1893 / 7 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf liegen die folgenden An- gaben vor: Düsseldorf. Einwohner: 144642, Bisheriger Census: 12 4 1. Abtheil. 11. Abtheil. 111. Abtheil. Gesammtzahl. 1891 386 1356 6 089 7831 1892 149 1 047 9 338 10 649 mitbin M 100 + 32090 —+ 202 Elberfeld. Einwohner: 125 899. Bisheriger Census: 12 4. 1. Abtheil. 11. Abtheil. 111. Abtheil. Gesammtzahl. 1891 270 1315 5 785 7370 1892 152 1 055 9950 11 157 mitbin A 260 4d 4 0187 Barmen. Einwohner: 116 248. Bisheriger Census: 12 & T. Abtheil. 11. Abtheil. 111, Abtheil. Gesammtzahl. 1891 302 1 040 4 921 6 263 1892 189 1 093 8 635 9913 mithin 117 +- 93 4 3 714 +- 3650 Krefeld. Einwohner: 105 376. PSRELgE Census: 12 M. 1. Abtheil. 11. Abtheil. 111, Abtheil. Gesammtzahl. 1891 372 Wr 4 767 6416 182 215 l 141 6 175 (7 931 mithin 157 136 -+- 1 408 -+- 1 115 Neuß. Einwohner: 22647. Bisheriger Census: 12 l. Abtheil. 11. Abtheil. 111. Abtheil. Gesammtzahl. 1891 68 280 i 109 1 457 1892 34 933 1:393 l 660 mithin 34 4d «+- 284 + 203 Dülken. Einwohner: 8632. Bisheriger Census: 9 A 1, Abtheil. 11. Abtheil. 111. Abtheil. Gesammtzahl. 1891 02 116 475 623 1892 21 102 538 661 mithin 11 14 - 63 + 38 Uerdingen. Einwohner: 4 629, Bisheriger Census: 6 M 1, Abtheil. 11. Abtheil. 111. Abtheil. Gefammtzahl. 1891 15 7D 520 610 1892 6 40 705 751 mithin 9 _— 39 -+- 185 + 141 _In Düsseldorf \tellte #ch die Steuersumme, welche die Grenze zwischen den verschiedenen Abtheilungen bildet, wie folgt: für die 1. Abtheilung: 1890 = 396 Æ 1892 = 110959 „3 für die 11. Abtheilung: 1890 = 141M 1892 = 236 - Danach gehören dort alle Wähler, welche keine Realsteuern zahlen, zur dritten Abtheilung, sofern sie niht ein perfönlihes Ginkommen von mehr als 8500 M haben.

1

aDlbeceatri

nah dem jetzigen Rechtszustand

Abtbeilung

ür Barmen ergeben ih nah der neuen Veranlagung als Ab- \{lußsumme: « für die 1. Abtheilung: im Jahre 1890 = 338,10 4 è „7 1892 =* 82440 „5 für die 11. Abtheilung: im Jahre 1890 = 119,70 i «1802 == 100 a

Nach diesen Ergebnissen wird das Bedürfniß | der Abhilfe na zu bezweifeln sein. Diese darf aber nur in einer Richtung gesucht werden, welche dem Grundgedanken des geltenden Wahlrechts ent- spriht. Das System der Dreiklassenwahl stuft das Wahlrecht nicht nah der Zahl der Wähler ab, sondern nah ihrer Besteuerung, als dem nächstliegenden Maßstabe ihrer Leistungen für das Gemeinwohl. Der Hinblick auf das procentuale Verhältniß der Vertheilung der Wähler auf die drei Abtheilungen dient zur Prüfung der Angemessen- heit der Ergebnisse unter anderen Gesichtspunkten; es würde aber ein Verlassen des Systems bedeuten, wenn man es auf die Grundlage eines allgemein zu bestimmenden procentualen De der Wählerzahl stellen oder dur cin solches beshränken wollte, wobei überdies für die Gleichartigkeit der Elemente in den einzelnen Wähler- abtheilungen nihts gewonnen sein würde. Die in dem Stimmgewichl eingetretenen Vershiebungen find die Folge der Veränderung, welche das Verhältniß der Steuerleistung der Hochbesteuerten zu den Minderbesteuerten in der Richtung einer Mehbrbelastung der ersteren, abgesehen von der Zunahme des Reichthums, durch die Umgestaltung des Steuersystems und die Art der Veranlagung erfahren hat. Dadur@ i der Weg zur Beseitigung jener Verschiebungen dahin angezeigt, daß das Verhältniß der Steuerquoten, welches die Grundlage für die Abgrenzung der Wählerabtheilungen bildet, ent- \prelhend abgeändert wird. Hierauf beruht die im § 1 des Entwurfs enthaltene Bestimmung, daß an Stelle des jetzigen gleihen Antheils der Abtheilungen an der Gesammtsumme der Steuerbeträge aller Wähler fortan fünf Zwölftel dieser Summe auf die erste Abtheilung, vier Zwölftel auf die zweite Abtheilung und drei Zwölftel auf die dritte Abtbeilung entfallen sollen. Dabei wird, was die Ausführung betrifft, beabsichtigt, dem Sinne nah an der Vorschrift des § 5 des Wablreglements vom 22. August 1886 festzuhalten, wonach in die erste bezw. zweite Abtheilung auch derjenige gehört, dessen Steuer ertrag nur theilweise in die Abtheilungsquote fällt, und wonach, wenn bei Bildung der ersten Abtheilung die derselben zukommende Steuerquote übers{hritten wird, bei Bildung der beiden folgenden Abtheilungen nur der übrig bleibende Theil der Gesammtsteuer zu Grunde gelegt wird. Zur Vereinfahung der Rechnung würde diefe Summe nach dem Verhältniß von 4 zu 3 auf die zweite und dritte Abtheilung zu vertheilen sein.

Daß die vorgeschlagene Bestimmung, im ganzen betrachtet, ge- eignet ift, die diarcd die neue Einkommensteuer bewirkten Verschiebungen des Wablrehts mindestens auszugleichen, geht, was zunächst die Wablen zum Hause der Abgeordneten betrifft, aus den für die Probe- wablbezirke angestellten Ermittelungen hervor, deren Ergebnisse in der folgenden Uebersicht zusammengestellt sind.

3 4 | H 6 Es würden entfallen auf die Urwähler Procente

Bei der Zugrundelegung eines betrages pon 1/12 UPTPETLUN ü

Il] | [1]

Berlin 11

Stadt Köln

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13,66

G,

Stadt Krefelt Schlawe-Nummelsburg .

Grimmen-Greifswalt

15,16 361

C ———

15,91

Neisse-Gro

Stadt Greifswal

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Stadt Neisse

Auch hinsihtliß der communalen Wahlen stchenden Ergebnifse als genügende Anhaltspunkte fi i und Angeme#ßenheit ‘der in Rede stehenden Bestimmung dienen. wird bestätigt dur die auch in dieser Bezichung veranlaßten P berehnungen. Vergleiht man die betreffende Zusammenstellung mit den bezüglichen Eintragungen in er. Anlage 1, so für Berlin hervor, daß d die Abtl bildung die info! Fi 1 getretene i tondern daß au ( ( dem Verhältniß von 1891 noch verbessert werden würde. Bei den übrigen in der Anla f F iden i ie zu Gunsten des Wahlre{hts der Ï cintretende Aende- rung durdweg cine noh größere als bei de Berlin, während andererseits die nothwendig i

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| dam iden hrung der Wähler in der ersten und zweiten Abtheilung nur cin ßige ift. Der zweckentsprehende Erfolg, w L 7 vorgeschlagenen cftimmung erwarten läßt, beruht aber, wie aus den bisherigen Er- órterungen hervorgeht, auf der Vorauëscßung, daß das Gesetz über die Aenderung des Wahlverfahrens vom 24. Juni 1891 in Kraft bleibt. Dic Aufhebung desselben würde zur Folge haben, daß die Wirkungen der neuen Vorschriften über die Abtheilungsbildung fast ganz verloren gehen würden, wie beispielsweise folgende Zahlen zur Genüge beweisen. Der Procentsay der Wähler der I. Abtheilung tür die Wablen zum Haufe der Abgeordneten beträgt für die Wahl- bezirke

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Schlawe- Rummelsburg 1) 1,99 2,36 3,58 2) 2,01 361 9,13 3) 1,68 2,13 3,61 wobei die Angabe zu 1 auf den gegenwärtigen Rechtszustand, zu auf denselben unter Anwendung der neuen Abtheilungsbildung, zu 3 auf die Anwendung der letzteren ohne die Bestimmungen des Gefeßes vom 2. Juni 1891 fi bezieht. Nicht anders steht es hinsichtlich der communalen Wahlen, wie die betreffenden Procentzahlen für die Bérlinerx Stadtverordnetenwahlen beweisen : 1. Abtheilung. 11. Abtheilung. IT1. Abtbeilung. H 0,79 4 49 94,72 2 1,39 6,84 91,77 3) 0,99 441 94,80

Wird dagegen das Gesez vom 24. Juni 1891 aufrecht erhalten, so tarf angenommen wérden, daß die vorgeschlagene Abänderung der Abtheilungsbildung auch gegenüber der neuen Gewerbesteuer aus- reihenden Schutz _gegen eine Verkürzung des Wahlrehts gewähren wird. Da diese Steuer mit dem 1. April 1893 ins Leben tritt und die neue Einkommensteuer bereits in Geltung steht, \o soll die ge- tate Aenderung bereits bei den nächsten, auf den Tag der Ver-

Berlin 11 Krefeld

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82,05

17,95

zes folgenden politishen und communalen Wahlen g kommen.

en bandelt es si darum, einen Ersaß zu finden für der Durchführung der Steuerreform bevorstehenden Fortfall ichen NRealsteuern, also der Grund- und Gebäudesteuer sowie vom stehenden Gewerbe. Daß es eines solhen Ersfaßzes enn anders nit cine tiefgreifende Aenderung in dem Werthe rets eintreten soll, ist ohne weitere Ausführung ebenso ein- i als daß dieser Ersa dur die geplante Vermögenösteuer in ausreihendem Maße nicht geboten wird. Die leßtere soll

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venig über cin Drittel der Nealsteuern betragen und entfällt zu einem erbebliden Theil auf das mobile Kapital, welches bei dem Fortfall der Realsteuern in Beziehung auf das Wahlrecht ein unver- bältnißmäßiges Uebergewicht erlangen, während der berechtigte Einfluß des ländlichen und städtishen Grundbesißes, und zwar, wie sich weiterhin zeigen wird, gerade des Mittelstandes erheblih herab- gedrückt werden würde. Es würde ferner mit dem geltenden, auf der Abstufung des Wablrehts nah der Steuerleistung beruhenden MWablsvstem nicht wohl vereinbar sein, bei der Bildung der Mählerabtbeilungen an Stelle der bisher zu entrichtenden die staatlich noch veranlagten Realsteuern allgemein in Ansa zu bringen, Dagegen läßt es sih mit dem geltenden Wahlsystem sehr wohl ver- cinigen und entspricht der Gerechtigkeit, sowie den Staats- und Ge- meindeinteressen, daß die Leistungen, welche dem Grund- und (Gebäude- besitze sowie dem Gewerbebetriebe auch fernerhin für das Gemeinwesen obliegen werden, Berücksichtigung finden, und daß zu diesem Zwecke die von den Wählern an die Gemeinden und die höheren communalen Verbände zu entrihtenden Steuerbeträge, in welchen die bisherigen staatlichen Realsteuern zu einem großen Theile wieder in die Cre \heinung treten werden, bei der Bildung der Mählerabtheilungen mit zur Anrechnung gelangen. y S

Für cine Bestimmung dieses Inhalts findet sich bereits ein Vor- bild in dem Systeme, welhes den in dem größten Theile des Staats geltenden Gemeinde-Verfassungsgeseßen hinsihtlih der Bildung der MWabhlabthbeilungen für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen zu Grunde liegt. Im § 12 der Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 (Mose Samm, S. 406) ist, unter Anlehnun an die im § 50 der Rheinischen Landgemeindeordnung vom 23. Juli 1845 (Gesez-Samml. S. 523) enthaltene, die Wahlen der Ge- meindeverordneten betreffende Sarrnun vorgeschrieben, daß die stimmfähigen Bürger in den flassensteuerpflichtigen Städten zum Zwecke bir Wahl der Stadtverordneten nah Maßgabe der von idnen zu entrihtenden directen Staatssteuern in drei Ab- theilungen getheilt werden follen, Dagegen erfolgt nach § 13 der Städteordnung für die östlihen Provinzen vom 30. Mai 1853 (Geseß-Samml, S. 261) die Bildung der Wählerabtheilungen nach Maßgabe der sämmmtlichen von den Wählern zu entrichtenden directen Steuern (Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial- und Staatssteuern), und eine analoge Bestimmung ist in den § 59 der

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Landgemeindeordnung für die sieben östlihen Provinzen vom 3, Juli 1891 (Geseßz-Samml. S. 233) in Ansehung der Wahlen der Ge- meindeverordneten übergegangen. Ueber die Su tezung dieser Ver- \chiedenheit der Gesetzgebung in Beziehung auf einen so wesentlichen Punkt des S srehtes ift Folgendes zu bemerken :

Der Grundsay, daß die Bildung der Wählerabtheilungen nah dem Makstabe der sämmtlihen von den Wählern zu entrichtenden directen Steuern (Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Provinzial» und Staatsabgaben) zu erfolgen habe, lag bereits der Gemetndeordnung vom 11. März 1850 zu Grunde. Nach der Bgrüindung zu diefen Gesetze beruht diese Bestimmung auf der Auffa\ ung, daß auch in den Gemeindeverhältnissen der Grundsay „gleiche V ten, gleide Nechte“ zur Geltung kommen müsse, und daß danach demjenigen, der einen höheren Betrag zu den Kosten des Gemeindewesens zu leisten babe, auch ein größerer Antheil an der Wahl der ihn besteuernden und das Gemeindevermögen verwaltenden Vertretung ge- bühre, als demjenigen, der nur den einfahen Beitrag entrihte. Im Sinne der Gewmeindeordnung vom 11. März 1850 fkanden hièrnach als Grundlage für die Bildung der Wählerabtheilungen die Gemein d (- abgaben im Vordegrund, und die Motive bemerken hierzu etrläuternd, daß, wenn bei der Bildung der Abtheilungen nicht allein auf die Gemeindesteuern, sondern au auf die Staatsabgaben Rücksiht genommen werde, dies darauf beruhe, daß die leßteren den allgemeinen Maßstab der Gemeindebesteuerung enthalten oder dvd) nad ihrer Revision enthalten würden, und daß man sonst in Gemeinden, welde thre Ausgaben lediglich aus den Einkiinften des (Gemeindevermögens bestreiten, gax keinen Anhalt zur Klassifikation haben würde, Der Entwurf der Städteordnung vom 30. Mai 1853 nahm den Grundsaß dex Gemeindeordnung vom 11. März 1850 in den § 13 auf, ohne eine nähere Erläuterung hierfür zu geben, und diese Bestimmung blieb auch bei den Berathungen über diefes Geset unbeanstandet. Eine Abänderung erfuhr der Gründsau erst dur § 13 der Städteordnung für die Provinz Westfalen vom 19, März 18656 (Gefe: Samml. S. 237), wona der Bildung der Abtheilungen für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung außer den Staatssteuern nur die Gemeindesteuern, nicht aud) die Kreis- und Provinzialabzäben zu Grußde gelegt werden follen. Der Megierungsentwurf zu diesem Gesetze hatte als Grundlage für die Bildung der Wähßlerabtheilungen nur die directen Staatssteuern in Ausficht genommen. Dex Bericht der vierten Commission dex ersten Kammex bemerkte jedo hierzu, es sei nit zulässig erschienen, daß hierbei die directen Gemeinde- abgaben ganz außer Acht gelassen würden, indem diese Abgaben nit überall dur Zuschläge zu den Staatssteuern und nicht überall zu gleihen Sätzen aufgebraht würden, die Staatssteuern mithin allein nit das richtige Verhältniß darstellten, n welchem die slimmfähigen Bürger zu den Gemeindebedürfnissen beisteuern, Der demgemäß zu § 13 beantragte Zusatz, wonach außer den Sfkaals- steuern au die Gemeindesteuern der Bildung der Wählerabtheilungen zu Grunde gelegt werden sollten, fand Aufnahme in das Gesetz

Jn der gleihen Weise gestaltete si die bezügliche Bestimmung im § 27 der Lndgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19, März 1866 (Geseßsamml. S. 266), Nach Maßgabe der Fassung des § 13 der Westfälischen Städteordnung batte der Regierungsentwur| zur Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 für die Bildung der Abtheilungen bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung vorgesehen, daß neben den Staatssteuern aud die Gemeindesteuern ür Ansatz zu bringen seien. ÎIn den Berathungen des Hauses der Abgeordneten wurde aber ver Antrag auf Streichung der Worte „und Gemeindesteuern" ange- nommen, nachdem zu dessen Begründung bemerkt worden war: „Es sei bei der Annahme des Dreiklassensystems, welch-8 nah der Coms- munalgesegebung gelten solle, ohne Zweifel die Absicht gewesen, daß jeder nah seiner Leistungs- oder Schägßungssähigkeit der pezliglicgen Abtheilung zugewiesen werde, Es genüge nun, um dies in Bezug auf jeden einzelnen festzustellen, vollständig, daß hierfür die Staatssteuern allein maßgebend feien."

Nachdem die Landgemecindeordnung für die steben östlichen Pro- vinzen der Monarchie vom 83. Juli 1891 den Grundfaiz des § 13 der Städteordnung vom 30, Mai 1853 bezüglich der Bildung der MWählerabtheilungen nah Maßgabe sämmtlicher directen Steuern in den 50 aufgenommen hatte, {loß sih dem auch das Gesetz, betreffend die Einführung dieser Landgemeindeordnung in der Provinz Schleswig - Holstein, vom 4, Juli 1892 (Gesey - Samml. S. 147) an. In den neueren Landes- tbeilen findet, soweit dort das ODreiklassenwahlsystem bei den communalen Wablen gilt, die Bildung der Wahlabtheilungen unter Zugrundelegung nur der directen Staatssteuern statt, so nah Art. 12 und 24 des in den vormals Großherzoglich hessischen Landestheilen noch in Geltung stehenden Großherzoglich hessishen Gesetzes, betreffend die Bildung des Ortsvorstandes und die Wahl des Gemeinde- ratbs, vom 8. Januar 1852 (Gr. Hess. Reg.-Bl. 1852 S. 33), nad § 3 der Wahlordnung zu dem Nassauischen Gemeinde- geseßhe vom 26. Juli 1854 (Verordnungsblatt des Herzoge thums Nassau 1854 S. 193), nah Art. 4 des Landgräflich hessischen Gesekzes, betreffend die Einrihtung des Gemeindewesens, vom 12. Des zember 1852 (Archiv der Landgräflich Hessischen Gesetze und Berord- nungen S. 704). Die neue Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891 (Gesez-Samml. S. 107) sieht eben- falls vor, daß die Wähbßlerabtheilungen lediglich nah Maßgabe der von den Wählern zu entrichtenden directen Staatssteuern (Grund Gebäude-, Einkommen- und Gewerbesteuer mit Ausschluß der Steue: vom Gewerbebetrieb im Umbherziehen) gebildet werden.

Hiernah weist der Entwickelungsgang, welchen die preußische Gemeindegeseßgebung in Beziehung auf die Bildung der Wähler abtheilungen für die Gemeindevertretungen genommen hat, darauî hin, daß der leitende Grundsaß in der Mitberücksichtigung der an die Gemeinde und die weiteren communalen Verbände zu entrichtenden directen Steuern oder wenigstens der Gemeindesteuern gefunden worden ist.

Der Vorgang bei Berathung der Rheinischen Städteordnung im Hause der Abgeordneten seßte sih in Widerspruch mit der seit der CEmanation der Gemeindeordnung vom 11. März 1850 zu Grunde gelegten Auffassung, daß das communale Wahlrecht nit nur nad der Leistungsfähigkeit des cinzelnen Wählers, fondern hauptsächlid) na der wirklihen Leistung für das Gemeinwesen zu bemefsten sei. Die Nichtigkeit jenes leitenden Grundsages dürfte für das com- munale Wahlrecht nicht zweifelhaft sein; er wird aber auh bei den Wahlen zum Hause der Abgeordneten mit wesentlihem (Gewinne für das öffentlihe Interesse zur Anwendung zu bringen fein. Die Gesammtleistung des Wählers für die Zwecke des Gemeinwohl® bildet den rictigsten Maßstab für die Bemessung seines Antheils an den öffentlichen Angelegenheiten überhauvyt; denn die Ziele des @c- meinwesens lassen fich niht scharf von einander scheiden, sondern gehen in cinander über und durchdringen si gegenseitig. Ueberdies ist bereits in § 11 der Verordnung vom 30 Mai 1849 vorgesehen, daß auch für die politishen Wahlen communale Steuern, wenigstens ersatweise, zur Anrechnung kommen können. i‘

Thatsächlich haben die stattgehabten Ermittelungen ergeben, daß die Mitberücksichtigung der an die Gemeinde und die höheren com- munalen Verbände zu entrihtenden Steuern eine gerehtere Beme}ung des Wahlrechts ermöglicht, als die Bildung der Wählerabtheilungen auf der Grundlage der Staatssteuern allein, und daß insbesondere hicrdurch dem starken Anwachsen der Anzahl der Wähler der dritten Abtbeilung unter gleihzeitiger Abnahme der Wählerzahl der erften und zweiten Abtheilung entgegengewirkt wird. Diese Wirkung tritt allerdings da wenig hervor, wo, wie in vielen ländlihen Gemeinden der östlihen Provinzen, die Gemeindeabgaben in der ? orm gleihmäßiger Zuschläge zu den Staatssteuern erhoben werden und die Zuschläge zu den Ertragésteuern die Gemeindean ehörigen in annähern? gleihem Verhältnisse zu deren Einkommen belasten Dort wird dur die Mitverrechnung der Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern im wesentlichen nur eine Steigerung des Gesammtbetrages der Steuer bewirkt, ohne daß das Verhältniß der einzelnen Steuerpflichtigen un?

Steuergruppen ¿u einander erheblich berührt wird. Beträchtlih

vagegen der Unterschied in den großen Städten und in ben Land- Gemeinden mit entwickelteren Verkehrs- und industriellen Verhältnissen. Nach der Anlage 1 würde sih in Berlin bei Anwendung des Grundsaßes des § 12 der Rheinischen Städteordnung die Anzahl der Wähler in der ersten Abtheilung um 359, der zweiten Abtheilung um 1718, gegenüber dem nah § 13 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 ih ergebenden Verhältnisse vermindern; die Zahl der Wöhler der dritten Abtheilung würde dagegen eine entsprechende Vermehrung erfahren, Noch erheblichere Verschiedenheiten ergeben sich, wie die er- wähnte Anlage zeigt, bei einer Vergleichung der Wirkungen des Systems der Landgemeindeordnung für die östlihen Provinzen mit dem unter Zugrundelegung des Systems der Mhetinishen Land- agemeindeordnung eintretenden Ergebnisse in den Landgemeinden Alten- dorf und Katernberg des Landkreises (Fssen.

Die Gründe, auf welche die Verschiedenheit der Wirkungen der beiden in Rede stehenden Systeme zurlickzuführen if, sind zunächst für Berlin in den Besonderheiten der hier zur Erhebung gelangenden (GSemeindesteuern, namentlih in der einen erheblichen Theilbetrag der städtischen Einnahmen aufbringenden Miethssteuer zu suchen, welche die mittleren und niederen Schichten der Bevölkerung verhältniß; mäßig stärker belastet, als die wohlhabenderen Gemeindeangehörigen, und folgeweise ven Werth des Wahlrechts jener Klassen erhöht. Sicht man aber auch von diesen besonderen Verhältnissen Berlins ab, fo bleibt doch die Thatsache bestehen, daß die Mitberücksichtigung der Gemeindesteuern und ver Steuern der weiteren communalen Ner- bände cine angemessenere Vertheilung der Wähler auf die einzelnen Abtheilungen P als wenn die Bildung ver Wählerabthet- lungen lediglich nach Maßgabe der directen Staatssteuern erfolgt. Da diese Thatsache augenscheinlich in keinem Zusammenhange mi“ den communalen Zuschlägen zu der Staats - Einkommensteuer steht, so fann ihre Erklärung nur darin gefunden werben, das namentlich die in mittleren Lebensyerlzältnissen fich befindenden (Hemeindeangchörtgen an den Zuschlägen zu ven Ertragssteuern in höherem Maße theil nehmen als die Reichen. Dies stimmt überein mit ver bei der ersten Berathung der Steuervorlagen im Hause der Abgeordneten hervorgehobenen, seitens ver Skaatsregierung getheilten Auffassung, daß die Grund- und Gebäudesteuer keineswegs überwiegend die Bestsituirten belastet, fondern in erhebliherem Maße den Mittel stand trifft.

Die Berichte aus den Landestheilen, in welchen die Gemeinde- steuern bei der Bildung der Wählerabtheilungen für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen mit angerehnet werden, sprechen sich entschieden für die Beibehaltung dieses Systems aus. :

Aber auch aus der Rheinprovinz, wo das gegentheilige Prinzip gilt, wird berihtet, daß die Bertheilung der Wähler nah \ämmkt- lichen directen Steuern, also einshließlich ver Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern, für das öffentliche Interesse erheblih glinstiger und deshalb den jeßt in der Rheinprovinz geltenden Bi stimmungen vorzuziehen sel. Wenn ferner anzuerkennen sein wird, daß die Verschiedenheit, welhe in Beziehung auf diese grundsäßlich wie praktisch wichtige Frage des Gemeindeverfassungsrehts zroishen den östlichen und den westlihen Provinzen besteht, als eine Anomalie zu betrachten if, deren Beseitigung #\{ch empfiehlt, fo kann faum ein Zweifel darüber obwalten, daß das System der östlichen (Semeindeverfassungsgeseße auf den ganzen Umfang des Staats, soweit das Dreiklassensystem für die Wahl yon Gemeindevertretungen gilt, auszudehnen sein wird. Aus den gleihen Gründen aber, aus welchen diese Ausdehnung auf dem Gebiete des Gemeindeverfassungsrehts an gezeigt erscheint, rehtfertigt sich auch die Uebertragung des Grundsatzes der Mitberücksichtigung der directen Gemeinde-, Kreis- und Pro! inzial- steuern auf die Gestaltung der Urwählerabtheilungen für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, Der auf diefe Weise gefundene (Ersatz für den Fortfall der Realsteuern wird zroar wegen der verschiedenen Höhe der Communalsteuern nicht ein völlig gleihmäßiger, er wird deshalb aber um so weniger zu beanstanden sein. als jene Verschieden- heit überall da niht von Bedeutung is, wo die Urwahlbezirke nicht aus zwei oder mehreren Gemeinden gebildet find. Nur für diejenigen Fälle, in denen Communalsteuern nit erhoben werden, wirb es einer ergänzenden Bestimmung bedürfen, wie fie im § 2 des Entwurfs vorgesehen und bei der Begrlindung deéfelben näher erörtert ift,

Da die Mitanrechnung der (SFommunalsteuern bei der Bildung der Wählerabtbeilungen für die Wahlen zum Haufe der Abgeordneten bisher überhaupt nicht stattgefunden hat, hierbei also ihre Bedeutung ils Ersatz für vie wegfallenden staatlihen Nealsteuern hauptfädhlih in Betracht kommt, so würde es nicht gerechtfertigt sein, diese An- rechnung vor der Außerhcbungseßung der Staats. Grund- und Gewerbe steuer stattfinden zu lassen; die Anwendung der in Nede ftehendven Bestimmung soll daher für die Wahlen zum Hause der Abgeord- neten bis zum Inkrafttreten des Geseßes wegen Aufhebung directer Staatssteuern ausgeseßt bleiben.

Dagegen wird es keinem Bedenken unterliegen, jene Bestimmung, welche für die communalen Wahlen im größten Theile des Staats bereits gilt, und für diefe, auch abgesehen von dem Ersaße für den Fortfall der Realsteuern sich besonders empfiehlt, auf das Gebiet, welchem sie bisher fehlt, fogleich auszudehnen und sie demnah {on bei den erstén, nach der Verklindigung des Gesetzes stattfindenden ommunalen Wahlen anzuwenden.

Statistik und Volkswirthschaft.

__ Zur Arbeiterbewegung.

Die Ausständigen des Saarreviers haben troh der Antwort des Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz auf das Audienzgesuch (vgl. Nr. 6 d. Bl.) eine Abordnung an den Ober-Präsidenten gesandt. Die aus dem Nechtsanwalt Heyder und den Bergleuten Fox, Schäfer und André be stehende Deputation wurde, wie die „Köln. Ztg.“ aus Koblenz berichtet, zunächst von dem Regierungs-Rath zur Nedden empfangen. Nachdem der Herr Öber-Präsident von der Zu- sammensezung der Abordnung und von dem Zweck ihres Kommens Kenntniß genommen hatte, ließ er den Abgesandten folgende Erklärung verlesen :

Der Ober-Präsident lehnt die Annahme der Deputation ab, l) weil dieselbe niht aussließlich aus fiscalischen Bergleuten besteht, wie er nah der Anmeldung annehmen mußte, 2) weil die Deputation nach der dem Regierungs-Rath zur Nedden gemahtèn Angabe kommt, um Beschwerden und Anträge der ausftändigen Bergleute vorzutragen, binsihtlih deren allein die vorgeseßten Bergbehörden zuständig sind. Der Ober-Präsident räth ten auéständigen Bergleuten des Saar- reviers dringend, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen, und warnt vor Ausschreitungen jeder Art, insbesondere gegen die arbeitswilligen Bergleute.

Wenn auhch im Ausstandsgebiet im allgemeinen Ruhe herrsht, werden doch fortgesezt Ausschreitungen von Bergleuten gemeldet. Jn Bildstock fand am Sonnabend wieder eine Bergarbeiterversammlung statt, über die der „Köln. Ztg.“ be- richtet wird:

In der Versammlung, die von 1500 Männern und Frauen be- suht wurde, gaben die Redner die falshe Nachriht zum Besten, daß am Freitag im Ruhrgebiet der Ausstand der Bergleute thatsálidh begonnen hätte und dort bald 12 000 Mann ausständig fein würden.

Der Paupireduex war der socialdemokratishe Nedacteur Emmel aus E Die Auslöhnung ging auf fast allen Gruben ruhig vor sich. N Die gestrige Bergarbeiterversammlung, die in Bochum tagte und über das endgültige Verhalten der west- fälishen Bergleute entscheiden follte, nahm zwar einen sehr unerfreulichen Verlauf, aber ihren s{limmen Beschlüssen ist, soweit bis jeßt die Nachrichten vorliegen, von den Bergleuten nur in verhältnißmäßig unbedeutender Zahl Folge geleistet worden. Ueber die gestrige Bochumer Verjammlung berichtet ein Wolff'sches Telegramm :

Die Versammlung im Schüßénhof wär von etwa 4000 Personen besuht. Das Bureau bilbetén bie foctalbemokratischen Führer Bunte, Shröver und Meyer, vie selbst nicht une áls Berg- léuté thätig find, Die Berichterstätter us ällen Bezirken erklärten, daß die hier vertretenen Bergleute ben von ber Versammlung gefaßten Beschlüssen beitreten würden, Auf bie von Bunte gestellten Fragen, ób bie Bergleute im Saarxreviex ein Necht gehabt hätten, zu ftriken, ob män die Verpflichtung habe, sie zu unterftüten uind ob vie Unterstützung dur einen Strike geschehen solle, antwortete die Versammlung mit a". Vie Fráge, ob am Montág, sowie vie, ob ers am nächsten Mittwoch geklindigt werven solle, wurde verneint, ebenso die Fráge beziialid der Gelbunterstibung der Bergleute des Saargebiets, Vor dem Schluß der Versammlung fand ein anonym eingegangener Antrag, vie Bergleute des Saar- reviers durch Niederlegung ver Arbeit am morgigen Tage zu unter- stigen, Annahme, Die Wahl eines Strike-Comités und cincs (Sentralorts foll nach Ausbruch des Strikes erfolgen. Die Versamm- lung wax auch von Socialvemokraten unv Nichthergleuten stark besucht. Aus Gelsenkirchen wird vom gestrigen Abend berichtet, daß die dortigen Bexrgarbeiterversammlungen dem Strike- beschlusse einstimmig beigetreten seien; die Straßen seien sehr beleht gewesen, doch sei es zu keinerlei Ruhestörungen gekommen... Troy dieser Beschllisse wird vom heuti- gen Tage aus Bochum gemeldet, day auf den benachbarten Yechen Mraden: „Constantin“,

„Carolinenglück“, „Herminengllck", Liborkins“ uns „Dannenbaum“ sämmtliche Arbeiter F Frühschicht áge- fahren sind. Dagegen liegen aus elséenfircher um sén folgende Meldungen von Theilausständen vor:

__ Von 860 Arbeitern der Zeche „Wilhelmine Victoria“ sind einer Wolff’schen Meldung zufolge zur Frühschiht 289, auf pen Zechen „Hibernia, „Holland“ ind „Consolivbation" sinv sammtlihe Arbeiter angefähren. i

(Vgl. die nach Schluß der Nedaction eingetroffenen Depeschen.)

Land- und Forstwirthschaft, Ernte in Nufilan®b.

In Nr. 266 des „Reichs-Anzeigers" vom 9. Novembex | haben wir eine vergleihende Zusammenstellung der russis{chen Ern e ergebnisse in den Jahren 1880 bis 1892 mitgetheilt. Diese beruhte auf der von dem Landwirthschafts-Departement des russishen Doms Ministeriums veranstalteten Veröffentlichung „Das Fahr 1 landwirthschaftlichher Beziehung". DVDiese Publikation enthält au nauere Angaben liber die Ernte in denjenigen Gouvernements,

im Jahre 1891 bezo. im vorigen Jahre von Mifivachs MWUTDeN,

Wir lassen hier bie betreffenden Zahlen flir diese Gouver

folgen :

l, Gouvernements mii Mißwachs im Jahre 1891,

Roggen. Winterweizen.

Ernte-(Ergebnisse in 1000 T

Durchschnittlicher Ertrag einer Dessjatl

\chetwwert : urrd) chnittlicher ¡rtrag einer Desssatti in Tschetwert :

Winter- Zommier-

MNoggen. / Cen, Welten

Sommerwetzen,

1833/87 | 1891 | 1892 [1883/87] 1891 | 1892 [1883/87 | 1891 | 1892 | 1891 | 1892 | 1891 | 1892 | 1891 | 18!

i E 5100 | 3600 | 3825 400 | 390 | E 38001 8100 | 3850 200 | 200 | Fla 7, E O00 (1000 1/2090 50-580 M 3600 | 1650 | 3650 2 10 | Tam 6900 | 2400 | 7935 100) 00 | Waronesh ..._,| 5200 | 1300 | 2080 60 50 | S\imbirsf! 1 4400 | 1550 | 4840 | Ssaratorwo Bd 54M) | 30590 | 4A) | Pensa A A 3800 | 1700 | 3610 [(0) D | an E dOo0 F 1400 | 4007 | Nishny-Nowgorod 2400 | 1300 | 2640 14 2 | Saa, „L AJOO | 200 | 4000 Da 700 | 290 | 1050 - DBIIA 4 5900 | 5000 | 7080 | Bd a ee 200 | 2000 | 0070 I r 3130 | 3280 | 3443 |

[l, Gouvernements mit (Hierzu gehören von den obigen die Wen 4 2310 f 1900 | 924 1100

Jefaterinoslaw ..| 1600 | 940 | 1120 140 | 40 | DoDALIeN E 1090 180 1318 | 2130 E 4 A. 2000| 2D Charkow. , . .,1 3050 | Poltawa . . . . .| 3600 | 2600 | 1980 600 | Bassarabien , . „. 700 | 700 315 1400 | | | j

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2200 | 2440 400 | 240 |

Dongebiet vere 2450 | 1450 | 1570 4D) O » «eé 200 | 910 | 188

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Handel und Gewerbe,

Berlin, 7. Januar. (Wochenber1cht für Stärke, Stärkfefabrikfate unv Hülsenfrüchte von Max Sabers ky). la. Kartoffelmehl 187—19f Æ, Ia. Kartoffelstärke 18}—19/ A, [la. Kartoffelstärke und «Mehl 16—174 #6, feuchte Kartoffelstärke Frachtyarität Berlin 1000 M, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht franco Fabrik 9,40 #, gelber Syrup 214—22 M, Cap. - Syrup 224-23 ÆA, Cay. - Export 24 244 M. RKartoffelzucker gelber 214-22 M, bo. Cap. 23-24 M, RNRum-Couleur 36—37 M, Bier-Couleur 35--36 M, Dextrin, gelb und weiß, Ta. 274-285 M, do. secunda 25-26 M, Weizenstärke (kleinst.) 34—35 Æ, Weizenstärke (großst.) 4142 H, Hallesche und Schlesishe 41—42 M, NReisstärke (Strahlen) 48 bis 49 M’, bo. (Stüden) 46—47 M, Maisstärke 32 M nom, Schahbe- stärke 30 a nom., Victoria-Erbsen 18—22 M, Kocherbsen 15-20 M, grüne Erbsen 17—20 #Æ, Futtererbsen 14—14} #, Leinsaat 24—25 M, Unsen, große, neue 40—54 M, bo. mittel 34-40 M, to, fleine 20—32 M, gelber Senf 34—48 Æ, Kümmel 44-50 M, Mais loco 124—13 #4, Pferdebohnen 14—-15} M, Buchweizen 145 bis 15 M, inländische weiße Bohnen 16—18 4, weiße Flachbohnen 20—-22 Æ, ungarische Bohnen 14—15 M, galizishe und russische Bohnen 13—14 M, Wicken 124—13 M, Hanfkörner 19—-20 M, Leinfuhen 16—17 Æ, Weizenshale 8,80) Æ, Moggenkleie 9 M, Rarvsfuchen 144—154 M, Mohn, blauer 54—60 M, do. weißer 82—90 M nom., Hirse, weiße, 18-20 M Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.

Die Einnahmen ver Marienburg-Mlawkaer Elsenbahn betrugen, wie „W. T. B," aus Danzig meldet, im Monat Dezember 1892 nach proviforisher Feststellung 165 400 M gegen 185 500 M. nach provisorischer Festltellung im Dezember 1891, mithin weniger 20100 M

Zur Gründung einer lfambara-Kaffeebaugesellscha ft in Hande in Ost-Afrifka hat sich tin Berlin ein aus erfahrenen Fachleuten, Afrikakennern und Kaffeefirmen bestehendes Comitó ge- bildet. Unter den Mitgliedern twerden genannt Privat-Docent Pr, Kaecerger, der zum wirthschaftlichen Beirath des Gouverneurs von Ost-Afrika designirt ist, Dr. Hindorf von der deutsch- ostafrikanischen Gesellschaft, der gleichfalls in Ost- Afrika gewesen ist und in Usambara eine große Plantage Derema angelegt hat, Corvetten-Capitän a, D. Nüdiger, der frühere Stellvertreter des Gouverneurs von Ost- Afrika, und I. Zun, i. F. A, Zung sel. Wwe, Die Vertretung des Comités ist dem Nedacteur der „Veutschen (CLolontalzeitung“ G. Meinicke, Berlin SW.,, Friesenstraße 20, übertragen worden, der eine mehrjährige Ecfahrung als Tropenpflanzer hat, Mit, tüchtigen deutschen Kaffeepflanzern sind bereits Unterhandlungen eingeleitet, Die Gesellshaft soll als Colonialgesellschaft mit einem Kapital von 250 000 M. constituirt werden; man wird Lunge eue t 200 M. ausgeben, die innerhalb mehrerer Jahre voll einzuzahlen sind, Es wird beabsichtigt, in Handel, welches elwa 60 km von der Küste entfernt i und durch eine Eisenbahn mit Tanga „verbunden wird, in geeigneter Höhenlage auf dem dortigen {weren Urwaldsboden arabischen Kasfee zu pflanzen, der nah den auf Derema gemachten Erfahrungen dort vor- jüglio gedeiht, Der bei Mrogoro von den katholischen Missionen ereits geerntete Bourbonkaffee zeichnet durch ein vyorzligliches Aroma aus und trägt A reihlich Früchte, 10aN mit Sicherheit auch in e ein r olg in Aussicht zu stellen i, zumal das in Rede stehende Gebiet militärish vollkommen sicher ist und die Ein- geborenen, die Waschambaa, tüchtige Ackerbauer sind,

Wie aus St. Petersburg telegraphis{ch gemeldet wird, beauf- tragte die gestrige Generalversammlung ver Russischen Bank 2 r auswärtigen Handel die Verwaltung, sofort die nöthigen Schritte zur Eröffnung von Filialen in Moskau und Odeffa unt nach Ermessen au in anderen Städten einzuleiten.

Magdeburg, 7. Januar, (W. T. B) Zuckerbericht, Kornzucker excl., von 92% 14,90, Kornzucker excl, 88 %/9 Rendement

220 18 | O | Di

150 t 4 26 ¿ J 95 27 90 80 144 800 | 380 | 600

| 650 | 495 | 2060 1/1960 | 1640 An 66) 500 | 726 1100 | 850 | 1375 1400 | 1100 | 1470 94 9100 | 2700 | 3100

| 2500 | 1613 | 150 | 12% | 106 28600 9350 | 2000 | 2300 4() 4() 24 8) A) [250 1045 32% | 300 1250 | 1680 | 1064 1100 | 700 750 900 000 380 | 680 3900 | 2700 | 3900

4 | L D 2 4 | 1 4 0 2 5

425 200 | 429 1750 | 900 | 1925 [5 | De TD 180 1001 4H] 167 100 100 5550 | 2400 | 618 0350 | 1500 | 8025 B Bo l LEWD 700 | 400. (O0 1375 | 826 | 1650 Mifwachs im Jahre 1892, (Gouvernements unter 1, 3, 4

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14/25, Nachproducte excl, 75% Rendement 11,85, Stetig. Brod- raffinade l, 27,76, Brodraffinade 11, 27,00, Gem. Raffinade mit Faß 28,00, Gem. Melis 1, mit Faß 26,26, Stetig, Molzucker l, Product Transito f. a. B, Hamburg pr. Januar 14,30 Gd., 14,35 Br., pr. Februar 14,324 GOd.,, 14,375 Br., pr. März 14,40 Gd., 14,424 Br., pr. April 14,424 Gd.,, 14,46 Br. Geschäftslos.

Leipzig, 7. Januar. (W. T. B) Kammzug-TDermin- handel. La Plata, Grundmuster ß. per Naruits 3 621 “« per Februar 3,624 6, per März 3,074 #6, per April 3,674 K, per Mai 3,70 M, per Junt 3,76 A, per Juli 3,77} #6, per August 3,774 M, ver September 3,774 A, per Oktober 3,80 M, per No, vember 3,80 #1, per Dezember 3,80 #& Umsay 40000 ke, Be« hauvtet. :

Hamburg, 7, Januar, (W. T. B) Die heutige General- versammlung der deutschen Dampfshiffs-Rhederet-Gesell- schaft hat den Antrag der Revisionscommission, gegen vier Mit- glieder des früheren Aufsichtsraths und den früheren Ersten Director wegen Ersaßleislung für den durh die Sunda-Linte der Gesellschaft bereiteten Schaden das Prozeßverfahren einzuleiten, mit 1979 gegen 1937 Stimmen abgelehnt.

Wien, 7, Januar. (W. T. B) Wie die „Zeitschrift für Eisenbahnen" meldet, werden in den nächsten Tagen (8 E Ministerium müindlihe Berhandlungen mit den Vertretern der österreihischen Local - Eifenbah ngefellsMhaft wegen definitiver MNegelung det finanziellen Berlältnisse dieser (Befellshaft beginnen, O E B Ueberetnfommen guf der (Grundlage fn Aussicht genommen, daß der Betrieb der Linien der Gesellschaft in Zukunsk gegen Gewährung einex fiven Jahresrente für Rechnung des Skaats geführt wird, während die Ein- löfung einem späteren Zeitpunkl vorbehalten bliebe, Die Uebernahme des Betriebes sämmtlicher Linien für Rechnung des Skaats ist mun sür den Fall in Aussicht genommen, day hieraus der Skaatöpverwaltung gegenliber dem bisherigen Zustande keine Mehrbelastung erwachsen würde.

Wie das Wiener „Fremdenblatt" berichtet, follen die Verhand- lungen wegen der österreihischen Valuta-Dperattonen am nächsten Dienstag enua, An diefen Berhandlungen werden nur Baron Nolthschild und die Bertreter der Creditanstalk und dexr Bodens» (Freditanstalt theilnehmen. :

Nach einer Pester Meldung des aa, ist in dem Ver» trage zwischen der ungarischen Regierung und der Roth- \childg ruppe au) Vorsorge für die Beschaffung effectiven Goldes durch das CGonfortlum getroffen. Die Feststellung der näheren Moda- litäten_ hierfür würde zur geelgneten Zeit exfolgen, Im Vertrage findet sich n besonderer Punkt, in welhem auf die Wiener Union- bank fowie auf das Bankhaus Mendelsfohn beztehungweise auf ihre Gestion mit den Obligationen der ungarischen Nordostbahn hinge» wiesen und die Theilnahme dieser Gruppe mit ungefähr einem Achtel bder ganzen Emission begründet wird,

London, 7, Januar. (W., T. B,) An der Küste: 2 Weizen» labun gen angeboten. at ete Javazucker loco 16} stetig, Müben-Rohzuceker loco c N

9, Januar, (W, T. B) Vie Getreldezufußre . trugen in der Woche vom 31, Lud bis 6, S ren ber Weizen 622, fremder 39 964, engl, Gerste 2954, fremde 2873, engl, Malzgerste 21578, fremde —, engl. aa 1766, frembdex 61598 Qrls., engl, Mehl 21 091, fremdes 27 713 Sat.

St, Petersbu r, 7, Januar, (W. T. B) Die Reiz» bank hat die hiesigen Banken durch Cirkular benachrichtigt, daß sie um speculativen Zwecken nzen entgegenzutreten, in Zu unft On» call-Vorschlisse nux insoweit bewilligen werde, als das effective Zuri. R der Gelbeinlagen bex Clientel der Banken odex dex Handels E (d erfordern, j

VBern, 7, Januar, (W, T. B) Der Verwaltungörath der

Jura-Slmplon- Eisenbahu hak Heuntsck@, Genf zum Wii-