1893 / 39 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

«an der National-Galerie vorbei, über die Friedrihébrücke, Burg- und Kleine Präsidentenstraße bezw. Neue Promenade entlang ab. Die andere Linie geht an der Sing-Akatemic vorbei in die Dorotheen- ftraße, benußt das Geleise der Charlottenburger Bahn bis zur Char- lottenstraße, geht die neue Charlottenstraße entlang bis zum Weiden- damm und diesen hinauf bis zur Weidendammerbrücke und darüber hinweg bis zu den bereits legenzen Geleifen der Strecken Tegel-Dall- dorf-Gesundbrunnen-Reinickendorf. Die Concession für diese Strecken soll der A Berliner Pferdebahn-Gesellschaft unter den vertrags- Gi lege eßten Bedingungen ertheilt werden, wenn die genannte Gejellschaft eine Million Mark an die Stadtgemeinde zahlt, wodur sie von den Kosten befreit wird, die infolge der Bahnanlagen, E Benußung oder Erwerb von Land (im Kastanienwäldchen) oder für Aenderungs- und Umbauten an Brücken (Eiserne Brücke) nothwendig werden.

In der gestrigen außerordentlichen Sitzung des Magistrats wurde, wie wir der „Voss. Z.“ entnehmen, mit der Berathung und Feststellung von Einzel-Etats fortgefahren. Der Etat über die Kosten der Polizeiverwaltung für 1893/94 mußte gegen sonst eine Aenderung erfahren, weil mit dem 1. April 1893 das Gesetz vom

- 30. April 1892 über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden in Kraft tritt. In Fortfall gekommen sind die speciellen Etats für die sächlihen Kosten der hiesigen Orts-Polizeiverwaltung und das Polizeigeför„niß. Geblieben is als Anhang der specielle Etat für das Feuerlösh- und Telegraphenwesen. Von diesem Etat sind abgeseßt die Kosten sür das Nachtwachwesen, dessen Verwaltung, ebenfalls auf Grnnd des angeführten Geseßes vom 1. April d. F. ab auf den Staat übergeht. Der Etats-Entwurf {ließt ab in Einnahme mit 753 800 4 und in Ausgabe mit 5 502 614 4, gegen 1892/93 mehr 2212770 A In Einnahme sind gestellt u. a.: der Beitrag der städtischen Feuersocietät zu den Kosten der Feuerwehr 546 000 46 In Ausgabe gestellt sind als Beitrag zu den Kosten der hiesigen “Königlichen Polizeiverwaltung auf Grund der Bestim- mungen des oben angeführten Gesetzes in §§ 1“ und 3, wona der zu zahlende Beitrag auf den Kopf der Bevölkerung Berlins 2 A 50 » beträgt, 3 897 995 * M, _da der Beitrag stets nah der dur die jedesmalige leßte Volkszählung festgestellten ortsanwesenden Civilbevölkerung berechnet wird, die für Berlin durch die Volkszählung am 1. Dezember 1890 auf 1559198 festgestellt worden ist. Der Entwurf des Etats über „Verschiedene Ein- nahmen und Ausgaben ließt ab in Einnahme mit 1 699 758 im Extraordinarium, und mit 8 249 541 / im Ordinarium, zusammen 9940299 A Die Ausgabe {ließt ab im Ordinarium mit 369 736 Æ, im Extraordinarium mit 543 580 4, zusammen 913 316 M, mithin mit einem Uebershuß von 9026983 « In Einnahme gestellt sind: Dotation des Stadtkreises Berlin aus landwirthschaft- lichen Zöllen 4 802 590 46, Rente von der englishen Gasanstalt 990 687 6, Abgabe der Berliner Elektricitäts-Werke 300 000 46, Abgabe der Großen Berliner Pferde-Eisenbahn 1 116 930 (, von der Neuen Berliner Pferdebahn 64 620 Æ, Pacht vom öffentlilßen An- schlagwesen 255 000 4, Uebershuß aus der Stadthauptkasse vom

S Sahre 1891/92 3 040 758 M In Ausgabe gestellt sind: Beiträge

und Geschenke an Vereine und Institute 142 842 4, feststehende Zu- schüsse aus Nenten und Dotationen 107 432 4 u. \. w.

Wetterbericht vom 14. Februar,

Morgens.

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Stationen. Wind, Wetter.

4 Ubr.

E S S S [57 ——

“Temperatur 59C,=49%NR.

L lia Sils

Mullaghmore| 728 |WSW d Regen Aberdeen . . | 740 |SO [bedeckt Shristiansund| 755 |OSO 6|wolkenlos Kopenhagen . | 752 |ONO 2hbedeckt Stockholm . | 758 {till|Nebel Maranda . | 762 |N 2\wolkig

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S (4 O1 Schnee

Cork, Queens- Ton « . | 409 wolkig Gberbourg . | 747 5|bedeckt Helder... . | 749 Regen Dit neu l (A9 L Schnee mburg . . | 750 4¡RNegen 1) winemünde | 751 2/Schnee 2) Neufahrwasser| 754 Schnee Memel ... | 756 Nebel Karlsruhe . . | 760 3|bedeckts) Wiesbaden . | 758 2|bedeckt München . . | 762 wolkig Chemniß . . | 757 halb bed, Merlin. «. | 102 3|[Negent) ita O r 1 wolfenlos Breslau... | 757 |€ bedeckt

Nele... 6 halb bed. |

Puppenfee.

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Piccolomini.

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2) Gestern öfter Schnce und Regen. *) Nachmittags, Abends Schnee; Nachts -Regen. Nebersiht der Witterung. fang 74 Ühr. Ein tiefes barometrisches Minimum is nördlich von Irland erschienen, zu Aberdeen Seesturm, in der O stürmishe Südwestwinde verursachend, deren Ausbreitung ostwärts wahrscheinlih ift. In

und füdwestlihen Winden das Wetter mild, im Norden trübe, im Süden vielfa heiter ; fast überall ist S oder Schnee geen. am meisten im deut- schen Nordseegebiete. Auch auf den britischen Inseln ist viel Regen gefallen. mburg meldet 20, Holy- head und Mullaghmore 21, Valentia 29 mm Regen. An der cfideutsen Küste dauert das Frostwetter

noch fort. Deutsche Seewarte. Theater - Anzeigen,

Königliche Schauspiele. Mittwo{: Opern- Haus. 40. Vorstellung. Die Hexe. Oper in 3 Acten | burg.

geit vom Ober-Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapell- | Hierauf :

M

Tanzbild von Emil Graeb.

arrangirt von

E Dirigent : Musikdirector Hertel. Anfang E

Schauspielhaus. 46. Vorstellung. Des Meeres

Donnerstag : Pont-Biquet.

en von Franz Grillparzer. In Scene gesest vom Blr Rec eur lytar Gruke- M T 1

Prag: pernhaus. 41. Vorstellung. Vaja

cavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Jn Scene efeßt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: | 7 Ühr apellmeister Suher. Vorher: Die Jahres- zeiten. Tanz - Poëm in 2 Acten und 4 Bildern von E. Taubert und E. Graeb. Musik von P. | stellen. Hertel. Dirigent:

Drama in 5 Aufzügen von Emi

Benußung der Dichtung des altindishen Königs

Sudraka. In Scene geseßt vom Ober-Negisseur

Max Grube. Anfang 7 Uhr. irt vom Balletmeister C. Severini. Musik von Opernhaus. Freitag: Carmen. Sonnabend: Die D

Hexe. Slavische Brautwerbung.

Vaftien und Basftienne.

Schauspielhaus. Freitag: Die gelehrten Frauen.

sena. Sonntag:

Deutsches Theater. Mittwoch: Zwei glüe-

liche Tage. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Talisman. Freitag: Zwei glücfliche Tage.

Berliner Theater. Gn Sorma, N1 udwig Stahl.) Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Der Hütteubefiter. studirt: König Lear. ——— Die nächste Aufführung von „Der Komödiant“ f 1) Gestern starker Schneefall. ?) Nachts Schnee. j findet am Sonntag statt. meister Lessing-Theater. Mittwoh: Heimath. An-

onnerstag: Das gelobte Laud. Freitag: Eine Palaftrevolution.

er-Chealer. Mittwoch: Die Grofß- Deutschland i} bei durchs{chnittlich mäßigen südlichen E Eee Uhr. d fi

Donnerstag: Der Fall Clémanccau. Freitag: Der Probepsfecil.

Friedrich - Wilhelmftädtishes Theater. Chausseestraße 25

Donnerstag: Der Garde-Husar.

b

Sonnabend, 25. Februar: Die beiden Cham- und der. Liebe Wellen. Trauerspiel in 5 Auf- | pignol. (Champigno] malgré Ini.)

Kroll’'s Theater. Mittwoh: Erstes Gast-

A

Die Deputation. für die öffentlihe Gesundheitspflege hat unter Vorsiß des Ober-Bürgermeisters Zelle in ihrer Sißung vom e, pas Sonnabend einmüthig die Nothwendigkeit zur s{chleunigen Er- richtung eines vierten städtischen Krankenhauses anerkannt. Es wurde ofen, den städtischen Behörden zu empfehlen, die An- stalt aus einer äußeren und einer inneren Abtheilung bestehen zu lassen, in Verbindung damit eine Entbindungsanstalt sowie eine Station für Geschlehtskranke, die niht der sittenpolizeilißen Controle unter- stehen, auf einem besonderen Block zu errihten, und zur Erbauung des Krankenhauses das an der See- und Triftstraße belegene städtische Gelände von 27 a Flächeninhalt zur Verwendung zu bringen.

Der Deutsche Nautische Verein hörte am heutigen Schluß- tag seines Congresscs einen interessanten Bericht des Geheimen Admiralitäts-Raths Dr. Neumayer über die Thätigkeit und die Er- weiterungen der Deutschen Seewarte in Hamburg. Neu ein- gerichtet ist an der Seewarte eine Chronometerprüfungsanstalt, die lich auch mit dem Verkauf von Chronometern befaßt. Die Be- arbeitung der Seekarte schreitet rüstig fort und die Arbeiten über die meteorologish - flimatishen Verhältnisse der verschiedenen Orte werden eifrig fortgeseßt und bilden eine zuverlässige Grund- lage für die Acthiologie der Tropenkrankheiten. Vorläufig aufgegeben ist der facultative Lehrkursus für Navigations\chul-Asfiranten und Navigationslehrer. Dem dem Congreß vorgelegteu ersten Geschäfts- bericht der Verwaltung der TInvaliditäts- und Altersver- Perana der Seeleute war zu entnehmen, daß die Geschäfts- telle zunähst ein Verzeichniß der Rheder, soweit deren Fahrzeuge mit angemusterter Mannschaft fahren, aufgestellt at. Es enthält 2095 Rheder mit 3754 Fahrzeugen. Die Gesammt- zahl der versiherungspflihtigen Besatzung betrug 38 965, die Gesammt- summe der bis Mitte Dezember 1892 eingegangenen Beiträge beläuft fich auf 375 224 A Navigationslehrer Dr. Schilling berichtete sodann über die Ablenkung der Compasse am Bord eiserner Schiffe unter besonderer Berücksichtigung der Einwirkung elektrischer Beleuchtungs- anlagen.

_An Vermächtuissen und Geschenken sind bei der Haupt- Stiftungskasse des Magistrats im Monat Januar 1893 eingegangen 12541,59 MÆ, an Collectengeldern 301,80 M, aus {Wlevämännifchen Vergleichen und Cessionen 588,50 ./, zusammen 13 431,89

In der ‘Urania wird morgen Herr Regierungs-Baumeister Walter Körber scinen Vortrag über „Alte und neue Weltwunder“ zum leßten Male halten, bevok er den über die „Columbische Welt- ausftellung“ folgen lassen wird. Der Genannte hat Herrn Dr. M. Wilhelm Meyer auf“ dessen leßter amerikanishen Reise als bautehnisher Nathgeber begleitet. Herr Dr. Meyer wird seine Neiseeindrücke über Amerika im allgemeinen , gewisser- maßen als Einleitung zu dem erwähnten Weltausftellungsvortrag voraussihtlih bereits in der ten Woche mittheilen. Die deco-

a rative Aufführung der „Amerikafahrt 1492 und 1892", welche vor

einigen Tagen ihre hundertste Aufführung erlebte, wird nur noch wenige Wochen auf dem Nepertoire bleiben, um alsdann einem Aus- flug in das Planetensystem Raum zu geben. Bis dahin beherrs{cht ugs vollständig das Repertoire der kleinen Bühne in der Invaliden- straße.

Musikdirector Hertel. Anfang

Sonntag :

Bajazzi. Die | Welt in achtzi agen.

als Gast.) Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Tosca.

Donnerstag: Der schwarze Domino. i Billets an der Kasse und den bekannten Verkaufs- Frau Schmitt-Csanyi.

pat , S Victoria-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8. Schauspielhaus. 47. O, Vasantaseua. | Mittwoh: Mit neuer Ausstattung: Die Reise um

Pohl, mit freier | die Welt in achtzig Tagen. stattungsftück mit Ballet in 5 Acten (15 Bildern) von A. d’Ennery und Jules Verne.

ebillemont und C. A. Raida. Anfang 74 Uhr. Donnerstag u. [Se Tage: Die Reise um die g

Theater Unter den Cinden.

Zum 32. Male: Lachende Erbeu. Operette in 3 Acten von Horst und Stein. Musik von Carl

Görliß, 13. Februar. Das Königliche Eise; B efrieboaut mai bekannt : Verkehrsstörung Bei Obérwüstege e dorf (Strecke DittersbaGß—Glat) (vergl. Nr. 38 d. Bl.) befeitigt.

——_———_

Myslowiß, 12. Februar. Ein Geschenk des Kaisers y-„, Nußland an den Fürsten von Pleß, bestehend in S A ofen, trifft, wie der „Schl. Z.* mitgetheilt wird, demnä i, Sosnowice ein und wird von da über Myslowiß an seinen Bestim- mungsort gebraht werden.

Holzminden, 13. Februar. Die Weser ist, laut Meldung des „W. T. B.°, über die Ufer getreten, weite Strecken find über; \chwemmt, viele Wintersaaten vernichtet. Die Straße von Nuhle nach Dölme ist überfluthet.

_ Wien, 13. Februar. Der Eis ft auf der Donau hat sid, wie „W. T. B.“ meldet, heute Abend zwischen 10 und 11 Uhr fo- wohl auf dem Hauptstrom in Nußdorf wie auf dem Durchstich am Prater in der ganzen Breite des Stromes in Bewegung gesetzt. Der Wasserstand beträgt bei Nußdorf 500 ecm, am Prater 480 cm über dem Normalstande.

Prag, 14. Februar. Die untere Moldau is nach einer Mel- dung des „W. T. B." gestern zwischen Weltrus und Kralup ausgetreten, Die niedrig gelegenen Ortschaften sind überschwemmt, der Wasser- stand ist höher als im September 1890 und beträgt bei Wesltrus

¿ m über der normalen Höhe. Heute ift hier und in allen um liegen- den Ortschaften der Wasserstand gefallen und die Gefahr ges{wunden.

Kairo, 13. Februar. , Der „Köln. Z.“ wird gemeldet: Dr. Car] Peters, der sih auf der Nückreise nah Europa einige Zeit Hier auf- bält, wurde heute auf einem Spagzierritt von cinem vor ibm gehenden Pferde durch Ausfhlagen am Schienbein fo erheblich verleßt, daß er vorausfichtlich (nagen sein wird, um zwei bis drei Monate seinen hiesigen Aufenthalt zu verlängern. Das Scienbein soll gebrochen sein.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. :

St. Petersburg, 14. Februar. (W. T. B.) Die heutige Nummer des Geseßblattes veröffentliht einen Kaiser- lichen Befehl zur Uebergabe sämmtlicher katholischer Kirchenshulen im Reih an das Ministerium derx Volksaufklärung, wobei der katholischen Geistlichkeit dic

Berechtigung gelassen wird, den Religionsunterriht in den genannten Schulen zu beauffichtigen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zroeiten Beilage.)

Sgr. Pandolfini, Figaro: Sar. de Padilla.) Anfang Freitag, Abends 74 Uhr: LUkUx. und lette®

Populäres Concert von Waldemar Meyer. Dirigent: Hofkapellmeister Alois Schmitt. Gesang :

Villets bei Bote & Bock und im Concert-Haus.

Saal Bechstein, Linkstraße 42. Mittwoch, Großes Aus- | Anfang 73 Uhr: Concert von Alfred Sormaun,

unter gütiger Mitwirkung der Concertsängerin Fräul. Ballet arran- | Adelina Herms.

Circus Renz (Carlftraße.) Mittwoch, Abents 74 Uhr: Brillante Extra-Vorstellung mit besonders gewähltem Programm unter Mitwirkung fämmt-

A z ie Neues Theater (am Schiffbauerdamm 4/5). | licher Kunstspecialitäten ersten Nanges, sowie Mr. Der eingebildete Kraukc. Sonnabend: Vafanta- | Mittwoch: Zum 5. Male: Tosca. Schauspiel | James Fillis mit dem Schulpferde „Markir“. , Wallenstein's Lager. Die | in 4 Acten von Victorien Sardou. Montag: Wallensftein’s Tod.

(Frl. Barkany | Concert und Bal hippique von 8 Schimmelhengsten.

Ouadrille Friedrichs des Großen, geritten von 8 Damen und 8 Herren. „Ben Azet“, Scul- pferd, geritten von Frl. Mertens. „Puns", \hwedisher Ponnyhengst 2c. Zum Schluß der Ver

Mittwoch : stellung : - Ein Künstlerfest. F Große Ausstattungs - Pantomime vom Hofhallt-

E Weinberger. Inscenirt dur den artist. Leiter Ed. | meister A. Siems. Mit überrashenden Liht- und

Mittwoch :

Othello. | Binder. Dirigent : Kapellmeister A. Ferron. Die | Wassereffecten und auf das Glänzendste inscenin

Nuscha Buße, Ludwig Barnay, | militär. Evolutionen im 3. Act arrangirt von L. | vom Director Franz Renz. Costume, Requisiten,

Anfang 7+ Uhr.

Adolph Ecnst-Theater.

Anfang 7ck Uhr.

D Vorlezte Woche der | Geöffnet von 12—11 1

Schönau. In Scene geseyt von Singiger Behand “l Mge Mbl, A; K: L Z Os ; ; Kammersängerin, tital. Arien, Lieder von Franz, 9 j Buchdruckerei und Verlaçc#- Gläubiger. Hierauf: Familie Vérahais, D aiten (Sananliebe as Cbe), g Druck der Nordveutshen Buchdruckerei un

urg. Anfang 7 Uhr.

Meassenet.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Mittrooch: Zum

E 5 ütles vor E N U NLaS- a augapoiie in Verlobt: Frl. Dorothea Bardt mit Hrn. Amté- Couplets theilweise von G. Görß.

G. Steffens. In Scene gescßt von Adolph Ernst. Donnerstag: Dieselbe VorsteVung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. ; E „Feigmmt - Cal piel 0 Pan Bs Mittwoh: Zum 11. Male: Der Garde-Husar. | semble unter Leitung des Directors Frauz Jose Operette in 3" Acten von Oscar Walther. Musik | Graselli. Nestroy - Cyclus, j von Max Gabriel. In Scene geseßt vom Regisseur Pr Einen Jux will er

Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. | Posse mit Gesang in 4 Acten von Johann Nestroy.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Urania, Anstalt für volkêthümlihe Naturkunde, Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- | Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Mittwoch: Ei

von August Enna. Text nah Arthur Fitger’'s Drama | Aufführungen “Fp Gläubiger. Tragikomödie in

„Die Hexe“, überseßt von Mary von Bor. In Scene | 1 Act von August Strindberg. Regie: Hans Meery. um 55. Male: amilie out-

er Dr. Muck. Slav Juhe Brautwerbung. | Biquet. wank in 3 Acten von Alexandre Bifson.

usik componirt und | Deutsch von Ma

P. Hertel. (Mit Einlagen von F. | Sigmund Lauten

Concerte, Sing-Akademie. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: | Berlin: ——

Concert-Haus, Leipzigerstraße 48. Mittwoch: . Karl Meyder - Concert, Componisten- Abeud | sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent- unter freundliher Mitwirkung des Componisten | lichen eee agliazzi). Oper in 2 Acten und | spiel von Sgra. Emma Nevada. Der Barbier | Herrn Heinefetter und den Damen Frl. Geisler, | anf Acticu und Magen, en) M einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leon- } von Sevilla. (Rosine: Sgra. Nevada, Almaviva: | Frl. Doebel und Frl, Stein. Anfang 7 Uhr. Woche vom 6, bis 11, Febru? 4822,

Gundlach. Vollständig neue Ausstattung an Deco- | Wagen vollständig neu. Unter Mitwirkung des c rationen und Kostümen. Hierauf: Zum 53. Male: | sammten Personals. Ballet von 100 Damen. Freitag: 29. Abonnements-Vorstellung. Neu ein- | Die Sirenen-Jnsel. Ballet in 1 Act von H. | Großartiger, in solcher Pracht noch niemals gesehen? Regel. Musik von R. Mader. Der choreogr. Theil } Blumencorso 2c.

von Jof. Haßreiter. Inscenirt durch den Ballet- (

ren L. Gundlach. (Sensationeller Erfolg.) | mit neuem Programm und Ein Künstlerfest.

Donnerstag, Abends 74 Uhr: Große Vorstellung

Familien-Nachrichten.

annfstädt. ; 2 è 4 rihter Dr. Otto Müller (Frankfurt a. O.). Musik von Geboren: Eine Tochter: Hrn. Frit von Muellern (Zempelkowo). Hrn. Stiftspfarrcr Ernst Cremer (Lich). i Gestorben: Hr, Dberst-Licutenant z. D. Leopolt von Bojan (Stargard i. P.). Hrn, Erb-Jäger- meister Günther von Jagow-Rühstädt Sohn Achak (Kloster Roßleben). Hr. Nittergutöbesiger Loui von Platen ( goggenhof), Fr. Kammergerichté- olfsthümliche Referendar nna Deventer, geb, Stockmar fich on étt (Berlin). Hr. Oberst a, D. Hermann Kupfer L ‘| (Berlin). Verw, Fr. Präsident Freifrau Bertha von Werthern, geb. von Mauderode (Erfurt). Hr. Landrath a, D. Ferdinand Heinrich von _ Hell- dorff (Buchwäldchen). Frl, Emma von Dewib (Stettin), Verw. Fr, Professor Josephin Börsch, geb, Dittmar (Berlin). Frl, Paulin von Villerbeck (Eberswalde).

Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Verlag der Expedition (Scholz).

Bizet, Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (eins{chließlich Börsen-Beilage),

Anzeigers ( Commandit

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 39.

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Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 14. Februar

Entwurf eines Gesetzes

zum ; Schut der Waarenbezeichuungen.

Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung feiner Waaren von den Waaren Anderer eines Waarenzeihens \sich bedienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die Zeichenrolle anmelden.

__ Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die An- meldung eines Waarenzeichens hat schriftli bei dem Patentamt zu erfolgen. Jeder Anmeldung muß die Bezeichnung des Geschäfts- betriebes, in welchem das Beichen verwendet werden foll, ein Ver- zeihniß der Waaren, für welche es bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung und, soweit erforderli, eine Beschreibung des Zeichens beigefügt fein. s é

Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen Er- fordernisse der Anmeldung. :

Für jedes Zeichen ift bei der Anmeldung eine Gebühr von dreißig Mark, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine Gebühr von zehn

Mark zu entrichten. Führt die erste Anmeldung nit zur Eintragung,

so werden von der Gebühr N Gr erstattet.

Die Zeichenrolle foll enthalten :

1) den Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung ;

2) die nah § 2 Absatz 1 der Anmeldung belgufügenden Angaben ;

3) Namen und Wohnort des Zeicheninhabers und seines etwaigen Vertreters, sowie Aenderungen in der Person, im Namen oder im Wohnorte des Inhabers oder des Vertreters;

4) den Zeitpunkt einer Erneuerung der Anmeldung ;

5) den Zeitpunkt der Löschung des Zeichens.

Die Einsicht der Zeichenrolle steht jedermann frei.

Iede Eintragung und jede Löschung wird amtlich bekannt gemacht. Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wiederholung Ueber- sihten über die in der Zwischenzeit SOARMeN und gelöschten Zeichen.

Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen für Freizeichen, sowie für Waarenzeichen,

1) welche auss{ließlich in Zahlen, Buchstaben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der Her- stellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse der Waare enthalten ;

2) welche in- oder ausländishe Staatswappen oder Wappen eines inländishen Ortes, eines inländishen Gemeinde- oder weiteren öffent- lien Berbandes enthalten ;

3) welche Aergerniß erregende Darstellungen oder \solche Angaben enthalten, die offenkundig den thatsächlihen Verhältnissen nit ent- sprechen und die Gefahr einer Täuschung begründen. :

Zeichen, welche gelöscht sind, dürfen für die Waaren, für welche sie eingetragen waren, oder für gleichartige Waaren zu Gunsten eines anderen, als des leßten Inhabers erst nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Tage der Löschung von neuem eingetragen werden.

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S O

Wenn ein zur Anmeldung gebrachtes Waarenzeichen mit einem anderen, für diejelben oder für gleichartige Waaren auf Grund des Geseßes über Markenshuß vom 30. November 1874 (Neichs-Geseßzbl. S. 143) oder auf Grund des gegenwärtigen Gesehes früher an- gemeldeten Zeichen übereinstimmt, o wird der Inhaber dieses Zeichens durch das Patentamt hiervon benachrichtigt. Erhebt derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspru gegen die Eintragung des neu angemeldeten Zeichens, so wird die Eintragung ausgeseßt und dem Anmelder anheimgegeben, den Anspru auf Eintragung des Zeichens ‘im Wege der Klage gegenüber dem Widersprehenden zur Anerkennung zu bringen. i

Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der Anmelder niht innerhalb dreter Monate nah der Zustellung des Widerspruchs den Nachweis führt, daß er die Klage erhoben hat.

Aus dem Unterbleiben der im ersten Absaß vorgesehenen Benach- rihtigungen erwachsen Ra nicht.

F 0.

Das durch die Anmeldung oder Eintragung eines Waarenzeichens begründete Recht geht auf die Erben über und kann durch Vertrag oder dur Verfügung von Todeswegen auf Andere übertragen werden. Das Necht kann jedoch nur mit dem Geschäftsbetriebe, zu welchem das Waarenzeichen gehört, auf einen, anderen übergehen. Der Ueber- gang wird auf Antrag des Rechtsnachfolgers in der Zeichenrolle ver- merkt, sofern die Einwilligung des Berechtigten in beweisender Form beigebraht wird. Ist der Berechtigte verstorben, so is der Nachweis der Nechtsnachfolge zu führen. : j

So lange der Uebergang in der Zeichenrolle niht vermerkt ist, kann der Nehtsnachfolger sein Recht aus der Eintragung des Waaren-

zeichens nicht geltend machen. _ A Verfügungen und Beschlüsse des Patentamts, welche einer Zu-

stellung an den Inhaber des Zeichens bedürfen, sind stets an den ein-

getragenen Inhaber zu rihten. Ergiebt sich, daß derselbe verstorben ilt, fo kann das Patentamt nas seinem Ermessen die Zustellung als bewirkt ansehen, oder zum Zweck der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlassen. n j F l, N L

Auf Antrag des Inhabers wird das Zeichen jederzeit in der Nolle gelöscht. N

Von Amtswegen erfolgt die Löschung: A

1) wenn seit der Anmeldung des Zeichens oder seit threr Erneuerung zehn Jahre Aan olen sind; : : L

2) wenn die Eintragung des Zeichens hätte versagt werden müssen.

Soll die Löshung ohne Antrag des Inhabers erfolgen, so giebt das Patentamt diesem zuvor Nachricht. Widerspricht er innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, (o erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt Beschluß. Soll infolge Ablaufs der zehnjährigen Frist die Löschung h gen, so ist von der- selben abzusehen, wenn der Inhaber des Zeichens bis zum Ablauf eines Monats nah der Zustellung unter Zahlung einer Gebühr von zehn Mark neben der Erneuerungsgebühr die Erneuerung der An- meldung nachholt; die Erneuerung gilt dann als an dem Tage des

Ablaufs der früheren Frist NReINT:

Ein Dritter kann die Löschung eines Waarenzeichens beantragen :

1) wenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für N aaren in der Zeichenrolle oder in den nach Maßgabe des Geseßes über den Markenshuß vom 30. No- vember 1874 geführten Nen eingetragen steht; /

2) wenn der Geschäftsbetrieb, zu welhem das Waarenzeichen ge- hört, von dem eingetragenen Inhaber nicht mehr fortaesept wird;

3) wenn Umstände vorliegen, aus denen Ba ergiebt, daß der In- halt des Waarenzeichens den thatsächlichen Verhältnissen nit entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet. :

Hat cin nah dem Geseße über Markenshuß vom 30. November 1874 von der Eintragung ausgeschlossenes Waarenzeichen bis quu Erlaß des gegenwärtigen Gefeges n den betheiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Geschäftsbetriebes esegollew so kann der Inhaber des leßteren, falls das Zeichen nah Maßgabe

des gegenwärtigen Gesehes für einen Anderen in die Zeichenrolle ein- getragen wird, bis zum 1. Januar 1895 die Löschung beantragen. Wird dem Antrage stattgegeben, fo darf das Zeichen für den Antrag- steller {on vor Ablauf der im § 4 Abs. 2 bestimmten Frist in die Zeichenrolle eingetragen werden.

Der Antrag auf Löschung is im Wege der Klage geltend zu machen und gegen den eingetragenen Inhaber oder, wenn dieser ge- storben, gegen dessen Erben zu richten.

_ Hat vor oder nah Erhebung der Klage ein Uebergang des Waaren- zeichens auf einen Anderen stattgefunden, fo ist die Entscheidung in Ansehung der Sache auch gegen den Rechtsnachfolger wirksam und vollstreckbar. Auf die Befugniß des Rehtsnahfolgers, in den Rechts- streit einzutreten, finden die Bestimmungen der §8 63 bis 66 und 73 der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung.

In den Fâllen der Ziffer 2 kann der Antrag auf Löschung zunächst bei dem Patentamt angebraht werden. Das Patentamt giebt dem als Inhaber des Waarenzeihens Eingetragenen davon Nachricht. Widerspricht derselbe innerhalb eines Monats nah der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antrag- steller anheimgegeben, den Anspruch auf Löschung im Wege der Klage zu verfolgen.

S9

_ Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Uebertragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patent- angelegenheiten maßgebenden Verfahren durch Vorbescheid und Beschluß erledigt. Gegen den Beschluß, dur welchen ein Antrag zurückgewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ‘ungeachtet die Löshung angeordnet wird, der Inhaber des Zeichens innerhalb eines Monats nah der Zustellung bei dem Patentamt Beschwerde einlegen.

2 Zustellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die Löschung eines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebenen Briefes. Kann eine” Zustellung im Inlande nit erfolgen, so wird sie dur Aufgabe zur Post nah Maßgabe der 8 161, 175 der Civil- prozeßordnung bewirkt.

10

Das Patentamt is} verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche eingetragene Waarenzeichen betreffen, Gutachten abz zugeben, sofern in dem gerichtlihen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer es vorliegen.

8 1

Die Eintragung eines Waarenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen aus\chließlich das Recht zusteht, Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem angemeldeten Waarenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waaren in Verkehr zu seßen, sowie auf Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Ankündigungen, Nechnungen oder dergl das Zeichen anzubringen. 8 12

Durch die Eintragung eines Waarenzeihens wird niemand ge- hindert, seinen Namen, seine Firma, feine Wohnung, sowie Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse von Waaren, fei es au in abgekürzter Gestalt, auf Waaren, auf deren Verpackung oder Umhüllung anzubringen und derartige Angaben im Geschäftsverkehr zu gebrauchen. 5

9 Ds

Wer wisfentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Geschäftsbriefe, Empfehlungen, An- kündigungen, Rechnungen oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines Anderen oder mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes geshüßten Waarenzeihen widerrechtlich versieht oder dergleichen wider- rehtlih gekennzeihnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, ist dem Verleßten zur Entschädigung verpflichtet. :

Hat er die Handlung wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Rana des Antrages ist zulässig.

Wer zum Zweck der Täuschung in Händel und Verkehr Waaren oder deren Verpackung oder Umbüllung, oder Geschäftsbriefe, Empfeh- lungen, Ankündigungen , Rechnungen oder dergleichen mit einer Aus- stattung oder Verzierung, welche in den betheiligten Verkehrskreisen als Kennzeichen gleichartiger Waaren eines Anderen gilt, oder dessen Genehmigung versieht, oder wer zu dem Lee fel Zweck derartig _ge- kennzeihnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, ist dem Ver- leßten zur Entschädigung verpflihtet und wird mit Geldstrafe von einhundert bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages E O

Wer Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder Ge- \chäftsbriefe, Empfehlungen, Ankündigungen, Rechnungen oder der- gleichen fälshlich * mit einem Staatswappen oder mit dem Namen oder Wappen eines Ortes, eines Gemeinde- oder weiteren öffentlichen Verbandes zu dem Zweck versieht, über Beschaffenheit und Werth der Waaren einen Irrthum zu erregen, oder wer zu dem gleichen Zweck derartig bezeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, wird mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Die Meeren von Namen, welche nah Handelsgebrauh zur Benennung gewisser Waaren dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen, fällt unter diese Bestimmung ge 4

D ), R

Statt jeder aus cidan Gefeß entspringenden Entschädigung kann auf Verlangen des Beschädigten neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von zehntausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurtheilten als

Gefammtschuldner. i : I otisea vie Buße {ließt die Geltendmachung eines weiteren

Entschädigungsanspruchs aus.

Ne

Erfolgt eine Verurtheilung auf Grund der §§ 13 bis 16, so ist bezüglih der im Besiße des en befindlihen Gegenstände auf Beseitigung der widerrehtlihen Kennzeihnung oder, wenn die Beseitigung in anderer Weise niht möglich ist, auf Vernichtung der

damit versehenen ete ine zu erkennén. A 4 Erfolgt die Verurtheilung im Strafverfahren, so ist in den Fällen der §8 13 und 14 dem Verleßten die Befugniß zuzusprechen, die Ver- urtheilung auf Kosten des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. i Lir Bekanntmachung sowie die Frist zu derselben ift in dem

Urtheil zu bestimmen.

8 18. in : Der nah Inhalt dieses Gefeßes gewährte Shuß wird dur Ab- änderungen nicht ausgeschlossen, it Vénen fremde ines, Firmen, Dae, Wappen und fonstige Kennzeihnungen von Waaren wieder- gegeben werden, fofern ungeachtet dieser Abänderungen die Gefahr einer Vexwechselung im Verkehr Ea

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welhen durch Klage oder Widerklage ein Änspruch auf Grund dieses Geseyes voi gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung leyter Instanz im Sinne des § 8 des Einführungsgeseßzes zum Gerichksverfassungsgeseß dem Neichsgericht zugewiesen.

1893.

§ 90. :

Wenn deutsche Waaren im Auslande bei der Einfuhr oder D fuhr der Verpflichtung unterliegen, eine Bezeihnung zu tragen, wel ihre deutihe Herkunft erkennen E fo kann durch Beschluß des Bundesraths den fremden Waaren bei ihrem Eingang nah Dl land zur Einfuhr oder Durchfuhr eine entsprechende Auflage gemacht und für den Fall der Zuwiderhandlung die Einziehung der Waaren angeordnet werden. Die Beschlagnahme kann den Zoll- und Steuer- behörden übertragen werden. Die Festseßung der Einziebung erfolgt durch Sitrafbescheid der Verwaltungsbehörde 459 der Strafprozeß- oronuna }. %

rdnung a

Wer im Inland eine Niederlassung niht besißt, hat auf den Schuß dieses Gesezes nur Anspruch, wenn in dem Staat, in wel seine Niederlassung si befindet, nah einer im „Reihs-Geseßblatt“ ent- haltenen Bekanntmachung deutshe Waarenbezeihnungen einen Schutz genießen. :

_ Der Anspru auf Schutz eines Waarenzeichens und das durch die Eintragung begründete Recht können nur dur einen im Inland be- stellten Vertreter geltend gemacht werden. Der Letztere ist zur Ver- tretung in dem nach Maßgabe dieses Geseßes vor dem Patentamt stattfindenden Verfahren, fowie in den das Zeichen betreffenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und zur Stellung von Strafanträgen befugt. Der Ort, wo der Vertreter seinen Wohnsitz bat, und in Er- mangelung eines solchen der Ort, wo das Patentamt seinen Siß hat, gilt im Sinne des § 24 der Civilprozeßordnung als der Ort, wo si der Vermögensgegenftähd befindet.

Wer ein ausländishes Waarenzeichen zur Anmeldung bringt , hat damit den Nachweis zu verbinden, daß in dem Staat, in welchem seine Niederlassung sich befindet, die Vorausseßungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schuß für fein Zeichen bean- spruchen kann. A

Auf die in Gemäßheit des Geseßes über Markenschuß vom 30. November 1874 in die Zeichenregister eingetragenen Waarenzeichen finden bis zum 1. Januar 1898 die Bestimmungen jenes Gesetzes noch ferner Anwendung. Die Zeichen können bis zum 1. Januar 1898 jederzeit zur Eintragung in die Zeichenrolle nah Maßgabe des gegen- wärtigen Geseßes angemeldet werden und unterliegen alsdann dessen Bestimmungen. Die Eintragung darf nicht versagt werden hinsichtlich derjenigen Zeichen, welche auf Grund eines älteren landesgeseßzlichen Schutzes in die Zeichenregister eingetragen worden sind. Die Ein-

tragung geschieht unentgeltlich und unter dem Zeitpunkt der ersten, j

Anmeldung. Ueber den Inhalt der ersten Eintragung ist ein Zeugniß" der bisherigen Registerbehörde beizubringen.

Mit der Eintragung in die Zeichenrolle, oder fofern eine solche nicht erfolgt ist, mit dem 1. Januar 1898 erlisht der den Waaren- zeichen bis dahin gewährte Schuß.

S 20. |

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen über die Einrihtung und den Geschäftsgang des Patentamts, sowie über das Verfahren vor demselben werden durh Kaiserlihe Ver- ordnung unter Zustimmung des Bundesraths getroffen.

8 24.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1893 in Kraft.

Von dem gleichen Zeitpunkte ab werden Anmeldungen von Waarenzeichen auf Grund des Geseßes über Markenshuß vom 30. November 1874 niht mehr angenommen. ;

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

*Die Begründung zu den einzelnen Paragraphen lautet :

U S L

Das geltende Geseß beschränkt die Befugniß zur Anmeldung von Zeichen auf diejenigen Gewerbetreibenden, welche eine Firma führen und in das Handelsregister haben eintragen lassen. Die beabsichtigte Trennung der Zeichenrolle von den Handels- und Firmenregistern bringt den praktischen Gesichtspunkt in Wegfall, welcher diefe Be- schränkung mit veranlaßt hat. Auswärtigen Gesetgebungen ist fie fremd, und in den besonderen Verhältnissen unseres gewerblichen BVer- kehrs liegt kein Grund, sie aufrécht zu erhalten. Auch solche Persone, welche dem Firmenzwang nicht unterliegen, wie z. B. Minderkaufleute Handwerker, Producenten auf dem Gebiet des Land- und Gartenbaues, Bergbaues, Besißer von Mineralquellen u. dergl. können ein erbebliches Interesse daran haben, in dem aus\{ließlihen Gebrauch derjenigen Be: zeihnungen geschüßt zu sein, mit welchen sie neben dem Name eder aw dessen Stelle ihre Waaren befonders kenntlih zu machen uen. Der Entwurf will daher jedem, der rechtsfähig ist. und zwar au furistifchen Personen einshließlich der Handelsge}ellshaften den Sus dus Gesetzes gewähren. Personen, welche eine Firma führen, köunar mix unter ihrem bürgerlihen Namen, so auch unter ibrer Fire Zeichen anmelden. Nothwendig ist aber stets, daß das Zeichen zur Kemrtlich»

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machung der Waaren eines bestimmten Gef@äftsbetrtietes dienen soll. Der Geschäftsbetrieb im Sinne des Eutttuurfs bezeichnet jedes auf Gewinn abzielende Unternebmen im Bere der Production oder- des Handels. Darüber binaus einex S zu gewähren , liegt niht im Rahmen dieses kedigliad \chaftlichen Interessen dienenden Geseßzes. Alles waT U [olhen Unternehmen in den wirthschaftlichen Verkeße gui wird, ist im Sinne des Entwurfs „Waare“. Der i Werth, welcher ih an eine Waare vermöge der Steile taüpfit welcher sie erzeugt oder von welcher sie weiter gegeden wird. oil du das Besey ge[chüßt werden. Ein anderes als diefes mirthafitliche Interesse kann im Rahmen des Geseßes einen Sus wut nud: der Schuß von Zeichen, welche zu anderen Zwoken Westi find als im § 1 angegeben, liegt daher au nidt ia der Nustate des Entwurfs. E L 7 Der Ausdruck „Geschäftsbetrieb“ ist nit iz räume: Die zu verstehen; er soll vielmehr die Gesammtbeit der watt Beziehungen des Producenten, wie des Kaufs WF Vex titeS. Commissionärs, Exrporteurs umfassen. Dèe vem cite Deren gewünschte Sonderung in der Regelung deer Nutodegtehungan von. Fabrik- und von Handelszeichen wärde dem Qufang dus Zuiedets rechts nicht ershöpfen, da es au andere ald Fot! wn Daudeids zeichen giebt. Sie ist aber aud Watt umu de en manche Verkehrszweige die Grenzlinte Gew dee auf dit: Erzeuguenz und der auf den Absaß von Waaren ¿erun Ug: 9: ml Sicherbeit sich würde feststellen lassen. Dir L Wede wrd he berehtigt. Das Zeichen det Verkäufer® betet (ufi 1 t. 2k internationalen Verkehr, für die Güte dee Wage Ge: 9 Ch N e Gewähr, wie das Zeichen ded Producenltan hd das Ri ge dem Umfange A R E Werte zuk: wi f auf Schu en Nachahmung Auen Deus üntersSicvdl eien Gleichstellung alter Wanurnges Fabrik- und Hanudelszeichen, dew dötterurew Len Gesepen der meisten auswärtigen Sdaainn: Y alten. : i Die Neubeit eines Zeî t wat Vetta "U: tragungsfäbigkeit. Auch eiu Zeichen, weites U Ke Bengal benußt ist, kann dur die Weida wud Baug Bi eines ausFfGließlidhen U U E etage. E nicht inzwischen iu deu agene Gerau Werg M

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