trikesteuer, wöchentlich 1 von den Steinbildhauern und Mo- S von den Holzbildhauern, zur Füllung der ge-
} vorläufig weiter erhoben werden. «Vgl. Nr. 33 und
: ier in Berlin fand Blättermeldungen- zufolge in der Nacht zum 15. d. M. eine Versammlung von Köchen ftatt, in der nah einem Bericht des socialdemokratishen Reichstags - Abgeordneten Schwarz-Lübeck eine Entschließung dahin gefaßt wurde, daß in einer allgemeinen Organisation das Mittel zux Beseitigung der im gewe herrschenden Uebelstände zu finden fei. :
er Ausstand im Brüxer Kohlenrevier hat, wie ein Wiener
Telegramm des „D, B. H.“ vom gestrigen Tage meldet, drei neue Schachte ergriffen. Der „Frkf. Ztg.“ zufolge erstrecktt sih der Aus- stand nun auf fast sämmtliche Schäachte in der Nähe von Brüx; nur wenige fördern mit gÆinger Belegschaft. Cine Klärung der Lage sei erst zum Beginn der Ten Woche wahrscheinlich. Aus Baden wird der „Voss. Ztg.“ unter dem 13. d. M. ge- ces Ein neuer Ausstand hat am Sonnabend in der Graf- chaft Lancaster begonnen. Seit der Einführung der Mc. Kinley- Zölle hat die englische Glasindustrie dur den deutschen Wettbewerb 4 wesentlich gelitten; die Arbeitgeber waren außer stande, glei hohe Löhne zu zahlen wie im Vorjahre. Troßdem die Löhne der Flaschen- “ blâfer bis zu 60 4 wöchentlih betragen, haben die Arbeiter einen Ausstand begonnen, durch den augenblicklich 2500 Arbeiter feiern.
Kunst und Wissenschaft.
— Der General-Stabsarzt a. D. Dr. August von Wegner, Leibarzt Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich, beging, wie die Berl. „Börs. Z.“ berichtet, gestern die Feier des- fünfzigjährigen Doctor-Jubiläums. Im Namen der Berliner medizinishen Facultät, die ihn vor einem halben Jahrhundert promovirt hatte, überreichte der Geheime Medizinal-Rath, Professor Dr. Jolly das erneuerte Diplom, welches die Verdienste des Jubilars um das Militär- Medizinalwesen hervorhebt.
8. Dresden. Auch in Sachsen geht mt jeßt ernstlih daran, cine Behörde zum Schuße der Bau- und Kunstalterthümer zu schaffen. Bereits im Jahre 1876 hatten zwei Eingaben sächsischer Architekten- und Geschichtsvereine das Königlich sächsishe Ministerium des Innern darauf aufmerksam gemacht, wie fiothwendig eine solche Behörde sei. Das genannte Ministerium verlangte ein Gutachten von dem unter dem Vorsiy Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg stehenden Königlih sächsischen Alterthumsverein. Dieser liber fg schon damals nach eingehender Erörterung der Angelegenheit dafür aus, daß cine mit behördliher Befugniß ausgestattete Commission geschaffen werde, und empfahl zugleich die In- ventarisation der Alterthümer. Da das Ministerium zunächst diese wünschte, wurde im Jahre 1881 Professor Richard Steche mit der Bearbeitung des Inventarisationswerks betraut. Auf Grund seiner Arbeiten wurden in den Jahren 1882—91 fünfzehn je eine Amts- hauptmannschaft umfassende Leiee dieses Werks veröffentlicht, sodaß das genannte Werk jeßt ungefähr zur Hälfte vollendet ist. Da Pro- r Dr. Richard Steche Anfang des Jahres nah längerer Krank- eit gestorben ist, hat das verdienstvolle Werk, das jih in den Kreisen der Alterthumsforscher voller Anerkennung erfreute, eine unliebsame Unterbrechung erfahren. Bevor nun ein neuer Bearbeiter für das Werk ernannt wird, soll von neuem die Frage erörtert werden, ob jegt eine behördlihe Commission zum Schuße der Alterthümer einzuseßen sei. Der Königlich sächsische Alterthumsverein hat dies entschieden befürwortet. Einmal hat das Inventarisationswerk dargethan, daß noch eine Fülle werthvoller Alterthümer in Sachsen vorhanden ist. Andererseits haben mancherlei unliebsame Vorkommnisse die Nothwendigkeit eines behördlichen Schußes dargethan. Viele Alterthümer in Kirchen sind dur unver- ständige Handwerker zu Grunde restaurirt worden u. \. w.
Land- und Forstwirthschaft. Rentengüter
von 11/5 bis 60 ha Größe, mit gutem, mittlerem und auch eringerem Boden in beinahe sämmtlichen Kreisen der Provinz
lesien, mit und ohne Gebäude — sind in großer Anzahl durch Vermittelung der Königlichen General-Commission für Schlesien zu Breslau zu vergeben. :
Ansiedelungsbewerver wollen sih mit ihren Anträgen an die vorgenannte Behörde wenden und dabei S an- geben, wie viel Land sie ungefähr, — in welcher Boden- beschaffenheit und Gegend, namentlich ob in deutscher oder polnischer Gegend, in evangelischen oder katholishen Dörfern zu erwerben wünschen und über welche Geldmittel fie verfügen.
Es werden auch Restgüter von 50 bis 75 ha Fläche als Rentengüter vergeben. : 4
Das Geseh vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, hat sih die Aufgabe gestellt, unter Beihilfe des Staats die Vermehrung des kleinen und mittleren Bauernstandes zu erleichtern. Rentengüter sind nämlich fsolhe neu zu gründende bäuerlihe oder Arbeiter- stellen, welche gegen Uebernahme einer festen Geldrente erworben werden. Die RMte kann auf dieRentenbank zur Amortisation übernommen werden, und wird der Rentengutsnehmer dann, nachdem er die Rente eine bestimmte Reihe von Jahren hin- durch gegaglt hat, schuldenfreier Eigenthümer des Gutes. Hiernah find auch Leute mit geringeren Mitteln — # junge Landwirthe, die niht den elterlihen Grund- besiß erhalten, sondern in Kapital abgefunden werden, Häusler und Gärtner, auch ländlihe Arbeiter mit nur etwas Kapital — im stande, bei Fleiß und Sparsam- keit ein eigenes Besigthum zu erwerben. Die Beihilfe des Staats äußert sich nach folgenden Richtungen hin: j
1) der Rentengutserwerber zahlt 60/2 Fahr lang eine Rente, welche 4 Proc. von 2/4 des Betrages der landschaftlichen oder sonst zu beschaffenden Taxe des zu erwerbenden Renten- guts beträgt. / /
2) Zur Aufführung der nothwendigen Wohn- und Wirthschaftsgebäude sowie auch zum Um- und Ausbau etwa miterworbener Dominialgebäude, — sofern nicht die erfor- derlichen Baulichkeiten durch Zuschlagung kleiner, wirthschaftlih nicht selbständiger (Häusler-) Stellen beschafft werden, gewährt die Rentenbank Darlehne an den Rentengutsnehmer.
Die Erwerber solher neuen Ansiedelungen haben daher nur etwa 1/4 des mit dem Verkäufer zu vereinbarenden Kauf- geldes baar zu zahlen oder für den Verkäufer eintragen zu lassen und das erforderliche Jnventarium und das Betriebs- kapital zu vate ili
Breslau, den 10. Februar 19838.
Königliche General-Commission für Schlesien. Schwarz.
XXI. Plenarversammlung des Deutschen Landwirth- Der gweite Theil der Vlittwodsipung gebörte einer Verhand
er zweite Theil der Véittwochsißung gehörte einer Verhandlung über die Maul- und Klauenseuche. Als Referent sprah Ober- Yegierungs-Rath Dr. Lydtin - Karlsruhe, welcher in längerer Aus- führung die folgende Resolution begründete: E : Be Deutsche Landwirthschaftsrath hat die Befriedigung, daß der dem Bundesrath als Antrag Preußens vorgelegte Ge|eßentwurf Nr. 16 der Drucksache des Bundeéraths 1893 den Wünschen -der XX. Plenarversammlung (1892) unter Abth. 1 Ziffer 1 und 2 und Ab1h. 11 Ziffer 5 An die vorgeschlagenen Aénderungen der §8 18 und 19 im Zusammenhalt mit § 20 des Geseßes und des unter
o ; : _ 8
Abth. T Ziffer 3 und Abth. TT Ziffer 6 ausgedrückten Wunsches durh eine Ergänzung des § 29 des Seuchengeseßes vom 23. Juni 1880 ge- recht geworden ist. j i ; :
Auch hat der-Landwirthschaftsrath mit großer Befriedigung ver- nommen, daß die Bundesregierungen wegen der Seuchenzustände in Oesterreich-Ungarn sa{gemäßen Gebrauch von den Bestimmungen des österreihish-deutschen Viehseuchenübereinkommens gemacht haben.
Der Landwirthschaftsrath erklärt seine volle Zustimmung:
a. zu der Erweiterung der Befugnisse des Reichskanzlers hin- sichtlih der Herstellung und Erhaltung der Einheit der Shußmaß- gea an den vom Auskande bedrohten Auslandsgrenzen der Bundes-
aaten,
b. zu der Ausdehnung der veterinärpolizeilichßen Aufsibt auf die R I SE Nes Gastställe, Schlachthäuser und Ställe der Vieh- ändler,
c. zu der Ermöglichung der frühzeitigen Ergreifung zweckmäßiger Control- und Schußvorkehrungen in verseuchten Orten und für die der Seuchengefahr ausgeseßten Thiere, auch hinsihtliß des Verbots der Viehmärkte,
d. zu den Maßregeln, welche die Unschädlihmachung der Ställe und des Düngers von feuchenkranken Thieren, sowie der von ihnen benußten Wege und Näume bezwecken.
Dagegen erachtet es der Landwirthschaftêrath mit Nücksicht auf die in Süddeutschland tödtlih aufgetretene Seuche für bedenklich, die Impfung gesunder Thiere mit Maulschleim erkrankter Thiere als polizeilihe Maßregel zu empfehlen.
Der Landwirthschaftsrath erklärt es für wünschenswerth,
1) daß die nah dem WViehscuchen-Uebereinkommen zulässige Controle der Zustände der Veterinärpolizei und des Seuchenwesens in Oesterreih-Ungarn deutscherseits fleißig geübt werde,
2) daß die öfterreihisch-ungarishen Schlachtviehsendungen unter der Herrschaft der dermalen in Kraft stehenden Bestimmungen an “ den Schlachtviehhöfen, nah welchen sie instradirt sind, in Contumazställe gelangen und dort von jedem Verkehr abgesperrt bis zur Abschlachtung, die im Schlachthause des Viehhofes zu geschehen hat, verbleiben.
Er erklärt die polizeilihe Abschlachtung einzelner Thiere oder Bestände zum Behufe des Seuchenshußes in einzelnen Fällen als nüßlich und beahtenswerth und empfiehlt die Entschädigung der Vieh- besißer für auf polizeilihe Anordnung geshlachtetes und an der Seuche gefallenes Vieh dem Herrn Reichskanzler und den Bundesregierungen zur Erwäaung.
Der Landwirthschaftsrath {ließt sich dem Wunsche des Königlich preußischen Landes-Oekonomiecollegiums an : :
Es wolle von competenter Seite ein Preisaus\chreiben für die Erforschung des Ansteckungss\toffecs der Maul- und Klauenseuche erlassen werden.
erner: i :
Der Landwirthschaftsrath erblickt in den Vorschriften der beiden leßten Absäße des in das Seuchengeseß einzuschaltcnden § 44 a eine Ausbildung des § 61 der Instruction zu dem Seuchengeseß von einer hygienischen zu einer veterinärpolizeilihen Maßregel und erklärt sich mit diesem Vorgehen cinverstanden. Der Landwirthschaftsrath hält jedoch die in dem Geseßentwurf vorgeschlagene Regelung für nicht ge- nügend, um die Gefahr der Vetkschleppung des Seuchengifts dur den Verkehr mit Milch zu beseitigen. Zu dem gedachten Zwecke wäre ein allgemeines Verbot des Weggebens der Milch von Thieren eines Seuchen- gehöfts oder einer der Sperre unterworfenen Ortschaft oder Feldmark erforderlich. Da aber ein solches Verbot ebenso wie die in dem Ges etzentwurf vorgeschlagene Regelung des Weggebens der Milch tin einzelnen Fällen zwecklos berechtigte Interessen {hädigen würde, andernfalls aber der Schuß sich an einem Ort nur durh das gänzliche Verbot des Weg- gebens der Milch, an einem anderen Ort aber nur durch das Gebot des“ Abkochens der Milch vor dem Weggeben erzielen läßt, erklärt es der Landwirthschaftsrath für zweckmäßig, daß die beiden leßten Absäte des § 44a des Seuchengesctes folgende Fassung erhalten : :
Das Weggeben von Vtilch aus einem Seuchengehöft oder einer der Sperre unterworfenen Ortschaft oder Feldmark kann verboten oder an die Bedingung geknüpft werden, daß die Milch nur in abgekochtem Zustande wegagegeben werde. ;
Die gleihe Bestimmung kann unter Berücksichtigung gegebener Verhältnisse auf Sammelmolkereien Anwendung finden, solange auch nur aus einem unter Sperre gestellten Viehbestande Milch zur Molkerei geliefert wird." j
Nach längerer: Debatte, an welcher sich ‘die Herren von Roeder, von Langédorff, Freiherr von Cetto, Klein, von Below, von Arnim, Freiherr von Hornstein, von Bemberg und Professor May betheiligten, wurden die Anträge unter Ablehnung eines Antrages von Cetto, welcher eine Verschärfung des die polizeiliche Abschlahtung betreffenden Ab- satzes enthielt, cinstimmig angenommen. j
Die vierte Sißung begann heute Vormittag 109 Uhr unter Leitung des Grafen Ler Wen labbi/ Kbterlng, Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Heimstättenfrage. Die Verhand- lung fnüpfte fich an die entsprehende von 1891 an, wo beschlossen wurde, zunächst die Gutachten der landwirthschaftlihen Centralvereine cinzufordern. Diese Gutachten sind inzwischen eingegangen. Die beiden Referenten, Ministerial-Rath A. Buchenberger - Karlsruhe und e von Erffa - Wernbuxg brachten gemeinsam die folgende Resolution ein: i O „Der Deutsche Landwirthschaftêrath wolle beschließen : i‘
I. Unter P seiner im Jahre 1891 gefaßten Beschlüsse, und gestützt auf die bei weitem überwiegend ablehnende Begutachtung seitens der deutshen landwirthschaftlihen Gentralvereine erachtet der Deutsche Landwirthschaftsrath die bisher gemachten Verfuche der Aus- gestaltung eines Heimstätterehts für Pprafktisch unzureihend und wirkungslos. : L / Í
11. Der Deutsche Landwirthschaftsrath erblickt nah wie vor in der Heimstättebewegung einen gesunden focialpolitishen Gedanken, glaubt aber, daß erfolgreicher als durch unmittelbare Einschränkungen der Verfügungéfreiheit im Creditverkehr diesex Gedanke auf dem Wege einer socialreformatorishen Ausgestaltung der* verschiedenen Ge- biete des Agrarrechts, insbesondere hinsichtlich des Erbrechts in Grundbesitz, des Liegenschaftsverkehrs, fowie des Grundverschuldungs- rechts verwirklicht werden kann. es :
111. Da eine den Grundgedanken der Heimstättebewegung mit berüdsichtigende Ausgestaltunß des Agrarrehts nur unter vollster Be- rüsihtigung der verschieden gestellten wirthscaftlihen und retlihen Verhältnisse des ländlihen Grundbesißes in den einzelnen deutschen Staaten erfolgen kann, so {ließt diese Vorausfezung den Erlaß eines. Ne i chs- Heimstättegeseßes aus, weist vielmehr auf die praktische Anwendung des Heimstätteprincips in den hier vorwiegend in Betracht kommenden Gebieten des Anerbenrechts, des Vershuldungs- und Creditrechts, sowie der Organisation des ländlihen Creditwesens im Wege der Einzelstaats-Geseßwgebung hin. S
IV. Eine unmittelbar praktische Anwendung des Heimstätte-
edankens erblickt der Deutsche Landwirthschaftsrath ferner in der Finführung eines der Zwangsvollstreckungsordnung zu entzichenden Besißminimums an Grund und Boden in das geltende Neht. Der Deutsche Landwirthschaftsrath beschließt, an den maßgebenden Stellen dahin vorstellig zu werden, daß bei der weiteren Bearbeitung des neuen Vürgerlihhen Geseßbuches und der Zwangsvollstreckungsordnung für das Deutsche Reih dieser Forderung Berücksichtigung zu theil werde.“ Nach dem Ergebniß der veranstalteten Erhebungen, das durch die, noch ausstehenden Rückäußerungen einzelner landwirthschaftlicher Centralvéreine eine wesentliche Aenderung nit erfahren dürfte, würde die Stellungnahme (so führte der erse Referent aus) des Deutschen Landwirtbsca tsraths zu dem Entwurf eines Reichs-Heimstättegeseßes, und zwar auch in der verbesserten Gestalt, die dem Entwurf in der Reichtagscommission gegeben worden is, nur eiñe endgültig ablehnende sein können. Ziel und Zweck des beim Reichstag ein- gebrachten Antrags wie der ganzen Heimstättebewegung überhaupt : die landwirthschaftlihen Anwesca der bäuerlihen Bevölkerung vor übermäßiger Verf us. zu ‘bewahren, ihre wirth\caftliche Leistungsfähigkeit zu sichern, ‘dèên Verbleib des Wirths auch in nie- drigen Zeitläuften zu ermöglichen, könne selbstverständlih nicht anders
»
*
als gutgeheißen werden; nur sei die Möglichkeit und die Zweckmäßig- keit zu bestreiten, dies Ziel und «diesen Zweck im Sinne der bisher ge- machten Vorschläge mit den Mitteln Oer Bevormundung er- reihen zu wollen. Das Aufgabeziel jeder Agrarpolitik,“ dasjenige, den bäuerlichen Befißungen die Eigenschaften von Fauillenbeünftätte zu geben, d. h. dur die bestimmte Art des Agrarre{ts und der Agrarpflege solhe Allgemeinbedingungen des bäuerliczen Wirth- schaftslebens zu \chaffen, daß nit nur die kräftigsten, tüchtigsten, sondern au die schwächeren, minder geshickten in dem Erbe ihrer Väter sich zu erhalten vermögen — können nicht dur das medcha- nische Mittel von Vershuldungsverboten oder von shablonenmäßigen Creditverschränkungen gewisfermassen auf einen Schlag erreicht werden. Vielmehr sei dazu der organische Aufbau einer wohldurchdachten, auf die bestimmten Verhältnisse des einzelnen Staatsgebiets gebührend Rücksicht nehmenden Rechts- und Verwaltungsordnung, ein Aufbau, der nur allmählich, schrittweise und stets unter gewissenhafter Beach- tung der Lebens- ‘und Wirthschaftsverhältnisse, auf die Sonberart und Charäftereigenthümlichkeiten der bäuerlihen Elemente feiner Voll- endung“ entgegengeführt werden tönne, erforderlich. :
Der zweite Referent“ zur Frage des Heimstättengeseßzes Mee von Erffa- Wernburg war nicht anwesend. Es sprach
andrihter Schneider- Cassel über einige Hauptfragen bei der bevor- stehenden Neuregelung des deutschen ZwangsVersteige- rungsrechts. WMedner wandte sich dabei wesentlih gegen Abfaß 1V déèr beantragten Resolution. Die Ausscheidung eines Besitßminintums von der Zwangsversteigerung sei unzweckmäßig, weil dies Besißminimum an sih wegen der Zerschlagung aller bisherigen Verhältnisse der Wirthschaft sehr entwerthet lei, weil die Ausscheidung desfelben aber auch den Credit des betreffenden Besißers auf das äußerste gefährde. Bei der Discufsion sprachen sih im ähnlichen Sinne aus Professor von der Golz-Iena und von Hövel- Herbeck, während Freiherr „von Cetto-Neichertshausen die Aus- scheidung des Besißminimuris in Schuß nahm. Es wurden {ließli die dret ersten Säße der beantragten Resolution (der dritte mit einer leinen Aenderung) einstimmig angenommen, der vierte abgelehnt und statt seiner der folgende Saß angenommen:
„Der Deutsche Landwirxthschaftsrath beschließt, an den maß- gebenden Stellen dahin vorstellig zu werden, daß bei der weiteren Bearbeitung des neuen bürgerlichen Geseßbuhs und der Zwangs- vollstreungsordnung für das Deutsche Reich den vom Landrichter Schneider begründeten Bedenken Berüsichtigung widerfahren möge.“
Diese Bedenken beziehen sich, abgesehen von den obengenannten über das Besißminimum und einige weniger wihtige Punkte, haupt- sählich auf den Paragraphen des Entwurfs, welcher einem Gläubiger gestattet, die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung gleichzeitig zu beantragen und nebenbei noch die Eintragung einer Zwangshypothek zu verlangen.
Es trat sodann eine Pause ein. )
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung betraf den Ab\chluß eines deutsch-russischen Handelsvertrags. Als Neferent sprach von Below - Sal ske, welcher gemeinsam mit dem folgenden R Dr. von Frege-Abtnaundorf den nachstehenden Antrag einbrachte:
“Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle erklären: Die Lage der Landwirthschaft if nicht günstig genug, um ohne ernstliche Gefährdung ihres Gedethens irgend welche weitere Ermäßigung der landwirthschaftlichen Zölle ertragen zu können. Eine Herabminderung dieser Einfuhrzölle Rußland gegenüber würde in den östlihen preußischen Provinzen die Existenz zahl- reiher Landwirthe geradezu in Frage stellen, überall in Deutschland aber die Landwirthschaft s{chwer s{ädigen, fo lange niht das Deutsche Reih und Rußland eine auf festen gegenseitigen Vereinbarungen beruhende Währung besißen und die Gefahr der Einschleppung von Viehseulhen aus Rußland durch wirksame Schüßz- maßregeln dauernd verhütet wird.“
Handel und Gewerbe,
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlefien., i In Oberschlesien sind am 14. d. M. gestellt 4990, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. — Swangas-Bersteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 15. Februar das dem Kaufmann Hugo Daus gehörige, in der Kastanienallee 88 belegene Grundstü zur Versteigerung; Nußzungs- werth 13 800 4; für das Meistgebot von 216 500 A wurde der Maurermeister Wilhelm G ri ch, Kohlenufer 3, Ersteher. Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des zu Schönerlinde belegenen, dem Schmiedemeister Carl Wudicke gehörigen, im Grundbuche von Schönerlinde Band 2 Blatt Nr. 45 eingetragenen Grundstücks aufgehoben. Die Termine am 7. und 10. April d. J. fallen fort.
— Die Bilanz der Bayerischen Handelsbank weist, wie aus München gemeldet wird, einen Reingewinn von 1 728 051 4 au? ; der Verwaltungsrath wird eine Dividende von 7 9/9 bei der General- versammlung beantragen.
Verdingungen im Auslande.
Dänemark.
20. Februar, 12 Uhr. Trafikchefen for Sjaelland-Falster, Trafikforvaltningens Magasin, Bahnhof, Kopenhagen. , Lieferung des Bedarfs für das Betriebsjahr 1893/94 an Kabeltau, Packtau, Manillatau, Lampendohten und Hemmklößen. Proben zur Ansicht an Ort und Stelle, Bedingungen beim „Reichs-Anzeiger“ (in dänischer Sprache). :
98. Februar, 12 Uhr. Gasudvalgets Formand, Konsul W. Helstrup in Thisted. U und Aufstellung eines neuen Gas- behälters (ca. 25 Kubikfuß), Bedingungen an Ort und Stelle. Niederlande.
20. Februar, 12 Uhr. Burgemeester en Wethouders van Amsterdam im Rathhause. Lieferung und Aufstellung von fünf hydraulishen Laufkrähnen auf der Handelskade zu Amsterdam. Lieferungsbedingungen nebst einer Zeichnung für 1 Fl. erhältlich in der Staatsdrukeret.
27. Februar, 14 Uhr. Hollandsche j Maatschappy ‘im Gentral-Personenbahnhof zu Amsterdam. Nr. 551. Lieferung von stählernen Laschen-Schluß- und Klemm- platten, eisernen Pon \tählernen, Schraubenbolzen ‘und Holze \hrauben sowie Contraschienen mit kleinem Eisenwerk in 13 Ab- theilungen. Lieferungsbedingungen für 1 Fl. erhältlich bei dem Büreau Weg en Werken der genannten Gesellschaft, Zimmer 154,
Het Gemeentebestuur zu Purmerend. Lieferung und Auf- stellung eines Gasometers von 800 ebm ausnußbarem Inhalt, etwa 128 m Durchmesser und 64 m Höhe in geshlagenem eisernen Behälter mit Zu- und Ableitungsröhren, C yphons und Erwärmungskessel. Angebote mit Zeichnung, rig bung. und Bedingungen sowie mit Preisangabe für einen Bes hälter mit flahem und mit fugelförmigem, A oden werden vor dem 11. März cr. im Rathhaus zu Purmerend entgegen-
enommen. : G g Nähere Auskunft ertheilt der Director der Gasfabrik in Hoorn,
err W. de Liefde. L ; G 13. März, 12 Uhr. Departement van Kolonien (Technisch
Bureau) im Haag. L ‘ Loos Nr. 139. Lieferung von 7 Untergestellen für Personen- und Güterwagen. | : i , -Loos Nr. 140. Lieferung des Eisenwerks für die Perronüberdachu g und eine Rampenüberdahung für das Stationsgebäude in V e - 00h 141. Lieferung von Untergestellen für Personen- u N erwagen / l : ämmtlich für die Staatseisenbahnen auf Java. Lieferungsbedingungen H 3 B19 und 1 Fl. erhältlich bei dem Buchhändler Martinus
yhoff im Haag.
Y zeren-Spoorweßg- Loos
F
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 41.
Königreich Preußen.
Königliche Technishe Hochschule zu Aachen. Vorlesungen und Uebungen im Sommer-Se mester 1893.
Beginn der Immatriculationen am 10. April, der Vorlesungen am 17. April 1893.
Abtheilung für Architektur. Professoren: Damert: Architektur der Menaissance; Entwerfen von Eisenbahn-Hochbauten ; Veranschlagung und Bauführung. — Pot!: Bürgerliche Baukunst I. und 11. Curs; Einrichtung und Entwerfen öffentlicher Gebäude und Anslalten; Drnamentik; Freihandzeichnen. — Neiff: Figuren- und Landschaftszeichnen und Aquarellmalen. — Shup mann: ria lehre der Baukunst I. bis TV. Curs. — Vischer: Allgemeine Kunst- geschichte. — Docenten: Frenzen: Detailliren von Gebäudetheilen I. und [IT. Curs; Formale Ausbildung der Ingenieurbauten ; Architektur größerer Gebäude. — Krauß: Bossiren und Modelliren. — Privat- docent Buchkremer: Kunstgewerbe.
__ Abtheilung für Bau-Ingenieurwesen. Professoren : Bräuler: Straßen- und Eisenbahnbau. — Forchheim er: Tunnel- bau; Städtekanalisation; Encyclopädie des Bau-Ingenieurwesens. — Heinzerling: Höhere Bauconstructionen mit mathematisher Be- gründung; Brückenbau 1. und 11. Curs; Geschihte des Brücken- aues. — Inte: Bauconstruction; Wasserbau l. und Il. Curs. — Werner: Praktishe Geometrie; Geographische Orxtsbestimmung ; Eisenbahn-Traciren. E _AbtheilungfürMaschinen-Ingentieurwesen. Professoren : Grotrian: Elefktrotechnik I. und Il. Curs; Elektrotechnisches Praktikum. — Gutermuth: Maschinenbau; Maschinenconstruiren. — Herrmann: Mechanische Technologie 1. und 11. Curs; Fabrif- anlagen und Werkzeugmaschinen. — Köchy: Locomotivbau; Eisen- bahnmaschinenbau; Maschinen-Elemente; Grundzüge des Locomotiv- baues ; Grundzüge des Eisenbahnwagenbaues. — Lü ders: Maschinen- kunde (für Berg- und Hütten-Ingenieure) 1. und 11. Curs. — Pinzger: Theoretishe Maschinenlehre; Kinematik: Maschinen- tehnishe Versuche. ocl: Von, Shering: Baumaschinen ; Maschinenzeihnen; Heizung und Lüftung der Gebäude; Kleinkraft- maschinen.
Abtheilung für Bergbau und Hüttenkunde und für Chemie. Professoren: Arzruni: Mineralogie und Krystallogra- phie mit Demonstrationen und Uebungen im Bestimmen der Mine- ralien ; Petrographie mit Demonstrationen; Uebungen im mineralo- gischen Institut; Anleitung zu selbständigen Arbeiten auf dem Gebiete der Krystallographie, Mineralogie und Petrographie. — Claifen: Crperimental-Chemie: Organischer Theil; Organisches Praktikum Anleitung zu selbständigen Arbeiten auf dem Gebiete der organischen Chemie. — Classen: Chemie der Metalle, Anorganisches Prakti- tum; Ausführung selbständiger wissenschaftlicher Arbeiten; Gericht- liche Chemie. — Dürre: Einleitung in die Hüttenkunde; Metall- hüttenkunde; Besondere Kapitel der Cisenhüttenkunde (Eisengießerei, Walzencalibrirung 2c.) ; Entwerfen von Hüttenanlagen ; Hüttenmännische Probirkunst; Löthrohrprobirkunst; Anleitung zu metallurgischen Ver- suchen. — Schulz: Bergbaukunde; Entwerfen bergmännischer und Aufbereitungs-Anlagen; Bergverwaltung. — Stahlsch midt: Tech- nische Chemie; Entwerfen von chemischen Fabrikanlagen ; Chemisch- technishes Praktikum. — ODocenten: Fenner: Markscheiden und Feldmessen; Zeichnerishe Uebungen; Uebungen im Markscheiden und eeldmessen. — Holzapfel: Specielle Geologie ; Paläontologische Uebungen; Elemente der Mineralogie und Geologie.
__ Abtheilung für allgemeine Wissenschaften, insbe- sondere für Mathematik und Naturwissenschaften. Professoren: van der Borght: National-Oekonomie T1. ; Geschichte der National-Oekonomie; Grundzüge der Finanzwissenschaft ; Baurecht. — Jürgens: Höhere Mathematik 11 mit Uebungen; Elementar- Mathematik mit Uebungen; Mathematisches Seminar. — von Man- goldt: Höhere Mathematik 1 mit Uebungen; Elemente der analytischen Geometrie, der Differential- und Integral-Rechnung mit Uebungen. — Nitter: Mechanik 1. und 11. Curs. — Schur: Darstellende Geo- metrie. — Wüllner: Experimental-Physik; Physik in mathe- matischer und experimenteller Behandlungsweise. Ausgewählte Theile; Uebungen im physikalishen Laboratorium: a. für Elektrotechniker, h. für Physiker. — Docenten: Wiener: Erxperimentalphysik enc. Curs; Spectralanalyse mit Experimenten. — N. N.: Gewerbe- Vygieine; Gewerbehygieinische Geseßgebung. — Außerdem: Hasen- clever: Kaufmännishe Buchführung für Techniker. — Völck ers: Die erste Hilfeleistung bei ‘plößlichen Unglücksfällen, mit Uebungen.
Programme übersendet auf Ersuchen das Secretariat.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
31. Sißung vom 15. Februar.
Ueber den Beginn der Sißung ist bereits in der Nummer vom Mittwoch berihtet worden. Zur Berathung der Petition des Directoriums des landwirth|schaft- lihen Centralvereins der Provinz Sachsen zu dem zwichen Deutschland und Rußland abzuschließen- den Handelsvertrage liegt — nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Arendt zurücgezogen war — folgender Antrag der Abgg. von Dziembowski, Freiherr von Erffa und Ge- nossen vor:
Die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichti- gung dahin zu überweisen, daß diese im Bundesrath dahin wirke, daß bei den bevorstehenden Handelsvertragéverhandlungen mit Ruß- land im Anschluß an die Erfahrungen, welhe auf Grund der Wirkungen der Handelsverträge mit Oesterreih-Ungarn, Italien und der Schweiz gemacht sind, ‘die Interessen von Landwirthschaft und Industrie A gewahrt werden.
Abg. Rickert (dfr.) beantragt, über den Antrag von Dziembowski zur Tagesordnung überzugehen. Außerdem liegt folgender Antrag von Eynern vor:
„Für den Fall der Annahme des Antrages der Abgeordneten von Dziembowski und Genossen folgênden Zusaß zu machen: Gleich- zeitig wird die Königliche Staatsregierung aufgefordert, vor und bei Abschluß von Handelsverträgen sich mit den Interessenten und Sachverständigen der Landwirthschaft und Industrie ausreihend in G dee (gestern mltgettellien)“ Rebe bes Abi * D
: a er (gestern mitgetheilten ede des T Arendt nimmt das Wort der ) f:
Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:
_Meine Herren! Ich muß zunächst entschieden Verwahrung ein-- legen gegen eine Aeußerung, welche gegen den Schluß der Nede des Herrn Vorredners gefallen ist. Er hat es für mögli gehalten, daß aus der Unzufriedenheit der Landwirthe mit irgend einer Maß- regel der Regierung ein Einfluß hergenommen werden könnte auf
Berlin, Donnerstag, den 16. Februar
ihre Stellung gegenüber dem, was für den Staat und das Reich nothwendig ift zu seiner Vertheidigung und zur Aufrechterhaltung feiner Stärke. Ich halte das für eine Unterstellung, welche beleidigend für die Landwirthe ist und gegen die sie selbst, wie ih hoffe, dea ftärksten Protest einlegen werden. (Sehr richtig! links.) Im übrigen, meine Herren, ist eine der wesentlichen Grundlagen, auf welchen die Einigung Deutschlands beruht, die Herstellung eines einheitlihen Zoll- und Handelsgebiets und die aus\ließlihe Uebertragung ber Gesetzgebung auf diefem Gebicte auf das Reich. Diesem Rechtszustande entspricht es nicht, und jene Grundlage ist es zu ershüttern geeignet, wenn die Landesvertretung eines Bundesstaats, und ¿zumal des größten, es unternimmt, in die Geseßgebung des Neichs einzugreifen und sich durch seine Beschlüsse mit der Handelspolitik des Reichs in Gegensaß zu stellen. (Sehr richtig! links.) Meine Herren, diese Grenze, welche nah unserer Ansicht eingehalten werden muß, wurde überschritten durch den Antrag, welcher den Namen des Herrn Vor- redners trägt und welcher nunmehr zurügezogen ist. Der Herr Finanz- Minister war also bei seinem Erscheinen in der leßten Woche während der Verhandlung dieses Antrages vollkomnen berechtigt, nicht allein dagegen Einspruch zu erheben, daß ein Antrag von diesem Inhalt ohne Anwesenheit der Minister verhandelt würde, sondern auch dagegen, daß er zur Annahme gelangen könnte.
An solchen Anträgen und an solchen Verhandlungen ift die Staatsregierung ihrer Stellung im Reich gegenüber sich zu be- theiligen niht in der Lage. Anders liegt die Sache mit dem An- trage, welcher jeßt unter Nr. 58 der Drucksachen vorliegt. Der Inhalt dieses Antrags ist nah seinem Wortlaut fo unziveideutig, daß der Versuch, der vorher gemacht worden ist, ihn als gleich- bedeutend mit dem anderen darzustellen, meines Erachtens ein gänz- lih vergeblicher ist. (Sehr wahr! links.) Nach meiner Ansicht würde es zwar empfehlenswerth gewesen fein, dem Antrage, welchen Ihre Petitionscommission einstimmig angenommen hat, nämlich die Petition der Regierung als Material zu überweisen, beizutreten. Denn die Staatsregierung darf die Vorausseßung für {ich in Anspruch nehmen, daß sie ihre Pflichten im Bundesrath und innerhalb des Reichs wahrnehmen und infolge dessen auß mit aller Krat auf die Wahrung der Interessen von Landwirthschaft und In- dustrie bedacht sein wird. Wenn Sie indessen, meine Herren, den Wunsch haben, dem noch besonders Ausdruck zu gebe, fo hat die Staatsregierung keine Veranlassung, dem zu widersprechen.
Was nun den Inhalt der Petition anbetrifft, der si auf den Handelsvertrag mit Rußland im wesentlichen bezieht, so bin i, einer feststehenden parlamentarishen Gewohnheit folgend, nit in der Lage, mit Nücksicht auf die chwebenden Verhandlungen hierauf im einzelnen näher einzugehen. Jch würde es für sehr wünschenswerth halten, wenn die ernsten Gründe, welchc dieser parlamentarishen Gewohn- heit zu Grunde liegen, auch in diesem hohen Hause Beachtung fänden. (Sehr wahr! links.) Jh sage das nicht in dem Sinne, als ob die Gegenstände, welche in der Petition sonst berührt find, nicht hier zur Verhandlung kommen sollen; auch nicht in dem Sinne, als ob ih dem Hause das Recht bestreiten wollte, seine Ansicht über ejnen Gegenstand, der demnächst im Reich zur Verhandlung kommen soll, zu äußern. Aber die Verhandlung folcher Dinge — und das beweist ebenfalls die Nede des Herrn Vorredners — führt nur zu leiht auf Gegenstände, welche in der That niht von der Art sind, daß sie während s{chwebender Verhandlungen hier erörtert werden sollten. Sonst aber werden Sie uns jeder Zeit bereit finden, mit Ihnen zu verhandeln über die Bedürfnisse und die Beschwerden der Landwirthschaft, und es wird das unsererseits geshehen nit allein, wie der Herr Abg. von Kröcher vorausgeseßt hat, mit dem vollen und warmen Interesse, welhes diese wichtigen Factoren des staatlilen und wirthschaftlihen Lebens erfordern, soadern auch mit dem ernsten Bestreben, da zu helfen, wo es noth thut und soweit es in unserer Macht steht. (Bravo ! links.)
Inzwischen ist ein Antrag Broemel eingegangen, sowohl in dem Anirage von Dziembowski als in dem Antrage von Eynern an Stelle der Worte: „Landwirthschaft und Jndustrie“ zu e „Landwirthschaft und Handel“.
Ferner ist vom Abg. Seer ein Antrag eingegangen: „Die Regierung möge auf den Abschluß cines Handelsvertrages mit Spanien hinwirken, durch welhen dem deutschen Spiritus das verlorene Absaßgebiet wiedergewonnen wird.“
Abg. Freiherr von Erffa (cons.): Die Petition meiner bei- mathlihen Provinz hat alle Stadien der Verhandlung durchlaufen : Antrag auf Absegung von der Tagesordnung, Hammelsprung, nament- lihe Abstimmung, Citirung der Minister; meine Provinz kann zu- frieden sein * mit der Beachtung, die der Petition geschenkt ist, und ih spreche in deren Namen meinen Dank dafür aus. Ich gehe auf Einzelheiten nicht ein ; in der dreitägigen Debatte über den Domänen- Etat ‘konnte sih jeder von der Lage der Landwirthschaft über- zeugen, namentlich hat uns der Abg. Schmiß nah - seiner zwanzigjährigen Erfahrung als Vormundschaftsrichter gezeigt, wie es um den kleinen Besiß bestellt ift. Die Petition ift von zwei Namen unterzeichnet, die in der ganzen landwirthschaft- lihen Welt bekannt sind: Nathusius und von Mendel, und diese s{hüßen vor dem Verdacht, daß es sfih um Vortheile für den Groß- e iß Handelt. Von den 285 681 selbständigen landwirthschaft- ichen Betrieben in der Provinz Sachsen gehören dem Großgrund- besiß nur 843, dem großbäuerlichen Besiß 17 408, dem kleinbäuerlichen Besiß 77 449 und dem Parcellenbetricb 139 981 an; von den 2 644/000 Hektar landwirthscaftlich benußten Areals bewirthschaftet der Groß- grn een 22 9/0, der großbäuerliche 43 0/6, der kleinbäuerliche 29,5 % und der Parcellenbetrieb 5,5 09/4. Mehr als 70% sind also in bâuer- lihem Besiß, und da kann man nit sagen, daß es si bei dieser G um die „Unersättlichkeit“ der Großgrundbesißer handele. Eine Provinz von über 709% bäuerlichen Besites muß do „wi en, was mit den Bauern los ist. Man bestreitet die Identität der Interessen des Groß- und Kleingrundbesißes. Ein Bauer ist doch kein den binson Crusoe auf einsamer Insel, der sich Kleider, Schuhe, Ackergeräthe u. w. js macht, er muß also über seinen eigenen Bedarf bauen und verkaufen können; denn er braucht baares Geld, um alle diese Dinge kaufen und au Steuern bezahlen zu können. Einen Normalbauern, der nur brauht, was er baut giebt es nit.
Fd begreife, daß die Regierung jeßt, wo die Ver andiüngen mit
ußland s{weben, nicht in der Lage it, uns etwas Näheres über d Stand der Sache mitzutheilen, und daß fie ein D clovotan, wie v
Übernommen, der Antheil des anderen ift
1893.
in dem Antrag des Abg. Arendt lag, nicht gerade mit Vergnügen begrüßt hat. Bestreiten muß ih aber, daß man die Resultate des österreihishen Handelsvertrages noch nicht übersehen könne. Wir haben nie behauptet, — ih bitte ausdrücklich dies zu beahten —, daß die Handelsverträge allein die jeßigen {chlechten Getreidepreise herbeigeführt haben ; ich felber habe früher nge esagt, die ausgezeichnete Ernte, die wir in diesem Jahre gehabt Eiben ist nicht allein an diesen {lehten Getreidepreisen Schuld, sondern auch der deutsch-öster- reichische Handelsvertrag. Daß bei der Preisbildung auf dem Welt- markt auch noch andere Factoren mitspielen, weiß ih recht gut. Bei der Berathung des österreichishen Handelsvertrages hat der Reichskanzler von der Landwirthschaft ein patriotishes Opfer ver- langt. Damit ist klar ausgesprochen. daß die Landwirthschaft der hohen Politik ihr Opfer bringen follte. Man fann also gar nicht leugnen, daß die Landwirthschaft Verluste gehabt hat. Diese Verluste waren vorgesehen.» Der Herr Präsident des Staats-Ministeriums hat bei der Beäntwortung dieser Petition uns die Wahrung der Interessen der Land- wirthschaft in vollstem Maße versprohen. Wir fürchten aber, daß durch den russischen Handelévertrag die Landwirthschaft in ihrer Eristenz fundamental geschädigt wird. Er hielt es für ebr bedenklich, daß ein Particular-Landtag sih in Reichsfachen einmische. Ja, ich bitte ihn, uns einmal mitzutheilen, wo und wann die deutsche Landwirthschaft in der Lage ist, ihre Wünsche über einen derartigen Handelsvertrag zu äußern. Die Erörterung in der Presse kann nur eine rein alademische-sein, und außerdem steht mir nur 2/10 der Prefse zur Verfügung. Der sächsishe und der bayerishe Landtag haben sich darüber geäußert, und ich lehne es ab, daß der preußishe Landtag nicht, berehtigt wäre, eine derartige Frage vor sein Forum zu ziehen. Und wann follen wir uns Uber die Frage äußern? Wenn ein Handelsvertrag dem Reichstag vorliegt, fo kann er nur angenommen oder abgelebat werden. Hat man uns erst den Hut über den Kopf gestülpt, dann ist es zu spät, noch Wünsche vorzubringen , und dieses „zu spät“ wollen wir im Interesse unserer Berufsgenossen vermeiden. JIch behauptete neulich, daß 1891 Nußland troß seiner Mißernte mit 649%, des ges fammten Getreideimports in Deutschland betbeiligt gewesen sei. Ich behaupte heute, daß von 1888—1891 Rußland einen Antheil am Import von Roggen in Deutschland von 80% gehabt hat. Wenn man dann noch zweifelhaft sein kann, daß die deutsche Landwirth- schaft in der größten Besorgniß is , dann kann ih nicht mehr streiten. Werden die Zollsäße vermindert und kommen noch die russishe Valuta und die russishen billigen Tarife inzu, fo bekommt Nußland thatsächlich eine Importprämie in Deutschland, und das wollen wir niht. Der allgemeine Nothschrei der Landwirth- schaft follte doch die Regierung bedenklich machen. Eine der- artige Bewegung kann sehr le:cht in eine falshe abshüssige Babn tfommen. Unser Wunsch is es, diese Bewegung in eine richtige Bahn zu leiten, aber eine Verantwortung muß ich namens meiner Fraction durchaus ablehnen. Auch die Rede des Abg. Vopelius, eines so hervorragenden Vertreters der Industrie, follte der Regierung zu denken geben. Ein Theil ' der Industrie sieht ein, daß eine Re- duction der Zölle nicht zu verlangen ist, wenn dadur die Land- wirthschaft ge]hädigt wird. Der deutsche Landwirthschaftsrath wird sich morgen mit der Frage beschäftigen. Er thut es aus eigener Hnitiative. Er ift nicht gefragt worden bei dem deutsch- österreichischen Handelsvertrag, auch nicht bei der Exquête, welche von der Regie- rung einberufen worden i. Darum begrüßen wir den Antrag Eynern, der die Anhörung auch der Landwirthschaft bei den Verhandlungen über den russischen Handelsvertrag wüns{cht. Den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung bitten wir natürlich abzu- lchnen. Der Altmeister der Volkswirthschaftslehre Thaer hat ge- sagt, daß der Ackerbau die ganze Cultur des Landes hebt. Der Aderbau kann aber nur dann getrieben werden, wenn man ibn vortheilhaft macht. Dies sollte die Regierung beachten. |
Abg. von Schal scha (Centr.): Die hohe Staatsregierung hat das Recht, das Haus über feine Meinung zu fragen, und wenn fie das unterläßt, weil sie genügend informirt ift oder genügend informirt zu fein glaubt, so können wir doch nit darauf verzichten, unsere Meinung zu sagen. Die Position der Staatsregierung im Bundes- rath fann dadur nur gestärkt werden. Wäre 1891 fo verfahren worden, cs wäre manches vermieden worden, was geschehen ift. Die vielgerühmte Festlegung des Zolles is gerade ein Fehler. Er ift nur nah oben hin festgelegt, eine gesunde Entwickelung des Zolles ift ausgeschlossen ; aber nach unten hin ist er nit festgelegt. Es kommt nur darauf an, welche Wirkung die Hetze derjenigen haben wird, welche über die Vertheuerung schreien. Ich vertrete seit Jahren die Ansicht, daß wir nech immer niht dahin gekommen find, daß der Zoll irgend welhe. Einwirkung auf die Preise gehabt hat. Der Minister follte mir einmal das Fehlerhafte meiner pfen nachweisen, dann bâtte er gewissermaßen Neht. Die Bedeutung der Valuta ist allerdings auch den hohen Staatsbeamten, dem General-Konsul inSt. Petersburg und den höchsten Beamten in Berlin, verborgen geblieben. Diese Sache begreift aber in Oberschlesien der cinfachste Bauer. Ob der Zoll 35 oder 9 6 beträgt, maht für den Preis nicht viel aus. Ein Zoll ift nur wirksam, wenn er die Verhältauisse der Valuta ausgleicht,“ fonÿ ist er nur ein Finanzzoll, der die Neichskasse füllt. Wenige Moral nah Einführung des Fünfmark - Zolles hatten wir die. aller- niedrigsten Preise, weil der Rubel 163 stand. Heller Jubel entstand darüber, daß VDesterreih zur Goldwährung überging; der Jubel hat sich in Trauer verwandelt, denn es ist eine weitere Depression des Silbers erfolgt und der Import wird dadurch erleichtert. Rußs- land soll die Absicht haben, den Rukbelcurs zu ftabilifiren. Das klingt fehr s{ön, aber was soll stabilifirt werden, das Gute oder das Elend? Wenn der Rubelcurs 300 steht, brauchen wir keine Zölle. Der Herr Präsident des Staats-Ministeriums hat sich ewundert, daß man diese Dinge mit der Militärvorlage in Zu- ainmenhang E hat. Aber wenn der Landwirthschaft neue DPpfer für die Militärlast zugemuthet werden, dann darf die Negterung in demselben Augenblicke nicht eine neue Blutabzapfung vornehmen. Denn die höchsten Ideale s{chwinden, wenn die Noth eintritt.
Abg. von Kardorff (freicons.): Wenn wir eine Reichs- E hier behandeln, muß diese niht nur wichtig fein, fondera bei d
einen specifish preußishen Charakter tragen. Das ist aber gerade
Preußen is der einzige deutsche and grenzt, es wird also durch einen russischen
ei dieser Angelegenheit der Fall. Staat, der an eel as Cr etns unmittelbarer und wirksamer getroffen, als das ge-
immte übrige Deutschland. Für die Noth der Landwirthschaft, die von mancher Seite bestritten wird, spricht die Entvölkerung des platten Landes in den östlichen Provinzen, welche dadur entsteht, daß die Landwirthe nicht în der Lage sind, die Whne des industriellen Westens zu zahlen. erner sind die Domänenpachten in den öst« lichen Provinzen um 30% heruntergegangen. Wer angesichts dessen darauf hinweist, daß auh die Kapitalisten dur Herabgehen des Zinsfußes leiden, zeigt, wie wenig er überhaupt von der landwirtß- schaftlichen Noth begriffen hat. nehme an, von zwei Brüdern hat der eine ein [kleines Gütchen im Werthe bon 9000 # laut testamentarischer Bestimmung des ters
thekarish eingetragen. Dem Kapitalisten Ie e L gegnen, daß fein Bruder statt 4} nur noch 4 oder : Bndiet ader Pet den Preis des ‘Gutes Les” 0000 "ral C00 s , € G E U pvon- s uf
sinken, 4500 & gehören dem Bruder, er t also nur