1893 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Hinter Seiner Hoheit dem Durchlaucht igsten Bräutigam: der Höchstdemselben zur Aufwartung beigegebene General-Lieutenant Edler von der Planiß, Commandeur der Garde-Cavallerie-Division. V. Die Hof-, die Vice-Ober-Hof-, die Ober-Hof- und die Obersten Hofchargen Seiner Majestät, paarweise. VI. SFhre Majestät die Kaiserin und Königin riedrich (als Durchlauchtigste Mutter der Hohen

F Braut). Rechts neben Allerhöchstdenselben Set der Kaiser und König, inks Seile Noniglihe Hoheit Der Landgraf: von essen (als Familien - Oberhaupt des Hohen Bräutigams).

Die General-Adjutanten, die Generale sowie die Admirale à la suite úünd die Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs folgen Allerhöchstdenselben; zur Linken Seiner Majestät, hinter Allerhöchstdenselben, der Minister ‘des Königlichen Hauses von Wedel. : :

Rechts neben der Schleppe Jhrer Majestät déêr Kaiserin und Königin Friedrich geht Allerhöchstdero Ober-Hofmeisterin Fürstin von Haßfeldt-Trachenberg, links Nllerhöchstdero Palastdame Gräfin von Brühl und der Ober- Hofmeister Graf von Seckendorff.

Die Schleppe Jhrer Majestät tragen die Damen:

1) Gräfin Margarethe von Perponcher,

2) Fräulein Margarethe von Faber du Faur, 3) Gräfin Asta von Wylich und Lottum,

4) Gräfin Clara vom Hagen. :

Der dienstthuende Kammerherr folgt Jhrer Majestät.

Der Seiner Königlichen Hoheit dem Landgrafen von Hessen zur Aufwartung beigegebene Vice-Ober-Schloßhaupt- mann Graf von Dönhoff, sowie der Hof-Marschall und das Gefolge Höchstdesselben gehen hinter Seiner Königlichen Hoheit. | /

VIT. JhreMajestät die Kaiserin und Königin. Rechts neben Allerhöchstdenseclben

Seine Majestät der König von Sachsen, links j :

Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thron-

folger von Rußland.

Neben der Schleppe Jhrerx Majestät der Kaiserin und-Königin gehen O

zur Rechten : Allerhöchstdero Ober-Hofmeisterin, Gräfin von Brockdorff, l

zur Linken: Allerhöchstdero Ober- Hofmeister, Freiherr von Mirbach.

Die Schleppe Jhrer Majestät tragen die Damen:

1) Gräfin Mathilde von Keller,

2) Fräulein Clara von Gersdorff,

3) Gräfin Helene von der Schulenburg, 1) Gräfin Wanda zu Eulenburg.

Die beiden Kammerherren Jhrer Majestät "treten Aler- höchstdenselben vor.

Die Seiner Majestät dem König von Sachsen und Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Thronfolger von Ruß- land zur Aufwartung beigegebenen Offiziere, sowie die Hof- staaten und die Adjutanten Seiner Majestät und Seiner Kaiserlichen Hoheit gehen hinter ihren Herrschaften.

VEL * Jhre Königlihe Hoheit die verwittwete Landgräfin von Hessen (als Durchlauchtigste Mutter des Hohen Bräutigams).

Nechts neben Hochstderselben

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Edin- burg (als Vertreter Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Jrland),

links

Seine Königlihe Hoheit der Großherzog von Baden.

IN. Seine Köniâlihé Hoheit der Großherzog oon Hessen und bei Rhein.

Rechts neben Höchstdemselben

Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin von

Baden, links

Ihre: Kontglihe Hohoit--die Herzogin vön Connaught.

Dié Schleppen Jhrer Königlichen Hoheiten der Prin- zessinnen werden je von zwei Pagen getragen: dic Ober-Hofmeisterinnen gehen rechts neben der Schleppe, die Hofdamen hinter derselben. Die Cavaliere treten ihren Höchsten Herrschaften vor, die Adjutanten folgen.

Der Zug bewegt sih durch den Rittersaal, die Bilder- Galerie, in welhe Zuschauer auf Billets eingelassen sind, und die Weiße Saal-Galerie nah der Kapelle. Bei Eintritt des Zuges in dieselbe ertônt Chorgesang.

Der stellvertretende Schloßpfarrer, General-Superintendent D. Dryander und die Hof- und Dom-Geistlichkeit empfangen das Hohe Brautpaar beim Eintreten in die

Ka Pl E; geleiten Höch stdasselbe zum Altar und stellen sih fodann rückmwärts desselben auf.

Seine Hoheit der Prinz stellt Sih zur Rechten der Prinzessin Braut; die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften treten im Halbkreise um das Hohe Braut- paar, und zwár so, daß Jhre Kaiserlichen und König- lihen Majestäten, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrih, Seine Majestät der König von Sachsen, Jhre Königliche Hoheit dic verwittwetc Landgräfin von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen die ersten Pläße rechts und links vom Altar einnehmen. n

Die Hofchargen ordnen fih in der Art, daß sie beim Hinausgehen fogleih wieder vortreten können.

Der General-Superintendent D. Dryander vollzicht die

Trauung.

Jn dem Augenblick, in welhem das Hohe Brautpaar die Ninge wechselt, werden von der im Lustgarten aufgestellten Leib-Baätterie des 1. Garde - Feld- Artillerie-Regiments drei mal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert, wozu der dienstthuende Königliche Flügel-Adjutant das Zeichen giebt. E

Nach ausgesprochenem Segen begeben Sich Jhre Kaiser- lihen und Königlichen Majestäten, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen und die Höchsten Herrschaften in der vorhin beschriebenen Ordnung nah der Branden- burgischen Kammer, um daselbst dem Hohen Brautpaare die Glückwünsche abzuftatten.

Die gHosslaaien verweilen in den Gemächern zwischen der Bilder-Galeriec und dem Rittersaale. :

Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften erheben Sich, sobald Seiner Majestät durch den Ober- Ceremonienmeister, Ober-Hof- und Haus-Marschall Grafen zu Eulenburg die entsprehende Meldung gemacht worden ist, in dem vorbeschriebenen Zuge nah dem Weißen Saal.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen begeben Sich mit dem Hohen Brautpaare unter den Thronhimmel.

Jhre Königliche N die’ verwittwete Land- gräfin von, Hessen, Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen, Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die: Prinzessinnen, sowie die anderen Höchsten Herrschaften ordnen Sich rehts und links vom Throne ganz in der Weise, in welher Höchstdieselben bei der Trauung in der- Kapelle Sich aufgestellt hatten. Hinter den Allerhöchsten und den Höchsten Herrschaften nehmen außer den s{chleppetragenden Damen und Pagen auch sämmtlihe Damen des Gefolges, von den Cavalieren und Offizieren des Gefolges jedoch nur die dienstthuenden, Auf- stellung, während die Obersten Hof-, die Ober-Hof-, die Vice- Ober-Hof- und die Hofchargen dem' Throne gegenüber sih in einer Reihe ordnen, der übrige Vortritt aber und dic anderen Gefolge unter die Arkaden treten.

Hierauf begeben sih alle anderen Personen aus der Kapelle nach dem Weißen Saale, nähern sich dem Throne und machen, in ununterbrochener Reihe fortshreitend, Jhren Kaiserlihen und Königlihen Majestäten und dem Hohen Brautpaare ihre

C Während der Cour concertiren das Musikcorps des 1. Garde- Dragoner-Regiments Königin von Großbritannien und Jrland und das Musikcorps des Kaiser Franz Garde- Grenadier-Regiments Nr. 2.

Nach Beendigung derselben meldet der Ober-Hof: und Haus-Marschall, Ober-Ceremonienmeister Graf zu Eulenburg die Tafel an.

Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften erheben Sich wiederum in der für diesen Abend bestimmten Ordnungund begeben Sich durch die Bilder-Galerie und die angrenzenden Festräume nah dem Rittersaal.

Im NRittersaal findet die Königliche

Ceremonien-Tafel

statt, an welher Jhre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen, das Hohe Brautpaar und sämmtliche Höchsten Herrschaften Plaß nehmen, und zwar:

in der Mitte der Tafel das Hohe Brautpaar, Höchstdemselben zur Rechten (also neben der Durchlauchtigsten Prinzessin Braut)

Seine Majestät der Kaise und Köntg, neben Allerhöchstdenselben Jhre Majestät dié Gs Dn und Königin Friedri ch

UN Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen sodann

zur Linken (also neben dem Durchlauchtigsten Bräutigam)

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin, neben Allerhöchstdenselben

Seine Majestät der König von Sachsen und Jhre Königliche Hoheit die verwittwete Landgräfin

i von Hessen, worauf dann die anderen Höchsten-Herrschaften, nah der bestehenden Ordnung, Sich anschließen.

Sobald Jhre Majestäten und die Höchsten Herr schaften Jhre Pläße eingenommen haben, treten die dazu befohlenen General-Lieutenants :

1) General-Lieutenant, General à la suite Graf von Schlieffen 1.,

2) General-Lieutenant, Junspecteur der Feld-Artillerie von Hoffbauer an die beiden Enden der Tafel und legen dice Speisen vor. Sie geben dieselben den hinter ihnen stehenden Kammerlakaien, diese den Pagen und die Pagen den functio- nirenden Obersten Hof- und Ober-Hofchargen, Cavalieren und Adjutanten.

Außer der Königlichen Ceremonien-Tafel sind im Gardes du Corps-Saal und in den angrenzenden Räumen, im Marinc- Saal und in der altdeutshen Kammer neben der Bilder- (Galerie, in den Braunschweigishen und in den Elisabeth- Kammern, sowic in dem Elisabeth-Saal Büffets aufgestellt.

Seiner Majestät dem Kaiser und König reicht für den abwesenden Oberst-Truchseß der Ober-Gewand-Kämmerer Graf von Perponcher-Sedlnißki die Suppe, und der Oberst- Schenk Fürst von Haßzfeldt-Trachenberg den Wein: denselben Dienst verschen

bei Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin der Ober- Hofmeister Freiherc von Mirbach, bel hrer Maleitat der Kaiserin Und Konigin Friedri der Ober-Hofmeister Graf von Seckendorff, bei Seiner Majestät dem König von Sachsen der General der Jnfanterie von Keßler, bei der Durhlauchtigsten Prinzessin Braut der Königliche Kammerherr, Schloß-Hauptmann (Zraf von Fürstenberg-Stammheim, bei dem Durchlauchtigsten Bräutigam der General-Lieutenant Edler von der Planißt.

SecineMajestät der Kaiser und König bringen, sobald die Suppenschüfseln von der Tafel gehoben sind, die Gesundheit des Hohen Brautpaares aus. Das Musikcorps des 1. Garde-Dragoner-Regiments Königin von Großbritannien und Jrland bläst Tusch.

Seinc Majestät ertheilen hierauf den Obersten Hof- und den Ober-Hofchargen, sowie den Cavalieren und den Adjutanten die Erlaubniß, sih zurückzuziehen. ;

Vor Beendigung der Tafel stellen sih dieselben wieder hinter die Stühle ihrer Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, um vorzutreten oder zu folgen.

Gleichzeitig begeben sih die nach altem Herkommen zum

Fadckeltanze befohlenen Staats-Minifter und der Minister des Königlichen Haujes in den Weißen Saal, wohin {hon zuvor die Mit- glieder dcs diplomatishen Corps, die Fürsten und die Excellenzen-Herren und sämmtlihe Damen auf den für sic an der Galerieseite des Weißen Saales aufgerichteten Hautpas geführt worden find.

Nach aufgehobencr Tafel treten auch die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften in den Weißen Saal. Jhre Kaiserlihen und Königlichen Majestäten, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Seine Majestät der König von Sachsen, sowie das Hohe Brautpaar nehmen unter dem Thronhimmel Auf- stellung. Jhren Majestäten reihen Sich zur rehten Seite des Thrones Jhre Königliche Hoheit die Landgräfin von Hessen und die anderen Hohfürstlihen Damen, zur linken Seite Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen und die anderen Höchsten Herrschaften an, Nachdem Seine Majestät“ der Kaiser und König den Befehl zum Beginn des Fackeltanzes an den Ober-Hof- und Haus-Marschall Grafen zu Eulenburg ertheilt haben, nähert sich dieser dem Hohen Brautpaare und ladet Höchstdasselbe durch cine Verbeugung zum Beginn des Tanzes ein, der in nachstehender Ordnung erfolgt : der Ober-Hof- und Haus-Marschall Graf zu Eulenburg mit dem großen Marschallsstabe; ihm folgen die auf Allerhöchsten Befehl durch den Ober- Ceremonienmeister hierzu eingeladenen elf Staats- Minister und der Minister des Königlichen ) g: mit weißen Wachsfackeln, paarweise, je nah dem Alter ihres Patents, sodaß die jüngsten vorangehen, nämlich: 1) der Minister Dr. Bosse, 2) der Minister Thielen, 3) der Minister von Heyden, 4) der Minister von Kalten- j born-Stachau, 6) der Minister Freiherr von Berlepsch, 8) der Minister von Wedel,

der Minister Dr. Miquel,

)der Minister * Dx, «von Schelling,

) der Minister Dr. von Achen- bach,

) der Vice - Präsident des 12) der Präsident des Staats- Staats-Ministeriums Pr. Ministeriums Graf zu von Boetticher, Eulenburg.

Das Hohe neuvermählte Paar.

Nachdem Höchstdasselbe einen Rundgang im Saale gentaht, nähert Sih die Hohe PLinzessin. Braut Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, fordert Allerhöchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es beginnt cin neuer Rundgang. |

Demnächst nähert Sich der Hohe Bräutigam Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin, fordert Aller- höchstdieselben dur cine Verbeugung zum Tanze auf, und es erfolgt wiederum ein Rundgang.

Nachdem sodann die Minister die Wachsfackeln an zwölf Pagen übergeben haben, nähert Sich die Hohe Braut Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, fordert Allerhöchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf; gleichzeitig nähertSih der Hohe Bräutigam |Jhrer Königlichen Hoheit der verwittweten Landgräfin von Hessen U Zer KoMiglien Hobeit der Herzogin von Connaught, fordert Höchstdieselben durch eine Verbeugung zum Tanze auf, und es findet ein neuer Rundgang statt. j

Hierauf tanzt die Hohe Braut immer mit je zwei der Prinzen, welche Sich im Zuge befanden, und gleichzeitig der Hohe Bräutigam mit je zwei der anwesenden Prin- zessinnen.

Nach beendigtem Fackeltanze treten die Pagen mit den Fackeln dem Zuge der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften bis an den Eingang der für die Hohen Neuvermählten cingerihteten Gemächer vor.

Hier wird die Königliche Krone den Beamten des Haus: \chaßes wieder überliefert, und die fungirende Ober-Hofmeisterin der Hohen Braut nimmt die Vertheilung des Strumpf- bandes vor, worauf Seine Majestät der Kaiser und König den Hof zu entlassen geruhen.

Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichen Mazjecftät Allergnädigsten Specialbefehl|.

Berlin, den 19. Januar 18983. Der Ober-Ceremonienmeister : Graf A. Eulenburg.

10) der Minister Delbrück,

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Landrichter Takmann in Braunsberg an das Landgericht T in Berlin, der Amtsrichter Stephan in Berlin als Landrichter an das Landgericht I daselbst, der Amtsrichter Schulz in Bialla Ostpr. an das Amtsgericht it Ragnit und der Amtsrichter Evers in Hagen als Landrichter an das Landgericht daselbft. :

Dem Notar Anderseck, bisher in Landeck, ist der Wohn!1þ in Langensalza angewiesen. :

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Bischoff und der Rechtsanwalt Heine bei dem Land- geriht 1 in Berlin, der Rechtsanwalt Wittelshöfer bci dem Landgericht in Prenzlau, der Rechtsanwalt Ebstein bei dem Landgericht in Guben, der Rechtsanwalt Dr. Kauß bei dem Landgericht in Koblenz, der Nehtsanwalt Paul Horn 11. bei dem Landgericht in Jnsterburg und der Rechtsanwalt Werner bei dem Amtsgericht in Dt.-Krone.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt Dr. Schul àus Hamburg und der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Kemp ner aus Bromberg bei dem Landgericht T in Berlin, der Rechtsanwalt Anderseck aus Landeck bei dem Amtsgericht in Langensalza, der Notar Heuck bei dem Amtsgericht in Mörs, der Gerichts - Assessor Marckhoff bei dem Landgericht in Bochum, der Gerichts- Assessor Buderus bei dem Landgericht 1 in Berlin, der Gerichts-Affessor Franzius bei dem Amtsgericht in Norden, der Gerichts-Assessor Rumann bei dem Amtsgericht 11 Ninteln, der Gerichts-Afsessor Kurschat bei dem Amtsgericht in Pillkallen und der Gerichts-Assessor David Lißner vei dem Amtsgericht in Dt.-Krone. ; i

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Stópel t Potsdam, der Notar Dheil in Prüm und der Rehtsanwa: Dr. Ernst Rosenfeld in Berlin sind gestorben.

Ministerium der bffentlihen Arbeiten.

Dem Kreisausschuß des Kreises Meppen ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbaÿa

von Meppen nah Haselünne ertheilt worden.

Ministerium der gciftlihen, Unterrits- Medizinal-Angelegenheiten * E

Dem Stabsarzt Dr. Behring, Bataillons-Arzt im Jn- fanterie-Regiment Graf Werder (4. Rheinisches) Nr. 20, commandirt als wissenschaftliher Assistent zum Institut für Jnfectionskrankheiten zu Berlin, ist das Prädicat Professor bei- gelegt worden. /

Die Nummer 1 der Geseß-Sammlun welche von heute ab zur Ausgabe Ee edibalt unter 5 A

Nr. 9582 die Verordnung, betreffend Cautionen von Beamten aus dem Bereiche des Ministeriums für Land- O Domänen und Forsten. Vom 21. November 1892: unter

Nr. 9583 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Gluntbudia für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Jülich, Gemünd, Düren, Bonn, Siegburg, Kleve, Xanten, Adenau, Koblenz, Kirchberg, Kirn, Kreuznach, Mayen, Simmern, Trarbach, Zell, Köln, Kerpen, Euskirchen, Gerresheim, Ratingen, Neuß, Langenberg, Lebach, Sanct Wendel, Neuerburg, Rhaunen, Wittlih und Wadern. Vom 16. Januar 1893; und unter

Nr. 9584 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für cinen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Bergen bei Celle. Vom 16. Januar 18983.

Berlin, den 21. Januar 1893.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

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Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De- zember 1873 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noh nicht bei einer Ersaßbehörde zur Musterung gestellt, 3) sih zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch feine endgültige Entscheidung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf- halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des § 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 angewiesen : sih behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts- oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welhe bereits ergangene Ent- scheidungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab- wesend find (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute 2c.) haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nah § 33 des Neichs-Militärgeseßes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 L oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Neclamationen (Anträge auf Zurükstellung bezw. Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse § 32 2 a—g der Deutschen Wehrordnung ) sind bezüglich aller Militär- pflichtigen, auch der Einjährig-Freiwilligen, vor dem Musterungs- geschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen : nach der Musterung angebrachte Reclamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben ers nach Beendigung des Musterung2geschäfts entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 1893.

Die Königlichen Ersaß-Commissionen der Aushebun gsbezirke Berlin.

Nichtamtliches. Deutsches Neicdch.

Preußen. Berlin, 21. Januar.

__ JZhre Kaiserlihen Majestäten begaben Sich gestern Abend um 81/, Uhr nah dem Weißen Saal zur Ballfestlichkeit.

Seine Majestät nahmen heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee und des Chefs des Militärcabinets entgegen und empfingen um 12/4 Uhr den General-Lieutenant Andreae zu kurzem Vor- irage. Um 1 Uhr nahmen Seine Majestät militärishe Mel- dungen entgegen.

Nachmittags um 3!/, Uhr fand im Weißen Saal die Cadettenvorstellung statt.

Das „Marineverordnungsblatt“ veröffentliht folgende

Allerhöchste Ordre, betreffend die Führung der Kriegs- flagge der Kurbrandenburgishen Flotte auf S. M. Panzerschhiff „Brandenburg“: Ich habe genehmigt, daß die Provinz Brandenburg Meinem Panzerschiffe „Brandenburg“ eine Flagge widme, wie sie auf den Kricgs\chifen der Kurbrandenburgischen Flotte geführt worden ist, und habe das Ober-Commando mit Anweisung dahin versehen, daß die Flagge als eopvMague bei besonderen feierlichen Gelegenheiten geführt werden soll. Neues Palais, den 27. Dezember 1892. Wilhelm. An den Reichskanzler (Reichs-Marincamt).

Jn der am 19. d. M. unter dem Vorsiß des Vice-Präsi- denten des Staats-Ministeriums, Staatssecretärs des Jnnern Dr. von Ger abgchaltenen Plenarsizung genehmigte der Bundesrath die Berechnung der nah dem Entwurf des Reichshaushalts - Etats für 1893/94 zur Deckung der

esammtausgabe des ordentlichen Etats aufzubringenden

atrikularbeiträge und ertheilte dem Entwurf eines eseßes zur Ergänzung der de betreffend die Post- Dampsschiffverbindungen mit überseeishen Ländern, vom v. April 1885 und 27, Juni 1887, sowie dem Entwurf eines Gesepes, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für 1893/94, die Zustimmung. Von der vorgelegten Sammlung von Actenstüken über Samoa E die Versammlung Kenntniß. Die Denkschrift über die ernexre Verwendung der bisherigen Eisenbahnfrachtbrief- formulare im inneren Verkehr der deutshen Eisen- ahnen wurde den Ausschüssen für Eisenbahnen, Post und

Telegraphen und für D und Verkehr zur Vorberathung übergeben. Dem Gesuche einer Stadtvertretung um Revision der Vergütungssäße für Vorspannleistung im Frieden beschloß der Bundesrath keine Folge zu geben.

_ Heute traten die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu einer Sitzung zusammen.

Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 20. bis 21. Januar Mittags gemeldete Cholerafälle:

_ Regierungsbezirk Merseburg. Nah amtlichen Mit- theilungen, welhe bis zum 20. d. M. reichen, sind in Niet- leben 37 Cholera-Erkrankungen mit 19 Todesfällen festgestellt. Als verdächtig werden weitere 25 Erkrankungen angesehen.

Regierungsbezirk Schleswig. Jm Laufe der leßten Tage sind in einem Ort des Kreises Pinneberg 3 Erkran-- kungen mit 1 Todesfall vorgekommen.

Hamburg: 1 Erkrankung.

Eine Mittheilung über die von dem Ministerium der Unterrichts-Angelegenheiten _geplante Unterrichts - Aus- stellung in Chicago befindet sih in der Ersten Beilage.

, Der 65. Communal-Landtag der Kurmark er- ledigte in seiner 2. Plenarsißzung am 18. Januar die in- zwischen eingegangenen 21 Ausshußgutachten, von denen 10 der erste und 11 der zweite Auss{huß vorgelegt hatte. Unter den ersteren befanden sich 7 Gesuhe um Bewilligung von Bei- hilfen zur Anschaffung neuer Feuersprißen und Feuerlösch- geräthschaften, von denen 5 bewilligt, 2 aber abgelehnt wur- den, in einem Falle, weil die Neuanschaffung in erster Reihe der Städte-Feuersocictät der Provinz Brandenburg zu gute kommt, im anderen Falle, weil die Versicherungen des Orts bei der Laudfeuersocietät vershwindend klein sind. Ebenso wurde ein Gesuh um Bewilligung der Kosten für eine Bliß- ableiteranlage abgelehnt. Dagegen wurden aus Billigkeits- rücksihten einer bei einem Brande verunglückten Wittwe eine Unterstüßung und einer zweiten nachträglih eine Erhöhung der gewährten Brandentschädigung bewilligt. Nach dem Vor- schlage des zweiten Ausschusses entlastete der Landtag die Rechnungen der Kurmärkischen Hilfskasse für 1891 über den Hilfskassenfonds und über den ständischen Dispositionsfonds und nahm von dem Geschäftsbericht der Hilfskasse für dasselbe Jahr Kenntniß. Die Nechnung über den Communal-Landtagsfonds pro 1891/92 wurde entlastet und von dem Bericht über die am 26. September v. J. vorgenommene außerordentliche Revi- sion der ständischen Kassen Kenntniß genommen. Von aht Ge- suchen milder Stiftungen um Unterstüßung aus dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen Hilfskasse wurden sechs ganz oder zum theil bewilligt, zwei aber mußten abgewiesen werden mit Rücksicht auf die Bestimmung der nachgesuchten Unterstüßungen für erst künftig in das Leben zu rufende Anlagen.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordneten hat sich gestern vertagt, bis die Commissionen genügendes Material für die Plenar}izungen beschafft haben werden.

Baden.

hre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin beabsichtigen der „Karlsr. Ztg.“ zufolge heute nah Berlin zu reisen, um, der Einladung Seiner Majestät des Kaisers folgend, der Hochzeit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Margarethe mit Seiner Hoheit dem Prinzen Friedrih Karl von Hessen beizuwohnen. Die Höchsten Herr- schaften gedenken, über den Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers in Berlin zu verweilen.

Oesterreich - Ungarn.

Die Kaiserin hat, wie die „Wiener Ztg.“ meldet, von Sevilla aus cinen Ausflug nah Cordova unternommen und beabsichtigte, sih gestern wieder in Cadix einzuschiffen.

Der Großherzog von Toscana und der Erzherzog A Ferdinand sind von Dresden nach Wien zurück- gekehrt.

Jn Budapest waren in den legten Tagen Gerüchte von einer theilweisen Ministerkrisis verbreite. Wie „W. T. B. meldet, werden sie von unterrichteter Seite für un- begründet erklärt.

Großbritannien und Frland.

Der Führer der Parnelliten, J. Nedmond, hat folgende Zuschrift an die „unabhängigen Nationalisten“ von Frland erlassen, die außerdem von dem Schaßmeister und dem Ehren-Schriftführer der Partei unterzeichnet ist.

„Mitbürger! In der bevorstehenden Parlamentsfession treten wir in eine höchst wichtige Krisis in der Geschichte unseres Landes. Von dem Umfange und dem Charakter der Maßregeln, die die Auf- merksamkeit des Unterhauses unmittelbar in Anspru nehmen müssen, wird die Zukunft Irlands in großem Maße abhängen. Dem

rincipe der Unabhängigkeit in irisher Politik hinreichenden Ausdruck zu geben und die nationalen Interessen gegen die Gefebeen des Verraths oder des Compromisses zu Bewabtei, wird die beständige Anwesenheit und nnermüdlihe WaHhsamkeit Eurer parlamentarischen Vertreter dringend nothwendig machen. Ihre Gegen- wart in Westininster während der Session ist ebenfo abfolut bedingt für den Erfolg der Homerule-Vorlage Gladstone?'s, falls sie sich als der Unterstüßung würdig erweift, wie für ihre Verwerfung, falls sie sih der Annahme unwerth zeigt. Aber diese fortwährende Gegenwart im Parlament legt den Mitgliedern Verluste auf, die ununterstüßt zu tragen man billigerweise von ihnen niht verlangen kann, und aus diesem Grunde, wie aus anderen dringenden Bedürfnissen, die im Leben jedweder wirksamen politischen Partei entstehen müssen, ift es absolut bedingt, daß cin Fonds ihr zur Verfügung gestellt werde.“

Rußland.

Der Großfürst-Thronfolger if, wie „W. T. B.“ meldet, zum Präsidenten des Comités für den Bau der sibirishen Bahn ernannt worden; zu Mitgliedern des Comités wurden die Minister des Junnern, der Finanzen, der

- Domänen und der Verkehrswege sowie der Reichs-Controleur

ernannt. Das Comité hat über alle wirthschaftlihen und technischen Angelegenheiten des Bahnbaues sowie über die

‘damit verbundenen Unternehmungen zu entscheiden.

Der Prinz Alexander von Oldenburg beging gestern das Fest seiner silbernen Hochzeit. Zur Beglück- wünschung erschienen der Kaiser und die Rati orpie dic übrigen Mitglieder des Kaiserlihen Hauses und der hicr eingetrgssene Erbgroßherzog von Oldenburg. Ferner brachten zahlreihe Deputationen dem Jubelpaare Glückwünsche dar. Das Leib-Garde-Regiment Preobrashensk und die Studirenden LNE Ren Rechts\hule verehrten dem Jubelpaare Heiligen-

ilder. Amerika.

Der „New-York Herald“ meldet aus Port-au-Prince, der auf der Fnsel Haiti ausgebrochene Aufstand (siche Nr. 15. des. „R- W -St.-A.“* vom 17 d. M, ler den nah Schluß der Redaction eingetroffenen Depeschen) sei unterdrückt.

Parlamentarische Nachrichten. Deutscher Reichstag.

__ Der Bericht über die 26. Sißung vom 20. Zanuar befindet ih in der Ersten Beilage. 27. Sigung vom Sonnabend, 21. Januar 1893. Der Sigung wohnen die Staatssecretäre Dy. von Boetticher und Hanauer bei.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Vor-

lage, betreffend die Abzahlungsgeschäfte. Der Geseg- entwurf statuirt die Berehtigung des Käufers, im Falle des Rücktritts des Verkäufers vom Vertrage wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegendenVerpflichtungen gegen Rückgabe der Sachen die Zurückgewährung derTheilzahlungen zu fordern. Der Verkäufer hat in diesem Fall außer dem Ersaß für Beschädigung der Sachen nur eine angemessene Vergütung für die Nußung der Sachen zu verlangen. Conventionalstrafen sollen, falls sie unverhältniß- mäßig hoch sind, durch Urtheil auf einen angemessenen Betrag herabgeseßt werden dürfen. Alle diese Vorschriften sollen auf Miethverträge, Leihverträge u. st. w. entsprehende Anwendung finden. __ Abg. Ackermann (deons.) is erfreut, daß die verbündeten Regierungen dem wiederholten Nuf nah Reform auf diesem Gebiet entsproden haben. Das Geseg sei geeignet, den {limmsten Aus- wüchsen beim Betriebe der Abzahlungsgeschäfte entgegen zu wirken. Anzuerkennen sei, daß die Beseitigung der Abzahlungs- geshäfte niht mehr thunlih sei, daß vielmehr die Entwite- lung des Verkehrs und des Zwischenhandels bis zu einem ge- wissen Grade fie unentbehrlich gemaht habe. Ob es nit angezeigt sci, einige Vorschriften des Geseßes zu vershärfen, darüber werde man sich am besten in ciner Commission ausecinanderzuseßen haben. NRedner beantragt die Vorberathung des Entwurfs in ciner Commission von 21 Mitgliedern.

Abg. llmer (dfr.): Dem Gesetzentwurf hätte zweckmäßig eine Unterscheidung zwischen legitimen Geschäften und solchen über Lurxusgegenstände zu Gecunde gelegt werden müssen. Niemand wird leugnen, daß die Hunderttausende von Nähmaschinen, die auf Abzahlung gekauft worden sind, einen eminenten volfkswirthshaftlihen Nußen gebracht haben, daß die Geschäfte, welche diesen Vertrieb besorgt haben, sich um das Wohl der ärmeren Klassen der Bevölkerung verdient gemacht haben. Aus der Form des reinen Leihvertrages, der früher bestand ohne jeden Anspruch auf Uebergang des Eigenthums in die Hand des Miethers, hat ih erst das eigentlihe Abzahlungsgeshäft entwickelt. Neben diesen nüßlihen und vortheilhaften Geschäften sind die- jenigen, welhe Lurusgegenstände betreffen, nur ein geringer Theil. Sol dieses geringen Theils wegen das ganze Abzahlungsge]chäft er- {wert werden? Soll es in Zukunft unmöglih gemaht werden, sich auf dem Wege der Abzahlung die erste Einrichtung zu vershaffên ? (Schluß des Blatts.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

19. Sißutg vom 21 Bana:

Der Sizung wohnt der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden bei.

De E erbittet und erhält die Ermäghtigung, Seiner Majestät dem König die Glückwünsche des Hauses zu Allerhöchstseinem Geburtstage darzubringen.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts-

Etats für 1893/94 wird fortgeseßt und zwar beim Etat der Domänenverwaltung. __ Abg. Sombart (nl.): Ih wollte eigentlich den Minister fragen, ob er die im nächsten Jahre zur Verpachtung kommenden Domänen nicht in Rentengüter verwandeln wolle. FYH will aber diese Angelegenheit bei dem Etat der landwirthschaftlihen Verwaltung behandeln. Bei den meisten Domänen-Neuverpachtungen hat si ein Mindererlôös herausgestellt. Nur in der Provinz Hannover hat cine kleine Erhöhung stattgefunden. Die Ansicht des Abg. von Kröcher, daß die Verpachtung der Domänen zum zwei- fachen Grundsteuer-Reinertrag zu niedrig sei, kann ih nit zugestehen ; denn es ift allgemein zugestanden worden, daß die Einschäßung in Hannover sehr hoh ist, und außerdem hat die Verpachtung vor 18 Jahren, d. h. im Jahre 1874 stattgefunden, wo namentlih die Getreidepreise schr hoh standen. Es wird zum Beispiel über die UNeberschwemmung des Landes mit Getreide geklagt. Das ift richtig. Früher drosch man die Ernte in dreiviertel Fahr aus; als man zum Betriebe mit Göpeln überging in vier bis fünf Monaten. Jett wird der Dampf verwendet und es wird in wenigen Wochen cine so große Menge Getreide gedroschen, daß es für den Consum von 12 Monaten ausreiht; das muß ja auf die Preise drücken. Der Abg. von Erffa hat sich gegen einen H amveltaetras mit Rußland ge- wendet und mit der großen Einfuhr graulich zu machen gesudt. Die große Einfuhr 1891 war die Folge einer \{lechten Ernte; in diesem Jahre werden wir wahrscheinlich nicht einmal den Durchschnitt der Einfuhr erreichen, der \sih in den leßten Jahren auf 12 9% des CGonsums ftellte. Die Gefährdung der Viehzucht dur die e E Ale I fann niht zugegeben werden; die östlichen Provinzen find für die Viehzucht besonders geeignet wegen der Bodenbeschaffenheit. Deshalb if der Widerspru gegen den russishen Handelsvertrag unberehtigt. Der andel in den östlichen Provinzen ruht fast vollständig. Der Großgrund- besiß, der im Osten vorwiegt, verfolgt seine besonderen Interessen, das hat er erst Vel dev Landgemeindeordnung bewicsen und auch jeßt wieder bei der Aufhebung der Grundsteuer, die ihm als Geschenk in den Schooß geworfen wird, da der Große grundbesiß keine Communalsteuern zahlt. Der Großgrundbesiß mag ja wegen seiner Verschuldung in einer schlechten Lage fein, aber der Kleingrundbesiß profperirt. Jch habe ein Gut in ein Bauerndorf verwandelt und die Leute sind zufrieden ; die Viehhaltung i} mehr als doppelt so groß geworden , als sie früher auf dem Gute wär. Die Viehfeuchen sind für die Landwirthschaft fehr bedenklih. Ruß- land_ift der Herd der Rinderpest, Holland der der Lungenfeuhe und in Süddeutschland ift die Maul- und Klauenseuche ständig ae an Wir müssen unser thierärztlihes Personal immer besser ausbildea, die Thierärzte müssen gehörig studiren; denn die Thierkrankheiten find schwerer zu behandeln, als die Menschenkcankheiten, weil die Thiere nicht reden können.