem weiteren Schreiben von

(gez.) von Bülow.

Auswärtiges Amt Berlin.

STéeLerLam u.

Berlin, den 13. April 1892. Deutscher Gesandter von Bülow

Bern.

Jch ersuhe Eure Excellenz, alle Beziehungen zu Lunge und Miller abzubrechen und keinerlei Art von Verhandlungen mit ihnen mehr zu führen. : (gez.) Marschall.

Eingegangen 15. April 1892, Nin. Ni. 9. Bern, den 13, April 1892. Im Verfolg meines Berichts Nr. 8 beehre ich mich, Eurer Excellenz beifolgend ein mir heute zugegangenes Schreiben des vor- maligen Hauptmanns Miller, betreffend die stattgefundene Verbrennung von 115 Quittungen zum Welfenfonds, zur hochgeneigten Kenntniß- nahme ehrerbietigst zu überreichen. (gez.) von Bülow. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Jnfanterie, Herrn Grafen von Caprivi.

Anl. zum Bericht aus Bern, vom 13. April 1892. Eurer Excellenz habe ich die Ehre zu melden wie folgt: ' Auf Grund der in meinen beiden Audienzen bei Eurer Excellenz am 6. April cr. zu Protokoll gegebenen Mittheilungen erkläre ich auf Ehre und Gewissen, daß ih am Donnerstag, den 7. d, M. in meiner Wohnung, Nachmittags zwischen 2 und 3 Uhr, in Gegenwart des Herru E. Lunge die 115 mir als Originalquittungen übergebenen Belege zum Welfenfonds verbrannt habe. Ich babe die Ehre zu sein Euer Excellenz mit au8gezeihneter Hochachtung ergebenster (gez.) Edmund Miller, Hauptmann z. D. Sonnenquat 16.

Unterfertigter bestätigt die Verbrennung der hundertfünfzehn Be- lege zum Welfenfonds als Augenzeuge. Zürich, 12, April 1892. Geheim! (gez.) Ernst Lunge. Berlin, den 16. April 1892. A ; Euere Excellenz ersuche ih in Errviderung auf Jhren Bericht Nr. 9 und in Wiederholung meiner früheren Weisung, die Beziehungen zu Miller und Lunge abbrechen zu wollen. j (gez.) Marschall. Deutscher Gesandter von Bülow. Bern.

Eingegangen den 20. Avril 1892, Nm. E Bern, den 20. April 1892. Telegramm m. j ]

Euerer Excellenz Telegramm vom 16. d. M. habe ich erhalten. Nunmehr theilt Hauptmann Miller brieflich mit, daß er genöthigt sei, in den nächsten Tagen nah der Heimath zu reisen, und bittet um Auskunft, „ob er im Hinblick auf bekannte Sachlage diese Absicht ohne weitere Folgen für ihn ausführen kann“. - :

Er scheint nah früheren Andeutungea zu beforgen, daß er wegen der Welfenfonds - Angelegenheit zur Zeugnißablegung über setnen Hintermann angehalten oder anders belästigt werden könnte.

Bitte um Weisung über mein Verhalten. ;

(gez.) von Bülow. Auswärtiges Amt Berlin.

Berlin, den 21. April 1892. Telegramm. /

In Beantwortung des Telegramms von gestern ersuche ih Euere Excellenz, dem Hauptmann Miller zu antworten, Sie seien weder be- rufen uoch im Stande, ihm über die etwaigen Folgen feiner Rückkehr in die Heimath nah Deutschland Zusicherungen zu machen.

i (gez.) Marschall. f Deutscher Gesandter von Bülow. Bern. L

‘ingegangen 27. April 1392 Vm.

Mng enana Nr. 11. Bern, den 25, UPLtl B90

Auf das Sthreiben, welches ih in der Welfenfonds-Angelegenheit gemäß Euerer Excellenz hoher Weisung an Herrn Miller in Zlirich gerihtet habe, ist mir heute die in Abschrift ehrerbietigft beigefügte Erwiderung zugegangen. E | |

Guere Excellenz erlaube ih mir gehorsamst zu bitten, mich mit einer hochgeneigten, eventuell telegraphishen Weisung darüber verfehen zu wollen, ob und eventuell in welhem Sinne ih das anliegende Schreiben sriftlich oder mündlich beantworten soll.

Meines unvorgreiflichen Erachtens wird ein definitiver Abbruch der Beziehungen zu den Herren Miller und Lunge niht wohl anders zu erreichen sein, als wenn dieselben darüber vergewissert werden, daß die Kaiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit s{lechterdings

Gesandtschaft mit ihnen ferner zu veckehren nicht in der Lage ift. i (gez.) O. v. Bülow.

Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Capriv|1.

O E L Züri, den 23. 4. 1392. Sonnenquai Nr. 16. Anlage zum Bericht aus Bern, vom 25, April 1592, Gurer Excellenz Schreiben vom 21,

Anfrage vom 19, si zu P von Œurer Œxcellenz eine

ier, feine Felgen gewärtigen zu missen, dle uns dazu veran-

I

Waren Wit

niht befaßt fein will, und daß demgemäß auch die hiesige Kaiserliche

er, habe ih richtig erhalten. Dasselbe scheint indessen auf eine mißyerständliche Auffassung meiner Œs fonte mir niemals beikommen, ormale Garantie vaflir zu verlangen, daß Herr Lunge over (ch bei Betreten deutschen Yeichögeblets keinerlei Behelligung erfahren wsirden, Sowelt Eurer Excellenz Einfluß reicht,

laffen könnten, den vertrauensvoll gethanen Schritt zu bereuen, Es bedurfte aber, wie Eure Excellenz hon in der Aud enz vom 6. April bemerkten, einer Rückäußerung feitens“ der letzten Instanz über die ganze shwebende. Angelegenheit, deren Kenntnißgabe Eure Excellenz uns versprahen. Die Anfrage vom 19. cr. geshah in der Voraus- seßung, daß inzwischen irgend ein Bescheid eingetroffen sein müßte, nachdem wir bis zum leßten Pee unsere Zusagen y Geist und Buch- staben, auf Treu und Glauben und unter Üebernahme chwerer Gefahren und Opfer erfüllt und Eure Excellenz davon \chriftliGße Mittheilung gémacht hatten. Gurer Ercellenz Schreiben vom 21. cr. is nun zu entnehmen, daß die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gekommen ist, So bitte ih denn, wenn irgend thunlih, mir vom Stande der Sache Kenntniß zu geben, soweit Herrn Lunge's Person und die meinige davon berührt sind. Wir sind beide bereit, den Bescheid auch mündlih entgegenzunehmen und gewärtigen die Mittheilung, ob und ev, wann Eure Excellenz uns empfangen wollen ? Hochachtungsvoll : (gez.) Edmund Miller, E i i: Hauptmann a. D. An den Kaiserlich deutshen Gesandten Herrn von Bülow, Ritter hoher Orden, Excellenz, Bern.

Berlin, den 27. April 1892. i Tee a Lam m.

Veit Bezug auf Eurer Excellenz Bericht vom 25. ersuche ih Sie, dem Hauptmann Miller zu eröffnen, daß die Kaiserliche Regierung mit der ganzen Angelegenheit nihts zu thun haben will, und Sie daher nicht in der Lage fecien, mit ihm ferner zu verkehren.

e U (gez.) Marschall. Deutscher Gesandter von Bülow. Bern.

ingegangen 26. Mai 1892, Nachm. Kaiserlich Deutsche Botschaft. Vere L, Paris, den 25. Mai 1892. Gurer Excellenz dürfte nicht unbekannt sein, daß die Verlags- buhhandlung Cäsar Schmidt in Zürih vor kurzem das Erscheinen einer fenfationellen Broschüre unter dem Titel „Die Coulissen des Welfenfonds, Enthüllungen, gestützt auf 100 unverbrannte Quittungen, von einem Staatsmann“ angekündigt hat. Wie ih höre, werden jeßt hier Versuche gemacht, die fragliche Broschüre hier verlegen zu lassen. fs (gez.) Münster. Seiner Excellenz dem Reichskanzler, General der Infanterie, Herrn Grafen von Capräivi.

i Berlin, den 30, Mai 1892.

Gurer Gxcellenz veehre ich mich auf den gefälligen Bericht Nr. 127 zu erwidern, daß bei dem Kaiserlichen Gesandten in Bern im April d. J. der vormalige Hauptmann a. D. Miller erschien und sich dem Gesandten gegenüber erbot, die als Anlagen zu der Broschüre bestimmten über 100 Quittungen in Gemeinschaft mit dem mit Herausgabe der Schrift betrauten Sohne eines Professors Lunge in Zürich zu verbrennen. Der Gesandte von Bülow sandte demnächst ohne diesseitige Ermächtigung einen Kanzlei- beamten nah Zürich, welhem Miller in seiner Wohnung ein angeb- lih 115 Originalquittungen umfassendes Convolut und von diesen angeblihen Quittungen die oberste unter Verdeckung der Namens- unterschrift vorzeigte und demnächst den Act der Verbrennung des Convoluts vornahm. Bei diesem angeblichen Verbrennungsacte be- fand sih der diesseitige Beamte zwar in dem betreffenden Zimmer anwesend, vermied es indessen, der ihm vom Gesandten von Bülow ertheilten Weisung gemäß, selbst dem Acte zuzushauen. Der Haupt- mann Miller theilte demnächst dem Gesandten von Bülow brieflih mit, daß 115 Quittungen verbrannt seien und die Broschüre nah Verhandlung mit dem Verleger Cäsar Schmidt wenigstens vor- läufig nicht erscheinen solle. Weitere Verhandlungen mit dem Haupt- mann a. D. Miller und dem jungen Lunge wurden ven dem Ge- sandten auf diesseitige Weisung abgelehnt, da wir alle Veranlassung haben, die Angelegenheit für einen Schwindel der s{limmfsten Art

zu halten. Der Reichskanzler. In Vertretung : (ez) Marschall. Seiner Excellenz dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grafen zu Münster Paris.

Dem Bundesrath is der nahstchende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Maß- und Ge- wihtsordnung, zugegangen.

Urte L

Das Meter und das Kilogramm sind die Grundlagen des Maßes

und des Gewichts, ___ Das Meter ist die Einheit des Längenmaßcs. Es wird dargestellt dur den bei der Temperatur des {melzenden Eises gemessenen Ab- stand der Endstriche auf demjenigen Makstab, welcher von der Inter- nationalen Generalcouferenz für Maß und Gewicht als internationales Prototyp des Meter anerkannt worden und bei dem Internationalen Maß- und Gewichtsbureau niedergelegt ist.

__ Das Kilogramm ist die Einheit des Gewichts. Es wird dar- gestellt dur die Masse desjenigen Gewichtsstücks, welhes durch die Snternationale Generalconferenz für Maß und Gewicht als inter- nationales Prototyp des Kilogramm anerkannt worden und bei dem Juternattonalen Maß- und Gewichtsbureau niedergelegt ist.

Arte 2

Als Urmaß gilt derjenige von dem Prototyp des Meter (Art. | Abs. 2) abgeleitete Maßstab aus Platin-Iridium, welcher durch die HZuternationale Generalconferenz für Maß und Gewicht dem Deutschen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden is. Derselbe wird von der Normal: Aichungscommission aufbewahrt.

UArtitel 3.

Aus dem Meter werden die Einheiten des Flähenmaßes und des Körpermaßes Quadratmeter und Kubikmeter gebildet. Für die Theile und für die Vielfachen dieser Maßeinheiten gelten folgende Bezeichnungen :

A. Längenmaße. ;

Der tausendste Theil des Meter heißt das Millimeter.

Der hundertste Theil des Meter heißt das Centimeter.

Tausend Meter heißen das Kilometer.

: B. Flächenmaße.

Qundert Quadratmeter heißen das Ar. i

Zehntaufend Quadratmeter oder hundert Ar heißen das Hektar.

O, Körpermaße. : 8

Dem tausendsten Theil des Kubikmeter wird der von einem Kilo- gramm reinen Wassers im Zustande seiner größten Dichtigkeit unter dem absoluten Druck einer Atmosphäre eingenommene Raum gleich- geachtet. Derselbe heißt das Liter. / j ¿ t zehnte Theil des Kubikmeter oder hundert Liter heißen das Peltoliter.

__ Zulässig ist die Bezeichnung vou Flächen oder Räumen durch die Quadrate oder Würfel des Centimeter und des Millimeter.

Als Urgeroicht gilt d A 5 totpp des Kilogramm

F rgeroiht gilt dasjenige von dem Proto es Kilogra (Artikel 1 Absay 3) abacialtete Gon idesftid aus Platin-Jridium, welches durch die ALaternationale Generalconferenz für Maß und Ge- wicht dem E, en Reich als nationales p überwiesen

ivorden ist. Dasselbe wird von der Normal-Aichungscommission auf- bewahrt.

__ Der Entwurf is von einer in der C Normal- Aichungscommission ausgeacbeiteten erläuternden Denk chrift begleitet, deren allgèmeiner Theil folgendermaßen lautet :

__Im Sinne einer von dem Reichstag des Norddeutschen Bundes bei der Einführung des metrishen Systems angenommenen Resolution ist unter dem 20, Mai: 1875 zu Paris ein internationaler Mectrag: die sogenannte ,Meter-Convention“ abgeschlossen worden Reichs- Geseßbl. 1876 S. 191 —, in welchem unter anderem die Ér- rihtung eines ständigen Internationalen Bureaus für Maß und Gewicht festgeseßt wurde. Der Zweck dieser Einrichtung ging dahin, nah Herstellung vervollkommneter gemeinsamer M oeiále der inter- nationalen Prototypen, welhe in Zukunft die Grundlage des ge- sammten ML und Gewichtswesens in den Vertrags\taaten bilden sollten, und nah Anfertigung genauer, für die einzelnen Staaten bestimmter Copien derselben (nationale Prototype), alle diefe Normale unter- einander zu vergleichen und die ersteren behufs fernerer Verwendung zur veriodishen Ccntrole der Copien in gemeinsamer Berwahrung zii halten. Außerdem erhielt das Bureau die Aufgabe, den Anschluß der Prototype der wichtigsten älteren Maß- und Gewichtssysteme sowie der zu den Landesaufnahmen bisher benutzten Normalmeßstangen und anderèr wichtiger Maße an die neuen internationalen Prototype zu bewerkstelligen und überhaupt die Ausführung aller A eh are lichen Arbeiten im Gebiete des Maß- und Gewichtswesens, welche die Se in Zukunft beschließen follten, ins Werk zu seten.

Der Arbeitsraum des Bureaus, ein in der Nähe von Paris be- legenes, von früher her als Pavillon de Breteuil bezeichnetes Ge- bäude, wurde mit den vollkommensten technishen Einrichtungen aus- gerüstet und die Oberleitung der Arbeiten einem aus Fachmännern der betheiligten Staaten zusammengeseßten Comité übertragen, welches die wissenschaftlichen Arbeiten des Bureaus sowie die Geldverwaltung zu überwachen hatte.

Nach Ueberwindung von mancherlei Schwierigkeiten und nah Ausführung schr umfangreicher und zeitraubender Arbeiten ift es nun- mehr gelungen, den ersten grundlegenden Theil der gestellten Auf- gaben, nämlich die Yestsegung der internationalen Prototype und die Ausgabe der nationalen Prototype, zu einem glücklichen Ende zu führen.

Die Erseßzung der alten in ten Staaten mit metrishem Maß angenommenen Prototype durch solche, welche einer internationalen Autorität und Verwaltung unterstellt sind, ist schon aus allgemeinen Erwägungen unabweisbar gewesen; denn die gemeinsamen legalen Grundlagen der Maß- und Gewichtseinrichtungen konnten nicht der Ueberwahung und Handhabung einer einzeluen Regierung überlassen bleiben. Außerdem hatte sich aber im Laufe der Zeit mehr und mehr herausgestellt, daß die ursprünglichen Prototype nicht derartig eingerihtet sind, daß aus ihnen andere Normale mit der jeßt auf vielen Gebicten, so namentlih auc in der Landesvermessung, erforderlichen Genauigkeit abgeleitet werden köunen. So ist das mètre des archives nur wenig über 4 mm dick und er- leidet deshalb felbst bei geringen Unebenheiten feiner Unterlage {hon Verbiegungen, welche den Anschein nicht unerheblicher Verkürzungen feiner Länge hervorbringen können. Ferner find seine, die richtige Länge des Meter begrenzenden Endflächen niht so sorgfältig eben und parallel hergestellt, wie es für genauere Verglcichungen erforderlich ist, und namentlih bietet auch das Material, aus welchem es ge- arbeitet ist, nämlih zusammengeshweißter Platinshwamm, uicht die Gewähr genügender Widerstandsfähigkeit gegen Veränderungen während des Gebrauhs. Infolge dieser molecularen Beschaffenheit, welche eine Eintauhung des Stabs in Flüssigkeiten verbietet, hat sich auch die Abhängigkeit der jeweiligen Länge des Stabs von der Temperatur nicht mit derjenigen Schärfe besthnikien lassen, welche allein durch die Messung in Flüssigkeitsbädern von verschiedener Temperatur erreiht werden kann. Das kilogramme des archives andererseits ist, weil es wie das Meter ebenfalls aus Platinshwamm hergestellt ift, stark porös, bietet deshalb überhaupt feine genügende (Sewähr der Unveränderlichkeit und gestattet auc) feine hinreichend sichere Neduction- wegen des Luftauftriebes, zumal es ebenfalls nicht in Flüssigkeiten getauht werden darf. Jn der That konnte auch bei den vielen, zu verschiedenen Zeiten von Seiten der französischen Autoritäten ausgeführten Ableitungen von Copien aus diefen Proio- typen keine hinreihende Uebereinstimmung erzielt werden, sodaß, als nah und nah die meisten Culturvölker ihre nationalen Maße und Gewichte an diese metrischen Einheiten angeschlossen hatten, eine empfindliche Unsicherheit über die Beziehungen der verschiedenen in Paris abgeleiteten metrischen Einheiten zu einander und zu den métrischen Prototypen herrschte. Diese Unsicherheit war für den inter- nationalen Verkehr niht ohne Bedeutung, für die Wissenschaft und die Präcifionstehnik aber führte sie zu einem recht erheblihen Aufwand von Arbeit und Geld. Demgegenüber sind die neuen Prototyve aus einer genügend harten und dichten Legirung von 90% Platin mit 10% Jridium unter fast völligem Ausschluß fremder, die Haltbarkeit und Unveränderlichkeit beeinträchtigender Sübstanitn gegossen. Dem Meter- stab ist durch besondere Form, im Querschnitt etwa die eines x, bei möglich} geringer Masse, eine g große Starrheit gegen Ver biegungen verliehen. Ferner sind an Stelle der, Verletzungen leichter unter- liegenden und bei Messungen shwieriger einzustellenden Endquerschnitte als Begrenzungen feine Striche gewählt, welche, um auch den Einfluß der noch etwa auftretenden unvermeidlichen Verbiegungen aufzuheben, auf Grund der Nachweisungen von Bessel in der fogenannten ueutralen Schicht, im Grunde ter rinnenförmigen Vertiefung des Stabs go zogen sind.

Das Kilogramm i} in Form eines gleichseitigen Cylinders von einer Höhe, welhe dem Durchmesser gleich ist, hergestellt.

Der Ersaß der bisherigen metrishen Urmaße, intbefondere auch der für das Deutsche Reich geltenden, vormalig vreußishen Urmaße, hatte sih aus den gleihen Ursachen als nothwendig erwiesen. Die preußishen Urmaße sind fast genau so gestaltet und bestehen fast aus denms- selben Material, wie die erwähnten alten Prototype, und ihre Ünzulänglich- keit bei genaueren Bestimmungen ist oft genug hervorgetreten. Dafür hat Deutschland jeßt als neue Urmaße ein Meter und ein Kilogramm erhalten, welche in Bezug auf Material und Ausführung mit den neuen inter- nationalen Normalen übereinstimmen, in Bezug auf ihre Eigenschaften und ihre numerishe Beziehung zu diesen Normalen aber mit der höchsten gegenwärtig erreihbaren Genauigkeit von dem Juternationalen Bureau für Maß und Gewicht beglaubigt sind.

Nachdem in solher Welse für Deutschland wie für fast alle übrigen Culturstaaten die Frage der Festsetzung geeigneter nationaler und internationaler Prototype gelöst it, nachdem fernerhin durch Schaffung eines Internationalen Bureaus sowohl für sichere Aufbe- wahrung der internationalen Prototype als auch für periodishe Ver- gleihung der Landesprototype mit den internationalen Vorsorge ge- troffen ist, erübrigt es noh, die Anerkennung und Einführung der ncuen Urmaße im Wege der Gefseßgebung herbeizuführen.

Für Deutschland an sich hat die Mord nux eine formale Be- deutung, denn soweit der Bedarf im öffentlichen Verkehr geht und sogar so genau, wie man die Länge des bisherigen Prototyps des Meters und das Gewicht des biéherigen Prototyps des Kilogramms überhaupt gekannt hat, stimmen die neuen Prototype mit den alten überein, sodaß bei uns in Handel und Gewerbe keine Unstetigkeit ein- tritt. Gleihwohl ist ein Eingriff der Selepgeivas um deswillen nicht zu umgehen, weil die hae t Maß- und Gewichtsordnung als Urmaß und Urgewicht geltenden Normale diese Bedeutung für das deutsche Aichungswesen thatsächlih verloren haben und dur die neuen Proto- type erseßt worden sind. Die einshlagenden Vorschriften des Gesetzes bedürfen daher der Abänderung, um mit der durch die Verau8gabuna der Prototype geschaffenen Sachlage in Einklang gebracht zu werden, wie dies inzwishen au) in anderen Vertragöstaaten (Oesterreich- Ungarn, Jtalien) im Wege ter Gesetzgebung geschehen ist. Durch die Einführung der neuen Prototype wird nicht allein die fo lange gewünschte Gleichmäßigkeit im internationalen metrishen Maß- und Gewichtswefen gesichert. sondern auch bei der Ableitung beliebiger Maße und Gewichte aus denselben sehr erheblih an Sicherheit ge- wonnen und an Arbeit und Mühe gespart werden.

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_ Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 4 bis7. januax Mittags gemeldete Cholerafälle:

Reg.-Bez. Schleswig: Jn Elmshorn (Kreis Pinne- berg) 2 Erkrankungen cingescleppi.

Der Bericht über die Ergebnisse bes Betriebs der preußishen Staatseisenbahnen im Betriebsiahrs 1891/92 enthält auch eine Darstellung der von der Stadts- eisenbahnverwaltung im Jahre 1892 getroffen Matznahmen zur Abwehr der Choleragefahr uns zur Verhrtuns ser Weiterverbreitung derselben, Am Schlusse dex Darstellune wird das Verhalten des in Hamburg beshäftiaten Dien perjonals zur Zeit der Epidemie rlihmens herworachoben heißt dort: /

In dem durch die Cholera-Epitemie befonters betroffenen Bozirte der Eisenbahndirection Altona weârca vou -ben tem Botrichaamt Hamburg unterstellten Beamten unt Arbeiterw bis arz 15 p nah und nah 745 an Cholera over holeravercädbtigen Teer cem und 41 gestorben. i

Das Personal war durch die Kranke mindert. An einzelnen Tagen fehlten infolg 381 Beamte und Arbeiter, Die Anforderungen, plößlihe und verheerende Auftreten ver Seuche in dortigen Beamten und Arbeiter gestellt wurten, warz der ersten Woche unmittelbar nah vem Apftret Güter- und Personenverkehr stark zu, weil man b laufenden Ce thunlichst {nell ncch a Einwohner und Fremde in großer Zahl di verlie nächst forderten die Sonderung der Hamburger Reiserten 1 Gepäcks, die wiederholt eselben Borichriftea über seßung, die Umleitung und den Ausfall von 25 zur Krankenaufnahme und Beobachtung, bie Des endlich die zahlreichen und verschiedenartigen obrigtetlis beshränkungen außergewöhnliche Leistungen.

Das Verhalten der Gesammtheit det Dienstpersonals in dieser Zeit verdient un e nung. Die großen Lücken, welche dic Dienststellen hervorrief, wurden ?urch rc mehrter Dienstleistung von dem dienstfähig geb geglichen, sodaß der Dienst auf den g Eisenbahnanlagen zu Hamburg und Altona o auswärts durchgeführt werden konnte. Uel wie bei den Arbeitern rühmlihe Hingebung, Unerschro bereite Kameradschaft.

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‘Das Kreuzer-Geshwader, bestehend aus S. M Schiffen „Leipzig“ (Flaggschiff}) und „Alerandrin-*, Geschwader - Chef Contre: Admiral von Pawelsz, ift az 5. Januar in Sansibar eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, Commandant Capitän- Lieutenant Kretschmann, ist am 6. Januar in Chínafiang angekommen und beabsichtigt, am 21. Januar nah Shanghai in See zu gehen.

Sigmaringen, 7. Januar. Seine Dur@hlaußt der Erbprinz und Zhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Graf und die Gräfin von Flandern mit Familie sind zur Theilnahme an den Vermählungsfeierlihkeiten hier eir- getroffen.

Elsaß-Lothringen.

Dem Bundesrath ist der Entwurf des Landeshaus- halts-Etats für Elsaß-Lothringen für das Zahr 1893/94 zugegangen. Darin ist auch der Uebershuß von 25592717 welcher sich aus dem am 31. März 1892 ab- gelaufenen Etatsjahr 1891/92 ergeben hat, in Einnahme ae- stellt. Andererseits enthält der Etat eine Steigerung des Miatrikularbeitrags. Wie die „Straßb. Corresp.“ vernimnt, wird auch das laufende Etatsjahr 1892/93, das am 31. März dieses Jahres zu Ende geht, voraussichtlich mit einem nam- haften Ueberschuß abschließen.

Oesterreich - Ungarn.

Gestern Nachmittag fand laut Meldung des „W. T. B“ bei dem Minister-Präsidenten Grafen Taaffe eine längere Besprechung statt, an der die Minister Freiherr von Gautsh, Dr. Steinbach, von Zaleski und der Obmann des Polenclubs von Jaworski theilnahmen. Die Besprechung soll heute fort- geseßt werden.

Großbritannien und Frland.

Wie „W. T. B.“ aus London meldet, ‘ist der Unter- Staatssecretär für Jrland Sir West Ridgeway behufs Herstellung eines befriedigenden Verhältnisses zwischen England und Marokko zum Abgesandten in temporärer Mission näch Marokko ernannt worden.

Frankreich.

___Die gestrigen Abendblätter besprechen die gegen den früheren Minister, jeßigen Deputirten Baïhaut erhobenen Beschuldigungen und behaupten namentlih, wie „W. T. B.“ berichtet, BVaïhaut habe im Jahre 1886 als Arbeits- Minister den amtlichen Bericht des Jngenieurs Rous- seau, welcher den Panama - Kanal als nahezu unaus- E und die Kosten als unübersehbar bezeichnet zabe, mit Beihilfe Blondin's und der Administratoren der Panama-Gesellschaft gefälsht. "Der damals im „Temps“ verz öffentlihie und als officiell bezeihnete Bericht lautete dahin, daß der Panama-Kanal im Jahre 1892 vollendet sein und nicht mehr als 2 Milliarden Francs kosten würde.

Für den Fall, daß Baïhaut wegen Handlungen, die er als Minister im Zahre 1886 begangen hat, vor den Senat als Staatsgerichtshof gestellt werden sollte, müßte die Ne- gierung die betreffenden shuldbaren E en zur Kenntniß der Tie E ammer bringen, der es obliegen würde, ‘eine neuerlihe UnteFuhung des Falls vorzunehmen , bevor fie den Angeschuldigten vor den Staatsgerihtshof verweist. Die Kammer würde hierbei auù Schwietickeiten „stoßen, weil kein Geseg besteht, welches das PIEREAR der Voruutersuchung und der Anklage im einzelnen regelt.

Schweiz.

Die Zollabfertigung ‘an der fran ösischen Grenze sheint sich, wie der „Bund“ schreibt, bia abzu-