1893 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jan 1893 18:00:01 GMT) scan diff

mittels Gasöfen. und Bänken ausgestattet und tehen an den Werktagen von 11

2 Uhr zur Benugung offen, Eine Gebühr wird dafür selbstverständlich nicht erhoben.

In Hanau is man mit der Errichtung eines eigenen Gebäudes für den beregten Zweck vorgegangen, das im Dezember vorigen Jahres feiner Bestimmung übergeben is, Zu den Kosten hat eine Anzah von Firmen Beiträge von zusammen etwa 1000 S geleistet, während die weiter erforderlihen 2000 A auf die Stadtkasse übernommen wurden, Die Halle ist aus Fachwerk errichtet und besteht aus einem saalartigen Raum, welcher durch einen großen Säulenofen erwärmt wird. An der Rückwand is ein Heerd zum Wärmen der Svecisen aufgestellt. Rings an den Außenwänden und in der Mitte des Raumes sind Sißbänke aufgestellt, die für ungefähr 150 Personen t ie Preise find e Play gewähren. Auch hier werden Gebühren für die Benußung niht | man fie jeßt als sehr fest hinftellt, aber damit {eint doh das Ende erhoben; die laufenden Unterhaltungskosten trägt die Stadt. Schon | der rückgängigen Bewegung angedeutet. Jn unseren Gebieten ift die in den ersten Tagen der Eröffnung war der Andrang zu der Halle | Geschäftslage für Erze unverändert geblieben. Gefördert wird im so groß, daß viele auf einen Plaß warten mußten. Die Halle if in | Siegerlande so wenig wie möglich und die zu Tage gebrachten Posten einer Gegend der Stadt gelegen, wo viele auswärtige Arbeiter in den | finden nur s{leppenden Absay bei gedrückten Preisen. Lurxemburg- dort befindlihen Fabriken beschäftigt sind. Im Fall des wachsenden | Lothringer Minette is unverändert, während spanische Erze in letzter Bedlirfnisses wird der Bau einer zweiten Halle in einem anderen | Woche zu unveränderten Preisen ziemli, lebhaft waren. Auf Stadttheil beabfichtigt, dem Rohetsenmarkt herrscht im allgemeinen wenig Leben, doch scheinen die Preise auf threm niedrigsten Standpunkte angelangt zu fein; wenigstens seßen die Werke den Versuchen der Abnehmer, die Preise weiter zu drücken, energishen Widerstand ent- gegen. Im Siegerlande war das Geschäft in Sptegelet fen lebhaft, da noch Bedarf für das laufende Vierteljahr zu deken i. Auf dem

Im librigen sind die Näume einfah mit Ten bisher ablehnend verhielten, seien einzelne Unterauss{ü}se ernannt is | worden. Die Vertreter einiger größeren Bergwerksunternehmungen

bâtten die Sißung mit der Erklärung verlassen, daß nach ihrer AÄn- sicht alle aufgewandte und noch aufzuwendende Mühe vergeblich set, weshalb sie von einer weiteren Betbeiligung an der Sache absähen. Die endgültige Entscheidung solle in der Hauptversammlung am 28. d. M. getroffen werden.

Die „Rhein.-Westf. Ztg." berichtet vom rheinisch-west- fälishen Eisen- und Stahlmarkt: Die Geschäftslage des rheinish-westfälischen Eisenmarktes hat sich gegen die Vorwoche nur wenig verändert und der Markt ift im allgemeinen flau, doch {ind die Nachrichten, die aus industriellen Kreisen emliefen, nicht mehr fo über- einstimmend s{lecht wie vorher. DieNachfrage ist, wenn auch ganz vereinzelt, lebhaft gewesen, die Preise sind so niebrig, daß es wenig heißen will, wenn

t X entbehrende Phet-Said anz fortfiel, bes{chränkte \ich die De der Mittelmeetlinie mehr und mehr auf die Beförderung der Post. Dementsprechend sind die Einnahmen der Mittelmeerlinie in den lezten Jahren hinter der ursprünglichen Veranschlagung bedeutend zurückgeblieben. O n A i

Wensowenig hat sih die Samoalinie als lebensfähig erwiesen. Für die Beförderung der europäischen Post kommt diese Linie infolge der inzwischen beruestellten \chleunigeren Verbindung über San Fran- cisco niht mehr in Betracht.

In Berücksichtigung dieser Verhältnisse haben zwischen der Reichs- verwaltung und dern Norddeutschen Lloyd Verhandlungen wegen Nevision des geltenden Vertrags stattgefunden. Hierbei ist eine Ver- ständignng über folgende Punkte erzielt worden : |

ie Mittelmeerlinie wird unter Wegfall der aus Yeichs- mitteln gewährten Beihilfe von jährlich 400 000 M aufgegeben, Die Dampfer der Hauptlinien laufen im Mittelmeer außer Genua künftig behufs Aufnahme und Abgabe der Post auh noch Neapel an. Als Ersa für die dem Unternehmer in Neapel erwachsenden Hafen- fosten wird eine Entschädigung von jährlich 100000 A be- willigt. Der Zeitverlust, welcher durch die Zuführung der Post in Neapel ftatt in Brindisi entsteht, wird durch schnellere Fahrt auf der Strecke von Neapel bis Colombo ausgeglichen werden. Durch cine derartige Maßnahme würden die Ausgaben des Reichs für Poft- dampferzwecke um jährlich 300 000 #6 verringert. i

Die für das Anlaufen von Neapel zu gewährende Beihilfe kann aus dem durch den Wegfall der Mittelmeerlinie zur Ersparung ge- langenden Betrag von 400000. # nicht entnommen werden, da nach

sih in der Verhandlung der Commission ja noch darüber reden lassen ; ist vielleicht die Fassung eine folche, die unter Umständen das Richtige nicht trifft ? Ih weiß es nicht. So wie sie lautet, halte ih sie für ganz richtig; vielleicht ist der Umstand in Betracht zu ziehen, daß das Kalenderjahr möglicherweise niht immer mit dem Geschäftsjahr zusammentrifft, und daß deshalb vielleiht für die zu anderer Zeit er- folgende Nechnungslegung die drei Monate nah Schluß des Kalender- jahres nicht mehr passen.

Werden uns derartige Einwendungen gemacht, so wird vielleit eine andere der Sachlage entsprehendere Fassung vorzuziehen sein: aber der Gedanke an sich, glaube ich, muß als berechtigt erachtet werden. Die Vorlage soll ja in eine Commission verwiesen werden nach den gestellten Anträgen, und es wird dann im einzelnen über die verschiedenen Punkte eine Verständigung zu erreihen sein; ih empfehle eine fahliche und dem von verschiedenen Seiten geltend gemachten Bedürfnisse entsprehende Prüfung der Sache.

Abg. Freiherr von Buol (Centr.): Mit der Ueberweisung der Vors lage an die Commission, welcher das Gesep über die Abzahlungêsgeschäfte überwiesen is, bin ich einverstanden. Dem Begehren der Conserva- tiven, noch über die Vorlage hinauszugehen, kann ich mich nit an- \{ließen, ih stelle mich lediglich auf den Boden der Vorlage, das heißt nur hinsichtlih der Tendenz, aber nit der Fassung der einzelnen Bestimmungen, In der Commission wird das Nähere zu erörtern

Hur Arbeiterbewegung Wie der „Köln, Volksztg.“ aus Bochum geschrieben wird, veröffentliht die „Bergarbeiter-Zeitung“ in einem Extrablatt

einen Aufruf der „Ausgesperrten“ an die Bergleute im aas e O E

voraus und bin au damit einverstanden, daß die Vorlage einer Com- | Geschäfte folher Art erreiht werden kann und leider in vielen, E T E eschäfte, C Eicien rae vielen Fällen erreicht wird, wie sie unser neuer Paragraph streite, g ebo een ein LCEHTET Es | im Auge hat. Wenn nun hier zur Strafbarkeit vorausgesetzt wird, eres kaum ein Geseß, deffen Anwendung mit so vielen Schwierig- i er ub | eiten verknüpft ift, als gerade das Wuchergesezg. Wenn es nach dem vor- | erreiht wird seitens des andern Theils unter Ausbeutung der Noth- S duenen § 302a den mit Strafe bedroht, der unter Ausbeutung | lage, des Leichtsinns, der Unerfahrenheit in ganz gleicher Weise, wie in Geschäfte macht, fo werden fich die Kriterien für eine solche Aus- dem § 302 a die Voraussetzung lautet, so liegt doch eine unwider- beutung schr {wer feststellen lassen. Wer in der gerichtlichen | l axis gestanden hat, wird mir zugeben, daß in vielen Fällen der | deshalb auh eine Aufforderung an den Gesetzgeber, den gleichartigen L ° I : mora I mg Geschäften dieselbe Sorge zu theil werden zu lassen. Trotzdem haben leich steht. Sie dürfen niht übersehen, daß derjenige, den das die en Re Sina N eglaubt 4 g den b L A uchergeseß treffen will, fast niemals der eigentlich Schuldige ist. | ? egierungen gegtauvi, es je, um den berechtigten Der betreffende Bewucherte wendet sich fast niemals an den eigent- lichen 1 n an ein [che nügend, mit dem bloßen Thatbestand der bezeihneten Ausbeutung Vermittelung folher Geschäfte ein Gewerbe macht. _Die, einzelnen | {on die Strafbarkeit eintreten zu lassen, sie verlangen ferner Ge- Bestimmungen des neuen Entwurfes fügen zu den Schwierigkeiten, wohnheits- und Gewerbsmäßigkeit dieses Treibens. Dieser Umstand welche die Rechtsprechung hon bei den bisherigen Bestimmungen my 1d Sewerbêmaßigleil diejes Zretbens. Dieser Umstand des Wuchergeseßes zu überwinden hat, noch neue hinzu. Die Vc | - lage will neben dem Creditwuher auch den Sachwucher treffen | übersehe, in der Regel von denjenigen, welhe die neue Gesetzes- und alle möglichen Rechtsgeshäfte unter das Gefeß stellen. | hestimmung bekämpfen, übersehen worden, absichtlich oder nicht ab- i i: i j ) fi i Aber es li wiß ein {Gw "wid i Anwendung finden, und dabei will der Vorredner noch sihtlih. Aber es liegt doch gewiß ein s{chweres Gewicht darin, viel weiter gehen! Er will nicht nur die gewerbs- ; d gewohnheitêömäßige Ausbeutung der Nothlage bestrafen, fondern jeden | lihen Begriff dieses Sachwuchers gemacht werden. Schwierigkeiten fragea, ob ein Rechtsgeschäft, das er abschließen will, nicht als ein Wuchergeschäft ausgelegt werden kann. Schließlich kann ein Beamter, der fih der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, als Noth am welches zu seinen Leistungen nit im Verhältniß steht, als Wucherer bestraft werden! Die Vorschriften der Vorlage find zu unbestimmt und können leiht bei der verschiedenen Auffassung der Nichter zu Rechtssprehung entstehen würde. Staatssecretär Hanauer: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat feinen Vortrag damit maßen cine Uebereiltheit vorwarf, resp. seine Verwunderung darüber aussprach, daß, nachdem erst 1880 das Gesetß gegen den Wucher er- laffen worden sei, nun bereits eine Abänderung desselben vorgeschlagen gemeinen nicht empfiehlt, allzu rasch mit Aenderungen bestehender, namentlich junger Geseße, die sich noch nicht so in die Praxis ein- gelebt haben, vorzugehen. Allein die verbündeten Regierungen sind bei im hohen Hause selbst sich kundgegeben haben. (Sehr gut!) (s handelt si hier nicht um eine solhe Aenderung des Gesetzes, die das bestehende Neht im wesentlichen umgestaltet, sondern um eine Wucher, die also dasselbe Ziel verfolgt, welches damals mit dem Erlasse des Gesetzes erreicht werden wollte, und von dem nun die Praxis sich überzeugt hat oder wenigstens überzeugt zu sein glaubt, daß das Ziel in Frage stehenden, so zahlreich eingehen, Mißstände beklagt werden, die troß des erlassenen Geseßes über Bewucherung sich immer noch geltend machen, fo ist es gewiß Aufgabe der Regierungen, sich nicht Es wurde von unserer Seite der Sache näher getreten, wir haben uns an die einzelnen Bundesregierungen gewendet, welche Erfahrungen mit den bestehenden Wuchergeseßen gemacht seien, und die Mehrzahl gesprochen, daß etwas geschehen müsse. In der einen und anderen Richtung sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, die zum theil in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf Aufnahme gefunden haben, Ob nun und welcher Erfolg für diese neue Vorlage, wenn sie Gesetz wird, in Aussicht genommen werden darf, haben die Motive Ihnen anzudeuten versuht. Wir s{meicheln uns in keiner Weise, daß Geseß angenommen wird. Das is aber doch cine Betrachtung, die niht dazu führen kann, deswegen dic Hände in den Schoß zu legen, wenn die gedachten Mißstände klar zu Tage getreten sind. Und etwas die der Herr Vorredner allerdings im wesentlichen bekämpft hat wenn diefe den Wucherern drohen, so muß cin Erfolg, wenn auch kein durchs{chlagender, erwartet werden können. Seiten angedeutet worden ist, in dem sogenannten Sahwucher resp. in der Strafandrohung gegen den Sahwucher. Was an dem & 302 a geändert ist in der Vorlage, ist unwesentlih. Es soll nur der Gedanke des Gefeßes, braht werden, es soll cine mehr durhgreifende Wirkung geschafft werden dadur, daß man nicht bloß Darlehen und Stundungen ins Auge faßt, sondern au die Rechtsgeschäfte, die, ohne eine Form von zum Gegenstande haben. Das ift also kein wesentlicher Unterschied. Dagegen der folgende Paragraph gegen den Sachwucher, das gebe ih sofort zu, ist ein wesentlicher Unterschied, aber nur in ergänzender seßentwurfs gewisse Bedenken gehegt wurden, ob man so weit gehen dürfe, und den Sachwucher mit Strafe bedrohen in der Weise, wie es hier geschehen ist, d. h. selbst den Sahwucher mit dem weiteren zur möglichen Gewohnheitsmäßigkeit und der Gewerbsmäßigkeit Bedenken, die wohl schon gerechtfertigt waren durch Erwägung der historischen That- sache, daß, so viel die verschiedenen Gesetzgebungen in früherer Zeit vorschriften getroffen hatten, doch dieser Art schr wenige vorhanden sind. Man hat immer gefürhtet, durch derartige Vorschriften gegen Geschäfte, welhe nicht Darlchns- und Creditgeschäfte, son- ungerechtfertigter Weise zu treffen. Und daß ein WVerkehrs- geschäft derart legitim scin Ffönne, auch wenn es einen starken Gewinn für den einen oder anderen Theil zum Vortheil des sein. Die früheren Geseßgebungen haben \ih auf diesem Gebiet be- müht, Auswüchse in anderer Weise zu treffen Man hat die Laesío enormis, Gewinne, die bei Kaufgeshäften ein erlaubtes Maß nach der modernen Auffassung niht mehr beliebt werden. Auf der anderen Seite ist aber gewiß nicht zu bestreiten, daß dasselbe ver- derblie Ziel, das mittels des Creditwuchers erreicht werden fann

en als mit dem bisherigen Strafges erreiht werden fann. L via G ? : i V daß folher übermäßige Gewinn zum Nachtheil des einen Theils Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen leglihe Aehnlichkeit in dem betreffenden Geshäftsgebahren vor und ucherer dem Bewucherten in moralischer Beziehung so ziemlich Geschäften keine zu großen Schwierigkeiten zu bereiten, noch nit ge- lien Geldmann, sondern an eine Vertrauensperson, welche aus der Bor- | ist, foviel ih die Aeußerungen der Presse über die Gesetzesvorlage Der § 3028 fkann s{ließlich auf jeden Geschäftstreibenden und | wenn Gewerbsmäßigkeit und Gewohnheitsmäßigkeit zum wesent- einzelnen Fall strafbar mck&hen. Da muß ih schließlich jedermann Mann war, der sich infolge dessen ein Gehalt ausbedungen hat, fehr verschiedenen Urtheilen führen, wodurch eine Verwirrung in der begonnen, daf er der Vorlage der verbündeten Regierungen gewisser- werde. Ich gebe dem Herrn Vorredner gerne zu, daß es sih im all- diefer Vorlage wesentlich durch Wünsche mit beeinflußt gewesen, welche Ergänzung der im Jahre 1880 erlassenen Bestimmungen gegen den nicht hinreichend erreiht is. Wenn derartige Petitionen, wie die hier zurückhaltend zu verhalten. der Aeußerungen, die uns darauf geworden sind, haben ih dafür aus- zum theil au nicht, weil man sie do für zu bedenklich hielt. wir dem Wucher damit ein Ende bereiten ein für alle mal, wenn das Erfolg darf gewiß erwartet werden, wenn derartige Strafbestimmungen, Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt, wie {hon von verschiedenen der in dem § 302 a bereits gegeben war, zum weiteren Ausdruck ge- Darlehen und Stundungen zu haben, dasselbe wirthschaftlihe Ziel Richtung. Jch kann nicht leugnen, daß au bei Aufstellung des Ge- Ausgleihung der verschiedenen Interessen benutzten Momente der in vershiedenen Staaten gegen den Wucher Maßregeln und Straf- dern andersartige sind, das legitime Geschäft unnöthiger und Einen, zum Nachtheil des Anderen bringt, darüber kann cin Zweifel nit überschreiten, ins Auge gefaßt gehabt, und dergleihen Maßregeln, die pon demjenigen, der dieses Ziel erstrebt, in gleicher Weise auch dur

für die rihterlihe Festseßung mag wie im Falle des § 302a auch in diefem Sahwucherparagraphen die Frage der Ausbeutung unter Um- ständen bieten. Wir müssen uns damit trösten: der Nichter muß sich eben zu helfen wissen, und bei flarer Sachlage wird der Beweis in vielen Fällen gelingen. Aber die Feststellung der Gewohnheits- mäßigkeit oder Gewerbsmäßigkeit, diese, glaube ih, wird als ein s{hwieriger Umstand für die Beweisfrage in den meisten Fällen nicht erachtet werden können. Es wird selten sein, daß man sagen fann, Gewerbsmäßigkeit oder Gewohnheitsmäßigfeit sei von dem Richter mit Unrecht auf Grund der thatsählihen Feststellung an- genommen worden. Es kann ja unter Umständen nicht gelingen, dieses Moment festzustellen, aber wenn einmal die Entscheidung dahin er- gangen ift, dann wird die Nichtigkeit derselben auf Grund der Beweis- führung kaum zu Zweifeln Anlaß geben.

Wenn nun von der einen Seite gewünscht wird, daß dieses Moment der Gewohnheitsmäßigkeit und Gewerbsmäßigkeit fallen gelaffen werde, daß man sich begnügen möge mit dem bloßen That- bestandsmoment der Ausbeutung, so kann ih für diesen Wunsch ein lebhaftes Verständniß haben. Jch habe vorhin {hon angedeutet, daß an sich sehr viel dafür spricht, {hon mit diesem einen Thatbestands- moment den Begriff des strafbaren Wuchers gegeben zu erachten; allein ih habe ebenso angedeutet, daß es doch schr bedenklih fein muß, mit einer neuen derartigen Strafbestimmung obne weitere Cautelen vorzugehen. Ich glaube, daß, wenn im Einzelfall eine wucherishe Ausbeutung, das ganze Thatbestandserforderniß des § 3020 vorliegt, es nicht {wer scin wird, auch die Gewohnheits- und Gewerbsmäßigkeit zu erkennen, mit anderen Worten : ih glaube nicht, daß man einen Wucherer \ich denken kann, der im Einzelfall in der Art und Weise zu der Ausbeutung von Noth- lage, Leichtsinn 2c. vorgeht, ohne daß die Gewerbsmäßigkeit oder die Gewohnheitsmäßigkeit nachgewiesen werden können.

Ein weiterer Wunsch ist geltend gemaht worden für eine Aus- dehnung respective Vereinfahung des Verfahrens dadurh, daß man den Strafrichter ermächtigt, im Fall daß er Wucher annimmt, auch gleichzeitig dem Verurtheilten eine Buße aufzuerlegen, um die Ent- shädigungsfrage damit gleichzeitig zu erledigen und den Weitläufig- keiten ciner Prozeßführung im Civilwege vorzubeugen. Ich glaube nit, daß man dafür durs{chlagende Gründe anführen fann. Eine Erschwerung der Prozeßführung wegen Mittellosigkeit des Bewucherten wird kaum ein Hinderniß bieten. Wenn einmal die Bewucherung feststeht, wenn namentli ein Strafurtheil vorhergegangen ist, dann wird nic die Rede davon sein können, daß der Civilrihter deswegen das Armenreht verweigert, weil die Sache aus\sichtslos ersheint. Wenn der Mann mittellos is, was der Bewucherte in der Negel sein wird, fo wird er mit Hilfe des Armenrechts sehr einfach zu seinem Ziel auf civilrechtlihem Wege kommen. Aber eine Buße durch den Strafrichter erkennen zu lassen, hat auf der andern Seite auch das Bedenken, daß wir damit die Bestimmung des Gesetzes über die Un- gültigkeit der wucherishen Verträge mit der Folge, daß zurückgewährt werden muß von beiden Seiten, {wer vereinigen können. Wenn man den Strafrichter lediglih die Buße aussprechen läßt und damit den Entschädigungspunkt erledigt denkt, dann bleibt doch ¡die Frage: wie foll die Nückgewähr für den andern Theil, für den Wucherer, der doch auch zurückerhalten muß, was er gegeben hat, geregelt werden? Soll der Strafrichter das auch bei Auflegung der Buße gleih mit erledigen? Das wird kaum möglich sein. Statt vereinfaht, würde das strafrihterlihe Verfahren dadur meines Erachtens sehr complicirt. Jh glaube, es is das Nichtigere, die Frage der Entschädigung, die; Folge der civilrechtlihen Ungültigkeit, dem Wege zu überlassen, auf den sie naturgemäß gehört, dem Civil- rechtswege.

Der leyte Herr Vorredner hat sih mit einer gewissen Emphase gegen den leßten Paragraphen gewendet und etwas Unverständliches darin gefunden, daß jeder, der Geld- oder Creditgeshäfte gewerbs- mäßig treibt, verpflichtet sein soll, am Schluß des Geschäftsjahrs, und zwar in einer Frist von drei Monaten längstens, einen Nehnungs- auszug dem anderen Theil, mit dem er Geschäfte treibt, zu liefern. Soviel ih weiß, ist das in der ganzen Geshäftswelt überall Brauch. Jeder, der Creditgeschäfte betreibt, liefert nicht nur alljährlich, sondern sogar in vielen Fällen halbjährig folhe Rechnungsauszüge. Erfahrungs- gemäß die Motive erwähnen das ausdrücklich wird der Bewucherte sehr häufig dadurch allmählich zu dem vom Wucherer erstrebten Ziele geführt, daß er in Unklarheit über den Stand der Geschäfte gelassen wird. Ergo ift das ein schr probates Gegenmittel, wenn man dieser Verheimlihung des Geschäftsstandes gegenüber den Geschäftsmann zwingt, den regulären Weg einzuhalten, wie das bei einer legitimen, loyalen Geschäftsführung zu geschehen pflegt, d. h. einen Rechnungsauszug zu geben. Es if mir wirkli {wer verständlih, wie darin eine Gefahr liegen soll: in dem einfahen Sage, daß nah Schluß des Geschäftsjahres längstens binnen drei Monaten die regelmäßige Geschäftspraxis eingehalten werden und ein Rechnungsauszug gegeben werden soll. Die Strafe, die an die Zuwiderhandlung geknüpft ift, ist eine Uebertretungsst rafe, nebenbei mit dem civilrechtlichen Nachtheil, daß die Zinsen verloren sein follen für die in dem Rechnungsauszug nicht mit aufgeführten Geschäfte. Etwas Erorbitantes kann ih in dieser Vorschrift nicht finden ; {kann man uns s{lagende Gründe dagegen bringen, so wird

sein; dem Bewucherten einen Entschädigungsanspruch zu geben, wäre doch etwas gewagt. Die Frage, was zurückgegeben werden foll und was unter dem befonderen Vortheil des Wucherers zu verstehen ist, muß ja auch hon im Strafverfahren festgestellt werden, die endgültige (Fntscheidung muß aber dem Civilrichter überlassen bleiben. Wenn die Conservativen bemängeln, daß nur der gewohnheitsmäßige Sach- wucher bestraft werden soll, während sie schon das einmalige Ver- gehen gegen das Wuchergeseß beim Creditwucher strafbar machen wollen, so verwechseln sie die Begriffe des Gewohnheits- und Ge- werbsmäßigen. Nur für den gewohnheitsmäßigen Wucher ist die wiederholte Uebertretung Voraussetzung. Gewerbsmäßiger Wucher fann aber schon bei einmaliger Uebertretung vorliegen. Die alljährlihe Rechnungslegung über die s{chwebenden Geschäfte muß auf jeden Fall verlangt werden. Im Jahre 1888 faßte die große Majorität des Hauses den Beschluß, die Negierung zu ersuchen, eine baldige Revision des Wuchergesetßes vorzunehmen. Diesem Wunsch ist die Negierung mit der Naschheit, die man erwartete, nit nachge- kommen. Aber immerhin stehen wir jeßt vor einem Entwurf, mit dem wir im großen und ganzen einverstanden sind, Tch betone, daß auch ich wünsche, daß die Selbsthilfe in eingreifender Weise gegen das Uebel vorgeht. Jch bedaure es lebhaft, daß das Genofsenschaftsgeseß gerade in landwirthschaftlihen Gebieten zu wenig Anwendung gefunden hat. Dieses würde zur Gesundung der Verbält- nisse viel beitragen. Jch muß anerkennen, daß das Uebel niemals dur Strafbestimmungen ganz aus der Welt geschaft werden kann. Die Ausdehnung des Gesetzes auf Sahwucher billige ih, auch die Bestimmung, daß es bei verschleiertem Wucher nicht auf die Form des Vertrages, sondern auf den Inhalt ankommen soll bei der Be- strafung dur den Nichter. Das Bedürfniß hat auf die Ausdehnung dieser Bestimmungen hingewiesen. Jch wünsche, daß die Com- mission, der diese Vorlage überwiesen wird, zu einem guten Ziele komnie.

Darauf wird um 4%/, Uhr die weitere Berathung bis Dienstag, 1 Uhr, vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

H Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Ge- seßes zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampf- [hiffsverbindungen mit überseeishen Ländern, vom 6. April 1885 und vom 27. Juni 1887, zugegangen:

8 1. Der Neichékanzler wird ermächtigt, gegen Wegfall der An- {lußlinie im Mittelländishen Meer und der für dieselbe ausgeseßten Beihilfe von jährlich vierhunderttausend Mark, dem Unternehmer der Postdampfschiffsverbindungen mit Ost-Asien und Australien für das Unlaufen eines südlichen europäishen Hafens eine Beihilfe bis zum Höchstbetrage von jährli einhunderttausend Mark aus Neichsmitteln zu bewilligen.

8 2. Für übersccishe Anschlußlinien darf ausnahmsweise eine Fahrtgeshwindigkeit von weniger als 114 Knoten im Durchschnitt ge- stattet werden.

Dem Entwurf sind folgende Erläuterungen beigegeben :

_ Nachdem der_ auf Grund des Geseßes vom 6. April 1885 (Neichs-Geseßbl. S. 85) zwischen dem Reich und dem Norddeutschen Lloyd unterm 3 /4. Juli 1885 auf die Dauer von 15 Jahren ab- geschlossene Vertrag über die Einrichtung und Unterhaltung deutscher Postdampfschiffsverbindungen mit Ost-Asien und Australien eine Neihe

von Jahren in Kraft gewesen is, erscheint es rathsam, auf Grund

der in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen einige Aenderungen in den bestehenden Einrichtungen eintreten zu lassen.

„Wenn mit der Bewilligung von NReichsbeihilfen zu Gunsten regelmäßiger Postdampfschiffsverbindungen vornehmlih bezweckt war, dice unmittelbaren Handelsbeziehungen Deutschlands mit Ost-Asien und Australien zu beleben, so darf insoweit das bisherige Ergebniß der Linien befriedigen. Die Ausfuhr über Bremen und Hamburg nach den bezeichneten Gebieten betrug vor Errichtung der Neichs-Post- dampferlinien im Jahre 1885 nach Ost-Asien (China und Japan) 384 349 Doppel-Ctr., nahAustralicn 455 998 Doppel-Ctr., im Fahre1891 dagegen nach Ost-Asien 521 014 Doppel-Ctr., nah Australien 889 171 Doppel-Ctr. Insbesondere ist die Ausfuhr Bremens nah Ost-Asien von 3115 auf 77 689 Doppel-Ctr., nah Australien von 11 316 auf 60 723 Doppel-Ctr, gestiegen. Die finanziellen Ergebnisse der Linien haben dagegen nicht befriedigt. Dies hat zu einem wesentlichen Theile feinen Grund darin, daß einzelne Zweige des Gesammtunternehmens infolge veränderter Verhältnisse niht die gehoffte Bedeutung erlangt haben und die Aufwendung von Kosten verursachen, zu welchen ihre wirthschaftlichen Erfolge in keinem rihtigen Verhältniß stehen. Ins- besondere gilt dies von den Zweiglinien im Mittelländishen Meer und in der Südsee.

__ Die Verhältnisse, welche bei dem Erlaß des Postdampfergesetzes die Aufnahme der Mittelmeerlinie wünschenswerth erscheinen ließen, haben in der Zwischenzeit eine vollständige Umwandlung erfahren. Die Linie, ursprünglich von Triest über Sd dil nach Alexandrien führend, follte zunächst den Reisenden und der Post den Seeweg um Gibraltar ersparen; fie sollte weiterhin im Verein mit der aue zwischen Alexandrien und Suez die zeitraubende

ahrt dur den Suezkanal entbehrlich machen und außerdem einen

heil des lebhaften Verkehrs zwishen Europa und Egypten ver- mitteln. Mit den Quarantänemaßregeln zusammenhängende Betriebs- stôrungen auf der Linie Triest— Alexandrien, die Beschleunigung des Verkehrs auf dem Suezkanal dur die Zulassung der Nachtfahrt bei elektrischem Licht und \{chließlich allgemeine verkehrspolitische Rüd- sichten führten bereits im Jahre 1887 zu einer Abänderung des Post- Winpfergeleges, welche bezweckte, dieEndpunkte der Mittelmeerlinie von Triest undAlexandrien nah Brindisi undPort-Said zu verlegen und zuglei Genua als Anlaufehafen in den Fahrplan der Hauptlinien auf- zunehmen (vergl. Drucksachen des Neichétags von 1887 Nr. 157). Durch diese Aenderung wurde der gesammte N:iseverkehr nah und von dem Osten von der Zweiglinien auf die Hauptlinie gelenkt, weil die verhältnißmäßig geringe Verlängerung der Fahrzeit dur die Annehmlichkeit, die gesammte Seereise auf einem und dem- selben Schiff zurücklegen zu können, mehr als wv: ewogen wurde. Da auch der bei der Einrichtung der Linie veranschlagte egyptische Verkehr nah Ersay Alexandriens durch das einer Eisenbahnyerbindung

8& 2 des Geseges vom 6. April 1885 dieser Betrag ausschließlich für die Mittelmeerlinie verwendet werden soll. Es wird deshalb im § 1 des vorliegenden Gesegzentwurfs die Bewilligung einer neuen Beihilfe bis zum Betrage von 100000 A vorgesehen.

11. Die Samoalinie kommt in Fortfall und wird durch eine an die ostasiatishe Hauptlinie anschließende Zweiglinie von Singapore über Niederländish-Oftindien nach Neu-Guinea erselzt. i

Auf dieser Strecke wird zwar gegenwärtig von der Neu-Guinea- Compagnie eine Schifféverbindung in Zwischenräumen von aht Wochen unterhalten, dieselbe entspricht aber in Betreff der Pünktlichkeit und Negelmäßigkeit nicht den zu stellenden Anforderungen, dient, wie das in der Natur der Sache liegt, in erster Linie den eigenen Interessen der Compagnie und bietet auch nicht die wünschenswerthe Sicherheit für dauernden Bestand. : :

Die Zustände des Schußtzgebiets haben fich in den leßten Jahren infofern vielversprehend entwickelt, als die Auskundung des Landes, sowie die Untersuchungen der klimatischen und Bodenverhältnisse zu einem gewissen Abschluß gebracht worden sind und zu dem Ergebniß geführt haben, daß weite und fruchtbare Gebiets- strecken vorhanden sind, welche zum Anbau werthvoller Tropenpflanzen sich ganz besonders eignen. Die umfangreichen Anpflanzungsversuche mit Tabak und Baumwolle sind gut ausgefallen, sodaß namentlich bei cinem Vergleih Neu-Guineas mit Sumatra die Hoffnung auf eine nußbringende Entwickelung dieses Südsee-Schußzgebiets gerecht- fertigt erscheint. -

Nachdem der Norddeutsche Lloyd sih bereit erklärt hat, an Stelle der entbehrlih werdenden Samoa-Linie eine Linie über die nieder- ländischen Besitzungen in Ost-Indien nah Neu-Guinea zu unter- halten und auf derselben das bisher in der Südsee verwendete, anderweit {wer nußbar unterzubringende Schiffsmaterial ein- zustellen, bietet sich Gelegenheit, cine den allgemeinen Interessen der Colonie und des Mutterlandes entsprehende regelmäßige und sichere Verbindung herzustellen. L

Durch eine solche Verbindung werden sowohl die colonisatorischen Aufgaben der Neu-Guinea-Compagnie, als auch die Interessen der übrigen in Kaiser Wilhelms-Land und im Bismarck- Archipel bestehen- den deutshen Firmen und Handeltreibenden gefördert werden. Es befinden si ferner im Schußzgebiet eine Neihe von Missionsanstalten, welche seit Jahren den Mangel einer regelmäßigen und gesicherten Verbindung mit dem Mutterlande und unter einander als eine shwere Schädigung und als cin Hemmniß ihrer Wirksamkeit beklagen.

Außerdem wird durch die geplante Linie cine directe Aug zwischen Deutschland und Niederländish-Indien geschaffen und dadurch dem lebhafte Verkehr zwischen den beiden Gebieten, deren Gesammt- handel unter einander fich im Jahre 1890 auf annähernd 34 Millionen Mark belief, in einer für den deutschen Handel und die deutsche Industrie nuyßbringenden Weise Rechnung getragen.

Alle diese Umstände werden dazu beitragen, auh die Ertrags- fähigkeit auf der ostasiatishen Hauptlinie zu erhöhen. H

Die Dampfer, mit denen zur Zeit die Verbindung zwischen Singapore und Neu-Guinea unterhalten wird, verrihten die Fahrten mit einer geringeren Geschwindigkeit, als nah Punkt 3 der Anlage zum Postdampfergeseß vom 6. April 1885 für die Reichs-Postschiffe vorgesehen ist. Da einerseits die Verhältnisse im genannten Schut- gebiet vorerst niht bedingen“ daß die Fahrten auf der neuen Linie mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 114 Knoten ausgeführt werden, und da andererseits die finanziellen Ergebnisse des Neichs- Postdampferunternehmens es niht wünschenswerth erscheinen lassen, den Unternehmer über das nothwendige Maß zu belasten, so wird beabsichtigt, die Fahrten zunächst mit einer geringeren Geschwindigkeit verrichten zu lassen. Die hierzu erforderlihe Ermächtigung soll durch 8 2 des Gesetzentwurfs erlangt werden.

Statistik und Volkswirthschaft.

Unterkunftsräume für Arbeiter während der Mittagspause. : ;

Dem Bedürfniß der Arbeiter, ihre Mittagsmahlzeit, dem Dunst und Staub des Arbeitsfaales entrückt, in einem hinreichend gelüfteten, im Winter gut durchwärmten Raum in Ruhe und Behagen ein- nehmen zu fönnen, haben wohlwollende Arbeitgeber durh Einrichtung von hierfür bestimmten Räumlichkeiten in den „Erholungshäufern“, von Speisesälen und Cantinen Rehnung getragen. Zumeist ist den Arbeitern dabei gleichzeitig Gelegenheit gegeben, aus der Fabrikküche ihre Mahlzeit zu beziehen. Andere haben dem Empfinden des Arbeiters, der so gut wie jeder Andere der Ansicht ist, daß niemand besser kot als die eigene Frau, durch Vorkehrungen zum Anwärmen der mitgebrahten oder von den Angehörigen herzugebrachten Speisen Nechnung getragen.

Aber es giebt noch Betriebe genug, in denen der Arbeiter ge- zwungen ist, sein Mahl in irgend einem Winkel der Arbeitsstätte oder an einem anderen ebenso wenig geeigneten Drte zu sich zu nehmen. Namentlich in den Städten wird es ihm oft uicht möglich sein, die entfernt gelegene Wohnung aufzusuchen, um im Kreise der Familie die kurze Ruhefrist zu verbringen, Vei MNegenwetter, Schnee oder Kälte ergiebt sh an vielen Orten aus dem Mangel einer angemessenen Unterkunft für die Arbeiter, zumal die {m Freten beschäftigten, ein offenbarer Mißstand, der dringend der Abhilfe bedarf, Wir wollen im Folgenden nach der „Wohlfahrts-CCorrespondenz“ kurz berichten, wie in jüngster Zeit die städtischen Berwaltungen von Straßburg und Hanau den dankenswerthen Versuch gemacht haben, dem ge: schilderten Bebdsirfniß ent egenzufommen, E :

BVorangegangen auf dem Wege der Abhilfe i} die erstgenannte Stadt. Zunächst wurden drei mangels anderer geeigneter Locale in Wirthschasten gelegene Räume berettgestellk, die, von dem eigentlichen Wirth! Clibebrie getrennt, thren besonderen Cingang für sich hatten. Die Stadt zahlte für jede der brei Näumlichkeil | Miethe von 2 M, woflir dem Besiger gleichzeitig die Dung oblag. Die Einrichtung wurde wenig benußt. In diefem Iaghre Stadt nur eine dieser Localitäten beibehalten, dagegen in enen Zweck hergerihtet, Diese erfreuch iglih nehmen durhschuittli

Vororten wohnende Leute, welhe der weiten (Entfernung wegen zur Mittagszeit nicht in ihre Wohnung begeben können.

eiten eine tägliche

hat die 1 ibr

ehörigen, im Mittelpunkt der Stadt gelegenen Gebäuden Räume für jen fich eines regen Zuspruchs. etwa fslebzig Personen in den beiden

Räumen ihre Mahlzeit ein, meist im Freièn arbeitende und iu kd Die Delzung

Nuhr-Nevier, in dem es heißt: Die Bergleute seien der Ueber- macht gewichen, eine Scheinruhe sei eingetreten. Die Berg- leute werden aufgefordert, den Guerillakrieg nicht zu beginnen. Der Einzelkampf werde sie nur noch mehr aufreiben. Weiter werden die Bergleute aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen, von ihrem Kündigungsreht Gebrauh zu machen, wenn die Gruben- verwaltungen die Forderungen nicht sofort bewilligen. Aus Gelsenkirhen wird ferner der „Dortm. Ztg.“ berichtet, daß dort am Sonnabend ein Flugblatt, worin die Bergieute aufgefordert werden, Vorbereitungen für die eventuelle Fort schung oder Erneuerung der Ausstandsbewegung zu treffen, von der Behörde mit Beschlag belegt wurde

Aus Leipzig wird dem „Chemn. Tgbl.“ mitgetheilt, daß. de dortigen Socialdemokraten der Versuch, auh die Kellner in ihr Lager zu ziehen, mißlungen sei. Der bei weitem größte Theil der Leipziger Kellner habe sich dem neu gegründeten focialdemokratischer Berein der Gastwirthsgehilfen nicht angeschlossen, sondern sich ausdrücklich gegen ihn erklärt. Gestern beshloß, wie ein Telegramm des „D, B. H." meldet, eine von etwa 2000 Personen besuchte Versammlung v Arbeitslof en in Leivzig nach einem Vortrag des focialdemokrat Neichstagsabgeordeten Geyer die Absendung von Petitionen an städtishen Behörden, das sächfishe Gesammt-Ministerium und Neichsregierung wegen der Linderung des Nothstandes. L

In Bremen wurde, wie ein Telegramm des „D. meldet, gestern eine Versammlung von Arbeitslofen Tumults polizeilih aufgelöst. Auf der Straße suchte die Pol fammlungen zu verhüten und machte dabei von der blank Gebrauch. S / i /

Hier in Berlin verfiel am Sonntag eine Versammlung von etwa 200 Metallarbeitern, die sih vom - focialdemokratischen Centralverband der Metallarbeiter Deutschlands losgelöft haben, einer Mittheilung der „Voss. Ztg.“ den die

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zufolge der Auflöfung dur den d

Versammlung überwachenden Beamten.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln. Cholera. Halle a. S., 24. Januar. Gestern anstalt zu Nietleben aht Erkrankungen und zwei Todes fälle vor. - In einer gestern Nachmittag abgehaltenen Conferenz, an welcher unter anderen der Geheime Medizinal Nath, Professor Dr. Koch, der Ober - Präsident von Pommer Esche, Landeshauptmann Graf Winßtingerode, Landrath Werder und der Ober-Bürgermeister Staude theilnahmen, gab Gehetmer Rath Koch der „Hall. Z.“ zufolge der Ueberzeugung Ausdruck ( punkt der Epidemie überschritten sei, und daß die faum Befürchtungen zu hegen brauche, da fie ihrer Wasserverhältnisse halber fast genau in der Lage wie das früher ein arger Choleraherd war und jeßt von S gänzli verschont blieb. Vor dem Gebrauch des Saalew namentli aber vor dem Gebrauch des jeßt gewonnenen dringend zu warnen, namentli vor leßterem, das sicher heits\toff in sich berge. Es komme weniger auf abfolute der Anstalt als darauf an, jeden etwaigen Erkrankungsfall der Anstalt sofort zu erkennen und zur Anzeige zu bringe Pest, 23. Januar. Bei der Berathung des Abgeordnetenhause stellte nah “einer Meldu

Walzeisenmarkt i| von einer nichts zu spüren. Stabeisen war auch in der abgelaufenen Woche nur s{chwach gefragt, bei vielen Werken fogar noch weniger als in der Vorwoche; die Preise sind gedrückt. Vorläufig find die Werke noch auf einige Wochen durch frühere Aufträge mit Arbeit versehen. Für Formeisen find Aenderungen nicht zu ver- ¡cinen und auch für Bandeisen ist das Geschäft in seiner bisherigen Lage geblieben; die Abnehmer {einen sich noch immer der Hoffnuug einer weiteren Preisermäßigung hinzugeben Aufträgen zurück. Die Grobl Zeit vereinzelt etwas besse igt. Lebhaft gefra ¡um wenigsten bei den rheinisch-westfälishen B einigen Abschlüffen Preife draht, gezogenen Drähten und Draht\ herige Geschäftsgang unverändert angehalten. Nieten flau. Die Etisengiefßereten und Maschinenfabriken haben nur wenig zu thun und verkaufen durchweg zu unlobhnenden Preisen. Die Lage der Bahnwagenanstalten is ohne Aende i Werke klagen andauernd über Mangel Jef igung Auf den Köntglich bayer ie Einnahmen im Dezember Dezember überhauvt 104 535 255 Fanuar. (W. T. i 3 o 14,85, Kornzucker excl, 889%, Mendement 759% Rendement 11,85. Stetig, BVrod- Brodraffinade ll. 2750. Gem. Naffinade mit } 26,25. Rubig. RNobzucker Dr. [ 4 Le C4,

1,225 GOd.,

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Fanuar. (W. T. L mzug-Termi ns

a Plata. Grundmuster B. Fanuar 3,624 MÆ;

365 M, ver März 3,675 M, April 3,674 4, vere

370 M, per Tuni 3,72% Æ, per Juli 3,75 46; per Auzust

G6, ver September 3,775 44, ver Oktober 3,80 4, per No» L 4, ver Dezember 3,774 « Umsay 20000 kg

E Di ifcheE

M Et C terretd

vember 3,77} Wien, 23. VFanuar.. (W. Die: D Creditanstalt veröffentlicht den pect der ungari schen (Eon verfton, demzufolge die neuen | reten viervrocentigen Staats- rentens{chuld-Verfchreibungen in Krr n (Furse von: 924 ind dazu ¿wet Kronen als vierprocentige i d 1. Dezember 1899 bis zum Mai 1893, ferner vterprocentige Staatérentenf{ I ibunaen Goldgulden zum 5 l 20 Jer e [92,4 6 und dazu 4 ¡elangenden l ] t Umtausch angeboten werden. Ver Umtau}ckch) erfol jon ntorgen bis zum 7. Februar 3 bließlid zufolge Verfügung Finanz-Ministeriums unterlieg sowohl öôfterrethiide ils auch ungaris{cher Converfionstit : Effectenumfayzsteuer. Die ö\terreihifche Vo iesigen Zeitungen zur Veröffentlichung die in Fnterpellationen Reicbsrathe und des Abg. Dr Retchsrathe enthaltenen

flart und mittheut

% llt r D IDLTgationen

ial über di zierungsorganen vorleger gestrigen und heutigen ummer d Pest, 23. Januar. rubig, pvr. Frühjahr 7 E Z 08 Br Vater r Frubtapr 2,46 dd; : O Mats

Minister des Innern Hieronymi auf Grund eines

Landes - Sanitätsrathes fest, gegenwärtig könne in U Cholera-Epidemie keine Rede fein. In den letzten Tager

einzelne Fälle sporadisch vorgekommen. ? Hauptstadt

Anfang Juni mit Quellwasser versehen we l

zu einer Beunruhigung der Bevölkerung

Der Minister des Innern hat

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Kopenhagen, 23. Januar. wie ein Wolff’\hes Telegramm berichtet, t der Abhaltung von Viehmärkten theilweise aufgehoben, nament- lich für die Gegenden, in welchen die Maul- und Klauenseuche den lezten vier Wochen nicht aufgetreten ift O 5

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Benezuela. Zufolge Beschlusses der venezolanifchen Regierung vom 17. De» zember 1892 sind die durch Decret vom 14. Oktober 1892 ver- fügten Quarautänemaßregeln gegen die aus deutschen _Dâfen kommenden Schiffe aufgehoben - worden. (Vergl. „N.-A.* Ny. 259

vom 6. Dezember 1892.)

Handel uud Gewerbe.

Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks an derx Ruhr und in Dberschlesien. Au dex Ruhr sind am 23, d. M. gestellt 10 472, nicht rechtzeitig estellt keine Wagen, 06 In B berr telien sind. am 21. d. M. gestellt 4439, nicht rechtzeitig gestellt infolge Veckehrösto@ungen durch Schneeverwehungen 348 Wagen.

Zwangs-Versteigerungen. e

Beim Kön iglichen A ger gs l Berlin standen am 23. Januar die nachbezcihueten Grundstücke zur Versteigerung: Auf Autrag der Mekleuburgischen Spar- und. Wedchjelbauk, Neue König traße 39 und. der ideelle Viertel-Antheil vou Keibelstra ß e, dem Maurermeister Emil Lohse gehörig ; Nugungäwerth 10434 M; Müudestgebot 171 600 4%; für das Meistgebot von 700 000 f wurde die Firma Carl Anselm jr. zu Stolzeuberg bei Salzmünster (Ersteherin. Holzmarktstr. 12, dem Maurermeister Paul Herrmann chöri . Nugungöwerth 23600 1, Mindestgebot 1300 M Füx as Meistgebot von 412500 A wurde der Kaufmann Philipy Bloch, Behrenstr. 30, Grsteher.

Die „Köln, Ztg." erfährt üher das Ruhrkohlen-Syndikat weiter, daß die Mehrheit des Wi in deer am 21. d. M. abe gehalten Sigung beschlossen habe, sich mit der fünfjährigen Vectrags- dauer zu begnügen, mit der Maßgabe, daß sle, wenn nicht ses Monate vor Ablauf ihxe Kündigung erfolgt, auf weitere fünf Jahre ver-

der Näume erfolgt, ha andere Defen nicht aufgestellt werden köuneu,

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längert werde. Zur Führung der Verhandlungen mit den Zechen, die id

O chOI ch 048 Mai-Juni 4,71 Gd-, Sèptember

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L 20: Ob; Condon, 23. Janua1

ladungen angeboten. d 2 É 6% Favazu c

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war vollständig durch die Nentenhau}se in Anspruch g

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893 Tons in derfelben Woche

Intereise der B0rfe nomen, Große (Sornptantkäufe erzeugten Deckungsbedürfniß, wodurch der übrige Veartt ebenfalls günstig beeinflußt wurde

Nom, 23 Januar. (W: L B): Den hat das seit mehr als fünszig Jahren hier beitehende Banki hau Guerrine u. Cte. i t scheinend würden die Inhaber vou Depositen keine Berluste erleiden, da die Activa ungefähr 6 Millionen, die wr 4 Milltonen betrügen. .

Antwerpen, 28, JIanuax. (W. T. B): Petroleummaxrkt. (Schlußbericht.) NRaffinirtes Type i loco 15 u, Db, P dn nuax 13 Br., pr. Februar-März 134 Br., pr. September-Dezember 13 Bx, Nußhig: Amsterdam, 23. Jauuar. good ordinary 564. Bancazinn

New- Vort, 23. Jaguar, (W. T: B) öffnete zu höheren Cursen, war aber tim weiteren Verlaufe fehr matt und {loß [{chwach und medriger. Der UWmsag dex Actien betrug 459 000 Stk. Der Silbervorrath. wird auf 680 000 Unzen geshäßt. Die Silberyerkäufe betrugen 35000 Unzen, Be Silberankäufe für den Stagtöschai betrugen 650 000 Unzen zu §4,950.

775.000 Dollars Gold find zur Ausfubr mit dêm Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Dresden“ für Oefterr ei bestellk worden.

Weizen anfangs bôher, daun niedriger auf weniger vertrauen» volle Stimmung. Schluß flau. Mais niedriger den ganzen Tag auf größere Zufuhren, Schluß f{hwach.

Vik ible Supply an Wetzen 82 202000 Busdels,. do. an Mat s 12 176 000 Bufkbels.

ungen im Auslande,

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OesterreiMelUuearn, d S al T A p: N D 28, Januar, 12 Ube. K. Oesterreichische Sitgatöbabuecu, Wien: Yesterung von: