Acltere den Entwurf geliefert hatte und die dem Hause cinen be- fonders festlihen Anstrich gab. Die Brüstung der großen Hofloge wurde durch cin breites Velarium aus weißer Seide mit dem Alliancewappen des hohen Brautpaares bedeckt. Da- neben waren die Brüstungen des zweiten und dritten Ranges mit Guirlanden und Kränzen decorirt. Zu der Festvorstel- lung waren die Herren und Damen des diplomati- {hen Corps, welhe die rechte Prosceniumloge und die rehte Seite des ersten Ranges, die Excellenzen und Excellenzen-Damen, welche die linke Seite des ersten Ranges einnahmen, sowie die Staats-Minister, die Generalität, höhere Beamte des Reichs und Staats sowie Stabsoffiziere geladen. Die Staats-Minister hatten ihre Pläße in den Orchesterlogen, der Präsident des Staats-Ministeriums und der General- Oberst von Pape in der kleinen Königlihen Prosceniumloge ; im Parquet jaßen die Beamten in Gala-Uniform und die Stabs- offiziere. Bald nah acht Uhr erschien der Allerhöchste Hof, voran das hohe Brautpaar, das in der ersten Reihe in der Mitte Plaß nahm. Höchstdemselben folgten Seine Majestät der Kaiser und König in dem rothen Galarock der Gardes du Corps mit Jhrer Majestät der Königin von Sachsen und Seine Majestät der König von Württemberg, Allerhöchst- wclche zur Rechten der Braut Play nahmen; zur Linken des Bräutigams ließen Sih Jhre Majestät die Kaiserin und Königin, Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thron- folger von Nußland nieder. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften erschienen, erhoben sich die Versammelten von ihren Sigzen zu tiefer Verbeugung, wofür Allerhöchst- und Höchstdieselben huldvoll dankten ; das Orchester spielte die National- hymne, die stehend angehört wurde. Die Vorstellung begann mit den Klängen des von Meyerbeer componirten Fakeltanzes, dem ein Lebendes Bild von Professor A. von Heyden, Kurfürst Friedrih Wilhelm und Luise Henriette im Haag im Jahre 1646 darstellend, folgte. Nach diesem Bild senkte sich der neue, von A. von Heyden gemalte Vorhang, welcher die Verherrlichung der Gesangskunst aus der nordischen Göttersage zum Gegenstand hat und zur Feier des Geburtstags zum erften Malc in Ge- brauch genommen wurde. Dann begann die Aufführung des zweiten Theils des dritten Acts aus Wagners „Meistersinger“, welcher -neu einstudirt in Scene ging und von den ersten Künstlern der Königlichen Oper dargestellt wurde. Während der nunmehr folgenden Pause nahmen die Allerhöchsten Herrschaften in dem großen Concertsaal den Thee ein und hielten Cercle ab. Den Beschluß der Festvorstellung, welche bis um 103/ Uhr dauerte, bildete eine Aufführung des Ballets „Die Puppenfee“, welche durh mehrere Einlagen der ersten Solotänzerin Fräulein dell’Era das Interesse er- höhte. Als die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften das Opernhaus verließen, wurden Jhnen von der auf den Straßen angesammelten Menge lebhafte Hochrufe dargebracht.
Auch die Berichte aus dem Lande bekunden, daß überall die Feier des Tages in würdiger festlicher Weise verlaufen ist. Es liegen darüber unter anderen Berichte aus Königsberg, Danzig, Posen, Halle a. S., Altona, Cassel, München, Dresden, Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübecck und Straßburg i. E. vor. Wir heben nur ciniges daraus hervor:
In Altona war ein Festmahl veranstaltet, bei welchem der commandirende General des IX. Armee-Corps General der Cavallerie Graf von Waldersee, das Hoch auf Scine Majestät den Kaiser ausbrachte. Jn seiner Anjprache führte, wie der „Hamburgische Correspondent“ meldet, Graf Waldersce aus, er habe in den leßten zwei Jahren Gelegenheit gehabt, die schleswig-holsteinishe Bevolkerung gründlich kennen zu lernen. Die Schleswig-Holsteiner hätten harte Köpfe und stcife Nacken und beugten sich nicht so leicht; hätten sie aber cinmal Ver- trauen gefaßt, so hielten sie mit Zähigkeit fest. Wahre Treue könne fh nur bewähren, wenn fie auf dic Probe gestellt würde, wenn ernste Zeiten kämen. Solche Zeiten halte man jeßt für gekommen. Seine Mazestät der Kaiscr |telle auf Grund reifliher Erwägung aller Verhältnisse und des Raths erfahrener Männer an die Nation Forderungen, deren alleiniger Zweck es sei, dem Deutschen Reich die erworbenen Güter und vor allem den Frieden zu erhalten. Dicse Forderung stoße zwar auf Widerstand. Er hoffe aber, die Krifis werde glücklich überwunden werden. Sic werde es, wenn alle so treu zu Kaiser und Neich ständen, wie die Schleswig-Holsteiner. Dann werde die Krisis dazu gedient haben, das Ansehen des großen deutschen Vaterlandes zu erhöhen, und weil niemand es wagen werde, Deutschland anzugreifen, werde der Frieden auf lange Zeit gewährleistet sein.
In München nahmen die gesammten Prinzen des lichen Hauses an den Festtafeln theil, welche die Offizier der dort garnisonirenden Regimenter veranstalteten, j bei dem Regiment, dem er angehört. Das diplomatische C und dic ge)jammten Minister folgten ciner Einladung des preußischen Gesandten Grafen zu Eulenburg zur Tafel.
Jn Straßburg i. E. war Vormittags Festgottesdienst im Münster und in anderen Kirchen. Um 11 Uhr war eine Feier in der Aula der Universität, um 1 Uhr große Paradc, um 3 Uhr Festmahl, an welhem 250 Personen aller. Kreisc theil- nahmen: der Statthalter brachtc das Hoh auf Seine Majestät aus, welches begeistert aufgenommen wurde.
Vom Aus lande liegen folgende Meldungen vor:
Wien. An dem Hofdiner anläßliÞh des Geburtstags Seiner Mazestät des Kaisers Wilhelm nahmen der deutsche Botschafter Prinz Reuß mit dem Personal der Botschaft, der sähsishe Gesandte Graf von Wallwiß mit den zur Zeit hier anwesenden sächsishen Offizieren sowie die Minifter Graf Käálnoky und Graf Taaffe, Bauer, Kallay und Tisza ‘theil. Während des Mahles brachte der Kaiser einen Toast auf das Wohl Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm aus. Mittags war im Palais der deutschen Botschaft ein Frühstück, an welchem der bayerishe, württembergishe und tächsiihe Gesandte theilnahmen.
St. Petersburg. Zur Feier des Geburtstags des Kaisers Wilhelm fand gestern bei den Kaifserlih russischen Majestäten ein Familientrühstüc statt, zu dem der deutsche Botschafter, General von Werder geladen war, und bei dem Kaiser Alexander die Gesundheit Kaiser Wilhelms ausbrachte.
Paris. Anläßlich des Geburtsjestes Seiner Mazestät des Deutschen Kaisers fand gestern im Hôtel Continental ein Festessen statt, dem etwa zweihundert Herren und Damen der deutschen Colonie beiwohnten. Der bayerishe Ge- schäststräger Freiherr von Tucher, der in Vertretun des Grafen Münster bei dem Banket präsidirie, gab zunächst dem Gefühle der herzlihen Verehrung der Ver Fammmelten für den deutshen Botshafter Ausdoru, der durch Unwohlsein verhindert sei, an der Festesfreude unmittelbar theilzunehmen Der Neduer Telerle 10-
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dann Seine Majestät den Kaiser als machtgebietendes Symbol der deutschen Einheit, als den zielbewußten Erhalter des Friedens, den Deutschland aufrihtig wünsche, und {loß mit cinem jubelnd aufgenommenen dreifachen Hoch auf Seine Majestät und das Kaiserlihe Haus. Die Fest- theilnehmer fandten ein begeistertes Huldigungstelegramm an Seine Majestät.
Kopenhagen. Seine Majestät der König sprach gestern dem deutshen Gesandten Freiherrn von dem Brincken auf der deutshen Gesandtschaft persönlich Seine Glückwünsche zum (Seburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers aus. Aus demselben Anlaß beehrten Hre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und Prinz Waldemar, sowic Seine Hoheit der Prinz R von Glücksburg den deutshen Gesandten mit Jhrem YBejuch.
Bukarest. Fur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des deutshen Kaisers fand gestern hier ein feierlihes Tedeum statt, welhem der Minister-Präsident Catargiu und die übrigen Mitglieder dcs Cabinets, der Chef des Militär-Cabinets, der Genecral-Sccretär des Ministeriums des Auswärtigen, sowie zahlreiche Vertreter der Civil- und Militärbehörden beiwohnten. Daran {loß sich ein Empfang bei dem deutshen Gesandten.
Sofia. Zur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm fand heute in der protestantishen Kirche ein Tedeum statt, welhem Stambulow als Vertreter des Prinzen Ferdinand und Minister Grekow beiwohnten. Die deutshe Colonie veranstaltete Abends ein Diner.
Seine Majestät der König von Württemberg ist heute Nachmittag von Berlin wieder abgereist, ebenso Seine Königliche Hoheit der Landgraf von Hessen und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise von Preußen.
Für die Zeit vom 1. April 1892 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1892 sind von Einnahmen (einschließlich der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchsfteucrn sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt :
Zölle 290029316 M (gegen denselben Zeitraumdes Vorjahres
11 204 940 M), Tabaditeuer 8 181 502 M (+ 305695 M6), Zuckermaterialsteuer — 53 839 706 f (— 46 609 381 M6), Ver- brauchsabgabe von Zucker 52 924 429 6 (4+ 10250515 M), Salzsteuer 32772845 H (— 501 044 6), Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 9976 699 6 (+ 1 110 939 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 87 230 613 MÆ (— 41058 114 M), Brausteuer 18 942 275 M (4 146 568 M), Uebergangsabgabe von Bier 2648 280 A (4- 119242 M); Summe 448 866 253 M (— 50 440 520 M). — Spielkartenstempel 979 573 M (+ 44206 M), Wechsel- stempelsteuer 5 917 532 M (— 239976 M), Stempelsteuer für a. Werthpapiere 2245358 A, 1164015 M), b. Kauf: und fonstige Anschaffungsgeschäfte 6593 395 f (— 1942048 M), c. Loose zu Privatlotterien 1586 550 A (+ 275 012 M), Staatslotterien 4914 645 M (— 148 839 M), Post: und Telegraphen - Verwaltung 185 198573 (+ 8851 011 M6), Reichs-Eisenbahnverwaltung 45 125 000 (4+ 1 347 000 M6) zur RNeichskasse gelangte Js - Einnahme ab- züglih der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be- trägt bei den nachbezeihneten Einnahmen bis Ende Dezember 1892: Zolle 265 880 933 M (— 859895 F), Tabacksteuer 8882615 (—DT75 819 S6), Zudermaterialsteuer 16 450 053 M (+3 827 535 6), Verbrauchsabgabe von Zucker 39 886 713 (— 1 892435 f), Salzsteuer 29 612 998 46 (— 186 733 M), Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 12755 809 6 (+ 625946 M), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 71 523 370 M (— 6942558 M4), Brau- steuer und Uebergangsabgabe von Bier 18346 818 (+ 226 382 M); Summe 461 339309 M (— 5777 577 M), — Spielkartenftempecl 907 259 M (+ 34321 M
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Commission für die zweite Lesung des fs cincs Bürgerlichen Geseßbuchs für das teich seßte in den Sißungen vom 23. bis
¡ar die Berathungen der Vorschriften über Besiß
Jnhabung (S8 797—825) fort.
Zu S 821, der den Besißschuß des Besißers, welcher nicht zugleich Jnhaber ist, sowie des Jnhabers, der die Fnhabung für einen Anderen hat, regelt, war von ver- schiedenen Sciten mit Rücksicht darauf, daß die Kategorie des sogenannten (unmittelbaren und mittelbaren) juristishen Besißes nicht nur für den § 821, sondern auch für cine Reihe andercr Vorschriften in Betracht komme (vgl. z. B. S8 735, 873, 881, 900), die Aufnahme einiger allgemeinen Vorschriften über den juristischen Besiß (Eigenbesiß), insbesondere über den Erwerb und den Verlust desselben, beantragt. Man verständigte sich jedo dahin, die Berathung dieser Anträge und wegen des Zu- jammenhangs mit derselben auch die Berathung des 8 821 bis zum 8 874 auszuseßen. Gegen den § 822, der die Geltendmachung petitorischer Einwendungen im Besiß- prozeß grundfäßlih ausschließt, erhob sich kein Widerspruch. Anlangend den § 823 hielt man den Abs. 1, welcher den Saß zum Ausdru bringt, daß die Bestßklage von der petitorischen Klage unabhängig ift, für selbstverständlih und daher für ent- behrlih. Dagegen fand die Vorschrift des Abs. 2 über die Er- ledigung der Besißklage dur die Entscheidung im Petitorium ihrem jahlihen Jnhalte nah Zustimmung. Der § 824, welcher für die Nügung der verbotenen Eigenmacht cine Aus- ihlußfrist von einem Jahre festseßt, wurde durch die Vor- \christ erseßt, daß ein nah den S8 819, 829 begründeter An- jpruch auf Wiedereinräumung des entzogenen Besißes oder auf Unterlassung einer Besigjtörung erlischt, wenn er nicht innerhalb cines Jahres nach VBerübung der verbotenen Eigenmacht gerichtlih geltend gemacht wicd. Soweit der S 824 sich auf die Geltendmachung der sogenannten exceptio Vitios8ae possessionis bezieht, hat er bereits durch die Be- {chlüsse zu den 88 819, 820 jeine Erledigung gefunden. Der § 825, welcher zu Gunsten des U Dea Ver sipers einer Sache, wenn dieser wegen Entziehung oder Be- ¡hâdigung der Sache Werthersaß fordern T eine Bewceis- erleihterung gewährt, nämlih die Vermuthung aufstellt, daß der Besißer zur Zeit der Entziehung oder der Beschädigung Eigenthümer der Sache gewesen sei, wurde, Fassung und
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Stellung vorbehalten, in der Beschränkung auf den Besiger beweglicher Sachen, andererseits in der Ausdehnung auf jeden Besißzer, also auh auf den Jnhaber, genehmigt.
Die Berathung wandte sih sodann den „Allgemeinen Vorschriften über Rechte an Grundstücken“ (S8 826 bis 847) zu. Der 8 86, der in Ansehung eingetragener oder gelöschter Rechte die Vermuthung für die Richtigkeit des Grundbuchblatts auf- stellt, wurde sachlich nach dem Entwurf angenommen. Dagegen erfuhr die Vorschrift des S 827, daß, wenn cin Recht als Mehreren gemeinschaftlich zustehend ein- getragen ist, Gemeinschaft nah Bruchtheilen sowie Gleichheit der Bruchtheile als eingetragen anzusehen sei, fofern nicht aus dem ZJnhalte der Eintragung ein Anderes sich ergiebt, nach verschiedenen Richtungen hin Widerspruh. Nach lebhafter Digs- cussion entschied sih die Mehrheit für die Streichung des S 827. Man ging aber bei diesem Beschluß davon aus, daß in die Grundbuchordnung cine Vorschrift aufzunehmen sein werde, nach welcher die Eintragung eines Mehreren gemein schaftlichen Rechts in das Grundbuh nur dann zugelassen werden solle, wenn in dem Antrage auf Eintragung das be- stehende Gemeinschaftsverhältniß als eine Gemeinschaft nach Bruchtheilen unter Angabe der Bruchtheile oder als cine ohne solche bestehende, geseplih zugelassene Ge meinschaft bezeihnet sei. Zu einer sehr eingehenden Er örterung führten auch die Vorschriften der S8 828, 829 über die Erfordernisse rehtsgeschäftlihen Erwerbes dinglicher Rechte an Grundstücken. Der Entwurf gcht davon aus, daß dieser Erwerb sih durch einen die Nechts- änderung unmittelbar bezweckenden, von dem Rechtsgrunde losgelösten „Vertrag (sog. dinglihen Vertrag) und Eintragung in das Grundbuch vollzieht (§ 828 Abs. 1, 2, § 829). Ja sachlicher Hinsicht wurde dieser Standpunkt überwiegend gebilligt. Dagegen erfuhr die Fassung des Entwurfs insofern lebhafte Anfechtung, als der Y 828 die rechtsgeschäftlihen Erklärungen, durch welche in Verbindung mit der Eintragung die Nechts- änderung bewirkt werde, als Vertrag bezeichne. Jm Juteresse der Gemeinverständlichkeit des Geseßes und um der juristischen Construction nicht vorzugreifen, verdiene cs vielmehr den Vorzug, dem § 828 cine Fassung zu geben, welhe den Aus druck „Vertrag“ wvermeide. Die Mehrheit theilte diese gegen die Fassung erhobenen Bedenken. Demgemäß wurde beschlossen, die Vorschriften des Z 828 Abs. 1, 2 dur die Vorschrift zu ersehen, daß zur Uebertragung des Eigen thums sowie zur Begründung, Uebertragung oder Belastung eines anderen Rechts an einem Grundstück die Erklärung des Berechtigten, daß er in die Rechtsänderung willige, und die Annahme dieser Erklärung durch den anderen Theil jowie die Eintragung der Nechtsänderung in da2 Grund buch erforderlih seien. Jn sahliher Hinsiht weicht die beschlossene Vorschrift von dem Entwurf insofern ab, als die Wirksamkeit der bewilligten Rechtsänderung nicht davon ab hängig sein soll, daß der die Rechtsänderung bewilligende Be- rechtigte zur Zeit der Bewilligung als solcher eingetragen war. Zugleich soll durch die veränderte Fassung, nach welcher die Bewilligung auf die Rechtsänderung (nicht auf die Eintragung) zu richten ist, auch der Fall getroffer werden, in welchem die Bewilligung oder deren An nahme der Eintragung nachfolgt. Der Abs. 3 des § 828, welcher die Frage entscheidet, von welhem Zeitpunkt an die Betheiligten an ihre rehtsgeschäftlihen Erklärungen gebun den sind, wurde durh die Vorschrift erseßt, daß die Bin- dung schon vor der Eintragung eintritt, wenn entweder dice Erklärungen vor dem Grundbuchamt abgegeben sind oder die Eintragungsbewilligung von beiden Theilen bei d.m Grund buchamt zur Eintragung eingereiht oder von dem Bc rechtigten dem anderen Theile in der nah der Grundbu) ordnung erforderlichen Form ausgehändigt ist. Die Vorschrift des S 828 Abs. 4 über den Einfluß des Todes oder des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit eines der Betheiligten vor der Bindung wurde mit Rücksicht auf die Vorschriften des Allge: meinen Theils (S8 74 Abs. 3 des Entw. 1, § 107 Abs. 2 des Entw. 11) als entbehrlich gestrihen. Anlangend den Z 829, welcher den Saß besonders ausspricht, daß der Eintritt der Nechtsänderung von ihrem Rechtsgrunde un: abhängig ist, war die Mehrheit zwar mit dem sachlichen Jnhalt der Vorschriften einverstanden; man ging jedoch davon aus, daß dieser Saß sich shon mit genügender Deutlichkeit aus der zu S 828 Abs. 1, 2 beschlossenen Vorschrift ergebe und daher hier ebensowenig wie bci der Abtretung und dem Schulderlaß (SS 341, 342 des Entw. 11) eines besonderen Ausdrus bedürfe. Die Mehrheit entschied fich daher für dic Streichung des § 829. Auch die Vorschriften des Z 830 über die Convalescenz der von cinem Nichtberechtigten erklärten Eintragungsbewilligung wurden als entbehrlich ge- strichen, da sie durch die zum Allgemeintheile beschlossene Vor schrift über die Convalescenz ciner von einem Nichtberechtigten vorgenommenen Verfügung (8 153 des Entwurfs 11) gedeckt seien. Dagegen fand der § 831, welher bestimmt, daß cs auf die Wirksamkeit einer Eintragungs- bewilligung ohne Einfluß 1, wenn derjenige, welcher sie ertheilt hat, nach Stellung des Antrags auf Eintra gung in der Verfügung über das für ihn cingetragene Recht beschränkt wird, Billigung. Ein Antrag, im Anschluß an die zu § 828 Abf. 3 beschlossenen Vorschriften der Verfügungs- beshränkung die Wirkung schon dann zu versagen, wenn f nach der Bindung der Betheiligten an ihre rehtsgeshäftlichen Erklärungen eingetreten ist, wurde abgelehnt. Der S 832, der die Wirksamkeit ciner auf Grund eines Scheingeschäfts erfolgten Eintragun inl einer ven den Vorschriften des Allgemeinen Theils abweichenden Weise regelt, wurde gestrihen. Man war der Ansicht, daß cs einer besonderen Vorschrift in dieser Richtung niht bedürfe. Vorbehalten blieb jedo, bei der Berathung der Vorschriften über die Hypcthefk auf die allgemeinere Frage zurückzukommen, ob zum Zweck der Erleichterung der Nechtsverfolgung aus ciner Hypothek die Aufnahme ciner besonderen Vorschrift über die Passiolegitimation des eingetragenen Eigenthümers als solchen gcboten erscheine.
Dem Kaiserlihen Gesundheitsamt vom 27. bis 28. Januar Mittags gemeldete Cholerafälle:
Kegieruns- R ee Merseburg, Jn Nietleben om 25. Zanuar 4 Erkrankungen, 5 Todesfälle, am 26. Januar 2 Erfkranfungen, fein Todesfall.
In der gestrigen Nummer des L C O wird der Generalbericht des Präsidenten der Justiz- Prüfungscommission über das Jahr 1892 veröffentlicht. Die Zahl der Prüfungsaufträge, welhe im Jahre 1891 664 E belief sich im Berichtsjahre auf 558, also weniger als in jedem der lehten zwölf Jahre. Die Zahl der Candidaten betrug 879 (im Vorjahr 957, im Jahre 1887 1274). Von diesen fielen 47 auf solche Candidaten, die lediglih den schrift: lichen Theil der Prüfung zu wiederholen hatten. Die “Gesammtzahl der seit dem 1. Januar bis 31. Dezember 1892 zur mündlihen Prüfung notirten Candidaten betrug 052 (1891: 593, 1890: 586). Von den 879 Candidaten schieden vor der Prüfung 17 aus. Von den verbleibenden 862 wurden 617 geprüft, 245 blieben für das laufende Jahr übrig. Von den 617 geprüften bestanden 508 die Prüfung, und zwar 2 mit Auszeichnung (4am Vorjahr keiner), 51 mit „gut“ (im Vorjahr 66), 455 mit „ausreichend“ (im Vorjahr 445); 109 Candidaten haben die Prüfung nicht bestanden (im Vorjahr 110), Nach Procenten ermittelt, haben im Jahre 1892: 8253 Proc. die Prüfung bestanden, 17,7 Proc. nicht bestanden. Die Zahl der Prüfungstermine betrug 99; zum ersten Mal seit 12 Jahren betrug sie unter 100.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats- und Kriegs-Minister, General-Lieutenant Edler von der Planiß hat Berlin wieder verlassen.
Bayern.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg, der, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Regensburg cine längere Unterredung mit dem Geheimen Commerzien-Nath Krupp hatte, ist von dort im Laufe der Naht nah München zurük- gekehrt.
Anhalt.
Der Landtag ist auf den 28. Februar cinberufen
worden.
Oesterreich-Ungarn.
Das öôsterreichishe Abgeordnetenhaus sehte gestern die Budgetberathung fort. Auf der Tagesordnung stand der Etat des Unterrichts-Ministeriums. Von den Rednern traten, wie „H. T. B.“ berichtet, die Abgg. Schlesinger, Treuenfels und Prinz Lichtenstein für die confessionelle Schule ein. Leßterer rügte cs, daß in Wien jüdische Lehrer und Lehrerinnen bei christlichen Kindern bestellt würden, und ver- langte, daß durch Errichtung von Parallelklassen diesem Uebel- stand abgeholfen werde. Eine achtjährige Schulpflicht für alle in industriellen Gegenden gelegenen Gemeinden hielt Prinz Lichtenstein für nothwendig.
Jn einer gestern in Budapest abgehaltenen Conferenz der ungarischen liberalen Partei gab der Minister-Präsident Dr. Wefkerle gegenüber den Gerüchten der leßten Zeit über den Standpunkt der Regierung die Erklärung ab, daß die Regierung an ihrem Programm festhalte, dem die Partei in allen Theilen zugestimmt habe. Dieses betrachte er als Grundlage des politishen Wirkens der Regierung und der Partei. Falls einzelne Mitglieder Bedenken gegen die Kirchenpolitik der Regierung haben sollten, sei dies noch kein Grund, .aus dem Parteiverbande auszutreten. Diese sollten die Regierung in den übrigen Theilen ihres Pro- gramms unierstüßen und keine Sonderconferenzen abhalten, sondern in der Partei alles ins Reine bringen. Die Abgg. Latinovic, Thomas Pechy und Graf Ladislaus Szapary erklärten, Gegner der Civilehe zu sein; sie würden deshalb aus der Partei austreten.
Großbritannien und Frland.
Das „Neuter sche Bureau“ erfährt, Lord Rosebecry habe in seiner Unterredung mit dem französishen Botschaftec Waddington (siche die gestrige Nummer des „R- u. St.-A.“ unter Frankreich) erklärt, die englishe Regierung habe Ver- stärkungen an Truppen nah Egypten einzig und allein zur Aufrechterhaltung der öffentlihen Ordnung in diesem Lande geschickt; die englishe Garnison sei in den leßten Jahren stark vermindert worden ; ihr Effectivbestand habe nicht mehr ausgereiht, um die Sicherheit der Europäer unter den gegenwärtigen Umständen zu sichern. Lord Rosebery fügte hinzu, die politishe Lage in Egypten habe keine Aenderung erfahren. i; i
Jn Beantwortung eines Gesuhs um den Empfang einer Deputation Beschäftigungsloser am Tage der Er- öffnung des Parlaments erklärte dem „W. T. B.“ zu- folge der Premier-Minister Gladstone, die Regierung wolle die Handelsthätigkeit auf jede geseßliche Weise fördern; er fürchte jedoch, die in dem Gesuch angeregte Unterbrehung der regu- lären Geschäfte des Parlaments würde die Jnteressen, die man zu fördern wünsche, nachtheilig berühren.
Am 25. d. M. uit in Belfast eine Versammlung von Parnelliten abgehalten, an der die Führer der Partei theilnahmen. Es wurden dabei, wie die „A. C.“ berichtet, u. a. folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die Regierung aufzufordern: eine Homerule-Bill nah dem Plane des verstorbenen Parnell vorzulegen. 2) John Daly und den übrigen irischen und amerifanisch-irishen politischen Gesangenen die Freiheit zu schenken. 3) Zu Gunsten der ausgewlesenen Pächter geseßliche Vorkehrungen zu treffen,
Frankreich,
Das gerichtliche Versahren gegen Jules Roch e, Thévenet und Aröènes ist, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, eingestellt worden, Alle anderen Parlaments: mitglieder, zu deren gerichtlichen Versolgung die Genehmigung der Kammer nachgesuch! war, also auch Nouvier, wurden unter Anklage gestellt, Jn den Couloirs des Palais Bourbon rief die Kunde hiervon cine leblhaste Bewegung hervor. _ Der Senat genehmigte in seiner gestrigen Sißung, das Handelsüberecinkommen mili Rumänien und nahm die Vorlage übex die Handelsflotte in dox vou der Kammer genehmigten Fassung an. | 2 ie Deputirtenkammer hogann gestern bie Berathung über das Marinebudget, Dey Biouiitie Loro. y, Wieder
theidigung sowie über die Unvollständigkeit und die Langsam- keit der Mobilisation und empfahl zur Nacheiferung das Beispiel Englands, Jtaliens und Deutschlands, deren Marinen große Fortschritte gemacht hätten. Die Debatte wird heute fortgeseßt werden.
Das „Journal officiel“ veröffentliht ein Decret, wo- durch Cornelius Herz wegen ehrenrühriger Handlungen aus den Listen der mit dem Orden der Ehrenlegion Ausgezeichneten gestrichen wird. Die Gruppe der demokratishen Linken des Senats beschloß, den Justiz-Minister Bourgeois aufzu- fordern, bei Delahaye und Andrieux Haussuchungen vornehmen zu lassen. j : Die Anklagekammer wird am nächsten Dienstag über die in der Panama- Angelegenheit ergangenen Anträge zue gerihtlihen Verfolgung einer Anzahl Personen Beschluß assen.
Die Panama-Untersuchungscommission wird am nächsten Montag über die Frage der Wahl eines Referenten behufs Berichterstattung an die Deputirtenkammer berathen. Jminbert, der gerichtlihe Verwalter des Reinach’schen Nachlasses, hat, wie die gestrigen Abendblätter berichten, Schriftstücke vorgefunden, durch die angeblih die von Herz an Reinach verübten Erpressungen erwiesen sein sollen, Das Handelsgericht hat Jmbert behufs eventueller Annullirung der auf den Namen der Frau Herz vollzogenen Hâäuserkäufe einen Termin bewilligt.
Ftalien,
Die Deputirtenkammer seßte gestern die Berathung der Interpellationen über die Bankenangelegenheit fort. Wie „W. T. B.“ berichtet, sprach Colajanni von dex un- geseßlichen Operation der „Banca Romana“ in den leßten Tagen, wobei hohe politische Persönlichkeiten mitgewirkt hätten ; er glaube an das Gerücht, daß die Regierung für die Wahlen von den Banken Geld erhalten habe; die Einseßung einer parlamentarishen Enquête sei unabweislih. Nachdem noh mehrere andere Redner sih in demselben Sinne geäußert hatten, bekämpfte der Minister-Präsident Giolit ti den Antrag auf eine parlamentarishe Enquête; eine folhe würde insbesondere den Credit der geseßlih umlaufenden Noten schädigen und in ver- hängnißvoller Weise den Zwangscurs herbeiführen. Die Regierung bekämpfe nicht gcrn cinen so populären Antrag, sondern thue es nur aus Pflichtgefühl. (Beifall) Die Be- rathung wird heute fortgeseßt werdén. K Der Director im Handels-Ministerium Manzilli ift gestern Abend verhaftet worden, Manzilli, der seiner Zeit Unterhändler bei dem Abschluß der jüngsten Handelsverträge war, ist der Bestechung in der Angelegenheit der „Banca Romana“ angeklagt; es hat bereits eine Haussuchung bei ihm stattgefunden. Dreißig Personen sind nah einer Meldung römischer Blätter vor den Untersuchungsrichter geladen worden, um in der Bankenangelegenheit vernommen zu werden.
Spanien. : Der englishe Specialgesandte für Marokko, Sir West Ridgeway ist nah ciner Meldung des „W. T. B.“ von Madrid abgereist. Vorher hatte er noch den Botschaftern Frank- reichs, Jtaliens, Deutschlands und Oesterreih:Ungarns Besuche abgestattet. Belgien. Die Regierung hat dem „W. T. B.“ zufolge dic BDE- chlüsse mehrerer Communalräthe, über die Frage des allgemeinen Stimmrechts cin Volksreferendum ftattfinden zu lassen, für ungültig erklärt.
Amerika. Der vormalige Staatssecretär der Blaine ist nah einer Meldung des York gestern Vormittag gestorben. Afrika. Das „Reuter’sche Bureau“ meldet aus Alexandria von gestern, das dafelbjt gelandete 2. Bataillon des Devonshire- Infanterie - Regiments habe fh direct mittels Sonderzugs nah Kairo begeben.
Parlamentarische Nachrichten.
Deutscher Reichstag. 32, Sitzung vom Sonnabend, 28. Januac, 1 Uhr Der Sizung wohnen bei der Staatssecretär Dr. von
so shnell als möglih zum Gemeingut zu machen. Auch die Förterttg des Besuchs der Ausstellung dur reihéangehörige Handwerker, weldhe die Mittel dazu nit besitzen, von deren Besichtigung der Aus- stellung man fich aber einen Nuyen versprechen darî, wird seitens der Reichsverwaltung ebenfalls niht außer Acht gelassen werten. Ich habe Ihnen das Bild des deutschen- Ausstellungögebäubes ta Chicago vorstellen lassen, (Dasselbe if vor dem Tisch ves Hauses aufgestellt und wird mit großem Intcrefse von den anwesenten Abgeordneten in Augenschein genommen.) Sie werben daraus ersehen, daß Deutschland in würdiger Weise in Chicago repräsentirt fein wird. Nun is uns allerdings von unserem Commissär mitgetheilt worden, daß eine Gleichstellung in tem Auftreten Dewtsch- lands mit den übrigen Staaten noch ganz erheblihe Mehrfkosten er- fordern würde. Dazu is aber nöthig, vaß ih nochmalë mit zer Finanzverwaltung in Verbintung trete. Sollte vie Ueberzeugung bo uns gewonnen werten, taß flir cine würdige auyere Reprà unserer Leistungsfähigkeit noch weitere Mittel nothwendig wird auh der Reichstag hoffentlich nicht zurückbleiben. Abg. Dr. Lieber (Centr.) isf mit dem Wunsche des Abg {midt durchaus einverstanden. Sollte für die äußere A1 deutschen Abtheilung das bisher Bewilligte nicht auêtreihen, so der Neichótag sicher für den Mehrbedarf auffommen, fei es die verbündeten Regierungen noch eine besondere Vorlage ma sei es, daß für eine eingetretene Ueberschreitung der Mittel träglih die Genehmigung nachgesucht wird. Der Re deutschen Reichécommifsar uxd seinen Herren 2 ihre bisherige Thätigkeit seine volle Anerkennung, ( \huldig, das hier öffentli zu erklären, damit der Deutsche Reichstag hinter ihnen steht. ( Abg. Dr. Hirsch (dfr,) tritt dafür ei j Entsendung von Handwerkern und Arbeitern nac mitteln etwas gethan werde.
Bei Schluß des Blattes hatte d Dr. von Boetticher nochmals das Wort genomme:
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten 23. Sißung vom 28. Janua Der Sigzung wohnt de steriums, Minister des ZJnner Das Haus seyt die zwe
111114 41
In den Etat ist eingestellt eine Summe mit der Bezeichnung: „der Präfident oder Bic
e-TFotfrdent des Staats-Ministeriums 36 000 ; Reprüsentatiomätasten
uo Tar
) Spier ,V Ministeriums
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Boetticher und der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepfch. : | Präsident von Levehow eröffnet die Sißung mit fol gender Mittheilung: Jch habe dem hohen Hauj)e mitzutheilen, daß Seine Majestät der Kaiser mih mündlich zu be: auftragen geruhte, dem Reichstag für den durch das Präfdium
auszusprechen.
Bevollmächtigten zum Bundesrath an Stelle des erfranften Unter-Staatssecretärs Dr. von Rottenburg ernannt worden. RNeichshaus halts - Etats für 1893/94 und zwar der Special-Etat des Neichsamts des Znnern.
Zu diesem Etat liegt folgender Antrag der freisinnigen vor:
Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die von thn Grund des §29 der Gewerbeordnung exlassenen Vorschriften Nachweis der Befähigung als Arzt einer Revision in dem unterziehen, daß auf Grund dieses Nachweises auch) Frauen die Appro bation als Arzt ertheilt werden muß.
Abg. Gold. schmidt (dfr.) befürwortet eine schuellere Heraus gabe des Berichts über die Ergebnisse der Weltausstellung în Chicago, als biöher meistens beliebt worden sei. theilweise {hon während der Ausstellung, erstattet werden. werkern auf Neichskosten zur Ausstellung.
Deutsch:
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Wirth\chaftdgruppen der Nation und eventuell der einzelnen Bundesstaaten “ überlassen fein, an diesein Punkt anzu- seßen. Ausgechlo}sen 4 damit nicht, daß, lowetit dä Ra füx Unzelne Zweige ein besonderes Interesse Habe, ¡B im Patentamt, es auch in dieser Beziebung das GSeinge
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Der Generalberiht müßte nicht erst na derselben Redner wünscht ferner die Entsendung von Hand- Staatösecretär De, von Boetticher (wir werden diese Rede am bat die Neichsverwaltung nicht in Autsicht genommen, ihrerseits cinen solchen Generalbericht
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segen nicht. vorgefehen, nd. deshalb mien wir beschiveren. Die Regierung "ol mckcht Puaztei (rs allexwenigiten hastig, wie dies gelWebeu. us * i rer Krast bewußt t, lan Wh veit (olen Du urüthalten. Daßdiu gehören: aud. ie
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| Eingriffen 1 Depeschen
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