1893 / 11 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

vor der Commission nit für die Oeffentlichkeit bestimmt waren und daher s\tenographisch nicht firirt ‘. wurden, fo beruhen die Zeitungsberichte darüber lediglich auf. Hörensagen, und die ziemlich gleichmäßig von den verschiedensten Blättern gegebenen Mit- theilungen find niht nur unvollständig, fondern enthalten auch theil- weise erheblihe Jrrthümer und an einzelnen Stellen eine directe Verkehrung der Worte des Herrn Reichskanzlers. Mit welcher Vorsicht die betreffenden Berichte aufzunehmen sind, ergiebt fich u. a. daraus, daß sowohl bezüglich Dänemarks, insbesondere bezüglih unseres Ver- bältnisses zu Nußland, dem Herrn Reichskanzler Aeußerungen in den Mund gelegt werden, die als feine eigene Ansicht erscheinen laffen, was er in Wirklichkeit als Anschauung der deut!chfeindlichen Elemente des Auslandes wiedergegeben hat.

Nachdem das Handelsübereinkommen zwischen Fran k- reih und der Shweiz vom 23. Juli 1892 hinfällig geworden ift, werden vom 1. Januar d. J. die shweizerishen Erzeugnisse bei der Einfuhr in Frankreich dem General-Zolltarif (Deutsches Handels-Archiv 1892, T Seite 310) und die aus Frankreich oder den französischen Colonien herstammenden Waaren bei der Einfuhr in die Schweiz dem dortigen General- Zolltarif (Deutshes Handels-Archiv 1891, 1 Seite 604) bezw. Zuschlägen zu den leßteren unterworfen. Diese den \chweizerishen General-Zolltarif noch übersteigenden Zollsäße werden in der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ veröffentlicht. Denselben sind Die für die deutschen Waaren gültigen Zölle gegenübergestellt. Jn zwei weiteren Rubriken sind die Waarenwerthe vermerkt, welche im Jahre 1891 aus Deutschland bezw. Frankreich nah der Schweiz eingeführt worden sind.

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuchs für das Deutsche Reich trat am 9. Januar in die Berathung des vom Sachenrechte handelnden dritten Buchs des Entwurfs ein und erledigte in den Sißungen vom 9. bis 11. Januar von dem ersten Abschnitt „Allgemeine Vorschriften“ die SS 778—791. Die Vorschriften der ZS 778—780 über den Be- griff der Sache, der vertretbaren und der verbrau ch- baren Sachen wurden ihrem sachlichen Jnhalt nach gebilligt, vorbehaltlich der von der Redactionscommission zu prüfenden Frage, ob es sih niht empfehle, diese Vorschriften mit Rü- Acht darauf, daß sie eine über das Gebiet des Sachenrechts hinausgehende terminologishe Bedeutung haben, in den Allge- meinen Theil oder da einzustellen, wo sie für eine Norm zuerst in Betracht kommen. Der S 781, der m Abs. 1 als unbeweg- liheSachen die Grundstücke bezeichnet und im Abs. 2 bestimmt, daß auf Berechtigungen, die ein Blatt im Grundbuch erhalten können, die auf Grundstücke sih beziehenden Vorschriften ent- sprechende Anwendung finden, wurde gestrichen; vorbehalten blieb, eine dem Abs. 2 entsprechende Vorschrift in den Abschnitt über das Erbbaurecht (§8 961 fff.), sowie in den Art. 115 des Entwurfs des Einf.-Geseßes aufzunehmen. Zu Z 782, welcher den Begriff des wesentlihen Bestandtheils einer Sache feslstelt und damit den Saß verbindet, daß an den wesentlichen Bestandtheilen einer Sache ein von dem Recht an der Sache im ganzen abgefondertes Recht nicht stattfindet, war von einer Seite beantragt, die Unterscheidung zwischen wesentlihen und nicht wesentlichen Bestandtheilen auf- zugeben und unter Streichung des § 782 zu bestimmen, daß das Recht an einer Sache im Zweifel auh ihre sämmtlichen Bestandtheile umfasse. Ein anderer Antrag ging dahin, neben dem S 782 zu bestimmen, daß das Recht an einer Sache sich auch auf ihre nicht wesentlichen Bestandtheile erstrecke, un- beschadet der Fortdauer der an ihnen bestehenden Sonderrechte, oder daß das Recht an einer Sache sih im Zweifel O auf ihre niht wesentlichen Bestandtheile erstrecke. Die Mehrheit entschied sich jedoch unter Ablehnung der Anträge für die An- nahme des § 782. Auch die §Z 783, 784, welche besondere, den § 782 ergänzende Vorschriften über wesentliche Bestandtheile eines Grundstücks (Gebäude, Erzeugnisse, Samen, Pflanzen) geben, fanden mit der Abweichung Zustim- mung, daß eine Pflanze shon mit dem Einpflanzen nicht erst dann, wenn sie Wurzel gefaßt hat als wesentlicher Bestandtheil des Grundstücks gelten soll. Ein Antrag, die Vorschrift des § 784 Abs. 1, daß zu den wesentlichen Bestandtheilen eines Grundstücks auh dessen Erzeug- e geor, [0 lange mil* dem Boden zu- sammenhängen, durch die Vorschrift zu erseßen, daß das Reht an einer Sache im Zweifel auch die mit ihr noch zusammenhängenden Früchte umfasse, wurde abgelehnt. Zu einer ausführlichen Erörterung gab der Z 759 Anlaß, der für rAR Sachen die Bestandtheilseigenschaft aus- Tchließt, deren Verbindung mit einem Grundstück von einem Anderen, als dem Eigenthümer des Grundstücks nur zu einem vorübergehenden Zweck befugter Weise bewirkt ist, oder die in Ausübung eines Rechts an dem Grundstü von dem Berechtigten in seincmJnteressemit dem Grundstück verbunden sind. Einvernehmen bestand, daß diese Ausnahmevorschrift sih auf die im Z 784 Abf. 1 genannten Erzeugnisse eines Grundstücks nicht beziehe. Dagegen ergab sih eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob und inwieweit die Ausnahmen sich auch auf Pflanzen erstrecken, ferner darüber, ob sie auch auf solche Fälle ausgedehnt werden follen, in denen die Verbindung unbefugter Weise bewirkt sei, sowie auf solche Fälle, in denen der Eigenthümex des Grundstücks selbst die Verbindung zu einem _vorüber- gehenden Zwecke vorgenommen habe. Von einer Seite war außerdem beantragt, in den hier in Rede stehenden Fällen nicht die Bestandtheilscigenshaft überhaupt, sondern nur die Eigenschaft eines wesentlichen Bestandtheils auszuschließen. Nach lebhafter Debatte wurde der § 785 nah dem Entwurf mit den Abweichungen angenommen, daß die Vorschrift einer- seits auf die Fälle einer unbefugter Weise bewirkten Verbindung ausgedehnt, andererseits, soweit sie die Fälle betrifft, in denen die Verbindung in Ausübung eines Rechts an einem Grund- stück von dem Berechtigten in seinem Jnteresse vorgenommen ist, auf Gebäude oder sonstige mit dem Grundstücke ver- bundene Werke beschränkt werden soll. Anlangend die Vorschriften des § 786 über die Vereinigung einer durch Naturgewalt von einem Grundstücke los- lr ie Ps Erdmasse mit einem anderen Grund}jtü ck war die e der Ansicht, daß die Vorschrift, soweit sie solche Fälle betreffe, in denen die Veränderung durh Wasser- gewalt hervorgerufen sei, dem Wasserrehte angehóre und des- halb der Regelung dieser Materie vorzubehalten, im übrigen aber in Ermangelung eines praktischen Bedürfni))es entbehrlich sei. Der § 786 wurde daher gestrichen. Dagegen fand der Z 787, welcher bestimmt, unter welchen Voraussegungen ein Grund-

tüdck als ein Che tes Grundstück anzusehen sei, Zu- stimmung, und zwar in dem Sinne, daß die Verfügung über einen Bestandtheil eines solhen Grundstücks nicht unwirksam sein, nah näherer Bestimmung der Grundbuchordnung aber von dem Grundbuchamt nicht zugelassen werden solle (vgl. S 26 des Entwurfs der Grundbuchordnung). Gegen die Vor- chrift des S 788, nah welcher die mit dem Eigenthum an einem Grundstück verbundenen Rechte als Be- standtheile des Grundstücks gelten, erhob sih kein Widerspruch.

Die Berathung wandte sich sodann den vom Zubehör handelnden S8 789 bis 791 zu. Die Vorschriften des Z 789 über den Begriff des Zubehör sowie die besonderen Vorschriften des S 791 über Zubehör eines zu einem gewerblihen Zweck eingerichteten Gebäudes und eines Landguts wurden in ver- änderter Fassung ihrem sahlihen Jnhalt nach gebilligt. Auch der S 790, welcher die Auslegungsregel aufstellt, daß ein Rechtsgeschäft über eine Sache sih im Zweifel auf ihr zur Zeit des Abschlusses des Rechtsgeshäfts vorhandenes Zubehör erstreckt, wurde, jedoh unter Beschränkung auf obligatorische Rechtsgeschäfte, mit dem Vorbehalt angenommen, die Vor- {hrift in den allgemeinen Theil oder in das Obligationen- recht zu verseßen. Jm Anschluß an den §8 790 war von einer Seite die Aufnahme einer Vorschrift beantragt, welhe das dem Preuß. A. L.-N. und dem Französischen Rechte zu Grunde liegende Princip sachenrechtlicher Be- ziehung zwischen der Hauptsahe und deren Zubehör durch einen allgemeinen Saß in Anlehnung an die in den SS 1067, 1068 speciell für die Hypothek gegebenen Vor- C zur Anerkennung zu bringen bezrveckte. Die Mehrheit trug jedoch Bedenken, vor der Berathung der einzelnen in Betracht kommenden Materien einen solhen allgemeinen Saß, Desen CTragmweite . Im einzelnen sih zur Zeit {wer übersehen lasse, zu beschließen. Es wurde daher die Berathung des Antrages einstweilen aus- gesebt, ebenso die Berathung des von anderer Seite gestellten Antrages, im Anschluß an den Z 791 zu bestimmen, daß das Recht an einer Sache sih im Zweifel auch auf ihr Zubehör erstreckte.

Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 11. bis 3. Januar Mittags gemeldete Cholerafälle: In Hamburg: 2 Erkrankungen.

Der Gêneral der Zmfanterie Frelhèrr von LOEN, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ist hier wieder eingetroffen.

Der neue Königlich portugiesische interimistische Geschäfts- träger Graf von Sélir is} hier eingetroffen und hat die Geschäfte der Königlich portugiesischen Gesandtschaft über- nommen.

S. M. Kreuzer-Corvette „Arcona“, Commandant Cor- vetten-Capitän Hofmeier, ist am 12. Januar von Neapel nah Port Saïd in See gegangen.

Sigmaringen, 13.“ Januar. Gestern fand großer Hofball statt, dem, wie „W. T. B.“ meldet, auch der König von Rumänien und das neuvermählte Paar beî-

wohnten. E Der rumänische Minister des Auswärtigen Lahovary

begiebt sih von hier nah Berlin.

Sachsen.

Jhre Majestäten der König und die Königin sind, wie das „Dr. J.“ meldet, von der Villa Strehlen. in das König- liche Residenzshloß übergesiedelt.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Erb- großherzog und die Erbgroßherzogin werden sih der „Th. C.“ zufolge zu den Vermählungsfeierlichkeiten nah Berlin begeben.

Oesterreich - Ungarn.

Die Kaiserin von Oesterre ist auf dexr Yacht „Miramar“ am 10. d. M. in Gibraltar eingetroffen und hat ohne weiteren Aufenthalt die Fahrt nah Cadix fort- geseßt, wo die Ankunft gestern erfolgte. M

In der gestrigen Sißung des ungarischen Unter- hauses erklärte bei der Weiterberathung des Budgets der Minister-Präsident Dr. Wekerle auf eine Anfrage Helfy's, die Vereinbarungen mit der Bankengruppe wegen der Con- vertirungen und der Emission von Kronentitres seien abgeschlossen. Die Sicherheit der ungarishen Papiere hätte einen höheren Curs als 91 gerechtfertigt, allein ein höherer Curs sei nit zu erreichen gewesen, und er habe das größte Gewicht auf eine glatte und ruhige Durchführung der Valuta- regulirung gelegt. Jm weiteren Verlaufe der Sißung bemerkte der Minister - Präsident in Bezug auf die Couponkürzung seitens der österreihishen Staats- bahn, er sei nicht berufen, auf die Regelung der Coupon- angelegenheit einer Eisenbahn Einfluß auszuüben und in Bezug darauf Aufklärungen zu geben, zumal jene Gesellschaft keine ungarische sei. Er höre übrigens mit Befriedigung, daß eine friedlihe Applanirung des Couponprozesses im Werke sei, er enthalte sih jeder Meinungsäußerung, um nicht eventuell die Entscheidung der Gerichte zu beeinflussen. Auf den Credit Des Cndariiden Staats habe die Couponkürzung keinerlei Einfluß ausgeübt. e / «

Nach der „Pol. Corr.“ ist die gegen den jungczehischen Abgeordneten Podlipny und den Sprachlehrer Schmidt- Beauchez vom Prager Landgericht eingeleitete Untersuhung wegen der beim Turnfest in Nancy gehaltenen, angeblich unpatriotishen Reden eingestellt worden, da die Beschuldigten erklärten, daß ihre Reden in den französischen Blättern entstellt

wiedergegeben worden seien. Großbritannien und Frlanv.

Vorgestern wurde in London der erste Cabinetsrath

Das „Reutersche Bureau“ erfährt von unterrichteter Seite, Sir West Nidgeway werde, entgegen der gestern mitgetheilten Nachricht der „Times“, auf seiner Reise nah Tanger von keinem Geschwader begleitet sein. Ridgewan werde sih höchstens dem Brauche gemäß auf einem Kriegs- chiffe dahin begeben. Jn Fragen, welche die Jnteressen der europäischen Mächte in Marotko berührten, werde er im Einvernehmen mit den Vertretern Frankreihs, Spaniens und der anderen Mächte handeln.

Jn einer vorgestern in Dublin abgehaltenen Versamm- lung des irishen National-Bundes erklärte das Parla- mentsmitglied John Dillon, daß der Bund die Angelegenheit der aus threm Besiß gewiesenen irishen Pächter nicht vor die Home Nule seten, sie aber auch nicht vergessen werde, weil fie mit zu den Artikeln des Friedens gehöre, der eben im Begriff sei, zwischen England und Jrland abgeschlossen zu werden.

Frankreich. Das neue Ministerium ist nunmehr, nahdem der Admiral Rieunier das Marine - Ministerium übernommen hat, con- stituirt.

Die gestrige Sißung der Deputirtenkammer wurde, einem Berichte des „W. T. B.“ zufolge, von dem neugewählten Präsidenten Périer mit der üblichen Antrittsrede eröffnet, worin er äußerte, die Schwächen einzelner Personen könnten die Republik nicht berühren, welche die begangenen Fehler zu ahnden wissen werde. Der Deputirte Hubbard begründete darauf seine Anfrage an die Regierung, ob sie niht willens sei, den Termin zur Vornahme der allgemeinen Wahlen auf einen früheren Zeitpunkt zu verlegen, und beleuchtete die gegenwärtige Lage; diese sei complicirt genug, um die Festseßung eines früheren Termins für die allgemeinen Wahlen nothwendig zu machen. Der Deputirte Chiché (Boulangist) forderte die Auflösun des Parlaments und die Einbe- rufung einer Constitugnte. Der Minister-Präsident Ribot erwiderte, man müsse - der Justiz ihre völlige Unahb- hängigkeit und. alle Mittel zur Ausübung ihrer Thätigkeit lassen, damit sie das begonnene Werk zu Ende führen könne. Die Justiz werde vor keiner Rücksicht auf Personen Halt machen. Für den Fall, daß die Frage des Staatsgerichtshofs aufgeworfen werden sollte, sei das Recht der Kammer ge- wahrt. Wenn die Kammer der Panama-Angelegenheit ihren freien Lauf nehmen lasse, werde diese seitens der Justiz thre regelrehte Erledigung finden. (Beifall.) Die Kammer müsse ihre gewohnten Arbeiten wiederaufnehmen und die Justiz thr Werk ausführen lassen. Wenn die Republikaner vor das Land treten würden, könnten sie es vertrauensvoll thun, indeß sei es unmöglich, jeßt den Tag dafür festzuseßen. (Beifall.) Die von der Regierung angenommene einfa che Tagesordnung wurde sodann mit 329 gegen 206 Stimmen ge- nehmigt. Auf Ribot's Wunsch wurde die Eröffnung der Budgetdebatte auf Montag festgeseßt.

Zum Vorsißenden der Budgetcommission an Casimir Périer’'s ist Peytral gewählt worden.

Einer Mittheilung des „Temps“ zufolge wäre die Bank von Frankreich genöthigt, inklingender Münze zu zahlen, da ihr Notenumlauf das Maximum von 31/5 Milliarden Francs erreihthabe. Die Bank habedeshalb mit der Münzverwal- tung die Prägung von50 Millionen Francs Gold vereinbart. —Der „Cocarde“ zufolge fänden bei den großen Bankinstituten zahl- reiche Zurückziehungen von Guthaben statt, wodurch die Notenreserve der Bank von Frankreih ershöpft worden sei; ein einziges Bankhaus habe seit 12 Tagen 180 Millionen Einlagen zurückgezahlt. Jn der Provinz verlangten die kleinen Depotsgläubiger massenhaft ihre Guthaben von den staatlichen Sparkassen zurü.

Auf ein von Brisson an den Justiz-Minister ge- richtetes Ansuchen ließ der Untersuchungsrichter bei dem Banquier Propper neue Schriftstücke in Beschlag nehmen, von denen mehrere von großer Wichtigkeit sein sollen. Wie verlautet, sollen sie die Correspondenz und das Checkbuch Arton's enthalten. Die Auffindung der Documente rief in parlamentarischen Kreisen lebhafte Bewegung hervor und dürfte, wie die heutigen Morgenblätter meinen, sehr ernste Maß- nahmen zur Folge haben.

In dem Panama-Prozèß wurde gestern die Ver- nehmung der Sachverständigen fortgeseßt. Neue Enthüllungen famen dabei nicht zu Tage.

Jn der heutigen Sißung der Panama-Untersuchungs- Commission wird, wie es heißt, Maujan die Frage nach den Beziehungen Cottu's zu den Deputirten der Rechten im Jahre 1888 aufwerfen, sowie nah 250 Jnhaberbons, die Cottu übergeben worden waren, und von denen jede Spur verschwunden ist. ; A

Die am vergangenen Sonnabend verhafteten N ihilisten sind gestern in Calais zur Fahrt nah England zu Schiffe gebracht worden.

Stelle

Nuß land.

Der Erbgroßherzog von Oldenburg ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ am Mittwoch inSt. Petersburg eingetroffen und im Palais des Großfürsten Wladimir ab- gestiegen.

Der deutshe Botschafter General von Werder, der Dienstag Abend von Berlin in St. Petersburg eingetroffen 1}t, wurde gestern von Jhren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin in Gatschina empfangen. i

Der Verweser des Finanz-Ministeriums Witte ijt zum Finanz-Minister und Geheimen Rath, der* Verweser des Verkehrs- Ministeriums Kriwoscheïn ist zum Verkehrs- Minister ernannt worden. | s

Dem Vernehmen nach is der Domänen - Minijter Ostrowsky an Stelle Ssolsky's zum Vorsigenden Des Codifications-Departements des Reichsraths ernannt (worden.

Durch ein gestern veröffentlihtes Geseß wird der Einfuhr- zoll auf rohe Baumwolle auf 140 respective 155 Gold- Kopeken per Pud erhöht. ; | i

In dem Reichsbudget für 1893 sind, nah etnem Telegramm des „W. T. B.“, die ordentlichen Einnahmen auf 961 222 143 Rbl, die außerordentlihen Einnahmen auf 79 236242 Rbl. die Gesammt-Einnahmen demnach auf 1 040 458 385 Rbl. veranschlagt, also auf 149 423 694 Rbl. mehr als für 1892. Die ordentlihen Ausgaben sind auf 947 690 385 Rbl, die außerordentlihen Ausgaben auf 992 768 000 Nbl. veranschlagt, die Gesammt-Ausgaben demnach auf 1040 458 385 Rbl., mithin auf 75 155 319 Rbl. mehr r im Vorjahre. Jm einzelnen wird ferner folgendes mitgetheilt:

Unter den ordentlihen Ausgaben des Neichsbudgets a Ansäte für 1892 sind in Klammern beigefügt fich die

nah der Rückkehr des Premier-Ministetrs Gladstone abge- halten, dem sämmtliche Minister beiwohnten.

! (Ci ; E j 64 ahlungen für die Staatsschuld, beziffert mit 264329 63 600 305) Mbl, das Kriegs - Ministerium mit 232 937 030

(228 908 132) Rbl.,, das Marine-Winisteruum mit 49 892 303 {

(47 882 233) Rbl. , das nd an isterium mit 122 572 579 (113 323 687) Rbl., das Ministerium des Innern mit 82 352 659 (80 913 338) Rbl., das Ministerium der Wegecommunication mit 70 An ms ge 653 T An s

nter den außerordentlihen Ausgaben sind angeseßt: für den Bau von Eisenbahnen und Häfen 62 161 000 Me, für Se: gaben zur Umbewaffnung des Heeres 29 607 090 Rbl., für Special- reserven zur Volksverpflegung 1 000 000 Rbl.

Eine Vergleichung einzelner Budgetanschläge von 1893 und 1892 ergiebt bezüglich einzelner Einnahmeposten Folgendes: an Getränke- steuer 257 393 721 (242 570 981) Rbl., an Zuckeraccise 28 655 500 (21 174 000) Rbl., an Zolleinnahmen 134 970 (00 (110 900 000) Rbl, aus A Moe ed ohnen a O (75 417 492) Nbl., an Gewinn von der Krone gehörigen Kapitalien und Baunkoperationen 107807 (20430064) R ) it Sa

ie für unvorhergesehene Bedürfnisse erforderlihen Ertrasumm sind von 6 Millionen Rubel auf 12 Millionen Rubel erhöht orben, dagegen die Credite für den Fall einer Erhöhung der Preise für Proviant und Fourage von 12 Millionen auf 6 Millionen Rubel herabgeseßt. i Ferner sind im neuen Budget angesetzt: für den Bau von Eisen- bahnen und Häfen 62 161 000 (33 495 000) Rbl. für Umbewaffnung des Heeres 29 607 000 (20 140 000) Rbl, als Specialreserve zur B 1 000 000 (—) Rbl. :

Zum 1. Januar 1893 (a. St.) befanden ih zur Verfügung der Reichsrentei: In der Reichsbank 57 341 222 Rbl. ‘Gold, A Münz- hofe 693 933 Rbl. Metall, bei den Banquiers im Auslande 30 851 525 Rbl. Metall: ferner in der Reichsbank 5 603 629 Rbl., im Münzhofe 2 023 218 Rbl, bei Banquiers im Auslande 164 269 Rbl. Banfksilber : in der Reichsbank auf laufende Rechnung der Reichsrentei laufende 37 893 468 Creditrubel; in der Reichsbank 4 953 215 Metallrubel und 9 260 783 Creditrubel, endlich bei ausländischen Banquiers 2 266 062 Metallrubel. Jn diese Summen sind nicht einbegriffen: a. die im Baarbestand der NRenteien, der Kassen der Spectal-Einfammler und unterwegs gewesenen Summen; Þþ. 125 Millionen Rubel Gold, die der Reichsbank zur Sicherstellung der entlehnten gleichen Summe von Creditbillets gegeben sind.

Dev Bericht des Finanz-Ministers Witte an den Kaiser betont die schwierige Lage des Landes, die dur dic Mißernte und die Cholera hervorgerufen sei; jedoh sei eine sihtlihe Besserung eingetreten; überhaupt fei ein vollständiges Ueberwinden der Krisis ficher zu erwarten. Im Gegensaß zu den früheren Finanz- Ministern entwickelt Witte ein klares Programm, welches nament- lich darin besteht, daß die Ausgaben des Staats für die Hebung der ökonomischen Lage, für Handel, Industrie und Land- wirthschaft niht verkürzt werden dürfen, daher werden die Ausgaben für Eisenbahn - und Hafenbauten und für Cultur- arbeiten des Domänen-Ministeriums erhöht. Die neuen Steuer-Er- höhungen betrügen 245 Millionen Rubel und seien nothwendig geworden, um die durch den Nothstand verkürzten Mittel der Reichsrentei zu ergänzen. Witte betont entschieden die volle ¿riedensliebe Rußlands und erklärt, die Goldansammlungen bezweckten keineswegs die Bildung eines Kriegsfonds. Die Gold- vorräthe im Betrage „von 600 Millionen, von denen 360 Millionen zur Deckung des Creditgeldes dienten, hätten den Zweck, die ausländi- schen Börsenspeculationen zur Erniedrigung der russischen Noten und Fonds zu bekämpfen. Die Regierung werde im Falle eines Bedürf- nisses davon Gebrauch machen. E

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid ver- lautet daselbst, Spanien werde sih den Schritten Eng- lands in Marokko anschließen, um die dortigen europäischen Interessen zu hüten. Es werde die nöthigen Maßnahmen treffen, um dem status quo in Marokko erforderlihen Falls Anerkennung zu verschaffen.

Serbien.

Die provisorishe Handelsconvention Serbien und England ist dem „W. T. zum 13. Juli 1893 verlängert worden. …_ Jnfolge des Ablebens des Cultus-Ministers Boschkovics ist eine Reconstruction des Cabinets wahrscheinlich ge- worden. Der bisherige Bauten -Minister und ehemalige Professor der Hochschule Alkovics soll nah der „Wiener Pre e Cultus- Minister werden. Finanz-Minister Sto- janovics würde das Bauten-Ministerium und der Skupschtina- Deputirte Kundrovics soll das Finanz-Portefeuille über- nehmen.

zwischen B.“ zufolge bis

Schweden und Norwegen.

DE Kronprinz und die Kronprinzessin von Dänemark sind laut Meldung des „W. T. B.“ mit dem Prinzen Christian und der Prinzessin Louise gestern Vormittag in Stockholm eingetroffen und von der König- lichen Familie bewillkommnet worden. /

Amerika.

Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Buenos-Aires gemeldet, die Aufständischen der Provinz Corrientes jeien entwaffnet, die Revolution sei unterdrüdt.

Asien.

Der Kaiser von Japan, der in der leßten Zeit leidend

war, ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ jeßt wieder

vollständig hergestellt. Der Thronfolger ist noch leidend.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

, Der Bericht über die 19. Sißung vom 12. Januar be- findet sich in der Ersten Beilage.

20. Sißung vom Freitag, 13. Januar, 1 Uhr. Der Sigzung wohnen bei der Staatssecretär Dr. von Voetticher und der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berleps h.

A Die Besprehung der Nothstands-Jnterpellation der bag. Auer und Singer wird fortgeseßt. , Abg. Dr. Barth (dfr.): Der Strike im Saarrevier hat gestern ne N Rolle gespielt, als ihm innerhalb des Gegenstandes der Fterpe ation zukommt. Aber die Auseinanderseßung zwischen dem 2M, Freiherrn von Stumm und dem r R Handels-Minister Aretherrn von Berlepsch nöthigt mi cbenfalls, etwas näher darauf nzugehen. Der Abg. Freiherr von Stumm hat gestern A Bergbehörden : arf getadelt, und größere Energie, ba X _„Schneidigkeit“ von ihnen verlangt. Der Begriff E Schneidigkeit is keineswegs gleihbedeutend mit Festigkeit, sondern tcheint nur als Festigkeit, ist aber in Wirklichkeit ÜUnbesonnenheit. die @ die Bergbehörde mit dem Abg. Freiherrn von Stumm jedem Sntlafsung androhte, der nicht nah drei Tagen wieder anfuhr, fo Strif das eben schneidig, aber au unbesonnen gewesen. Der ile is als ein frivoler bezeichnet worden. Aber wenn er ohne

Außere erkennbare Gründe ausbricht, dann muß doch etwas in dem

Nor uy rrennb i de Dies [tniß zwischen Arbeitern und Behörden nicht in Ordnung fein. è großen Massen, die als ganz ruhige, ordnungsliebende Leute ge-

) Wahlkreisen eine N eintreten.

Let twerden, sind in den Strike eingetreten; auch der unbefonnenste Las eiter weiß doch, daß ein folcher ihm außerordentli viel Ent- behrungen bringen muß, und daß sein Erfolg cin sehr zweifelhafter ist. Nach den eigenen Erklärungen der Herren Minister läßt fih der fue herausfinden, wo das Mißverhältniß liegt. Der Strike ist ausge- rohen, fagt der Staatsfecretär Dr. von Boetticher, bevor die Forderungen a Arbeiter formulirt gewaien seien, und der preußishe Handels- inister Freiherr von Berlepsch stellt fest, daß er während feiner Amtsdauer noch keine Beschwerde aus den Arbeiterkreisen erhalten habe. Diese beiden Thatsachen lassen darauf \{ließen, daß die Arbeiter über ihre Rechte, ihr Beschwerde- und ihr Coalitions- recht, si noch durchaus im Unrklaren befinden, daß es ih hier fo verhält, wie bei den Militärmißhandlungen, die in Masse vorkommen und bekannt werden, ohne daß die vorgeseßten Behörden eine Beschwerde erhalten. Die Organi- sation des Beschwerderehts is eben das Mangelhafte und Unzuläng- liche, und das ist indirect auch ein Vorwurf für diejenige Behörde, der diese Arbeiter unterstellt .find. Man nimmt au, es sei genügend, wenn in patriarchalisher Weise von oben herab das Leben und Trei- ben gelenkt wird; aber mit diefen alten Mitteln kommt man eben heute nicht mehr aus. Daß die Leute so leiht verführt werden fonuten, daran trägt gerade die Behörde auch einen Theil der Schuld. Nicht die organisirten Arbeiter sind zu fürchten, sondern lediglich die nicht organisirten; die Organisation der Arbeiter sollte man als ‘ein ganz berechtigtes Bestreben daher unterstüßen. Der eigentlihe Gegenstand der Interpellation hat ja eine viel breitere Unterlage. Von ter einen Seite wird ein \ch{chwerer Nothstand als vorhanden anerkannt, von der andern hbe- stritten. Ueber den Begriff „Nothstand“ 1st man also sehr verschiedener Meinung. Seit 1879 ist immerfort im Neichstag von Nothständen die Rede gewesen, vom Nothstande der Brenner, der Handwerker, der Landwirtke u. . w. Der Nothstand, den die Interpellation im Auge hat, ist ein Nothstand der Arbeiter, hervorgerufen dur) Mangel an Arbeitsgelegenheit. Derartige Nothstände sind zu allen Zeiten dagewe!en; auch jeßt ist ein folher vorhanden, aber ih zweifle, ob er größer ist, als der im vorigen Jahre vorhandene, weil im vorigen Jahre der Preis der nothwendigen Lebens- mittel viel höher war als gegenwärtig. Die Nothstände auf dem Gebiete der Production überhaupt lassen ih großentheils auf die mangelhafte Erute des Vorjahres zurückführen. Diesmal war die Ernte relativ vorzüglih, und wir dürfen hoffen, daß im nächsten Jahre die Verhältnisse dementsprehend günstiger sich gestalten werden. Die Frage, wie dem Nothstand entgegenzutreten sei, beantworteten die Interpellanten mit dem Hinweis auf ihr Programm: Beseitigung der kfapitalistishen Privatwirthschaft. Zu ihrer Üeberzeugung werden sie uns damit nicht bekehren; es muß aber doch einmal dieser um- wälzende Vorschlag genauer geprüft werden. Ju der Praris ist Ihre Forderung noch niemals Varia bet worden; wie können Sie nun von uns verlangen, daß wir das leben8gefährlihe Erveriment nahen ? (Bei Schluß des Blattes \priht der Redner weiter.) :

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

_Die Rede des Finanz-Ministers Dr. Miquel bei Ein- bringung des Staatshaushalts-Etats in der 13. Sizung vom 12. Januar befindet sich in der Zweiten Beilage.

142 SiuuUnig vom 13 Januar __ Der Sißzung wohnen der Präsident des Staats- Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg und der Finanz-Minister Dr. Miquel bei. ;

_JÎn dritter Lesung genehmigt das Haus zunächst den Geseßentwurf über den Vorsig im Kirchenvorstande der katholischen Kirhengemeinden in dem Geltungs- bereihe des Rheinischen Rechts. J __ Darauf folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs über die Aenderung des Wahlverfahrens.

N Abg. Bachem (Centr.): Meine Partei hat wie andere Parteien ihre Zustimmung zur Skeuerreform davon abhängig gemacht, daß ein genügendes Wahlgeseß zu stande kommt. Die Borlage können wir als ein genügendes Geseß nicht anerkennen, wenn es au gewisse Verbesserungen unhaltbar gewordener Zustände mit 10 bringt. Die Regierung will nur die Verschie- bung ausgleihen, die durch die Steuerreform verursacht wurde. Warum will man dabei stehen bleiben? Warum will man bloß den status quo von 1391 wiederherstellen? Bann müßte man doch zurückgehen auf den Standpunkt bei Erlaß des Wahlgesetes, dessen Wirkungen seit 1849 sich sehr wesentliÞh verändert haben. Die Regierung will keine grund\äßliche Aenderung des Wahlrehts. Das Centrum hält an seinem grundfäßlichen Standpunkt fest, verzichtet aber jeßt auf weitere Erörterungen dieser ê5rage, weil diese nur einen akademischen Werth haben könnten. Der Zeitpunkt für das Wahlgeseß, das in Artikel 72 der Verfassung ver- sprochen ist, ist allerdings noch nicht gekommen, denn wir befinden uns jeßt in der Steuerreform. Aber warum stellt die Regierung nicht ein neues Wahlgeseß in Aussicht für die Zeit nah Beendigung dieser Reform ? Unser Bestreben wird es fein, eine Reform des Wahlverfahrens herbeizuführen, sobald die Steuerreform vollendet ist. Daß sämmt- lihe Steuern, niht bloß die Staatssteuern, soudern auch die Ge- meinde-, Kreis- und Provinzialsteuern, zur Grundlage der Klassen- eintheilungen gemacht werden follen, begrüße ih mit Freuden. Aber man muß dann auch die indirecten Steuern in Rechnung stellen, die in den leßten Jahren erheblich gewachsen sind. Die erste Klasse soll 5/12, die zweite 4/12, die dritte ?/12 des Steuerbetrages umfassen. Diese Ver- schiebung zu Gunsten der dritten Klasse ist zu billigen ; aber man sollte hierbei niht einheitlih verfahren, sondern für die Gemeindewablen

eine andere Eintheilung zulassen. Ueber die Wirkung der Vorlage kann man fich noch keine Vorstellung machen, vielleicht wird in den

1hlf i Aber anders \teht die Wahl bezüglich der Gemeindewahlen, bei denen sich eine plutokratishe Zuspitzung

son seit längerer Zeit bemerkbar gemachthat. Die Vorlage wird diese Er-

scheinung fördern. Wenn wir es mit einer Plutokratie zu thun hätten,

die sich der sittlihen Verpflihtung des Reichthums bewußt ift, dann

könnte man ein Vorrecht bei den Wahlen gestatten. Wir haben es

aber mit einer Plutokratie zu thun, die den krassesten Egoismus ver-

tritt. Das Wahlgesetz ging davon aus, daß in der ersten Klasse die

Leistungsfähigkeit, in der zweiten die Intelligenz vertreten sein

sollte. Jett ist die Intelligenz in die dritte Klasse gedrängt: in

Berlin wählen sogar die Minister in der dritten Klasse.

Die Vorlage ist Flickwerk, auch wenn wir vielleiht die Stärke der

einzelnen Wahlklassen procentual festlegen. Aber das Flickwerk muß

wenigstens fo eingerihtet werden, daß es vorhält bis zum Erlaß eines

neuen Wahlgeseßes. Warum scheut man sih denn vor der Einfüh-

un des allgemeinen geheitnen directen Wahlrehts? Bei der offenen

Abstimmung macht sich der Einfluß der Arbeitgeber, der Beamten u. \. w.

auf die abhängigen Personen geltend. Wenn wir die Autorität der

Arbeitgeber und Beamten wahren wollen, dann muß der Verdacht ver-

hindert werden, daß sie ihre Stellung mißbrauchen. Es macht sih auch ein Terrorismus von unten bemerkbar, der die Wahlen beherrscht. Nur dem Terrorismus is der Ausbruch des Saarbrücker Ausstandes zuzuschreiben. Wir wollen keine Herrschaft der Plutokratie, aber auh keine Herrschaft des Terrorismus. Führen Sie das geheime Wahlrecht ein, so lan e Sie es können, sonst kommen die Socialdemokraten, die jeßt das geheime Wahlrecht vertheidigen, und führen die öffentliche Abstimmung ein, um dem Terrorismus zur Herrschaft zu verhelfen. Ich beantrage die Verweisung der Vorlage an eine Commission von 21 Mitgliedern.

Abg. Francke - Tondern (nl.):

; : 1e 1 Wie im A geardnetenpaule können feine Jnitiative ergreifen zur Regelung des Aeaigelebed; dazu sion

ist nur die Regierung im stande. Außerdem ist die Session durch die Steuerreforin fo belastet, daß wir vorausfihtlih mit einer Wah!-

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reform nicht zu stande fommen würden. Wie ih die Steuerreform weiter entwidelt, können wir noch garniht übersehen , nament- lih bezüglih der Ergänzungssteuer und der Gewerbesteuer. Auch die Rückwirkung der Steuerreform auf die communalen Ver- hältnisse müssen wir erst erkennen, ehe wir eine Reform herbeiführen können. Die Novelle, die uns vorliegt, hat den ganz bestimms- ten, eng begrenzten Zweck, die hierbei hervorgetretenen Verschiebungen in den Steuerverhältnissen auszugleihen. Wir wollen uns in dem Rahmen dieser Novelle halten und nicht andere Fragen in die Grörterung hineinziehen. Das letztere kann erst gesehen, went wir die endgültigen Ergebnisse übersehen können. Der Einfluß der Genossen findet auch jeßt |chon statt bei dem“ Gemeindewahlrecht. Der Einfluß des Staats, der Kirche, der Arbeitgeber und der Genoffen auf die Wahlen wird sich überhaupt nicht beseitigen lassen. Durch die An- rehnung au der Gemeindesteuern wird der Einfluß der seßhaften Elemente verstärkt. Das ist mir durchaus \ympathish. Benach- theiligt in ihren Wahlreht werden allerdings die Beamten, welche feine Nealsteuern bezahlen. Aber diesen Uebelstand-kann man nur be- seitigen bei etner grundlegenden Aenderung des Wahlrechts, tniht bei diefer Novelle. In Gemeinden, die keine Gemeindesteuern erheben, soll die Grund- und Gebäudesteuer voll angerechnet werden. Das kann zu Ungerechtigkeiten führen, denn eine Ge- meinde, die 5%/9 Gemeindesteuer erhebt, kann nur diese 59% berehuen, während eine Gemeinde, die gar feine Steuern er- hebt, volle 1009/9 berechnet. Diese Ungleichheit muß vermieden werden. Für die Gutsbezirke werden communale Abgaben nicht er- hoben, aber die communalen Bedüfnisse müssen doch befriedigt werden. Man könnte die Gutsbesißer zwingen, die communalen Ausgaben für die Zwecke des Wahlrechts zu berehnen. Die Regierung will aber nur die acht Millionen Mark anrechnen, welhe den Gutsbesitzern an Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer erlassen werden. Da die communalen Ausgaben höher berechnet werden, wird eventuell das Wahlrecht verkürzt. Der Abg. Bachem hat es bemängelt, daß die Intelligenz zurückgedrängt worden ist ; das ist hauptsächlich eine Folge der Vorschrift, die von den Freunden des Herrn Bachem ausgegangen ist wonah in den Urwahlbezirken eine besondere Klasseneintheilung vorgenommen werden kann. Der Reichskanzler und mehrere Minister sind dadurch in die dritte Klasse gekommen. Helfen kann man nur, wenn man die Abtheilungen durh die ganze Stadt wahlen E

Abg. von Czarlinsfki (Pole) erklärt sih namens der Polen gegen die Vorlage und tritt den Ausführungen des Abg. Bachem bei. _ Abg. von Tzschoppe (freicons.): Die Vorlage ist nur ein Pro- visorium, das Mißstände beseitigen foll, die hervorgetreten sind und zwar sowohl bei den Landtagswahlen wie bei den Gemeindewahlen. Daß die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteuern angerechnet werden sollen, ist vollständig berehtigt. Aber es wird si fragen, ob man nicht die Naturalleiftungen, ferner die Abgaben an andere pseudocommunalen Verbände ebenfalls anrehnen foll, so die Abgaben für Wegeverbände, Deichverbände und Schulsocietäten. Klargestellt muß werden, welhe Hebungsperiode maßgebend sein soll. Die laufende Periode wird nicht immer als Maßstab genommen werden können, denn die Landgemeinden haben gewöhnlih feinen feststehenden Vor- anschlag. Man wird also die abgelaufenen Perioden, vielleicht den Durchschnitt der drei leßten Jahre als Maßstab nehmen müssen, um die Schwankungen in den Gemeindesteuern auszugleichen. Daß den Gutsbesißern die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer an- gerehnet werden foll, ist durchaus gerechtfertigt, denn sie tragen Lasten wie die Gemeinden; aber diese Lasten lassen sih nicht leiht rech- nungsmäßig feststellen. Es wird aber zu untersuchen sein, ob nicht eine andere Form an Stelle dieser mechanischen Anrechnung der NRealsteuern gefunden werden kann, um das Wahl- recht des Grundbesißers in seiner Bedeutung zu erhalten. Alle diese Bedenken rechtfertigen es, daß die Vorlage einer Commission von 21 Mitgliedern überwiesen wird. Jch kann nur noch erklären daß wir der Einführung des Neichstagswahlrehts für den Landtag ebenso ablehnend gegenüberstehen wie früher. Der Abg. Bachenr befindet sich_ wohl im Irrthum, wenn er die geheime Wahl als ein Schußzmittel gegen die Socialdemokratie betrachtet. Die Erfahrungen bei den Reichstagswahlen beweisen ‘do das Gegentheil. Die Anrechnung der indirecten Steuern können meine politischen Freunde nicht billigen. Die Feststellung eines ge- wissen Bruchtheils der Gesammtwählerzahl für die zweite und erste Klasse haben wir zunächst niht von der Hand gewiesen. Aber bei näherer Prüfung hat sich doch ergeben, daß dieser Weg ungangbar is. Es fönnten doch die Wähler erster Klasse zu sehr in ihrem Wahlrecht beeinträchtigt, ja majorisirt werden von Personen, die ihnen in ihrer Steuerleistung nicht entfernt gleihkommen. Wir hoffen, daß ein Provisorium zu stande kommt, das allen Anforderungen genügt bis zum Zustandekommen einer grund\säßlichen Wahlrechtsreform. (Schluß des Blattes.)

Die Steuerreformcommission des Hauses der Ab eordneten seßte gestern Abend ihre Berathungen fork. Die Ver andlung über § 95 des U wegen Aufhebung directer Staatsf\teuern, welher von den Wahlen zum Abgeordnetenhause handelt, wurde bis zur Erledigung des Wahlgeseßes ausgeseßt. n § 6, der unter anderem bestimmt: „Mit der Auflösung des Fonds gehen die Bestände, sowie die alsdann noch bestehenden ¿orderungen und Verpflichtungen des Grundsteuerdeckungsfonds auf die betreffende Provinz über“, beantragt Abg. Herold (Centr.) zu sagen statt „auf die betreffende Provinz“: „auf die Kreise des betreffenden Regierungsbezirks nah Maßgabe der veranlagten Grundsteuer“. Der Antrag wird angenommen, oe der Negierungs- vertreter erklärt, daß er nihts einzuwenden habe. 8 7 (Aufbewahrung der Copien der Katasterdocumeute in Rheinland und Westfalen erfolgt dur die Gerichte) bleibt unverändert, ebenso die 88 8 bis 16 (einzelne S über die Betriecbssteuer, Kosten der Veranlagung und Hebung). 4

Theater und Musik.

L Kroll’s Theater.

__ Die komische Oper „Margitta“, die gestern zur ersten Auf- führung gelangte, hatte sich des Beifalls des Publikums zu rae das sich durch den Componiften Erik Meyer-Hel mund an genehm unterhalten fühlte. Im wesentlichen steht die Musik in der That auf dem Unterhaltungsstandpunkt, und zwar nicht einmal auf einem mo- dernen, sondern sie bewegt sih in den gewohnten Geleisen der alten Spieloper. Der Componist hat allerdings in seinem Libretto, das von Rudolf „Bunge und Julius Freund herrührt, keine besonders günstige Stüße gefunden; es fehlt dem tertlichen Theil der komischen Oper beinahe alles Komische; ihr Hauptthema, die Abführung eines alten verliebten Gecken durch eine jugendliche Müllerstochter, variirt nur einen alten Lustspielstof ohne jede Neuheit der Charakteristik. Auf dieser Unterlage hat der Tondichter eine immerhin abwehsl[ungsreihe Musik geschaffen, die von einer gefälligen Begabung des Tondichters besvnders für das falls die Lieder ; jedo „find vielleicht um des Tertes willen zwet Duette und die mehrstimmigen Säße von weniger glüklicher Wirkung. Der erste Act bringt in dem Anfangschor und bei Vertheilung des Schönheitspreises originellere Weisen; der zweite Act setzt sehr stim- mungsvoll ein, ist aber ins Sentimentale übertrieben. Was den äußeren Erfolg des Abends anbetrifft , so konnten zwei Gefangsnummern da capo gesungen werden, und aub im übrigen zeigten {ich die Hörer dur Beifall für die Darbietungen dankbar. -Der omponist wurde trefflich unterstüßt durch fast aus- nahmslos tüchtige Solisten. Wir heben als solhe Fräulein Islar Herrn Bertram und Herrn W. Meyer hervor; Fräulein Det {v sang ihre Partie vortrefflih, gewann aber noch mehr dur ihre Dar-

FeE au Herr Worms hat sich gefanglih und \auspielerisch