1893 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

X11. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Offiziere, A ER pad oer add da 2c. Ernennungen- Beförderungen und Verseßungen. Im activen Heere. 16. Januar. Frhr. v. Oer, von Haugk, Hauptleute und Comp. Chefs vom Schüten- (Füs) Regt. rinz Georg Nr. 108, unter Be- laffung auf ‘dem Etat der Comp. Chefs, Delli ng, Hauptm. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, zu Majors, v. Carlowiß, Nittm. und Escadr. Chef vom 1. Königs-Hus. Negt. Nr. 18, unter Belassung auf dem Etat der Escadr. Chefs, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Minckwiß I, Er Lt. vom Schügen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, der Sharakter als Hauptm. verliehen.

: Beamte der Militär-Verwaltung.

“Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 1. De- zember. Weitzmann, Jngen. 2. Kl., zum Ingen. 1. Kl. - bei der Art. Werkstatt zu Dresden ernannt.

16. Dezember. Grumpelt, Proviantamts-Rendant in Nochlißz, zum Proviantamt Freiberg in die Controleurstele, Meißner, roviantamts-Rendant der Festung Königstein, als Vorstand zum Sorau Nochlitz, Hohen fee, Proviantamts-Rendant in Pegau, als Vorstand zum N rooianttane der Festung Königstein, Anke, v gi anen in Freiberg, als Vorstand zum Proviantamt )Yegau, versetzt. Kaiserliche Marine. Ernennungen, Beförderungen, Ver- fezungen x. Berlin, 16. Januar. Erhard, Maschinen-Ingen., zum Maschinen- Ober-Ingen,, Zimmermann, Maschinen-Unter- Sugen., zum Maschinen-Ingen.,, Slauck, Dolega Ober-Maschinisten, zu Maschinen-Unter-Ingenteuren, Bathe, Vice-Seecadett der See- wehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Hamburg, zum Unter Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots des See-Offiziercorps, Müller, Frhr. v. Moltke, Vice-Seecadetten der Reserve im Landwehr- Bezirk Hamburg, zu Unter-Lts. zur See der Nes. des See-Offiziercorps, Klein, Langen, Franzius, Hagelberg, Vice-Seecadetten der Nes. im Landw. Bez. Gräfrath, bezw. Neuß, bezw. Aurich, bezw. Celle, zu Unter-Lts. zur See der Matrosen-Art. befördert. von von der Stellung als Hasfen-

S) Fttere Ae.

Leveßow, Capitän zur See z. D.,

capitän von Kiel entbunden. | Schußtruppe für Deutsch - Dsta ;

Berlin, 16. Januar. v. Heydebreck, Sec. Lt. a. D., scheidet

mit dem 26. Januar d. I. aus der Schußtruppe aus; gleichzeitig

wird derselbe mit seinem bisherigen Patent als Sec. Lt. bei dem

Gren. Negt. König Friedrih Wilhelm 1V. (1. Pomm.) Nr. 2 an-

gestellt.

a1 d.

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Unterrichts-Ausfstellung für Chicago.

Durch verschiedene Blätter ist bereits die Nachricht ge- gangen, daß das Cultus- Ministerium eine Unterrichts- Ausstellung für Chicago vorbereitet, welche sowohl die Universitäten und Bibliotheken, wie das höhere Schulwesen und das gesammte Volksshulwesen umfassen wird. Wir sind in der Lage, nachstehend die Programme für diese Aus- stellung mitzutheilen, indem wir zugleich bemerken, daß zum General-Referenten für diese Angelegenheit der Hilfsarbeiter im Cultus-Ministeriuum, Regierungs-Assessor Dr. Sch midt bestellt und bei demselben jede gewünschte Auskunft zu er- langen ift.

K Do gra min für die Universitäts-A usstellung in Chicago. S 1,

Die Universitäts-Aus\tellung in Chicago bezweckt, den Besuchern der Weltausstellung ein zusammenfassendes und möglichst anschauliches Bild pon dem Stande und der Bedeutung der deutschen Universitäten als Lehr- und Forschung®anstalten zu geben.

S2;

Für die Ausstellung sind folgende Abtheilungen in Aussicht genommen :

[. Abtheilung für Universitätswesen täten im allgemeinen (Allgemeine Abtheilung):

a. Sammlung genereller Bestimmungen und Literatur, welche sich auf

Zweck, Geschichte und Einrichtung der Universitäten im all- gemeinen, das Studium an den Universitäten im ganzen oder in einzelnen Wissenschaftszweigen, die Stellung der Universitätslehrer und Studirenden, das studentische Leben u. dergl: beziehen, verbunden mit bildlihen Darstellungen, Insignien 2, eventuell au mit graphishen Zusammenstellungen über Zahl, Lage, Besuch der Universitäten u. dergl. ;

þ. Pläne, Ansichten und sonstige bildlihe odex plastische Dar- stellungen von baulichen Einrichtungen der Universitäten, Universitäts- und zugehörigen wissenschaftlihen Institute, sowie Abbildungen einzelner fonstiger für Geschichte oder Lage der Universitäten charak- teristisher Situationspunkte ;

c. Sammlung der auf die einzelnen Universitäten und deren Institute oder sonstige Einrichtungen bezüglichen statutarischen oder reglementarisdhen Bestimmungen ; S

d. Sammlung der Personal- und Vorlesungsverzeichnisse vom Sommer-Semester 1880 ab, dér Universitätschroniken und sonstigen von den einzelnen Universitäten oder ihren Instituten ausgehenden Ver- öffentlihungen ; ,

e. Sammlung der sonstigen auf die einzelnen Universitäten, auf deren Institute und Einrichtungen bezüglichen Literatur ;

s. Auswahl der auf hervorragende Universitätslehrer bezüglichen biographischen Literatur ;

[I. Historische Abtheilung: j

a. Historische Besißstüke und bildlihe Darstellungen aus der Vergangenheit der Universitäten im allgemeinen ;

b. Bilder, Büsten berühmter Universitätslehrer u. dergl. ;

c. Apparate und Instrumente, Präparate, Fundstücke oder Stoffe 2c., au einzelne wissenschaftliche Veröffentlichungen, an welche sih bedeutende Entdeckungen, Erfindungen oder sonstige besondere wissenschaftliche Erfolge deutsher Gelehrter knüpfen;

111. Abtheilung für Lehr- und Forschungsmittel (Lehrmittel-Abtheilung) : E /

a. Lehrpläne und Proben der Einrichtung von wissenschaftlichen Instituten und Seminaren ; : :

b. Ausgewählte Sammlung wissenschaftlißer Literatur, ins- besondere Staatsveröffentlihungen und wissenschaftliche Zeitschriften ;

c. Ausgewählte Sammlung von Apparaten, Instrumenten, Prä- paraten, Anschauungstafeln und fonstigen Lehr- und Forshungsmitteln aller Art; ;

[V. Als besondere Abtheilung die B ibliotheks-Ausstellung, für welche ein besonderes PAOt ia ergangen ist. (Vgl. Anl.).

und Universi-

ausgewählter

F 9. Auf cine ausgezeihnete Sammlung der zu Ile und 1Ile ge- nannten Art is besonderer Werth zu legen. Die Sammlung zu Ille ist thunlichst auf Fabrikate eun Ursprungs zu beschränken.

Druckwerke werden in Einbänden, Bilder, Wandtafeln und Pläne in Rahmen (vorzugsweise Goldrahmen) oder Mappen, sämmtliche Gegenstände in gediegener und ges{chmackvoller Herrichtung auszustellen fein. Den Gegenständen ist, soweit sachdienlih, eine kurze Beschrei- bung beizufügen.

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S D, | ; A

Behufs genauerer Orientirung über die deutschen Universitäten wird unter Leitung des ordentlihen Professors Pr. Lexis zu Göttingen in deutsSer Sprache ein größeres Druckwerk erscheinen,

welhes ünter Mitwirkung namhafter Fahmänuer Geschichte und Wesen der deutschen Universitäten fowie die Behandlung aller Wissenschaftszweige an denselben unter Beifügung des erforderlichen ftatistif en Materials zur Darstellung bringt. . : Außerdem is die Herausgabe eines kurzen Führers durh die Ausftellung in deutscher und MMORer Sprache ins Auge gefaßt.

Für die Verpackung der Ausstellungsgegenstände, rehtzeitige Ver- sendung, Transportversicherung und, soweit es erforderlich erscheint, PelerverlBerung, Aufstellung und Ueberwachung an Ort und Stelle, owie für den Nücktransport wird Sorge getragen werden, Auch ist die Entsendung eines eigenen Commissars für die Ausftellung in Aussicht genommen. ; '

8-7.

Sammelstelle für die Ausstellung is das „Ministerium der geist- lien, Unterrichts- und Medizinalangelégenheiten, Bureau für die Universitäts-Auéstellung“ zu Berlin, an welches daher alle Cinsendungen zu richten sind.

Die Versendung der Ausstellungsgegenstände nah Chicago wird seitens der Sammelstelle thunlichst bis Ende Januar 1893 erfolgen. Gegenstände, welche e-st nach Ende Februar 1893 abgesandt werden fönnen, werden nah den für die Weltausstellung geltenden Vor- {riften nur in seltenen, besonders begründeten Ausnahmefällen noch in dem Ausftellungsraum Aufnahme finden.

Anlage zu [. Programm für die Ausstellung der deutshen Bibliotheken in Chicago 1893. D 14

Die Bibliotheks-Aus\tellung bezweckt, den gegenwärtigen Stand und die Bedeutung des deutschen wissenschaftlichen Bibliothekswesens in einem würdigen Gesammtbilde vor Augen zu führen. Es kommt hierbei insbesondere auf die Veranschaulichung der vorhandenen best- bewährten bibliothekstechnischen Einrichtungen an.

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Die Ausftellung umfaßt:

1) Pläne, Ansichten und sonstige bildliche oder plastische Nepro- ductionen von Bibliotheksgebäuden, sowie von einzelnen Bibliotheks- räumen wie Lese- und Büchersälen u. dergl.

2) Proben innerer Einrichtungégegenstände wie tehnisch bewährter Nepositorien, Handschriften- und Zeitschriftenshränke, Ausleihe- und Kartentische u. dergl. i

3) Bibliotheks\tatuten, Lesesaal- und Auskleiheordnungen, fowie andere die Bibliothekseinrihtungen betreffende allgemeine Bestim- mungen.

4) Proben der Zettelkataloge, bestehend in .einer Auswahl von Zetteln mit zugehörigen Kästen 2c.,, Proben der allgemeinen alpha- betishen und systematischen Bandkataloge; Schemata der Nealkata- loge; Proben etwaiger Specialkataloge.

5) Gedruckte Haupt- und Sypecialkataloge, insbesondere Hand- \chriftenkataloge; Zuwachs-, Lesesaal-, Zeitschristenverzeichnisse u. dergl.

6) Bestell- und Ausleihezettel und Mittel zu deren Aufbewahrung, Desiderienbücher 2c.

7) Eiúrichtungen sür den Verkehr mit Buchhändlern und Buch- bindern.

8) Proben der im Gebrauche befindlichen Formulare.

9) Cimelien aus den Bibliotheken oder Nachbildungen von folchen.

10) Jahresberichte der Bibliotheken und geschihtlihe Dar- stellungen; Publikationen aus den vorhandenen Beständen.

11) Bibliothekswissenschaftliche Literatur.

12) Statistik.

S D,

Ansichten von Gebäuden und Gebäudetheilen werden, soweit fie {ich für das Auflängen an der Wand eignen und der vorhandene Naum reicht, eingerahmt, Pläne vorzugsweise in Mappen auszustellen sein, die je nachdem auf Tischen oder in Mappenständern unter- ¡zubringen sind. Gegenstände der inneren Einrichtung sind wo möglich in natürliher Größe zur Ausftellung zu bringen. Cimelien werden in verschließbaren Schaukästen, Kataloge, Bücher und andere Aus- \tellungsgegenstände auf Tischen oder Nepositorien 2c. ihren Plaß finden.

Befonderer Werth i} bei allen Ausftellüngsgegenständen auf ge- diegene und geschmackvolle Ausstattung zu legen. Für Wandbilder empfiehlt es s, soweit dieselben niht \{chon eingerahmt sind, nicht zu breite Goldkiesrahmen, für innere Einrichtungsgegenstände vorzugs- weise gebeiztes Eichenholz (eventuell Jmitation) zu verwenden. Kata- loge und größere Drucksachen sind in gediegenen, den besten Biblio thekfébänden der einzelnen Anstalten entsprechenden Einbänden zu lie- fern. Kleinere Schriften, Formulare u. dergl. werden, soweit deren Lieferung nicht eingebunden oder in Mappen erfolgt, passend mit gleich- artigen Gegenständen anderer Bibliotheken in Sammelbänden oder Sammelmappen zu vereinigen fein.

Die Königliche Bibliothek is bereit, bezüglich derartiger, wie überhaupt bezüalich aller sonstigen Gegenstände die für die Ausstattung erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der betreffenden Aussteller ihrer- seits zu veranlassen. Im Interesse der Einheitlichkeit der Ausstellung empfiehlt es sich, derselben die Herrichtung der Gegenstände in mög- lichst weitem Umfange zu überlassen.

& 4.

Proben von Bandkatalogen brauchen, wenn sih die Abschrift eines ganzen Bandes vicht ermöglichen läßt, nur 29—50 Blätter zu umfassen. Doch empfiehlt es sih in jedem Falle, die leßteren durch Hinzufügung von unbeschriebene!in Papier zu einem vollen Bande zu ergänzen und bei wissenschaftlichen Katalogen, auf die besonderer Werth zu legen is, auch das Schema des Katalogs thunlichst voll- ständig ersichtlih zu machen.

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Œs ift besonders erwünsht, Cimelien der Bibliotheken oder deren Nachbildungen in möglichst reichem Maße zur Anschauung zu bringen. Hierher Jobörd namentlih Probestüke aus Handschriften, die sich entweder durch Alter oder Inhalt oder kunstvolle Ausstattung ‘aus- zeichnen, Probe-, hauptsächlih Titelblätter seltener Drucke u. dergl.

Für die preußischen Bibliotheken ist in Aussicht genommen, noch eine größe:c Anzahl photographischer Nachbildungen von derartigen Stücken herzustellen.

& 6,

Die Sammelstclle sämmtlicher für die Ausf\tellung bestimmter Gegenstände ist die Königlihe Bibliothek zu Berlin. Dieselbe wird für deren Ordnung, rechtzeitige Versendung, Versicherung, Aufstellung in Chicago und Nückbeförderung unter thunlihster Berücksichtigung der von den Ausstellern geäußerten Wünsche Sorge tragen.

S T

Die Ablieferung der auszustellenden Gegenstände an die König- lihe Bibliothek is so rechtzeitig zu veranlassen, daß die Versendung am 15. Januar 1893 erfolgen kann. Für einzelne Gegenstände, welche bis dahin nicht fertig gestellt werden können, wird die Ablieferung bis spätestens zum 15. Februar 1893 zu bewirken sein. In jedem Fall ist hinsichtlich eier Gegenstände eine baldige Anmeldung bei der Königlichen Bibliothek wünschenswerth. E

S 8.

Wenngleich die Königliche Bibliothek sfelbstverständlih bestrebt fein wird, allen seitens der Aussteller zu äußernden Wünschen ent- gegenzukommen, und wenngleih eine möglichst vielseitige Gestaltung der Ausstellung naturgemäß besonders wünschenswerth ist, so muß für außerordentliche Fälle do im Interesse der Einheitlichkeit das Recht vorbehalten bleiben, Gegenstände, welche sih in den Nahmen der Aus- stellung nicht -einfügen lassen, Lg auszuscheiden.

Es ift in Auésicht genommen, einen gedruckten Führer in deutscher

und englisher Sprache herzustellen, und bleibt vorbehalten, für den-

selben Notizen zu erbitten: Auch sind wegen einer zusammenfassenden Darstellung der neueren

Entwickelung des deutschen Bibliothekswesens die erforderlichen Ein-

S Für die Ueberwahung der Ausstellung wird Sorge getragen werden. 8 11. e

Die Kosten werden nach Möglichkeit. aus dem“ von dem Herrn E ME in Ausficht gestellten Betrage bis zu 3000 #4 und bezüglih der Bibliotheken der einzelnen Staaten aus den seitens ihrer Negierungen zur Verfügung zu \tellenden Beträgen zu decken fein. Wegen Toieinsaitier Kosten, welche 8 im voraus niht übersehen lassen (vgl: 8 3 Abs. 3 und § 6), bleibt eintretenden Falls nach- träglihe Verrehnung und Vertheilung vorbehalten.

D Pr 9970 n: der Ausstellung für das höhere Schulwesen in Chicago.

S1 Die Ausstellung für das höhere Schulwesen in Chicago bezweckt, den Besuchern ein zusammenfassendes und möglichst anschauliches Bild von dem gegenwärtigen Stande, von den Lehrmitteln und dem Lehr- verfahren sowie von der äußern und innern Ausftattung der verschie- denen Gattungen höherer Knabenshulen Deutschlands zu geben.

(Gymnasien, Realgymnasien, Ober-NRealschulen, Realschulen bezw. O

höhere Bürgerschulen.)

Für die Ausstellung sind folgende Abtheilungen in Aussicht genomnien :

l. Shulgeshichte, Shulverfassung und Verwaltung.

a. Eine vom Professor Dr. Rethroisch verfaßte Denkschrift über Deutschlands höheres Schulwesen im neunzehnten Jahrhundert, nebst statistishen Ueberbliken. :

h, Sammlung von Schriften zur Landesfchulgeshichte, Ortsschul- geschite, Anstaltsgeschichte.

c. Lebensbilder berühmter Schulmänner.

d. Schriften zur Geschichte der Erziehung und des Unterrichts in neuerer Zeit.

e. Sammlung der für die Schulverfassung und Schulverwaltung gegenwärtig geltenden Bestimmungen. i

f. Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen nebst Erläuterungs- und Ausführungsbestimmungen. Prüfung8ordnungen.

go, Die Sammlung der Monumenta Germaniae Paedagogica und die Veröffentlichungen der Gesellschaft für Deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte.

[Il. Gymnasial-Pä dagogik.

a. Sammlung der bedeutenderen auf die Pädagogik Lehranstalten bezüglichen neueren Werke.

h. Die Verhandlungen der Directoren-Conferenzen und der De- zember-C onferenz.

c. Sammlung der für höhere Lehranstalten bestimmten päda- gogishen Jahresberichte und Zeitschriften.

[II. Unterricht und Unterrichtsmittel.

a. Sammluia von Schriften zur Methodik der einzelnen Unter- richtsgebiete.

b. Sammlung und vergleichende Zusammenstellung der besten und verbreitetsten Lehr- und Anschauungsmittel für die verschiedenen Unter- rihtsgebiete (Bücher, Karten, Atlauten, Bilder, plastishe Nach- bildungen, Sammlungen, Apparate):

l) Religion.

2) Deutsch.

3) Lateinish und Griechisch.

4) Mathematik.

5) Geschichte.

6) Geographie.

7) Französish und Englisch.

8) Naturbeschreibung und Naturlehre. 9) Zeichnen und Schreiben.

c. Sammlung von Fachzeitschriften der einzelnen unter b ge- nanuten Unterrichtszweige, soweit sie Schulzwecke verfolgen.

d. Lebrerbibliotheken und Schülerbibliotheken.

[IV. Einzelne Anstalten und ihr Betrieb. arbeiten.

a. Sammlung der Jahresberichte höherer Schulen Deutschlands von Ostern bezw. Michaelis 1892.

þ. Sammlung der Jahresberichte (Programme) der leßten 5 Jahre von einer Anzahl tyvischer höherer Lehranstalten Preußens.

c. Sammlung von Original-Schülerarbeiten aller Schularten, Klassenstufen, Unterrichtszweige aus den unter þ bezeichneten Anstalten

SZchülerzeihnungen aus denselben Anstalten.

Abiturienten-Arbeiten von Ostern 1892.

V, Graphische Darstellungen. Uebersichtskarten.

a. Procentuale Theilnahme der Bevölkerung, am Unterricht de höheren Schulen.

b. Vertheilung der Lehrgegenstände auf und Klassen.

c. Karte zur Veranschaulichung der Verbreitung gymnasialer und realer höherer Lehranstalten im Deutschen Yeich.

VI. Sammlung vonModellen, Grundrissen, Baupläne Ansichten, Photographien u. s. w. höherer Lehranstalten und ihrer Einrichtungen.

S 9,

Druckwerke werden in Einbänden, Bilder, Wandtafeln, Pläne Ansichten in Rahmen oder Mappen, sämmtlihe Gegenstände in gediegener und ges{chmackvoller Herrichtung auszustellen sein.

Die Herausgabe eines kurzen Führers ist ins Auge gefaßt.

8 4.

Für die Verpackung der Ausstellungsgegenstände, rechtzeitige Ver- sendung, Tranbportversicherung und, soweit es erforderlih erfchein!, Feuerversicherung, Aufstellung und Ueberwachung an Ort und Stelle, fowie für den Rücktransport und die Nücklieferung der dargeliehenen Gegenstände wird Sorge getragen werden. Auch i die Entsendung eines gemeinsamen (Sommissars für das höhere und das VBolks\cul- wesen in Aussicht genommen.

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Schüler

die

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Sämmtliche Schreiben und Sendungen find zu richten an das Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten, Ausstellung für das höhere Schulwesen in Chicago, Berlin W- Behrenstraße 72. :

Die Versendung der Ausstellungsgegenstände nah Chicago wird seitens der Sammelstelle thunlichst bis Mitte Februar erfolgen. Gegenstände, welche am 1. März vom Ausgangshafen noch nit ab- gegangen sind, finden nah den für die Weltausstellung geltenden Borschriften nur in begründeten Ausnahmefällen in dem Ausstellung? raum noch Aufnahme.

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der Ausstellung für das höhere Mädchenshulwesen und

für das gesammte Volksshulwesen in Chicago.

8 1. A

Die Ausstellung bezweckt, den Besuchern ein zusammenfa}end und möglichst anshaulihes Bild von dem gegenwärtigen Stande, von den Lehrmitteln und dem Lehrverfahren sowie von der äußeren und inneren Ausstattung der höheren Mädchenschule und der preußischen Bolks\{ulen in ihrem weitesten Gange zu geben.

g es

Die- Ausstellung ues: 1. Das höhere Mädchenshulwesen. [T. Das Volksshulwesen in seinem weitesten Umfange: A. Volks\chulen. B. Lehrerbildungsanstalten. / U, C. Anstalten für Taubstumme, Blinde und Jdioten.

Uébersicht über die Gesammtaufwendung des Staats für die 10

Centralblatt für dié

8 2 unter 1 und T1 bezeichneten Anstalten. er S raphische Dar-

gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen.

leitungen getroffen.

stellungen, Uebersichtskarten.

- 4. I. Das höhere Mid s ) 1) Normativbestimmungen chenschulwesen. 2) Historisch-\sta e Darstellung der vi ( Standes des höheren Mävebenschuhosen, L E der Sitte Jahreéberichte, shriftlihe Arbeiten und Zeichnungen 4) Einzelne Anstalten und ihre Organisation. 9) Lehr- und Lernbücher im Unterrichtsgebiet der höheren Mädchen- schule. Jugendbibliothek. Zeitschriften. i 6) Andere Lehrmittel (Bilder, Apparate, Tafeln, Sammlungen art I : 7) Modelle, Pläne, Grundrisse, Photographien einzelner Anstalten. 11. Das Volkss\{chulwesen. / A. Volksschulen. 1) Normativbestimmungen. 2) Historisch-statistishe Darstellung des gesammten Volks\chul- wesens in Preußen. 3) Zeitschriften und Ouellenwerke für die Geschichte des preußischen BVolks\chulwesens. 4) Lehrpläne, scriftlihe Arbeiten und Zeihnungen der Schüler und Schülerinnen. i 5) Das Bolks\culwesen einzelner Städte in seiner Entwicklung. 6) Lehr- und Lernbücher im Unterrichtsgebiet der Volksschule. Schülerbibliothek. Sammlung von Volksschullesebüchern von den Anfängen bis zur Gegenwart. Zeitschriften. 7) Andere Lehrmittel der Volksschule. 8) Modelle, Pläne, Grundrisse einzelner Schulen. | 3. Lehrerbildungsanstalten. i) Normativbestimmungen und Prüfungsordnungen. L 2) Historisch-\tatistishe Darstellung des Lehrerbildungswesens in reußen,

und des

3) Geschichte einzelner Anstalten.

4) Lehrpläne, schriftliche Arbeiten von Zöglingen der Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare sowie der Lehrervorbildungsanstalten. Zeich- nungen. Prüfungsarbeiten.

5) Einzelne Anstalten und ihre Organisation.

6) Lehr- und Lernbücher im Sewinar. Methodik des Volks- s{ulunterrihts. Die Bibliothek des Seminaristen. —- Zeitschriften. 7) Andere Lehrmittel. f

Modelle, Pläne, Grundrisse einzelner Anstalten.

C. Anstalten für Taubstumme, Blinde und JIdioten.

Normativbestimmungen und Prüfungsordnung für Lehrer der

mmen._ E i:

Historisch-statistische Darstellung der Fürsorge für viersinnige ccx und Idioten in Preußen.

3) Lehrpläne. Arbeiten von Taubstummen und Blinden.

4) Geschichte einzelner Anstalten.

5) Lehr- und Lernbücher für Taubstumme, Methodif.

6) Sammlung der übrigen Hilfsmittel Blinder und Taubstummer bis zur Erwerbsfähigkeit.

c) Modelle, Pläne, Ansichten einzelner Anstalten.

: S 5,

Druckwerke werden in Einbänden, Bilder, Wandtafeln, Pläne, {nsihten in Rahmen oder Mappen, fämmtliche Gegenstände in ge

diegener und geschmackvoller Herrichtung auszustellen sein.

Blinde und Idioten.

für die Heranbildung Zeitschriften.

Die Herausgabe eines kurzen Führers ist ins Auge gefaßt. 8 6, Für die Berpackung der Ausstellungsgegenstände, rechtzeitige Ber- sendung, Transportversiherung und, soweit es erforderlich erscheint, euerversicberung, Aufstellung und ÜUcberwachung an Ort und Stelle, sowie für den RNücktransport und - die Nücklieferung der dargeliehenen Gegenstände. wird Sorge getragen werden. Auch ist die Entsendung zweier CGommissare für das Volkss{hulwesen in Ausficht genommen. S (i Sämmtliche Schreiben und Sendungen sind zu Professor Eckler, Berlin SW., Friedrichstraße 229. __ Die Versendung der Ausftellungëgegenstände nach Chicago wird seitens der Sammelstelle thunlichst bis Mitte Februar erfolgen. Gegenstände, welche am 1. März vom Ausgangshafen noch nicht ab- gegangen find, finden nad) den für die Weltausstellung geltenden Vor- [chriften nux in begründeten Ausnahmefällen in dem Ausstellungsraum noh Aufnahme.

rihten an

Deutscher Reichstag. 20, Slßung vom Frettaa, 20, Sanuar, L Uhr,

_ Prästdent von Leveyow crbittet und erhält die Er- mäthtigung, Seiner Majestät dem Kaiser die Glück wünsche des Hauses zu dem bevorstehenden Geburtstage durch das Präsidium zu überbringen.

__ Darauf wird die erste Berathung der Novelle zum Reichs - stempelgeseg (Börsensteucr) fortgeseßt.

Ueber die Rede des Abg. Graf von Arnim (Rp.), der Werft das Wort hatte, haben wir bereits in der Freitags- \ummer berichtet. Nach ihm erhält das Wort der

Ubg. Fueiberr von Pfetten „(Cente)- Die Börsensteuer novelle hat von drei Gesetentwürfen, welche uns zur Deckung der Roten der neuen Militär*eorlage vorgelegt sind, am meisten Sym- pathie. In demselben Maße als cs der Regierung gelingt, eine geeignete Besteuerung der Börse zu finden, wird sich auch die Ab- gung der Bevölkerung gegen die Militärvorlage vermindern. Wir stehen der jeßigen Vorlage um so freundlicher gegenüber, als wir in den Motiven eine unumwundene Anerkennung des bisher bon uns vertretenen Standpunktes finden, daß bei der allgemeinen Vermehrung der Steuerlast auh die Börse in erhöhtem Maße her- (nzuziehen - sei. Wir müssen unterscheiden zwischen legitimen und illegitimen Börsengeschäften. Auch die ersteren werden nht in gerechtem Maße zu den óffentlihen Lasten herangezogen. Die Millionen, welche mit Börsengeschäften verdient werden, müssen ebenso gerecht besteuert werden wie die Pfennige, welche in anderen Erwerbszweigen erarbeitet werden. Bezüglich der Steuerveranlagung wünschen wir, daß verhindert wird, daß erjenige, welcher bei einem Börsengeshäft einen Gewinn macht, die Steuer auf diejenigen abwälzt, auf deren Kosten er den Gewinn macht. Das illegitime Börsengeschäst schädigt die Pro- ductionsbedingungen der übrigen im Erwerbsleben thätigen Stände. Vor allem die Landwirthschaft wird dur das Differenzgeschäft stark benahtheiligt, aber auch die Mühlenindustrie und die Handels- interessenten. Die Auswlihse des Börsengeshäfts sind vor allem geeignet, die Volksmoral zu untergraben und den Glauben zu verbreiten, als oh bei derartigen Geschäften die Worte „Wahrheit, Glauben und Vertrauen" leere Begriffe wären, Daher hat die Bezeihnung der Börse als Giftbaum in den weitesten Kreisen Widerhall gefunden. Diese Auswüchse müssen getilgt werden, und dazu ist es Aoiwetbia, daß von den außerhalb der Börse tehenden Kreisen den Klagen über Uebelstände an derselben Ausdruck even wird und Vorschläge zur Reform gemacht werden. L, ist auch die Aufgabe derjenigen Kreise, welhe das egitime Börsengeschäft betreiben. Auch ich hoffe, daß die Börsen- seppere - Commi sion das Vertrauen rechtfertigt, welches man in sie fie und Vorschläge machen wird, welche sih als segensreih erweisen ur das ganze Geschäftsleben des deutschen Volkes, Wir sind damit eingeritanden, daß der vorliegende Gesehentwurf in einer Commission

"af aehenden Prüfung unterzogen werde. / l Wis Auge Fu n ck (dfr.): Auch meine Partei wird gern die Hand bieten, dazu Rue Ne der Börse zu beseitigen, s Mittel und Wege a E lassen, ohne das ee Geschäft zu O a4 Fenisten legenden Geseßzentwurf s{chlägt man aber o zu jagen das fime Be, Um die Fliege zu tödten. Wir würden damit das legi-

Börsengeshäft auf das empfindlihste schädigen, zumal die

Banquiers in der Provinz. Diese sind aber von großem Einfluß auf die Creditverhältnisse der Geschäftéleute dort. Der Provinzbanquier würde in die Hauptstadt ziehen müssen, und das bedeutet für Tausende von Existenzen in kleinen Städten den Verlust des Credits. Der Provinzbanquier gewährt Credit aus persönlihem Vertrauen auf Grund seiner Kenntniß der localen Verhältnisse. Diese Kenntniß besißt der Banquier in der Hauptstadt nicht, und er wird das Risiko nichr eingehen wollen. Wenn, was nicht ausgeschlossen ift, bei der in Aussicht „genommenen Vermögenssteuer, die Declarationspflicht eingeführt wird, ist es vollends um den Credit des in s{wierigen Berhältnissen befindlihen Geschäftsmannes geshehen. Mit der Ver- wirklichung, des vorliegenden Gesetzes gehen wir äußerst bedenklichen Zuständen in der Provinz entgegen, und ih halte es für erforderlich, daß wir hier im Neichstag auf diesen Punkt unser Augenmerk richten, da derselbe von Seiten der Negierung anscheinènd nicht gehörig gewürdigt wird. Im übrigen sind auch wir für Com- misstonsberathung.

O. Gamp (Np.): Auf die Mißstände im Börsenverkehr möcte ih) an dieser Stelle niht eingehen. Ich erhoffe von den Berhandlungen der Börsenenquete eine Besserung der Börsenverhält- me um so mehr, als die Mitglieder der Enquete, auch die kauf- männischen, über die zu erreichenden Ziele vollständig übereinstimmen. (Fine Vesteuerung der Börsengeschäfte in irgend einer Form halte ich durchaus [ür gerechtfertigt, bin aber der Ansicht, daß die Vorlage nicht überall den richtigen Weg gewählt hat. Es würde eine viel größere Zndividualisirung der Geschäfte nothwendig sein, um die Schädigung berechtigter Geschäfte zu verhindern und andere Geschäfte höher zu besteuern. Jh hätte gewünscht, daß die Haupt- erhöhung nicht bei den Umsatsteuern, fondern bei der Emissions- steuer stattgefunden hätte. Die bisherige Emissionssteuer beträgt für Actien, inländische und ausländische 0,5 pro Mille und für Nenten- und Schuldverschreibungen 0,2 prv Mille. Diefe Steuer hat im letzten Jahre über 9 Millionen eingetragen. In Frankreich wird ein (Emis- fionéstempel erhoben bei Aktien von 1,20 Fr. pro 100 Fr., bei aus- landischen Anleihen ein Stempel von 1,50 Fr. pro Mille. Die Emis- sionésteuer für fremde Anleihen in Frankreich ist 74 mal so hoch wie bei uns. Berücksihtigt man, daß die Aulcihen, die bei uns Eingang gefunden haben, wie die Argentinishe, auch in Frank- reih bei diesem Stempel Eingang gefunden haben, so wird man nicht einwenden können, daß eine Besteuerung wie in Frankreich diese Geschäfte erheblih ers{hweren würde. Wir würden mit einer Er- höhung dieser Steuer cine ganz kolossale Steigerung der Einnahmen erreihen können. Noch mehr ist das bei den Actiengesellshaften der Fall. Wir erheben jetzt von ihnen 4 pro Mille, während Frank- reich 19/9 erhebt. Diejenigen Actienunternehmungen , die ihre Actien an die Börse bringen wollen, haben einen wesentlihen Vortheil davon, ste fönnen als Entschädigung dafür sehr gut 1% als Emissionssteuer bezahlen. Auch diejenigen Banken und industriellen Papiere, welche zum Terminhaudel an der Börse zugelassen sind, lonnen einen weiteren Aufschlag sehr wohl ertragen. Wir sehen an den Curszetteln der Paptere, die keinen Terminhandel haben, daß Ne bei der jeßigen wirthschaftlichen Devression ganz außerordent- lich niedriger im Curfe stehen, als die Papiere im Terminhandel. Es ift also nur gerecht, die leßteren mit einer höheren Steuer zu belasten, zumal diejenigen, welhe ihr Geld auf Hypo: theken begeben, für die Errichtung der Hypothek an deu Staat den sehr erheblichen Stempel von { % bezahlen müssen. Durch die Umsaßsteuer könnte immerhin eine große Anzahl von be- rechtigten Geschäften unmöglich gemacht werden. Ich glaube zwar nicht, daß der Abg. Dr. Siemens in der Wahl seiner Beispiele für die Nothwendigkeit des Arbitragegeschäfts schr glücklich gewesen ist; wenn er die Vperationen, die sich an die französishe Kriegscontribution fnüpsten, auf das Arbitragegeschäft zurückgeführt hat und ver Ansicht Auêdruck gegeben hat, daß derartige Geschäfte wesentlih erschwert und unmöglich gemacht werden, wenn eine derartige Erhöhung der Steucr eintritt. Die Transaction- z. B, daß wir statt Geld amerika- nische Papiere zum Ausgleich der Handelsbilanz nach Amerika \chicken, wird dadurh niht im mindesten berührt. Dagegen würden die täglihen Geschäfte der Arbitrageure durch diese Steuer nicht unerheblich eingeshränkt werden. Denn es liegt auf der Hand, daß, wenn die Vifferenzen, die zwischen den einzelnen Börsenpläßen bestehen, nicht fo groß sind, daß die Arbitrageure ihre Nechnung finden, sie diese Ge- [äfte niht machen werden. Das würde aber einen großen Ausfall sür die Staatskasse, namentlich auch an Depeschengebühren u. O, zur Folge haben. Wir haben also kein Interesse daran, diese Geschäfte unmöglich zu machen. Man follte sie im Gegentheil möglichst unter- stüßen, zumal sie eigentlich absolut solide sind und fast garnicht Speculationszwecken dienen. Die Erhebung eines Stempels bei Zeit- geschästen halte ih für gerechtfertigt. Die verbündeten Negierungen hätten sogar noh etwas weiter gehen können. Auf das höchste würde ih es bedauern, wenn durch dies Gesetz die Provinzialbanquiers geschädigt werden würden. Wir haben allerdings in dem alten Börsensteuergeseß eine Bestimmung, wonach das Geschäft zwischen den Provinzialbanquiers und den hauptstädtishen Banquiers s\teuer- [ret D wenn m Der SMluunole. der. Dermert teht int Commission“. Aber diese Bestimmung hat sich als prak- tisch niht erwiesen. Es wird Aufgabe der Commission sein, diese Bestimmung noch klarer zum Ausdruck zu bringen. Die Frei- gabe der Staats- und NReichspapiere von dem Stempel halte ih mit dem Grafen Arnim für durchaus nothwendig. Im kaufmännischen und geschäftlichen Verkebr tritt oft die Nothwendigkeit ein, das Geld vor- übergehend anzulegen. Dies geschicht am sichersten in Staats- papieren, welche niht den geringsten Schwankungen ausgeseßt sind. Wird nun der Stempel erhöht, fo werden die Geschäftsleute ihr Geld nicht in Staatspapieren anlegen, sondern womöglich von den Privat- banquiers zu Speculationen getrieben werden. Wir wollen. uns des- halb an den Vorgang Frankreichs halten, wo die Anlage in Staats- papieren vollständig steuerfrei bleibt. Die Verdoppelung des Waarenstempels halte ih für sehr bedenklih. Selbstverständlich machen die Landwirthe an sich keine Börsengeschäfte, aber der Großmüller muß s&ne Waare einkaufen unter Zugrunde- legung des CGurszettel8, wenn er niht per Kasse kauft. Wenn nun der- artige Geschäfte mit der doppelten Steuer belegt werden, so ist es un- möglich, daß diese Steuern auf die Schultern der Producenten abge- wälzt werden. Eine Verdoppelung der Steuer für die Zeitgeschäfte fann ohne Gefährdung diefer Geschäfte sehr wohl cingeführt werden. Die Berliner Börse würde die Steuer um so cher ertragen, als die Provisions- und Commissionssäße z. B. in London ungleih höher find als in Berlin. Was die geschäftliße Behandlung der Vorlage betrifft, so gebe ih anheim, ob es nicht rihtiger wäre, dieselbe an eine besondere Commission zu verweisen ; denndes werden sich, was von vornherein nicht vorauszusehen ; an Tie Stecuergeselz wie an die beiden anderen Steuergeseße sehr erheblihe materielle Gemen knüpfen. Ich hoffe, baf die Vorlage in der Commission eine wohlwollende Prüfung finden wird. Die Bevölkerung steht ihr sehr sympathish gegenüber.

__ Staatssecretär des Malßtahn:

Meine Herren! Der vorletzte Herr Redner hat auf meine gestrigen Ausführungen Bezug genommen, in denen ih unter den Einwürfen, welche gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen gemacht sind, auch den Einwand erwähnt habe, daß im Gefolge dieser Vorlage möglicherweise das Geschäft der Provinzialbanquiers zu Gunsten der Banquiers in der Hauptstadt geschädigt werden könnte. Der Herr Abgeordnete hat darauf aufmerksam gemacht, daß ih diesen Einwand gestern zwar erwähnt, aber niht bekämpft hätte. Er hat darin vollständig Recht, denn bis zu einem gewissen Grade erkenne ih diesen Einwand als begründet an, nur meine ih, auch gestern gesagt zu haben über diesen Einwand und damit verwandte, man folle das Gewicht diefes Umstandes nicht übershäßen. Jch halte das Gewicht dieses möglichen Uebelstandes nicht für so s{chwer, daß es

Reichs-Schaßamts Freiherr von

zur Ablehnung der Vorlage berechtigte. Nachdem der vorlette Herr Nedner heute auf diesen Punkt eingegangen ift, gestatten Sie mir ganz kurz, hier im Plenum darauf zurückzukommen, obwohl ich mit dem Herrn glaube, daß zur eingehenden Discussion dieser und ähnlicher Fragen die Commission der geeignetere Ort sein wird.

Meine Herren, gestatten Sie mir, Ihnen einmal kurz die Kosten aufzurehnen, welhe ein Kapitalist, der in der Provinz wohnt, bei einem einfachen Anlagekassageshäft hat, je nahdem er es dur einen Banquier in der Hauptstadt direct, oder durch seinen Banquier in der Provinz macht. Jh erinnere Sie dabei vorher daran, daß der vor- leßte Herr Redner den Gedanken aus\sprah: wenn die jeßige Vorlage Geseß würde, so würde dadurh das folide Geschäft des anlage- fuchenden Publikums in dem Maße von den Provinzialbanquiers fort zur Hauptstadt gedrängt werden, daß die Provinzialbanquiers nicht mehr würden existiren können, und doch seien diese Provinzialbanquiers noth- wendig, weil nur sie die Credttfähigkeit “der Leute in der Provinz kennten und weil sehr zahlreiche Eristenzen zur Zeit auf den Credit, der ihnen nur auf Grund der persönlichen Kenntniß der Provinzial- banquiers gewährt werden könnte, angewiesen seien.

rf

Wenn ein derartiger Kapitalist eine Anlage machen will und sich direct an einen hauptstädtishen Banquier wendet, so wird ich glaube, daß ih darin nit irre der Banquier ihm in Rechnung stellen zur Zeit 1 9%/o0 an Provision und den 12 fachen Betrag des Stempels, also 0,15 9% für ten Stempel, giebt zusammen 1,15 %s. Macht der Kapitalist das Geschäf urch einen Provinzial- banquier, so wird hinzutreten dasjenige, was i | banquier in Rechnung stellt, wie ih annehme, und der einfache Betrag des Stempels, den er k auslegt, 0 Alfo wird der Provinzialbanquier ihm über die Liquidation des hauv städtischen hinaus noch in Rechnung stellen 1,19%. Das ‘gi sammen also 2,25 9/0.

Wenn ih nun nach dem neuen Geseg dessen lo wird sich, bei der Liquidation des hauvtstädtischen mit denz, das Geschäft zt wird, gleid Betrag der Provision mit 19/09; es wird statt d 0,15 9% Stempel liquidirt werden 0,30 9/09, sodaß des hauptstädtischen Banquiers, der direct mit der 1,30 9/00, statt, wie bisher, l, 15 9/00 betragen i

Der Provinzialbanquier wird demgegenüb liquidiren: wie bisher 1 9/0 Provision, aber in Zukunft 0,20 9/00, und diese Summen addirt werden geben 2,5 beim Provinzialbanquier, während der hauptstädtishe 1,30 liguidirt. (5s würden sich also die Gesammtkosten eines solchen Anlageaeschäfts in Zukunft stellen auf 2,50 9/00, während sie si bisher gestellt haben auf 2,25 9/00. Die Differenz also zwischen dem jetzigen und dem frü! Geschäft würde 0,25 9/00 sein, d. h. 25 4 für 1000 A Dieser Bet: sowohl, als der Unterschied der Beträge, je nahdem mit dem hauptstädtischen Banquier direct gemacht Bermittlung eines Provinzialbanquiers 0,10 %%o0 —, sind aber fo vershwindend, um deswillen irgend einer derjenige welche wirflich Anlage willen fich an die Banquiers banquier zurüdckziehen foll hauptstädtishen Bang ordnete mit vollem banquier Tennt die Provinzialbanquier einen erheblichen Bortheile die Kunden des Banquiers von diefer Bekanntschaft des- selben mit ihren Verhältnissen.

Ich glaube also, daß der Kundenkreis der Provinzialbanguters ein unverminderter bleiben wird, und ih glaube nit, diese geringen Differenzen in der Belastung eine Ab lage begründen könnte.

ba, Dr, Siemens (dsr). Un der der behaupte ich, daß schon bisher die geringere Steuer die Ueberführun Geschäfte aus der Provinz nah der Hauptstadt befördert hat. selben Wirkungen werden nach der Vorlage in noch höherem eintreten. Wir brauchen uns auf eine genaue Controle rechnungen des Staatssfecretärs niht einzulassen. Die Reg erklärt, daß die Börsengeshäfte treibenden Klassen unter die Steuer voraussichtlih nicht besonders leiden werden. Alle Argumenta- tionen der Abgg. Dr. Mehnert, Graf von Arnim und Freiherr von Pfetten laufen darauf hinaus, daß die Vorlage die Börse ftärker mit Steuern belastet, stehen also in directem Widerspruch mit den Deductionen der Regierung. Interessirt hat mich die Auffassung, daß inan durch die Steuererhöhung die Börse moralisch mache. ie Börse ist doch nur ein Ort, so gut wie die Leipzigerstraße oder der Thiergarten. Man geht dorthin, um Geschäfte zu treiben, und trifft dort andere Leute mit dem gleihen Zweck. Ft das Geschäft gemacht, geht man nach Hause. Die Behauptung, als ob in der Börse cine ganz besondere, geheimnißvolle Kraft mit ganz besonderen moralischen Anschauungen vorhanden wäre, verstehe ih nicht. Die Börse ist so gut und so s{lecht wie die Leute, die hin- gehen. Durch Erhöhung der Steuer ist die Börse nicht moralisch zu machen und das Spiel nicht zu verhindern. Die Erhöhung des Karkengeldes hat noch nie das Spiel in den Klubs verhindert. Der Unterschied zwischen legitimen und Spielgeschäften ist mir bis heute noch nit aufgegangen. Der Unterschied liegt nur im Motiv, und dieses entzieht sih der Kenntniß eines anderen. Der Abg. Dr. Mehnert unterscheidet zwischen Geschäften mit_ effectiver Lieferung und ohne effective Lieferung, und wünscht eine Steuer, welche die leßteren höher träfe. Er verspottet den Abg. Meyer, weil er vor 10 Jahren aus- sprach, daß es Differenzgeshäfte niht gebe. Dieser Ausspruch ist absolut rihtig. Es wird in Fonds kein Geschäft gemacht, das nicht dur effective Lieferung ausgeglichen wird. Nur um den Zeitverlust des Hin- und Hertragens zu vermeiden, hat jeßt die Lieferung der Liquidationsverein übernommen. Die Vorwürfe des Abg. Singer gegen das Aeltesten-Collegium der Berliner Kaufmannschaft sind unbe- rechtigt. Die Aeltesten haben nah unserer Börsenordnung nit viel mehr zu thun, als die Polizeigewalt an der Börse aus- zuüben. Zum Beweise dafür, daß die Aeltesten es an der nöthigen Borsicht haben fehlen lassen, hat der Abg. Singer nur einzelne un- richtige Fälle angeführt. Die Emission von Bohum hat etwa ein Fahr früher stattgefunden, als der Verlust beim Savonawerk eintrat. Der Abg. Singer steht in einem positiven Widerspru mit den Grund- säßen, die wir an den Handel stellen. Das Börsencommissariat hat nicht über die Qualität von Effecten zu urtheilen. Jeder, der Effecten kauft oder verkauft, trägt selbst die Verantwortlichkeit dafür. Das Princip der Oeffentlichkeit muß dabei eintreten, und darauf halten wir vor allem. Wer Effekten zum Verkauf bringen will, muß mit seiner Mett alles erklären, was er darüber weiß; wir haben alfo eine gewisse civile Verantwortlichkeit construirt. Der Abg. Singer meint, das Aeltesten-Collegium fei nur eine Vertretung der Fondsbörse. Es sind aber darin aht Mitglieder der Fondsbörse, zehn von der Industrie und drei von der Getreide- und Productenbranhe. Von einseitiger Interessenvertretung ist also nicht die Rede. Berichtigen muß ih au

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