Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
8§W., Wilhelmstraße Nr. 32,
Einzelne Nummern kosten 25 F.
Königlich Preußis
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4,6 50 9. |
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Jusertionspreis für den Raum einer Drucckzeile 30 -§. Inserate uimmt au: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
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Berlin §SW., Wilhelmftraße Nr. §2.
A E C N
Berlin, Mittwoch, den 1. Februar, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Director der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken Heidemann zu Köln den Rothen Adler- Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone, dem Amtmann Müller zu Vlotho im Kreise Herford, dem emeritirten Schulvicar Ku ypers zu Osterfeld im Kreise Recklinghausen, dem Mee a. D., Rehnungs-Rath Köhler zu Kottbus, dem ber-Bergamts-Secretär a. D., Kanzlei-Rath Heer lein E Bonn, dem Gerichtsschreiber a. D., Secretär M aurer zu Grumbach im Kreise St. Wendel und dem bisherigen Schloßkastellan in Cassel Heisterhagen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, den emeritirten Lehrern Hartmann zu Coesfeld, bisher zu Osterfeld im Kreise Recklinghausen, Kop p zu Nieder-Libbach im Unter-Taunuskreise, Köster zu Böhnhusen im Landkreise Kiel, Marx zu Köslin, bisher zu Rohr im Kreise Nummels-
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burg, Grüßbah zu Alt-Rosenthal im Kreise Rastenburg, Prinzen zu Blankenheim im Kreise Schleiden, Essigke zu Eisleben, bisher zu Zabenstedt im Mansfelder Seekreise, und Schulz zu Groß-Mühle bei Kuhfelde im Kreise Salzwedel, bisher zu Valfig desselben Kreises, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie
dem pensionirten Kreisboten Kohl zu Homberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An- legung der thnen verliehenen nichtpreußischen Jusignien zu er- theilen, und zwar:
des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär-Verdienst-Ordens: dem Oberst-Lieutenant von Twardowski, Chef des Generalstabs des XVI. Armee-Corps;
der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Groß- herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Oberst-Lieutenant Draudt, Commandeur des Feld- Artillerie-Regiments Nr. 31; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzogli ch sahsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem Major Pabst von Ohain, Commandeur des 9. Shhlesischen Jäger-Bataillons Nr. 6; sowie des Fürstlich schwarzburgishen Ehrenkreuzes dritter Klasse und des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — Ehrenkreuzes dritter Klas]e: dem Hauptmann von Eb erhardt im Anhaltischen Jn- fanterie-Xegiment Nr. 93.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:
Allerhöchstihren General à la suite, General der Cavallerie Grafen von Schlieffen 1. zum Vorsißenden des Königlichen Herolds-Amts zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs- und Forstrath von Blum zu Minden zum Ober-Forstmeister mit dem Range der Ober-Regierungs- Räthe, und i l
den Regierungs-Assessor Beh ncke in Heide zum Landrath, owie | auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsge}eßes vom 30. Juli 1883 (Gesez-Samml. S. 195) den Regierungs-Rath Wenßt zu Sigmaringen zum zweiten Mitgliede des Bezirks- Ausschusses zu Sigmaringen auf Lebenszeit, und /
den Regierungs-Assessor Saint-Pierre daselbst zum Stellvertreter des Regierungs-Präsidenten im Bezirks-Aus\huß zu Sigmaringen und gleichzeitig zum Stellvertreter des ersten und des zweiten Mitgliedes diejer Behörde auf die Dauer Feines Hauptamts am Siye derselben zu ernennen, ferner
dem Kreissecretär Straßburg in Jork aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu ‘Memel getroffenen Wahl den Stadtkämmerer und besoldeten Stadtrath Altenberg daselbst als Bürgermeister der Stadt Memel, und
infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Demmin getroffenen Wahl den Gerichts - Assessor Hirs daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Demmin für
die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Ministerium des Fnnern.
Dem Landrath Behn cke ist das Landrathsamt im Kreise torderdithmarschen übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Ober-Forstmeister von Wurmb zu Lüneburg ist auf die Ober-Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hannover L
dem Ober-Forstmeister von Blum ist die Ober-Forstmeister- stelle bei der Königlichen Regierung zu Lüneburg über- tragen, und
der Forstmeister Lanßius-Beninga zu Wardböhmen ist auf die Ober-Försterstelle Scharnebeck mit dem Amtssiß zu Lüneburg im Regierungsbezirk Lüneburg verseßt worden.
Der Forst-Assessor Weydanz ist zum Oberförster ernannt und demselben die Ober-Försterstelle zu Wardböhmen im Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der praktische Arzt Dr. Skrzeczek in Orzesche ist unter Belassung in seinem Wohnsiß zum Kreis-Wundarzt des Kreises Pleß ernannt worden.
Nichtamiliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Nachmittag um 2/4 Uhr vom Schießplay Jüterbog nach dem Schlosse zurü. i
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des Chefs des Geheimen Civilcabinets, des Präsidenten des Staats-Ministeriums sowie der Staats-Minister Freiherr von Berlepsh und Thielen entgegen. Um 12/4 Uhr fanden militärische Meldungen und die Uebergabe der Monats-Napporte der Leib-Regimenter 2c. statt.
Seine Majestät der Kaiser und König beehrten gestern Abend den Präsidenten des Staats-Ministeriums Grafen zu Eulenburg mit einem Besuch zur Abendtafel und verweilten nah derselben noh längere Zeit in dem Kreise der geladenen Gäste, zu welchen u, a. der Reichskanzler, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, der Finanz-Minister, die hier an- wesenden Ober-Präsidenten, sowie Mitglieder des Reichstags und des Landtags gehörten.
Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und ur Handel und Verkehr, und darauf die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und’ Steuer- wesen und für Rechnungswesen zu Sihungen zusammen.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 30, Januar bis 1. Februar Mittags gemeldete Cholera fälle:
Regierungsbezirk Merseburg. Jn Nietleben om 99, Januar keine Neuerkrankung, 2 Todesfälle. Jn Trotha 1 Erkranfung, in Kröllwiß (Saalkreis) 4 Erkrankungen, darunter 1 mit tödtlichem Ausgange. Die am 30. Januar für Wettin angezeigte Erkrankung hat tödtlich e
Regierungsbezirk Schleswig. Jn Altona 3 Er- krankungen mit 1 Todesfall.
Hamburg 1 Erkrankung.
Jn seiner 6. Plenarversammlung am 30. Januar erledigte der (5. Communal-Landtag der Kurmark ein Gutachten des ersten und zehn Gutachten des zweiten Ausschusses. Das erstere betraf eineAbänderung des Landfeuers ocietäts-Reglements, welche bis nach Klarstellung des Geschicks der Neumärkischen Landfeuersocietät vertagt wurde. Von den Gutachten des zweiten Ausschusses betraf eines die Wahl eines Landtags-Registratur-As sistenten, die übrigen betrafen Gesuche um Unterstüßungen aus dem ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen e Von diesen konnten sieben mit zum theil sehr namhaften eträgen bewilligt werden, le dagegen erfuhren Ablehnung, das eine mangels Bedür e das andere, weil der Petent seine Thätigkeit weit über die Grenzen
18H93. der Kurmark, auf ganz Deutschland erstreckt.
Damit sind die sämmtlichen Gutachten erledigt. ¿4 | In der am 31. Januar dWehaltenen Schlußsißung gab ‘der Vorsißende, Geheime Regiexungs-Rath und Land- rath von Winterfeldt-Menkin, eine Uebersicht der in 17 tägiger Session erledigten Geschäfte. Darnach sind 85 Sachen zur Verhandlung gekommen, von denen der erste Aus\chuß 26, der zweite Ausshuß 56 bearbeitet hat. Das Plenum hat diese in 7 Sigungen erledigt, außerdem sind drei Vorlagen von dem Ritterschaftlihen Convent in einer Sigzung des leßteren zur Berathung und Beschlußfassung ge- langt. Der Hr. Vorsitzende \{chloß den 65. Communal-Land- tag der Kurmark mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in das die Versammlung mit be- geistertem dreimaligen Nusfe einstimmte.
Die Beisezung des Herzogs von Ratibor sindet, wie „W. T. B.“ meldet, am Freitag Vormittag 11 Uhr in Rauden statt.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem- bergishe Ober-Regierungs-Rath von Schicker ist hier an- gekommen.
Der neuernannte MNegierungs Assessor Dr. jur. von Rodenberg aus Aachen ijt bis auf weiteres dent Landrath Des T s Mülheim a. d. Ruhr zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
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Hanau, 31. Januar. Gestern Nachmittag trafen, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, Seine Hoheit der Prinz und Jhre Königliche Hoheit die Pinzessin Fr.iedrich Karl von Hessen in Schloß Philippsruhe ein, wo Höchst- dieselben bis zur Vollendung des Umbaues des Schlofses zu Rumpenheim verweilen werden. Begleitet war das hohe neu- vermählte Paar von Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen und Jhren Hoheiten der verwittweten Erbprinzessin von An- halt und der Prinzessin Sibylle von Hessen. Am Bahnhof hatten sich der General der Jnfanterie von Wittich, Commandeur des X1. Armee-Corps, im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers, ferner der Landrath und der Ober=- Bürgermeister zur Begrüßung eingefunden. Auf der Fahrt nach Dem Schlosse wurden die höchsten Herrschaften von der zahlreihen Menge lebhaft begrüßt. Die Allee nah dem Schloß war festlih bekränzt und beflaggt. An einer Ehrenpforte vor dem Schloß nahm das hohe Paar die Begrüßung der Gemeinde Kesselstadt durch den Bürger- meister und Pfarrer des Orts huldvoll entgegen. Am Abend brachten die Bürger von Kesselstadt cinen Fackelzug.
Baden.
Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind am 30. d. M. früh von Berlin wieder in Karlsruhe eingetroffen.
i Hessen.
Q C 5 D, p i 5
Infolge der Erkrankung Jhrer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Alix wird der _„Darmst. Ztg.“ zufolge die Abreise Seiner Königlichen Hoheit des Gro herzogs von Berlin nicht vor Donnerstag erfolgen. : #
Die Zweite Kammer ist gestern in Darmstadt zu einér vierwöchigen Session zusammengetreten.
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, der Erb- gera und die Erbgroßherzogin sind am Sonntag Abend von Berlin nah Weimar zurückgekehrt.
Durch landesherrliches Patent ist, wie die „2h C E fährt, über die Ehrengabe, die dem Großherzoglichen Paar anläßlich der goldenen Hochzeitsfeier in Höhe von 400000 # vom Landtag dargebraht worden ist, bestimmt, daß diese Summe für eine „goldene Hochzeits- Stiftung“ verwendet werden soll. Von den Reinerträgnissen ist der zwanizigste Theil zur Kapital-Vermehrung zurückzulegen. Der Rest bleibt je zur Hälfte dem Großherzog und der Groß- herzogin zur Verwendung für gemeinnüßige Zwecke im Jnteresse der Wohlfahrt des Landes zur Verfügung. Diese Bestimmung gilt auch für die Zukunft. Die Verwaltung der Stiftung wird einer Commission von drei Mitgliedern übertragen, deren Vorsizender der jeweilige Chef des Finanz-Departements ist, während der Großherzog und die Großherzogin ihrerseits je ein Mitglied ernennen. Das Stiftungsvermögen ist nach 4: abe der Vorschriften über die Verwaltung vormund- shaftlicher Gelder zu behandeln.
Sachsen-Meiningen. Der Landtag hat die Berathung- des Etats bis auf die ulagen für die Volksschullehrer und die Steuerermäßigung,
eendet. Der Etat für die höheren Lehranstalten und Semi- narien wurde mit 191 950 4 genehmigt. Die Erträge aus den
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