1893 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

: j

!

M i

f

M

L 7

Muster C. f Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine

ür den vierprocentigen Anleiheschein der Altdamm-Kolberger Eisenbahn- Oa, Ausgabe von 1893, Nr über 1000 4

Inhaber empfängt gegen Nückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeihneten Anleiheshein der Altdamm - Kolberger Eisenbahn - Gesellschaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheines gegen diese ans Widerspru erhoben ist. Im Falle eines folhen Widerspruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebraht werden fann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Stettin, den . ten 1990.

(Trockener Stempel.) i L Die Direction der Altdamm-Kolberger Eisenbahn-Gesellschaft. (Zwei Unterschriften eigenhändig oder facsimilirt.)

Uge (Unterschrift eigenhändig.)

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und- Verseßungen. Im activen Heere. Sigmaringen, 10. Januar. v. Schilgen, Oberst-Lt. à la suite des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 und commandirt zur aan Ad als persönlicher Adjutant bei des Fürsten von Hohenzollern Königlicher Hoheit, zum Obersten, vorläufig ohne Patent, befördert.

Berlin, 14. Januar. Steinhausen, Gen. Lt. vom Neben- Gtat des Großen Generalstabs und Chef der i bd Ab- theilung der Landesaufnahme, in Genehmigung feines Abschiedsgesuches, unter Belassünta in dem Verhältniß als Mitglied der Studiencommission der Kriegsakademie, mit Pension zur Disp. gestellt. Osterroth, Sec. Lt. von der Res. des Train-Bats. Nr. 11, commandirt zur Dienst- leistung bei diesem Bat., im activen Heere, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 1. August 1892 bei dem Garde-Train - Bat., angestellt. Graf v. Fürstenstein, Unteroff. vom 1. Garde-Ulan. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Frhr. v. Bodelschwingh- Plettenberg, Graf v. Montgelas 1, Sec. Lts. vom Leib-

arde-Hus. Regt., à la suito des Regts. gestellt. v. Rothkirch u. Panthen, Port. Fähnr. vom 2. Garde-Regt. z. F., in das Inf. Negt. Großherzog Friedrih Franz 11. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 verseßt. Riebensahm, Sec. Lt. vom Gus. Meg von Boyen (d. Dstpreuß.)- Nr, 41, zum Pr. Lt, vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Bergius, Steffen vom Grenadier-Hegiment König Friedrih Wilhelm 1. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Frommann vom Füs. Regt. Graf Noon (Oftpreuß) Nr. 33, Wottrih vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelißz (6. Ditpreuß.) ‘Nr. 43, Iperott vom 8. Osipreuß. Inf. Negt. Nr. 45, Jäger vom Ulan. Negt. Graf zu Dohna (Osftpreuß.) Nr. 8, Krautwald vom Feld-Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Port. Fähnrs., befördert. v. Grabow, Sec. Lt. à la suits des Litthau. Ulan. Regts. Nr. 12, mit dem L Februar d. J. _ in das Ehliring Ulan. Regt. Nr. 6 einrangirt. Hesse, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 129, zum Port. Fähnr., von Wodtke, Sec. Lt. vom Leib-Gren. Negt. König Friedrich Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Die Unteroffiziere: Günther vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, Schwießke, Jaeger vom Inf. Negt. Graf Tauentien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Frhr. v. d. Borch vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg) Nr. 3, Hagemann vom Feld-Art. Regt. General - Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs. befördert. Bachfeld, Sec. Lt. vom Füs. Negt. Prinz Heinrih von Preußen (Branden- burg.) Nr. 35, in das Füs. Negt. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33 verseßt. v. Trotha, Pr. Lt. vom 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. WLpleben,* See: Lk, von demselben Negt., zum Pr. -Lt., beide vorläufig ohne atent, Höhne, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Inf. Negt.

. 72, zum Sec. Lt, Spehr, Unteroff. vom Magdeburg. Füs. Negt. Nr. 36, zum Port. Fähnr., befördert. Die Unteroffiziere : Graf v. NRothkirch-Trach vom Ulan. Negt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, v. Tieshowiß vom Pos. Feld-Art. Negt. Nr. 20, zu Port. Fähnrs., befördert. Tapper, Haupt- mann z. D. und Bezirks-Offizier bei dem Landw. Bezirk Görlitz, der Charakter als Major verliehen. Die Unteroffiziere: Sch ul vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Tr app vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, Giese vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Graf v. Harrach, v. Studnitß vom Hus. Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, Jouanne vom Ulan. Negt. von Katßler (Schles.) Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Maurhoff, Hauptmann und Compagnie-Chef vom Infanterie- Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Graf Mielzyús ki, Sec. Lt. vom Leib-Cür. Regt. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, à la suite der betref. Negtr. gestellt. Behrends, Major vom 3. Oberschlel. Inf. Negt. Nr. 62, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Gaede, Major vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, verseßt. v. Glasenapp, Major aggreg. dem 4. Nieder- \{les. Inf. Regt. Nr. 51, in dieses Negt. wiedereinrangirt. Kuhl- mann, Sec. Lt. vom Füs. Negt. General-Feldmarschall Graf Moltke Schles.) Nr. 38, in das Train-Bat. Nr. 15 verseßt. Nollau, arakteris. Port. Fähnr. vom 5. Westfälishen Inf. Negt. Nr. 53; die Unteroffiziere: Lindemann vom Infanterie - Regiment R Friedrich der Niederlande (2. Westfälisches) Ir, 15, ngels, Triepcke vom Inf. Negt. Freiherr von Sparr (3. West- älishes) Nr. 16, Frhr. v. Bülow, v. Pressentin vom 2, West- li en Feld-Art. Regt. Nr. 22, zu Port. Fähnrs. befördert. Gerber, Sec, Lt. vom 5. Westfäl. Inf. Kegt. Nr. 53, à la suite des Regts. gestellt. Kroeger, Sec. Lt. von demselben Negt., in das Inf, Negt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 verseßt. Die Unteroffiziere: Scchwilden vom Inf. Neg . Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Kaumanns vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, zu Port. Fähnrs. befördert. Winterstein, Nittm. à la suite des Rhein. Train-Bats. Nr. 8, als Comp. Chef in das Niederschles. Train-Bat. Nr. 5 einrangirt. Frhr. v. Rheinbaben, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Harbou, Ser. Lt. von demselben Negt., zum Pr. Lt, beide vorläufig ohne Patent, Niemöller, Ron: Fähnr. vom Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig Orel) Nr. 78, zum Sec. Lt.; die Unteroffiziere: v. Keffen- rinck vom Königs-Ulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, Graf von Schweiniy und Krain Frhr. v. Kauder vom Feld-Art. Men von Swharnkorst (1. Hannov.) Nr. 10, zu Port. Fähnrs., be- fördert. Graf Beissel v. Gymnich, Sec. Lt. von der Ref. des 5, Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachfen), früher in diesém Reat, commandirt zur Dienstleistung beim - Füs. Negt. General - Feldmarschall Prinz Albrecht von Liegen (Hannov.) Nr. 73, im activen Heere, und zwar als Second - Lieute- nant mit einem Patent vom 13. Juni 1887“ im leßtgenannten A wiederangestellt. Dietlein, Sec. Lt. von der Ref. des 2. Nassauischen Inf. Regts. Nr. 88, früher in diesem Regt., vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Inf. Regt. Nr. 98 com- mandirt. v. Steffens, Port. Fähnr. vom Großherzogl. Hess. Feld- Art. Regt. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Corps), zum Sec. Lt.; die Unteroffiziere: Eisenstecken vom 2. Nafsauishen Inf. Regt. Nr. 88,

Biermann vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. He) Nr. 116, zu Port. äbnrs., befördert. v, Kurnatowski, ajor vom Inf egt. Kaifer Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, zum Bats. Commandeur ernannt. Hiepe, Major aggreg. demselben Regt., in das Regt. wiedereinrangirt. pke, Vice-Feldro. vom 7. Badisch. Inf. Regt. Nr. 142, zum Port. Fähnr. ernannt. Schaper, Zimmermann, Unteroffiziere von demselben Negt., Kortüm, Unteroffizier vom Kurmärk. Drag. Negt. Nr. 14, zu Port. Fähnrs., Horn, Sec.. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, com- mandirt als Erzieher bei dem Cadettenhause in Potsdam, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; die Unteroffiziere: Reinhard vom Inf. Regt. Nr. 138, v. Minckwiß vom Inf. Negt. Nr. 143, Wende- roth vom Inf. Regt. Nr. 130, Eshmann, Herßsch vom Inf. Regt. Nr. 144, Brune vom Inf. Regt. Nr. 145, Bierschenk vom Feld-Art. Regt. Nr. 34, zu Port. Fähnrs., Wegeli, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Tiedemann, Noestel, Unteroffiziere vom Gren. Negt. König Friedrih I. (4. Oftpreuß.) Nr. 5, zu Port. Fähnrs, befördert. Schack - Kroymann, Major und Com- mandeur des Train-Bats. Nr. 17, in gleicher Eigenschaft zum Magde- burgischen Train-Bat. Nr. 4, v. Zelewski, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich 1. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, in das Inf. Negt. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, verseßt. Die Oberjäger: Frhr. von Braun vom Jäger-Bat. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Kolbow vom Pomm. Jäger-Bat. Nr. 2, zu Port. Fähnrs. befördert. Henn, Major à la suits des Thüring. Inf. Regts. Nr. 95 und Lehrer bci der Kriegsshule in Meß, als aggreg. zum Inf. Negt. Nr. 130, Teuchert, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Oberschles. Inf. Negt. Nr. 62, unter Stellung à la suite des Regiments, als Lehrer zur Kriegss{chule in Mey, verseßt. Kempf, Hauptmann und Compagnie- Chef vom Fuß-Artillerte- Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Stellung à la suite des Regts, zum Vorstand des Art. Depots in Stettin ernannt. Eyser, Pr. Lt. von dems. Negt., zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Zoch, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Fuß-Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2,. als Bats. Commandeur in das Fuß- Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Neuland, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, in das Fuß-Art. Negt. von Linger (Oftpreuß) Nr. 1, versegzt. Bel3mann, Sec, Lt. vom Fuß-Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, zum Pr. Lt. be- fördert. Kubale, Majecr und Bats. Commandeur vom Westfäl. Fuß-Art. Regt. Nr. 7, zum Commandeur des Schleswig. - Fuß-Art. Bats. Nr. 9 ernannt. Schopen, Hauptmann à“ la suite desselben Negts., unter Entbindung von der Stellung als Vorstand des Art. ‘Depots in Stettin, zum Major befördert und als etatsmäß. Stabsoffizier in das Fuß-Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Grote, Pr. Lt. vom Westfäl. Fuß-Art. Negt. Nr. 7, unter Be- lassung in dem Commando zur Dienstleistung bei dem Großen Ge- neralstab, in. das Fuß-Art. Regt. Nr. 10, verseßt. Herold, Pr. Lt. à la suite des Westf. Fuß-Art. Negts. Nr. 7, unter Ent- bindung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Auswär- tigen Amt, in das Regt. wiedereinrangirt. Hir\ch, Hauptm. und Comp. Chef vom Rhein. Fuß-Art. n Nr. 8, unter Stellung à la suite des Negts. zum zweiten Art. Offizier vom Platz in Mey ernannt. Schnell, Gerhard, Unteroff. von dems. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Roth, Major und Comman- deur des Schleswig. Fuß-Art. Bats. Nr. 9, unter Stellung à la suite des Bataillons, zum ersten ‘Art. Offizier vom Plaß in Met ernannt. Stadie, Hauptm. à la suite des uß-Art. Regts. Nr. 10, unter Entbindung von der Stellung als zweiter Art. Offizier vom Plaß in Meß, zum Major befördert und als etatsmäß. Stabsoffizier in das Westfäl. Fuß-Art. Negt. N. 1, Schoening, Pr. Lr, von Fuß-Axt. Negt: Nr. 10/ unter Be- förderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Rhein. Fuß-Art. Negt. Nr. 6, vVersept. Die Port. Fähnrs: Schopp, Pabst, Freyer vom Fuß-Art. Negt. General-Feldzeugmeister (Brandenburg ) Nr. 3, Schilling vom Fuß-Art. Negt. von Dieskau (S{hles.) Nr. 6, zu außeretatsmäß. Sec. Lts. befördert. Kaempfer, Hauptm. von der 3. Ingen. Jnsp., unter Entbindung von dem Sommando als Adjutant bei dieser Insp., als Comp. Chef in das A), Pon, 201, Mv. 14 VerleBl Dartung, Pr. Lt Vone Der 3. Ingen. Insp.,, als Adjutant zu dieser Insp. commandirt. Scholb, Hauptm. à la suite der 4. Ingen. Insp., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der Kriegsschule in Hannover, als Comp. Chef in das Pomm. Pion. Bat. Nr. 2 ver- seßt; derselbe verbleibt bis zum Schluß des laufenden Unterrichts- cursus noch als commandirt in seiner bisherigen Stellung. Esche, Unteroff. vom Garde-Pion. Bat., zum Port. Fähnr. befördert. Fellinger, Hauptm. und Comp. Chef vom Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, in die 3. Ingen. Insp. verseßt. Blank, Unteroff. vom Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, M üller, Unteroff. vom Bad. Pion. Bat. Nr. 14, zu Port. Fähnrs. befördert. Nhenius, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Bat., unter Stellung à 1a suite der 4. Ingen. Insp., als Lehrer zur Kriegsschule in Hannover verseßt; derselbe verbleibt bis zum 11. März d. I. noch als com- mandirt in feiner bisherigen Stellung. :

Sn der Gendarmerie Welt, La, Januar, von Dill» mar, Major a. D., zuleßt Rittm. und Escadr. Chef im Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, als charakteris. Major in der 7. Gend. Brig, von Gerstein-Hohenstein, Rittm. a. D., zuleßt Escadr. Chef im Cür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, als Hauptm. in der 11. Gend. Brigade, angestellt. :

DUT Beru gun0 der General Inspection Der Fuß-Artillerie. 14. Januar. Barg, Feuerwerks-Lt. vom Art. Depot Graudenz, zum Art. Depot Thorn, Schönwälder, Feuerwerks-Lt. vom Art. Depot Thorn, zum Art. Depot Graudenz, verseßt.

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. 14. Ja- nuar. v, Uklanski, Sec. Lt. vom Garde-Füs. Negt., ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Graf von Wartensleben, Pr. Lt. vom 3. Garde-Regt. zu Fuß, mit Pension der Abschied bewilligt. Scharffenorth, charakteris. Port. Fähnr. vom Drag. Negt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, zur Rej. entlassen. v. Scheven, Sec. Lt. vom Kolberg. Gren. Regt. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Graf Ponin ski, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier des Inf. Negts. Nr. 129, mit Pension und der Uniform des Garde-Jäger-Bats., Körner, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 140, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des 1. Großherzogl. Hessischen Inf. (Leib-Garde:) Negts. Nr. 115, v. Schön, Nittm. und Escadron-Chef vom Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Negts. Uniform, der Abschied be- willigt. T ölke I., Pr. Lt. vom Magdeb. Feld-Art. Regt. Nr. 4, mit Pension ausgeschteden. v. Rißelmann, Sec. Lt. von demselben Regt. , ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18 übergetreten. Mül ler, Oberst-Lt. und Commandeur des Madgeb. Train-Bats. Nr. 4, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, v. Heinemann, Oberst-Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Com- mandeur des Landw. Bezirks Bitterfeld und unter il nte: der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, mit seiner Pension, v. Scholten, Oberst-Lieutenant: z. D., zuleßt Bezirks-Com- mandeur des damaligen 1. Bats. (Geldern) 4. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 17, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 2. Garde-Negts. z. F., v. Sturmfeder, Oberst-Lt. z. D., zuleßt Commandeur des Landw. Bezirks Soest, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Negts. Prinz Moriß von Anhalt - Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Frhr. v. Reißenstein, Oberst-Lt. z. D., zuleßt Commandeur des Landw. Bezirks Liegniß, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Füs. Regts. Prinz Heinrih von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, der_Ab- chied bewilligt. Faust, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. von Stein- met (Westfäl.) Nr. 37, zur Res. entlafsen. v. Dresky,“ Major

aggreg. dem Bn Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, mit Pension 4E a auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Düvel, Nittm. und Comy. Chef vom Niederschles. Train-Bat. Nr. 5, mit Pension und der Uniform des Bad. Train-Bats. Nr. 14, Gentner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewigz (6. Westfäl.) Nr. 55, mit Pension, der Abschied bewilligt. v. Bonin, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, Wahnschaffe, Sec. Lt. à la suite des Westfäl. Drag. Negts. Nr. 7, v. Laffert, Sec. Lt. à la suite des 2. Großherzogl. Melenburg. Drag. Regts. Nr. 18, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betr. Regtr. übergetreten. v. Holstein, Hauptm. und Comp. Chef vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, mit Pension und der Negts. Uniform, v. Apell, Hauptm. aggreg. dem Großherzogl. Mecklenburg, Füs. Regt. Nr. 90, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Lauenburg. Jäger-Bats. Nr. 9, der Abschied bewilligt. v. Kauf- mann, Port. Fähnr. vom Holstein. 1A Regt. Nr. 24, wegen Dienstunbrauchbarkeit entlassen. Heise, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Hannov, Inf. Regt. Nr. 77, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform der Abschied be- willigt. v. Ranhau, Hauptm. z. D., zuleßt Bezirks-Offizier bei dem Landw. Bezirk Gotha, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Garde-Schüßen-Bats. ertheilt. Graf v. Schwerin, Oberst und Commandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Regts. Nr. 115, mit Pension und der Negts. Uniform der Abschied be- willigt. Buchholz, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Negt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension und der Erlaub- niß ‘zum Tragen der Regts. Uniform, zur Disposition gestellt. v. d. Hagen, Pr. Lt. à la suite des Drag. Negts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, v. Wilke, Sec. Lt. à la suito des 1. Hess. Huf. Negts. Nr. 13, ausgeschieden und zu den Nes. Offi- zieren der betr. Regtr. übergetreten. Gronemann, Oberst z. D., zuleßt Commandeur des Landw. Bezirks 1 Cassel, unter Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Herzog Friedrih Wilhelm von Braunschweig (Ostfriesishes) Nr. 78 der Abschied bewilligt. v. Mi edel, Sec. L. vom 2. Bad. Drag. Negt. Nr. 21, Frhr. Schilling v. Canstatt, Sec. Lt. à la suite des 3. Bad. Drag. Negts. Prinz Karl Nr. 22, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. Dittrich, Port. Fähnr. vom 6. Bad. Inf. Negt. Kaiser Friedrich 111. Nr. 114, zur Reserve entlassen. Gans Edler Herr zu Putliß, Pr. Lt. à la suite des 1. Bad. Leib-Gren.Regts. Nr. 109, als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uniform, Dollmann, Major z. D., zulegt Hauptm. -in der 4. Ingen. Insp., unter Ertheilung der Aus- sicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaub- niß zum ferneren Tragen der Uniform der 4. Ingen. Insp., Doerr, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Negt. Nr. 136, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Niederrh. Gus, Negts. Nr. 39, der Abschied bewilligt. v. Raumer, Pr. Lt. vom Schleswig-Holstein. Drag. Regts. Nr. 13, als halbinvalide mit Pension nebst Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. v. d. Borne, Pr. Lt. vom Inf. Negt. Nr. 141, als halbinvalide mit Fion ausgeschieden und zu “den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. Wehrmann, Hauptm. und Comy. Chef von demselben Reat., mit Pension, der Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und der Uniform des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Larz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Negt. von Borke (4 Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Stamm, Major und Bats. Commandeur vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1; mit Pension nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Drees, Major à la suite des Rhein. Fuß-Axt. Regts. Nr. 8 und erster Art. Offizier vom Plaß in Met, als Oberst-Lieut. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uni- form, der Abschied bewilligt.

In der Gendarmerie. Berlin, 14. Januar. v. Humbert, Major von der 7. Gend. Brig., mit Pension, v. Voigts-Rheßt, Dberst. Lt. von der 11. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform D L Mialsal, Inf. Meats. Nr. 87, der Abschied bewilligt. Boettcher, pens. Ober-Wachtm., zuleßt in der 10. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Kaiserliche Marine.

Karlsruhe, 12. Januar. v. Eisendecher, Capitän zur See, Ao min der Marine, den Charakter als Contre-Admiral verliehen erhalten.

Deutscher Reichstag. 23, Sigung vom Dienstag, 17; Januar, 1 Uhr.

Ueber die zunächst auf der Tagesordnung stehende, in der Dienstags-Nummer mitgetheilte Jnterpellation des Abg. Broemel (dfr.) wegen Veröffentlichung der neuerdings in Aussiht genommenen Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, auf deren Be- \prehung e der Beantwortung durch den Staatssecretär Dr, von Boetticher von dem Jnterpellanten verzichtet wurde, haben wir bereits in derselben Nummer berichtet. Wir tragen aus dieser Verhandlung nur noch den Wortlaut der Rede des Staatssecretärs Freiherrn von Maltahn nach:

Meine Herren! Die in Angriff genommene Ausarbeitung eines neuen amtlihen - Waarenverzeichnisses beruht auf einem Beschluß, den der Bundesrath am 28. Januar des vorigen Jahres gefaßt hat, und welcher in seinem hierauf bezüglichen Theil folgendermaßen lautet :

Der Bundesrath beschließt, den Reichstag zu ersuchen, bald- thunlichst eine Neuredaction des amtlihen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des statistishen Waarenverzeichnisses und des Ver- zcichnisses der Massengüter herstellen zu lassen und zur Vorbereitung einer solhen den Bundesstaaten mit eigenen Zollverwaltungen zur Aeußerung diesbezügliher Wünsche Gelegenheit zu geben.

Der Beschluß wurde gefaßt gleichzeitig mit dem Beschluß über diejenigen Abänderungen des bis dahin geltenden amtlihen Waaren- verzeihnisses, welche sich als eine nothwendige und unaufschiebliche Consequenz der abgeschlossenen Handelsverträge darstellten. Genau auf dem Wege, welchen dieser Beshluß in Aussicht nahm, ist seitdem procedirt worden, und der Entwurf des amtlichen Waarenverzeich- nisses ist zur Zeit seiner Fertigstellung so nahe, daß er vielleicht noch im Laufe dieses Monats , jedenfalls aber in der ersten Hälfte des Februar, wenn nicht unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten sollten, an den Bundesrath gelangen wird.

Es ift zur Herstellung dieses Entwurfs zunächst ein Schreiben an die Bundesregierungen gerihtet worden , worin sie ersuht sind, ihre Wünsche bezüglih der Abänderung des bisher bestehenden Waarenverzeichnisses zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen- Dies Schreiben is im vorigen Winter abgegangen, und bis in den Sommer hinein sind die Aeußerungen der verbündeten Regierungen uns zugegangen; nebenher sind auch von Seiten des Herrn Reichs- fanzlers seitens der einzelnen Reichsverwaltungsbehörden Ermittelungen darüber - angestellt, welche Abänderungen des bestehenden Waarenver-

baues für

zeichnisses entweder im Zollinteresse erwünsht fein möchten oder von den betheiligten Kreisen gewünscht würden und im Zollinteresse für zulässig erachtet werden fkönnten. Auf Grund des sehr umfangreichen Materials, welches auf diese Weise gesammelt wurde, ist ein vorläufiger Entwurf des amtlihen Wagarenverzeichnisses, den ih hier in der Hand habe, im Reihs-Schaßzamt aufgestellt und im August vorigen Jahres den verbündeten Regierungen abermals zu- gestellt, mit dem Ersuchen, ihre etwaigen Abänderungswünsche be- züglich dieses Entwurfs zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen. Auch hierauf sind die Antworten eingegangen, es hat sich über einzelne Fragen shwierigerer Natur eine eingehende und zeitraubende Cor- respondenz entwickelt, und es ist daher kaum zu verwundern, daß die Fertigstellung des Entwurfs für die Bundesrathsberathungen bisher noch nicht völlig zum Abschluß gekommen ist. Ich glaube, wir haben das Mögliche geleistet, wenn wir, wie ich Ihnen bereits sagte, jeßt die Hoffnung hegen können, in nächster Zeit die Sache dem Bundesrath vorzulegen.

Nun bezweifle ih gar nicht, daß seitens der vershiedenen Re- gierungen in Deutschland bereits in den BVorstadien, wie es ihre Pflicht erfordert hat, Wünsche der betheiligten Kreise, der Pro- ducenten und Consumenten, im Lande über die in Vorschlag gekommenen Aenderungen des Waarenverzeichnisses gehört worden sind. Ob dies überall in der Form geschehen is, daß man die Handelskam- mern zu Aeußerungen aufgefordert hat, oder ob dafür andere Wege eingeschlagen worden sind, das entzieht ih meiner Kenntniß.

Nun wünscht die Interpellation , daß jeßt der dem Bundesrath vorzulegende Entwurf noch einmal zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden möge, um auf diese Weise „den daran vornehmlich interessirten Gewerbekreisen Gelegenheit zu geben, ihre gutachtlichen Aeußerungen darüber rechtzeitig abgeben zu können." Der Herr Interpellant hat diesen Saß der Interpellation allerdings, glaube ih, nur in seinem eigenen Namen dahin einshränkend erläutert, daß er es für wünschenswerth und nüßlich erklärt hat, wenn nur „die wichtigsten Abänderungen“ des neuen Entwurfs dem bestehenden Waarenverzeichniß gegenüber zur öffentlichen Kenntniß gebraht würden. Jh trage Be- denken, diesen Weg für einen besonders zweckmäßigen zu erahten. Denn, meine Herren, es ist eine wirkli nicht leihte Aufgabe, aus diesem Werk diejenigen Bestimmungen herauszusuchen, von denen man sicher ist, daß sie von allen Betheiligten als die wichtigsten angesehen werden können. Es würde dies jedenfalls eine sehr zeitraubende Arbeit fein. Aber möchte sie auch mit der größten Sorgfalt vorgenommen werden, so glaube ih, können wir sicher sein, daß unter den in einem solchen Verzeichniß niht aufgenommenen Bestimmungen des neuen Waaren- verzeichnisses immer noch einige sein werden, welche der eine oder andere für ganz befonders wihtig von seinem persönlichen Standpunkte aus ansieht und nah seiner eignen Lage mit Necht ansieht.

Die Publikation des vorliegenden Entwurfs selbs hat gewisse Bedenken. Ich will hierbei darauf niht Gewicht legen, daß durch eine folhe Publikation eines Entwurfs, über den der Bundesrath erst in Berathung treten soll, vor den Berathungen des Bundesraths der Zeitraum zwischen dem Bekanntwerden und dem Inkrafttreten der definitiven Vorschriften so lang werden würde, daß er länger würde, als die vom Gese als Regel für Tarifänderungen vorgeschriebene Zeit, und daß eine übermäßige Verlängerung einer solhen Zwischenzeit doch auch gewissen Bedenken unterliegen könnte. Jh will hierauf kein Gewicht legen, aber auf zwei andere Schwierigkeiten muß ih doch auf- merksam machen. Die eine liegt in der rein mechanischen Schwierigkeit, ein Werk von diesem Umfange zweimal aufzulegen und zu drucken; die andere aber, die vom Standpunkt der verbündeten Ne- gierungen nit zu untershäßen ist, liegt darin, daß die Publikation von Vorlagen des Reichskanzlers, welhe im Auftrage der ver- bündeten Regierungen ausgearbeitet sind, an den Bundesrath den auf die Verfassung gegründeten Gewohnheiten des Bundesraths nicht entspricht, vielleibt sogar widerspriht. Ich glaube aber, daß der Zweck, den der Interpellant und die anderen Herren, welche die Inter- pellation unterschrieben haben, verfolgen, auh ohne solche förmliche Publikation des ganzen Entwurfs bereits im gegenwärtigen Moment wohl erreicht werden kann; und weil der Reichékanzler den Wunsch der Unterzeichner der Interpellation theilt, den betheiligten Kreisen in möglichst ausgiebiger Weise die Möglichkeit zu gewähren, rechtzeitig ihre Bedenken zur Geltung zu bringen, so besteht bei dem Neichskanzler die Absicht, seinerseits dahin zu wirken, daß die Beschlußfassung des Bundesraths und seiner Ausschüsse über den ihnen vorzulegenden Entwurf [auf eine so geräumige Spanne Zeit hinausgeshoben wird, daß den Einzelregierungen dadurch genügend Ge]egenheit gegeben ist, ihren Handelsvorständen oder wen sie sonst dafür geeignet halten, von dem Inhalt des Entwurfs Kenntniß zu geben und deren Acuße- rungen entgegenzunehmen.

Ich darf auch meinerseits erklären, daß unter Prüfung selbst- verständlich der Legitimation derjenigen Instanzen, Personen oder Cor- porationen, welche ein folches Ansinnen stellen würden, au der Neichs- kanzler, in diesem Falle als die zuständige Behörde das Reichs-Schatz- amt, bereit sein würde, von dem Inhalt des Entwurfs, nachdem er dem Bundesrath vorgelegt ist, Betheiligten Kenntniß zu geben.

Das Haus seßt alsdann die erste Berathung des Gesez- entwurfs wegen Abänderung der Besteuerung des Brannt- weins fort.

_ Abg. Uhden (cons.): Wir stehen auf dem Standpunkt dieses Steuerprojects, obwohl wir einzelne Bedenken dagegen haben. Der Branntwein is in unseren Augen ein Steuerobject, das durchaus geeignet ist, um daraus die Mittel zur Deckung von Mehrbedürfnissen des Reichs zu gewinnen. Aber sowohl im Interesse des Reichs als des Brennereigewerbes wäre jeßt die Frage aufzuwerfen, ob es nicht zweckmäßig sei, zur Einsührung des Nohspiritus- Monopols überzugehen, das einen Reinertrag von etwa 200 Millionen gewähren und dem Reiche niht nur die Mittel zur Deckung der Kosten der Militär- vorlage, sondern auch noch für andere Verwaltungszwecke ge. währen würde. Es würde eine Steigerung der Preise hervorrufen, welche wir sehr vermissen. Die große Unsicherheit, welhe gegenwärtig im Brennereigewerbe herrscht, ist dur die gestrige Erklärung des taatssecretärs Freiherrn von Malhzahn, daß es „für jeßt" bei en - Steuersäßen von 5 und 75 4 bleiben folle, noch vermehrt worden, Das Rohmonopol würde auch die Bedenken da Abg. Dr. Witte, daß die gegenwärtige Vorlage zum Nuin er kleinen und mittleren Brennereien führe, beseitigen. Der größte Theil sämmtlicher Brennereibesißer wlins{ht die Einführung desselben, funal bie kleinen und mittleren Betriebe würden dadur zu gedeih- Ster Entwickelung und einer Aen Stetigkeit gelangen. Auf den (Hnapsgenu der arbeitenden Klassen hat die T elteuerung eine Rücksicht zu nehmen, dieselbe dient vielmehr der Erhaltung der andwirthschaft. Abg. Wurm untershäßt die Wichtigkeit des Kartoffel- ie Volksernährung. Gerade aus den V en Po wo

er so stark betrieben wird, bezieht das Reich seine besten Soldaten.

Nach Einführung einer allgemeinen Consumsteuer ohne Abstufung, wie sie der Abg. Dr. Witte wünscht, würde sich die Großindustrie der Sache bemächtigen und die mittleren und kleineren Brennereien be- erien Den Vortheil würde eine Handvoll blühender Betriebe aben, und die Landwirthschaft, welche jeßt in ärmeren Gegenden durch die in Zusammenhang mit der Brennerei vermehrte Dünger- erzeugung gefördert wird, würde bald ihrem Ende entgegengehen. Gegen die Berminderung des Contingents um 1/9 habe ih ernste Bedenken, noch mehr aber gegen die Erhöhung der Steuer um 5 # Die da- durch hervorgerufene Preissteigerung würde neben den Consumenten auch die Producenten mit 7# bis 9 Millionen neu belasten. Nach Abschluß der Handelsverträge, denen wir mit \{werem Herzen aus politischen Gründen zugestimmt haben, kann die Landwirthschaft eine solhe neue Belastung niht mehr ertragen. Das macht uns die Zustimmung zum Gesetze sehr chwer. Die Behauptungen, betreffend die Liebesgabe, welhe wohl nur auf einer Aversion der frei- sinnigen Presse gegen die conservative Partei beruhen, sind vom bayerischen Finanz-Minister gestern \{chlagend widerlegt worden. Hunderttaufende von Mark sollen auf einzelne Großbrenner entfallen ; ih möchte aber den Brennereibesizer sehen, der folhe Summen in seiner Hand gesehen hat. Die Differenz der Steuersäße, nothwendig im Interesse der kleinen Brennereien, gewährte 1887 der Landwirth- haft eine Compensation für die folosiale Steigerung der ihr auf- erlegten Abgaben. Die weiteren Bestimmungen des Gesetzes ent- halten eine dankenswerthe Erleichterung und Verbesserung des Geseßes von 1887. Für den Fall, daß die Militärvorlage in irgend einer Form vom Reichstag angenommen wird, i es aus patriotischen Gründen nothwendig, diese Vorlage anzunehmen; ih bitte jedoch den Reichskanzler dringend, dieses Steuergeseß als ein Provisorium zu betraten und für späterhin eine Regelung der Ia Dns auf anderer Basis ins Auge zu E

Abg. Dr. Bart h (dfr.): Die Discussicn dreht sich bei Berathung eines Branntweinsteuergeseßes \tets um die Liebesgabe. Etwas ueues ist in diefe Discussion hineingekommen durch die Erklärung des bayerishen Finanz-Ministers, daß 1887 die differentielle Besteuerung des Branntweins eingeführt wurde, weil man es angesichts der be- stehenden Ueberproduction für nothwendig hielt, durch ein kräftiges Eingreifen das darniederliegende Brennereigewerbe zu heben. Jch gebe zu, daß der Ausdruck „Geschenk“ für die 40 Millionen, welche den Brennern aus dem Srirage der Steuer gewährt werden, {lecht gewählt ist. Denn unter Geschenk versteht man eine freiwillige Gabe und von einer freiwilligen Gabe der Branntweintrinker kann hier keine Nede sein. Der Volksmund hat diesen 40 Millionen die Bezeich- nung Liebesgabe beigelegt. Welchen Ausdruck man der Sache auch beilegt, das eine ist vollständig klar, daß es sich hier thatsächlich um einen Zuschuß zu den Productionskosten der Brennerei-Industrie handelt in Höhe von 40 Millionen Mark. Von den 150 Millionen Mark, welche 1887 den Steuerzahlern aufgelegt wurden, fließen nur 110 Millionen in die Neichsfasse, 40 Millionen dagegen in die Tasche der Brenner. Neben der Erklärung des bayerischen Finanz-Ministers, daß die Liebesgabe eine Folge der fürhterlihen Ueberproduction im Brennereigewerbe war, ist die Behauptung aufgestellt, daß es nothwendig war, eine solche große Entschädigung der Brennerei-Industrie zu geben, weil die P eg s in Deroute gekommen waren. Diese beiden Momente haben aber mit der Einfiktana der Branntweinsteuer im Jahre 1887 gar keinen inneren Zusammenhang. Wenn man be- rücsichtigt, daß die Brenner die Hauptträger jener verfehlten Handels- politik sind, welhe das Schutzzollsystem zu einer solchen Höhe empor- getrieben hat, so sind fie auch mit verantwortlih zu machen dafür, daß der Export so weit zurückgegangen ift, sie können fi also gar nicht darüber beklagen. Ih möchte festgestellt wissen, daß sowohl diese Sünde der Ueberproduction seit 1887, wie auch das Zurückgehen des Exports, gar nichts zu thun haben mit dem Geseß von 1887. Jch stehe niht auf dem Standpunkt, daß man durch baares Geld einer Anzahl von Großindustriellen den vermeintlihen Schaden in- folge des Geseßes von 1887 wieder ausgleihen foll. So müßte man dann auch den Tabacksbauern und Tabacksindustriellen den Schaden ausgleichen, den sie durch die große Erhöhung der Tabaks- steuer 1879 erlitten. Daran hat aber kein Mensch gedaht. Bei der Biersteuer klammert man sih mit einer gewissen Befriedigung an den Gedanken, die Brauer würden dasjenige zu zahlen haben, was man mit dieser neuen Steuerauflage von der Gesammtheit heraus- zuholen wünscht. Man hat gesagt, durch diese Liebesgabe fei den Einzelnen kein Vortheil erwachsen, das könne man leiht erweisen aus den Büchern der Producenten vor und nach 1887. Dieser Beweis i} hinfällig. Einen anderen Beweis dafür sah aber der bayerische Finanz - Minister in der Preisdifferenz vor und nah 1887, Das scheint \{chon einigermaßen plausibler, und so tüßt sh auh der Verein der Spiritusfabri- kanten gerade auf diefen Punkt. Wie steht es nun mit dem Nück- gang der Preise, der die Basis Ihrer ganzen Argumentation bildet ? Sie haben aus den fünf Jahren seit Erlaß des Gesetzes von 1887 den Durchschnittspreis berehnet auf 38,54 1; für die Periode vor 1887, da haben Sie aber niht eine Periode von fünf, sondern von aht Jahren angenommen. Die drei Jahre 1879 bis 1881, die Sie mit hineingezogen haben in Ihre Berechnung, haben aber, aus anderen Gründen, so exorbitant hohe Preise erzielt, wie sie im folgenden Decennium nie wieder vorgekommen sind. So ist es denn gelungen, einen Durchschnittspreis von 49,9 A Herauszubekommen, während er sich ohne jene drei Jahre nux auf 45,6 4. stellt, also über 4 M. niedriger. Untersucht man jene 5 jährige Periode näher, fo stellt sih heraus, daß in derselben sehr große Schwankungen vorgekom- inen sind und daß 1886 vor Einführung des Gesetzes der Durchschnitts- preis auf 37 A, sank, also noch unter den fünfjährigen Durchschnitt nah 1887. Aber auh nah 1887 waren Schwankungen, und 1891 stellte sih der Preis colossal hoh, nämli auf 50 A Hiernach scheint mir erwiesen, daß für die Preisbildung zum mindesten das Brannt- weinsteuergeseß von 1887 niht das entscheidende Moment bilden kann. Wenn man auf die Ursachen der Preisbildung zurückgeht, fo findet man, daß immer, wenn die Preise sich sehr niedrig stellten, das mit dem Ernteergebniß der Kartoffeln in den betreffenden Jahren zusammenhängt. 1880 betrug der Spirituspreis 60,7 # Die Kar- toffelernte von 1879 war eine sehr s{chlechte, nämlich rund etwa 19 Millionen Tounen, ebenso 1880 mit 194 Millionen, während der Normaldurchschnitt etwa 25 Millionen Tonnen beträgt, daher noth- wendigerweise der hohe Spirituspreis. 1881 hatten wir eine Normal- ernte von 255 Millionen; infolge der Wirkung der früheren \{lechten Ernten sank der Spirituspreis indessen erft auf 55 M, dann aber 1882 auf 48,8 M, stieg 1883 wieder auf 53,4 K infolge der ganz mise- rablen Kartoffelernte von nur 18 Millionen. So begreift sich auch das starke Ansteigen des Spirituspreises 1891, weil wir eine Kartoffelernte von nur 185 Millionen hatten, während im übrigen innerhalb der ganzen Periode von 1887 meist sehr gute Ernten waren, wie z. B. tm vorigen Jahre. Daraus geht hervor, daß das ausschlaggebende Moment für diese ganze Preisbildung des Branntweins immer nur die Kartoffelernte ist. Hiermit ist der Ausfall der Brennereikartoffel seit 1887 mit einer Million Tonnen in maximo jäbrlih au nicht annähernd zu vergleichen. Es ist alfo unrichtig, daß durch die Ein- führung des Gesetzes von 1887 ein auss{laggebender Grund constatirt wäre für die niedrigen Preise der Periode 1887/92, sondern es sind andere Momente, auf welche die elengcuna gar keinen Einfluß haben kann und hat. Man hat sich niemals vergegenwärtigt, daß feit 1887 [0 die Kartoffel essende Bevölkerung Deutschlands um 5—6 9/a vermehrt hat, während dieser Ausfall von 1 Million Tounen möglicher- weise dem Brennereibetriebe noch niht 49/4 einer Normal-Kartoffel- ernte ausmacht, Der Bedarf an Kartoffeln if beute größer als 1887, Das geht {on daraus hervor, daß die Erntefläche für Kar- toffeln je 1886 sih nicht vermindert, sondern noch etwas vermebrt hat. Abge Nen von kleinen Schwankungen, betrug 1886 die Erntefläche für Kartoffeln in Deutschland 2915 000 ha, 1892 belief sie fich auf 2922000 ha, also 7000 ha mehr. Wenn die Lebesgabe von 40 Millionen datür gegeben sein sollte, um die Kartoffelproduction aufrecht zu erhalten, daun müßte sie in alle Ewigkeit aufrecht erhalten werden, Wenn seit 1887 der Preis künstlich gedrückt wäre, soy muß dieser Preisdruck nicht bloß geltend gemacht werden für kdie

Spiritusbrenner, sondern auch für die Kartoffelpreise. Wenn das aber der Fall ist, wie kommt man dann dazu, diese Entschädigung von 40 Millionen nur den Brennern zu zahlen? Dann müßten doch auch die Kartoffelbauern daran theilnehmen, welhe feine Brennereien haben. Der bayerishe Finanz-Minister sagte: so eine Brennerei kann si überhaupt nit einshränken. Wenn- das der Fall wäre, wie wäre es denn zu erklären, daß nach der Statistik des Vereins der Spiritusfabrikanten Deutschlands \sich die Zahl der Brennereien um den vierten Theil eingeschränkt hat? Er sagte, die Brenner produciren Spiritus und verkaufen mit Schaden. Ih ver- muthe, die Bayern machen es genau fo in dieser Frage wie die anderen verständigen Wirthschafter, sie geben die unproductiven Zweige der Landwirthschaft auf, und man richtet sich im Verlaufe von fünf Jahren anders ein. Wenn eine solche Production fortgeführt wird, dann ist es die allerhöchste Zeit, die Liebesgabe aufzuheben. So s{chlimm wird es aber wohl nicht sein. Dafür führe ih einen klassischen Zeugen, den württembergischen Gesandfen an, der nachwies, daß in Württemberg die Productionskostei eines Hektoliters Branntwein um 19,17 Æ höher find als in Norddeutschland. Deshalb müsse die Liebesgabe aufrecht erhalte werden, fonst könnten die armen Leute in Württemberg nicht weiter brennen. Das beweist doch, daß es in Deutschland Leute giebt, die dieses Geschenk von 20 M that- sächlich einstecken, denn sonst könnte niht ein solcher Productions- kostenunterschied eintreten. Es giebt nun gewiß Einzelne, die stecken die Liebesgabe von 20 #4 als vollständigen Zuwachs zu ihrem Ein- kommen ein, bei anderen ist das nit der Fall. Indem ih diese Con- cession mache, mache ih au den Herren gewisse Concessionen, welche behaupten, die Liebesgabe müsse aufreht erhalten werden, damit die kleinen Brenner sich halten können. Dann kommt man aber leit zu der Folgerung: die Liebesgabe für die kleinen Brenner, die etwa drei Millionen Mark ausmacht, mag erbalten bleiben, wenn nur die großen Brenner, die 37 Millionen bekommen, wieder unter das allgemeine Geseß gestellt werden. Die Liebesgabe wird mit jedem Jahre unerträgliher. Verständliher wäre sie gewesen als eine Ent- schädigung für die Einrichtung auf die neuen Verhältnisse; aber als cin alljährlih wiederkehrendes Geschenk von 40 Millionen, das in leßter Linie nothwendiger Weise unsere ganze Brennerei in spanische Stiefel einschnürt, ift sie absolut zu verwerfen. Der bayerische Finanz- Minister hat gemeint, wenn die Brennerei wirklich ein fo gutes Ge- {äft nah Einführung der sogenannten Liebesgabe wäre, dann hätten ih ja seit 1887 die Leute herandrängen müssen, um dieser Liebeëgabe theilhaftig zu werden. So liegt aber die Sache nicht. Will heute jemand in den Ring der berechtigten Brenner eintreten, dann hat er eine Prüfungszeit, eine Art von Purgatorium von drei bis fünf Jahren durhzumachen, und davon bekommt er auc nur einen Thei angewiesen. Außerdem weiß niemand, wie er bei dieser Vertbeilung abschneidet und wie lange sie noch bestehen wird, denn bei dem allgemeinen Widerwillen gegen diese Licbesgabe glaubt niemand an deren ewige Dauer. Wie die Steuererhöhung von 70 auf 75 M wirken wird, läßt sih nicht vorhersagen. Jede Steuererböbung pflegt ja eine Einschränkung des Consums herbeizuführen, aber die 5 machen den Kohl nicht fett, es wird in dieser Beziehung ein ein- facher Preisaufshlag erfolgen, und damit ist die Sache abaethan. Unter feinen Umständen würden die Producenten eine Einbuße bei ihren Productionskosten von 21 e erleiden, wie der Verein der Spiritusfabrikanten für Deutschland in seine Eingabe behauptet. Wäre diese Behauptung richtig, so hâtten die Brenner 1887, als ihnen der Steuersaß von 70 aufgelegt wurde, 39 M Productionskosten haben müssen. Da aber der Preis über- haupt nur 20 A ist, so würden sie noch 15 4 zuzablen müfen. Wir wollen überhaupt keine Branntweinfsteuererhöhuna : will man aber aus dem Branntwein noch mehr herausholen, dann find aub wir dazu bereit, wenn man refolut herangebht an die Abschaffung ter Liebesgabe. Wie seinerzeit in Amerika die Baumwolle König war, îo ist jeßt bei uns der Shnaps König: i f h gering\te Leid geshehen. Jch glaube, es

dieser König Schnaps entthront und auf

allgemeine Interesse geseßt wird.

Bevollmächtigter zum Bundesratb, Königlic Minister Dr. Freiherr von Riedel: Mit de der Vorredner meine Ausführungen , mit dene schäftigte, für solche erklärt, welhe fich nit i meinen Interessen, sondern \pecieller Intereffen | Anschuldigung möchte ih erwidern, daß alles, wc wenigstens soweit meine Absicht entscheidend if Allgemeinheit und der allgemeinen Interessen Deductionen von gestern fußten darauf, gemeinen Interesse, ie Brennerei 3 [ar Gewerbe zu erhalten. Kehren wir nun zur Sache beshämt darüber, daß es mir in so i den Vorredner zu überzeugen, und i fi nicht gelingen, unsere Ueberzeugungen zu erf von ihm gehört, wo denn eigentlich die Lie bezahlt. Er hat keinen Bewei t liegt seit lange daran, zu ergr Liebeëgabe vorhanden sei. Der als eine Entschädigung infolge d von 1887. Das ift nit ribtig differenz lediglih als ein Geo tion aufgefaßt. Wir wollten wir haben ibnen auch nichts versteht man eine Handlung, bereihert wird. Nun habe der Untersuchung befaßt, wer d Neichskasse kommt sie nicht. 0. U werden consumirt, eben so und c der Consument sie bezablt, dafür einen sehr werthvollen Bun Er hat mit vollem Ret vorbin bildung sih in den leßten fünf Sab preis und überhaupt nad der Kartoffelernte zer folgt daraus ? Erstens, daß das Gefe vou 1887 die zum Nachtheil der Consumenten | f Geseß von 1887 der Production gelassen hat, daß eine Ausbeutung d Wäre dieser Spielraum nicht dings eine Liebesgabe. Die Brenner der Consument keinen Schaden leidet. kosten des Branntweins in Bayern welche ziemli verläßlih sind, weil ste auf angettellt wurden. Diese Ermittelz d wirklih die Brenner in den einen exorbitanten Gewinn T haben. 1890 ist allerdings der Preis in zu gleicher Zeit auch die Productionskosteu. & sind au im allgemeinen die Prod der cine oder der andere glückUth Ernte batte, so war das ganz u der sogenann Liebesgabe. Jch möchte die Herren bitten. mit blos die Ibaerin u berüdsichtigen, sondern auch in die Wirklichkeit bäralzutäiuigen Bereits vor dem Jahre 1890 war ja der glükliede Eintzil der Bubegs gabe längst auf der Welt. Warum haben icd deme mußt 1880 eine Menge von Tae zu dem Genuß der Vedesgate, derangedeängt ? Auf Grund diese? Lebesgabe bätten fie aud die neuen Giuretdtngan: bequem machen können. Das ist ader mur dz vereuraalhn Tallen Jes schehen. Kurz und gut, der Adg. De. Barth i uns dem Quincis daß eine. Liebesgade wirklich vordauden F, fduldaz grbdichen Eu bat uns - au nicdt nalgewiefen, das des gegemuartige Geset: wn Ausbeutung des Consumenten gefübrt dat. und e uge dire Kis weis nit erbracht ist, din ich fo frei, zu dagen. dei eie Aubedgale überbaupt uicht existirt.

Abg. Fürst von Hagfeldt (K): Fin dir Guhähung dee Biersteuer kann man neden deur Diners quf Bayer me: allerdings unter dem Vordot jeglitder Surrogade dres dee hohen: Sire Consum und Kadrikatien eieèdaältto Ferien wmaeitos Su wik

Wr met d. De Q Ñ C Un Se U U